„Am 01.09.2011 erreichte mich die Mail einer Mitarbeiterin der Deutschen Richterzeitung. Darin lud sie mich ein, einen Aufsatz für ihr Blatt zu verfassen über die >>Einmischung des Reporters in Strafverfahren<<.. […]Im Januar 2012 gab ich meinen Beitrag mit dem Titel>>Der Gerichtsreporter – Chronist oder Wächter?<< zum verabredeten Zeitpunkt ab. Grundlage desArtikels war ein Vortrag, den ich inzwischen im November auf dem Tagder Rechtspolitik in der Universität Frankfurt am Main gehalten hatte. Bald meldete sich nicht die Mitarbeiterin der DriZ, sondern der Redaktionsleiter Wolfgang Arenhövel persönlich bei mir – mit einer schlechten Nachricht: Es gehöre zu den >>Redaktionsgrundsätzen der DriZ<<;, schrieb er, >>einzelne Verfahren nicht zu kommentieren oder durch Dritte kommentieren zu lassen<<;. Deshalb solle mein Beitrag vor Abdruck um jens Drittel gekürzt werden, in dem er sich mit dem Kachelmann-Verfahren beschäftigt. Dass mein Vortrag zu diesem Verfahren überhaupt erst Anlass für den bestellten Beitrag gewesen war, erwähnte er nicht. Sein Schrieben war umso aufschlussreicher, als ich schon einmal mit Herrn Arenhövel zu hatte. Damals hatte meine kritische und korrekte Berichterstattung über zwei vermeidbare Fehlurteile des LG Osnabrück seinen Unmut erregt. Wolfgang Arenhövel war seinerzeit selbst Präsident jenes Landgerichts. Im Wiederaufnahmeverfahren des einen Verurteilten stellte sich später die Unschuld des Mannes heraus (für den zweiten Verurteilten brauchte die Kammer nicht einmal eine Hauptverhandlung, um zum selben Ergebnis zu kommen). In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende damals: „Wir verstehen unsere Kollegen in Osnabrück nicht."Nun waren die Fehler im Kachelmann-Verfahren nach meiner Einschätzung fast die gleichen wie die in Osnabrück. Von einer Beschäftigung mit den Fehlerquellen der Strafjustiz hätten die Leser der Richterzeitung also durchaus profitieren können.[...] Ich erlaubte deshalb der Redaktion nicht, eine ihrer Kernaussage beraubte (oder besser: eine zensierte) Fassung meines Beitrags in ihr Blatt zu stellen.“ [S. 378 – grau hinterlegtes 'Vorwort']„Seit jeher ist die Gerichtsberichterstattung ein Stiefkind des Journalismus. Kaum ein Massenmedium leistet sich einen richtigen Gerichtsreporter. Hans Leyendecker beklagte im Deutschlandfunk*, die Gerichtsreportage bleibe in den meisten Medienhäusern den Hospitanten, den Ausrangierten und den Redakteuren mit Alkoholproblem überlassen. Das trifft die Sache. Ins Gericht schickt man Anfänger und Laien. Weiß ein Politikredakteur nicht, was ein Überhangmandat* ist, kann er seine Sachen packen. Weiß ein Musikredakteur nicht, was eine Kadenz ist, landet sein Text im Müll. Weiß ein Fußballreporter nicht, was Abseits ist, darf er das Stadion nicht betreten. Weiß ein Gerichtsreporter aber nicht, was eine Revision ist, hat er sich für die Prozessbeobachtung noch lange nicht disqualifiziert. So machen im Gerichtssaal meist Ahnungslose den Aufpasser.Dabei geht es im Strafverfahren um mehr als um Tore und Noten, sondern um Schicksale.Um das des möglichen Opfers und das des Angeklagten, der die Tat, die ihm vorgeworfen wird, vielleicht nicht begangen hat. [...]“[S.379]
[aktueller Einschub diesseits: Weiß ein schwarz-gelber Abgeordneter das nicht, bekommt er zwar viom BVerfG einen drauf, muss aber seine Sachen keineswegs packen ... 1 2 3 4 ]
[Ein doppelt-gemoppelter Leserpost hält besser: "
Mit großer Überraschung nehme ich als Herausgeber des o.g. Werkes zur Kenntnis, dass Sie den Eintrag von Frau Schwarzer zum Anlass nehmen, genau so zu verfahren, wie Sie es Frau Schwarzer unterstellen! Sie greifen sich einen Fetzen raus und behaupten, Frau Schwarzer werde damit für "ihr" Buchprojekt. Davon kann aber keine Rede sein! Wir haben Alice Schwarzer gebeten, ein Vorwort für unser wissenschaftliches Werk zu verfassen - gerade weil sie selbst lange Gerichtsreporterin war und mit der Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess gewissermaßen zu ihren Ursprüngen zurückgekehrt ist.[...]"
zu Rademachers Litigations-Werk >>>>>>>>>>>>>>>>><
* hier noch auszugsweise das Original von Leyendecker:
"Leyendecker: Ja, das muss man so sehen. Es fehlt auch die Professionalität bei vielen. Die Gerichtsreportage ist ja so ein Schmuddelkind. Wenn Sie mal in die Breite schauen, einige Blätter leisten sich Gerichtsreporter, "Spiegel", "Süddeutsche", oder auch Sabine Rückert von der "Zeit" ist natürlich jemand, die sehr viel Ahnung hat. Aber der normale Gerichtsreporter macht das entweder selten, oder er ist im Beruf irgendwie außer Rand und Band, oder er ist Alkoholiker. Wenn Sie so Untersuchungen sich angucken, stellen Sie fest, man schickt entweder die ganz jungen hin, die ganz alten hin, die raus sind. Die Gerichtsreportage wird vernachlässigt. Wir haben eine sehr aufgeregte Gerichtsreportage von der ersten Stunde an gehabt. Wenn wir uns Alice Schwarzer ansehen, die für mich alles verloren hat, was man überhaupt, wenn sie journalistisches Renommee noch jemals hatte, die da agiert hat - die war ja nicht Berichterstatterin, sondern die hat sich selbst zum Mittelpunkt gemacht und sie hat eine These gehabt, an der hat sie immer festgehalten, die These nämlich, dass es eine Nebenklägerin gibt und dass die Nebenklägerin auch Opfer ist. [...]
und:
[...]Vorverurteilung in den Medien?
Eine Besonderheit des Verfahrens ist die zum Teil unverhohlene Parteinahme gegen den Angeklagten Kachelmann in den Medien. Insbesondere der Publizistin und Feministin Alice Schwarzer wurde Parteilichkeit für die Nebenklägerin vorgeworfen. Das Urteil der Öffentlichkeit im Fall Kachelmann stehe in bestimmter Hinsicht bereits vor Prozessende fest, sagte die "Spiegel"-Reporterin Gisela Friedrichsen im Deutschlandradio Kultur: "Diese Menschen, die mal so vorgeführt werden, die sind ruiniert in gewisser Weise", sagt sie in Bezug auf Kachelmann und den vergleichbaren Fall des zurückgetretenen IWF-Chefs Dominique Strauss-Kahn. [...] http://www.dradio.de/aktuell/1470408/



