"Gewaltdelikte von Frauen haben sich verdoppelt" in nur sechs Jahren.
Sow weit die Schweiz! Und in Deutschland?
Wer es verpaßt hat: Der NDR wiederholt heute Nacht um 4.20 Uhr den Beitrag von heute Nachmittag: "Leben! Meine Frau schlägt mich".
Sternstunden deutscher Jurisprudenz -
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Nr. 37 vom 14. September 2009Im Zweifel gegen den MannIst die Gleichberechtigung noch gerecht? Überraschende Fakten zu Sorgerecht, Jobs, Bildung weiter FOCUS-Topthema am Samstag ab 14 Uhr lesen* – für nur 80 Cent! * Sie benötigen Acrobat Reader ab Version 5.0. |
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| Verben und Verbzusammensetzungen |
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Dubai Police have arrested three people - two Arabs and a European - for eating and drinking in daylight during Ramadan, Maktoob Business was told on Thursday.
One Arab arrested was released on bail, Dubai police said. The European was accused of drinking alcohol in public as well as eating and drinking in public. Another Arab, an Arab inmate at Dubai Central Prison was also arrested.[...]
Der 9.9.2009 ist ein beliebtes Hochzeitsdatum. Doch bei aller Romantik sollte die neue Realität des Familienrechts beachtet werden.
Von Karen Haak 6. September 2009, 04:00 Uhr unter WELT - "FINANZEN" (nicht Romantik!!!)
Der 9. 9. 2009 ist ein beliebtes Hochzeitsdatum. Doch bei aller Romantik sollte die neue Realität des Familienrechts beachtet werden. Fast in jedem Fall lohnt sich ein Ehevertrag[...]
Dr House:
"Nur ein Idiot stellt sich zwischen Ahab und seinen Wal."
Abgang! Dr House
Und gleich dazu:
| OLG Koblenz 4. Zivilsenat | 18.05.2007 | 4 W 365/07 | 1. Vor der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Ungebühr nach § 178 Abs. 1 GVG muss der Betroffene angehört werden. Ihm ist Gelegenheit zu geben, sein ungebührliches Verhalten zu erläutern und zu entschuldigen. 2. Auf eine Anhörung kann nur in seltenen Ausnahmefällen verzichtet werden, soweit der Betroffene sich einer Anhörung entzieht oder dem Gericht eine Anhörung wegen der Art und der Internsität der Ungebühr nicht zugemutet werden kann. Dies ist bei einem ausgestreckten Mittelfinger nicht der Fall. 3. Da das Gerichtskostengesetz in § 1 Abs. 1 GKG das Gerichtsverfassungsgesetz nicht erwähnt, ergeht eine Beschwerde nach § 181 GVG gerichtsgebührenfrei (anschluss an KG v. 6.3.2000 - 1 AR 167/00; OLG Rostock OLGR Rostock 2006, 149; gegen OLG Zweibrücken MDR 2005, 531. |
1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners und Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Trier vom 18. April 2007 im Verfahren 9 F 395/05 über die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 300 € aufgehoben.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei."
A-ha
28.05.2009 | Familien- & Erbrecht
Scheidungskinder sollen den Namen ihres leiblichen Vaters behalten, auch wenn es einen neuen Vater in der Familie gibt ...""Stiefväter kommen und gehen, der Vatersname bleibt (auch deshalb)"
Eine Vergewaltigung, die am 27. August 2009 durch eine 19-jährige deutsche Staatsangehörige angezeigt worden war, wurde nur vorgetäuscht. Allerdings löste die angebliche Tat am selben Tag am Buckower Damm in Berlin-Neukölln eine Demonstration der rechtsextremistischen Kameradschaft “Frontbann 24″ aus.[...]
Aber auch an diese Meldung wird man erinnert:
Was solche Falschanschuldigungen individuell für die betroffenen Männer bedeuten, kann man erahnen bzw. nachlesen in der Studie: “Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“, herausgegeben 2005 vom Bayrischen Landeskriminalamt.
Was diese Falschanschuldigungen durch weibliche TÄTERINNEN den Staat kosten (inkl. der "Falschdemo" oben - Migranten, immer wieder gerne genommen!!!!) sollte dringend mal berechnet werden.
„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“
Aus einigen der von uns analysierten Akten ließen sich Probleme erkennen, die noch näher untersucht werden müssten, beispielsweise:
• die gestörte Vertrauensbasis in partnerschaftlichen Beziehungen und zum engeren sozialen Umfeld,
• das Misstrauen oder auch die dauerhafte soziale Ausgrenzung im Bekannten- und Freundeskreis, im beruflichen Umfeld oder der Nachbarschaft,
• die Auswirkungen auf die Entscheidungen von Behörden (z. B. Polizei, Jugendamt, Vormundschaftsgericht),
• die Verunsicherung bei der Kontaktaufnahme zum anderen Geschlecht,
• das Entstehen eines generell negativen Frauenbildes beim falsch Verdächtigten.
Besonders schwierig für die betroffene Person und dessen soziales Umfeld sind die Fälle, in denen das Verfahren wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung nicht mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld durch ein Gericht endet. Wenn trotz ganz erheblicher Zweifel an der Schilderung des Tatherganges durch das angebliche Vergewaltigungs- oder Nötigungsopfer von der Staatsanwaltschaft das Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden muss, weil weitere Indizien oder Tatzeugen fehlen, Aussage gegen Aussage steht und ein Tatnachweis mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit nicht zu führen ist,
befindet sich der fälschlich beschuldigte Mann in einer ähnlich schutz- und hilflosen Lage wie eine vergewaltigte Frau. Er kann die erhobenen Vorwürfe nicht vollständig widerlegen, ein Restverdacht bleibt.
http://wikimannia.org/index.php?title=Falschbeschuldigung
| Mehr: http://wikimannia.org/index.php?title=Falschbeschuldigung | |
„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“
Während die schwerwiegenden psychischen und sozialen Folgen von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen für die Opfer bereits Gegenstand verschiedener Untersuchungen waren, fehlen Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das weitere Leben der zu Unrecht einer derartigen Sexualstraftat Beschuldigten. Die Datengrundlagen unseres Projektes lassen empirisch fundierte Aussagen zu diesen Fragestellungen leider auch nicht zu. Das Zitat des Philosophen Plutarchos von Chaironeia „semper aliquid haeret“ - (verleumde nur frech:) es bleibt immer etwas hängen - dürfte die Folgen, die sich aus falschen Verdächtigungen für die davon betroffene Person ergeben können, ganz gut beschreiben.
Aus einigen der von uns analysierten Akten ließen sich Probleme erkennen, die noch näher untersucht werden müssten, beispielsweise:
• die gestörte Vertrauensbasis in partnerschaftlichen Beziehungen und zum engeren sozialen Umfeld,
• das Misstrauen oder auch die dauerhafte soziale Ausgrenzung im Bekannten- und Freundeskreis, im beruflichen Umfeld oder der Nachbarschaft,
• die Auswirkungen auf die Entscheidungen von Behörden (z. B. Polizei, Jugendamt, Vormundschaftsgericht),
• die Verunsicherung bei der Kontaktaufnahme zum anderen Geschlecht,
• das Entstehen eines generell negativen Frauenbildes beim falsch Verdächtigten.
Besonders schwierig für die betroffene Person und dessen soziales Umfeld sind die Fälle, in denen das Verfahren wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung nicht mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld durch ein Gericht endet. Wenn trotz ganz erheblicher Zweifel an der Schilderung des Tatherganges durch das angebliche Vergewaltigungs- oder Nötigungsopfer von der Staatsanwaltschaft das Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden muss, weil weitere Indizien oder Tatzeugen fehlen, Aussage gegen Aussage steht und ein Tatnachweis mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit nicht zu führen ist,
befindet sich der fälschlich beschuldigte Mann in einer ähnlich schutz- und hilflosen Lage wie eine vergewaltigte Frau. Er kann die erhobenen Vorwürfe nicht vollständig widerlegen, ein Restverdacht bleibt.
| "Erzählen Sie mal als Mann, dass Ihre Frau Sie verprügelt ..." Man glaubt es kaum, aber häusliche Gewalt von Frauen gegen ihre Männer kommt kaum seltener vor als umgekehrt. Das belegen mehrere Untersuchungen - vor allem internationale. Der Film von Ulrike Heimes und Sara Rainer greift dieses selten in die Öffentlichkeit geratende Thema auf und stellt einige geschlagene Männer vor. Und das sind keineswegs nur solche, die man gerne als "Weicheier" und "Schlappschwänze" bezeichnet." [Die Rechtsanwäldin:]Zu hoffen bleibt, dass in dem couragierten Beitrag der beiden "Macherinnen" über das eigentliche Tabu-Thema jenseits des gender mainstreams, auch die zweite Ohnmacht der Opfer - gegenüber Polizei und Justiz - hinreichend deutlich wird. Denn bei der Staatsmacht scheint durch den massiven Einfluss der Frauenhaus-Bewegung oben genannte internationale Erkenntnis schon nicht angekommen zu sein. Doch auch wenn es "nur" ein "schwarzer Schwan/weißer Rabe"-Phänomen(Leseprobe: Nassim Nicholas Taleb: "Der schwarze Schwan" - siehe unten) w-ä-r-e, was es definitiv nicht ist, gelte es dies rechtsstaatlich angemessen und vorurteilsfrei zu handhaben. (Siehe Josephs Geschichte im Alten Testament, "Disclosure/Enthüllung (Michael Douglas/Demi Moore u.a.m.). Wie schnell Polizei und Justiz im scheinbar umgekehrten Fall reagiert, zeigte noch kürzlich jener Fall: "....In letzter Sekunde – der Haftbefehl war schon unterschrieben ..." SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen"Den männlichen Opfern gilt unsere Anerkennung sich in diesem wichtigen Beitrag als doppelte Opfer der Frauen und des Justizystems/der Gesellschaft zu outen, und natürlich den beiden couragierten Autorinnen, um den dringend notwendigen DIskurs in der Polizei, Justiz und Politik über dieses letzte Tabu anzuregen ... .Allen Anwältinnen und Anwälten, die mithelfen die Mauer der Ignoranz (siehe Wikimannia) zu durchbrechen, ebenfalls. NDR Fernsehen Sonntag, 13. September 2009 15:15 Uhr Wiederholung dieser Sendung 14.09.2009 03:20 Uhr Das Leben! - Meine Frau schlägt mich Häusliche Gewalt gegen Männer Das Leben! - Meine Frau schlägt mich: Häusliche Gewalt gegen MännerDoch die Öffentlichkeit nimmt diese Tatsache nicht wahr. Wie kommt das? Männer rufen in der Regel nicht die Polizei. Und wenn, erstatten sie selten Anzeige oder ziehen diese bald wieder zurück - vorausgesetzt die Polizei glaubt ihnen überhaupt. Der Film von Ulrike Heimes und Sara Rainer greift dieses selten in die Öffentlichkeit geratende Thema auf und stellt einige geschlagene Männer vor. Und das sind keineswegs nur solche, die man gerne als "Weicheier" und "Schlappschwänze" bezeichnet. Sonntag, 13. September 2009 15:15 bis 16:00 Uhr (VPS 15:15), Reportage + Dokumentation |
In seinem Bestseller zeigt Nassim Taleb: Extrem unwahrscheinliche Ereignisse - “Schwarze Schwäne” - gibt es viel häufiger, als wir denken. Und wir unterschätzen systematisch ihre gewaltigen Folgen.
Dazu passen acu die folgenden Meldungen:
SÜDDEUTSCHE: Sie küüsten sich und schlugen sich http://www.sueddeutsche.de/muenchen/29/484464/text/
17.08.2009, 17:05
SCHÜSSE VOR DEM GELSENKIRCHENER AMTSGERICHT!
Ein ganz normaler Scheidungstermin entwickelte sich am Mittwochmorgen in Gelsenkirchen zu einem blutigen Ehe-Drama! Um 10 Uhr sollten sich die Eheleute Ali T. (29) und Dilek F. (32) vor Gericht treffen. Doch als der Mann mit seiner neuen Freundin (23) vor dem Gebäude ankam, eskalierte die Situation.
PAPA-YA - Das Magazin 2. Ausgabe (fair-NEWS) - Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht Im September 2009 erscheint die zweite Ausgabe von PAPA-YA. Die Lücke auf dem deutschen Zeitschriftenmarkt ist nun geschlossen. Kompetente Berichte zum aktuellen Familienrecht und zur Familienpolitik, Erfahrungen von minderjährigen und erwachsenen Scheidungskindern und wichtige Urteile zu Unterhalts-, Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sind nur einige der vielen Themenschwerpunkte. Besonders lesenswert dürfte das Interview mit Eva Herman sein, das sicherlich für einige Aufregung sorgen wird. Allgemeine Informationen für alle Betroffene vor, während und nach der Trennung runden das Spektrum von „PAPA-YA - Das Magazin“ ab. Zusätzlich werden in jeder Ausgabe neue Bücher zur Thematik vorgestellt. Ganz besonders stolz sind wir auf die DVD-Beilage der zweiten Ausgabe. Hier präsentieren wir exklusiv den Film „Lieber Vater“! Ein kompetentes Team aus Familienanwälten, Verfahrenspflegern, Kinderpsychologen und natürlich Betroffenen mit jahrelanger Eigenerfahrung bildet die PAPA-YA-Redaktion. Einige Themen der zweiten Ausgabe: Aktuelle News - §1626a-Beobachtungsauftrag - Unterhaltsrechtsreform - Kinder brauchen beide Eltern e.V. - Ausgrenzung von Trennungseltern in der Schule - Interview Eva Herman - Cochemer Modell - Interview mit Richter Rudolph - Parteien zur Wahl 2009 - FILM: „Lieber Vater“ von Ya'ir G. Magall mit Interview Regisseur uva. Das Magazin erscheint zweimonatlich beim PAPA-YA-Verlag. Die Ausgabe September/Oktober erscheint in der 38. Kalenderwoche. Heftbestellungen über redaktion@papa-ya.de oder über die Homepage des Magazins www.papa-ya.de. Eine Titelseite des aktuellen PAPA-YA kann unter redaktion@papa-ya.de als PDF angefordert werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.papa-ya.de Kontakt: PAPA-YA - DAS MAGAZIN Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht c/o Jörg Mathieu Mecklenburgring 61 D-66121 Saarbrücken Tel: 06 81 / 89 56 749 E-Mail: redaktion@papa-ya.de Homepage: www.papa-ya.de Mit vielen guten Wünschen Jörg Mathieu Herausgeber/Chefredakteur PAPA-YA |
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| www.papa-ya.de • Pressekontakt PAPA-YA - DAS MAGAZIN Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht c/o Jörg Mathieu Mecklenburgring 61 D-66121 Saarbrücken Tel: 06 81 / 89 56 749 E-Mail: redaktion@papa-ya.de Homepage: www.papa-ya.de • Kontakt PAPA-YA Mecklenburgring 61 66121 Saarbrücken Deutschland Telefon: 06 81 / 89 56 749 |
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