Es gehört zum Wesen der Berufstätigkeit des Rechtsanwaltes, dass Gerichte ihm unter dem Siegel der Verschwiegenheit höchst vertrauliche Entscheidungen anvertrauen, die, da es sich z.B. um eine Rechtsanwaltsordnung handelt, ja auch nur Männer betrifft ud diese Geheim-Entscheidungen nur im männlichen KollegENkreis hinter vorgehaltener Hand bzw. mittels SSL-encrypted-Email oder abhörsicherer (Mobil-)Telefone kolportiert werden dürfen. Die BRAK stellt diese auch allein ihren MitgliedERN exklusiv im männlichen nicht-öffentlichen INTRANET (bitte nur Männer klicken: PDF BRAK-Mitteilung 2/2009) - Der anwaltliche Briefbogen S.55 ff) zur Verfügung, da nach 5.8 der Berufsregeln für Rechtsanwälte eben nur für die männlichen Vertreter eine Pflicht zur Fortbildung besteht (analog: deutsche Berufsordnung vom 01.07.2009), da die berufsrechtlichen Entscheidungen halt ohnehin nur die Männer betreffen.
Dies gilt natürlich auch und gerade für die öffentliche Beantsandungen zur Nicht-Berücksichtigung bzw. Nicht-Erfüllung von Berufspflichten, wie bei beharrlich falscher Verwendung von irreführenden Briefköpfen.
Große Mädchen in der Anwaltschaft dürfen sich also (un)beanstandet weiter eines irreführenden Briefkopfes bedienen, obwohl z.B. die "Aufbrauchfrist" ohnehin längst vorbei sein dürfte und ohnehin die (Köpfe der) Briefe und HTML-Emails mittels eines Textverarbeitungsprogramms on the fly produziert werden.
Hinweise auf eine Zulassung bei den örtlichen Gerichten sind demnach also sachlich unzutreffend und müssen daher ebenso nur für RechtsanwÄLTE unterbleiben, wie der Hinweis, bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen zu sein.
Der Hinweis auf eine Vertretungsberechtigung oder Postulationsfähigkeit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist zwar sachlich zutreffend, stellt nach in der Rechtsprechung vertretener Auffassung jedoch eine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit für Männer dar.
Zur männlichen Begründung wird angeführt, dass die angesprochenen Verkehrskreise durch einen entsprechenden Hinweis zu der fehlerhaften Vorstellung gelangen könnten, dass Rechtsanwälte mit entsprechendem Hinweis auf die Vertretungsberechtigung mit Befugnissen ausgestattet sind, welche nicht alle RechtsanwältE besitzen. Bei Rechtsanwältinnen ist das "natürlich", gesetzlich, bio-logisch gaaaaanz anders.
- LG Dresden, Urteil vom 05.09.2008, Az. 42 HK O 227/08
- LG Frankenthal, Beschluss vom 06.06.2008, Az. 3 O 238/08
- LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.02.2008, Az. 3 O 233/08
- OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30. 11. 2007, Az. 1 W 193/07 zur Erklärung „zugelassen am OLG und LG Dresden”, welches die Erheblichkeit des Wettbewerbsverstoßes lediglich daran scheitern ließ, dass der Briefkopf mit den streitgegenständlichen Ausführungen zur Zulassung nur sieben Tage nach Inkrafttreten der Neuregelung der Anwaltszulassung am 01.06.2007 verwendet worden war und der betreffenden Rechtsanwaltskanzlei für diesen kurzen Zeitraum eine Aufbrauchfrist hinsichtlich seiner Briefbögen zuzubilligen war.
Wir schreiben zwar inzwischen August 2009, sind aber von einer GLEICHberechtigung bzw. GLEICHverpflichtung noch lange entfernt.
Bis dahin können wir nicht klagen - oder gar die BRAK anrufen ... .
BERUFSREGELN DER RECHTSANWÄLTE
DER EUROPÄISCHEN UNION
5.8
Rechtsanwälte müssen ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten aufrechterhalten und ausbauen unter Berücksichtigung der europäischen Dimension ihres Berufes.
§ 25 Beanstandungen gegenüber >>Kollegen<<
Will ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass er gegen
Berufspflichten verstoße, so darf dies nur vertraulich geschehen, es sei denn, dass die Interessen des Mandanten oder eigene Interessen eine Reaktion in anderer Weise erfordern.
Fuehlen Sie sich nicht selbst ein bisschen unwohl dabei, auf diese Art und Weise rumzujammern?
AntwortenLöschenIch weiss ja nicht, aber ich dachte zumindest eine Anwaeltin wie Sie haette soviel Selbstbewusstsein, dass sie nicht wie all diese Hardcorefeministinnen den permanenten Drang/in verspueren, den Textfluss/in durch komische maennlich/weiblich Formen/innen unnoetig zu stoeren.
War ja bisher alles sehr lustig, aber irgendwann reichts ja auch mal mit dem Gejammer.
Die BRAK sollte Informationen wirklich ihren Mitgliedern und Mitgliederinnen zur Verfügung stellen...
AntwortenLöschenIch dachte der Aggrofeminismus ist seit dem medialen Niedergang A. Schwarzers ausgestorben. Generische Maskulina sind nun wirklich usus und keine Diskriminierung.
AntwortenLöschenIch bin aber sicher, dass Sie auch für die Einführung der Mörderin in § 211 StGB, der Schuldnerin im gesamten Schuldrecht AT, der Verdächtigen in der StPO usw eintreten... oder kommt hier wieder zum tragen, dass die armen Frauen da dann ja gleich wieder aktiv benachteiligt werden würden?
Wie peinlich. Aber es passt inhaltlich/klischeetreu zum rosa Hintergrund!
AntwortenLöschenSo was
AntwortenLöschenhttp://www.jurablogs.com/de/go/9-uf-116-08-ach-wissen-sie-rechtsanwaeltin-fachanwaeltin-familienrecht-irmgard-jacoby-trier
kommt von so was:
http://www.jurablogs.com/de/go/rechtsanwaelte-rechtsanwaeltinnen-statistik-1950-12-644-2009-150-375
Und so etwas:
AntwortenLöschenhttp://www.jurablogs.com/de/go/anwaeltinnen-textbausteine-gesellschaftliche-religioese-wandel
Update LG Dresden via:
AntwortenLöschenhttp://www.jurablogs.com/de/go/unlautere-werbung-rechtsanwalts
In dem Zusammenhang erwähne ich noch, dass die "bösen" Bezeichnungen nie weiberfiziert werden. Soll heißen, die heilige Feministinnenfront legt zwar Wert darauf, dass man von Mitgliederinnen und Mitgliedern, Studentinnen und Studenten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern redet, ja am besten auch von Hydrantinnen und Hydranten, aber niemals von Straftäterinnen, Diebinnen, Vergewaltigerinnen, Gewalttäterinnen. Mit solche "Bezeichnungen" dürfen sich ausschließlich die Männer schmücken.
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