Ab 2010 wenigstens. Die falsche gesetzliche Regelung (voraussetzungslose Freigabe aller Adventssonntage) als Tanz ums Goldene Kalb gilt aber noch bis Ende 2009.
Der Advent ist KEIN im Neuen Testament angelegtes Konjunkturprogramm.
Der Advent ist KEIN im Neuen Testament angelegtes Konjunkturprogramm.
Frohe WERTEbotschaft statt WERBEbotschaft -
1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat (Az 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07) auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 23. Juni 2009 heute entschieden, dass die Regelungen des Berliner Ladenöffnungsgesetzes mit Art 4 GG iVm mit Art 140 GG und Art 139 WRV unvereinbar.
Dieses Urteil schützt auch Atheisten! Gibt Zeit(en) zur Besinnung über Osterinseln, Angkor Wat und Dubai World! Über Wahre Werte und Warenwerte.
Weihnachten riecht ohnehin schon lange nicht mehr; ist lila in Verbindung mit einem Schokoladenhersteller und einem deutschen Sängerbund - und das lieb Christkind ist zwar noch nicht in den Brunnen gefallen, liegt aber auf vielen so genannten "Weihnachtsmärkten" schon in der Adventszeit in der Krippe. Manche Städte verbinden die "Weihnachtsmärkte" in allem Ernst bereits mit 1001 Nacht (!!!). - Und in den Niederlande muss Santa Claus sein Kreuz aus der BISCHOFSmitra weglassen. (stattdessen gibt's die drei Andreaskreuze aus dem Stadtwappen.)
Oh, Du Fröhliche ....
Immerhin waren wir die ersten Gratulaten zum 25. Geburtstag von "Whams" - Last Christmas.
Ab 2010 wird's dann wieder besinnlich. Schon allen wegen der dann herrschenden individuellen und staatlichen Armut und sozialen Kälte... .
Undhier die Nachzügler bzw. Jurablogs-Trittbrettfahrer unseres aktuelle(er)nBlogs:
Bundesverfassungsgericht: Berliner Ladenöffnungsgesetz mit GG unvereinbar
Jus@Publicum | vor 4 Stunden
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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Ladenöffnungszeiten (PM 199/09 vom 01.12.09)
Justizministerin und CSU-Vize Beate Merk: "Schutz des Sonntags hat zu Recht seinen hohen Stellenwert"
Bayerns Justizministerin und CSU-Vize Dr. Beate Merk hat anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Bedeutung des arbeitsfreien Sonntags für die Gesellschaft unterstrichen: "In unserem immer hektischeren Arbeitsleben bleiben Familie, religiöses Leben, aber auch Regeneration und Muße leider zunehmend auf der Strecke. Es ist falsch verstandene Freiheit, wenn man meint, dass für die Wirtschaft und den Handel keine Regeln mehr zu gelten haben. Die Freiheit für den Handel bewirkt hier eine Unfreiheit der Arbeitnehmer. Der umfassende Schutz des arbeitsfreien Sonntags hat zu Recht seinen hohen Stellenwert in unserer Werteordnung. Er schützt davor, dass im zunehmenden Profitstreben die Bedürfnisse der Menschen und der Familien aus den Augen verloren werden."
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Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München - Postanschrift: 80097 München
Pressesprecher: Anton E. Winkler Oberstaatsanwalt
Stellvertreter: Stefan Heilmann
Stellvertreterin: Dr. Stefanie Ruhwinkel
Tel: 089/5597-31 11 - Fax: 089/5597-23 32
E-Mail: presse@stmjv.bayern.de, Internet: www.justiz.bayern.de
Das betrifft doch sowieso nur Berlin. Die Ladenöffnungsgesetze der anderen Bundesländer standen nicht zur Überprüfung. Für den Rest der Republik ändert sich also nichts.
AntwortenLöschenBerlin IST Deutschland!
AntwortenLöschenEs geht um den Mahn-/Weckruf. Um das Signal.
Hoffentlich gibt's diesen Spruch (wie auch andere BVERGE) bald als Klingelton!