Auszug aus einer offensichtlichen standardisierten Hasstirade im Rahmen eines (verlorenen) Auskunftserteilungsverfahrens (§ 1686 BGB) bzgl. Zeugniskopien, Gesundheitsberichte etc., der hier unabhängig vo seinm sonstigen Wahrheitsgehalt zitiert wird:
"In den folgenden Jahren hat er keinerlei Kontakte zu X (seinem Sohn) gepflegt, weder schriftlich noch telefonisch, geschweige dennpersönlich. X (Der Sohn) erhielt weder eine Geburtstagskarte von seinem Vater noch einen Weihnachtsgruß. [...]"
Wo die Pointe ist?
Der Vater ist Moslem; die Mutter und der Stiefvater behaupten Moslem zu sein und den Sohn aus der Vorehe moslemisch zu erziehen ... .
Man kann nur hoffen, dass es sich in diesem Fall nicht um einen Prozess auf Kostenhilfebasis handelt(e) und eine individuelle rechtsanwaltliche Leistung beim Staat abgerechnet wurde.
siehe auch:
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2008/06/9-uf-116-08-ach-wissen-sie.html
