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Montag, 18. Januar 2010

Hartz IV-Empfänger: Arbeitspflicht für Ministerpräsidenten - Koch soll endlich arbeiten

Eines vorweg: bei 359 EURO liegt zur Zeit der Hartz IV-Satz für einen Erwachsenen. Da schaue man sich mal die neue Düsseldorfer-Tabelle an - nur VIER Sätze für Kinder (!!!) liegen drunter... :
Und nun zu Hessens Dauer-Provokateur und CDU-Noch-Ministerpräsident KOCH:

Hessens Ministerpräsident

Kochs trübe Bilanz

Vor heute genau einem Jahr, bei der Landtagswahl 2008, bekam Koch seine dritte Chance. Seitdem regiert er wieder mit einer klaren Landtagsmehrheit von CDU und FDP. Doch die Jahresbilanz fällt trübe aus.[...]
TAGESSPIEGEL >>>>>>>>>>>18.01.2010



beck-blog | vor 23 Stunden — Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle sind auch die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG "runderneuert" worden. Sie sind wie folgt zu finden: Süddeutsche Leitlinien (OLG Bamberg, Karlsruhe, …

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Dr. Schmitz & Partner | vor 25 Stunden — Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die aktuellen Tabellen online gestellt, jedoch leider nur in einer pdf-Version, die heruntergeladen werden muß. Wir haben sie hier in einer HTML-Fassung wiede…

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familienrecht-muenchen.info | 29. Dezember 2009 — Zum 1.1.2010 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld ändern werden. In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlini…

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BERLIN BLAWG | vor 4 Tagen — Es war einmal ein Rechtsanwalt, der lebte in einem kleinen Dorf und mahnte für seinen Mandanten fleißig Wettbewerbsverstöße ab. Eines Tages mahnte dieser Rechtsanwalt einen Gegner ab, der auf seine Abmahnung nicht reagierte. Da wurde der Rechtsanwalt sehr zornig und rief für seinen Mandanten das Landgericht in der Hauptstadt Berlin an. Das Landgericht verfügte ein Verbot gegen den Abgemah…

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Im Namen des Volkers | 20. Dezember 2009 — Hedwig-Holzbein ist umgefallen, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Damit ändern sich - wie bereits gesagt – die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle Damit sieht die neue DT (in EK-Gruppe 1 bestimmt, in den EK-Gruppen 2 – 10 voraussichtlich) so aus, wie oben abgebildet. Für das 1. und 2. minderjährige Kind können 92 €, für das 3. 95 € und für das 4. Kind 107,50 € 1/2 Kindeg…

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Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 6. Januar 2010 — Wie bereits anbgekündigt hat das OLG Düsseldorf nunmehr offiziell die neue Düsseldorfer Tabelle, nach der sich die Höhe der Unterhaltszahlung ergibt, veröffentlicht. Aufgrund der mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz erfolgten Änderungen zum Kindergeld und zum steuerlichen Kinderfreibetrag war eine Änderung erforderlich geworden. Durchschnittlich steigen die Unterhaltszahlungen um 13%.…

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Freitag, 18. September 2009

Zwangsvollstreckung von rückständigen Unterhaltsansprüchen in der Verbraucherinsolvenz des Unterhaltsschuldners

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 16. April 2008 - 3 Sa 551/07 -
Zwangsvollstreckung von rückständigen Unterhaltsansprüchen
in der Verbraucherinsolvenz des Unterhaltsschuldners

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der von einem Unterhaltsberechtigten vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners erwirkt worden ist, wird durch die Insolvenzeröffnung unwirksam, soweit dadurch die Zwangsvollstreckung in die nach § 850d ZPO erweitert pfändbaren Bezüge wegen Unterhaltsrückständen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung betrieben wird (§ 114 Abs. 3 iVm. § 89 InsO). Solche Unterhaltsrückstände unterliegen als Insolvenzforderungen den allgemeinen Beschränkungen der Einzelvollstreckung in der Insolvenz. Wird dem Schuldner des Verbraucherinsolvenzverfahrens Restschuldbefreiung nach § 291 InsO in Aussicht gestellt, kann auch in der Wohlverhaltensphase die Zwangsvollstreckung wegen dieser Unterhaltsrückstände nicht betrieben werden. Dem steht das Vollstreckungsverbot des § 294 InsO entgegen.
Die Klägerin betreibt aus einem vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Vaters erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit ihren Unterhaltsansprüchen die Zwangsvollstreckung in das Arbeitseinkommen, das ihr Vater bei der Beklagten erzielt. Seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt die Beklagte nur noch den laufenden Unterhalt an die Klägerin ab. Die Klägerin hat Zahlung auch auf den aus der Zeit vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens noch bestehenden Unterhaltsrückstand und Zwangsvollstreckungskosten von zusammen 1.652,54 Euro verlangt.
Das Landesarbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 16. April 2008 - 3 Sa 551/07 -