Dienstag, 30. November 2010

Causa Jörg Kachelmann: Liest RA Johann Schwenn der STA und dem LG Mannheim die Leviten und EMMA vor?

*

Hier beginnt der ursprüngliche Beitrag:

"Fehlende Erinnerung ist allerdings kein Beweis für ein traumatisches Erlebnis."

"Richter müssen sich fortbilden!" (Anmerkung: ACH WAS?)

Dr. Julia Schellong ist Oberärztin für Psychotraumatologie an der Uniklinik Dresden und Mitglied beim „Traumanetz Sachsen“.

[...] "Fehlende Erinnerung ist allerdings kein Beweis für ein traumatisches Erlebnis."

Bedarf es da der Fortbildung? Oder fehlt es nur einfach an der Logik? Man muss es halt nur begreifen! Und wenn auch noch alle induzierten "Erinnerungen" der 300 Geliebten August des Starken, Karls des Großen (oder die Gräfin Cosel selbst, der er die Ehe versprochen hat), Salomons Nebenfrauen, oder die seines Vaters König Davids, Mao Tse Tungs, Mick Jaggers, Rod Stewarts ausgebuddelt oder entdeckt und in die BUNTE gezerrt werden, die ebenfalss nichts zum angeblichen KERNGESCHEHEN beitragen können, so bleibt es nun einmal bei dieser unumstößlichen Basiserkenntnis der LOGIK.

http://www.emma.de/ressorts/artikel/missbrauch-inzest/julia-schellong/


Dankenswert: Immerhin hat CICERO schnell reagiert und dann doch noch um die Mittagszeit gestern den offensichtlich Artikel von JOHANN SCHWENN online gestellt.

Ob sich der Traumatherapeut bei seiner Einvernahme in der Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Gutachter aufspielen durfte, wird das Urteil ergeben. Der Kunstgriff der Staatsanwälte, sich selbst und dem Gericht die fehlende Sachkunde auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie durch einen unabhängigen Sachverständigen zu verschaffen, ist nicht neu und hat noch in jedem einschlägigen, vom Verfasser durchgeführten Wiederaufnahmeverfahren dazu geführt, das frühere Fehlurteil zu kassieren: Stets hatten Traumatherapeuten entweder dazu beigetragen, falsche Aussagen zu generieren oder sie durchzuhalten. Immer musste die angebliche „posttraumatische Belastungsstörung“ des scheinbaren Opfers dazu dienen, nachgewiesene Falschaussagen als Folgen der angeblichen Tat zu missdeuten. Am Ende blieb vom Trauma nie etwas übrig. (Im jüngsten Fall dieses Typs ging die „Traumatisierung“ einer Nebenklägerin so weit, dass sie mit einem selbst gemachten falschen Krebsattest, das ihr ein Ovarialkarzinom bescheinigte, die Freisprechung der beiden Angeklagten verhindern wollte.)

Wenn ALICE SCHWARZER, die inzwischen wohl Kreide gefressen zu haben scheint, wie ein Interview des TAGESSPIEGELS (VH)

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Kachelmann-hat-viel-Energie-investiert-um-Frauen-zu-zerstoeren/story/25656973


zeigt (anstatt endlich die Bilanzzahlen für EMMA 2009 bei eBundesanzeiger zu veröffentlichen), der sich offensichtlich auf BILD-Niveau begeben will, indem er sie interviewt, Recht hat, dann mit der einmal nicht verlogenen Aussage: "Es geht hier um mehr als um zwei Menschen."

In der Tat: Es geht hier um nichts weniger als usere Rechtsordnung und um einen Rückfall ins Mitteloalter und gegenderten Vorzeichen.

Kachelmann-Prozess: Die Pest unserer Tage
von Johann Schwenn

http://cicero.de/97.php?ress_id=4&item=5609

Lesen Sie im zweiten Teil des Artikels, welche Rolle Alice Schwarzer in dem Prozess spielt und warum der Staatsanwaltschaft Mannheim mehr droht als ein Gesichtsverlust.

"Richter müssen sich fortbilden!"

Dr. Julia Schellong ist Oberärztin für Psychotraumatologie an der Uniklinik Dresden und Mitglied beim „Traumanetz Sachsen“.

[...] "Fehlende Erinnerung ist allerdings kein Beweis für ein traumatisches Erlebnis."

Bedarf es da der Fortbildung? Oder fehlt es nur einfach an der Logik? Man muss es halt nur begreifen! Und wenn auch noch alle induzierten "Erinnerungen" der 300 Geliebten August des Starken, Karls des Großen, Salomons Nebenfrauen, oder die seines Vaters König Davids, Mao Tse Tungs, Mick Jaggers, Rod Stewarts ausgebuddelt oder entdeckt und in die BUNTE gezerrt werden, die ebenfalss nichts zum angeblichen KERNGESCHEHEN beitragen können, so bleibt es nun einmal bei dieser unumstößlichen Basiserkenntnis der LOGIK.

http://www.emma.de/ressorts/artikel/missbrauch-inzest/julia-schellong/


Dankenswert: Immerhin hat CICERO schnell reagiert und dann doch noch um die Mittagszeit gestern den offensichtlich Artikel von JOHANN SCHWENN online gestellt.

Wenn ALICE SCHWARZER, die inzwischen wohl Kreide gefressen zu haben scheint, wie ein Interview des TAGESSPIEGELS (VH) zeigt (anstatt endlich die Bilanzzahlen für EMMA 2009 bei eBundesanziegr zu veröffentlichen), der sich offensiochtlich auf BILD-Niveau begeben will, indem er sie interviewt, Recht hat, dann mit der einmal nicht verlogenen Aussage: "Es geht hier um mehr als um zwei Menschen."

In der Tat: Es geht hier um nichts weniger als usere Rechtsordnung und um einen Rückfall ins Mitteloalter und gegenderten Vorzeichen.

Kachelmann-Prozess: Die Pest unserer Tage
von Johann Schwenn

http://cicero.de/97.php?ress_id=4&item=5609

Lesen Sie im zweiten Teil des Artikels, welche Rolle Alice Schwarzer in dem Prozess spielt und warum der Staatsanwaltschaft Mannheim mehr droht als ein Gesichtsverlust.


www.abendblatt.de/.../Staatsanwalt-fordert-Freispruch-im- Vergewaltigungsprozess.html


Wird er jetzt auch endlich das "postraumatische" "Tagebuch in die Fetzen reißen, aus denen es zusammengestzt wurde (siehe Internet - andere Blogs, Robert Enke Kondolenzbuch etc.).?


Donnerstag, 25. November 2010

FG Rheinland-Pfalz (AZ.: 2 K 1638/09) Nachgewiesene Aufwendungen für die Reinigung von Berufskleidung können als Werbungskosten abzugsfähig sein

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2007 vom 28. September 2010 (AZ.: 2 K 1638/09) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Reinigungskosten für Kleidung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können.

Im Streitfall war die Klägerin als Hauswirtschafterin bei einer kirchlichen Einrichtung nichtselbständig tätig. Während ihrer Arbeitszeit wurde sie in der Küche und in der Cafeteria etc. der Einrichtung eingesetzt. Nach dem Hygieneplan für Personal sowie einer Bestätigung des Verwaltungsleiters war sie gehalten, helle, kochfeste Kleidung (Kopfbedeckung, T-Shirt, Hose, Socken, Kittel und Vorbinder), die sie in „gewöhnlichen”, d.h. allgemeinen Textilgeschäften auf eigene Kosten erwarb, zu tragen und diese täglich, bzw. je nach Tätigkeit auch im Laufe eines Arbeitstages nochmals zu wechseln. In ihrer Einkommensteuererklärung 2007 machte die Klägerin Kosten in Höhe von 469 € für die Reinigung von Arbeitskleidung in ihrer eigenen Waschmaschine als Werbungskosten geltend, während das Finanzamt (FA) nur von Reinigungskosten in Höhe von 226 € ausging. Das FA war nämlich der Meinung, nur bei der Kopfbedeckung, dem T-Shirt, dem Kittel und dem Vorbinder könne von typischer Berufskleidun
g ausgegangen werden.



Demgegenüber war die Klägerin mit der bei dem FG Rheinland-Pfalz angestrengten Klage u.a. der Ansicht, ihre gesamte Arbeitskleidung trage das Firmenlogo, sie trage alle Kleidungsstücke bei der Arbeit, daher führten auch alle Reinigungsaufwendungen zu Werbungskosten.



Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg.



Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, Aufwendungen für die Reinigung von Kleidung seien grundsätzlich nichtabzugsfähige Kosten der allgemeinen Lebensführung. Das gelte auch dann, wenn die Bekleidung nahezu ausschließlich während der Berufsausübung getragen werde, etwa weil der Arbeitgeber das Tragen entsprechender Kleidung anordne. Von diesem Grundsatz sei die Reinigung typischer Berufskleidung ausgenommen. Die Einordnung eines Kleidungsstücks als typische Berufskleidung scheide allerdings dann schon aus, wenn seine Benutzung als normale bürgerliche Kleidung im Rahmen des Möglichen und Üblichen liege. Nach diesen Maßstäben handele es sich bei den vom FA nicht anerkannten Kleidungsstücken, der Hose und den Socken, nicht um typische Berufskleidung. Die von der Klägerin in „normalen” Geschäften erworbenen weißen Hosen und Socken stellten Alltagskleidung dar, die üblicherweise von jedermann getragen werden könnten. Hinzu komme, dass die Aufnäher mit dem Emblem der Einrichtung v
on der Klägerin selbst angebracht worden seien, ohne dass ein anderer Grund als der erkennbar sei, dass die Klägerin – wie in der mündlichen Verhandlung eingeräumt – damit den Charakter der Kleidung als Berufskleidung habe belegen wollen. Die in Anlehnung an die Erfahrungswerte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. erfolgte Schätzung des FA hinsichtlich der Höhe der Reinigungskosten sei nicht zu beanstanden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz

LG Landau: POLIS-Missbrauch - Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Michael Billen (MdL, CDU) abgelehnt gg Tochter (Polizistin) Anklage zugelassen.

Landgericht Landau in der Pfalz Entscheidung über Verfahren gegen Michael Billen

Hauptverfahren wird nicht eröffnet - Anklage zurückgewiesen - Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Michael Billen abgelehnt.



Bleibt es bei der heute bekannt gewordenen Entscheidung der 1. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz, dann wird es gegen den Landtagsabgeordneten Michael Billen nicht zu einer Verhandlung wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen, der Verletzung eines Dienstgeheimnisses oder einer Straftat nach dem Landesdatenschutzgesetz kommen. Die Kammer ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Angeschuldigten ergeben. Damit war die Zulassung der gegen Michael Billen erhobenen Anklage aus tatsächlichen Gründen abzulehnen.



Die Tochter des Landtagsabgeordneten wird sich wegen Geheimnisverrat vor dem Amtsgericht Landau in der Pfalz verantworten müssen. Insoweit ist die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet worden.



Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli Anklage zum Strafrichter erhoben. Die zuständige Amtsrichterin hatte die Akte dem Landgericht zur Prüfung einer Übernahme des Verfahrens wegen der besonderen Bedeutung des Falles vorgelegt. Damit war die Kompetenz zur Entscheidung auch über die Zulassung der Anklage auf die Strafkammer übergegangen.

Gegen die nun getroffene Entscheidung des Landgerichts kann die Staatsanwaltschaft binnen einer Woche Beschwerde einlegen. Über das Rechtsmittel müsste der Strafsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken entscheiden.

PM, Landgericht Landau in der Pfalz

Samstag, 20. November 2010

Causa Kachelman und die Gutsherrinart der Alice Schwarzer - Die Mitleidsmasche der EMMA-Herausgeberin

UPDATE: 22.11.2010:
http://www.bildblog.de/25484/schlechte-aussichten-fuer-die-schwarzer-kasse/


Wer behauptet noch, die Frau habe einen scharfen Verstand? Wer? Bauern,- äh Bäuerinschläue. Vielleicht... . Aber das ist es denn auch.
Nicht nur BILDBlog hatte bereits auf die ganz unfromme Denkungsrart aufmerksam der faktenfälschende Lügnerin und NOCH-Bundesverdienstkreuzträgerin (nicht nur: "Ich habe abgetrieben!") hingewiesen. Nun musste Prof. Höcker dann doch die Daumenschrauben anlegen. Da soll noch einer sagen, die Frau stehe nicht auf SadoMaso - auch nicht virtuell-spirituell... (Man/Frauchmal müssen solche Unterwerfungsgesten offensichtlich sein ;-).

Und: Anstatt sich mal Gedanken zu machen, warum Prof. Höcker bereits auf rund 50 erfolgreiche Verfahren zum Schutze der Persönlichkeitsrechte Kachelmann verweisen kann (Sich offensichtlich andere nicht an Recht und Gesetz halten!), jammert sie in sich selbst erteiltem Auftrag am Freitag in der BILD wieder rum, (jetzt ahnen wir die WAHREN Gründe!) wer sich denn um die Persönlichkeitsrechte eines Opfers kümmere. Womit sie (narzisstisch und behandlungsbedürftig gestört? - Siehe auch "Titelbild" AS der ANZEIGENPREISLISTE 24 und 25 der EMMA - na, wenn DAS kein wirklichkeitsentrückter Narzissmus ist!?!?!?) natürlich sich meint. (Denn schließlich hatte sie noch den vom WEISSEN RING empfohlenen bzw. Polizei vermittelten Anwalt Franz
(wo gibt's denn sowas?!?! In Schwetzingen!) noch VOR OPFERSTATUSFESTSTELLUNG durch ein ordentliches Gericht) des MUTMAßLICHEN Opfers bei der von ihr zusammengefalteten Anne Will in der ihr eigenen Art in den Senlkel gestellt/getadelt und Prof. Höcker dagegen ausdrücklich als Kümmerer gelobt - jetzt schreibt sie von "unaufgeforderter Email" - Dies war bereits die Vorab-Erklärung, warum sie sich als EIGENTLICHE Anwältin des immer noch VERMEINTLICHEN Opfers und der VERMEINTLICHEN FALSCHANZEIGERIN ! in den Ring berufen fühlte. Und so kam es ja dann auch.... ).

Dabei kann sie sich offenssichtlich nicht mal um sich selbst kümmern. Müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Bilanzzahlen zu 2009 der EMMA-Frauenverlags GMBH immer noch nicht bei eBundesanziger online stehen? Wir schreiben zwischenzeitlich den 20.11.2010.
(Das 2008er Bilanz-Debakel lag ja wneigstens schon am 27.10.2009 vor... Honi soit qui mal y pense ...)
Mehr zum gendergerechten Zahlenwerk in nackten Zahlen und angezogenen Charts von EMMA & Alice Schwarzer hier:

http://maennersachementhing.wordpress.com/2010/11/11/endlich-emma-%E2%80%93-nackt-vollig-nackt-wie-gottin-alice-schwarzer-geb-schwarzer-sie-nach-ihrem-ebenbilde-schuf/

http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2010/11/causa-jorg-kachelmann-ra-birkenstock.html

Der durch Wut und - wie üblich ! - wenig Sachkenntnis getrübte Beitrag zur Ligitation in der BILD am Freitag dürfte immerhin einer breiten Leserschaft den Begriff nähergebracht und diesem BLOG http://litigationiswar.wordpress.com/2010/06/10/doppelte-ehre/ als auch uns eineige Klicks via Google (Suchbegriff: Ligitation) gebracht haben.
Indirekt dürfte damit wenigstens ein paar Leuten klar geworden sein, dass und wie sehr gerade im Internetzeitalter wichtig geworden ist, nachdem es Anstrengung gibt einen Menschen beruflich-existentiell zu vernichten - noch ehe ein gericht ein Urteil gefällt hat - (man siehe auch den neuen infamen Beitrag den BUNTEn zum Thema), wenigstens "seinen Namen" zu schützen. Einer kinderlosen Alice Schwarzer ist es ja zugebenermaßen sogar egal für welche Presse sie schreibt, egal was in deren Archiven steht. Menschen mit Kindern (und seien es nur untergeschobene!) müssen dagegen schon darauf achten, dass sie sich nicht nur selbst wie die Wildsau benehmen, sondern auch darauf, dass sie nicht von anderen zum Schwein/zur Sau gemacht werden - von welchem Dummschwätzer bzw. Dummschwätzerin bzw. Dummschreiber/-Dummschrfeiberin auch emma.

Auch hübsch übrigens: Wird wohl nix mit der Goldene-Nase-Korrekur bzw. mit der Side-Kick-EMMA-Sanierung ;-)) via Kachelmann... .

Medienanwalt Ralf Höcker kämpft gegen ein Buch zum Fall Kachelmann, dass noch gar nicht existiert. Dies berichtet Alice Schwarzer heute in ihrer Kolumne in der deutschen Zeitung «Bild».

20.11.2010

Alice Schwarzer soll 5000 Euro an Kachelmann-Anwalt zahlen

Die Anti-Kachelmann-Kampagne wird teuer für Alice Schwarzer. Die "Emma"-Chefredakteurin und Her ausgeberin hatte Mitte Oktober einen Artikel über die "Spielchen der Verteidigung" geschrieben...
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,730207,00.html

  1. Fehlerhafter Bericht Alice Schwarzer soll Kachelmann-Anwalt 5000 ...
    vor 5 Stunden gefunden
    Denn auf emma.de und aliceschwarzer.de war der Vorwurf noch tagelang zu lesen. Damit wurde nach SPIEGEL-Informationen eine Strafe von rund 5000 Euro geltend ...
    Spiegel Online - 11 weitere Artikel

  2. Fehlerhafter Bericht: Alice Schwarzer soll Kachelmann-Anwalt 5000 ...

    20. Nov. 2010 ... Fehlerhafter Bericht. Alice Schwarzer soll Kachelmann-Anwalt 5000 Euro zahlen. Journalistin Schwarzer: "Angegriffene Passage entfernt" ...
    www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,730231,00.html
  3. Alice Schwarzer soll 5000 Euro an Kachelmann-Anwalt zahlen ...

    Denn auf emma.de und aliceschwarzer.de war der Vorwurf noch tagelang zu ...
    www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,730207,00.html
  4. Fehlerhafter Bericht: Alice Schwarzer soll Kachelmann-Anwalt 5000 ...

    20. Nov. 2010 ... Die Anti-Kachelmann-Kampagne kommt Alice Schwarzer teuer zu stehen: Die "Emma"-Herausgeberin soll nach SPIEGEL-Informationen Jörg ...
    https://www.yigg.de/.../fehlerhafter-bericht-alice-schwarzer-soll-kachelmann-anwalt-5000-euro-zahlen
  5. Alice Schwarzer soll Kachelmann-Anwalt 5000 Euro zahlen - SPIEGEL ...

    Die Anti-Kachelmann-Kampagne kommt Alice Schwarzer teuer zu stehen: Die.
    topsy.com/www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,730231,00.html
  6. Fehlerhafter Bericht: Alice Schwarzer soll Kachelmann-Anwalt 5000 ...

    20. Nov. 2010 ... Die Anti-Kachelmann-Kampagne kommt Alice Schwarzer teuer zu stehen: Die ... Jörg Kachelmanns Verteidiger 5000 Euro zahlen. ...
    www.unser-augsburg.de/.../fehlerhafter-bericht-alice-schwarzer-soll-kachelmann-anwalt-5000-euro-zahlen

Sonntag, 14. November 2010

Causa Jörg Kachelmann: RA Birkenstock: "Ach Frau [...], die hat doch ihre Zukunft jetzt hinter sich",

So der VerteiTIGER Kachelmanns nicht etwa über die försternde specksteinschnitzende Luftgitarrenmeisterin (stolz! auf jetzt 14.500 Homepage-Klicks) in ihrer aufgedrängten Eigenschaft als "Zeugin" der Nebensache und Nebensächlichkeiten, nein, es ging um die in der Tat rechtlich und tatsächlich mal wieder (siehe Spenden an Treberhilfe und Hatun & Can) ahnungslose, aber wild für die deutsche Wahrheit ("BILD") spekulierende, mit Bundesverdienstkreuz ("Ich habe abgetrieben.") Lügnerin ("Ich habe NICHTabgetrieben.") Alice Schwarzer [geb. Schwarzer] ("Ich habe zwar keine Ahnung, aber eine Meinung und bin überdies der Meinung, jede Frau sollte eine Meinung haben.").
Und in der Tat:
Schaut man sich die Bilanzergebnisse der letzten Jahre im eBundesanzeiger an, zu deren dortigen Veröffentlichung sie ja seit 2007 gezwungen ist, so fällt neben den ständig rückläufigen Auflagen-Zahlen (Druck und TATSÄCHLICHER Verkauf) im Jahre 2008 ein erhebliches Schreddern der Bilanzsumme auf, das hauptsächlich aus einem Crash im Wertapapierbestand resultiert. Mit einem MINUS von mehr als 53% , das nicht einmal die 30 männergeführten DAX-Unternehmen schafften.

zum Kurzvergleich schon mal hier >>>>>>>>>>>>>>:

III. Wertpapiere 2008: 719.848,00 2007: 1.540.904,00


Bilanzsumme,
2008: 2.057.422,06 2007: 3.224.135,92

Nun wissen wir ja inzwischen durch die Anzeigenpreisliste Nr. 25 (in der der Durchschnitt nochmal zu der Nr. 24 reduziert werden musste), dass die Auflage der einst mit 300.000 Exepmlaren (und monatlich!) gestarteten EMMA nur noch bei 41.000 (und zwar alle drei Monate!) liegen soll. (IHRE Berechnungen wie gesagt, seit 2007/II nicht mehr IVW geprüft) Da sind wir ja mal auf die Bilanzzahlen von 2009 gespannt, die in den nächsten Tagen ja spätestens bis zum 31.12.2010 online vorliegen müssen... .
Es dürfte nicht nur mit eine Erklärung sein, warum sie nicht mehr nur durch die Tingel-Tangel-Shows von "Wetten, dass..." bis "Was bin ich?" tingelt und tangelt, sondern sich auch seelisch-geistig für eine "BILD" prostituiert und sich den teils bizarren Phantasien eines Kai Diekmann devot untertänig macht, sondern auch warum sie in der letzten Zeit auch höchst aggressiv von der (inzwischen hochschwangeren ) Andrea Nahles, über LisaOrtgies (WDR/FrauTV) bis zur Dr. Krsitina Schröder (geb. Köhler) alles an Frauen niederschießt, was ihr an Frauen vor die verbale Schrotflinte kommt.
Stattdessen wäre sie gut beraten, sich mehr (oder vielleicht besser gar nicht mehr??!?!?) um ihren eigen Tante-EMMA-Laden zu kümmern, nicht dass es bald heißt: "Schade, dass am Ende von EMMA noch so viel Alice übrig ist."
Warum allerdings angesichts ganzer zwei banal luzider Sätze in der letzten EMMA (S. 44: Richter müssen sich fortbilden. ... Fehlende Erinnerung ist allerdings kein Beweis (sic!) für ein traumatisches Erlebnis."), die nicht mal von der Chef-Redakteuse, sondern von Dr. Julia Schellon (Oberärtin für Psychotraumatologie an der Uniklinik Dresden und Mitgliedin beim "Traumanetz Sachsen") stammen, Frauen alle drei Monate noch 9,80 EURO raushauen sollen, (dafür kriegt frau bereits einen Wonderbra, Anti-Age-Gel, ein paar Milligrämmchen Botox , eine Ally McBeal-DVD/Sex-and-the-city-DVD oder ein Vampirismus-Buch!) bleibt ohnehin unerfindlich. (So wird EMMA ("Who the f**** is Alice?) nur (noch) einen Wimpernschlag in der Menschheitsgeschichte existieren ... .sich selbst operativ als entzündeter Appendix herausoperieren?!?!? - Im Übrigen gibt es längst eine FACEBOOK-Gruppe, die sich für eine Aberkennung/Rücknahme des Bundesverdienstkreuzes von AS einsetzt, da sie wohl selbst nicht auf die Idee kommt, es wie Peter Hartz zurückzugeben...)
Mehr zum gendergerechten Zahlenwerk in nackten Zahlen und angezogenen Charts von EMMA & Alice Schwarzer hier:

http://maennersachementhing.wordpress.com/2010/11/11/endlich-emma-%E2%80%93-nackt-vollig-nackt-wie-gottin-alice-schwarzer-geb-schwarzer-sie-nach-ihrem-ebenbilde-schuf/

„In unseren Seminaren winken die Studierenden bei Alice Schwarzer müde ab“, sagt Annette Henninger.

Alice Schwarzer (67) ist wohl noch immer die bekannteste Frauenrechtlerin – und tut alles, damit das so bleibt. Aber ihre Rolle als Galionsfigur der Frauenbewegung bröckelt längst.
[..
"Die 34-jährige Juristin und Schriftstellerin Juli Zeh schrieb [...] in der «Süddeutschen Zeitung»: «Wir lesen ‹Emma› nicht, und wir kennen auch niemanden, der ‹Emma› liest. Warum sollten wir auch?"

Quelle:

Die Selbstverblendung hat gesiegt

13. Juni 2008, 20:40 – Von Simone Meier

Früher konnte man Alice Schwarzer respektieren und als Vorbild betrachten. Dies hat sich radikal geändert. 2008 ist das Jahr, in dem sie alles falsch macht.[...]


Der Niedergang der EMMAIER:



Zu den gesellschaftlichen Folgen der Agitprop der kinderlosen, selbst ernannten Führerin der Frauenbewegung(en), die als eine Art Darth Mudda ("Kristina, du bist MEINE Tochter!") gerade so tut als habe sie das Familienministerium als persönliches Lehen vergeben, HIER Wir sind gesapnnt, was die "desperate jobwives bzw. politwives" in Amt und Würden in Zukunft aus den Folgen der unkoordinierten und undurchdachten Emanziaptionspolitik, nicht nur im Gesundheits- und Pflegwesen, machen ;-). Eines sollte allerdings auch die Handelsschülerin, die nur allzu gerne den Eindruck vermittelt, sie habe sogar Psychologie (Wie war das? Schwarzer bei der eingenordeten Anne Will zum Fall Kachelmann: "keine exakte Wissenschaft") studiert, begreifen: Ungeborene Mädchen, seien sie abgetrieben oder erst gar nicht gezeugt, kaufen auch keine EMMA:
(Nicht nur zur Zukunftsplanung für FachanwälINNEN für "Familien"recht)

Apropos:
am Sonntag, den 14. November 2010 um 18.00 geht es bei ML Mona Lisa um die folgenden Themen:

EIN VATER KÄMPFT UM SEINE KINDER
Seit acht Monaten hofft Tobias Richter nun schon auf ein Lebenszeichen seiner Söhne Leonardo und
Nicolo. Denn Exfrau Marinella C., die italienische Mutter der Kinder, hat die beiden nach Italien
mitgenommen, sie an einem unbekannten Ort versteckt. Zuvor hatte ein Familiengericht in Deutschland
dem Vater das Sorgerecht für die Kinder zugesprochen. Ein erbitterter Rechtsstreit um die Kinder
tobt nun zwischen den Eltern, der weiter zu eskalieren droht. Während sich die Mutter in Italien
selbst als Opfer darstellt, kämpft der Vater in Deutschland verzweifelt um seine Kinder. Ein Drama
für alle Beteiligten.

"DIE FEMINISMUS-DEBATTE"
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hält viele Thesen von Alice Schwarzer für nicht mehr zeitgemäß. Sie wagt sich mit ihrer Meinung aufs öffentliche Parkett und legt sich prompt mit Deutschlands Frauenkämpferin Nummer Eins an. ML findet die Debatte überholt und sagt: "Mädels, macht Euch locker - Emanzipation ist das, was man daraus macht!"

  1. PolitikNews: Rekordtief: Geburtenrate sinkt weiter auf 1,36 Kinder


    Berliner Morgenpost - Vor 1 Tag
    ... 1,36 Kinder geboren, wie das Statistische Bundesamt berichtete. ... Wie in den vergangenen Jahren ging 2009 die durchschnittliche Zahl der Geburten bei ...
    In Deutschland werden so wenig Babys geboren wie nie- ZEIT ONLINE
    Zahl der Geburten ist 2009 weiter zurückgegangen- WELT ONLINE
    Geburtenzahl sinkt auf Rekordtief!- BILD
    news aktuell (Pressemitteilung) - Südwest Presse
    Alle 218 Nachrichtenartikel »

    RTL.lu
  2. Saarland bei Geburtenzahl bundesweit Schlusslicht


    Saarbruecker-zeitung - vor 1 Stunde gefunden
    Die Zahl der Geburten in Deutschland ist trotz aller Bemühungen der Politik auf ein Rekordtief gesunken. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im ...
    (Sächsische Zeitung) Sachsen liegt bei Geburten bundesweit vorn- sz-online
    Alle 3 Nachrichtenartikel »
  3. Die Zahl der Geburten ist 2009 deutlich gesunken


    RP ONLINE - Vor 1 Tag
    Das Statistische Bundesamt meldet, dass die Geburtenrate, also die Zahl der Kinder pro Frau, leicht von 1,38 auf 1,36 gesunken ist. ...
    Immer weniger Babys- suedkurier.de
    Alle 2 Nachrichtenartikel »

    suedkurier.de
  4. Neugeborenenzahl auf Rekordtief: Geburtenrückgang hält auch 2009 an!


    Roadrunnerswelt (Blog) - Vor 1 Tag
    Neugeborenenzahl auf Rekordtief - Geburtenrückgang hält auch 2009 an!: Wie das statistische Bundesamt gestern mitteilte, ist die Zahl der Neugeborenen auch ...
  5. Keine Lust auf Kinder


    shz.de - vor 20 Stunden gefunden
    Wie das statistische Bundesamt gestern mitteilte, ist die Zahl der Geburten trotz Elterngeld auf ein Rekordtief gesunken. 2009 kamen rund 665 000 Babys zur ...
  6. Bevölkerungsentwicklung: Geburtenzahl in Deutschland sinkt auf ...


    STERN.DE - Vor 1 Tag
    Die Zahl der Geburten in Deutschland ist auf ein Rekordtief gesunken. ... Das Statistische Bundesamt hat errechnet, dass Frauen in der Bundesrepublik im ...
  7. Immer weniger Kinder geboren


    Thüringische Landeszeitung - Vor 1 Tag
    Die Experten sprechen deshalb von einem Geburtenrückgang. Das hat mehrere Gründe, sagen die Leute vom Statistischen Bundesamt. ...
  8. Deutschlands Nachwuchsprobleme bleiben


    Telepolis - Vor 1 Tag
    Besonderen Wert legt das Bundesamt für Statistik auf die Feststellung, ... im Jahr 2009 die durchschnittliche Zahl der Geburten bei jüngeren Frauen zurück, ...
  9. Geburtenmonitor: Prognostizierte Geburtenziffer für das Jahr 2010 ...


    Informationsdienst Wissenschaft (Pressemitteilung) - Vor 2 Tagen
    So veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Geburtenziffer eines Jahres ... vor Ablauf eines Jahres der Trend der jährlichen Geburtenrate erkennbar. ...
  10. Hier erklären drei Hebammen, warum sie und ihre 600 Berliner ...


    BZ - vor 15 Stunden gefunden
    Ganz aktuell meldete das Statistische Bundesamt am Freitag: Die Geburten in Deutschland sind auf ein Rekordtief gefallen. 2009 kamen 665 000 Kinder zur Welt ...

Freitag, 12. November 2010

OLG Koblenz Getrennt lebender Ehegatte muss bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe dem anderen Ehegatten seine Vermögensverhältnisse offenbaren

Aktenzeichen: 7 WF 872/10 Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. November 2010 Aktenzeichen: 7 WF 872/10 Getrennt lebender Ehegatte muss bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe dem anderen Ehegatten seine Vermögensverhältnisse offenbaren


Ein getrennt lebender Ehegatte, der Verfahrenskostenhilfe für ein familienrechtliches Verfahren gegen den anderen Ehegatten beantragt, muss hinnehmen, dass das Familiengericht seine Angaben zu Einkommen und Vermögen dem anderen Ehegatten zur Überprüfung zusendet, selbst wenn es in dem beantragten familiengerichtlichen Verfahren nicht um unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche geht. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und wegen grundsätzlicher Bedeutung die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Die Antragstellerin hat bei dem Amtsgericht Diez beantragt, ihr die Ehewohnung vorläufig zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Für dieses gerichtliche Verfahren hat sie die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragt. Dem Antrag war die Erklärung der Ehefrau über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den entsprechenden Belegen beigefügt.

Das Amtsgericht hat nach Anhörung der Antragstellerin beschlossen, die Erklärung und die Belege zum eingereichten Verfahrenskostenhilfeantrag an den Ehemann als Antragsgegner zu übermitteln. Gegen diesen Beschluss hat die Antragstellerin Beschwerde eingelegt. Sie hat die Auffassung vertreten, es bestehe kein Recht zur Übersendung der Unterlagen, da zwischen den Beteiligten weder Trennungs- noch Kindesunterhaltsansprüche anhängig gemacht worden seien. Eine andere Auslegung der Vorschrift würde dazu führen, dass in allen familienrechtlichen Verfahren zukünftig alle Unterlagen zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe der Gegenseite zugänglich gemacht werden könnten. Dies verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Beschwerde der Antragstellerin hatte keinen Erfolg.

Der zuständige 7. Zivilsenat – 4. Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Koblenz hat in seinem Beschluss vom 4. November 2010 die Entscheidung des Amtsgerichts Diez bestätigt, dass die Erklärung und die Belege zum eingereichten Verfahrenskostenhilfegesuch an die Gegenseite zu übermitteln sind. Nach der Ergänzung des § 117 Abs. 2 ZPO (siehe Anhang) durch Einfügung des Satzes 2 durch das FGG-Reformgesetz sei dem Gericht grundsätzlich die Befugnis eingeräumt worden, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dem Gegner zur Einsichtnahme und Stellungnahme zuzuleiten. Die Regelung solle nach der Begründung des Gesetzgebers dazu dienen, eine größere Gewähr für die Richtigkeit der Angaben zu erreichen, weil der andere Beteiligte falsche oder fehlende Angaben aufdecken werde. Voraussetzung hierfür sei, dass zwischen den Beteiligten nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts ein Anspruch auf Auskunft über die Einkünfte und das Vermögen bestehe.
Vorliegend bestehe ein solcher Anspruch nach § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB (Auskunftsanspruch unter getrennt lebenden Ehegatten). Bei Bestehen eines Auskunftsanspruchs könnten die Beteiligten grundsätzlich jederzeit gegenseitig Auskunft verlangen. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie von der Antragstellerin befürchtet, sei daher ebenso wenig ersichtlich wie ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Mithin reiche die bloße Existenz eines Auskunftsanspruchs nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus. Es sei nicht Voraussetzung, dass der Auskunftsanspruch konkret fällig oder er Gegenstand des zugrunde liegenden Verfahrens sei.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat der Senat über die Beschwerde abweichend vom gesetzlichen Regelfall nicht in Einzelrichterbesetzung, sondern in der Besetzung mit drei Richterinnen und Richtern entschieden und hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. November 2010 ist in der Rechtsprechungsdatenbank unter www.justiz.rlp.de (Rechtsprechung) veröffentlicht.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. November 2010Aktenzeichen: 7 WF 872/10

Zusatzinformationen:

In Zivilverfahren und familiengerichtlichen Verfahren kann eine Partei für die beabsichtigte Erhebung einer Klage oder für die Verteidigung gegen eine Klage die Gewährung von Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) als staatliche Leistung beantragen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung zu tragen. Des Weiteren muss die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bewilligt das Gericht Prozess- (Verfahrens-)kostenhilfe. Die Partei ist dann von der Zahlung von Gerichtskosten und der Kosten des eigenen Anwalts befreit; verliert sie den Prozess, hat sie jedoch die Kosten des Prozessgegners zu tragen.

Das am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthält zur Verfahrenskostenhilfe unter anderem folgende Regelungen:

§ 76 Voraussetzungen(1) Auf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe finden die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe entsprechende Anwendung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist…

§ 77 Bewilligung(1) Vor der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kann das Gericht den übrigen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. In Antragsverfahren ist dem Antragsgegner vor der Bewilligung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn dies nicht aus besonderen Gründen unzweckmäßig erscheint.

Die entsprechenden Vorschriften der Zivilprozessordnung lauten auszugsweise wie folgt:

§ 117 Antrag(1) Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; …(2) Dem Antrag sind eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen. Die Erklärung und die Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden; es sei denn, der Gegner hat gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Antragstellers. Dem Antragsteller ist vor der Übermittlung seiner Erklärung an den Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er ist über die Übermittlung seiner Erklärung zu unterrichten.

§ 118 Bewilligungsverfahren(1) Vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist dem Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn dies nicht aus besonderen Gründen unzweckmäßig erscheint. …

Oberlandesgericht Koblenz