Freitag, 7. Mai 2010

Déjà vu? Déjà entendu? Justizminister: Wir brauchen eine starke europäische Finanzaufsicht

Ach näh! Während man in New York in Picosekunden die Börse abrauschen läßt und Westerwelle, Gabriel, Merkel (Aussitzen nach Kohl-Maier at its best: "Ein guter Europäer ist nicht unbedingt derjenige, der schnell hilft" >>>) noch über die geschobene Griechenland-"Rettung" simsen und dsikutieren und auch noch Kauder sein Welsch über die angeblich mangelnde staatragende Kraft der SPD dazu abgibt, (die der FDP, die auf Einhaltung des Koalitionsvertrages besteht, natürlich nicht fehlt!) bekommen wir auf dem klassischen Weg folgende bewegende "Eil"-Meldung ins Postfach. Recycliert? Irgendwie kommt einem das soooooo alt und bekannt vor!


Gemeinsame Pressemeldung- der Berliner Senatsverwaltung für Justiz

- des Bremer Senators für Justiz und Verfassung

- des Justizministeriums des Landes Rheinland-Pfalz

- des Ministeriums für Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

- des Justizministeriums des Freistaats Thüringen



Die sozialdemokratischen Justizminister und -senatoren von Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich anlässlich eines Treffens in Berlin auf ein rechtspolitisches Programm für eine nachhaltigere Unternehmenspolitik verständigt.

"Wenn der Staat in die Verantwortung genommen wird, muss der Einsatz der öffentlichen Mittel zur Rettung und Sanierung von Unternehmen mit wirksamen Kontroll- und Steuerungsinstrumenten verbunden werden." Darin sind sich die Justizminister und -senatoren der Länder einig.

"In der Krise haben die Kontrollsysteme in den Unternehmen versagt. Zu fordern ist daher die Verbesserung der Kontrolle der Leitungsebene von Unternehmen", so die Minister weiter. Zur Vermeindung von Rollenkonflikten zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sind Führungs- und Kontrollfunktionen klar zu definieren und konkret zu zuweisen. Hierbei müssen Vergütung und Verantwortung miteinander verknüpft werden. Sollten Pflichtverstöße festgestellt werden, müssen diese unmittelbare Folgen für die Haftung und Vergütung haben.

Übereinstimmend stellen die Justizminister fest: „Die Finanzmärkte bedürfen einer neuen Ordnung, um einen stabilen und funktionsfähigen Markt zu erhalten. Es müssen effektive Strukturen für eine starke europäische Finanzaufsicht geschaffen werden.”

Das Programm sieht im Einzelnen eine Verbesserung der Kontrolle der Leitungsebene von Unternehmen, die Abkehr von der Deregulierung der Finanzmärkte, eine gesetzliche Regelung zur staatlichen Einflussnahme in der Krisensituation, die Stärkung des Verbraucherschutzes und die konsequente und wirkungsvolle Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vor.



Wirtschaftverantwortung
- Rechtspolitisches Pogramm -

Allgemeines:

Artikel 14 Absatz 2 GG bedarf für den Bereich der Finanzwirtschaft der Konkretisierung.

Gefordert ist nachhaltige Unternehmenspolitik statt der Verfolgung kurzfristiger Profitinteressen, dies nicht nur im Interesse der Aktionäre, sondern auch im Allgemeininteresse. Neben den Interessen der Eigen- und der Fremdkapitalgeber, der Arbeitnehmer, der Organe von Kapitalgesellschaften und der Geschäftspartner des Unternehmens sind die Interessen der Allgemeinheit mindestens von gleichem Rang.

Je größer das Risiko der Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zur Stützung des Unternehmens in der Krise ist, desto größeres Gewicht hat das Interesse der Allgemeinheit an der Vermeidung von Risiken.

Die Verantwortung des Staates macht ihn erpressbar. Der Einsatz öffentlicher Mittel zur Rettung und Sanierung von Unternehmen muss mit wirksamen Kontroll- und Steuerungsinstrumenten verbunden werden.

Instrumente kollektiver Selbstbindungen, wie etwa Branchenvereinbarungen, sind zu fördern. Wo sie nicht bestehen oder nicht wirken, ist der Gesetzgeber in der Pflicht.

Wirtschaftskriminalität muss konsequent und wirkungsvoller bekämpft werden können.


Besonderes:

1. Verbesserung der Kontrolle der Leitungsebene von Unternehmen.

Führungs- und Kontrollfunktionen im Unternehmen müssen zur Vermeidung von Rollenkonflikten trennscharf definiert und konkret zugewiesen werden. Vergütung und Verantwortung sind miteinander zu verknüpfen. Pflichtverstöße müssen unmittelbare Folgen für Haftung und Vergütung haben.

- Abkehr von dem Prinzip des Share-Holder-Value zum Stakeholder-Prinzip. Personelle Maßnahmen sind allein nicht ausreichend. Die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats muss gestärkt werden. - Unternehmen sind nicht nur ihren Aktionären, sondern auch ihren Arbeitnehmern und dem Gemeinwohl verpflichtet.

- Pflicht eines jeden Vorstandsmitglieds/Aufsichtsratsmitglieds gegenüber Vorstand/Aufsichtsrat zur unverzüglichen Offenlegung von Interessenskonflikten - Betonung der Treuhandstellung des Vorstandes. Das Unternehmensinteresse soll in den Vordergrund gestellt werden.

- Regulierung des Übergangs vom Vorstand in den Aufsichtsrat durch Karenzzeiten von 3 oder mehr Jahren. - In der Krise haben die Kontrollsysteme (Aufsichtsrat) in den Unternehmen versagt. Um Interessenskonflikte zu vermeiden und mehr Professionalität zu gewährleisten, ist ein Übergang vom Vorstand in den Aufsichtsrat zeitlich zu reglementieren.

- Vereinbarung eines angemessenen Selbstbehalts in der D&O-Versicherung - Präventivwirkung des Selbstbehalts soll einen Beitrag zur Verbesserung des Systems der Unternehmensintegrität und -kontrolle leisten. Organmitglieder versuchen Pflichtverletzungen zu vermeiden, um eine eigene wirtschaftlichen Belastung aufgrund des Selbstbehalts zu verhindern. Eine Versicherung der Mindestselbstbeteiligung darf wiederum nicht möglich sein.

- Festlegung der Übernahme zentraler Inhalte des Deutschen Corporate Governance Codex (DCGK) in das Aktienrecht, auch für nicht börsennotierte Gesellschaften.

Im Einzelnen:

- Implementierung von compliance-Systemen zur Sicherung der Gesetzeseinhaltung und zur Vermeidung von Pflichtverstößen (durch eine unabhängige Stelle).

- Regelmäßige Überprüfung des Vertrags- und Vergütungssystems für den Vorstand. Offenlegung von Interessenkollisionen durch die Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder.

- Einführung von Frühwarnsystemen im Rahmen des Risikomanagements.

- Weitere Begrenzung der Zahl gleichzeitiger Aufsichtsratsmandate unter besonderer Gewichtung von Vorsitzfunktionen. Streichung des "Konzernprivilegs".

- Stärkung der Rechte des besonderen Vertreters nach § 147 Absatz 2 AktG, insbesondere der Informationsrechte. Ausgestaltung entsprechend der Befugnisse des Sondervertreters nach § 145 AktG.

- Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder von Vorstand, Gesellschaftern und Wettbewerbern des Unternehmens.


2. Abkehr von der Deregulierung der Finanzmärkte

Finanzmärkte sind ein öffentliches Gut. Sie bedürfen einer neuen Ordnung. Ziel ist es, stabile und funktionsfähige Finanzmärkte zu erhalten. Dazu bedarf es einer effektiven Überwachung des Kapitalmarktes und des Finanzsektors. Krisenprävention und Krisenmanagement sind verbesserungsbedürftig.

- Stärkung und Intensivierung der Finanzmarktaufsicht - Schaffung von effektiven Strukturen für eine starke europäische Finanzaufsicht.

- Absicherung besonderer Risiken durch erhöhte Eigenkapitalanforderungen - Verbesserung der Liquiditätsvorsorge von Finanzinstituten

- Erhöhung des Eigenkapitalanteils bei Großunternehmen - Rückgriff auf eigene Ressourcen und Vermeidung von Inanspruchnahme staatlicher Hilfe im Falle einer Krise

- Einheitliche Rechtsgrundsätze für die Tätigkeit der Ratingagenturen. Haftung für schuldhafte Schlechtleistung, Schaffung einer unabhängigen (staatlichen) Ratingagentur zur Ablösung aus der Abhängigkeit und Dominanz von wenigen vorhandenen Ratingagenturen. - Ein Versagen der Ratingagenturen muss in der Zukunft verhindert werden. Die Umsetzung der europäischen Verordnungen ist ein erster Schritt, aber noch nicht ausreichend. Die Qualität des Rating muss verbessert werden, die Prozesse transparenter gestaltet werden, Interessenskonflikte müssen verhindert werden.

- Einführung eines Kreditmediators: Vermittler zwischen Bank und Kunden

- Schaffung einer starken, auch international vereinheitlichten, Finanzmarktaufsicht (u.a. Regulierung von Hedge-Fonds, Private-Equity-Fonds und verwandte Institute)

- Beibehaltung einer zweigliedrigen Bankenaufsicht. Effektivierung der Zusammenarbeit von Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

- Einfügung des Gegenteils eines Bonus, eines Malus – Schmälerung des Einkommens bei Misserfolg / Einführung von klaren Grenzen bei Vergütungssystemen von Instituten und Versicherungsunternehmen, um überdimensionierten Boni Einhalt zu gebieten. - Der Entwurf eines Gesetzes über aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme führt zu keiner generellen Bekämpfung von Gehaltsexessen.

- Regulierung des Grauen Kapitalmarktes, also Aufhebung der Spaltung des Kapitalmarktes (z.B.: Bauherrenmodelle, Time-Sharing-Projekte und ähnliche Produkte). - Aufgrund der fehlenden Regulierung besteht ein starkes Anlegerschutzgefälle zwischen geregeltem und grauem Kapitalmarkt. Unzureichender Anlegerschutz am grauen Kapitalmarkt sorgt für Vernichtung von Anlegergeldern in enormer Höhe. Bereiche des grauen Kapitalmarktes sind in den Anwendungsbereich des Wertpapierhandelsgesetzes zu überführen.

- Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer zur spürbaren Eindämmung von weitgehend von der Realwirtschaft losgelösten Spekulationen auf dem internationalen Finanzmarkt. Diese kann zu einer Begrenzung von Spekulationen auf dem Derivatmarkt führen.


3. Einflussnahme in der Krisensituation

Gefordert ist ein solidarischer Lastenausgleich in der Krise, der die Verantwortlichen und die Gewinner vorausgehender und für die Krise ursächlicher Entwicklungen an den Kosten der Überwindung der Krise beteiligt.

- Verstärkte Steuerung des Kreditvergabeverhaltens der Banken in der Krise, Sicherung eines verantwortlichen Kreditmarktes

- Effiziente Stabilisierungs- und Abwicklungsoptionen bei „notleidenden Banken”. Schaffung von zwei Kontrollorganen, die zu einem staatlichen Eingriff führen: Aufsichtsbehördliche Bewertung, ob ein Institut die ordnungspolitischen Kernbedingungen nicht mehr erfüllt, Bewertung durch eine weitere Institution am Maßstab umfassender öffentlicher Interessen.

- Stärkung der Rechte der Allgemeinheit bei Krise einer Bank: Übertragung von Eigentum und Vermögenswerten ohne vorherige Zustimmung der Aktionäre, Teil-Verstaatlichung der Banken, Gewährleistung der Kontinuität wesentlicher Dienstleistungen der Bank, Sicherheitsklauseln für Gläubiger

- Weiterentwicklung des Insolvenzverfahrens durch Stärkung des Sanierungselements gegenüber der Funktion als Abwicklungsverfahren.


4. Stärkung des Verbraucherschutzes

Der Verbraucherschutz in Finanzmarktgeschäften muss gestärkt werden. Verbraucher müssen vor entsprechenden Finanzprodukten, die nicht ihrer Lebenssituation entsprechen, geschützt werden. Berater und Vermittler müssen verstärkt zur Verantwortung gezogen werden können.


- Besserer Anlegerschutz

- Schutz vor risikobehafteten Finanzprodukten und unseriösen Anlagemöglichkeiten

- Recht auf umfassende und verständliche Produktinformationen, Einführung von einheitlichen Standards. Für einen wirksamen Anlegerschutz kommt es auf die Verfügbarkeit, Qualität und Verlässlichkeit der Kapitalmarktinformationen an.

- Verstärkte Haftung von Beratern und Vermittlern von Finanzprodukten

- Verbot von Verkaufsprovisionen zur Gewährleistung einer unabhängigen, von Eigeninteressen freien und an den Interessen des Verbrauchers orientierten Beratung und Vermittlung. - Es muss eine Offenlegungspflicht von Provisionen und Gebühren nicht nur in zusammengefasster Form bestehen.

- Festlegung von Standards für Qualifizierung von Finanzberatern, Voraussetzung von beruflichen Mindestqualifikationen. - Anforderungen an Ausbildung, Qualifikation, Registrierung, Haftung und Aufsicht muss rechtlich umfassend verankert werden, da zum einen die Qualität der Beratung gesteigert werden muss und zum anderen das notwendige Vertrauen in die Finanzmärkte, ihre Akteure und Geldanlageprodukte gestärkt werden kann.


5. Konsequente und wirkungsvolle Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

Im Interesse der effektiven Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sind die folgenden Instrumente zu entwickeln oder fortzuentwickeln:

- Controlling

- Wirtschaftsstrafsachen, auch und gerade umfangreiche und schwierige Komplexe, müssen innerhalb angemessener Zeit bewältigt werden. Die Arbeit ist auch über die Behördengrenzen hinweg so zu organisieren, dass ein sachgerechter Abschluss rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung möglich ist.

- Über die von der Staatsanwaltschaft in jedem einzelnen Ermittlungsverfahren wahrzunehmende Sachleitungsbefugnis hinaus empfiehlt sich die Entwicklung eines gemeinsamen, auch verfahrensübergreifenden Controllings der beteiligten Strafverfolgungsbehörden.


- Strategische Steuerung

- Die wirksame Verfolgung der Wirtschaftskriminalität in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen erfordert eine angemessene und flexible Schwerpunktsetzung beim Einsatz der knappen Ressourcen. Dasselbe gilt für die Setzung von Prioritäten bei der Erledigung älterer Verfahren.

- Hierzu sind enge Absprachen zwischen Polizei, Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften zu treffen. Gemeinsame Ermittlungsteams können dazu beitragen, besonders umfangreiche und schwierige Komplexe in vertretbarer Zeit zu bewältigen.

- Personalausstattung; Aus- und Fortbildung

- Eine angemessene Ausstattung mit gut ausgebildetem Personal ist unbedingte Voraussetzung für eine funktionierende Strafverfolgung. Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für Staatsanwaltschaften, Polizei und Finanzbehörden und gegenseitige Hospitationen können die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsorgane entscheidend verbessern.

- EDV-Ausstattung; elektronische Aktenführung

- Mit der elektronischen Akte könnte das Strafverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Daneben könnten nicht unerhebliche Einsparungen erzielt werden.

- Für die elektronische Aktenführung bedürfte es einer gesetzlichen Grundlage. Denkbar wäre eine Öffnungs- oder Generalklausel in der StPO, die den Ländern die praktische Ausgestaltung überlässt. Eine solche Öffnungsklausel könnte nach dem Vorbild der bereits bestehenden Vorschriften der §§ 110a ff OWiG konstruiert werden.

- Erste Erfahrungen werden in mehreren Ländern bereits mit der elektronischen Zweit- oder Hilfsakte gesammelt. Beispielsweise arbeitet die Staatsanwaltschaft Bremen seit dem Jahr 2008 in umfangreichen Verfahren mit der digitalen Zweitakte. Das Einscannen wird extern in Auftrag gegeben. Die elektronische Zweitakte kommt in der Dezernatsarbeit, in der Hauptverhandlung und bei Akteneinsichten zum Einsatz.

- Ein effektives Arbeiten mit der elektronischen (Zweit-)Akte setzt die Ausstattung der Staatsanwaltschaften mit ausgereiften Aktenverwaltungs- und Auswertungsprogrammen voraus. Die Auswahl geeigneter Hard- und Software sollte in enger Abstimmung mit der Polizei, den Finanz- und Zollbehörden und gegebenenfalls auch den Gerichten erfolgen, damit die technischen Einrichtungen in den verschiedenen Bereichen miteinander kompatibel sind. Nur so können auch in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit Synergieeffekte erzielt werden.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Justizminister: Wir brauchen eine starke europäische Finanzaufsicht

Ansichtssache: Gesetzesinitiative gegen Google StreetView - "Straßenansichten im Internet"

Ja, wo führen sie denn? Ja, wohin führen sie denn? In die Irre?

"Es geht um nicht weniger als um den Schutz von Privatheit und Persönlichkeit. Das sind essentielle und existenzielle Grundrechte unserer Verfassung", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der Beratung des Bundesrates zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, der von Hamburg eingebracht worden ist. Hintergrund ist die Debatte um "Google-Street-View".

Nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern in allen Bundesländern führen Fahrzeuge mit aufmontierten Kameras durch Städte und Dörfer und fotografierten flächendeckend. Da die Kameras aus einer Höhe von fast 3 Metern fotografierten, würden Daten erfasst - etwa Einblicke in Gärten oder Höfe -, die den privaten Bereich von Menschen beträfen. Ein von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stelle fest, dass diese flächendeckende Erfassung gegen Vorschriften des Bundesdaten¬schutzgesetzes verstoße und auch unter den Aspekten des Schutzes von Privatheit und Persönlichkeit Bedenken begegne, so Bamberger.



"Die Bilder und Daten werden nach der Erfassung anschließend in die Vereinigten Staaten gesandt. Was dort damit geschieht, entzieht sich unserer Kenntnis. Rheinland-Pfalz unterstützt den Gesetzentwurf aus Hamburg. Er enthält sinnvolle und notwendige Regelungen, um den Bürgerinnen und Bürgern einen ausreichenden Schutz gegen mögliche Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts durch Unternehmen zu geben, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten, und letztlich gewinnbringend verwerten. Das Land Rheinland-Pfalz prüft und behält sich jedoch vor, weitergehende gesetzgeberische Schritte auf den Weg zu bringen. Hierbei denken wir an eine mögliche Erhöhung der Bußgelder oder an Regelungen über die Leistung von Schmerzensgeld und die Einführung einer Verbandsklage", bekräftigte der Minister.



Information:Nach Auffassung der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind schon nach geltendem Recht folgende Einschränkungen zu beachten:



- Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten sind nur bis zu einer Höhe von 2 Metern zulässig. Die Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten oberhalb der üblichen Augenhöhe sind sowohl aus persönlichkeits- also auch aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig.



- Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen grundsätzlich nicht fotografiert und im Internet verbreitet werden. Ansichten von Mehrfamilienhäusern ohne individualisierende Eigenschaften dürfen grundsätzlich fotografiert und im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.



- Personen und sonstige im Straßenbild abgebildete Objekte mit Personenbezug (z. B. Kfz-Kennzeichen) dürfen nur anonymisiert abgebildet werden. Eine Verpixelung alleine reicht nicht aus, wenn aufgrund anderer Merkmale dennoch auf eine Person geschlossen werden kann. Eine ausreichende Anonymisierung liegt nicht vor, wenn weiterhin ein unbearbeiteter Rohdatensatz existiert.



Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz unterstützt Gesetzesinitiative zu "Straßenansichten im Internet" / Bamberger: "Wir prüfen weitergehende gesetzgeberische Schritte"

Familienrecht/Mediation: Wenn die Liebe geht, was

DVB-T und USB-Stick am Laptop sind doch wirklich was Feines, wenn man doch tatsächlich etwas in der Fernsehzeitschrift übersehen hat und/oder vergessen hat, es direkt zu programmieren:

Wenn die Liebe geht, was kommt dann? Hass und Scheidungskrieg? Eine andere Form der Beziehung, vielleicht Freundschaft? Rückkehr der Liebe und gemeinsamer Neubeginn? Ein Landpfarrer beschreibt, was sich diesbezüglich in den vergangenen Jahrzehnten geändert hat: "Mein Taufpriester hat am Ende seines Lebens sagen können, es ist keine einzige Ehe geschieden worden, die vor ihm geschlossen worden ist. Vielleicht hätte von denen, die vor ihm geschlossen worden sind, ein Teil getrennt gehört. Von denen, die vor mir geschlossen worden sind, könnten - mit etwas mehr Durchatmen und Geduld - einige noch bestehen." Auch Veronika Fiebich hat sich von ihrem Ehemann Klaus getrennt, nachdem sie sich in einen anderen verliebt hat. Klaus bestand darauf, dass die Kinder bei ihm blieben. Heute hat das geschiedene Paar einen Modus gefunden, einander ohne Feindseligkeit zu begegnen und gemeinsame Aufgaben einvernehmlich wahrzunehmen. Leicht war das nicht, wie Veronika erklärt: "Es ist zu Ende. Es hat weh getan. Es war kein leichter Entschluss, Klaus zu verlassen. Was schwierig ist, ist das Umgehen mit dem 'Wenn die Liebe geht', das Finden von neuen Lösungen und Qualitäten. Das geht nicht mit jedem Partner. Und dafür bin ich Klaus sehr dankbar, dass wir immer noch gut miteinander auskommen können."
Der Film "Wenn die Liebe geht" stellt Menschen vor, denen an einem bestimmten Punkt ihrer Partnerschaft die Liebe abhandengekommen ist.





12:00
Stereo-Ton
Wenn die Liebe geht
Film von Michael Cencig
(aus der ORF-Reihe "Kreuz & Quer")







http://www.3sat.de/programm/?#1130

Gesetzentwurf im Bundesrat: Rheinland-Pfalz gegen Werbung für Suizidbeihilfe

Rheinland-Pfalz hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe in den Bundesrat eingebracht. Es sollen mit den Gesetzentwurf solche Werbemaßnahmen erfasst werden, die grob anstößig oder allein auf kommerzielle Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Justizminister Heinz Georg Bamberger stellte die Gesetzesinitiative im Bundesrat vor. "Es ist mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Menschen in verzweifelten Lebenssituationen durch entsprechende Werbung geradezu zum Suizid ermutigt werden, indem ihnen vermeintlich leichte Wege vom Leben zum Tod aufgezeigt werden. Hier wird die Ausweglosigkeit von Menschen schamlos zu eigenen Zwecken ausgenutzt. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben", so Bamberger.



Derartige Werbemaßnahmen gefährdeten zudem ganz besonders die natürliche Achtung vor dem menschlichen Leben, weil sie die Selbsttötung zu etwas ganz Alltäglichem, ja sogar geradezu zu einer Handelsware herabwürdigten, so der Minister.



"Das wiederholte öffentliche Werben gerade von Konstrukteuren sogenannter 'Selbsttötungsmaschinen' ist unerträglich. Um derartigem Treiben Einhalt zu gebieten, ist es erforderlich, einen eigenen Straftatbestand zum Verbot der Werbung für Suizidbeihilfe zu schaffen, der die Werbung für die Suizidbeihilfe unter Strafe stellt", bekräftigte Bamberger.





Information:

Nach deutschem Strafrecht ist die Suizidbeihilfe straflos, nachdem selbst der Suizid und der Suizidversuch strafrechtlich nicht geahndet werden können. Daran will der vorliegende Gesetzentwurf nichts ändern. Unberührt von dem Gesetzentwurf und der vorgeschlagenen Strafvorschrift bleiben ausdrücklich palliativ-medizinische Maßnahmen, die einen völlig anderen Ansatz, nämlich der Sterbegleitung, nicht aber der Suizidbeihilfe verfolgen. Unberührt bleiben auch sachliche Informationen, denen der werbende Charakter fehlt und die nicht zum Zwecke des eigenen Vermögensvorteils für geleistete oder zu leistende Suizidbeihilfemaßnahmen erfolgen.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz gegen Werbung für Suizidbeihilfe

Donnerstag, 6. Mai 2010

"Das Beste aus Thüringen": Mann durch Lügen seiner Frau unschuldig an den Pranger gestellt


Aus unserer Serie "Falsche Anschuldigungen, falsche Preise". Eine Meldung aus den Josephs-Geschichten-Variationen, die nicht nur manchen Mann in Mannheim die Antidepressiva wenigstens mal für einen Tag aussetzen läßt. Vorausgestzt man liest dort die THÜRINGER ALLGEMEINE (on- oder offline):
Gut, zwar nur 12 Monate und auf Bewährung und natüüüüüürlich irgendein Trauma .... Klar. Aber immerhin.

Vor dem Hintergrund eines erbittert geführten Sorgerechtsstreites ist eine Frau zu weit gegangen, befanden die Richter am Amtsgericht Eisenach. Sie hatte ihrem Mann schwerste Misshandlungen und sogar Vergewaltigungen vorgeworfen.
Eisenach. Das Amtsgericht Eisenach verurteilte die heute 29-Jährige im Oktober 2009 wegen Falschbezichtigung zu 12 Monaten Haft auf Bewährung. Der Richter ist überzeugt, dass es die von ihr angegebenen Verletzungen "nicht gegeben" habe und ihre Anschuldigungen im Sorgerechtsstreit als Waffe eingesetzt wurden. Kein Arzt oder Zahnarzt fand auch nur die ....
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Mann-durch-Luegen-seiner-Frau-unschuldig-an-den-Pranger-gestellt-444768379


schreibmaschine | 23. Oktober 2008 — ... eine 47-jährige Frau aus Karlstadt (Main-Spessart-Kreis) seit Mittwoch selbst auf der Anklagebank. Die dreifache Mutter muss sich wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung vor dem Würzburger Amtsgericht verantworten. Sie hatte den Vater ihrer drei Kinder, mit dem sie fast 30 ... und schilderte weitere Details der Vergewaltigung. Erst nachdem ihr Ex-Partner zwei Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, nahm sie alle Anschuldigungen zurück. Der gesundheitlich angeschlagene Mann wurde umgehend freigelassen. „Ich bin zur Polizei gegangen, weil ich meine Ruhe wollte“, ... …

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Freiburg: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen - badische ...

27. Juni 2009 ... Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau ... /sms-
laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html" ...
www.badische-zeitung.de/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html

Die Rechtsanwäldin | 26. April 2010 —Falsche Anschuldigungen -Missbrauchsvorwürfe: Die verlorene Ehre zweier Männer Dass auch Pfarrers-Ehen scheitern können, hatte Guntram N. bereits in seinem Umfeld erlebt. Dann wurde die Mauer zwischen seiner Frau und ihm unüberwindlich – seine Frau zog mit den Kindern aus. [...] Friedrich R. wurde das Sorgerecht von einer Minute zur anderen entzogen. Wie in einem Albtraum erlebte er die Worte der Familienrichterin, man müsse Kinder vor einem solchen Vater schützen. [...] Augsburger Allgemein 23.04.2010 19:32 Uhr http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Die ... …

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Die Rechtsanwäldin | 5. März 2010 —Noch so eine gespenstige "Diskussion" (siehe vorherigen Blogbeitrag bzw. die bayerische mal wieder merk-würdige Pressemitteilung): Angesichts der in den Kommentaren bei Strafverfahren in Koblenz und anderswo - HH hat gesagt… ...leider häufige Taktik um sich vermeintlich Vorteil zu verschaffen, wenn der Gegner angeschlagen ist. Der muß sich dann "on Top" kämpfen. Kostet nur Zeit, Kraft, Nerven und macht nicht wirklich Spaß. Ebenso gern genommen, die standardmäßigen Mißbrauchs- und Gewaltvorwürfe. 4. März 2010 17:16 Strafprozesse und andere Ungereimtheiten 05 März 2010 Für blauäugige ... …

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  1. Genderama: FALSCHBESCHULDIGUNGEN WEGEN VERGEWALTIGUNG HÄUFIGER ALS ...

    ... erklären jede zweite angebliche Vergewaltigung für eine falsche Anschuldigung. ... Beitrag über meine Bücher in der WikiMANNia · RETTET UNSERE SÖHNE ...
    genderama.blogspot.com/.../falschbeschuldigungen-wegen.html - Im Cache - Ähnlich
  2. Genderama: Neue Polizeistudie behandelt auch vorgetäuschte ...

    Der Problembereich Vortäuschen / falsche Verdächtigung gehört zu den Themen der ... Beitrag über meine Bücher in der WikiMANNia · RETTET UNSERE SÖHNE ...
    genderama.blogspot.com/.../neue-polizeistudie-behandelt-auch.html

Falschbeschuldigung – WikiMANNia

Ein Motiv für die schweren Anschuldigungen, die eine 22-Jährige gegen einen 27 ... Falsche Erinnerungen: Erfundener Missbrauch und Falschanschuldigungen in ...

AZ 7 A 10410/10.OVG Waffenbesitz unzulässig nach Schüssen in die Luft wegen lauter Party Beschluss vom 29. April 2010

Der Widerruf einer Waffenbesitzkarte ist gerechtfertigt, wenn der Inhaber mit Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig umgeht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Dem Kläger war als Inhaber eines Jagdscheins im Jahr 1977 eine Waffenbesitzkarte erteilt worden. Im Juni 2007 gab er vom Balkon seines – außerhalb der Ortslage gelegenen – Hauses mit seiner Schrotflinte drei Schüsse in die Luft ab, weil er sich durch den Lärm einer in der Nähe stattfindenden Party gestört gefühlt hat. Darauf widerrief die Kreisverwaltung die dem Kläger erteilte Waffenbesitzkarte. Das Verwaltungsgericht wies die hiergegen erhobene Klage ab. Das Oberverwaltungsgericht ließ die Berufung gegen das Urteil nicht zu.

Der Widerruf sei rechtmäßig, denn der Kläger besitze nicht mehr die für eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderliche Zuverlässigkeit. Er habe seine nur zur Jagdausübung zugelassene Waffe zu einem anderen Verwendungszweck benutzt. Ein Missbrauch liege zugleich darin, dass der Kläger die Waffe dazu genutzt habe, andere Menschen aufzuschrecken.


Beschluss vom 29. April 2010, Aktenzeichen: 7 A 10410/10.OVG


Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 28/2010


Waffenbesitz unzulässig nach Schüssen in die Luft wegen lauter Party

Mittwoch, 5. Mai 2010

Anfangsverdacht: Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der früheren Fraktionsspitze der CDU in Rheinland-Pfalz und andere wegen Untreue

Holla die Waldfee! Ohne Namen?!?!? Soll man diej etzt etwa auch noch selbst googeln, wenn man sich schon nicht mehr an sie erinnert!?!?!?!? .... und dabei ist ja noch nicht einmal Landtagswahl - wie etwa in NRW!
>>>>>>>>>>>

>>>>>>>>>>>>>>>NRW:


STA-Mainz:

"Im Zusammenhang mit der Frage, ob zweckgebundene Mittel, die der Fraktion der CDU im Landtag von Rheinland-Pfalz bis Mitte 2006 zugeflossen waren, zweckwidrige Verwendung gefunden haben, hat die Staatsanwaltschaft Mainz u.a. gegen frühere Funktionsträger der Fraktion Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue aufgenommen.

Aufgrund der vorliegenden Verdachtsmomente, die aus den Ermittlungen und dem Ergebnis der Hauptverhandlung in dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gegen den früheren Geschäftsführer der Fraktion der CDU im Landtag von Rheinland-Pfalz sowie der Auswertung der Unterlagen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz resultieren, ergibt sich ein Anfangsverdacht der gemeinschaftlichen Untreue gegen den früheren Vorsitzenden der Fraktion, den früheren parlamentarischen Geschäftsführer sowie erneut bzw. weitergehend gegen den früheren Fraktionsgeschäftsführer selbst.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ab Ende 2004 Mittel der Fraktion zweckwidrig zur Vorbereitung bzw. Durchführung des Wahlkampfes der CDU Rheinland-Pfalz eingesetzt wurden. Konkret besteht der Verdacht, dass der Einsatz dieser Mittel der Erarbeitung und der Umsetzung eines Wahlkampfkonzepts durch eine Beratungsfirma mit Sitz in Düsseldorf diente.

Gegen die genannten Angehörigen bzw. Mitarbeiter der damaligen Fraktion wurde durch die Staatsanwaltschaft Mainz daher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet. Als weiterer Beschuldigter wird in diesem Ermittlungsverfahren auch der frühere Geschäftsführer der Beratungsfirma geführt. Gegen ihn besteht der Anfangsverdacht der Beihilfe zur Untreue, der daraus resultiert, dass die von seiner Gesellschaft erteilten Rechnungen möglicherweise nicht den wahren Leistungsgegenstand widerspiegelten.

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat zwecks Sicherung weiterer Beweismittel bei der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Mainz Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnräume des früheren Fraktionsvorsitzenden der CDU und des früheren Geschäftsführers der Beratungsfirma sowie für die Geschäftsräume dieser und einer weiteren beteiligten Beratungsgesellschaft erwirkt. Diese Beschlüsse wurden im Verlauf des 05.05.2010 durch Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Mainz und Beamte des mit den Ermittlungen betrauten Polizeipräsidiums Mainz, teilweise auch mit Unterstützung örtlicher Polizeidienststellen, vollzogen. Es wurde hierbei eine Reihe von Beweismitteln sichergestellt, die der Auswertung und der daran anschließenden Bewertung bedürfen.

Klaus-Peter Mieth

Leitender Oberstaatsanwalt

Staatsanwaltschaft Mainz
Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Mainz


Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der früheren Fraktionsspitze der CDU in Rheinland-Pfalz und andere wegen Untreue

Tatort (Vulkan)Eifel: Polizist aus der Eifel soll Kinderpornos gesammelt haben

Man unterschätze mal die Eifel (Bjarne Mädel: "Ich war da noch nie." - TVToday10/10 S. 12) nicht: Da brodelt und blubbert es ganz schön. (Nicht nur in >>>>Bad Tölz und >>>>>Rosenheim geht's zu wie in Klein-Chikago bzw. im/in "Big Easy")
Nachdem das Fernsehen (siehe unten SWR Uwe Ochsenknecht ("Der Bulle und das Landei") drehte für SWR in Monreal, - Und die ARD zeigt "Mord mit Aussicht" ab dem 18.Mai dienstags um 20.15 Uhr.) inzwischen die Eifel für sich entdeckt hat, breitet sich auch immer mehr Realität dort imVulkanischen aus.
Manchmal spielt dann auch der Kommissar-Kollege Zufall ("

Ausgerechnet: siehe unten "Fachleute diskutieren in Trier über Missbrauch - Mehr Fälle als früher kommen ans Licht")

in einer Hauptrolle mit (>>>"war gegen den Polizeibeamten wegen anderer Vorwürfe ermittelt worden, die sich bislang nicht bestätigt hätten.") Inzwischen ist Strafbefehl erlassen worden: Ärgerlich wohl für den Herrn. Akzeptiert er ihn, winken "dienstrechtliche Konsequenzen."(?!?!?!). Wie war das nochmal mit dem STA und den Bildern?>>>>>>>>>

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 24. März 2010 —Die Rechtsanwaeldin hat einen leicht versteckten Artikel gefunden, der aufzeigt, wie sanft die Justiz mit den eigenen Mitgliedern umgeht, wenn bei denen mal jemand erwischt wird. Mir liegt zur Zeit ein Fall vor, bei dem es ausschließlich um weniger als 1000 Dateien geht, kein Vorwurf in Richtung sexueller Nötigung im Raum steht und der Beschuldigte definitiv seine bürgerliche Existenz in die Tonne getreten hat. Eigentlich ein typischer Fall für eine Einstellung (Keine Vorstrafen, keine 1000 Dateien, bürgerliche Existenz zerstört, von der Presse namentlich an den Pranger gestellt usw.), aber ... …

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Kinderporno-Verdacht: Eifeler Polizist suspendiert

18.03.2010 Weil er Kinderpornos besessen haben soll, ermittelt die Trierer Staatsanwaltschaft nach TV-Informationen gegen einen Polizisten der Wittlicher Polizeidirektion. Der 53-jährige Beamte ist suspendiert.[...]
http://www.volksfreund.de/nachrichten/themendestages/themenderzeit/Weitere-Themen-des-Tages-Trier-Kinderporno-ermittlungen-verdacht-polizei-suspendiert-wittlich-vulkaneifel;art742,2390488

28.04.2010

Polizist aus der Eifel soll Kinderpornos gesammelt haben

[...]Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen à 70 Euro bezahlen. Ab 90 Tagessätzen wird ein Strafbefehl als Vorstrafe registriert. Akzeptiert der Polizist die von der Staatsanwaltschaft beantragte und vom Amtsgericht Daun erlassene Strafe, gilt er also als vorbestraft. Das hätte auch dienstrechtliche Konsequenzen.[...] >>>>>>>>>>>>>>



WR-Eifelkrimi "Der Bulle und das Landei"Monreal liegt nicht in Kanada

Nicht Ludwigshafen oder Stuttgart ist Schauplatz für den neuen Krimi des SWR, sondern das idyllische Eifeldorf Monreal, in dem doch - so könnte man meinen - höchstens mal Knöllchen an Falschparker verteilt werden. Doch weit gefehlt: Die Abgründe der Provinz sind mörderischer als gedacht.

http://www.swr.de/kultur/film/swr-eifelkrimi/-/id=3240/nid=3240/did=6191850/1mje2f9/index.html

Neue Krimi-Serie

Tatort Eifel

Ein echter Glücksfall und eine Perle im Programm: Die gelungene Krimiserie "Mord mit Aussicht" mit Caroline Peters als eine in die Eifelprovinz versetzte Kommissarin (DI, 18.5., ARD, 20.15 Uhr)


http://www.tvspielfilm.de/news-und-specials/interviewsundstories/neue-krimi-serie-tatort-eifel,4162850,ApplicationArticle.html


Die Rechtsanwäldin | 24. März 2010 — ... Yussuf K. (Name geändert) auf die letzte Seite der Zeitung EXPRESS ausweichen? Schon kein Prozess, keineöffentliche Hinrichtung - und dann auch noch auf der letzten Seite verstecken. Na dann wollen wir ihm doch zu ein wenig mehr Prominenz verhelfen: 14.400 € Strafe - kein öffentlicher Prozess Staatsanwalt wollte Sex mit 13-Jähriger Was für ein Abgrund... Auf dem Privatcomputer von Staatsanwalt Dieter B. (63, Name geändert) wurden Kinderpornos gefunden. Der Strafbefehl: Läppische 14.400 Euro Strafe! [...] EXPRESS gibt's nicht nur als Print: ... …

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LawBlog | 5. Februar 2010 — Im Jahr 2002 fiel ein Staatsanwalt in Paderborn unangenehm auf. Auf seinen dienstlichen und privaten Computern wurden Kinderpornos gefunden. Das Verfahren wurde ... Nun, sollte man denken, dürfte ausgerechnet ein Staatsanwalt mit einer solchen Vorgeschichte keine nennenswerten ... nicht in NRW, nicht in Paderborn. Der Staatsanwalt bewarb sich, wie die Neue Westfälische ... . Von daher sei alles korrekt gelaufen. Dem Staatsanwalt habe sein damaliges Fehlverhalten gar nicht ... es rumoren, berichtet die Neue Westfälische: Viele Staatsanwälte finden es kaum erträglich, wenn einer ... …

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Polizei und Justiz fordern: Besitz von Kinderpornos härter bestrafen

Fachleute diskutieren in Trier über Missbrauch - Mehr Fälle als früher kommen ans Licht

Trier Besitzer von Kinderpornografie müssten künftig härter bestraft werden. Jedem Ladendieb drohten höhere Strafen, kritisierte Oberstaatsanwalt Peter Vogt (Halle) am Rande einer Expertentagung in Trier im TV-Gespräch. In der Region gab es zuletzt 88 Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie.
http://www.volksfreund.de/totallokal/region/Region-Trier-Kinderpornografie-Strafrecht-Missbrauch-Polizei-und-Justiz-fordern-Besitz-von-Kinderpornos-haerter-bestrafen;art1129,2331903


Causa Jörg Kachelmann: Die Spannung steigt - Vor 7 Minuten Antrag auf Haftaufhebung ...

Update: 11:39 Uhr


Mittwoch, 05. Mai 2010

Mögliche Haftaufhebung verschoben Kachelmann bleibt in Haft

Der TV-Wettermoderator Kachelmann kann weiter darauf hoffen, dass sein Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung aufgehoben wird. Der Haftrichter verschiebt eine Entscheidung darüber auf kommende Woche. Es müssten weitere Ermittlungsergebnisse abgewartet werden.[...]
http://www.n-tv.de/panorama/Entscheidung-im-Fall-Kachelmann-article856656.html


Moderator in U-Haft
Fall Kachelmann - der Richter prüft und prüft

Bewegung in der Causa Kachelmann: Der Anwalt des TV-Moderators hat die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Der Richter wartet auf neue Beweise. "[...>>>SUEDDEUTSCHE online]


Noch mehr Pasta-Teller? Noch mehr Messer?

War es nicht so, dass man bereits Wochen vor seiner Rückkehr (alle Zeit der Welt hatte und) ermittelt hatte????


Gibt's endlich bald wieder Wetter?!?!?!?

Antrag auf Haftaufhebung

Entscheidung im Fall Kachelmann

Der Anwalt des TV-Wettermoderators hat beantragt, den Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung aufzuheben. Kachelmann soll seine ehemalige Lebensgefährtin vergewaltigt haben. Die Entscheidung könnte noch heute fallen.
[live...>>>>>>>>>>>>>>>>>>zwischen Vulkanausbruch und Griechenland-Stillstand]


Komisch?!?!??!

Jörg Kachelmann droht lange Untersuchungshaft


RP ONLINE - Vor 4 Tagen

Kachelmann will Haftbehl aufheben lassen‎ - WELT ONLINE
Kachelmann-Anwalt will Aufhebung des Haftbefehls‎ - RP ONLINE
Kachelmann-Affäre: Anwalt will Haftbefehl aufheben lassen‎ - STERN.DE

Kommt Wetterfrosch Kachelmann bald frei?


Nachrichten.ch - vor 1 Stunde gefunden



Dienstag, 4. Mai 2010

Wertpapier(recht)e: Neues von Rae Ting & N.King - Top Ten - der 3 W - wichtigsten Wertpapiere (weltweit)

Natürlich ohne Obligo!

1. Griechische Staatsanleihen (zweijährig) +999 (Himmelfahrtskomando mit Hellas Angels >>>)

2. Schlecker AS Hausmarke Super Soft „Öko“ (dreilagig) -1 (Expertenurteil>>>>Mitarbeiter nahmen es sogar mit nach Hause - kann es einschöneres Kompliment geben?)

3. Griechische Staatsanleihen (zehnjährig) – (beidseitig verwendbar - besichert von Gyros Papandreou und Angela Mamamerkel) +1001

4. Sicherheitszetifikat der Bohrinsel „Deepwater Horizon“ + 2.500.000

5. Hakle Feucht (unparfümiert) -3

6. L‘TUR Flyer („Nix wie weg“) von gestern (Schnell fliegen bevor „ER“ es sich wieder anders überlegt – Jetzt günstig IN den Urlaub) +5

7. BILD-Zeitung

8. For free - King-Magazine – Geschmack ist King +9

9. 1-EURO-SCHEIN des Anstoßes +5 (Historisches WP: 2010 Das letzte Jahr des EURO)

10. L‘TUR Flyer („Nix wie heim“) von morgen (Schnell fliegen bevor „ER“ es sich wieder anders überlegt- Jetzt günstig AUS dem Urlaub) +5


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Juristische Poesie? - Juristische Poesie - in Zeiten der Vulkanausbrüche, versinkenden Bohrinseln und des europaweiten Koch-Mehrin-Verbots

"Ich sah das Böse funkeln in den Augen der Rechtsgutachten
/In einer Zeit, die Erlaubtes mit Verbotenem verwechselt/
Wenn ich die Wahrheit enthülle,
kommt ein Monster aus seinem Versteck."

Würde jemand aus dem Justizbetrieb (ein Fachanwalt für Familienrecht gar) in Deutschland solch unverschleierte volksverhetzende Kritik über z.B. Familienrechtsgutachten "dichten", müsste er/sie sich wohl sein/ihr schwarzes Gewand über den Kopf ziehen und zwei Sehschlitze reinmachen, um in Zukunft unerkannt und damit vor Rechts- und Links-Verfolgung gefahrlos durchs Leben zu kommen. EMMA und Alice kämen sicher gleich zusammen und persönlcih mit der Neunschwänzigen, ersatzweise mit dem inzwischen nutzlos gewordenen 3er Eisen der Frau Woods.... .

Da es aber von der begnadeten, mutige Hissa Hilal

("Aufgeklärter Geist unter dem Schleier")

, welch Geschlechts "es" auch immer sein mag,
ist,
ist es natürlich große Poesie.

Klasse!

(Es hat so etwas Tröstliches in dieser trostlosen Zeit.)

Eine Burka kann ja so befreiend auf den Geist wirken.

Die Rechtsanwäldin fordert daher gerührt und geschüttelt, unverhüllt ein europaweites schleierhaftes Silvana Haram-Koch-Mehrin-Verbot ("Ich bin verunsichert").
Sofort! >>>>

BTW: Woher weiß man/frau eigentlich so genau, dass ein Burka-.Verbot "nur" 2000 Frauen in Frankreich betrifft? Wie hat man Doppelzählungen vermieden? Haben die schon alle einen eingepflanzten Chip? Sind es wirklich alles Frauen? Woher weiß man/frau DAS?

"Deutliche Worte

In ihren Gedichten bezeichnet sie ihre Gegner poetisch als "kläffende Hunde" und "zischende Schlangen". Im Interview ist sie noch direkter: "Wenn die Gesellschaft dich immer gleich angreift - dich immer verdächtigt und bestrafen will, wenn das der Geist des Zusammenlebens ist, dann stimmt etwas nicht. Wo kommt das her? Von bestimmen [...] Führern! Die haben etwas Negatives in ihrer eigenen Struktur, was sie über die Religion verbreiten. Die benutzen die religiöse Sprache nur, um Anderen ihre Weltsicht aufzuzwingen."

Silvana Koch-Mehrin???

Nö!

Guckst Du!



Finanzgericht (FG)Rheinland-Pfalz: Verlorene Aufwendungen bei Hausbau (Insolvenz der Baufirma) keine außergewöhnlichen Belastungen. AZ 2 K 1029/09

Mit Urteil vom 24. März 2010 zur Einkommensteuer 2005, Aktenzeichen 2 K 1029/09, hat sich das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage geäußert, ob verlorene Aufwendungen im Rahmen eines Hausbaus als außergewöhnliche Belastungen (agBel) berücksichtigt werden können.



Im Streitfall hatten die Kläger mit der A-GmbH im Juni 2005 einen Vertrag über die Errichtung eines gemischtgenutzten Einfamilienhauses (EFH) zu einem vereinbarten Preis von rd. 220.000.- € geschlossen. Gemäß dem Zahlungsplan stellte das Unternehmen noch im Juni 2005 einen Betrag von rd. 44.000.- € in Rechnung. Die Kläger zahlten, ohne dass mit dem Bau begonnen wurde; danach fiel das Unternehmen in Insolvenz. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde noch im Jahre 2005 mangels Masse abgewiesen. Im Oktober schlossen die Kläger einen weiteren Vertrag zur Errichtung des EFH zu rd. 233.000 € mit der B-GmbH ab, im April 2006 wurde der Neubau abgenommen.

In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 machten die Kläger einen Betrag von rd. 59.000.- € (=verlorene Zahlung rd. 44.000 € an die A-GmbH, rd. 13.000.- € Preisdifferenz zwischen A-GmbH und B-GmbH sowie weitere Kosten) als agBel geltend. Die Aufwendungen seien als agBel abzugsfähig, weil sie nicht der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen erwachsen würden. Bei einem üblichen Bau fielen solche Kosten nicht an, sie hätten sich diesen Kosten aus rechtlichen, tatsächlichen und sittlichen Gründen nicht entziehen können. Die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen ergebe sich aus der Insolvenz der A-GmbH, die sie nicht persönlich oder willentlich herbeigeführt hätten.

Demgegenüber berücksichtigte das Finanzamt (FA) nur einen geringen Teil der geltend gemachten Kosten im Zusammenhang mit einer beabsichtigten gewerblichen Nutzung und lehnte die Anerkennung der übrigen Aufwendungen bei den agBel ab.



Die Klage, mit der die Kläger die steuerliche Berücksichtigung sämtlicher Aufwendungen im Streitjahr 2005 begehrten, hatte jedoch keinen Erfolg.



Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, hinsichtlich der geltend gemachten Preisdifferenz in Höhe von rd. 13.000.- €, handele es sich um Aufwendungen, die von den Klägern zur Errichtung des Hauses geleistet worden seien. Diese seien zwingend Teil der Herstellungs- oder Anschaffungskosten des neu errichteten Hauses geworden und könnten zusammen mit den übrigen Herstellungskosten – über einen jährlichen AfA-Betrag ab 2006 - abgeschrieben werden.

Im Übrigen seien keine agBel der Kläger gegeben. Soweit im Streitfall die A-GmbH nach Zahlung aber vor Leistungserbringung in Insolvenz gegangen sei, habe sich lediglich das jeder rechtsgeschäftlichen Verpflichtung immanente Risiko einer Leistungsstörung realisiert. Dies sei nicht außergewöhnlich. Die wesentliche Ursache, die zu dem den Klägern entstandenen Schaden geführt habe, sei der Abschluss eines Vertrages auf Errichtung eines EFH gewesen. Dieser Vertrag habe die entsprechende Zahlungsverpflichtung ausgelöst. Daraus folge, dass der Abschluss der von den Klägern eingegangenen Verträge als das die streitigen Aufwendungen auslösende Ereignis nicht auf einer Zwangsläufigkeit beruhe, wie sie für agBel notwendig sei. Die Kläger seien nämlich nicht gezwungen gewesen, ein ihren Wohnbedürfnissen entsprechendes Haus zu erwerben.

Die Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Verlorene Aufwendungen bei Hausbau (Insolvenz der Baufirma) keine außergewöhnlichen Belastungen.

Montag, 3. Mai 2010

ARTE bringt's (an den Tag): Tatort Familie - Unter dem Mantel des Schweigens - Wenn Väter Täter werden - Debatte

20:15 Tatort Familie - Inzest

20:15 Unter dem Mantel des Schweigens

21:00 Wenn Väter Täter werden

21:30 Debatte

22:00 Im Angesicht des Verbrechens

22:55 Im Angesicht des Verbrechens


Dienstag, 4. Mai 2010 um 20.15 Uhr

Wiederholungen:
10.05.2010 um 00:50
Tatort Familie - Inzest
(105mn)
ARTE F
Produzent: Doc En Stock

Inzest, der sexuelle Kontakt zwischen engen Verwandten, zählt zu den strengen gesellschaftlichen Tabus. Der Themenabend will das Schweigen brechen, das über dem Tabu Inzest liegt, und den Opfern eine Stimme geben.

Inzest, der sexuelle Kontakt zwischen engen Verwandten, zählt zu den strengen gesellschaftlichen Tabus. In Deutschland gilt er als Straftatbestand und wird juristisch verfolgt. Aber Inzest kommt häufiger vor, als allgemein angenommen wird, denn die meisten sexuellen Übergriffe und Vergewaltigungen geschehen innerhalb der Familie. Der Themenabend will das Schweigen brechen, das über dem Tabu Inzest liegt, und den Opfern eine Stimme geben.[...]
http://www.arte.tv/de/woche/244,broadcastingNum=1141231,day=4,week=18,year=2010.html




Inzest ist ein Tabu und ein Verbrechen, das vom Schweigen lebt. In der Dokumentation erzählen Opfer, Täter und Zeugen zum ersten Mal von ihren schmerzhaften Erfahrungen, die sie lange Zeit aus Scham nicht auszusprechen wagten.

Inzest ist nicht nur ein gesellschaftliches Tabu, Inzest ist - zumindest in einigen europäischen Staaten wie Großbritannien, Italien und Deutschland - ein Verbrechen, das strafrechtlich verfolgt wird. Die Dokumentation erzählt Geschichten des Inzests.[...9
http://www.arte.tv/de/woche/244,broadcastingNum=1141232,day=4,week=18,year=2010.html


Wenn Väter Täter werden

Was geht in Menschen vor, die sich des sexuellen Missbrauchs in der eigenen Familie schuldig machen?
Was geht in Menschen vor, die eines der strengsten gesellschaftlichen Tabus brechen und sich des sexuellen Missbrauchs in der eigenen Familie schuldig machen? Die Dokumentation lässt neben den Tätern Experten zu Wort kommen, die versuchen, die Handlungsweisen von Inzesttätern zu erklären.[...]

http://www.arte.tv/de/woche/244,broadcastingNum=1145392,day=4,week=18,year=2010.html



Dienstag, 4. Mai 2010 um 21.30 Uhr

Wiederholungen:
10.05.2010 um 02:05
Debatte
(Frankreich, 2009, 33mn)
ARTE F


Die Gäste:

- Hans-Jörg Albrecht, Direktor am Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht, Freiburg

- Martine Nisse, Familientherapeutin

http://www.arte.tv/de/woche/244,broadcastingNum=1145393,day=4,week=18,year=2010.html

Wissenschaftsplagiat: von denen, die sich mit fremden Fehlern schmücken ...

http://www.jurablogs.com/de/dr-s-h-c-dr-h-s-c-promotion-bestechung-juristen-duerfen-doktortitel-behalten

Volker Rieble: Das Wissenschaftsplagiat. Vom Versagen eines Systems.

Manchmal reicht sie dann doch nicht, die kostenlose Macht der Schwarmintelligenz der Blogger. Manchmal bedarf es dann doch des investigativen Einzelkämpfers wie Volker Rieble, Rechtsprofessor aus München.

"Der Münchner Rechtsprofessor Volker Rieble studierte penibel fast schon vergilbte Akten und entlarvte den Zeugen eines Betrugsverfahrens selbst als Tatverdächtigen. Nun läuft gegen diesen, einen Hamburger Fachhochschulprofessor, ein Disziplinarverfahren, das mit der Entlassung des Beamten aus dem Staatsdienst enden könnte. Der Grund: Der Hochschullehrer hat mit heimlicher Hilfe eines gelernten Juristen ..."
Ehe wir uns selbst des Plagiats schuldig machen hier ien paar LINKS zum Original (leseprobe) und Rezensionen:

Volker Rieble: Das Wissenschaftsplagiat. Vom Versagen eines Systems. Verlag Klostermann, Frankfurt/Main 2010. 120 Seiten. 14,80 Euro.
Leseprobe: http://www.klostermann.de/leseprobe/rieble.pdf

[...]Das Beispiel aus Erlangen ist besonders krass: Die Universität hat den betrügerischen Habilitationsversuch von 2002 weder an die Dienstvorgesetzten des FH-Professors gemeldet noch an die Hamburger Uni, die ihm seinen Doktortitel wegen Unwürdigkeit wieder entziehen könnte. Erst Riebles Buch brachte jetzt das Disziplinarverfahren in Gang. In mehreren anderen Fällen angemaßter Autorschaft von Professoren blieb es wiederholt bei folgenlosen Rügen durch die Hochschulleitung unter vier Augen oder im verschlossenen Briefumschlag, jüngst noch in Frankfurt am Main. Rieble spricht von dem heute an allen Hochschulen installierten „Wächterrat“ zur Untersuchung unsauberer wissenschaftlicher Praxis als einer „Verschonungs-Option“ ohne abschreckende Wirkung. Auch der Deutsche Hochschulverband, die Standesvertretung der Universitätsprofessoren, ließ zwei seit drei Jahren unstrittige Plagiatsfälle auf sich beruhen, als ob nichts Standeswidriges passiert wäre. Erst jetzt, nach dem Enthüllungsbuch, wird der Verband „prüfen“, wie Sprecher Matthias Jaroch erklärt, ob die beiden überführten Jura-Hochschullehrer Hans-Peter Schwintowski (Berlin) und Axel Wirth (Darmstadt) weiterhin Mitglied sein können.
Mehr: http://www.merkur.de/2010_17_Karriereschmuck_a.41837.0.html?&no_cache=1

http://www.faz.net/s/RubC17179D529AB4E2BBEDB095D7C41F468/Doc~E8151FC4F69204C88B6CD14B380568EF8~ATpl~Ecommon~Scontent.html

http://www.zeit.de/studium/hochschule/2010-04/plagiate-wissenschaft-uni