Justizminister Heinz Georg Bamberger begrüßte heute die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht im Ministerium der Justiz. "Ich möchte allen Beteiligten herzlich für die gute und effiziente Zusammenarbeit danken. Eine gute Vernetzung und ein regelmäßiger Austausch sind unerlässlich im Bereich des Jugendstrafrechts", bekräftigte Bamberger.
Im Rahmen der Tagung wurde dem Minister die Broschüre "Erziehungsmaßnahmen - Umsetzung und neue Wege” überreicht. Die Arbeitsgruppe hat in Kooperation mit dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium des Innern und für Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen diese Broschüre erarbeitet.
Die Broschüre stellt auf insgesamt 61 Seiten die vielfältigen Möglichkeiten dar, im Rahmen des Jugendstrafverfahrens durch so genannte Erziehungsmaßregeln des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) auf Jugendliche und Heranwachsende erzieherisch einzuwirken. "Die besondere Bedeutung der Broschüre liegt gerade darin, dass sie die Nennung konkreter Maßnahmen der Praxis mit einer verständlichen Erläuterung des dahinter stehenden pädagogischen Konzepts verbindet. Die Broschüre erweist sich deshalb für die Praxis als ein hilfreicher Ratgeber bei der Auswahl der für den Jugendlichen nach dem Erziehungsgedanken optimalen Sanktion. Sie ist zudem eine hervorragende Ideensammlung für die Entwicklung weiterer Maßnahmen", unterstrich der Minister.
Die Arbeitsgruppe "Jugendstrafrecht" geht auf eine Anregung des Ministeriums der Justiz aus dem Jahre 1982 zurück und wurde seinerzeit im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt sowie dem Kultusministerium bei der Staatsanwaltschaft Koblenz als federführende Behörde gebildet. Grundgedanke war das Bestreben, landesweit den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht durch Vernetzung der am Jugendstrafverfahren Beteiligten zu intensivieren.
Die Arbeitsgruppe wurde interdisziplinär mit Vertreterinnen und Vertretern der Jugendgerichtsbarkeit, der Jugendstaatsanwaltschaft, der Polizei, der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, der Bewährungshilfe, des Jugendstrafvollzugs, der Schulen und des Ministeriums der Justiz besetzt. Die konstituierende Sitzung fand im März 1983 statt. Zurzeit gehören der Arbeitsgruppe 16 Mitglieder an.
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz---Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht
Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht tagt im Ministerium der Justiz
Im Rahmen der Tagung wurde dem Minister die Broschüre "Erziehungsmaßnahmen - Umsetzung und neue Wege” überreicht. Die Arbeitsgruppe hat in Kooperation mit dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium des Innern und für Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen diese Broschüre erarbeitet.
Die Broschüre stellt auf insgesamt 61 Seiten die vielfältigen Möglichkeiten dar, im Rahmen des Jugendstrafverfahrens durch so genannte Erziehungsmaßregeln des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) auf Jugendliche und Heranwachsende erzieherisch einzuwirken. "Die besondere Bedeutung der Broschüre liegt gerade darin, dass sie die Nennung konkreter Maßnahmen der Praxis mit einer verständlichen Erläuterung des dahinter stehenden pädagogischen Konzepts verbindet. Die Broschüre erweist sich deshalb für die Praxis als ein hilfreicher Ratgeber bei der Auswahl der für den Jugendlichen nach dem Erziehungsgedanken optimalen Sanktion. Sie ist zudem eine hervorragende Ideensammlung für die Entwicklung weiterer Maßnahmen", unterstrich der Minister.
Die Arbeitsgruppe "Jugendstrafrecht" geht auf eine Anregung des Ministeriums der Justiz aus dem Jahre 1982 zurück und wurde seinerzeit im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt sowie dem Kultusministerium bei der Staatsanwaltschaft Koblenz als federführende Behörde gebildet. Grundgedanke war das Bestreben, landesweit den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht durch Vernetzung der am Jugendstrafverfahren Beteiligten zu intensivieren.
Die Arbeitsgruppe wurde interdisziplinär mit Vertreterinnen und Vertretern der Jugendgerichtsbarkeit, der Jugendstaatsanwaltschaft, der Polizei, der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, der Bewährungshilfe, des Jugendstrafvollzugs, der Schulen und des Ministeriums der Justiz besetzt. Die konstituierende Sitzung fand im März 1983 statt. Zurzeit gehören der Arbeitsgruppe 16 Mitglieder an.
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz---Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht
Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht tagt im Ministerium der Justiz
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