Dienstag, 31. Januar 2012

Ups! - "Wenn Anwälte gierig werden" - Aufreger des Tages? Der Woche? Des Monats? Des Jahres?

Wenn sich Mandanten von Anwälten vertreten lassen, dann müssen sie ihnen vertrauen. Immer wieder gibt es aber Streit ums Honorar. Der Fall eines geschädigten Geldanlegers zeigt, wann Mandanten aufpassen müssen. 

Streitfall des Tages - Wenn Anwälte gierig werden

Wenn sich Mandanten von Anwälten vertreten lassen, dann müssen sie ihnen vertrauen. Immer wieder gibt es aber Streit ums Honorar. Der Fall eines geschädigten Geldanlegers zeigt, wann Mandanten aufpassen müssen.

Alice Schwarzer und die zerbröselten Milliönchen: Frauenarchiv im Bayenturm (Köln) – "Alice Schwarzer vor dem Aus?" ..."Alice Schwarzer protestiert gegen Kürzungen für Frauen-Archiv"

Update2
Es wird immer doller:
http://iknews.de/2012/02/03/alice-schwarzer-die-eine-millionen-euro-frage/
iknews.de
Mehr als eine Million Euro an öffentlichen Zuwendungen und Fördergeldern stehen zur Debatte, deren Nutzen und Verwendung etliche Fragen aufwirft. In den der Redaktion vorliegenden Wirtschaftsplänen gibt es zumindest aus kaufmännischer Sicht erheblichen Klärungsbedarf. Wie weitreichend die Überschnei...
 

Update


Der aller-letzte Wagen! Kennt nicht jemand jemand, der jemand bei der ARGE Kölner Karnevalsvereine kennt?Die halten doch immer einen Motto-Wagen für den Rosenmontagszug bis zuletzt zurück, um auf Aktuelles reagieren zu können.Da könnte man  doch Alice S. und ihre Frauenturmtruppe ("WOmanpower"/W-espennest) vorschlagen. Denn immerhin haben die es ganz ohne Bagger und U-Bahnbau UND mit NULL Männern geschafft, ein Archiv und Millionen zu versenken... Na, wenn das kein Mottowagen "Von Frauen für Menschen" wird .... 
Boah, ey!

Turm am Tropf - MEDIATHEK - WDR.de

Ein Archiv der Geschichte der Frauen, das sollte der Frauenmediaturm in Köln sein. Doch seit 1994 war es weitgehend still um den Turm. Im Frühjahr kürzte das Landesministerium dem Projekt die Mittel.


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Es scheint, als ob dagegen unser goldiger Bundespräsident doch ein gar allzu harmloser Voll-Waisenknabe ohne Pflegeeltern und -heim  wäre.  Wieso überhaupt "ihr Lebenswerk"? Und wieso und warum schaut sich keiner der "lieben Kollegen" diie seltsamen, bemerenswerten bis merkwürdigen Finanz-Methoden der Alice Schwarzer rund um die Grüdnung und Finanzierung mal genauer an. Dass die KollegINNEN wie Illner, Maischberger und die von MonaLisa und FrauTV da nicht reinpieksen, ist eh klar! Aber die anderen Rechercheure, die was noch von Journalistenehre halten ?!?!? - gehen die der Sache mal genauer nach.?.... *

Dreist kommt weiter. Wer sticht da mal ins W (wir betonen W!!!)espennest???? (HIER: "ANSICHTS-SACHE": http://bauwatch.koelnarchitektur.de/pages/de/architekturfuehrer/40.frauenmediaturm.htm )
Natürlich gilt auch für Alice Schwarzer in diesem Fall - ob sie es will oder nicht ! - die rechtsstaatliche UNSCHULDSVERMUTUNG. (AS: "Unwort des Jahres":[1] und [2]

http://www.aerztezeitung.de/news/article/803122/schwarzer-sieht-frauenarchiv-gefaehrdet.html

Alice Schwarzer protestiert gegen Kürzungen für Frauen-Archiv

Dienstag, 31. Januar 2012, 08:55 Uhr


mit BILD vom Kachelmann-Prozess:
http://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-regional/alice-schwarzer-protestiert-gegen-kuerzungen-22372548.bild.html








Frauenarchiv im Bayenturm (Köln) – Alice Schwarzer vor dem Aus


www.ksta.de
Frauenrechtlerin Alice Schwarzer sieht ihr Frauenarchiv in Köln bedroht: Weil Zuschüsse des Landes drastisch reduziert wurden, drohe das Aus für das Projekt. Mit einer Pressekonferenz in Düsseldorf suchte Schwarzer nun Hilfe in der Öffentlichkeit.[...]
Von Heinz Tutt, 30.01.12, 17:06h
Mit den dann verbleibenden 70.000 Euro seien gerade mal die Betriebskosten zu decken, betonte Vorstandschefin Schwarzer. Das 1984 gegründete Archiv umfasst 15.000 Bücher, 25.500 Zeitschriften und rund 32.650 Aufsätze, außerdem Presseordner, Fotos, Filme und Tondokumente.
Inhaltliche Schwerpunkte sind die historische Frauenbewegung ab Mitte des 19. Jahrhunderts und Phasen der neuen Frauenbewegung von 1971 bis heute. In der Vergangenheit waren der Zugang zum Archiv nur nach Voranmeldung und stark reglementierte Öffnungszeiten sowie eine Nutzungsgebühr kritisiert worden.
http://www.rp-online.de/politik/nrw/alice-schwarzer-sieht-ihr-frauenarchiv-bedroht-1.2691664

Frauenarchiv

Lebenswerk von Alice Schwarzer in NRW vor dem Aus

29.01.2012 | 17:46 Uhr

* HIER >>>>>  schreibt eine pensionierte Oberstaatsanwältin (Gabriele Wolff):
Die Fäden aber hält sie weiterhin fest in der Hand. So einigte sie sich jetzt mit den Behördenvertretern darauf, den Erbbaurechtsvertrag für den Turm ein wenig nachzubessern. Künftig soll, "zur praktischen Unterstützung" des Archivs, auch der "Förderverein Frauen-MediaTurm e. V." ständig dort residieren dürfen.
Die Gründungsmitglieder finden sich, bis auf eine Ausnahme, im Emma-Impressum wieder.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9158667.html

Schade, der Vereinsregistereintrag ist noch nicht online:

http://www.handelsregister1.com/F%C3%B6rderverein-FrauenMediaTurm-E.V..html

dann wüßten wir, ob sie da auch Funktionen wahrgenommen hat.

Aber 1995 gab es ja auch noch eine Schein-Adresse der EMMA-Redaktion:

Zu den übrigen Räumen, insbesondere der zweiten Etage, hatten selbst Angestellte des Dokumentationszentrums bislang nur in Ausnahmefällen Zutritt: Dort, berichten ehemalige Mitarbeiterinnen übereinstimmend, verfaßten Redakteurinnen der feministischen Zeitschrift Emma über Monate ihre kämpferischen Werke.

Das "Magazin von Frauen für Menschen" (Herausgeberin: Alice Schwarzer) hatte im vorigen Frühjahr sein teures Innenstadt-Büro aufgegeben, zur selben Zeit übernahm die Feministin den Turm. Als offizielle Adresse der Emma-Redaktion firmiert seither ein bescheidenes Ladenlokal in Fußnähe des Gemäuers.

Nach dem Vertrag mit der Stadt Köln, einem Erbbaurechtskontrakt, soll der Bayenturm der Öffentlichkeit zugänglich sein, eine "gewerbliche Nutzung" der geschichtsträchtigen Immobilie ist ausgeschlossen. Überprüft werden muß nun nach Ansicht des Kölner Regierungspräsidenten Franz-Josef Antwerpes, ob die Emma-Chefin "in kommerzieller Weise" Förderzwecke mißbraucht hat. Schwarzer bestreitet dies heftig: "Die Emma wird nicht im Turm, sondern in der Alteburgerstraße gemacht." [Anmerkung: Die Alteburger Straße befindet sich in der seit ewigen Zeiten angesagten Kölner Südstadt/Innenstadt, und nicht in der Nähe des Bayenturms mit Rheinblick (Severinswall/Acke Bayenstraße)]

Einsparungen beim Mietzins kämen Schwarzer als finanzielle Entlastung für ihre auflagenschwache Zwei-Monats-Gazette (44 000 Exemplare) sehr entgegen: Dem Blatt droht womöglich der wirtschaftliche Exitus, seit die streitlustige Unternehmerin einen Prozeß gegen den Aktfotografen Helmut Newton verlor.

Um die ihrer Ansicht nach "sexistische", "rassistische" und "faschistische" Neigung des Star-Lichtbildners vorzuführen, hatte Schwarzer 19 Fotos abgedruckt, ohne Newtons Einverständnis. Newtons Verlag Schirmer/Mosel verlangte 76 000 Mark für die Abdruckrechte - und gewann vor Gericht. Nur über die Höhe des Strafhonorars wird noch verhandelt.

Bei der Kommune registriert der Kölner Stadtverordnete Jörg Frank von den Grünen hingegen eine "totale Beißhemmung" gegenüber der Emma-Chefin. Eine von Frank im Stadtparlament eingebrachte Anfrage wurde nach seinen Recherchen von der Verwaltung zunächst "verschleppt" und dann an Frau Schwarzer "weitergeleitet" - die "alles abstritt".

Immerhin kündigten sich schließlich Vertreter von Stadt und Land zu einer Begehung der Schwarzerschen Trutzburg an: Sie fanden im Turm rund ein Dutzend Arbeitsplätze mit Computern und Druckern vor - allerdings verwaist.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9158667.html

Wie albern, eine Überprüfung der Turmnutzung vorher anzukündigen – natürlich sind die EMMA-Mitarbeiterinnen dann verschwunden...

Irgendwann und irgendwie muß der offensichtlich rechtswidrige Zustand legalisiert worden sein... Schwarzer weiß, wie man’s macht:

Kaum ein buntes Schicki-Bankett, keine Preisverleihung, von "Bambi" bis zum "Telestar", ohne die kölsche Vorzeigefeministin. Auch Regierungspräsident Antwerpes, dessen Behörde als Kontrollorgan über die Mittelvergabe wacht, erklärt: "Die Alice kenn'' ich gut, die ist ja überall."
Der Kölner Forscher Erwin Scheuch sieht es nüchtern: "Eine Geschäftsfrau, die sich durch Beziehungen Vorteile verschaffen kann." Längst bediene sich die Frauenrechtlerin, hat der Grüne Frank beobachtet, "selbst des verfemten männlichen Instrumentariums der Macht".

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9158667.html

Was die investierten Millionen angeht: 5,5 Millionen DM investierten Stadt und Land in den Wiederaufbau der Ruine, die bis zum ersten Stockwerk durch Kriegseinwirkung zerstört war, und ein paar Millionen von den zehn von Reemtsma wurden seitens der Stiftung in den postmodernen Innenausbau gesteckt. Ob Reemtsma das gewollt hat: so viel Geld für Repräsentation, in ein Gebäude, das der Stadt gehört? So etwas entspricht gar nicht seiner Art.

Schwarzer, 1994:

Zwar sprießen seit Mitte der 80er die Initiativen zur Archivierung von Frauenthemen an Universitäten und in Frauenprojekten und gibt es inzwischen weltweit ein regelrechtes Netz feministischer Archive. Doch es fehlen die Mittel, die Arbeit der Spurensicherinnen ist meist ehrenamtlich. Und genau das macht das Besondere des FrauenMediaTurms aus: Daß er die Mittel für bezahlte Arbeit und Anschaffung von Dokumenten und Technik hat. Nur darum kann die Nutzung des FrauenMediaTurms so kostenfrei sein wie die Nutzung jeder öffentlichen Bibliothek und die Fernnutzung erschwinglich. Konkret: Ab der Wiedereröffnung Ende August 94 ist der FrauenMediaTurm jeden Dienstag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr für Nutzerinnen und Nutzer geöffnet. Sie finden Arbeitsplätze und Beratung in der Bibliothek im 4. Stock. Die Möglichkeit zur Fernnutzung - für Medien, Forschung, Politik - beginnt Anfang 1995 zu funktionieren, da der Aufbau des Dokumentationsservices noch nicht ganz abgeschlossen ist.

http://www.frauenmediaturm.de/frauenmediaturm/publikationen/ein-turm-fuer-frauen-allein/

Natürlich meinte sie die Mittel, die Reemtsma zur Verfügung gestellt hatte, das unantastbare Stiftungsvermögen, von dessen Erträgen die Arbeit finanziert wird, und die Anschubfinanzierung, 10 Millionen DM insgesamt. Damit wurde offenbar unwirtschaftlich gearbeitet, die Spenden von Krupp 2005 und 2006 (250.000,- Euro) und von der Sparkasse (Höhe unbekannt) wurden genauso verpulvert wie die 800.000,- Euro der CDU-Landesregierung von 2008-2011.

Ob es in NRW eine funktionierende Stiftungsaufsicht gibt?

Wir danken Jan Philipp Reemtsma, der mit seiner großzügigen Anschubfinanzierung die ersten zwanzig Jahre des 1984 gegründeten FrauenMediaTurm (damals noch 'Das feministische Archiv und Dokumentationszentrum') überhaupt erst möglich gemacht hat.

Wir danken der Krupp-Stiftung, die mit einer einmaligen Spende für die Jahre 2005 und 2006 zur Fortführung des Kernbetriebes beigetragen hat.

Wir danken dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Unterstützung des Projekts FMTvisuell zum Aufbau eines Bildarchivs.

Wir danken der Landesregierung NRW für die Sicherung des Fortbestands durch eine institutionelle Förderung seit dem Jahr 2008.

http://www.frauenmediaturm.de/frauenmediaturm/danksagung/

Ihre Nähe zur konservativen Macht zahlt sich aus, und inwieweit auch EMMA über die Billig-Miete hinaus von den überrreichlichen Zuwendungen quersubventioniert wurde – die Frage stellt sich tatsächlich angesichts der Identität von Förderverein und Redaktion. Das war wohl Ehrensache für jedes neue Redaktionsmitglied, auch in den Förderverein zugunsten der vermietenden Stiftung einzutreten - Ziele und Zwecke sind ohnehin identisch... Und eigentlich ist doch alles Alice Schwarzers Lebenswerk, der Dreh- und Angelpunkt aller ihrer Aktivitäten.

Grüne und Linke waren ihr immer ein Dorn im Auge:

Zum Glück. Denn ohne diese Unterstützung hätte ich den oft nervenaufreibenden Kampf um diesen so stolzen Ort vielleicht doch irgendwann aufgegeben. Schließlich intrigierte gleichzeitig eine entschlossene Front gegen das Frauenarchiv, und das vor allem hinter den Kulissen. Dabei spielten die Grünen bedauerlicherweise eine hervorragende Rolle. Anscheinend haben sie mir nie verziehen, daß nicht die von ihnen favorisierte Jazzhaus-Schule den Zuschlag für den Turm erhielt, sondern ein feministisches Archiv. Hinzu kommt, daß sie, wie alle männerbeherrschten "fortschrittlichen" Politverbände, im Dauerkonflikt mit den autonomen, den wirklich unabhängigen Feministinnen stehen. Wie lange dieser Konflikt schon schwelt und welche politischen Hintergründe der Kampf der Linken gegen die Feministinnen hat (von der Querelle des femmes im 15. Jahrhundert bis zum Spott der Studentenbewegung im 20.) - auch das ist im FrauenMediaTurm nachzulesen.

http://www.frauenmediaturm.de/frauenmediaturm/publikationen/ein-turm-fuer-frauen-allein/

Zur Vorgeschichte des Archivs, das andere Frauen gegründet und betreut hatten, bevor sie es kaperte, findet sie in diesem Aufsatz von 1994 bezeichnenderweise nur folgende dürre Worte:

Als das Feministische Archiv, das zunächst in Frankfurt war, 1988 nach Köln kam, war noch nicht vorauszusehen, daß es als FrauenMediaTurm bald an den symbolträchtigsten Ort der Kölner Geschichte ziehen würde.

http://www.frauenmediaturm.de/frauenmediaturm/publikationen/ein-turm-fuer-frauen-allein/

Typisch für sie. Sie ist die Sintflut, vorher gab es nix, und wenn, dann im 19. Jahrhundert. Ich mache mich mal auf die Suche, fürchte aber, daß es dazu nur was im Print und nicht digital gibt.

Zur Erheiterung ein paar Kommentare:

Stephie schrieb heute, 21:36 Uhr:

Vielleicht sollte Alice Schwarzer bei ihren neuen Freunden vom Springer-Verlag um Hilfe bitten. Sie hat keine Skrupel, für BILD zu schreiben, also kann sie dort auch einen Spendenaufruf als Ausgleich für die Subventionskürzung beim Frauenmediaturm starten. Im Ernst: Wer so autokratisch regiert und nach all den Jahren immer noch autoritär die alleinige Deutungshohheit über die deutsche Frauenbewegung beansprucht, muss sich nicht wundern, dass ihr - wie hier im Blog - so viel Ablehnung und Spott begegnet. Der Frauenmediaturm wird von Frau Schwarzer so behandelt, als sei er ihr Privateigentum. Und - bescheidene Frage - zeichnet Ex-OB Fritz Schramma wirklich allein verantwortlich für die Idee, den Mietzins auf die symbolische Summe von einem Euro zu reduzieren? Oder war Schramma da anderen Einflüsterungen von interessierter Seite erlegen? Ein Glück, dass diese Schnapsidee nicht Realität wurde.

Stefan schrieb heute, 20:22 Uhr:

Für private Verwirklichungen sollte die Landesregierung gar kein Geld ausgeben ! ! ! Also gar keine Förderung mehr ! ! ! Dazu kommt, das Frau Schwarzer mit den Öffnungzeiten bzw. Anmeldungen selektieren kann wer hineinkommt under wer nicht !

giselle grubert schrieb heute, 20:05 Uhr:

Schau ich mir die Kommentare an ... sämtlich Männer, die endlich mal ihren Spaß ausleben können. Aber ist die arme Alice Schwarzer nicht schon genug bestraft? Weniger Geld für ihren Blödsinn und das alles nachdem herr Kachelmann wieder frei rumläuft? In der Tat, liebe Landesregierung ich muss Euch einen Vorwurf machen. Wieso sind die Zuwendungen nicht auf "Null" reduziert worden? Man hätte halt noch mehr Geld z.B. für den Schuldenabbau oder zur Hilfe für hungernde Kinder! Also bitte noch einmal nachdenken!

Horst Müller schrieb heute, 19:26 Uhr:

Als ich die Summe hörte,die jedes Jahr,ich rede von Alice Schwarzer, für diesen Blödsinn ausgegeben wurde, war ich sprachlos.Wir reden monatelang über Wulfs Peanuts und vergessen darüber wie unsere Steuergelder zum Fenster hinaus geworfen werden! Wann hört diese Verschwendung endlich auf?

http://www1.wdr.de/themen/kultur/frauenmediaturm100_compage-1_content-long.html#comment

Ich frage mich, wie sie gegenüber dem Emanzipationsministerium argumentieren will, daß der horrende Betrag von 70.000,- als Zuwendung für eine eine finanziell gut ausgestattete Stiftung nicht lieber sozialen Frauenprojekten, sondern einem Archiv zugewandt werden soll, das niemand braucht – nur, weil es Schwarzers ›Lebenswerk‹ ist? Was für eine Hybris.


Gabriele Wolff
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Montag, 30. Januar 2012

BILD und Nachtoderfahrung eines Gesetzeshüters und einer Lokalzeitung: Wenn ein Vertreter des Rechtsstaates nicht mehr an den Rechtsstaat glaubt …und BILD ihn (nach)richtet – Hintergründiges: Perfidie aus der Portokasse?

Presserecht und billig? "No deals" -  „Alles nur geklaut?" - Mal wieder was für den BILDblog - Hier die wirklich wahrste Wahrheit einer Lokalzeitung zu BILD-Urheber- bzw. Persönlichkeitsrechtsverletzung(en)! 
Ups! Da hat es es  also diesmal von Seiten des "Staates im Staat" die Volksfreundinnen (Polizei und Lokalzeitung mit einem Streich) erwischt. Den Trierischen Volksfreund – nach eigenem Bekunden – sogar nicht das erste Mal.
Es kam uns ja - ehrlich gebloggt - schon am letzten Montag, als wir die (natürlich geliehene!) BILD-Zeitung ("Kopfschuss im Doppelbett") in der Hand hielten, etwas merkwürdig vor. Nachdem es ja zunächst bei den Veröffentlichungen zum erweiterten Suizid am vorletzten Wochenende ja  etwas zögerlich  und ohnehin merkwürdig (… offenbar hatte er nicht verkraftet, dass seine Frau sich von ihm trennen wollte … Es wurde berichtet, es gab keinen Abschiedsbrief, tatsächlich hatte man nur keinen gefunden. Die Polizei war nicht als Erste vor Ort. ... Ein kleiner Unterschied, also!) zuging, kam es so nach und nach im Internet heraus, dass der Suizid-Polizist in Rheinland-Pfalz tätig gewesen sei; dann wurde die Dienstelle (Trier) bekannt.
Doch stets blieb der Name des Gesetzeshüters, der mit seiner Dienstwaffe auch seine Tochter mit in den Freitod nahm, verborgen. Bis dann BILD am Montag mit ungepixeltem Foto und Nennung des Vornamens plus Initial des Nachnamens (ohne den üblichen Asterix und Zusatz - „Name von der Redaktion geändert“). und Foto mit Bildunterschrift zu Fotograf und Quelle erschien. Ja gewundert hatte es uns auch schon, als wir das( im natürlich nur geliehenen Exemplar) sahen. So hatte Polizei und Lokalzeitung gleich ein doppeltes Problem mit dem erweiterten Suizid des Kommissars (Gesetzeshüter!, Rechtspraxiskenner!, Individualproblem statt Systemfehler in der Polizei- und Familienrechtspraxis!), selbst - und nun auch noch mit BILD.
Nun gilt das örtliche Blatt „Trierischer Volksfreund“, auch vielen Touristen und Berufsbesuchern der Richterakademie als Hotel-Frühstückslektüre hinreichend bekannt, ja auch in Journalistenschulen und Universitäten, die „irgendwas mit Medien“ anbieten,  nicht gerade als der Lordsiegelbewahrer des Urheber- und Persönlichkeitsrechts (vgl. für viele: bei der adaptierten Agentur-Berichterstattung zum Kachelmann-Prozess vor dem LG Mannheim) und nach dem auch im Internet verfolgbaren, schleichenden Umbau (spätestens seit der freundlichen Übernahme der Redaktion durch eine Chefin) zu einer Art Tageszeitungs-EMMA, als einer Art Hot- und Wetspot gegenderter  Berichterstattung und bundesweit wohl einmaliger Zusammenarbeit mit örtlicher Frauenbewegung und Polizei, die ihr wegen der häufigen Fehler in der Anti-Männer-Berichterstattung (>>>) in Männerkreisen und Organisationen längst als „Volksfreundin“. 
Aber hatte sie deshalb schon diese Perfidie der BILD-Zeitung verdient, wie sie der stellvertretende Chefredakteur Peter Reinhart tief versteckt im Blatt und Online erst am Samstag zu erklären versucht, statt schon in der Woche dies titelträchtig und über andere „befreundete“ Medien zu thematisieren/skandalisieren?

Hier mal nur die wichtigste Passage: (Quelle online komplett und ohne Hervorhebungen >>>>)
"[...]Und deshalb rege ich mich über die Bild-Zeitung auf.
Der Fall: Ein Trierer Kommissar bringt in Saarlouis seine kleine Tochter und sich selbst mit der Dienstwaffe um. Ein grausiges Verbrechen. Wir haben die Geschichte Anfang der Woche im Volksfreund erzählt. Ohne Täter und Opfer zu zeigen, ohne Klarnamen preiszugeben. Bild will mehr – vor allem ein Foto vom Todesschützen.
Woher nehmen, wenn das übliche „Witwenschütteln“ nichts zutage fördert, wenn also bei Hinterbliebenen, Freunden, Bekannten kein Material abzugreifen ist? Wenn die Ermittler nichts herausrücken? Woher nehmen?
Stehlen!
Auf einer harmlosen Szene, vor knapp zwei Jahren im Volksfreund veröffentlicht, ist neben anderen Polizisten auch der Kommissar zu erkennen. Das Motiv findet sich im Netz. Bild fragt an, ob wir die Genehmigung zum Abdruck erteilen. Die Antwort: nein. Weil wir keine Geschäfte mit Boulevard-Zeitungen machen. Auch RTL meldet sich, nebst anderen. Die Antwort: nein. Keine Deals.
„Schade, einen Versuch war es wert“, heuchelt die Bild-Mitarbeiterin am Telefon Verständnis. Und saugt das Foto ohne Erlaubnis aus dem Volksfreund-Archiv im Internet. Tags darauf illustriert es die Story über das Familiendrama. Ein Ausschnitt. Riesengroß. Nicht verfremdet. In Millionen-Auflage. Perfide: der Vermerk Friedemann Vetter/Trierischer Volksfreund.
Das erweckt den Anschein, als hätten wir das Bild zur Verfügung gestellt. Haben wir aber nicht. Wir führen Täter und Opfer nicht vor, wir bedienen keine Voyeure, die sich am Unglück anderer Menschen weiden, wir verkaufen solche Fotos nicht.
Der dreiste Bilder-Klau der Bild-Macher hat Methode. Es ist nicht das erste Mal, dass die Redaktion des Boulevardblatts sich ein Volksfreund-Foto grapscht, obwohl wir das ausdrücklich untersagt hatten.
Die Kosten für die juristische Abmahnung samt Unterlassungserklärung und die fällige Lizenzgebühr zahlt der Springer-Konzern, der Bild herausgibt, wohl aus der Portokasse. Der Hinweis auf den Fotografen Friedemann Vetter mildert sogar den Gesetzesverstoß – weil die Quelle genannt ist. Urheberrecht? Egal! Persönlichkeitsrecht? Schall und Rauch! Opferschutz? Pah!
Nä, wat habt ihr ’ne fiese Charakter …
P.S.: Vor zweieinhalb Jahren haben die Verantwortlichen von Hunderten Medienhäusern die „Hamburger Erklärung zum Schutz des geistigen Eigentums“ unterzeichnet. Einer der Initiatoren: Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG. Bei der Vorstellung des Manifests sagte er: „Ich freue mich über diesen internationalen Appell der Verlage. Er ist ein wichtiger Schritt im Interesse der globalen Internet-Gemeinde. Das Internet ist nicht der Feind, sondern die Zukunft des Journalismus, wenn auch in der digitalen Welt geistiges Eigentum respektiert wird.“
Es wäre schön, wenn Döpfners eigene Leute sich an die salbungsvollen Worte ihres Chefs halten würden.“
Anstatt zu beweinen, dass BILD solche (un)billigen Machenschaften eh schon einpreist und aus der Porto-Kasse bezahlt, also zu billig (Gerichte!) einpreisen kann und sich auf einen offensichtlich nicht funktionierenden Ehrenkodex zur u.a. Respektierung der Menschenrechte und -würde zu berufen, sollte man wohl, wenn Gerichte de lege lata und der Markt BILD (stetig sinkende Auflage !) immer noch nicht in den Griff bekommen haben,  de lege ferenda strengere staatliche Sanktionen fordern!
Wenn – wie öffentlich lamentiert – man BILD weder durch gemeinsame Erklärungen noch juristisch Herr zu werden in der Lage scheint, so helfen da wohl einstweilen nur  Guerilla-Gegenstrategien zu denen man als „Volksfreund(in)“ und als neue Wut-Speerspitze der Persönlichkeitsrechtsbewegung auch seine Mit-Kollegen in anderen Redaktionen aufrufen.
 Angefangen z.B. durch BILD ärgernde Unterstützung eines von BILD frühzeitig zum Abschuss freigegebenen und mittels Paparazzo gejagden, aber gerichtlich freigesprochenen Jörg Kachelmann (siehe MAINTV) und seine Stiftung i.G., - übrigens auch inhaltlich interessant, (WELT : Gefühlte minus 35 Grad "Extremster Kälteeinbruch in Deutschland seit 1986": - Wetterexperte Jörg Kachelmann listet auf Facebook die aktuellen gefühlten Temperaturen unter minus 15 Grad auf. Am kältesten in seiner Übersicht: Minus 26 am Fichtelberg. ) da der BILD-Wetter-Prophet ohnehin schon für Ende November und Dezember einen sibirischen Winter angedroht hatte – bis hin zu einer permanenten Einbindung des BILDBLOGS im Print bzw. als Permalink online im "Volksfreund"-Angebot. Keinen Mut?   Ist gegen BILD wirklich kein Volksfreund gewachsen?

Außerdem: 
Perfider oder besser: Das eigentliche Perfide ist ohnehin, dass nunmehr durch die BILD-Grenzüberschreitung vom letzten Montag, allein schon mittels Eingabe des Polizisten-Vornamens, des Fotografen-Namens und Zeitungsnamens bei der Google-Bildersuche das von BILD „zwangsgeliehene“ Original-Bild erscheint, sondern der vollständige Name des Kommissars... .

Sonntag, 29. Januar 2012

Vorbild Niederlande: Falschanzeigen bzgl. Vergewaltigungen werden (jetzt) verfolgt -"Valse meldingen zedenmisdrijven voor de rechter"

"Altijd vervolging valse zedenaangifte" -Schau an, schau an! Die Niederländer und -innen. Die sind schon weiter als Deutschland mit seinen nachdenklichen Vordenk-Konferenzen von Maria Laach und Bielefeld.
Wie wir über das interviewführende Tageblatt und sogar den zitierenden "De Telegraaf", "niederländischen BILD", erfahren, droht eine veritable  „Offizierin“ der Justiz (=Staatsanwältin) Eva Kwakman, sogar eine echte Frau mithin, jetzt: "Wer in Zukunft eine Falschangabe macht in Sachen sittlichen Missbrauches wird ab jetzt strafrechtlich verfolgt." Gute Idee! Könnt Ihr gerne mit Euren Wohnwagen hier verbreiten kommen.
In Zeiten, in denen immer mehr Fehlallokationen Griechenlands, Irlands, Portugals, Spaniens und Italiens aufgedeckt werden, für die wir (und u.a. die Niederländer- und innen) letztendlich gearde stehen müssen/sollen/dürfen, wird es wirklich allmählich Zeit über "stille Reserven" auch in unserem Lande nachzudenken. Und dazu gehöret nun eimal die exploisionsartig zugenommene Zahl an Anschuldigungen im Bereich der Sexualdelikte bei gleichzeitig nahezu konstanter Verurteilungszahl. (DEUTSCHE ZAHLEN und CHARTS: http://www.jurablogs.com/de/joerg-kachelmann-magot-kaessmann-jahresrueckblicke-laufenden-band-unser-marco-w-kommt-ins)
Immerhin: Hier entsteht schon mal eine Hilfsdatenbank für phantasielose Staatsanwälte, Haftrichter (siehe Mannheim Jörg-Kachelmann-Fall) und Schöffen... http://wikimannia.org/Falschbeschuldigung_%28F%C3%A4lle%29
wie hier zuletzt

Geislingen/Hechingen / Fasnet / „So was denkt sich niemand aus ...

www.zak.de/.../GeislingenHechingen-So-was-denkt-sich-niemand-au...
vor 3 Tagen – So was denkt sich niemand aus“. Vergewaltigung nach Geislinger Fasnetsumzug: Angeklagter muss drei Jahre ins Gefängnis ...

"Wer falsche Angaben macht, betreffend eines Sexualdeliktes wird in Zukunft strafrechtlich verfolgt. Das „Openbaar Ministerie (Gesamtheit aller Staatsanwaltschaften)“ möchte hiermit die Anzahl falscher Anzeigen entgegenwirken, bzw. diese „reduzieren“. Dies hat die „Offizierin“ der Justiz Eva Kwakman am Samstag in einem Interview im Tagesblatt: bla, bla, bla verlautet.

Die Polizei kämpft mit vielen falschen Meldungen, die jedoch untersucht werden müssen. Dies kostet wahnsinnig viel Geld, viel Zeit und Energie und geht auf Kosten von Angelegenheiten wo es wirklich etwas gibt! Eine falsche Anzeige zu erstatten ist Strafbar. Bis jetzt kam eine solche „Sache“ nicht vor einen Richter. Kwakman: Es ist furchtbar belastend für jemanden eines sexuellen Deliktes angeklagt zu werden. Oder dessen beschuldigt zu werden. Dies werden wir jetzt angehen………!........"

Hier die Direktlinks für alle, die mit Hape Kerkeling Niederländisch gelernt haben. Für die anderen und die, die es unterhaltsamer haben möchten  unten die Übersetzung  mit der Google-Maschine.
Valse meldingen zedenmisdrijven voor de rechter
DVHN | 
Gepubliceerd op 28 januari 2012, 06:00
Laatst bijgewerkt op 27 januari 2012, 16:21

za 28 jan 2012, 15:19
 |  lees voor
 Altijd vervolging valse zedenaangifte
AMSTERDAM -  Een valse aangifte van een zedenmisdrijf zal voortaan altijd leiden tot vervolging. Dat heeft een woordvoerster van het Openbaar Ministerie (OM) gezegd, meldt de NOS.

 Übersetzung durch Google

  Tala Gestern um 19:00

Danke, habe gerade unter dem Tisch gelegen, als ich die Übersetzung von Google las.
  

Regionale Zollbeamte. Das ist echt gut.

Die Polizei, die von vielen Fehlalarmen leidet, jedoch sollte untersucht werden.
O.k. untersuchen wir mal die Polizei.
Vorbild Niederlande

Gabriele Wolff Gestern um 17:35

BrainWash Heute um 16:27

Die Niederländer machen Nägel mit Köpfen und gehen gegen "Falschbeschuldigerinnen" gerichtlich vor...

Wann zieht Deutschland nach ?

http://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p700-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#60186 

http://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p700-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#60231 

Und dan habe ich noch was interessantes gefunden die LEBZ. Das ist eine nationale oder bundesweite, wurde man hier wahrscheinlich sagen, einheit fur spezielle zedendelikten. Gewisse fälle mussen obligatorisch von ihnen uberprüft werden.Das sind fälle von sexuelle misbrauch mit kinderen jünger als 3, oder mit ritualen aspekten, oder mit wieder aufgetauchte errinerungen an sexuelle misbrauch, für andere fällen ist es fakulatatif.

Wenn ich den bericht uber ihren rapport lese, muss ich den grosse eifer von Andy Friend nur loben. Nondebleu. Dieses problem ist viel gröser als ich je gedacht hätte.

http://www.om.nl/onderwerpen/zeden/@149164/onderzoeksverslag/

Bij aangiften van seksueel misbruik na echtscheiding werd in 95% van de gevallen geadviseerd het onderzoek te stoppen (86% ernstige tekortkomingen, 9% nader onderzoek zinloos). 
Bei 95 % von die anzeigen von sexuel misbrauch nach ehescheidung wurde advisiert den fall zu akte zu legen. 95%

NL


@ Niral

Ich hatte auch gedacht, daß openbaar minsterie das Justizministerium sei: es ist aber die Gesamtheit der Staatsanwaltschaften – da steht extra, daß es kein Ministerium im gewöhnlichen Wortsinn sei:

http://www.om.nl/organisatie/

Dann aber ist es noch besser, wenn es gerade die Staatsanwaltschaften sind, die sozusagen im Sinn der Selbstkorrektur gegensteuern, nachdem die Falschanschuldigungen tatsächlich zu einem Problem geworden sind, von der Ressourcenverschwendung über die Vernachlässigung der echten Opfer bis hin zur Existenzvernichtung und Gefahr der Fehlurteile hinsichtlich unschuldig angezeigter Personen.


Dank an Niral für diese Übersetzung:

Falsche „Sittenanzeigen“ werden immer verfolgt!
Die Justiz wird in Zukunft jede falsche Anzeige von Sexualdelikten verfolgen. Dies hat eine Sprecherin des öffentlichen Ministeriums [Staatsanwaltschaft] bekannt gegeben.

Eine Falschbeschuldigung ist bereits strafbar. Bis jetzt führte dies nicht bis vor den Richter. Nach Meinung der Justiz kostet das Verfolgen von falschen Meldungen viel Zeit und Geld und eine solche Anzeige ist sehr belastend für den jeweils Beschuldigten.

Ausreden

Sittenmissbräuche sind schwerwiegende Fakten. Insbesondere wenn es um Kinder geht. Darum (sehr frei übersetzt) achten wir sehr besonders darauf. Sagt die Staatsanwältin Eva Kwakman. Wenn man jedoch eines Sittendeliktes falsch beschuldigt wird, hat dies auch sehr schwere Folgen. Sowohl emotional, wie auch die Folgen im jeweiligen Umfeld.

Oft werden Falschbeschuldigungen von Menschen gemacht die sich in einer großen Bedrängnis, (Klemme) befinden. Menschen die psychische Probleme haben, oder Auswege aus einer Situation finden wollen, in die sie hinein geraten sind, sagt Frau Kwakman.

Als Beispiel nennt die Staatsanwältin die Geschichte eines Mädchens, das zu spät nach Hause kommt und dafür eine Ausrede für die Eltern sucht.

Konfrontation

Unsere Untersuchungen sind immer besser geworden. Wir sehen uns nicht nur die Anzeigen an, sondern auch andere Punkte, die es zu untersuchen gilt. Wie Tatort und Spuren, sagt Frau Kwakman. So erkennen wir immer besser, wenn Angaben einfach nicht stimmen können, und konfrontieren den Anzeigenden damit.

Das Geld und die Untersuchungen, das durch Falschbeschuldigungen/Anzeigen verloren geht, „investiert“ die Justiz lieber in Fälle, die wirklich geschehen sind, sagt Frau Kwakman. Denn in vielen Fällen sind solche „Sittenfakte“ (Sittlichkeitsdelikte) wirklich passiert und wir sind dafür da, unser Augenmerk darauf zu richten.



Die Justiz ist davon überzeugt, dass Falschbeschuldigungen weniger oft getätigt werden, wenn diese immer/prinzipiell verfolgt werden. (Wenn dem immer nachgegangen wird).

http://nos.nl/artikel/335070-valse-zedenaangifte-altijd-vervolgd.html?utm_so



@ Liese

Nein, so eine Expertengruppe aus Psychologen, Juristen und Polizeibeamten wie in den NL haben wir leider nicht:

http://www.om.nl/onderwerpen/zeden/@149164/onderzoeksverslag/

Deren Arbeit ist aber sehr zu begrüßen, insbesondere das Schema und die Checkliste zur Fallanalyse, denn die Konstellationen sind doch immer sehr ähnlich, die zu vorsätzlichen wie auch unvorsätzlichen Falschanzeigen führen. Es ist sehr zu bedauern, daß diese Studie der Staatsanwaltschaft von 2008 nicht übersetzt worden ist – es ist ja tatsächlich kein ausschließlich niederländisches Problem.

Solange Richter (wie der Haftrichter in Mannheim oder der Vorsitzende in Hechingen) glauben, daß Frauen sich solche Geschichten nicht ausdenken, und auf dieser Basis eine belastende Aussage für glaubhafter als das Bestreiten des Beschuldigten gehalten wird, so lange wird es auch Fehlurteile geben. Das Problemfeld der Sexualdelikte muß rational und wissenschaftlich angegangen werden, und da ist jede ernsthafte Studie hochwillkommen.

Für feministische ›Daphne‹-Studien ohne wissenschaftlichen Wert oder sinnlose Dunkelfeldstudien des Familienministeriums wird das Geld aus dem Fenster geworfen. Tiefenprüfungen von realen Fällen durch interdisziplinäre Teams dagegen gibt es in Deutschland nicht. Vermutlich deshalb, weil deren Ergebnisse erschreckend wären...
 http://ratlos-im-netz.forumieren.com/t551p700-zur-notwendigkeit-des-klageerzwingungs-verfahrens-gegen-claudia-dingens-und-der-publikation-des-schriftlichen-freispruchsurteils-von-jkachelmann#60239

Donnerstag, 26. Januar 2012

Der Rechtsstaat lebt - Von MainTV zum Mainstream? Privatsender hält öffentlich-rechtlichen ARD den Spiegel vor

Kachelmann ab morgen wieder im Bild... .http://www.main.tv/
BILDonline!!!!!!!!!! Wie schön! ;-)
http://www.bild.de/newsticker-meldungen/home/25-15-kachelmann-tv-22276466.bild.html

www.bild.de
Aktuelle Nachrichten aus den Bereichen News, Leute, Sport, Auto und mehr
Das dürfte auch anderen Unschuldigen/Freigesprochenen Mut geben, dass es hinter dem ARD-Horizont weiter geht.
Und auch sonst geht es (WV: 14.02.2012) weiter:

Kachelmanns langer Kampf gegen die Presse



Legal Tribune ONLINE - 18. Jan. 2012

Die Springer-Medien berichteten darüber mit einem Bild, das Kachelmann im Hof der JVA zeigte, wie er sich sonnte. Wer das Bild aufnahm, ist nicht bekannt.


1. Klasse! - Kachelmann unterfrank und oberfrei:

Jörg Kachelmann wird Wetter-Moderator beim regionalen TV-Sender main.tv
Mittwoch, den 25. Januar 2012 um 14:08 Uhr red


(Manche lernen's wohl nie (Was ist eigentlich in dieser Republik los? -VGL. Polizei Sigmaringen/SÜDKURIER im JK-Fall) : Hier wird schon wieder eine "OPFER-Anwältin" genannt - BEVOR DAS URTEIL In der Sache gefällt ist.

"Opferanwältin Monika Goller hakte im Prozess nach. "


http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nuernberg-region/nurnberg-manner-streiten-vergewaltigung-ab-1.1807210)



Jörg Kachelmann wird Wetter-Moderator beim regionalen TV-Sender main.tv
Mittwoch, den 25. Januar 2012 um 14:08 Uhr red



Der ehemalige ARD-Wettermann Jörg Kachelmann arbeitet ab kommendem Freitag als Wettermoderator für den regionalen TV-Sender main.tv.



ASCHAFFENBURG. Kachelmann präsentiert ab dem 27. Januar persönlich jeden Freitag das Wochenend-Wetter. Kachelmann produziert dafür einen Einspieler, der im täglichen Nachrichtenjournal „main.tv – der Tag“ ausgestrahlt wird. Das Funkhaus Aschaffenburg hat dafür die bestehende Zusammenarbeit mit Kachelmanns Unternehmen Meteomedia ausgedehnt. Bereits seit März 2011 präsentiert Jörg Kachelmann das Wetter bei Radio Primavera, das ebenfalls im Funkhaus Aschaffenburg produziert wird. Marco Maier, Chefredakteur von main.tv und Radio Primavera: „Wir sind hochzufrieden mit der bisherigen Zusammenarbeit mit Meteomedia und Jörg Kachelmann. Wir werden nun die professionelle regionale Wettervorhersage, die Kachelmann bereits für unsere Radiohörer liefert, auch unseren TV-Zuschauern bieten.“ Das Wochenend-Wetter bei main.tv wird künftig von der GEIS fashion group mit Sitz in Großwallstadt präsentiert.

Kachelmann kehrt ins Fernsehen zurück


Spiegel Online - vor 13 Stunden
Das Kapitel Fernsehen hatte Jörg Kachelmann eigentlich abgeschlossen, nie mehr wollte er den "Blumenkohlwolken-Onkel" geben. Zu sehr hätten die Medien sein ...
Kachelmann kehrt als Wettermoderator ins Fernsehen zurückDerwesten.de
Kachelmann kehrt zurück ins deutsche FernsehenMeedia
Comeback bei main.tv: Kachelmann macht nun Regional-FernsehenFOCUS Online

Kachelmann im unterfränkischen TV


Kanal8 - vor 6 Stunden
Jörg Kachelmann kehrt nach zweijähriger unfreiwilliger Pause wieder als Wettermoderator auf Fernsehbildschirme zurück – Und das in Unterfranken: Ab Morgen ...
  1. Leute, Leute!: Kachelmann wieder im Fernsehen


    Hamburger Abendblatt - vor 4 Stunden
    Jörg Kachelmann, 53, kehrt knapp acht Monate nach seinem Freispruch im Vergewaltigungs-Prozess ins deutsche Fernsehen zurück. Der Wetterexperte wird beim ...
  2. Kachelmann kehrt bei Regionalsender auf deutsche Bildschirme zurück


    Nordbayerischer Kurier - vor 15 Stunden
    Mit seiner lockeren Art revolutionierte Jörg Kachelmann die Wettervorhersagen im deutschen Fernsehen. Vor zwei Jahren beendete die Festnahme wegen eines ...
  3. Kachelmann kehrt bei Regional-TV auf Bildschirm zurück


    Berliner Morgenpost - vor 18 Stunden
    Aschaffenburg - Knapp zwei Jahre nach seinem unfreiwilligen Verschwinden von den Bildschirmen wird Wetterexperte Jörg Kachelmann wieder im deutschen ...
  4. Kachelmann zurück im TV


    VIP.de, Star News - vor 18 Stunden
    Zwei Jahre war Moderator und Wetterexperte Jörg Kachelmann vom Bildschirm verschwunden. Jetzt kehrt er im Regional-Fernsehen zurück.
  5. Kachelmann wird Wettermoderator bei “main.tv”


    Der Newsburger - vor 17 Stunden
    Aschaffenburg – Nach zweijähriger unfreiwilliger Pause kehrt Wettermoderator Jörg Kachelmann wieder auf Fernsehbildschirme in Deutschland zurück: Von ...
 

Medien-/Presserecht: Hier Rubikon-Isar-Neckar-Spree/Havel-Überschreitung im Zusammenhang mit "“ES GEHT UM SCHLÄGE, PEITSCHEN, FESSEL-SEX” ... und mehr...LG Köln 28 O 557/11, 28 O 956/10, 28 O 951/11

Tja, Mannheim: Vom LG Köln lernen, heißt anonymisieren lernen. Solange wir noch auf das Ergebnis der Bemühungen von Rechtsanwalts/Notars Scherer im Falle des anonymisierten Freispruch-Urteils des LG Mannheim warten müssen einstweilen schon mal das/diese hier im anonymisierten Volltext ;-):

Landgericht Köln, 28 O 951/11


Datum: 22.06.2011
Gericht: Landgericht Köln
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 28 O 951/11


Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten:

a) “ES GEHT UM SCHLÄGE, PEITSCHEN, FESSEL-SEX” >>>>>MEHR

Landgericht Köln, 28 O 956/10


Datum: 22.06.2011
Gericht: Landgericht Köln
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 28 O 956/10


Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld in Höhe von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren,

zu unterlassen, zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten:

Die Ex-Freundin des Wettermoderators habe „auf ihn gewartet, mit hochgezogenem Strickkleid“

„Wie üblich habe sie Handschellen und Reitgerte bereitgelegt.“



Landgericht Köln, 28 O 557/11


Datum:
28.10.2011
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 557/11


Tenor:

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 20.7.2011, Az.: 28 O 557/11, wird hinsichtlich Ziff. 1, lit. a), 1. Unterpunkt aufgehoben und der auf den Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung mit folgendem Tenor bestätigt:

Der Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung

v e r b o t e n,

in Bezug auf den Verfügungskläger folgende in der Zeitschrift C (Ausgabe 25) vom 16.06.2011 im Rahmen des Artikels „Die Frau, die L vor Gericht gebracht hat – hier spricht sie zum ersten Mal“ veröffentlichte Äußerungen außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

a) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt, wie nachstehend wiedergegeben:

„Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe.“

und/oder

„Diese Herren erklären vor Gericht, die Tat könne sich nicht so abgespielt haben, wie es die Nebenklägerin, also ich, behauptet – und man selbst sitzt zu Hause, liest das und weiß genau: ES WAR ABER SO!“

und/oder

„In seinen Augen hat er in der besagten Nacht ja nichts falsch gemacht. Er hat nur die Machtverhältnisse wieder so hergestellt, wie sie seiner Meinung nach richtig sind.“

und/oder

„Ich habe eigentlich drei Traumata zu verarbeiten. Einmal die Tat.“;

b) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 mit dem Tode bedroht, wie nachstehend wiedergegeben:

„Als er im Februar nachts meine Wohnung verließ, war das Letzte, was ich je von ihm gehört habe: „Wenn du was erzählst, bringe ich dich um.“ Diese Drohung hat er bis heute nicht zurückgenommen.“

jeweils wenn dies geschieht wie in der Zeitschrift „ C“, Ausgabe Nr. 25 vom 16.06.2011 im Artikel unter der Überschrift „DIE FRAU, die L vor Gericht gebracht hat – hier SPRICHT sie ZUM ERSTEN MAL“.

>>>>>MEHR: 
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_557_11_Urteil_20111028.html

Medien-/Presserecht: Hier Rubikon-Rhein-Überschreitung im Zusammenhang mit RP-Online/Opinion

Kachelmann erfolgreich gegen RP Online wegen Verantwortlichkeit für Leser-Artikel im Forum OPINIO: RP Online muss Berufung zurücknehmen. OLG Köln: Berufung hatte keine Aussicht auf Erfolg. "OPINIO" inzwischen wegen "technischer Probleme" geschlossen.
Mit Schriftsatz vom 11.01.2012 hat die RP Online GmbH, die unter anderem die Online Ausgabe der Rheinischen Post betreibt, ihre Berufung gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (28 O 539/11) zurückgenommen. Unser Mandant Jörg Kachelmann setzte sich damit mit seiner Rechtsauffassung durch, dass RP Online für die Artikel seiner "Leser-Journalisten" haftet.
Die Idee klang einfach: Leser schreiben für RP Online kostenlos Artikel, die von professionellen Journalisten als redaktionellen "Hilfsarbeitern" nur noch redigiert und in ein RP-Online-kompatibles Layout umformatiert werden. RP Online stellt die "fremden" Artikel unter der Marke OPINIO anschließend als "Forenbetreiber", d.h. als bloßer Mittler ins Internet.
Vorteil Nr. 1: RP online spart sich das Honorar für Profi-Journalisten.
Vorteil Nr. 2: Als bloßer "Forenbetreiber" ist RP Online presserechtlich (vermeintlich) nicht für die "fremden" Artikel der Leser verantwortlich.
Das OLG Köln hat auf Betreiben unseres Mandanten Jörg Kachelmann nun festgestellt, dass Vorteil Nr. 2 keiner ist, weil RP Online sich keineswegs der Haftung für die angeblich nur vermittelten "fremden" Artikel seiner Leser entziehen kann. Es mache sich deren Artikel vielmehr zu eigen. Deshalb muss RP Online haften. Das Forum OPINIO wurde kurz nach Erlass des gerichtlichen Verbots (vorläufig) eingestellt.
Zur Vorgeschichte:
Das Landgericht Köln hatte es der RP Online GmbH am 08.07.2011 verboten, im Portal OPINIO einen Leser-Beitrag zu verbreiten, der den Unternehmer Jörg Kachelmann als Triebtäter und Prototyp eines Vergewaltigers verunglimpfte (wir berichteten hier).

RP Online legte Widerspruch gegen die Verfügung ein. Daraufhin kam es am 14.09.2011 zu einer mündlichen Verhandlung vor der Pressekammer des LG Köln. In der Verhandlung machte das Gericht klar, dass es die Verfügung gegen Opinio aufrecht erhalten wolle und kündigte die Verkündung eines entsprechenden Urteils für den 12.10.2011 an.
Gut zwei Wochen nach der Verhandlung und nur wenige Tage vor dem Erlass des erwartbaren Urteils stellte RP Online sein Portal OPINIO wegen "technischer Probleme" vorläufig ein. In einer Mitteilung des Chefredakteurs RP Online, Rainer Kurlemann, vom 04.10.2011 hieß es (Hervorhebungen durch uns):
"In eigener Sache
von OPINIO-Redaktion | OPINIO Redaktion |
Wie es mit Opinio weiter geht – eine Information für unsere User.
Liebe Freunde von Opinio,
in den vergangenen Wochen und Monaten hatten wir immer wieder Probleme mit der technischen Plattform von Opinio. Leider lassen sich diese Schwierigkeiten bedingt durch das Alter der Systeme nicht mehr beheben. Es ist deshalb an der Zeit eine moderne Lösung zu suchen.
Wir wollen Opinio weiterentwickeln und die Strukturen verbessern. Die regionalen Beiträge aus der Plattform "Leser für Leser" werden in der Zukunft enger mit dem Regional-Portal von RP Online verbunden – in den einzelnen Orten wird es dann Platz für Beiträge der Leser geben, die aus ihrem Leben in und mit der Stadt berichten. Auch das Vereinsportal soll nicht länger eine separate Plattform sein, sondern Bestandteil des Regionalportals werden.
So finden die Beiträge der Autoren einen besseren inhaltlichen Rahmen, mehr Aufmerksamkeit und viele neue Leser, die bisher www.opinio.de nicht genutzt haben. Wo es möglich ist, wird Opinio ein festerer Bestandteil von RPO. Die neue Plattform können wir nach der technischen Umstellung voraussichtlich im Frühjahr 2012 anbieten. Wir werden Sie rechtzeitig informieren.
Zusätzlich möchten wir allen Opinio-Autoren das Angebot machen, zusammen mit unserem Partner "Jimdo" ihre Artikel auf einer eigenen, kostenfreien Webseite zu veröffentlichen. Mit wenigen Klicks kann auch ein Laie dort eine persönliche Umgebung erstellen, die die eigenen Beiträge sehr gut präsentiert und einfach zu bedienen ist. Die Freigabe der Texte fällt damit weg - die Opinio-Autoren bekommen mehr Eigenständigkeit.
Mit "Jimdo" haben wir einen starken Partner gefunden, in dem Sie in Zukunft alle Beiträge als eigenes Blog ins Netz stellen können. Die neuen Seiten bei "Jimdo" stehen ab dem 5. Oktober zur Verfügung. Wenn Sie dann Opinio im Internet aufrufen, werden Sie automatisch auf die Seite unseres Partners weitergeleitet.
Die Autoren können noch bis zum 30. November 2011 über diesen Link http://www.rp-online.de/hps/client/opini... auf Ihr OPINIO-Konto zugreifen und die Texte von dort per "copy und paste" sichern. Eine automatische Übernahme von Texten können wir leider nicht einrichten. Im Dezember wird die bisherige Opinio-Plattform dann abgeschaltet.
Wir bedanken uns für das Vertrauen und die teils langjährige Mitarbeit bei Opinio. Leider ist es durch die technischen Probleme der Plattform nicht mehr möglich, das Angebot in der bisher gewohnten Form weiterzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Kurlemann
Chefredakteur RP Online"
Sechs Tage nach dieser Mitteilung erließ das LG Köln erwartungsgemäß sein Urteil gegen RP Online. RP Online legte Berufung beim Oberlandesgericht Köln ein (15 U 192/11), so dass nach den beim OLG Köln üblichen Terminierungsfristen für das Frühjahr 2012 mit einer Entscheidung über die Berufung zu rechnen war. Für das Frühjahr 2012 hatte RP Online in seiner Mitteilung auch die mögliche Wiederkehr von OPINIO angekündigt, möglicherweise in der Hoffnung, dass die "technischen" (oder juristischen?) Probleme bis dahin ausgeräumt sein würden.
Das Unternehmen verwies wie schon in der ersten Instanz darauf, dass auf "OPINIO" keine eigenen Artikel, sondern Leser-Beiträge veröffentlicht würden. RP Online sei lediglich Forenbetreiberin und damit haftungsprivilegiert. Die verbreiteten Beiträge seien mit Leserbriefen vergleichbar. Es fehle auch deshalb an jeglicher Wiederholungsgefahr. RP Online habe gegenüber Herrn Kachelmann schließlich klargestellt, dass man ihn nicht für einen Triebtäter und Vergewaltiger halte. Auch damit sei eine Wiederholungsgefahr entfallen.

Im Rahmen eines Hinweisbeschlusses vom 10.01.2012 brachte das Oberlandesgericht Köln zum Ausdruck, der Berufung keine Aussicht auf Erfolg einzuräumen.

Es folgte dabei unserer Auffassung, dass RP Online sich die OPINIO-Beiträge zu eigen mache, ohne sich hinreichend von diesen zu distanzieren, sie also nicht lediglich technische Betreiberin eines Forums sei. Es folgte uns ferner in der Auffassung, dass OPINIO schon deswegen nicht mit dem Leserbriefteil einer Zeitung zu vergleichen sei, weil im Rahmen der Plattform unendlich viel Platz zur Veröffentlichung von Beiträgen zur Verfügung stehe. Die Vermutung, dass eine Veröffentlichung nur einmal und in einem zeitlich engen Zusammenhang mit deren Einsendung erfolge, greife mithin nicht.

Das Oberlandesgericht Köln regte daher an, die Berufung zurückzunehmen. Dem ist die RP Online GmbH nunmehr gefolgt.
Es folgen Auszüge aus dem Beschluss des OLG Köln (15 U 192/11) vom 10.01.2012 in dem einstweiigen Verfügungsverfahren des Verfügungsklägers und Berufungsbeklagten Jörg Kachelmann gegen die Verfügungsbeklagte und Berufungsklägerin RP Online GmbH im Wortlaut:
"Die Verfügungsbeklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 12.10.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 539/11 - durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. (...)
Gründe:
(...) Soweit die Verfügungsbeklagte beanstandet, dass das Landgericht von ihrer Passivlegitimation ausgegangen ist, weil sie sich den beanstandeten Artikel gerade nicht zu eigen gemacht, sondern sich klar von dem Inhalt distanziert habe, geht diese Einwendung zunächst aus rechtstechnischen Gründen fehl. Als Betreiberin der Internetseite
www.rp-online.de hat die Verfügungsbeklagte an der Verbreitung der von dem Verfügungskläger beanstandeten Äußerungen mitgewirkt. Als Störer ist jeder anzusehen, der an der Störung mitgewirkt hat oder dessen Verhalten eine Beeinträchtigung befürchten lässt. Sind bei einer Beeinträchtigung mehrere Personen beteiligt, so kommt es für die Frage, ob ein Unterlassungsanspruch gegeben ist, grundsätzlich nicht auf Art und Umfang de Tatbeitrags oder auf das Interesse des einzelnen Beteiligten an der Verwirklichung der Störung an. Auch wenn ein Medium Äußerungen Dritter wiedergibt und sich von ihrem Inhalt distanziert, ändert das nichts daran, dass der für das Medium Verantwortliche einen entscheidenden Tatbeitrag zur Verbreitung der betreffenden Äußerungen leistet (vgl.: BGH, Urteil vom 27.05.1986 - VI ZR 169/85 - "Ostkontakte", GRUR 1986, 683 ff., 683 a.E.).
Diese Beanstandung der Verfügungsbeklagten verhilft ihrer Berufung entsprechend der Auffassung des Landgerichts auch nicht mit Blick auf das für Betreiber von Meinungsforen geltende „Privileg“ zum Erfolg, wonach solche lediglich eine reaktive Prüfungs- und ggf. Unterlassungspflicht trifft und diese erst zur Löschung und Unterlassung verpflichtet sind, sobald sie von einer offensichtlichen Rechtsverletzung Kenntnis erlangen (vgl.: BGH, Urteil vom 12.07.2007 – I ZR 18/04 – Jugendgefährdende Medien bei Ebay, GRUR 2007, 890 ff., 892; Senatsurteil vom 01.04.2010 – 15 U 141/09 – mit BGH-Rspr.-Nachw.). Zu recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht erkannt, dass sich die Verfügungsbeklagte die im Rahmen ihres Dienstes „OPINIO“ veröffentlichten Inhalte zu eigen macht und sich nicht hinreichend von ihnen distanziert. Eigene Inhalte sind nicht nur selbst geschaffene, sondern auch solche, die sich der Anbieter zu eigen gemacht hat. Bei der Beurteilung des Zu-eigen-Machens ist eine objektive Sicht auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände maßgeblich. Allein die Kenntlichmachung eines fremden Inhalts als solchen schließt dessen Zurechnung nicht aus (BGH, Urteil vom 12.11.2009 – I ZR 166/07 – Marions-Kochbuch.de, GRUR 2010, 616 ff., 618). Der unbefangene Leser gewinnt bei der Lektüre des betroffenen Artikels auch unter Berücksichtigung der dortigen Mitteilung „Leser schreiben für Leser“ und der Angabe des Verfassers nicht den Eindruck, die Verfügungsbeklagte stelle lediglich eine technische Plattform zur Verfügung, um Inhalte Dritter ungefiltert und unzensiert öffentlich zugänglich zu machen. Das Gegenteil steht nach Maßgabe der von dem Landgericht festgestellten Tatsachen, die der Senat seiner Entscheidung gemäß § 529 ZPO zugrunde zu legen hat, fest. Die Verfügungsbeklagte gibt unter ihrem „OPINIO“-Dienst die Themengebiete vor, gibt dem Nutzer eine Anleitung zum Verfassen von Artikeln einschließlich technischer Kriterien, behält sich die inhaltliche Überprüfung vor einer Veröffentlichung durch die eigene Redaktion vor, weist den Nutzer darauf hin, dass kein Anspruch auf Veröffentlichung von Artikeln besteht, behält sich das Recht vor, Artikel „anzupassen“ und zu „bearbeiten“, lässt sich das Recht auf Veröffentlichung von Artikeln in Printausgaben von Tageszeitungen sowie weitere auf Dritte übertragbare Nutzungsrechte einräumen und weckt den Eindruck, mit der Registrierung werde der Autor Teil von „OPINIO“ und „Gastautor“ („unser“ Autor).
In Anbetracht dessen kommt den von der Verfügungsbeklagten hiergegen erhobenen Einwendungen aus der Sicht des Senats keine Relevanz zu. Das gilt zunächst, soweit die Verfügungsbeklagte einen unabhängigen Gesamteindruck des „OPINIO“-Dienstes von der Rheinischen Post bemüht. Aus der in § 6 der Bedingungen für die Teilnahme an „OPINIO“ enthaltenen Haftungsfreistellung der Verfügungsbeklagten lässt sich ungeachtet dessen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese von einem Teil der Nutzer nicht einmal gelesen wird, in Anbetracht der vorstehenden Fakten ebenfalls keine Distanzierung von den Inhalten der veröffentlichten Beiträge entnehmen. Dieser Passus ist als rein haftungsrechtliche Regelung im Verhältnis zwischen Autor und Verfügungsbeklagte zu verstehen. Der Vergleich mit einer Verbreitung im Leserbriefteil einer Zeitung hilft ebenfalls nicht weiter, da auch in diesem Falle von einer hinreichenden Distanzierung nicht ausgegangen werden kann, wenn es inhaltlich um schwere Beeinträchtigungen von Interessen Dritter, z. B. beleidigenden Äußerungen, geht, und zwar selbst dann, wenn sich in dem Leserbriefteil der übliche und allgemeine Hinweis befindet, dass der Inhalt dieser die Ansicht der Einsender wiedergebe, die mit der Auffassung der Redaktion nicht unbedingt übereinstimmen müsse (vgl.: Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kapitel 10 Rn. 212); vorliegend findet sich selbst ein solcher Hinweis nicht.
Zu Recht hat das Landgericht die beanstandete Erklärung unter Berücksichtigung des Äußerungszusammenhangs als Meinungsäußerung bewertet, auch wenn sich in diesem Zusammenhang die sinngemäße Behauptung findet, der Verfügungskläger sei ein Beispiel dafür, dass man einem Angeklagten nicht ansehe, dass in ihm möglicherweise „böse Triebe schlummern“ und er ein „Vergewaltiger“ ist. Mit der Erhebung eines solch gravierenden Vorwurfs gegenüber dem Verfügungskläger hat die Verfügungsbeklagte die Grenzen der Schmähkritik ungeachtet des Freispruchs des Verfügungsklägers in dem Strafverfahren vor dem Landgericht Mannheim am 31.05.2011 deutlich überschritten. Das abweichende Verständnis der Verfügungsbeklagten, der Satzteil, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern können, beziehe sich nicht auf den Vorwurf der Vergewaltigung, sondern auf die ungewöhnlichen Beziehungs- und Sexualverhältnisse des Verfügungsklägers, ist nach der Auffassung des Senats fernliegend. In dem betroffenen Artikel findet sich hierzu nichts. Vorausgehend ist vielmehr die Frage aufgeworfen, ob man einer Person ansieht, ob sie ein „Vergewaltiger“ ist. Die Frage wird mit „natürlich nicht“ beantwortet und sofort daraufhin heißt es, „und nicht erst seit Kachelmann weiß man ja, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern können“. Der Verfügungskläger wird danach als Prototyp eines Vergewaltigers dargestellt, dessen unauffälliges Äußeres über die in ihm schlummernden bösen Triebe hinwegtäusche. Mit dem von der Verfügungsbeklagten bemühten angeblichen Thema des Artikels, der sich mit der Schwierigkeit der Beweiswürdigung bei widersprechenden Aussagen einer Anzeigenerstatterin einerseits und dem Verdächtigten andererseits befasse, hat eine solche schwerwiegende ehrverletzende Äußerung in der Sache nichts zu tun.
War die Berichterstattung der Verfügungsbeklagten nach vorstehender Maßgabe aber rechtswidrig, wird die gemäß § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog erforderliche weitere Voraussetzung der Gefahr der Wiederholung vermutet (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 27.05.1986 a. a. O., S. 684; Burkhardt, a. a. O., Kapitel 12 Rn. 8). Soweit dies bei der Veröffentlichung von Leserbriefen anders zu bewerten sein kann, die Wiederholungsgefahr vielmehr konkret festzustellen ist (vgl.: Burkhardt, a. a. O., Kapitel 12 Rn. 16), und die Verfügungsbeklagte von der Anwendung eines solchen Lebenssachverhalts auf den vorliegenden Fall ausgeht, finden die entsprechenden Rechtsgrundsätze entsprechend der Auffassung des Landgerichts keine Anwendung, weil sie sich bei der Veröffentlichung des beanstandeten Artikels nicht von dessen Inhalt distanziert hat. Insoweit teilt der Senat auch die Auffassung des Verfügungsklägers, dass der „OPINIO“-Dienst der Verfügungsbeklagten nicht vergleichbar ist mit dem Leserbriefteil einer Zeitung. Der Grund dafür, dass die Wiederholungsgefahr bei Leserbriefen nicht vermutet wird, besteht darin, dass diese gewöhnlich nur einmal, und zwar in einem zeitlich engen Zusammenhang mit ihrer Einsendung veröffentlicht werden. Dies ist vorliegend anders, als der von der Verfügungsbeklagten bereitgestellte „OPINIO“-Dienst nahezu unbegrenzt Platz für Veröffentlichungen lässt, und auch deswegen, weil sich die Verfügungsbeklagte die Nutzung an eingestellten Leserbriefen unter anderem durch Veröffentlichung in der Print-Ausgabe der Rheinischen Post vorbehalten hat, ferner deswegen, weil dem interessierten Internet-Nutzer der beanstandete Beitrag auch auf längere Sicht vor Augen steht, während dies bei einer Print-Ausgabe nicht üblich ist. Vorbehaltlich besonderer Umstände ist eine einmal begründete Wiederholungsgefahr aber nicht ohne eine strafbewehrte Unterlassungserklärung des Äußernden auszuräumen (vgl. nur: Burkhardt, a. a. O., Kapitel 12 Rn. 20). Eine solche hat die Verfügungsbeklagte nicht abgegeben, vielmehr auf das anwaltliche Abmahnschreiben des Verfügungsklägers vom 04.07.2011 hin mit Schreiben vom selben Tag verweigert. Eine „Klarstellung“, wie sie die Verfügungsbeklagte in ihrem vorgerichtlichen Schreiben vom 04. und 06.07.2011 sowie in ihren Schriftsätzen vom 22.07. und 09.09.2011 sieht, reicht mit Blick auf die „IM-Stolpe“-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu mehrdeutigen Äußerungen nicht, weil – wie bereits ausgeführt – die beanstandete Äußerung im Zusammenhang mit dem weiteren Erklärungsinhalt des betroffenen Artikels nicht ernsthaft ein anderes Verständnis als die von dem Landgericht angenommene implizite Tatsachenbehauptung zulässt, der Vergewaltigungsvorwurf gegen den Verfügungskläger sei berechtigt.
Abschließend weist der Senat die Verfügungsbeklagte auf die Möglichkeit zur Rücknahme der Berufung zum Zweck der Reduzierung eines Teils der im zweiten Rechtszug angefallenen Gerichtskosten und zum Zweck der Vermeidung weiterer außergerichtlicher Kosten hin."
RA Dr. Sven Dierkes:
"Ein Verlag kann sich nicht aus der Verantwortung für persönlichkeitsrechtsverletzende Artikel stehlen, indem er seine Leser vorschiebt."
RA Prof. Dr. Ralf Höcker in der Pressemitteilung vom 11.07.2011 zum Erlass der Verfügung:
"Wer Kosten sparen will, indem er redaktionelle Arbeit auf Laien-Journalisten auslagert, muss auch für das schlechte Ergebnis eines solchen Kompetenz-Outsourcing einstehen."
19.01.2012