In Familiensachen kann es schon mal heiß hergehen. Da kann einem nach Provokation von zukünftiger Ex-Frau und/oder Gegenanwältin schon mal der Mittelfinger ausrutschen. Einmal. Wie das OLG Koblenz nicht nur der voreiligen Vorinstanz gegenüber klarstellte:
1. Vor der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Ungebühr nach § 178 Abs. 1 GVG muss der Betroffene angehört werden. Ihm ist Gelegenheit zu geben, sein ungebührliches Verhalten zu erläutern und zu entschuldigen. 2. Auf eine Anhörung kann nur in seltenen Ausnahmefällen verzichtet werden, soweit der Betroffene sich einer Anhörung entzieht oder dem Gericht eine Anhörung wegen der Art und der Internsität der Ungebühr nicht zugemutet werden kann. Dies ist bei einem ausgestreckten Mittelfinger nicht der Fall. 3. Da das Gerichtskostengesetz in § 1 Abs. 1 GKG das Gerichtsverfassungsgesetz nicht erwähnt, ergeht eine Beschwerde nach § 181 GVG gerichtsgebührenfrei (anschluss an KG v. 6.3.2000 - 1 AR 167/00; OLG Rostock OLGR Rostock 2006, 149; gegen OLG Zweibrücken MDR 2005, 531.
War noch was? Richtig! 300 Euronen wollte das FamGericht Trier.
Das OLG Koblenz dagegen: "
1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners und Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Trier vom 18. April 2007 im Verfahren 9 F 395/05 über die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 300 € aufgehoben.
Liebe und Gewalt Existentielle Erfahrungen im Spiegel der Wissenschaft
Die Frage nach Gewalt und Liebe hängt eng mit existenziellen Fragen nach dem Wesen des Menschen zusammen, so der Münchner Philosoph Prof. Dr. Martin Thurner: Der Mensch entwickle sich ständig weiter und anfangs wisse er noch gar nicht, wer er eigentlich sei. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Folge entdeckt der Mensch sein "Ich" nur in Beziehung zu anderen Menschen - diese spiegeln ihm, wie sie ihn wahrnehmen. Der Mensch selbst kreiert dadurch eine eigene Vision vom "Selbst". Dieses "Eigen-Bild" wiederum wird dann in Beziehung zum Gesamtgefüge der Welt gesetzt. Erst an diesem Punkt offenbart sich das, was unsere eigentliche Identität ausmacht. Hier zeigt sich, wie wir uns anderen zuwenden oder von ihnen abgrenzen, wie wir Liebe für andere aufwenden beziehungsweise in Abwehrhaltung gegen unliebsame Einflüsse gehen, ja Gewalt in ihren vielfältigen Ausformungen anwenden, um unsere eigenen Interessen zu wahren und durchzusetzen. [...] BR-ALPHA (online)
alpha-Forum "Liebe und Gewalt - Existentielle Erfahrungen im Spiegel der Wissenschaft" - am Mittwoch, 9. September um 20.15 Uhr, Wiederholung am 10. September um 13.00 Uhr [BR-alpha]
Das kleine Handblog des Verhörens: Er arbeitete bei den "Sieben Zwergen" statt bei den Siemens-Werken. Dass das im Protokoll landete führt die Forscherin darauf zurück, dass die protokollierende Beamtin wohl aus dem Osten stammte ... .
Da können wir aber aus dem Westen doch noch mit ganz anderen Beispielen dienen. Und wehe, wenn aus Gründen des öffentlichen Vermögensverfalls (?!?! - oder warum auch immer) der Richter/die Richterin seiner Kreativität direkt am Diktiergerät (möglichst hinter vorgehaltener Hand und wenn sich die Parteien gerade quer unterhalten) freien Lauf lassen darf... . (Manchmal wird man halt den Verdacht nicht los, dass es nicht mal ein Versprecher oder ein protokollierter Verhörer ist, sondern dass es sich um Absicht handelt.)
Also diesen Beitrag ruhig mal auf Wiedervorlage legen ... Es werden sich wohl einige Ergüsse einfinden:
1. "Er las immer Agamemnon statt angenommen, so sehr hatte er seinen Homer gelesen."
So sudelte schon Lichtenberg in seinem so genannten Sudelbuch.
2. a hatte sie gesagt b wollte sie sagen c hatte sie gemeint d hatte der vernehmende Polizist verstanden e hatte er diktiert f hatte die Schreibkraft getippt g las der Richter daraus h hat der Richter verstanden i wollte der Richter vorlesen j las der Richter vor k war ihre Einlassung vor Gericht l verstand der Richter als ihre Einlassung m ließ er ins Protokoll aufnehmen
Auf die Differenz zwischen h und l angesprochen, brach die Angesprochenein Tränen aus und erklärte "n" wäre richtig gewesen - und entschuldige sich.
3 .Schon während der Studienzeit war es ein netter Zeitvertreib dem Fußnoten-Klau nachzugehen, hatte man einmal einen Verweisfehler entdeckt, der sich ganz eigentümlich gleich durch mehrere Werke (wohl ungeprüft) durchzog, weil es einige Leute immer wieder für sinnvoll hielten, gleich den ganzen Apparat der Einfachheit halber "mitgehen" zu lassen. So zieht denn bis heute so manches falsche Zitat bis heute seine nicht enden wollende Leuchtspur hinter sich her. Wie einst Churchill sollte man es mit Zitaten allerdings halten, wie er mit Statistiken. Gerade in Google-Zeiten wie diesen. So meldete der SPIEGEL (wohl auf der Suche nach einer passenden Meldung just zum "Vatertag") im Frühjahr 2009 - aufgeschreckt durch den OLG-Report - mit noch größerem Time-lag von einem gescheiterten Einbenennungsversuch einer sorgeberechtigten Mutter, die zunächst durch Falschentscheidung am AG Trier (sic!) durch ohnehin formal falsches Übergehen des Vaters (keine mündliche Anhörung beim Jugendamt des LK TR-Saarburg, keine mündliche Anhörung bei der eigentlichen Verhandlung beim AG Trier) schon zu obsiegen schien, hurtiig und geschwind sogar schon die Urkunden umstellen ließ. Der SPIEGEL, ja der SPIEGELonline (SPON) meldete dann also der materiell und formell falsche Beschluss sei daraufhin vom OLG TRIER einkassiert worden. Ein OLG Trier gab und gibt es allerdings nicht.
Der Wunsch eines Kindes, den Namen seines Stiefvaters anzunehmen, rechtfertigt demnach ... Oberlandesgericht (OLG) Trier Namensänderung. zu SPIEGEL WISSEN ... https://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,626205,00.html - Ähnlich
ABer wo finden wir es noch? (221 bei Google) In diesem Zusammenhang?
Den größten Klopper leistete sich allerdings das OLG Koblenz selbst. SO intensiv das BGB gelesen... - dass im Urteil ZPO mit BGB vertauscht wurde, wartete man den fristgemäßen Rückversand des fehlerhaften Urteils des nörgelnden und Schlimmeres (sich mokierende Medien) antizipierenden Vaters ab und fasste einen kurzen Zusatzbeschluss. Was passierte? Klar: Murphy's Gesetz, das auch in Rheinland-Pfalz (Koblenz) gilt, entfaltete seine Wirkung. Dem Vater war es trotz bestem Willen nicht gelungen, Schaden vom OLG Koblenz und dem mehrheitlich weiblich besetzten Spruchkörper abzuwenden. Mit erheblicher Zeitverzögerung fand sich dann diese "ursprüngliche" Peinlichkeit dann auch noch in der FamRZ 5/2009 Seite 439.
Patchwork-Familien: Väter kommen und gehen, der Name bleibt
28.05.2009 | Familien- & Erbrecht
Scheidungskinder sollen den Namen ihres leiblichen Vaters behalten, auch wenn es einen neuen Vater in der Familie gibt ..." (DAS KIND hat KEINEN neuen Vater!) Um dann auch noch den Tipp an weitere AnwältINNEN nachzureichen: "Hier ist die Kreativität von Anwälten gefordert: Welche Gründe ausnahmsweise eine Namensänderung zulassen, ließen die OLG-Richter in ihrem Beschluss nämlich offen. (Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss, 9 UF 116/08)"
Tja, da müssen sich die Mütter und hier Haufe-unterrichteten Anwälte beim nächsten Fall aber beeilen. In diesem Fall kam - man(n) ahnt es - inzwischen der Stiefvater abhanden. Der Titel musste also korrekt lauten:
"Stiefväter kommen und gehen, der Vatersname bleibt (auch deshalb)"
Eine Vergewaltigung, die am 27. August 2009 durch eine 19-jährige deutsche Staatsangehörige angezeigt worden war, wurde nur vorgetäuscht. Allerdings löste die angebliche Tat am selben Tag am Buckower Damm in Berlin-Neukölln eine Demonstration der rechtsextremistischen Kameradschaft “Frontbann 24″ aus.[...]
Was solche Falschanschuldigungen individuell für die betroffenen Männer bedeuten, kann man erahnen bzw. nachlesen in der Studie: “Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“, herausgegeben 2005 vom Bayrischen Landeskriminalamt.
Was diese Falschanschuldigungen durch weibliche TÄTERINNEN den Staat kosten (inkl. der "Falschdemo" oben - Migranten, immer wieder gerne genommen!!!!) sollte dringend mal berechnet werden.
Während die schwerwiegenden psychischen und sozialen Folgen von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen für die Opfer bereits Gegenstand verschiedener Untersuchungen waren, fehlen Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das weitere Leben der zu Unrecht einer derartigen Sexualstraftat Beschuldigten. Die Datengrundlagen unseres Projektes lassen empirisch fundierte Aussagen zu diesen Fragestellungen leider auch nicht zu. Das Zitat des Philosophen Plutarchos von Chaironeia „semper aliquid haeret“ - (verleumde nur frech:) es bleibt immer etwas hängen - dürfte die Folgen, die sich aus falschen Verdächtigungen für die davon betroffene Person ergeben können, ganz gut beschreiben.
Aus einigen der von uns analysierten Akten ließen sich Probleme erkennen, die noch näher untersucht werden müssten, beispielsweise: • die gestörte Vertrauensbasis in partnerschaftlichen Beziehungen und zum engeren sozialen Umfeld, • das Misstrauen oder auch die dauerhafte soziale Ausgrenzung im Bekannten- und Freundeskreis, im beruflichen Umfeld oder der Nachbarschaft, • die Auswirkungen auf die Entscheidungen von Behörden (z. B. Polizei, Jugendamt, Vormundschaftsgericht), • die Verunsicherung bei der Kontaktaufnahme zum anderen Geschlecht, • das Entstehen eines generell negativen Frauenbildes beim falsch Verdächtigten.
Besonders schwierig für die betroffene Person und dessen soziales Umfeld sind die Fälle, in denen das Verfahren wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung nicht mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld durch ein Gericht endet. Wenn trotz ganz erheblicher Zweifel an der Schilderung des Tatherganges durch das angebliche Vergewaltigungs- oder Nötigungsopfer von der Staatsanwaltschaft das Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden muss, weil weitere Indizien oder Tatzeugen fehlen, Aussage gegen Aussage steht und ein Tatnachweis mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit nicht zu führen ist, befindet sich der fälschlich beschuldigte Mann in einer ähnlich schutz- und hilflosen Lage wie eine vergewaltigte Frau. Er kann die erhobenen Vorwürfe nicht vollständig widerlegen, ein Restverdacht bleibt.
An ihn muss man wohl unwillkürlich denken, wenn man das liest:
Vergewaltigung ist so ein hässliches Wort
Eine jetzt.de-Userin schreibt einen Text über uneindeutige Situationen mit Männern – und löst eine Diskussion über ein Phänomen ohne Name aus
Immer wieder gibt es auf jetzt.de Beiträge, die besonders berühren. Neulich veröffentlichte ein_oxymoron den Text Vergewaltigung ist so ein hässliches Wort und löste eine große Debatte aus. Fast 600 mal wurde der Text von anderen Lesern kommentiert, weil sie Vorfälle beschreibt, die so vermutlich schon viele Mädchen und auch Jungs erlebt haben. Situationen, die irgendwo im Graubereich zwischen Vergewaltigung und Sex angesiedelt sind. Für jetzt.de las der Sexualpädagoge Sebastian Kempf, 43, von Pro Familia München den Text und versuchte sich an einer Einordnung des Phänomens.
„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“
Während die schwerwiegenden psychischen und sozialen Folgen von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen für die Opfer bereits Gegenstand verschiedener Untersuchungen waren, fehlen Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das weitere Leben der zu Unrecht einer derartigen Sexualstraftat Beschuldigten. Die Datengrundlagen unseres Projektes lassen empirisch fundierte Aussagen zu diesen Fragestellungen leider auch nicht zu. Das Zitat des Philosophen Plutarchos von Chaironeia „semper aliquid haeret“ - (verleumde nur frech:) es bleibt immer etwas hängen - dürfte die Folgen, die sich aus falschen Verdächtigungen für die davon betroffene Person ergeben können, ganz gut beschreiben.
Aus einigen der von uns analysierten Akten ließen sich Probleme erkennen, die noch näher untersucht werden müssten, beispielsweise: • die gestörte Vertrauensbasis in partnerschaftlichen Beziehungen und zum engeren sozialen Umfeld, • das Misstrauen oder auch die dauerhafte soziale Ausgrenzung im Bekannten- und Freundeskreis, im beruflichen Umfeld oder der Nachbarschaft, • die Auswirkungen auf die Entscheidungen von Behörden (z. B. Polizei, Jugendamt, Vormundschaftsgericht), • die Verunsicherung bei der Kontaktaufnahme zum anderen Geschlecht, • das Entstehen eines generell negativen Frauenbildes beim falsch Verdächtigten.
Besonders schwierig für die betroffene Person und dessen soziales Umfeld sind die Fälle, in denen das Verfahren wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung nicht mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld durch ein Gericht endet. Wenn trotz ganz erheblicher Zweifel an der Schilderung des Tatherganges durch das angebliche Vergewaltigungs- oder Nötigungsopfer von der Staatsanwaltschaft das Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden muss, weil weitere Indizien oder Tatzeugen fehlen, Aussage gegen Aussage steht und ein Tatnachweis mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit nicht zu führen ist, befindet sich der fälschlich beschuldigte Mann in einer ähnlich schutz- und hilflosen Lage wie eine vergewaltigte Frau. Er kann die erhobenen Vorwürfe nicht vollständig widerlegen, ein Restverdacht bleibt.
26. Juni 2007 ... Im Fall des 17-jährigen Marco Weiss, der in der Türkei wegen sexuellen Übergriffs inhaftiert ist, scheint der Gipfel der gegenseitigen ... www.zeit.de/online/2007/26/tuerkei-marco-interview - Ähnlich
15. Juli 2009 ... Erneuter Aufschub in der Türkei: Der Rechtsstreit um den deutschen Teenager Marco W. geht weiter. Ein Urteil fällt nun frühestens nach den ... www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Marco-W-Tuerkei;art1117... - Ähnlich
27. März 2008 ... In wenigen Tagen wird das Verfahren gegen den deutschen Teenager Marco Weiss aus Uelzen in der Türkei fortgesetzt. www.welt.de/.../marco_w/.../Marco_Weiss_fliegt_nicht_in_die_Tuerkei.html - Im Cache - Ähnlich
"Erzählen Sie mal als Mann, dass Ihre Frau Sie verprügelt ..." Man glaubt es kaum, aber häusliche Gewalt von Frauen gegen ihre Männer kommt kaum seltener vor als umgekehrt. Das belegen mehrere Untersuchungen - vor allem internationale. Der Film von Ulrike Heimes und Sara Rainer greift dieses selten in die Öffentlichkeit geratende Thema auf und stellt einige geschlagene Männer vor. Und das sind keineswegs nur solche, die man gerne als "Weicheier" und "Schlappschwänze" bezeichnet."
[Die Rechtsanwäldin:]Zu hoffen bleibt, dass in dem couragierten Beitrag der beiden "Macherinnen" über das eigentliche Tabu-Thema jenseits des gender mainstreams, auch die zweite Ohnmacht der Opfer - gegenüber Polizei und Justiz - hinreichend deutlich wird. Denn bei der Staatsmacht scheint durch den massiven Einfluss der Frauenhaus-Bewegung oben genannte internationale Erkenntnis schon nicht angekommen zu sein. Doch auch wenn es "nur" ein "schwarzer Schwan/weißer Rabe"-Phänomen(Leseprobe: Nassim Nicholas Taleb: "Der schwarze Schwan" - siehe unten) w-ä-r-e, was es definitiv nicht ist, gelte es dies rechtsstaatlich angemessen und vorurteilsfrei zu handhaben.(Siehe Josephs Geschichte im Alten Testament, "Disclosure/Enthüllung (Michael Douglas/Demi Moore u.a.m.). Wie schnell Polizei und Justiz im scheinbar umgekehrten Fall reagiert, zeigte noch kürzlich jener Fall: "....In letzter Sekunde – der Haftbefehl war schon unterschrieben ..."
Den männlichen Opfern gilt unsere Anerkennung sich in diesem wichtigen Beitrag als doppelte Opfer der Frauen und des Justizystems/der Gesellschaft zu outen, und natürlich den beiden couragierten Autorinnen, um den dringend notwendigen DIskurs in der Polizei, Justiz und Politik über dieses letzte Tabu anzuregen ... . Allen Anwältinnen und Anwälten, die mithelfen die Mauer der Ignoranz (siehe Wikimannia) zu durchbrechen, ebenfalls.
"Erzählen Sie mal als Mann, dass Ihre Frau Sie verprügelt ..." Man glaubt es kaum, aber häusliche Gewalt von Frauen gegen ihre Männer kommt kaum seltener vor als umgekehrt. Das belegen mehrere Untersuchungen - vor allem internationale.
Doch die Öffentlichkeit nimmt diese Tatsache nicht wahr. Wie kommt das? Männer rufen in der Regel nicht die Polizei. Und wenn, erstatten sie selten Anzeige oder ziehen diese bald wieder zurück - vorausgesetzt die Polizei glaubt ihnen überhaupt.
Doch Männer sind erpressbar, vor allem, wenn es gemeinsame Kinder gibt - Stichwort Sorgerecht. Schon wegen ihrer körperlichen Überlegenheit erwartet man von Männern, dass sie Attacken von Frauen locker abwehren, also gar keine Opfer sein können. Doch nicht Größe und Stärke sind Voraussetzungen für Gewalt. Es kommt vielmehr darauf an, ob jemand Kränkung und Ärger in Aggressivität umwandelt. Dann schlagen auch Frauen zu oder werfen mit Bügeleisen oder Küchenmessern. Und die Männer ertragen es, aus Schamgefühl, aber auch, weil es für sie kaum Beratung gibt.
Der Film von Ulrike Heimes und Sara Rainer greift dieses selten in die Öffentlichkeit geratende Thema auf und stellt einige geschlagene Männer vor. Und das sind keineswegs nur solche, die man gerne als "Weicheier" und "Schlappschwänze" bezeichnet.
Sonntag, 13. September 2009 15:15 bis 16:00 Uhr (VPS 15:15), Reportage + Dokumentation
Alle Schwäne sind weiß - davon waren die Europäer bis ins 17. Jahrhundert überzeugt. Dann wurde Australien entdeckt. Dort gibt es schwarze Schwäne - was keiner für möglich gehalten hatte, war auf einmal Realität.
In seinem Bestseller zeigt Nassim Taleb: Extrem unwahrscheinliche Ereignisse - “Schwarze Schwäne” - gibt es viel häufiger, als wir denken. Und wir unterschätzen systematisch ihre gewaltigen Folgen.
Eine eifersüchtige Ehefrau hat bei einer "Aussprache" in der Sonnenstraße auf ihren Mann eingestochen. Nun ist sie angeklagt wegen versuchten Mordes.[...]
Das Paar lebte in Scheidung Frau schießt ihren Mann vor Amtsgericht nieder
Das Opfer ist schwer verletzt - Täterin gefasst
27.08.2009 - 07:59 UHR
SCHÜSSE VOR DEM GELSENKIRCHENER AMTSGERICHT!
Ein ganz normaler Scheidungstermin entwickelte sich am Mittwochmorgen in Gelsenkirchen zu einem blutigen Ehe-Drama! Um 10 Uhr sollten sich die Eheleute Ali T. (29) und Dilek F. (32) vor Gericht treffen. Doch als der Mann mit seiner neuen Freundin (23) vor dem Gebäude ankam, eskalierte die Situation.
(fair-NEWS) - Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht Im September 2009 erscheint die zweite Ausgabe von PAPA-YA.
Die Lücke auf dem deutschen Zeitschriftenmarkt ist nun geschlossen. Kompetente Berichte zum aktuellen Familienrecht und zur Familienpolitik, Erfahrungen von minderjährigen und erwachsenen Scheidungskindern und wichtige Urteile zu Unterhalts-, Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sind nur einige der vielen Themenschwerpunkte. Besonders lesenswert dürfte das Interview mit Eva Herman sein, das sicherlich für einige Aufregung sorgen wird. Allgemeine Informationen für alle Betroffene vor, während und nach der Trennung runden das Spektrum von „PAPA-YA - Das Magazin“ ab. Zusätzlich werden in jeder Ausgabe neue Bücher zur Thematik vorgestellt. Ganz besonders stolz sind wir auf die DVD-Beilage der zweiten Ausgabe. Hier präsentieren wir exklusiv den Film „Lieber Vater“!
Ein kompetentes Team aus Familienanwälten, Verfahrenspflegern, Kinderpsychologen und natürlich Betroffenen mit jahrelanger Eigenerfahrung bildet die PAPA-YA-Redaktion.
Einige Themen der zweiten Ausgabe: Aktuelle News - §1626a-Beobachtungsauftrag - Unterhaltsrechtsreform - Kinder brauchen beide Eltern e.V. - Ausgrenzung von Trennungseltern in der Schule - Interview Eva Herman - Cochemer Modell - Interview mit Richter Rudolph - Parteien zur Wahl 2009 - FILM: „Lieber Vater“ von Ya'ir G. Magall mit Interview Regisseur uva. Das Magazin erscheint zweimonatlich beim PAPA-YA-Verlag. Die Ausgabe September/Oktober erscheint in der 38. Kalenderwoche. Heftbestellungen über redaktion@papa-ya.de oder über die Homepage des Magazins www.papa-ya.de. Eine Titelseite des aktuellen PAPA-YA kann unter redaktion@papa-ya.de als PDF angefordert werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.papa-ya.de
Kontakt: PAPA-YA - DAS MAGAZIN Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht c/o Jörg Mathieu Mecklenburgring 61 D-66121 Saarbrücken Tel: 06 81 / 89 56 749 E-Mail: redaktion@papa-ya.de Homepage: www.papa-ya.de Mit vielen guten Wünschen Jörg Mathieu Herausgeber/Chefredakteur PAPA-YA
• Pressekontakt PAPA-YA - DAS MAGAZIN Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht c/o Jörg Mathieu Mecklenburgring 61 D-66121 Saarbrücken Tel: 06 81 / 89 56 749 E-Mail: redaktion@papa-ya.de Homepage: www.papa-ya.de
• Kontakt PAPA-YA Mecklenburgring 61 66121 Saarbrücken Deutschland Telefon: 06 81 / 89 56 749
• Unternehmensinfo Ein kompetentes Team aus Familienanwälten, Verfahrenspflegern, Kinderpsychologen und natürlich Betroffenen mit jahrelanger Eigenerfahrung bildet die PAPA-YA-Redaktion.
Künftig können getrennt lebende Väter den Kontakt zu ihrem Kind stärker einfordern. Der Mutter, die den Umgang (in der Regel noch als Alleinsorgerechtigte) sabotiert, droht sogar das Gefängnis.
Na, vielleicht bekommen wir ja jetzt dadurch auch bald skandinavische (kanadische) Bildungsverhältnisse, wo Haftandrohungen (die gerade in skandinavischen Ländern auch an Müttern vollzogen wurden!) dazu führten, dass die Länder im P.I.S.A.-Ranking nach vorne kamen. da mehr Kinder ihre Väter wirklich sahen und sehen.
Eine kostengünstigere Alternative für den Staat, als die hierzulande angestrebte männliche Fremdbetreuung in KITAS, KIGAS, Grundschulen etc. auf Pump zu finanzieren... .
Nicht nur französische Männer scheinen aus ihrer selbstverschuldten Unmündigkeit, ihrem zwei Generationen dauernden Tiefschlaf erwacht. Noch reiben sie sich verschlafen die Augen. Doch die Zeit scheint reif. - Gerade nach den Debakeln der Landtagswahlen. Die Fragebogen-Aktion der "vaeterpolitik.de" gewinnt offensichtlich an Fahrt, wie die "panikartigen" Rückläufe gerade der letzten Tage zeigen... ;-) Pressemitteilung des Bundesvereins zur Reform im Familienrecht ab 01.09.09 Chancen für Trennungskinder nutzen! Am 01.09.2009 tritt das neue Verfahrensgesetz für familienrechtliche Angelegenheiten (kurz: FamFG) in Kraft. Darauf weist der bundesweit agierende Verein „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ (VAfK) hin. Das neue Gesetz betrifft unter anderem Verfahren um elterliche Sorge und Umgang mit Kindern bei Trennung und Scheidung. Die Verfahren sollen beschleunigt und die Rechte der Kinder gestärkt werden. So soll eine Anhörung aller Beteiligten binnen eines Monats seit Antragstellung geschehen. Der Richter hat im Regelfall eine neutrale Person zu ernennen, die die gerichtlichen Interessen des Kindes an Stelle des betreuenden Elternteils vertritt (Verfahrensbeistand). Um die praktische Durchführung von gerichtlichen Umgangsregelungen zu gewährleisten, kann ein Umgangspfleger ernannt werden. Flankiert werden diese Vorschriften durch Änderungen bei den Zuständigkeits- und Vollstreckungsregelungen. Beispielsweise ändert sich nicht mehr in allen Fällen der Gerichtsort bei einseitigem Wegzug eines Elternteils mit dem Kind ohne Einverständnis des anderen Elternteils. Durch die Verhängung sogenannter Ordnungsmittel kann das Gericht schließlich Fälle von hartnäckiger Umgangsverweigerung leichter als bisher sanktionieren. [mehr] "EIGENLOB" Zypries - BMJ: Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft. [mehr] Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008 (BGBl I S. 2586) [mehr] Die Welt: Familiengericht – Werden Scheidungen jetzt fairer? [mehr] Main Post: Richter kann Konfliktlösung verordnen [mehr] RP: Neue Regeln für Ehescheidungen [mehr]
Bei Umgangsverweigerung
Haftstrafe für Eltern
Künftig können getrennt lebende Elternteile den Kontakt zu ihrem Kind stärker einfordern. Dem Elternteil, der den Umgang sabotiert, droht sogar das Gefängnis. VON CHRISTIAN RATH[...TAZ 01.09.2009 online]
Wenn er wenigstens wüsste, dass es irgendwann ein Happy End gibt, dann wäre alles leichter, sagt Peter Witkowski. Doch diese Sicherheit gibt es nicht, und so bleibt ihm nur der Kampf um seine Tochter. Hannah (Name von der Redaktion geändert) ist jetzt neuneinhalb Jahre alt. Seit beinahe fünf Jahren hat Peter Witkowski sie nicht mehr gesehen, hat sie nicht mehr in den Arm nehmen, nicht mehr drücken oder mit ihr spielen können. Witkowski erinnert sich an die Trennung im Jahr 2004 nach der seine Exfreundin einen neuen Mann kennengelernt hatte. Plötzlich eröffnete sie ihm: "Hannah hat jetzt eine neue Familie. Sie will bei uns bleiben und dich nicht mehr sehen." Die Worte erschüttern den Mann bis ins Mark - auch wenn er sich bis heute sicher ist, dass alles gelogen war. "Hannah hätte garantiert gewollt", so der 41-Jährige. Witkowski schaltet das Jugendamt ein, zieht vor Gericht. Ein erster Beschluss: Alle zwei Wochen darf Hannah für drei Tage und zwei Nächte zu ihm. [mehr] Hamburger Abendblatt: Schluss mit dem Egoismus der Eltern [mehr] Hamburger Abendblatt: Film und Diskussion zum Thema [mehr]
Eine Mehrheit von Deutschlands Vätern hält die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin für schwierig. Wie aus einer gestern vorgestellten Studie hervorgeht, halten drei von vier Befragten es für selbstverständlich, sich in die Kinderbetreuung einzubringen. Rund 59 Prozent der Väter haben aber Angst, dass eine Elternzeit zu erheblichen finanziellen Einbußen führt. Fast jeder dritte Vater befürchtet Nachteile für sein berufliches Fortkommen. Das Institut Forsa befragte im Auftrag der KKH-Allianz bundesweit 501 Väter. Nach den Angaben würden zwei von drei Vätern gerne mehr Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen. Jeder zweite Vater wäre bereit, dafür vorübergehend seine Arbeitszeit zu reduzieren. Schon jetzt unternähmen zwei von drei Vätern mindestens einmal in der Woche etwas alleine mit ihren Kindern. Jeder zehnte Vater tue dies jeden Tag, sechs Prozent dagegen "eigentlich nie". [mehr] DailyNet.de: Zwei von drei Vätern wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern [mehr] Pressemitteilung des Bundesvereins Väeraufbruch für Kinder Deutschland benachteiligt unterhaltszahlende Väter Die steuerliche Benachteiligung von Vätern nach Trennung und Scheidung wird in Deutschland allzu oft verschwiegen. Obwohl der deutsche Staat, im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern, die höchsten Unterhaltsregelsätze zu Grunde legt, werden von Trennung und Scheidung betroffene Väter steuerlich massiv benachteiligt. Dies gilt auch bei "gemeinsamer elterlichen Sorge", unabhängig von Umgang und Unterhalt. Den Steuervorteil erhält die Ex-Frau, bei der das Kind gemeldet ist. Ungleichstellungen wurden z.B. bei der Familienrechtsreform 1998 verursacht und nach deren Inkrafttreten nicht mit dem Steuerrecht abgeglichen. Dem unterhaltszahlenden Vater wird nach der Trennung zusätzlich zum Mehraufwand des Umgangs (Fahrtkosten, Kleidung, Essen, Wohnraum, Heizung, Strom, Wasser, etc) und den hohen Unterhaltsbelastungen, obendrein noch die Steuerklasse 1 aufgebürdet. Die Steuerklasse 1 erhalten in Deutschland ledige Personen OHNE Umgangs- und Unterhaltsverpflichtungen. Durch die steuerliche Ungleichbehandlung wird dem Unterhaltszahler verwehrt, die gleichen Abzüge geltend machen zu können, wie sie die Ex-Frau - aufgrund des bei ihr gemeldeten Kindes - unter Steuerklasse 2 geltend machen kann. [mehr]
Allons (enfants)garcons de la patrie! 220 Jahre nach der rävolühciohn! 220 Jahre nach libérté, égalité, sororité:
Männer fordern gleiche Rechte (Das wurde aber auch Zeit, Franzosen!)
Nur Frankreichs Müttern werden bislang für jedes Kind zwei Rentenjahre gutgeschrieben. Der Oberste Gerichtshof hat diese Praxis nun untersagt, auch Väter haben Anspruch auf diesen Bonus. Nun sucht der Staat nach einer finanzierbaren Lösung. Nicht nur beim Kinderkriegen, auch wenn's um staatliche Hilfen für die Mütter geht, ist Frankreich Europameister. Das Rundum-Sorglos-Paket fängt bei Ganztagsbetreuung und Steuergeschenken an und hört bei satten Gutschriften für die Rente auf. Nun gehen Frankreichs Väter auf die Barrikaden. Im Geschlechterkampf mit vertauschten Rollen pochen sie nun auf volle Gleichberechtigung. Sie wollen ebenfalls in den Genuss einer Väter-Rentenprämie bekommen. Gérard Reverend ist Präsident der Vereinigung „les papas – les mamans” und lautstarker Befürworter einer Rentenreform zugunsten seiner Geschlechtsgenossen. „Wir müssen raus aus der Falle der Diskriminierung”, sagte er der Zeitung „Le Parisien”. Derzeit gibt es den Renten-Bonus nur für Mütter: zwei Jahre für jedes Kind. Hat eine Frau beispielsweise drei Kinder bekommen, darf sie sechs Jahre vor Erreichen der Altersgrenze den Ruhestand antreten. Eine Praxis, gegen die mehrere Väter mit Erfolg geklagt haben. Der „Cour de Cassation”, der Oberste Gerichtshof, gab ihnen Recht. Die Folge: Ab heute muss Arbeits- und Sozialminister Xavier Darcos mit den Sozialpartnern nach einer praktikable Lösung suchen. [mehr]
Sah der Bundeswahlleiter (und Abgordnete von Union) noch Twitter-Probleme für die Bundestagswahl voraus (siehe SPIEGEL vom 27.06.2009), scheint "irgendjemand" es vorgezogen zu haben, die Probleme vorzuziehen: auf die LTW-Sachsen.
Politiker fürchten Twitter-Manipulationen bei Bundestagswahl
Der Bundeswahlleiter und Abgordnete von Union und SPD befürchten nach SPIEGEL-Informationen, die Bundestagswahl könnte durch Kurznachrichten im Online-Dienst Twitter unzulässig beeinflusst werden. Ihre Furcht: Bisher vertrauliche Exit Polls könnten vorzeitig öffentlich werden.
Hamburg - Die sogenannten Exit-Polls mit Zahlen und Trends zum Wahlausgang werden den Parteien nachmittags mitgeteilt. "Es wäre der GAU, wenn die Wählerbefragungen vor Schließung der Wahllokale öffentlich bekannt würden", sagt Bundeswahlleiter Roderich Egeler. Via Internet könnten dann Unentschlossene mobilisiert werden.[...>>>>>]
Prognosen-Verrat
Wahlergebnisse sickerten vorab auf Twitter durch
Von Ole Reißmann
Wurden die Landtagswahlen unzulässig beeinflusst? Gut 90 Minuten, bevor die Wahllokale schlossen, kursierten Prognosen im Internet. Unter anderem wurde dafür der Twitter-Account eines CDU-Politikers genutzt. Der streitet die Indiskretion ab - den Zugang hat er inzwischen gelöscht.
Hamburg - Die ersten Prognosen zu den Landtagswahlen kursierten bereits am Nachmittag im Internet, vor Schließung der Wahllokale. Über den Kurznachrichtendienst Twitter gaben zwei Nutzer gegen halb fünf Zahlen für das Saarland, Sachsen und Thüringen bekannt.[..]
Bisher wussten sie mit diesem Privileg umzugehen - und hielten dicht.
Doch das mit der Geheimhaltung war einmal [...] Einer der Twitter-Accounts, über den die Wahlprognosen ins Netz sickerten, wurde mittlerweile abgeschaltet. Es ist der Zugang von Patrick Rudolph, CDU-Vorsitzender im Stadtverband Radebeul. "Ich weiß nicht, wer das geschrieben hat", sagte Rudolph auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE. Er sei es jedenfalls nicht gewesen - und habe den Account deswegen gelöscht.[...]
Zu den Landtagswahlen lagen bereits vor der Schließung der Wahllokale detaillierte Prognosen vor. Sie wurden am späten Sonntagnachmittag via Twitter verbreitet. Dafür droht bis zu 50 000 Euro Bußgeld.
Die Mitteilungen hatten keine Quelle, beruhten aber wahrscheinlich auf Daten, die Wahlforscher erhoben haben. Die Zahlen der Twitter-Mitteilungen unterschieden sich nicht wesentlich von den Zahlen, die um 18 Uhr in ARD und ZDF verbreitet wurden. Die Sender stützen sich dabei auf Infratest dimap und die Forschungsgruppe Wahlen [...>>>>>>>>]
Doktortitel im Schnellverfahren: Ärzte promovieren oft parallel zum Studium und in nur wenigen Monaten. Das ist Geldverschwendung statt Wissenschaft, sagen Kritiker. Wird der Dr. med. verschenkt?[...]
Beier, Barbara: Der nicht natürliche Tod und andere rechtsmedizinische Sachverhalte in den deutschen Volksmärchen unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm
In welchem Fach? M-E-D-I-Z-I-N.
WO? Humboldt-Universität zu Berlin, Medizinische Fakultät - Universitätsklinikum Charité [Abstract]
"Die Arbeit befaßt sich mit den Formen des nicht natürlichen Todes und weiteren rechtsmedizinischen Sachverhalten wie Leichenerscheinungen, Scheintod, Identifizierung von Personen und Leichen, Selbstverstümmelungen und Spuren von Tätern und Opfern in den deutschen Volksmärchen. Rechtsmedizinische Zusammenhänge von Ursache und Wirkung werden nach ihrer Gültigkeit im Märchen hinterfragt. Wie werden beispielsweise Gewaltwirkungen auf äußere Erscheinungsbilder betroffener Märchenfiguren, Tötungsgeschehen und Tatwerkzeuge dargestellt? Inwiefern entsprechen Schilderungen der Tatbestände und ihre Bewertung im Märchen auch historischem Rechtsverständnis? Was unterliegt den epischen Gesetzen des Märchens? Für die rechtsmedizinische Fragestellung nach den Verletzungsspuren am Getöteten, dem Tötungsgeschehen und den Tatwerkzeugen sind die Märchen als Quelle des Volkswissens nur begrenzt verwertbar. Zum Beispiel sind keine Wunden, innere Blutungen oder kleinere Verletzungen nach Gewalteinwirkung beschrieben. Es wurden nahezu alle klassischen Todesarten wie Ertrinken, Vergiften, Verbrennen, Verhungern, Erhängen, Erfrieren, Selbsttötung und Tod durch scharfe und stumpfe Gewalt im Märchen vorgefunden und betreffende Textstellen unter Benutzung der "historisch-geographischen Methode" regional verglichen. Zusammenhänge von Ursache und Wirkung konnten jedoch nicht im Sinne einer rechtsmedizinischen Rekonstruktion des zum Tode führenden Geschehens nach heutigen Maßstäben aufgestellt werden. Das Märchen als Volksüberlieferung kennt keinen historisch konkreten Zeitbezug. Mit der zeitlich und regional variierenden Wiedergabe des Erzählstoffes fließen neue Motive und anderes Wissen mit ein. Daraus ergab sich für die Arbeit eine zurückhaltende Aufstellung von Vergleichen des rechtshistorischen Alltags und der geschilderten Märchenwirklichkeit. Der nicht natürliche Tod konnte bei der rechtsmedizinischen Untersuchung nicht unabhängig von seinem Zusammenhang im Märchen betrachtet werden. Er ist im Märchen oft ein Mittel, entsprechend den Moralvorstellungen Gerechtigkeit herzustellen, aber auch die Protagonisten von ihrem positiven Weg abzubringen. Seine sozialisierende Funktion in der Märchengesellschaft kann nicht übersehen werden."
Aufgeschreckt durch die garstigen Meldungen (inzwischen sollen es ja schon an die 300 sein - insbesondere Mediziner seien betroffen, so DER SPIEGEL, SÜDDEUTSCHE online - heute: Dr. med Dünnbrettbohrer ..) ), nahm ich nach rund 23 Jahren nochmal ein Büchlein aus dem Eichborn Verlag in die Hand.
Ich komme - wieder - zu dem Schluss, dass DIE echt ist. Zumindest die:
Die Pfalz beheimatet - soweit sich solche allgemeinen Feststellungen treffen lassen - einen fröhlichen und weltoffenenMenschenschlag, der viel Sinn für gesellschaftliches Zusammenieben und die Freuden der Zeit hat und dem dogmatischen Denkenabgeneigt ist. (S. 48)
Doch behaftet sind die Pfälzer mit Aufschneiderei und Gernegröße: Neben einem ausgeprägten Sinn für Toleranz besteht jedoch häufig ein allzu starkes und unangenehmes Selbstgefühl.Indiesem »lautstarken« Auftreten hat auch der »Pfälzer Krischer«seinen Ursprung (S. 48).Dieser Tarzan-Schrei der Kohl-Provinz scheint die einzige Schöne Kunst der Kanzler-Heimat zu sein: Beialler Aufgeschlossenheit und praktischen Intelligenz - wenn's ums Abstrakte oder Denken geht, sind wir in der Pfalz auch ganz falsch - haben die Pfälzer keine ausgeprägte musische Veranlagung. (S. 48) Stell Dir vor, Kohl singt Wagner, und nur Hannelore und Teltschik gehen hin.
Trotz alledem ist diesem landsmannschaftlich so farbigen Landeine besondere Homogenität, wie sie andere deutsche Länder auszeichnet, versagt geblieben. (S. 148) Schade, denn die andernorts übliche bunte Einfarbigkeit hätten wir uns doch gewünscht, auch in der Sprache.In ihrer schwülstigen Sprache und romantisierenden Betrachtungsweise lassen es diese Ausführungen freilich anevangelischer Klarheit fehlen und waren wenig geneigt, auf dievon kalvinistischer Nüchternheit geprägten Pfälzer Protestantenzu wirken (S. 104), schimpft unser katholischer Helmut über die landsmannschaftlich Andersfarbigen der Pfalz-SV (= Staatsbürgerliche Vereinigung), die nach Kriegsende gegen die CDU antrat. Die Sprache ist verräterisch. (Kohl im Südwestfunk, 12.11.1975). Er selbst spricht glasklar von ... nach Kriegsschluß ... (S. 2) und meint das Kriegsende damit, so wie Kohl mit »Friedensschluß« sicherlich den Kriegsanfang meinen würde.So spricht auch dasCommunique ... (S. 9) über z.B. ... französische Waffentaten ... (S. 22).Wobei der Enkel Adenauers nicht ganz sicher ist mit Patenonkel und Patentante: Bei der Wahl dieser Bezeichnung stand möglicherweise - wenn dies auch nicht besonders zum Ausdruck kam- die Tatsache Pate, daß ... (S. 33) Neben dem Patenstand der Tatsache bei der Bezeichnungswahl sei schließlich auf den ... schmerzhaften Schnitt mitten durch das WirtschaftszentrumMannheim-Ludwigshafen hingewiesen (S. 35), wo man sich doch gerade erst einen ... umfassenden Katalog zu Fragen der Wirtschaftspolitik zugelegt... (S. 157) hatte und wünscht, die Verbreiterung der kleinen und mittleren Besitzschichten sollte hierbei aufKosten übermäßig großer Eigentumsbildung gehen (S. 86), ein Wunsch den er teilt mit einem ... Kreis liberalgewonnener Männer (S. 97), was auch immer das sein mag.
Nach Kriegsverlust und Kriegsschluß mußte der besatzernde Franzose - Die französische öffentliche Meinung war tief betroffen ... (S. 19) - mit den undogmatisch unterbelichteten Pfalzopathen, ihrer »Sprache«, ihren Schreien und ihrem landsmannschaftlich so farbigem Mangel an allerlei Begabungen fertigwerden.Man schickte hartgesottene Profis: Auch bei der
Militärregierung selbst erschienen Offiziere mit »Pfalzerfahrung«. (S. 148)
Eine annähernd genaue Zusammenstellung derTodesopfer
Eine spezifisch christliche Politik, die die kirchlichen Bekenntnisse nicht berührt, ist daher im allgemeinen nicht möglich.Sieließe sich nur dort denken, wo der Gegensatz von christlich undnichtchristlich eindeutig wahrnehmbar ist ... (S. 78) Also berühren wir das kirchliche Bekenntnis und weisen damit nach, daß in der Pfalz niemand imstande ist, christlich und nichtchristlich eindeutig zu unterscheiden.Um das verstehen zu können, rüstet Pfalzmann Kohl zu einer Expedition durch Zeit und Raum: Bei der Betrachtung des politischen Lebens in der Pfalz erscheint es notwendig, einen Blick auf die Traditionen und politischen Gegebenheiten dieser Landschaft zu werfen. (S. 47)
Man mußte sich was einfallen lassen in der Pfalz, die ... in ihrerheutigen Gestalt ein Ergebnis der offenbar landschaftsgärtnerisch so wichtigen napoleonischen Kriege ist. (S. 47) Warum?Um derkatastrophalen Kassenlage der Provinz abzuhelfen ... (S. 45) Und schlimmer: Die Ernährungsschwierigkeiten waren ungeheuer angestiegen (S. 30), ... insbesondere die Ernährungslage in den deutschen Kriegsgefangenenlagern ... (S. 45) Die alles beherrschendeAufgabe war die Sicherung der Ernährung. (S. 45) Die einheitlicheForderung der Parteien galt der Verbesserung der katastrophalenErnährungslage. (S. 139) So ... beschäftigte sich der überparteiliche Ausschuß in gemeinsamen Sitzungen mit der Provinzialregierung hauptsächlich mit der auch weiterhin sehr kritischen Ernährungslage (S. 62) und kaute ... auch tagespolitische Fragen wie dasErnährungsproblem ... (S. 81) durch. gleich ins reine geschrieben im Alter von 28 Jahren"