Freitag, 5. März 2010

Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis verwertbar - Beschluss v. 29. 01.2010, AZ: 10 B 11226/9.OVG Rhld.Pf

Einem PKW-Fahrer, der sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt hat, ist die Fahrerlaubnis auch dann zu entziehen, wenn ihm eine Blutprobe ohne richterliche Anordnung entnommen wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Antragsteller nahm mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr teil, obwohl er unter dem Einfluss von Cannabis stand. Dies ergab eine Blutprobe, die ohne richterliche Anordnung vorgenommen wurde. Daraufhin entzog die Straßenverkehrsbehörde ihm mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Den gegen den Sofortvollzug gestellten Eilantrag lehnte bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Blutproben, welche ohne richterliche Anordnung entnommen worden seien, könnten - anders als möglicherweise im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - im behördlichen Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis verwertet werden. Denn beide Verfahren dienten unterschiedlichen Zwecken: Im Strafprozess werde nachträglich kriminelles Unrecht geahndet. Demgegenüber diene die Entziehung der Fahrerlaubnis der vorsorglichen Abwehr von Gefahren, die anderen Verkehrsteilnehmern durch nachweislich ungeeignete Fahrzeugführer drohten. Dieser Gefahr müsse auch dann begegnet werden, wenn das Ergebnis der Blutprobe nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhe.


Beschluss vom 29. Januar 2010, Aktenzeichen: 10 B 11226/09.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis verwertbar
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 13/2010

Enthüllung: Falsche Anschuldigungen - Falsche Preise


Noch so eine gespenstige "Diskussion" (siehe vorherigen Blogbeitrag bzw. die bayerische mal wieder merk-würdige Pressemitteilung): Angesichts der in den Kommentaren bei Strafverfahren in Koblenz und anderswo -

HH hat gesagt…

...leider häufige Taktik um sich vermeintlich Vorteil zu verschaffen, wenn der Gegner angeschlagen ist. Der muß sich dann
"on Top" kämpfen. Kostet nur Zeit, Kraft, Nerven und macht nicht wirklich Spaß. Ebenso gern genommen, die standardmäßigen Mißbrauchs- und Gewaltvorwürfe.
4. März 2010 17:16


Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

05 März 2010
Für blauäugige Staatsanwälte und Richter
Immer wieder gern gehört, immer wieder gern genommen: Die Zeugin hat sich in mehreren Vernehmungen insbesondere das Kerngeschehen betreffend nicht in Widersprüche verwickelt, sie zeigte keine überzogene Belastungstendenz und zeigte, wenn man sie persönlich beobachten konnte, eine nachvollziehbare Betroffenheit, die nicht gespielt sein konnte. Bla, bla, bla.[...]


Dennisheinemeyer:

Anzeige wegen sexueller Nötigung



Nachdem gegen einen Mandanten Anzeige wegen sexueller Nötigung gestellt worden war, stellten sich nach Akteneinsicht doch einige Fragen.

und PREISEN von 2500 EUR + Therapie + Bewährung

oder wie (auch) hier

http://www.badische-zeitung.de/lokales/lokalausgaben/freiburg/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html


nur 800 EURO für vorsätzliche EXISTENZZERSTÖRUNG, sollte man sich über die Selbstblockierung von Polizei und Justiz (STA) nicht mehr wundern. Eher darüber, dass nicht noch mehr entrechtete Männer (siehe FOCUS 41/2009 - TITELSTORY) in Suizid bzw. Selbstjustiz getrieben wurden/werden.

Umgekehrt - bei Gewalt gegen Männer - gibt es ebnfalls offensichtlich ein gendergetriebenes Ungleichgewicht, das mit der EMKR und unserer Verfassung (Art. 3) nichts zu tun hat.


http://maennersachementhing.wordpress.com/2010/02/18/frauen-und-gewalt-ein-vertuschungsversuch/


Gewalt: Flucht vor der eigenen Frau

In einem Hof in Ketzin finden misshandelte Männer Schutz und Beratung

KETZIN - „Wenn du dich trennst, mach ich dir das Leben zur Hölle.“ Diese Worte bekam Dieter D. (Name geändert) von seiner Frau an den Kopf geworfen, als er die Scheidung ankündigte. Krankhaft eifersüchtig sei sie gewesen, sagt Dieter D. Sie telefonierte ihrem Gatten ständig hinterher, kratzte und trat ihn, während sie ihm unterstellte, fremdgegangen zu sein.[...]

„Ein Bewohner neulich war ein 27-jähriger Mann, der von seiner Freundin blutig geschlagen wurde. Als er zur Polizei ging, haben die Beamten ihn nur ausgelacht. Das „Männerhaus“ sei der letzte Zufluchtsort für den Geschlagenen gewesen.

03032010



Keine Gewalt gegen Polizei - Prävention wäre wohl besser

Unsere tägliche Merk-Pressemitteilung gib uns auch heute.... Wer erklärt's ihr? Das mit GoogleStreetView (gestern PM) hat sie ja auch schon nicht verstanden... .
Wenn die Kinder schon keinen Respekt mehr vor den Vätern haben (durch falsche Familiengerichtsentschediungen bundesweit seit zwei Generationen) und fast nur noch von Frauen alleinerziehend, in der KITA und/oder KIGA, in der Grundschule etc.) zum unbestimmten und unbestimmbaren Vater-Hass verzogen (PAS=Parental Alienation Syndrom!) werden, was soll denn da noch für ein Respekt für die Vertreter von Vater Staat überbleiben?
Da sie offensichtlich den Männerkongress 2010 in Düsseldorf (u.a. über die vaterlose Gesellschaft) verpe...aßt hat, sollte sie sich vielleicht mal die DVD für 20 EURONEN besorgen (lassen) ... Vielleicht klappt's ja dann bald auch mit dem Schutz DER Polizei vor Gewalttaten.

Offensichtlich haben doch wohl seit zwei Generationen die hochwohlgelobten Muttis und professionellen Kidnerbetreuer versagt. Die entrechteten Väter können esj a - mangels Einfluss und Umgangs- bzw. Sorgerecht - schlecht gewesen sein ....

Dem Kollegen Bamberger (Rheinland-Pfalz) geht's auch nicht besser:
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2010/02/mufasa-darth-vader-marlin-der-vermisste.html



"Bundesratsinitiative für schärfere Strafen zum Schutz von Polizisten - Bayerns Justizminsterin Merk: "Die Länder müssen ein deutliches Stopp-Signal gegen die zunehmende Gewalt setzen!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat sich heute im Bundesrat für schärfere Strafregelungen bei Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte ausgesprochen. Merk: "Der drastische Anstieg der Angriffe gegen Polizisten und die immer neuen Rekordstände bei den so genannten Widerstandshandlungen sind eine Herausforderung für den Rechtsstaat. Besonders erschreckend ist auch, dass die Schraube der Eskalation immer weiter gedreht wird. Wo früher geschimpft oder vielleicht mal versucht wurde, mit Gewalt zu entkommen, werden heute immer häufiger Waffen und andere gefährliche Gegenstände gegen unsere Polizistinnen und Polizisten eingesetzt."

Merk betont: "Selbstverständliche verfolgen unsere Staatsanwälte dieses Tun konsequent und mit aller Härte. Dennoch: die Hemmschwelle der Täter sinkt immer weiter. Wenn wir die Spirale der Gewalt stoppen wollen, müssen wir entschlossen handeln - gerade auch zum Schutz derjenigen, die sich tagtäglich für die Sicherheit auf unseren Straßen und die Durchsetzung des Rechts einsetzen."

Bayern unterstützt daher als Mitantragsteller einen von Sachsen vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem das Strafmaß im Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verschärft werden soll.

Der Gesetzentwurf zielt auf zwei Punkte: zum einen die Erhöhung des Höchstmaßes der Freiheitsstrafe für das Grunddelikt des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte von 2 auf 3 Jahre. Merk: "Eine Anhebung des Strafrahmens halte ich für zwingend erforderlich und längst überfällig. Im Strafgesetzbuch müssen wir ein deutliches Signal für die Polizistinnen und Polizisten setzen, die tagtäglichfür unsere Sicherheit im Einsatz sind und immer öfter dabei Leib und Leben riskieren müssen."

Zum anderen benennt das Gesetz derzeit nur die Tatbegehung mittels einer Waffe ausdrücklich als besonders schweren Fall. Merk: "Der Entwurf enthält ein zweites wichtiges Signal: auch der Einsatz anderer gefährlicher Gegenstände, wie z.B. schwere Steine, Glasflaschen und Eisenstangen ist mit aller Härte zu ahnden."

Merk: "Der Gesetzentwurf ist ein guter und wichtiger erster Schritt. Denn damit setzen wir ein klares Stopp-Zeichen gegen die eskalierende Gewalt. Es geht doch darum: Was ist uns unsere Polizei eigentlich wert? Frauen und Männer, die unseren Rechtsstaat verteidigen und für dessen Durchsetzungsfähigkeit stehen. Wer einen Polizeibeamten angreift, sich ihm gewalttätig widersetzt, greift den Rechtssaat und damit uns alle an. Halten wir dann maximal 3 Jahre Freiheitsstrafe wirklich für angemessen? Dieser Diskussion müssen wir uns stellen. Der Strafrahmen insgesamt gehört auf den Prüfstand. Und wir sollten selbstbewusst genug sein, ein deutliches Zeichen zu setzen!"



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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Gewalt gegen Polizei (PM 34/10 vom 05.03.10)

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Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München - Postanschrift: 80097 München
Pressesprecher: Anton E. Winkler Oberstaatsanwalt
Stellvertreter: Stefan Heilmann
Stellvertreterin: Dr. Stefanie Ruhwinkel
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E-Mail: presse@stmjv.bayern.de, Internet: www.justiz.bayern.de
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