Mittwoch, 31. Juli 2013

„113 Seiten Unverschämtheit“ - Strafverteidiger-Demo vor dem Landgericht - „Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger“

Es tu sich was im Land des obsoleten Stafverteidigers: „Freiheit für Gustl Mollath und alle anderen Unterdrückten“. An sich sind solche Forderungen nichts Neues oder gar Ungewöhnliches. Wenn allerdings die „Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger“ unter diesem Motto zu einer Demonstration aufruft, ist das durchaus bemerkenswert, offenbart es doch – über den Fall Gustl Mollath hinaus – ein fundamentales Misstrauen in den Rechtsstaat.

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Frontal 21 - ZDFmediathek - ZDF Mediathekwww.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/460‎Aktuell. Frontal 21, 30.07.2013 21:00 · Frontal21-Sendung vom 30. Juli 2013.

2012: Ju­gen­däm­ter führ­ten 107 000 Ge­fähr­dungs­ein­schätzun­gen für Kin­der durch


Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2012 nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) knapp 107 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Das ist das Ergebnis der erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung). Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.
Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 17 000 (16 %) eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Bei 21 000 Verfahren (20 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In 68 000 Fällen (64 %) kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Jedoch wurde in jedem zweiten dieser Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt.
Zwei von drei Kindern (66 %), bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 26 % der Fälle und damit bei gut jedem vierten Kind wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Ähnlich häufig, nämlich mit einem Anteil von 24 %, wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 5 % der Verfahren festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Verfahren zur Bestimmung von Gefährdungslagen wurden in etwa gleich häufig für Jungen (51 %) und Mädchen (49 %) durchgeführt; dies gilt auch für Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung.
Jedes vierte Kind (25 %), für das ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren zu 20 % von den Verfahren betroffen. Mit 22 % waren Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) beteiligt und mit 18 % Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) betrug der Anteil an allen Verfahren 15 %.
Am häufigsten, bei 18 000 Verfahren (17 %), machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam. Bei gut 15 000 Verfahren (14 %) gingen Jugendämter Hinweisen durch Bekannte oder Nachbarn nach, in knapp 14 000 Fällen (13 %) denen von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (11 %) erhielten die Jugendämter anonym.
Hinweise:
Die Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt bei Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten.
In allen hier dargestellten Ergebnissen ist Hamburg nicht enthalten. Von dort wurden keine Daten zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Auskünfte gibt:
Stefanie Lehmann,
Telefon: +49 611 75 8473,
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Jugendamtwatch: 150 Kinder pro Jahr getötet - unter Aufsicht vom ...

jugendamtwatch.blogspot.com/.../150-kinder-pro-jahr-getotet-unter.html
23.07.2013 - Schier unfassbare Zustände wurden jetzt in Deutschlands Jugendämter aufgedeckt. Mehr als 150 Kinder werden jedes Jahr erschlagen, oder ...

Inobhutnahmen/Herausnahmen von 1995 –2011: (weibliche) Alleinerziehung funzt nicht – mehr Arbeit für AnwaltINNENprekariat bei weiter femanzipiert schrumpfender Bevölkerung
14. Juni 2013 — Hilfe für das erwartete AnwältINNENprekariat naht: Richtig, ZEIT/ZEIT-Magazin. ‚Gender’ ist keine Wissenschaft! Danke für den Anstoß der Debatte zur öffentliche Kassen plündernden- wo bleiben die Rechnungshöfe? (Auch schon verfassungswidrig gegendert?) - interessegeleiteten, zirkelschlüssig…

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'Familien'rechtler aufgepaßt! Der Markt wird enger (Vielleicht an Umschulung denken! - Oder Altehen an-/untergraben!): "Weniger Ehescheidungen im Jahr 2012"

Im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 179 100 Ehen geschieden, das waren 4,5 % weniger als 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, werden ausgehend von den derzeitigen Scheidungsverhältnissen etwa 37 % aller 2012 geschlossenen Ehen im Laufe von 25 Jahren geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer der im Jahr 2012 geschiedenen Ehen betrug 14 Jahre und 7 Monate. Vor 20 Jahren – also im Jahr 1992 – hatte die durchschnittliche Dauer der geschiedenen Ehen noch bei 11 Jahren und 6 Monaten gelegen.
Bei den im Jahr 2012 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag meist von der Frau gestellt, und zwar in 53 % der Fälle, der Mann reichte nur in 40 % der Fälle die Anträge ein. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten gemeinsam die Scheidung (8 %).
Bei der Mehrzahl aller Scheidungen waren die Ehepartner bereits seit einem Jahr getrennt: 147 900 Ehen wurden 2012 nach einjähriger Trennung geschieden.
Bei 2 300 Scheidungen waren die Partner noch kein Jahr zusammen. Die Zahl der Scheidungen nach dreijähriger Trennung lag bei 27 700. In den verbleibenden knapp 1 300 Fällen erfolgte die Scheidung aufgrund anderer Regelungen, beispielsweise nach ausländischem Recht.
Fast die Hälfte der Ehepaare, die sich 2012 scheiden ließen, hatte Kinder unter 18 Jahren. Insgesamt waren 2012 rund 143 000 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, 3,5 % weniger als im Vorjahr.
Geschiedene Ehen und Zahl der betroffenen Kinder
Deutschland 
JahrInsgesamtdarunter geschiedene Ehen mit
minderjährigen Kindern
Betroffene
minderjährige
Kinder
AnzahlZusammengefasste
ehedauerspezifische
Scheidungsziffer2
AnzahlJe 100
geschiedene Ehen
1 Bei einer Untererfassung in Bayern von schätzungsweise 1 900 Fällen.
2 Summe der ehedauerspezifischen Scheidungsziffern, die sich als geschiedene Ehen eines Eheschließungsjahrgangs je 1 000 geschlossene Ehen desselben Jahrgangs ergeben, für die Ehedauer von 0 bis 25 Jahren.
1990154 786273,880 71352,1118 340
1991136 317240,167 14249,399 268
1992135 010239,368 08950,4101 377
1993156 425278,481 85352,3123 541
1994166 052299,089 24453,7135 318
1995169 425308,692 66454,7142 292
1996175 550323,896 57755,0148 782
1997187 802350,4105 00055,9163 112
1998192 416362,5100 80652,4156 735
1999190 590362,191 77748,2143 728
2000194 408373,194 85048,8148 192
2001197 498383,698 02749,6153 517
2002204 214401,2101 83049,9160 095
2003213 975424,1107 88850,4170 256
2004213 691424,9107 10650,1168 859
2005201 693403,799 25049,2156 389
2006190 928384,994 12049,3148 624
2007187 072379,491 70049,0144 981
2008191 948391,094 52149,2150 187
20091185 817380,991 47449,2145 656
2010187 027389,091 45548,9145 146
2011187 640391,092 89249,5148 239
2012179 147374,988 86349,6143 022
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Auskünfte gibt:
Martin Conrad,
Telefon: +49 611 75 2358,
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