Dienstag, 15. Juni 2010

TÄTERINNEN: Jedes 11. Tötungsopfer ist ein Kind


Aus wohl ständig aktuellem Anlaß (dzuletzt die Polizistin, die beim erweiterten Suizid "ihre" Kinder mit in den Tod nahm - siehe unten) erinnern wir daran:

Jedes 11. Tötungsopfer ist ein Kind

Die meisten Delikte werden innerhalb der Familie begangen, und zwar von Frauen

[Ja, EMMA/ALICE, da guckst Du... - weg? Spannend auch wie es der Frauenbewegung gelang, einerseits das Bild vomniedlichen Knut und dem neuen Mann (Pfleger) zu verbreiten - ohne dass das Verhalten der Eisbärmutter gesamtgesellschaftlcih je diskutiert worden wäre. Wenn schon VERSCHWÖRUNGSTHEORIEN angesagt sind...>>>>> ]

Wenn Kinder getötet werden, dann sind es meist Säuglinge, die betroffen sind. Und meistens sind Frauen die Täterinnen. Das zeigt eine Auswertung der Universität Zürich.

Lorenz Frischknecht

Die Tötung eines wehrlosen, kleinen Kindes gilt als eine der schlimmsten Taten, die man sich vorstellen kann[NZZ-online]

Widernatürlich?

http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2010/06/taterinnen-befunde-analysen.html

Noch eine Empfehlung:

das Buch der Münchener FACHAnwältin (für FAMILIENRECHT), Mediatorin UND Psychologin Annegret Wies über "Mütter, die töten" - Psychoanalytische Erkenntnis und forensische Wahrheit
http://www.amazon.de/M%C3%BCtter-die-t%C3%B6ten-Annegret-Wiese/dp/3770528492:

  1. Polizistin tötet ihre Kinder und begeht Selbstmord - Aus aller ...

    8. Juni 2010 ... Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Polizistin ihre zwei Kinder getötet hat. Die beiden sind fünf und zehn Jahre alt. ...
    www.augsburger-allgemeine.de/.../Artikel,-polizistin-toetet-kinder-080610-_arid,2164034_regid,2_puid,2_pageid,4293.html
  2. Polizistin begeht erweiterten Suizid - Tragödie während der ...

    8. Juni 2010 ... Polizistin begeht erweiterten Suizid Tragödie während der Dienstzeit ... Eine junge Polizeibeamtin hat in Brandenburg ihre zwei Kinder mit ...
    www.sueddeutsche.de/.../polizistin-begeht-erweiterten-suizid-tragoedie-waehrend-der-dienstzeit-1.955480

TÄTERINNEN - Befunde, Analysen, Perspektiven

Aus ständig aktuellem Anlaß erinnern wir mal wieder daran: Die Ergebnisse der mehrfach überbuchten Veranstaltung sind inzwischen als Tagungsband Band 58 der Schriftenreihe "Kriminologie und Praxis" erschienen. Für diejenigen, die Augen haben zu sehen und Ohren zu hören... .
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2010/06/taterinnen-jedes-11-totungsopfer-ist.html
http://krimz.de/taeterinnen.html

Ein Merkmal, das uns und unser Leben entscheidend prägt, ist das Geschlecht. Allerdings ist auch in der Kriminologie das Mann-Sein immer noch das Maß aller Dinge, was sich schon darin zeigt, dass es den Terminus „Männerkriminalität“ nicht gibt, wohl aber denjenigen der „Frauenkriminalität“, mit dem Täterinnen als „Abweichung von der Abweichung“ herausgestellt werden. Ein besonders irritierender doppelter Normverstoß liegt vor, wenn Frauen mit Gewalt- oder Sexualdelikten in Erscheinung treten. Um dem „Herr“ zu werden, werden solche Täterinnen in der Öffentlichkeit – wenn ihr Verhalten nicht sowieso übersehen oder bagatellisiert wird – als Opfer (ihrer Vergangenheit oder Gegenwart), Ungeheuer oder pathologischer Fall wahrgenommen. So oder so kann „man“ sich beruhigt zurücklehnen: Mit der Opferrolle ist die Geschlechterordnung wieder hergestellt, aber auch „bedauerliche Ausnahmefälle“ stellen die Regel des aktiven Mannes und der passiven Frau nicht in Frage. Aber nur wer Frauen als „wirkliche“ Täterinnen – und zwar auch und gerade im Gewalt- und Sexualbereich – akzeptiert, kann zum einen ihre Opfer bemerken und zum anderen ihre geschlechtstypischen Sozialisations- und Lebensbedingungen wahrnehmen; dies ist zwingende Voraussetzung, um mit ihnen erfolgreich arbeiten und weitere Taten verhindern zu können.
Um diesen unterschiedlichen Facetten gerecht zu werden, widmen sich die Beiträge des ersten Tages grundlegenden Fragen, die von statistischen Erkenntnissen bis zu medialer Wahrnehmung reichen. Der zweite Tag steht im Zeichen einzelner Deliktformen, wobei eine Eingrenzung auf Gewalt- und Sexualkriminalität erfolgt. Die Beiträge des dritten Tages haben die Arbeit mit gewalttätigen bzw. straffälligen Frauen in unterschiedlichen Kontexten zum Gegenstand.

TÄTERINNEN - Befunde, Analysen, Perspektiven

Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle e.V. vom 28. bis 30. Oktober 2008 in Wiesbaden

Tagungsleitung:

Jutta Elz

Flyer Tagungsprogramm

Die Beiträge der Tagung sind in Band 58 der Schriftenreihe "Kriminologie und Praxis" dokumentiert.

Jörg Kachelmann bleibt in Unschuldshaft - Verschiebebahnhof Kachelmannheim

Dienstag, 15. Juni 2010, 12:30 Uhr
TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann bleibt weiter in Haft. Das Landgericht Mannheim hat eine Entscheidung über die Aufhebung des Haftbefehls erneut verschoben.Die Strafkammer werde erst in der nächsten Woche darüber entscheiden, teilte das Gericht mit.[...]


Klar BILD, Knast klingt natürlich "besser". Korrigier Dich bloß!

Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

Datum: 15.06.2010

Kurzbeschreibung:

Entscheidung über Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls verschoben

Die Strafkammer wird über den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls u.a. im Hinblick auf eine weitere Stellungnahme des Verteidigers erst in der nächsten Woche entscheiden.

Über die Entscheidung der Strafkammer werden Sie zeitnah im Rahmen einer schriftlichen Pressemitteilung unterrichtet werden, die auch auf der Homepage des Landgerichts Mannheim eingesehen werden kann. Ich darf in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen und um Verständnis bitten, dass aus Gleichbehandlungsgrundsätzen grundsätzlich keine telefonischen Auskünfte über den Fortgang des Verfahrens erteilt werden. Bitte sehen Sie daher von Anfragen bzgl. des konkreten Entscheidungstermins der Strafkammer ab.

Bitte wenden Sie sich zur Aufnahme in den Presseverteiler per E-Mail an mich unter der Adresse hirsch@lgmannheim.justiz.bwl.de.

Richter Dr. Hirsch

(stellvertretender Pressereferent)"

Jörg Kachelmann - "Guilty until proven innocent"?

>>Guilty until proven innocent - der Titel eines alarmierenden Buches aus den USA - könnte in der Verteidigungspraxis auch zur Umschreibung der Wirklichkeit in Sexualstrafverfahren dienen. [Beschreibung oder Umschreibung der Realität?] Die öffentliche Meinung beurteilt Sexualstraftaten als besonders verwerflich und- besonders wenn es um Taten an Kindern undJugendlichen geht - verabscheuungswürdig. Insoweit ensteht ein nicht zu unterschäteznder Erwartungsdruck gegenüber der Justiz.
Die Ermittlungsbehörden reagiern mit gesteigertem Bedürfnis, zur Bertuhigung der Öffentlichkeit möglichst schnell einen Täter präsentieren zu können. Dadurch entsteht das Risiko eines erhöhten Fehleraufkommens, das sich auf das gesamte Verfahren auswirkt, sich schließlich bis zu dessen Abschluss fortsetzt und mithin Gefahr, dass die Gerichte sich von den strikt sachalcihen Grundsätzen der Wahrheitsfindung entfernen."
FA Strafrecht 4. Auflage/Groß-Böltin/Lewitzki) S. 976 6. Teil Verteidigung in speziellen Verfahren - 6. Kapitel "Sexualstrafverfahren" - A. Vorbemerkung)

Die ungeschriebenen Regeln des Strafverfahrens beherrschen

... sollten auch Journalisten.

http://www.sueddeutsche.de/medien/fall-kachelmann-streit-um-die-pressefreiheit-raufende-ermittlungen-1.959299

Nein! Ich habe keine Anteile am Verlag, kenne nicht einmal den Hausmeister.

Der "Fall Kachelmann" dürfte insoweit paradigmatisch sein und werden:

9. Teil Sachverständiger
3. Kapitel- Aussagepsychologische Begutachtung (Loohs)

10. Teil Strafverteidigung und Medien 1601 ff
1. Kapitel
Wie unabängig ist die Justiz - von den Medien? (Gerhardt)
2. Kapitel
Strafprozesse im Rampenlicht (Friedrichsen/Gerhardt)




Unabhängig vom Ausgang eines Sexualstrafverfahrens kommt es zu einer Stigmatisierung der betroffenen Person, die sozial wie wirtschaftlich ausgegrenzt und ruiniert [siehe:Kachelmann ist längst ruiniert] wird.[eigene Ergänzung bzw. Verweis hier]
Es bleibt auch im Falle eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens oft der Makel zurück, mit einer besonders scheußlichen Straftat >>in irgendeiner Weise etwas zu tun gehabt zu haben.<<
[Leider fehlt hier der Verweis, dass das Absurdum besteht, dass solche Verfahren aus der POLIZEILICHEN DATENBANK keineswegs SOFORT gelöscht werden. Auch hier gilt dann für die selbsternannten Schimanskis und Columbos dieser Republik, die eigentlich rechtsstaatlich arbeiten soll(t)en: "Moment, da war doch mal was ... - Irgendwas bleibt immer hängen. - Semper aliquit haeret.]
Wenn der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben, gar noch in Massenprintmedien verbreitet wird, wird aus der Unschuldsvermutung des ART. 6 EMRK der Grundsatz in dubio contra reum. In keinem anderen strafrechtlichen Bereich ist ein Vorwurf für das weitere berufliche und soziale Leben so entscheidend, ja vernichtend wie im Bereich der Sexualdelikte. Hier werden gesellschaftspolitisch schwierige Prozesse simplifiziert oder verdeckt, und Moral und emotionale Parteinahme halten Einzug in juristische Verfahren.
[Spricht hochgezogenes Strickkleid und - wie üblich bereitgelegte Reitgerte (!) - gegen SIE oder IHN?]
Deckers führt dazu aus:
>>Alle professionellen Beteiligten dieser Verfahren geraten durch die gesellschaftspolitische Dimension des Problems unter einen diffusen und desorientierenden Druck, der die Konfliktbewältigung besonders erschwert.<<
Der Verteidigung in Sexualverfahren fällt damit als eine der entscheidenden Aufgaben die Pflicht zur Versachlichung zu. Hierzu gehören[...]"



Jörg Kachelmann - Schand o Schand - Bis zur Vergasung: "Wir sind ein Rechtsstaat" - "Es gilt die Unschuldvermutung"

*
Ach SÜDDEUTSCHE! Bis zum Abschluß des Prozesses gibt es keinen Täter und kein Opfer! Dementsprechend auch keinen OPFERanwalt und keinen TÄTERANWALT.Manchmal gibt es NICHT einmal eine Tat - und damit drehen sich Opfer- und Täterrolle (Anwaltsrolle!)....

HIER kam z.B. einer nach 7 Monaten U-(nschuldshaft) frei- Gerechtigkeit ist unfaßbar. Das und Zurückkhaltung müssen nicht nur "Journalisten, sondern" auch EMMA-Leserinnen und Laien-Kommentatorinnen lernen (DAS paßt auch hierher. Gerade im Falle von Sorge- udn Umgangsrechtsprozeßen immer wieder gerne genommen... .)

Wei sich die Zeiten doch ändern: Noch 1987 titelte Joachim Wagner in "Strafprozeßführung über Medien" brüllend komisch zwischen:

"Wehrlose Staatsanwälte" (Seite 85)


Fall Kachelmann:


Streit um die Pressefreiheit


Vor dem Lesen wird gewarnt! - Nicht erschrecken !

Mittendrin erscheint eine aktuell umstrittene Sportreporterin und wirbt NOCH für blaue Milch mit bayerischem Namen (Nebenbei: man weiß ja nie was drin ist... . So viele Kühe gibt's da ja auch nicht, dass alle Milch aus der Region sein könnte....)


Raufende Ermittlungen

Fall Kachelmann: Streit um die Pressefreiheit Raufende Ermittlungen

15.06.2010, 10:10 2010-06-15 10:10:06


Von W. Janisch

Wer es mit Kachelmanns Medienanwalt zu tun bekommt, dem droht auch mal eine einstweilige Verfügung. Doch wer darf eigentlich was berichten? Für Journalisten wird die Arbeit immer komplizierter.

Das Problem der medialen Vorverurteilung ist nicht erst durch Jörg Kachelmann zum Thema geworden, aber der schillernde Fall verdeutlicht die Spannungslage zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz wie kaum ein anderer. Ein prominenter Wetteransager, ein schwerwiegender Vorwurf, ein dringender Verdacht: Dass darüber geschrieben werden darf, steht zwar außer Zweifel. Doch was und wie berichtet werden darf, darüber wird heftig gestritten.

[...]

Dennoch ist das Klima für die Medien rauer geworden, wenn sie über laufende Ermittlungen berichten. Das liegt auch daran, dass dort ein Geschäftsfeld für Medienrechtsanwälte entstanden ist, die auf der Seite der Betroffenen agieren. Promi-Anwalt Matthias Prinz war ein Wegbereiter, Christian Schertz in Berlin und Michael Nesselhauf in Hamburg gehören zu den aktivsten Klagevertretern.[...]


UND:
http://www.sueddeutsche.de/medien/fall-kachelmann-streit-um-die-pressefreiheit-raufende-ermittlungen-1.959299-2



* Hiermit trete ich zurück vom Amte der Generalverdächtigten und Chefmissverstandenen. Mit sofortiger Wirkung.

Zum Missverstädnnis bzgl. Vergasung: http://www.zeit.de/2009/03/Stimmts

Ansonsten verweisen wir auf Fehl-Beispiele bzgl. "Jedem das Seine" von Nokia, Ikea etc.

DIREKTFLUG in die Nazi-Falle:
http://derstandard.at/1253596419957/Werbungs-Wortwahl-Direktflug-in-die-Nazi-Falle?_seite=7&sap=2


Montag, 14. Juni 2010

Islamic Banking in Deutschland? Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen für Islamic Banking in Deutschland & Erfahrungen aus Großbritannien, Frankreich

und Luxemburg. am Freitag, 11. Juni 2010 im Literaturhaus (Lesekabinett) Frankfurt a.M.
„Wer sich selbst und andere kennt,
Wird auch hier erkennen:
Orient und Okzident
Sind nicht mehr zu trennen.“
(Goethe - wer sonst?)

Die Rechtsanwäldin hat es gewagt. Ganz unverburkat und unverschleiert, nicht mal mit Burka-light (>>>) oder mit Kopftuch war sie mittendrin statt nur dabei …. Nein, nicht beim 4:0 in Durban, sondern bei der exzellenten Vorstellung "Workshop und Podiumsdiskussion" zur rechtlichen Situation von "Islamic Banking"i n Deutschland/Europa. Wenn 2001 die symbolische/"magische" Grenze von 1.000 Mrd. USD islamischem Finanzvermögen überschritten werden soll, kann man schon mal zuhören ...

Wäre Steve Jobs ein bekennender Moslem die Themen iSLAM und ISLAMIC Banking & Financing wäre längst weltweit durch. Juden, Christen, Hindus, Buddhisten, Atheisten – und Moslems würden schon nachts friedlich vereint Schlange stehen, um am nächsten Morgen bei den ersten Zeichnern eines dieser „Wohlfühlprodukte“ aus der iSLAM-Reihe der anständigen Geldanlage zu sein. Bank-Server würden zusammenbrechen etc. etc. Aber so. Begriffe wie iSLAM, Sharia‘a compliant etc. wären längst positiv besetzt. Islamic compliant funds, Sukuks, Takaful, Ijara, Murabaha wären als iSLAM Apps in aller Munde würden offen nachgefragt. Und dies nicht nur von Moslems. Schließlich soll es doch auch Christen geben, die im Wissen um das absolute Alkoholverbot mit Vergnügen und ohne Alkohol in Hotels in Ras-El-Kaimah urlauben, weil sie von wodka-seligen Touristen in türkischen Hotels oder Bierleichen auf dem Ballermann genug haben oder auch nicht wissen, was sie im zweitgrößten Casino-Hotel Afrikas (in Marokko) Erholsames finden sollen. Oder gibt es nicht auch Fleischesser, die mal einen gesunden Salat beimischen oder zur Abwechslung essen, oder auch mla Sushi, weil sie gehört haben, dass die Japaner irgendwas bei der Ernährung richtig zu machen scheinen (Magenkrebsrate an Null).

Bei 4 Mio. Moslems in Deutschland scheint allerdings der Leidensdruck bezüglich einer islamkonformen Geldanlage einerseits bzw. Finanzierung (Kauf, Miete, Leasing) andererseits) noch nicht groß genug zu sein, sie wissen offensichtlich noch gar nicht, was sie vermissen (müssten). „Kaufkraft“ scheint genug vorhanden, der Bedarf/das Bedürfnis nach Halal-Gummibärchen scheint noch deutlich größer und dringender zu sein (>>>siehe Halalibo ) als anch islamischen Finanzprodukten. Die gibt es wohl schon reichlich, wie auch andere Lebensmittel. Obwohl es auch in diesem Bereich sicherlich genug Kollisionsmöglichkeiten mit deutschem bzw. europäischen Recht gibt bzw. geben könnte. (Erinnert sei nur an die in dieser Woche wieder in den Vordergrund drängende Gesundheits-„Beampelung“ von Lebensmitteln.]

Am BaFin kann es nicht liegen, wie der Referent nochmals versicherte, wenn sich bisher allenfalls Surrogate bzw. gerade mal eine eingeschränkte Niederlassung einer shariakonformen Bank am deutschen Markt befinden.

An der Angst, sich als Moslem am Bankschalter zu outen (Haben nicht ohnehin Katholiken inzwischen bzw. aktuell ein schlechteres Image?) kann es aber auch nicht liegen, wie vor wenigen Wochen ein Beitrag von Dunja Hayali (der inzwischen dankenswerterweise online gestellt wurde) in „Die ZEIT“ auf brüllend komische Art bewies. Schließlich schmeißen wohl in Deutschland selbst Leute, die sich für Journalisten halten, bei bestimmten Namen ohnehin alles in einen Topf. (Umgekehrt – und dort nicht erwähnt - funktioniert das mit der Komik über Vorurteile aber auch, wie sich in einem Fernsehbeitrag mit Henning Mankell über Afrika zeigte, als ein örtlicher Museumsführer über die „deutsche Journalistin“ mit irakischem Migrationshintergrund irritiert feststellte: „Ach, Sie sprechen Arabisch?!?!?“)

Wie es auch sei: So passt es auch irgendwie, dass mit Prof. Dr. Casper vom EXZELLENZCLUSTER (ein Ausdruck den er gar nicht mag) „Religion und Politik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sich ein als Protestant outender „homme click“ zur Verfügung stellen musste, um das Thema „Islamic Banking in Deutschland? – am 11.06.2010 im Literaturhaus in Frankfurt am Main anzustoßen. Angesichts der Temperaturen und des kompakten „deutschen“ Programm sollte es wahrlich ein Parforceritt durch den Wadi Rum/Ram, mindestens jedoch über den (S)Chott el Djerid/Dscherid werden. In der Pause gab es dann Türkentrank (>>>> Kafffeeschock- Halal?) und marrokanischen Tee, praktisch deutsch einzelverpackt, deutsches Wasser und deutscehn Apfelsaft und zumindest in Deutschland gepressten und abgefüllten Orangensaft, deutsche Laugenbrezel und eingedeutsche=gerichtete=begradigte Croissants, die auf ihrem weiten Weg von Wien über Paris nach Frankfurt soweit und bis zur Unekenntlichkeit assimiliert worden sind, wie der doppelt migrierte und assimilierte Maurenkopf und Sarazenenurururenkel Hugenottenurenkelsohn Dr. Sarazzin.

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Die spannendste Frage bei all den durch die Referenten und Podiumsteilnehmern angerissenen Huhn-und-Ei-Unter-Diskussionen des Huhn-und-Ei-Meta-Themas bleib dann wohl die, welches denn nun die Allerspannendste war, ist und bleibt.

Es fehlt keineswegs beim Warten des einen auf den anderen an der "idée clique" (Dr. Pierre Weimerskirch), allenfalls an "dem Mann", der es anschieb. Und damit ist keineswegs derjenige Testierer gemeint, der in bis zu 70 Räten sitzen und religiös beraten soll (solange er davon nicht mehr als 14 in Deutschland hat - siehe lex Abs geht's ja noch ;-).

Auf jeden Fall sind die meisten der angesprochenen Herausforderungen keine, die sich speziell aus der Platzierung eines muslimischen Gegenstand/Produkt bzw. seiner „Provider“ am deutschen Bankenplatz heraus ergeben, wie sich auch durch die offiziellen Bemerkungen und Fragen wie spontanen Zwischenrufe aus dem Publikum bei der anschließenden Podiumsdiskussion herausstellte.

Dass die religiöse Bildung zu übrig lässt und ihre finanzpolitischen Ableitungen selbst durch religiöse Vertreter manchmal „kontraproduktiv“ sein können, wie sich Mogadeddi vom IFIBAF ausdrückte, ist ja weder ein Spezifikum für Moslems (wie jüngste Beispiele der Pax-Bank zeigten) noch für finanzpolitischen Implikationen, wie HIER ein Beispiel aus dem deutschen Familienrecht zeigt. Man/Frau /Fachanwältin) muss halt nur das weltliche (deutsche) und das (hier) islamische Recht kennen. Manchmal ist ja gerade wie HIER gezeigt weniger Konfliktstoff zwischen deutschem Recht und Koran, als mancher vermutete, fürchtete oder gerne hätte. Es reicht halt manchmal nicht aus ein „Hadji“ oder „Fachanwältin“ vor oder hinter dem Namen zu führen.

Kenntnis, Transparenz, Konsistenz, Kredit/Glaubwürdigkeit und Präzision (Sprache) sind allgemeine Problemfelder, die nicht nur von Juristen und nicht nur beim „Islamic Banking“ beackert werden müssen.

Immerhin der gemeinsame Versuch einen Wackelpudding an die Wand zu nageln, war erkennbar. Transparent war er auch. Und Gelatine gibt’s auch in Halal.

Die dringendste Probleme scheinen dabei auf sprachlicher Ebene zu liegen. Die späteren Soll-Bruchstellen lassen sich schon erahnen. Beispiele gab es dabei bereits zuhauf. Wenn es auch die friedliche Atmosphäre verbat, an vielen Stellen eine Blutgrätsche zu machen (Das wollen wir denn auch lieber unseren Fußballern im winterlich kalten Südafrika überlassen.) und ein notwendiges aber allenfalls in Comedy-Serien wie „The Big Bang Theory“ zur Erheiterung betragendes „Definieren Sie …!“ in den Saal zu rufen Genausowenig wie es das „Musterländle“ (in Reinform) des „Islamic Banking“ gibt.

Frankreich als "laizistischen Staat" (Iris M. Barsan, LL.M.) zu bezeichnen, ist denn doch etwas gewagt, angesichts der Tatsache, dass mal ausnahmsweise nicht ein kleines gallisches Dorf Widerstand leistet, sondern in Elsaß-Lothringen (noch) "ganz andere" ("deutsche")Verhältnisse herrschen, wohin sich ein französischer Priester nur allzu gerne strafversetzen läßt. (Diese Lücke "offene Ostflanke") scheint man ja auch inzwischen auch unter Moslems entdeckt zu haben ...

Während Prof. Dr. Casper allein 4 sunnitische "Rechtschulen" auszumachen glaubte, meinte Mogadeddi vom IFIBAF diese dann doch liber als "Denkschulen" bezeichnen zu wollen ... .

Kenntnis- und/oder Lustlosigkeit beim Andienen von Leistungen (z.B. KfW-Darlehen) findet man auch bei anderen Produkten seitens der Bankmitarbeiter. Die Ergebnisse der Stiftung Warentest zur „Qualität“ der WP- bzw. Anlageberatung sind bereits Legion. Einem Anlageberater, der zu einem DAX-Fonds rät, den Dax schon nicht erklären kann, geschweige denn seine (aktuelle Zusammensetzung kennt) oder verschiedene klassische Anlageformen nicht auseinanderhalten kann, mehr bank- als kundenorientiert beraten muss, auch noch Kenntnisse über islamische Finanzprodukte abzuverlangen, stellt eine Herausforderung dar. Man darf gespannt sein, wann die ersten Schlüsselbegriffe des „islamic banking“ Bestandteil der Bankkaufmannsprüfungen sein werden.

Ein Übersetzungsproblem hat auch Wladimir Kaminer, wenn er seine eigenen zunächst in Deutschland veröffentlichten Schriften in der russischen Übersetzung liest. (Findet die überhaupt nicht witzig.) Wie viele der Sprachwitze in Asterix sind ins Deutsche unübersetzbar. In Hesssisch oder Fränkisch oder Luxemburgisch sind sie sicherlich auch genial, haben aber mit dem Original so viel zu tun wie das sicherlich kongeniale „Dschungelbuch“ Disneys mit dem düsteren Original“skript“ Rudyard Kiplings oder Disneys „Pocahontas“, „Mermaid“ oder „Aladdin“ oder Wolfgang Petersens Schrottfilm „Troja“ mit den jeweiligen Vorlagen. Eine oder sogar mehrere Relaisübersetzungen über das Englische ins Französische macht keinen Sinn. Man mache mal selbst mit einem belibeigen Text den Google-Test ;-). ...

Ein Schutz für den verschriftlichten Koran und wenigstens seine dauerhaft einheitliche Aussprache stellten sicherlich die später in die ursprünglich reine Konsonantensprache eingeführten Lautzeichne dar. Das ändert aber nichts daran, dass er unterschiedlich ausgelegt wurde und wird. Immerhin hat er nicht das Problem der Evangelien, bei denen es nicht nur aus Gründen der unterschiedlichen Textquellen, die Berichtetes berichten, sondern auch der unterschiedlichen Zielgruppen (Griechen, Juden, Römer, Heiden) mit unterschiedlichen Vorkenntnissen, Wertvorstellungen, sprachlichen Konnotationen und Eingangsvoraussetzungen (Was wusste der Grieche schon vom „Hause Davids“?) beim synaptischen Vergleich „knirscht“.

Sicher macht es daher keinen Sinn einen religionsgutachtlichen Text, der schon vom Arabischen nicht nur ins Englische, sondern in den englischen Rechtskontext über- gesetzt wurde, dann auch noch ins Französische zu übersetzen und womöglich von dort aus dann nochmal ins Deutsche. Das käme einem Stille-Post-Spiel in der europäischen Rechtindustrie gleich, was natürlich einen gigantischen „Nachregelungsbedarf“ und Arbeitsplätze „an der falschen Stelle“ induzieren und zur Produktverteuerung und langfristiger Zerstörung der Credibility einer Produktpalette führen würde, die wie kaum andere gerade von „Sauberkeit“, Klarheit, und Wohlfühlfaktor leben müssen.

Insoweit ist es natürlich doppelt wichtig, vorher die rechtlichen und religionsrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, anstatt es nachher (wieder und auch hier) den Markt später richten („abstrafen“) zu lassen. Schließlich würden ja gerade diejenigen bestraft, die vorher in gutem Glauben aufgrund von Testat/Gutachtens/Fatwa angelegt hätten und zu spät erfahren haben, dass das Produkt eben nicht sharia’a compliant war. (Der darauf gerichtete rituelle Zwischenruf war trotz BP und Oil Spill und den sonstigen, immer noch nicht geregelten unislamischen Auswüchsen des Finanzmarktes hier auch inhaltlich deplatzierter denn je, nichtsdestotrotz erwartbar.)

Was bleibt?

Eine wichtige Konferenz,

· die das deutsche Recht weniger als Prokustesbett für die Zulassung von Produkten und/oder Providern erscheinen lassen, als für manchen zunächst und im Vorhinein angenommen

· die aufgrund der massiven Präsenz erahnen lässt, wer der „early bird“ in Deutschland sein könnte (Commerzbank);

· auf der sich frühere und spätere Akteure und Intermediäre schon mal beschnuppern konnten

· die zeigte, dass es noch viel internen wie externen Aufklärungsbedarf zu „Islamic Banking in Deutschland“ gibt (und dies nicht nur in rechtlicher Hinsicht)

Islamic Banking boomt: Tagung am 11. Juni sucht rechtliche Regeln für den deutschen Handel mit Islam-Banken



Krise als Rückenwind: Steigende Nachfrage nach Islamic Finance

14.06.2010

Experten erwarten eine stark wachsende Nachfrage nach islamischen Finanzprodukten in Deutschland. Seit der Finanzkrise könne man auch hierzulande vom „Islamic Banking“ lernen, das wegen des koranischen Zinsverbots viele der für die Krise ursächlichen Finanztechniken nicht erlaube, erklärten Fachleute aus Wissenschaft und Wirtschaft auf einer Tagung des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) am Bankenstandort Frankfurt.

Zur Gründung einer islamischen Vollbank, die ihre Produkte Scharia-konform gestaltet und daher vor allem für die vier Millionen Muslime in Deutschland attraktiv sei, müsse noch der rechtliche Rahmen geschaffen werden, hieß es. In England etwa sei dies bereits gelungen.

[...]

Podiumsdiskussion
Islamic Banking in Deutschland?
Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen für Islamic Banking in Deutschland
und Erfahrungen aus Großbritannien, Frankreich und Luxemburg
am Freitag, 11. Juni 2010
im Literaturhaus (Lesekabinett) Frankfurt a.M.
Programm
15.00 Uhr Begrüßung
Prof. Dr. Matthias Casper, Dipl.-Ök.
(Direktor des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht,
Mitglied des Exzellenzclusters „Religion und Politik“, Universität Münster)
15.10 Uhr Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen für Islamic Finance in Deutschland
und internationale Zusammenarbeit mit ausländischen
Finanzaufsichtsbehörden, die islamische Banken beaufsichtigen.
Jürgen Dreymann
(Director, International Policy Affairs, BaFin, Bonn)
15.40 Uhr Marktpotential für islam-konforme Bankprodukte in Deutschland
Zaid el-Mogaddedi

(Managing Director, Institute of Islamic Banking and Finance, Frankfurt)
16.00 Uhr Rechtliche Herausforderungen bei der Strukturierung islam-konformer
Finanzprodukte am Beispiel des Sukuk
Dr. Thomas Prüm, LL.M.
(Managing Associate, Linklaters, Frankfurt)
16.20 Uhr Kaffeepause
16.40 Uhr Podiumsdiskussion mit Eingangsstatements von
Iris M. Barsan, LL.M.
(Paris)
Dr. Pierre Weimerskirch
(Partner, Ernst&Young, Luxemburg)
18.30 Uhr Ende der Veranstaltung

19.10.2009

Geldanlagen

Gewinne in Gottes Namen

Von Christoph Pauly



Demnächst will die erste Bank in Deutschland Scharia-konforme Finanzprodukte anbieten. Ein Milliardenmarkt, den viele große Institute global längst entdeckt haben.

Asset Management: Sparfreudige Muslime als Zielgruppe verkannt
lslamkonforme Anlageprodukte noch Mangelware - Meridio startet ersten aktiv gemanagten Mischfonds
Von Norbert Hellmann, Frankfurt