Mittwoch, 18. November 2009

2 K 1025/08 Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Aufwendungen für einen Spanisch-Sprachkurs in Mexico können abzugsfähige Werbungskosten sein.

Mit Urteil vom 23. September 2009 zur Einkommensteuer 2005 (Az.: 2 K 1025/08) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der häufig vorkommenden Frage Stellung genommen, ob, bzw. unter welchen Umständen Aufwendungen für Sprachkurse/Sprachreisen steuerlich als Werbungskosten (WK) berücksichtigungsfähig sein können.
Der Kläger ist als Steward bei einer Fluglinie angestellt und strebte die Position eines Chefstewards (Purser) an. Das Anforderungsprofil eines Chefstewards setzt neben Englisch die Beherrschung einer weiteren Fremdsprache voraus. In der Zeit vom 31. März bis zum 13. April 2005 belegte der Kläger im Rahmen eines Bildungsurlaubs einen Spanisch-Kurs an einer Sprachschule in Mexico und machte dafür Aufwendungen in Höhe von 218,10 € und 480,- € geltend, die vom beklagten Finanzamt (FA) nicht anerkannt wurden.
Mit der gegen diese Ablehnung gerichteten Klage trug der Kläger u.a. vor, der Bildungsurlaub habe im Rahmen des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes stattgefunden. Bei der Sprachschule handele es sich um eine anerkannte Sprachschule in Cancun/Mexico. Da er einen im Rahmen von Arbeitnehmervergünstigungen sog. Standby–Flug (nur möglich, wenn Plätze frei sind) bekommen habe, sei er bereits vor Beginn des offiziellen Bildungsurlaubs angereist. Demgegenüber war das FA der Ansicht, die Klage müsse abgewiesen werden, denn ein Sprachkurs im Ausland spreche bereits für eine überwiegend private Veranlassung. Dem Kläger sei ausreichend Zeit für private Unternehmungen geblieben. Dass der Kläger Standbyflüge nutze sei zwar glaubhaft, aber es sei nicht nachgewiesen, zu welchem Termin er an- bzw. abgereist sei.



Die Klage war vollumfänglich erfolgreich. Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, im Rahmen einer Gesamtwürdigung setze der WK-Abzug von Sprachreisen/Kursen voraus, dass die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen sei. Nach inzwischen gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung könne der WK Abzug nicht alleine deshalb versagt werden, weil der Sprachkurs im Ausland stattgefunden habe. Deshalb könne abweichend von der früheren Rechtsprechung bei einem Sprachkurs in einem anderen Mitgliedsland der EU nicht mehr typisierend unterstellt werden, dass dieser wegen der jeder Auslandsreise innewohnenden touristischen Elemente eher Berührungspunkte zur privaten Lebensführung aufweise, als ein Inlandssprachkurs. Außerdem sei eine Sprache im Allgemeinen in dem Land effizienter zu erlernen, in dem sie auch gesprochen werde. Es müsse aber grundsätzlich gefordert werden, dass der Sprachkurs auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse des Teilnehme
rs zugeschnitten sei. Das sei hier der Fall. Der Kurs habe zwar nicht in einem Land der EU stattgefunden, jedoch habe der Kläger in nachvollziehbarer Weise vorgetragen, dass zum einen die Kosten in Mexico deutlich geringer und Flugkosten für ihn nicht angefallen seien. Cancun sei zwar eines der wichtigsten Touristenzentren in Mexico, was die Wahrnehmung touristischer Zwecke als nicht fernliegend erscheinen lasse, doch habe der Kläger in der mündlichen Verhandlung unter Bezugnahme auf den vorgelegten Stunden – und Kursplan überzeugend dargelegt, dass die Reise beruflich veranlasst und die Befriedigung privater Interessen von lediglich untergeordneter Bedeutung gewesen sei. Zudem sei zu beachten, dass der Sprachkurs während des vom Arbeitgeber genehmigten Bildungsurlaubs stattgefunden habe. Die terminlichen Widersprüchlichkeiten, die vom FA zu Recht aufgezeigt worden seien, hätten in der mündlichen Verhandlung ebenfalls aufgeklärt werden können. Außerdem hatte der Kläger in de
r Verhandlung eine Bescheinigung vom 1. Juni 2008 vorgelegt, nach der die Ausbildung zum „Purser II” erfolgreich abgeschlossen worden war.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht tagt im Ministerium der Justiz

Justizminister Heinz Georg Bamberger begrüßte heute die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht im Ministerium der Justiz. "Ich möchte allen Beteiligten herzlich für die gute und effiziente Zusammenarbeit danken. Eine gute Vernetzung und ein regelmäßiger Austausch sind unerlässlich im Bereich des Jugendstrafrechts", bekräftigte Bamberger.

Im Rahmen der Tagung wurde dem Minister die Broschüre "Erziehungsmaßnahmen - Umsetzung und neue Wege” überreicht. Die Arbeitsgruppe hat in Kooperation mit dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium des Innern und für Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen diese Broschüre erarbeitet.

Die Broschüre stellt auf insgesamt 61 Seiten die vielfältigen Möglichkeiten dar, im Rahmen des Jugendstrafverfahrens durch so genannte Erziehungsmaßregeln des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) auf Jugendliche und Heranwachsende erzieherisch einzuwirken. "Die besondere Bedeutung der Broschüre liegt gerade darin, dass sie die Nennung konkreter Maßnahmen der Praxis mit einer verständlichen Erläuterung des dahinter stehenden pädagogischen Konzepts verbindet. Die Broschüre erweist sich deshalb für die Praxis als ein hilfreicher Ratgeber bei der Auswahl der für den Jugendlichen nach dem Erziehungsgedanken optimalen Sanktion. Sie ist zudem eine hervorragende Ideensammlung für die Entwicklung weiterer Maßnahmen", unterstrich der Minister.

Die Arbeitsgruppe "Jugendstrafrecht" geht auf eine Anregung des Ministeriums der Justiz aus dem Jahre 1982 zurück und wurde seinerzeit im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt sowie dem Kultusministerium bei der Staatsanwaltschaft Koblenz als federführende Behörde gebildet. Grundgedanke war das Bestreben, landesweit den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht durch Vernetzung der am Jugendstrafverfahren Beteiligten zu intensivieren.

Die Arbeitsgruppe wurde interdisziplinär mit Vertreterinnen und Vertretern der Jugendgerichtsbarkeit, der Jugendstaatsanwaltschaft, der Polizei, der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, der Bewährungshilfe, des Jugendstrafvollzugs, der Schulen und des Ministeriums der Justiz besetzt. Die konstituierende Sitzung fand im März 1983 statt. Zurzeit gehören der Arbeitsgruppe 16 Mitglieder an.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz---Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht
Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht tagt im Ministerium der Justiz

Kinderschreibeitrag: "Kinderlärm ist Zukunftsmusik"

Einen aufregenden Tag durften am heutigen Buß- und Bettag die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erleben.

Schnitzeljagd im Justizpalast - Kinderbetreuung am Buß- und Bettag beschert den Kleinen einen aufregenden Tag / Ministerin Merk: "Kinderlärm ist Zukunftsmusik"


Der Buß- und Bettag stellt berufstätige Eltern alljährlich vor ein Problem: die Kindern haben schulfrei und brauchen eine Betreuung. Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daher für diesen Tag eine Kinderbetreuung organisiert. Für die Kleinen im Alter zwischen 2 und 12 Jahren war das eine spannende Abwechslung. Bei einer Schnitzeljagd konnten sie das Büro von Staatsministerin Dr. Beate Merk besichtigen und die geheimsten Winkel des Justizpalastes kennenlernen. Nebenbei lernten die Kinder viel über die Geschichte des ehrwürdigen Justizgebäudes und seine lange Rechtsprechungstradition.

Merk: "Der Klang der fröhlichen Kinderstimmen war eine erfrischende Abwechslung in den Hallen unseres Justizpalastes. Ich habe wenig Verständnis dafür, dass immer wieder gegen Kinderlärm vor den Gerichten geklagt wird. In der Koalition haben wir uns darauf geeinigt, diesem kinderfeindlichen Trend mit gesetzlichen Maßnahmen zu begegnen. Kinderlärm ist etwas Schönes und darf kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen sein! Kinder haben keinen Lautstärkeregler wie ein Radio und lassen sich auch nicht nach den Regeln einer Lärmschutzverordnung ausrichten. Kinder brauchen freie Entfaltungsmöglichkeit, sie sind das Fundament unserer Zukunft!" ******************************************************************
Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Ministerin Merk: "Kinderlärm ist Zukunftsmusik" (PM 192/09 vom 18.11.09)


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