Donnerstag, 26. Januar 2012

Medien-/Presserecht: Hier drohende Rubikon-Rhein-Überschreitung im Zusammenhang mit MEGAUPLOAD

"Presserechtliches Informationsschreiben zu MEGAUPLOAD: Wir stellen richtig, dass unser Mandant nach seiner Landung in Deutschland entgegen Medienberichten nicht verhaftet wurde. Seine Namensnennung oder sonstige Identifizierbarmachung ist unzulässig.
Wir vertreten Herrn Holger L. (Name geändert), der in den vergangenen Tagen als Mitarbeiter des Unternehmens Megaupload Ltd. Gegenstand von Medienberichterstattung war. Unser Mandant ist vorgestern in Deutschland angekommen. Berichte in verschiedenen Medien, wonach er nach seiner Landung in Deutschland verhaftet worden sein soll, sind falsch. Unser Mandant wird sich morgen mit einem Strafverteidiger freiwillig bei der zuständigen Ermittlungsbehörde melden und sich im weiteren Verlauf zu den Vorwürfen äußern, die gegen ihn wegen seiner Tätigkeit als Abteilungsleiter für externe Dienstleistungen bei Megaupolad erhoben werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unser Mandant mit einer namentlichen Nennung oder sonstigen Erkennbarmachung seiner Person in Wort oder Bild nicht einverstanden ist. Ein öffentliches Informationsinteresse an seiner Erkennbarmachung besteht nicht. Dies gilt auch für Angaben, die seine Identifizierung mittelbar, das heißt auf anderem Wege als durch eine Namensnennung, möglich machen würden.
Wir bitten darum, jegliche Anfragen zu unserem Mandanten ausschließlich an unsere Kanzlei zu richten.

Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.
Rechtsanwalt" -
24.01.2012

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