Sonntag, 16. September 2012

KEINE Vergewaltigung! Lost in genderism & translation: EMMA kapiert es immer noch nicht, legt aber noch nach („„Dem Opfer ist eine Verteidigung zu wünschen, die trotz bestehender Gesetzeslage …) – med1 hat’s verstanden


EMMA und DIE WELT: Na, da sind wir mal gespannt, wie lange DIESER neuerliche multiple Nonsens der sicherlich dennoch lupenreinen Rechtsstaatlerin, wenn auch juristisch bekanntlich unbeschlagenen, aber schwer geschlagenen Mannheimer-BILD-Gerüchtsberichterstatterin und ihrer Kalfaktorinnen vom der auflagensinkenden Geschlechterschlacht-Schiff EMMA und der Mist vom 13.09. so noch stehen bleibt- und EMMAonline den Penisersatz uneinsichtig bleibend [wie die OSTA Freundenberg/Göttingen
[1] http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=212
[2] http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=170 ,
FAZ http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173  
im Kachelmann-Freispruchsfall?] wieder einmal einzieht (Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei! Zu spät: LG Köln bestätigt Verfügung gegen EMMA und Alice Schwarzer wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe.“ http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260 ) bis es ganz teuer  siehe BUNTE LG Köln. http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=258 ) wird
 
„Dem Opfer [sic!] ist eine Verteidigung[sic!] zu wünschen, die trotz [sic!!] bestehender [sic!] Gesetzeslage[sic!] in Berufung geht  - und allen Frauen ein Staat, der endlich Gesetze schafft, die den herrschenden Macht- und Gewaltverhältnissen Rechnung tragen.
EMMAonline, 14.9.2012
Man beachte den Ordner “Vergewaltigung“ im String - wie auch schon hier einen Tag zuvor:
http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/skandaloeser-freispruch/
http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/proteststurm-nach-vergewaltigungsfreispruch/

OBITER dictum (Klar! EMMA-Leserinnen werden immer jünger und akademischer ;-). Wer kontrolliert das? - Klar, Italiener haben auch die längsten Schwänze in Europa - bei unkontrollierter Selbstvermessung ;-)). Näh, der Franzos' - nach EIGENEN Angaben http://www.welt.de/vermischtes/article2796899/Penislaenge-So-sind-die-Maenner-in-Europa-bestueckt.html (Muss man bei den Griechen 40-50% Wahrheitsgehalt bei der Penis-Bilanz abziehen?)
Nein, es soll noch absurder, wie inzwischen DIE WELT erfahren haben will:

„Auch Staatsanwältin war für Freispruch

Andererseits stand die Richterin nicht allein mit ihrer Meinung, dass der Tatvorwurf nicht haltbar ist: Sogar die Staatsanwältin plädierte am Ende der dreistündigen Verhandlung auf Freispruch.
Zudem kündigte Rechtsanwalt Dirk Brockpähler, Vertreter der Nebenklage, an, das Urteil nicht anfechten [Merke: NICHT Verteidiger des  Opfers, EMMA!) zu wollen. (Anmerkung: Können könnte er schon, aber wollen will er nicht, oder wie?] Es könnte also ein typischer Fall sein, bei dem Bürger wenig Verständnis für den Rechtsstaat haben, während die Verfahrensbeteiligten der Meinung sind, dass korrekt geurteilt wurde.
Nun … hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil [sic!] eingelegt – trotz des Plädoyers auf Freispruch der Staatsanwältin. […]Dass dieser Schritt mit dem Druck der Öffentlichkeit zu tun hat, dementiert Kassenböhmer: "Wir haben sofort nach dem Urteil, noch am gleichen Tag, Revision eingelegt." Nach Recherchen der "Welt" ist diese Aussage falsch. Demnach wurde der Revisionsantrag erst zwei Tage später unterschrieben.“
Ja: „Auch die Staatsanwältin hatte auf Freispruch plädiert, nachdem sie zuvor noch die Anklage mit ungeheuerlichen Details vorgelesen hatte.“
Korrektur der Presseerklärung vom 13.09.2012 zum freisprechenden Urteil des Landgerichts Essen PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster 10 kB
Presseerklärung vom 14.09.2012.
Unzutreffende Berichterstattung über freisprechendes Urteil des Landgerichts Essen vom 10.09.2012 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster 12 kB
Presseerklärung vom 13.09.2012.
http://www.lg-essen.nrw.de/presse/Presseerklaerungen/index.php
Mal wieder weg von dieser deutschen Abart einer EMMA falsch verstandenen Schwarm-Pussy-Riot-Intelligenz gegen weibliche Justiz.

Immerhin: med1 ist man schlauer als Schwarzer und ihre (An-)Heizerinnen und hat bereits reagiert und den Eingangstext geändert.

Angeklagter im Vergewaltigungsprozess freigesprochen

14.09.12  07:51
Der ursprüngliche Titel "Vergewaltiger freigesprochen" wurde durch die Moderation korrigiert
(Wohl das „Kein "Opfer" im Kachelmann-Fall: Südkurier veröffentlicht Richtigstellung.“ http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=196 gelesen?

Wo keine Vergewaltigung, da in einem Rechtsstaat kein Opfer, http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=168
da auch kein „Anwalt des Opfers“ (siehe Polizei Sigmaringen http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=197 ), siehe Alice Schwarzer ;-). Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei! Zu spät: LG Köln bestätigt Verfügung gegen EMMA und Alice Schwarzer wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe. http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260


Korrektur der Presseerklärung vom 13.09.2012 zum freisprechenden Urteil des Landgerichts Essen PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster 10 kB
Presseerklärung vom 14.09.2012.
Unzutreffende Berichterstattung über freisprechendes Urteil des Landgerichts Essen vom 10.09.2012 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster 12 kB
Presseerklärung vom 13.09.2012.
http://www.lg-essen.nrw.de/presse/Presseerklaerungen/index.php

Doch was soll man schon von medialen Laien-Scharfrichtern des untergehenden Genderimus’ (aus zeitökonomischen Gründen verweisen wir nur auf den Blog unserer gelegentlichen Gastautorin, der Pensionierten OSTA undKrimiautorin HIER UND HIER) erwarten, wenn selbst ausgebildete Juristen de lege lata nicht von de lege ferenda (mit einem ‚r’!) unterscheiden können.

Während man bei dem obigen infamen Mumpitz
„Dem Opfer [sic!] ist eine Verteidigung[sic!] zu wünschen, die trotz [sic!!] bestehender Gesetzeslage in Berufung geht  - und allen Frauen ein Staat, der endlich Gesetze schafft, die den herrschenden Macht- und Gewaltverhältnissen Rechnung tragen.
EMMAonline, 14.9.2012

nur noch kopfschüttelnd „Frau, Frau, Frau!“ bloggen kann, macht es sich und uns dieser Jura-Blogger auch nicht gerade leicht!
Man! Mann! Mann! – (Geht Beschneidung manchmal doch zu weit?Man denke zwangsläufig da an die Aufforderung des galligen, bei Damaskus vom Esel gefallenen, mutmaßlichen Epileptikers, des doch im tiefsten Inneren Saulus gebliebenen Paulus mit seiner barmherzig-christlichen Botschaft: „Jene, die unter Euch Verwirrung stiften, soll(t)en sich doch leich kastrieren lassen!“) )
Nicht dass der Blogger etwa nicht – wie jener, der unbedingt einmal in die Top 10 Treffer (sogar zweimal)bei Google kommen wollte [man gebe mal de lege ferenda mit zwei „r“ ein – Man ist Google böse:  ) – wüsste, dass man „de lege ferenda“ nur mit einem ‚r’ schreibt. Nein, das weiß er schon. Nur den Begriff scheint er nun wahrlich nicht verstanden zu haben (Kommt das davon, wenn das Hormon Genderismus an Testosteron andockt, um Männern die Cojones schon auf Hirnebene zu nehmen und damit sie des männlichen Verstandes und der Übersetzungskraft zu berauben, und sie durch weibliche Genderlogik und Übersetzungsfähigkeit zu ersetzen?) .

Weil ich weder die Entwicklung des Sexualstrafrecht besonders intensiv verfolge, noch unbedingt auf Basis bloßer Presseberichte Urteile bewerten möchte, …“

ABER dann:

Ob diese Rechtsprechung de lege lata korrekt ist, möchte ich hier nicht erörtern, obwohl mir dies durchaus zweifelhaft erscheint.“

Ihm! Allein im weiten Googlerund! (si tacuisses ..)

„Ob diese Rechtsprechung de lege lata korrekt ist, möchte ich hier nicht erörtern, obwohl mir dies durchaus zweifelhaft erscheint. Denn jedenfalls de lege ferenda ist [sic!] sie es nicht[sic!].“


Nun, das ist zwar kurz und knapp und so gar nicht rechtsanwäldisch verquast (Ist sie korrekt, oder erscheint sie falsch? Erscheint sie de lege ferenda falsch, oder ist sie es? Deutsch Sprack, schwer Sprack. Erscheint der EMMAonline entlehnt ;-)), aber halt auch falsch bzw. Nonsens.

Nach/Gemäß ungemachten oder gemachten (=„lege lata“) (?) Gesetzen, der Logik und Kausalität (Physik, Dimension Zeit) und des rechtsstaatlichen Grundsatzes (Nullum crimen, nulla poena sine lege.* – Rückwirkungsverbot) kann es nicht falsch sein, auch im Nachhinein nicht, sollte das „zu machende/erlassende Gesetz“ (also eine Vorschrift, die in der allenfalls gewünschten Eventualzukunft liegt) jemals so – wie vom Autor gewünscht je geben (FUTUR) in Kraft treten, WÄRE ab dann – und genau nur ab dann – ein solches Urteil falsch
Um es deutlich(er) zu machen:
So mag man es bedauern, dass seit Erlaubnis des legalen Tötens (Abtreibung/Abortion genannt), das Schnetzel, Zerstückeln und Absaugen ungeborenen Lebens jährlich in einem der reichsten, aber geburtenärmsten Länder der Welt inzwischen einige Millionen Nicht-Geborene auf dem Altar des Genderismus’ als Gabe (natürlich nicht: Opfergabe!) Ver(w)endung fanden, ehe sie überhaupt die Chance hatten zur virtuellen Zerteilung auf dem Familienrichtertisch zu landen.
Eine (Wieder-)Einführung der Strafbarkeit (also „de lege ferenda“) in allen Fällen ( auch denen im Promille-Bereich liegenden nach mutmaßlicher Vergewaltigung, die ja in der Regel zu diesem Zeitpunkt gerichtlich ohnehin noch nicht festgestellt werden konnte!) würde nicht nur die bereits Millionen getöteten Föten wieder (auf)leben lassen, noch würde es rückwirkend zur Strafbarkeit der Nicht-Mutter-Gewordenen führen.
*Nullum crimen, nulla poena sine lege
„kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“ ist die Zusammenfassung des sogenannten Gesetzlichkeitsprinzips durch:
Abwandlungen und Erweiterungen:
·        Nulla poena sine lege stricta: „Keine Strafe ohne strenges Gesetz“. Umschreibt das Analogieverbot.
·        Nulla poena sine culpa: „Keine Strafe ohne Schuld“. Umschreibt das Schuldprinzip.
·        Nulla poena sine lege certa: „Keine Strafe ohne bestimmtes Gesetz“. Umschreibt das Bestimmtheitsgebot.
·        Nulla poena sine lege praevia: „Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz“. Umschreibt das Rückwirkungsverbot.
Nulla poena sine lege scripta: „Keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz“. Umschreibt das Verbot der Bestrafung nach Gewohnheitsrecht.

Deutscher Universitätsprofessor erfolgreich gegen rechtswidrige Berichterstattung über Strafverfahren in der Schweiz: Deutsche Gerichte für Artikel auf Schweizer Internetseite blick.ch zuständig.

„Selbst wenn die Presse aufgrund eines besonders interessanten Strafverfahrens über dieses berichten darf, bedeutet dies noch nicht, dass der Angeklagte auch erkennbar gemacht werden darf. In der Regel muss er vollkommen anonymisiert werden."
Auch in der zweiten Instanz ist ein deutscher Universitätsprofessor mit HÖCKER erfolgreich gegen die Verbreitung eines unzulässigen Berichts über ein Strafverfahren in der Schweiz durchgesetzt. Das Schweizer Boulevard-Blatt "Blick" hatte auf blick.ch in einem deutschsprachigen Artikel über ein in der Schweiz geführtes Strafverfahren berichtet und den dort angeklagten deutschen Hochschullehrer durch Nennung seines abgekürzten Namens und die Veröffentlichung von Fotos verkennbar gemacht. Auf Antrag von HÖCKER hatte das Landgericht Köln bereits mit Urteil vom 04.04.2012 die Berichterstattung verboten. Gegen dieses Verbot hatte die Verlegerin Berufung eingelegt.
Sie hat sich vor dem OLG Köln damit verteidigt, für die deutschsprachige Internetseite blick.ch seien deutsche Gerichte nicht zuständig. Es bestehe zudem ein Berichterstattungsinteresse an den angeblichen Verfehlungen des Professors.
Die Berufung wurde mit Urteil des OLG Köln vom 11.09.2012, Az. 15 U 62/12, zurückgewiesen:
Das OLG Köln bestätigt , dass die Ansprüche des deutschen Professors vor deutschen Gerichten durchsetzbar sind. Durch die Mitteilung im Artikel, dass dieser einen deutschen Professor behandele, werde ein hinreichender Bezug zu Deutschland hergestellt. Da der Angeklagte zudem seinen aktuellen Tätigkeitsort in Deutschland habe, trete die Rechtsbeeinträchtigung auch in Deutschland ein.
Das OLG bestätigt weiter, dass der Professor ein überwiegendes Interesse daran hat, nicht im Zusammenhang mit den Strafrechtsvorwürfen erkennbar gemacht zu werden. Zwar bestehe ein öffentliches Informationsinteresse daran, aufzuzeigen, dass das Sozialverhalten eines Universitätsprofessors gegebenenfalls im Widerspruch zu seiner beruflichen Stellung stehe. Ein solches Informationsinteresse genüge jedoch nicht, um den Professor in diesem Zusammenhang erkennbar zu machen und damit öffentlich an den Pranger zu stellen. Das OLG Köln stellt vielmehr klar, dass es durchaus ausgereicht hätte, hier in anonymisierter Art und Weise über den Fall zu berichten.
Dr. Carsten Brennecke:„Selbst wenn die Presse aufgrund eines besonders interessanten Strafverfahrens über dieses berichten darf, bedeutet dies noch nicht, dass der Angeklagte auch erkennbar gemacht werden darf. In der Regel muss er vollkommen anonymisiert werden.“
 Bitte beachten Sie:

Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.

14.09.2012

Freitag, 14. September 2012

KEINE Vergewaltigung! - Bitte EMMA, was ist ein "freigesprochener Vergewaltiger"? - Präsidentin des Landgerichts Essen: Tatbestand der Vergewaltigung und Nötigung lag nicht vor

  1.  

    Dr. Monika Anders, Präsidentin des Landgerichts Essen erklärt es gaaaaaanz laaaaaaangsam der Schwarmintelligenzia von EMMA, BILD und erstveröffentlichenden  Zeitung. Offensichtlich scheinen EMMA bzw. BILD-Mannheimer-Gerichtsberichterstattungs-Azubine Alice Schwarzer et al. immer noch nicht genug Lehrgeld via LG Köln und Medienwalt Hoecker im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess bezahlt zu haben. (http://www.hoecker.eu/rechtsfragen.htm  ) Wie sonst lassen sich solche Sätze im Zusammenhang mit dem Urteil wie jetzt wieder in EMMA-online erklären? „Der freigesprochene Vergewaltiger [sic!] aus Marl musste übrigens nach dem Prozess dennoch ins Gefängnis. Er sitzt gerade eine dreijährige Haftstrafe wegen Körperverletzung ab. Proteste gegen das Urteil an: pressestelle(at)lg-essen.nrw.de
    EMMAonline, 13.9.2012“ – Mann beachte auch den zugewiesenen Ordner „Vergewaltigung“ im String!

    nicht weniger doll-dreist:

    Essen: Freispruch für Vergewaltiger[sic!], weil 15-jähriges Opfer sich ...

    www.shortnews.de/.../Essen-Freispruch-fur-Vergewaltiger-weil-15-ja...
    vor 2 Tagen – Essen: Freispruch für Vergewaltiger[sic!], weil 15-jähriges Opfer sich nicht ... aus Marl (Nordrhein-Westfalen) in seiner Wohnung ein 15-jähriges ...

    Vergewaltiger[sic] kommt frei: Opfer hat sich „nicht genug gewehrt ...

    www.myheimat.de › BestOfKommentieren
    vor 1 Tag – Denn am Montag wurde ein Vergewaltiger [sic!] vor dem Landgericht. ... aus Marl eine damals minderjährige Schülerin vergewaltigt haben - nun ist ...

    „Entgegen des in der bisherigen Berichterstattung erzeugten Eindrucks hat die Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung nicht erklärt, der Angeklagte sei freizusprechen, weil das Opfer sich nicht gewehrt habe. Vielmehr hat sie das freisprechende Urteil unter Hinweis auf die gesetzliche Regelung mit dem Fehlen eines Nötigungsmittels und dem Fehlen einer schutzlosen Lage begründet.

    Bei der Urteilsbegründung waren nach Erinnerung der Vorsitzenden weder Presse noch Zuschauer anwesend.“
    Tja, da dürfte ja nicht mal Aussage gen Aussage stehen. Schließlich werden da ja z.B. noch ein paar andere Schwarzgekleidete dagewesen sein.
    „Die V. Strafkammer des Landgerichts Essen hat am Montag einen 31 Jahre alten Angeklagten vom Tatvorwurf der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens aus tatsächlichen Gründen entsprechend dem übereinstimmenden Antrag der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers freigesprochen. Der Nebenklagevertreter ist diesen Anträgen nicht entgegentreten.“

    Vergewaltigungs-Prozess Diese Richterin sprach den Mann frei...


    „Seit jeher ist die Gerichtsberichterstattung ein Stiefkind des Journalismus. Kaum ein Massenmedium leistet sich einen richtigen Gerichtsreporter. Hans Leyendecker beklagte im Deutschlandfunk*, die Gerichtsreportage bleibe in den meisten Medienhäusern den Hospitanten, den Ausrangierten und den Redakteuren mit Alkoholproblem überlassen. Das trifft die Sache. Ins Gericht schickt man Anfänger und Laien. Weiß ein Politikredakteur nicht, was ein Überhangmandat* ist, kann er seine Sachen packen. Weiß ein Musikredakteur nicht, was eine Kadenz ist, landet sein Text im Müll. Weiß ein Fußballreporter nicht, was Abseits ist, darf er das Stadion nicht betreten. Weiß ein Gerichtsreporter aber nicht, was eine Revision ist, hat er sich für die Prozessbeobachtung noch lange nicht disqualifiziert. So machen im Gerichtssaal meist Ahnungslose den Aufpasser.
    Dabei geht es im Strafverfahren um mehr als um Tore und Noten, sondern um Schicksale.Um das des möglichen Opfers und das des Angeklagten, der die Tat, die ihm vorgeworfen wird, vielleicht nicht begangen hat. [...]“[S.379]


    auszugsweise das Original von Leyendecker:
    "Leyendecker: Ja, das muss man so sehen. Es fehlt auch die Professionalität bei vielen. Die Gerichtsreportage ist ja so ein Schmuddelkind. Wenn Sie mal in die Breite schauen, einige Blätter leisten sich Gerichtsreporter, "Spiegel", "Süddeutsche", oder auch Sabine Rückert von der "Zeit" ist natürlich jemand, die sehr viel Ahnung hat. Aber der normale Gerichtsreporter macht das entweder selten, oder er ist im Beruf irgendwie außer Rand und Band, oder er ist Alkoholiker. Wenn Sie so Untersuchungen sich angucken, stellen Sie fest, man schickt entweder die ganz jungen hin, die ganz alten hin, die raus sind. Die Gerichtsreportage wird vernachlässigt. Wir haben eine sehr aufgeregte Gerichtsreportage von der ersten Stunde an gehabt. Wenn wir uns Alice Schwarzer ansehen, die für mich alles verloren hat, was man überhaupt, wenn sie journalistisches Renommee noch jemals hatte, die da agiert hat - die war ja nicht Berichterstatterin, sondern die hat sich selbst zum Mittelpunkt gemacht und sie hat eine These gehabt, an der hat sie immer festgehalten, die These nämlich, dass es eine Nebenklägerin gibt und dass die Nebenklägerin auch Opfer ist. [...]  

    War noch was?

    Genau:

    "Anmerkung der Redaktion: Der in der Stellungnahme erhobene Vorwurf, bei der Urteilsbegründung sei niemand von der Presse anwesend gewesen, weisen wir aufs Schärfste zurück. Unser Berichterstatter ist ein erfahrener Kollege, der die Verhandlung bis zur letzten Minute verfolgt hat."

    http://www.recklinghaeuser-zeitung.de/lokales/marl/leserbriefe-stellungnahmen/Tatbestand-der-Vergewaltigung-und-Noetigung-lag-nicht-vor;art1882,836474 

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KEINE Vergewaltigung! - Bitte EMMA, was ist ein "freigesprochener Vergewaltiger"? - Präsidentin des Landgerichts Essen: Tatbestand der Vergewaltigung und Nötigung lag nicht vor

  1.  

    Dr. Monika Anders, Präsidentin des Landgerichts Essen erklärt es gaaaaaanz laaaaaaangsam der Schwarmintelligenzia von EMMA, BILD und erstveröffentlichenden  Zeitung. Offensichtlich scheinen EMMA bzw. BILD-Mannheimer-Gerichtsberichterstattungs-Azubine Alice Schwarzer et al. immer noch nicht genug Lehrgeld via LG Köln und Medienwalt Hoecker im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess bezahlt zu haben. (http://www.hoecker.eu/rechtsfragen.htm  ) Wie sonst lassen sich solche Sätze im Zusammenhang mit dem Urteil wie jetzt wieder in EMMA-online erklären? „Der freigesprochene Vergewaltiger [sic!] aus Marl musste übrigens nach dem Prozess dennoch ins Gefängnis. Er sitzt gerade eine dreijährige Haftstrafe wegen Körperverletzung ab. Proteste gegen das Urteil an: pressestelle(at)lg-essen.nrw.de
    EMMAonline, 13.9.2012“ – Mann beachte auch den zugewiesenen Ordner „Vergewaltigung“ im String!

    nicht weniger doll-dreist:

    Essen: Freispruch für Vergewaltiger[sic!], weil 15-jähriges Opfer sich ...

    www.shortnews.de/.../Essen-Freispruch-fur-Vergewaltiger-weil-15-ja...
    vor 2 Tagen – Essen: Freispruch für Vergewaltiger[sic!], weil 15-jähriges Opfer sich nicht ... aus Marl (Nordrhein-Westfalen) in seiner Wohnung ein 15-jähriges ...

    Vergewaltiger[sic] kommt frei: Opfer hat sich „nicht genug gewehrt ...

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    vor 1 Tag – Denn am Montag wurde ein Vergewaltiger [sic!] vor dem Landgericht. ... aus Marl eine damals minderjährige Schülerin vergewaltigt haben - nun ist ...

    „Entgegen des in der bisherigen Berichterstattung erzeugten Eindrucks hat die Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung nicht erklärt, der Angeklagte sei freizusprechen, weil das Opfer sich nicht gewehrt habe. Vielmehr hat sie das freisprechende Urteil unter Hinweis auf die gesetzliche Regelung mit dem Fehlen eines Nötigungsmittels und dem Fehlen einer schutzlosen Lage begründet.

    Bei der Urteilsbegründung waren nach Erinnerung der Vorsitzenden weder Presse noch Zuschauer anwesend.“
    Tja, da dürfte ja nicht mal Aussage gen Aussage stehen. Schließlich werden da ja z.B. noch ein paar andere Schwarzgekleidete dagewesen sein.
    „Die V. Strafkammer des Landgerichts Essen hat am Montag einen 31 Jahre alten Angeklagten vom Tatvorwurf der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens aus tatsächlichen Gründen entsprechend dem übereinstimmenden Antrag der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers freigesprochen. Der Nebenklagevertreter ist diesen Anträgen nicht entgegentreten.“

    Vergewaltigungs-Prozess Diese Richterin sprach den Mann frei...


    „Seit jeher ist die Gerichtsberichterstattung ein Stiefkind des Journalismus. Kaum ein Massenmedium leistet sich einen richtigen Gerichtsreporter. Hans Leyendecker beklagte im Deutschlandfunk*, die Gerichtsreportage bleibe in den meisten Medienhäusern den Hospitanten, den Ausrangierten und den Redakteuren mit Alkoholproblem überlassen. Das trifft die Sache. Ins Gericht schickt man Anfänger und Laien. Weiß ein Politikredakteur nicht, was ein Überhangmandat* ist, kann er seine Sachen packen. Weiß ein Musikredakteur nicht, was eine Kadenz ist, landet sein Text im Müll. Weiß ein Fußballreporter nicht, was Abseits ist, darf er das Stadion nicht betreten. Weiß ein Gerichtsreporter aber nicht, was eine Revision ist, hat er sich für die Prozessbeobachtung noch lange nicht disqualifiziert. So machen im Gerichtssaal meist Ahnungslose den Aufpasser.
    Dabei geht es im Strafverfahren um mehr als um Tore und Noten, sondern um Schicksale.Um das des möglichen Opfers und das des Angeklagten, der die Tat, die ihm vorgeworfen wird, vielleicht nicht begangen hat. [...]“[S.379]


    "Leyendecker: Ja, das muss man so sehen. Es fehlt auch die Professionalität bei vielen. Die Gerichtsreportage ist ja so ein Schmuddelkind. Wenn Sie mal in die Breite schauen, einige Blätter leisten sich Gerichtsreporter, "Spiegel", "Süddeutsche", oder auch Sabine Rückert von der "Zeit" ist natürlich jemand, die sehr viel Ahnung hat. Aber der normale Gerichtsreporter macht das entweder selten, oder er ist im Beruf irgendwie außer Rand und Band, oder er ist Alkoholiker. Wenn Sie so Untersuchungen sich angucken, stellen Sie fest, man schickt entweder die ganz jungen hin, die ganz alten hin, die raus sind. Die Gerichtsreportage wird vernachlässigt. Wir haben eine sehr aufgeregte Gerichtsreportage von der ersten Stunde an gehabt. Wenn wir uns Alice Schwarzer ansehen, die für mich alles verloren hat, was man überhaupt, wenn sie journalistisches Renommee noch jemals hatte, die da agiert hat - die war ja nicht Berichterstatterin, sondern die hat sich selbst zum Mittelpunkt gemacht und sie hat eine These gehabt, an der hat sie immer festgehalten, die These nämlich, dass es eine Nebenklägerin gibt und dass die Nebenklägerin auch Opfer ist. [...] 
  2.  
  3.  
  4.  
  5.  
  6.  

    War noch was?

    Genau:

    "Anmerkung der Redaktion: Der in der Stellungnahme erhobene Vorwurf, bei der Urteilsbegründung sei niemand von der Presse anwesend gewesen, weisen wir aufs Schärfste zurück. Unser Berichterstatter ist ein erfahrener Kollege, der die Verhandlung bis zur letzten Minute verfolgt hat."

    http://www.recklinghaeuser-zeitung.de/lokales/marl/leserbriefe-stellungnahmen/Tatbestand-der-Vergewaltigung-und-Noetigung-lag-nicht-vor;art1882,836474 

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Mittwoch, 12. September 2012

«Das sind keine SMS, die jemand schreibt, der vergewaltigt wurde»,

"Der Richter glaubte dem Mann und verurteilte die Frau wegen falscher Anschuldigung."[...]
Richter Schmid dagegen war «fern davon, Zweifel zu haben», wie er in der Urteilsbegründung betonte. Er sprach die Angeklagte in allen Punkten schuldig. Das Urteil: 270 Tagessätze à 30 Franken bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Wenn sie sich bewährt, muss sie nicht zahlen. Hinzu kommen eine Busse von 900 Franken und eine Übertretungsbusse von 200 Franken wegen eines anderen Delikts. Damit folgte der Richter grundsätzlich dem Antrag des Staatsanwalts, wählte aber die mildere Strafart. Zwar seien zwei Varianten möglich, was damals wirklich passiert sei. Schmid glaubte aber aus verschiedenen Gründen der Variante des Mannes. Zu schwer lasteten vor allem die SMS. Es seien zu viele gewesen, zu unmittelbar, zu fantasievoll und zu innig geschrieben. «Das sind keine SMS, die jemand schreibt, der vergewaltigt wurde», so Schmid. (Berner Zeitung)
Erstellt: 12.09.2012, 08:50 Uhr

Gericht sagt: Vergewaltigung war frei erfunden

Von Nadja Noldin. Aktualisiert am 12.09.2012


Hmmmmm:

?!?!?!?!??!?

Fall Kachelmann: "Genau!" - EIn Wort verändert die (Mannheimer) Welt! - Läßt SMS Lügengebäude einstürzen? Wiederholt … Die Rechtsanwäldin | 24. Mai 2011 — ... aus BW ! Zufall? - stammende) Meldung denken. SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen 21-jährige bezichtigte ihren Freund der ... wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor ... -von-kachelmann-wird-heute-zubeissen-173170 Freiburg: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen - badische ... 27. Juni 2009 .


Die Rechtsanwäldin | 5. Juni 2012 — ... der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt. http://www.badische-zeitung.de/freiburg/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html Entscheidungsstarke Richter II: LG Oldenburg spricht wg. …

»

Was solche Falschanschuldigungen individuell für die betroffenen Männer bedeuten, kann man erahnen bzw. nachlesen in der Studie: “Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“, herausgegeben 2005 vom Bayrischen Landeskriminalamt.
Was diese Falschanschuldigungen durch weibliche TÄTERINNEN den Staat kosten (inkl. der "Falschdemo" oben - Migranten, immer wieder gerne genommen!!!!) sollte dringend mal berechnet werden.
Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“
Während die schwerwiegenden psychischen und sozialen Folgen von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen für die Opfer bereits Gegenstand verschiedener Untersuchungen waren, fehlen Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das weitere Leben der zu Unrecht einer derartigen Sexualstraftat Beschuldigten. Die Datengrundlagen unseres Projektes lassen empirisch fundierte Aussagen zu diesen Fragestellungen leider auch nicht zu. Das Zitat des Philosophen Plutarchos von Chaironeia „semper aliquid haeret“ - (verleumde nur frech:) es bleibt immer etwas hängen - dürfte die Folgen, die sich aus falschen Verdächtigungen für die davon betroffene Person ergeben können, ganz gut beschreiben.

Aus einigen der von uns analysierten Akten ließen sich Probleme erkennen, die noch näher untersucht werden müssten, beispielsweise:
• die gestörte Vertrauensbasis in partnerschaftlichen Beziehungen und zum engeren sozialen Umfeld,
• das Misstrauen oder auch die dauerhafte soziale Ausgrenzung im Bekannten- und Freundeskreis, im beruflichen Umfeld oder der Nachbarschaft,
• die Auswirkungen auf die Entscheidungen von Behörden (z. B. Polizei, Jugendamt, Vormundschaftsgericht),
• die Verunsicherung bei der Kontaktaufnahme zum anderen Geschlecht,
• das Entstehen eines generell negativen Frauenbildes beim falsch Verdächtigten.

Besonders schwierig für die betroffene Person und dessen soziales Umfeld sind die Fälle, in denen das Verfahren wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung nicht mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld durch ein Gericht endet. Wenn trotz ganz erheblicher Zweifel an der Schilderung des Tatherganges durch das angebliche Vergewaltigungs- oder Nötigungsopfer von der Staatsanwaltschaft das Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden muss, weil weitere Indizien oder Tatzeugen fehlen, Aussage gegen Aussage steht und ein Tatnachweis mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit nicht zu führen ist,
befindet sich der fälschlich beschuldigte Mann in einer ähnlich schutz- und hilflosen Lage wie eine vergewaltigte Frau. Er kann die erhobenen Vorwürfe nicht vollständig widerlegen, ein Restverdacht bleibt.
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9 Regeln für die Frau: Sexualstrafrecht Wunderwaffe für die Frau Die Rechtsanwäldin | 8. April 2010 — ... ? In Trier? ... maennersache.blog.volksfreund.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau- einstuerzen-sorgerecht/ ... ://maennersache.blog.volksfreund.de/2009/06/28/sms-laesst-luegengebaeude- einer-frau-einstuerzen-sorgerecht/ ... - Im Cache - Ähnlich Falschbeschuldigung – WikiMANNia SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen. Um sich ... …
Die Rechtsanwäldin | 24. März 2010 — ... ein Restverdacht bleibt. [...] Zu Falschbeschuldigungen und "induzierten Erinnerungen: http://wikimannia.org/index.php?title=Falschbeschuldigung Besonders nett: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen, Badische Nachrichten 27. Juni 2009 http://www.polizei.bayern.de/niederbayern/amberg/news/presse/aktuell ... …
Die Rechtsanwäldin | 2. Oktober 2009 — ... Trennungen betrieben wird. Kein Wunder auch, wenn man sieht, wie entspannt die STA solche Mißbrauchsfälle anschließend behandelt (z.B. auch "SMS läßt Lügengebäude einer Mutter einstürzen..."). Man wird den Eindruck nicht los, dass da mancher etwas die Bodenhaftung verloren hat und sich keinerlei Gedanken ... …
Die Rechtsanwäldin | 7. September 2009 — ... eine Demonstration der rechtsextremistischen Kameradschaft “Frontbann 24″ aus.[...] Aber auch an diese Meldung wird man erinnert: “SMS läßt Lügengebäude einstürzen…” http://m
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Blaubeuren/Ulm: Vergewaltigung vorgetäuscht | SÜDWEST PRESSE Ulm ...
7. Juli 2009 ... Einen schlechten Scherz hat sich jetzt eine 35-Jährige erlaubt, der nicht nur auf Kosten einer Internetbekanntschaft, sondern auch auf ...
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Schwandorf: Vergewaltigung vorgetäuscht | ramasuri.de
Eine 17-jährige Schwandorferin hat eine Vergewaltigung vorgetäuscht. Die Jugendliche hatte im Januar im Internet angegeben im Oktober vergangenen Jahres ...
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pasinger.de - Nachrichten: Vergewaltigung vorgetäuscht ...
pasinger.de - das Online-Magazin für Pasing, Obermenzing und Aubing: Nachricht: Vergewaltigung vorgetäuscht! [ Medienträchtige Vergewaltigung durch falsche ...
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RegioTicker: Vergewaltigung vorgetäuscht:...
Vergewaltigung vorgetäuscht: 23-Jährige muss Geldstrafe zahlen. Westerburg Am Amtsgericht in Westerburg wurde eine 23 Jahre alte Frau aus dem Oberwesterwald ...
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Vergewaltigung einer 16-Jährigen am „Weiberdonnerstag“ war ...
2. März 2009 ... Die Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens in den frühen Abendstunden des „Weiberdonnerstags“ war vorgetäuscht. ...
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Männer als Opfer

Teil 1: Pantoffelhelden

Die Polizeistatistik in Berlin zeigt auf, dass 25% der angezeigten Fälle häuslicher Gewalt von Frauen ausgehen - doch das ist nicht die einzige Gewalt, unter der Männer zu leiden haben.