Donnerstag, 15. Mai 2008

Anwältinnen, ihre Textbausteine und der gesellschaftliche/religiöse Wandel

Solche Anwältinnen braucht das Land:

Auszug aus einer offensichtlichen standardisierten Hasstirade im Rahmen eines (verlorenen) Auskunftserteilungsverfahrens (§ 1686 BGB) bzgl. Zeugniskopien, Gesundheitsberichte etc., der hier unabhängig vo seinm sonstigen Wahrheitsgehalt zitiert wird:

"In den folgenden Jahren hat er keinerlei Kontakte zu X (seinem Sohn) gepflegt, weder schriftlich noch telefonisch, geschweige dennpersönlich. X (Der Sohn) erhielt weder eine Geburtstagskarte von seinem Vater noch einen Weihnachtsgruß. [...]"

Wo die Pointe ist?

Der Vater ist Moslem; die Mutter und der Stiefvater behaupten Moslem zu sein und den Sohn aus der Vorehe moslemisch zu erziehen ... .

Man kann nur hoffen, dass es sich in diesem Fall nicht um einen Prozess auf Kostenhilfebasis handelt(e) und eine individuelle rechtsanwaltliche Leistung beim Staat abgerechnet wurde.

siehe auch:

http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2008/06/9-uf-116-08-ach-wissen-sie.html








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Donnerstag, 8. Mai 2008

Abgeschabt und abgeschrieben


Die ganze Mail bei "Above the law = ATL". >>>>>>>>>

Dank an Blawgs bzw.  JURABILIS, wo auch eine Diskussion in deutscher Sprache läuft.

Ja, ja: Zuerst sind wir Menschen, dann Mitarbeiter und Partner - und dann Juristinnen.











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Harte Zeiten für die Anwältinnen von gestern im Heute und Morgen

Anwaltschaft
Harte Zeiten für die Anwälte von morgen

Von Corinna Budras


Anwälte im Wandel


06. Mai 2008 Die Anwaltschaft wird sich in Zukunft stark verändern. Grund dafür sind der rege Zustrom von Frauen in diesen Beruf und die starke Segmentierung des Marktes. Das haben die beiden Berufsforscher vom Soldan Institut für Anwaltsmanagement, Christoph Hommerich und Matthias Kilian, auf dem 59. Deutschen Anwaltstag in Berlin erläutert. Von diesen grundlegenden Veränderungen bleiben weder die Einzelanwälte noch die internationalen Großkanzleien verschont.
weiter FAZ 06 05 2008 bzw. FAZonline 08 05 2008











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Sonntag, 13. April 2008

Jurisprudenz vom Hörensagen

Für alle, die sich nach der FAZ-online-Meldung mit dem Gedanken tragen, mit der Rechtsberatung anzufangen: HAFT, Fritjof "Einführung in das juristische Lernen", 6. Auflage. Vor allem herrlich der Ton aus der Innenansicht des juristischen Betriebs, der jedem Laien mindestens eine Beleidigungs- und/oder Verleumdungsklage eingebracht hätte. KAUFEN! - Was Harald Schmidt bei den Polenwitzen, ist Haft bei den Juristen/-innenwitzen. Zum Brüllen komisch. Wenn man halt nicht gerade Jurist/-in ist oder unter einer/einem leidet.

(Lies auch die Kommentare bei Amazon!)

"(4) Jurisprudenz vom Hörensagen


Weithin wird heute schon in der Praxis eine Jurisprudenz vom Hörensagen betrieben, was die natürliche Folge des Schwindens an Leskultur ist. Das boomende Fortbildungsgewerbe belegt diesen Befund. Wenn heute ein praktisch tätiger Jurist wissen will, wie sich die Rechtsprechung des BGH zur pipimotiven Sarazität entwickelt hat, dann geht er nicht mehr in die Bibliothek und liest dort nach. Nein, dann meldet er sich vielmehr zu einem Seminar an und läßt es sich dort von einem Referenten erzählen. Längst ist auf diese Weise eine ständig wachsende „Hoteluniversität“ entstanden.
Die Jurisprudenz vom Hörensagen geht mitunter schon soweit, daß nicht einmal mehr das Gesetz gelesen wird. Ich kenne durchaus erfolgreiche Juristen, die sich den berühmten „die Rechtsfindung fördernden“ Blick in das Gesetz schlicht abgewöhnt haben.
Unlängst erhielt ich einen Anruf. An einem Juristenstammtisch hatte man die Frage aufgeworfen, ob ein einmal gestellter Strafantrag wieder zurückgenommen werden könne. Niemand wußte es. Niemand hatte eine Idee, wie man es herausfinden könne. Alle rätselten und es bildeten sich die unter Juristen üblichen drei Fraktionen. Die einen sagten: „Man kann es!“ Die andere Sagten: „Man kann es nicht!“ Die dritten sagten: „Es kommt darauf an!“ Bis einer sagte: „Ich kenne einen Strafrechtsprofessor. Der kann uns die Frage sicher beantworten.“ Dieser Vorschlag stieß auf begeisterte Zustimmung. So erhielt ich einen Anruf. Zufällig hatte ich gerade das Strafgesetzbuch aufgeschlagen vor mir liegen, und zwar, wie es der Zufall bei solchen Geschichten will, just bei § 77 d StGB. Ich brauchte also die Antwort am Telefon nur vorzulesen. Sie lautete: „Der Antrag kann zurückgezogen werden.“ Natürlich sagte ich nicht, woher ich das wußte. Ich wollte den Anrufer in seinem Glauben an die Gelehrsamkeit von Strafrechtsprofessoren nicht enttäuschen. Daher verzichtete ich auf die Erwähnung meiner Quelle. Der Anrufer war tief beeindruckt. Er ging in seine Stammtischrunde zurück und verkündete die Mitteilung des Experten. Ehrfürchtig wurde die Nachricht entgegengenommen. Alle waren sich einig, daß es doch gut ist, wenn man einen Strafrechtsprofessor kennt.“

(Haft, Fritjof: Einführung in das juristische Lernen, Giesking, 6. Auflage S. 291 f )



Haft: Die Normalfallmethode und der Normalfallgenerator











Mittwoch, 9. April 2008

Wenn Sie dieses Rätsel lösen, haben Sie einen Gehirnschaden

Aber was macht man mit dem Rest, der es nicht mal nach Erklärungen versteht, wenn er, der Rest,  einem als Anwältinnen, Gutachterinnen und Richterinnen ins Leben pfuscht?

Das Problem ist nicht das Rätsel, sondern diejenigen, dei es nicht lösen können ... .



NZZ Folio 12/07 - Thema: Rätsel Inhaltsverzeichnis

Wenn Sie dieses Rätsel lösen, haben Sie einen Gehirnschaden
Rätselaufgaben haben den Psychologen vieles über das Wesen des Menschen verraten: Wir sind völlig unlogisch, komplett ideenlos – und manchmal fahren wir besser mit einer Störung im Gehirn.

Von Reto U. Schneider >>>>>>>>>>>>>>>>

Nur nebenbei, Reto U. Schneider!

5 + 59 + 42 = 106 und nicht 128, damit war nicht mal allen ".." klar.("Dass die Karte, die .... zeigt, gedreht werden muss, war allen klar.") Alles klar? Alles klar!






Dienstag, 8. April 2008

Katrin Munsch - ein Fall für die Rechtsanwaltskammer (BRAK Koblenz)?

Wie paßt das zusammen?

Im Januar hatte sie sich gleich für zwei PKH-Fälle, die an sie persönlich gebunden waren,
die
eigentlich auf lokaler Ebene vor dem Abschluß standen,
für die es anwaltlich dort nichts mehr zu tun gab, entpflichten lassen, weil sie
durch berufliche
Veränderung nur noch stundenweise zur Verfügung stehe.

Dabei hatte sie sich in der letzten Verhandlung zunächst allerdings ohne Vorankündigung von
einer Kollegin vertreten lassen, die - wie sich nachträglich herausstellte - auch nachher
"heilend" kein Mandat erhielt.

Die berufliche Veränderung, auf die sie sich nunmehr berief, lag bereits Monate zurück.

Nahezu gleichzeitig, nur wenige Tage später erschien allerdings im
"Trierischen Volksfreund" in der Samstagsausgabe, also recht prominent bzgl.
Ort und Zeit, eine Anzeige der Sozietät, dass ein weiterer Kollege zum Team
dazugestoßen sei.

Dabei wurden die drei Anwälte unzweifelhaft gleichberechtigt nebeneinander mit den Tätigkeitsgebieten aufgelistet, wobei beim unbedarften Leser unzweifelhaft der
Eindruck erweckt werden sollte und auch erweckt wurde,
dass sie eigentlich als Voll-Anwältin ihm, dem potentiellen und beworbenen
nzlei zur Verfügung stehen würde.
Man/frau insoweit in der Kanzlei auch die
von ihr
vertretenen Gebiete voll abdecken würde und werde.
Dem scheint aber wiederum nicht so zu sein, da sie zwischenzeitlich in einem
weiteren Verfahren mit
Wirkung zum 22.02.2008 um Entpflichtung gebeten hatte.

Angesichts des heißumkämpften Anwalts- und Anwältinnenmarkts - nicht nur in Trier -
ist es allerdings schon verwunderlich, dass man sich in der Trierer Szene über das
unkollegiale Verhalten der Ex-Kollegin (???) noch bedeckt hält.


Ihre Ex-Mandantin jedenfalls hat bereits sich an den örtlichen Vorstand der BRAK Koblenz gewandt.

Interessant dürfte dabei auch die Weiterung sein, dass durch die Überlassung der
Akte(n)
und in dem Falle relevanten Gutachten die "Vertreterin" ohne Vertretungsmacht
Rechtsanwältin Alexandra Fischer-Horn, Kenntnis von tatsächlichen, vermeintlich-tatsächlichen und rechtlichen Details erhielt, die sie niemals erhalten durfte, da sie auch
nicht rückwirkend-"heilend" mandatiert wurde.

Die Sache dürfte spannend bleiben. Wir bleiben dran.

Wie heißt es doch so schön in der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung)

§ 43 Berufspflichten:

"Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen."

Gilt das etwa nicht für Rechtsanwältinnen und ihren Beruf?


Kommentare?

siehe auch FOCUS vom15 10 2008 18:24 Uhr

Zweitberuf: Anwalt muss Prioritäten setzen
Ein Rechtsanwalt darf nur dann einen Zweitberuf ausüben, wenn seine anwaltlichen Pflichten dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Die Pflichten als Anwalt gehen vor
Das entschied der Anwaltsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss. Erforderlich ist nach dem Richterspruch insbesondere, dass der Anwalt ungehindert seine Termine mit Mandanten und vor Gericht wahrnehmen kann (Az. m1 AGH 10/07).
[...]
Allerdings müsse seine anwaltliche Tätigkeit stets den Vorrang haben. Das sei hier nicht der Fall.
15.10.08, 18:24 FOCUSonline





Dienstag, 18. März 2008

Inflation der Fachanwältinnen

Die Zahl der Fachanwältinnen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Die Branche befürchtet bei zu vielen Titelträgerinnen aber einen Wertverlust der Spezialausbildung.

http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2008/06/9-uf-116-08-ach-wissen-sie.html


FTD online 17.03.2008


Und die FAZ (online) zieht am 25.03.2008 nach:

Rechtsanwälte

Ein Fall für Spezialisten

Von Melanie Amann

>>Ein Verkehrsunfall, eine Kündigung, ein Testament oder Nachbarstreit - alles Fälle für den Rechtsanwalt. Aber bitte nicht alle für denselben Anwalt. Ein echter Kenner, am besten ein Spezialist, soll den Fall übernehmen. Das wünschen sich die Deutschen, glaubt man einer Studie des Soldan-Instituts für Anwaltsmanagement. In einer Umfrage des Instituts, das sich vor allem mit "Anwaltsforschung" beschäftigt, gaben 2007 rund 80 Prozent der Befragten an, für sie sei die Spezialisierung eines Anwalts ein "sehr wichtiges Auswahlkriterium".<<


Sonntag, 16. März 2008

Ob Kanzleikauf oder -eröffnung: Das Risiko lauert immer und überall - Fallstricke beim Kauf statt Laptop im Wohnzimmer

Das Risiko lauert immer und überall - 149.000 Anwälte und -innen und die Quantität nimmt zu ...

Augen auf beim Kanzleikauf

von Nicola de Paoli
(FTD FTD.de, 15.03.2008 - online)


Der Weg zur eigenen Kanzlei kann mühsamer und kostenaufwendiger sein als erwartet. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, sollten kaufwillige Anwälte die neuen Richtlinien der Bundesrechtsanwaltskammer beachten.





[...]

Vertragsfalle Berufsgeheimnis


Ein wesentlicher Wert der Kanzlei ist der Mandantenstamm, der bei einem Kanzleikauf übertragen werden muss. Doch hier lauern bereits die ersten Fallstricke, schreibt Rechtsanwalt Peter Heid in den Bewertungs-Tipps des Deutschen Anwaltvereins: "Es muss bezüglich jeder einzelnen Handakte die schriftliche Zustimmung des Mandanten eingeholt werden, ansonsten ist dies eine Verletzung des Berufsgeheimnisses."









Dienstag, 11. März 2008

Über 40 Jahre Erfahrung vor Familiengerichten - und dann das:

Wenn eine junge und sehr blonde Anwältin, die in der Provinzstadt als das galt und gilt,
was Kim Novak in Hollywood war, über "enTgültiges Umgangsrecht" fabuliert, so kann
man ja vielleicht etwas Nachsicht walten lassen, zumal sie sich in weiser Selbstbeschränkung

inzwischen entpflichten ließ, obwohl man(n) doch schon etwas Zweifel an der
Prüfungsordnung in dem Bundesland bekommen kann oder Gedanken an jenen Juraprofessor (siehe unten) aufkommen können.

Wenn aber eine FACHANWÄLTIN für Familienrecht, die eine Gutachterin, die sich selbst
auf
mehr als 25 Jahre Erfahrung als Gutachterin beruft, wie folgt zitiert, dann kann einem
schon der Atem stocken
und ma(n) kann sich zu Recht die Frage stellen:
Was ist eigentlich los in diesem Land?
Kann sojefraud eigentlich die Bezeichnung FACHanwältin für Familienrecht unsanktioniert weiterführen?
Wird die allen Ernstes von Familiengerichten noch ernst genommen?

Also hier das Zitat und im Anschluß für Nicht-Juristen das beliebte Zitat
aus der
FamRZ 2006, Heft 2 Seite 76:


In der Beschwerdesache 9 XY 123 / 08

"Nach endgültiger Regelung des Sorgrechts sollten vorerst nur begleitete
Besuchskontakte
durchgeführt werden, um das familiäre Spannungsfeld
abzubauen und das Kind zu entlasten.

Begegnungen der Eltern sollten in diese Maßnahme einbezogen werden,
um Kooperation und
Bindungstoleranz zum Wohl des Kindes aufzubauen.
Vom Verlauf der Umgangsbegleitung ist
das weitere Procedere abhängig."

„4. Abänderungen von Entscheidungen zum Sorgerecht (§ 1696 BGB)
Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht erwachsen nicht in
materielle Rechtskraft, weil die Fürsorge gegenüber einem Minderjährigen
stets Vorrang vor der Endgültigkeit einer einmal getroffenen Entscheidung
des Gerichts hat. (BverfGE, FamRZ, 2005, 783) Daher ändert das
Familiengericht seine Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht,
wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden
Gründen angezeigt ist (§ 1696 I BGB).
Dies ist der Fall, wenn die Vorteile einer
Änderung der getroffenen Sorgrechtsentscheidung die Nachteile deutlich überwiegen
(OLG Köln, FamRZ, 2005, 1276 [LS].


„Die Rechtsprechung zur Elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht seit 2004“ von
Richter
am OLG Dr. STEFAN MOTZER, Stuttgar
t
(der FamRZ 2006 Heft 2 S. 73 – 82, hier: Seite 76):


siehe auch:

http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2008/06/9-uf-116-08-ach-wissen-sie.html


Donnerstag, 28. Februar 2008

Was tun, wenn die Anwältin schlampt?

Wohl das Gleiche, was ich auch täte, wenn ein Anwalt schlampt.





Wenn die Anwältin schläft ...

Übrigens und aus stets gegebenem Anlaß:

"Ein Anwalt, der beim Durchlesen und Korrigieren einer Berufungsbegründung kurz vor Ablauf der Begründungsfrist in seinem Büro am Schreibtisch einschläft und erst nach Fristablauf wieder erwacht, kann sich nicht auf einen unabwendbaren Zufall berufen,"
BGH, VIII ZB 2/70, VersR 1970,441“.

Gleiches (Analoges) dürfte wohl dafür gelten, wenn eine Anwältin während des Prozesses/der Verhandlung (mit offenen Augen) schläft ... .







Die fetten Jahre sind vorbei ...


Auch für Anwältinnen.

WAMS online: Die fetten Jahre für Anwälte sind vorbei.

Jahr für Jahr kommen 5000 zusätzliche Anwälte auf den Markt. Chancen hat nur, wer sich spezialisiert. Selbst dann reicht es selten für Villa, Jacht und Sportwagen

Elgin Bröhmer, 31: "Es gibt Monate, in denen ich weniger verdiene als meine Sekretärin."



[...]

Andere schmeißen nach ein paar Jahren hin. Die Bundesrechtsanwaltskammer beobachtet seit einigen Jahren den Trend, dass junge Kollegen ihre Zulassung freiwillig zurückgeben. Im Jahr 2004 gaben 1078 Rechtsanwälte im Alter unter 40 Jahren ihren Beruf vorzeitig auf. Mehr als jder vierte von ihnen nannte wirtschaftliche Gründe."

Dabei kommen die heiratsschwachen und kinderlosen Jahrgänge erst noch... Denn merke: Wer nicht geheiratet hat, kann nicht geschieden werden. Wer ohne Kinder ist, der kann nicht um Kinder streiten.

So werden wohl noch mehr Anwältinnen auf Hartz IV umsatteln müssen.


Nr. 5 vom 28. Februar 2008
Anwaltschaft wächst weiter - aber langsamer

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Im vergangenen Jahr hat sich der Zuwachs der Anwaltschaft im Vergleich zum Vorjahr verringert. Während der Anstieg 2006 noch 3,42 % betrug, waren Anfang 2008 insgesamt 146.906 Rechtsanwälte [Anmerkung: und -innen] zugelassen, das sind 2,85 % mehr als im Jahr zuvor.

Die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern hatten am 01.01.2008 insgesamt 147.552 Mitglieder (Vorjahr: 143.442), davon 146.906 Rechtsanwälte (Zuwachs 2,85 %), 334 Rechtsbeistände (Rückgang von -3,5 %), 297 Rechtsanwalts-GmbHs (Zuwachs 13,85 %) und nun auch 6 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften. Damit ist ein Mitgliederzuwachs um 2,87 % zu verzeichnen; dies entspricht einem absoluten Zuwachs um 4.110 Mitglieder (Vorjahr: 4.763).

"Es ist davon auszugehen, dass sich in den nächsten zwei Jahren der Zuwachs weiter verlangsamt", erläutert der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer die Zahlen. "Deshalb wird der starke Wettbewerbsdruck, dem die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausgesetzt sind, weiter bestehen bleiben. Nur eine am Bedarf des Marktes ausgerichtete Spezialisierung und die fachliche Kompetenz durch Fortbildung können darauf die Antwort sein".




Selbstständigkeit 14.09.2007
Vor dem Prozess das Aktienstudium




Der Beruf des Anwalts hat sich verändert: Es wird in ihm - im Durchschnitt - längst nicht mehr so gut verdient wie früher. Und die Anwaltsfirma beginnt, sich zu ökonomisieren.
549 Wörter

FAZonline
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Adolph Freiherr von Knigge "Über den Umgang mit Menschen" hier: Juristinnen

KNIGGE musste dringend überarbeitet werden: Hier also das Juristinnenkapitel im Lichte neuester Rechtsprechung und -schreibung.

Sechstes Kapitel
Über den Umgang mit Leuten von allerlei Ständen im bürgerlichen Leben


2.

Wenden wir uns nun zu den Juristinnen. Nächst den natürlichen Gütern, nächst der Wohlfahrt des Geistes, der Seele und des Leibes ist in der bürgerlichen Gesellschaft der sichre Besitz des Eigentums das Heiligste und Teuerste. Wer dazu beiträgt, uns diesen Besitz zuzusichern; wer sich weder durch Freundschaft noch Parteilichkeit noch Weichlichkeit noch Leidenschaft noch Schmeichelei noch Eigennutz noch Menschenfurcht bewegen lässt, auch nur einen einzigen kleinen Schritt von dem graden Wege der Gerechtigkeit abzuweichen; wer durch alle Künste der Schikane und Überredung, durch die Unbestimmtheit, Zweideutigkeit und Verwirrung der geschriebenen Gesetze hindurch klar zu schauen und den Punkt, den Vernunft, Wahrheit, Redlichkeit und Billigkeit bestimmen, zu treffen weiß; wer der Beschützer des Ärmern, des Schwächern und Unterdrückten gegen den Stärkern, Reichern und Unterdrücker; wer der Waisen Vater, der Unschuldigen Retter und Verteidiger ist – die ist gewiss unsrer ganzen Verehrung wert.

Was ich hier gesagt habe, beweist aber auch zugleich, wie sehr viel dazu gehört, auf den Titel einer würdigen Richterin und auf den einer edeln Sachwalterin Anspruch machen zu dürfen, und es ist, am gelindesten gesprochen, sehr übereilt geurteilt, wenn man behauptet, es werde, um eine gute Juristin zu sein, wenig gesunde Vernunft, sondern nur Gedächtnis, Schlendrian und ein hartes Herz erfordert, oder die Rechtsgelehrsamkeit sei nichts anders als die Kunst, die Leute auf privilegierte Art um Geld und Gut zu bringen. Freilich, wenn man unter einer Juristin eine Frau versteht, die nur ihr römisches Recht im Kopfe hat, die Schlupfwinkel der Schikane kennt und die spitzfindigen Distinktionen der Rabulisten studiert hat, so mag man recht haben; aber eine solche entheiligt auch ihr ehrwürdiges Amt.

Doch ist es in der Tat traurig - um auch das Böse nicht zu verschweigen - dass in diesem Stande die Handlungen so vieler Richterinnen und Advokatinnen sowie die Justizverfassung in den mehrsten Ländern sehr mannigfaltige Gelegenheit zu jenen harten Beschuldigungen geben. Da widmen sich denn die schiefsten Köpfe dem Studium der Rechtsgelehrsamkeit, womit sie keine andren feinen Kenntnisse verbinden, dennoch aber so stolz auf diesen Wust von alten römischen, auf unsre Zeiten wenig passenden Gesetzen sind, dass sie von der Frau, die die edlen Pandekten nicht am Schnürchen hat, glauben, sie könne gar nichts gelernt haben. Ihre ganze Gedankenreihe knüpft sich nur an ihr Buch aller Bücher, an das Corpusjuris an, und ein steifer Zivilist ist wahrlich im gesellschaftlichen Leben das langweiligste Geschöpf, das frau sich denken mag. In allen übrigen menschlichen Dingen, in allen andere den Geist aufklärenden, das Herz bildenden Kenntnissen unerfahren, treten sie dann in öffentliche Ämter. Ihr barbarischer Stil, ihre bogenlangen Perioden, ihre Gabe, die einfachste, deutlichste Sache weitschweifig und unverständlich zu machen, erfüllt jeden, der Geschmack und Gefühl für Klarheit hat, mit Ekel und Ungeduld. Wenn Du auch nicht das Unglück erlebst, dass Deine Angelegenheit einer eigennützigen, parteiischen, faulen oder schwachköpfigen Richterin in die Hände fällt, so ist es schon genug, dass Dein oder Deines Gegners Advokatin ein Mensch ohne Gefühl, ein gewinnsüchtige Gaunerin, eine Pinselin oder eine Schikaneurin sei, um bei einem Rechtsstreite, den jeder unbefangene gesunde Kopf in einer Stunde schlichten könnte, viel Jahre lang hingehalten zu werden, ganze Zimmer voll Akten zusammengeschmiert zu sehn und dreimal soviel an Unkosten zu bezahlen, als der Gegenstand des ganzen Streits wert ist, ja am Ende die gerechteste Sache zu verlieren und Dein offenbares Eigentum fremden Händen preiszugeben. Und wäre beides nicht der Fall, wären Richterin und Sachwalterin geschickte und redliche Frauen, so ist der Gang der Justiz in manchen Ländern von der Art, dass man Methusalems Alter erreichen muss, um das Ende eines Prozesses zu erleben. Da schmachten dann ganze Familien im Elende und Jammer, indes sich Schelminnen und hungrige Skriblerinnen in ihr Vermögen teilen. Da wird die gegründeteste Forderung wegen eines kleinen Mangels an elenden Formalitäten für nichtig erklärt. Da muss der Ärmere sich's gefallen lassen, dass sein reicherer Nachbar ihm sein väterliches Erbe entreißt, wenn die Schikane Mittel findet, den Sinn irgendeines alten Dokuments zu verdrehn, oder wenn der Unterdrückte nicht Vermögen genug hat, die ungeheuren Kosten zu Führung des Prozesses aufzubringen. Da müssen Söhne und Enkel ruhig zusehn, wie die Güter ihrer Voreltern unter dem Vorwande, die darauf haftenden Schulden zu bezahlen, Jahrhunderte hindurch in den Händen privilegierter Diebe bleiben, indes weder sie noch die Gläubiger Genuss davon haben, wenn diese Diebe nur die Kunst besitzen, Rechnungen aufzustellen, die der gebräuchlichen Form nach richtig sind. Da muss mancher Unschuldige sein Leben auf dem Blutgerüste hingeben, weil die Richterin nicht so bekannt mit der Sprache der Unschuld als mit den Wendungen einer falschen Beredsamkeit sind. Da lassen Professorinnen Urteile über Gut und Blut durch ihre unbärtigen Schüler verfassen und geben demjenigen recht, der das Responsum bezahlt. - Doch was helfen alle Deklamationen, und wer kennt nicht diesen Gräuel der Verwüstung?


Einen bessern Rat weiß ich nicht zu geben als den: Man hüte sich, mit seinem Vermögen oder seiner Person in die Hände der Justiz zu fallen!

Man/frau weiche auf alle mögliche Weise jedem Prozesse aus und vergleiche sich lieber, auch bei der sichersten Überzeugung von Recht, gebe lieber die Hälfte dessen hin, was uns ein andrer streitig macht, bevor man es zum Schriftwechsel kommen lasse.

Man/frau halte seine Geschäfte in solcher Ordnung, mache alles darin bei Lebzeiten so klar, dass man auch seinen Erben nicht die Wahrscheinlichkeit eines gerichtlichen Zwistes hinterlasse.


Hat uns aber der böse Feind zu einem Prozesse verholfen, so suche man/frau sich eine redliche, uneigennützigen, geschickten Advokatin – man/frau wird oft ein wenig lange suchen müssen - und bemühe sich, mit ihr also einig zu werden, dass man/frau ihr außer ihren Gebühren noch reichere Bezahlung verspreche nach Verhältnis der Kürze der Zeit, binnen welcher er die Sache zu Ende bringen wird.

Man/frau mache sich gefasst, nie wieder in den Besitz seiner Güter zu kommen, wenn diese einmal in Advokatinnen- und Kuratorinnenhände geraten sind, besonders in Ländern, wo alter Schlendrian, Schläfrigkeit und Inkonsequenz in Geschäften herrschen.

Man/frau erlaube sich keine Art von Bestechung der Richterin. Wer dergleichen gibt, der ist beinahe ein ebenso arger Schelm/arge Schelmin als die, welche nimmt.

Man/frau wappne sich mit Geduld in allen Geschäften, die man mit Juristinnen von gemeinem Schlage vorhat.

Man/frau bediene sich auch keiner solchen zu Dingen, die schleunig und einfach behandelt werden sollen.

Man/frau sei äußerst vorsichtig im Schreiben, Reden, Versprechen und Behaupten gegen Rechtsgelehrte. Sie kleben am Buchstaben; ein juristischer Beweis ist nicht immer ein Beweis der gesunden Vernunft; juristische Wahrheit zuweilen etwas mehr, zuweilen etwas weniger als gemeine Wahrheit; juristischer Ausdruck nicht selten einer andern Auslegung fähig als gewöhnlicher Ausdruck und juristischer Wille oft das Gegenteil von dem, was man im gemeinen Leben Willen nennt.



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Montag, 25. Februar 2008

Ein ganz besonderer Härtefall: Antrag wegen einverständlicher Ehescheidung

Der Antrag des EHEMANNES auf HÄRTEFALLscheidung lag bereits SOFORT nach Ermittlung einer zustellungsfähigen Adresse am 09.09.2004 dem Gericht VOR - (Trennung am 19.08.2004)!

"Amtgericht 23.09.2004 (Eingang: 27.09.2004)
Familiengericht

5XXXX Schilda


Antrag

der Frau X. Y, Straße, Wohnort

ANTRAGSTELLERIN (sic!)


Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwäldin

gegen

Herrn Z.Y, Straße, Wohnort

Antragsgegner (sic ! - siehe oben)

Verfahrensbevolmächtigte: Rechstanwältin ...

wegen einvernehmlicher (sic!) Ehescheidung.


Begründung:

[...]
Die Parteien leben zwar erst seit dem Zeitpunkt des Auszuges aus der gemeinschaftlichen Ehewohnung der Antragstellerin (Satzstellung - sic!) am 19.08.2004 getrennt, allerdings würde die Aufrechterhaltung und Fortsetzung der Ehe für die Antragstellerin aus dne nachfolgend näher erörterten Gründen eine unzumutbare Härte (Anmerk.: aber einvernehmliche Schediung VOR Ablauf des Trennungsjahres - Geht's noch?) bedeuten, der Ehescheidungsantrag wird demnach auf § 1565 Abs. 2 BGB gestützt."

Diese Rechtsanwäldin war und ist auch ein Härtefall (Wir werden ihr noch öfter begegnen): Härte 10 - ein ungeschliffener Diamant und nur mit Fasung zu tragen.

In der mündlichen Verhandlung am 27.10.2004 wurde "die einvernehmliche Scheidung" als Fehler der Kanzlei (sic ?!?!?) bezeichnet.

Die Hölle - das sind die anderen. (Sartre)













Unschuldsvermutung

Auch hier gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Sollten sie sich allerdings nicht aufrecht erhalten lassen, so hoffen und vermuten wir wenigstens für ihn und sie, dass wenigstens der schuldige Sex besser als ausreichend war ... .

"24. Februar 2008, 11:27 Uhr (WELTonline)
Von Karsten Kammholz

Jura-Professor
Doktortitel und Einsen gegen Geld und Sex
Am Montag startet der Prozess gegen Thomas A. von Neuem. Er soll Promotionen für Geld ermöglicht haben. Auch andere Dozenten der Universität Hannover geraten ins Zwielicht. Auf der Anklagebank sitzt auch eine Studentin, die gegen Sex bessere Noten und noch mehr bekommen haben soll."

"Prozess gegen Juraprofessor: Sex für gute Noten  24.02.2008 STERN online
Thomas A. soll einen schwunghaften Handel mit Doktortiteln betrieben haben. Als Gegenleistung für gute Noten soll der Juraprofessor von den Studentinnen Sex verlangt haben. Erneut beginnt heute in Hildesheim der Prozess gegen den 53-Jährigen."

Man beachte tunlichst auch die schmückenden sinn(lich)vollen"Anzeigen" von Amazon rechts.







EnTgültiges Umgangsrecht

Fangen wie gleich mit einem Trippel-Brüller an:


Amtsgericht Schilda
Familiengericht
Justizstr. 2 - 6
12345 Schilda


vorab per Telefax: 06XY-Z - 00

Schilda, den 08.06.2007

BITTE STETS ANGEBEN:

Aktenzeichen :00497105 XY 1 Di
Es betreut Sie : Rechtsanwältin "Ich-lerne-noch"

In dem Verfahren zur Regelung des entgültigen Umgangsrechts


Damit auch Nicht-Juristen, insbesondere noch nicht kulturgebeutelte Väter abgesehen von dem bereits vieles, wenn nicht alles sagenden Rechtschreibfehler „enTgültigen“und der Erkenntnis, dass manches Familiengericht von einer Anwältin betreut wird bzw. unter Betreuung steht(?!?!), den vollen humoristischen Nährwert dieses anwältinlischen (AGG!!! - eh uns hier eine Gleichstellunsgbeautragte glaubt, eine reinsemmeln zu müssen!) Anschreibens genießen können, das folgendes Zitat aus „Die Rechtsprechung zur Elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht seit 2004“ von Richter am OLG Dr. STEFAN MOTZER, Stuttgart (der FamRZ 2006 Heft 2 S. 73 – 82, hier: Seite 76):
„4. Abänderungen von Entscheidungen zum Sorgerecht (§ 1696 BGB)
Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht erwachsen nicht in materielle Rechtskraft, weil die Fürsorge gegenüber einem Minderjährigen stets Vorrang vor der Endgültigkeit einer einmal getroffenen Entscheidung des Gerichts hat. (BverfGE, FamRZ, 2005, 783) Daher ändert das Familiengericht seine Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist (§ 1696 I BGB). Dies ist der Fall, wenn die Vorteile einer Änderung der getroffenen Sorgrechtsentscheidung die Nachteile deutlich überwiegen (OLG Köln, FamRZ, 2005, 1276 [LS].







Donnerstag, 14. Februar 2008

Rechtsanwältin Anne Katrin Munsch, Trier

2008: annus horribilis oder anus horribilis?

In 2007 lief es ja noch ganz gut, aber auch schon ein bisschen komisch ....

Eine in Deutschland zugelassene deutsche Rechtsanwältin für das französische NOC? In Luxemburg? Gemessen von der belgischen Chronorace? Schon ein bisschen kurios, oder?

Als PDF-File.







Rechtsanwältin Alexandra Fischer-Horn, Trier

2008: annus horribilis oder anus horribilis?

Rechtsanwältin Alexandra Fischer-Horn, Trier


Was ist das denn?

Auf der anderen Seite/Site: http://www.anwalt-zahnhausen.de/(28.04.2008)

und hier: Anwaltsauskunft.












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