Mittwoch, 1. Juni 2011

Fall Kachelmann: Und jetzt das Volk ... Ethority/Gridmaster scannte das Netz: "Das Web begrüßt den Freispruch von Kachelmann und Alice Schwarzer nervt." - "Durchschaut!"?

... und hat weiter keine Ahnung. Richter Seidling kritisierte vorab die ARD, selbsternannte Außen- und Nebennebenklagevertreterin ALICE SCHWARZER (TITANIC - EIn Prozess viele Verlierer!) und NK-Anwalt und stellvertretenden Landesvorsitzenden des Opferorganistion "Weißer Ring" Thomas Franz: Wie ein ARDloch aus der öffentlich-rechtlichen Anstalt leakte will man das Rechtsinstitut dort offensichtlich NICHT anerkennen und den Rechtsstaat dauerhaft mit Füßen treten (ein prachtvoller neuer Skandal nach der schäbigen Lierhaus-Diskussion).
zuerst: MEEDIA und ETHORITY

Aus dem Urteil:
"Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante und führen Sie siich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben. Nur dann haben SIE den Grundsatz "in dubio ppro reo" verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht nur Verlierer, sondern NEBEN demm RECHTSSTAAT  auch Gewinner. Damit schließe ich die Sitzung."

Thomas Franz Anwalt von Sabine W.(wie Claudia D.ingens dort genannt wurde und wird): EXPRESS Seite 5:
"Ich bin auf keinen Fall am Boden zerstört. Der Freispruch ist ein Freispruch dritter Klasse."
Wie gesagt, der Mann ist noch Anwalt UND HAT das Urteil - soll man meinen - gestern selbst gehört!

Und nun noch Frau Kannitverstan: Alice Schwarzer, GerichtsKOMMENtaTORIN für BILD: heute Seite 4: leistet sich einen Trippel-Brüller: Die JuristINNEN unter den LeserINNEN dieses Blogs haben wohl blutige Schenkel.
"Und ich gehe davon aus, dass NIEMAND [Frage: Ist die STA niemand?] Revision einlegen wird. DIE VERTEIDIGUNG SCHON GAR NICHT (sic!). DENN (sic!) das war das Maximum, was sie in diesem Fall erreichen konnte: einen Freispruch dritter Klasse (sic!)."
Sprach die erstklassige, aber rechtlich und in der Sache ahnungslose Gerichts"reporterin".
Zitat aus der PM, die sie offensichtlich auch nicht gelesen und/oder verstanden hat, was wahrscheinlich ist, da sie ja noch in der Lobby bereits den Ausgang blockierend die ersten "sachverständigen" Interviews geben musste. - Wohl ehe das Urteil so richtig in ihr Bewusstsein eindringen konnte, wie sicherlich ihre Express-Kollegen eilig schreiben würden ...


Das BVERG hat ja die Erlaubnis erteilt auch mal einen ehemaligen Generalstaatsanwalt (den, der neben Alice Schwarzer in der BAsen-Wirtscahftssendung Anne WIll am 2.8.2010 saß) einen "Dummschwätzer" zu nennen. Wie darf man denn Frau Schwarzer nach der obigen Erster Klasse-Lesitung nennen? 

BTW: JÖRG PHILIPPI-GERLE, IRINA SCHRECKER, CLAUDIA WITTKE-GAIDA, SEBASTIAN FIEBRIG, HENDRIK PUSCH, DIRK AMARELL !(EXPRESS Seite 4)
" Mannheim Um 9.07 Uhr entspannt sich sein versteinertes Gesicht nur unmerklich. So als würde das entscheidende Wort nur ganz langsam in Jörg Kachelmanns Bewusstsien eindringen: Freispruch."
Mancher Text über vermeintliche Journalistenzeugen sagt halt mehr über diese als über den angelich Beobachteten aus:
Ahhhhhhhhhhhhhhja. Wie bemerkt man eigentlich das Unmerkliche?
Abgeshen wusste Jörg Kachelmann um 9.07 (!) Uhr bzw. sogar schon vor der offiziellen Urteilsverkündung das Urteil, das damit längst Zeit gefunden hatte in das Bewusstseins des "Hyperintellegenten" einzudringen. Ein Blick auf die begossene Pudelansammlung (inklusive eines nach Presseberichten angeblichen Schnelldenkers) auf der linken Seite hätte den Vertretern des EXPRESS allerdings angesichts der Mienen leichter Aufschluß gegeben, dass das Urteil bereits auf dem "inneren" Markt war.
Körpersprache-Lesen ist eben eine eben so hohe Kunst wie Urteile lesen.
;-)

HIER können nicht nur sich selbst überschätzende Polizistinnen, sondern auch Journalistinnen lernen, wie frau/man seine Quote - echte  von gefakten Tränen und Weinkrämpfen zu unterscheiden - zu verbessern lernt. Vielleicht sollt der Staat lieber hier ein paar Seminarkosten übernehmen. Das würde dann an anderer Stelle sicherlich zu massiven Einsparungen unnötiger weitere Polizei- und STA-Ermittlungen und sinnloser Prozesse führen, denn schon jetzt liegt die Verurteiltenquote (TV zu tatsächlich Verurteilten) bei 12,7% (mit anderen Worten: nur jeder Achte musste am Ende verurteilt werden.)

Männer sind nicht immer Täter und Frauen nicht immer Opfer


31.05.2011 | 17:30 Uhr |   0 Gefällt mir  |||
Exklusiv-Umfrage in DAS NEUE BLATT: Soll Jörg Kachelmann zurück ins TV?


Hamburg (ots) - Der Prozess um Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann (52) beherrschte die Medien wochenlang - jeder schien eine eigene Meinung zum Fall zu haben. Jetzt wurde das Urteil gefällt: Freispruch für den TV-Wetterexperten. Das Urteil löste viele Diskussionen aus. Und: Eine ganze Nation rätselt nun über sein TV-Comeback. Aber würden es die TV-Zuschauer überhaupt begrüßen, die Wettervorhersage demnächst wieder von Herrn Kachelmann zu sehen? Im Auftrag der Zeitschrift DAS NEUE BLATT befragte das Meinungsforschungsinstitut GEWIS 1024 Frauen im Alter ab 40 Jahren, ob Jörg Kachelmann wieder als Wetterfrosch ins TV zurückkehren soll. 68 Prozent der Befragten Frauen antworteten mit "Ja" und befürworten damit eindeutig eine Rückkehr Kachelmanns Ins TV. Lediglich 32 Prozent der Befragten lehnen ein TV-Comeback Kachelmanns ab.

Der Abdruck der Ergebnisse ist bei Nennung der Quelle "DAS NEUE BLATT" honorarfrei. Für Rückfragen an die Redaktion steht Frank Gerdes, Telefon 040/3019-4886 oder unter frank.gerdes@bauermedia.com zur Verfügung.

Hamburg, 31. Mai 2011








http://www.jacknasher.com/de/durchschaut.html

Durchschaut: Das Geheimnis, kleine und große Lügen zu entlarven ...


Jack Nasher, Wirtschaftspsychologe und Mentalist, zeigt auf eindrucksvolle Weise, wie man in kürzester Zeit Lügen durchschauen und die Wahrheit herausfinden ...
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Durchschaut

Das Geheimnis, kleine und große Lügen zu entlarven

Herausgeber: Thiele, Ulrich
  • Einband: Gebunden
  • Gebundenes Buch 


  • EUR 18,00
  • Alle Preise inkl. MwSt.
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Andere Ausgaben:

Jörg Kachelmann: Die weiteren ersten Gewinner sind Dr. Birkenstock und Prof. Höcker - Alice Schwarzer muss uns mit ihrer Tingel-Tangel-Show jetzt NOCH öfter auf die Nerven gehen (müssen)

14.000 Euro Für Birkenstock von Alice S. Der weitere erste Verlierer nach ALICE SCHWARZER (siehe auch MEEDIA "Socia Web genervt von AS" oder direkt bei ETHORITY ) und ist der Weiße Ring, der sich und echten zukünftigen Opfern durch die Wahl des Anwalts (und in Personalunion BW Landesvorstandsmitglieds) Franz und dessen allzu frühen Medienpräsenz und falschen Medienstrategie eines "mmOpfer"-Anwalts keinen Gefallen getan hat. 
14.000 EURONEN für Birkenstock - auf die Hand ;-) von Nebennebenklägerin Alice S. (*Name wurde nicht geändert)! - Alice Schwarzer wird uns mit ihrer Tingel-Tangel-Show jetzt NOCH öfter auf die Nerven gehen (müssen). Ü (Heute im EXPRESS Seite 5 (anschnallen/festhalten).: "Mann (SIC!) muss auch Respekt vor dem möglichen Opfer haben. Die Nebenklägerin hat sehr überzeugend dargelegt, dass sie vielleicht die Wahrheit gesagt habe. Es bleibt alles offen." ) bernimmt sie sich nicht nur mit dem Prozess, sondern jetzt auch noch "Wetten, das(s) nicht?"
Wir alle zahlen damit wohl den höchsten Preis (nicht nur aus Steuermitteln) für die unheimliche Qualitätsarbeit der Erste-Klasse-heimatverbundenen-Polizei aus Schwetzingen und um Schwetzingen herum, (die zu guter Letzt auch noch mehrere Plätze normaler Zuschauer offensichtlich mittels einer Art "Sonderzulassung" kopfschüttelnd blockierte. Belohnung für besoners erstklassige Arbeit?), die erstklassige Arbeit der STA und des erstklassig besetzten LG (1. Klasse - bis zum Schluß: in PM (online also weltweit) zweimal Familienname der NK), die alle ohne Zutun des Verteidigers RA Johann Schwenn (laut Richter Seidling)  - laut erstklassigem (natürlich!) WR+NK-Anwalt Franz ohne Zutun (so das erstklassige Gericht)-  ein "Ergebnis 3. Klasse" (RA Thomas Franz - ja, der Mann ist Rechtsanwalt! Doch! Doch!) in gemeinsamer Kraftanstrengung produzierten.  Hm.
2. Gewinner (1. Klasse) 1. Verteidiger RA Birkenstock Köln
3. Gewinner: Preis eine Spülgeldreinmaschine sowie dauerrevolvierende verfahrene Verfahren gegen BILD, BUNTE etc. Medienanwalt Prof.  Höcker. (Die Alterversorgung dürfte nunmehr  absolut gesichert sein.) für viele BILD-GEGENDARSTELLLUNG vom 31.05.2011
Über weitere Gewinner und Verlierer werden wir natürlich "live" berichten, damit Kollegen lernen wie man/frau es macht.

zu 1:
31.05.2011
Vergleich: Schwarzer muss RA Dr. Birkenstock € 14.000,- zahlen
Die Journalistin Alice Schwarzer hatte wiederholt behauptet, der ehemalige Verteidiger des Wettermoderators Jörg Kachelmann, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Birkenstock, habe unter Bezugnahme auf die Anzeigenerstatterin im Strafverfahren gegen diesen verlauten lassen, Herr Kachelmann kenne die Frau gar nicht, sie sei eine Stalkerin. Eine solche Äußerung hatte Rechtsanwalt Dr. Birkenstock allerdings nie getätigt. Auf eine Abmahnung hin gab Frau Schwarzer eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung ab. Hiergegen verstieß sie jedoch gleich mehrfach. So änderte sie u.a. die falschen Passagen in ihren Online-Artikeln in nicht ausreichender Weise ab. Auch nach der Änderung erweckte sie in ihren Publikationen den falschen Eindruck, RA Dr. Birkenstock habe die Anzeigenerstatterin als Stalkerin diffamiert. HÖCKER verklagte Frau Schwarzer persönlich für RA Dr. Birkenstock daher vor dem Landgericht Köln unter anderem auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen des mehrfachen Verstoßes gegen die Unterlassungerklärung. In der mündlichen Verhandlung zum Verfahren LG Köln (28 O 992/10) einigten sich die Parteien darauf, dass Frau Schwarzer Herrn Dr. Birkenstock eine Zahlung in Höhe von 14.000,- EUR leistet. Am 09.05.2011 akzeptierte Frau Schwarzer diesen Vergleich als endgültig wirksame Regelung.


zu 2:


http://www.titanic-magazin.de/uploads/pics/Prozess-Bilanz_01.jpg (Ein Prozess- viele Verllierer) 
Vergleich: Schwarzer muss RA Dr. Birkenstock € 14.000,- zahlen
Die Journalistin Alice Schwarzer hatte wiederholt behauptet, der ehemalige Verteidiger des Wettermoderators Jörg Kachelmann, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Birkenstock, habe unter Bezugnahme auf die Anzeigenerstatterin im Strafverfahren gegen diesen verlauten lassen, Herr Kachelmann kenne die Frau gar nicht, sie sei eine Stalkerin. Eine solche Äußerung hatte Rechtsanwalt Dr. Birkenstock allerdings nie getätigt. Auf eine Abmahnung hin gab Frau Schwarzer eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung ab. Hiergegen verstieß sie jedoch gleich mehrfach. So änderte sie u.a. die falschen Passagen in ihren Online-Artikeln in nicht ausreichender Weise ab. Auch nach der Änderung erweckte sie in ihren Publikationen den falschen Eindruck, RA Dr. Birkenstock habe die Anzeigenerstatterin als Stalkerin diffamiert. HÖCKER verklagte Frau Schwarzer persönlich für RA Dr. Birkenstock daher vor dem Landgericht Köln unter anderem auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen des mehrfachen Verstoßes gegen die Unterlassungerklärung. In der mündlichen Verhandlung zum Verfahren LG Köln (28 O 992/10) einigten sich die Parteien darauf, dass Frau Schwarzer Herrn Dr. Birkenstock eine Zahlung in Höhe von 14.000,- EUR leistet. Am 09.05.2011 akzeptierte Frau Schwarzer diesen Vergleich als endgültig wirksame Regelung.

Die Ziehung der weiteren Gewinner und Verlierer wird laufend "live" bekanntgegeben.
Im Übrigen lohnt es sich durchaus, selbständig zwischendurch auf der Seite Pressemitteilungen bei hoecker.eu nach der Antwortsuche auf die Frage "Wann ist genug genug?" vorbeizuschauen.

Wenn jemand eine Ahnung hat, wann AS genug hat, kann er dies gerne unter Kommentare absetzen. ;-) Sicher wird sie allerdings weiter mit der Mär und VolksverBLÖDung von den "erwarteten" sinkenden  Anzeige-Fallzahlen ausgehen, obwohl sie seit Freitag vorliegen ("Klappern gehört eben zum Mundwerk.") Offizielle Polizeiliche Kriminalitätsstatistik - PKS 2009 714 ANGEZEIGTE Fälle 210 - 7724 ANGEZEIGTE Fälle explosionsartiger Zuwachs im "Kachelmann-Anzeigejahr" +410 = + 5,6%.

Dienstag, 31. Mai 2011

FREISPRUCH KACHELMANN: Es hat etwas Gleichnishaftes - Server überlastet

Update:
Die Rechtsanwäldin | vor 2 Stunden — Böses Google (mit erlaubter Auto-Fill-Funktion)! Verletzte etwa gerade EMMA/Alice Schwarzer das Persönlichkeitsrecht (nicht)? - Wie dieses Video des HR zeigt, gerät jetzt ohnehin schon die Präsentation von Miriam und Jörg Kachelmann "Recht und Gerechtigekit - Ein Märchen aus der Provinz" auf der diesjährigen Frankurter Buchmesse angesichts der …

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(+9)

Der Server ist zur Zeit überlastet und daher unerreichbar.   Service Temporarily Unavailable
The server is temporarily unable to service your request due to maintenance downtime or capacity problems. Please try again later.
Apache/2.2.14 (Unix) mod_ssl/2.2.14 OpenSSL/0.9.7a Server at www.landgericht-mannheim.de Port 80Na da helfen wir doch gerne aus und liefern hier ein Backup drr PM in ihrer ganzen Mannheimer Eleganz und Merkwürdigekeit (inkl. der Vollnamen/Klarnamennennung der NK).
Insbesondere die grenzenlose Naivität gegenüber Verhaltensänderung der gescholtenen, aber natürlich wieder nicht namentlich genannten BUNTE (Tanja May) dürfte sich in den nächsten Tagen sehr schnellILD (Jörg Völkerling in Person) genau da weitermachen lassen werden, wo sie heute Morgen aufgehört haben. Da auch Frau Schwarzer, die laut Leyendecker (SZ) und DPA-Meldung etwas verloren haben soll, was sie doch gar nicht hatte, nämlich Renomee,  spätestens heute Abend in der (von IHR handverlesenen) Talkrunde bei Maischberger im 1. genauso weitermachen wird wie bisher und die Formel "in dubio pro reo" immer noch nicht verstanden haben wird (Wie seit der Vorstellung der neuen Polizielichen Kriminalstatistik (PKS) am Freitag bekannt, ist die Zahl der angezeigten Fälle auf 7724 (um + 410 = 5,6% PLUS explodier), empfehlen natürlich die Parallel-Sendung bei MARKUS LANZ im ZDF mit RA Schwenn und dem von ihm rehabililitierten  Justizopfer Witte.
Wie die hehren Wünsche  bei der angefressenen STA angekommen sind, zeigt bereits die "frische" Stellungnahme ("Nachtreten") des großen Presseversprechers Andreas Grossmann (Zitat am Ende), anstatt EINMAL den Ball flach zu halten und zu eigenen Fehlleistungen (angeblich EINDEUTIGEDNA-Spur!) mal ergebnisoffen nachzudenken. Auch hier wieder: FEHLANZEIGE!


Übrigens:


Im Zweifel auch für die Ex-Oberstaatsanwältin und Schriftstellerin Gabriele Wolff, die den Hämmer der PM wohl auch geseehen hatte ;-).



Nanu?
Gabriele Wolff Heute um 12:17
Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau D.```*** und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629

Da wird in einer offiziellen PM des Gerichts der Name der Zeugin genannt - was soll man davon halten?

http://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p100-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41181

Jetzt lautet die Passage so:

Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau X. und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.
Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“


Aber vielleicht gibt es auch noch andere aufmerksame Leser. Zudem wäre es der geringste Fauxpas der Mannheimer Justiz.

Pressemitteilung vom 31.05.2011 - Freispruch für Jörg Kachelmann -

Datum:  31.05.2011
Kurzbeschreibung: 
Freispruch für Jörg Kachelmann


I. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten hat die Staatskasse zu tragen. Die Höhe der Kosten und der notwendigen Auslagen werden im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt. Angaben dazu sind im Urteilstenor nicht erforderlich.

Freispruch für Jörg Kachelmann -

Pressemitteilung vom 31.05.2011 - Freispruch für Jörg Kachelmann -

Datum:  31.05.2011
Kurzbeschreibung: 
Freispruch für Jörg Kachelmann


I. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten hat die Staatskasse zu tragen. Die Höhe der Kosten und der notwendigen Auslagen werden im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt. Angaben dazu sind im Urteilstenor nicht erforderlich.

Des weiteren wurde dem Grunde nach die Entscheidung getroffen, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die aus den sonstigen Zwangsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahme) entstandenen Schäden zu entschädigen ist.


II. Der Vorsitzende hat zu Beginn seiner rund einstündigen Urteilsbegründung auf folgendes hingewiesen:

„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen.“

Er hat im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung zunächst Stellung zu den Angriffen gegen das Gericht und die Staatsanwaltschaft genommen:

„Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig. Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außeracht zu lassen.

Gleiches gilt im übrigen für die Staatsanwälte. Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- bzw. gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig. Die - wenn auch hart geführte - Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen.

Dass angesichts der Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, Anklage zu erheben und das Hauptverfahren zu eröffnen war, ist bei objektiver Betrachtung der gesamten Aktenlage - und nur auf die kommt es bei den vorgenannten Entscheidungen an - nicht zu bezweifeln. Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies nicht anders gesehen.“

Der Vorsitzende hat vor allem auch die Rolle des Internets und der Medien kritisch beleuchtet:

„Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht.
Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.

Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente.

Die Pressefreiheit zählt wie die Meinungsfreiheit zu den elementaren Grundrechten. Die Gerichte haben bei ihrer Tätigkeit die Pressefreiheit zu respektieren und den Medien eine angemessene Berichterstattung über das Verfahren zu ermöglichen. Gerichte müssen und sollen damit leben, dass sie durch die Medien öffentlicher Kontrolle unterliegen.
Umgekehrt aber ist es Aufgabe der Presse, vollständig und sachlich zu berichten, dem Leser damit die Möglichkeit zu geben, sich unvoreingenommen eine Meinung zu bilden und dabei die Würde des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten zu achten.
Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich. Sie erzeugen Stimmungen, wo Sachlichkeit gefragt ist; letztlich vertiefen sie den mit der Durchführung eines Strafverfahrens verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin in nicht gerechtfertigter Weise. Vor allem aber erschweren sie die Akzeptanz eines Richterspruchs in der Öffentlichkeit und schaden damit dem Ansehen der Justiz.
Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.
Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun.
Der Kammer ist bewusst, dass die Arbeit der Medien im vorliegenden Verfahren unter erschwerten Bedingungen stattfand. Durch den wiederholten Ausschluss der Öffentlichkeit war es den Medienvertretern nicht möglich, sich ein vollständiges Bild vom Ablauf und Inhalt der Hauptverhandlung zu machen.
Dies hätte jedoch umso mehr Anlass zur Zurückhaltung bei der Berichterstattung sein müssen. Die Kammer hätte vor allem in diesem Zusammenhang von Seiten der Medien mehr Verständnis für die Belange des Strafprozesses erwartet.

Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung in erster Linie der Wahrheitsfindung verpflichtet. Dabei sind nicht nur die in der Strafprozessordnung vorgegebenen Regeln einzuhalten; die Gerichte, denen von Gesetzes wegen erhebliche Eingriffsbefugnisse zustehen, haben vor allem darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Zeugen nicht mehr als zur Wahrheitsfindung erforderlich eingeschränkt werden.
Ob einer Hauptverhandlung für die breite Öffentlichkeit ein ausreichender Unterhaltungswert zukommt, ist für die Beurteilung der Schuldfrage und damit für die Gestaltung der Hauptverhandlung ohne Belang. Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet.
Die medienwirksam vorgetragene Kritik des Verteidigers am Ausschluss der Öffentlichkeit ließ vordergründig den Eindruck entstehen, die Kammer habe bis zu seinem Auftreten ohne sachliche Rechtfertigung die Öffentlichkeit in exzessiver Weise ausgeschlossen. Dass sich drei Zeuginnen durch Interviews ihrer Persönlichkeitsrechte - jedenfalls teilweise - begeben hatten, verstärkte diesen Eindruck.
Ohne Zweifel haben diese drei Zeuginnen und die entsprechenden Medien durch ihr Verhalten dem Ablauf der Hauptverhandlung geschadet.
Abgesehen davon, dass die weit überwiegende Anzahl der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommenen Zeuginnen keine Interviews gegeben und damit Anspruch auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte hatten, geht die Kammer nicht davon aus, dass der Angeklagte oder sein Verteidiger ernsthaft gewollt hätten, dass das Beziehungs- und Intimleben des Angeklagten der Allgemeinheit in allen Einzelheiten durch eine Vernehmung der Zeuginnen in öffentlicher Verhandlung zugänglich gemacht worden wäre. Im Ergebnis steht deshalb außer Frage, dass der wiederholte Ausschluss der Öffentlichkeit sachlich gerechtfertigt war. Er diente allein dazu, die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, auch die des Angeklagten zu wahren und die Wahrheitsfindung in geordneten Bahnen ablaufen zu lassen.

Auf der anderen Seite hat die Kammer aber auch gesehen, dass einige Medienvertreter - wenn auch eher eine überschaubare Anzahl - durchaus sachgerecht und ausgewogen über das Verfahren berichtet haben.
Bei allem Verständnis für die Belange der Medienarbeit erhofft sich das Gericht, dass die Medien künftig wieder mehr Verständnis für das vorrangige Interesse der Justiz an der ordnungsgemäßen Durchführung eines Strafverfahrens entwickeln.
Das vorliegende Verfahren sollte Anlass dazu sein, eine sachgerechte Diskussion auch unter Beteiligung der Justiz in Gang zu setzen, um zu verhindern, dass ohne Not unüberbrückbare Gegensätze entstehen.“

Im Rahmen der Urteilsbegründung im engeren Sinn hat der Vorsitzende die Komplexität der Beweislage, aber auch das Erfordernis der umfangreichen Beweisaufnahme betont und darauf hingewiesen, dass gerade die Plädoyers der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin dies eindrucksvoll belegt hätten.
Er führte aus, dass der Schuldspruch auf einer tragfähigen Beweisgrundlage aufbauen muss, die die hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergibt.
Er wies daraufhin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben. Er hob jedoch in diesem Zusammenhang hervor:

„Dass sie in einzelnen Punkten die Unwahrheit gesagt haben, macht sie unter Berücksichtigung der weiteren Beweisergebnisse angreifbar; dass sie deshalb insgesamt die Unwahrheit gesagt haben, lässt sich mit dieser Feststellung nicht belegen.“

In diesem Zusammenhang verwies er auf die Ausführungen in einem juristischen Lehrbuch, in dem sich bezogen auf das Sprichwort „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht“ folgender Hinweis findet:

„Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage.“

Im Verlauf der weiteren Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende:

„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.
Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“

Der Vorsitzende ging anschließend auf einzelne Beweisergebnisse näher ein, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung unterschiedlich gedeutet hatten.

Abschließend führte er zum Ergebnis der Beweisaufnahme aus, dass auch in der Gesamtschau der Beweisergebnisse keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung von Herrn Kachelmann bestehe, dass aber umgekehrt angesichts des Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht von einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin ausgegangen werden könne.

Zum Schluss wandte sich der Vorsitzende mit einem persönlichen Wort der Kammer an die Verfahrensbeteiligten, die Prozessbeobachter und die Vertreter der Medien:

„Wir sind überzeugt, dass wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potentiellen Vergewaltiger, sie als potentielle rachsüchtige Lügnerin. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin aber auch mit dem Gefühl, ihren jeweiligen Interessen durch unser Urteil nicht ausreichend gerecht geworden zu sein.
Bedenken Sie, wenn Sie künftig über den Fall reden oder berichten, dass Herr Kachelmann möglicherweise die Tat nicht begangen hat und deshalb zu Unrecht als Rechtsbrecher vor Gericht stand. Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass Frau Dinkel (sic!) möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war.

Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau D***** (sic!) und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.
Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“


III. Die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben nun die Möglichkeit, das Urteil binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision anzufechten. Die Revision ist nach Absetzung der schriftlichen Urteilsgründe binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe schriftlich zu begründen. Über die Revision hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Die Urteilsabsetzungsfrist beträgt von heute an gerechnet rund 3 ½ Monate.

Dr. Joachim Bock
VRLG und Pressereferent
 http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629

In Erklärungsnot befindet sich nun aber vor allem die Staatsanwaltschaft. Hat sie sich möglicherweise mit ihrer Anklage verrannt? Nein, meint ihr Sprecher Andreas Grossmann. Für die Staatsanwaltschaft habe es aufgrund der damaligen Verdachtslage keine andere Möglichkeit gegeben. "Mit dem Risiko muss die Justiz leben, dass möglicherweise mal ein Schuldiger freigesprochen wird, sonst muss man Rechtsfindung einstellen."


http://www.stern.de/panorama/kachelmann-urteil-sekt-traenen-und-ein-freispruch-1690842.html

Montag, 30. Mai 2011

Der Beweis: FREISPRUCH KACHELMANN - Kachelmann freigesprochen! - Vorurteil par ordre du mufti aus Angst vor dem Wutbürger? – TIME MAGAZIN (Titelgeschichte - um was es wirklich geht – S. 18ff)


Alice Schwarzer gibt nicht auf … „ Nach dem Kadi ist vor dem Kadi“ (Ex-Bundesverfassungstrainer Roman Herzog)
Wer Augen hatte zu sehen, der konnte es bereits am 31.03.2011 jenseits der handyfreien Zone* in Mannheim feststellen. Das Urteil war offensichtlich längst gesprochen. Angesichts der galoppierenden Inflation auf toten Gäulen (siehe Chart unten) hatten sich die Machthaber in Mannheim - nach dem Vorbild der Potentaten vom Maghreb bis in den Nahen Osten - dem Druck des Volkes in dessen Namen sie vorgeblich Recht sprechen, nachzugeben - und senkten als ersten deutlichen Hinweis, den natürlich BILD-Paparazzi wie Völkerling und BUNTE-Redakteusen wie Tanja May nicht einzuordnen wussten, die Grundnahrungsmittelpreise (siehe Beweisfoto vom 31.03.2011 Kartoffel-Produkte: -14,61538461538462 % und Dinkel-Erzeugnisse sogar um sensationelle -14,8698847583643% ), im Wissen, dass dies natürlich allein nicht nutzen würde, um den Volkszorn zu zähmen, aber um Mob-Szenen in der handyfreien Zone am 31.03.2011 und einem Wasserwerfereinsatz wie in Stuttgart vorzubeugen. 


Natürlich wusste man, dass diese Eil-Maßnahme und Fingerzeig wie in Staaten des arabischen Frühlings auch nicht reichen würde. Insbesondere nach dem Laus-Bubenstück der STA Mannheim, in dem was diese sicherlich nach wie vor für eine Plädoyer hält, DAS ZENTRALE BESTÄTIGUNGS-SM-Wort „Genau“ wegzulassen. (Was hätte man wohl einem Zeugen die Haut abgezogen, wenn er seiner Wahrheitsverpflichtung (zur VOLLEN Wahrheit – nichts wegzulassen und/oder hinzufügen ! - ) mit einer solch massiven Verkürzung nachgekommen wäre?!?!?!)
Insofern gab und gibt es nicht einmal eine Notwendigkeit für einen Deal, weder für einen externen noch für einen internen (wie ihn die STUTTGARTER NACHRICHTEN gestern nochmeinten vermelden zu müssen), da vom „Plädoyer“ der STA bereits nach der Zerbröselung durch die Pflicht-Verteidigerin Andrea Combé sowieso nichts mehr übriggeblieben war.
Eine STA, die echte Beweise hat, die „keinen VERNÜNFTIGEN Zweifel“ an der Schuld des Angeklagten zulassen, hat, so wie es das Gesetz in ienem Rechtsstaat es fordert, hätte solche hochnotpeinlichen Weglassungen doch nicht nötig, „Beweismittel“ so sie denn solche sind, sinnverfälschend zu verkürzen..
Insofern kann von einem Schuldfreispruch (ohne Revision der STA) nach Kassenlage (als internen Deal) nicht die Rede sein; ein interner Deal wäre insoweit auch unsinnig, da der Noch-Stellvertretender LV des Weißen Rings und in Personalunion (welch neuerliches G'schmäckle !) noch Nebenklage-Vertreter RA Franz bereits zunächst seinerseits vollmundig angekündigt hatte, in Revision zu gehen. (Inzwischen scheint er nicht nur mehr zwischen den Zeilen auf Distanz zu seiner Ex-Mandantin in spe zu gehen.
- Wuchs da zusammen, was zusammen gehört? -
Eine STA, die sich „ihrer“ Sache des Rechts sicher ist, hat es auch nicht nötig, durch einen nahezu „abenteuerlichen Kunstgriff“, den eine sachlich und fachlich völlig überforderte Alice Schwarzer (für BILD), die man zu Recht ebenfalls eine Lügnerin („Ich habe abgetrieben.“) nennen darf, wie die Nebenklägerin übrigens auch (siehe jüngste Statements ihres Noch-Anwalts RA Franz), in ihrer Ahnungslosigkeit einen „angemessenen Kompromiss“ meinte nennen zu können/dürfen/müssen.
Eine Alice Schwarzer, - die Ober-Profiteuse einer neu entstandenen und wachsenden Basenwirtschaft in den Medien(?)- übrigens, die sich noch am Donnerstag – diesmal bei der heterosexuellen Maybrit Illner (ZDF, 26.05.2011, Maybrit Illner: Der Fall Kachelmann - Schon jetzt ein Justizskandal?http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1346034/Der-Fall-Kachelmann---ein-Justizskandal ) - erdreistete, wider besseres Wissen (RA Strate zitiert die neueste PKS 5,6% PLUS (+410) von 7314 auf 7724 Fälle im „Kachlemann-Anzeige-Jahr 2010“ ) – AS: „Das sind auch meine Zahlen.“), also noch vorsätzlich zu behaupten, es sei zu befürchten, dass UNABHÄNGIG vom Ausgang des Kachelmann-Prozesses dieser verheerende Auswirkungen auf das Anzeigeverhalten von Opfern haben werde (Scheu und Scham).
Wer im Internetzeitalter noch über Zahlen, die längst vorliegen (wie hier die neueste Polizeiliche Kriminalitätsstatistik – PKS) auf dem Bildschirm spekuliert und mutmaßt, im Wissen dass Couch-Potatoes diese Zahlen nicht gleich (also nie!) überprüfen werden, handelt nicht nur grob fahrlässig, sondern massivst vorsätzlich. Und demagogisch.
Genauso wie wider besseres Wissen zu behaupten, dass die klassischen Medien sich allein edel, hilfreich und gut verhalten hätten. Wie wir bereits frühzeitig anmerkten, war es ein klassisches Schweizer Medium, das nicht nur ein Foto des Hauses der gegenüber wohnenden Eltern veröffentlichte und ein Foto der Mansarde von der Rück-/Gartenseite des Hauses, sondern auf dem Foto befand sich ebenfalls der ehemalige Kleinwagen der Noch-Nicht-Angeklagten, wie unschwer und bereits bei geringer Vergrößerung des Bildes das Nummernschild mit den Initialen offenbarte. Insofern konnte bereits frühzeitig – bei dem kleinen Ort – jeder Laie das Haus via „Satellit/google earth“ anfliegen.
Den Vornamen plus abgekürzten Familiennamen brachte dann eine Sonntagzeitung erstmals inklusive Abdruck der Autogrammkarte, auf der man auch noch den (Vor-)Namenszug lesen konnte. Den zweiten Vornamen steuerte dann die Zeit bei. Etc. etc.
Um was es Alice Schwarzer (Der es schon einmal gelang mit einer Lüge "Ich habe abgetrieben." den Rechtsstaat aus den Angeln zu heben, die es nun nach dem Motto "Geht Milch, geht Butter, geht Quark." neuerlich via BILD versuchte.) et al aber wirklich geht, dies zeigte allerdings nun wirklich ihr selbstentlarvender Beitrag bei Maybrit Illner, ein „Gedanken"gang, der sich heute auch auf dem Titel des TIME Magazins (S. 18ff) findet. Eine an der Grenze zur Volksverhetzung verlaufende Hatz auf eine Minderheit (den Männern), in dem man/frau einen ur-natürlichen Trieb mit strafrechtlichen Grenzüberschreitungen zur einfachen Denunziation und beruflichen-existenziellen Lähmung wahllos in einen Topf rührt, nach dem Motto: „irgendwas wird schon hängen bleiben“.
DAS ist allerdings die Schweinerei (* no offense!), TIME. Da nützt auch die „Fehltritt“-Matrix auf Seite 23 nicht mehr, um Ordnung ins weibliche Gefühlschaos zu bringen.

Wenn man/frau sich die tatsächlichen Verurteilungszahlen im Vergleich zu den Angezeigten, also zunächst Tatverdächtigen, ansieht, merkt man/frau eigentlich sehr schnell, um was es eigentlich geht. Der Weg ist offensichtlich das Ziel. Die rechtsstaatliche Verurteilung steht längst mehr im Zentrum, ist längst nicht mehr vorderes Ziel, sondern die mediale, berufliche existentielle Vernichtung durch Vorverurteilung: Beim Nicht-Promi via Multiplikatoren vom Frisör über den Gesang- oder Sportverein und die „andeutende“ Lokalzeitung (lokal/regional), beim Promi halt durch die klassischen und neuen Medien bundesweit bzw. global. 

Die Zahl der ANGEZEIGTEN Fälle ist von 2009 (7314) auf 7724 (+ 410 = + 5,6%) im Kachelmann-Anzeige-Jahr gestiegen: (Dank an RA Strate in der Maybrit Illner-Show!)
HIER die offiziellen PKS 2010-Zahlen:
[PDF]

Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 - IMK-Kurzbericht

Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat
PKS 2010. 1. Bund und Länder haben sich im April 2011 abschließend mit der Polizeilichen Kriminal- statistik 2010 befasst und den nachstehenden Bericht ...
www.bka.de/pks/pks2010/download/pks2010_imk_kurzbericht.pdf

Die Verurteilungsquote geht nahezu allein deshalb seit Jahrzehnten auf 12,7% zurück, weil die Anzeigen der Tatverdächtigen sich bei geringfügig gesunkenen Verurteiltenzahlen explosionsartig vermehrten. Honi soit qui mal y pense ...


Auch wer sich als Mann wie ein Schwein benimmt, wird von der Gender-"Wissenschaft" und den Medien zur Sau gemacht ... (sieh TITEL TIME MAGAZIN von heute ... * no offense)

Heute Abend sendet aus dem Bundesland, in dem freilaufende Tampons (siehe "Tampon des Grauens") und rückwirkend verfasste Tagebücher Indizien im Sinne der STA (Fall Jörg Kachelmann: Endlich gelöst! Der Beweis! - Ferdinand von Schirach: "Schuld")  sein sollen, die Anstalt des Öffentlichen Rechts SWR:


 
Kachelmann-Prozess
vor 6 Stunden gefunden
Für viele war der Prozess um Wetteransager Jörg Kachelmann eine unangemessene Schmierenkomödie. Dabei muss eine Gerichtsverhandlung immer vor allem eines ...
FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung



„Rückgang der Verurteilungsquote“ 13% (genau sind es sogar nur 12,7“  - siehe Chart)

Kachelmann-Urteil morgen Geben Staatsanwälte bei Freispruch auf?

„Stuttgarter Nachrichten“ berichten über angebliche Absprachen über Verzicht auf Revision

 

BILDonline >>>>>>30.05.2011 

 

*

63-Millionen-Euro-Strafe: Mubarak wegen Abschaltung von Internet ...

28. Mai 2011 ... 63-Millionen-Euro-Strafe: Mubarak wegen Abschaltung von Internet .... Unsere Mobilversion passt sich Ihrem Handydisplay an und bietet ...
www.rp-online.de/.../Mubarak-wegen-Abschaltung-von-Internet-verurteilt_aid_1003454.html

Mubarak zu Millionenstrafe verurteilt - Nachrichten | SWR.de

28. Mai 2011 ... Wegen Abschaltung von Internet und TelefonMillionenstrafe gegen Hosni Mubarak. Hosni Mubarak (Archivbild). Wegen der Abschaltung von ...
www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=8114068/.../index.html


Konnten wir schon bewundern, was für Frau Schwarzer (abgebrochene kauffräische Ausbildung!) ein Drittel, ein Viertel und die Hälfte des Prozesses sein soll, sind wir jetzt allerdings hoffnungslos überfordert: Bitte, was ist ein Schwarzer Dutzend in Deutsch bzw. in Euro oder nach DIN?
www.stern.de
Kurz vor Ende des Kachelmann-Prozesses zieht die Prozessbeobachterin Alice Schwarzer im stern.de-Interview Bilanz.

vor 6 Tagen —Jetzt kochen wir aber auch - nach. "Genau!" - "Wir sind hier nicht im Theater.!" - Genau! Man sage uns, dass das nicht wahr ist. Da läßt doch die STA Mannheim ein Wort weg. Dabei wissen wir doch wie sehr Worte die Welt verändern (und Polizei- und GerichtsWORTprotokolle die Gerichts-Welt veränder…

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22. Mai 2011 —Polizeiliche Kiminalstatistik(PKS) 2009: 7314, 2010: 7724 - + 410 Anzeigen - Mutmassliche und Tatsächliches: Immer mehr Nachahmungstäter? Immer mehr Nachahmungsopfer? Nicht (mehr) nur Promis betroffen (Heute Abend Anne Will) - Kommt Anzeigen groß in Mode? - Wann hört eigentlich endlich mal das …

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19. Mai 2011 —LG Mannheim: „Doch wir! Und wir fangen noch gleich beim Plädoyer damit an.“ - STA Oltrogge mehrfach „live“ während der Einführung des Oltroggimus eingenordet. Selbst STA fordert Strafrabatt wegen der (z.T. massivst rechtswidrigen und andernorts und anderweitig bereits ausgeurteilten) Machenschaf…

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Dienstag, 24. Mai 2011

Fall Kachelmann: "Genau!" - EIn Wort verändert die (Mannheimer) Welt! - Läßt SMS Lügengebäude einstürzen? Wiederholt sich Geschichte nur als Farce?

Jetzt kochen wir aber auch - nach. "Genau!" - "Wir sind hier nicht im Theater.!" - Genau! Etwa nicht die bizarrste Vergewaltigungserzählung (Tarnkappe und so) seit dem "Nibelungenlied" >>>?

Man sage uns, dass das nicht wahr ist. (Nachdem man uns gesagt hat, warum es ausgerechnet heute keinen "Live"-Ticker bei der der mehrfach abgewatschten BILD-Zeitung(online) gibt. ;-))) ) Da läßt doch die STA Mannheim ein Wort  beim "Zitieren" der vollen Wahrheit, die es doch sien soll(te), weg. Dabei wissen wir doch wie sehr Worte die Welt verändern (und Polizei- und GerichtsWORTprotokolle die Gerichts-Welt verändern könnten. - siehe schon DPA Interview mit Prof. FROMMEL). Nicht nur Programmierer sollen wissen, dass selbst Leerstellen eine Bedeutung dafür haben, ob ein Programm läuft oder nicht. Es soll sogar (noch) Leute geben, die wissen, dass ein (weggelassenes) Komma die Bedeutung auf den Kopf stellen kann
("Er will, sie nicht. - Er will sie nicht.") 
Was kann dann ein einzelnes Wort ("Genau!") ändern

Alles. A.L.L.E.S. (Alice!)Alles!
(Denn wer hatte das Sagen in der Beziehung? Der (Kachel)Mann!)

Und mit Koch-Mehrin wissen nicht nur zu Guttenberg und die Stoibertochter (Jurist und Juristin) wie wichtig RICHTIGES ZITIEREN ist. Nicht nur für die Karriere. Da scheint es aber schon etwas fett/dreist/dreist zu sein - wenn die SZonline Recht hat - , dass die STA am letzten Mittwoch NICHT VOLLSTÄNDIG und damit absolut sinnentstellend und manipulierend zitiert habe. (Was ist denn im Übrigen  bei einer "drohenden Heizungsabschaltung "Geiz ist..." wichtiger, Sex oder Essen? Zumal wenn man nur ca. 12 x im Jahr zusamnenkommt bzw. zusammen kommt?)

"Combé zitiert nun das Chatprotokoll folgendermaßen: "Essen auf jeden Fall - ich habe schon vorgekocht", schreibt Claudia D. "Vielleicht später", antwortet Kachelmann. Sie: "Genau" - das widerspreche ihrer Aussage, dass Essen sei vor dem Sex gekommen, interpretiert Combé."
http://www.sueddeutsche.de/panorama/plaedoyers-im-kachelmann-prozess-erst-sex-oder-erst-essen-1.1100988

So also - laut SZonline in einer Blitzmeldung - die wirklich wahrste Wahrheit über den SMS-Verkehr - 10 km vor dem Höhepunkt.
*WAS NUN - ERST INS BETT ODER ERST ESSEN*


www.sueddeutsche.de
Der Angeklagte Kachelmann präsentiert sich in der Schlussphase des Vergewaltigungsprozesses gutgelaunt. Seine Anwälte werfen der Ex-Geliebten vor, sie habe "ihre Aussage nach und nach den Ermittlungsergebnissen angepasst". Zu Beginn ihres Plädoyers geht es vor allem um eine Frage.


Hat Marx im 18. Brumaire vielleicht doch irgendwie Recht, wenn er behauptete, dass sich Geschichte nicht wiederhole allenfalls als Farce. Denn wir mussten unwillkürlich an folgende (auch aus BW ! Zufall? - stammende) Meldung denken.

SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen



http://www.badische-zeitung.de/freiburg/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html


Werden wir es etwa deshalb bald mit einem völlig neuen Phänomen bei der STA Manheim zu tun haben, einer Erweiterung des "Peter Prinzips"? Zwei, ja drei freischwebende Gipfel (man erinnere sich noch an die vor einem jahr voreilige Aussage des Presseversprechers, vn der eindeutigen DNA-Spurenlage ....

H.H.Tiedje.....EX-BILD(!!!!)-CHEF

"am Rande eines Justizskandales". Shocked ..heute im ARD Morgenmagazin.
http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/435054_morgenmagazin/7230708_hans-hermann-tiedje-zu-kachelmann?type=null&buchstabe=M

Und das alles heute Vormittag, "Starfighter" Schwenn hat ja noch nicht einmal angefangen....

Na, da bekommen ja einige was geboten für unser Steuergeld, wenn es nicht heißt "Schuldig nach Kassenlage", denn laut (aktuellem) STERN, der seinen Namen trägt, sollen schon 1 Mio. Euronen aufgelaufen sein....

Richter: «Wir sind hier nicht im Theater!»

Dabei kommts nach den Ausführungen von Verteidigerin Andrea Combé zu einem kuriosen Zwischenfall. Als die Anwältin ihr Plädoyer beschliesst, brandet Applaus im Publikum auf. Richter Michael Seidling greift ein: «Bitte nicht klatschen!» Und ein weiterer Richter ruft: «Wir sind hier nicht im Theater.»

Zitat:
Der Zeugenaussage der Gynäkologin, welche Petra S. nach der Nacht untersuchte, schenkt Combé dagegen viel Beachtung: Diese sagte aus, dass sie während der Untersuchung eine «ruhige und gefasste Patientin» erlebt habe. Ausserdem habe sie im Genitalbereich keine Verletzungen feststellen können.

http://www.blick.ch/news/ausland/der-pitbull-von-kachelmann-wird-heute-zubeissen-173170

Freiburg: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen - badische ...

27. Juni 2009 ... 21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung.
www.badische-zeitung.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html


Kachelmann-Verteidigung stellt Sabine W. als frustrierte Ex-Geliebte dar

Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert um 12:45 Uhr
Am 43. Tag des Vergewaltigungsprozesses gegen Jörg Kachelmann halten die Verteidiger ihre Plädoyers. Tagesanzeiger.ch/Newsnetz berichtet laufend über den Prozess in Mannheim.
 http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Buehne-frei-fuer-Kachelmanns-Starfighter/story/14901029

Plädoyers im Kachelmann-Prozess "Ihre Motive sind Rache und Hass"

24.05.2011, 12:11

Von Hans Holzhaider, Mannheim
Der Angeklagte Kachelmann präsentiert sich in der Schlussphase des Prozesses gutgelaunt. Seine Anwälte geben sich alle Mühe, das angebliche Vergewaltigungsopfer als frustrierte Ex-Geliebte darzustellen - und bescheinigen ihr "Kaltschnäuzigkeit" und viel "schauspielerisches Talent".

http://www.sueddeutsche.de/panorama/plaedoyers-im-kachelmann-prozess-erst-sex-oder-erst-essen-1.1100988 

‎"Kachelmanns Verteidigung nennt Ex-Geliebte "kaltschnäuzig""
Prof. FROMMEL, die Seherin?
www.abendblatt.de
Die Staatsanwaltschaft hält Jörg Kachelmann für schuldig und fordert eine Haftstrafe. Die Verteidigung will dagegen Freispruch erwirken.

Warum glauben eigentlich besonders Frauen, dass sie gelogen hat (bei: 0:45)?

http://www.videoportal.sf.tv/video?id=7294e892-2518-4646-b8ee-8f8eb44de6ba%3BDCSext.zugang%3Dvideoportal_aehnlichevideos
 und eine RechtsprofessorIN, dass die STA Fehler gemacht hat.
Da mussd de lege frenda wohl eineiges  in naächster Zeit passieren (PFLICHT zur WORTprotokollierung/Videoaufzeichnungen von Anfang an ...)

19. Mai 2011

Staatsanwälte haben schwere Fehler gemacht


Monika Frommel BILD: dpa  Bild vergr��ern
Monika Frommel (64) ist Direktorin des Kieler Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie.

von Lisa Krassuski 

20 minuten online
FALL KACHELMANN
24. Mai 2011 12:19; Akt: 24.05.2011 14:15 Print
«Ihr Motiv war Rache und Hass»

……«Warum kehrte Sabine W. so rasch in die Wohnung zurück?»
Auch die Aussagekonstanz von Sabine W. bemängelte Combé: Sie habe sich in den verschiedenen Einvernahmen immer wieder in Widersprüche verstrickt. Ein Beispiel: Erst habe die Nebenklägerin angegeben, in der Tatnacht keine Strümpfe getragen zu haben. Diese Aussage habe sie danach widerrufen – laut Combé im Wissen, dass es unplausibel erscheinen würde, zu dieser Jahreszeit (die Heizung war zu später Stunde bereits abgestellt) so leicht bekleidet zu sein. Dies spreche dafür, dass Kachelmanns Version des Geschehens – nämlich, dass sie bei seinem Eintreffen bereits entkleidet und zum Sex bereit auf dem Bett gewartet habe – glaubwürdiger sei.
Ungewöhnlich sei auch, dass Sabine W. bereits am Morgen nach der angeblichen Vergewaltigung wieder in ihre Wohnung zurückgekehrt sei. Laut Combé zeigt die Erfahrung nämlich, dass Opfer von Gewaltverbrechen lange nicht mehr an den Tatort zurückkehren können.………..

http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/14648845 


Ist inzwischen der Weg das Ziel? Geht es gar nicht mehr um die GERICHTLICHE Verurteilung, sondern um die VORVERURTEILUNG via lokale, regionaler, bundesweiter oder sogar gloabler Medien?
vor 43 Stunden —Polizeiliche Kiminalstatistik(PKS) 2009: 7314, 2010: 7724 - + 410 Anzeigen - Mutmassliche und Tatsächliches: Immer mehr Nachahmungstäter? Immer mehr Nachahmungsopfer? Nicht (mehr) nur Promis betroffen (Heute Abend Anne Will) - Kommt Anzeigen groß in Mode? - Wann hört eigentlich endlich mal das …

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„Rückgang der Verurteilungsquote“ 13% (genau sind es sogar nur 12,7“  - siehe Chart)




Neu:

Sonntag, 22. Mai 2011

§§ 177/8 STGB - 5,6% Plus: (K)Ein Jörg-Kachelmann-BILD-BUNTE-Effekt? -Neue PKS 2010: Strafanzeigen wegen sexueller Nötigung/Vergewaltigung explodieren


Polizeiliche Kiminalstatistik(PKS) 2009: 7314, 2010: 7724 - + 410 Anzeigen  - Mutmassliche und Tatsächliches: Immer mehr Nachahmungstäter? Immer mehr Nachahmungsopfer? Nicht (mehr) nur Promis betroffen (Heute Abend Anne Will) - Kommt Anzeigen groß in Mode? -
Wann hört eigentlich endlich mal das dumme Geschwätz seitens der Journaille (sogar bis hin zu den Öffentlich-Rechtlichen und interessierter Kreise auf, wenn jeweils die neuesten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) veröffentlicht werden?
 
Es handelt sich nie um einen Anstieg/Rückgang der Taten/Verbrechen/Vergehen, sondern allenfalls immer einen festgestellten/feststellbaren Anstieg/Rückgang der angezeigten (!!!) Delikte. Das ist kein kleiner Unterschied. Gerade bei den erheblichen Scheren Vergewaltigung/sex. Nötigung – und sicher keine Zufall ! – bei den angeblichen Unterhaltspflichtverletzungen sieht. Von interessierter Seite wird gerne – wie gerade heute am frühen Nachmittag im ZDF bei Peter Hahne wieder – eine Gisela Friedrichsen von Ursula Schele im Stile Alice Schwarzer regelrecht niedergebrüllt (ohne dass sie von Peter Hahne auch nur ansatzweise gestoppt worden wäre, was fatal an die Inkompetenz an die Sendung zu Kachelmann von Anne Will Anfang August 2010 erinnerte, als diese Malice Schwarzer von der Leine ließ.) Die wollte der dauernd – als sei diese persönlich dafür verantwortlich zuständig - u.a. den „Rückgang der Verurteilungsquote“ 13% (genau sind es sogar nur 12,7“  - siehe Chart)
 
um die Ohren hauen. Wobei ja schon geschickt und vernebelnd  ohnehin Vergewaltigung und sexuelle Nötigung seit Jahren zusammengefasst werden (Legt man das alte Verhältnis zugrunde, dürften die Verurteiltenzahl bei „reiner“ Vergewaltigung inzwischen bei unter 1000 liegen.) Die Frage ist doch allein, woraus diese sinkende Quote resultiert, die sich nun einmal aus der Zahl der ANGEZEIGTEN (im Zähler) und der Zahl der am Ende Verurteilten (im Nenner) zusammensetzt. Da stellt sich auch keineswegs heraus, dass die Lust und Laune zum Verknasten, wie das mmO und mmOpferindustrie nur allzu gern und allzu schnell damit behaupten (wollen), nachgelassen hätte, sondern sich das Anzeigeverhalten offensichtlich und wider besseres Wissen radikal und explosionsartig verändert hat. Dabei wird immer noch der Mythos von der ängstlichen Frau, dem ängstlichen Mädchen wieder besseres Wissen gepflegt. Die explodierenden Anzeigezahlen lassen eher und berechtigt in die andere Richtung denken (Erinnert sei hier an den Artikel des Kachelmann Anwalts Schwenn, kurz bevor er Kachelmanns Anwalt wurde, im CICERO). Wer zwingend erwartet, dass sie Zahl der Verurteilten quasi mindestens parallel dazu steigen sollte, hat offenbar mindestens ein zentrales Rechtsstaatprinzip nicht verstanden und hat als Verband, Organisation oder Privatperson schon locker gleich mal vorverurteilt. Ob tatsächlich ein Täter ist, ja ob überhaupt eine Tat stattgefunden hat, entscheidet bei uns in Deutschland noch nicht ein Verband, sondern ein ordentliches Gericht – wie aktuell im Fall Kachelmann am LG in Mannheim aus 3 Berufs- und 2 Laienrichtern.  Wenn also die Quote trotz explodierender Anzeigezahlen kontinuierlich sinkt, scheint etwas mit den Anzeigen nicht zu stimmen oder mit der Qualität der  Arbeit auf Erstermittler (Polizei) oder Zweitermittlerebene (STA). Und die Mitverarbeitung der Vergewaltigung in der Ehe im Paragraphen und der damit seinerzeit schon vorab bei der Verabschiedung erkennbaren Problematik der Aussage gegen Aussage  bei diesem Beziehungsdelikten schlägt  sich nun logischerweise nieder. Aber vielleicht geht es ja inzwischen auch längst gar nicht mehr um die juristische Verurteilung, sondern um die lokale/regionale, bei einem Promi um die bundesweite bzw. globale soziale Vorverurteilung und/oder soziale, mediale Vernichtung. …
Eines steht jedenfalls seit Freitag durch die Bekanntgabe der neuen PKS-Zahlen fest, der schon vorher durch den Fall Kachelmann (der erst seit März/dem Ende des 1. Quartals Einfluss gehabt haben kann) angeblich und angeblich ängstlich erwartete Rückgang des Anzeigeverhaltens ist gerade nicht eingetreten. Bei einem ZUWACHS  von 5,6% (nochmal: fünfkommasechs Prozent) in einem Jahr von 2009 zu 2010 (ins absoluten Zahlen: von 7314 auf 7724, also plus 410) kann nun wirklich nicht gesprochen werden. Der Trend wird steil fortgeschrieben; anzeigen ist also weiter „in“, wenn auch immer seltener – in Relation - etwas bei Gericht dabei herauskommt.) Medial sicherlich doch: Insoweit dürfte zu dem phänomenalen Anstieg der Anzeigen nicht zuletzt auch ausgerechnet die BILD- und BUNTE-Berichterstattung geführt haben (inklusive des Auftritts der anderen Lausemädchen, die sich auch alle „irgendwie“ als Opfer fühl(t)en), die auch schon auf Vorschlag der STA im Falle einer eher unwahrscheinlichen Verurteilung bei der Indizienlage und dem STA-Plädoyer, zu einem Straf-Rabatt führen soll. Eigentümlich dabei auch, dass der Anwalt des mutmaßlichen Opfers, als stellv. Landesvorsitzender mit dem Weißen Ring verbandelt, früh allzu früh das mmO schon bei Kerner vertrat, dann in öffentlicher Sitzung allenfalls durch Schweigen auffiel, aber am Mittwoch vor laufenden Kameras glaubte – allerdings wenig logisch und glaubhaft – verkünden zu müssen, dass seine Mandantin das Strafmaß überhaupt nicht interessiere. Was natürlich nicht nur  im totalen Widerspruch zu ihrer angeblichen Todesangst bei der angeblichen Tat und der Anregung ihn spektakulär auf Waffen untersuchen zu lassen steht,  ihrem dann daraus logisch resultierenden Sicherheitsbedürfnis nach möglichst langer Inhaftierung, sondern auch dagegen, dass sie ihm doch angeblich, so unter anderem in ihren tagebuchähnlichen Aufzeichnungen, noch vor nicht allzu langer Zeit gnadenlos den Tod wünschte. Auch dies passt also eher dazu, dass es auch hier gar nicht um die eigentliche rechtsstaatliche Verurteilung ging und geht, sondern mehr um den Effekt und mediale Inszenierung, wofür auch schon die frühe, allzu frühe mediale Präsenz des Rechtsanwalts Franz bei Kerner sprach und spricht, mit der auch unter ausdrücklicher Nennung des Weißen Rings mit seinem gezielt eingesetztem noch vorhandenen Renomée bei anderen Medien,  Publikum und Gericht. Insoweit sind die Zahlen, auch die neuen natürlich und die ganz besonders anders zu lesen. Was Tat und wer Opfer und wer Täter ist bestimmen allein die zuständigen Gerichte und nicht eine mmOpferindustrie, als Vorfeldorgansiation, die langsam aber sicher versucht den Rechtsstaat durch Druckaufbau auszuhebeln bzw. zu „privatisieren“ und die Unschuldsvermutung faktisch und zudem medial begleitet außer Kraft zu setzen.   
Inzwischen scheint es sogar in der Professorenschaft Frauen zu geben, die aus grundsätzlichen Erwägungen Bedenken anmelden, wie das Beispiel FROMMEL vom Mittwoch (Interview mit DPA) zeigte.
Also nochmals liebe LeserINNEN, lassen Sie sich nicht (k)irre machen von jemand, die so ein „Gefühl“ über Zurückhaltung und Angst (angeblich auch noch gerade ) seit dem Kachelmann-Fall : Die Anzeigezahlen steigen seit langem (siehe Trendlinien) und explodieren geradezu in den letzten Jahren. Damit es sitzt: 2009: 7314, 2010: 7724 = + 410 bzw. + 5,6% - und dies bei gleichzeitig sinkenden Kriminalitätszahlen. (Was auch jeder mit eigen Augen selbst leicht überprüfen könnte oder kann: www.bka.dehttp://www.bka.de/pks/pks2010/download/pks2010_imk_kurzbericht.pdf )  Es betrifft also keineswegs die Promis, wie heute Abend wieder bei Anne Will „diskutiert“ werden wird. Nein, es kann jeden Mann treffen und immer leichter/wahrscheinlicher – die Anzeige, nicht die Verurteilung. Aber darum, das wissen wir ja (jetzt) scheint es ja auch gar (nicht) mehr zu gehen.


In: Tatverdächtigen kam und kommt ganz groß in Mode ... 
Out: Verurteilen ist mehr und mehr out.

Wegen Gesetzesänderungen wurde allein nur noch 2005 die Vergewaltigung gesondert ausgewiesen (1080 Verurteilte gegenüber 1161 in 1987, also nur noch 93% bei gestiegenen TV-Zahlen natürlich!). Faßt man die §§ 177 und 178 in der langen Reihe zusammen, um wegen der Gesetzesänderung langfristige Vergleichbarkeit herstellen zu knnen, erreichen die Werte in 2004 mit 13051 TV (=226,78% es Baiswertes, alos mehr als eine verdoppelung) ihre Spitze und liegen bei 194,75%, also bei fast dem doppelten, in 2009. Wobei sich bei den TATSÄCHLICH am Ende Verurteilten mit 1427 (2009) zu 1786 (19987) nur noch 80% und der damit niedrigste Wert seit 1987 ergibt ...  - und das trotz Ausweitung der EMMA-Kampfzone bis ins Ehe- bzw. Beziehungsschlafzimmer.
Dazu direkt aus dem Kachelmann-Fall: 
"Bedauerlicherweise, sagt Püschel zu den Mannheimer Landrichtern, habe man in den letzten Jahren einen starken Anstieg sogenannter Fake-Fälle verzeichnen müssen, bei denen Personen sich selbst zugefügte Wunden präsentieren und behaupten, einem Verbrechen zum Opfer gefallen zu sein. Früher sei man in der Rechtsmedizin davon ausgegangen, dass es sich bei fünf bis zehn Prozent der vermeintlichen Vergewaltigungen um Falschbeschuldigungen handelte, inzwischen aber gebe es Institute, die jede zweite Vergewaltigungsgeschichte als Erfindung einschätzten. In Püschels Opferambulanz haben sich im Jahr 2009 genau 132 Vergewaltigte vorgestellt: Bei 27 Prozent der Frauen hielten die Ärzte die Verletzungen für fingiert, ..."
Quelle: 

Kachelmann-Prozess Zwei blaue Flecke und ein Nullbefund

Zum Kontrollieren und Selbstbasteln
Statistisches Bundesamt (Wiesbaden):
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?CSPCHD=00d0000100004awfqeRb000000cSNVkFy_HZLj4_VQQzAC1Q--&cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1026437
BKA (Wiesbaden), PKS:
http://www.bka.de/pks/index.html




  Es wird zwar immer wahrschenlicher als Tatverdächtiger ins die Datenbanken der Polizei zu geraten, aber gleichzeitig absolut und in Relation dagegen unwahrscheeinlciher verurteilt zu werden. Na, woran das wo liegt? 


Verurteilen? Ums Verurteilen geht es schon ums Verrecken, äh lange nicht mehr:. Es geht ums VOVERURTEILEN um existentielle Vernichten/Verstrahlen:

Geheim VERHANDELN und ÖFFENTLICH VERNICHTEN!

www.spiegel.de
Immer wieder heißt es für die Beobachter des Kachelmann-Prozesses: Verhandelt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Meist unter Verweis auf die Intimsphäre der Zeuginnen. Die wiederum haben andernorts offenbar kaum Probleme, öffentlich über Privates zu plaudern.[...]



 Noch so eine Gender-Statistik-Phänomen? Die statistische polizeiliche Erfassung ergibt die "Fälle", die sogar international in der Größenordnung weitergemedlet werden. "Darunter" befinden sich aber Versuche (mit hohem, wenn auch geringer werdendem Anteil). Der Versuch ist allerdings gerade dadurch definiert, dass es sich dabei gerade NICHT um eine vollendetes Delikt handelt... Warum wird das gemacht? Umd höhere ("erschreckendere") Gesamtzahlen zu bekommen. (Warum werden überhaupt häufig die GESAMTzahlen, also nicht die rein männlichen Tatverdächtigtenzahlen genommen?... Fragen über Fragen - für Jugend forscht!)  
Ein unerklärliches Phänomen für Akte-X? Die angebliche polizeiliche Aufklärungsquote oszilliert um 80 Prozent. Mit dieser "Aufklärungsquote" ist eine Verurteilunsgziffer wie oben nicht ie Einklang zu bringen...

Wie sagt man/frau's als Strafvertreidiger(in) für Vergewaltigung und/oder sexuelle Nötigung seinem Mandanten? Immer mehr Tatverdächtige und vermeintliche (und vermeintlich "aufgeklärte") Fälle, aber immer weniger Verurteilte ...  Wie kömmt's? Durchhalteparolen gefragt ...