Donnerstag, 8. März 2012

Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche eines Bewerbers um ein Mandat als Bundestagsabgeordneter vom Vorwurf der sexuellen Nötigung Urteil vom 7. März 2012 – 2 StR 640/11

Update: Ungeheuerlicher Vorgang in der Tradition der Staatsanwältin Freudenberg (in der FAZ) und der Polizei Sigmaringen (siehe unten): Staatsanwältin spricht immer noch von 2 Opfern als ob er nach wie vor  -  TROTZ BGH-Entscheid! - Täter sei!*

Die Staatsanwaltschaft Kassel legte dem Angeklagten, der Bewerber um ein Mandat als Bundestagsabgeordneter war, zur Last, die Nebenklägerin S. R. am 6. April 2009 sexuell genötigt zu haben. Das Landgericht hat festgestellt, dass die Nebenklägerin, die den Angeklagten als Wahlkampfhelferin unterstützte, im Jahr 2008 zu diesem eine sexuelle Beziehung unterhielt und sich für den Fall seiner Wahl zum Bundestagsabgeordneten eine Einstellung als seine wissenschaftliche Mitarbeiterin erhoffte. Auch nach der von ihr behaupteten Tat setzte sie die Zusammenarbeit mit dem Angeklagten zunächst fort. Als sich ihre Hoffnung auf Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin zerschlug und der Angeklagte sich weigerte, ihre bisherige Tätigkeit finanziell zu entlohnen, bezichtigte sie diesen einer an ihr begangenen Sexualstraftat. Nachdem die Vorwürfe innerparteilich bekannt geworden waren, zog der Angeklagte seine Kandidatur zum Bundestagsabgeordneten zurück. Durch Urteil vom 2. März 2011 hat das Landgericht Kassel den Angeklagten freigesprochen, da es die Überzeugung gewonnen hat, die Nebenklägerin habe den Angeklagten bewusst zu Unrecht belastet (2 StR 565/11).

Die Staatsanwaltschaft Kassel legte dem Angeklagten ferner zur Last, die Nebenklägerin P. R., eine Freundin seiner damaligen Ehefrau, im Jahr 1999 bei zwei Gelegenheiten sexuell genötigt zu haben. Das Landgericht hat hierzu festgestellt, der Angeklagte habe die Geschädigte jeweils im Intimbereich berührt. Aufgrund bestehender Ängste vor Körperkontakt infolge früherer traumatischer Erlebnisse sei diese in eine innere Starre verfallen und handlungsunfähig gewesen. Als es ihr schließlich gelungen sei, die Berührungen des Angeklagten zurückzuweisen, habe dieser von ihr abgelassen. Durch Urteil vom 11. Mai 2011 hat das Landgericht Kassel den Angeklagten freigesprochen. Das Landgericht vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der Angeklagte es erkannt und ausgenutzt hatte, dass das zunächst passive Verhalten der Geschädigten auf ihrem besonderen psychischen Zustand beruhte (2 StR 640/11).

Gegen diese Freisprüche richteten sich die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteilen vom 7. März 2012 die Revisionen verworfen, da die Nachprüfung der Urteile insbesondere zur Beweiswürdigung keinen Rechtsfehler ergeben hat. Die freisprechenden Urteile des Landgerichts Kassel sind damit rechtskräftig.

Urteil vom 7. März 2012 – 2 StR 565/11

Landgericht Kassel – Urteil vom 2. März 2011 – 3600 Js 24597/09 5 KLs

und

Urteil vom 7. März 2012 – 2 StR 640/11

Landgericht Kassel – Urteil vom 11. Mai 2011 – 3600 Js 24597/09 5 KLs

Karlsruhe, den 7. März 2012
Pressemitteilung 31/12 vom 07.03.2012

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0031/12


Hier geht es zu einer schwachsinnigen Meldung über  eine PK zur frühzeitig vorgelegten Polizeistatistik in Hessen.
Natürlich - das sei der offensichtlich überforderten "Journalistin mit Doppelnamen und in der Tradition Alice Schwarzers schon mal mit auf den Weg gegeben - haben Jörg Kachelmann und der Ex-Bundestagskandidat nichts mit Kinderschändung noch mit Menschehandel zu tun. Darüber läßt sich NICHT MAL diffamierend spekulieren.

Erbarmen! Die hessischen, pösen, pösen Polizeipräsidenten kommen - ganz groß in Statistik (Teil I) Frankfurt a.M. deutsche Hauptstadt des Verbrechens? 17. Februar 2012 —Aus gegebenem Anlaß: Natürlich gilt auch an Karneval die Unschuldsvermutung (für Polizeipräsideneten und ihre Haus-Statistiker)! - Sauer-Ei-Land! Es ist aber auch ein Kreuz mit den pösen, pösen Polizeipräsidenten - und will man den Medien und ihrem Frankfurter Kollegen Glauben schenken - mit de… »


http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=212

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173

Zur Polizei Sigmaringen:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=197

SÜDKURIER:
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=196

uNGEHEUERLICH1 2zWEI oPFER2 - TROTZ BGH-ENTSCHEID !


“ Die Frau, Pfeffermanns Ex-Geliebte und Wahlkampfhelferin, hatte auch noch für den Bundestagskandidaten gearbeitet, nachdem sie angeblich von ihm sexuell belästigt und dadurch traumatisiert worden sei. Dieses „Nachtat-Verhalten“ sei für den Senat, der die Fälle nur aus den Akten kennt, [;-))) sic!]sehr [sic!]zweifelhaft[sic!] gewesen, sagte der Vorsitzende.

Es gebe durchaus ein Motiv, dass die Nebenklägerin Pfeffermann falsch belastet habe. Der Angeklagte habe schließlich nicht nur ihre Arbeitskraft, sondern sie auch emotional ausgenutzt. Rechtsfehler stellte der BGH in dem Urteil der Fünften Strafkammer des Kasseler Landgerichts nicht fest und kam damit auch nicht dem Antrag von Sigrid Hegmann, Oberstaatsanwältin beim BGH, nach, die „wegen einer fehlerhaften Beweisführung“ die Aufhebung des Urteils und eine Zurückverweisung an eine andere Strafkammer gefordert hatte. Im Fall der 46-jährigen Frau aus Ahnatal hatte nicht einmal die Vertreterin des Generalbundesanwalts, Dr. Anna Zabeck, Staatsanwältin beim BGH, die Aufhebung des Urteils gefordert.[sic!]Die Revision sei unbegründet, da das Urteil weder Rechtsfehler noch Lücken in der Beweisführung aufweise, führte Zabeck aus. Pfeffermann und er wollten sich in der kommenden Woche zusammensetzen, um über weitere rechtliche Schritte, wie zum Beispiel Schadensersatzforderungen, nachzudenken, sagte Dohmann. Eins steht jetzt schon fest: Die beiden Nebenklägerinnen sind nicht nur juristisch unterlegen, sondern sie haben durch die Niederlage auch eine nicht unerhebliche Summe an Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen.
Das sagt die Oberstaatsanwältin[sic!]

Die Staatsanwaltschaft Kassel müsse akzeptieren, dass der BGH keine Rechtsfehler bei den beiden Urteilen festgestellt habe, sagte Oberstaatsanwältin Andrea Boesken nach der Entscheidung. „Für die beiden Opfer [sic!] bedauere ich aber den Ausgang des Verfahrens. Ich kann nur hoffen, dass sich durch diese Urteile Geschädigte in anderen Verfahren nicht entmutigen lassen, Strafanzeige zu erstatten und auf Gerechtigkeit zu vertrauen“, sagte Boesken gegenüber der HNA. (use)

Mehr lesen Sie in der gedruckten Ausgabe der HNA“
http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/nach-urteil-wartet-pfeffermann-anrufe-von-parteifreunden-1730388.html

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