Mittwoch, 26. August 2009

Gerichtspräsident: „ein ganz normales Scheidungsverfahren“ - laut BILD

Das Paar lebte in Scheidung Frau schießt ihren Mann
vor Amtsgericht nieder

Das Opfer ist schwer verletzt - Täterin gefasst


BILD:

Normales Scheidungsverfahren (mit Calamity Jane)?

Klar, letzte Woche schon/noch so einer, der einfach nicht zuhören konnte/wollte. Auch seine zukünftige Ex-Partnerin redete "normal" emmanzipiert von hinten auf ihn ein ...
- anstatt wie früher üblich weiblich-sanft mit Gift töten zu wollen.

Sie küssten und sie schlugen sich

Beziehungsdrama

17.08.2009, 17:05

Von Alexander Krug

Eine eifersüchtige Ehefrau hat bei einer "Aussprache" in der Sonnenstraße auf ihren Mann eingestochen. Nun ist sie angeklagt wegen versuchten Mordes.[...]

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/29/484464/text/


Versorgungsausgleich erledigt?

Nicht sicher.

Schulter ist gut. Kommt wohl auf die Herznähe und Ernsthaftigkeit der Redseligen an ...

Chris Rock on Relationships & Satisfying Women

http://www.youtube.com/watch?v=5fQyz_aecNc

"Don't argue, you cannot win ..."


  1. Amtsgericht Gelsenkirchen: Frau schießt im Gericht auf Ex-Mann‎ - vor 3 Stunden gefunden
    Vor dem Amtsgericht in der westdeutschen Stadt Gelsenkirchen soll am Mittwoch der aktuellen Woche eine Frau auf ihren ehemaligen Mann geschossen und ihn ...
    die Newsblogger - 89 weitere Artikel »
  2. Scheidungstermin: Frau schießt vor Gericht auf Mann - SPIEGEL ...

    26. Aug. 2009 ... Frau schießt vor Gericht auf Mann. Bluttat vor dem Amtsgericht in Gelsenkirchen: Eine Frau soll im Vorfeld eines Scheidungstermins auf ihren ...
    www.spiegel.de/.../0,1518,645024,00.html - vor 4 Stunden gefunden - Ähnlich
  3. Amtsgericht Gelsenkirchen - Frau schießt vor Gericht auf Mann und ...

    26. Aug. 2009 ... In Gelsenkirchen hat eine Frau während einer Gerichtsverhandlung auf einen Mann geschossen und ist danach geflüchtet.
    www.abendblatt.de/.../Frau-schiesst-vor-Gericht-auf-Mann-und-fluechtet.html - vor 4 Stunden gefunden - Ähnlich
  4. Scheidung in Gelsenkirchen: Frau schießt vor Gericht auf ihren ...

    26. Aug. 2009 ... Vor dem Amtsgericht in Gelsenkirchen hat eine Frau ihren Noch-Ehemann attackiert und mit mehreren Schüssen schwer verletzt.
    www.welt.de/.../Frau-schiesst-vor-Gericht-auf-ihren-Mann.html - vor 3 Stunden gefunden - Ähnlich
  5. Im Amtsgericht Gelsenkirchen: Frau schießt ihren Mann nieder ...

    26. Aug. 2009 ... Schüsse in Gelsenkirchen: Vor dem Amtsgericht feuerte eine Frau zweimal auf ihren Mann. Er wurde schwer verletzt, die Polizei nahm die Frau ...
    www.bild.de/.../frau-schiesst-auf-ihren-ex-mann.html - vor 3 Stunden gefunden - Ähnlich
  6. Amtsgericht Gelsenkirchen: Frau schießt auf Ex-Mann | NGZ Online

    26. Aug. 2009 ... Amtsgericht Gelsenkirchen: Frau schießt auf Ex-Mann. Gelsenkirchen (RPO). Vor dem Amtsgericht in Gelsenkirchen hat am Mittwoch eine Frau auf ...
    www.ngz-online.de/.../Frau-schiesst-auf-Ex-Mann.html - vor 3 Stunden gefunden - Ähnlich
  7. Gelsenkirchen: Frau schießt im Amtsgericht auf Ex-Mann ...

    26. Aug. 2009 ... Im Amtsgericht Gelsenkirchen hat eine Frau auf ihren Ex-Mann geschossen. Laut Polizei feuerte die Frau mindestens zwei Mal ihre Waffe ab, ...
    www.focus.de/.../gelsenkirchen-frau-schiesst-im-amtsgericht-auf-ex-mann_aid_429712.html - vor 3 Stunden gefunden - Ähnlich
  8. Frau schießt Mann bei Scheidungstermin nieder - Yahoo! Nachrichten ...

    Gelsenkirchen (AP) Unmittelbar vor dem Scheidungstermin hat eine Frau in Gelsenkirchen ihren ... auf offener Straße niedergeschossen. - Frau schießt Mann bei.
    de.news.yahoo.com/.../twl-frau-schiet-mann-bei-scheidungstermi-8b73c05.html - vor 3 Stunden gefunden - Ähnlich
  9. Frau schießt Mann bei Scheidungstermin nieder - Gelsenkirchen ...

    26. Aug. 2009 ... Gelsenkirchen. Vor dem Gelsenkirchener Amtsgericht hat eine Frau am Mittwochvormittag auf ihren Noch-Ehemann geschossen. Der Mann wurde ...
    www.derwesten.de/.../gelsenkirchen/.../detail.html - vor 3 Stunden gefunden - Ähnlich

Hassemaneuro? "Gutachten: Pleite-Bank Hypo Real Estate ist nichts mehr wert"

Der Unternehmenswert der staatlich gestützten Pleite-Bank HRE liegt laut einem eigenen Gutachten der Bank bei Null. Bisher hat die HRE bereits über 100 Milliarden Euro erhalten. Doch damit noch nicht genug: Bis Jahresende braucht die Bank laut Medienberichten weitere sieben Milliarden Euro.
Zum Beitrag:
http://www.welt.de/wirtschaft/article4399145/Pleite-Bank-Hypo-Real-Estate-ist-nichts-mehr-wert.html#reqRSS


ABwracken? Verschrotten? Na, wir wissen nicht:

"KFZ-Wertermittlung via Internet - KFZ-Wert.info macht teure Gutachten überflüssig

Krefeld – Die Abwrackprämie hat es offenbart: Viele Deutsche kennen den Wert ihres Fahrzeuges nicht. Und das hatte Folgen. Sie strichen zwar die begehrte Prämie beim Neuwagenkauf ein, ließen aber ihren "Alten", der zum Teil wesentlich mehr Wert war, verschrotten."

Vielleicht sollte man also noch mal einen Schnell-Durchlauf bei der HRE machen!!!!!!!!!!!!!!

Zum Beitrag:

http://www.openpr.de/news/342971/KFZ-Wertermittlung-via-Internet-KFZ-Wert-info-macht-teure-Gutachten-ueberfluessig.html

In schlechter Verfassung: Hessen und der Fall Karin Wolski

Bisher belief sich die Medienbericherstattung über den Fall der Spitzen-Verfassungsrichterin und unbedarften Hausfrau (SZonline: "Dem Klischee vom unbedarften Heimchen hinterm Herd, das ehrfürchtig und kommentarlos dem Ehemann alle Entscheidungen überlässt, entspricht Karin Wolski ganz gewiss nicht.") in christlicher Personalunion auf die üblichen verdächtigen MAINstream-Medien FR und FAZ, in deren Beritt der Nicht-Fall der Richterin Karin Wolski nunmal liegt.
Seit gestern dreht der Fall ins Bundesrepublikanische:


Da klinkte sich auch die SÜDDEUTSCHE (online: http://www.sueddeutsche.de/politik/959/485386/text/) - München ein.

Ein deutliches Zeichen, dass es zu Ende geht? Das Ding zieht Kreise ...
Nächste Woche also FOCUS, SPIEGEL, DIE ZEIT und STERN.


*Die Immobilienmaklerin packt aus: "Frau Wolski wusste Bescheid"

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/kommentare/1891801_Kommentar-Als-Richterin-untragbar.html


Hessen: Koalition hält die Hand über Wolski
Die hessischen Grünen fordern den Rücktritt von Karin Wolski, wenn sie Vorwürfe gegen sie nicht aufklären kann. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Betrugsfall. Weil sie keinen sehen darf? Von Pitt von Bebenburg
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1891927_Koalition-haelt-die-Hand-ueber-Wolski.html

**
Vorwürfe gegen Richterin Wolski: Was wusste die Ehefrau? - Hessen
FAZ.NET - Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung muss sich der Frankfurter Anwalt Michael Wolski von Oktober an vor dem Darmstädter Landgericht...
http://www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~E55464329EA3742AE95BAAE41A2228B0B~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell


***

Rücksicht auf eine Richterin

Hessen: Steuerprozess

25.08.2009, 17:53

Teile eines schmutzigen Erbkrieges: Die hessische Top-Juristin Karin Wolski bleibt offenbar von einem Steuerprozess verschont - wegen guter Kontakte zur CDU.

http://www.sueddeutsche.de/politik/959/485386/text/



Montag, 24. August 2009

"Neue" Dreierkette des StGB: vom Leutnant- zum Generalverdacht



"Le Schönke-Schröder enchainé", "Le Tröndle-Fischer enchainé" et "Le Lackner enchainé".


Nein, nein, liebe Leser/-innen, liebe Gucker/-innen: Das ist KEINE Bild-Ente!
Kein Hoax, das ist Life 2.0.

Gut, in der letzten Zeit sind wohl einige Richter mehr als sonst (üblich) wegen Rechtsbeugung verurteilt worden und mancher Jura-Student der next generation scheint bei Hausarbeiten und Klausuren mit dummen Gedanken noch nicht ausgelastet gewesen zu sein. Auch gegen Justizangestellte wird derzeit ermittelt. Okay.
Aber deshalb gleich alle (anderen) unter Leutnant- und Generalverdacht zu stellen
(bzw. alle drei an die Kette zu legen, gleich alle 3 (!!!), während die dazugehörigen Gesetze einfach so frei rumstehen/-liegen).
Oder was soll uns dieses Bild wirklich sagen?
Welche Assoziationsketten rasseln lassen? Sollen wir an Lessings Tempelherrn (Nathan der Weise) denken?

"Es sind nicht alle frei, die ihrer Ketten spotten."

oder gar an den mindermeindenden Voltaire (Potpouri, ja eben Pot pourri!)?

"Diese Welt ist ein einziges großes Narrenhaus, wo Irre andere Irre in Ketten legen."

Oder an Dr. Karl Marx?

"Mögen die herrschenden Klassen vor einer juristischen Revolution zittern. Die Kommentare haben nichts in ihr zu verlieren als ihre Ketten. Sie haben eine Welt zu gewinnen. Jurastudenten aller Bundesländer, vereinigt euch!"

Oder einfach nur melden:

"Kein Kommentar"

?!?!?!??!

(zurücklehnen, nachdenken .... und - für den, der es kann, genießen!)


Der Anwalt: ein Organ der Rechts(chreib(e))pflege


Und was für eines:
Rechtschreibekenntnisse (Ja, ja, Google
>>m.w.i.N. >>>, is' ja schon gut, wir meinten "Rechtschreibkenntnisse"- und die noch (nur) am PC...!?!?!?)
Hoffentlich hat dieser Anwalt eine Mitarbeiterin (oder mehrere Auszubildende?) gefunden, die welche hatte (haben).
Nur wie hat er sie/sie dann erkannt?!!??

Der Anfang einer neuen Serie: Der Anwalt zwischen Rechtschreib- und Rechtsprechung am PC.

Auch für Anwältinnen mit Rechtsprechegrundkenntnissen.


Samstag, 22. August 2009

Übermüt(z)ige Muslima! - Der Widerspenstigen Zähmung - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. August 2009 - 2 AZR 499/08 -

Pünktlich zum Beginn des RAMADANs (nebenbei: Ramadan mubarak, allen muslimischen LeserINNEN - mit und/oder ohne Kopftuch/Mütze und Lesern) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) noch einmal klargestellt, wer hier in Deutschland beim "Krieg der Gartenzwerginnen" den obersten Hut aufhat:

Da kann man offensichtlich noch so viele Fragebogen <<<< ausfüllen lassen:
Wenn die Werte unseres GRUNDGESETZES nicht wirklich verinnerlicht werden, was nützt da das auswendig gelernte Ausfüllung (wie bei der theoretischen Füherscheinprüfung!) von Fragebogen?

Auch >>> HIER handelte es sich um eine PÄDAGOGIN (deren Uneinsichtigkeit in den Art. 3 GG auch nach dem Urteil bezweifelt werden darf!!!) ...., die doch allen Ernstes und sogar FACHanwaltlich vertreten glaubte, hier mit der Begründung GEGEN ART. 3 GG (!!!) auf den Sodnerstatus eines zudem angeblich arabisch-islamischen Haushalt eine Einbenennung durchdrücken zu können. Geradezu abenteuerlich die "Begründung" der Neu-Deutschen auf das satanisch-schikanöse Verhalten syrischer und/oder marokkanischer Zöllner (Seit wann regieren die in Deutschland!), die offensichtlich nicht einmal selbst "ihren" KORAN zu kennen scheinen. Der verbietet ausdrücklich eine Adoption und Einbenennung (KORAN SURE 33, ("Die Verbündeten" 4-5) steht damit im völligen Einklang mit der deutschen Verfassung, dem Europäischen Menschenrecht und ständiger deutscher Rechtsprechung zur Einbenennung.

Angesichts solch beharrlich unbelehrbarer "Pädagoginnen" (wenn nicht Kopftuch dann Mütze)!, what nextt??? - Glatze), die offensichtlich selbst erst einmal lernen müssen, sich an die deutsche Rechtsordnung, insbesondere an das Gleichheitsgebot des GG zu halten, werden dann schon Erinnerungen zur Diskussion über den deutschen "Extremistenerlass" wach ... .

Nachsitzen und Nachschulung sind offensichtlich - mindestens - angesagt!

Pressemitteilung Nr. 82/09 Bundesarbeitsgericht

Abmahnung wegen religiöser Kopfbedeckung in der Schule


Nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen dürfen Lehrer und pädagogische Mitarbeiter während der Arbeitszeit keine religiösen Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes oder den religiösen Schulfrieden zu gefährden. Diese Regelung steht im Einklang mit dem Grundgesetz sowie den nationalen und europäischen Diskriminierungsverboten. Eine Kopfbedeckung, die Haare, Haaransatz und Ohren einer Frau vollständig bedeckt, stellt eine religiöse Bekundung dar, wenn sie erkennbar als Ersatz für ein islamisches Kopftuch getragen wird.

Die Klägerin hat die Unwirksamkeit einer Abmahnung geltend gemacht, die ihr wegen ihrer Kopfbedeckung vom beklagten Land erteilt worden ist. Die Klägerin ist islamischen Glaubens und an einer Gesamtschule als Sozialpädagogin tätig, in der sie mit Schülern unterschiedlicher Nationalitäten und Religionen in Kontakt kommt. Seit sie einer Aufforderung des beklagten Landes nachgekommen ist, das von ihr zuvor getragene islamische Kopftuch abzulegen, trägt die Klägerin eine Mütze mit Strickbund, die ihr Haar, den Haaransatz und die Ohren komplett verbirgt.

Ihre Klage blieb - wie in den Vorinstanzen - vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts war die Kopfbedeckung als religiöse Bekundung und nicht nur als ein modisches Accessoire aufzufassen. Sie verstieß deshalb gegen das gesetzliche Bekundungsverbot.


Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. August 2009 - 2 AZR 499/08 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2008 - 5 Sa 1836/07

RSS-Feed zu den Entscheidungen BAG abonnieren? >>>>
http://www.bundesarbeitsgericht.de/rss.html



WIKIPEDIA: Mütze >> http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCtze
"

Eine Mütze (österr. meist Haube) ist eine weiche Kopfbedeckung, die aus Stoff, Wolle, Leder oder Fell bestehen kann. Sie wird zum Schutz vor Kälte, Wind und Wetter oder aus modischen, religiösen, sozialen oder beruflichen Gründen getragen. Im Gegensatz zum Hut besitzt eine Mütze keine umlaufende Krempe.

Die Mütze kann bestimmte Formen annehmen, z. B. zur Spitze hin zulaufen oder den Kopf fest umschließen. Außerdem kann sie auch mit einem Schirm, einem Nackenschutz und/oder Ohrenschützern versehen sein. Die Frisur wird durch das Tragen einer Mütze teilweise oder ganz verdeckt.

Im Arabischen bezeichnet al-musta-kah einen Pelzmantel mit langen Ärmeln. Daraus entstand das Wort almutia, womit ein Kapuzenmantel der Mönche gemeint war. Im mittelalterlichen Deutsch nannte man die Kapuze selbst almuz, was schließlich zu Mütze verkürzt wurde."


Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

...

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nicht (sic! niiiiiihhhhicht!!!!) B.E.V.O.R.Z.U.G.T. (die Kehrseite der Maille) wird nur allzu gerne von Femokraten- und MigrantINNen-VertreterINNen vergessen.

GG für viele: http://dejure.org/gesetze/GG/3.html

Donnerstag, 20. August 2009

(Männliches) Berufsgeheimnis! - Pssst, vertraulich!

Wir können nicht klagen ...!

Es gehört zum Wesen der Berufstätigkeit des Rechtsanwaltes, dass Gerichte ihm unter dem Siegel der Verschwiegenheit höchst vertrauliche Entscheidungen anvertrauen, die, da es sich z.B. um eine Rechts
anwaltsordnung handelt, ja auch nur Männer betrifft ud diese Geheim-Entscheidungen nur im männlichen KollegENkreis hinter vorgehaltener Hand bzw. mittels SSL-encrypted-Email oder abhörsicherer (Mobil-)Telefone kolportiert werden dürfen. Die BRAK stellt diese auch allein ihren MitgliedERN exklusiv im männlichen nicht-öffentlichen INTRANET (bitte nur Männer klicken: PDF BRAK-Mitteilung 2/2009) - Der anwaltliche Briefbogen S.55 ff) zur Verfügung, da nach 5.8 der Berufsregeln für Rechtsanwälte eben nur für die männlichen Vertreter eine Pflicht zur Fortbildung besteht (analog: deutsche Berufsordnung vom 01.07.2009), da die berufsrechtlichen Entscheidungen halt ohnehin nur die Männer betreffen.

Dies gilt natürlich auch und gerade für die öffentliche Beantsandungen zur Nicht-Berücksichtigung bzw. Nicht-Erfüllung von Berufspflichten, wie bei beharrlich falscher Verwendung von irreführenden Briefköpfen.
Große Mädchen in der Anwaltschaft dürfen sich also (un)beanstandet weiter eines irreführenden Briefkopfes bedienen, obwohl z.B. die "Aufbrauchfrist" ohnehin längst vorbei sein dürfte und ohnehin die (Köpfe der) Briefe und HTML-Emails mittels eines Textverarbeitungsprogramms on the fly produziert werden.

Hinweise auf eine Zulassung bei den örtlichen Gerichten sind demnach also sachlich unzutreffend und müssen daher ebenso nur für RechtsanwÄLTE unterbleiben, wie der Hinweis, bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen zu sein.


Der Hinweis auf eine Vertretungsberechtigung oder Postulationsfähigkeit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist zwar sachlich zutreffend, stellt nach in der Rechtsprechung vertretener Auffassung jedoch eine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit für Männer dar.

Zur männlichen Begründung wird angeführt, dass die angesprochenen Verkehrskreise durch einen entsprechenden Hinweis zu der fehlerhaften Vorstellung gelangen könnten, dass Rechtsanwälte mit entsprechendem Hinweis auf die Vertretungsberechtigung mit Befugnissen ausgestattet sind, welche nicht alle RechtsanwältE besitzen. Bei Rechtsanwältinnen ist das "natürlich", gesetzlich, bio-logisch gaaaaanz anders.



  • LG Dresden, Urteil vom 05.09.2008, Az. 42 HK O 227/08
  • LG Frankenthal, Beschluss vom 06.06.2008, Az. 3 O 238/08
  • LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.02.2008, Az. 3 O 233/08
  • OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30. 11. 2007, Az. 1 W 193/07 zur Erklärung „zugelassen am OLG und LG Dresden”, welches die Erheblichkeit des Wettbewerbsverstoßes lediglich daran scheitern ließ, dass der Briefkopf mit den streitgegenständlichen Ausführungen zur Zulassung nur sieben Tage nach Inkrafttreten der Neuregelung der Anwaltszulassung am 01.06.2007 verwendet worden war und der betreffenden Rechtsanwaltskanzlei für diesen kurzen Zeitraum eine Aufbrauchfrist hinsichtlich seiner Briefbögen zuzubilligen war.


Wir schreiben zwar inzwischen August 2009, sind aber von einer GLEICHberechtigung bzw. GLEICHverpflichtung noch lange entfernt.
Bis dahin können wir nicht klagen - oder gar die BRAK anrufen ... .


BERUFSREGELN DER RECHTSANWÄLTE

DER EUROPÄISCHEN UNION


5.8

Rechtsanwälte müssen ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten aufrechterhalten und ausbauen unter Berücksichtigung der europäischen Dimension ihres Berufes.


§ 25 Beanstandungen gegenüber >>Kollegen<<

Will ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass er gegen

Berufspflichten verstoße, so darf dies nur vertraulich geschehen, es sei denn, dass die Interessen des Mandanten oder eigene Interessen eine Reaktion in anderer Weise erfordern.


Montag, 17. August 2009

Jurastudenten zocken Webnutzer für Luxusautos ab

Jura 2.0 - The next generation???

Jurastudenten zocken Webnutzer für Luxusautos ab

Um ihren ausschweifenden Lebenswandel zu finanzieren, sollen drei Göttinger Jurastudenten im großen Stil Internetnutzer abgezockt haben. Die Staatsanwaltschaft warf den 25 und 26 Jahre alten Männern zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Göttingen gewerbsmäßigen Betrug in rund 1000 Fällen vor. mehr(FTD-onine 17.08.2009)

Ohnmacht: "Fünf Wochen für den Anwaltstitel"

"Eine Italienerin ist in Ohnmacht gefallen, als sie die Zivilrechtsklausur sah. Aber am schwersten tun sich die Franzosen."

Axel Granemann, Repetitor

Galopp-Repetitorium: "... zwischen Rentnern, Russen und Rennpferden ..."


Juristen aus dem EU-Ausland können im Schnelldurchlauf eine deutsche Anwaltszulassung ergattern. Für die Prüfung pauken viele in Baden-Baden

von Melanie Amann (FAS-Print: 8./9. August Nr. 182 Seite C 2 Beruf und Chance - Arbeitsrecht

ONLINE:

Arbeitsrecht

Fünf Wochen für den Anwaltstitel

Von Melanie Amann





16. August 2009
Es dauert ganz schön lange: Bevor sich deutsche Juristen Anwälte nennen dürfen, verbringen sie neun Semester an der Universität, zwei Jahre im Referendariat, und sie schreiben je nach Bundesland Dutzende Klausuren und diverse Hausarbeiten. Es geht auch schneller - jedenfalls für Juristen aus dem europäischen Ausland. Die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union öffnen ihnen den deutschen Rechtsmarkt - wenn sie eine Eignungsprüfung bestehen. Auf dem Weg zu dieser Prüfung machen viele Anwälte aus Portugal, Frankreich oder Finnland Station in Baden-Baden.
[...]
http://www.faz.net/s/Rub1A09F6EF89FE4FD19B3755342A3F509A/Doc~EF8A73DD92BBD4E9091AECFDB69B82409~ATpl~Ecommon~Scontent.html




Zur Güte: Zu Guttenbergs virtuelle Gesetzgebungsgemeinschaft zu Google

... und dann kommt auch noch der Europäer ... .


Kaum dass über das WiMi-Outsourcen von ministerieller Arbeit in Anwaltskanzleien diskutiert wird, klinkt sich auch noch das JuMi, namentlich Zypries selbst ein:

Rechtsberatung: Professor schrieb an Zypries-Gesetz mit

Auch das Justizministerium zahlt für externen Sachverstand. Nach Informationen des SPIEGEL hat die Behörde von Brigitte Zypries Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf ausgelagert. Ministerin Zypries plädiert dafür, die Urheberschaft von Rechtstexten offenzulegen.

Zum Beitrag:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,642938,00.html#ref=rss

Daher Vorschlag zur Güte (Qualität und Mäßigung): Virtuelle Zusammenarbeit übers Internet z.B. bei GOOGLE -

wickeln Sie schnell und einfach 3D-Modelle
Talk Talk
Über den Computer telefonieren und Instant Messages senden
Text & Tabellen Text & Tabellen
Dokumente und Tabellen online erstellen und zeitgleich mit anderen bearbeiten - überall, jederzeit
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Der schnelle Email-Service von Google - mit Suchfunktion und weniger Spam
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und das Volk schaut zu - wie beim (Auf-)Bäcker in der Fußgängerzone.
In der Endstufe kann man dann ja auch das Volk daran beteiligen, wie beim "Bürgerhaushalt". - Und dann geht "Europa" nochmal drüber ... .
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Satz-, Wort-, Silbenvorschläge in der Gruppenarbeit (Herkunft) kann man ja farblich hervorheben ... ;-).


Frankfurter Allgemeine Zeitung am Sonntag:

"Pro und Contra: Sollen Anwälte Gesetzentwürfe schreiben? [Klar. Anwälte ja. Anwältinnen nicht.]

Minister zu Guttenberg hat Anwälte damit beauftragt, einen Gesetzentwurf zu schreiben. Der Vorfall entzweit die Meinungen - nicht nur im Land, sondern auch in der Redaktion. Wir haben einige Argumente aufgeschrieben - und Sie können mitdiskutieren!"

Zum Beitrag:

http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E5E2A383E357244E981A50DE0B5536ABC~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell

Zypries kritisiert Guttenberg

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wirft Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg die Verschwendung von Steuergeldern vor. Er ließ einen Gesetzentwurf zur staatlichen Zwangsverwaltung maroder Banken von einer Anwaltskanzlei erarbeiten.

Zum Beitrag:

http://www.welt.de/videos/politik/article4307824/Zypries-kritisiert-Guttenberg.html#reqRSS


Gesetzentwurf: Auch Zypries-Ministerium zahlte für "Vorarbeit"

Nach der Kritik von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) an der kostspieligen Vergabe externer Gutachten durch Bundesministerien rückt nun auch ihr eigenes Ministerium in den Fokus. So hat es für das 2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister Vorarbeiten gegen Honorar erledigen lassen.

Zum Beitrag:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article4326071/Auch-Zypries-Ministerium-zahlte-fuer-Vorarbeit.html#reqRSS


Der Bundesrechnungshof kann ja dann die TABELLEN bei GOOGLE benutzen ...

"Ein Fall für den Rechnungshof": Guttenberg lässt Gesetze schreiben

Der Bundeswirtschaftsminister steht in der Kritik, weil er einen Gesetzentwurf vollständig von einer Anwaltskanzlei erarbeiten haben lassen soll. Justizministerin Zypries wirft ihm die "Verschwendung von Steuergeldern" vor. Grünen-Spitzenkandidatin Künast findet den Vorgang "einen Fall für den Rechnungshof".

Zum Beitrag:

http://www.n-tv.de/politik/Guttenberg-laesst-Gesetze-schreiben-article456957.html

Sonntag, 16. August 2009

Ins Leere?

Ins Leere bzw. in die Irre führt aktuell der Link zum "Newsletter" zum neuen FamFG des Dr. Otto Schmidt Verlages hier: http://www.otto-schmidt.de/newsletter.html

Newsletter

Lassen Sie sich zeitnah darüber informieren, wie es in Sachen FamFG weitergeht. Mit unserem Newsletter Zivilrecht halten wir Sie auf dem neuesten Stand. Hier können Sie diesen Service kostenlos buchen

Tatäschlich lassen sich AKTUELL (meint: zu diesem Zeitpunkt des Postings) diverse Newsletter zum Arbeitsrecht, Steuerrecht etc., jedoch nicht zum FamFG kostenlos abonnieren.

Bedauerlich, ärgerlich. Das.

Wird Scheidung nun gerechter? - WAMS Welt am Sonntag Nr. 33 16.08.2009 "FINANZEN" Seite 39

"Ab dem 1. September 2009 gelten neue Regeln für Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Wer von sienem Partner nach einer Scheidung etwas zu bekommen hat, steht künftig besser da. Die neue Welt steht aus Sicht von Ehemännern und -frauen sehr unterschiedlich aus."

Von Barbara Brandstetter
16. August 2009, 04:00 Uhr online>>>>>>>>>: Frauen: Mehr Chancen, weniger Risiken

Totalangriff auf alle Fachanwälte für Familienrecht, Scheidungsanwältinnen, Scheidungsanwälte, die Scheidungsindustrie?


Immer weniger Ehen, die es dann irgendwann zu scheiden gilt, bei gleichzeitig und ständig wachsenden (Fach-)Anwaltszahlen

(siehe auch >>>

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in der Statistik 1950: 12.644 - 2009: 150.375

), ein neues FamFG zum 01.09.2009 - und dann auch noch das: Lob der Vernunftehe.

Wo soll das noch enden?

Jedenfalls nicht mehr vor dem großen Familiengericht!
(Ausbaufähig scheint daher allein noch das Marktsegment der "langjährigen Ehe". So wurde z.B. in Rheinland-Pfalz im letzten Jahr nur 8 Ehen geschieden, die bereits die "Goldene Hochzeit " hinter isch hatten. Das muss, das kann anders werden.)


http://www.arnretzer.de/?B%FCcher_von_Arnold_Retzer/Lob_der__Vernunftehe

Obiter dictum:

Die cleverste PR, die man/frau je sehen konnte. Im ZDF ließ der selbstverliebt Markus Lanz ("Lob der Selbstverliebtheit") in seiner gleichnamigen Sendung den Autor zur Beantwortung der rhetorischen Fragen keinerlei Gelegenheit. Wir werden es wirklich lesen müssen, um zu wissen, was wir zu befürchten haben.

Zu spät: Das Buch "Lob der Vernunftscheidung" ist bereits in Arbeit.

Montag, 27. April 2009

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in der Statistik 1950: 12.644 - 2009: 150.375

Sowas (>>>>>>>>>1, 2, 3 >>>>) kommt von sowas (auf die Charts klicken):


Relative Größe der Fachanwaltschaften im Jahr 2007: für Familienrecht 24,8%. Es gibt zwar keine Familien mehr ..., aber immer mehr FachanwältINNEN für Familienrecht.
Okay, es gibt ja auch immer mehr Kochsendungen und immer mehr Fertiggerichte, die man beim Anschauen dann verzehren kann... .

Noch 1950 lag die Anwaltsdichte auf dem damaligen Bundesgebiet bei 4934 Bürger pro Rechtsanwalt, inzwischen sind wir bei 561 BpR an- bzw. auf 561 runtergekommen... .






Zahl der in Deutschland zugelassenen Anwwälte und -innen 1950: 12.644 2009: 150.375

Quellen: Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2007/2008, Statistisches Bundesamt, divers.

Aber uns geht's ja noch Gold mit 561 BpR (im Bundes-Durchschnitt/Rheinland-Pfalz 2006: 926 Einw./Anwa(e)lt(in)).

Die Trendlinie zeigt, dass es nicht mehr lange dauern kann, bis wir ein Verhältnis von 1:1 erreicht haben werden. Zur Zeit (2006) liegen wir allerdinsg noch weit hinter den Spitzenreitern Liechtenstein (271,9), Vereinigte Staaten (267,2) und Spanien (266,6).

Und noch eines: Gab es 1925 mal ganze 43 Rechstanwältinnen mit einem Anteil von 0,3% (NULL Komma DREI-Prozent oder 3 PROMILLE) nehmen sich inzwischen (2007) 42.647 (zweiundvierzigtausendsechshundertsiebenundvierzig!!!!) Anwältinnen gegenseitig und ihren männlichen Kollegen die Mandate weg bzw. tragen zu einem ansteigenden Streitklima bei ständig sinkender Bevölkerungszahl in der Bundesrepublik bei. (Anteil inzwischen 29,9 %).
Bedenkt man, dass es auf der anderen Seite der Ärzteschaft zunächst gelungen ist, durch einen künstlichen Numerus Clausus die Zahl (das ANgebot) der neuen Ärzte und Ärztinnen begrenzt zu halten (bei gleichzeitig größer werdender Nachfrage (==>Alter und Anteil der Alten der Bev.), dass inzwischen im Osten die Hausärzte und -innen ausgehen, sollte vielleicht die ein oder andere unnötige Anwältin mal über eine (noch rechtzeitige) Umschulung nachdenken.

Anwaltsdichte in Europa:

http://familienanwaelte-dav.de/downloads/newsletter/news-0406.rtf



BRÜLLEND komisch:

So wird's erträglicher, denkt man/frau sich wohl bei der BRAK!!!

Mag es auch ein Geheimnis für "Jugend forscht" bleiben, was mit "Reihe 1" gemeint sein soll, so ist es natürlich nur allzu köstlich zu sehen, wie man den exponentiellen Anstieg bei der BRAK optisch staucht, indem man auf der X-Achse zunächst als "Maß" 5 Jahre nimmt und dann "fließend" auf 1 Jahr wechselt!!! - so wirkt es (zufällig????) wie ein linearer Anstieg statt exponentiell.

http://209.85.129.132/search?q=cache:0m23u3HmntEJ:www.brak.de/seiten/pdf/Statistiken/GesamtzahlenRAeGrafik.pdf+rechtsanw%C3%A4lte+zahl+ststistik&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=at

Als PDF auch noch das Ganze:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Statistiken/GesamtzahlenRAeGrafik.pdf

Solche "Fehler" machen wir natürlich nicht!
SIEHE OBEN: Objektive Charts.

Die Zahlen bis 2007 z.B. vom Beck-Verlag zum Selbststricken:

Auch hübsch:
"
Diese Zahlen sind das Erste, was wir in unserer Kanzlei Referendaren und Bewerbern zeigen, um ihnen die Konkurrenzlage klar zu machen; etliche Berufseinsteiger haben nämlich immer noch eine unrealistische Erwartungshaltung. Besser wäre natürlich, wenn man bereits den Jurastudenten im ersten Semester diese Statistik in die Hand drücken würde. Ich will niemandem das Jura Studium vermiesen." in: Der Rechthaber

und neu hier:

http://www.rechthaber.com/zu-viele-anwaelte/

Sonntag, 18. Januar 2009

Rheinland-Pfalz/Vulkaneifel: Rechtsanwältin verurteilt

Das Geld der alten Dame

Weil sie sich aus einem ihr anvertrauten Nachlassvermögen eigenmächtig 20 000 Euro als Vorschuss für ihre Tätigkeit überwiesen und sich damit der Untreue schuldig gemacht hat, ist eine 56 Jahre alte Rechtsanwältin aus dem Landkreis Vulkaneifel vom Amtsgericht Prüm zu einer Geldstrafe in Höhe von 18 000 Euro verurteilt worden.[....mehr >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> TVonline 15 01 2009 Lokalausgabe PRÜM]

Mittwoch, 7. Januar 2009

Von "Super " bis „Vorsicht!“: Anwältinnen bewerten - Anwaltsportale sorgen für Transparenz auch bei der Anwältinnensuche

Von "Super " bis „Vorsicht!“ Nutzer von Auktions-Portalen müssen sich öffentliche Online-Bewertungen gefallen lassen. Jetzt trifft es auch Anwälte und sie werden damit leben müssen.

Das Urteil für den Berliner Rechtsanwalt fällt vernichtend aus. Er hat bei anwaltsnote.de nur eine Note von 1,4. Die Bestnote ist 10. Dazu schreibt der Nutzer in seiner Bewertung: " Ich war von der Arbeit dieses Anwalts sehr enttäuscht und oftmals sehr verärgert. Zum einen muss man oft wochen- u. sogar monatelang warten, bis er etwas unternimmt. Man erhält dann nur einen "Entschuldigen Sie die Verzögerung"-Zwischenbescheid. Dann kann man ihn sehr schlecht erreichen, Rückfragen schwer möglich. Man fühlt sich sehr im Stich gelassen mit diesem Anwalt. Von der mangelnden Zuverlässigkeit ganz zu schweigen. Das sitzt - neue Mandanten werden abgeschreckt.

Der Markt für Meinungen über Rechtsanwälte ist groß. Doch wer sagt einem schon, womöglich differenziert und nach verschiedenen Kriterien benotet, welcher Rechtsanwalt gute Arbeit leistet? Man ist bei der Suche nach wie vor auf Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis angewiesen. Oder vertraut dem zufälligen Zuruf von Namen durch die Anwaltskammern oder den Anwaltsvereinen.


Das Portal anwaltsnote.de spiegelt ein Bedürfnis der Mandanten wieder, nämlich Leistung transparent zu machen", sagt Katja Galow von der Jusful GmbH in Bad Dürkheim. Die Bewertungsseiten seien unter Rechtsanwälten "nicht unumstritten", viel von dem, was da veröffentlicht werde, sei jedoch "abgedeckt durch das Recht auf freie Meinungsäußerung". Weiterhin nutzen die Anwälte durch eigene Profilseiten die Werbeplattform auch zur Selbstdarstellung. Hierdurch ist wird ein Ausgleich zur Bewertung erreicht. Bislang liegen den Anwaltskammern keine Beschwerden über als unfair oder rufschädigend empfundene Bewertungen vor.

An eine Bewertungsseite für Anwälte hatte sich zunächst noch keiner gewagt. Liegt es an deren Klagefreudigkeit oder daran, dass ihre Arbeit von Laien nur schwer beurteilt werden kann? Letzteres vermutet Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins. "Wenn sie mit Ihrem Anwalt vor Gericht verloren haben, er aber juristisch saubere Arbeit geleistet hat, wie wollen Sie das bewerten?", fragt der Berliner Anwalt.

"Der Grundton ist eigentlich positiv"

Anwälte haben kein grundsätzliches Problem mit derartigen Portalen, sagt Hartmut Scharmer von der Hamburger Rechtsanwaltskammer. "Was den Lehrern recht ist, ist den Anwälten billig." Klar müsse aber sein, dass "Schmähkritik, Beleidigung und Verleumdung" dort keinen Platz hätten, die Bewertungen müssten "nach nachvollziehbaren Kriterien" abgegeben werden.

Auf Anwaltsnote.de findet man neben einer Bewertung auch frei formulierte Kliententexte. Selbst die Stundensätze der Rechtsanwälte sind hier nachzulesen. Der Clou des Portals ist aber die Entwicklung einer Community. So können sich Anwälte und Nutzer in Gruppen finden und Erfahrungen und Informationen zu bestimmten Themen austauschen. So wird es in der Zukunft leichter z.B. gegen Anbietern auf dem Grauen Kapitalmarkt erfolgreich anzukämpfen, da wichtige Informationen hierzu in den Gruppen ausgetauscht werden können.

Fühlt sich ein Anwalt ungerecht behandelt, kann er über die "Missbrauch - melden"-Funktion eine Prüfung des Eintrags fordern.
Wenn mehr Bewertungen ein besseres Bild des Anwalts vermitteln und die Nutzer mit Empfehlungen gute Erfahrungen machen, wird der Erfolg der Bewertungsseiten dennoch kaum aufzuhalten sein. Alle werden sich dem Urteil ihrer Kunden, Klienten und Patienten stellen müssen. Katja Galow scheut die Auseinandersetzung mit der Anwaltschaft nicht: "Das Bewertungsportale anwaltsnote.de wird sich durchsetzen, da es sowohl Anwälten als auch Mandanten einen erheblichen Mehrwert liefert. Den Anwalt bewerten, oder einen geeigneten Anwalt suchen und sich in Gruppen über Fragen und Themen austauschen zu können, bietet eben auch dem aktiven Anwalt Potential um neue Mandanten zu gewinnen und den Ansporn eine möglichst hohe Kundenzufriedenheit zu erlangen.

Jusful GmbH
Geschäftsführer: Katja Galow

Birkental 17
67098 Bad Dürkheim

Tel.: 0 63 22 / 94 15 - 27
Fax: 0 63 22 / 79 15- 29


Die Jusful GmbH betreibt das Internetportal www.anwaltsnote.de und www.mein-fall.de. Das Unternehmen ist tätig im Bereich der Schnittstellen zwischen Rechtssuchenden und Anwälten und bietet in diesem Zusammenhang viele Serviceleistungen. Es werden zurzeit weitere Internetportale entwickelt, die den Anwaltsmarkt für die Verbraucher transparenter machen werden.Nutzer von Auktions-Portalen müssen sich öffentliche Online-Bewertungen gefallen lassen. Jetzt trifft es auch Anwälte und sie werden damit leben müssen.


Das Urteil für den Berliner Rechtsanwalt fällt vernichtend aus. Er hat bei anwaltsnote.de nur eine Note von 1,4. Die Bestnote ist 10. Dazu schreibt der Nutzer in seiner Bewertung: " Ich war von der Arbeit dieses Anwalts sehr enttäuscht und oftmals sehr verärgert. Zum einen muss man oft wochen- u. sogar monatelang warten, bis er etwas unternimmt. Man erhält dann nur einen "Entschuldigen Sie die Verzögerung"-Zwischenbescheid. Dann kann man ihn sehr schlecht erreichen, Rückfragen schwer möglich. Man fühlt sich sehr im Stich gelassen mit diesem Anwalt. Von der mangelnden Zuverlässigkeit ganz zu schweigen. Das sitzt - neue Mandanten werden abgeschreckt.

Der Markt für Meinungen über Rechtsanwälte ist groß. Doch wer sagt einem schon, womöglich differenziert und nach verschiedenen Kriterien benotet, welcher Rechtsanwalt gute Arbeit leistet? Man ist bei der Suche nach wie vor auf Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis angewiesen. Oder vertraut dem zufälligen Zuruf von Namen durch die Anwaltskammern oder den Anwaltsvereinen.


Das Portal anwaltsnote.de spiegelt ein Bedürfnis der Mandanten wieder, nämlich Leistung transparent zu machen", sagt Katja Galow von der Jusful GmbH in Bad Dürkheim. Die Bewertungsseiten seien unter Rechtsanwälten "nicht unumstritten", viel von dem, was da veröffentlicht werde, sei jedoch "abgedeckt durch das Recht auf freie Meinungsäußerung". Weiterhin nutzen die Anwälte durch eigene Profilseiten die Werbeplattform auch zur Selbstdarstellung. Hierdurch ist wird ein Ausgleich zur Bewertung erreicht. Bislang liegen den Anwaltskammern keine Beschwerden über als unfair oder rufschädigend empfundene Bewertungen vor.

An eine Bewertungsseite für Anwälte hatte sich zunächst noch keiner gewagt. Liegt es an deren Klagefreudigkeit oder daran, dass ihre Arbeit von Laien nur schwer beurteilt werden kann? Letzteres vermutet Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins. "Wenn sie mit Ihrem Anwalt vor Gericht verloren haben, er aber juristisch saubere Arbeit geleistet hat, wie wollen Sie das bewerten?", fragt der Berliner Anwalt.

"Der Grundton ist eigentlich positiv"

Anwälte haben kein grundsätzliches Problem mit derartigen Portalen, sagt Hartmut Scharmer von der Hamburger Rechtsanwaltskammer. "Was den Lehrern recht ist, ist den Anwälten billig." Klar müsse aber sein, dass "Schmähkritik, Beleidigung und Verleumdung" dort keinen Platz hätten, die Bewertungen müssten "nach nachvollziehbaren Kriterien" abgegeben werden.

Auf Anwaltsnote.de findet man neben einer Bewertung auch frei formulierte Kliententexte. Selbst die Stundensätze der Rechtsanwälte sind hier nachzulesen. Der Clou des Portals ist aber die Entwicklung einer Community. So können sich Anwälte und Nutzer in Gruppen finden und Erfahrungen und Informationen zu bestimmten Themen austauschen. So wird es in der Zukunft leichter z.B. gegen Anbietern auf dem Grauen Kapitalmarkt erfolgreich anzukämpfen, da wichtige Informationen hierzu in den Gruppen ausgetauscht werden können.

Fühlt sich ein Anwalt ungerecht behandelt, kann er über die "Missbrauch - melden"-Funktion eine Prüfung des Eintrags fordern.
Wenn mehr Bewertungen ein besseres Bild des Anwalts vermitteln und die Nutzer mit Empfehlungen gute Erfahrungen machen, wird der Erfolg der Bewertungsseiten dennoch kaum aufzuhalten sein. Alle werden sich dem Urteil ihrer Kunden, Klienten und Patienten stellen müssen. Katja Galow scheut die Auseinandersetzung mit der Anwaltschaft nicht: "Das Bewertungsportale anwaltsnote.de wird sich durchsetzen, da es sowohl Anwälten als auch Mandanten einen erheblichen Mehrwert liefert. Den Anwalt bewerten, oder einen geeigneten Anwalt suchen und sich in Gruppen über Fragen und Themen austauschen zu können, bietet eben auch dem aktiven Anwalt Potential um neue Mandanten zu gewinnen und den Ansporn eine möglichst hohe Kundenzufriedenheit zu erlangen.

Jusful GmbH
Geschäftsführer: Katja Galow

Birkental 17
67098 Bad Dürkheim

Tel.: 0 63 22 / 94 15 - 27
Fax: 0 63 22 / 79 15- 29
info@anwaltsnote.de


Die Jusful GmbH betreibt das Internetportal www.anwaltsnote.de und www.mein-fall.de. Das Unternehmen ist tätig im Bereich der Schnittstellen zwischen Rechtssuchenden und Anwälten und bietet in diesem Zusammenhang viele Serviceleistungen. Es werden zurzeit weitere Internetportale entwickelt, die den Anwaltsmarkt für die Verbraucher transparenter machen werden.

Freitag, 17. Oktober 2008

Anwältinnen gibt's: Mutter/Anwältin radelt mit nacktem Kleinkind durch München

PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Anwältin radelt mit nacktem Kleinkind durch München

In München bewies eine Mutter eigentümliche Erziehungsmaßnahmen: Sie fuhr mit dem Fahrrad durch die Stadt - ihr splitternacktes, zitterndes Kleinkind in einem Sitz auf dem Gepäckträger. Als die Polizei einschritt, zeigte sich die Juristin uneinsichtig.[...] MEHR >>>>>> SPON 16 10 2008

SPIEGEL, hallo SPIEGEL: Bitte investigatieren: War/Ist sie "alleinerziehend"?

Donnerstag, 16. Oktober 2008

Anwaltsgerichtshof Koblenz: m1 AGH 10/07 Zweitberuf: Anwalt muss Prioritäten setzen

Zweitberuf: Anwalt muss Prioritäten setzen
Ein Rechtsanwalt darf nur dann einen Zweitberuf ausüben, wenn seine anwaltlichen Pflichten dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Die Pflichten als Anwalt gehen vor
Das entschied der Anwaltsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss. Erforderlich ist nach dem Richterspruch insbesondere, dass der Anwalt ungehindert seine Termine mit Mandanten und vor Gericht wahrnehmen kann (Az. m1 AGH 10/07).
[...]
Allerdings müsse seine anwaltliche Tätigkeit stets den Vorrang haben. Das sei hier nicht der Fall.
15.10.08, 18:24 FOCUSonline

Märkische ALLGEMEINE 16 10 2008

RHEIN-ZEITUNGonline


Schwäbische Zeitung online
siehe auch:... ein Fall für die Bundesrechtsanwaltskammer Koblenz