Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 29. September 2011, durch das dieser wegen Mordes und anderer Straftaten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt worden ist, als unbegründet verworfen.
Der 46jährige Angeklagte bemächtigte sich am Abend des 3. September 2010 auf offener Straße des damals 10jährigen Mirco, entführte ihn in ein Waldstück, wo er auf der Ladefläche seines Kombis an dem entkleideten Kind sexualbezogene Handlungen ausführte; wie von vornherein geplant, erdrosselte er den Jungen sodann mit einer Schnur, um die Aufdeckung seiner vorherigen Taten zu verhindern.
Das angefochtene Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 38/12
Landgericht Krefeld, Urteil vom 29. September 2011 - 22 KS - 8 Js 596/10 - 12/11
Karlsruhe, den 11. April 2012
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Herausgeber: Pressestelle des Bundesgerichtshofs, 76125 Karlsruhe
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Nr. 045/2012 vom 11.04.2012
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