Montag, 10. November 2014

Six out of 10 Indian men admit violence against wives: UN study - djb fordert Korrektur des Gewaltschutzgesetzes und bundesweit einheitliche finanzielle Förderung der Frauenschutzhäuser

[Times of India]:  Six out of 10 Indian men admit violence against wives: UN study - Und was genau hat das mit dem Gewaltschutzgesetz in Deutschland zu tun? Gute Frage! - Nun die Zeit scheint günstig: Nachdem man das Hirn des noch amtierenden Justizministers Heiko MAAS (SPD) in der Frage der Änderung  des § 177 StGb nicht nur mit einem Dauer-Stakkato über die Vergewaltigungssituation in Indien und anderen Entwicklungsländern, die mit Deutschland nichts, aber auch gar nichts (siehe CHARTS und MAPS in diesem Blog) zu tun hat, bereits weichgespült hat, gilt es jetzt: 
Ausgerechnet die hochnotpeinliche und höchstproblematische Staatsanwältin Dagmar Freudenberg - ja genau die, die wegen ihres rechtsstaatswidrigen 'Geschädigten'-Begriffs (verwendet in der FAZ - siehe unten) bereits in der Königsdisziplin gegen Kachelmann/Höcker in Köln verlor,haut mal wieder - anstatt sich mit Anstand aus der öffentlichen Debatte wegen profunder Unkenntnis rechtsstaatlicher Basics zurückzuziehen - und weiter kräftig auf den Putz, als ob alle, wirklich alle Gewaltschutzmaßnahmen gegen Männer verhängt würden. 

Man/Frau will wohl jetzt die scheinbare Gunst der Stunde nutzen, als ob das Ganze wie's Brezelbacken ginge.
Nur mal nebenbei: Allein der Exhibitionismuspraragraph ist einseitig weiblich/männlich ausgerichtet und - Wen wundert's - vom LIMBACH-Senat ihrerzeit sogar als verfassungsgemäß so abgesegnet !


  1. zur Mitteilung - HÖCKER Marken- und Medienrecht

    www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173
    10.08.2011. Artikel der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Auch FAZ verpflichtet sich, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs im Fall ...
  2. vgl. Pressemitteilung vom 03.08.2011 - HÖCKER Marken ...

    www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=170
    03.08.2011. Kachelmann erwirkt Verbot gegen Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Freudenberg darf die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs ...
  3. zur Mitteilung - HÖCKER Marken- und Medienrecht

    www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=212
    11.12.2011. Kachelmann ./. Staatsanwältin Freudenberg: Auch Streitwertbeschwerde der Verfügungsbeklagten erfolglos. Interessante Ausführungen des OLG ...
  4. Kachelmann/Höcker jetzt auch in der Königsklasse ...

    www.jurablogs.com/.../kachelmann-hoecker-koenigsklasse-erfolgreich-f...
    04.08.2011 - Es war nur eine Frage der Zeit bis Höcker/Kachelmann dabei die auch ... Dagmar Freudenberg ist Staatsanwältin und derzeit Referentin im ...

    djb fordert Korrektur des Gewaltschutzgesetzes und bundesweit einheitliche finanzielle Förderung der Frauenschutzhäuser

    Pressemitteilung vom 10.11.2014


    Durch eine gerichtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) kann eine Frau erreichen, dass ihr Partner, der gewalttätig gegen sie ist, sich von ihr fernhalten muss. Verstößt er dagegen, macht er sich nach § 4 GewSchG strafbar, allerdings erscheint die Strafdrohung Freiheitsstrafe bis zu ein Jahr oder Geldstrafe als ungenügend. In Familiengerichtsverfahren kommt es nach einer Schutzanordnung häufig zu einem vom Gericht initiierten umfassenden Vergleich, der jedoch nicht unter die Strafnorm des § 4 GewSchG fällt. Damit verliert die Frau den strafrechtlichen Schutz. Darum sind in die Schutzanordnung des § 4 Gewaltschutzgesetz gerichtliche Vergleiche einzubeziehen, die Regelungen für häusliche Gewaltfälle enthalten.
    "Der djb legt jetzt eine Neufassung des § 4 GewSchG vor, die den strafrechtlichen Schutz der Frauen in gerichtlich genehmigten Vergleichen gewährleistet. Zugleich halten wir die bisherige Strafandrohung, die Bagatelldelikten entspricht, für ungenügend. Sie ist auf drei Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen," so Dagmar Freudenberg, Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).
    Eine Bestrafung allein schützt Frauen und ihre Kinder in akuten Gewaltsituationen bei häuslicher Gewalt jedoch nicht. Benötigt werden bundesweit genügend Schutzplätze in Frauenschutzhäusern, die mit qualifizierten Beraterinnen und gut ausgebildeten Personen für die mitgebrachten Kinder ausgestattet sind. "Der Schutz vor häuslicher Gewalt muss bundesweit einheitlich und einzelfallunabhängig pauschal mindestens nach dem Einwohnerschlüssel von 1:7.500 finanziert werden, wie es der Europarat bereits seit 2006 empfiehlt," sagt Ramona Pisal, Präsidentin des djb.
    → Zur djb-Stellungnahme 14-19 vom 10.11.2014

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"Nicht glaubwürdig und zu unkonkret" - Freispruch vor Gericht 57-jähriger Halterner ist kein Vergewaltiger

Wie sie betonte, sei es während ihrer Partnerschaft mit dem Angeklagten „häufiger zum Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen“ gekommen. Außerdem habe sie ihr damaliger Lebensgefährte ausgenommen „wie eine Weihnachtsgans“. So habe er auf ihre Kosten gelebt und Schulden in Höhe von 15.000 Euro verursacht.

„Benutzt gefühlt“
?!?!?? Na, da hatte der Falschbeschuldigte ja doppelt gGlück. Ein Jahr später wäre er wohl - nach dann neuem §177-Heiko-Maas-Recht - trotz versch(r)obener Motivlage verurteilt worden.

Freispruch vor Gericht 57-jähriger Halterner ist kein Vergewaltiger

HALTERN Das erweiterte Schöffengericht am Amtsgericht Dülmen hat am Mittwoch einen 57 Jahre alten Mann aus Haltern vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Äußerungen des vermeintlichen Opfers, einer 59-Jährigen aus Dülmen, stufte das Gericht als "nicht glaubwürdig und zu unkonkret" ein. Von Daniel Winkelkotte mehr...

Erektionsstörungen

Die Verteidigerin des Angeklagten, die Halterner Rechtsanwältin Christin Riemann, bezeichnete die Angaben der Geschädigten als „frei erfunden“. Auch ihr Mandant wehrte sich vehement gegen die Vorwürfe. Unter anderem führte er an, dass er aufgrund einer Diabetes-Erkrankung seit langer Zeit unter dauerhaften Erektionsstörungen leide.

Sowohl der vorsitzende Richter als auch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung kamen nach der Vernehmung zu der Einschätzung, dass die Frau sich nicht in einer schutzlosen Lage befunden habe und sich somit der Tatvorwurf der Vergewaltigung nicht aufrechterhalten lasse. „Wenn man etwas nicht will, muss man das deutlicher machen“, so der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Selbst die Staatsanwältin hatte zuvor auf einen Freispruch für den Angeklagten plädiert.

Vergewaltigungen? - Fake rape, Falsche Anschuldigungen und Vergewaltigungsanzeigen in den Großstädten Deutschlands von Aachen bis Wuppertal 

 

Deutschlandkarte: Angezeigte angebliche Vergewaltigungen 2013 wieder mit erheblichen regionalen Disparitäten - sonstige sexuelle Nötigung (112000) +2850,3 ?% !?!?

 

Polizeiliche Kriminalstatistik 2013: Explosion der Falschanzeigen wegen Vergewaltigung/scherer sex. Nötigung gestoppt? - 623 angezeigte Fälle bzw. -7,8 % - Germany: Explosion of False Rrape Allegations stopped?

 

 

48-Jähriger freigesprochen Fehlende Zärtlichkeit beim Sex noch keine Vergewaltigung - Ja, ja. NOCH NICHT! Just in time zur 'Verschärfung'des § 177 StGB

Sicher trifft auch dieser Fall auf völliges UNverständnis unseres Noch-Justizministers Heiko Maas (SPD):
Eine 47-jährige Frau aus Landau hat einen Kraftfahrer beschuldigt, sie mehrfach vergewaltigt und misshandelt zu haben.
Was als „große Liebe” begann, endete nach wenigen Monaten in einem Fiasko: Eine 47-jährige Landauer Fachverkäuferin beschuldigte einen 48-jährigen Kraftfahrer aus Unterdietfurt, sie praktisch permanent vergewaltigt und in mehreren Fällen auch misshandelt zu haben. Von der 4. Strafkammer des Landgerichts wurde der 48-Jährige jetzt freigesprochen, nachdem sich seine ehemalige Lebensgefährtin bei ihrer Aussage in erhebliche Widersprüche verstrickt hatte.
 Das Paar hatte sich 2013 über ein Zeitungsinserat kennen gelernt und die 47-Jährige war dann im August in das Haus des Kraftfahrers gezogen. Von da an, so die von Staatsanwältin Dr. Maria Limmer vertretene ursprüngliche Anklage, soll es bis zum Auszug der Verkäuferin im Oktober gegen ihren Willen wiederholt zu körperlichen und sexuellen Übergriffen des Kraftfahrers gekommen sein.[...]
Staatsanwältin Dr. Limmer sprach dabei zwar von einer „schwierigen Beweislage” und beschränkte die Vorwürfe auf den sexuellen Übergriff mit dem Dildo und eine der angeklagten Körperverletzungen. Dafür forderte sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Verteidiger Markus Wutscher verwies dagegen in seinem Plädoyer – wie schon im Prozessverlauf – auf die zahlreichen Widersprüche in den Aussagen und beantragte einen Freispruch.
Den verkündete dann auch die Strafkammer. „Es gibt Probleme mit der Glaubhaftigkeit der Zeugin”, so Vorsitzender Richter Oliver Dopheide in der Urteilsbegründung. So stelle sich die Frage, warum die 47-Jährige nicht früher ausgezogen sei oder beispielsweise dem Therapeuten gegenüber nichts von den aktuellen (angeblichen) Vergewaltigungen berichtet, sondern ihm eine heile Welt vorgegaukelt habe. Dazu seien noch eine Reihe von Widersprüchen zu früheren Aussagen gekommen.
Letztlich bleibe nur der Schluss, dass die Verkäuferin, die Zärtlichkeit und Zuwendung gesucht, aber nicht bekommen habe, mit der sexuellen Beziehung unzufrieden gewesen sei und sich unter Druck gesetzt gefühlt habe. Aber das sei etwas anderes als eine Vergewaltigung, für die Gewaltanwendung bzw. eine Drohung vorliegen müssten. Dafür gebe es aber keinerlei Nachweis.
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/straubing/regionales/Fehlende-Zaertlichkeit-beim-Sex-noch-keine-Vergewaltigung;art1169,273196

Fake rape allegation und das Mißverständnis des Quotenministers Heiko Maas - Region Wetzlar Vergewaltigung war erfunden - 37-Jährige täuscht Sexualdelikt vor / Brüder in Polizeigewahrsam

Nein, nein! Immer noch kein härteres Durchgreifen gegen Falschbeschuldigerinnen. Geständige Angeklagte war 'erheblich vorbestraft'...  Eine 37-jährige Frau aus Wetzlar ist zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil sie sich wahrheitswidrig als Opfer einer Vergewaltigung ausgegeben hatte und zwei Männer dafür eine Nacht im Polizeigewahrsam verbringen mussten.
Das Wetzlarer Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Reinhard Grün sprach die geständige Frau der Freiheitsberaubung, der falschen Verdächtigung und des Vortäuschens einer Straftat für schuldig.

Das Gericht sah es aufgrund der polizeilichen Ermittlungen und des Geständnisses der erheblich vorbestraften Angeklagten als erwiesen an, dass sie zwei Männer aus ihrem Bekanntenkreis, 38 und 36 Jahre, zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hatte.[...]"

"Verletzungen rührten von einem Unfall mit dem Fahrrad her"[...]"

Man ahnt, was auf den Rest-Rechtsstaat zukommt, wenn nach einem Jahrzehnt aus den wie Pilze aus dem Boden schießenden Archiven gezogen werden und nach so langer Zeit die Beschuldigten natürlich - nicht wie hier wegen 'Aktualität'/Zeitnähe - kein Alibi mehr nachweisen können.

http://www.mittelhessen.de/lokales/region-wetzlar_artikel,-Vergewaltigung-war-erfunden-_arid,374329.html

http://nebgen.blogspot.de/2014/11/menschenrechte-als-problem.html

http://www.verfassungsblog.de/wer-sich-nicht-wehrt-stimmt-noch-lange-nicht-zu-voelkerrechtswidrige-deutsche-rechtspraxis-zu-§-177-ii-stgb/


http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/14-09/index.php?sz=10

http://www.tagesschau.de/inland/vergewaltigung-strafrecht-101.html
http://www.stern.de/panorama/vergewaltigungsparagraf-177-minister-wollen-frauen-besser-schuetzen-2150751.html

Auch bei Falschanzeigen wegen Vergewaltigung weiter geteiltes Land - Männer in Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern am sichersten vor Fake rape allegation

Deutschlandkarte: Angezeigte angebliche Vergewaltigungen 2013 wieder mit erheblichen regionalen Disparitäten - sonstige sexuelle Nötigung (112000) 2850,3 ?!?!? Wow, BKA, Wow! Man ist ja seit Jahren einiges gewöhnt, so z.B. dass DuEsseldorf alphabetisch VOR DuIsburg kommt. Aber dass nun auch noch die Anzahl der angeblichen 'sonstigen Vergewaltigungen' von 165 auf 4868, mithin um 2.