Freitag, 6. März 2015

Affäre Sebastian Edathy (SPD) und die Folgen: Dr. h.c. Martin Schulz (SPD) nimmt Karlspreis 2015 nicht an, Widukinds Schimmel soll aus Niedersachsens Wappen entfernt werden – Hagida schlägt KSB (Nds) Montagsmarsch auf Aachen (NRW) vor


Dr. h.c. Martin Schulz (SPD), geplanter Preisträger 2015), versucht zu beschwichtigen: „Der Volksempfinden gesundet weiter,“ meldet die Nachrichtenagentur anteillion: Deutschlands neuer Neben-Kaiser Til Schweiger (Nomen non est omen. Si tacuisses, … ) fordert die noch lebenden bisherigen Preisträger auf, ihre Preise  http://www.karlspreis.de/de/preistraeger  die nach dem Sachsenschlächter und Kinderschänder benannt wurden, sofort und bedingungs- und kommentarlos zurückzugeben. Junker entsetzt („Ich wusste ja nichts. Wir in Luxemburg hatten keine deutsche bzw. französische Geschichte.“) Renate Künast, nach Gender-Lesart zu Unrecht im ZEITBlog von BGH-Fischer als ‚äußerst man(sic!)ipulativ’ bezeichnet, empört (ein 7,7 auf der nach oben offenen Claudia-Roth-Empörungsskala):  Es sei unfassbar wie Widukind überhaupt diesen geschenkten Gaul von einem Päderasten annehmen konnte, männliche posttraumatische Belastungsstörungen und militärische Niederlage und Zwangschristianisierung seien auch Jahrhunderte keine Entschuldigung (Was heute Unrecht ist, kann früher kein Recht gewesen sein.). Schwesig will noch vor dem Weltfrauentag 2015 wissen, welcher MANN seinerzeit auf die Schnapsidee kam, einen Preis nach dem Enkel Karl Martells („Der Hammer“) zu benennen und fordert stattdessen die Einführung eines Karla-Punze-Preises in Form einer Merkel-Raute.
Gert Scobel/Dagmar Freudenberg („Ein Jugend-Karlspreis, wie ekelhaft?!? - http://www.karlspreis.de/de/jugendkarlspreis/informationen ), im Gespräch für den alternierenden Vorsitz der niedersächsischen Lenkungskommission zur kinder- und gendergerechten Umschreibung von Bibel, Koran, Talmud und Geschichtsbüchern (‚Neuschreib’) und Qualifizierung durch gender-gerechte ‚Neu-Lese’ der König-David-Bathseba-AT-Story l)  stellen sich Passagen wie im Disney-Stil (z.B. Pocahontas – Indianerprinzessin aus Virginia (sic!): Mais statt Tabak,erwachsene Gazelle statt übergewichtiges Kind von 12 oder 13 Jahren http://www.ebay.de/itm/Kinder-Indianer-Maedchen-Kostuem-Pocahontas-Kostuem-Uniform-158Cm-11-13-Jahre-/351114987357 ) vor, da es mit den Bestrebungen der Länder der Früh- und Gender-Sexualisierung der Kinder im Unterricht kollidiere (?!?!?) und die Einführung des Matriarchats mit der lückenlosen sexuellen Kontrolle und Strafverfolgung des erwachsenen Mannes verhindere. Bis zur endgültigen familien-, gender- und kindgerechten Neufassung/’Überarbeitung’ von u.a. Biographien (z.B. Anpassung von Heiratsalter der 1. Gattin) Caesars, Friedrich II. (Stupor mundi einerseits, „Die Bestie“ andererseits) aber auch Constantins (nach letzten Schätzungen am Tod von 11 Familienmitgliedern ‚beteiligt’)soll eine Unterrichtung ausgesetzt werden. (Auf dass nie wieder jemand auf deutschem Boden auf die Idee komme, eine zwar biologisch reife, aber feministisch noch nicht freigegebene Frau zu ‚freien’! – zumindest kein Nicht-Minderjähriger). Der (Wieder-)Bruderstaat Frankreich via Hollande wird gebeten, ebenfalls die Biographie Charlesmagnes zu glätten; die Biographien von Sartre du de Beauvoir gleich mit (gegen den Widerstand von EMMA und Alice Schwarzer) natürlich. 
China und die Mongolei werden unter Druck gesetzt (zur Not, wenn es gar nicht mehr anders geht, mit den männlichen Resten der Bundeswehr), die Biographien von Kindkaiser und Mao bzw. Dschingis Khan westlich-zeitgemäß (‚Tschörmän Zeitgeist’) anzupassen.
In einem weiteren Schritt soll die Übertünchung der Sixtinischen Kapelle erreicht werden, sonst drohe dem Vatikan der Rausschmiss aus dem EURO (Wie sie wussten nicht einmal, dass der Vatikan im EURO ist?!?). Die ungeschickte Schavan („Es gilt die Schuldvermutung! Solange wir nichts genaues über den Künstler wissen, ist es besser so.“) wurde bereits vorgesandt.
Außerdem sollen im Zuge der Neuregelung der Frequenzvergabe für Rundfunk und Fernsehen im Ursprungsland der Pädophilie alle Rundfunkstaatsverträge überarbeitet werden, u.a. mit dem Verbot weiterhin Songs von Michael Jackson zu spielen.


Je suis advocade.



… et maîtresse femme de bon sentiment du peuble

BTW :

Jakob-Augstein-Kolumne zum Fall Edathy
SPIEGEL ONLINE - vor 22 Stunden
Beim Thema Pädophilie äußert sich das ungesunde Volksempfinden. Die mangelnde Barmherzigkeit, die man dem Täter vorwirft, die zeigt ..

“Das Geständnis ist eine reine Schauveranstaltung”
Gisela Friedrichsen hält die Forderungen nach einem Geständnis für Kalkül der Staatsanwaltschaft.
 […]
NDR Kultur: Das ist zumindest die Faktenlage. Mit der Einstellung des Verfahrens ist Edathy jetzt nicht vorbestraft. Warum hat die Staatsanwaltschaft auf ein volles Schuldgeständnis gepocht?
Friedrichsen: Dass die Staatsanwaltschaft ein Geständnis in einräumender Schuld haben wollte, ist nach meinem Dafürhalten eine reine Schauveranstaltung gewesen. Im Gesetz steht nichts davon. Für eine Einstellung nach Paragraph 153a kommt es nur auf die Schwere des Gesetzesverstoßes an und der ist hier offensichtlich sehr gering gewesen. Da steht nicht, dass der Angeklagte gestehen muss, der kann schweigen, der kann lügen, der kann bereuen oder auch nicht. Es kommt darauf an, wie schwer der Verstoß war und ob alle Beteiligten mit einer Einstellung zufrieden sind und dem zustimmen. Das hat also offensichtlich den Zweck gehabt, dass die Staatsanwaltschaft sich da noch einmal profiliert hat, um davon abzulenken, dass man den Mann vorverurteilt hat in einer geradezu grotesken Weise, ohne wirklich etwas gegen ihn in der Hand zu haben.
 […]
 Das Gespräch führte Petra Rieß, NDR Kultur.
Ähnlich sieht es die emeritierte Strafrechts-Professorin Monika Frommel:
Nicht zuletzt auch Heribert Prantl:
2. März 2015, 09:29
Zweiter Prozesstag im Fall Edathy
 Neugier, Geilheit, öffentliches Interesse
Im Fall Edathy will die Öffentlichkeit alles ganz genau wissen. Die Anklage hat das hysterische Interesse um den Kinderpornografie-Vorwurf selbst entfacht. Nun möchte sie sich mit einer Einstellung aus dem Verfahren retten. Selten hat sich eine Staatsanwaltschaft so bloßgestellt.
 Kommentar von Heribert Prantl
Selten geht die Bewertung eines Falles zwischen Strafjuristen und Öffentlichkeit so weit auseinander wie im Fall Edathy: Die Strafjuristen, die mit dem Verfahren befasst sind und das Beweismaterial kennen, wollen das Verfahren möglichst schnell einstellen; sie sind peinlich berührt von dem Abgrund an Unverhältnismäßigkeit, der sich aufgetan hat zwischen dem allenfalls kleinen strafrechtlichen Kern des Verfahrens und den Folgen, die dieses Verfahren schon angerichtet hat.
 Die Öffentlichkeit dagegen, jedenfalls der Teil davon, der durch das Bohai der Ermittlungen neugierig und hysterisiert wurde, will jetzt alles genau wissen: Sie will die Bilder und die Filme, die sich der Beschuldigte bestellt hat, aus den durch Geheimnisverrat schon durchlöcherten Akten holen und dann in öffentlicher Verhandlung vorgeführt sehen.
Die Öffentlichkeit will die Bilder betrachten, mit denen sich der Beschuldigte aufgegeilt hat, um sich daran selber aufzugeilen; sie will die nun seit über einem Jahr von Indiskretionen angestachelte Neugier und die Lust am Skandal befriedigen; und sie will dann ihr schon gefälltes Urteil sprechen; nicht unbedingt ein juristisches, aber ein moralisches.
 […]
 Die Staatsanwaltschaft hat gegen Edathy ermittelt, als handele es sich um einen islamistischen Terroristen. Staatsanwaltschaft, Bundeskriminalamt und offenbar auch die Polizei vor Ort sind verantwortlich dafür, dass Details aus diesen Ermittlungen frühzeitig in der Öffentlichkeit kursieren konnten; die Ermittler sind verantwortlich für Indiskretionen und Geheimnisverrat; 57 vorzeitige Mitwisser sollen die Ermittlungen gehabt haben.
 […]
Das Problem im Fall Edathy ist, dass die Ermittler es so übertrieben haben, dass ihnen das selbst nicht mehr geheuer ist. Deshalb greift man nun zur Einstellungsvorschrift des Paragrafen 153 a Strafprozessordnung. Dort findet sich aber eine bemerkenswerte Formulierung: Es steht dort, dass ein Verfahren eingestellt werden kann, wenn durch (Geld-)Auflagen “das öffentliche Interesse der Strafverfolgung” beseitigt werden kann.
 Da gibt es nun Schwierigkeiten. Die Staatsanwaltschaft hat das öffentliche Interesse entfacht – und jetzt soll das Verfahren unter Berufung auf ein angeblich nicht vorhandenes öffentliches Interesse eingestellt werden?
 Selten hat sich eine Staatsanwaltschaft so bloßgestellt. Und selten wurde das Irrationale an der Einstellungsvorschrift des Paragrafen 153 a so deutlich. Für diese Vorschrift gibt es keine vernünftigen Regeln.
http://www.sueddeutsche.de/politik/zweiter-prozesstag-im-fall-edathy-neugier-geilheit-oeffentliches-interesse-1.2372360
Aus gegebenem Anlaß wird auch auf § 111 StGB hingewiesen:
§ 111 StGB
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
http://www.pcwelt.de/news/Edathy-Fall-Gewalt-Aufrufe-im-Web-sind-strafbar-Kinderporno-Prozess-9589574.html