Die Stadt Mainz konnte einer Frau (Klägerin zu 1) für ihre Tochter (Klägerin zu 2) nicht schon ab deren vollendeten zweiten Lebensjahr einen städtischen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen. Hierzu war sie erst sechs Monate später in der Lage, sodass die Frau ihr Kind in der Zwischenzeit in einer privaten Betreuungseinrichtung unterbringen musste. Die Richter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz haben mit Urteil vom 10.05.2012 die beklagte Stadt Mainz verpflichtet, den Klägerinnen die Kosten für diese Unterbringung in Höhe von 2.187,77 € zu ersetzen.
Nunmehr liegt die schriftliche Begründung dieses Urteils vor. Darin führen die Richter unter anderem aus:
Das Kind habe ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, die Mutter könne sich auf das Recht auf Beitragsfreiheit berufen, zumal der Gesetzgeber dieses Recht erklärtermaßen geschaffen habe, um die Familien finanziell zu entlasten. In diese Rechte von Mutter und Kind habe die Beklagte eingegriffen, indem sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung, sicherzustellen, dass für jedes Kind rechtzeitig ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht, nicht nachgekommen sei. Die Folgen dieses Eingriffs habe die Beklagte zu beseitigen, da ihr die Gewährleistung eines ausreichenden Betreuungsangebots ohne jede Einschränkung und Ausnahme obliege. Der Gesetzgeber habe nämlich in der amtlichen Begründung zur Regelung des Rechtsanspruchs für Zweijährige ausdrücklich darauf abgestellt, dass diesem gesetzlichen Anspruch ein „bedarfsgerecht ausgebautes Betreuungsangebot“ zu Grunde liege. Die Beseitigung der Folgen des behördlichen Eingriffs in die Rechte der Klägerinnen sei nur möglich, indem die Beklagte die finanziellen Aufwendungen für die Unterbringung des Kindes in der privaten Einrichtung ersetze.
1 K 981/11.MZ, Urteil vom 10.05.2012
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können, auch per E-Mail, angefordert werden (poststelle@vgmz.mjv.rlp.de).
Im Internet finden Sie die Pressemitteilungen und Terminshinweise des Verwaltungsgerichts Mainz unter der Adresse www.VGMZ.mjv.rlp.de. Für den laufenden Bezug von Pressemitteilungen steht Ihnen ein Newsmailer unter der Adresse www.mjv.rlp.de , sodann unter Aktuelles zur Verfügung.
Sternstunden deutscher Jurisprudenz -
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- „Öffne Dein Hirn! – Ist Mitdenken erlernbar?“ Gibt fremdkapitalreiche EMMA in der Rentenfalle der scheinbar minderbemittelten, arm erscheinenden Paschain des Jahrzehnts Alice Schwarzer auch noch 15.000 EUR Kredit (verzinst!)?
- Vergewaltigungen? - Fake rape, Falsche Anschuldigungen und Vergewaltigungsanzeigen in den Großstädten Deutschlands von Aachen bis Wuppertal
- Alles, was Sie immer schon über Vergewaltigung in Deutschland wissen wollten, aber nicht zu fragen wag(t)en.
- Die Causa/der Fall Jörg Kachelmann versus Claudia P., Simone, Sabine W., Petra, Gerti Reit
Dienstag, 12. Juni 2012
Montag, 11. Juni 2012
BGH: Missbrauchsvorwürfe gegen Realschullehrer müssen neu verhandelt werden 4 StR 74/12 – Beschluss vom 25. April 2012 Landgericht Bochum - II 5 KLs 36 Js 115/11 46/11 - vom 5. September 2011
Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Nach den Urteilsfeststellungen war der Angeklagte Lehrer an einer Realschule, an der er außerdem für das Deutsche Rote Kreuz Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft zu Schulsanitätern ausbildete. Daneben leitete er außerhalb der Schulzeit bis Ende 2010 für das Deutsche Jugend-Rot-Kreuz (DJRK) Gruppenstunden. Zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten, die Schülerin an derselben Realschule war, die der Angeklagte aber weder als Klassen- noch als Fachlehrer, sondern nur in Vertretungsfällen unterrichtete und die sowohl an der vom Angeklagten angebotenen schulischen Arbeitsgemeinschaft als auch an den von ihm geleiteten Gruppenstunden des DJRK teilnahm, entwickelte sich im Jahre 2010 eine enge persönliche Beziehung. Zwischen Oktober 2010 und März 2011 kam es in zwölf Fällen zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen dem Angeklagten und der damals 14 bzw. 15 Jahre alten Geschädigten.
Auf die Revision des Angeklagten hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil mit Ausnahme der zu den einzelnen sexuellen Handlungen getroffenen Feststellungen aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die bisherigen Feststellungen tragen die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen nicht. Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass sich das für die Tatbestandsverwirklichung erforderliche Obhutsverhältnis eines Lehrers zu seiner Schülerin nicht nur aus der Stellung als Klassen- oder Fachlehrer ergeben, sondern auch durch Aufsichtstätigkeiten oder die Betreuung im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften entstehen kann; der Bundesgerichtshof hat jedoch seine Rechtsprechung bekräftigt, dass maßgebend für das Vorliegen eines solchen Verhältnisses die konkreten Umstände im Einzelfall sind, aus denen sich die Zuweisung eines Schülers an einen bestimmten Lehrer ergeben muss. Die hierzu vom Landgericht getroffenen Feststellungen, aus denen weder der Umfang der Vertretungstätigkeit des Angeklagten in der Klasse der Geschädigten noch Art, Ausmaß und Dauer der Betreuung im Rahmen des Schulsanitätsdienstes oder Einzelheiten zur – ohnehin nur bis Ende 2010 geleiteten – DJRK-Jugendgruppe erkennbar sind, reichen danach nicht aus. Die Sache bedarf daher einer erneuten Verhandlung.
4 StR 74/12 – Beschluss vom 25. April 2012
Landgericht Bochum - II 5 KLs 36 Js 115/11 46/11 - vom 5. September 2011
Karlsruhe, den 11. Juni 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Herausgeber: Pressestelle des Bundesgerichtshofs, 76125 Karlsruhe
Textübernahme oder Abdruck nur mit Quellenangabe "Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom ....." gestattet.
Nach den Urteilsfeststellungen war der Angeklagte Lehrer an einer Realschule, an der er außerdem für das Deutsche Rote Kreuz Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft zu Schulsanitätern ausbildete. Daneben leitete er außerhalb der Schulzeit bis Ende 2010 für das Deutsche Jugend-Rot-Kreuz (DJRK) Gruppenstunden. Zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten, die Schülerin an derselben Realschule war, die der Angeklagte aber weder als Klassen- noch als Fachlehrer, sondern nur in Vertretungsfällen unterrichtete und die sowohl an der vom Angeklagten angebotenen schulischen Arbeitsgemeinschaft als auch an den von ihm geleiteten Gruppenstunden des DJRK teilnahm, entwickelte sich im Jahre 2010 eine enge persönliche Beziehung. Zwischen Oktober 2010 und März 2011 kam es in zwölf Fällen zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen dem Angeklagten und der damals 14 bzw. 15 Jahre alten Geschädigten.
Auf die Revision des Angeklagten hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil mit Ausnahme der zu den einzelnen sexuellen Handlungen getroffenen Feststellungen aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die bisherigen Feststellungen tragen die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen nicht. Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass sich das für die Tatbestandsverwirklichung erforderliche Obhutsverhältnis eines Lehrers zu seiner Schülerin nicht nur aus der Stellung als Klassen- oder Fachlehrer ergeben, sondern auch durch Aufsichtstätigkeiten oder die Betreuung im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften entstehen kann; der Bundesgerichtshof hat jedoch seine Rechtsprechung bekräftigt, dass maßgebend für das Vorliegen eines solchen Verhältnisses die konkreten Umstände im Einzelfall sind, aus denen sich die Zuweisung eines Schülers an einen bestimmten Lehrer ergeben muss. Die hierzu vom Landgericht getroffenen Feststellungen, aus denen weder der Umfang der Vertretungstätigkeit des Angeklagten in der Klasse der Geschädigten noch Art, Ausmaß und Dauer der Betreuung im Rahmen des Schulsanitätsdienstes oder Einzelheiten zur – ohnehin nur bis Ende 2010 geleiteten – DJRK-Jugendgruppe erkennbar sind, reichen danach nicht aus. Die Sache bedarf daher einer erneuten Verhandlung.
4 StR 74/12 – Beschluss vom 25. April 2012
Landgericht Bochum - II 5 KLs 36 Js 115/11 46/11 - vom 5. September 2011
Karlsruhe, den 11. Juni 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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„27-jährige Freiburgerin widerruft Vorwurf der Vergewaltigung“ - und Bärenf(a)elle, - dienste „Das Schweigen der EMMA“ … und eine B/Gerichterstattung zum Niederknien
>>"Das ist kein alltäglicher
Fall, sondern die absolute Ausnahme", lautete in der
Urteilsbegründung das Fazit des Vorsitzenden Richters Petersen.<<
Ausnahme von was, bitte? (siehe ganz unten)
Da scheint Baden-Württemberg ja mal
wieder alle Kryptiker (nicht Kryptologen, Kryptographen –WIKIPEDIA: Kryptologie), Koryphäen, Illuminaten, Pharisäer und Schriftgelehrte,
quasi alle die in und um Mannheim für den Moment entbehrlich
schienen, zusammengezogen zu haben. Nur was meinte der vieldeutige
Richter wohl mit 'absolute Ausnahme'? Dass eine Frau falsch wegen
Vergewaltigung anzeigt? Dass sie ihre Falschanzeige zugibt? Dass sie
sie in Freiburg zugibt? Dass ihr Verteidiger [sic!] ihr beim
Geständnis absolute Glaubwürdigkeit attestiert, während die
Vertretung der örtlichen Staatsanwaltschaft, die doch selbst
angeklagt hat und auf schuldig plädiert, irgendwas mit El Cid und
einem toten Gaul namens Steckenpferd massivst zu verwechseln scheint?
Sich selbst in ein nahezu komatöses >>"Uns bleibt nichts
anderes übrig, als das Geständnis der Angeklagten anzuerkennen",
lautete das Fazit von Oberstaatsanwalt Bernd Klippstein in seinem
Plädoyer. Zugleich meldete er Zweifel an: "Es bleiben das
Gefühl und die Frage, ob das mit den Vergewaltigungen nicht doch
stimmt." << flüchtet.
Oder gar, dass der einst ermittelnde
Beamte nicht mal mehr mit sich selbst spricht? Dass er (seine) polizeiliche
Blauäugigkeit mit Einäugigkeit bzw. mit der Blindheit von Iustitia verwechselt(e)?
Oder meint der Richter sein absolut
ausnehmendes Verständnis von Bärendiensten? Könnte es nicht auch
sein, dass der Falschbeschuldigte allen der Vergewaltigung falsch
beschuldigten Männern einen 'Bärendienst' (WIKIPEDIA: Bärendienst)
durch sein Verzeihen erwiesen hat?
Oder gar sein richterliches
Ausnahmeverständnis bzgl. der eben – in Theorie
(Bender/Nack/Treuer – „Tatsachenfeststellung vor Gericht“ oder
Nawratil- Glaubwürdigkeit in der sozialen Kommunikation) und Praxis
(STA /LG Mannheim: U-Haft und Verfahren gegen Jörg Kachelmann trotz
des Verlaufs und Ergebnisses der staatsanwaltlichen Vernehmung der
Claudia D. ) - genau anders gehandelten 'Volksweisheit'?
Fragen über Fragen für den
Landeswettbewerb von „Jugend forscht“.....
Schön.... .
Dagegen geht der Nicht-Fall vom 09.06.2012 DINKLAGE/OLDENBURG fast unter:
Vergewaltigungsvorwurf – Freispruch für Dinklager
Landgericht 14-Jährige im Zeugenstand – Kammer trotz Aussage im Zweifel
AUSNAHME ? In BW?
27-jährige Freiburgerin widerruft Vorwurf der Vergewaltigung Der Freiheitsberaubung und falschen Verdächtigung schuldig gesprochen hat das Amtsgericht eine 27-jährige Frau und Mutter von zwei Kindern.
AUSNAHME ? In BW?
SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen - Badische Zeitung
www.badische-zeitung.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-...
27. Juni 2009 – 21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung.
Samstag, 9. Juni 2012
FACEBOOKs nächste Schlappe - FACEBOOK und Cyber-Bullying - Oberster Gerichtshof bekämpft Zuckerbergs Hydra
FACEBOOK muss Daten (Name, Email, IP-Adresse) von Cyber-Bully rausrücken - Ist ja mal ein Anfang! Gerichte anderer Rechtsstaaten werden wohl unverzüglich gegen den selbsternannten Staat in den Staaten nachziehen ....
Facebook forced into revealing identities of cyberbullies
Woman wins high court backing after she received abusive messages about post on The X Factor's Frankie Cocozza"
- guardian.co.uk,
- Facebook must now reveal the names, email and IP addresses of those
behind the abusive messages, showing who they are and where they posted
from.
It is believed to be one of the first cases where an individual has successfully taken legal action against Facebook to reveal the identities of cyberbullies.
It is understood Facebook has not yet received the court order – known as a Norwich Pharmacal order – but will comply when it does. The order was given backing at the high court on 30 May and must now be physically served on Facebook in the US, where the social network is based.[...]
HIER das ORIGINAL:
http://www.guardian.co.uk/technology/2012/jun/08/facebook-revealing-identities-cyberbullies
Und HIER eine "launige" Einstiegsübersetzung. Bullying – Wikipedia
de.wikipedia.org/wiki/BullyingBullying (engl. für "schikanieren" oder „tyrannisieren“) steht. in Großbritannien und Irland für Psychoterror am Arbeitsplatz, siehe Mobbing; im deutschsprachigen ...Bullying - Wikipedia, the free encyclopedia
en.wikipedia.org/wiki/Bullying - Diese Seite übersetzenBullying is a form of aggressive behavior manifested by the use of force or coercion to affect others, particularly when the behavior is habitual and involves an ...- Forscher stoppen Schnüffel-Projekt der Schufa
Die Schufa will in sozialen Netzwerken Informationen über die Bonität der Nutzer sammeln. Als der Plan an die Öffentlichkeit gerät, ist der Aufschrei groß. Prompt kündigt das beauftragte Forschungsinstitut HPI den Vertrag. mehr
Freitag, 8. Juni 2012
"Wenn Richter irren" - Saß Vater 7 ½ Jahre unschuldig im Knast? - Ursache und Wirkung vertauscht? Wiederaufnahmeverfahren: Schwenn
"B.s heutiger Anwalt, der Hamburger Johann Schwenn,
indes sagt: "Das Landgericht Halle hat Ursache und Wirkung vertauscht."
Er ist überzeugt, dass nicht eine Vergewaltigung zu psychischen
Problemen der Tochter führte, sondern ihre psychischen Probleme zu einem
falschen Vergewaltigungsvorwurf. Ein psychiatrisches Gutachten wurde
damals offensichtlich nicht erstellt. Erst in späteren Verfahren, in
denen die Frau ebenfalls Männer wegen Sexualstraftaten beschuldigte,
habe es Gutachten gegeben, heißt es jetzt. Beide Male sei sie für
unglaubwürdig gehalten worden. Seit Donnerstag wird nun der Fall Herbert
B. in einem Wiederaufnahmeverfahren an einem anderen Landgericht, in
Magdeburg, neu verhandelt.
Johann
Schwenn, der Wettermoderator Jörg Kachelmann erfolgreich gegen einen
Vergewaltigungsvorwurf verteidigte, kennt solche Verfahren. Vor zwei Jahren hat er in Niedersachsen für einen Mann
den Freispruch erwirkt, der fünf Jahre unschuldig hinter Gittern saß.
Eine 15-Jährige hatte ihn der Vergewaltigung bezichtigt - sie war
psychisch krank, wie sich später herausstellte. Ist auch Herbert B.
Opfer eines Justizirrtums? In Deutschland, sagt Professor Ulrich Sommer,
Vorstand in der Arbeitsgruppe Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
(DAV), komme es täglich mehrfach zu Justizirrtümern. "Sie sind eines der
Hauptprobleme der deutschen Justiz. Ein zweites Hauptproblem ist: Sie
werden nicht aufgearbeitet." Was schon damit beginnt, dass sie nicht
wirklich statistisch erfasst werden. In Sachsen-Anhalt wurden laut
Justizministerium vergangenes Jahr 58 Wiederaufnahmeverfahren
eingeleitet, davon elf an Landgerichten. Im ersten Quartal 2012 waren es
15. Die Zahlen schwanken seit Jahren zwischen 50 und 90. Wie die
Verfahren enden, sagt die Statistik indes nicht.[...]
Ja, selbst BILD(online) steigt - ausnahmsweise mit ein:
Da(nn) muss die Ungerechtigkeit und Unwahrheit ja himmelschreiend sein ...
Im August 2011 kam der Rentner plötzlich frei – vorläufig!
Grund: „Die Tochter hatte zwei weitere Missbräuche angezeigt“, sagt Staatsanwältin Eva Raape (46). „In beiden Fällen stellten Gutachter fest, dass sie an einer Persönlichkeitsstörung leidet und gelogen hat. Damit ist es möglich, dass sie auch ihren Vater zu unrecht belastete.“"
Vielleicht hängt es ja auch einfach damit zusammen, dass eine "Gender"-"Wissenschaft" inzwischen über viel zu viele Jahre bis in die Juristerei die Hirne verkebt hat.... und viel zu viele innerlich die Hacken vor der vor und nachprozessualen Litigation von EMMA und Konsortinnen zusammenschlagen, anstatt dagegen vorzugehen, immer noch viel zu viele innerlich falsch verstandener PC über rechtsstaatliche Prinzipien stellen, ein MUTMAßLICHES Opfer schon viel zu früh im Ermittlungsverfahren für das/ein Opfer halten. Und das sogar bis NACH FREISPRÜCHEN (SIC!) durchziehen, wie offensichtlich notwendiges Vorgehen z.B. der Kanzlei Höcker gegen eine Staatsanwältin, die Polizei in Sigmaringen, das Nicht-Opfer im Prozess Kachelmann, BUNTE, FAZ, BILD (und andere Medien) und nicht zuletzt Alice Schwarzer, Alice Schwarzer und Alice Schwarzer zeigen... - und Alice Schwarzer
... und Alice Schwarzer
Ja, selbst BILD(online) steigt - ausnahmsweise mit ein:
Da(nn) muss die Ungerechtigkeit und Unwahrheit ja himmelschreiend sein ...
"Tochter hatte ihn wegen Vergewaltigung angezeigt Saß Vater 7 ½ Jahre unschuldig im Knast?
...Im August 2011 kam der Rentner plötzlich frei – vorläufig!
Grund: „Die Tochter hatte zwei weitere Missbräuche angezeigt“, sagt Staatsanwältin Eva Raape (46). „In beiden Fällen stellten Gutachter fest, dass sie an einer Persönlichkeitsstörung leidet und gelogen hat. Damit ist es möglich, dass sie auch ihren Vater zu unrecht belastete.“"
Vielleicht hängt es ja auch einfach damit zusammen, dass eine "Gender"-"Wissenschaft" inzwischen über viel zu viele Jahre bis in die Juristerei die Hirne verkebt hat.... und viel zu viele innerlich die Hacken vor der vor und nachprozessualen Litigation von EMMA und Konsortinnen zusammenschlagen, anstatt dagegen vorzugehen, immer noch viel zu viele innerlich falsch verstandener PC über rechtsstaatliche Prinzipien stellen, ein MUTMAßLICHES Opfer schon viel zu früh im Ermittlungsverfahren für das/ein Opfer halten. Und das sogar bis NACH FREISPRÜCHEN (SIC!) durchziehen, wie offensichtlich notwendiges Vorgehen z.B. der Kanzlei Höcker gegen eine Staatsanwältin, die Polizei in Sigmaringen, das Nicht-Opfer im Prozess Kachelmann, BUNTE, FAZ, BILD (und andere Medien) und nicht zuletzt Alice Schwarzer, Alice Schwarzer und Alice Schwarzer zeigen... - und Alice Schwarzer
... und Alice Schwarzer
"Männer, macht den Mund auf"
Dienstag, 5. Juni 2012
Vergewaltigungsanzeigen: Falsche Anschuldigungen - falsche Preise - diesmal in Rappen und Fränkli
Sind Vergewaltigungsanzeigen jetzt neue olympische Disziplin, oder was? Haben wir irgendetwas nicht mitbekommen? Und will ausgerechnet die Schweiz uns jetzt den Rang ablaufen? In der Schweiz, in der Schweiz, in der Schwyz... haben Mädchen ihren Reiz... - aber Männer haben dort offensichtlich noch STEHER-Qualitäten und lassen sich nicht erpressen.
Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html
vor 24 Stunden —Merkwürdig? Oder auch hier ein System? Etwas düftig, kurz und knapp fällt hier doch die Wahrgebung der OLDENBURGISCHEN VOLKSZEITUNG aus. Den eigentlichen Bericht dazu verbuddelt man ins epaper bzw. in die örtliche PRINT-Ausgabe, während man doch vorher noch etwas ausführlicher über den Prozess beric…
»
(+1)
Freitag, 01.06.2012 Lokalnachrichten - GarrelFreispruch für VorarbeiterProzess wegen Vergewaltigung in Oldenburg
Mit einem Freispruch für den Angeklagten wegen erwiesener Unschuld ist gestern[...]
Für den 26-Jährigen, der sich monatelang zu Unrecht den Ermittlungen ausgesetzt sah und im Fall, man würde der Frau doch Glauben schenken, eine mehrjährige Gefängnisstrafe fürchten musste, dürfte der Freispruch einer Neugeburt gleichkommen. Nur ist er nicht mehr in dem Garreler Betrieb tätig.
Mit erfundener Vergewaltigung gedroht
SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen
21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung
Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html
vor 24 Stunden —Merkwürdig? Oder auch hier ein System? Etwas düftig, kurz und knapp fällt hier doch die Wahrgebung der OLDENBURGISCHEN VOLKSZEITUNG aus. Den eigentlichen Bericht dazu verbuddelt man ins epaper bzw. in die örtliche PRINT-Ausgabe, während man doch vorher noch etwas ausführlicher über den Prozess beric…
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(+1)
Freitag, 01.06.2012 Lokalnachrichten - GarrelFreispruch für VorarbeiterProzess wegen Vergewaltigung in Oldenburg
Mit einem Freispruch für den Angeklagten wegen erwiesener Unschuld ist gestern[...]
Für den 26-Jährigen, der sich monatelang zu Unrecht den Ermittlungen ausgesetzt sah und im Fall, man würde der Frau doch Glauben schenken, eine mehrjährige Gefängnisstrafe fürchten musste, dürfte der Freispruch einer Neugeburt gleichkommen. Nur ist er nicht mehr in dem Garreler Betrieb tätig.
Vergewaltigung war erfunden – junge Frau fürs Lügen verurteilt ...
www.tagesanzeiger.ch/zuerich/.../Vergewaltigung.../2356945225. Febr. 2011 – Eine 24-Jährige hielt vor Obergericht am Vergewaltigungsvorwurf fest, obwohl alles dagegen sprach.England: Millionenstrafe für erfundene Vergewaltigung - SPIEGEL ...
www.spiegel.de/panorama/0,1518,63331,00.htmlDrei Jahre lang stand ein Drogeriechef unter dem Verdacht, seine Angestellte vergewaltigt zu haben. Dann befand ihn das Gericht für unschuldig. Die Frau, die ...
Montag, 4. Juni 2012
Rechtsstaat/Unschuldsvermutung ade? Sag zum Abschied laut 'Servus'! - 'Nervensäge der Justiz' (RA Schwenn)übernimmt
Allein dies sollte doch zunächst mal "aufhören" lassen:
Und was schreibt eine pensionierte Saatsanwältin ihren KollegINNen ins digitale Stammbuch ?
Auch das mal nur so zur Erinnerung FEBRUAR - APRIL 2012:
Die neuerlich spektakuläre Aktion der/einer STA - in diesem Fall bei einem Radiomoderator - schrie beinahe danach. Gestern wurde nunmehr gemeldet: Der Hamburger Verteidiger Schwenn übernimmt mit den Rechtsanwälten Diestel und Wendorff den Fall."Im privaten Umfeld hätte der Radiomann immer wieder seine Unschuld beteuert, erzählten Insider. Freunde suchen Erklärungen und sprachen von einer Intrige eines ehemaligen Mitarbeiters im Radio sender Ostseewelle. Bereits 2008 war eine anonyme Anzeige mit denselben Vorwürfen aus den Jahren 2005 und 2006 bei der Polizei eingegangen, bestätigte sein Anwalt Wendorff. Damals hätte das vermeintliche Opfer die Frage nach Sex-Kontakten allerdings noch verneint."
"Bereits am Wochenende hatte Peter-Michael Diestel gegenüber unserer Redaktion bestätigt, dass er das Mandat für den beschuldigten Radiomoderatoren übernehmen wird. Drei Strafverteidiger sind maximal zugelassen. Der 60-jährige Diestel, der letzter DDR-Innenminister und späterer Präsident des FC Hansa Rostock war, hat seit der Wende ebenfalls viel Prominenz vor Gericht vertreten – beispielsweise den Leichtathletik-Trainer Thomas Springstein und den VW-Betriebsratsvorsitzende Klaus Volkert."http://www.svz.de/nachrichten/home/top-thema/article//kachelmann-anwalt-verteidigt-japke.html
Und was schreibt eine pensionierte Saatsanwältin ihren KollegINNen ins digitale Stammbuch ?
Wie war das noch mit dem 'mustergültig einschlägig'?
Staatsanwälte haben schwere Fehler gemacht - Nordwest ZeitungStaatsanwälte haben schwere Fehler gemacht - Nordwest Zeitung
www.nwzonline.de/.../NWZ/.../Staatsanwaelte-haben-schwere-Fehler-...
NWZonline - Nordwest Zeitung. 19. Mai 2011. Staatsanwälte haben schwere Fehler gemacht. Bild ... FROMMEL: Für mich hat die Staatsanwaltschaft alle Fehler gemacht, die man machen kann. Das kann karrieristisch, das kann böswillig, das kann unfähig sein – schlechter kann man es jedenfalls nicht machen.Auch das mal nur so zur Erinnerung FEBRUAR - APRIL 2012:
Vorwürfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen - SPIEGEL ...
www.spiegel.de/.../vorwuerfe-gegen-subotic-kein-hinweis-auf-k-o-tr...
11. Febr. 2012 – Vorwürfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen ... sie sei auf einer Party des BVB-Verteidigers Neven Subotic vergewaltigt worden.Verfahren gegen BVB-Profi Subotic eingestellt - Aktuelle ...
mobil.derwesten.de/.../verfahren-gegen-bvb-profi-subotic-eingestellt-27. Apr. 2012 – Die Ermittlungen gegen den Dortmunder BVB-Profi Neven Subotic und drei andere ... Sie sei vermutlich mit K.O.-Tropfen betäubt und sexuell missbraucht worden. Dabei sei es aber nicht zu einer Vergewaltigung gekommen.... Ermittlungsverfahren gegen Subotic wegen sexuellen Missbrauchs
blog.telefacts.tv/.../ermittlungsverfahren-gegen-subotic-wegen-sexuel...27. Apr. 2012 – Januar im Hause von Subotic eine Party gefeiert. Die junge Frau hatte angezeigt, dort mit K.O.-Tropfen widerstandsunfähig gemacht und ...Vorwrfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen
www.enzim.de/hr/?1510693-vorwrfe_gegen_subotic...ko-tropfenVorwrfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen ... eine junge Frau, sie sei auf einer Party des BVB-Verteidigers Neven Subotic vergewaltigt worden.Vorwürfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen ...
nachrichteninkurze.eu/6495-vorwurfe-gegen-subotic-kein-hinweis-a...11. Febr. 2012 – Vorwürfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen ... sie sei auf einer Party des BVB-Verteidigers Neven Subotic vergewaltigt worden.Vorwürfe gegen Subotic - SPIEGEL ONLINE
qs-fr-easyweb-1.org/sport/fussball/0,1518,814631,00.html11. Febr. 2012 – ... auf einer Party des BVB-Verteidigers Neven Subotic vergewaltigt worden. ... vermutlich durch K.o.-Tropfen wehrlos gemacht worden zu sein.BVB-Freunde.de • Thema anzeigen - BVB-Star Subotic Zeuge einer ...
forum.bvb-freunde.de/viewtopic.php?f=5&t=22057&start=3015 Beiträge - 8 Autoren - 24. Jan.Re: BVB-Star Subotic Zeuge einer Vergewaltigung? .... im Haus von BVB-Profi Neven Subotic eine junge Frau mit K.O.-Tropfen betäubt wurde.Vorwürfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen (Spiegel ...
www.bvbnewsnow.com/news/...Subotic%3A...auf...Tropfen/1466711. Febr. 2012 – Vorwürfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen ... sie sei auf einer Party des BVB-Verteidigers Neven Subotic vergewaltigt worden.
Entscheidungsstarke Richter II: LG Oldenburg spricht wg. Vergewaltigung Angeklagten frei - Frau jetzt vor Verfahren wegen Falschaussage?
Merkwürdig? Oder auch hier ein System? Etwas düftig, kurz und knapp fällt hier doch die Wahrgebung der OLDENBURGISCHEN VOLKSZEITUNG aus. Den eigentlichen Bericht dazu verbuddelt man ins epaper bzw. in die örtliche PRINT-Ausgabe, während man doch vorher noch etwas ausführlicher über den Prozess berichtet hatte. Auf einmal? Paßt da etwa etwas nicht in den Kram?
Frau beschuldigt Vorgesetzten Prozess Vorwurf der Vergewaltigung – Angeklagter streitet alles vehement ab
Ein Vorarbeiter eines Betriebs in Garrel soll Leiharbeiterin im Lager vergewaltigt haben. Der Prozess läuft vor dem Oldenburger Landgericht.von Franz-Josef Höffmann 25. Mai 2012 >>>>>>>>
http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Cloppenburg/Garrel/Artikel/2877434/Frei-wegen-erwiesener-Unschuld.html
Oldenburg???? Richtig! Oldenburg
http://www.lichtblick99.de/ticker1716_05.html
[PDF]
Rechtsanwalt Johann Schwenn, Hamburg. Erfahrungen in und aus Wiederaufnahmeverfahren. I. Deutsche Richter, Staatsanwälte und auch Verteidiger
Frau beschuldigt Vorgesetzten Prozess Vorwurf der Vergewaltigung – Angeklagter streitet alles vehement ab
Ein Vorarbeiter eines Betriebs in Garrel soll Leiharbeiterin im Lager vergewaltigt haben. Der Prozess läuft vor dem Oldenburger Landgericht.von Franz-Josef Höffmann 25. Mai 2012 >>>>>>>>
http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Cloppenburg/Garrel/Artikel/2877434/Frei-wegen-erwiesener-Unschuld.html
- Ähnliche Meldungen der letzten Tage:
- Entscheidungsstarke Richter - Entscheidungsschwache Richter - (Richter angeblich 9 Jahre krankgeschrieben) »
- http://nebgen.blogspot.de/2012/06/neun-jahre-krank.html
Oldenburg???? Richtig! Oldenburg
http://www.lichtblick99.de/ticker1716_05.html
[PDF]
1 Rechtsanwalt Johann Schwenn, Hamburg Erfahrungen in und aus ...
www.evangelische-akademie.de/admin/projects/.../095151_223.pdf
Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - SchnellansichtRechtsanwalt Johann Schwenn, Hamburg. Erfahrungen in und aus Wiederaufnahmeverfahren. I. Deutsche Richter, Staatsanwälte und auch Verteidiger
Entscheidungsstarke Richter - Entscheidungsschwache Richter - (Richter angeblich 9 Jahre krankgeschrieben)
BILD: Jetzt also mediale Haue für Richter?!!?? Ist es Zufall oder hat es Methode, dass ausgerechnet heute ein Blatt aus dem Springer-Verlag (BILD) übel-launig/launisch (?) über einen längerfristig krankgeschriebenen Richter titelt und diese "Meldung" auch prompt zu der meistgelesenen BILD-Online-Nachricht avanciert, nachdem sich gerade vor wenigen Tagen noch ein Schwester-Online-"Blatt" eine höchstrichterliche Entscheidung eines höchst entscheidungsfreudigen BGH eingefangen (in Sachen des verstorbenen Gunter Sachs) hat? Dabei wissen wir doch schon seit Sigmund FREUD ("Der Fall Schreber"), dass es auch unter Richtern solche und solche gibt und geben kann. ;-)
Und solche ...
Hat BILD(online) eigentlich über die BGH-Entscheidung in Sachen Gunter Sachs berichtet? Doch wohl eher nicht!!?!?
Das konnten/können ja andere tun. Honi soit ....
http://nebgen.blogspot.de/2012/06/neun-jahre-krank.html
Und solche ...
Hat BILD(online) eigentlich über die BGH-Entscheidung in Sachen Gunter Sachs berichtet? Doch wohl eher nicht!!?!?
Das konnten/können ja andere tun. Honi soit ....
http://nebgen.blogspot.de/2012/06/neun-jahre-krank.html
- BGH: BILD-Zeitung muss fiktive Lizenzgebühr über 50.000 EURO für werbliche Vereinnahmung von Gunter Sachs zahlen (Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld) »
- Axel-Springer-Verlag muss fiktive Lizenz zahlen (kanzlei.biz) »
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Freitag, 1. Juni 2012
LG Köln verurteilt Claudia D. auch im Hauptsacheverfahren wegen der öffentlichen Wiederholung ihrer falschen Beschuldigungen gegenüber Jörg Kachelmann.
Richtig! Da war doch noch was offen. Da hat uns unsere Nach-Ahnung nicht getrogen: Medienrechtlich ereignisreich - heute:
(UPDATE: Dazu paßt auch http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/06/haben-sie-lust-auf-eine-runde-sex.html)
(UPDATE: Dazu paßt auch http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/06/haben-sie-lust-auf-eine-runde-sex.html)
Das LG Köln hat es Claudia D., der Anzeigenerstatterin
und Nebenklägerin im Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann, am 30.05.2012
nunmehr auch im Hauptsacheverfahren verboten, ihre Beschuldigungen
gegenüber dem Wettermoderator außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder
Ermittlungsverfahren zu wiederholen (LG Köln, Az. 28 O 1065/11, Urteil
vom 30.05.2012). Jörg Kachelmann war am 31.05.2011 vom Vorwurf der
Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Urteil ist inzwischen
rechtskräftig.
Davon unbeeindruckt hatte die Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin in dem Vergewaltigungsverfahren, Claudia D., der Zeitschrift BUNTE, auf deren Titelseite sie sich auch gleich abbilden ließ, ein Interview gegeben. Im Rahmen des Interviews wiederholte sie ihre falschen Beschuldigungen gegenüber dem gerade freigesprochenen Jörg Kachelmann.
Davon unbeeindruckt hatte die Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin in dem Vergewaltigungsverfahren, Claudia D., der Zeitschrift BUNTE, auf deren Titelseite sie sich auch gleich abbilden ließ, ein Interview gegeben. Im Rahmen des Interviews wiederholte sie ihre falschen Beschuldigungen gegenüber dem gerade freigesprochenen Jörg Kachelmann.
Kachelmann hatte daraufhin mit Hilfe von HÖCKER bereits
eine einstweilige Verfügung gegen das „Nachtreten“ des vorgeblichen
Opfers vor dem Landgericht Köln erwirkt (28 O 557/11; Urteil vom
28.10.2011). Das Landgericht stellte nun auch im anschließenden
Hauptsacheverfahren fest, dass der freigesprochene Wettermoderator keine
Äußerungen dulden müsse, in denen der Tatvorwurf im Detail
aufrechterhalten bleibe. Auch das Recht zum Gegenschlag könne die
Äußerungen vorliegend nicht rechtfertigen.
RA Dr. Sven Dierkes:
„Eine rechtskräftig Freigesprochener muss es nicht dulden, öffentlich weiterhin als Täter denunziert zu werden. Dies gilt auch dann, wenn er sich nach einer monatelangen, vorverurteilenden medialen Hetzjagd öffentlich gegen die Schädigung seines Rufs zur Wehr gesetzt und dabei das vorgebliche Opfer kritisiert hat. Denn das Recht, sich über einen medialen Gegenschlag zu rehabilitieren, steht dem zu Unrecht öffentlich Verdächtigten zu, nicht dem vermeintlich Geschädigten. Das hat im Fall Kachelmann auch Claudia D. zu akzeptieren.“
RA Dr. Sven Dierkes:
„Eine rechtskräftig Freigesprochener muss es nicht dulden, öffentlich weiterhin als Täter denunziert zu werden. Dies gilt auch dann, wenn er sich nach einer monatelangen, vorverurteilenden medialen Hetzjagd öffentlich gegen die Schädigung seines Rufs zur Wehr gesetzt und dabei das vorgebliche Opfer kritisiert hat. Denn das Recht, sich über einen medialen Gegenschlag zu rehabilitieren, steht dem zu Unrecht öffentlich Verdächtigten zu, nicht dem vermeintlich Geschädigten. Das hat im Fall Kachelmann auch Claudia D. zu akzeptieren.“
Bitte beachten Sie:
Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
01.06.2012
BGH: Neuer Schlag gegen Axel-Springer-Verlag wegen Gunter Sachs
Nachdem sich der Bundesgerichtshof gestern schon zur kleinen Freiheit des Axel-Springer-Verlags gegenüber 'seine' freien Journalisten (siehe weiter unten) geäußert hat, legt er heute nochmals mit einem Schlag wegen der kleinen Freiheiten, die sich der Verlag schamlos(?), pietätlos(?) gegenüber dem toten und dabei scheinbar wehrlosen Gunter Sachs nahm, nach. Voll auf die Zwölf - "Jede Wahrheit braucht wohl einen BGH, der sie gegen Über-/Hochmütige ausspricht!"):
"Bundesgerichtshofs bestätigt Verurteilung des Axel-Springer-Verlages zur Zahlung einer fiktiven Lizenz wegen werblicher Vereinnahmung von Gunter Sachs
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Axel-Springer-Verlag wegen einer werblichen Vereinnahmung des vor einem Jahr verstorbenen Gunter Sachs eine fiktive Lizenz in Höhe von 50.000 € zu zahlen hat.
Der Axel-Springer-Verlag verlegt unter anderem die "BILD am Sonntag". In der Ausgabe vom 10. August 2008 befand sich auf der letzten Seite ein redaktionell aufgemachter Artikel, der mit drei Fotos des Klägers bebildert war. Auf einem großflächigen Foto ist der Kläger bei der Lektüre einer Zeitung mit dem "BILD"-Symbol zu erkennen. Die Bildinnenschrift lautet: "Gunter Sachs auf der Jacht "Lady Dracula". Er liest BILD am SONNTAG, wie über elf Millionen andere Deutsche auch." Auch im Fließtext wird die Lektüre des Klägers herausgestellt.
Gunter Sachs hat den Axel-Springer-Verlag daraufhin auf Unterlassung und auf Zahlung einer Lizenzvergütung in Höhe von 50.000 € in Anspruch genommen. Das Landgericht Hamburg hat den Verlag zur Unterlassung verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht Hamburg den Axel-Springer-Verlag darüber hinaus zur Zahlung einer Lizenzvergütung in der vom Kläger verlangten Höhe verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Axel-Springer-Verlages zurückgewiesen. Dass der Kläger während des Revisionsverfahrens verstorben ist, hatte auf das Verfahren keine Auswirkungen. Der Senat hat eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG)* darin gesehen, dass der Kläger durch die Abbildung und die begleitende Textberichterstattung ohne seine Zustimmung für Werbezwecke vereinnahmt worden ist. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Werbung sich nicht in einer als solchen erkennbaren Anzeige, sondern in einem redaktionellen Artikel befand. Der beklagte Verlag kann sich demgegenüber nicht auf ein überwiegendes Informationsinteresse berufen. Vielmehr hat das Persönlichkeitsrecht des Klägers - so der Bundesgerichtshof - Vorrang gegenüber dem nur als gering zu veranschlagenden Interesse der Öffentlichkeit an der Neuigkeit, dass der Kläger auf seiner Jacht die Zeitung "Bild am Sonntag" liest. Dabei hat der Bundesgerichthof auch berücksichtigt, dass der beklagte Verlag mit der Veröffentlichung des Fotos in unzulässiger Weise in die Privatsphäre des Klägers eingegriffen hat. Durch Vereinnahmung des Klägers für die Werbung hat der Verlag einen vermögenswerten Vorteil erlangt, der den Anspruch auf Zahlung der Lizenz begründet.
Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 234/10 - Playboy am Sonntag
LG Hamburg – Urteil vom 4. Dezember 2009 – 324 O 338/09 (AfP 2010, 193)
OLG Hamburg – Urteil vom 10. August 2010 – 7 U 130/09 (ZUM 2010, 884)
Karlsruhe, den 1. Juni 2012
*§ 22 KUG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 KUG
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2)Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501"
Nr. 080/2012 vom 01.06.2012
http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/920-BGH-Honorarbedingungen-fuer-freie-Journalisten-des-Axel-Springer-Verlages-teilweise-unwirksam.html
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 74/2012
Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit vonHonorarbedingungen für freie Journalisten
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Honorarbedingungen, die der Axel-Springer-Verlag seinen Verträgen mit freien Journalisten zugrunde legt, teilweise unwirksam sind.
Der Kläger ist der Deutsche Journalistenverband, der die Interessen angestellter und freier Journalisten wahrnimmt. Der beklagte Axel-Springer-Verlag legt seit Januar 2007 den Verträgen, die er mit freien Journalisten über die Lieferung von Text- und Bildbeiträgen abschließt, seine "Honorarregelungen Zeitungen" und "Honorarregelungen Zeitschriften" zugrunde.
Der Kläger hält eine Vielzahl der in den Honorarregelungen enthaltenen Klauseln für unwirksam. Er hat deswegen den Beklagten auf Unterlassung der Verwendung dieser Honorarregelungen in Anspruch genommen. Das Landgericht Berlin hat der Klage hinsichtlich einiger Klauseln stattgegeben. Beim Kammergericht hatten sowohl der Kläger als auch der Beklagte mit ihren Berufungen teilweise Erfolg.
Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof nunmehr einige weitere Klauseln, die das Kammergericht für unbedenklich erachtet hatte, für unwirksam erklärt. Hinsichtlich anderer Klauseln hatte die Revision dagegen keinen Erfolg. Im Mittelpunkt steht dabei die Bestimmung, mit der sich der beklagte Verlag umfassende urheberrechtliche Nutzungsrechte an den von den freien Journalisten erstellten Beiträgen einräumen lässt ("Soweit … nicht anders vereinbart, hat der Verlag das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die Beiträge im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form digital und analog zu nutzen …"). Diese Bestimmung hat der BGH für wirksam erachtet. Im Gegensatz zum Kammergericht hat der Bundesgerichtshof jedoch die Vergütungsregelung beanstandet, die unter anderem bestimmt, dass im vereinbarten Honorar ein angemessener Anteil für die Einräumung der umfassenden Nutzungsrechte enthalten ist.
Der umfassenden Rechtseinräumung steht insbesondere der Schutzgedanke des § 31 Abs. 5 UrhG nicht entgegen, wonach der Urheber möglichst weitgehend an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werkes zu beteiligen ist. Diese Bestimmung kommt - so der Bundesgerichtshof - als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht. Zum einen handelt es sich dabei um eine Auslegungsregel, die Inhalt und Umfang der einzuräumenden Rechte grundsätzlich der Disposition der Vertragsparteien überlässt. Zum anderen geht es bei den Klauseln um Regelungen, die unmittelbar den Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht bestimmen. Sie gehören zum Kernbereich privatautonomer Vertragsgestaltung und sind regelmäßig der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB entzogen. Daran hat die Einführung des § 11 Satz 2 UrhG nichts geändert, wonach das Urheberrecht auch der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werks dient.
Die Unwirksamkeit der Vergütungsregelung hat der Bundesgerichtshof deshalb auch nur mit dem Transparenzgebot begründet. Danach kann sich eine unangemessene Benachteiligung einer Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen daraus ergeben, dass die Regelung nicht klar und verständlich ist; der Verwender solcher Geschäftsbedingungen ist vielmehr gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners klar, einfach und präzise darzustellen. Nach den Honorarregelungen des beklagten Verlages ist jedoch völlig unklar, ob der Journalist für weitergehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung erhalten soll oder nicht. Diese Regelungen enthalten eine Bestimmung, nach der insofern zu differenzieren ist: Einzelne in einer Klausel aufgeführte Nutzungen sollen "in jedem Fall" abgegolten sein. Nach einer weiteren Klausel, die das Kammergericht bereits rechtskräftig für unwirksam erklärt hat, soll sich die Frage, ob für darüber hinausgehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung geschuldet wird, danach richten, was zwischen den Vertragsparteien abgesprochen ist. Nach dieser Regelung bleibt es letztlich offen, ob und für welche weitergehenden Nutzungen der Verlag eine gesonderte Vergütung zu zahlen hat.
Das bedeutet - so der Bundesgerichtshof - jedoch nicht, dass undifferenzierte Vergütungsregeln rechtlich unbedenklich sind, bei denen mit dem vereinbarten Honorar sämtliche weitergehenden Nutzungen abgegolten sind. Denn eine solche pauschale Vergütung wird sich häufig nicht als angemessen erweisen und daher zu einer nachträglichen Vertragsanpassung nach § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG führen müssen.
Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 73/10 - Honorarbedingungen freie Journalisten
LG Berlin - Urteil vom 9. Dezember 2008 - 16 O 8/08
KG Berlin - Urteil vom 26. März 2010 - 5 U 66/09
(ZUM 2010,799 = AfP 2010, 388)
Karlsruhe, den 31. Mai 2012
"Bundesgerichtshofs bestätigt Verurteilung des Axel-Springer-Verlages zur Zahlung einer fiktiven Lizenz wegen werblicher Vereinnahmung von Gunter Sachs
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Axel-Springer-Verlag wegen einer werblichen Vereinnahmung des vor einem Jahr verstorbenen Gunter Sachs eine fiktive Lizenz in Höhe von 50.000 € zu zahlen hat.
Der Axel-Springer-Verlag verlegt unter anderem die "BILD am Sonntag". In der Ausgabe vom 10. August 2008 befand sich auf der letzten Seite ein redaktionell aufgemachter Artikel, der mit drei Fotos des Klägers bebildert war. Auf einem großflächigen Foto ist der Kläger bei der Lektüre einer Zeitung mit dem "BILD"-Symbol zu erkennen. Die Bildinnenschrift lautet: "Gunter Sachs auf der Jacht "Lady Dracula". Er liest BILD am SONNTAG, wie über elf Millionen andere Deutsche auch." Auch im Fließtext wird die Lektüre des Klägers herausgestellt.
Gunter Sachs hat den Axel-Springer-Verlag daraufhin auf Unterlassung und auf Zahlung einer Lizenzvergütung in Höhe von 50.000 € in Anspruch genommen. Das Landgericht Hamburg hat den Verlag zur Unterlassung verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht Hamburg den Axel-Springer-Verlag darüber hinaus zur Zahlung einer Lizenzvergütung in der vom Kläger verlangten Höhe verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Axel-Springer-Verlages zurückgewiesen. Dass der Kläger während des Revisionsverfahrens verstorben ist, hatte auf das Verfahren keine Auswirkungen. Der Senat hat eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG)* darin gesehen, dass der Kläger durch die Abbildung und die begleitende Textberichterstattung ohne seine Zustimmung für Werbezwecke vereinnahmt worden ist. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Werbung sich nicht in einer als solchen erkennbaren Anzeige, sondern in einem redaktionellen Artikel befand. Der beklagte Verlag kann sich demgegenüber nicht auf ein überwiegendes Informationsinteresse berufen. Vielmehr hat das Persönlichkeitsrecht des Klägers - so der Bundesgerichtshof - Vorrang gegenüber dem nur als gering zu veranschlagenden Interesse der Öffentlichkeit an der Neuigkeit, dass der Kläger auf seiner Jacht die Zeitung "Bild am Sonntag" liest. Dabei hat der Bundesgerichthof auch berücksichtigt, dass der beklagte Verlag mit der Veröffentlichung des Fotos in unzulässiger Weise in die Privatsphäre des Klägers eingegriffen hat. Durch Vereinnahmung des Klägers für die Werbung hat der Verlag einen vermögenswerten Vorteil erlangt, der den Anspruch auf Zahlung der Lizenz begründet.
Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 234/10 - Playboy am Sonntag
LG Hamburg – Urteil vom 4. Dezember 2009 – 324 O 338/09 (AfP 2010, 193)
OLG Hamburg – Urteil vom 10. August 2010 – 7 U 130/09 (ZUM 2010, 884)
Karlsruhe, den 1. Juni 2012
*§ 22 KUG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 KUG
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2)Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501"
Nr. 080/2012 vom 01.06.2012
http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/920-BGH-Honorarbedingungen-fuer-freie-Journalisten-des-Axel-Springer-Verlages-teilweise-unwirksam.html
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 74/2012
Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit vonHonorarbedingungen für freie Journalisten
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Honorarbedingungen, die der Axel-Springer-Verlag seinen Verträgen mit freien Journalisten zugrunde legt, teilweise unwirksam sind.
Der Kläger ist der Deutsche Journalistenverband, der die Interessen angestellter und freier Journalisten wahrnimmt. Der beklagte Axel-Springer-Verlag legt seit Januar 2007 den Verträgen, die er mit freien Journalisten über die Lieferung von Text- und Bildbeiträgen abschließt, seine "Honorarregelungen Zeitungen" und "Honorarregelungen Zeitschriften" zugrunde.
Der Kläger hält eine Vielzahl der in den Honorarregelungen enthaltenen Klauseln für unwirksam. Er hat deswegen den Beklagten auf Unterlassung der Verwendung dieser Honorarregelungen in Anspruch genommen. Das Landgericht Berlin hat der Klage hinsichtlich einiger Klauseln stattgegeben. Beim Kammergericht hatten sowohl der Kläger als auch der Beklagte mit ihren Berufungen teilweise Erfolg.
Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof nunmehr einige weitere Klauseln, die das Kammergericht für unbedenklich erachtet hatte, für unwirksam erklärt. Hinsichtlich anderer Klauseln hatte die Revision dagegen keinen Erfolg. Im Mittelpunkt steht dabei die Bestimmung, mit der sich der beklagte Verlag umfassende urheberrechtliche Nutzungsrechte an den von den freien Journalisten erstellten Beiträgen einräumen lässt ("Soweit … nicht anders vereinbart, hat der Verlag das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die Beiträge im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form digital und analog zu nutzen …"). Diese Bestimmung hat der BGH für wirksam erachtet. Im Gegensatz zum Kammergericht hat der Bundesgerichtshof jedoch die Vergütungsregelung beanstandet, die unter anderem bestimmt, dass im vereinbarten Honorar ein angemessener Anteil für die Einräumung der umfassenden Nutzungsrechte enthalten ist.
Der umfassenden Rechtseinräumung steht insbesondere der Schutzgedanke des § 31 Abs. 5 UrhG nicht entgegen, wonach der Urheber möglichst weitgehend an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werkes zu beteiligen ist. Diese Bestimmung kommt - so der Bundesgerichtshof - als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht. Zum einen handelt es sich dabei um eine Auslegungsregel, die Inhalt und Umfang der einzuräumenden Rechte grundsätzlich der Disposition der Vertragsparteien überlässt. Zum anderen geht es bei den Klauseln um Regelungen, die unmittelbar den Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht bestimmen. Sie gehören zum Kernbereich privatautonomer Vertragsgestaltung und sind regelmäßig der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB entzogen. Daran hat die Einführung des § 11 Satz 2 UrhG nichts geändert, wonach das Urheberrecht auch der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werks dient.
Die Unwirksamkeit der Vergütungsregelung hat der Bundesgerichtshof deshalb auch nur mit dem Transparenzgebot begründet. Danach kann sich eine unangemessene Benachteiligung einer Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen daraus ergeben, dass die Regelung nicht klar und verständlich ist; der Verwender solcher Geschäftsbedingungen ist vielmehr gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners klar, einfach und präzise darzustellen. Nach den Honorarregelungen des beklagten Verlages ist jedoch völlig unklar, ob der Journalist für weitergehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung erhalten soll oder nicht. Diese Regelungen enthalten eine Bestimmung, nach der insofern zu differenzieren ist: Einzelne in einer Klausel aufgeführte Nutzungen sollen "in jedem Fall" abgegolten sein. Nach einer weiteren Klausel, die das Kammergericht bereits rechtskräftig für unwirksam erklärt hat, soll sich die Frage, ob für darüber hinausgehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung geschuldet wird, danach richten, was zwischen den Vertragsparteien abgesprochen ist. Nach dieser Regelung bleibt es letztlich offen, ob und für welche weitergehenden Nutzungen der Verlag eine gesonderte Vergütung zu zahlen hat.
Das bedeutet - so der Bundesgerichtshof - jedoch nicht, dass undifferenzierte Vergütungsregeln rechtlich unbedenklich sind, bei denen mit dem vereinbarten Honorar sämtliche weitergehenden Nutzungen abgegolten sind. Denn eine solche pauschale Vergütung wird sich häufig nicht als angemessen erweisen und daher zu einer nachträglichen Vertragsanpassung nach § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG führen müssen.
Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 73/10 - Honorarbedingungen freie Journalisten
LG Berlin - Urteil vom 9. Dezember 2008 - 16 O 8/08
KG Berlin - Urteil vom 26. März 2010 - 5 U 66/09
(ZUM 2010,799 = AfP 2010, 388)
Karlsruhe, den 31. Mai 2012
Jörg Kachelmann vor einem Jahr freigesprochen - JK versus BUNTE - Des Rechtsstaats Mühlen mahlen langsam...
ONE YEAR LATER!: http://www.ardmediathek.de/swr4/swr4-kurpfalz-radio?documentId=10695998 "BUNTE wegen emotionalisierender Darstellung, redaktionellem Einfluss auf Interview, Befriedigung bloßen Unterhaltungsinteresses und fehlender Distanzierung als "intellektuelle Verbreiterin" von Verbrechensvorwürfen gegen Kachelmann verurteilt.
[Müsste da nicht auch noch was gegen die uneinsichtige Erzählerin selbst nachkommen? Wenn uns unser Rechtsgefühl nicht trügt ... Aber das müsste ja dann wohl auch zu 100% gewonnen sein. Warten wir's ab.]
"Die Illustrierte “Bunte” darf keine Äußerungen verbreiten, die nach wie vor den Vorwurf der Vergewaltigung oder der Todesdrohung durch Jörg Kachelmann enthalten. Dies hat die Pressekammer des Landgerichts Köln im Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 30.05.2012 (Az: 28 O 1072/11) entschieden, nachdem ein entsprechendes Verbot bereits per einstweiliger Verfügung ergangen war.
Nach dem Freispruch von Jörg Kachelmann hatte es sich die “Bunte” zur Aufgabe gemacht, auf einer Heftstrecke von insgesamt 12 Magazinseiten “die Sichtweise” der Anzeigenerstatterin darzustellen. Neben der Abbildung mehrerer nicht unkenntlich gemachter z.T. ganzseitiger Fotografien gehörte hierzu auch ein sog. Exklusivinterview mit der Anzeigenerstatterin, in das redaktionelle Beiträge eingeflochten waren. Die Äußerungen in diesem Interview, in denen die Anzeigenerstatterin selbst nach dem Freispruch weiterhin eine Vergewaltigung und eine Todesdrohung behauptet, verletzten nach Ansicht des Landgerichts Köln das Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann und durften von der “Bunten” nicht verbreitet werden.
Die Unzulässigkeit der Äußerungen stützte das Landgericht insbesondere darauf, dass diese in ihrer Detailtiefe sowie in der emotionalisierenden Darstellungsweise über ein etwaiges Informationsinteresse hinausgingen und allein ein bloßes Unterhaltungsinteresse befriedigten. Dies habe Jörg Kachelmann nicht hinzunehmen. Dass die “Bunte” gerade kein “neutrales Sprachrohr” für die Anzeigenerstatterin war, begründete das Landgericht mit der gesamten Aufmachung der Heftstrecke, dem ausgeübten redaktionellen Einfluss auf den Inhalt des Exklusivinterviews sowie schließlich der fehlenden Distanzierung. Nach Ansicht der Pressekammer sei die “Bunte” als “intellektuelle Verbreiterin” der rechtsverletzenden Äußerungen anzusehen, so dass es nicht darauf ankomme, ob sie sich diese zudem auch noch zu eigen gemacht habe.
RA Ruben Engel:
“Dem Versuch der “Bunte”, sich auf ein “Recht auf Gegenschlag” der Anzeigenerstatterin zu berufen, erteilte das Gericht bereits aus formellen Gründen eine doppelte Absage: Zum einen fehlte es an dem erforderlichen Bezug zu vorangegangenen Aussagen. Zum anderen gibt es schlicht kein “Dritt-Gegenschlagsrecht”, das die “Bunte” in Vertretung für die Anzeigenerstatterin ausüben wollte.”
Bitte beachten Sie:
Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=258"
Harry Wörz, Jörg Kachelmann .... Es scheint etwas mühsam zu sein in einem Rehtsstaat, in UNSEREM RECHTSSTAAT sein Leben zurück zu bekommen.... .
"Die Illustrierte “Bunte” darf keine Äußerungen verbreiten, die nach wie vor den Vorwurf der Vergewaltigung oder der Todesdrohung durch Jörg Kachelmann enthalten. Dies hat die Pressekammer des Landgerichts Köln im Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 30.05.2012 (Az: 28 O 1072/11) entschieden, nachdem ein entsprechendes Verbot bereits per einstweiliger Verfügung ergangen war.
Nach dem Freispruch von Jörg Kachelmann hatte es sich die “Bunte” zur Aufgabe gemacht, auf einer Heftstrecke von insgesamt 12 Magazinseiten “die Sichtweise” der Anzeigenerstatterin darzustellen. Neben der Abbildung mehrerer nicht unkenntlich gemachter z.T. ganzseitiger Fotografien gehörte hierzu auch ein sog. Exklusivinterview mit der Anzeigenerstatterin, in das redaktionelle Beiträge eingeflochten waren. Die Äußerungen in diesem Interview, in denen die Anzeigenerstatterin selbst nach dem Freispruch weiterhin eine Vergewaltigung und eine Todesdrohung behauptet, verletzten nach Ansicht des Landgerichts Köln das Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann und durften von der “Bunten” nicht verbreitet werden.
Die Unzulässigkeit der Äußerungen stützte das Landgericht insbesondere darauf, dass diese in ihrer Detailtiefe sowie in der emotionalisierenden Darstellungsweise über ein etwaiges Informationsinteresse hinausgingen und allein ein bloßes Unterhaltungsinteresse befriedigten. Dies habe Jörg Kachelmann nicht hinzunehmen. Dass die “Bunte” gerade kein “neutrales Sprachrohr” für die Anzeigenerstatterin war, begründete das Landgericht mit der gesamten Aufmachung der Heftstrecke, dem ausgeübten redaktionellen Einfluss auf den Inhalt des Exklusivinterviews sowie schließlich der fehlenden Distanzierung. Nach Ansicht der Pressekammer sei die “Bunte” als “intellektuelle Verbreiterin” der rechtsverletzenden Äußerungen anzusehen, so dass es nicht darauf ankomme, ob sie sich diese zudem auch noch zu eigen gemacht habe.
RA Ruben Engel:
“Dem Versuch der “Bunte”, sich auf ein “Recht auf Gegenschlag” der Anzeigenerstatterin zu berufen, erteilte das Gericht bereits aus formellen Gründen eine doppelte Absage: Zum einen fehlte es an dem erforderlichen Bezug zu vorangegangenen Aussagen. Zum anderen gibt es schlicht kein “Dritt-Gegenschlagsrecht”, das die “Bunte” in Vertretung für die Anzeigenerstatterin ausüben wollte.”
Bitte beachten Sie:
Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=258"
Harry Wörz, Jörg Kachelmann .... Es scheint etwas mühsam zu sein in einem Rehtsstaat, in UNSEREM RECHTSSTAAT sein Leben zurück zu bekommen.... .
Donnerstag, 31. Mai 2012
Bundesgerichtshof hebt Freispruch eines Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung auf - Beschluss vom 31. Mai 2012 – 2 StR 610/11 Landgericht Kassel – Urteil vom 1. September 2011 – 3600 Js 37702/09 5 Kls
Das Landgericht Kassel hat den Angeklagten, einen am Amtsgericht Eschwege tätigen Richter auf Probe, vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Aussageerpressung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts leitete der Angeklagte als Strafrichter eine Hauptverhandlung wegen exhibitionistischer Handlungen, die sich an einen Einspruch des damaligen Beschuldigten anschloss. Schon vor der Hauptverhandlung war er entschlossen, als Rechtsfolge einen Schuldspruch mit Strafvorbehalt auszusprechen und eine Therapieauflage anzuordnen. In der Hauptverhandlung bestritt der damalige Beschuldigte den Tatvorwurf. Der Angeklagte, der möglicherweise annahm, der Strafbefehl sei im Schuldspruch bereits rechtskräftig und der Einspruch auf das Strafmaß beschränkt, wirkte nun nachhaltig und zunehmend erregt und drohend auf den damaligen Beschuldigten ein, um diesen zu einem Geständnis und zur Erklärung zu veranlassen, in eine ambulante Therapie einzuwilligen. Außerdem wollte er erreichen, dass der Beschuldigte nach Urteilsverkündung sogleich auf Rechtsmittel verzichtete. Aufgrund eines Sachverständigengutachtens war ihm bekannt, dass der damals Beschuldigte wegen einer Persönlichkeitsstörung eine schwache und selbstunsichere Person war. Der Angeklagte forderte den Beschuldigten in zunehmend erregter Form auf, ein Geständnis abzulegen. Schließlich unterbrach er unvermittelt die Sitzung, sagte zum damaligen Beschuldigten: "Sie kommen jetzt mit! Ich zeige Ihnen mal, wie Ihre Zukunft aussehen kann.", und begab sich – mit angelegter Robe – mit dem Beschuldigten und einem Wachtmeister in den Keller des Amtsgerichts, wo sich mehrere Gewahrsamszellen befanden.
Er veranlasste den vollständig verunsicherten Beschuldigten, sich in eine Zelle zu begeben, die daraufhin geschlossen wurde. Nach etwa 20 Sekunden wurde die Tür auf Veranlassung des Angeklagten wieder geöffnet. Während dieser Zeit war die Türe von dem Zeugen nicht mehr zu öffnen.
Hiernach setzte der Angeklagte die Hauptverhandlung fort, in der der damalige Beschuldigte nunmehr vollumfänglich geständig war. Der Angeklagte verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe unter Strafvorbehalt, verbunden mit einer Therapieauflage; dies entsprach dem staatsanwaltschaftlichen Antrag. Der immer noch stark eingeschüchterte Beschuldigte und der Staatsanwalt erklärten sogleich Rechtsmittelverzicht.
Das Landgericht hat es zwar als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte den damaligen Beschuldigten durch sein prozessordnungswidriges Verhalten zu einem Geständnis habe zwingen wollen. Es hat aber angenommen, dies sei nicht mit der für den Rechtsbeugungsvorsatz erforderlichen Zielrichtung geschehen, dem Zeugen einen unrechtmäßigen prozessualen Nachteil zuzufügen. Denn der Angeklagte sei unwiderlegt davon ausgegangen, nur noch über die Rechtsfolgen der Tat entscheiden zu müssen. Für die Verurteilung sei es daher aus der Sicht des Angeklagten auf das Geständnis nicht mehr angekommen. Wegen der Sperrwirkung des § 339 StGB sei auch eine mögliche Aussageerpressung straflos.
Gegen diesen Freispruch richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft, die die Verletzung sachlichen Rechts rügt.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil insgesamt mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Der Senat hält die Beweiswürdigung des Landgerichts für nicht ausreichend. Das Landgericht hat sich insbesondere nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Angeklagte durch sein Verhalten auch die Einwilligung in eine Therapieauflage und den Rechtsmittelverzicht herbeiführen wollte. Auch hieraus konnten sich ebenfalls prozessuale Nachteile ergeben. Insoweit ist die Beweiswürdigung nicht erschöpfend und damit rechtsfehlerhaft.
Beschluss vom 31. Mai 2012 – 2 StR 610/11
Landgericht Kassel – Urteil vom 1. September 2011 – 3600 Js 37702/09 5 Kls
Karlsruhe, den 31. Mai 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Nach den Feststellungen des Landgerichts leitete der Angeklagte als Strafrichter eine Hauptverhandlung wegen exhibitionistischer Handlungen, die sich an einen Einspruch des damaligen Beschuldigten anschloss. Schon vor der Hauptverhandlung war er entschlossen, als Rechtsfolge einen Schuldspruch mit Strafvorbehalt auszusprechen und eine Therapieauflage anzuordnen. In der Hauptverhandlung bestritt der damalige Beschuldigte den Tatvorwurf. Der Angeklagte, der möglicherweise annahm, der Strafbefehl sei im Schuldspruch bereits rechtskräftig und der Einspruch auf das Strafmaß beschränkt, wirkte nun nachhaltig und zunehmend erregt und drohend auf den damaligen Beschuldigten ein, um diesen zu einem Geständnis und zur Erklärung zu veranlassen, in eine ambulante Therapie einzuwilligen. Außerdem wollte er erreichen, dass der Beschuldigte nach Urteilsverkündung sogleich auf Rechtsmittel verzichtete. Aufgrund eines Sachverständigengutachtens war ihm bekannt, dass der damals Beschuldigte wegen einer Persönlichkeitsstörung eine schwache und selbstunsichere Person war. Der Angeklagte forderte den Beschuldigten in zunehmend erregter Form auf, ein Geständnis abzulegen. Schließlich unterbrach er unvermittelt die Sitzung, sagte zum damaligen Beschuldigten: "Sie kommen jetzt mit! Ich zeige Ihnen mal, wie Ihre Zukunft aussehen kann.", und begab sich – mit angelegter Robe – mit dem Beschuldigten und einem Wachtmeister in den Keller des Amtsgerichts, wo sich mehrere Gewahrsamszellen befanden.
Er veranlasste den vollständig verunsicherten Beschuldigten, sich in eine Zelle zu begeben, die daraufhin geschlossen wurde. Nach etwa 20 Sekunden wurde die Tür auf Veranlassung des Angeklagten wieder geöffnet. Während dieser Zeit war die Türe von dem Zeugen nicht mehr zu öffnen.
Hiernach setzte der Angeklagte die Hauptverhandlung fort, in der der damalige Beschuldigte nunmehr vollumfänglich geständig war. Der Angeklagte verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe unter Strafvorbehalt, verbunden mit einer Therapieauflage; dies entsprach dem staatsanwaltschaftlichen Antrag. Der immer noch stark eingeschüchterte Beschuldigte und der Staatsanwalt erklärten sogleich Rechtsmittelverzicht.
Das Landgericht hat es zwar als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte den damaligen Beschuldigten durch sein prozessordnungswidriges Verhalten zu einem Geständnis habe zwingen wollen. Es hat aber angenommen, dies sei nicht mit der für den Rechtsbeugungsvorsatz erforderlichen Zielrichtung geschehen, dem Zeugen einen unrechtmäßigen prozessualen Nachteil zuzufügen. Denn der Angeklagte sei unwiderlegt davon ausgegangen, nur noch über die Rechtsfolgen der Tat entscheiden zu müssen. Für die Verurteilung sei es daher aus der Sicht des Angeklagten auf das Geständnis nicht mehr angekommen. Wegen der Sperrwirkung des § 339 StGB sei auch eine mögliche Aussageerpressung straflos.
Gegen diesen Freispruch richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft, die die Verletzung sachlichen Rechts rügt.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil insgesamt mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Der Senat hält die Beweiswürdigung des Landgerichts für nicht ausreichend. Das Landgericht hat sich insbesondere nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Angeklagte durch sein Verhalten auch die Einwilligung in eine Therapieauflage und den Rechtsmittelverzicht herbeiführen wollte. Auch hieraus konnten sich ebenfalls prozessuale Nachteile ergeben. Insoweit ist die Beweiswürdigung nicht erschöpfend und damit rechtsfehlerhaft.
Beschluss vom 31. Mai 2012 – 2 StR 610/11
Landgericht Kassel – Urteil vom 1. September 2011 – 3600 Js 37702/09 5 Kls
Karlsruhe, den 31. Mai 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Sonntag, 20. Mai 2012
Wenn Juristen in den Spiegel schauen müssen, ohne es zu können. "Ich will mein Leben zurück" -
Nicht nur für (angehende) Juristen! Aber vor allem! Damit es nicht völlig mit dem Titel "Akropolis, Adieu!" untergeht. Jedem Abiturienten vor der Studiumsentscheidung; jedem Jura-Erstsemester zur "bleibenden" zu archivierenden Pflicht-Lektüre aufgedrückt! Und nach dem Studium: jedes Jahr zur WV! Und dann der Versuch danach in den "echten" Nicht-Print-Spiegel zu schauen... . "Und wie erklärt sich, dass nach Urteilen in deutschen Strafprozessen im nachgelagerten Zivilprozess um Schadensersatz 30 bis 40 Prozent der Richter die Schuldfrage anders entscheiden als ihre Kollegen? Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, hat Auffälligkeiten wie diese analysiert, am Ende schätzte er in einem Strafrechtskommentar die Quote falscher Strafurteile auf ein Viertel. Eine andere Zahl: Für etwa 90.000 Hafttage pro Jahr muss der Staat Entschädigung leisten. An jedem Tag in Deutschland sitzen damit etwa 250 Menschen zu Unrecht in Haft - und das sind nur diejenigen, bei denen der Staat seinen Fehler erkennt.[...]
DER SPIEGEL 20/2012 vom 14.05.2012 S. 58 - 62 (jetzt oder WV - wohl in 8 Tagen online)
http://www.harrywoerz.de
Schon so schreibt die SPIEGEL-Autorin ".. als Justizopfer ist er ein Kollateralschaden des Rechtsstaats bei der Wahrheitssuche - im Vorübergehen zertreten und sich selbst überlassen, als..."
Wo bleibt eigentlich da der "Weiße Ring" (BW) mit seinem Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Franz? Keine flammende Rede bei Kerner? Nicht mal ein Redchen?
DER SPIEGEL 20/2012 vom 14.05.2012 S. 58 - 62 (jetzt oder WV - wohl in 8 Tagen online)
- Justiz: Der Rechtsstaat zerstörte die Existenz von Harry Wörz und ließ ihn dann mit den Folgen allein
- "Bei mir hat sich keiner gemeldet", sagt Wörz, "bis heute nicht. Man denkt, da wäre eine Entschuldigung fällig. Aber die waren total zufrieden mit sich*. [...] Aber warum kommt nicht wenigstens ein Brief aus dem Justizministerium: Sehr geeherter Herr Wörz, unsere Institutionen haben Sie schwer geschädigt...."
- *Die beiden lächelnden (siehe FACEBOOK-Gruppe - Unrecht im Namen des Gesetzes) Staatsanwälte (auch) aus Mannheim (Zufall?) sicherlich auch ...
http://www.harrywoerz.de
Schon so schreibt die SPIEGEL-Autorin ".. als Justizopfer ist er ein Kollateralschaden des Rechtsstaats bei der Wahrheitssuche - im Vorübergehen zertreten und sich selbst überlassen, als..."
Wo bleibt eigentlich da der "Weiße Ring" (BW) mit seinem Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Franz? Keine flammende Rede bei Kerner? Nicht mal ein Redchen?
Dienstag, 15. Mai 2012
Jungfrau-Zeitung: "Widersprüchliche Aussagen liessen Gericht zweifeln Angeklagter vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen"
"Ein wenig eingedrungen ?!?!?!??" - Was es alles gibt? Sogar eine extra Jungfaru-Zeitung:
"
Widersprüchliche Aussagen liessen Gericht zweifeln
Angeklagter vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Das
Regionalgericht Oberland sprach in Thun einen 27-Jährigen vom Vorwurf
der Vergewaltigung frei – die Klägerin hatte sich bei den Befragungen in
Widersprüche verwickelt. Der Fall spielte sich im Herbst 2009 in
Unterseen ab.
Ende September 2009 in einem Wohnblock in
Unterseen: Drei junge Männer und zwei junge Frauen balkanischer
Abstammung treffen sich in der Wohnung der Eltern des einen Mannes. Die
Gruppe begibt sich in das Untergeschoss des Blocks. Klägerin K. und der
Angeklagte X. (Namen der Redaktion bekannt) gehen zusammen in einen
Veloabstellraum, die Schwester von K. verschwindet derweil mit dem
Kollegen von X. in den Nebenraum." MEHR >>>>
Mit der Klage gewartet ..
Widersprüche bei den Befragungen ...
Zu grosse Zweifel ...
„Angst sollen Seele aufessen!“ - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2011: The same procedure as last year? The same procedure …
Wenn Einäugige Blinde führen (oder
umgekehrt?)… (Es ist eine ANZEIGENstatistik, keine Tatenstatistik!
Und Aufklärung(squote)? Ja, die Aufklärung(squote ... die hat eine tolle Polizei-Definition ... und deshalb weicht sie auch so eklatant von der Zahl der Verurteilungen ab... - egrade im Bereich der Sexualdelikte.....)
Morgen stellt Noch-Bundesminister
Friedrichs (ja, der Friedrich, der war ein arger ....Statistiker ....) den alljährlichen Bericht zur Kriminalstatistik vor. Und
– oh welch Wunder – wieder hatte ein Springer-Organ der
Rechtspflege (diesmal die WAMS (ganzseitig) bzw. die WELT am Montag
(wie vor kurzem im Falle der „Islamistenstudie“ das
Schwesternblatt BILD) die Zahlen bzw. „das 67-Seiten-Dossier“
vorab.
Andere Press-/Onlineerzeugnissen pinnen
bereits bedenkenlos ab, um den alljährlichen Dummschätzer,
-chreiber bzw. -bloggertag gebührend atmosphärisch aufzuladen.
Na da wollen wir mal hoffen, dass
morgen wenigstens die Zahlen richtig abgeschrieben erscheinen.
Verstehen („erfühlen“) tut sie offensichtlich (mal wieder)
niemand der allzu offensichtlich instrumentalisierten
Instrumentalisieren, wie bereits dieses „klitzekleine Beispiel“
zeigen mag. [Zentrale (gelenkte!) gehypte Aufmerksamkeits- Themen
sollen offensichtlich gemäß Friedrich „politische Straftaten“(Angst!) (gleiches System wie bei dem Spiel mit dem sogenannten Basiseffekt" bei Zahlen zum KiMi: Geringe absolute Zahlen, schnell hohe prozentuale Ausschläge! selbst die ZEIT fiel drauf rein ....), „Einbruch“ (Angst! Vor Ostöffnung?!?! - Klar! - Gewerkschaft der Paradieswächter meldet sich:
wenn dei Zahl der ANGEZEIGTEN Fälle insgesamt nur um rudn 1% zugenommen hat, die Zahl der Wohnungseinbrüche mit rund 132.000 ANGEZEIGTEN Fällen um paradieische 9% gestiegen sein soll, müssen andere Zahlen aber höllisch gefallen sein ...) und „Kindesmißbrauch“ werden.
- Welt Online - vor 2 Tagen
wenn dei Zahl der ANGEZEIGTEN Fälle insgesamt nur um rudn 1% zugenommen hat, die Zahl der Wohnungseinbrüche mit rund 132.000 ANGEZEIGTEN Fällen um paradieische 9% gestiegen sein soll, müssen andere Zahlen aber höllisch gefallen sein ...) und „Kindesmißbrauch“ werden.
Gestern (dpa – für viele HamburgerAbendblatt (Springer?) online)
„Die erfassten Fälle (sic!)
sexuellen Mißbrauchs von
Kindern haben nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das
Jahr 2011 erneut zugenommen. Die Zahl erhöhte sich um 4,9%
auf 12.444 Taten [sic! - Nö ANGEZEIGTE Fälle!],
...Bundesinnnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will das
67-Seiten-Dossier, das der Zeitung vorliegt, am Mittwoch vorstellen.
Dramatisch (sic! - more drama, Baby
– vgl. PKS 2010 siehe unten) zugenommen hat demnach der Besitz
und die Beschaffung von Kinderpornographie. Hier sei ein Plus von
23,3 Prozent auf 3.896 Fälle registriert worden. Dagegen habe
die Verbreitung pornographischer Schriften um 0,6 Prozent auf 5724
Fälle abgenommen. Die Verbreitung pornografischer Schriften über
das Internet sei um 2,1 Prozent auf 5.168 Fälle zurückgegangen.“
Und was stand dazu im PKS 2010 (auf
Seite 9)?
„Nachdem
2009 der niedrigste
Wert seit 1993 zu
verzeichnen war, sind die bekannt gewordenen
Fälle
des sexuellen
Missbrauchs von Kindern (§§ 176,
176a, 176b StGB)
2010
wieder angestiegen (+4,8 Prozent auf 11.867 Fälle). In diesem
Deliktsbereich muss
nach
wie vor von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden.
Wie
im Vorjahr war 2010 eine deutliche Abnahme der Fallzahlen im Bereich
der
Verbreitung
pornographischer Schriften (Erzeugnisse)
zu registrieren (–24,3 Prozent
auf
8.776 Fälle). Teilbereich der Verbreitung pornographischer Schriften
ist der Besitz
und
die Verschaffung von Kinderpornographie; hier sind im Jahr 2010
ebenfalls erneut
starke
Rückgänge zu verzeichnen (–17,3
Prozent auf 3.160 Fälle), wenngleich auch
die
Aufklärungsquote
um 6,3 Prozentpunkte abgenommen hat.“
Jetzt titeln sie wieder ...
Eine Zeitung kann sich zu einem zusätzlich-eigeninitiativ-kreativ "erneut", eine andere zu einem "offenbar" im Titel durchringen:
- Kriminalität: Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu
ZEIT ONLINE - vor 1 TagDie erfassten Fälle von Sexualverbrechen an Kindern haben 2011 erneut zugenommen. Kinderschützer arbeiten nun an einem Verbots- und ...
- FOCUS Online - vor 1 Tag
Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu Welt Online - vor 1 Tag
-
Kriminalitätsstatistik: Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu ...
www.focus.de/.../kriminalitaetsstatistik-sexueller-missbrauch-von-kin...vor 1 Tag – Schockierende Zahlen enthält offenbar die aktuelle Kriminalitätsstatistik: Laut einem Bericht haben die Fälle sexuellen Missbrauchs von ...Kriminalstatistik: Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu ...
www.stern.de/.../kriminalstatistik-sexueller-missbrauch-von-kindern-...vor 21 Stunden – Die erfassten Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben nach der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) für das Jahr 2011 erneut ...Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt offenbar zu | DerWesten
www.derwesten.de › Panoramavor 22 Stunden – Die Polizei hat einem Pressebericht zufolge im vergangenen Jahr mehr Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern erfasst. Die Zahl erhöhte sich ...Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt erneut zu - Panorama ...
www.augsburger-allgemeine.de/.../Sexueller-Missbrauch-von-Kinder...Die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben in Deutschland erneut zugenommen: Das geht aus der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) für das ...Lifeline: Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt ab – Vorsorge ...
www.lifeline.de › ... › Medizin & Gesundheit › Vorsorge & TherapienLaut einer neuen Studie sind die sexuellen Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen in den vergangenen 20 Jahren zurückgegangen. Doch nicht alle sehen ...Kriminalitätsstatistik: Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu
www.klamm.de/partner/unter_news.php?l_id=11&news_id...Berlin (dpa) - Die erfassten Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben nach der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik im vergangenen Jahr erneut ...Kriminalitätsstatistik: Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu ...
www.spiegel.de/.../kriminalitaetsstatistik-sexueller-missbrauch-von-ki...Berlin - 12.444 registrierte Fälle, ein Plus von 4,9 Prozent: Die erfassten Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik ..
Mittwoch, 9. Mai 2012
Ups! Geht Causa Jörg Kachelmann versus Claudia D(ingens) jetzt in die nächste Runde?
"A Hard RAin a-Gonna Fall?" - Also wenn wir diesen Tweed richtig lesen/interpretieren, dann dürfte die ehemalige Nebenklägerin wohl gestern Abend eine Ereigniskarte gezogen haben:
Ready for Take-off ;-))): https://twitter.com/#!/
Ready for Take-off ;-))): https://twitter.com/#!/ J_Kachelmann/status/ 199958621696704514
twitter.com
Step one: checked!
Für Checker?
Für Checker?
Dann dürften wir wohl in der nächsten Zeit sicher wieder was von ihm und/oder seiner RAin und/oder den gelb-bunten Medien (nicht nur den mit den prallen Börsen bei sinkender Auflage) hören?!?!? Außer von "ihr" (mit oder ohne AS) - Sie will ja raus aus der Gosse? Wer nicht?
;-)
BTW:
Wen es interessiert und "zum (unziemlichen) Vergleich": Echte anerkannte (z.T. Dauer-)Opfer - ohne vertragliche Bindung mit bunten Blättern diesseits und jenseits des Burda-Verlages - kämpfen zur Zeit immer noch um jeden Cent rund um 3.000 EURO mit den Vertretern der katholischen Kirche ("Thank you for pilgrim with gernan catholic church."(Anprobe? - Bischof Ackermann mit Kindern ... Hmmm)
Wen es interessiert und "zum (unziemlichen) Vergleich": Echte anerkannte (z.T. Dauer-)Opfer - ohne vertragliche Bindung mit bunten Blättern diesseits und jenseits des Burda-Verlages - kämpfen zur Zeit immer noch um jeden Cent rund um 3.000 EURO mit den Vertretern der katholischen Kirche ("Thank you for pilgrim with gernan catholic church."(Anprobe? - Bischof Ackermann mit Kindern ... Hmmm)
Bilder zu heiliger rock trier
- Unangemessene Bilder melden
unangemessenes Image auch? Nur an wen? Wenn der Ackermann (Dr.) Gottes so gar nicht hören und (mit)fühlen will/kann?)
bzw. den Vertretern der Odenwald-Schule.
2010 !!!
bzw. den Vertretern der Odenwald-Schule.
2010 !!!
Missbrauchsskandal: Odenwaldschule schiebt Entschädigung auf ...
www.zeit.de › Gesellschaft › Zeitgeschehen › November 201029. Nov. 2010 – Die Querelen an der Odenwaldschule lassen eine Entschädigung der Opfer in weite Ferne rücken. Die Schule gründet jetzt erst einmal eine ...News zu odenwald schule entschädigung
taz.de- Landrat: Odenwaldschule «muss Taten folgen lassen»
BILD - vor 1 TagBei der Entschädigung von Missbrauchsopfern an der Odenwaldschule muss die Einrichtung nach Ansicht von Landrat Matthias Wilkes (CDU) ...
- Welt Online - vor 2 Tagen
Entschädigung: Odenwaldschule verspricht Opfern Geld - SPIEGEL ...
www.spiegel.de/panorama/0,1518,719931,00.html28. Sept. 2010 – Die Odenwaldschule will laut "Frankfurter Rundschau" den Opfern von sexuellem Missbrauch insgesamt mindestens 100.000 Euro zahlen.Odenwaldschule – Wikipedia
de.wikipedia.org/wiki/OdenwaldschuleEine Entschädigung der Opfer lehnte die Leitung der Odenwaldschule in einem Brief an die Opfer im Juli 2010 zunächst ab. Im September 2010 wurde dann ...Odenwaldschule entschädigt Missbrauchsopfer - Mindestens ...
www.n24.de › Nachrichten › Panorama28. Sept. 2010 – Die Odenwaldschule will Missbrauchsopfern nun doch eine Entschädigung zahlen. Insgesamt sollen mehr als 50 Opfer sexuellen Missbrauchs ...
Kompakt: Aus aller Welt Kompakt
Welt Online - vor 1 TagBei der Entschädigung von Missbrauchsopfern an der Odenwaldschule muss die Einrichtung nach Ansicht von Landrat Matthias Wilkes (CDU) endlich konkret werden ...
Missbrauch - Odenwaldschule wehrt sich
Frankfurter Rundschau - vor 5 TagenDie Stiftung „Brücken bauen“ der Odenwaldschule widerspricht Vorwürfen des ... die mehr als 130 Missbrauchsopfer würden nicht ausreichend entschädigt.Kriminalität: Trägerverein von Odenwaldschule berät über Vorstand
FOCUS Online - vor 3 TagenWie geht es weiter an der Odenwaldschule? ... Streit gebe es auch weiter um den Umgang mit den sexuellen Übergriffen und um die Entschädigung der Opfer.Odenwaldschule streitet über Zukunft hr online
Odenwaldschule entscheidet über Vorstand BILD
Neue Vorstandsmitglieder an Odenwaldschule Augsburger Allgemeine
Alle 65 Nachrichtenartikel »Odenwaldschule - "Man hat Taten verjähren lassen"
Frankfurter Rundschau - 29. Apr. 2012Anhaltendes Schweigen: Die sexuelle Gewalt an der Odenwaldschule ist noch immer ... sich für die Entschädigung der Opfer einzusetzen und Bedingungen zu ...
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