Mittwoch, 24. Juli 2013

Gekreuzt: Beschluss des LG Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath vom 24.07.2013 - Wiederaufnahmeanträge ohne Erfolg.

So kann' gehen - Bayern:  Während es beim BeckBlog noch heißt: "Kommt Mollath bald frei? Rechtsgebiet: Kriminologie, Materielles Strafrecht, Strafverfahrensrecht, StrafrechtExperte: Prof. Dr. Henning Ernst Müller 24.07.2013" haut die Presseabteilung das Folgende zur  Ablehung der WA raus: 


Update aus Twitter:



Den anonymisierten Volltext des Beschlusses können Sie als PDF-Dokument unter dem folgenden Link abrufen: PDF-Dokument [intern]


gabrielewolff sagte am :
Meine erste juristische Stellungnahme befindet sich hier (worauf ich wegen des Seitenumbruchs bei der Kommentar-Anzeige nochmal hinweise):
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-17404


"Beschluss des LG Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren Mollath vom 24.07.2013

 



Pressemitteilung zu dem Beschluss vom 24.07.2013

Pressemitteilung des Landgerichtes Regensburg in Sachen Wiederaufnahmeantrag Mollath:

Wiederaufnahmeanträge ohne Erfolg.

Das Landgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 24.Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge zugunsten des Untergebrachten Gustl Mollath als unzulässig verworfen. Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Das Gesetz erlaubt nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach am 08.August 2006 Herrn Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und ordnete gleichzeitig seine Unterbringung an. Die hiergegen eingelegte Revision vor dem BGH blieb erfolglos. Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Ausschließlich die im Gesetz genannten Gründe können einen zugunsten eines rechtskräftig Verurteilten gestellten Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen.
Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.

Die zuständige Strafkammer begründet ihre Entscheidung im Einzelnen wie folgt:

1. Unechte Urkunde:
Es handelt sich bei dem Attest vom 03.Juni 2002, welches dem Gericht bei seiner Entscheidung vorlag, um keine unechte, sondern um eine echte Urkunde. Das Attest ist die Zweitschrift eines Attests vom 14. August 2001. Dieses Attest wurde zwei Tage nach dem Tatgeschehen vom 12. August 2001 durch einen approbierten Arzt nach vorgehender Untersuchung ausgestellt. Dieser hat auch die Zweitschrift erstellt. Der ausstellende Arzt unterschrieb das Attest mit dem Zusatz „i.V.“ („in Vertretung“) und gebrauchte dabei berechtigt Briefkopf und Praxisstempel der Praxis, in der er seine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin absolvierte. Zum Zeitpunkt der Untersuchung befand er sich im fünften Jahr der Facharztausbildung. Bei der Erstellung der Zweitschrift war er bereits Facharzt für Allgemeinmedizin. Ein Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 1 StPO liegt daher im Ergebnis nicht vor.

2. Aussage des Zeugen B.:
Die nunmehr erfolgte Aussage des Zeugen B. ist nicht geeignet, die Urteilsfeststellungen aus dem Jahr 2006 zu erschüttern, da sie nicht im Widerspruch zu ihnen steht. Die Glaubwürdigkeit der Zeugin M. wird durch die Aussage nicht erschüttert. Mit der Motivlage der ehemaligen Ehefrau des Untergebrachten – und nur in diesem Zusammenhang ist die Aussage des Zeugen B. überhaupt von Bedeutung – hat sich bereits das damals erkennende Gericht auseinandergesetzt. Die Aussage steht damit nicht im Widerspruch zur Beweiswürdigung des Ausgangsgerichts.

3. Einbeziehung des Dr. W.:
Ebenso wenig wird das Gutachten des Sachverständigen Dr. L. durch die jetzt erfolgten Angaben des Dr. W. in Frage gestellt. Bereits das der Unterbringung zugrunde gelegte Gutachten des Sachverständigen Dr. L. führt aus, dass der Untergebrachte für die Einbeziehung von weiteren Personen „ in geradezu klassischer Weise“ eine „für ihn logische Erklärung“ biete. Die aus Sicht des Untergebrachten bestehende Erklärbarkeit für die Einbeziehung des Dr.W., die das Wiederaufnahmevorbringen zum Gegenstand hat, ist damit bereits Gegenstand des Gutachtens gewesen.

4. Verfahrensfehler und Sorgfaltsmängel:
Im Strafverfahren gegen den Untergebrachten kam es zu Verfahrensfehlern. Für eine Wiederaufnahme gemäß § 359 Nr. 3 StPO können von vorneherein nur die durch die damals entscheidende Kammer verursachten Fehler relevant sein, und diese auch nur insoweit es sich um strafbare Verletzungen der Amtspflicht handelt. Dabei ist ein Antrag, der sich auf die Behauptung einer Straftat gründet, grundsätzlich nur dann zulässig, wenn wegen dieser Straftat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist. Eine solche Verurteilung ist vorliegend nicht erfolgt und könnte selbst bei Erweislichkeit einer Amtspflichtverletzung mittlerweile wegen eingetretener Verjährung auch nicht mehr erfolgen. Eine strafbare Amtspflichtverletzung insbesondere Rechtsbeugung kann ein Wiederaufnahmegrund sein, wenn sie als Straftat feststeht.
Es wird eine Vielzahl von Verfahrensfehlern durch das entscheidende Gericht bzw. seinen Vorsitzenden behauptet. Diese Fehler, soweit sie überhaupt vorliegen, rechtfertigen nicht den Vorwurf der Rechtsbeugung und hatten im Übrigen auch im Ergebnis keine Auswirkungen auf das Urteil. Aus Sicht der Kammer ist ein deutlicher Verfahrensverstoß vor allem darin zu sehen, dass die Vernehmung des Untergebrachten nach Vollzug der einstweiligen Unterbringung nicht unverzüglich erfolgte. Dies bedeutet aber keinen die Annahme einer Rechtsbeugung rechtfertigenden elementaren Rechtsverstoß. Die Annahme eines bewussten Regelverstoßes liegt nicht nahe. Es handelt sich zudem nur um eine Verzögerung der Anhörung, denn die Entscheidung über die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung wäre nicht anders ausgefallen, wenn die Vernehmung des Untergebrachten unverzüglich erfolgt wäre.
Die Urteilsfeststellungen enthalten Sorgfaltsmängel. Für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergeben sich aber keinerlei Anhaltspunkte. Der dazu erfolgte Vortrag im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten ist überwiegend nicht schlüssig. Der Vorwurf, dass der Vorsitzende der damals zuständigen Kammer bewusst Sachverhaltsverfälschungen begangen habe, ist eine durch konkrete Tatsachen nicht gestützte Spekulation. So hat sich beispielsweise das im Urteil geschilderte Festnahmegeschehen, so wie dargestellt, tatsächlich ereignet; lediglich der Zeitpunkt wurde mit dem einer anderen Festnahme des Untergebrachten verwechselt.

5. Der Revisionsbericht der HypoVereinsbank:
Auch dieser ist nicht geeignet, das Urteil zu erschüttern, da es im Urteil bei der Überprüfung der Schuldfähigkeit von Herrn Mollath explizit für möglich gehalten wird, dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat.

Der Pressesprecher weist ergänzend auf Folgendes hin:
Vor dem Landgericht Regensburg ging es ausschließlich um die Frage, ob das Verfahren gegen Herrn Mollath, das durch Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen ist. Fragen der Verhältnismäßigkeit oder der bestehenden oder nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit mussten bei dieser Prüfung, ob Wiederaufnahmegründe vorliegen, außer Betracht bleiben.
Es laufen derzeit zwei verschiedene Verfahren parallel. Die zuständige Vollstreckungskammer in Bayreuth hat zu überprüfen, ob die Unterbringungsvoraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt immer noch vorliegen, insbesondere der Untergebrachte im Falle seiner Freilassung wegen seines Zustands für die Allgemeinheit gefährlich wäre.
Die Pressemitteilung enthält lediglich eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungsgründe. Die gesamte Entscheidung kann auf der Homepage des Landgerichts Regensburg http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell nachgelesen werden.
Gegen die Entscheidung des Landgerichts können Herr Mollath und die Staatsanwaltschaft Regensburg sofortige Beschwerde einlegen. Hierüber müsste das OLG Nürnberg entscheiden.



Die Pressestelle des Landgerichtes Regensburg
Landgericht Regensburg, 24.07.2013 Pressesprecher Piendl Johann;
Pressesprecher Lindner Gerhard.

 

Dienstag, 23. Juli 2013

Westerburg: "Wegen Sorgerechtstreit: Mann aus Rache Kinderpornos untergeschoben?" Schwiegermutter als Tipp-Geberin für Untergejubeltes?

>>Hier kommen wir heute nicht mehr weiter", meinte die Vertreterin der Anklage. << -Wiedervorlage! - Da sind wir aber mal gespannt, was aus der Sache wird... : "Der entscheidende Tipp, der zur Hausdurchsuchung führte, kam offenbar von der Schwiegermutter. "Schauen Sie doch mal da oben in dem Zimmer nach", hatte sie der Polizei geraten. Angezeigt hatte ihn seine Ehefrau. "Meine Schwiegermutter hat mir diese Dinge untergeschoben. Sie ist die treibende Kraft hinter diesen Anschuldigungen. Es ist ein Racheakt", rechtfertigt sich der Beschuldigte. "Mir gehören diese CDs nicht. Meine Schwiegermutter wusste offenbar ganz genau, wo diese Dinge lagen. Das ist doch seltsam. Dabei habe ich sie in acht Jahren gerade zehn Mal zu sehen bekommen."
Der 52-Jährige lebt in zweiter Ehe von seiner Frau getrennt. Wie er berichtet, streitet er sich mit seiner Ehefrau um das Sorgerecht für die Kinder. Zum Zeitpunkt der Tat habe er sich im Haus seiner Frau aufgehalten, doch diese habe nach ihrem Auszug alles dort gelassen.
"Sie hatte einen Schlüssel. Sie und ihre Mutter konnten ins Haus reingehen, wann sie wollten", schilderte der Angeklagte die damalige Situation und redete sich dabei so richtig in Rage. "Hier kommen wir heute nicht mehr weiter", meinte die Vertreterin der Anklage. Strafrichter Hans Helmut Strüder pflichtete ihr bei. Das Gericht vertagte sich bis in den Herbst. Dann sollen Zeugen gehört werden. Unter anderem auch die Schwiegermutter."

Dann, RHEINZEITUNG, aber  gaaaaaaaanz ausführlich.
http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Wegen-Sorgerechtstreit-Mann-aus-Rache-Kinderpornos-untergeschoben-_arid,1014167.html 

Freitag, 19. Juli 2013

Causa Mollath: Staatanwaltschaft hat fertig - .. wenn die Staatsanwaltschaft nach dem Urlaub Urlaub braucht... auch RA Strates hamburgische Zurückhaltung hat Grenzen! Verhöhnung des Rechts(staats)?



Kann da nicht eine larmoyante Ministerin (sinngemäß nach Ede Stoiber: "Ich leide wie eine Hündin, ... das JuMi ist ein Stück meines Lebens.") nicht dauerhaft behilflich sein? Auch da nicht? Nicht mal da?*
"Soll das keine Verfälschung sein? Es ist eine Verfälschung! Und es ist eine Verhöhung des Rechts, wenn eine solche Verfälschung als die Äußerung einer Rechtsmeinung etikettiert wird. Der Senat sehe mir den etwas kraftvollen Sprachgebruach nach. In der Regel neige ich nicht dazu. Aber alles hat seine Grenze." 
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-07-18.pdf


 Dienstliche Erklärung von OStA Meindl wegen der Datensache “Attest von 2001″: “(…)Zutreffend ist also, dass es nur diesen eInen Zuleitungsvorgang gibt. Der gesamte Vorgang fand am Donnerstag, dem 11.07.2013 statt. Die unzutreffenden und deshalb sinnentstellenden Datumsangaben beruhen ausschließlich auf meinem – sicherlich auch dem enormen Arbeitsanfall nach meinem Urlaub vom 28.06. bis [...]


*Der Müller muss umdenken lernen: “Es gibt [noch] Richter – in Russland …
Tja, aber auch das wird Gustl Mollath wohl mit seinem bewundertswerten Gleichmut ertragen (müssen).
http://t.co/u636wAWa1j

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-16754

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-16756

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-16759 

*Doch Gnadenakt?

Merk: Ich denke weiß Gott oft an Mollath

http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/merk-denke-weiss-gott-mollath-3012727.html 

 

 Doku komplett:

http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

 

Russische Gerichtsentscheidung Kremlgegner Nawalny vorübergehend frei

 ·  Ein russisches Gericht hat den Kremlgegner Alexej Nawalny mit sofortiger Wirkung freigelassen. Die Untersuchungshaft gegen ihn ist ausgesetzt. Damit soll dem Blogger und Korruptionsbekämpfer eine Teilnahme an der Bürgermeisterwahl in Moskau ermöglicht werden.

Russische Gerichtsentscheidung Kremlgegner Nawalny vorübergehend frei

 ·  Ein russisches Gericht hat den Kremlgegner Alexej Nawalny mit sofortiger Wirkung freigelassen. Die Untersuchungshaft gegen ihn ist ausgesetzt. Damit soll dem Blogger und Korruptionsbekämpfer eine Teilnahme an der Bürgermeisterwahl in Moskau ermöglicht werden.

Unschuldig hinter Gittern - Justizopfer und ihr Kampf um Gerechtigkeit



Wobei man sich allerdings inzwischen zumindest die Frage stellen darf, ob es sich bei der Causa Mollath überhaupt um einen Justizirrtum i.k.S. handelt: "Justizirrtümer können JEDEN treffen. Unschuldig verurteilt zu sein ist ein Alptraum, aus dem es kaum einen Ausweg gibt. 500 Fehlurteile werden in Deutschland pro Jahr gefällt. Experten gehen davon aus, das in Österreich in jedem 10. Fall ein Fehlurteil gesprochen wird. Für die Betroffenen ein Alptraum. Die von Experten kommentierte Reportage begleitet Menschen, welche die Kraft haben nach einem Fehlurteil um ihre Rehabilitation zu kämpfen, und erläutert, wie der Rechtsstaat mit seinen Opfern umgeht.
Herkunft/
Produktionsjahr
Deutschland, Österreich 2013
Formatinformation
         
Beliebige Information Keine weiteren Informationen (?)
Sendungsdauer/
-ende
55 min (bis 02:35 - 50 min netto)
Startzeit 1:40
Endezeit 2:35
Nettospielzeit 50
Produktionsjahr 2013 Wiederholung von gestern Abend:
heute · Fr, 19. Jul · 01:40-02:35 · ServusTV Deutschland Unschuldig hinter Gittern - Justizopfer und ihr Kampf um Gerechtigkeit 

  1. ServusTV - Unschuldig hinter Gittern

    www.servustv.com/.../Unschuldig-hinter-Gittern-01...
    7 days ago
    ServusTV - Wir wünschen Ihnen bessere Unterhaltung. ... Reportage: Unschuldig hinter Gittern ...

  2. Unschuldig hinter Gittern | Justizopfer und ihr Kampf um ... - Hörzu

    www.hoerzu.de/tv.../unschuldig-hinter-gittern/justizop...Translate this page
    Unschuldig hinter Gittern - Justizopfer und ihr Kampf um Gerechtigkeit. Unschuldig hinter Gittern | Servus TV im TV-Programm. Unschuldig hinter Gittern ...

  3. "Unschuldig hinter Gittern - Justizopfer und ihr Kampf um ... - Tele.at

    www.tele.at/.../unschuldig-hinter-gittern-justizopfer-u...Translate this page
    Servus TV. Freitag, 19.07.2013. 01:40 bis 02:35. Sonstige Reportagen. Unschuldig hinter Gittern - Justizopfer und ihr Kampf um Gerechtigkeit. D, A 2013. Stereo.

Dienstag, 16. Juli 2013

#Prism #Twitter Steffen Seibert (@Regsprecher) und Dorothee (Who?)Bär (@DoroBaer) ähnlich wie Daniel (@danielmack) MACK (GRÜNE)? - DSDSG - Artikel OO

Sind alle Politiker vor #Twitter gleich? - Während Angelas #Prism-Vollchecker, Whistleblower und DSDSG-(=Deutschland sucht das Super-Grundrecht-Casting-Master-of-disaster Friedrich uns die (un)heimliche Grundgesetzänderung Artikel 00* schonend beizubringen versucht (Verfassungsklage dagegen in USA bereits anhängig!), wird mir über ein Over-Night-Meldung von TWITTER ganz anders ... . Steffen Seibert und Dorothee Bär haben das Twitter-Look-alike-Casting zu Daniel Mack gewonnen! Tssss. [Bekommen die jetzt eine Mail: Sie haben gewonnen!"] Was wenn #Prism einen 'ähnlich' präzisen Algorithmus – Wikipedia - bei dem jede(r) mitmuss - hat wie #Twitter? Der Dienst schlägt mir doch allen Ernstes vor,  nur weil ich Daniel Mack folge (schon allein, weil der mir folgt ,-)), Steffen Seibert und Dorothee Bär zu folgen. Kurzfristig beängstigend, aber on the long run beruhigend, oder?

Daniel Mack Verifizierter Account

@danielmack

Mitglied des Hessischen Landtags | Bündnis 90/DIE GRÜNEN | Sprecher für Netzpolitik und Sport | Blogger | Social Media | Groundhopper
Frankfurt · danielmack.de

 

Die Rechtsanwaeldin,
Hier sind Vorschläge, die ähnlich den Leuten sind, denen Du folgst.

Steffen Seibert @RegSprecher

  • Verifizierter Account
Hier twittert Steffen Seibert, Sprecher der Bundesregierung und Chef des Bundespresseamtes (BPA). Tweets seiner Mitarbeiter/innen enden mit dem Kürzel (BPA).
http://www.bundesregierung.de
Follower
106.794
  • ZDFheute
  • SZ_Investigativ
  • TraffikNews_de
  • MarcusSpicker
  • kattascha
Folge ich
66
  • AuswaertigesAmt
  • sls_bmj
  • schroeder_k
  • indiesemNetz
  • MEEDIA



Ähnlich wie Daniel Mack

Dorothee Bär @DoroBaer

  • Verifizierter Account
Mitglied des Deutschen Bundestages, stv. Generalsekretärin der CSU meistens freundlich, Fränkin aus Leidenschaft (und von Geburt an), Sonnesüchtig ☀ Photo: Toko
http://www.dorothee-baer.de
Follower
14.374
  • ZDFheute
  • kaffeepot
  • MarcusSpicker
  • rennsemmler
  • MayrStefan
Folge ich
1.132
  • MayrStefan
  • kattascha
  • AuswaertigesAmt
  • reportmuenchen
  • guardian

Artikel 00 GG

(1) Die Würde von #Prism Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Sprach-Gewalt.

Montag, 15. Juli 2013

Causa Mollath und NerliPlag? Jetzt auch Generalstaatsanwalt Nerlich ein Fall für WikiPlag?: Jetzt auch 'Tor des Monats' der ZDF-Spottschau?

Heißer Kandidat für den Integrations-Bambi für Integration* mutmaßlicher Beweismittel und #Aufschrei-Grimme-Preis für Subito-Beförderung mit unmutmaßlichen bayerischen Dienstwagen und den (dann rückdatierten, wg. Sommerpause) Preis 'Tor des Monats' der ZDF-Spottschau (vulgo: heute show)?!?!
Fall Mollath: Bayerischer Generalstaatsanwalt in der Kritik - Der Generalstaatsanwalt und der Journalist
“Und dann wird es spannend: Strate, so sieht es aus, vermutet offensichtlich, dass es einen Austausch zwischen dem Generalstaatsanwalt und dem Reporter gekommen ist. Strate stellt in seinem Schriftsatz fest, dass es zwischen einem Schreiben des Generalstaatsanwalts und des angesprochenen Artikels bemerkenswerte Überschneidungen inhaltlicher Art gibt, Überschneidungen, die so weit gehen, dass sogar ganze Sätze identisch sind. Mollaths Verteidiger geht gar soweit und wirft die Frage auf, ob der Generalstaatsanwalt aus vermuteten Gesprächen zwischen ihm (Nerlich) und dem Rechtsanwalt von Mollaths Ex-Frau Gesprächsinhalte an den Reporter des Nordbayerischen Kuriers weitergeben hat.”
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154643

Hier in seiner ganzen unüberbietbaren Schönheit durch RA STRATE himself: (Fußnote 2)

*
"Was lernen wir daraus?
  1. Ob man viel oder wenig Ehre besitzt, hängt von jedem selbst ab. (Faustregel: Je asozialer, desto ehrloser.)
  2. Pöbel-Kolumnen wie die von F. J. Wagner sind nur möglich, weil es Leute wie Bushido gibt. (Faustregel: Je weniger Bushido, desto weniger Wagner.)"

http://www.vocer.org/de/artikel/do/detail/id/507/darf-man-bushido-ein-arschloch-nennen.html

(Zufällig zum gestrigen Geburtstag des unschuldigen, honorigen Jörg Kachelmann.)


Noch 'n Merk-Satz:
Frau soll den Generalstaatsanwalt nie vor dem Abend(einsatz) loben!
Nie!

Und noch 1: (Wenn man bedenkt, dass in der Causa Kachelmann nicht mal der Pressesprecher sich erinnern konnte, ob er den FOCUS mit dem mutmaßlichen Tagebuch "warum.doc" (aus der Ermittlungs-Akte!) glesen hatte... . So gesehen ist es ja schon ein Fortschritt (mit Lapp-Flop und Lederhose), wenn ein bayerischer Generaler eine Lokalpostille zum Fall in Traumzeit gelesen und reagiert hat.

Zur LIVE-DISKUSSION: 
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-3/#comment-16129 

Kam auch noch gerade rein: Schon wieder ein CSU-Minister, der meint, sich in die richterliche Unabhängigkeit einmischen zu dürfen/müssen:
http://t.co/A145rPB1Iv

Sonntag, 14. Juli 2013

Die ‚Und-Flut’: Anwaltsarmut in D. - Deutschland (noch) nicht ganz anwaltsdicht? Bald 1. Mio. Anwälte und –innen? – Statistik und andere Gemeinheiten – Recycling/Wiederaufnahmeverfahren als Lösung - Zugelassenen Anwälte und -innen Deutschland gesamt: 1950: 12.844 - 1970: 22.882 - 2013: 160.894 Anwältinnen 1970: 1.035 - 2013: 53.175









Land unter: Haben die Neu-Anwältinnen die Schuld? - Man hat ja schon die Hoffnung fahren lassen, dass es die BRAK je gebacken bekommen könnte, ihre eigenen Zahlen adäquat „für Journalisten“ aufzubereiten.

Dabei hat sie sie doch alle, die Zahlen. [Es gäbe also ohnehin keinen Grund, den Verlauf in den Anfangsjahrzehnten der Republik 1950 bis 1995 unvollständig anzuzeigen. Wenn man sie allerdings dennoch weglässt, so sollte man wenigstens tunlichst die Abstände zwischen 5 Jahren eben fünfmal so breit machen, weil es sonst ein völlig verzerrtes (Anstiegs-)Bild ergibt. Cui bono? Oder: Camera obscura advocatus non calculat? http://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/statistiken/2013/04_02_gesamtentwicklungraeklein2013.pdf ]

Dass aber ausgerechnet das ManagerMagazin ("UNTER WASSER - 07/2013 S. 106 - 112 - JURISTEN - Mandanten geizen, Profite schrumpfen, die erfolgsverwöhnten Wirtschaftskanzleien rutschen in die Krise. Doch immer noch drängen Tausende Advokaten neu in den Markt. Wohin nur mit all den Anwälten?") die offenbar gar nicht so selten vorkommende Dyskalkulie* mittels Nonsens-Wort und -Bild zu fassen versucht, darf denn doch verwundern. Immerhin: Die Debatte ist angekommen. Wenn auch reichlich absurd. 

Jahr
Gesamt
"-innen"
‚-innen’-anteil

1990
56.638
8.537
15,07

2013
160.894
53.175
33,05

284,07 %
= mm: „beinahe dreimal so viele“

‚es dreht’ in 2008:


Jahr
abs Zuwachs
abs Zu /w
w. Anteil des Zuw. In %

2008
4.080
2.056
50,4
2009
3.467
2.033
58,6
2010
2.874
1.657
57,7
2011
2.428
1.479
60,9
2012
2.747
1.713
62,4
2013
2.468
1.590
64,4


Fast 161000 Anwälte sind derzeit in Deutschland zugelassen – beinahe dreimal so viele wie 1990.  Im Jahr 1950 mussten sich knapp 5000 Deutsche einen Anwalt teilen. 2013 kommen auf einen Anwalt nur noch 499 Bürger. Und pro Jahr drängen 3000 neu Zugelassene auf den Markt. Ginge die Entwicklung so weiter wie in den vergangenen 20 Jahren, würde die Zahl der Anwälte im Jahr 2180 die Millionenmarke knacken (siehe Grafik Seite 109).
Im Ernst: Die Anwaltsschwemme führt jetzt schon zu „wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Anwaltschaft“, räumt Swen Walentowski ein, Sprecher des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), der gerade eine Studie zur Zukunft des Berufsstands veröffentlicht hat. Rosig ist diese Zukunft nicht – der DAV prophezeit fallende Preise und Kanzleiinsolvenzen. [...]“(mm 7/2013, S. 106-112(208))
Soso. Im Jahre 2180, also! Bei einer Verdreifachung in den letzten 23 Jahren?!? Dann hätten wir - „ginge die Entwicklung so weiter wie in den vergangenen 20 Jahren“ (wieso ausgerechnet 20 Jahre???) – in weiteren 23 Jahren dreimal 161.000, also 483.000 Anwälte, in weiteren 23 Jahren 1.449.000 davon.
Anders gerechnet passt es aber auch nicht – unterstellt, dass – wie das mm großzügig rundend behauptet - „pro Jahr 3000 Zugelassene auf den Markt drängen.“ Das wären in 167 Jahren (2180 – 2013) * 3000 brutto (mal ewiges Leben und ewige Zulassung der anwaltlichen Highlander unterstellt) 501.000 Plus, also 662.000 insgesamt. Hm?!?!?
Wie dem auch sei. Auch wenn es die enormen Zuwächse bei der Anwaltschaft, getrieben vor allem durch den weiblichen Nachwuchs, in Zukunft nicht mehr geben wird (Kitaausbau hin oder her): Bis 2180 wird sich die Bevölkerung ja auch drastisch erhöht haben, wenn man bedenkt, wie viele Holländer bis dahin Zuflucht gesucht und – ob mit oder ohne Caravan – gefunden haben werden. Und auch neue Rechtsgebiete und Fachanwaltschaften werden sich auftun (wie Klimakatastrophen-Asylrecht), während andere (wie Fachanwaltschaft für Familienrecht in Ermangelung von Familien und Ehen/Scheidungen) untergehen. Also man entspanne sich. Noch ist nicht Land unter. Noch lange nicht.

·  Podcast - Forschungsergebnisse zur Dyskalkulie - Verband ...

www.verband-dyslexie.ch › Aktuell
15.06.2013 - Woher kommen die Probleme mit den Zahlen, und wie kann man sie beheben? Erst in letzter Zeit haben Forscher mehr über die Dyskalkulie herausgefunden.

·  Falsch kalkuliert - Bild der Wissenschaft

www.wissenschaft.de/archiv/-/journal_content/56/.../Falsch-kalkuliert/
18.06.2013 - Leider bessert sich Dyskalkulie nicht mit der Zeit – und Nachhilfe allein reicht nicht. Ohne gezielte Therapie bleibt die Störung bestehen. Doch was hilft aus Sicht ...

Donnerstag, 11. Juli 2013

Quick & dirty: Wg. Mollath/Merk/Brixner/Kröber/Leipziger, Rückert/Lakotta/Lapp (kurz: LaLa) (Bayern?) und so..: "Die Karriere der §§ 63 und 64 StGB mal im Chart

Hochinteressant die Charts zur Entwicklung der §§ 63, 64 seit 1970 ... und nicht nur bei der Frage wie neu denn noch immer die neuen Bundesländern bei alten Fragestellungen sind (immerhin liefert Meck-Pomm. 'nachrichtlich'): Wer glaubte, dass nun Bayern 'führend' sei, der/die kann vor einem Wahn gerettet werden: Es ist BaWü, das gemessen am Bevölkerungsanteil überproportional (rund 5%) vertreten ist. Beachtliche Zuwächse allemal, vor allem, wenn man bedenkt, dass die Bevölkerung schrumpft und schrumpft und schrumpft. Es scheint so einfach zu sein, die Sache mit dem § 63 StGB ... Auffalend der Unterschied zwischen weiblich und männlich.... Ob das alles auf Zuruf einer einzelnen Dame weggesperrte Rosenkrieger sind? (Patienten mit geringen Entlassungsaussichten: http://www.uni-due.de/imperia/md/content/rke-forensik/projekte/projektberichtgeringeentlassungsaussichten2003.pdf


Therapie im Maßregelvollzug - und dann? http://epub.uni-regensburg.de/12085/1/08_11_10_DISS_Adelheid_Bezzel.pdf



Vielleicht wegen der 5%????

Diagnose auf fragwürdiger Grundlage?: Baden-Württemberg prüft ...

www.focus.de › PolitikDeutschlandTranslate this page
Jul 1, 2013 - In Baden-Württemberg soll es Menschen geben, die unter ähnlich fragwürdigen Umständen wie Gustl Mollath in der Psychiatrie untergebracht ...

Justiz prüft nach: Gibt es einen Fall Mollath auch in Baden ...

www.swr.de/landesschau...mollath/-/id.../rcoacm/Translate this page
Jul 1, 2013 - Der Fall des möglicherweise zu Unrecht in der bayrischen Psychiatrie sitzenden Gustl Mollath könnte jetzt auch in Baden-Württemberg Folgen ...



"Die Maßregelvollzugsstatistik erstreckt sich auf die Personen, gegen die aufgrund einer Straftat strafrichterlich als Maßregel der Besserung und Sicherung Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gemäß § 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (gemäß § 64 StGB) angeordnet wurde. In die Erhebung sind auch Unterbringungen nach Bestimmungen wie etwa § 93a JGG, die auf die entsprechenden Vorschriften des StGB verweisen, mit einbezogen."
[...]"Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Ergebnisse auf das frühere Bundesgebiet einschließlich Berlin-West, seit 1995 einschl. Gesamt-Berlin. Flächendeckende Angaben für die neuen Länder liegen nicht vor."

RAin & Notarin Gabriele Steck-Bromme, LL.M.
Verteidigung im Maßregelvollzug des § 63 StGB
Beitrag zur AG 6: Die Unerwünschten - Strafverteidigertag Köln - 28.02.2009
http://www.strafverteidigertag.de/Strafverteidigertage/Ergebnisse/33_AG6_Steck-Bromme.htm 


Maßregeln der Besserung und Sicherung

http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/sanktionen/Ma__regeln_2/index.php 


 http://www.patverfue.de/handbuch/forensik


http://www.sokolowski.org/sonstiges/bgh-zu-den-voraussetzungen-der-unterbringung-nach-%C2%A7-63-stgb/236/


J'accuse! - Der Ex-Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag telephoniert am Steuer! - Vorsicht, NL-Urlauber! Vorsicht!

"Luis Moreno Ocampo ist Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag und eine charismatische Persönlichkeit." - Ja, und er telefoniert beim Autofahren bzw. er fährt Auto beim Telefonieren. Sogar rückwärts. In einer kurzen Szene scheint sogar eine parallel fahrende "weiße Maus" in den Wagen zu schauen. Ocampo darf/durfte das! Nicht, weil er eine Smartcar eines deutschen Edelkarossenherstellers fährt? Aber nein: Quod licet Iovi, non licet bovi - Ein (Ex-)Chefankläger (während des Films, der ihn über 6 Jahre bis zum letzten Arebitstag begleitet, war er noch im Amt), der u.a. Thomas Lubanga Dyilo, einen ehemaligen Milizenführer im Kongo, der Kindersoldaten für seine Kriege missbraucht hat, verfolgte, der darf das. Für alle anderen ist und bleibt smarthandyphonieren in den Niederlanden eine Straftat! 

Handy am Steuer Bußgeld in Niederlande - Bußgeldkatalog

www.bussgeldkatalog.ws/handy-bussgeldrechner/?...N...Translate this page
In Niederlande ist telefonieren am Steuer eine Straftat und Sie müssen 140 Euro Bußgeld zahlen falls Sie mit dem Handy beim Autofahren erwischt werden.
Also bitte: NICHT NACHMACHEN, liebe 'Holland'-Urlauber! -- Das darf jetzt nur seine Nachfolgerin: Fatou Bensouda.

WIEDERHOLUNG:

Mo, 22. Jul · 02:50-04:17 · arte
Der Chefankläger
Am Internationalen Strafgerichtshof


Doku "Internationaler Strafgerichtshof"Am Hof der Gerechtigkeit

Der Internationale Strafgerichtshof ist eine der zivilisatorisch wichtigsten Einrichtungen der Welt. Jetzt hat ein Filmteam eine Dokumentation über ihn gedreht.
  1. Seite 1 Am Hof der Gerechtigkeit
  2. Seite 2 Schwer zu verstehende Zusammenhänge

http://www.zeit.de/kultur/film/2013-04/film-court-strafgerichtshof

Der Chefankläger (SWR) Sendung mit Untertiteln Film
Dienstag, den 9. Juli 2013, 22:45 - 00:15
Film
Am Internationalen Strafgerichtshof
http://www.wdr.de/programmvorschau/object4Broadcast.jsp?broadcastId=4305619


  1. Arte-Film über Chefankläger Luis Moreno Ocampo - SPIEGEL ONLINE

    www.spiegel.de › KulturTVTelevisionenTranslate this page
    Jul 2, 2013 - Die Film-Doku "Der Chefankläger" porträtiert Luis Moreno Ocampo, einen ... "Der Chefankläger" des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC).

  2. Luis Moreno Ocampo, der erste Chefankläger am ... - Tagesspiegel

    www.tagesspiegel.de/medien/.../8432544.htmlTranslate this page
    Jul 2, 2013 - Arte zeigt ein Porträt des mutigen Argentiniers. ... 2003 bis 2012 als erster Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag ...

  3. Das Erste online - Programm - Der Chefankläger

    programm.daserste.de/pages/programm/detail.aspx?id...Translate this page
    2 days ago - Luis Moreno Ocampo ist Chefankläger des Internationalen ... sechs Jahre nach seiner Ernennung zum Chefankläger des ICC mit der Kamera.

Mittwoch, 10. Juli 2013

ZEIT: unverblümte Richter-Schelte ..."Berufsbedingt überheblich Eine Klasse von Staatsbediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz."

So! Jetzt hat es (mal) wieder einer geschrieben.Und? Weiter geht: Business as usual... "Richter Götzl gilt unter Kollegen als "brillant". Zu dieser Brillanz gehörte, dass er einen Gutachter, der während eines langen Vortrags einen Schluck Wasser zu sich nehmen wollte, anblaffte, er solle gefälligst eine Pause beantragen, wenn er Durst habe. Einen Staatsanwalt ließ er wegen eines flüchtigen Lesefehlers einen langen Vortrag wiederholen.

Kann es sein, dass solche Skurrilitäten mehr sind als nur Marotten? Dass sie symptomatisch sind für eine amtgemachte Überheblichkeit, die Richter vergessen lässt, dass sie ihre Urteile im Namen des Volkes fällen? Eine gewisse sprachliche Nähe zu ihrem Arbeitgeber, nämlich dem Volk, sollte dieses erwarten können, inklusive alltagsverträglicher Umgangsformen. Die Verwechslung von Unabhängigkeit mit Rechtfertigungsfreiheit befördert eine strukturelle Enthobenheit des Richteramtes. Diese Entrücktheit führt zum Gegenteil dessen, was mit den Richterprivilegien beabsichtigt war: Sie beschädigt nicht nur die Rechtspflege, sondern auch die Gewaltenteilung."
Putzig auch das Zitat zum deutschen Familienrichter! 

Zum VOLLTEXT>>>ZEIT-online:

Dienstag, 9. Juli 2013

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung führender Mitglieder einer Zuhälterbande im Verfahren um sogenannte "Flatrate-Bordelle" Beschluss vom 6. Juni 2013 - 1 StR 581/12 Landgericht Stuttgart - Urteil vom 5. April 2012 – 10 KLs 211 Js 62034/09

Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagten wegen vielfachen gewerbs- und bandenmäßig begangenen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB*) und damit zusammenhängender weiterer Delikte (Zuhälterei, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Von der Anordnung des Verfalls von Wertersatz in Millionenhöhe hat das Gericht wegen vorrangiger Ansprüche geschädigter Sozialversicherungsträger abgesehen.
Die Angeklagten hatten als führende Köpfe einer Bande mit anderen Bandenmitgliedern rumänische Frauen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren zumeist mit falschen Versprechungen über lukrative berufliche Perspektiven nach Deutschland gelockt. Hier hatten sie die Frauen unter Ausnutzung von deren Mittellosigkeit und Sprachunkenntnis dazu veranlasst, die Prostitution auszuüben. Dabei hatten die Angeklagten ab dem Jahr 2006 das Modell des sogenannten "Flatrate-Bordells" entwickelt, bei dem Freier für einen pauschalen Eintrittspreis mit beliebig vielen Frauen in den Bordellen (beispielsweise in Berlin-Schönefeld, Heidelberg, Wuppertal, Barsinghausen und Recklinghausen) sexuell verkehren durften. Die durch ein ausdifferenziertes System aus Verhaltensregeln, Strafen und Belohnungen gefügig gehaltenen Frauen hatten hierbei teilweise mehr als 30 Freier täglich zu bedienen. Etwa seit 2008 hielten sich die Angeklagten nicht mehr selbst in den Bordellen auf, sondern erteilten aus dem Hintergrund ihre Weisungen. Die vorgeschriebenen Beiträge zur Sozialversicherung für die Prostituierten führten sie nicht ab.
Die Revisionen der Angeklagten gegen dieses Urteil hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gemäß § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
*§ 232 StGB - Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder dazu bringt, sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn
1. das Opfer der Tat ein Kind (§ 176 Abs. 1) ist,
2. der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt oder
3. der Täter die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begeht.
(4) Nach Absatz 3 wird auch bestraft, wer
1. eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt oder
2. sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen zu bringen.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Beschluss vom 6. Juni 2013 - 1 StR 581/12
Landgericht Stuttgart - Urteil vom 5. April 2012 – 10 KLs 211 Js 62034/09
Karlsruhe, den 9. Juli 2013
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
 76125 Karlsruhe
 Telefon (0721) 159-5013
 Telefax (0721) 159-5501
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
 Nr. 114/2013 vom 09.07.2013

Montag, 8. Juli 2013

30 Jahre? Gewohnheitsabhör-Recht?! Wie cool ist das denn? "Telefone überwacht - Lauschangriff bei der Münchner Polizei"

Klitzekleines Latinum? Audiatur et altera pars in bayerischer Übersetzung? - Lauschige Zeiten: "Nur weil Du (noch nicht) paranoid bist, heißt das nicht, dass sie nicht hinter dir her sind.“ - Weitermachen?!? Jetzt ist doch auch schon egal... . Und es geht doch eh um Polizisten und -innen. Die haben doch eh nix zu verbergen, oder? - Demnächst dasLausangriffelchen exclusiv bei
VOX: Polizistenlausch
"Auf einer Münchner Kripo-Dienststelle wurden fast 30 Jahre lang Telefone überwacht. Das Präsidium beruft sich auf den rechtlich zulässigen Mitschnitt von Notrufen, doch offenbar wurden auch private Gespräche von Beamten belauscht. Weder sie noch die Gesprächspartner wussten davon - einer droht jetzt mit Klage.




Sonntag, 7. Juli 2013

Kindesmisshandlung - Weibliche Täter!? - Schau an! Die Polizei - Deine Freundin und Helferin

Es gilt "sich bei den Phänomenen Kindesmisshandlung und -tötung von der stereotypen Betrachtung einer rein männlichen Täterschaft zu verabschieden."

Der prozentuale Anteil steigt und steigt ...

Die absoluten Zahlen bei den weiblichen Tatverdächtigen steigen und steigen und steigen ... -

Kindesmisshandlung
von Rita Steffes-Enn, Stellv. Leiterin des Instituts Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt und ehemalige Polizeibeamtin des Landes Rheinland-Pfalz -
[...]
Weibliche Täter!?
Die Misshandlung eines Kindes stellt in unserer Gesellschaft einen Tabubruch dar, in doppelter Hinsicht, wenn das Opfer das eigene Kind ist, dreifach ist der Tabubruch im Falle einer Täterschaft durch die Kindesmutter. Kindesmisshandlung wird in die Kategorien Vernachlässigung, sexueller Missbrauch, seelische Misshandlung und körperliche Misshandlung unterteilt. Auf eine weitere Ausführung zu den einzelnen Misshandlungsformen wird jedoch verzichtet, da der Schwerpunkt des vorliegenden Artikels für alle Formen Relevanz besitzt. Auch gilt es eingangs zu erwähnen, dass es unabdingbar erscheint, sich bei den Phänomenen Kindesmisshandlung und -tötung von der stereotypen Betrachtung einer rein männlichen Täterschaft zu verabschieden. So finden sich nach Saimeh (2010) in der Gruppe der unter 30jährigen Täter zu 55% Frauen. Dies ändert sich nach Saimeh jedoch mit zunehmendem Alter der Opfer, denn bei einem Alter des Opfers von über 15 Jahren stellen Männer in 91,7% der Fälle die Täter dar, wobei die Verletzungsgefahr mit zunehmenden Alter des Opfers sinkt. Schwere Gewalt gegen Kinder – und zwar von der Kindesmisshandlung bis zur Kindstötung – wird als typisch weibliches Gewaltdelikt bezeichnet und ist besonders signifikant bei jungen Müttern zu beobachten (Saimeh 2010, S. 61f). Anzumerken gilt, dass alle im vorliegenden Artikel gemachten Ausführungen gleichermaßen für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gelten. Der Einfachheit halber wird jedoch ausschließlich in der männlichen Form geschrieben. -
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Resümee
Wie eingangs des Artikels dargelegt ist es im Bereich der Kindesmisshandlung unerlässlich, Stereotypen und Mythen hinsichtlich einer vermeintlich klassischen Geschlechterverteilung (Opfer = weiblich, Täter = männlich) entgegenzuwirken. Erfahrungsgemäß und auch bei Betrachtung der zuvor teils zitierten Untersuchungsergebnisse sind weibliche Täter auch nicht weniger brutal und gewalttätig als männliche Täter (Enders 2009). -
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28. April 2013 — Die Zahl der Kindesmisshandlungen von weiblichen Tatverdächtigen, also Weibern, steigt und steigt und steigt, während die hör- und sehbehinderte (auf einem Auge blind auf einem Ohr taub) Alice Schwarzer – ganz ungewohnt für die doppelzüngige Dauer-Schwadroneuse – schweigt und schweigt und sch…