Früher, als es noch Frisör hieß und es diese Wahninns-Trockenhauben gab, war es ja Botschaftergattinnen "par (nicht per!) ordre du mufti" verboten, sich dort frisieren zu lassen, mangels Selbstkontrolle (sie hörten sich - ausnahmsweise - ja nicht schwätzen!), um das Risiko auszuschließen, dass siemal so nebenbei Staatsgeheimnisse ausplauderten. In öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf öffentlichen Plätzen macht man inzwischen auch schon immer öfter mit der Überforderung mancher Zeitgenossen und -innen Bekanntschaft, die in gnadenloser Selbstüberschätzung und lautstark ihre Umwelt belästigend einen mit dem Knopf des AppleiPod oder sonstigem MP3-Player im Ohr auch noch gleichzeitig ihre kommunkative Notdurft am Mobiltelefon verrichten zu müssen/können.
Vielleicht sollte man KommentaTOREN und -TORinnen nicht nur von und in öffentlichen Anstalten bei dieser WM mit der Lizenz zum Tröten/beim Gedrön der Vuvuzelas einstweilen wenigstens den Knopf im Ohr verbieten... .
reuter-arbeitsrecht.de | 15. Juni 2010 — ... aber in allen Dienstverhältnissen. Deshalb: Ist “Reichsparteitag” nicht viel schlimmer als “Autobahn”? ... “Autobahnen”, Müller-Hohenstein bleibt trotz “Reichsparteitag”. Andererseits, um die Mischung verwirrend ... , es ist richtig, Müller-Hohensteins Reichsparteitag jetzt bald wieder zu vergessen ... - man kann eben nicht behaupten, “Reichsparteitag” sei eine Ironisierung des Nationalsozialismus ... …
Strafverfahren - in Koblenz und anderswo | 14. Juni 2010 — ... war ebenso wenig wie ich irritiert als Katrin Müller-Hohenstein in der Halbzeitpause das Tor von Miroslav Klose sinngemäß damit kommentierte, der Treffer sei für ihn sicher ein "innerer Reichsparteitag gewesen". Heute überschlagen sich die Meldungen wegen der gewählten Formulierung. Hier ist zu lesen, dass diese Redewendung aus dem rechtsradikalen Sprachgebrauch stamme. Gute Güte. Ich weiß nicht ... …
FOCUS Online | 14. Juni 2010 —Sport-Moderatorin Müller-Hohenstein nennt Kloses Tor-Triumph einen "inneren Reichsparteitag" - und erntet Kritik. Die Phrase zeigt, wie tief NS-Wortgut verwurzelt ist. Von FOCUS-Online-Redakteurin N. Baumann…
sueddeutsche.de | 14. Juni 2010 — Für ZDF-Moderatorin Müller-Hohenstein war Kloses Tor gegen Australien ein "innerer Reichsparteitag". Im Netz gab es Proteste - doch die Kirche sollte im Dorf bleiben. …
FOCUS Online | 14. Juni 2010 —Das ZDF hat sich für eine Aussage seiner Sport-Moderatorin Katrin Müller-Hohenstein bei der Fußball-WM entschuldigt. Diese hatte von einem "inneren Reichsparteitag" für Miroslav Klose gesprochen.…
SPIEGEL ONLINE | 14. Juni 2010 —Das ZDF hat sich offiziell für die "verbale Entgleisung" seiner Moderatorin Katrin Müller-Hohenstein entschuldigt, die während des Deutschland-Spiels Miroslav Klose einen "inneren Reichsparteitag" angedichtet hatte. Um ihren Job muss die Journalistin allerdings nicht bangen.…
sueddeutsche.de | 14. Juni 2010 — Die Vuvuzelas sind der Aufreger der ersten WM-Tage, auch beim Auftaktspiel der Deutschen nerven sie. Doch als Katrin Müller-Hohenstein über Kloses "inneren Reichsparteitag" spricht, wünscht sich der Zuschauer schnellstens eine Tröte herbei. …
Heimspiel | 14. Juni 2010 — Nachdem Katrin Müller-Hohenstein gestern im ZDF während der Liveübertragung des WM-Spiels der deutschen Mannschaft gegen Australien die Formulierung „innerer Reichsparteitag“ verwendet hat, haben sich viele unwissende Zeitgenossen darüber beim Sender beschwert. Es gibt offenbar genug Dumme, die sich über jedes Wort, dass sie an das dunkelste Kapitel in der deutschen Geschichte erinnert ... …
medien-gerecht | 14. Juni 2010 — ... Klose mit den Worten umschrieben, dass der Treffer für den Spieler “ein innerer Reichsparteitag” sein müsse. Sie verwendete eine Redewendung, die wohl für Fußballfans und Boulevardjournalisten in ... ein Blick in ein gutes Wörterbuch oder etwa bei Wiktonary klärt auf: “innerer Reichsparteitag - (spöttisch) etwas, das die bezeichnete Person mit Genugtuung erfüllt (Gefühl der inneren ... …
SPIEGEL ONLINE | 14. Juni 2010 —Aufregung in der Halbzeitpause gegen Australien: ZDF-Moderatorin Katrin Müller-Hohenstein rutschte heraus, für Miroslav Klose müsse sein Tor ein "innerer Reichsparteitag" gewesen sein. Prompt brandete Protest im Internet auf - der Sender verspricht, eine solche Entgleisung werde nicht mehr vorkommen.…
Rechtler | 15. Juni 2010 —Innerer Reichsparteitag (…) und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Arbeitsrecht) Leyen will Regeln für Leiharbeit Gesetzentwurf als Antwort auf Schlecker (Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht) “Hallo, was du da gerade tust, ist illegal” (Urheberrecht) Sehr witziges Video der UB Bergen zum studentischen Plagiat (Urheberrecht) Lehrerin verklagt Schülerin ... …
NEBGEN | 14. Juni 2010 — ... des unerträglichen Gelabers vor, während und nach dem Spiel. Und da sind die häufig belächelten Spielerinterviews noch das kleinste Übel. Gestern hat die Moderatorin offenbar etwas über einen inneren Reichsparteitag des Miroslav Klose erzählt. Das hätte ich nun wiederum gerne gehört, denn es ist einigermaßen originell und hebt sich angenehm ab von dem Geschwätz, wie wir es sonst von ... …
SPIEGEL ONLINE | 14. Juni 2010 —Der "innere Reichsparteitag" aus der gestrigen ZDF-Berichterstattung macht die Runde. In der "Taz" kritisiert der politische Journalist Wolfgang Storz den politischen Journalismus. Und James Parker empfiehlt im "Boston Globe" jungen Bloggern, sich auch mal am wirklichen Leben zu versuchen.…
FOCUS Online | 13. Juni 2010 —Die Nerven bei Zuschauern und Fernsehmachern liegen blank. Der Grund: das ständige Vuvuzela-Geheule bei der Fußball-WM. Das Organisationskomitee schließt ein Verbot der Tröten nicht mehr kategorisch aus.…
FOCUS Online | 13. Juni 2010 —Die Nerven bei Zuschauern und Fernsehmachern liegen seit Tagen blank. Der Grund: das ständige Vuvuzela-Geheule bei der Fußball-WM in Südafrika. Die Fifa schließt ein Verbot der Tröten nicht mehr kategorisch aus.…
SPIEGEL ONLINE | 13. Juni 2010 —Frust beim Fernsehereignis des Jahres: Die Vuvuzela-Tröten verleiden vielen Zuschauern den Fußball, sie klagen über "Tinnitus im Stadion" statt WM-Stimmung - jetzt wollen ARD und ZDF mit der globalen Produktionsfirma reden. Doch die weiß auch nicht, wie sie die Krachmacher verstummen lassen soll.…
Andere Ansicht | 12. Juni 2010 — Der Kollege vom Heimspiel aus Köln hat ein erstes Akutmittel entdeckt, mit dem man dem Getröte begegnen kann. Nachdem nunmehr auch ein Nachbar von mir mit einem solchen Gerät zu hantieren meint, scheint mir ein Langzeittherapeutikum von Nöten. Und siehe da: §§ 1004, 823 Abs.1, BGB, §§ 935, 940 ZPO. Werde mir mal ein paar Schubladenverfügungen besorgen. …
Nein, das ist NICHT die Antwort eines Juristen mit Bremer Abitur, auch nicht die patzige Antwort eines sich in Paraphrasierung versuchenden Polizeibeamten auf die ihn irritierende Nachfrage eines Richters in der Hauptverhandlung. Es ist die Zwischenüberschrift in einem Artikel der ZEIT - der Gott, Allah, Jahwe sei Dank - über die vermeintlichen Erfolge der Integrationspolitik seit 2005, der auch inzwischen online steht. Da paßt es auch gut, dass sich die Polizei landauf landab um mehr Polizeibeamte und -innen mit Migrationshintergrund bemüht, um die Mitbürger und -innen, die lieber sich selbst segregierend Satellitenfernsehen aus der Heimat schauen, in Zukunft besser zu verstehen - auch körpersprachlich (versteht sich). Bzgl. Polizeiberichten rechnen wir daher in Zukunft auch mehr denn je "mit alles". (ohne Zwiebeln) - sogar mit dem bisher Unvorstellbaren, ja Irrealen/Unmöglichen:
Seit 2005 gibt es staatlich verordnete Sprachkurse für Migranten. Sie sollen die Integration verbessern. Tun sie das? Besuch im Integrationskurs 14332-HH-36-2009
Ob und inwieweit Aussagen von Männern durchschnittlich verläßlicher sind als die Aussagen von Frauen, darüber herrscht seit alters* her keine rechte Übereinstimmung zwischen den Gelehrten. Allgemein wurde früher angenommen, daß nach kanonischem Recht Frauen jedenfalls in Kriminalsachen untaugliche Zeugen seien, da das Corpus juris canonici mit der Begründung "nam varium et mutabile testimonium semper femina producit" bei Frauen einen Mangel geistiger Sammlung und Festigkeit, welcher ihre Fähigkeit zum Zeugnis ausschließe, anzunehmen. scheine.*
"Aber auch, soweit das kanonische Recht nicht galt, hatte die Ansicht von der Minderwertigkeit der weiblichen Zeugen Geltung. So finde ich in einer 1773 erschienenen Schrift von v. Waldkirch, die den Titel führt "Gerechte Folterbank oder Anweisung für Richter undExaminatoren in praktischen (sic!) Fällen, folgende Bemerkung: "Die Weibspersonen können auch nach den geistlichen Rechten in den Criminalsachen nicht Zeugen sien. ABer nach den weltlichen Rechten können sie Zeugniß haben. Doch weilen die Weiber unbeständig und von wandelbarem Sinne sind, auch sich leicht verführen lassen, so ist auf ihr Gezeugniß mit Vorsicht zu geben, undkann solches dem Zeugniß eines ehrlichen Mannes nicht gleich geschätzet werden. " Hellwig, Albert: "Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandermittlungen, Auflage: 4., verm. u. verb. Aufl. (1951)S. 201 ("17.Frauen")
"Daß gewisse Unterschiede zwischen der Durchschnittsfrau und dem Durchschnittsmann in ihrer gesitigen Artung bestehen, das bestätigt auch ein so besonnener und vorsichtiger Forscher wie der Holländer Heymans in seinem bekannten und ausgezeichneten Werk über die Psychologie der Frau. Er führt diese Differenzierung auf die Grundverschiedenheiten zwischen Mann und Frau zurück, nämlich auf ihre stärkere Emotionalität, d.h. ihre stärkere Erregbarkeit durch Gefühle. Heymans sagt, wohl über keinen Punkt bestehe zwischen den verschiedenen Forschern so viel Übereistimmung wie darüber, daß die Frauen auf viel schwächere Reize emotionell reagieren, und daß die Frauen auf viel schwächere Reize reagieren alsMänner."
Nicht weniger lustig: die Passagen über Richter und Polizeibeamte.
Das waren noch Zeiten ... .
Hat sich was geändert?
(aus dem Vorwort zur ersten Auflage:)
"Am besten ist noch die kriminlaistische Ausbildung der Polizeibeamten, wenngleich keineswegs in allen deutschen Ländern von gleichem Wert; aber gerade was die forensische Psychologie betrifft, so läßt auch die Ausbildung der Polizeibeamten meistens noch erheblich zu wünschenübrig. Noch schlimmer aber sieht es - das muß offen gesagt werden - um die kriminalistische Schulung der Jursiten. Auf der Universität lernen sie so gut wie nichts über die sogenannten kriminalistischen Hilfswissenschaften, die übrigens nicht nur den zukünftigen Strfarechtspraktiker interessieren, sondern auch für den Zivilrichter von erheblicher Bedeutung sind. Insbesondere gilt das von der forensischen Psychologie. [...] Potsdam, Mitte März 1927"
Von Waldkirch: "Gerechte Folterbank oder Anweisung für Richter und Examinatoren in peinlichen Fällen", Basel 1710(1173), 2. Auflage, S. 148 (Das zeigt auch, dass sich "der Schweizer" an sich (volksabstimmend gegen Minarette) und der korantreue Muslim (zwei Frauen als Zeugen gegen ienen Mann notwendig) im Zeit-Raum-Kontinuum nur ein wenig verpaßt haben ...;-).
Das ist überhaupt noch gar nicht von Google verwurstet (nur Verweise z.B.) und schon schreit de Maizière nach einem "digitalen Radiergummi" (BTW: im Ranking der dämlichsten Metaphern und schiefsten Bidlern Deutschlands kommt die wohl ganz nach vorne!). Man stelle sich nur mal vor,man müsste dauerhaft auf solche Perlen wie oben oder nachfolgend verzichten - man müsste vergessen, was die Weisen früher einmal so dachten. (es könnte doch mal wieder Mode werden ...)
In der Eidgenossenschaft blieb die F. bis zum Ende des Ancien Régime im Strafprozess verankert. 1710 empfahl der Basler Professor Johann Rudolf von Waldkirch in seiner Schrift "Gerechte Folterbank oder Anweisung für Richter und Examinatoren in peinl. Fällen" die Folter als geeignetes Wahrheitsfindungsmittel. 1768 verlangte in Lausanne Gabriel Seigneux de Correvon in seinem "Essai sur l'usage, l'abus et les inconvénients de la torture dans la procédure criminelle" dagegen die vollständige Abschaffung der F. Das Zürcher Malefizbuch erwähnte 1770 die F. zum letzten Mal. In Bern fand zwischen 1783 und 1798 eine intensive Kontroverse über die Abschaffung bzw. Einschränkung der F. statt. Mit der Errichtung der helvet. Verfassung 1798 wurde in der Schweiz die F. offiziell abgeschafft, allerdings bereitete die Durchsetzung des Verbots den helvet. Behörden Schwierigkeiten.
Nach 1803 wurde die F. in versch. Kantonen wieder eingeführt. Insbesondere in den Innerschweizer Kantonen, aber auch in Zürich, in den beiden Appenzell, in Freiburg und im Thurgau wurde bei Vorliegen besonders schwerwiegender Verdachtsmomente wieder gefoltert. Aus dem Kt. Zug ist noch 1869 ein Fall von Folterung durch Anlegen von Daumenschrauben und Aufziehen überliefert. Daneben existierten in versch. Kantonen torturähnl. Zwangsmittel (Lügen- und Ungehorsamsstrafen), um verstockte Angeschuldigte zum Reden zu bringen. Die Bundesverfassung von 1874 verbot körperl. Strafen, was auch als Verbot der F. interpretiert wurde. Trotz Folterverbot kam es auch im demokrat. Rechtsstaat zu vereinzelten Vorfällen, die als F. kritisiert wurden (z.B. Isolationshaft). 1974 trat die Schweiz der Europ. Menschenrechtskonvention (Menschenrechte), 1986 dem UNO-Übereinkommen gegen die F. bei. Die 1971 gegründete Schweizer Sektion vonAmnesty International und die Vereinigung für die Verhütung der Folter, die Nachfolgeorganisation des 1977 ins Leben gerufenen Schweizer Komitees gegen die Folter, setzen sich für die weltweite Abschaffung der F. ein."
Während Thomas de Maizière noch über den "digitalen Radiergummi" (mal wieder falsche Metapher zu einem falschen Sachverhalt) laut nachdenkt, wird andererseits gemeldet, dass die Ermittlungen im Verfahren gegen den Landtagsabgeordneten Michael Billen (CDU), der nach wie vor - wie seine eigene Tochter (Polizistin) und z.B. Jörg Kachelmann auch - als unschuldig im Sinne des Geetzes gelten darf, abgeschlossen seien. Interessant ist dabei, dass einerseits die Rhein-Zeitung gleich wieder mehr über die Verwechslung von PoliZEILICHEM und PoliTISCHEM Informationssystem wissen will ("
Mit einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei aber erst im Juli zu rechnen. Derzeit werde den Beteiligten noch die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben ...
Die Rheinland-Pfalz hat degeene ihre besondere Art von einem "Eifelkrimi der besonderen Art" aufzuklären. So ist denn auch HIER wieder für jeden was dabei, womit wir nur zeigen wollen, dass wir "unseren" Faust verinnerlicht haben:
Fernab der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt tobt seit Wochen ein Wahlkampf der besonderen Art: Der wegen der Polizeidaten-Affäre in den eigenen Reihen ...
Mal was Tröstliches und RECHTFERTIGENDES vorneweg für den ehemaligen Oberhirten: Psalm 23 Zunächst der frühe und tröstliche Hinweis auf die bundesdeutsche Staasalimentierung!
1.
Schlachter-Bibel (2002) Ein Psalm Davids. Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Lutherbibel (1984) Ein Psalm Davids. Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln.
Einheitsübersetzung (1980) [Ein Psalm Davids.] Der Herr ist mein Hirte; / nichts wird mir fehlen.
4.
Schlachter-Bibel (2002) 4 Und wenn ich auch wanderte im finsteren Todestal, so fürchte ich kein Unglück; denn Du bist bei mir, dein Stecken und dein Stab, die trösten mich. Lutherbibel (1984) Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück; denn Du bist bei mir, dein Stecken und Stab trösten mich. Einheitsübersetzung (1980) 4 Muss ich auch wandern in finsterer Schlucht, ich fürchte kein Unheil; denn du bist bei mir, deinStock und dein Stab geben mir Zuversicht.
5.
Schlachter-Bibel (2002) Du bereitest vor mir einen Tisch angesichts meiner Feinde; Du hast mein Haupt mit Öl gesalbt, mein Becher fließt über.
Lutherbibel (1984) Du bereitest vor mir einen Tisch im Angesicht meiner Feinde. Du salbest mein Haupt mit Öl und schenkest mir voll ein.
Einheitsübersetzung (1980) 5 Du deckst mir den Tisch vor den Augen meiner Feinde; Du salbst mein Haupt mit Öl, du füllst mir reichlich den Becher.
>>"Ich halte es mit den Grundsätzen des Rechtsstaats für unvereinbar, sich auf angebliche Quellen zu berufen, die niemand nachprüfen kann, auch nicht die unmittelbar davon Betroffenen", wird Decker zitiert. Er halte es für unwahrscheinlich, dass Teile der Presse Zugang zum Archiv des Vatikans oder des päpstlichen Nuntius hätten.<< [...] Woran erinnert das? Mal ehrlich! Kachelmann? Nein! Wenn schon Verschwörungstheorie, dann die: Da steckt doch unbestimmt die Frauenbewegung dahinter!
Laut "Frankfurter Allgemeiner Zeitung" soll Mixa zudem auch noch Stiftungsgelder für Waisenkinder an eine in Rom lebende Person gesandt haben, die in einem Milieu verkehrte, "mit dem man ihn nicht in Verbindung bringen sollte". [...]
Das Problem der allgemeinen Prüfungsangst berechtigt einen erfolglosen Kandidaten nicht, zum zweiten Mal zu einer Wiederholungsprüfung antreten zu dürfen.
"Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 16. März 2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
G r ü n d e
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, weil die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO bietet.
Auch nach Überzeugung des Senats bestehen gegen die Regelung in § 7 Abs. 5 JAG über die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[...]
Jurastudent unterliegt vor GerichtAngst kein Wiederholungsgrund
Wer das juristische Staatsexamen nicht besteht, hat die Chance auf eine zweite Prüfung - ein Recht darauf hat er nicht. Nicht einmal, wenn er unter Prüfungsängsten leidet.[...]
Entlarvend: „Gegen die Wahl der Sexualdelinquenz als „Exemplum“ könnte man einwenden, dass DIE ZAHL DER SEXUALDELIKTE GERING sei, gemessen an ANDEREN Delikten. Dieser Berufung auf die geringe Quantität steht jedoch entgegen, dass sich an vielen Stellen die Sexualdelinquenz als „kritische Variable“ erweist. Der Blick auf die KriminalPOLITIK der letzten Jahre zeigt: Ein großer Teil der Bemühungen um eine Verbesserung der Stellung des Opfers, die Veränderung der Sanktionspraktiken und der Strafziele hin auf „Sicherheit um jeden Preis“, die öffentliche Erregung, die zu einer VERHUNDERFACHUNG der Berichterstattung bei SINKENDEN Zahlen der Straftaten führt, bezog ihre Triebkraft(!) aus Sexualverbrechen. Die Zusammenhänge von „Recht und Geschlecht“ sind ein allseits interessierendes Thema und auch die damit im Prozess beschäftigten Professionellen sind KEINE Neutren, BEFANGENHEIT ist sozusagen DER NORMALFALL und dies gilt auch für die Professionellen und die Lehrenden. Viele Interessen, viele Emotionen überall.“
[…]
Wieweit werden bestimmte weltanschauliche oder religiöse fundierte Vorstellungen mittels Strafrecht durchgesetzt, wie sieht es mit der VERFASSUNGSRECHTLICHEN LEGIMITIMITÄT von Normen im Bereich der Sexualdelinquenz aus? Alle diese Fragen stellen sich auch bei anderen Delikten, aber dort treffen die MEINUNGEN häufig WENIGER HART AUFENINANDER, STLLEN SICH DIE PROBLEME WENIGER SCHARF.
In der Auseinandersetzung mit der Sexualdeliquenz wird besonders deutlich, dass man Kriminologie ohne Berücksichtigung der „inneren Tatseite“, der subjektiven Elemente der Straftat, sinnvoll nicht betreiben kann.“ [S.1f -Hervorhebung durch Großbuchstaben von der Rechtsanwäldin]
Völlig zu Unrecht erschien dieses Büchlein unter Bod, also „Books on demand“. (Generell: Dort gibt es manche weitere Perlen, die offensichtlich von manchem Verlags-Lektor unentdeckt blieb.) Glücklicherweise lässt es sich aber auch direkt und zeitnah über Amazon („auf Lager“), (dort auch zwei nicht weniger lesenswerte Bewertungen/Kommentare) Buecher.de , Book24, buch.de,Hugendubel für NUR 14,80 EUR ordern.
MERK- und LEHRSATZ:
Lernen und Üben am Fall sollte tunlichst VOR dem EXAMEN erfolgen.
Es sei hier nicht nur BUNTE-Redakteusen empfohlen (die paar Euronen wird man wohl noch haben, wenn man schon eine riesige Fotostrecke mit einer der Kachelfrauen, nicht der „Opfer“-Zeugin Gerti Reit (Name wurde geändert !), finanziert bekommt), die zur Zeit meinen Statthalterinnen der in dieser Frage völlig gelähmten EMMA-Redaktion machen zu müssen. (Zur Frage der „messerscharfen“ Logik der Schreibtischtäterinnen bzgl. der vermeintlichen Un-Glaubwürdigkeit des Jörg Kachelmann in der angeblichen Vergewaltigungssache erfolgt bald gesonderter Beitrag.)
Dirk Fabricius
Prof. Dr. Dirk Fabricius studierte Rechtswissenschaft und Psychologie und ist Professor für Strafrecht, Kriminologie und Rechtspsychologie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/Main.
Aus dem Klappentext:
„Alle drei Klausuren sind „praxiserprobt“. Sie wurden als Übungsklausuren bzw. Kurzhausarbeiten im Rahmen eines Examinatorium (sic!) geschreiben. Die Musterlösungen stammen überwiegend von den Verfasserinnen der besten Übungsaufgaben und ÜBERTREFFEN das, was von einem Studierenden im Examen verlangt wird."
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Generell allenfalls entlarvend und verwunderlich für Laien und Journalisten, die sich nicht nur oberflächlich skandalisierend mit dem Fall Kachelmann beschäftigen wollen, ist dabei u.a., dass bei diesem Lernen (VON DER PRAXIS?) FÜR die Praxis (das Büchlein soll ja aufs „echte Juristenleben“ vorbereiten) das dort geschilderte Verhalten der Polizistin Kanther und des Ermittlungsrichters Beck [3.1.25 – Seite 80f], jene Leichtigkeit des Seins von der gelegentlich auch andere JURABLOGS berichten und wir selbst auch in einer Vielzahl von Fällen (vom angeblichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bis zum Vorwurf der angeblichen sexuellen Nötigung) berichten könnten , die der Verteidiger in einem Satz zusammenfasste, als er sagte (Man kommt leichter rein als raus.“) und der Bearbeiter Dr. Ralf Eschelbach, bei Drucklegung noch Richter am OLG Koblenz jetzt Karlsruhe sieh Pressemittelung Justiz RLP, im Handbuch des Fachanwalts Strafrecht entschuldigend(?) wie folgt unter 8. Teil „Instanzübergreifende Fragen der Strafverteidigung“ - 4. Kapitel: „Anklageschrift, Eröffnungsbeschluss und Urteil“ – 1. Bedeutung der gerichtlichen Überprüfung des Anklagvorwurfs“ [RZ 37] beschreibt :
„Die Eröffnungsentscheidung wird IN DER PRAXIS von den chronisch überlasteten Strafgerichten zunehmend entwertet. [Einschub: Ein anderer Richter fanden bei anderer Gelegenheit bei chronischer Überlastung eine andere ihn entlastende Fluchtstrategie. - siehe] Sie wird dort durch formularmäßig gefasste Beschlüsse OHNE BEGRÜNDUNG, die in Strafkammersachen oft nur im UMLAUFVERFAHREN ergehen, längst schon in der Mehrzahl der Fälle nicht mehr einer sorgsamen Prüfung unterzogen, wie sie vom Gesetz vorausgesetzt wird. Kritisiert wird das Zwischenverfahren vor allem deshalb, weil die gerichtliche AnklageKONTROLLE als ineffektiv gilt; denn in WENIGER ALS EINEM PROZENT der Fälle wird die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Auch wird befürchtet, dass Richter, die nach dem Aktenstudium bereits die Verurteilungswahrscheinlichkeit mit dem Eröffnungsbeschluss bejaht haben, in der Hauptverhandlung tendenziell voreingenommen sind. Schließlich wird im ERÖFFNUNGSBESCHLUSS ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung gesehen…“usw. usw.
Nicht weniger interessant übrigens:
Sexualdelinquenz und Falschbezichtigung: Eine vergleichende Analyse realer und vorgetäuschter Sexualdelikte [Broschiert]
Aktuell und umfassend einsetzbar in allen Abschnitten des Strafverfahrens
Sie zählt zu den anspruchvollsten und schwierigsten juristischen Aufgaben: die Strafverteidigung. Anspruchsvoll, weil erfolgreiche Strafverteidigung ohne Kenntnis aller Verästelungen des Strafverfahrensrechts ausgeschlossen ist. Schwierig, weil sich das Strafrecht mehr und mehr in zahllosen, schwer zu überblickenden Gesetzen und Nebengesetzen verirrt. Die Rechtsprechungsmaschinerie spuckt zusätzlich Strafrechtsurteil um Strafrechtsurteil aus. So entsteht ein Berg an Gerichtsentscheidungen, den kaum noch ein Jurist zu überblicken vermag. Und trotzdem: Selbst wer hier den Überblick behält, ist noch längst kein gefragter, kein guter Strafverteider. Erfolgreiche Strafverteidigung erfordert mehr.
Dem "Hexerhammer" in Deutschland inzwischen sehr nah: Einst als Satire von Dieter Schwanitz seinem mit Heiner Lauterbach verfilmten Buch "Der Campus" voweggenommen ("Wie hätte denn das vermeintliche Opfer anworten müssen, wenn es nicht vergewaltigt worden sei?") , ist das in der Öffentlichkeit ausgetragene Verfahren gegen Jörg Kachelmann zur Farce geworden, die uns und unseren Rechtsstaat weltweit blamiert, wie vielleicht zuletzt die Bilder von AbuGraib die USA: Müssen wir uns jetzt anfangen, gegenüber z.b der Türkei (Fall Marco W.) zu schämen. Keinesfalls (BILD)widerspricht nunmehr das "neue Gutachten" dem Gutachten der Professorin Greuel, noch handelt es sich dabei um ein "Duell der Gutachter" - wie SPIEGEL selbst titelt. Die "Leizig Seiten" kommen wohl am nächsten, wenn sie meint "Gutachten bis es paßt". Das neue "Gutachten", das allenfalls dazu hätte dienen können und sollen den verlängerten Rücken des ermittelten STA zu retten, ergänzt allenfalls das, was die Professorin längst festgestellt hat
BILD: "Auch die Psychologin Greuel hatte die Möglichkeit einer Traumatisierung berücksichtigt, allerdings lasse sich nicht erklären, warum sich die Zeugin einerseits an einige Reizeindrücke ganz genau erinnern könne, an andere dagegen überhaupt nicht, schrieb sie. "
und hätte - wenn überhaupt - wie das Gutachten Greuels in der Zeit der Olympischen Spiele geräuschlos angefertigt werden müssen. Dann hätte es erst gar keine Verhaftung und schon gar keine Anklage gegen Jörg Kachlemann gegeben. Die "Aussage" des vermeintlichen Opfers ist und bleibt auch mit diesme Gutachten" un-glaub- würdig - und unwürdig zur Eröffnung eines Strafverfahrens (auch zusammen mit den ganzen anderen wackelnden "Indizien". Vaginabundieren ist und bleibt starffrei! Allein der Vollname des STA Lars-Torben O. - durch BILD klar in Umlauf gebracht - wird wohl mindestens noch Generationen von Jurastudenten in Erinnerung (BILD JETZT:"Souverän sieht anders aus.)bleiben und gebracht werden. Zur Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und Beweiswürdigung durch STA:
Ach ja - und EMMA schweigt immer noch in der Causa Kachelmann, ihrem Leserbriefschreiber (siehe EMMA.de Suchmaschine Kachelmann eingeben) und macht dabei lieber Außenpolitik gegen Roman Polanski (Hic Rhodos! Hic Salta!).
Souverän sieht anders aus. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat nach Informationen des Magazins „Der Spiegel“ im Fall Jörg Kachelmann (51) einen Gutachter ...
Einem Medienbericht zufolge hat die Staatsanwaltschaft Mannheim erneut ein Gutachten vorgelegt. Das relativiert das erste Gutachten, wonach das Opfer die ...
Mannheim. Der Fall Kachelmann wird immer kurioser, denn Medienberichten zu Folge hat die Staatsanwaltschaft Mannheim nun einen weiteren Gutachter beauftragt ...
Bei einem neuen von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten über die Glaubwürdigkeit des angeblichen Vergewaltigungsopfers von Wettermoderator ...
Der "Fall Kachelmann" droht offenbar zu einem Gutachter-Duell zu werden. Nach einem Medienbericht hat die Staatsanwaltschaft Mannheim erneut ein Gutachten ...
Mannheim. Nach Informationen des Magazin Spiegels hat die Staatsanwaltschaft dem Landgericht Mannheim die Stellungnahme eines Psychotherapeuten vorgelegt, ...