Nein! Bei Umgangsverweigerung
Haftstrafe für Mütter
Künftig können getrennt lebende Väter den Kontakt zu ihrem Kind stärker einfordern. Der Mutter, die den Umgang (in der Regel noch als Alleinsorgerechtigte) sabotiert, droht sogar das Gefängnis.
Na, vielleicht bekommen wir ja jetzt dadurch auch bald skandinavische (kanadische) Bildungsverhältnisse, wo Haftandrohungen (die gerade in skandinavischen Ländern auch an Müttern vollzogen wurden!) dazu führten, dass die Länder im P.I.S.A.-Ranking nach vorne kamen. da mehr Kinder ihre Väter wirklich sahen und sehen.
Eine kostengünstigere Alternative für den Staat, als die hierzulande angestrebte männliche Fremdbetreuung in KITAS, KIGAS, Grundschulen etc. auf Pump zu finanzieren... .
Mal darüber nachdenken ... und abwarten .... .
Vielleicht ist ja dann auch endlich bald Schluß mit dem "männlichen Zeugngsstreik": >>>>>
Nicht nur französische Männer scheinen aus ihrer selbstverschuldten Unmündigkeit, ihrem zwei Generationen dauernden Tiefschlaf erwacht. Noch reiben sie sich verschlafen die Augen. Doch die Zeit scheint reif. - Gerade nach den Debakeln der Landtagswahlen. Die Fragebogen-Aktion der "vaeterpolitik.de" gewinnt offensichtlich an Fahrt, wie die "panikartigen" Rückläufe gerade der letzten Tage zeigen... ;-)
Pressemitteilung des Bundesvereins zur Reform im Familienrecht ab 01.09.09
Chancen für Trennungskinder nutzen!
Am 01.09.2009 tritt das neue Verfahrensgesetz für familienrechtliche Angelegenheiten (kurz: FamFG) in Kraft. Darauf weist der bundesweit agierende Verein „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ (VAfK) hin. Das neue Gesetz betrifft unter anderem Verfahren um elterliche Sorge und Umgang mit Kindern bei Trennung und Scheidung. Die Verfahren sollen beschleunigt und die Rechte der Kinder gestärkt werden. So soll eine Anhörung aller Beteiligten binnen eines Monats seit Antragstellung geschehen. Der Richter hat im Regelfall eine neutrale Person zu ernennen, die die gerichtlichen Interessen des Kindes an Stelle des betreuenden Elternteils vertritt (Verfahrensbeistand). Um die praktische Durchführung von gerichtlichen Umgangsregelungen zu gewährleisten, kann ein Umgangspfleger ernannt werden. Flankiert werden diese Vorschriften durch Änderungen bei den Zuständigkeits- und Vollstreckungsregelungen. Beispielsweise ändert sich nicht mehr in allen Fällen der Gerichtsort bei einseitigem Wegzug eines Elternteils mit dem Kind ohne Einverständnis des anderen Elternteils. Durch die Verhängung sogenannter Ordnungsmittel kann das Gericht schließlich Fälle von hartnäckiger Umgangsverweigerung leichter als bisher sanktionieren. [mehr]
"EIGENLOB" Zypries - BMJ: Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft. [mehr]
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008 (BGBl I S. 2586) [mehr]
Die Welt: Familiengericht – Werden Scheidungen jetzt fairer? [mehr]
Main Post: Richter kann Konfliktlösung verordnen [mehr]
RP: Neue Regeln für Ehescheidungen [mehr]
Bei Umgangsverweigerung
Haftstrafe für Eltern
Künftig können getrennt lebende Elternteile den Kontakt zu ihrem Kind stärker einfordern. Dem Elternteil, der den Umgang sabotiert, droht sogar das Gefängnis. VON CHRISTIAN RATH[...TAZ 01.09.2009 online]
Viele Väter müssen ohne ihre Kinder leben. Weil vor allem die Kinder unter dem Verlust leiden, fordern Selbsthilfegruppen nun neue Standards.
Wenn er wenigstens wüsste, dass es irgendwann ein Happy End gibt, dann wäre alles leichter, sagt Peter Witkowski. Doch diese Sicherheit gibt es nicht, und so bleibt ihm nur der Kampf um seine Tochter. Hannah (Name von der Redaktion geändert) ist jetzt neuneinhalb Jahre alt. Seit beinahe fünf Jahren hat Peter Witkowski sie nicht mehr gesehen, hat sie nicht mehr in den Arm nehmen, nicht mehr drücken oder mit ihr spielen können. Witkowski erinnert sich an die Trennung im Jahr 2004 nach der seine Exfreundin einen neuen Mann kennengelernt hatte. Plötzlich eröffnete sie ihm: "Hannah hat jetzt eine neue Familie. Sie will bei uns bleiben und dich nicht mehr sehen." Die Worte erschüttern den Mann bis ins Mark - auch wenn er sich bis heute sicher ist, dass alles gelogen war. "Hannah hätte garantiert gewollt", so der 41-Jährige. Witkowski schaltet das Jugendamt ein, zieht vor Gericht. Ein erster Beschluss: Alle zwei Wochen darf Hannah für drei Tage und zwei Nächte zu ihm. [mehr]
Hamburger Abendblatt: Schluss mit dem Egoismus der Eltern [mehr]
Hamburger Abendblatt: Film und Diskussion zum Thema [mehr]
Väter würden sich gern mehr um die Kinder kümmern
Eine Mehrheit von Deutschlands Vätern hält die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin für schwierig. Wie aus einer gestern vorgestellten Studie hervorgeht, halten drei von vier Befragten es für selbstverständlich, sich in die Kinderbetreuung einzubringen. Rund 59 Prozent der Väter haben aber Angst, dass eine Elternzeit zu erheblichen finanziellen Einbußen führt. Fast jeder dritte Vater befürchtet Nachteile für sein berufliches Fortkommen. Das Institut Forsa befragte im Auftrag der KKH-Allianz bundesweit 501 Väter. Nach den Angaben würden zwei von drei Vätern gerne mehr Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen. Jeder zweite Vater wäre bereit, dafür vorübergehend seine Arbeitszeit zu reduzieren. Schon jetzt unternähmen zwei von drei Vätern mindestens einmal in der Woche etwas alleine mit ihren Kindern. Jeder zehnte Vater tue dies jeden Tag, sechs Prozent dagegen "eigentlich nie". [mehr]
DailyNet.de: Zwei von drei Vätern wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern [mehr]
Pressemitteilung des Bundesvereins Väeraufbruch für Kinder
Deutschland benachteiligt unterhaltszahlende Väter
Die steuerliche Benachteiligung von Vätern nach Trennung und Scheidung wird in Deutschland allzu oft verschwiegen. Obwohl der deutsche Staat, im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern, die höchsten Unterhaltsregelsätze zu Grunde legt, werden von Trennung und Scheidung betroffene Väter steuerlich massiv benachteiligt. Dies gilt auch bei "gemeinsamer elterlichen Sorge", unabhängig von Umgang und Unterhalt. Den Steuervorteil erhält die Ex-Frau, bei der das Kind gemeldet ist. Ungleichstellungen wurden z.B. bei der Familienrechtsreform 1998 verursacht und nach deren Inkrafttreten nicht mit dem Steuerrecht abgeglichen. Dem unterhaltszahlenden Vater wird nach der Trennung zusätzlich zum Mehraufwand des Umgangs (Fahrtkosten, Kleidung, Essen, Wohnraum, Heizung, Strom, Wasser, etc) und den hohen Unterhaltsbelastungen, obendrein noch die Steuerklasse 1 aufgebürdet. Die Steuerklasse 1 erhalten in Deutschland ledige Personen OHNE Umgangs- und Unterhaltsverpflichtungen. Durch die steuerliche Ungleichbehandlung wird dem Unterhaltszahler verwehrt, die gleichen Abzüge geltend machen zu können, wie sie die Ex-Frau - aufgrund des bei ihr gemeldeten Kindes - unter Steuerklasse 2 geltend machen kann. [mehr]
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen