Donnerstag, 22. März 2012

Oberlandesgericht Koblenz Unterstützer und Werber für ausländische terroristische Vereinigungen (u.a. Al Qaida) zu fünf Jahren Haft verurteilt Oberlandesgericht Koblenz, Staatsschutzsache 2 StE 8/11-1

Das Oberlandesgericht Koblenz hat heute den 26 Jahre alten Hussam S. wegen Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen in zwei Fällen und wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen in insgesamt 44 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Der zuständige 2. Strafsenat als Staatsschutzsenat sah es nach umfangreicher Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Angeklagte von September 2007 bis Dezember 2009 in den Internetforen der Globalen Islamischen Medienfront, des Al-Ansar Media Battalion und des Ansar Al-Dschihad-Netzwerks jihadistische Audio-, Video- und Textbeiträge verbreitete. Mit insgesamt 44 Veröffentlichungen warb er gezielt dafür, sich am gewaltsamen Jihad von Al Qaida, Al Qaida im Zweistromland/Islamischer Staat Irak, der Islamischen Jihad Union und der Islamischen Bewegung Usbekistan zu beteiligen. Insbesondere stellte er Erklärungen von Rädelsführern oder sonstigen Repräsentanten dieser terroristischen Vereinigungen auf verschiedenen Internetseiten ein und machte sich deren Inhalt durch befürwortende Begleitkommentare oder die Art und Weise der Präsentation zu eigen.
In zwei Fällen veröffentlichte der Angeklagte das Video einer Enthauptung, um den militanten Jihad der ausländischen terroristischen Vereinigungen Al Qaida im Zweistromland propagandistisch zu unterstützen. In dem Video wird ein amerikanischer Staatsangehöriger auf grausamste Weise vor laufender Kamera mit einem Messer enthauptet.
Der in Syrien geborene Angeklagte, der Staatenloser palästinensischer Volkszugehörigkeit ist, lebt seit 1990 in Deutschland und war vor seiner Inhaftierung am 4. Juli 2010 zuletzt Student und wohnte in Montabaur.
Im Laufe des Jahres 2007 entschloss er sich, den Jihad von Al Qaida und anderen islamistischen Terrorvereinigungen dadurch zu unterstützen, dass er deren Video- und Textbotschaften  übersetzte und im Internet verbreitete. Dabei ging er höchst konspirativ vor, nutzte eine Vielzahl von Email-Adressen und Benutzernamen und verschleierte seine Internetaktivitäten durch entsprechende Software. Da er nach dem Auszug aus dem Elternhaus über keinen Internet-Anschluss verfügte,  „hackte“ er sich in fremde WLAN-Netze seiner Nachbarschaft ein und nutzte diese Anschlüsse, um Jihad-Propaganda über das Internet zu verbreiten.
Nachdem der Angeklagte Botschaften von Al Qaida und anderen islamistischen Terrorvereinigungen zunächst in den jihadistischen Internet-Foren der deutschen Sektion der Globalen Islamischen Medienfront (GIMF) präsentiert hatte, entschloss er sich, eine eigene Medienstelle zur Bearbeitung und Verbreitung islamistischer Jihad-Propaganda aufzubauen. Zu diesem Zweck gründete er das Al Ansar Media Battalion (AAMB), das aus mehreren deutschsprachigen Weblogs und einem jihadistischen Internet-Forum bestand; es entwickelte sich nach dem Zusammenbruch der deutschsprachigen GIMF im Sommer 2008 zum bedeutendsten Medium zur Verbreitung islamistischer Jihad-Propaganda im deutschsprachigen Raum.  Zuletzt administrierte der Angeklagte das deutschsprachige Jihad-Forum unter dem Dach des international agierenden Ansar Al-Dschihad Netzwerk (AADN).
Aus Sicht des Senats gibt es in Folge der sorgfältigen Aufarbeitung der überwachten Internetverbindungen des Angeklagten keine Zweifel, dass es der Angeklagte war, der in allen Fällen die Beiträge in die Internetforen eingestellt hat. Die Auswertung der Internetbeiträge ergab, dass der Angeklagte nicht nur den bewaffneten Jihad gegen die ausländischen Truppen insbesondere in Afghanistan und im Irak befürwortet, sondern sich sich für die gewaltsame Verbreitung des Islam auf der ganzen Welt einsetzt. Die Attentäter der Anschläge vom 11. September 2001 und anderer Terrorakte preist er als vorbildliche Märtyrer und er befürwortet solche Anschläge auf der ganzen Welt, insbesondere auch in Deutschland.
Hintergrund zum Verfahrensablauf:
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz ließ die Anklage des Generalbundesanwalts gegen den Angeklagten am 22. August 2011 zu. Die Hauptverhandlung begann am 7. November 2011. Heute war der 36. Verhandlungstag. Im Laufe der Verhandlung wurden 19 Zeugen vernommen, darunter zahlreiche Beamte des Bundeskriminalamts, und 10 Sachverständige, insbesondere Islamwissenschaftler, angehört. Die mitunter mehrstündigen Videos und Textbotschaften, die Gegenstand der Anklage des Generalbundesanwalts waren, wurden allesamt in Augenschein genommen bzw. verlesen.
Oberlandesgericht Koblenz, Staatsschutzsache 2 StE 8/11-1

Dienstag, 13. März 2012

Oberlandesgericht Koblenz: Beginn des Verfahrens vor dem Staatsschutzsenat am 19. März 2012

Am Montag, 19. März 2012 um 10.00 Uhr beginnt im Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz die Hauptverhandlung gegen Ahmad S., dem die Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) und Al Qaida zur Last gelegt wird (vgl. Medienmitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 1. Februar 2012).
Ich bitte die Medienvertreterinnen und –vertreter, die an diesem ersten Hauptverhandlungstermin teilnehmen wollen, dies -soweit noch nicht geschehen- bis zum 16. März 2012, 12.00 Uhr mitzuteilen an medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de. Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb der Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.
Als Fortsetzungstermine wurden jeweils zur selben Uhrzeit am selben Ort bestimmt:
20., 26., 27. März 2012,
2., 3., 10., 23., 24. und 30. April 2012
sowie ab Montag, 8. Mai 2012 grundsätzlich jeden Montag und Dienstag, soweit nicht Feiertage oder Urlaubszeiten von Verfahrensbeteiligten entgegenstehen.
Auch hinsichtlich der Fortsetzungstermine bitte ich Medienvertreterinnen und –vertreter, die daran teilnehmen wollen und Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigen, dies jeweils spätestens einen Werktag vorher mitzuteilen an medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.
Hintergrund:
Der 1. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen den 37-jährigen Ahmad S. am 1. Februar 2012 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Az: 2 StE 10/11-8). Dem Angeklagten wird die Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) und Al Qaida zur Last gelegt. Er ist in Afghanistan geboren, deutscher und afghanischer Staatsangehöriger und lebte von 1990 bis Anfang 2009 in Deutschland, zuletzt in Hamburg.
Nach der Anklageschrift des Generalbundesanwalts soll sich der Angeklagte seit dem Jahr 2007 radikalisiert und Anfang des Jahres 2009 entschlossen haben, am gewaltsamen Jihad teilzunehmen. So soll er im März 2009 mit weiteren Personen nach Waziristan/Pakistan ausgereist sein, wo er sich im Mai 2009 der Islamischen Bewegung Usbekistan (IBU) angeschlossen haben soll. In der Folgezeit habe er dort eine Kampfausbildung begonnen und an einem deutschsprachigen Propagandafilm mitgewirkt.
Im Sommer 2009 habe der Angeklagte die IBU verlassen, um sich der Al Qaida anzuschließen. In einem Ausbildungscamp der Al Qaida in Badr (Waziristan) soll er zur Vorbereitung auf Kampfeinsätze der terroristischen Vereinigung die Handhabung von Kriegswaffen (u.a. Panzerabwehrgeschütze, Mörser) trainiert haben. Im Juni 2010 soll er in näheren Kontakt zu einem hochrangigen Funktionär der Al Qaida gekommen sein. Dieser habe geplant, in Europa ein Netzwerk von Personen aufzubauen, die für die Organisation tätig werden sollten. Der Angeklagte sei dafür vorgesehen gewesen, in Deutschland an diesem europäischen Netzwerk mitzuwirken. Das Netzwerk habe die finanzielle Unterstützung der Vereinigung sicherstellen und in Europa auch für andere, noch nicht näher konkretisierte Aufträge der Al Qaida-Führung bereitstehen sollen. Zunächst soll er eine Einweisung in das dafür vorgesehene konspirative Kommunikationssystem der Al Qaida erhalten haben. Sodann sei er Ende Juni 2010 nach Afghanistan gereist, um von dort aus nach Deutschland zurückzukehren.
Anfang Juli 2010 wurde der Angeklagte in Kabul aufgegriffen und gelangte in US-amerikanischen Gewahrsam. Am 21. April 2011 wurde er nach Deutschland überstellt, seither befindet er sich in Untersuchungshaft.
Oberlandesgericht Koblenz
Beginn des Verfahrens vor dem Staatsschutzsenat am 19. März 2012

Informationen für die Vertreterinnen und Vertreter der Medien

ENDLICH! Alice Schwarzer, das jüngste Ein-Frau-Gewerbeaufsichtsamt der Welt, schafft Prostitution ab! Schafft ab, nicht an!

Heute Abend bei "Schwarzer bei Maischberger" - LIVE! - Nur noch einmal schlafen, dann ist Deutschland prostuiertenfrei! - Eigentlich weiß man/frau es ja nie so genau: Ist Maischberger bei Schwarzer zu Gast oder umgekehrt? In jedem Fall ist heute Abend schon mal in Deutschland Großreinemachen angesagt.  AS schafft vaterseelenallein ab nicht an,  bevor die wichtigste wahrheitsliebende Wahlfrau (Ich habe abgetrieben. Ich habe doch nicht abgetrieben.) neben Ingo Appelt (Ficken. Ficken Ficken.) den Super-Gauck wählt und dann als Sonderbotschafterin, Großinquisitorin und BILD-Mädchen-von-Seite-3 (neuen Typs!) für sauberen Fußball und Ab- statt Anschaffen nach Polen und in die Ukraine reist. (dann nach in die verarmenden Rettungsschirmländer Griechenland, Portugal...)
BTW:
Wir treten bei dieser Gelegenheit  auf das Energischste dem Gerücht entgegen, dass Alice Schwarzer, Noch-Herausgeberin der auflagensinkenden und erscheinungsweise streckenden EMMA, sich - aus welchen Gründen auch immer - bei BILD bzw. Kai Diekmann durch Werbung FÜR BILD ("Jede Wahrheit braucht eine Mutige, die sie ausspricht.") oder die LG-Mannheim-Berichterstattung geistig prostituiert habe.

Ob Billigsex oder Edelpuff: Schafft Prostitution ab!w. verkleinern Bildunterschrift: Alice Schwarzer ]

Die Feministin warnte schon vor über zehn Jahren vor der Reform – und sieht sich heute voll bestätigt: "Dieses Gesetz wird ausschließlich Bordellbetreibern, Zuhältern und Frauenhändlern nutzen. Die Prostituierten werden mehr ausgeliefert sein als zuvor", sagte sie damals. Heute kritisiert sie den "deutschen Sonderweg" scharf: "In unseren Nachbarländern wird die Prostitution als Verstoß gegen die Menschenwürde diskutiert. Frankreich wird demnächst den Frauenkauf, also die Freier bestrafen – so wie Skandinavien. Nur in Deutschland gilt die Prostitution als 'Beruf wie jeder andere'. Das ist ein Skandal!"
Kyra (Prostituierte)
Kyra  (Bild: privat) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Kyra (Prostituierte) ] Nach ihrem Abitur machte sie eine Ausbildung als Gymnastiklehrerin, jobbte dann als Animierdame in einer Bar und arbeitet heute als Prostituierte. Freiwillig und selbstständig, ohne Zuhälter, wie Kyra betont. Schattenseiten des Berufes habe sie nicht erlebt. Sie setze bei den Wünschen der Freier klare Grenzen. Und finanziell gehe es ihr sehr gut, sagt die 30jährige.
 http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/menschen-bei-maischberger/sendung/2012/billigsex-oder-edelpuff-100.html

"Vergewaltigung" - Ein Begriff, der den Boulevard das Hirn ausschalten läßt! Komatös!?? - Sex-Prozess: "Freispruch für Opfer von Vorurteilen"

Koma zwischen 4 Tagen und 37 JAHREN?!?!? Posttraumatischer Gedächtnisverlust (Amnesie) oder Koma? Sch...egal..., oder wie? Als hätte BILD-Reporterin Alice Schwarzer (Die Diekmann-Vorsteherin wird heute Abend bei Maischberger in der ARD abgeschafft) Alice Schwarzer die Hand geführt. - Ja geht's noch? Will "Im Westen" jetzt Schwarzer-BILD und ihrer präzisen LG-Mannheim-Gerüchterstattung den Rang ablaufen. Selbst die Ostssee-Zeitung hat ja schon ihren Watch-Blog wie BILD, wer kümmert sich um "Im Westen". Dass es auch anders geht, zeigt die Passauer Neue Presse: Pocking/Passau  |  12.03.2012  |  18:12 Uhr Sex-Prozess: "Freispruch für Opfer von Vorurteilen"

Bei "Im Westen" waren es zunächst 37 JAHRE (statt 4 Tage)... Weil des Schlechten wohl noch nicht genug, rundet "Gute Frage" bereits in gutem Angler-Jäger-Latein um rund 10% auf: auf 40 Jahre.

Französin wacht nach 37 Jahren aus dem Koma auf | DerWesten

www.derwesten.de › Panorama
vor 15 Stunden – Entführt, vergewaltigt und verprügelt: Mit 17 Jahren geriet Zahia Hameurlaine in die Fänge eines Sexualverbrechers. In der Folge liegt sie 37 ...

Nach 40 Jahren Koma - Könnte man sich dann noch zurechtfinden oder ...

www.gutefrage.net/.../nach-40-jahren-koma-koennte-man-sich-dann-...
11 Antworten - 15. Jan. 2010
Angenommen man fällt im alter von 20 Jahren (1970) ins Koma. ... die kannsten das aus dem westen aber wenigstens vom hörensagen. 0 ...

Pocking/Passau  |  12.03.2012  |  18:12 Uhr

Sex-Prozess: "Freispruch für Opfer von Vorurteilen"

 

  1. Amnesia pendant 37 ans, elle se souvient violée | Cadeau Noel 2011

    www.cadeaunoel2011.com/.../amnesia-pendant-... - Diese Seite übersetzen
    29 févr. 2012 – Amnesia pendant 37 ans, elle se souvient violée ... Avez-réclamés après 37 ans d'amnésie suite à une attaque violente, Zahia Hameurlaine, ...
  2. World Luxury Guide: News, photos, topics, and quotes on Amnesia

    topic.worlds-luxury-guide.com/topic/Amnesia - Diese Seite übersetzen
    A picture taken on February 29, 2012 in Lyon, shows Zahia Hameurlaine, 56, who after 37 of amnesia following a violent attack, says she remembers after ...
  3. Amnesia

    www.newsday.com › Topics - Diese Seite übersetzen
    Amnesia. Amnesia. A picture taken on February 29, 2012 in Lyon, shows Zahia Hameurlaine, 56, who after 37 of amnesia following a violent attack, says she ... It's not always going to go your way, so you've got to forget quick and move on.
  4. Amnesia - News, photos, topics, and quotes - Daylife

    www.daylife.com/topic/Amnesia/photos - Diese Seite übersetzen
    A picture taken on February 29, 2012 in Lyon, shows Zahia Hameurlaine, 56, who after 37 of amnesia following a violent attack, says she remembers after ...

 

Invisible children/Unsichtbare Kinder? Joseph Kony 2012 - 75.870.558 Views - Ohne Sie! YOUTUBE-Experiment: Virales Menschenrechtsmarketing!

Inzwischen gibt es bei FACEBOOK mehr Mitglieder als es vor 200 Jahren Menschen auf der Welt gab ......  Auch wir wollen uns hier an dem viralen Rechts-Marketing-Experiment beteiligen. "KONY 2012 is a film and campaign by Invisible Children that aims to make Joseph Kony famous, not to celebrate him, but to raise support for his arrest and set a precedent for international justice .."

NEHMEN SIE SICH ca. 30 Minuten - denn NUR SANN können sie über die "Netzkampagne" überhaupt wissend mitreden:

http://www.youtube.com/watch?v=Y4MnpzG5Sqc

http://youtu.be/Y4MnpzG5Sqc
Kony 2012

"Kony 2012" - Netzkampagne gegen Massenmörder sorgt auch für Kritik



Kony 2012 http://de.wikipedia.org/wiki/Kony_2012

Wechseln zu: Navigation, Suche
Kony 2012 (offizielle Schreibweise KONY 2012) ist der Name einer Kampagne der in San Diego (Kalifornien/USA) ansässigen Non-Profit-Organisation Invisible Children Inc. sowie der Name eines 30-minütigen Films zur Kampagne. Ziel der Kampagne ist die Bekanntmachung und Festnahme des ugandischen Rebellenführers und mutmaßlichen Kriegsverbrechers Joseph Kony. Dafür wurde am 5. März 2012 ein Video des Regisseurs Jason Russell auf den Videoportalen YouTube und Vimeo veröffentlicht. Das Video wurde schnell sehr bekannt. Laut dem Webanalyse-Unternehmen Visible Measures ist der Film das erste Internetvideo, das innerhalb von fünf Tagen 70 Millionen Mal aufgerufen wurde. Noch nie zuvor habe es eine sich derart schnell verbreitende Social-Video-Kampagne gegeben.[1]

Inhaltsverzeichnis

 [Verbergen

Film [Bearbeiten]

Ausgangspunkt der Kampagne ist der Film Kony 2012. Regisseur Jason Russell ist einer der Gründer der Organisation Invisible Children Inc.. In dem Film spielen er und sein Sohn eine Rolle. Russell möchte, dass dieser in einer besseren Welt aufwächst. Weiter erzählt der Film Russells Begegnung mit Jacob, einem Jungen aus Uganda. Filmaufnahmen aus dem Jahr 2003 zeigen Jacob, wie er davon berichtet, auf der Flucht vor der Lord’s Resistance Army zu sein. Auch berichtet er davon, selbst gesehen zu haben, wie sein Bruder von den Rebellen mit einer Machete ermordet wurde.
Im Weiteren wird kurz auf die Methoden und Verbrechen von Konys Organisation Lord’s Resistance Army in Uganda, der Demokratischen Republik Kongo und dem Südsudan eingegangen, wo diese aktiv ist.[2]
Im Folgenden wird gezeigt, wie Russell daraufhin eine Organisation gründete und wie diese wuchs. Auch wird über Erfolge der Organisation berichtet. Das Video schreibt der Organisation selbst zu, erreicht zu haben, dass 2009 vom US-Kongress der Lord’s Resistance Disarmament and Northern Uganda Recovery Act of 2009 verabschiedet wurde.[3]
Im Weiteren fordert das Video zur Teilnahme an der Kampagne auf. Es ruft zu Spenden auf und beschreibt die Ziele der Kampagne und wie man daran mitwirken könne.

Kampagne [Bearbeiten]

Ziel der Kampagne ist die Festnahme Konys bis zum Jahresende 2012. Dies soll durch das Bekanntmachen Konys erreicht werden. Dafür entwarf die Organisation Plakate, Sticker und Armbänder. Als ein Teil der Kampagne ist geplant, dass Unterstützer in der Nacht vom 20. zum 21. April 2012 in ihren Heimatstädten Plakate anbringen, die zum Teil von Invisible Children Inc. gestellt werden, um die Aufmerksamkeit und das Interesse der Bevölkerung zu wecken.[4] Hierfür formierten sich bereits einige weitere Gruppen im Internet.

Resonanz [Bearbeiten]

Der Film verbreitete sich schnell über das Internet, vor allem über soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter.[5][6][7] Nach der Veröffentlichung auf YouTube wurde das Video alleine dort innerhalb der ersten 48 Stunden 20 Millionen Mal aufgerufen.[8] Bis zum 8. März 2012 verzeichnete die Videoplattform Vimeo 12,2 Millionen Zugriffe auf den Trailer,[9] YouTube am Abend des 9. März mehr als 56 Millionen. Die offizielle Internetseite des Projektes brach kurze Zeit nach der massiven Ausbreitung des Videos zusammen.[10] Luis Moreno Ocampo, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, begrüßte die Kampagne.[11] Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch unterstützt die Kampagne ebenfalls. [12] Amnesty International fordert, dass im Fall einer Verhaftung von Joseph Kony geltende Menschenrechtsstandards beachtet werden müssten.[13] Des Weiteren unterstützen eine Reihe prominenter Personen die Kampagne, darunter Rihanna, Justin Bieber, P. Diddy und Oprah Winfrey. Rihanna kündigte an, in ihrem nächsten Musikvideo auf die Problematik in Uganda aufmerksam zu machen. [14]

Kritik [Bearbeiten]

Neben einigem Zuspruch für die Kampagne kam schnell nach dem Erscheinen des Videos Kritik von verschiedenen Seiten auf. Das Video selbst wird für seine Darstellung des Konfliktes kritisiert und die Kampagne für ihre Methoden. Kritik wird von vielen Journalisten und Bloggern, vor allem auch aus Uganda, geäußert.[15][16][8]
So wird Kony 2012 vorgeworfen, die politische Problematik zu sehr zu vereinfachen.[17] Beispielsweise wird bemängelt, dass der Film nicht ebenfalls die Kriegsgräuel anderer beteiligter Konfliktparteien wie der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee beleuchtet und den Einfluss der schwierigen politischen Lage im Allgemeinen auf die Anheizung des Konflikts unberücksichtigt lässt. Der Film unterteile so vereinfacht in Gut und Böse, ohne ein differenziertes Bild zu liefern. Regisseur Russell verteidigte die vereinfachte Darstellung mit Marketinggründen.[18] Ziel sei es gewesen, mit einer einfachen, verständlichen Darstellung ein großes Publikum zu erreichen.[19]
Des Weiteren wird Regisseur Russell vorgeworfen, Tatsachen in dem Film ungenau und teilweise falsch darzustellen. Invisible Children und andere Organisationen stehen in der Kritik, Tatsachen zu manipulieren, indem sie das Ausmaß der Verbrechen zu sehr dramatisierten.[20] Im Film selbst werde nur beiläufig erwähnt, dass Joseph Kony und die LRA Uganda bereits 2006 verließen, auf eine Art, die suggeriere, die LRA sei expandiert.[21] So spiegeln die im Film verwendeten Aufnahmen aus dem Jahr 2003 nicht die derzeitige Lage wider.[22] Auch stelle der Film dar, Joseph Kony habe eine Armee von 30.000 Kindersoldaten, jedoch ohne dass es diese Anzahl jemals zu einem Zeitpunkt gegeben habe.[23] Des Weiteren werde fälschlich behauptet, die LRA hätte keine Unterstützer. Jedoch bekamen die Rebellen vom Sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir Waffen und Geld.[23] Zudem fordert das Video zum Engagement auf, um den Abzug der 100 US-Soldaten aus der Region zu verhindern, obwohl es keine Hinweise auf einen solchen möglichen Abzug gibt.[21][24] Auch wird kritisiert, dass die Kampagne auf keine der anderen bereits im Krisengebiet Hilfe leistenden Organisationen eingehe. [25]
Zudem wird dem Film eine klischeehafte Darstellungsweise Afrikas vorgeworfen. Auf diese Weise werde das Bild eines hilfsbedürftigen, rückständigen Kontinents verbreitet, der auf Hilfe der überlegenen Industrienationen angewiesen sei.[26] Teilweise heißt es, eine Beteiligung an der Kampagne werde zu heroisch dargestellt.[27] Der ugandische Journalist Angelo Izama schrieb „Das Muster Gut gegen Böse, wobei Gut offensichtlich weiß/westlich und Böse schwarz/afrikanisch ist, erinnert an die schlimmsten Zeiten der Kolonialära.“[8]
Auch unterstützt Invisible Children Inc. die Armee Ugandas und die Sudanesische Volksbefreiungsarmee, die beide ebenfalls mit Vorwürfen über Plünderungen und Misshandlungen konfrontiert sind.[8]Invisible Children rechtfertigt die Unterstützung der Ugandischen Armee damit, dass dies die am besten ausgestattete und organisierte Armee der Region sei.[19] Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch befürwortet ebenfalls militärische Interventionen und forderte 2010 die Obama-Administration auf, die Zahl der entsandten US-Soldaten zu erhöhen. Nach Einschätzung von Human Rights Watch ist die Ugandische Armee jedoch nicht in der Lage, einzelne Personen wie Joseph Kony oder andere hohe Offiziere der LRA zu verhaften. [28] In einem Bericht von Foreign Affairs wird ein noch deutlich größeres und langjährigeres, über die Niederschlagung der LRA hinausgehendes Engagement gefordert, um nachhaltig für Frieden in der Region zu sorgen.[20] Insgesamt wird bezweifelt, dass die Festnahme Konys auf Dauer für Frieden in den betroffenen Regionen sorge.[8]
Da sich die politische Situation in Uganda änderte, werden von vielen Seiten andere Maßnahmen als die Ergreifung Joseph Konys als wichtiger erachtet.[27] Die ehemaligen Kindersoldaten in Uganda sind mittlerweile älter; viele leiden an Armut, HIV und der Nodding Disease. Ihnen könnte durch andere Maßnahmen als die Festnahme Konys besser geholfen werden.[29] Uganda selbst steht vor Problemen wie hohen Inflationsraten und steigender Arbeitslosigkeit, einem Demokratiedefizit und Menschenrechtsverletzungen der Regierung.[3]. Die Fokussierung auf die LRA überlagere so andere Probleme. [15]
Jedoch betonen die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch und Amnesty International die Fortsetzung der Verbrechen Joseph Konys und der LRA außerhalb Ugandas nach dessen Verlassen Ugandas 2006. Von 2008 bis 2010 sind vor allem im Kongo, aber auch im Sudan und Zentralafrika von der LRA mehr als 2.000 Menschen getötet, 2.600 entführt und 400.000 vertrieben worden [13][28]Gleichzeitig ist der Einfluss der LRA um Joseph Kony zurückgegangen.[30] [23]Die LRA sei in dem zentralafrikanischen Krisengebiet eine relativ kleine Organisation.[20]
Der verantwortlichen Organisation Invisible Children Inc. wird schon länger vorgeworfen, viele der Spendeneinnahmen für Gehälter und Produktion neuer Filme auszugeben. 2011 wurden lediglich 31 Prozent der Spendeneinnahmen für Hilfsprojekte in Uganda verwendet.[23] In einer offiziellen Stellungnahme wird die Verteilung der Spendengelder mit weiteren Zielen der Organisation verteidigt. Neben der humanitären Hilfe von Opfern vor Ort sei es Ziel der Organisation, durch Dokumentationen über die Taten Konys und der Lord’s Resistance Army aufzuklären.[19]
Die Institution Charity Navigator, welche Non-Profit-Organisationen bewertet, kritisierte eine mangelnde Transparenz der Organisation. So erhielt Invisible Children Inc. lediglich eine Bewertung von 51,52 von 70 möglichen Punkten.[31] Invisible Children Inc. kündigte an, auf die Kritikpunkte einzugehen.[19]
Den Vorwurf, Spendengelder gingen an die Regierung oder Armee Ugandas, weist die Organisation entschieden zurück.[19] Keinerlei solcher Ausgaben können im Finanzbericht der Organisation gefunden werden.[32]
Kontrovers wird auch über ein Bild diskutiert, in dem die Verantwortlichen der Organisation, darunter Regisseur Jason Russell, mit Waffen posieren.[33] Russell schrieb, das Bild sei ein Scherz für Bekannte gewesen und betonte gleichzeitig, Waffen zu hassen.[19]
Die Süddeutsche Zeitung vergleicht die Kampagne mit derjenigen von William Randolph Hearst auf den Spanisch-Amerikanischen Krieg von 1898 und kritisiert, wie leicht und schnell sich durch emotional aufgeladene Medienkampagnen Massenunterstützung für große militärische Interventionen organisieren lasse.[34]

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Kony Social Video Campaign Fastest Growing in History auf dem Firmenblog von Visible Measures vom 9. März 2012
  2. KONY 2012, an Invisible Children film, to show on campus March 12. Penn State Altoona (5. März 2012). Abgerufen am 7. März 2012.
  3. a b Kony 2012 jagt den Falschen auf zeit.de vom 09. März 2012
  4. Lees, Philippa (7. März 2012): Australian support amasses for Kony 2012. ninemsn. Abgerufen am 7. März 2012.
  5. Neylon, Stephanie (7. März 2012): Kony fever hits York!. The Yorker. Abgerufen am 7. März 2012.
  6. Molloy, Mark (7. März 2012): Kony 2012: Campaign Shedding light on Uganda Conflict a Huge Online Success. Metro. Abgerufen am 7. März 2012.
  7. Nelson, Sara C. (7. März 2012): Kony 2012: Invisible Children Documentary Sheds Light On Uganda Conflict. The Huffington Post. Abgerufen am 7. März 2012.
  8. a b c d e Jagd auf Rebellenchef Kony auf SpiegelOnline vom 8. März 2012
  9. Kony 2012. Vimeo.
  10. Lees, Philippa (7. März 2012): Australian support amasses for Kony 2012. ninemsn. Abgerufen am 7. März 2012.
  11. Invisible Children's Kony campaign gets support of ICC prosecutor auf BBC News vom 08. März 2012.
  12. How to Catch Joseph Kony Bericht von Human Rights Watch vom 09. März 2012
  13. a b amnesty.de - JOSEPH KONY: VERHAFTUNG UNTER ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE
  14. Entertainment-Elite unterstützt "Kony 2012"-Kampagne auf Stern.de vom 09. März 2012
  15. a b Oprah und Armbänder sind keine Lösung auf freitag.de vom 09. März 2012
  16. Kony 2012: Video campaign ‘more like a fashion thing,’ says Ugandans auf thestar.com vom 09. März 2012
  17. Okwonga, Musa (7. März 2012): Stop Kony, yes. But don’t stop asking questions. The Independent. Abgerufen am 7. März 2012.
  18. Kony 2012: Meet the group behind the viral Stop Kony movement auf thestar.com vom 08. März 2012
  19. a b c d e f Stellungnahme zur Kritik von Invisible Children Inc
  20. a b c Obama Takes on the LRA auf foreignaffairs.com vom 15. November 2011
  21. a b Guest post: Joseph Kony is not in Uganda (and other complicated things) auf blog.foreignpolicy.com vom 07. März 2012
  22. Joseph Kony 2012: growing outrage in Uganda over film auf telegraph.co.uk vom 08. März 2012
  23. a b c d Schwarzer Teufel und weiße Heilige auf taz.de vom 09. März 2012
  24. Kony 2012: what's the real story? auf guardian.co.uk vom 08. März 2012
  25. Okwonga, Musa (7. März 2012): Stop Kony, yes. But don’t stop asking questions. The Independent. Abgerufen am 7. März 2012.
  26. Invisible Children and Joseph Kony (7. März 2012). Abgerufen am 7. März 2012.
  27. a b Kommentar vom BBC News Afrika Korrespondenten Andrew Harding vom 08. März 2012
  28. a b Letter to President Obama on the US Comprehensive Strategy on the Lord’s Resistance Army von Human Rights Watch vom 11. November 2011
  29. Blogbeitrag von Angelo Izama vom 07. März 2012
  30. Military Operations Have Weakened the LRA, Says UN auf congonewsagency.com vom 24. Februar 2011
  31. Bewertung von Charity Navigator
  32. Financial Statement der Organisation vom Juni 2011
  33. KONY 2012: Mit Social Media gegen den Völkermörder? auf ZeitOnline vom 8. März 2012
  34. http://www.sueddeutsche.de/digital/umstrittenes-video-kony-eine-kampagne-die-froesteln-laesst-1.1305052-2

Joseph Kony http://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_Kony

Wechseln zu: Navigation, Suche
Joseph Kony (* um 1961 in Odek, Uganda) ist der Anführer der Lord’s Resistance Army („Widerstandsarmee des Herrn“, LRA), einer Rebellengruppe, die die Zivilbevölkerung im Norden Ugandas und mittlerweile auch in der Zentralafrikanische Republik und Demokratischen Republik Kongo sowie Südsudan terrorisiert und der Regierung Ugandas unter Yoweri Museveni den Krieg erklärt hat, mit dem Ziel, ein theokratisches Herrschaftssystem in Uganda einzuführen, das auf den Zehn Geboten basieren soll.[1]
Die von Kony angeführte Lord’s Resistance Army hat geschätzte 66.000 Kinder entführt und zu Soldaten gemacht und ist für die interne Vertreibung von 2 Millionen Menschen verantwortlich.[2]

Inhaltsverzeichnis

 [Verbergen

Leben [Bearbeiten]

Joseph Kony, ein Acholi, wurde 1961 als Kind einer armen Familie im nordugandischen Dorf Odek geboren. Er hat sich von einem Ministranten und Schulabbrecher zu einem schwer fassbaren und brutalen Rebellenführer entwickelt, der sich selbst als Geistermedium, Gebieter und Befreier bezeichnet. Kony trat erstmals im Januar 1987 im vermuteten Alter von 26 Jahren auf. Er führte die LRA an, die er als eine von zahlreichen Gruppierungen, die nach dem Zerfall des Holy Spirit Movement seiner Cousine (manche Quellen sprechen von Tante, z. B. Hope-international) Alice Lakwena entstanden, begründet hatte. Von dieser wurde er maßgeblich beeinflusst.
Er hat 1986[3] angeblich vom "heiligen Geist" den Befehl erhalten, die LRA zu gründen und verließ unbewaffnet seinen Heimatort Odek zusammen mit 11 Anhängern am 1. April 1987.[4] Im selben Jahr stieß sein späterer Generalleutnant Vincent Otti zu seiner Gruppe[5], den er 2007 wegen einer angeblichen Verschwörung gegen ihn erschießen ließ.[6]
Konys Gruppierung setzt sich für einen christlich-theokratischen Staat Uganda auf der Basis der Bibel und der Zehn Gebote ein. Die Mehrehe wird in Konys christlichem Fundamentalismus gemäß dem alten Testament toleriert, das Schwein wird dem Alten Testament gemäß als ein unreines Tier aufgefasst. Kony selbst bekundete, dass er vom "heiligen Geist" in seinem Kampf angeführt werde.
2008 hielt er sich unter anderem in der Demokratischen Republik Kongo auf, wo er aufgrund der geografischen und politischen Gegebenheiten nur schwer gestellt werden kann.[7]

Anklagen [Bearbeiten]

Nach fast 20 Jahren Terror wurden am 13. Oktober 2005 [8] die Ermittlungen beim Internationalen Strafgerichtshof eingeleitet und ein Haftbefehl erhoben. Es heißt, dass Kony Ende 2003 befohlen habe, Zivilisten zu töten, zu berauben und zu verschleppen, davon nicht ausgenommen solche, die in Camps für intern Vertriebene lebten. Darauf hätten die hohen Kommandeure der LRA und alle Brigade-Kommandeure begonnen, verschiedene Regionen in Uganda anzugreifen. Der Haftbefehl gegen Joseph Kony nennt 33 Anklagepunkte, darunter:
  • 12 Punkte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (vorsätzliche Tötung; Versklavung; Zwangsprostitution; Vergewaltigung; unmenschliche Handlungen: schwere Verletzungen der körperlichen und geistigen Gesundheit) und
  • 21 Punkte wegen Kriegsverbrechen (vorsätzliche Tötung; grausame Behandlung von Zivilpersonen; vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung; Plünderung; Anstiftung zur Vergewaltigung; Zwangsrekrutierung von Kindern).
Im März 2009 wurde der Gesetzesentwurf des Lord’s Resistance Disarmament and Northern Uganda Recovery Act of 2009 vorgelegt[9] und im März 2010 vom US-Kongress angenommen. Im Zuge dessen wurden 100 US-Soldaten als Berater entsandt.[10]

Kony 2012 [Bearbeiten]

Hauptartikel: Kony 2012
Die Organisation Invisible Children Inc. startete 2011/12 die Kampagne Kony 2012 zur Ergreifung Joseph Konys.

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Matthew Green: The Wizard of the Nile. The Hunt for Africa’s Most Wanted. Portobello Books 2008. S. 57
  2. http://www.govtrack.us/congress/billtext.xpd?bill=h111-2478
  3. Matthew Green: The Wizard of the Nile. The Hunt for Africa’s Most Wanted. Portobello Books 2008. S. 39
  4. Matthew Green: The Wizard of the Nile. The Hunt for Africa’s Most Wanted. Portobello Books 2008. S. 40
  5. http://news.bbc.co.uk/2/hi/africa/7083311.stm
  6. [1]
  7. Jane’s Intelligence Report, 7/2008, Seite 6
  8. http://www.zeit.de/2006/29/Uganda_Kasten
  9. http://www.govtrack.us/congress/bill.xpd?bill=h111-2478
  10. 100 US-Soldaten gegen Ugandas brutalste Rebellen auf Welt.de vom 15. Oktober 2011

Donnerstag, 8. März 2012

Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche eines Bewerbers um ein Mandat als Bundestagsabgeordneter vom Vorwurf der sexuellen Nötigung Urteil vom 7. März 2012 – 2 StR 640/11

Update: Ungeheuerlicher Vorgang in der Tradition der Staatsanwältin Freudenberg (in der FAZ) und der Polizei Sigmaringen (siehe unten): Staatsanwältin spricht immer noch von 2 Opfern als ob er nach wie vor  -  TROTZ BGH-Entscheid! - Täter sei!*

Die Staatsanwaltschaft Kassel legte dem Angeklagten, der Bewerber um ein Mandat als Bundestagsabgeordneter war, zur Last, die Nebenklägerin S. R. am 6. April 2009 sexuell genötigt zu haben. Das Landgericht hat festgestellt, dass die Nebenklägerin, die den Angeklagten als Wahlkampfhelferin unterstützte, im Jahr 2008 zu diesem eine sexuelle Beziehung unterhielt und sich für den Fall seiner Wahl zum Bundestagsabgeordneten eine Einstellung als seine wissenschaftliche Mitarbeiterin erhoffte. Auch nach der von ihr behaupteten Tat setzte sie die Zusammenarbeit mit dem Angeklagten zunächst fort. Als sich ihre Hoffnung auf Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin zerschlug und der Angeklagte sich weigerte, ihre bisherige Tätigkeit finanziell zu entlohnen, bezichtigte sie diesen einer an ihr begangenen Sexualstraftat. Nachdem die Vorwürfe innerparteilich bekannt geworden waren, zog der Angeklagte seine Kandidatur zum Bundestagsabgeordneten zurück. Durch Urteil vom 2. März 2011 hat das Landgericht Kassel den Angeklagten freigesprochen, da es die Überzeugung gewonnen hat, die Nebenklägerin habe den Angeklagten bewusst zu Unrecht belastet (2 StR 565/11).

Die Staatsanwaltschaft Kassel legte dem Angeklagten ferner zur Last, die Nebenklägerin P. R., eine Freundin seiner damaligen Ehefrau, im Jahr 1999 bei zwei Gelegenheiten sexuell genötigt zu haben. Das Landgericht hat hierzu festgestellt, der Angeklagte habe die Geschädigte jeweils im Intimbereich berührt. Aufgrund bestehender Ängste vor Körperkontakt infolge früherer traumatischer Erlebnisse sei diese in eine innere Starre verfallen und handlungsunfähig gewesen. Als es ihr schließlich gelungen sei, die Berührungen des Angeklagten zurückzuweisen, habe dieser von ihr abgelassen. Durch Urteil vom 11. Mai 2011 hat das Landgericht Kassel den Angeklagten freigesprochen. Das Landgericht vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der Angeklagte es erkannt und ausgenutzt hatte, dass das zunächst passive Verhalten der Geschädigten auf ihrem besonderen psychischen Zustand beruhte (2 StR 640/11).

Gegen diese Freisprüche richteten sich die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteilen vom 7. März 2012 die Revisionen verworfen, da die Nachprüfung der Urteile insbesondere zur Beweiswürdigung keinen Rechtsfehler ergeben hat. Die freisprechenden Urteile des Landgerichts Kassel sind damit rechtskräftig.

Urteil vom 7. März 2012 – 2 StR 565/11

Landgericht Kassel – Urteil vom 2. März 2011 – 3600 Js 24597/09 5 KLs

und

Urteil vom 7. März 2012 – 2 StR 640/11

Landgericht Kassel – Urteil vom 11. Mai 2011 – 3600 Js 24597/09 5 KLs

Karlsruhe, den 7. März 2012
Pressemitteilung 31/12 vom 07.03.2012

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0031/12


Hier geht es zu einer schwachsinnigen Meldung über  eine PK zur frühzeitig vorgelegten Polizeistatistik in Hessen.
Natürlich - das sei der offensichtlich überforderten "Journalistin mit Doppelnamen und in der Tradition Alice Schwarzers schon mal mit auf den Weg gegeben - haben Jörg Kachelmann und der Ex-Bundestagskandidat nichts mit Kinderschändung noch mit Menschehandel zu tun. Darüber läßt sich NICHT MAL diffamierend spekulieren.

Erbarmen! Die hessischen, pösen, pösen Polizeipräsidenten kommen - ganz groß in Statistik (Teil I) Frankfurt a.M. deutsche Hauptstadt des Verbrechens? 17. Februar 2012 —Aus gegebenem Anlaß: Natürlich gilt auch an Karneval die Unschuldsvermutung (für Polizeipräsideneten und ihre Haus-Statistiker)! - Sauer-Ei-Land! Es ist aber auch ein Kreuz mit den pösen, pösen Polizeipräsidenten - und will man den Medien und ihrem Frankfurter Kollegen Glauben schenken - mit de… »


http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=212

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173

Zur Polizei Sigmaringen:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=197

SÜDKURIER:
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=196

uNGEHEUERLICH1 2zWEI oPFER2 - TROTZ BGH-ENTSCHEID !


“ Die Frau, Pfeffermanns Ex-Geliebte und Wahlkampfhelferin, hatte auch noch für den Bundestagskandidaten gearbeitet, nachdem sie angeblich von ihm sexuell belästigt und dadurch traumatisiert worden sei. Dieses „Nachtat-Verhalten“ sei für den Senat, der die Fälle nur aus den Akten kennt, [;-))) sic!]sehr [sic!]zweifelhaft[sic!] gewesen, sagte der Vorsitzende.

Es gebe durchaus ein Motiv, dass die Nebenklägerin Pfeffermann falsch belastet habe. Der Angeklagte habe schließlich nicht nur ihre Arbeitskraft, sondern sie auch emotional ausgenutzt. Rechtsfehler stellte der BGH in dem Urteil der Fünften Strafkammer des Kasseler Landgerichts nicht fest und kam damit auch nicht dem Antrag von Sigrid Hegmann, Oberstaatsanwältin beim BGH, nach, die „wegen einer fehlerhaften Beweisführung“ die Aufhebung des Urteils und eine Zurückverweisung an eine andere Strafkammer gefordert hatte. Im Fall der 46-jährigen Frau aus Ahnatal hatte nicht einmal die Vertreterin des Generalbundesanwalts, Dr. Anna Zabeck, Staatsanwältin beim BGH, die Aufhebung des Urteils gefordert.[sic!]Die Revision sei unbegründet, da das Urteil weder Rechtsfehler noch Lücken in der Beweisführung aufweise, führte Zabeck aus. Pfeffermann und er wollten sich in der kommenden Woche zusammensetzen, um über weitere rechtliche Schritte, wie zum Beispiel Schadensersatzforderungen, nachzudenken, sagte Dohmann. Eins steht jetzt schon fest: Die beiden Nebenklägerinnen sind nicht nur juristisch unterlegen, sondern sie haben durch die Niederlage auch eine nicht unerhebliche Summe an Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen.
Das sagt die Oberstaatsanwältin[sic!]

Die Staatsanwaltschaft Kassel müsse akzeptieren, dass der BGH keine Rechtsfehler bei den beiden Urteilen festgestellt habe, sagte Oberstaatsanwältin Andrea Boesken nach der Entscheidung. „Für die beiden Opfer [sic!] bedauere ich aber den Ausgang des Verfahrens. Ich kann nur hoffen, dass sich durch diese Urteile Geschädigte in anderen Verfahren nicht entmutigen lassen, Strafanzeige zu erstatten und auf Gerechtigkeit zu vertrauen“, sagte Boesken gegenüber der HNA. (use)

Mehr lesen Sie in der gedruckten Ausgabe der HNA“
http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/nach-urteil-wartet-pfeffermann-anrufe-von-parteifreunden-1730388.html

Dienstag, 6. März 2012

Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt- Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 24. Februar 2012, Aktenzeichen: 3 A 11426/11.OVG

Sexuelle Handlungen zwischen Lehrern und minderjährigen Schülern führen grundsätzlich zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst. Aber auch unabhängig vom Alter der Schüler stellen sexuelle Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern ein Dienstvergehen dar. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der 1964 geborene Beklagte war Lehrer an einer Förderschule. Im Juni 2010 besuchte er im Rahmen des „Sport- und Erlebnistages“ seiner Schule mit mehreren Schülern der sechsten bis zehnten Klassen ein Freizeitbad. Nach den Feststellungen im später gegen ihn ergangenen Strafbefehl, mit dem der Beklagte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, griff der Beklagte – zunächst im Rutsch-, dann im Sprudel- und sodann wieder im Rutschbecken – einem 14-jährigen Schüler mehrfach an Hoden, Penis und Po, gab ihm mehrere Zungenküsse, zog dessen Kopf an seine Genitalien heran, fasste ihm in die Badehose, drückte dann seinen erigierten Penis an den des Jungen und schob den Schüler später auf seinem Schoß sitzend wie beim Geschlechtsakt vor und zurück. Wegen dieses sexuellen Missbrauchs entfernte das Verwaltungsgericht den Lehrer aus dem Beamtenverhältnis. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und nahm sie zum Anlass für grundsätzliche Ausführungen:
Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Schüler, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen persönlichen Entwicklung sowie Anspruch und Vertrauen der Eltern darauf, dass Lehrer das aufgrund der allgemeinen Schulpflicht bestehende Obhuts- und Näheverhältnis zu den Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichte den Lehrer dazu, sich in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt zu verhalten. Diese Verpflichtung bestehe nicht nur gegenüber minderjährigen, sondern wegen des erforderlichen Vertrauens in die Unvoreingenommenheit der Lehrer auch volljährigen Schülern gegenüber. Deshalb verstoße ein Lehrer im Kernbereich gegen seine dienstlichen Pflichten, wenn er sexuelle Handlungen zwischen ihm und Schülern zulasse. Dies gelte unabhängig von einem konkreten Abhängigkeits- oder Obhutsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler und auch dann, wenn die Handlung mit dem (vermeintlichen) Einverständnis des Schülers erfolge.
Die im Disziplinarverfahren auszusprechende Sanktion bemesse sich maßgeblich nach Art und Ausmaß der Pflichtverletzung sowie des Vertrauensverlustes des Dienstherrn und der Allgemeinheit. Welche Disziplinarmaßnahme angemessen sei, hänge deshalb nicht davon ab, ob das Verhalten des Beamten einen Straftatbestand erfülle und welcher Strafrahmen hierfür gelte. Da sexuelle Übergriffe auf Minderjährige in höchstem Maße schädliche Auswirkungen auf die seelische und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen hätten sowie das Vertrauen der Eltern in ein partnerschaftliches Zusammenwirken mit der Schule bei der Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrages zerstöre, seien solche Handlungen grundsätzlich mit der disziplinarischen Höchstmaßnahme zu ahnden. Deshalb habe der Beklagte aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden müssen. Milderungsgründe, die ausnahmsweise ein Absehen von der Dienstentfernung rechtfertigen könnten, lägen nicht vor. Insbesondere der Einwand, es habe sich um einen einmaligen Übergriff gehandelt, erlaube nicht den Verbleib des Beklagten im Beamtenverhältnis. Schließlich könne der Beklagte zu seinen Gunsten nichts daraus herleiten, dass er zu einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr verurteilt worden sei. Wegen der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht komme es auf das Maß der strafrechtlichen Verurteilung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme nicht an.

Urteil vom 24. Februar 2012, Aktenzeichen: 3 A 11426/11.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 9/2012

Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt

(K)Ein Geheimtipp: die endlich bloggende Oberstaatsanwältin a.D. (und Krimiautorin) Gabriele Wolff geht auch mit den Medien ins mediale Gericht

Schlaflos in Brandenburg - "die schlimmste Oberstaatsanwältin a.D.": Ausnahmsweise könnte man für eine Zwangsregistrierung bei den Jurablogs plädieren, stünde nicht die Technik entgegen ;-).
Ja, es gibt sie! Wie nicht nur Jura-Blogger RA Werner Siebers gestern in „Der schlimmsteStaatsanwalt“ darauf hinwies. Ja, es gibt sie. Nicht oft, auch nicht immer öfter. Aber öfter als man/frau denkt. Die Staatsanwälte und –innen (auch a.D.), die nicht der Hohen Reitschule Mannheim angehören und nicht auch noch für den Tag ihres Plädoyers den toten Lipizzaner striegeln, ihn frisch besatteln, das Zaumzeug anlegen (damit er nicht mit ihnen durchgehe und vom Holzweg abkomme?) und  die Gerte schwingen und dem schon oten Gaul die Sporen geben bis das Blut spritzt. (Selbst)-Kritische Geister eben, die schon mal ausrufen können, dass der Gaul tot ist, wenn er tot ist. (Dann kann man ja immer noch klären, ob der Klepper schon tot war oder welcher Meisterreiter die Schindmähre unter „höherem Auftrag“ gar letztendlich tot geritten hat.).
Während Robert Redford in „Staatsanwälte küsst man nicht“ im Stepptanz sein Mittel zur Überwindung der gedankenschwangeren Schlaflosigkeit fand, hat die unter Mädchennamen schreibende, als mehrfach bepreiste Krimiautorin bereits einer breiteren Öffentlichkeit  bekannte Oberstaatsanwältin a.D. zu unserer Freude eine ungleich kommunikativere Art gefunden, sich die Nächte um die Ohren zu schlagen. Zeitversetzt können wir dann morgens daran teilhaben (bzw. teilnehmen). Und endlich, endlich, endlich unverfälscht und ohne unqualifizierte, charakterlose, infame, fakten- und rechtskennnisfreie Kommentare einer durch einer mm so verantwortungs- wie kinderlosen mmEx-Stewardess aufgehetzte Forumsmeute, deren sie(man) zwar sicherlich juristisch (mit der Zeit) Herr werden kann und Herr werden wird (wenn schon der mmAdmin ein mmJurist weder willens noch in der Lage war) , wie es gerade RA Scherer (siehe seine Blogbeiträge [1], [2], [3] zum Grundthema), der eben dort ebenfalls unter Klarnamen postete,  tut.
Doch um welchen Preis? Dass ein Hobby, eine FREIZEITschäftigung (wieder oder überhaupt) in geordneten Bahnen ablaufen kann? Eben gerade unter Aufbietung eben des teuersten Zahlungsmittels, mit den man im Leben zahlen kann: mit Zeit.
Zeit, die dann wieder für die eigentliche gehaltvolle inhaltliche Auseinandersetzung mit formalen und materiellen juristischen Problemen und  Entwicklungen fehlt.
So war es Zeit, höchste Zeit, die Erkenntnisse nicht mehr als Perlen in einem „Forum“ unter die Säue, die sich selbst durchs globale Dorf jagen, zu werfen. 
All jene, die selbst gerne wie in den Fällen des Dominique Strauss-Kahn (USA und Frankreich) – soweit es überhaupt ihre Zeit erlaubt(e) – nach dem Motto, dass der Fluss in der Regel an der Quelle am saubersten ist, es vorzogen und vorziehen in den online gestellten Materialien z.B. der New Yorker Staatsanwaltschaft nach „Wahrheit“ zu stöbern oder sich zumindest aus den amerikanischen und (später) französischen Medien direkt online zu informieren, werden sich über die nunmehr in gebündelten Blog- statt verteilten Forumsbeiträgen zu findende zeitliche wie psychische Entlastung freuen (können).
Die des Englischen und Französischen nicht (so) Mächtigen werden sich wohl eher nach der Lektüre des Blogs als dringend notwendigem Korrektiv zunächst verwundert die Augen reiben ob der unsäglichen und erbärmlichen Transfer-und Übersetzungs-Leistungen unserer Medien. Und dabei sind nicht nur die wohl interessegeleiteten Fehl“übersetzungen“ der EMMA gemeint, sondern auch der überall zu findende Mangel unterschiedliches formelles wie materielles Recht hinreichend zu erklären.
Zu wünschen bleibt, dass die somnambule Neu-Bloggerin aus dem Brandenburgischen – nachdem sie sich technisch soweit in ihr neues Medium eingefuchst und sich auch irgendwann den Jurablogs (der Durchmischung wird’s gut tun) angeschlossen hat – Zeit und Muße findet, einige ihrer im Forum verstreuten und durch Kommentare zersetzten luziden Beiträge z.B. zur Pleiten-Pech-und-Pannen-Story ihrer Zunft beim Kachelmann-Fall und der medialen Vor- bis Nachverurteilung sowie ihre Sicht der Dinge zu den us-amerikanischen wie französischen Histörchen  rund um die DSK-Fälle  zusammenzufassen.
Einstweilen daher schon mal vorab der Link zur Bloghauptseite unserer einmaligen und ehemaligen Gastautorin:


http://gabrielewolff.wordpress.com/ 

(zur Moviation für den Blog: http://gabrielewolff.wordpress.com/about/)


sowie den ersten Beiträgen der letzten Tage, äh Nächte zum jüngsten medialen Gericht der NOCH-NICHT-CAUSA Wulff.

http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/03/04/was-ist-eine-razzia-und-was-ein-burgerrechtler/ 

http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/03/05/zahnpastatube/