8. Apr. 2010 ...Täterinnen: Sexueller Mißbrauch von Kindern § 176 - Lange Reihen. Die Rechtsanwäldin | 15. März 2010 — ... und Trend.(Draufklicken! ... www.jurablogs.com/de/tochter-missbraucht-mutter-verurteilt - Im Cache
Montag, 15. März 2010. Täterinnen: Sexueller Mißbrauch von Kindern § 176 - Lange Reihen ... und Trend.(Draufklicken!) Frißt die Emanzipation ihre Kinder? ... rechtsanwaeldin.blogspot.com/2010/.../taterinnen-sexueller-mibrauch-von.html - Im Cache
13. Apr. 2010 ...Täterinnen: Sexueller Mißbrauch von Kindern § 176 - Lange Reihen · Die Rechtsanwäldin | 15. März 2010 — ... und Trend.(Draufklicken! ... rechtsanwaeldin.blogspot.com/2010_04_13_archive.html - Im Cache
11. Nov. 2010 ... Endlich: EMMA – nackt, völlig nackt, wie Göttin Alice Schwarzer (geb. Schwarzer) sie schuf! zu übernehmen. Sobald die neuen Bilanzzahlen für ... maennersachementhing.wordpress.com/.../endlich-emma-–-nackt-vollig-nackt-wie-gottin-alice-schwarzer-geb-schwarzer-sie-nach-i... - Im Cache
Also manchmal trapst der graue Star (Katarakt) "DONNERWETTTER!" (Vernimm! Mich! Jetzt!) der BILD am LG Mannheim in der Warteschleife >>>so laut, dass frau/man selbst als Fachanwäldin für Kachelmann-Heim-Recht und Ornithologie (Vögelfreiheit UND -kunde), das Gras gar nicht mehr - wie Gott Heimdall - wachsen hören kann.
"Auf die Nachfrage der Staatsanwaltschaft sagte Mattern, dass DNA-Spuren hätten gefunden werden müssen. Dazu gab es am Mittwoch eine weitere Überraschung.: Die Ex-Freundin Kachelmanns hatte ausgesagt, sie habe in der Nacht zunächst aufgeräumt und das Messer aufgehoben und wieder zurückgelegt. Jetzt wurde bekannt, dass der bereits vernommene DNA-Spezialist des Landeskriminalamts Gerhard Bäßler von dem Anfassen des Messers durch die Nebenklägerin nichts wusste. Das teilte er jedenfalls inzwischen der Strafkammer mit. Möglicherweise wird der Spezialist nun erneut vernommen."
Alice Schwarzers Auftritt im Prozess gegen Jörg Kachelmann verzögert sich. Unterdessen hat ein Rechtsmediziner den angeklagten Wettermoderator entlastet.
[...]
"
DNS-Spezialist nicht informiert
Dazu gab es eine weitere Überraschung: Die Ex-Freundin Kachelmanns hatte ausgesagt, sie habe in der Nacht zunächst aufgeräumt und das Messer aufgehoben und wieder zurückgelegt. Jetzt wurde bekannt, dass der bereits vernommene DNS-Spezialist des Landeskriminalamts, Gerhard Bäßler, von dem Anfassen des Messers durch die Nebenklägerin nichts wusste."[...]
Räusper, röcherl, rofl?!?!?!?
Back to the future: Soll Bäßler neu interviewt werden?
("Mannheim: Rechtsmediziner entlastet Kachelmann 09.02.11, 11:08"..." Das kann man als Widerspruch darstellen",
sagte Mattern auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft.")
Muss man/frau Magier(in) sein, um die gleichen "merkwürdigen" Halswunden nicht auch mit "Bordmitteln" eines üblichen unaufgeräumten Frauen-Single- Haushalts hinzubekommen, wie z.B. Zahnseide oder Paketseil?
Ach, da war noch was!?
Was es nicht alles gibt!??!?
Jottwede, weit weg von Kachel-Mannheim.... Natürlich.
Der Aufwand der Polizei war immens. Eine 23-jährige Frau aus Rathenow im Havelland hatte angegeben, Anfang Februar auf einer Zugtoilette vergewaltigt worden zu sein. Jetzt aber wird gegen sie selbst ermittelt – eben weil sie dies behauptet hatte.
Ja, klar, mit Frauen wird alles besser: Doch, doch. Man(n) muss sie nur lassen. Nicht nur bei PETA:
PETA's new ad features a bevy of beauties who are powerless to resist the ... TV Spot Behind the Scenes 'Chew On This' See More Of Amanda See More Of Niki ... features.peta.org/VeggieLove/Default.aspx - Im Cache
Nachdem PETA USA ihren Vorschlag für einen Super Bowl-Werbespot eingereicht hatten, in dem eine ganze Schar an ... Sehen Sie hier den Veggie Love-Spot: ... www.peta.de/web/veggielove.2018.html - Im Cache
3. Febr. 2011 ... Der Clip zeigt das Casting zum PETA-Spot “Veggie Love” und wurde ursprünglich mal für den Super Bowl 2009 produziert. ... www.fashionaire.de/blog/2011/02/veggie-love/ - Im Cache
Und im Morgenmagazin der Öffentlich-rechtlichen erklärte uns heute Morgen (Man, Frau kann die abgrundtief böse sein.), warum sie für das Bundespräsidentinnen-Amt ungeeignet war, ist und bleibt und die hundertprozentige Frauenquote nicht die Lösung des Problems, sondern das Problem ist (von wegen weibliche Tugend der besseren Diskursfähigkeit >>> Angela Merkel, Ursula von der Leyen, Manuela Schwesig - es mahnt eine Frau: Maria von Welser) .
Mit Urteil vom 3. Januar 2011 zum Kindergeldrecht (Az.: 5 K 1345/09) hat sich das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz mit der Frage befasst, in welcher Form die für die Gewährung von Kindergeld notwendigen Nachweise - für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt eines Kindes wegen einer Behinderung - zu führen sind.
Im Streitfall stellte der Kläger am 27. August 2008 für seinen Sohn (S) bei der beklagten Familienkasse (F) einen Antrag auf (Weiter-) Zahlung des Kindergeldes und gab an, S sei wegen eines Tumors z.Zt. nicht arbeitsfähig, er sei noch in Behandlung. Auf Anfrage der F war von der zuständigen ARGE bereits im Sept. 2007 mitgeteilt worden, S sei seit Dez. 2005 als arbeitssuchend gemeldet, aber nach Aussage des Gesundheitsamtes wegen eines Gehirntumors und einer Operation auf unbestimmte Zeit nicht erwerbsfähig. In der Kindergeldakte befindet sich weiter ein am 26. August 2008 unterzeichneter „ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. zur Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung“, in dem u.a. ausgeführt wird, dass S wegen eines Hirntumors operiert worden sei. Ein Resttumor sei weiterhin vorhanden. Der Patient werde für dauernd erwerbsunfähig gehalten, die Symptome könnten sich nicht mehr ausreichend bessern, eine Arbeitsfähigkeit werde sich nicht mehr einstellen. Darauf hin wurde mit Bescheid vom 2. September 2008 zwar für die Zeit ab Juni 2008 Kindergeld für S festgesetzt. Jedoch schon mit Schreiben vom 9. September 2008 teilte die F dem Kläger mit, über den Antrag auf Kindergeld könne noch nicht endgültig entschieden werden, weil noch der Nachweis der Behinderung (z.B. Schwerbehindertenausweis) und der Nachweis etwaiger Einkünfte und Bezüge fehlen würden. Mit Bescheid vom 30. September 2008 wurde der Antrag des Klägers auf Kindergeld für S ab November 2008 abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass die für die Entscheidung über den Kindergeldanspruch notwendigen Unterlagen bisher nicht eingereicht worden seien. Bei dieser Ansicht blieb die F auch in der Einspruchsentscheidung vom 10. März 2009. Bei der F ging darauf hin ein Schreiben des Gesundheitsamtes vom 12. März 2009 ein, in dem ausgeführt wird, dass S mehrfach begutachtet worden sei. Gemäß dem jüngsten Gutachten vom April 2008 bestehe bei S aus Krankheitsgründen für die Kalenderjahre 2008 und 2009 eine durchgängige Arbeitsunfähigkeit. Die F blieb auch im Klageverfahren bei ihrer ablehnenden Ansicht. Hinsichtlich des Schreibens des Gesundheitsamtes vom 12. März 2009 meint sie nur, es fehlten darin Angaben zu einer etwaigen Behinderung des S.
Die dagegen gerichtete Klage war jedoch in vollem Umfang erfolgreich. Das FG Reinland-Pfalz führte u.a. aus, der arbeitslos gemeldete S habe im Oktober 2008 des 21. Lebensjahr vollendet, so dass Voraussetzung für die Berücksichtigung des S sei, dass er wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sei, sich selbst zu unterhalten. Zwischen den Beteiligten sei unstreitig, dass die Einkünfte und Bezüge des S so niedrig gewesen seien, dass er außerstande gewesen sei, sich selbst zu unterhalten. Streitig sei demnach allein, ob für diese Unfähigkeit zum Selbstunterhalt eine Behinderung des S ursächlich sei. Bei Anwendung der für die F geltenden Dienstanweisung sei der Nachweis der Behinderung des S im vorliegenden Falle sogar zweifach erbracht worden: In der Akte befinde sich einerseits der „ärztliche Befundbericht“ vom 26. August 2008, in dem ausgeführt werde, dass S wegen des Hirntumors, der noch teilweise vorhanden sei, für dauernd erwerbsunfähig gehalten werde. Andererseits befinde sich in der Kindergeldakte in Kopie noch ein Rentenbescheid vom 25. September 2008, der nachweise, dass dem S wegen seiner Behinderung nach den gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen würden, nämlich ein „Bescheid über die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ mit dem S von Dezember 2005 bis September 2009 entsprechende Leistungen bewilligt worden seien. Das Gesundheitsamt habe zudem mit Schreiben vom 12. März 2009 mitgeteilt, dass bei S aus Krankheitsgründen (auch) für die Kalenderjahre 2008 und 2009 eine durchgängige Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Die F habe sich weder im Einspruchsverfahren noch im Klageverfahren mit den genannten Unterlagen befasst. Im Klageverfahren sei lediglich beanstandet worden, dass das Schreiben des Gesundheitsamtes vom 12. März 2009 keine Aussage zu einer etwaigen Behinderung des S enthalte. Dabei sei jedoch verkannt worden, dass weitere Nachweise vorgelegen hätten und dass eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung des „ärztlichen Befundberichts“ und des Rentenbescheides hätte erfolgen müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen.
"Ich erinnere aber daran, dass das Zeugnisverweigerungsrecht ein Recht ist, keine Pflicht. Frau Schwarzer kann aus freien Stücken entscheiden, ob sie zu den Tatsachen aussagt, um die es dem Verteidiger Schwenn geht."
Ach ja richtig: Die Kommentatorin in Not (nicht Berichterstatterin der BILD, um zu meinen, muss frau ja keine Ahnung haben ...) mit löchrigem Pulli (BAZONLINE) und löchriger Bilanz (>>>): 28.10.2010 - 23:44 UHR
Der Vergewaltigungs-Prozess gegen Wetter-Moderator Jörg Kachelmann – jetzt wurde Alice Schwarzer als Zeugin vor Gericht geladen! (BILDonline ca.: 15:00 Uhr)
Na, hören wir mal, dann sehen wir schon ... ,-))))
Mal schauen, was die Wahrsagerin ("Ich habe abgetrieben. Ich habe nicht abgetrieben." - Ich habe Psychologie, Französisch "studiert"**...) denn so zu sagen, wenn sie nicht - wie beim investigativen PANORAMA-Beitrag zu den ominösen Emails zwischen ihr und der NK - aufsteht ...;-).
Mitleidsmasch?
" Sie konnte, so erzählte sie in einer Vorlesung jungen Journalisten, sogar mit dem bulligen CSU-Politiker Franz Josef Strauß Mitgefühl entwickeln, weil seine Gegner "abwertend über seinen feisten Nacken und seinen Körper schrieben". In einem Brief an eine Jugendfreundin beschreibt sie, wie sie als junges Mädchen mit Verdacht auf Kinderlähmung im Krankenhaus lag und was wohl aus ihr geworden wäre, hätte sie diese Krankheit mit einer Behinderung überlebt: "Feministin vermutlich nicht. Eine hinkende Alice Schwarzer … es hat auch so gereicht."
3. Nov. 2010 ... Von allen Tabus in unserer Gesellschaft ist die Gewalt, die von Frauen gegen Männer in Partnerschaften ausgeübt wird, wahrscheinlich das ... www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/149186/... - Im Cache
Was soll denn erst werden, wenn die Noch-Bundesverdienstkreuzträgerin mit dem gespannten, ambivalenten Verhältnis zur Wahrheit ("Ich habe abgetrieben. - Ich habe nicht abgetrieben." - Psychologie/Französisch "studiert"...) - anders als beim PANORAMA-Beitrag zu den obskuren subjektiv-objektiven Emails NICHTaufstehen kann, sondern - obwohl es Zeugenstand (gegendert: ZeugINstand) heißt - sitzen bleiben muss.... ;-))). Peinlich, wenn frau sich da auf ein vermentliches Zeugnisverweigerungsrecht berufen können muss...;-))))
Und prompt: Alice Sch., die nach Selbsteinschätzung Psychologie-Studentin (ohne Abitur ???) und Superschlaue, fällt - darauf rein: (BILDonline 05.02.011 00.59) Schneller als gedacht, weil dümmer als gedacht?
"Doch am Ende der Befragung des Traumaforschers Prof. Seidler ging es plötzlich nicht mehr um das mutmaßliche Opfer – sondern um mich. (SIC!)
Fünf Minuten vor Ende der Verhandlung fordert der Kachelmann-Verteidiger auf einmal, mich als „Zeugin“ zu laden. Etwa, weil ich irgendetwas über die fragliche Nacht weiß, um die es hier ja gehen sollte? Weit gefehlt!
Zum anderen war sie, die sich selbst als "Zeugin" in Anführungszeichen setzt, damit blöd genug, Schwenns Spiel zu spielen und ein Millionen-Publikum mittelbar zu fragen, was denn die anderen Lausemädchen - bitte schön! - über die bewußte Nacht und das Kerngeschehen beizutragen hatten.
Nichts. Niente. Nada. Riens. Nothing. ...Nüscht.
Eben.
(Das hat wohl auch AS spätestens NACH dem Lesen ihres gedruckten Geschreibsels begriffen!)
Quod erat demonstrandum.
Sie sollte sich als Zweitname "Sweta" zulegen. Als Abkürzung von Swetlana (russisch: für (kleines) Licht, wie sich lange ein Troll bei "Free Kachelmann" nannte, die offensichtlich nicht mal den Titel des Forums verstanden hatte.
Nachdem sie unter Freundinverlust (Senta Berger) den zum Tanz mit der Schwarzer zwangsrekrutierten Polanski schon nicht dienstbar zur Auflagensteigerung (-erhaltung ! wäre wohl besser) machen konnte (Siehe auch tolle Rezension zur neuen DVD - Marina Zenovich "Roman Polanski - Wanted and Desired" in KONKRET 2 2011 "Der kleine Mann und der Ruhm" von Magnus Klaue Seite 56/57) und sich in der EMMA - wie üblich ! - zur Rächerin einer Menschin machte, die es gar nicht will und wollte
("Rückblickend sind sich Staatsanwalt und Verteidiger einig: Polanski habe ein anderes Verfahren verdient
[...]
Im Laufe des Films aber nähern sich die Positionen von Staatsanwalt und Verteidiger immer mehr an, bis sie am Ende, wenn es um die Befangenheit des Richters Rittenband geht, aus freien Stücken gegen diesen aussagen. In ihrer rückblickenden Einschätzung des Falles sind sich Gunson und Dalton, trotz fortbesstehender Differenzen in ihrem Urteil über Polanski, einig: Rittenbands Verhalten sei inakzeptabel gewesen.[...]
Gailey, die schon 1997 erklärt hat, dass sie Polanski verziehen habe und die Einstellung des Verfahrens wünsche, äußerte sich im Rückblick sehr vorsichtig über ihre Erfahrung des "Mißbrauchs", den sie eher als äußerst ambivalentes Geschehen beschreibt."
[...]
Und daß >>die Medien<< auch für etwas anderes gut sind als für Manipulation und Populismus, beweist ihr eigener Film, der unter ausschließlichem Rückgriff auf dokumentarisches Materail eine andere Geschichte erzählt als jene, die zuvor aus demselben Material zusammnegebastelt worden ist. Wer ihn kennt, wird auch die gegenwärtigen Berichte über diverse >>Mißbräuche<< mit anderen Augen sehen." (ebenda S. 57)
Wir wir übrigens aus gewöhnlich ungewöhnlich gut unterrichteten Kreisen (unserem I"M Publikum" beim LG Mannheim) erfuhren, fehlen nicht nur ein paar Pünktchen/Auslassungszeichen in dem angeblichen Zitat eines keinewegs zum REN-Blog gehörenden Besuchers, der einen Onliner bat sich zu schämen.
Von "Alice-Schwarzer-Fraktion" war dabei keineswegs die Rede, sondern von "Schwarzer-Niveau!" -
Bedauerlich, dass sich selbst Gisela Friedrichsen, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht wieder anwesend war, sondern erst just zu dem Zeitpunkt der Einmischung AS in die Auseinandersetzung eines Journalsiten mit REN den Saal wieder betrat,"mit Material von dpa und dapd" an dieser Kombination aus "Stille-Post-Spiel für Erwachsene" und "der Weiße-Neger-Wumbaba"... . ;-).
Bedauerlich auch, dass dieser "normale" Zuschauer keinen Fotoapparat dabei haben durfte. Für Sekunden hätte er die Gelegenheit gehabt, AS eben genau mit jener drei Sitze blockierenden männlichen Sitzhaltung "einzufrieren", die sie seinerzeit Klaus Löwitsch in einer legendären abendlichen Talk-Show meinte vorwerfen zu dürfen. (siehe Youtube).
Leider waren die anderen "Journalsiten" zu sehr mit dem Antichambrieren beim Nicht-Pressesprecher der STA beschäftigt, um dies wiederum mitzubekommen. Genauso wenig, wie die Tatsache, dass zwar ein Redakteuer der zweiten Klasse eine Tageszeitung in der Verhandlungspasue nicht breit zum Lesen auffalten darf; der Wachtmeister allerdings keine Traute zu haben scheint, bei gleichem Tun Frau Schwrazer zu stören... (Licet Jovi, non licet bovi??)
03.02.2011
Prozess
Kachelmann-Anwalt will Alice Schwarzer als Zeugin hören
"Für ihn sei entscheidend, dass Mattern einen Geschehensablauf wie von May geschildert für möglich hält, sagt Ankläger Lars-Torben Oltrogge. "Es ist ein Indizienprozess. (sic!) Und natürlich kann man jedes Indiz auch anders werten. Man muss in einer Gesamtschau zu einem Urteil kommen. Und uns hat Mattern in der Ansicht bestätigt, dass die Anklage zutrifft."
Ja, ja: Es ist schon ein "buntes Völkchen", das sich da neuerdings in die Königs(Königin)disziplin des Journalismus, der Gerichts-Berichterstattung, geschmuggelt hat. Noch eine Kostprobe?
Im Google ("Don't do evil!" - Schlimmer als der alttestamentarische Gott, Google vergißt nichts!) - nicht mal den verunglückten Rock 'n' Roll Versuch des Ex-Tanzmariechens Alice Schwarzer bei "Wetten, dass ..." bei dem, was sie für Rock 'n' Roll hielt und hält ... ) -Cache: (ursprüngliche Version):
Ein weiterer oft gehörter Satz des Gerichtstouristen in Mannheim lautet: “Das Urteil wird ja eh in Karlsruhe gesprochen!”. Das zeugt von wahrer Kennerschaft. Zur Info: Alle wesentlichen Experten und auch alle Nicht-Experten gehen davon aus, dass, egal wie das Urteil ausfallen wird, die jeweils unterlegene Seite in Revision gehen wird. Und die wird dann eben vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe verhandelt. Kachelmanns Strafverteidiger Johann Schwenn lässt keine Gelegenheit aus, die Revision mehr oder weniger offen anzusprechen. Erstaunlicherweise gelingt es ihm damit, das Mannheimer Gericht immer wieder aufs neue sichtbar zu verunsichern."
Inzwischen scheint dem, der sich für mindestens so superschlau hält wie Alice Schwarzer, es jemand gesteckt zu haben: (Wer war der Stecker des Super-Checkers?)
"Damit schafft es der Anwalt nun nach Bunte und Focusauch die Bild aus dem Prozess zu vertreiben." (TAZonline)
1. Ist Alice Schwarzer (noch) nicht BILD. Da sei Diekmann vor.
2. Berichten tun andere (u.a. per "Live"-Ticker) für BILD. Alice kommentiert(e) nur für BILD. Und kommentieren, also Meinung haben, kann man/frau/jder ohne jegliche Sach- und Rechtskunde.
"Wer sich eine eindeutige Beurteilung durch den Wissenschaftler erhofft hatte, wird auch bei der Analyse der Halswunde enttäuscht. An Aufwand und Kreativität des Sachverständigen liegt es jedoch nicht."
… oder auch nicht. (Uns schwennt schon Übles.) Zunächst stellt sich die Frage, ob der Therapeut und "Rekord-Zeuge" (RTL) des vermeintlichen Opfers selbst überhaupt noch verhandlungsfähig oder nicht inzwischen schwenn-traumatisiert behandlungsbedürftig ist, schließlich erscheint er selbst schwerst schockiert nur noch mit juristischem Body-, Soul- &Reputationguard vor Gericht (siehe sogar für RTL verhaltensauffällig und ungewöhnlich). Denn er weiß: Auch für ihn geht’s ums Ganze, nicht nur um die Brotdose, sondern ums Brot.Um seines.
Bereits vorher (siehe nochmals RTL) fühlte "der Rekord-Zeuge" (RTL) sich diffamiert. Fällt also heute der Begriff „Voodoo-Gutachter/Therapeut/Zeuge“, um ihn endgültig aus der Reserve zu locken? (Wir wären auf die juristische Auseinandersetzung gespannt, schließlich waren auch die Reagonomics als „Voodoo-Economics“ - hinter denen seinerzeit durchaus ernstzunehmende, oder besser ernstgenommene Wirtschaftswissenschaftler gestanden haben sollen - jahrelang ein stehender Begriff) Entlarvt Star-RA Johann Schwenn den (spätestens seit es Google gibt) weltbekannten Psycho-Traumatologen gar als Para-Psychologen, der bei Nacht im Tunnel eine schwarze Katze zu sehen glaubt – die gar nicht da ist. Nur weil (auch) keine Mäuse im Tunnel sind.
Wie gesagt: Uns schwennt Übles. Für die Medien wird es sicher ein Fest (ein Schlacht-Fest?)
werden, zumal nach dem unterbrochenen Gutachtenversuch des Prof. Mattern am Dienstag das Eis, auf das sich mancher ohne Not wagt, wenn es ihm zu bunt wird, sehr sehr dünn geworden ist.
****************
Versuchen wir mal kurz den aktuellen Stand zusammen zu fassen. Prof. Mattern, der Nicht-Kachlemann-Gutachter zuständig für für die versuchsweise Begutachtung der körperlichen Traumata des vermeintlichen Opfers behauptet am Dienstag noch, dass angebliche Opfer habe bei der Erstuntersuchung behauptet, es benötige nach Selbsteinschätzung keine psychologische Hilfe. Irgendjemand, der das glaubte besser einschätzen zu können als das vermeintliche Opfer selbst, wird ihr also in den Folgetagen eingeredet haben, dass dem nicht so sein kann/sollte/könnte/müsste. Gegenüber der Gutachterin Prof. Greuel habe sie sich später auf traumabedingten Gedächtnisverlust berufen bzw. zurückgezogen, allerdings dann merkwürdigerweise doch einzelne Versatzstücke memoriert. Diese zum Kerngeschehen gehörenden sollen allerdings nicht so ganz in den geschilderten bzw. ableitbaren Handlungsablauf passen, wie so manche sichtbaren körperlichen Wundmale eben auch. Auf manche körperlichen Wundmale, die bereits bei der vorherigen gynäkologischen Untersuchung als „im Werden“ erkennbar waren und auch nach Meinung des Experimental-Gutachters Mattern erhebliche Schmerzen verursacht haben müssten, wies sie auf Befragen allerdings nicht hin. Konnte auch auf Nachfrage zur Entstehungsgeschichte nichts Sinnvolles beitragen.
Was würde wohl eine Versicherung sagen, wenn eine Versicherungsnehmerin sich mit der Bitte um Schadensregulierung melden würde, weil sie einen komplett leeren Keller habe, was ja ganz klar auf Ausspülung durch Überflutung eines lokal begrenzten Tsunamis/Berghangunterspülung schließen lasse? Wenn auf den eingeforderten Fotos vom angeblichen traumatisierten Keller dann allerdings ein paar vereinzelte Gegenstände zu sehen sind, die dort eigentlich nach den Seins-Gesetzen der Physik, Biologie oder Chemie (nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Wissenschaften in dieser Raum-Zeit dieses Universums) nicht sein könnten bzw. andere zwingend zu erwartende Phänomene (wie z.B. Feuchtigkeitsreaktionen an den Wänden bei Beton und Farben) nicht aufgetreten sind würde die Versicherung dann „regulieren“?
Um nicht eine Analogie mit einer plötzlichen lokal begrenzten Windböe und einem vorgetragenen Dachschaden vielleicht doch noch eine andere Analogie: Immer wider gerne genommen wird ja der vermeintliche Blitzschaden/Überspannungsschaden, nach größeren allgemeinen oder lokalen Unwettern. So gern, dass es lohnenswert für Versicherungen war, dazu überzugehen, ihren örtlichen regulierungsberechtigten Agenten bzw. Niederlassungen direkten Zugriff auf in-/externe Blitz-Datenbanken zu geben. Manchmal erledigte sich dann schon sehr schnell die Bitte des VN auf Schadensregulierung. Ein spezieller Blitz-Spannungschaden ergibt allerdings auch bei der Untersuchung mit dem Raster-Mikroskop ein für diesen Schadensfall typisches Bild z.B. bei Compuetbauteilen, das einem Fingerabdruck nahekommt. Wenn die Kundin das Gerät dann nicht einschickt, weil sie es bereits entsorgt hat, welche Schadensabteilung würde dann noch letztendlich zu Lasten der Versichertengemeinschaft regulieren? Würden am eingeschickten Laptop allerdings gerade jene „Hardcore“-Kleinstbauteile fehlen, auf die es beim Kerngeschehen des Blitz-Einschlags ankommt, würde man beim gutachterlich tätigen Ingenieurbüro sicherlich schon mehr als nur die Stirn runzeln. Werden/Würden im mikroskopischen Bereich allerdings Beschädigungen sichtbar, die nach einem Ereignis wie dem Blitzschlag nicht aufgetreten sein können und fehlen andere typische und zwingende Merkmale der kurzfristigen Überspannung, gibt/gäbe es nach dem Gutachten sicherlich zügig Verfahren wegen versuchten Versicherungsbetrugs.
Der Ball ist im Spiel …
Nun darf man gespannt sein, wann die Kreativ-Abteilungen der Privatsender und/oder Stiftung Warentest, die ja auch schon mal auf die Idee kommen mit versteckter Kamera (zumindest die Privatsender) Dienstleister vom Schlüsseldienst über Waschmaschinen- und Kfz-Reparatur auf ihre Wahrhaftigkeit und Abrechnungstreue oder die Einhaltung der Compliance- und Beratungsqualitätsstandards der Bank- (WP und Kredit-) und Versicherungsberater zu testen, die Steilvorlage annehmen und ordnungsgemäß in ein Tor verwandeln. Wurden nicht auch schon Hausärzte getestet, wie schnell sie auf Zuruf der Eigendiagnose des vermeintlichen Patienten „einen Gelben“ ausstellen? Warum also nicht mal Psycho-Traumatologen an- und austesten? Wenn sie schon in weiten Teilen nicht öffentlich wegen der vermeintlich pikanten Details und des Persönlichkeitsschutzes aussagen dürfen. - Mit fiktiven Fällen, wo mangels echten Erlebens ohnehin die Erinnerung (ganz untraumatisch) fehlt. Wie (be-)handeln Psycho-Traumatologen dann?
Und ohnehin: Wie rechnet man eigentlich eine Wunde (Trauma) ab, die die vermeintliche Patientin selbst zunächst gar nicht für behandlungsbedürftig ansieht, sich nicht schmerzhaft erinnert. Man stelle sich mal vor, ein Hausarzt sieht an einer Stelle einen für sonst niemanden, nicht mal die vermeintliche Patientin sichtbaren Kratzer und ritzt genau an dieser Stelle zur Behandlung ein, bestellt die nunmehr verletzte Patientin regelmäßig ein, um ihr zur Behandlung Salz reinzustreuen ….
Das heißt nicht, dass die Veranstaltung in der Provinz nicht weiterginge ... Im nächsten Leben werden wir Forensikerinnen ... Wir produzieren dann viel heiße Luft , reden viel ohne etwas zu sagen, legen uns nicht fest (schließlich haben Gerichte inzwischen sind ja Gutachter schon straf- und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen worden), befragen Freunde und Bekannte im Rundruf und stellen eine dicke Rechnung aus .... aber der sich selbst fragende Mattern hat auch schon so seine "Erfahrungen" mit Gerichten ( „Ich habe mich natürlich gefragt“, antwortet Mattern, „was will der Richter von mir hören . . .“15/1990 "...weil der der Ehemann ist." ) SPIEGEL 15/1990
Der Gutachter Prof. Mattern (Heidelberg) (Nein, Frau Hannelore Crolly (WELTonline), er ist KEIN Kachelmann-Gutachter!) stahl Star-RA Johann Schwenn in leisem Brustton der mangelnden eigenen Überzeugung einfach und schon ungefragt die Show. - in Mannheim. Ein Affront! Allein das gehört gegeißelt! - Der Kachelmann-Verteidiger steht ja immer unter (zu?) hohem Standgas (vielleicht mal Schilddrüse untersuchen lassen! - das war noch kein Gutachten, nur gutgemeinter, eventuell lebensverlängernder und vor allem kostenloser Rat!). Das hat man schon mal bei Leuten, die die Ungerechtigkeit Gottes spüren, zu ihrem übergroßen Ego nicht die nötige stofflich-körperliche Hülle (Gysi, Lafontaine, Napoleon I., Sarkozy, Berlusconi ..) mitgeliefert bekommen zu haben.
Aus der Sicht des Angeklagten (nicht des Star-Anwalts) jedenfalls gab es allerdings zunächst mal nichts zu meckern. Der erste Schritt in dauerhafte Freiheit ist damit nolens volens getan. Denn auf der Basis kann Kachelmann einfach allen Ernstes nicht mehr verurteilt werden. Im Vergleich dazu wäre dies wohl der Moment gewesen, als die Staatsanwältin im viel zitierten und bemühten, angeblichen Parallel-Fall Andreas Türck kippte, kleinlaut die vollen Segel strich, um nicht ganz die Fronten wechseln zu müssen. Aber Schwenn scheint die vollendete Demütigung und Demontage Oltrogges zu wollen, den Kniefall, den Kotau. Das komplette Vorführen, dass man bei dem Material weder hätte beim damaligen (wie heutigen) Gutachter-Wissensstand anklagen noch in der Folge überhaupt ein Verfahren hätte eröffnen dürfen... . Schwenn scheint von der Truppe, die keine Gefangenen macht. Er will die bedingungslose Kapitulation der STA und des Gerichts, obwohl die ohnehin von Sitzung zu (öffentlicher) SItzung ein immer traurigeres Gesambild abliefern. (Dass man seitens der STA zwischenzeitlich schon mal den Nebenklägerin-Vertreter RA Franz in die Mitte nimmt, was durch seine massige Erscheinung allzu leicht den Eindruck vermittelt, er habe bei den linken Drei sowas wie den "den Vorsitz". (Ohne Vorsatz! - Natürlich.) ist eher ein lustiges Bild im Bild)
Man muss schon selbst an der Grenze zur Behandlungsbedürftigkeit wegen Realitätsverlusts stehen, wenn man - wie die letzten vereinzelnDEN „Journalisten“, (siehe unten) titelt:"Gerichtsmediziner-Gutachten belastet Jörg Kachelmann" - Was für ein Nonsens! - Wieso belastet ein Gutachter, der zur Unentscheidbarkeit kommt, in einem RECHTSSTAAT einen Angeklagten? (Doch nur dann, wenn man selbst bei einem solchen unentschiedenen Gutachter/n einen unbdedingten Verurteilungswillen beim Gericht unterstellt, der sich das unentschiedene Gutachten zurechtschneidet, wie Dirk Bach und Sonja Zietlow (bzw. ihr Mann als Ghostwriter) die Dschungel-Realität.
- Da scheint jemand von der schreibenden Zunft mal wieder vom AS-Virus befallen und hat nicht mal die Basics über Rechtstaatlichkeit verstanden(!), völlig verlassen von ihrer einstigen Anführerin (Alice, die sich selbst in seltsamster Selbstwahrnehmung und völligem Realitätsverlust für eine Journalistin, eine gute gar, hält, war (natürlich??!?!?) nicht da!)
Die kann (wieder) ganz ohne Anwesenheit, wenn es denn wirklich mal öffentlich und detailreich bzgl. des angeblichen Kerngeschehen wird, aus der Ferne und vom Hörensagen kommentieren.) völlig desorientiert (im übertragenen wie realen Sinne) kommentieren. Wie einige wenige Kollegen, die von Vorhalle zu Gerichtssaal pendelnd und offensichtlich nicht alles mitbekommend und verstehend titeln: „Gutachter belastet Kachelmann“. Tsss.
Da scheinen offensichtlich nicht nur Ersatz-Schöffe und -in gelegentlich eingenickt zu sein, oder wie die geständige und sich (deshalb?) für ihre vielen Fragen entschuldigende Berichterstatterin mit dem Multi-Tasking überfordert (Mitschreiben, Hören, Bilder schauen) gewesen zu sein. (Man fragt sich unwillkürlich: Wie ist die dann durch juristische Vorlesungen, Seminare, etc, bis zum fürs RichterINNENamt befähigenden Examen gekommen?) Inzwischen ist diese kurzzeitig als „wissenschaftliche Erkenntnis“ als Gender-Schmonzes speziell Frauen zugeschrieben Eigenschaft (bessere Multi-Tasking-Fähigkeit) ohnehin ja zerschossen, es bedarf also keiner weiteren Widerlegungsbeispiele durch die Richterin und Frau Crolly von der „WELT“ zur nach dem „Kritischen Rationalismus“ notwendigen Falsifizierung mehr.
Sicher lohnt eine komplette Nachbetrachtung der Methoden und Methodologie Matterns – wenn nach dem Ende der unterbrochenen Befragungsrunde! - die ganze Provinzialität und „Hemdärmeligkeit“ im CSI-Zeitalter, (für die er sich ja auch selbst mehrfach entschuldigte). Immerhin so viel sei schon angemerkt, wenn es auch keine Überraschungszeugen wie bei Salesch und Konsorten, gab, gibt und geben wird, Überraschendes gab es dennoch:
Wenn eine „Gutachter“, der wenig überraschend zu Nachuntersuchungen der Erst- (09.02.2010) und Zweituntersuchungen (11.02.2010) zum 12.11.2010 (!) und 14.12.2010 (!) bittet, statt überraschend aufzuschlagen (man erinnere sich an den angekündigten Besuch zur PC-Beschlagnahme durch die Polizistin!), so ist es schon überraschend, wenn er überrascht ist, eine „Markierung“ am Hals zu finden, die er „so“ nach dem/den Untersuchungsbild(ern) zu Beginn „nicht erwartet“ habe und aufgrund der „Flächigkeit“ und wenig diskreten ursprünglichen Markierungen, zumal bei der Dislozierung, nicht erwarten konnte.
Es handelt sich dabei um eine „schnurgerade“ um den Hals der sichtlich bei der Nachuntersuchung gebräunten Nebenklägerin „weiße“ führende Linie, wie sie schon mal entsteht, wenn man bei Sonnenbaden vergessen hat, dass Goldkettchen auszuziehen, also ausdrücklich nicht um beliebig geknickte, geschnittene und verlaufende Hautfalten, die sich „abbilden“, wenn frau „vergessen hat auf der Sonnenbank im Studio „Sunshine“ den Hals bzw. Rückgrat durchzustrecken (wenigstens da).
Die „ursprüngliche“ eher flächige (eher trapezförmiger Kreisausschnitt) Verletzung mit leichten Impressionen (auf einer durch senile Warzen gerötete Haut oder selbst auf reiner Haut – man bedenke es war am 09.02.2010 und hämmert uns gerade EXAKT ein Jahr danach die Werbung das Folgende ins Klinehirn?>>>) ) lässt sich dagegen leicht mit haushaltsüblichen „Bordmitteln“ (dünnstes Paketpaketband aus Muttis Schublade. Zahnseide, herstellen, wie Kinder, die noch „klassisch“ und nicht nur am Computer spielen, sondern noch Baumhäuser bauen etc. ... An einem gedachten „Fix“punkt (eine Hand) „arretiertes“ Seil/Paketband/Zahnseidenstück erzeugt ein gleiches Verwundungsbild (mit Abschrappen/Abschürfungen), wie jedes Kind (oder Bundeswehrsoldat nach Robbenübungen) bestätigen können wird, dass schon mal an einem Seil (z.B. beim Versuch darunter durch zu krabbeln oder gar schwungvoll durchzuspringen) hängengeblieben (Das gespannte Seil haftet dabei mehrmals „in der Fläche“ mit horizontalen und vertikalen Bewegungen mit unterschiedlichem Druck an... .).
Auch die Eigentümlichkeit der im FOCUS im Schema wenig realitätsnah wiedergegebenen, flächigen und wenig erwartbaren (von der Logik und den Erfahrungswerten des Gutachters als auch der von ihm für SEIN Gutachten hinzugezogenen zur allgemeinen „Meinungsumfrage“ weiteren Kreise – schließlich hat man es in Heidelberg rein mengenmäßig nicht so oft mit angeblichen und/oder Vergewaltigungen zu tun, wie z.B. in Hamburg und Berlin) spricht eher für Selbstbringung (Für die es nicht sehen konnten – aber hier leicht beschreibbar: größtenteils unterhalb der im Sitzen eng anliegende Längs-Verbindungsnaht. Wobei wir bei einem weiteren recht eigentümlichen Punkt dieses CSI-Heidelberg-„Gutachtens“ und der allgemeinen „Diskussion“ darüber wären. In allen Fällen, geht man – Überraschung! - offensichtlich !(Montage- bzw. Rekonstruktionsbilder) davon aus, dass zumindest die Beine der Nebenklägerin unbekleidet waren. Im Falle der Tat wäre dies auch durchaus sinnvoll bis zwingend, um den angeblichen Ziel der Begehung der Tat näher zu kommen. Bei Selbstbeibringung allerdings keineswegs. Diese Variante ist dann nur eine Möglichkeit. Aus Falschem kann man – das wussten allerdings schon die Römer ! - alles folgern. Unterstellt man allerdings als „Arbeitshypothese“, dass spätestens (!) im weiteren Verlauf nach der für sie ach so überraschenden (?!?!? - noch vorher gekocht, obwohl sie ihn nur für ihn überraschend „zur Rede stellen“ wollte) und tränenreichen Trennung und Verabschiedung der Gedanke keimte, eine Falschanzeige (bei der einer schon mal die „Knie schlottern“ und die Stimme tränenreich zittern können, weniger aus Angst vor in Deutschland minimaler Strafverfolgung denn vor öffentlicher Ächtung, wenn es auffliegt ) loszutreten. Dann, spätestens dann wird sie sich (es war Winter) ja wenigstens „etwas“ übergezogen haben (nachdem „das Strickkleid“ eingetütet war“), zumal es ja galt dann über Stunden galt die Wohnung für den anstehenden Polizeibesuch zu richten.) - Dass sich dann durch die andere textilbedingte (sei es eine Jogging – oder Jeans-Hose) Druckverteilung (!) bei massiven Eigenschlägen flächige, durchaus mit markanten Einzelabdrücken (4 Abdrücke der ersten Finger-Glieder, 4 Abdrücke der Knöchel der Faust, “Insellösung“ durch Schlag mit vorsthendem (Mittel-)Knöchel des Zeigefingers oder Handknöchel des 1. Glieds), versehene („flächigere“, weniger konturierte) Impressionen optisch deutlich näher an den tatsächlich vorgefundenen, gebildet haben müssen, dürfte bei dieser unangesprochenen, nicht vorgestellten und damit unhinterfragten Variante klar sein. Da es bereits ohne diese unbetrachtete Variante zur für den „Gutachter“ (mit all seinen Hilfsgutachtern und Hilfskräften) unentscheidbaren „Fifty-Fifty“, also unentscheidbaren gutachterlichen, bereits aber Kachelmann im juristischen Sinne entlastenden Situation gekommen ist, lässt MIT der Variante der Bekleidung die Waagschale endgültig zu Lasten der Wahrscheinlichkeit der Selbstbeibringung kippen, da bestimmte Hämatome eben nicht mit der beschriebenen Dynamik, (Unbekleidetheit in dem Bereich), der angeblichen „Zielrichtung“ der Vergewaltigung, den Gesetzen der Physik (hier Mechanik, Traumato-Mechanik) und der allgemeinen Vernunft in Einklang zu bringen sind. Mit "Beinkleid" geschützt kann frau dann durchaus "Hilfsmittel" zur Beibringung zur Krafteinwirkungserhöhung an diesen (!) merkwürdigen Stellen benutzen, die ansonsten auf blanker Haut eine Selsbtbeibringung entlarvende Verletzungen verursachen würden (z.B. Metallende eines Staubsaugerschlauchs ohne Kopf). Ohne eine "vom Typ ähnliche Blondine" bemühen zu müssen: Eine handelsübliche Flasche, voll oder leer (was Frau gerade so im Kühlschrank hat), am Flaschen-Bauch/-Körper oder wie einen Baseball-Schläger am Flaschenhals gegriffen, tut es bestimmt auch. Da bekommt die zierlichste Sportlerin die nötige Hebelkraft für ein paar in der Wirkung heftige Schläge an die Innenseite (gerade an den ! Stellen)... sogar beidseitig. Passend. Zu den Bildern. Natürlich nicht zur Anklage. Es fehlte auch der für die Thesen-Prüfung der Selbstbeibringung "Versuchsaufbau" nach dem Motto: "Frauchen, hier hast Du einen handelsüblichen Dildo vom Typ Mandingo. Kannst Du Dich mal versuchsweise damit zwischen den Beinen schlagen. Aber nur bis es weh tut. Danke, Schatz! - Ich mach's wieder gut. Von einem Teil der Gutachter-Gage, äh Honorar bekommst Du auch einen neuen Pelz... als angemessenen Teil als sachverständige Hilfskraft. Oder 5 Jahre eine monatliche Botox-Aufspritzung.") Auch dies könnte auch das Nicht-Erwähnen durch das vermeintliche Opfer erklären. Da sie durch das "Beinkleid" verdeckt, sie ja nicht "erscheinen" gesehen hat. Außerdem ermöglichte eine solche Methode auch durchaus das erstmalige und im Verlauf des Vormittags ein bequemes "Nachladen" (insbesondere, wenn frau an Flaschen einer dunkelbraunen Zuckerbrause denkt, die früher durchaus weibliche Formen hat und heute - wie manch andere Flaschen auch ! - durchaus unebene Flächen am Flaschenkörper haben - z.B. gerade der amerikanischen Ketchups (weil wir ohnehin bei Tomaten sind) mit durchaus inspirierendem deutschen Namen, den wir natürlich hier nicht nennen möchten. Nein, nicht Heinz. Kantiger, griffiger, kräftiger!) durch ein zur Manipulation neigende Opfer-Darstellerin. Wir wollen auch nicht abstreiten, dass sicherlich Salat-Dressing-Flaschen auch gut in der Hand liegen (würden). - Vielleicht stellt sich ja eine gewisse (blond, ähnlicher Typ) Sarah Dingens-Knappik, unsere "Dschungelkönig der Herzen", als blaue-Flecken-Model zum "Dschungel-Reality-bites-Test-Update" kurzfristig zur Verfügung. Die Flecken gehen ja wieder weg... . (Schlimmer als Katy Karrenbauers bezahlte Stromstößchen-Erduldung ("Ich war 49 Jahre alt und brauchte das Geld.") wird's ja nicht.)
----------------------------
Man darf also durchaus gespannt sein, ob der staatliche „Gutachter“ (WELT: nicht Kachelmann-Gutachter! - Er ist weder von ihm bestellt, noch hat er ihn zu begutachten!) weiter den Wachelpudding gibt, den Schwenn und die angeblich nicht mehr wie bei seinem Vorgänger scheinbar „quasi entmündigte“ Rain Andrea Combé in der Runde die letzten bei der weiteren Befragung des Professors (an die Wand) zu nageln versuchen, und damit seinen Ruf und den des Instituts in Heidelberg mit seinen permanenten Eigenentschuldigungen ruiniert (… nicht so viele Erfahrung/Fälle wie Hamburg/Berlin, kein eigener Fotograf/Keine Planstelle – gibt’s in ganz Heidelberg keinen Fotoprofi, den man fallweise beiziehen kann (und sollte), wenn man schon weiß, dass es bestimmt dicke kommt? - Der auch Bilder in der Zeitachse durch Fixierung des Subjekts und der Kamera exakt „deckend“ herstellen kann? Oder zumindest bei der Nachbearbeitung durch Layer bei Photoshop et al, die Bilder maßstabsgenau übereinander „langern“ kann, anstatt sie bei einer Powerpoint-Präsentation-Heidelbergensis nebeneinander zu stellen, im Vertrauen auf das Auge(nmaß) des „richterlichen“ Betrachters. (Bereits OpenOffice (hier: Impress) statt Microsoft (hier: Powerpoint) und man hätte die Kosten den Fotografen schon raus … .
Merkwürdig übrigens, dass alle „zufälligen“ oder „deterministischen“ (Prof. Mattern macht gerne eine durchaus erklärungsbedürftige Unterscheidung - bei BUNTEonline ist es sowieso egal, da kapiert man ohnehin eh nix - zwischen „stochastischen“ und „deterministischen“ Ereignissen !??!??! - Wir erinnern an unsere Erinnerung an das ALLGEMEINE Anna-Karenina-Prinzip) technischen Einschränkungen und sonstigen „Zufälligkeiten“ wie ausgefallene Videokamera bei Vernehmung, Fotos (keine Videos? - nicht mal eine Handy-Kamera am Institut? - von wegen 3-D) von Laien statt Profis bei einem rechtsmedizinischen Institut(!), Ankündigungen von Besuchen zur PC-Beschlagnahme (zudem erst auf „Anregung“ Nachdruck der Verteidigung), Ankündigung von Nachuntersuchungen etc. etc. bisher nach unserem Meinen und Dafürhalten stets „entlastend“ für das vermeintliche Opfer ausgewirkt haben. Davon, dass die „neuen Fotos“ und Montagen nicht gleichzeitig in ausreichender Stückzahl vorlagen, sondern in der „Pause“, also quasi erst „live“ und damit wieder am Ende prozessverlängernd durch das Gericht geliefert wurden.... .
Ach ja, da war noch was: Keineswegs überraschend ist es auch, dass sie nicht selbst auf die flächigen an der bei einer Vergewaltigung weniger zu erwartenden Stelle auf den Innenseiten der Oberschenkel (größtenteils) unterhalb der Längs-Hosen-Naht aufmerksam machte. Die in der Mittagspause vom halben Chef vorgenommene Untersuchung war Stunden nach der nicht bestimmten und nicht genau bestaimmabren (! Mattern) Zeit nach Selbst- oder Fremd-Beibringung. Dazwischen können etliche Toilettengänge der angeblich Vergewaltigten gelegen haben, bei denen sie selbst eben noch keine ausgeprägten Effekte sehen konnte.
Bemerkung und Betonung sollte aber einstweilen schon der Umstand finden, dass der Sachverständige, der ungefähr so alt ist wie Mick Jagger und Keith Richard, und noch nie selbst solche lokalen und flächigen "ungewöhnlichen" also (falsche?) Verletzungen gesehen haben will und deshalb Fach-Kollegen wegen Expertise einbezog. Das einzige ähnliche Beispiel, das man ihm zur Verfügung stellte, war allerdings eines von einem inzwischen gerichtlich festgestellten Fall der FALSCHANSCHULDIGUNG.
EIn weiteres optisch ähnliches Bild kann er allerdings auch bei seinen Altersgenossen von den Rolling Stones bzw. Google finden: Das seinerzeit skandalöse Erst-Cover des Albums "Black and Blue" von den Rumtreibern. Vielleicht kommt wenigstens ihm beim Betrachten eine "Inspiration" ...., warum die "Flecken" am angeblcihen Opfer genau da zu finden waren, wo sie gefunden wurden, aber für ihn SO wenig erwartbar waren....
Immerhin: Es ist Bewegung drin. - In der Berichterstattung. Selbst BILD bemüht und sich wenigstens im Rahmen der eigenen intellektuellen und charakterlichen Möglichkeiten (ohne AS!) um Gegenüberstellung der angeblichen Pro und Contras und bläst nicht nur leiseTrübsal, sondern auch wohl zum geordneten Rückzug...
Jörg Kachelmann: Ein Gutachten belastet ihn – BUNTE online ...
Der kommissarische Leiter der Rechtsmedizin an der Universitätsklinik Heidelberg , Rainer Mattern, sagte am Dienstag vor dem Landgericht Mannheim, die Verletzungen des angeblichen .. Gutachter belastet Moderator Kachelmann RP ONLINE
Im Vergewaltigungsprozess gegen den Moderator Jörg Kachelmann hat der Gerichtsmediziner Rainer Mattern sein Gutachten vorgestellt: Danach können die ...
Wenig verstanden hat auch die BUNTEonline: ;-)) Wundern tut's nicht. Der Titel als Conclusio paßt sogar so gar nicht zum Text, doller geht's kaum noch:
1. Febr. 2011 ... Jörg Kachelmann wird durch ein neues Sachverständigengutachten aus der Rechtsmedizin an der Universitätsklinik Heidelberg belastet. www.bunte.de/.../joerg-kachelmann-ein-gutachten-belastet-ihn-_aid_22677.html
Gutachter im Kachelmann-Prozess: "Dinge selbst zufügen" „Es ist sicher nicht verkehrt, dass hier noch weitere Rechtsmediziner sitzen“, sagt er. „In Heidelberg passiert nicht so viel, ich will nicht behaupten, dass ich derjenige wäre, der am meisten Erfahrung hat.“ [---]
"Dabei ist Mattern mit 65 Jahren kein unerfahrener Rechtsmediziner. Ein Verletzungsmuster wie bei Simone W. habe er allerdings noch nicht gesehen; vor allem habe ihn gewundert, dass es keine Abwehrverletzungen an den Armen gebe."
Fall Kachelmann: Keine klaren Resultate
news.search.ch
Im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann konnte auch ein Sachverständiger keine Klarheit bringen. Er könne weder bestätigen noch ausschliessen, ...
Rechtsmediziner sagt aus Keine Klarheit im Kachelmann-Prozess
Kölnische Rundschau
(Bild: dpa) MANNHEIM - Weder-noch im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann: Ein Rechtsmediziner, der das mutmaßliche Opfer zuerst ...
Kachelmann-Prozess: Gutachter Mattern: Er weiß es auch nicht ...
Gutachter Rainer Mattern untersuchte Claudia D. als Erster nach ihrer angeblichen Vergewaltigung durch Jörg Kachelmann. Im Prozess beschreibt er ihre Verletzungen - und kommt zu keinem eindeutigen Ergebnis.
Newsconcept das Nachrichten und... - http://newsconcept.de/
Fall Kachelmann: Keine klaren Resultate
news.search.ch
Im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann konnte auch ein Sachverständiger keine Klarheit bringen. Er könne weder bestätigen noch ausschliessen, ...
Alles zu diesem Thema ansehen »
Rechtsmediziner sagt aus Keine Klarheit im Kachelmann-Prozess
Kölnische Rundschau
(Bild: dpa) MANNHEIM - Weder-noch im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann: Ein Rechtsmediziner, der das mutmaßliche Opfer zuerst ...
Vom Mangel an eindeutigen Erkenntnissen Spiegel Online
Der Prozess gegen Jörg Kachelmann ist ein extrem zähes Ringen um die Wahrheit. Aussage steht gehen Aussage, Ex-Geliebte des Angeklagten versuchten ihren ...
Alles zu diesem Thema ansehen »
Schwere Wahrheitssuche suedkurier.de „Ich kann nicht beweisen, dass Kachelmann die Verletzungen erzeugt hat“, sagte der kommissarische Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Uni Heidelberg. ...
Alles zu diesem Thema ansehen »
Wettermoderator vor Gericht Im Kachelmann-Prozess steht Aussage gegen Aussage
Hamburger Abendblatt
Jörg Kachelmann und sein Hauptverteidiger Johann Schwenn bereiten sich auf den neuen Prozesstag vor. Mannheim. Harter Schlag für den Wettermoderator: Im ...
Prozesse: Kachelmann-Prozess: Experte ohne klares Ergebnis - FOCUS ...
von admin
Süderländer Volksfreund Prozesse: Kachelmann-Prozess: Experte ohne klares Ergebnis FOCUS Online Weder-noch im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann: Auch einer der wichtigsten Sachverständigen hat dem ...
News 360 Grad - http://www.cityauftrag.de/
Kachelmann-Prozess: Rechtsmediziner ohne klares Ergebnis – General ...
von admin
Mannheim. Weder-noch im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann: Auch einer der wichtigsten Sachverständigen hat dem Landgericht Mannheim am Dienstag ...
Mannheim Jobs - http://mannheim.jobs-de.de/
Kachelmann-Prozess: Experte ohne klares Ergebnis
Reutlinger General-Anzeiger (Abonnement)
Mannheim (dpa) - Weder-noch im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann: Auch einer der wichtigsten Sachverständigen hat dem ...