Sonntag, 24. Juni 2012

Vergewaltigung/sexuelle Nötigung: die Freisprüche der Woche

Bunt in der Republik verteilt: Nürnberg, Aue (Sachsen), Aurich, Duisburg/Hochfeld - und ein Polizist in Tirol., - Vielleicht beginnen die Schreiberlinge ja auch irgendwann mal zu begreifen, dass es grundsätzlich nicht um die (gar angezweifelte) Glaubwürdigkeit einer Zeugin, sondern um die GLAUBHAFTIGKEIT der Aussage geht/ging.

Freispruch für 18- und 19-Jährigen

Nürnberg – Gestern Abend ist das Urteil in einem Vergewaltigungsfall gefallen. Gegen die beiden 18- und 19-jährigen Angeklagten hat das Landgericht Nürnberg die Vorwürfe fallen lassen, da die sexuellen Handlungen nicht eindeutig nachzuweisen waren MEHR>>>>

Vorwurf der Vergewaltigung entkräftet

Zu viele Zweifel und widersprüchliche Aussagen — Hauptverdächtiger kommt frei - 21.06.12

Nürnberg  - Überraschende Wendung im Fall der vermeintlichen Vergewaltigung auf einem Brachgelände hinter einer Nürnberger Diskothek: Für zwei der Angeklagten wurde das Verfahren eingestellt, der dritte kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. 



Vergewaltigungsprozess: Schneeberger gilt jetzt als unschuldig

Schneeberg (fp). 16 Monate nach seinem Freispruch vor dem Amtsgericht Aue ist das Urteil gegen einen jungen Mann aus Schneeberg jetzt rechtskräftig geworden. Ihm war vorgeworfen worden, eine 22-jährige Frau vergewaltigt zu haben.
In der Verhandlung hatte sich das vermeintliche Opfer jedoch in eine Reihe Widersprüche verwickelt. Der Schneeberger hatte einvernehmlichen Sex zugegeben, bestritt aber, Gewalt angewendet zu haben.
mehr .

Aurich
21.06.2012

Vergewaltigung nicht zu beweisen

 http://www.oz-online.de/-news/artikel/100252/Vergewaltigung-nicht-zu-beweisen

von Gabriele Boschbach
Das Landgericht Aurich kassierte Urteil gegen 27-jährigen Dornumer. Eine Psychologin hatte das Opfer als nicht mit Sicherheit glaubwürdig klassifiziert. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

GERICHT


Freispruch nach Zweifeln  
Angeklagtem aus Dornum Vergewaltigung vorgeworfen

http://harlinger.de/nachrichten.aspx?ArtikelNr=5397&ReturnTab=166

Gericht

Ohrfeige statt Vergewaltigung – Gericht spricht nur eine Geldstrafe aus

20.06.2012 | 17:21 Uhr
[...]"
Laut Anklage war der Mann am frühen Morgen des 13. September 2011 mit einem Schlüssel in die Wohnung einer 28-jährigen Hochfelderin eingedrungen, die als Aushilfe in seinem Lokal arbeitete, und war über die Frau hergefallen. Doch dafür fehlten der 5. Großen Strafkammer am Ende die Beweise.

"Einer Verurteilung stehen zu viele begründete Zweifel entgegen""[...]

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/ohrfeige-statt-vergewaltigung-gericht-spricht-nur-eine-geldstrafe-aus-id6789405.html 

und in TIROL:
Sexuelle Nötigung: Tiroler Polizist im Zweifel freigesprochen

 19.06.2012 | 12:05 |   (DiePresse.com)


Der ranghohe Mitarbeiter der Tiroler Sicherheitsdirektion erhielt aber ein Jahr auf Bewährung wegen Amtsmissbrauchs. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/767091/Sexuelle-Noetigung_Polizist-im-Zweifel-freigesprochen?_vl_backlink=/home/panorama/oesterreich/index.do

vor 7 Tagen —Für ist ALICE SCHWARER ist Jörg Kachelmann KEIN VERGEWALTIGER! - Es ist klar: Abwegig ist frau und Laienrichterin im Auftrag der BILD immer etwas schneller - auf dem Weg nach unten, nach ganz unten. Daher dauerte es denn auch bis Jörg Kachelmann mittels Höcker, auf dem geschwungenen Rechtsweg i…

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17. Juni 2012 —SOWAS findet man natürlich nicht in BILD unD FOCUS! Fehlurteil: RichtetIN kritisiert StaatsanwältIN (!) (Man(n) hält den Atem an. Nicht 3, nicht 2, NICHT eine Vergewaltigung!)): "Tanja B. hatte noch einmal Männer der Vergewaltigung beschuldigt, zwei Verfahren wurden 2009 und 11 eingestellt, weil…

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Montag, 18. Juni 2012

Juli Zeh: "Vielleicht war es ein Fehler, meinen Lebenslauf ins Internet zu stellen, als ich mit meinem Freund meine erste Homepage gemacht habe.“

„so eine Godesberg-Existenz“ - Geschichten, die das Leben schreibt

Schriftstellerin oder Richterin? Juli Zeh wollte etwas Solides lernen und studierte Jura. Heute ist sie eine erfolgreiche Autorin - und das Staatsexamen ihr Ass im Ärmel.- Juli Zeh hat viel zu tun dieser Tage: in Talkshows über die Piraten-Partei sprechen, sich im englischen „Guardian“ zur Euro-Krise äußern, in deutschen Zeitungen die Urheberrechtsdebatte kommentieren.....
Von Caroline Freisfeld 
PRINT FAZ vom Samstag (ganzseitig), dankenswerterweise schon komplett online im "freeInternet"

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/mein-weg/juli-zeh-geschichten-die-das-leben-schreibt-11786236.html 

Echt geile Sprüche ... ;-): 
>>Zwar gefiel ihr das Studium lange Zeit überhaupt nicht („Ich fand’s abartig, echt schlimm“), ...<<

>>„Es hat im Grunde gereicht, sich einen Armee-Parka anzuziehen, und dann war man schon innerhalb dieser ganzen Karriere-Juristen der Oberpunk.“<< 

Sonntag, 17. Juni 2012

Die Woche der Wahrheit - TV-Programmhinweise nicht nur für Strafrechtler



WVideorekorder oder Internet-Mediathek tut's auch ;-)... "5 Jahre unschuldig im Gefängnis" Unter uns -- Geschichten, die man nicht vergisst - mit Griseldis Wenner und Axel Bulthaupt
Die Gäste der Sendung:

* Ralf Witte (48) aus Garbsen musste mehr als fünf Jahre unschuldig im Gefängnis sitzen. Ihm war vorgeworfen worden, mehrfach die damals 15-jährige Tochter eines Bekannten vergewaltigt zu haben. Obwohl er seine Unschuld beteuerte, verurteilte ihn ein Gericht im Mai 2004 zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten. Ralf Witte und seine Familie kämpften nach erfolgloser Revision nachdrücklich um die Wiederaufnahme des Verfahrens. Dazu kam es aber erst im Jahr 2009. In diesem Verfahren stellte sich heraus, dass das vermeintliche Vergewaltigungsopfer den Missbrauch frei erfunden hatte.
Es leidet unter schweren psychischen Störungen. Die Gutachten, die zur Verurteilung führten, erwiesen sich als mangelhaft und unbrauchbar. Ralf Witte ist wieder ein freier Mann. Aber sein Leben ist aus dem Takt.

http://www.mdr.de/tv/programm/sendung132230.htmlhttp://www.mdr.de/tv/programm/sendung132230.html


"Wahrheit" der Gefühle lesen (können) ... Empathie ...und mehr:


Ewige Gefühle?
Wie Emotionen unser Zusammenleben beeinflussen
Angst, Freude, Trauer - was Menschen im Innersten berührt, scheint unveränderlich zu sein und Menschen über Zeiten und Kulturen hinweg zu verbinden. Doch Gefühle, so lehrt die Geschichte, sind alles andere als ewig, denn tatsächlich haben sich ihr Ausdruck und ihre Bedeutung immer wieder gewandelt. Gert Scobel diskutiert diesmal im Rahmen des Max-Planck-Forums mit den Wissenschaftlerinnen Tania Singer und Ute Frevert über die Welt der Gefühle im Wandel der Zei
..Scobel 3SAT Donnerstag 21. Juni




Na ja?!? Jörg Kachelmann nach einem Jahr höchstlaienrichterlich von EMMA/Alice SChwarzer freigesprochen - ... unter 'leichtem' rechtsstaatlichen Zwang


Für ALICE SCHWARER ist Jörg Kachelmann KEIN VERGEWALTIGER! - Es ist klar: Abwegig ist frau  und mediale Laienrichterin von Diekmanns Gnaden im Auftrag der Wahrheit und/oder(?) BILD immer etwas schneller - auf dem Weg nach unten, nach ganz unten. Auch ohne sich selbst permanent rollend zu wenden.
Daher dauerte es denn auch bis Jörg Kachelmann mittels Höcker, auf dem geschwungenen Rechtsweg in die Abgründe ihres Geistes und die (Un)Tiefen ihrer Schwarzer Seele - wenn schon nicht geistig, so dann doch rechtstaatlich -  folgen konnte. Dass diese Frau sich im Laufe der Jahre mutmaßlich selbst in überborderndem Narzissmus und intellektuelller wie charakterlicher Selbst(ein)überschätzung, als Schweinchen-Super-Schlau wähnt, dürfte herrschende Meinung, wnen nicht unstrittig (außer für sie) sein. Nun hat das LG Köln ihr (zum wievielten Male eigentlich?) ihre sprachlichen Grenzen aufgezeigt. So richtig einsichtig scheint sie allerdings (erinnert da an die niedersächsische Staatsanwältin mit ihrem FAZonline-Artikle) dennoch nicht zu sein.
(UPDATE: Dazu paßt auch http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/06/haben-sie-lust-auf-eine-runde-sex.html)
Lesen wir die PM aus der Kanzlei Höcker:
"Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei! Zu spät: LG Köln bestätigt Verfügung gegen EMMA und Alice Schwarzer wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe.
Ein Jahr nach Jörg Kachelmanns rechtskräftigem Freispruch durch das LG Mannheim hat nun auch Alice Schwarzer den Wettermoderator überraschend frei gesprochen. Noch in der EMMA-Ausgabe "Winter 2012" hatte sie ihren Lesern die Worte „einvernehmlicher Sex“ und „Unschuldsvermutung“ als Vorschläge für das Unwort des Jahres 2011 unterbreitet. Schwarzer begründete diesen Vorschlag wie folgt:
„Da fragt man am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger (sic! - ungeschätzer ?!? Einfügung die Rechtsanwaeldin) nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden"

Kachelmann, vertreten durch HÖCKER, hatte gegen diese Verleumdung seiner Person am 28.02.2012 vor der Pressekammer des Landgerichts Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt. Mit dieser wurde es Alice Schwarzer und der EMMA verboten, wie im Artikel geschehen,
"den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller habe eine Vergewaltigung zum Nachteil der Frau Claudia D. begangen"(LG Köln, Az. 28 O 96/12)
Schwarzer legte Widerspruch gegen die Verfügung ein und begründete diesen mit Schriftsatz ihres Rechtsanwalts vom 5. April 2012 mit folgender bemerkenswerten Erkenntnis:
"Durch das "oder" vor den 86.800 vergewaltigten Frauen ergibt sich auch, dass Claudia D. darin gerade nicht einbezogen werden sollte. Für eine solche Einbeziehung hätte dort "und" stehen müssen. Denn das Wort "oder" trennt zwei verschiedene Sachverhalte oder Begriffe. Sie stehen in einem Alternativverhältnis. Damit wird klar, dass Frau Claudia D. nicht zu den "vergewaltigten Frauen" gehört." (Hervorhebung durch uns)
Das Landgericht Köln folgte dieser spitzfindigen Interpretation nicht. Es attestierte Frau Schwarzer vielmehr, dass ihre Interpretation der Äußerung „keinen rechten Sinn“ ergebe. Frau D. werde von Schwarzer vielmehr beispielhaft für die Gruppe vergewaltigter Frauen genannt, deren Vergewaltiger nie verurteilt würden.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker sieht Alice Schwarzers Sinneswandel dennoch positiv:
"Es ist erfreulich, dass selbst Frau Schwarzer Herrn Kachelmann endlich freispricht und sie seine Unschuld erkannt hat. Ihre Erkenntnis kommt zwar ein Jahr zu spät, aber immerhin."


http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260



Bitte beachten Sie:

Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
15.06.2012


ZUR STAATSANWÄLTIN:


19.10.2011
Kachelmann erfolgreich: Staatsanwältin nimmt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung zurück.

11.12.2011
Kachelmann ./. Staatsanwältin Freudenberg: Auch Streitwertbeschwerde der Verfügungsbeklagten erfolglos. Interessante Ausführungen des OLG Köln zum Gegenstandswert in Online- und Printveröffentlichungen.
» zur Mitteilung


10.08.2011
Artikel der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Auch FAZ verpflichtet sich, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs im Fall Kachelmann nicht mehr als „Geschädigte“ zu bezeichnen.

Schwenn-at-work: Wieder Freispruch durch Wiederaufnahmeverfahren - diesmal "mundwerkliche Fehler" in Mitteldeutschland - 7 1/2 Jahre zu UNrecht in Haft

SOWAS findet man natürlich nicht in BILD unD FOCUS! Fehlurteil: RichtetIN kritisiert StaatsanwältIN (!) (Man(n) hält den Atem an. Nicht 3, nicht 2, NICHT eine Vergewaltigung!)): "Tanja B. hatte noch einmal Männer der Vergewaltigung beschuldigt, zwei Verfahren wurden 2009 und 11 eingestellt, weil verschiedene Gutachter sie für unglaubwürdig hielten. Ersterer, jetzt rechtspsychologischer Gutachter im Prozess, sprach damals schon von "Scheinerinnerungen" und das dies auch Auswirkungen für die Aussage gegen ihren Vater haben kann. Spätestens da, so Richterin Methling, hätte die Staatsanwältin "die Notbremse ziehen" und B.s Anwalt informieren müssen."
  http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1338485304644&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312
 
 
Übrigens auch interessant: Hier wird es immer ausführlicher:
 
Königsfeld
 Freispruch für den Angeklagten
"Das Gericht äußerte große Zweifel an einer „fragwürdigen“ Therapie, der sich die Frau als Hauptbelastungszeugin unterzogen hat. Darin sei ihr die Fähigkeit, Wirklichkeit und Phantasie zu unterscheiden, förmlich ausgetrieben worden. Es sei zu vermuten, dass sie sich damals aufgrund ihrer erheblichen Alkoholisierung selbst nicht mehr sicher war, was genau an jenem Abend im Laufe der Feier in der Nähe einer Grillhütte im Wald passiert war. Daher könne es sein, dass ihre unbestrittene, starke psychische Belastung auch durch ihre diesbezüglichen Zweifel begründet sei. Diese Zweifel, zusammen mit der Scham über ihren damaligen Zustand und das angedeutete sexuelle Geschehen ausgerechnet mit ihrem Vetter, könnten sie im Laufe der Jahre zermürbt haben, meinte das Gericht, denn: „Irgendetwas belastet sie sehr, das war nicht zu übersehen“."
http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/koenigsfeld/Freispruch-fuer-den-Angeklagten;art372523,5537564

Dienstag, 12. Juni 2012

Kein Kita-Platz - Stadt muss Kosten für Privatbetreuung ersetzenKein Kita-Platz - Stadt muss Kosten für Privatbetreuung ersetzen 1 K 981/11.MZ, Urteil vom 10.05.2012- Hallo, Frau Ministerin Schröder!

Die Stadt Mainz konnte einer Frau (Klägerin zu 1) für ihre Tochter (Klägerin zu 2) nicht schon ab deren vollendeten zweiten Lebensjahr einen städtischen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen. Hierzu war sie erst sechs Monate später in der Lage, sodass die Frau ihr Kind in der Zwischenzeit in einer privaten Betreuungseinrichtung unterbringen musste.  Die Richter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz haben mit Urteil vom 10.05.2012 die beklagte Stadt Mainz verpflichtet, den Klägerinnen die Kosten für diese Unterbringung in Höhe von 2.187,77 € zu ersetzen.
Nunmehr liegt die schriftliche Begründung dieses Urteils vor. Darin führen die Richter unter anderem aus:
Das Kind habe ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, die Mutter könne sich auf das Recht auf Beitragsfreiheit berufen, zumal der Gesetzgeber dieses Recht erklärtermaßen geschaffen habe, um die Familien finanziell zu entlasten. In diese Rechte von Mutter und Kind habe die Beklagte eingegriffen, indem sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung, sicherzustellen, dass für jedes Kind rechtzeitig ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht, nicht nachgekommen sei. Die Folgen dieses Eingriffs habe die Beklagte zu beseitigen, da ihr die Gewährleistung eines ausreichenden Betreuungsangebots ohne jede Einschränkung und Ausnahme obliege. Der Gesetzgeber habe nämlich in der amtlichen Begründung zur Regelung des Rechtsanspruchs für Zweijährige ausdrücklich darauf abgestellt, dass diesem gesetzlichen Anspruch ein „bedarfsgerecht ausgebautes Betreuungsangebot“ zu Grunde liege. Die Beseitigung der Folgen des behördlichen Eingriffs in die Rechte der Klägerinnen sei nur möglich, indem die Beklagte die finanziellen Aufwendungen für die Unterbringung des Kindes in der privaten Einrichtung ersetze.

1 K 981/11.MZ, Urteil vom 10.05.2012

Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können, auch per E-Mail, angefordert werden (poststelle@vgmz.mjv.rlp.de).
Im Internet finden Sie die Pressemitteilungen und Terminshinweise des Verwaltungsgerichts Mainz unter der Adresse www.VGMZ.mjv.rlp.de. Für den laufenden Bezug von Pressemitteilungen steht Ihnen ein Newsmailer unter der Adresse www.mjv.rlp.de , sodann unter Aktuelles zur Verfügung. 

Montag, 11. Juni 2012

BGH: Missbrauchsvorwürfe gegen Realschullehrer müssen neu verhandelt werden 4 StR 74/12 – Beschluss vom 25. April 2012 Landgericht Bochum - II 5 KLs 36 Js 115/11 46/11 - vom 5. September 2011

Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Nach den Urteilsfeststellungen war der Angeklagte Lehrer an einer Realschule, an der er außerdem für das Deutsche Rote Kreuz Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft zu Schulsanitätern ausbildete. Daneben leitete er außerhalb der Schulzeit bis Ende 2010 für das Deutsche Jugend-Rot-Kreuz (DJRK) Gruppenstunden. Zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten, die Schülerin an derselben Realschule war, die der Angeklagte aber weder als Klassen- noch als Fachlehrer, sondern nur in Vertretungsfällen unterrichtete und die sowohl an der vom Angeklagten angebotenen schulischen Arbeitsgemeinschaft als auch an den von ihm geleiteten Gruppenstunden des DJRK teilnahm, entwickelte sich im Jahre 2010 eine enge persönliche Beziehung. Zwischen Oktober 2010 und März 2011 kam es in zwölf Fällen zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen dem Angeklagten und der damals 14 bzw. 15 Jahre alten Geschädigten.
Auf die Revision des Angeklagten hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil mit Ausnahme der zu den einzelnen sexuellen Handlungen getroffenen Feststellungen aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die bisherigen Feststellungen tragen die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen nicht. Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass sich das für die Tatbestandsverwirklichung erforderliche Obhutsverhältnis eines Lehrers zu seiner Schülerin nicht nur aus der Stellung als Klassen- oder Fachlehrer ergeben, sondern auch durch Aufsichtstätigkeiten oder die Betreuung im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften entstehen kann; der Bundesgerichtshof hat jedoch seine Rechtsprechung bekräftigt, dass maßgebend für das Vorliegen eines solchen Verhältnisses die konkreten Umstände im Einzelfall sind, aus denen sich die Zuweisung eines Schülers an einen bestimmten Lehrer ergeben muss. Die hierzu vom Landgericht getroffenen Feststellungen, aus denen weder der Umfang der Vertretungstätigkeit des Angeklagten in der Klasse der Geschädigten noch Art, Ausmaß und Dauer der Betreuung im Rahmen des Schulsanitätsdienstes oder Einzelheiten zur – ohnehin nur bis Ende 2010 geleiteten – DJRK-Jugendgruppe erkennbar sind, reichen danach nicht aus. Die Sache bedarf daher einer erneuten Verhandlung.
4 StR 74/12 – Beschluss vom 25. April 2012
Landgericht Bochum - II 5 KLs 36 Js 115/11 46/11 - vom 5. September 201
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Karlsruhe, den 11. Juni 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
 76125 Karlsruhe
 Telefon (0721) 159-5013


 Herausgeber: Pressestelle des Bundesgerichtshofs, 76125 Karlsruhe
Textübernahme oder Abdruck nur mit Quellenangabe "Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom ....." gestattet.

„27-jährige Freiburgerin widerruft Vorwurf der Vergewaltigung“ - und Bärenf(a)elle, - dienste „Das Schweigen der EMMA“ … und eine B/Gerichterstattung zum Niederknien


>>"Das ist kein alltäglicher Fall, sondern die absolute Ausnahme", lautete in der Urteilsbegründung das Fazit des Vorsitzenden Richters Petersen.<< Ausnahme von was, bitte? (siehe ganz unten)
Da scheint Baden-Württemberg ja mal wieder alle Kryptiker (nicht Kryptologen, Kryptographen –WIKIPEDIA: Kryptologie), Koryphäen, Illuminaten, Pharisäer und Schriftgelehrte, quasi alle die in und um Mannheim für den Moment entbehrlich schienen, zusammengezogen zu haben. Nur was meinte der vieldeutige Richter wohl mit 'absolute Ausnahme'? Dass eine Frau falsch wegen Vergewaltigung anzeigt? Dass sie ihre Falschanzeige zugibt? Dass sie sie in Freiburg zugibt? Dass ihr Verteidiger [sic!] ihr beim Geständnis absolute Glaubwürdigkeit attestiert, während die Vertretung der örtlichen Staatsanwaltschaft, die doch selbst angeklagt hat und auf schuldig plädiert, irgendwas mit El Cid und einem toten Gaul namens Steckenpferd massivst zu verwechseln scheint? Sich selbst in ein nahezu komatöses >>"Uns bleibt nichts anderes übrig, als das Geständnis der Angeklagten anzuerkennen", lautete das Fazit von Oberstaatsanwalt Bernd Klippstein in seinem Plädoyer. Zugleich meldete er Zweifel an: "Es bleiben das Gefühl und die Frage, ob das mit den Vergewaltigungen nicht doch stimmt." << flüchtet.
Oder gar, dass der einst ermittelnde Beamte nicht mal mehr mit sich selbst spricht? Dass er (seine) polizeiliche Blauäugigkeit mit Einäugigkeit bzw. mit der Blindheit von Iustitia verwechselt(e)?
Oder meint der Richter sein absolut ausnehmendes Verständnis von Bärendiensten? Könnte es nicht auch sein, dass der Falschbeschuldigte allen der Vergewaltigung falsch beschuldigten Männern einen 'Bärendienst' (WIKIPEDIA: Bärendienst) durch sein Verzeihen erwiesen hat?
Oder gar sein richterliches Ausnahmeverständnis bzgl. der eben – in Theorie (Bender/Nack/Treuer – „Tatsachenfeststellung vor Gericht“ oder Nawratil- Glaubwürdigkeit in der sozialen Kommunikation) und Praxis (STA /LG Mannheim: U-Haft und Verfahren gegen Jörg Kachelmann trotz des Verlaufs und Ergebnisses der staatsanwaltlichen Vernehmung der Claudia D. ) - genau anders gehandelten 'Volksweisheit'?

Fragen über Fragen für den Landeswettbewerb von „Jugend forscht“.....


Schön.... .



Dagegen geht der Nicht-Fall vom 09.06.2012 DINKLAGE/OLDENBURG fast unter:


Vergewaltigungsvorwurf – Freispruch für Dinklager
Landgericht 14-Jährige im Zeugenstand – Kammer trotz Aussage im Zweifel




AUSNAHME ? In BW?


27-jährige Freiburgerin widerruft Vorwurf der Vergewaltigung Der Freiheitsberaubung und falschen Verdächtigung schuldig gesprochen hat das Amtsgericht eine 27-jährige Frau und Mutter von zwei Kindern.






AUSNAHME ? In BW?



SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen - Badische Zeitung

www.badische-zeitung.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-...
27. Juni 2009 – 21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung.

Samstag, 9. Juni 2012

FACEBOOKs nächste Schlappe - FACEBOOK und Cyber-Bullying - Oberster Gerichtshof bekämpft Zuckerbergs Hydra

FACEBOOK muss Daten (Name, Email, IP-Adresse) von Cyber-Bully rausrücken - Ist ja mal ein Anfang! Gerichte anderer Rechtsstaaten werden wohl unverzüglich gegen den selbsternannten Staat in den Staaten nachziehen ....

Facebook forced into revealing identities of cyberbullies

Woman wins high court backing after she received abusive messages about post on The X Factor's Frankie Cocozza"

Freitag, 8. Juni 2012

"Wenn Richter irren" - Saß Vater 7 ½ Jahre unschuldig im Knast? - Ursache und Wirkung vertauscht? Wiederaufnahmeverfahren: Schwenn

"B.s heutiger Anwalt, der Hamburger Johann Schwenn, indes sagt: "Das Landgericht Halle hat Ursache und Wirkung vertauscht." Er ist überzeugt, dass nicht eine Vergewaltigung zu psychischen Problemen der Tochter führte, sondern ihre psychischen Probleme zu einem falschen Vergewaltigungsvorwurf. Ein psychiatrisches Gutachten wurde damals offensichtlich nicht erstellt. Erst in späteren Verfahren, in denen die Frau ebenfalls Männer wegen Sexualstraftaten beschuldigte, habe es Gutachten gegeben, heißt es jetzt. Beide Male sei sie für unglaubwürdig gehalten worden. Seit Donnerstag wird nun der Fall Herbert B. in einem Wiederaufnahmeverfahren an einem anderen Landgericht, in Magdeburg, neu verhandelt.
Johann Schwenn, der Wettermoderator Jörg Kachelmann erfolgreich gegen einen Vergewaltigungsvorwurf verteidigte, kennt solche Verfahren. Vor zwei Jahren hat er in Niedersachsen für einen Mann den Freispruch erwirkt, der fünf Jahre unschuldig hinter Gittern saß. Eine 15-Jährige hatte ihn der Vergewaltigung bezichtigt - sie war psychisch krank, wie sich später herausstellte. Ist auch Herbert B. Opfer eines Justizirrtums? In Deutschland, sagt Professor Ulrich Sommer, Vorstand in der Arbeitsgruppe Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), komme es täglich mehrfach zu Justizirrtümern. "Sie sind eines der Hauptprobleme der deutschen Justiz. Ein zweites Hauptproblem ist: Sie werden nicht aufgearbeitet." Was schon damit beginnt, dass sie nicht wirklich statistisch erfasst werden. In Sachsen-Anhalt wurden laut Justizministerium vergangenes Jahr 58 Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet, davon elf an Landgerichten. Im ersten Quartal 2012 waren es 15. Die Zahlen schwanken seit Jahren zwischen 50 und 90. Wie die Verfahren enden, sagt die Statistik indes nicht.[...]


Ja, selbst BILD(online) steigt - ausnahmsweise mit ein:

Da(nn) muss die Ungerechtigkeit und Unwahrheit ja himmelschreiend sein ...

"Tochter hatte ihn wegen Vergewaltigung angezeigt Saß Vater 7 ½ Jahre unschuldig im Knast?

...

Im August 2011 kam der Rentner plötzlich frei – vorläufig!
Grund: „Die Tochter hatte zwei weitere Missbräuche angezeigt“, sagt Staatsanwältin Eva Raape (46). „In beiden Fällen stellten Gutachter fest, dass sie an einer Persönlichkeitsstörung leidet und gelogen hat. Damit ist es möglich, dass sie auch ihren Vater zu unrecht belastete.“"


Vielleicht hängt es ja auch einfach damit zusammen, dass eine "Gender"-"Wissenschaft" inzwischen über viel zu viele Jahre bis in die Juristerei die Hirne verkebt hat.... und viel zu viele innerlich die Hacken vor der vor und nachprozessualen Litigation von EMMA und Konsortinnen zusammenschlagen, anstatt dagegen vorzugehen, immer noch viel zu viele innerlich falsch verstandener PC über rechtsstaatliche Prinzipien stellen, ein MUTMAßLICHES Opfer schon viel zu früh im Ermittlungsverfahren für das/ein Opfer halten. Und das sogar bis NACH FREISPRÜCHEN (SIC!) durchziehen, wie offensichtlich notwendiges Vorgehen z.B. der Kanzlei Höcker gegen eine Staatsanwältin, die Polizei in Sigmaringen, das Nicht-Opfer im Prozess Kachelmann, BUNTE, FAZ, BILD (und andere Medien) und nicht zuletzt Alice Schwarzer, Alice Schwarzer und Alice Schwarzer zeigen... - und Alice Schwarzer


... und Alice Schwarzer


"Männer, macht den Mund auf"

Dienstag, 5. Juni 2012

Vergewaltigungsanzeigen: Falsche Anschuldigungen - falsche Preise - diesmal in Rappen und Fränkli

Sind Vergewaltigungsanzeigen jetzt neue olympische Disziplin, oder was? Haben wir irgendetwas nicht mitbekommen? Und will ausgerechnet die Schweiz uns jetzt den Rang ablaufen?  In der Schweiz, in der Schweiz, in der Schwyz... haben Mädchen ihren Reiz... - aber Männer haben dort offensichtlich noch STEHER-Qualitäten und lassen sich nicht erpressen.


Mit erfundener Vergewaltigung gedroht

Eine Pfaffhauserin hat ihrem Ex-Freund mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung gedroht. Da das Sexualdelikt aber erfunden war, wurde die Frau nun verurteilt. 



SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen

21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung


Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt.

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html

vor 24 Stunden —Merkwürdig? Oder auch hier ein System? Etwas düftig, kurz und knapp fällt hier doch die Wahrgebung der OLDENBURGISCHEN VOLKSZEITUNG aus. Den eigentlichen Bericht dazu verbuddelt man ins epaper bzw. in die örtliche PRINT-Ausgabe, während man doch vorher noch etwas ausführlicher über den Prozess beric…

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Freitag, 01.06.2012 Lokalnachrichten - GarrelFreispruch für VorarbeiterProzess wegen Vergewaltigung in Oldenburg


Mit einem Freispruch für den Angeklagten wegen erwiesener Unschuld ist gestern[...] 

Für den 26-Jährigen, der sich monatelang zu Unrecht den Ermittlungen ausgesetzt sah und im Fall, man würde der Frau doch Glauben schenken, eine mehrjährige Gefängnisstrafe fürchten musste, dürfte der Freispruch einer Neugeburt gleichkommen. Nur ist er nicht mehr in dem Garreler Betrieb tätig.
  1. Vergewaltigung war erfunden – junge Frau fürs Lügen verurteilt ...

    www.tagesanzeiger.ch/zuerich/.../Vergewaltigung.../23569452
    25. Febr. 2011Eine 24-Jährige hielt vor Obergericht am Vergewaltigungsvorwurf fest, obwohl alles dagegen sprach.
  2. England: Millionenstrafe für erfundene Vergewaltigung - SPIEGEL ...

    www.spiegel.de/panorama/0,1518,63331,00.html
    Drei Jahre lang stand ein Drogeriechef unter dem Verdacht, seine Angestellte vergewaltigt zu haben. Dann befand ihn das Gericht für unschuldig. Die Frau, die ...

Montag, 4. Juni 2012

Rechtsstaat/Unschuldsvermutung ade? Sag zum Abschied laut 'Servus'! - 'Nervensäge der Justiz' (RA Schwenn)übernimmt

Allein dies sollte doch zunächst mal "aufhören" lassen:
"Im privaten Umfeld hätte der Radiomann immer wieder seine Unschuld beteuert, erzählten Insider. Freunde suchen Erklärungen und sprachen von einer Intrige eines ehemaligen Mitarbeiters im Radio sender Ostseewelle. Bereits 2008 war eine anonyme Anzeige mit denselben Vorwürfen aus den Jahren 2005 und 2006 bei der Polizei eingegangen, bestätigte sein Anwalt Wendorff. Damals hätte das vermeintliche Opfer die Frage nach Sex-Kontakten allerdings noch verneint."
Die neuerlich spektakuläre Aktion der/einer STA - in diesem Fall bei einem Radiomoderator - schrie beinahe danach. Gestern wurde nunmehr gemeldet: Der Hamburger Verteidiger Schwenn übernimmt mit den Rechtsanwälten Diestel und Wendorff den Fall.

"Bereits am Wochenende hatte Peter-Michael Diestel gegenüber unserer Redaktion bestätigt, dass er das Mandat für den beschuldigten Radiomoderatoren übernehmen wird. Drei Strafverteidiger sind maximal zugelassen. Der 60-jährige Diestel, der letzter DDR-Innenminister und späterer Präsident des FC Hansa Rostock war, hat seit der Wende ebenfalls viel Prominenz vor Gericht vertreten – beispielsweise den Leichtathletik-Trainer Thomas Springstein und den VW-Betriebsratsvorsitzende Klaus Volkert."
http://www.svz.de/nachrichten/home/top-thema/article//kachelmann-anwalt-verteidigt-japke.html


Und was schreibt eine pensionierte Saatsanwältin ihren KollegINNen ins digitale Stammbuch ?


Wie war das noch mit dem 'mustergültig einschlägig'?
Staatsanwälte haben schwere Fehler gemacht - Nordwest Zeitung
 

Staatsanwälte haben schwere Fehler gemacht - Nordwest Zeitung

www.nwzonline.de/.../NWZ/.../Staatsanwaelte-haben-schwere-Fehler-...
NWZonline - Nordwest Zeitung. 19. Mai 2011. Staatsanwälte haben schwere Fehler gemacht. Bild ... FROMMEL: Für mich hat die Staatsanwaltschaft alle Fehler gemacht, die man machen kann. Das kann karrieristisch, das kann böswillig, das kann unfähig seinschlechter kann man es jedenfalls nicht machen.

Auch das mal nur so zur Erinnerung FEBRUAR - APRIL 2012:

Vorwürfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen - SPIEGEL ...

www.spiegel.de/.../vorwuerfe-gegen-subotic-kein-hinweis-auf-k-o-tr...
11. Febr. 2012 – Vorwürfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen ... sie sei auf einer Party des BVB-Verteidigers Neven Subotic vergewaltigt worden.

  1. Verfahren gegen BVB-Profi Subotic eingestellt - Aktuelle ...

    mobil.derwesten.de/.../verfahren-gegen-bvb-profi-subotic-eingestellt-...
    27. Apr. 2012 – Die Ermittlungen gegen den Dortmunder BVB-Profi Neven Subotic und drei andere ... Sie sei vermutlich mit K.O.-Tropfen betäubt und sexuell missbraucht worden. Dabei sei es aber nicht zu einer Vergewaltigung gekommen.
  2. Ermittlungsverfahren gegen Subotic wegen sexuellen Missbrauchs

    blog.telefacts.tv/.../ermittlungsverfahren-gegen-subotic-wegen-sexuel...
    27. Apr. 2012 – Januar im Hause von Subotic eine Party gefeiert. Die junge Frau hatte angezeigt, dort mit K.O.-Tropfen widerstandsunfähig gemacht und ...
  3. Vorwrfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen

    www.enzim.de/hr/?1510693-vorwrfe_gegen_subotic...ko-tropfen
    Vorwrfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen ... eine junge Frau, sie sei auf einer Party des BVB-Verteidigers Neven Subotic vergewaltigt worden.
  4. Vorwürfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen ...

    nachrichteninkurze.eu/6495-vorwurfe-gegen-subotic-kein-hinweis-a...
    11. Febr. 2012 – Vorwürfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen ... sie sei auf einer Party des BVB-Verteidigers Neven Subotic vergewaltigt worden.
  5. Vorwürfe gegen Subotic - SPIEGEL ONLINE

    qs-fr-easyweb-1.org/sport/fussball/0,1518,814631,00.html
    11. Febr. 2012 – ... auf einer Party des BVB-Verteidigers Neven Subotic vergewaltigt worden. ... vermutlich durch K.o.-Tropfen wehrlos gemacht worden zu sein.
  6. BVB-Freunde.de • Thema anzeigen - BVB-Star Subotic Zeuge einer ...

    forum.bvb-freunde.de/viewtopic.php?f=5&t=22057&start=30
    15 Beiträge - 8 Autoren - 24. Jan.
    Re: BVB-Star Subotic Zeuge einer Vergewaltigung? .... im Haus von BVB-Profi Neven Subotic eine junge Frau mit K.O.-Tropfen betäubt wurde.
  7. Vorwürfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen (Spiegel ...

    www.bvbnewsnow.com/news/...Subotic%3A...auf...Tropfen/14667
    11. Febr. 2012 – Vorwürfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen ... sie sei auf einer Party des BVB-Verteidigers Neven Subotic vergewaltigt worden.



Entscheidungsstarke Richter II: LG Oldenburg spricht wg. Vergewaltigung Angeklagten frei - Frau jetzt vor Verfahren wegen Falschaussage?

Merkwürdig? Oder auch hier ein System? Etwas düftig, kurz und knapp fällt hier doch die Wahrgebung der OLDENBURGISCHEN VOLKSZEITUNG aus. Den eigentlichen Bericht dazu verbuddelt man ins epaper bzw. in die örtliche PRINT-Ausgabe, während man doch vorher noch etwas ausführlicher über den Prozess berichtet hatte. Auf einmal? Paßt da etwa etwas nicht in den Kram?


Frau beschuldigt Vorgesetzten Prozess Vorwurf der Vergewaltigung – Angeklagter streitet alles vehement ab
Ein Vorarbeiter eines Betriebs in Garrel soll Leiharbeiterin im Lager vergewaltigt haben. Der Prozess läuft vor dem Oldenburger Landgericht.von Franz-Josef Höffmann 25. Mai 2012 >>>>>>>>




http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Cloppenburg/Garrel/Artikel/2877434/Frei-wegen-erwiesener-Unschuld.html





Oldenburg???? Richtig! Oldenburg

http://www.lichtblick99.de/ticker1716_05.html
[PDF] 

1 Rechtsanwalt Johann Schwenn, Hamburg Erfahrungen in und aus ...

www.evangelische-akademie.de/admin/projects/.../095151_223.pdf
Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
Rechtsanwalt Johann Schwenn, Hamburg. Erfahrungen in und aus Wiederaufnahmeverfahren. I. Deutsche Richter, Staatsanwälte und auch Verteidiger

Entscheidungsstarke Richter - Entscheidungsschwache Richter - (Richter angeblich 9 Jahre krankgeschrieben)

BILD: Jetzt also mediale Haue für Richter?!!?? Ist es Zufall oder hat es Methode, dass ausgerechnet heute ein Blatt aus dem Springer-Verlag (BILD) übel-launig/launisch (?) über einen längerfristig krankgeschriebenen Richter titelt und diese "Meldung" auch prompt zu der meistgelesenen BILD-Online-Nachricht avanciert, nachdem sich gerade vor wenigen Tagen noch ein Schwester-Online-"Blatt" eine höchstrichterliche Entscheidung eines höchst entscheidungsfreudigen BGH eingefangen (in Sachen des verstorbenen Gunter Sachs) hat? Dabei wissen wir doch schon seit Sigmund FREUD ("Der Fall Schreber"), dass es auch unter Richtern solche und solche gibt und geben kann. ;-)


Und solche ...


Hat BILD(online) eigentlich über die BGH-Entscheidung in Sachen Gunter Sachs berichtet? Doch wohl eher nicht!!?!?
Das konnten/können ja andere tun. Honi soit ....

http://nebgen.blogspot.de/2012/06/neun-jahre-krank.html


Freitag, 1. Juni 2012

LG Köln verurteilt Claudia D. auch im Hauptsacheverfahren wegen der öffentlichen Wiederholung ihrer falschen Beschuldigungen gegenüber Jörg Kachelmann.

Richtig! Da war doch noch was offen. Da hat uns unsere Nach-Ahnung nicht getrogen: Medienrechtlich ereignisreich - heute:
(UPDATE: Dazu paßt auch http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/06/haben-sie-lust-auf-eine-runde-sex.html)

Das LG Köln hat es Claudia D., der Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin im Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann, am 30.05.2012 nunmehr auch im Hauptsacheverfahren verboten, ihre Beschuldigungen gegenüber dem Wettermoderator außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu wiederholen (LG Köln, Az. 28 O 1065/11, Urteil vom 30.05.2012). Jörg Kachelmann war am 31.05.2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Davon unbeeindruckt hatte die Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin in dem Vergewaltigungsverfahren, Claudia D., der Zeitschrift BUNTE, auf deren Titelseite sie sich auch gleich abbilden ließ, ein Interview gegeben. Im Rahmen des Interviews wiederholte sie ihre falschen Beschuldigungen gegenüber dem gerade freigesprochenen Jörg Kachelmann.
Kachelmann hatte daraufhin mit Hilfe von HÖCKER bereits eine einstweilige Verfügung gegen das „Nachtreten“ des vorgeblichen Opfers vor dem Landgericht Köln erwirkt (28 O 557/11; Urteil vom 28.10.2011). Das Landgericht stellte nun auch im anschließenden Hauptsacheverfahren fest, dass der freigesprochene Wettermoderator keine Äußerungen dulden müsse, in denen der Tatvorwurf im Detail aufrechterhalten bleibe. Auch das Recht zum Gegenschlag könne die Äußerungen vorliegend nicht rechtfertigen.

RA Dr. Sven Dierkes:
„Eine rechtskräftig Freigesprochener muss es nicht dulden, öffentlich weiterhin als Täter denunziert zu werden. Dies gilt auch dann, wenn er sich nach einer monatelangen, vorverurteilenden medialen Hetzjagd öffentlich gegen die Schädigung seines Rufs zur Wehr gesetzt und dabei das vorgebliche Opfer kritisiert hat. Denn das Recht, sich über einen medialen Gegenschlag zu rehabilitieren, steht dem zu Unrecht öffentlich Verdächtigten zu, nicht dem vermeintlich Geschädigten. Das hat im Fall Kachelmann auch Claudia D. zu akzeptieren.“


Bitte beachten Sie:

Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
01.06.2012


BGH: Neuer Schlag gegen Axel-Springer-Verlag wegen Gunter Sachs

Nachdem sich der Bundesgerichtshof gestern schon zur kleinen Freiheit des Axel-Springer-Verlags gegenüber 'seine' freien Journalisten (siehe weiter unten) geäußert hat, legt er heute nochmals mit einem Schlag wegen der kleinen Freiheiten, die sich der Verlag schamlos(?), pietätlos(?) gegenüber dem toten und dabei scheinbar wehrlosen Gunter Sachs nahm, nach. Voll auf die Zwölf - "Jede Wahrheit braucht wohl einen BGH, der sie gegen Über-/Hochmütige ausspricht!"):

 "Bundesgerichtshofs bestätigt Verurteilung des Axel-Springer-Verlages zur Zahlung einer fiktiven Lizenz wegen werblicher Vereinnahmung von Gunter Sachs

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Axel-Springer-Verlag wegen einer werblichen Vereinnahmung des vor einem Jahr verstorbenen Gunter Sachs eine fiktive Lizenz in Höhe von 50.000 € zu zahlen hat.
Der Axel-Springer-Verlag verlegt unter anderem die "BILD am Sonntag". In der Ausgabe vom 10. August 2008 befand sich auf der letzten Seite ein redaktionell aufgemachter Artikel, der mit drei Fotos des Klägers bebildert war. Auf einem großflächigen Foto ist der Kläger bei der Lektüre einer Zeitung mit dem "BILD"-Symbol zu erkennen. Die Bildinnenschrift lautet: "Gunter Sachs auf der Jacht "Lady Dracula". Er liest BILD am SONNTAG, wie über elf Millionen andere Deutsche auch." Auch im Fließtext wird die Lektüre des Klägers herausgestellt.
Gunter Sachs hat den Axel-Springer-Verlag daraufhin auf Unterlassung und auf Zahlung einer Lizenzvergütung in Höhe von 50.000 € in Anspruch genommen. Das Landgericht Hamburg hat den Verlag zur Unterlassung verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht Hamburg den Axel-Springer-Verlag darüber hinaus zur Zahlung einer Lizenzvergütung in der vom Kläger verlangten Höhe verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Axel-Springer-Verlages zurückgewiesen. Dass der Kläger während des Revisionsverfahrens verstorben ist, hatte auf das Verfahren keine Auswirkungen. Der Senat hat eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG)* darin gesehen, dass der Kläger durch die Abbildung und die begleitende Textberichterstattung ohne seine Zustimmung für Werbezwecke vereinnahmt worden ist. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Werbung sich nicht in einer als solchen erkennbaren Anzeige, sondern in einem redaktionellen Artikel befand. Der beklagte Verlag kann sich demgegenüber nicht auf ein überwiegendes Informationsinteresse berufen. Vielmehr hat das Persönlichkeitsrecht des Klägers - so der Bundesgerichtshof - Vorrang gegenüber dem nur als gering zu veranschlagenden Interesse der Öffentlichkeit an der Neuigkeit, dass der Kläger auf seiner Jacht die Zeitung "Bild am Sonntag" liest. Dabei hat der Bundesgerichthof auch berücksichtigt, dass der beklagte Verlag mit der Veröffentlichung des Fotos in unzulässiger Weise in die Privatsphäre des Klägers eingegriffen hat. Durch Vereinnahmung des Klägers für die Werbung hat der Verlag einen vermögenswerten Vorteil erlangt, der den Anspruch auf Zahlung der Lizenz begründet.
Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 234/10 - Playboy am Sonntag
LG Hamburg – Urteil vom 4. Dezember 2009 – 324 O 338/09 (AfP 2010, 193)
OLG Hamburg – Urteil vom 10. August 2010 – 7 U 130/09 (ZUM 2010, 884)
Karlsruhe, den 1. Juni 2012
*§ 22 KUG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 KUG
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2)Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
 76125 Karlsruhe
 Telefon (0721) 159-5013
 Telefax (0721) 159-5501"


Nr. 080/2012 vom 01.06.2012

http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/920-BGH-Honorarbedingungen-fuer-freie-Journalisten-des-Axel-Springer-Verlages-teilweise-unwirksam.html
Bundesgerichtshof

 Mitteilung der Pressestelle

 Nr. 74/2012

 Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit vonHonorarbedingungen für freie Journalisten

 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Honorarbedingungen, die der Axel-Springer-Verlag seinen Verträgen mit freien Journalisten zugrunde legt, teilweise unwirksam sind.

 Der Kläger ist der Deutsche Journalistenverband, der die Interessen angestellter und freier Journalisten wahrnimmt. Der beklagte Axel-Springer-Verlag legt seit Januar 2007 den Verträgen, die er mit freien Journalisten über die Lieferung von Text- und Bildbeiträgen abschließt, seine "Honorarregelungen Zeitungen" und "Honorarregelungen Zeitschriften" zugrunde.

 Der Kläger hält eine Vielzahl der in den Honorarregelungen enthaltenen Klauseln für unwirksam. Er hat deswegen den Beklagten auf Unterlassung der Verwendung dieser Honorarregelungen in Anspruch genommen. Das Landgericht Berlin hat der Klage hinsichtlich einiger Klauseln stattgegeben. Beim Kammergericht hatten sowohl der Kläger als auch der Beklagte mit ihren Berufungen teilweise Erfolg.

 Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof nunmehr einige weitere Klauseln, die das Kammergericht für unbedenklich erachtet hatte, für unwirksam erklärt. Hinsichtlich anderer Klauseln hatte die Revision dagegen keinen Erfolg. Im Mittelpunkt steht dabei die Bestimmung, mit der sich der beklagte Verlag umfassende urheberrechtliche Nutzungsrechte an den von den freien Journalisten erstellten Beiträgen einräumen lässt ("Soweit … nicht anders vereinbart, hat der Verlag das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die Beiträge im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form digital und analog zu nutzen …"). Diese Bestimmung hat der BGH für wirksam erachtet. Im Gegensatz zum Kammergericht hat der Bundesgerichtshof jedoch die Vergütungsregelung beanstandet, die unter anderem bestimmt, dass im vereinbarten Honorar ein angemessener Anteil für die Einräumung der umfassenden Nutzungsrechte enthalten ist.

 Der umfassenden Rechtseinräumung steht insbesondere der Schutzgedanke des § 31 Abs. 5 UrhG nicht entgegen, wonach der Urheber möglichst weitgehend an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werkes zu beteiligen ist. Diese Bestimmung kommt - so der Bundesgerichtshof - als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht. Zum einen handelt es sich dabei um eine Auslegungsregel, die Inhalt und Umfang der einzuräumenden Rechte grundsätzlich der Disposition der Vertragsparteien überlässt. Zum anderen geht es bei den Klauseln um Regelungen, die unmittelbar den Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht bestimmen. Sie gehören zum Kernbereich privatautonomer Vertragsgestaltung und sind regelmäßig der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB entzogen. Daran hat die Einführung des § 11 Satz 2 UrhG nichts geändert, wonach das Urheberrecht auch der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werks dient.

 Die Unwirksamkeit der Vergütungsregelung hat der Bundesgerichtshof deshalb auch nur mit dem Transparenzgebot begründet. Danach kann sich eine unangemessene Benachteiligung einer Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen daraus ergeben, dass die Regelung nicht klar und verständlich ist; der Verwender solcher Geschäftsbedingungen ist vielmehr gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners klar, einfach und präzise darzustellen. Nach den Honorarregelungen des beklagten Verlages ist jedoch völlig unklar, ob der Journalist für weitergehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung erhalten soll oder nicht. Diese Regelungen enthalten eine Bestimmung, nach der insofern zu differenzieren ist: Einzelne in einer Klausel aufgeführte Nutzungen sollen "in jedem Fall" abgegolten sein. Nach einer weiteren Klausel, die das Kammergericht bereits rechtskräftig für unwirksam erklärt hat, soll sich die Frage, ob für darüber hinausgehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung geschuldet wird, danach richten, was zwischen den Vertragsparteien abgesprochen ist. Nach dieser Regelung bleibt es letztlich offen, ob und für welche weitergehenden Nutzungen der Verlag eine gesonderte Vergütung zu zahlen hat.

 Das bedeutet - so der Bundesgerichtshof - jedoch nicht, dass undifferenzierte Vergütungsregeln rechtlich unbedenklich sind, bei denen mit dem vereinbarten Honorar sämtliche weitergehenden Nutzungen abgegolten sind. Denn eine solche pauschale Vergütung wird sich häufig nicht als angemessen erweisen und daher zu einer nachträglichen Vertragsanpassung nach § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG führen müssen.

 Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 73/10 - Honorarbedingungen freie Journalisten

 LG Berlin - Urteil vom 9. Dezember 2008 - 16 O 8/08

 KG Berlin - Urteil vom 26. März 2010 - 5 U 66/09

 (ZUM 2010,799 = AfP 2010, 388)

 Karlsruhe, den 31. Mai 2012

Jörg Kachelmann vor einem Jahr freigesprochen - JK versus BUNTE - Des Rechtsstaats Mühlen mahlen langsam...

ONE YEAR LATER!: http://www.ardmediathek.de/swr4/swr4-kurpfalz-radio?documentId=10695998 "BUNTE wegen emotionalisierender Darstellung, redaktionellem Einfluss auf Interview, Befriedigung bloßen Unterhaltungsinteresses und fehlender Distanzierung als "intellektuelle Verbreiterin" von Verbrechensvorwürfen gegen Kachelmann verurteilt.

[Müsste da nicht auch noch was gegen die uneinsichtige Erzählerin selbst nachkommen?  Wenn uns unser Rechtsgefühl nicht trügt ... Aber das müsste ja dann wohl auch zu 100% gewonnen sein. Warten wir's ab.]



"Die Illustrierte “Bunte” darf keine Äußerungen verbreiten, die nach wie vor den Vorwurf der Vergewaltigung oder der Todesdrohung durch Jörg Kachelmann enthalten. Dies hat die Pressekammer des Landgerichts Köln im Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 30.05.2012 (Az: 28 O 1072/11) entschieden, nachdem ein entsprechendes Verbot bereits per einstweiliger Verfügung ergangen war.

Nach dem Freispruch von Jörg Kachelmann hatte es sich die “Bunte” zur Aufgabe gemacht, auf einer Heftstrecke von insgesamt 12 Magazinseiten “die Sichtweise” der Anzeigenerstatterin darzustellen. Neben der Abbildung mehrerer nicht unkenntlich gemachter z.T. ganzseitiger Fotografien gehörte hierzu auch ein sog. Exklusivinterview mit der Anzeigenerstatterin, in das redaktionelle Beiträge eingeflochten waren. Die Äußerungen in diesem Interview, in denen die Anzeigenerstatterin selbst nach dem Freispruch weiterhin eine Vergewaltigung und eine Todesdrohung behauptet, verletzten nach Ansicht des Landgerichts Köln das Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann und durften von der “Bunten” nicht verbreitet werden.

Die Unzulässigkeit der Äußerungen stützte das Landgericht insbesondere darauf, dass diese in ihrer Detailtiefe sowie in der emotionalisierenden Darstellungsweise über ein etwaiges Informationsinteresse hinausgingen und allein ein bloßes Unterhaltungsinteresse befriedigten. Dies habe Jörg Kachelmann nicht hinzunehmen. Dass die “Bunte” gerade kein “neutrales Sprachrohr” für die Anzeigenerstatterin war, begründete das Landgericht mit der gesamten Aufmachung der Heftstrecke, dem ausgeübten redaktionellen Einfluss auf den Inhalt des Exklusivinterviews sowie schließlich der fehlenden Distanzierung. Nach Ansicht der Pressekammer sei die “Bunte” als “intellektuelle Verbreiterin” der rechtsverletzenden Äußerungen anzusehen, so dass es nicht darauf ankomme, ob sie sich diese zudem auch noch zu eigen gemacht habe.

RA Ruben Engel:

“Dem Versuch der “Bunte”, sich auf ein “Recht auf Gegenschlag” der Anzeigenerstatterin zu berufen, erteilte das Gericht bereits aus formellen Gründen eine doppelte Absage: Zum einen fehlte es an dem erforderlichen Bezug zu vorangegangenen Aussagen. Zum anderen gibt es schlicht kein “Dritt-Gegenschlagsrecht”, das die “Bunte” in Vertretung für die Anzeigenerstatterin ausüben wollte.”


Bitte beachten Sie:

 Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=258"


Harry Wörz, Jörg Kachelmann .... Es scheint etwas mühsam zu sein in einem Rehtsstaat, in UNSEREM RECHTSSTAAT sein Leben zurück zu bekommen.... .

Donnerstag, 31. Mai 2012

Bundesgerichtshof hebt Freispruch eines Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung auf - Beschluss vom 31. Mai 2012 – 2 StR 610/11 Landgericht Kassel – Urteil vom 1. September 2011 – 3600 Js 37702/09 5 Kls

Das Landgericht Kassel hat den Angeklagten, einen am Amtsgericht Eschwege tätigen Richter auf Probe, vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Aussageerpressung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts leitete der Angeklagte als Strafrichter eine Hauptverhandlung wegen exhibitionistischer Handlungen, die sich an einen Einspruch des damaligen Beschuldigten anschloss. Schon vor der Hauptverhandlung war er entschlossen, als Rechtsfolge einen Schuldspruch mit Strafvorbehalt auszusprechen und eine Therapieauflage anzuordnen. In der Hauptverhandlung bestritt der damalige Beschuldigte den Tatvorwurf. Der Angeklagte, der möglicherweise annahm, der Strafbefehl sei im Schuldspruch bereits rechtskräftig und der Einspruch auf das Strafmaß beschränkt, wirkte nun nachhaltig und zunehmend erregt und drohend auf den damaligen Beschuldigten ein, um diesen zu einem Geständnis und zur Erklärung zu veranlassen, in eine ambulante Therapie einzuwilligen. Außerdem wollte er erreichen, dass der Beschuldigte nach Urteilsverkündung sogleich auf Rechtsmittel verzichtete. Aufgrund eines Sachverständigengutachtens war ihm bekannt, dass der damals Beschuldigte wegen einer Persönlichkeitsstörung eine schwache und selbstunsichere Person war. Der Angeklagte forderte den Beschuldigten in zunehmend erregter Form auf, ein Geständnis abzulegen. Schließlich unterbrach er unvermittelt die Sitzung, sagte zum damaligen Beschuldigten: "Sie kommen jetzt mit! Ich zeige Ihnen mal, wie Ihre Zukunft aussehen kann.", und begab sich – mit angelegter Robe – mit dem Beschuldigten und einem Wachtmeister in den Keller des Amtsgerichts, wo sich mehrere Gewahrsamszellen befanden.
Er veranlasste den vollständig verunsicherten Beschuldigten, sich in eine Zelle zu begeben, die daraufhin geschlossen wurde. Nach etwa 20 Sekunden wurde die Tür auf Veranlassung des Angeklagten wieder geöffnet. Während dieser Zeit war die Türe von dem Zeugen nicht mehr zu öffnen.
Hiernach setzte der Angeklagte die Hauptverhandlung fort, in der der damalige Beschuldigte nunmehr vollumfänglich geständig war. Der Angeklagte verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe unter Strafvorbehalt, verbunden mit einer Therapieauflage; dies entsprach dem staatsanwaltschaftlichen Antrag. Der immer noch stark eingeschüchterte Beschuldigte und der Staatsanwalt erklärten sogleich Rechtsmittelverzicht.
Das Landgericht hat es zwar als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte den damaligen Beschuldigten durch sein prozessordnungswidriges Verhalten zu einem Geständnis habe zwingen wollen. Es hat aber angenommen, dies sei nicht mit der für den Rechtsbeugungsvorsatz erforderlichen Zielrichtung geschehen, dem Zeugen einen unrechtmäßigen prozessualen Nachteil zuzufügen. Denn der Angeklagte sei unwiderlegt davon ausgegangen, nur noch über die Rechtsfolgen der Tat entscheiden zu müssen. Für die Verurteilung sei es daher aus der Sicht des Angeklagten auf das Geständnis nicht mehr angekommen. Wegen der Sperrwirkung des § 339 StGB sei auch eine mögliche Aussageerpressung straflos.
Gegen diesen Freispruch richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft, die die Verletzung sachlichen Rechts rügt.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil insgesamt mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Der Senat hält die Beweiswürdigung des Landgerichts für nicht ausreichend. Das Landgericht hat sich insbesondere nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Angeklagte durch sein Verhalten auch die Einwilligung in eine Therapieauflage und den Rechtsmittelverzicht herbeiführen wollte. Auch hieraus konnten sich ebenfalls prozessuale Nachteile ergeben. Insoweit ist die Beweiswürdigung nicht erschöpfend und damit rechtsfehlerhaft.
Beschluss vom 31. Mai 2012 – 2 StR 610/11
Landgericht Kassel – Urteil vom 1. September 2011 – 3600 Js 37702/09 5 Kls
Karlsruhe, den 31. Mai 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
 76125 Karlsruhe
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 Telefax (0721) 159-5501

Sonntag, 20. Mai 2012

Wenn Juristen in den Spiegel schauen müssen, ohne es zu können. "Ich will mein Leben zurück" -

Nicht nur für (angehende) Juristen! Aber vor allem! Damit es nicht völlig mit dem Titel "Akropolis, Adieu!" untergeht. Jedem Abiturienten vor der Studiumsentscheidung; jedem Jura-Erstsemester zur "bleibenden" zu archivierenden Pflicht-Lektüre aufgedrückt! Und nach dem Studium: jedes Jahr zur WV! Und dann der Versuch danach in den "echten" Nicht-Print-Spiegel zu schauen... . "Und wie erklärt sich, dass nach Urteilen in deutschen Strafprozessen im nachgelagerten Zivilprozess um Schadensersatz 30 bis 40 Prozent der Richter die Schuldfrage anders entscheiden als ihre Kollegen? Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, hat Auffälligkeiten wie diese analysiert, am Ende schätzte er in einem Strafrechtskommentar die Quote falscher Strafurteile auf ein Viertel. Eine andere Zahl: Für etwa 90.000 Hafttage pro Jahr muss der Staat Entschädigung leisten. An jedem Tag in Deutschland sitzen damit etwa 250 Menschen zu Unrecht in Haft - und das sind nur diejenigen, bei denen der Staat seinen Fehler erkennt.[...]
DER SPIEGEL 20/2012 vom 14.05.2012 S. 58 - 62 (jetzt oder WV - wohl in 8 Tagen online)
Im Falle Harry Wörz wollen wir uns erst gar nicht ausmalen, was geschehen wäre, wenn er unschuldig gewesen wäre und "das Dorf" nicht an ihn geglaubt hätte und ihn NICHT UNTERSTÜTZT hätte..
http://www.harrywoerz.de

Schon so schreibt die SPIEGEL-Autorin ".. als Justizopfer ist er ein Kollateralschaden des Rechtsstaats bei der Wahrheitssuche - im Vorübergehen zertreten und sich selbst überlassen, als..."

Wo bleibt eigentlich da der "Weiße Ring"  (BW) mit seinem Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Franz? Keine flammende Rede bei Kerner? Nicht mal ein Redchen?

Dienstag, 15. Mai 2012

Jungfrau-Zeitung: "Widersprüchliche Aussagen liessen Gericht zweifeln Angeklagter vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen"

"Ein wenig eingedrungen ?!?!?!??" - Was es alles gibt? Sogar eine extra Jungfaru-Zeitung:
"

Widersprüchliche Aussagen liessen Gericht zweifeln

Angeklagter vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Das Regionalgericht Oberland sprach in Thun einen 27-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung frei – die Klägerin hatte sich bei den Befragungen in Widersprüche verwickelt. Der Fall spielte sich im Herbst 2009 in Unterseen ab.
Ende September 2009 in einem Wohnblock in Unterseen: Drei junge Männer und zwei junge Frauen balkanischer Abstammung treffen sich in der Wohnung der Eltern des einen Mannes. Die Gruppe begibt sich in das Untergeschoss des Blocks. Klägerin K. und der Angeklagte X. (Namen der Redaktion bekannt) gehen zusammen in einen Veloabstellraum, die Schwester von K. verschwindet derweil mit dem Kollegen von X. in den Nebenraum." MEHR >>>>

Mit der Klage gewartet ..

Widersprüche bei den Befragungen ...

Zu grosse Zweifel ...