BILD musste kleinlaut und kleingedruckt und gedrückt bereits zurückrudern. Keineswegs hat Kachelmann selbst oder sein persönliches Umfeld zunächst verlauten lassen, es handele sich um eine Stalkerin.
Sondern BILD selbst streute diese Fehlinformation eines Geschäfts"partners" Kachelmanns. ...
MEHR>>>>>>>>>>>>>>>>>>BILDblog Ja, BILD, mehr von diesem Müll! Dann schafft sich BILD selbst ab. Durch EMMA/Alice. Hätte man(n) es sich besser wünschen/vorstellen können?
Satire-Gipfel 7.10.10 4/4 Matthias Richling und Alice Schwarzer zu Jörg Kachelmann
Passend zur Burka-Light der Großinquistorin: schwarzes T-Shirt "Ich lerne noch!"
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Klassisch geschnittenes T-Shirt für Männer, 100% Baumwolle, Marke: B&CAchtung: In der Größe 3XL sind nicht alle Farben verfügbar.
"3.6.3.2 Auskunftsverweigerungsrecht...Der
Bundesgerichtshof hat jüngst (FN11) den anerkannten Anwendungsbereich des §55 StPO erweitert. Nach dieser Entscheidung soll zur Auskunfstverweigerung auch derjenige Zeuge berechtigt sein, der befürchten muss, dass der Angeklagte auf seine Aussage mit einer Gegenanzeige zu verfolgbaren Taten (zum Nachteil des Zeugen) reagiert. Allein die Gefahr (sic!) derartiger "Retourkutschen" soll die Gefahr einer Strafverfolgung und damit das Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts begründen." Artkämper, Heiko: Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht, Hilden, 2007, 1. Auflage S. 29
http://www.openpr.de/pdf/174030/Polizeibeamte-als-Zeugen-vor-Gericht-Lehr-und-Studienbrief-von-Dr-Heiko-Artkaemper-soeben-erschienen.pdfDer Autor, Dr. Heiko Artkämper, trat 1993 in den staatsanwaltschaftlichen Dienst ein. Seit
Mai 1995 ist er Kapitaldezernent bei der Staatsanwaltschaft Dortmund; im Jahr 2006
wurde er zum Gruppenleiter ernannt.
;-))))
In Vorahnung????
Das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 StPO
Mittwoch 6. Oktober 2010 von RA Ratzka
Der Kollege Siebers weist hier auf einen eher unrühmlichen Zwischenfall hin, der darauf hindeutet, dass nicht jeder Anwalt das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 StPO begriffen haben dürfte. Da dies wohl auch für eine Teil der (anwaltlich nicht vertretenen) Zeugen gilt, hier eine kleine Erläuterung: http://www.bella-ratzka.de/das-zeugnisverweigerungsrecht-nach-%C2%A7-55-stpo/
dort auch schon seherisch...-
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http://www.rnf.de/videoportal/sendung/im_talk_tag_9_im_prozess_gegen_joerg_kachelmann
Kachelmann-Prozess: Der Schweizer misstraut den deutschen Richtern ...
Ach übrigens!
Mittwoch 6. Oktober 2010 um 10:29
Leider kennen die wenigsten Richter diese Feinheiten und meinen, mit der Belehrung: Sie müssen sich hier nicht selbst belasten.
alles getan zu haben, obwohl diese Belehrung schlicht falsch weil unvollständig ist.