Donnerstag, 8. Oktober 2009

Wetten, dass ... - und die erkennungsdienstliche Behandlung

Oh, das ist ja Viagra für meine Ganzkörperbehaarung bis hin zu den Nackenhaaren. Die wollen sich gar nicht mehr ruhig hinlegen - und bleiben steif.
Fassungslos überfliege ich ein Anschreiben wegen "Erkennunsgdienstliche Behandlung: Anhörung nach § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)".
Aufgrund der vielen rechtlichen Fehler im Kampf gegen Gesetzestext und Muttersprache - wobei die Muttersprache chancenlos verlor! - kommt mir doch die Idee in Zukunft "Wetten, dass ..." zu spielen. - Wenigstens mit mir selbst.
Ein Freund von mir kann schließlich auch "blind" auf das Land, die Gegend, die Lage, die Sorte, den Jahrgang, die Rebe, ja auf die Beere genau sagen, woher sein "gutes Tröpfchen" kommt.

Meine persönliche erkennungsdienstliche Behandlung geht so:

Ich wette, dass ich an der mehr oder weniger gelungenen Orthographie bzw. Orthografie bzw. versuchter Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung oder -unterlassung in Tateinheit mit formaler und materieller Rechtsunkenntnis und Begriffsverwirrung, Springen in Raum und Zeit Querfeldeinrechnen, kreativer Durchmischung von Indikativ und Konjunktiv und Vorhandensein oder Abwesenheit von Kaffee-/Teeflecken genau sagen kann, woher die Post kommt (ohne Fingerabdrücke !)

- und ich auch noch Tipp-Ex auf dem Bildschirm vermuten muss.

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