Mittwoch, 11. April 2012

"Kein Büro, aber dafür ein goldenes Kanzleischild - Juristen sind trotz Anwaltsschwemme anspruchsvoll"

Immer mehr Leiharbeiter in der Großkanzlei? - Zeit reif für Zeitarbeits-Juristen?
>>Einstiegsgehältern um die 100.000 Euro und festgefahrenen Anforderungen an die Bewerber schreien Großkanzleien geradezu nach einer Flexibilisierung. Solche Rufe ertönen zwar noch nicht offen. Aber glaubt man dem Frankfurter Juristen Olaf Schmitt, so ist die konservative Anwaltsbranche im Umbruch. „Die Zeit ist reif für Zeitarbeitsjuristen“, sagen er und sein Geschäftspartner Andreas Müller. Die beiden führen die Frankfurter Personalvermittlung Per Conex. Zeitarbeit ist ihre Spezialität.<<

FAZ heute Seite 15  oder HIER online (Meinungen gibt's auch schon):

Juristen Leiharbeiter in der Großkanzlei

BGH: Urteil im Mordfall Mirco rechtskräftig - Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 38/12 Landgericht Krefeld, Urteil vom 29. September 2011 - 22 KS - 8 Js 596/10 - 12/11

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 29. September 2011, durch das dieser wegen Mordes und anderer Straftaten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt worden ist, als unbegründet verworfen.
Der 46jährige Angeklagte bemächtigte sich am Abend des 3. September 2010 auf offener Straße des damals 10jährigen Mirco, entführte ihn in ein Waldstück, wo er auf der Ladefläche seines Kombis an dem entkleideten Kind sexualbezogene Handlungen ausführte; wie von vornherein geplant, erdrosselte er den Jungen sodann mit einer Schnur, um die Aufdeckung seiner vorherigen Taten zu verhindern.
Das angefochtene Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 38/12
Landgericht Krefeld, Urteil vom 29. September 2011 - 22 KS - 8 Js 596/10 - 12/11
Karlsruhe, den 11. April 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Nr. 045/2012 vom 11.04.2012

BGH: Urteil gegen jungen Gewalttäter vom Bahnhof Friedrichstraße rechtskräftig - Beschluss vom 28. März 2012 – 5 StR 81/12 Landgericht Berlin – (539) 234 Js 2053/11 KLs (29/11) – Urteil vom 19. September 2011

In der Nacht zum 23. April 2011 schlug der stark alkoholisierte Angeklagte, ein 18jähriger Gymnasiast, auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße in Berlin den ihm zuvor unbekannten 29-jährigen Nebenkläger Markus P. mit einer noch teilweise gefüllten Hartplastikflasche nieder. Dem am Boden Liegenden versetzte er mehrere heftige Tritte gegen den Kopf. Markus P. erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma; zu weiteren inneren Verletzungen kam es nicht. Dem 22 Jahre alten Georg B., der den Angeklagten von weiteren Tritten gegen das bewusstlose Opfer abhielt, versetzte der Angeklagte mit Hilfe eines früheren Mitangeklagten Faustschläge und Tritte. Beide Täter konnten zunächst fliehen. Der Angeklagte stellte sich am Nachmittag desselben Tages der Polizei, nachdem er das zu Fahndungszwecken ins Internet eingestellte, die Geschehnisse auf dem Bahnsteig dokumentierende Überwachungsvideo angesehen hatte.
Der Angeklagte wurde vom Landgericht Berlin wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Markus P. und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Georg B. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 28. März 2012 – 5 StR 81/12
Landgericht Berlin – (539) 234 Js 2053/11 KLs (29/11) – Urteil vom 19. September 2011
Karlsruhe, den 11. April 2012
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Nr. 044/2012 vom 11.04.2012