Sonntag, 8. November 2009

(Selbst-)Täuschung, WAMS, im Namen des Kaisers, WAMS,

stell DAS ab! Wir verbieten das. AB sofort. Geiz ist ja geil - und sonntags ganz besonders. So klickten wir gerade in unserer sonntäglichen Geizheit so vor uns hin, als wir auf folgendes Vorbefriedigendes stießen (http://www.welt.de/anzeigen/article4787246/4-Wochen-WELT-am-SONNTAG-gratis-lesen.html?utm_source=WamsAbo&utm_campaign=ba_wamsprobe_extern):

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Doch schon einen geilzigen Klick weiter kam dann der Interruptus:

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WAMS, Du spekulierst nicht nur mit unseren Gefühlen, sondern auch mit der Erwartung, dass wir an einem verregneten Sonntagvormittag nicht ganz ausgeschlafen seien. Uns hier ein X für ein U bzw. eine 4 für eine 3 (in Worten: nur drei!) vormachen zu wollen.

Das sind glatte 25% von oben zu wenig bzw. "von unten" 33 Prozent zu wenig. (Was UNS sogar an einem Sonntagmorgen zum ALLIANZ-Vorstnds-Casting-Last-Recall qualifiziert- Kopfrechnen (sch)wach: >>>> http://www.handelsblatt.com/meinung/kolumne-schon-komisch/schon-komisch-kopfrechnen-schwach;2476771)

Selbsttäuschung.

Abstellen. DAS. WAMS. Sofort!


"Wenn Allianz-Chef Michael Diekmann Bewerber zum
Vorstellungsgespräch empfängt, kehrt er gerne mal den Oberlehrer heraus. Wie er jetzt verriet, lässt er die schwitzenden Aspiranten Prozentrechnungen durchführen oder das von ihnen geforderte Jahresgehalt in Monatsgehälter umrechnen. Wer daran scheitert, braucht sich auf eine Karriere bei der Versicherung keine Hoffnung zu machen. "Ich bin mir sicher, wenn ich nicht kopfrechnen könnte, wäre ich heute nicht Vorstand", sagt Diekmann.

Sollte sich diese Erkenntnis in der internationalen Finanzszene durchsetzen, wäre das ein ziemlicher Kulturwandel."


http://www.handelsblatt.com/meinung/kolumne-schon-komisch/schon-komisch-kopfrechnen-schwach;2476771

Samstag, 7. November 2009

Wahnsinn: Zwei Frauen wollten Shoppen-Fahren - Allein.

Einfach so. Obwohl es ausdrücklich verboten ist. In Jeddah.

Wenn das Frauenrecht auf Shopping im Widerspruch zur "allgemeinen Verkehrsauffassung" über selbst-fahrende (selbstredend)  Frauen steht... . wie hier in Jeddah. (Saudi Arabien)

News Transport 
Two women arrested for driving in Saudi
Nov 07, 2009 at 11:59
View count (28) | | | |
Saudi denies women breaking law by driving

DUBAI - Police have arrested two female professors in Jeddah for violating Saudi Arabia’s strict ban on women driving, the daily Saudi Gazette reported on Saturday.

The women, whose nationalities have not been released,...

Dass diese Professorinnen natürlich auch nicht zum Teachen geeignet sind, zumal sie die Regeln des Gastlandes nicht befolgen wollen, obwohl diese weltweit bekannt sind, dürfte klar sein. Oder?

http://business.maktoob.com/20090000392914/Two_women_arrested_for_driving_in_Saudi/Article.htm

Im Übrigen dient diese Einschränkung nur dem Schutz der Frauen: Man(n) darf sich gar nicht ausmalen, was alles passieren kann, wenn sich die Säume der langen Oberbekleidung mal unter Brems- und/oder Gaspedal verirrt...:

"Women in the conservative Muslim kingdom are legally obliged to cover up from head to toe in public, and cannot travel without written permission from a male guardian."

Freitag, 6. November 2009

Zum Namensrecht bei sog. „Scheidungshalbwaisen“ - hier:mit islamischem Nachnamen

Sorgende Mütter ....! - und die Wohle, die Wöhler (?) des Kindes ... vor deutschen Gerichten.

Wie Mutti es braucht???

BTW: Heute - PHOENIX -Spanien unterm Halbmond - DOKU 8.15 Uhr - 10.05 Uhr 07.11.2009 (siehe unten)

Im dem Fall hatte die Hansestadt Lübeck einem Antrag auf Änderung des Nachnamens eines Sohnes eines iranischen Vaters und einer deutschen Mutter nach der Scheidung entsprochen. Die Mutter, die nach der Scheidung ihren Geburtsnamen wieder angenommen hatte, wollte auch den Namen des Kindes auf ihren Geburtsnamen geändert wissen. Hiergegen klagte der ir
anische Vater, erschien aber nicht zur mündlichen Verhandlung. Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte die Entscheidung der Hansestadt Lübeck. Die Voraussetzungen für eine Namensänderung lägen vor. Für die Fälle der sogenannten „Scheidungshalbwaisen“ gelte, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich sein müsse, sie sei also nur möglich, wenn das Kindeswohl sie gebiete und andere dagegen sprechende Interessen nicht überwiegen. Ansonsten gelte der Grundsatz der Namenskontinuität des Kindes. Es reiche nicht aus, wenn die Namensänderung nur dazu dienen solle, dem Kind Unannehmlichkeiten zu ersparen, die mit der Namensverschiedenheit zum sorgeberechtigten Elternteil zusammenhängen.

Kinder könnten nicht völlig konfliktfrei in das Leben treten. So müssten sie mit der Scheidung und Namensverschiedenheit der Eltern zu leben lernen. Hier hatte der Sohn im Termin glaubhaft erklärt, er könne sich mit dem Namen des Vaters nicht identifizieren, er habe seinen Vater seit 10 Jahren nicht mehr gesehen. Der Vater kümmere sich überhaupt nicht um ihn. Es gäbe Schwierigkeiten bei der Schreibweise des ausländischen Namens und er habe mit Voreingenommenheiten im Alltag gegenüber Personen islamischer Herkunft zu kämpfen. Zudem sei er der einzige in seiner Familie mit einem anderen Nachnamen. Gegen die Urteile ist Antrag auf Zulassung der Berufung an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht möglich (Az. 14 A 126/08 und 14 A 167/07).

http://www.schleswig-holstein.de/OVG/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/19032009VG_20Namensrecht.html

Die Probleme mit dem "islamischen Namen" fielen ihr natüüüürlich erst nach der Trennung und Scheidung auf. Aber so wird wenigstens ein Schuh draus... und macht das Ganze in Deutschland wneigstens (noch) Sinn zum Schutze und Wohle des Kindes.

Genau umgekehrt versuchte die Mutter marokkanischer Herkunft in DIESEM Fall ( 9 UF 116 08 OLG Koblenz mehrere Fundstellen im Netz und FamRZ 05/2009 Seite 439) gegen KORAN (SURE 33,4 ) und Verstand zu "argumentieren", um dem gemeinsamen Kind den urdeutschen Namen des verhassten Ex-Mannes auszutreiben und gegen den syrischen ihres inzwischen deutschen zweiten Ehemannes zu ersetzen, weil das Kind (man höre, lese und staune) Probleme beim Zoll in Damaskus habe (Wobei die dortigen Zöllner - bereits durch den Film "Die syrische Braut weltweit berühmt-berüchtigt - offensichlich den KORAN auch nicht zu kennen scheinen.

Übrigens NOCH WAS FÜR DIE aLLGEMEINBILDUNG. Nur eine der monotheistischen Religionen leitet die Religionszugehörigkeit (abgesehen von der Konvertierung) von der Mutter ab. Na? Genau.

PHOENIX -

Spanien unter dem Halbmond

Im Jahr 756 wurde Andalusien von dem aus Damaskus geflohenen Abd-ar-Rahman I. erobert. In dieser Zeit entwickelte sich eine Periode blühender Kultur und beispielhafter Toleranz zwischen Muslimen, Juden und Christen. Vor allem unter dem Kalifen Abd-ar-Rahman III. erlebte Spanien einen großen Aufschwung von Handel und Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft.
Über sieben Jahrhunderte standen weite Teile Spaniens unter der Herrschaft arabischer Kalifen. Ihre Regentschaft gilt als eine Zeit weitgehender Toleranz gegenüber christlichen und jüdischen Minderheiten. Immer wieder gab es aber auch Kämpfe zwischen Arabern, Westgoten, Berbern und Christen.

Sendetermine

Fr, 06.11.09, 20.15 Uhr

Sa, 07.11.09, 08.15 Uhr

In Nachspielszenen und Historiker-Interviews skizziert die Dokumentation die bewegte Geschichte von "Al Andalus" - von der Eroberung durch die Araber im Jahr 756 bis zur Vertreibung ihrer letzten Nachfahren aus Spanien 1614 unter Phillip III.

Gedreht wurde an Originalschauplätzen in Spanien und im gesamten Mittelmeerraum. Archivbilder, Statements von Historikern und inszenierte Szenen illustrieren die wechselvolle 900-jährige Geschichte der Mauren, Juden und Christen auf der Iberischen Halbinsel.

Ein Film von Rob Gardner und Carrie Gardner

http://phoenix.de/content/phoenix/tv_programm/spanien_unter_dem_halbmond/271519


Amokläufer in Militärbasis US-Militärpsychiater richtet Blutbad an

" Psychoanalyse ist jene Geisteskrankheit, für deren Therapie sie sich hält.
Karl Kraus, in DIE FACKEL >>gemeinfrei<< (komplett).

Vielleicht DIE Gelegenheit, fuer Familienrichter einmal darueber nachzudenken, wie sie ihre Gutachterinnen & Gutachter casten. Vielleicht sollten sie diese in Zukunft vorher selbst wenigstens einmal in Augenschein byw. in Anhoerung genommen haben, anstatt sich nur auf Flyer, Google oder auf die Tradition am Gericht zu beziehen... .
Man darf gespannt sein, was die >>ueblichen Verdaechtigen<< class="h4">Amokläufer in Militärbasis US-Militärpsychiater richtet Blutbad an

Ein Massaker auf ihrem größten Armeestützpunkt hat die USA erschüttert: Ein Amokläufer erschoss zwölf Menschen, weil er über seinen bevorstehenden Einsatz im Irak aufgebracht war - er soll überlebt haben. US-Präsident Obama sprach von einem "entsetzlichen Ausbruch von Gewalt". mehr

Mittwoch, 4. November 2009

Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld gem. § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG auch bei Nichtanrechnung auf Unterhalt mit GG vereinbar

Die mit dem Unterhalt und der Betreuung von Kindern verbundenen Belastungen der Eltern werden durch steuerliche Freibeträge und durch die Zahlung von Kindergeld ausgeglichen. Für den hier zu betrachtenden Veranlagungszeitraum 2001 maßgeblich sind die Bestimmungen des
Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Familienförderung vom 22. Dezember 1999. Danach wird die steuerliche Freistellung in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Betreuungsbedarfs durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder
durch das monatlich als Steuervergütung gezahlte Kindergeld bewirkt. Die Freibeträge werden nur dann vom Einkommen des Steuerpflichtigen abgezogen, wenn die gebotene steuerliche Freistellung nicht bereits durch das monatlich gezahlte Kindergeld bewirkt wird („Günstigerprüfung“). Sind bei der steuerlichen Veranlagung die Freibeträge abzuziehen, wird das gezahlte Kindergeld der tariflichen Einkommensteuer hinzugerechnet. Nicht steuerlich zusammenveranlagten Eltern stehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG jeweils zur Hälfte
zu. Da das Kindergeld nur einem Berechtigten - wie im Ausgangsverfahren meist dem betreuungsunterhaltspflichtigen Elternteil - ausgezahlt wird (§ 64 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG), steht für die steuerliche Hinzurechnung ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch dem Erhalt von
Kindergeld gleich (§ 31 Satz 5 EStG). Nach den im Veranlagungszeitraum geltenden unterhaltsrechtlichen Vorschriften war gemäß § 1612b Abs. 1 BGB das auf das Kind entfallende Kindergeld zur Hälfte auf den Unterhalt anzurechnen, wenn es nicht an den barunterhaltspflichtigen Elternteil ausgezahlt wurde. Gemäß § 1612b Abs. 5 BGB unterblieb die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt aber, soweit der Unterhaltspflichtige
außerstande war, Unterhalt in Höhe von 135 Prozent des Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten (sog. Mangelfall).

Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs sah sich in einem Revisionsverfahren gegen die Festsetzung der Einkommenssteuer eines geschiedenen Ehegatten, der für seine nicht in seinem Haushalt lebenden minderjährigen Kinder barunterhaltspflichtig ist, an einer Entscheidung
gehindert und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob in unterhaltsrechtlichen Mangelfällen die Hinzurechnung des Kindergeldes zur Einkommensteuer gemäß § 31 Satz 5 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG gegen das Grundgesetz verstoße,

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch soweit Steuerpflichtige von der Regelung des § 1612b Abs. 5 BGB betroffen sind (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 9. April 2003 – 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 - BVerfGE 108, 52 <70>; Pressemitteilung Nr. 64/2003 vom 05. August 2003). Mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie und dem allgemeinen Gleichheitssatz ist vereinbar, dass die um die Freibeträge verminderte Einkommensteuer auch
bei den Steuerpflichtigen um die Hälfte des gezahlten Kindergeldes erhöht wird, die nicht in der Lage sind, Unterhalt in Höhe von 135 Prozent des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten. Die Entscheidung ist mit 7:1 Stimmen ergangen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

Die verfassungsrechtlich gebotene Verschonung des kindbedingten Existenzminimums wird in - hier allein zu betrachtenden - Fällen wie dem des Ausgangsverfahrens dadurch bewirkt, dass das Einkommen des Steuerpflichtigen um die Freibeträge gemäß § 32 Abs. 6 EStG vermindert
wird. Der Gesetzgeber hat sich damit für eine verfassungsrechtlich zulässige generalisierende Regelung entschieden, mit der die existenznotwendigen Mindestaufwendungen für Kindesunterhalt bei allen Steuerpflichtigen in gleicher Weise in der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Das dem Steuerpflichtigen als monatlich gezahlte Steuervergütung (§ 31 Satz 3 EStG) zugeflossene Kindergeld ist zur Vermeidung doppelter Berücksichtigung des Kindesexistenzminimums zurückzugewähren, indem es zur tariflichen
Einkommensteuer hinzugerechnet wird (§ 31 Satz 5 EStG).

Entsprechend dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers fließt das Kindergeld dem barunterhaltspflichtigen Elternteil auch in den Fällen zu, in denen eine Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt nach § 1612b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise unterblieben ist, weil es vorrangig zur Auffüllung des Kindesunterhalts zu verwenden war (sog. Mangelfall).

Ein gemäß § 31 Satz 5 EStG auszugleichender Zufluss des Kindesgeldes ist nicht nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige über das Kindergeld, das ihm für ein Kind zusteht, beliebig verfügen kann. Da den Eltern Kindergeld vor allem zugunsten des Kindes für dessen sächliches Existenzminimum sowie für seinen Betreuungs- und Erziehungs- oder
Ausbildungsbedarf gezahlt wird, trifft die Regelung des § 1612b Abs. 5 BGB eine Zweckbestimmung für die Verwendung des Kindergeldes. Hinter dieser Ausgestaltung steht die materielle Verpflichtung des Barunterhaltspflichtigen, im Mangelfall den gemäß § 1612a Abs. 1, §
1612b Abs. 1 BGB geschuldeten Unterhalt auf das Barexistenzminimum (135 Prozent des Regelsatzes nach der Regelsatz-Verordnung) aufzustocken. Insofern stellt sich die Regelung wirtschaftlich als Erhöhung der Unterhaltsverpflichtung des Barunterhaltspflichtigen dar. Änderungen der individuellen Unterhaltslast berühren indes das System der steuerlichen
Entlastung des Unterhaltspflichtigen im Wege generalisierter Freibeträge nicht, solange diese das Kindesexistenzminimum angemessen abdecken, was im vorliegenden Verfahren nicht in Zweifel gezogen worden ist.

Ein Verstoß gegen die aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grenzen gesetzlicher Regelungsbefugnis lässt sich nicht feststellen. Die steuerliche Entlastung kindesbedingter Minderung der Leistungsfähigkeit der von § 1612b Abs. 5 BGB betroffenen Steuerpflichtigen erfolgt nach
denselben Bestimmungen wie diejenige anderer Unterhaltspflichtiger. Die durch diese Vorschrift bewirkten finanziellen Einschränkungen Betroffener sind Konsequenz ihrer geringeren Leistungsfähigkeit. Nicht ersichtlich ist, inwiefern daraus eine Verpflichtung des Gesetzgebers
folgen könnte, für diesen Personenkreis zur Wahrung des Gleichheitssatzes besondere, von den allgemeinen Bestimmungen des Familienleistungsausgleichs abweichende Regelungen zu schaffen.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Beschluss vom 13. Oktober 2009 – 2 BvL 3/05 –

Rechtslupe war wohl einen Tick schneller: http://www.jurablogs.com/de/go/kindergeld-kinderfreibetrag

Pressemitteilung Nr. 126/2009 vom 3. November 2009

"Der entsorgte Vater"

DAS kommt also dabei heraus. Dabei? Ja, wenn man sich als familienrechtlich Interessierte(r) einen Google-Alert zu Douglas Wolfsbergers Film "Der entsorgte Vater"einrichtet.

So geht's natürlich auch.

Google News-Alert für: der entsorgte vater
Rätsel um den Tod eines Tyrannen
Passauer Neue Presse (Abonnement) - Passau,Bayern,Germany
Familie wurde verurteilt, weil sie rabiaten Vater zerstückelt haben soll - Tatversion ... man habe das Opfer im Auto in einem nahen Baggersee entsorgt. ...
Wiederaufnahmeverfahren:

vom 05.11.2009 Rätsel um den Tod eines Tyrannen

Familie wurde verurteilt, weil sie rabiaten Vater zerstückelt haben soll - Tatversion stimmt aber nicht - Rollt Landshuter Gericht den Fall neu auf?
http://www.google.com/url?sa=X&q=http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php%3Fcid%3D29-26057641%26Ressort%3Dbay%26Map%3D%26BNR%3D0%26Titel%3D&ct=ga&cd=Z0BOsO2HQq8&usg=AFQjCNESzcmboW6Sebjc-B2z_QWdEsfyGw

Vor dem Zuchtpolizeigericht: 16 Millionen in 35 Jahren - Schöner Schnitt

Das nachzumachen schafft nicht mal "der Türke" oder gar "der Chinese." als Kopierweltmeister Aber wie auch? Nicht dass wir es nachmachen wollten, oder gar jede reife Frau mit 200 Paar Schuhen und 100 Handtaschen und einem 20 Jahre jüngeren Geliebten (neuerdings "Cugar" genannt) aus Nordafrika unter Generalverdacht stellen wollen, aber interessieren täte es uns schon tun. Wie macht frau sowas? Und sooooooooooo lange? 35 Jahre! Die IN(G)formationen des wort.lu sind da noch etwas dürftig ;-).
Vielleicht sollte man sich schon mal die Filmrechte sichern ?!?!?!!??

Prozessauftakt am Bezirksgericht Luxemburg
03.11.2009 17:06 Uhr, aktualisiert 04.11.2009 08:27 Uhr

16 Millionen Euro in die eigene Tasche

62-jährige ING-Angestellte veruntreute während über 30 Jahren Geld von insgesamt 90 Bankkunden

Gilles Siebenaler

Am Bezirksgericht Luxemburg wird seit Dienstag der Prozess gegen eine 62-jährige Bankangestellte verhandelt, der zur Last gelegt wird, während 35 Jahren im großen Stil Geld von Bankkunden unterschlagen zu haben. Die Beschuldigte muss sich wegen Hausdiebstahls, Urkundenfälschung, Betrugs sowie Vertrauensmissbrauchs vor dem Zuchtpolizeigericht verantworten.

Nicht weniger als 16 Millionen Euro hat die Angeklagte zwischen 1969 und 2004 veruntreut, indem sie als Angestellte des „Crédit Européen“ – später BBL, heute ING – Geld von insgesamt 90 luxemburgischen und belgischen Kunden entgegengenommen und in ihre eigene Tasche gesteckt oder auf zwei ihrer Konten transferiert hat.[...]

http://www.wort.lu/wort/web/letzebuerg/artikel/54399/16-millionen-euro-in-die-eigene-tasche.php



Dienstag, 3. November 2009

"Internationaler Männertag"? Stell Dir vor, es ist "Internationaler Männertag" und keine(r) geht hin ...



Schon bemerkt? Heute ist "Internationaler Männertag"! Nur man(n) merkt irgendwie nix davon. Okay, der aktuelle FOCUS hat die vergleichende Suizid-Grafik (exponentielles Wachstum!) in die aktuelle Ausgabe (Titelthema: Depression) als Erinnerung an die Ausgabe Nr. 38 ("Der entrechtete Mann") - 1 u 2 gehoben, aber sonst?
Da muss man(n) aber schon Hardcore-Googeln, so schlapp hat er gemacht, der internationale Mann.
Dabei meldete neulich noch TABAC ( oder war's NIVEA? - mit MÄNNERSACHE), men's health oder Sandra Bullock, dass er back sei der männliche Mann?
FOCUS, Men’s health, TABAC … Jetzt geht’s Schlag auf SChlag … ;-)


Von glücklichen Kindern empfohlen? - Anwältinnen und Anwälte bzw. Anweltinnen und Anwälde

Marketing und Werbung kann ja was Feines, Lustiges, ja manchmal was Erhebendes sein. HIER ist alerdings dann wohl doch eher Fremdschämen angesagt. Und dass nicht nur, weil der (unsichtbare) Dritte im Bunde der "unsrigen Anwälte" wohl fehlt: der/die Anwalt /die Anwältin des Kindes/Verfahrenspfleger ....(sowieso nicht ganz Up-to-date wegen FamFG), der/die "Gutachter/-in", Psychologe/-in/, Logopäde/-in .... (Großeltern?), Onkel, Tanten?, Rechtspfleger/-in .

BTW: Wir wüssten schon mal ganz gerne, welche Plakat- bzw. Postkartenmotive wie oft nachgefragt werden.

Mal ehrlich, DAV, welcher Anwalt (Man(n) bemerke: "unser Anwald!", welche Anwältin, ((Frau bemerke: "unsere AnwelTin"!) welcher FACHanwalt bzw. FACHanwältin für FAMILIENRECHT gar, hängt sich das Motiv allen Ernstes in die Kanzlei?

Postkarten zweites von links (http://anwaltverein.de/leistungen/werbung/werbekampagne/postkarten)

Plakate (erste Reihe Mitte) : http://anwaltverein.de/leistungen/werbung/werbekampagne/plakate

Montag, 2. November 2009

Staatsanwaltschaft Trier Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden des Kreisverbandes Trier der NPD abgeschlossen

Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte zur Strafkammer des Landgerichts Trier

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen den Vorsitzenden des Kreisverbandes Trier der NPD und zwei weitere Personen Anklage zu einer Großen Strafkammer des Landgerichts Trier wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Sie legt dem Kreisvorsitzenden der NPD, der auch Mitglied des Stadtrates der Stadt Trier ist, darüber hinaus einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und ein Vergehen der Volksverhetzung zur Last.Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen hatten in den späten Abendstunden des 18. Mai 2009 drei Personen vier von der NPD aus Anlass des Kommunalwahlkampfes 2009 in der Zurmaiener Straße aufgehängte Plakate abgerissen und beschädigt. Die Staatsanwaltschaft hält es für hinreichend wahrscheinlich, dass der Kreisvorsitzende der NPD, als er hiervon erfahren hatte, ein Rollkommando zur Ergreifung und Bestrafung der Plakatabreißer zusammenstellte. Hierzu gehörten neben ihm und den beiden anderen Angeschuldigten weitere vier bis sechs Personen. Nach einer Fahndung
im Stadtgebiet Trier stießen die Angeschuldigten und ihre Mittäter schließlich in der Weberbach auf die Gesuchten. Während zwei Personen die Flucht gelang, stürzte das spätere Opfer zu Boden. Der Geschädigte wurde mit Fäusten gegen den Kopf und mit festen Schuhen in den Unterleib getreten. Er erlitt eine Gehirnerschütterung und weitere Verletzungen, die einem Krankenhaus stationär behandelt werden mussten Erst nachdem aufgrund seiner Hilferufe in der Nachbarschaft Rollläden hochgezogen wurden, ließen die Angreifer von ihm ab. Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Kreisvorsitzenden der NPD weiter zur Last, für den Abend des 08. Mai 2009 zu einer von ihm sogenannten Gedenkveranstaltung auf dem Hauptfriedhof Trier aufgerufen zu haben, ohne vorher die zuständige Versammlungsbehörde über die Veranstaltung in Kenntnis gesetzt zu haben. Am 09. Mai 2009 veröffentlichte er auf der Homepage der NPD Trier eine Mitteilung über die Veranstaltung, in der er nach der Bewertung der Staatsanwaltschaft Trier den Holocaust in einer den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllenden Weise verharmloste. Die Angeschuldigten haben sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Lediglich der Kreisvorsitzende der NPD hat nach den Ereignissen in der Weberbach gegenüber der Polizei angegeben, er habe von seinem Festnahmerecht Gebrauch machen wollen. Die Körperverletzung habe er nicht wahrgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Trier strebt ferner die Einziehung der für den Transport der Angeschuldigten und der weiteren Mittäter benutzten Fahrzeuge sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis eines der Angeschuldigten beziehungsweise die Verhängung eines Fahrverbotes an.Hintergrund:Nach §§ 74 Absatz 1 in Verbindung mit 24 Absatz 1 Nummer 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann die Staatsanwaltschaft Anklage zum Landgericht erheben, wenn der Fall aus ihrer Sicht besondere Bedeutung hat. Die besondere Bedeutung kann sich insbesondere aus der Stellung des Beschuldigten im öffentlichen Leben, dem I
nteresse der Medien und der Öffentlichkeit an der Sache oder dem Bedürfnis an der raschen Klärung einer bedeutsamen Rechtsfrage ergeben.§ 26 Versammlungsgesetz lautet auszugsweise wie folgt:
Wer als Veranstalter oder Leiter
1.…2.Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.§ 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) lautet auszugsweise wie folgt:I.…II. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1. Schriften (§ 11 Abs. 3), … a) verbreitet,…III.Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.


gez. ( Dr. Brauer )Leitender
Oberstaatsanwalt
Staatsanwaltschaft Trier
via: AKTUELLES - Justiz in Rheinland-Pfalz - newsletter
http://www.justiz.rlp.de

Noch eine AN(K)LAGE: WISU 10/2009 macht mir Angst: "Wallstreet 2" - Gordon Gekko is back

In einem Zweispalter läßt das Heft Oliver Stone zu Wort kommen, der nie gedacht hätte, dass er jemals wieder einen Film über Wallstreet drehen würde, da er glaubte, die Finanzexzesse seien vorbei.
"Wie man sich täuschen kann."

Dabei waren doch beide, Michael Douglas und Oliver Stone, angeblich über die Wirkungsgeschichte überrascht. Verblüffung?
"Man sollte nicht glauben, wie viele mir seither gesagt haben, dass es dieser Film war, der sie veranlasst hat, an der Wall Street zu arbeiten", meint Stone. <<

Jetzt kömmt's:
>>Dabei war der Film als Anklage und NICHT als Glorifizierung gedacht.<<

...
Der Film kommt im APRIL 2010 in die Kinos.
Die Logik Hollywoods?
Ein neuer Anklageversuch, der so glor-reich in die Hose geht bzw. die Hosentaschen füllt ?!?!?!?

Zündende Idee überbelichteter Köpfe? - Die Kevins hauen uns raus - Generation Trainee in die Vorstände - Vorstände in die Produktion?


FUN(D)stück der Woche: Um was geht's? Einen warmen Abbruch bei der LB-BW? Nein, um die luzide Umsetzung und logische Konsequenz unserer aktuellen deutschen Wirtschaftsordnung. Wenn schon Vorstände sich selbst aber sonst kaum oder keine Verantwortung übernehmen, sollten es vielleicht mal Trainees mit einem "Höchstmaß an Verantwortung" versuchen. Und wenn's klappt, schnell noch bei anderen LANDESBANKEN, Quelle, Opel et al versuchen, vielleicht bekommen Trainees es ja noch irgendwie gedreht.

Banking in Germany ......................................................
Tolle Idee, das!
Quelle: WISU 10/2009 Seite 1253

Augwurm: Unternehmerisches Denken trifft Mut? Die weiße Massai (Samburu)? Wiedersehen in Barsaloi?

MISS Verständnis?
Semesterbeginn. Alle (Halb-)Jahre wieder gilt es sich kostenneutral und rituell einen Überblick über das Studium der Anderen zu verschaffen, insbesondere über angrenzende Wissenschaften, Grenzwissenschaften und/oder das, was andere für Wissenschaft halten.
WISU 10/2009:
Hatten wir uns noch am Freitag auf Beiträge wie "Beyond GDP: Was macht uns glücklich?", "Wallstreet 2 - Gordon Gekko is back" oder "A World of Bubbles" gefreut, nervt seitdem die allerletzte Seite - in einer Endlosschleife.
Was wollten uns verschwurbelte Marketing-Hirne mit dieser Photomontage, die an das heraustretende "schlechte Gewissen" der Lenor-Hausfrau erinnert, sagen?
Schwarzer Krieger, weißes Hirn? Gut getarnt? Wieso trifft? Der männliche Krieger ist doch in ihr? Und eben nicht in dem Sinne der als weiße Kolonialistin gescheiterten Schweizerin, die dem Samburu (aus dem dann aus Marketinggründen ein Massai wurde! - Wer kennt schon Samburus?!) außer der Missionarstellung und Alkoholsaufen nix beibringen konnte.
http://www.politikforen.net/showthread.php?s=44f8655bf8305fb3c38f6307242c24b9&t=64842

http://de.wikipedia.org/wiki/Die_wei%C3%9Fe_Massai

AGG hin oder her oder hin und her, aber DAS ist doch wirklich ein wenig too much! Man(n) stelle sich mal vor, wenn das umgekehrt dargestellt worden wäre. Da hätte EMMA aber eine Sonderausgabe über Sex(tour)ismus und/oder Rassismus draus gemacht.
Außerdem: Sollte nicht alles ganz anders werden - mit Frauen als Führungskräften? Hatte man/frau uns nicht gar eine neue Weltwirtschaftsordnung ein neues weibliches Finanzsystem versprochen? Eine neue Verantwortungsethik gar?

Sonntag, 1. November 2009

Abyssus abyssum: Mit der Zeit nimmt die Seele die Farbe unseres Denkens an ....


Soll ich heute FOCUS (Titelthema: Depressionen) lesen oder nicht?
Oder reicht es schon, wenn ich heute schon Spitzer "Reine Nervensache" in Bayern Alpha (Neue Staffel: Winnenden und die Wissenschaft - mediale Gewalt schafft reale Gewalt) gesehen habe, um depressiv genug durch die Woche zu kommen (auch Depressionen wollen sorgfältig geplant sein - individuell und gesamtgesellschaftlich >>> siehe Koalition und Steuersenkungsdebatte) ? Oder tu ich mir noch ein bisschen Hirschhausen rein (Soße an Kopf-Salat)?

Soße an Kopf-Salat

Selbstfindung ist das Ziel jeder Persönlichkeitsbildung. Alles Unsinn, sagt der Arzt und Humorist ECKART VON HIRSCHHAUSEN. "Schon am Ende dieses Textes werden Sie ein anderer sein."[...]


Geist & Gehirn: Winnenden und die Wissenschaft

Anlässlich von Amokläufen wie in Winnenden muss man sich fragen: Welche Zusammenhänge bestehen zwischen virtueller und tatsächlicher Gewalt? Manfred Spitzer hat Antworten darauf - experimentelle Untersuchungen brachten erschreckende Ergebnisse.

Alle bisher ausgestrahlten Folgen können Sie in der Videothek noch einmal ansehen.

Folge Titel Datum
141 Winnenden und die Wissenschaft 30.10.2009
142 Mädchen und Mathematik 06.11.2009
143 Ja, ich kann! 13.11.2009
144 Selbstkontrolle 20.11.2009
145 Sei stolz darauf! 27.11.2009
146 Positiv länger leben 04.12.2009

"Das Gehirn ist mit Abstand unser spannendstes Organ und auch unser kompliziertestes Organ. Man sagt ja oft, das Gehirn sei das komplizierteste Stück Materie, das es im Universum überhaupt gibt." So Manfred Spitzer im Alpha-Forum. Das komplette Gespräch können Sie als pdf-Datei nachlesen.

FOCUS-Titel

Depressionen
Depressionen erkennen und heilen: Experten bewerten verschiedene Therapien gegen die Volkskrankheit, von der rund vier Millionen Deutsche betroffen sind. Der neue FOCUS-Titel auf FOCUS Online. weiter
Play

Fehlanzeige: Recht - Steuern - Wirtschaft - Herbst/Winter 2009/2010 - Sharia/Scharia im deutschen/europäischen Familienrecht?

"Standardwerke zu ALLEN Rechtsgebieten" tönt der C H Beck-Verlag großspurig und weiß auf rotem Grund auf seinem ansonsten gelben 380 Seiten starken Herbst/Winter-Katalog.
Dabei fehlt nicht nur im Schlagwort-Register der Begriff "Sharia" bzw. Scharia", sondern überhaupt auch ein "Standardwerk" in deutscher Sprache mit dem wenigstens eine Diskussionsbasis über WIKIPEDIA hinaus geschaffen würde, über das, was wohl unausweichlich auf uns zukommt, wie wir als erste und noch einzige Fachanwäldin für und gegen Scharia-Recht bedauernd feststellen müssen, obwohl die Berichterstattung im deutschsprachigen Raum nicht nur) anlaßbezogen (Dresden) ständig zunimmt.*

Jüngste Beispiele:

Die Zürcher Rechtsprofessorin Andrea Büchler zum islamischen Familienrecht in Europa

Eine Herausforderung für die verschiedenen Länder

Von Martin Brander

Zürich, 1.11.09 (Kipa) Nach Zeitungsmeldungen wird im einen oder anderen Gerichtsfall in Europa auf islamisches Recht Bezug genommen, so etwa in DEUTSCHLAND oder in Grossbritannien. Im Vordergrund steht das Familienrecht, es geht um Eheschliessung und Scheidung. Spielt das islamische Recht in Europa tatsächlich eine Rolle und wie sieht das in der Schweiz aus?[...]

http://www.kipa-apic.ch/index.php?pw=&na=0,0,0,0,d&ki=200725

Heinz Buschkowsky

Der Poltergeist aus Berlin-Neukölln

Von Inge Kloepfer


„Dürfen wir wirklich so lange in Deutschland warten, bis wir aufgegebene Stadtviertel wie in London haben oder Gegenden, in denen Nichtmuslime nur schwer leben und arbeiten können und Sharia-Gerichte offizieller Justizbestandteil sind?“[...]

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E9FAE77366BA04BFA945EA50324F71143~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Die Schari'a, eingedeutscht Scharia (‏شريعة ‎ / šarīʿa im Sinne von „Weg zur Tränke“, „deutlicher, gebahnter Weg“; auch: „religiöses Gesetz“, „Ritus“; abgeleitet aus dem Verb schara'a / ‏ شرع‎ / šaraʿa /„den Weg weisen, vorschreiben (auch Gesetz)“) ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam. Die Pluralform schara'i' / ‏شرائع ‎ / šarāʾiʿ bezeichnet alle einzelnen darin enthaltenen Vorschriften. Unter Fiqh versteht man die Gesetzeswissenschaft im Islam. Es entspricht der jurisprudentia der Römer und erstreckt sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam. Alle Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens müssen im Sinne des religiösen Gesetzes geregelt werden.[WIKIPEDIA]>>>


Wer hat Angst vor der Scharia?
DiePresse.com
Die Scharia als Bestandteil der österreichischen Rechtsprechung – die Hälfte der in Österreich lebenden Bevölkerung mit türkischen Wurzeln ist dafür, ...

Tariq Ramadan: „Islam ist eine österreichische Religion“
DiePresse.com
Ramadan: Ich definiere Scharia als Weg zur Gläubigkeit. Es ist meine Inspiration. Ich habe kein Problem mit der Gewaltentrennung. Alles, was der menschliche ...

*auch im Beck-Blog gibt's zur Zeit nur einen Eintrag:

beck-blog | 7. März 2009 — ... anderen Mädchen zustoßen.” Die Geschichte, von der Leo Wieland heute in der FAZ berichtet (S.9), ist damit aber noch nicht zu Ende erzählt: Nach der Scharia, sagt die Frau, sind zwei Augen einer Frau nur eins eines Mannes wert. Dem Attentatsopfer sei deshalb erklärt worden, sie müsse noch 20.000 € zu ... . Sprengstoff für Europa”, 2006, liest sich das noch ganz anders (S. 11 ff: “Das Mädchen. Tod am Strang und was es mit der Scharia auf sich hat” ist das erste Kapitel überschrieben). “Auge um Auge” für wahr, aber Christen lesen das nicht im Neuen, sondern im Alten Testament. ... …

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"...hatte also sein Scherflein im Trockenen"

3SAT Thementag - Deutschtum - Wer bin ich - und wenn ja wie viele?

Mit Gottes Segen in die Hölle - Der dreißjährige Krieg
1/3 Mythos Wallenstein

... irgendein Professor für Geschichte ("Experte", was sonst?!?)

(über Wallenstein, seine Gründe und seinen Unwillen in Augsburg abschlachten zu lassen in Vorausahnung, dass auch Magdeburg reif sei und man dann wohl den Schweden herbeisehne:
"... er (Wallenstein) hatte sein Scherflein im Trockenen..."

Ah ja.

Okay, wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit dem Zaunpfahl winken, aber nach 60 Jahren Krieg und wie vielen Jahren PISA-Studie sollte es im 11. Gebot heißen: Du sollst keine Sprichwörter mischen. Auch (und gerade) wenn Du Geschichtsprofessor bist.

>>>>>>

Das verscherbelte Schäflein

Sprachecke in den Echo-Zeitungen

Freitag, 30. Oktober 2009

Ohr(muschel)wurm: Staatsanwaltschaft Frankenthal stellt Ermittlungsverfahren gegen Beamte der Staatsanwaltschaft Landau und des PP Rhei

Schon gehört, liebe Ab- und Zuhörer bzw. schon gelesen, liebe Blog-Leser?
Da können wir ja beruhigt ins Wochenende gehen.

"Staatsanwaltschaft Frankenthal stellt Ermittlungsverfahren gegen Beamte der Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz wegen des Verdachts illegaler Telefonüberwachungsmaßnahmen mangels hinreichenden Tatverdachts ein

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal war seit Dezember 2008 mit der Prüfung beauftragt, ob in einem bei der Staatsanwaltschaft Landau wegen des Verdachts eines Verbrechens der Brandstiftung mit Todesfolge anhängig gewesenen Ermittlungs- und Strafverfahren in der Zeit von 2004 bis 2006 bei der Durchführung von Telefonüberwachungsmaßnahmen Vergehen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und/oder der Verletzung von Privatgeheimnissen und/oder der Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses durch die damals sachbearbeitenden Staatsanwälte und Polizeibeamten begangen wurden.Diese Überprüfung war erforderlich, da sich herausgestellt hatte, dass im Rahmen jener Telefonüberwachungsmaßnahmen neben tausenden anderer Gespräche auch mehrere Telefonate mit der Verteidigerin abgehört worden waren.

Nach sehr aufwendigen und langwierigen Ermittlungen, bei denen u. a. vielfältige Unterlagen und sehr umfangreiche Akten beschafft und überprüft, Datenträger ausgewertet sowie Zeugen vernommen und Stellungnahmen Beschuldigter bewertet wurden, erfolgte nunmehr die Verfahrenseinstellung, da das Abhören der Verteidigergespräche zwar rechtswidrig war, aber keinem der Beschuldigten in diesem Zusammenhang ein strafbares Verhalten nachgewiesen werden kann.

Bzgl. der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die – wechselweise – mit der Bearbeitung jenes Verfahrens betraut gewesen waren, kann nicht der Nachweis geführt werden, dass jene Verteidigergespräche mit ihrer Billigung abgehört wurden.

Auch den mit der Durchführung der Abhörmaßnahme befasst gewesenen Polizeibeamten ist ein strafbares Verhalten nicht nachzuweisen. Soweit einem einzelnen Beamten überhaupt hinreichend konkret das Abhören und Auswerten solcher Verteidigergespräche angelastet werden kann, ist diesem Beamten nicht zu widerlegen, dass er sein Verhalten wegen der grundsätzlichen richterlichen Anordnung der damaligen Telefonüberwachungsmaßnahmen auch hinsichtlich der Verteidigergespräche für rechtens hielt und im Übrigen glaubte, die Beamten der Staatsanwaltschaft Landau seien über diese Vorgehensweise unterrichtet und hätten dieses Verhalten stillschweigend gebilligt.

Im Übrigen haben die Ermittlungen auch keinen Nachweis dafür erbracht, dass die aus den abgehörten Verteidigergesprächen erlangten Erkenntnisse bei der Durchführung anderer Ermittlungsmaßnahmen – insbesondere bei dem Einsatz so genannter verdeckter Ermittler – benutzt worden sind.

Auch hinsichtlich des Einsatzes jener verdeckt ermittelnden Polizeibeamten haben sich keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen jener Ermittler ergeben. Es erfolgte weder eine strafbare Anstiftung des damaligen Tatverdächtigen zu Straftaten noch wurden ihm gegenüber strafrechtlich relevante Nötigungshandlungen begangen.

Frankenthal Pfalz, den 30.10.2009

Liebig, Leitender Oberstaatsanwalt

Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz)"

Kopfgeburten: Wenn JuristINNen JuristINNen zeugen und Bayern und Baden-Württemberger auch


... dann wird's ja bald eine Bevölkerungsexplosion geben müssen. Allein 150.000 Anwälte und immer mehr oder weniger fruchtbare Anwältinnen und die himmlichen Heerscharen examinierter Juristen in Verwaltungen und bei Gerichten werden exponentiell wachsend bzw. sich fortpflanzend Deutschland retten. Ganz bestimmt. Da fällt es auch immer weniger ins Gewicht, wenn immer weniger Ingenieure immer weniger Ingenieure (im Osten FH!) zeugen.
Sage mir Deutschland, woher Du kommst, ich sage Dir, wohin Du gehst! (Nicht dass ich wegen der warnenden Beispiele Osterinseln oder Angkor Wat der Zwangssterilisation von JuristINNen, insbesondere in BW und Bayern, hier das Wort reden will!) >>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Nein, nein. Im Namen der vorbestimmten Republik: Seid fruchtbar und mehret Euch!

Tja, EMMA und Simone d. B., Pech gehabt: "Man wird nicht zum Juristen gemacht, man wird zum Juristen geboren." Sagen sich da wohl immer mehr von geborenen Juristen geborene Juristen.

Hach, wie wir die Consultants lieb(t)en, schon bevor wir Herrn Leif kannten. Doch allein, was hilft die Kenntnis dieses "wissenschaftlichen" Gesetzes i.V.m. dem Naturgesetz des exponentiellen Wachstums (>>>>). Es muss ein "echtes" Gesetz dazu her:, am besten von Linklaters. Mal was Neues: Innungen, Zünfte, ... - eine stänische, äh ständige Ordnung.

BTW: Kaufen!

Mehr über Schicksal und Bestimmung:

http://www.faz.net/s/Rub1A09F6EF89FE4FD19B3755342A3F509A/Doc~EC035297882EC4D719515F624D3773A41~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell

Fächerwahl

Das vorherbestimmte Studium

Von Anna Loll

Norddeutsche wie punktuell auch Bayern und Baden-Württemberger bevorzugen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.[...]

Eine Rolle spielt in klassischen akademischen Fächern außerdem das Ständedenken. „Arzt oder Jurist zu werden ist für ein Arbeiterkind oft undenkbar“, skizziert Hartmann die Situation.

Vielleicht wird ein Juristensohn Mediziner - aber wohl kaum Realschullehrer[...]


Mittwoch, 28. Oktober 2009

Absturz: vom Prädikatsjuristen zum Prekariatsjuristen


RA J. Melchior, Wismar | machte sich - dankenwert ! - vor ca. 17 Stunden Gedanken zu Prekariats-, Prädikats- und sonstige Juristen. Das erinnerte uns an was.
Da war doch was?
Richtig!
Vezdehod
http://vezdehod.blogspot.com/2008/08/vom-prdikats-juristen-zum-prekariats.html wies im letzten Jahr auf eine nahe Katastrophe hin, die unsereins - nahe am Wasser gebaut - wochenlang die Tränen in die Augen trieb.

Was ist eigentlich daraus geworden? Hat sich was geändert? Ist die Gefahr gekippt? Wird überhaupt noch Recht gesprochen? Kommt da noch was?
Hat irgendjemand was vom Verfall der Rechtssitten gehört?

VEZDEHOD: "Für alle, die es sich irgendwohin hängen möchten, damit sie es bis dahin mindestens täglich einmal sehen, hier auch die PDF-Datei direkt vom DRB und DVRB."

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=C98337AFA1F44C7E9C2D235D11323177&docid=265052&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

Richterverbände kritisieren Besoldung der Richter und Staatsanwälte als ungenügend

Die Kritik am Besoldungssystem der Richter und Staatsanwälte wird lauter. Besoldungsexperten des Deutschen Richterbundes (DRB) und des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) sind unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, dass die Besoldung der Justiz sich nicht mehr im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgegebenen Alimentation halte. Die Richter sehen sich durch ein Gutachten der Unternehmensberatung Kienbaum bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt festgestellt, dass die Richteralimentation der besonderen Bedeutung des Amtes Rechnung zu tragen habe, teilen die Richterverbände mit. Dies verlange verfassungsrechtlich zwingend, dass der Justiz nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Lebensstandards ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren sei,
erklärte BDVR-Vorsitzender Christoph Heydemann am 18.08.2008. [...]

Kinderlosigkeit ein Makel? - Adoption und Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen

Auf die Idee bzw. die Ideen muss man überhaupt erst mal kommen: Dass in einem Land, in dem jedes Jahr in einer Größenordnung, die deutlich über der Einwohnerzahl einer Großstadt liegt, lauf KRANKEN- und sonstigem Schein abgetrieben wird, Kinderlosigkeit (noch) als Makel gelten soll. Und dann noch anzunehmen, dass die allseitig Freude auslösende und entlastende Adoption geltend zu machende Kosten seien.

Setzt RTL II Ehepaare mit Kinderwunsch unter Druck?

Der Traum vom eigenen Kind setzt Paare unter Druck

Etwa 15 Prozent aller Paare in Deutschland, die gerne Kinder hätten, können auf natürlichem Wege keine bekommen. Der Sender RTL II begleitet in der neuen Serie "Wunschkind - der Traum vom Babyglück" ab kommendem Dienstag, 27. Oktober um 22.15 Uhr, Paare, die auf Umwegen versuchen, doch noch Eltern.....
Ärztezeitung: Montag, 26. Oktober 2009 07:00:00


Zum Beitrag:
http://rss.feedsportal.com/c/32201/f/423990/s/6c6ada2/l/0L0Saerztezeitung0Bde0Cpanorama0Carticle0C5714220Ctraum0Eeigenen0Ekind0Esetzt0Epaare0Edruck0Bhtml/story01.htm

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen, auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines angeblichen Makels der Kinderlosigkeit.


Mit Urteil zur Einkommensteuer 2002 hat das Finanzgericht – FG – mit Urteil vom 15. September 2009 (Az.: 3 K 1841/06) zu der Frage Stellung genommen, ob Adoptionskosten steuerlich bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden können.Im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2002 machten die Kläger für die Adoption ihres Sohnes Kosten in Höhe von über 18.000.- € bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend. Das wurde vom Finanzamt (FA) mit der Begründung abgelehnt, dass Adoptionskosten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – BFH – keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen würden.

Mit der gegen diese Entscheidung gerichteten Klage machten die Kläger u.a. geltend, ihnen sei bekannt, dass der BFH die Berücksichtigung von Kosten einer Adoption als außergewöhnliche Belastungen unter Hinweis auf die fehlende Zwangsläufigkeit der Aufwendungen abgelehnt habe, da es im Regelfall an der rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Verpflichtung für eine Adoption fehle. Allerdings sei diese Auffassung im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – BVerfG – zur Pflegversicherung, der Diskussion um kinderlose Ehepaare und von verschiedenen Gesetzesinitiativen zur Familienbesteuerung nicht haltbar und müsse neu überdacht werden. Seit Ende der 1990er Jahre gelte das Lebensbild des kinderlosen Single oder des kinderlosen Ehepaars als anstößig, egoistisch und unsolidarisch. Der BFH habe nicht vorhersehen können, dass das BVerfG den Kinderlo-sen in seiner Entscheidung vom April 2001 attestieren würde, sie würden sich in den sozialen Sicherungssyst
emen, zumindest in der Pflegeversicherung, auf Kosten der Kindererziehenden bereichern und kämen ihrer Verpflichtung der Heranziehung der nächsten Beitragszahlergeneration nicht nach. Das Bild das das BVerfG mit seiner Entscheidung von den Kin-derlosen aufgezeigt habe, spiegele die Werturteile der Gesellschaft wieder; der Gesetzgeber sei diesen Vorgaben nachgekommen und erhebe in der Pflegeversicherung nunmehr einen Kinderzuschlag für Versicherte ohne Kinder. Daher würden sich auch ungewollt Kinderlose dem gesellschaftlichen Makel der Kinderlosigkeit ausgesetzt sehen. Diesem latenten Vorwurf könnten sich ungewollt Kinderlose nur durch Adoption entziehen, was die Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen rechtfertige.

Die Klage hatte allerdings keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, die not-wendige, zur Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen führende Zwangsläufigkeit der Aufwendungen sei nicht gegeben. Es gäbe einerseits keine Rechtspflicht, Kinder zu haben, andererseits würde eine gesetzliche Verpflichtung, Kinder zu haben, in unzulässiger Weise in das höchstpersönliche Recht des Einzelnen, dem allein die Entscheidung hierüber zustehe, eingreifen. Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen sei nicht gegeben. Sittliche Motive müssten so stark sein, dass eine andere Entscheidung kaum möglich sei, d.h. der Steuerpflichtige müsse bei Unterlassung der Leistung – also hier der Adoption - vor anderen als „unsittlich” oder „unanständig” gelten. Im Streitfall fehle es an einer solchen sittlichen Verpflichtung der Kläger. Es bestehe kein Gebot zur Adoption hilfsbedürftiger Kinder. Das Gericht könne eine gesellschaftliche Haltung, die Kinderlosigkeit ohne weiteres als Ausd
ruck einer egoistischen und unsolidarischen Grundhaltung eines Kinderlosen verstehe, nicht er-kennen. Mit seinen Ausführungen zur Funktionsfähigkeit der Pflegeversicherung nicht nur durch Beitragszahlung, sondern auch durch Betreuung und Erziehung von Kindern habe das BVerfG keinen sittlich-moralischen Vorwurf gegenüber Kinderlosen erhoben und weder unmittelbar noch mittelbar die Forderung aufgestellt, Kinderlose müssten durch das Adoptieren von Kindern zum Funktionieren des Sozialsystems beitragen. Demnach sei die Adoption für die Kläger nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich gewesen, sondern habe auf ihrem freien, nicht von außen bestimmten Willen beruht. Das könne keine Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen begründen.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz