Dienstag, 10. Juli 2012

Alles was Recht ist: Grundlagenwerk zu Gerichts-PR erschienen

Mit ihrer aktuellen Publikation „Litigation-PR: Alles was Recht ist“ legen die Herausgeber Dr. Lars Rademacher von der MHMK, Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation, und Alexander Schmitt-Geiger das erste Grundlagenwerk zur strategischen Rechtskommunikation in Deutschland vor. Unter theoretischen und empirischen Blickwinkeln erschließt der Sammelband den Bereich prozessbezogener Öffentlichkeitsarbeit. Zu den 25 Fachautoren gehören Kommunikationswissenschaftler und Soziologen ebenso wie Journalisten, Anwälte und Richter. Das Geleitwort zu dem Sammelband stammt von Alice Schwarzer.
Der programmatische Sammelband von Lars Rademacher (MHMK) und Alexander Schmitt-Geiger fasst die aktuelle Diskussion um die Bedeutung und Funktion der strategischen Rechtskommunikation zusammen.Der programmatische Sammelband von Lars Rademacher (MHMK) und Alexander Schmitt-Geiger fasst die aktuelle Diskussion um die Bedeutung und Funktion der strategischen Rechtskommunikation zusammen.
Springer Fachmedien Wiesbaden
Ausgehend vom amerikanischen Vorbild hat sich die Öffentlichkeitsarbeit in und um Gerichtsverfahren in Deutschland und Europa deutlich professionalisiert und ausgeweitet. Mit dem vorliegenden Band aus dem Verlag für Lehr- und Fachmedien Springer VS wird der Status Quo der sogenannten Litigation-PR im deutschsprachigen Raum erstmalig umfassend abgebildet. Anhand konkreter Fälle analysieren die Verfasser Rezeptionsmuster von Gerichtsverfahren in Öffentlichkeit und Medien ebenso wie kommunikative Strategien auf Seiten von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verteidigung.

Dazu der PR-Experte Lars Rademacher: „Der Professionalisierungsgrad und das Ausmaß prozessbegleitender Öffentlichkeitsarbeit hat in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Wir erleben eine deutliche Aufrüstung bei allen Prozessbeteiligten. Das zeigen Fälle wie das Berufungsverfahren der Amerikanerin Amanda Knox für den europäischen Kontext und die Verfahren gegen Jörg Kachelmann oder Klaus Zumwinkel in Deutschland. Mit unserer Publikation wollen wir nicht nur das Potenzial strategischer Rechtskommunikation vor Augen führen, sondern dieses Praxisfeld auch wissenschaftlich verorten. Gleichzeitig hoffen wir, dass die vielfältigen Sichtweisen unserer Autoren allen beteiligten Akteuren helfen werden, einen angemessenen Umgang mit der Dynamik von Litigation-PR zu entwickeln.“

Doch nicht nur in den Verfahren mit hoher medialer Aufmerksamkeit ist Litigation-PR mittlerweile selbstverständlicher Bestandteil der deutschen Prozesskultur, erläutert der Kommunikationsberater Alexander Schmitt-Geiger: „Damit eine juristische Streitigkeit nicht zu einem unkontrollierbaren Ansehensverlust wird, erleben wir auch in Deutschland eine stark wachsende Nachfrage nach Litigation-PR. Das gilt für alle Unternehmensgrößen, für Merger&Aquisition-Streitigkeiten ebenso wie für Strafverfahren oder verwaltungsrechtliche Fälle. In Zeiten von Internetforen, Blogs und Tweets wollen auch kleine Unternehmen und Privatpersonen die eigene Reputation durch systematisches Kommunikationsmanagement schützen. Schließlich gilt ‚kein Kommentar‘ im Gerichtssaal der Öffentlichkeit schnell als Schuldeingeständnis.“

Wie groß der Einfluss professioneller Litigation-PR sein kann, analysiert Alice Schwarzer im Geleitwort des Bandes. Kritisch beschreibt die EMMA-Herausgeberin die generelle Prozessberichterstattung deutscher Leitmedien ebenso wie die persönlichen Erfahrungen, die sie als Prozessbeobachterin im Kachelmann-Verfahren gemacht hat: „Der Fall Kachelmann hat mich gelehrt, dass die Gerichte in Deutschland und auch die Medien weit davon entfernt sind, der konzertierten und hemmungslosen Wucht der Litigation-PR gewachsen zu sein – ja, manche Medien sind gar selber Teil der Litigation-PR. So hat meiner Meinung nach der Versuch der direkten Beeinflussung der öffentlichen Meinung in Bezug auf einen Prozess und seine Protagonisten und damit indirekt auch der Versuch der Beeinflussung des Gerichts inzwischen Dimensionen erreicht, die den Rechtsstaat gefährden. Die Klassenjustiz ist wieder eingeführt, denn Litigation-PR ist eine Frage des Geldes und geht bei Prozessen wegen sexueller Gewalt quasi immer auf Kosten der Opfer.“

Herausgeber
Dr. Lars Rademacher ist Professor für PR und Kommunikationsmanagement im Studiengang Medienmanagement an der MHMK, Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation. Er leitet dort den Forschungsschwerpunkt „Professionelle Rechtskommunikation“.
Alexander Schmitt-Geiger ist Berater für Public Affairs und Litigation-PR in München und Inhaber des Beratungsunternehmens Communication Public Affairs.

„Litigation-PR: Alles was Recht ist. Zum systematischen Stand der strategischen Rechtskommunikation“, hrsg. von Lars Rademacher und Alexander Schmitt-Geiger
Wiesbaden: Springer VS 2012
ISBN 978-3-531-18201-8
EUR 39,95
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Recht
überregional
Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
Dr. Inga Heins
 
Hochschulkommunikation
10.07.2012 14:08
http://idw-online.de/pages/de/news487812

SOWEIT DIE PR-PM:
P.S.: Mit einem Vowort von Alice Schwarzer.  Ausgerechnet Alice Schwarzer(YOUTUBE), die ja als Gerichtsreporterin für BILD in Mannheim beim Kachelmann-Prozess ein besonderes Verhältnis zur Litigations-PR entwickelte ;-). http://www.youtube.com/watch?v=1Qu1iHXKwSU&feature=related


Das ganze Buch geht wohl zurück auf eine (die 1. Tagung) zum gleichen Thema (PR-PM ganz am Ende dieses Textes.)

http://litigationiswar.wordpress.com/2012/07/10/kachelmann-alice-schwarzer-legt-nach/


http://stscherer.wordpress.com/2012/07/08/fall-kachelmann-das-selbstverletzende-verhalten-der-alice-schwarzer/ 

http://www.ra-dr-graf.de/blog/2012/07/09/lg-koln-emma-artikel-verletzt-personlichkeitsrecht-jorg-kachelmann-erwirkt-einstweilige-verfugung-gegen-alice-schwarzer/ 

06.07.2012
OLG Köln: Bereits die Anfertigung heimlicher Fotoaufnahmen verletzt Persönlichkeitsrechte. Fotograf haftet für die rechtswidrige Erstellung und die spätere Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos.
28.06.2012
“B.Z.” durfte rechtswidrige Zitate aus der BUNTE nicht wiederholen. Bloße Weitergabe von Äußerungen Dritter ist keine Entschuldigung.
15.06.2012
Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei! Zu spät: LG Köln bestätigt Verfügung gegen EMMA und Alice Schwarzer wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe.


BUNTE wegen emotionalisierender Darstellung, redaktionellem Einfluss auf Interview, Befriedigung bloßen Unterhaltungsinteresses und fehlender Distanzierung als "intellektuelle Verbreiterin" von Verbrechensvorwürfen gegen Kachelmann verurteilt.
01.06.2012
LG Köln verurteilt Claudia D. auch im Hauptsacheverfahren wegen der öffentlichen Wiederholung ihrer falschen Beschuldigungen gegenüber Jörg Kachelmann.
26.04.2012
LG Köln bestätigt: Alice Schwarzer darf keine Richteräußerungen erfinden.
28.02.2012
Alice Schwarzer testet weiterhin die Grenzen möglicher Nachverurteilungen Jörg Kachelmanns aus - weiterhin erfolglos, wie ihr das LG Köln in einer neuen einstweiligen Verfügung beschied.
16.02.2012
OLG Urteile in Sachen Kachelmann. Urteilsbegründungen liegen nun vor.
15.02.2012
Nicht alles, was in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung geschieht, darf von den Medien berichtet werden: Kachelmann siegt mit HÖCKER vor dem OLG Köln gegen Springer.
13.12.2011
Jörg Kachelmann muss sich von Rapper nicht beleidigen lassen – Kool Savas zur Zahlung von 10.000 EUR Schmerzensgeld verurteilt.
11.12.2011
Kachelmann ./. Staatsanwältin Freudenberg: Auch Streitwertbeschwerde der Verfügungsbeklagten erfolglos. Interessante Ausführungen des OLG Köln zum Gegenstandswert in Online- und Printveröffentlichungen.
24.11.2011
OLG Köln korrigiert falsche eigene Pressemitteilung zu angeblichen DNA-Funden von Jörg Kachelmann am angeblichen "Tatmesser".
22.11.2011
Kachelmann siegt vor OLG Köln gegen BILD: Gericht bestätigt das Verbot, Hofgangfotos von Jörg Kachelmann zu zeigen.
22.11.2011
Zweiter Erfolg Kachelmanns gegen BILD vor dem OLG Köln: Zitat privater E-Mails verboten.
15.11.2011
Polizeidirektion Sigmaringen gibt Unterlassungserklärung ab: Anzeigenerstatterin im Kachelmann-Prozess ist kein "Opfer".
15.11.2011
Doppelter Sieg für Kachelmann vor dem LG Köln: Paparazzo durfte Kachelmann nicht beim Hofgang fotografieren. Umgekehrt durfte Kachelmann den Paparazzo später bei der Arbeit fotografieren und das Bild twittern.
15.11.2011
Kein "Opfer" im Kachelmann-Fall: Südkurier veröffentlicht Richtigstellung.
09.11.2011
Kachelmann siegt gegen vorgebliches Opfer: LG Köln verurteilt die Nebenklägerin Claudia D., die öffentliche Wiederholung von Beschuldigungen zu unterlassen.
20.10.2011
Angebliche "Eheversprechen" von Jörg Kachelmann: Urteile gegen Schwarzer und BILD erlassen.
19.10.2011
Kachelmann erfolgreich: Staatsanwältin nimmt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung zurück.
10.08.2011
Artikel der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Auch FAZ verpflichtet sich, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs im Fall Kachelmann nicht mehr als „Geschädigte“ zu bezeichnen.
03.08.2011
Kachelmann erwirkt Verbot gegen Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Freudenberg darf die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs nach Freispruch nicht mehr als "Opfer" oder "Geschädigte" bezeichnen.
03.08.2011
Kachelmann wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen Falschmeldung, er habe Meteorologen Jung abwerben wollen.
27.07.2011
Anzeigenerstatterin darf Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann nicht mehr öffentlich wiederholen: LG Köln erlässt einstweilige Verfügung gegen vorgebliches "Opfer" und gegen BUNTE.
20.07.2011
Verbreitung von Details aus dem Intimleben Kachelmanns durch die 20 Minuten AG verboten.
18.07.2011
Falsches Profil von Jörg Kachelmann auf Twitter: HÖCKER erwirkt Verbot gegen Twitter.
11.07.2011
Kachelmann erwirkt Verfügung gegen RP Online: RP Online kann sich einer Haftung für Artikel fremder Laien-Journalisten nicht entziehen.
30.06.2011
HÖCKER erfolgreich gegen Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: Namentliche Nennung eines Straftatverdächtigen dreißig Jahre nach der angeblichen Tat ist rechtswidrig.
22.06.2011
Kachelmann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich gegen BILD: Verbreitung von Fotos auf dem Gefängnishof rechtswidrig.
22.06.2011
Kachelmann siegt gegen bild.de: Intime Details über angebliche sexuelle Vorlieben dürfen auch dann nicht verbreitet werden, wenn sie in der öffentlichen Hauptverhandlung diskutiert wurden.
22.06.2011
Kachelmann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich gegen vorverurteilende Berichterstattung in BILD.
22.06.2011
Kachelmann geht mit HÖCKER erneut erfolgreich gegen Axel Springer AG vor: Bericht über angebliche sexuelle Vorlieben in der „BILD“-Zeitung abermals verboten.
22.06.2011
Axel Springer verliert erneut gegen Kachelmann: Drei rechtswidrige Berichte unter abendblatt.de und welt.de vom Landgericht Köln verboten,
22.06.2011
Berichterstattung auf morgenpost.de im Namen von Jörg Kachelmann verboten.
17.06.2011
Kachelmann lässt durch HÖCKER die Verbreitung intimer Details durch den Madsack Verlag verbieten.



Pressemitteilung

Alles was Recht ist: Erste Fachtagung zu Litigation-PR in München
Jessica Schallock
 
Hochschulkommunikation

Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation
26.07.2010 11:30
Die juristischen Auseinandersetzungen um Jörg Kachelmann, Klaus Zumwinkel und Peter Hartz sind prominente und aktuelle Beispiele einer Kommunikation im Spannungsfeld von Journalismus, Public Relations und Recht. Diese entwickelt sich zu einer eigenständigen Disziplin: Litigation-PR. Unter dem Tagungs-Motto „Litigation-PR: Alles was Recht ist - Kommunikation rund um den Gerichtssaal“ geben am 16.09.2010 in München hochkarätige Experten eine praxisnahe Einführung und Wissenschaftler systematische Einsichten und Ausblicke.
Die juristischen Auseinandersetzungen um Jörg Kachelmann, Klaus Zumwinkel und Peter Hartz sind prominente und aktuelle Beispiele einer Kommunikation im Spannungsfeld von Journalismus, Public Relations und Recht. Diese entwickelt sich zu einer eigenständigen Disziplin: Litigation-PR. Es geht um die Kommunikation juristischer Auseinandersetzungen.

Auf der 1. Münchner Litigation-PR-Tagung am 16. September 2010 sollen bisherige und weiterführende Positionen hierzu entwickelt und ausgetauscht werden. „Wo stehen wir heute? Wie ist die aktuelle Situation zu bewerten? Welche Perspektiven bieten sich?“, nennt Veranstalter Prof. Dr. Perry Reisewitz die wichtigsten Fragen.

Unter dem Tagungs-Motto „Litigation-PR: Alles was Recht ist - Kommunikation rund um den Gerichtssaal“ geben hochkarätige Experten eine praxisnahe Einführung und Wissenschaftler systematische Einsichten und Ausblicke. „Wir erwarten als Referenten unter vielen anderen den PR-Fachmann Dietrich Schulze van Loon, den Fachjournalisten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Prof. Dr. Joachim Jahn, und die Staatsanwältin im Zumwinkel-Prozess, Margrit Lichtinghagen“, erklärt Mitveranstalter Prof. Dr. Lars Rademacher.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutieren dabei zusammen mit den renommierten Fachleuten weitergehende Fragen: Welche Formen, Strukturen und Möglichkeiten der Litigation-PR sehen Medien, Anwaltschaft, Justiz, Unternehmen, Kommunikationsbranche und Wissenschaft? Welche Chancen und Risiken tun sich dabei auf? Und zu welchen Veränderungen wird Litigation-PR in Zukunft bei uns führen?

Veranstalter sind Prof. Dr. Lars Rademacher von der MHMK und sein Kollege Prof. Dr. Perry Reisewitz, Geschäftsführer von Compass Communications, sowie Dr. Astrid Nelke, Geschäftsführerin der Berliner Kommunikationsagentur know:bodies, und Alexander Schmitt-Geiger, Geschäftsführer der PR-Agentur Communication Public Affairs.

Was: 1. Münchner Litigation-PR-Tagung „Litigation-PR: Alles was Recht ist - Kommunikation rund um den Gerichtssaal“
Wann: am 16.09.2010 von 10.00-17.30 Uhr
Wo: MHMK München, Gollierstr. 4, 80339 München

Medienkontakt: Jessica Schallock, j.schallock+macromedia.de, 089.544 151-873
Organisation: Andreas Köhler, a.koehler+macromedia.de, 089.544 151-897

Die MHMK (Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation) ist Deutschlands führende private Hochschule für Medien und Kommunikation. Mit etwa 1.500 Studierenden und über 50 Professoren ist sie an fünf Standorten in den deutschen Medienstädten München, Stuttgart, Köln, Hamburg und Berlin vertreten. Als entscheidendes Plus bildet die MHMK die Studierenden nicht nur fachlich und methodisch aus, sondern fördert sie individuell in ihrer persönlichen Entwicklung. Die Bachelor- und Masterstudiengänge decken das gesamte Spektrum der Konzeption, Gestaltung, Produktion und das Management von Medien ab. In den vier Bachelor-Studiengängen Digitale Medienproduktion, Film und Fernsehen, Journalistik und Medienmanagement können die Studierenden jeweils aus einem breiten Spektrum an Vertiefungsrichtungen wählen. Die Master School folgt in den englischsprachigen Studiengängen Media and Design sowie Media and Communication Management didaktisch dem angloamerikanischen Bildungsprinzip und bietet den direkten Einstieg in eine internationale Karriere. Alle Studiengänge sind durch die Akkreditierungsagenturen FIBAA bzw. Acquin zertifiziert. Im Bachelor- und im Masterprogramm ist das Studieren auch berufsbegleitend möglich.
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Weitere Informationen:
http://www.mhmk.de/litigation - Informationen, Programm und Anmeldung
Anhang


URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news380620
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
 http://idw-online.de/pages/de/news?print=1&id=380620

Mark Zuckerberg (FACEBOOK) im Kampf gegen Kurt Tucholsky, Samuel Langhorne Clemens, Atze Schröder und Thea Dorn?!?! Klarnamen via Fb-'Freunde'-Denunziation?

Ginge es nach Small brother Mark Zuckerberg (Name nicht geändert) hätte es einen unter Kaspar Hauser, Peter Panther, Theobald Tiger oder Ignaz Wrobel publizierenden Tucholsky (Auch "Er war (ein guter) Jurist und auch sonst von mässigem Verstande." - Satz von Ludwig Thoma) so  (oder so?"Kavallerie der Justiz, schneidig und dumm")wohl nie gegeben. Für Pseudonyme (wioe "Süßer Schmetterling" oder "Das Mädchen aus der Wüste" und andere) kann es die unterschiedlichsten (zeit- und ortsbedingten) Gründe (Bsp >>>:) geben. Aber auch in der 'unfreien' Person der Autorin/des Autors in einem mutmaßlich (nach Selbstein- und Selbstüberschätzung) freien Land. kann; schließlich sind nunmal nicht alle frei, die ihrer Ketten spotten. Eine 'biologische Sackgasse der Evolution', sei sie vater- und geschwisterlos aufgewachsen oder nicht, in jedem Fall aber selbst (familien)kinderlos, kann 'natürlich' ungleich rücksichtsloser und nach dem Motto "Nach mir die Sintflut" auftreten als jemand, der - im Wissen wie Menschen sind bzw. auf Menschenjagd sein können !!! - gegenüber der Seitenlinie (Geschwister, Geschwisterkinder... und seien es auch nur weitläufig verwandte, harmlose OLG-Vorsitzende gleichen Namens ;-) sowie Vor- wie Nachgeborenen Rück,- Vor- und Seitsicht (vor antizpierter Denunziation) zu nehmen hat.
Auch und gerade, wenn er/sie gar nicht genug Vanitas hat, noch zu Lebzeiten als histrionische, äh "historische (Wachs-)Figur" in irgendeinem Kabinett (welcher Madame auch immer?!) zu landen. (heute zum kinderlosen Stehauffrauchen auch : ENFORCER)

http://www.youtube.com/watch?v=1Qu1iHXKwSU&feature=related 
Später (siehe dazu ganz unten im Blog) bzw.  PREDIGER 3, 1ff gerne dazu mehr - auch zur Motivation zu bloggen - und SO zu bloggen (natürlich nur für die, die es interessiert, die anderen finden sicher andere Blogs im weiten Internet-Rund). Gerne auch noch mehr zum Thema 'Schwanz-' bzw. 'Vulvavergleich' in der Vanitas-Variation "Wer hat das größte Latinum?"

Für Leutchen, die Problemchen mit hyperintelligenten und/oder verquasten Texten haben, empfehlen wir zum Thema derweil wohl strukturierte Texte unter Klarnamen, die eher als geschäftsmäßige Dienstleistung subsumiert werden können.

Verwendung von Pseudonymen Facebook fragt Nutzer über Freunde aus

09.07.2012, 16:37
"Ist dies der echte Name deines Freundes?" Eine einfache Frage sorgt bei Facebook für großen Wirbel: Die Plattform versucht damit herauszufinden, welche Mitglieder ein Pseudonym nutzen. Facebook spricht von einem Test - doch der kratzt schon jetzt am Image des Netzwerks. 
http://www.sueddeutsche.de/digital/verwendung-von-pseudonymen-facebook-fragt-nutzer-ueber-freunde-aus-1.1406925 

 

Pseudonyme Facebook-Nutzer sollen Freunde verpetzen

Sonntag, 8. Juli 2012

Nachahmungsopfer?!? Arm? Sexuelle Nötigung/Belästigung von Taxifahrer nur schlecht gespielt -Und EMMA/Alice Schwarzer schweigt ...

Neues aus dem Farce-Book(Fake Book) des Fa(r)cetten-Reich des Lebens (Real Life!): Eine anscheinend ausgezeichnete (Preis!), aber scheinbar schlechte Darstellerin im Real Life will, äh wollte von einen Taxifahrer sexuell genötigt worden sein. Arm - nicht nur arm im Sinne des Hartz-SGB II-Gesetzes? Irgendwie wird man das Gefühl nicht los, als sei da seit einiger Zeit eine Art Falschbeschuldigungstsunami in Deutschland über die Männerwelt hereingebrochen .... Es scheint, es wird Zeit für eine Frühwarnsystem.
Es scheint, dass die ABENDZEITUNG zwar das Opfer mit Benjamin K. abgekürzt genannt hat, die Schauspielerin  auch wenig schmeichelhaft für ihre facettenarmen, nicht ausreichenden darstellenden Künste beim Vollnamen, Klarnamen, Künstlernamen nennt.

"Urteil:18 Monate Gefängnis auf Bewährung und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit."

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.gericht-schauspielerin-beisst-taxler.10416d59-4aee-4e27-bfc3-9277d9db734b.html

Sensationelle Wende nach mehr als 30 Jahren: Andre Davis nach US-Fehlurteil frei! ... und EMMA/ALice SChwarzer? Schweigt?!?!


Der einst als Vergewaltiger und Mörder Verurteilte dürfte der neue Rekordhalter unter den mindestens 2000 wieder freigelassenen Falschverurteilten sein. Und ausgerechnet die ehemalige Honorargeberin von Schwester Nr. 1 Alice Schwarzer, BILD, läßt fragen: „ Was halten Sie vom US-Justizsystem?“ http://www.bild.de/ka/p/ugc/25052252.bild.html

Und – natürlich ! - Schwester Nr.1 schweigt. Sogar dazu, dass es ein eigenes „Center of wrongful convictions“ an der Nortwestern University (mit eigenem Blog) gibt, ja wohl zwangsläufig geben muss. Wollen wir für Andre Davis hoffen, dass ihm mehr freie Tage lebend und eine echte Rehabilitation vergönnt sein werden als dem kürzlich verstorbenen deutschen Lehrer Horst Arnold, der am Freitag beerdigt werden wird. Auch zu dessen Fall der Falschverurteilung wegen Vergewaltigung (aufgrund einer Falschanzeige einer Kollegin) hatte Alice Schwarzer geschwiegen. Was uns genausowenig überraschte, wie die Tatsache, dass Schwester Nr.1 nicht nur religiöse Beschneidung (von männern Kindern!) ist, sondern dies auch das Internet zumüllend kundtut.
15:34
US-Fehlurteil
Mann sitzt 32 Jahre lang unschuldig im Gefängnis


Ende eines Alptraums: Drei Jahrzehnte galt der heute 50 Jahre alte Andre Davis aus Illinois als Vergewaltiger und Mörder eines Kindes. Dabei war er unschuldig. Nach 32 Jahren kam er nun aus der Haft.[...]
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article108066765/Mann-sitzt-32-Jahre-lang-unschuldig-im-Gefaengnis.html

Justiz in den USA Tausende Fehlurteile, Tausende Tragödien

22.05.2012, 16:32
Von Markus C. Schulte von Drach
Mindestens 2000 Menschen wurden in den USA laut einer neuen Studie seit 1989 aus den Gefängnissen entlassen. Weil sie zu Unrecht wegen Mordes, Sexualverbrechen oder Raub verurteilt wurden. Mehr als hundert Personen saßen im Todestrakt. Unschuldig. Die Dunkelziffer zu Unrecht Verurteilter dürfte noch deutlich höher sein.
http://www.sueddeutsche.de/wissen/justiz-in-den-usa-hinter-jedem-fehlurteil-steckt-eine-tragoedie-1.1363653



Freitag, 6. Juli 2012

Ach was!? Veronika Saß (geb. Stoiber) ohne Doktor? Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage der Veronica Saß gegen die Entziehung des Doktorgrades durch die Universität Konstanz abgewiesen.Urteil vom 23.05.2012 (1 K 58/12

Vroni geplagt: Doktor-Väter ohne Schuld, wenn Doktor-Kinder (Doktoranden) nicht wissenschaftlich arbeiten können/wollen! -  
"Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage der Veronica Saß gegen die Entziehung des Doktorgrades durch die Universität Konstanz abgewiesen. Dies entschied das Gericht mit dem den Beteiligten nun zugestellten Urteil vom 23.05.2012 (1 K 58/12).

Das Verwaltungsgericht stellte fest, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verleihung des Doktorgrades hätten nicht vorgelegen. Denn die Klägerin habe in ihrer Dissertation in ganz erheblichem Umfang Passagen aus insgesamt 8 Werken anderer Autoren wortgleich oder nahezu wortgleich übernommen, ohne das etwa durch die Verwendung von Anführungszeichen oder auf andere gleichwertige Weise kenntlich zu machen. Dass sie die Werke in ihrem Literaturverzeichnis aufgenommen habe, stelle die Berechtigung des Plagiatsvorwurfs nicht in Frage; denn der Leser eines wissenschaftlichen Werks erwarte, dass wörtliche Übernahmen aus anderen Werken bei den jeweiligen Textstellen als Zitate oder auf andere geeignete Weise kenntlich gemacht werden. Dass auf mehreren Seiten in Fußnoten auf die Dritttexte verwiesen worden sei, genüge nicht. Ohne klare Kenntlichmachung als Zitat erwecke die Klägerin mit der Nennung des fremden Werkes und des Autors lediglich in einer Fußnote den Eindruck, sie habe die Aussagen in diesem Werk als Teil der eigenen Argumentation verarbeitet. Im Übrigen habe sie an zahlreichen Stellen ihrer Dissertation, an denen sie fremde Texte wortgleich übernommen habe, die Autoren nicht einmal in Fußnoten angegeben. Hinzuweisen sei beispielsweise auf die 26 Seiten der Dissertation, die nahezu wortgleich ohne Kennzeichnung als Zitat aus einem anderen Werk übernommen worden seien. Auch den größten Teil der in diesem Werk enthaltenen umfangreichen Fußnoten habe die Klägerin wortgleich in ihre Dissertation eingearbeitet. An keiner dieser Seiten ihrer Dissertation werde aber auf das andere Werk in Fußnoten hingewiesen.


Die erheblichen Nachteile, die die rückwirkende Entziehung des Doktorgrades für die Klägerin in beruflicher, gesellschaftlicher und familiärer Hinsicht nach sich ziehe, habe die Universität Konstanz bei ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigt. Dass die öffentlichen Interessen an der rückwirkenden Entziehung des Doktorgrades im Ergebnis höher bewertet worden seien, sei aber rechtlich in keiner Weise zu beanstanden. Ohne Erfolg bleibe die Rüge der Klägerin, die Beklagte habe die Pflicht zur wissenschaftlichen Betreuung während der Anfertigung und Bewertung der Dissertation verletzt. Mit der Einreichung der Dissertation sei die Klägerin verpflichtet gewesen, alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Gedanken fremder Autoren kenntlich zu machen. Dass der Betreuer ihrer Dissertation sie hierauf nicht ausdrücklich aufmerksam gemacht habe, stelle keine Verletzung der wissenschaftlichen Betreuungspflicht dar. Er habe vielmehr ohne weiteres davon ausgehen können, dass ihr als Doktorandin diese elementaren Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens bekannt seien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen.

Mama, hör auf damit! - Wenn Mütter ihre Kinder missbrauchenSexueller Missbrauch von Frauen an Kindern ist immer noch ein absolutes Tabuthema, schließlich widerspricht er allen gängigen Klischees.

Unglaublich! Das wurde aber auch Zeit. Unglaublich! Sollte es tatäschlich noch nicht gehirngewaschen-durchgegenderte Sendungen, ABteilungen, ja Sender unter den Öffentlichen Rechtlichen geben? DAS und nur DAS war/ist das letzte Tabu dieser Gesellschaft mit dem der WEIBLICHEN häuslichen Gewalt  GEGEN Männer. Wow!  Da gehört Mut dazu, WDR/ARD. Und das"in Sichtweite" vom unsäglichen Frauenturm mit Mieterin EMMA-Redaktion (Alice Schwarzer, welch Geschmäckle!, spendete nur 5000 EURO ihres Anteils des im Wesentlichen von Sarah Wiener im Wesentlichen erspielten Gewinn, an eine Initiative in Waldbröl, aber den fetten Rest an 'ihren Frauenturm', in dem ausgerechnet die EMMA-Redaktion "rumsitzt", um ihr 3-Monatsheftle zu produzieren. ... und keine(r) regt sich (mehr) auf.) Beim ZDF bereits völlig schmerzfrei?!?!?. Lob vorab, WDR/ARD!
 Es werde Licht!
"Noch immer muss Andrea weinen, wenn sie daran denkt, wie die eigene Mutter sich an ihr, der damals Vierjährigen, in der Badewanne und im elterlichen Bett verging. Die einsame Mutter benutzte ihre Tochter zur Befriedigung sexueller Wünsche. Erst in der Pubertät, als Andrea sich gegen die Übergriffe der Mutter zur Wehr setzte, endete der Missbrauch.
Erinnerung kehrt mit Wucht zurück

 Oft werden Verdachtsmomente nicht ernst genommen.
]
Auch Axel, heute 49 Jahre alt, wurde als Kind von seiner Mutter jahrelang sexuell missbraucht. Als er sich seinem Vater anvertraute, schlug der ihn halbtot – denn in seinen Augen hatte Axel die Mutter verführt. Damals war Axel acht Jahre alt. Erst als es im Dorf Gerüchte gab und die Polizei Ermittlungen aufnahm, hörte die Mutter auf. Wie Andrea hat auch Axel das Trauma jahrzehntelang verdrängt. Bis die schmerzhafte Erinnerung mit aller Wucht zurückkam.
Ein Tabuthema  >>>MEHR

Die Story im Ersten: Mama, hör auf damit! (WDR)

Wenn Mütter ihre Kinder missbrauchen
Sendeanstalt und Sendedatum: Sendetermin Montag, 9. Juli 2012, 22.45 Uhr im Ersten

Mama, hör auf damit

Aus der Reihe: "Die Story im Ersten"
Donnerstag, 12.07.12
20:15 - 21:00 (45 Min.)
20:15 (VPS)

Links in der ARD

Donnerstag, 5. Juli 2012

Humjur "Das Trüffelschwein ist ein Spürhund im Sinne des Gesetzes."

Es gab und gibt im juristischen Lehrbetrieb wohl wenige, denen es gegeben war und ist, das Juristische mit dem Humoristischen auf das Angenehmste  zu verbinden wie z.B. die Profs Knut Amelung oder Fritjof Haft. ("jurisprudenz vom Hörensagen ...oder unübertroffen Zitatologisches mit "Fußnoten in Fußnoten") Hier versucht sich wieder mal einer mit der Synthese in 'höchster Instanz'. Gehen wir mit LTO  auf die Suche nach einer ganz seltenen Spezie: dem juristischen Kabarettisten (ansonsten gelten weiter die seltenen Dauerlinks rechts).


Werner Koczwara


http://www.lto.de//recht/feuilleton/f/lto-interview-mit-dem-kabarettisten-werner-koczwara/

"Koczwara: Wie Sie in der Frage ja andeuten, gilt Juristerei als humorlos und langweilig. Das ist aber ein großer Irrtum. Tatsächlich ist Juristerei extrem unterhaltsam und hochkomisch. Zum Beispiel §4 Personenbeförderungsgesetz: "Als U-Bahnen gelten auch Straßenbahnen, die keine Seilbahnen sind." Oder der Spruch des BGH: "Ein Bankschließfach ist keine Wohnung." Das ist brillant."
BTW: Natürlich heißt es in § 4 Personebeförderungsgesetz genau(er): "§ 4 Straßenbahnen, Obusse, Kraftfahrzeuge
(1) Straßenbahnen sind Schienenbahnen, die
1.
den Verkehrsraum öffentlicher Straßen benutzen und sich mit ihren baulichen und betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen oder
2.
einen besonderen Bahnkörper haben und in der Betriebsweise den unter Nummer 1 bezeichneten Bahnen gleichen oder ähneln
und ausschließlich oder überwiegend der Beförderung von Personen im Orts- oder Nachbarschaftsbereich dienen.
(2) Als Straßenbahnen gelten auch Bahnen, die als Hoch- und Untergrundbahnen, Schwebebahnen oder ähnliche Bahnen besonderer Bauart angelegt sind oder angelegt werden, ausschließlich oder überwiegend der Beförderung von Personen im Orts- oder Nachbarschaftsbereich dienen und nicht Bergbahnen oder Seilbahnen sind. [...]
(3) Obusse im Sinne dieses Gesetzes sind elektrisch angetriebene, nicht an Schienen gebundene Straßenfahrzeuge, die ihre Antriebsenergie einer Fahrleitung entnehmen.
(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Straßenfahrzeuge, die durch eigene Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Schienen oder eine Fahrleitung gebunden zu sein, und zwar sind
1.
Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind,
2.
Kraftomnibusse: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind,
3.
Lastkraftwagen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind.
(5) Anhänger, die von den in Absatz 1 bis 4 genannten Fahrzeugen zur Personenbeförderung mitgeführt werden, sind den sie bewegenden Fahrzeugen gleichgestellt. (6) Krankenkraftwagen im Sinne dieses Gesetzes sind Fahrzeuge, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/BJNR002410961.html

Das Böse ist immer und überall - auch in uns: Hirnforschung - "Das Böse/Le Mal" - In jedem Menschen steckt ein Killer

Warum Menschen Menschen töten

Dem Bösen auf der Spur



Gibt es das unheilbar Böse? Und wenn es tatsächlich existiert, wie geht man damit um? Das ist eine uralte Menschheitsfrage, die immer wieder aktuell wird. Das zeigen deutlich die jüngsten Debatten um die Sicherheitsverwahrung von psychisch kranken Schwerverbrechern. Hirnforscher glauben jetzt, der Antwort auf die Frage nach der Existenz des Bösen ein Stück näher gekommen zu sein. Die Dokumentation stellt ihre Arbeit sowie ihre Erkenntnisse vor und formuliert ihre noch offenen Fragen. Sie unternimm

Programme : Le Mal

Jeudi, 5 juillet 2012 à 22h15, Rediffusion : 9 juillet 2012 à 02h00

Une approche scientifique
zoom
Qu'est-ce que le mal ? Neuropsychiatres et psychologues se penchent sur cette question éternelle avec les méthodes d'investigation d'aujourd'hui.

Il y a quarante ans, le psychiatre américain Hervey Cleckley a réalisé la première étude de cas d'envergure sur des patients qui n'éprouvaient aucun remords au sujet des crimes qu'ils avaient commis. Cette absence d'empathie est-elle innée ou acquise ? Pour y répondre, le chercheur Gerhard Roth s'est intéressé à l'environnement de délinquants, montrant que celui-ci joue un grand rôle et peut altérer le cerveau dès le plus jeune âge.[...] http://www.arte.tv/fr/Le-mal/6759942.html

05. Juli 2012

Arte Hirnforschung In jedem Menschen steckt ein Killer

 Von Torsten Wahl

http://www.fr-online.de/medien/arte-hirnforschung--in-jedem-menschen-steckt-ein-killer,1473342,16546026.html 

Schulschwänzerin erfand Vergewaltigung - stimmt nicht so ganz der Meldungstitel

... und Raub und K.O.-Tropfenbehandlung .... Früher führte Vergewaltigung zu schulischem Absturz; heute führt schulischer Absturz zu Vergewaltigungsanzeigen.  Und ganz wichtig bei Vernehmungen: Früher wurden die Mädchen rot, wenn sie sich schämten; heute schämen sie sich, wenn sie rot werden... . EMMA(nzipation) sei Dank?!?!?!?

schwänzen

Herkunft:
von mittelhochdeutsch swenzen ("schwenken", "putzen", "zieren") an Schwanz angelehnt. Im 16. Jahrhundert erscheint rotwelsch schwentzen ("herumschlendern"), Luther gebrauchte es als "stolzieren". Erst im 18. Jahrhundert bekam es in der Studentensprache die Bedeutung "bummeln", "eine Vorlesung versäumen", von wo es auch in die Schülersprache übernommen wurde.[1].

 http://de.wiktionary.org/wiki/schw%C3%A4nzen

  

 An Schwanz 'angelehnt'?!?!?!


04.07.2012, 12:36

Grazer Schülerin täuscht Raub und Vergewaltigung vor

http://www.krone.at/Oesterreich/Grazer_Schuelerin_taeuscht_Raub_und_Vergewaltigung_vor-Wegen_Schwaenzens-Story-326653

Schulschwänzerin erfand Vergewaltigung

[...]

Mädchen gab Schwindel zu

Nach umfangreichen Ermittlungen und mehreren Befragungen stellte sich jedoch heraus, dass die 14-Jährige die Vergewaltigung erfunden hatte, weil sie keine Probleme wegen des Schulschwänzens bekommen wollte. Das Mädchen wurde wegen ihrer vorgetäuschten Geschichte angezeigt.[...]http://steiermark.orf.at/news/stories/2539893/

Schwindel? Liebe Österreicher, Schwindel? Harmloser Schwindel? - Wie sagte doch mal ein ehemals führender österreichischer Politiker so treffen: "Das Trennende zwischen Österreich und Deutschland ist die gemeinsame Sprache!"
Schwindel!?!? Tsssss......

 Und woran erinnert das?

Genau! An Düppenweiler (Saarland) im November 2011

3. November:

  1. SOL | Frau (22) wird Opfer einer versuchten Vergewaltigung

    www.sol.de/.../Dueppenweiler-Polizei-Vergewaltigung-Frau-Frau-22-...
    3. Nov. 2011 – Am vergangenen Dienstag (Allerheiligen, 01.11.11) gegen 05:50 Uhr wurde eine junge Frau auf ihrem Weg zur Arbeit das Opfer einer ...
  2. Versuchte Vergewaltigung | Wochenspiegel

    www.wochenspiegelonline.de › Nachrichten › Saarland
    3. Nov. 2011 – DÜPPENWEILER Nach der versuchten Vergewaltigung einer 22-jährigen Frau am Dienstag (Allerheiligen), 1. November, gegen 5.50 Uhr, ...

    8. November:

     
  1. Düppenweiler: Phantombild des mutmaßlichen Vergewaltigers

    www.business-on.de/.../dueppenweiler-phantombild-vergewaltigung-...
    8. Nov. 2011 – An Allerheiligen, 1. November, versuchte ein etwa 35-jähriger Mann in Düppenweiler eine 22-Jährige zu vergewaltigen. Ein durch die ...
  2. Düppenweiler: Polizei sucht mutmaßlichen Vergewaltiger mit ...

    www.shortnews.de/.../Duppenweiler-Polizei-sucht-mutmaßlichen-...
    8. Nov. 2011 – Am ersten November wurde eine 22-Jährige im Saarland Opfer einer versuchten Vergewaltigung. Nun sucht die Polizei den mutmaßlichen ...

    25./26. November:

     
    1. Versuchte Vergewaltigung in Düppenweiler war vorgetäuscht ...

      aktuell.meinestadt.de/.../versuchte-vergewaltigung-in-duppenweiler-...
      26. Nov. 2011 – Versuchte Vergewaltigung in Düppenweiler war vorgetäuscht – mehr.
    2. Saarbrücken: Versuchte Vergewaltigung in Düppenweiler war ...

      www.localxxl.com › ... › Saarbrücken
      25. Nov. 2011 – Saarbrücken: Versuchte Vergewaltigung in Düppenweiler war vorgetäuscht. - Polizei: Pressemitteilung vom 25.11.2011 -... - Nachrichten ...
      1. Versuchte Vergewaltigung in Düppenweiler war vorgetäuscht

        www.saarland.de/7278_87483.htm
        25. Nov. 2011 – Die junge Frau wurde in den frühen Morgenstunden an Allerheiligen von einer Anwohnerin der Straße „Herrenschwamm“ in Düppenweiler in ...
      2. Versuchte Vergewaltigung in Düppenweiler war vorgetäuscht

        www.saarbruecker-zeitung.de/.../Versuchte-Vergewaltigung-in-...
        26. Nov. 2011 – Düppenweiler. Die an Allerheiligen, 1. November, von einer 22-Jährigen angezeigte versuchte Vergewaltigung (wir berichteten) war ...
      3. Düppenweiler: Versuchte Vergewaltigung war ... - Saarbrücker Zeitung

        www.saarbruecker-zeitung.de/.../Dueppenweiler-Vergewaltigung-...
        26. Nov. 2011 – Der Fall der versuchten Vergewaltung in den Morgenstunden des


        1. Vergewaltigung erfunden - Lkr. Garmisch-Partenkirchen - Kreis ...

          www.merkur-online.de › ... › Lkr. Garmisch-Partenkirchen
          21. Okt. 2009 – Garmisch-Partenkirchen - Eine 24-jährige Bankangestellte hat ihren Chef zu Unrecht der sexuellen Nötigung bezichtigt. Dafür verurteilte das ...
        2. Aus Rache Vergewaltigung erfunden - Augsburger Allgemeine

          www.augsburger-allgemeine.de/.../Aus-Rache-Vergewaltigung-erfun...
          11. Juli 2011 – Erst warf die 47-Jährige einen Kochtopf nach ihrem Freund, dann zeigte sie ihn an. Jetzt muss sie aber selbst ins Gefängnis.
        3. Prozess in Augsburg: Aus Rache Vergewaltigung erfunden

          www.augsburger-allgemeine.de/...Vergewaltigung-erfunden.../15906...
          Prozess in Augsburg: Aus Rache Vergewaltigung erfunden - Das Forum der Augsburger Allgemeinen. Diskutieren Sie mit.
        4. Vergewaltigung soll gar nicht stattgefunden haben - Innenstadt - tz

          www.tz-online.de › München › Innenstadt
          http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen-zentrum/vergewaltigung-soll-nicht-stattgefunden-haben-1330832.html1330832Vergewaltigung erfunden: Kommt ...

 

Mittwoch, 4. Juli 2012

OLG Koblenz: Arzt muss sich regelmäßig weiterbilden und gesicherte Erkenntnisse zeitnah umsetzen - Oberlandesgericht Koblenz Urteil vom 20. Juni 2012; Az: 5 U 1450/11

Zwischenfrage: Und wie ist es mit Staatsanwalt- und Richterschaft ? ;-)...
 
Nichtbeachtung einschlägiger Fachliteratur kann zu grobem Behandlungsfehler führen

Ein Arzt ist verpflichtet, sich auf seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden. Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, die in einer führenden Fachzeitschrift veröffentlicht werden, muss er zeitnah im Berufsalltag umsetzten. Versäumt er diese Pflicht, kann dies zu einem groben Behandlungsfehler führen und einen Schmerzensgeldanspruch des Patienten auslösen. Dies hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Urteil vom 20. Juni 2012; Az: 5 U 1450/11). Der Senat sprach einer Patientin, die nach einer Operation drei Tage an einer heftigen, vermeidbaren Übelkeit litt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,- € zu.
Die damals 46-jährige Klägerin hatte sich im März 2005 in einem Mainzer Krankenhaus einem gynäkologischen Eingriff unterziehen müssen. Vor der Operation hatte sie darauf hingewiesen, dass sie die üblichen Narkosemittel nicht vertrage. Infolge der Intubationsnarkose litt sie im Anschluss an die Operation drei Tage an heftiger Übelkeit mit Erbrechen. Wegen dieser und anderer Operationsfolgen klagte sie gegen das Krankenhaus und den operierenden Arzt auf Schmerzensgeld. Das Landgericht Mainz wies die Klage ab, die Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil hatte nun gegenüber dem Krankenhaus in einem Punkt Erfolg.
Der Senat konnte zwar weder einen Aufklärungsfehler noch einen Behandlungsfehler bei der konkreten Operation feststellen. Die Klage gegen den operierenden Arzt wurde daher auch vom Oberlandesgericht abgewiesen. Die Richter führen in ihrer Entscheidung jedoch aus, die Anästhesie sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt worden, daher hafte das ebenfalls beklagte Krankenhaus auf Schmerzensgeld. Wegen der bekannten Überempfindlichkeit gegen die üblichen Narkosemittel hätte der Klägerin ein weiteres, die Übelkeit minderndes oder gar völlig unterdrückendes Medikament verabreicht werden müssen.
Dass dieser Wirkstoff die Beschwerden lindere, sei mit wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen bereits im Jahre 2004 in einer anerkannten Fachzeitschrift veröffentlicht worden. Dem Anästhesisten hätte daher im März 2005 bekannt sein müssen, dass die Gabe eines dritten Medikaments erforderlich gewesen sei. Die Zeitspanne zwischen Publikation und Operation sei so lang, dass das Versäumnis als grober Behandlungsfehler zu werten sei. Demnach hätte das Krankenhaus nachweisen müssen, dass die Übelkeit auch mit dem Medikament eingetreten wäre. Da dieser Nachweis nicht geführt wurde, verurteilte der Senat das Krankenhaus zur Zahlung des Schmerzensgeldes.


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Stärkung der Rechte von Vätern durch vereinfachten Zugang zur gemeinsamen Sorge - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger/Geburtenrate und Sorgerecht in Zeiten der EMMA

Ein Bisserl spät, um die Zeugungsrate (Geburtenrate - Abtreibung) und die Liebe (wie sie (EMMA/AS versteht!) noch zu retten. (Kam nicht Ursula von der Leyen, in dem anderen Ministerinnen-Amt, das sie auch nicht beherrschte, zu früh mit - ihrer Frohlockungenden Botschaft. Wurde nicht aus Ministerin Baby Boom Ministerin Baby Doom?) Nach 2 Generationen von Kindern, die um ihre Väter geprellt und von den Müttern mit PAS unsanktioniert aufgehetzt wurden, heute das:
Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Der Gesetzentwurf implementiert ein neues gesellschaftliches Leitbild der elterlichen Sorge. In den letzten Jahren haben sich die Formen des Zusammenlebens von Familien rasant geändert. Der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder hat sich von 15% im Jahr 1995 auf etwa 33% im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. Die Zahlen zeigen, dass ein modernes Sorgerecht erforderlich ist, das die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt.

Durch die Neuregelung wird unverheirateten Vätern der Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder vereinfacht. Der Vater kann nunmehr die Mitsorge auch dann erlangen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Für ein Kind sind grundsätzlich beide Eltern wichtig. Ein Kind soll nach Möglichkeit in seinem persönlichen Leben beide Elternteile als gleichberechtigt erleben. Nach dem neuen Leitbild des Entwurfs sollen daher grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Dies ist ein wesentliches Element der Neuregelung, um die wir lange gerungen haben.
Das neue Sorgerechtsverfahren funktioniert schnell und unbürokratisch. Der Vater kann mit einem Antrag beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Äußert sich die Mutter zu dem Antrag nicht oder trägt sie lediglich Gründe vor, die erkennbar nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, wird die Mitsorge in einem vereinfachten Verfahren rasch gewährt, wenn dem Gericht auch sonst keine der gemeinsamen Sorge entgegenstehenden Gründe bekannt sind. Unbeachtlich kann zum Beispiel der pauschale Einwand der Mutter sein, sie wolle alleine entscheiden können, weil sie nur eine kurze Beziehung zum Kindsvater gehabt habe oder keinen Kontakt mehr mit ihm haben wolle.
Die gemeinsame Sorge ist nur dann zu versagen, wenn sie dem Kindeswohl widerspricht. Mit diesem Prüfungsmaßstab trägt die Neuregelung der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung und appelliert auch an nicht miteinander verheiratete Eltern, die gemeinsame Verantwortungsübernahme im Interesse ihres Kindes möglichst im Wege der einvernehmlichen gemeinsamen Sorge zu ermöglichen.
Zum Hintergrund:
Nach altem Recht erhielten Eltern, die nicht miteinander verheiratet waren, das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn sie heirateten oder sich übereinstimmend für die gemeinsame Sorge entschieden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010 festgestellt, dass der Gesetzgeber „dadurch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes eingreift, dass er ihn generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließt, wenn die Mutter des Kindes ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder zu dessen Alleinsorge für das Kind verweigert, ohne dass ihm die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung am Maßstab des Kindeswohls eingeräumt ist.“
Die geplante Neuregelung ermöglicht die gemeinsame Sorge immer dann, wenn das Wohl des Kindes nicht entgegensteht. Um zügig Klarheit über die Sorgerechtsfrage zu ermöglichen, findet das normale familiengerichtliche Verfahren nur statt, wenn tatsächlich Kindeswohlfragen zu klären sind. Geplant ist folgendes abgestufte Verfahren:
• Erklärt die Mutter nicht von selbst ihr Einverständnis mit der gemeinsamen Sorge, hat der Vater die Wahl: Er kann zunächst zum Jugendamt gehen, um doch noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Der Gang zum Jugendamt ist aber nicht verpflichtend. Wenn der Vater diesen Weg nicht oder nicht mehr für erfolgversprechend hält, kann er auch jederzeit das Familiengericht anrufen.
• Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter Gelegenheit zur Stellungnahme zum Antrag des Vaters. Die Frist dafür endet frühestens sechs Wochen nach der Geburt. Durch diese Frist soll sichergestellt werden, dass die Mutter nicht noch unter dem Eindruck der Geburt eine Erklärung im gerichtlichen Verfahren abgeben muss.
• Das Familiengericht entscheidet in einem beschleunigten und überdies vereinfachten Verfahren, bei dem eine Anhörung des Jugendamts und eine persönliche Anhörung der Eltern entbehrlich sind, sofern die Mutter entweder gar nicht Stellung nimmt oder sich zwar äußert, wobei die Gründe, die sie gegen die gemeinsame Sorge vorträgt, aber solche sind, die mit dem Kindeswohl nicht im Zusammenhang stehen. Derartige kindeswohlrelevante Gründe dürfen dem Gericht auch sonst nicht bekannt sein. Eine umfassende gerichtliche Prüfung ist mithin nur dort vorgesehen, wo sie zum Schutz des Kindes wirklich erforderlich ist. Der Entwurf trägt damit gleichzeitig einer rechtstatsächlichen Untersuchung Rechnung, wonach es in vielen Sorgerechtsstreitigkeiten weniger um das Kindeswohl geht. Es kann nämlich auch eine nachgeholte Beziehungsauseinandersetzung Quelle für den Rechtsstreit sein.
• Das Familiengericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht (negative Kindeswohlprüfung).
• Dem Vater wird der Zugang zur Alleinsorge auch ohne Zustimmung der Mutter eröffnet. Voraussetzung dafür ist, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Gegenüber dem Referentenentwurf haben sich noch gewisse Änderungen ergeben. Die Änderungen betreffen zum einen den einvernehmlichen Wechsel der Alleinsorge von der Mutter auf den Vater. Der Regierungsentwurf entscheidet sich nunmehr dafür, die gegenwärtige rechtliche Regelung beizubehalten, wonach bei Einvernehmen der Eltern über den Wechsel der Alleinsorge eine gerichtliche Kontrolle des Kindeswohls zu erfolgen hat. An der insoweit anders lautenden Fassung des Referentenentwurfs wurde nicht festgehalten. Das Bedürfnis für eine gerichtliche Kontrolle ergibt sich aus dem Umstand, dass es zu einem vollständigen Austausch des Sorgeberechtigten kommt. Der bisher an der Sorge nicht beteiligte Vater übernimmt alleine die Sorgeverantwortung; die bisher allein sorgeberechtigte Mutter scheidet vollständig aus der Sorgeverantwortung aus. Dies wird für das Kind regelmäßig mit größeren Veränderungen verbunden sein, als dies lediglich beim Ausscheiden eines von zwei bisher gemeinsam Sorgeberechtigten der Fall ist.
Anders als nach der bisher geltenden Regelung des § 1672 BGB soll künftig aber lediglich eine negative Kindeswohlprüfung stattfinden; es soll nicht mehr erforderlich sein, dass die Übertragung der Alleinsorge auf den Vater dem Kindeswohl dient. Dies entspricht dem neuen gesetzlichen Leitbild, wonach der nicht mit der Mutter verheiratete Vater dort, wo es dem Kindeswohl nicht widerspricht, an der elterlichen Sorge teilhaben soll.
Außerdem sieht der Entwurf nunmehr vor, dass der Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge dem anderen Elternteil zuzustellen ist. Weiter wurde die Pflicht des Antragstellers zur Angabe des Geburtsorts des Kindes aufgenommen. Dies erleichtert der mitteilungspflichtigen Stelle die Ermittlung des Geburtsjugendamts.
Schließlich soll im normalen, nicht vereinfachten Verfahren nunmehr grundsätzlich auf Einvernehmen hingewirkt werden. .

Neues/Altes von der Vergewaltigungs-Falschbeschuldigerinnen-Front: 2700 EUR für "eins auswischen" - Staatsanwaltschaftssprecher glaubt Tod von Horst Arnold sei 'fast ironisch' - Liebe in Zeiten der EMMA ...

„Die Justiz reinigt sich einfach nicht gern selbst. Eine Anklage würde aber dazu gehören.“ (Wer sagt(e) das?)  - Nein, Anzeigen wegen Vergewaltigung ist noch keine olympische Disziplin. Noch nicht! Nein, Falschanzeigen sind es auch nicht. Auch wenn so manche Frau uns in der letzten Zeit im Rahmen der (bayrischen ?) Festwochen "Falsche Anschuldigungen, falsche Preise" uns dies Glauben machen will.
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/3309787-129-vergewaltigung_war_frei_erfunden,1,0.html
Falls der Link zuuuuuuuuufällig nicht (mehr) funktioniert: ErsatzLINK.
Und EMMA schweigt - natürlich! Stattdessen lautet der aktuelle TITEL (Sommer 2012): Ist die Liebe noch zu retten?"

"Mal ehrlich:

Ist die Liebe noch zu retten?


Tja, wenn sich dei ausgewiesene Fachfrau für Liebe und liebevoll-bejahte Beschneidung (von Männern!) nicht selbst darum kümmert ... (und ihre typisch falsche Fragen "Soll die Beschneidung verboten WERDEN?" stellt!)
Ja, EMMA, mal ehrlich! Einmal ehrlich! Nur ein einziges Mal! (Bütte! - Zuerst die Republik in Schutt und Asche legen (niedrigste Geburtenrate aller Zeiten in D. und weltweit - nach dem VATIkan! Den schafft Fraui aber auch noch.) und dann auch noch rhetorisch fragen, wie's kömmt. Tsss. "Warum laufen die Männer weg?")


Tragisch und/oder 'fast ironisch'.  

Sprecher deutscher Staatsanwaltschaften haben Nerven und Sinn für Humor und Ironie (des Lebens) - nicht nur in Mannheim (wo schon mal aus eine Nullspur auf einem Messer zum 'Beweis' (Blutspuren!) die mutmaßlich Geschädigte schon zur Geschädigten hochgejazzt wurde).

Pensionierte Oberstaatsanwältinnen offenbar nicht ("Es war der Schock meines Lebens...")

"
„Tragischer geht es eigentlich nicht mehr“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Darmstadt gestern.
Ob das Verfahren gegen die Frau eingestellt oder Anklage erhoben wird, wollte er nicht sagen. Erst müsste die Entscheidung zugestellt werden. Der Anwalt des 53-Jährigen schimpft, ihm sei „nicht verständlich, dass die Anklage nicht längst erhoben wurde“. Lierow vermutet: „Die Justiz reinigt sich einfach nicht gern selbst. Eine Anklage würde aber dazu gehören.“
Auf zwei Seiten hat Lierow das Versagen der Justiz nun noch einmal protokolliert und das Schicksal seines Mandanten geschildert. Für Arnold kommt das Urteil in jedem Fall zu spät. „Sein Herz hat das alles irgendwann nicht mehr ertragen“, schreibt Lierow."

http://www.donaukurier.de/nachrichten/panorama/Voelklingen-Sein-Herz-hat-das-alles-nicht-mehr-ertragen;art154670,2626687 

Nach fast 4 (in Worten: vier !) Jahren fast 'ironischer Zufall?!?!? 

"Das vermeintliche Opfer sei zwar vom aktiven Schuldienst suspendiert, erhalte als Beamtin weiterhin - inzwischen gekürzte - Bezüge."

http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/saarland/Unschuldig-verurteilter-Lehrer-aus-Voelklingen-ist-tot;art2814,4351928#.T_QQD_WQMpp

Justiz prüft Anklage gegen vermeintliches Vergewaltigungsopfer

03.07.2012, 17:50 Uhr | dapd
 [...]
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Sebastian Zwiebel, nennt es im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd "einen fast ironischen Zufall", dass seine Kollegin den Beschluss ausgerechnet am Todestag des 53-Jährigen unterschrieb. Vor mehr als vier Jahren hatte der Anwalt des Lehrers, Hartmut Lierow aus Berlin, Anzeige gegen die Lehrerin erstattet. [...9

Dapd, sehr ausführlich:
http://nachrichten.t-online.de/justiz-prueft-anklage-gegen-vermeintliches-vergewaltigungsopfer/id_57678852/index?news


BTW:
Ist das die heterosexuelle Liebe, wie sie sich EMMA und Alice Schwarzer vorstellen? Und nicht verstehen(wollen), warum Männer weglaufen?!?!?

http://www.bild.de/regional/leipzig/eifersucht/rathaus-dezernent-von-geliebter-verpruegelt-24947016.bild.html

Noch was 'fast Ironisches" einer fast zufälligen Staatsanwältin:

http://www.express.de/koeln/beweise-vernichtet--vergewaltigung-war-frei-erfunden,2856,6721034.html


So hat die Polizei das Tagebuch des „Opfers“ sichergestellt und Kopien angefertigt. Die hat die Staatsanwältin allerdings vernichten lassen – ohne dass Verteidiger oder Richter den Inhalt kannten.[...]„Ich hielt es nicht für nötig, in den Intimbereich der Zeugin einzugreifen“, erwiderte die Staatsanwältin."


https://www.google.de/search?q=vergewwaltigung+war+frei+erfunden&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a