Sonntag, 5. Juni 2011

Fall Jörg Kachelmann: Kein Zweifel 5:0 für Jreog/gegen Claudia D. - Strafverfahren gegen Tanja May/Patricia Riekel (BUNTE)? Rechtliche Schritte gegen RA Johann Schwenn?

Und Rücktritt von Rechtsanwalt Thomas Franz (Ketsch), um weiteren Schaden vom „Weißen Ring“ und anderen mutmaßlichen Opferorganisationen abzuhalten? Ausgerechnet RA Schwenn "nur begrenzt zurechnungsfähig"? PRO7 bringt Neuverfilmung von „Ben Hur“! - Die Party geht weiter ….
Gezielte Indiskretion via BILDonline und BAMS [HIER der Direktlink
http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/siegte-5-zu-0-18225618.bild.html]? Warum gerade jetzt noch kurz vor der Einlegung der Revision, um die doch noch „Verwirrung“ herrsche? Cui bono? 

Das Urteil Die Klägerin wurde auf den Freispruch vorbereitet


BILD - ‎Vor 3 Stunden‎
Nach dem Freispruch am Dienstag fährt Jörg Kachelmann mit seinen Anwälten aus der Tiefgarage des Landgericht Mannheim. Am Steuer seine Pflichtverteidigerin Andrea Combé. Die fünf Schöffen und Berufsrichter entschieden einstimming. ...
Verspottete noch vor wenigen Wochen eine Zeitung Staatsanwalt Oltrogge, dem FOCUS früh, allzu früh bereits Terrierqualitäten bescheinigte, um den optischen Eindrucks eines schwarzgewandeten Pudels vergessen zu machen, als „Schnelldenker“ (statt Gründlich- bzw. Richtigdenker), so meldete man von seiten der STA Mannheim, man denke noch nach. Wohl auch um gegenüber der unvereinigten Weltpresse ein Zeichen des dort vorhandenen Galgenhumors zu vermitteln. Immerhin! Man denke nach (Aha, nun doch Epimetheus statt PROmetheus.). Ist natürlich blöd, wenn man nicht lange genug vor(aus)gedacht hat. Und man jetzt nur eine Woche (böser Gesetzgeber!) Zeit hat nachzudenken. Schnell denken muss. Nun stand ja Lars Torben Oltrogge wie (oben) gebloggt schon längst vorher unter dringendstem Terrierverdacht. Durch die Diskretionen seines Noch-Chefs gegenüber dem Buschfunk (SWR), der es denn sogleich trommelte, konnte es das ganze globale Dorf es sogleich vernehmen: Er will sein Stöckchen nicht loslassen. Offensichtlich hatte man zwar – wie die BAMS (BILDonline) wissen will – zwar das ehemals mutmaßliche Opfer bereits seit längerer Zeit schonend auf ein Scheitern der Klage vorbereitet (wie Gisela Friedrichsen vom SPIEGEL wiederum zu berichtigen weiß, wohl für das Wohlbefinden von RA Franz und Mobiliar nicht schonend genug). Dabei hatte man wohl allerdings vergessen, die Mitglieder der STA Mannheim psychologisch-therapeutisch auf deren schwere narzisstische Kränkung durch den Freispruch Kachelmanns zu begleiten (WELT: Verwirrung um Revision).
Und nun ein Leak, das just über Nacht und zwei Tage vor Ablauf der Frist?! Um Einsicht bei den Uneinsichtigen ("Revision ein Zeichen von Unbelehrbarkeit!" Prof Frommel, Kiel) einzufordern, dieser „Kavallerie der Justiz“ (Tucholsky), die einfach nicht von der längst verreckten Schindmähre absteigen will, dem toten Gaul, den sie in ihrer Selbstverblendung immer noch für einen Verwandten Totilas zu halten scheint? [Wobei wir darauf bestehen, dass der Gaul schon längst tot war, ehe sich eine ungeschlachte Alice Schwarzer als selbsternannte Nebenneben-und-sich-selbst-vertretende-Klägerin in den schon voll besetzten Sattel als Overkill-Mittel dazusetzen zu müssen meinte.]

www.dradio.de
Sie sei geradezu empört über den Prozessverlauf, sagt Monika Frommel, Direktorin für Sanktionsrecht und Kriminologie der Uni Kiel. Das Gericht habe sich im Fall Kachelmann unprofessionell und provinziell verhalten.
Einstimmig, unisono, 5:0, besser ginge es ja nicht für Jörg Kachelmann unterhalb eines Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Schlechter für das mutmaßlichen Opfer Claudia D., das unmittelbar nach der Lüge gegenüber ihren Eltern und den ersten Untersuchungen in die angebliche Tatort-Mansarde, in der sie noch nachts „aufgeräumt“ hatte, zurückkehrte, auch kaum. Von wegen Freispruch 3. Klasse, wie eine rechtlich und faktisch ahnungslose Dummschreiberin (siehe mehrere Urteile gg die nach Selbsteinschätzung zu den Illuminaten dieses Verfahrens Gehörende („Ich gehöre zu den Bestinformierten.“) zuletzt auch noch einen Vergleich mit Zahllast für sie von 14.000 EURO gegen RA Birkenstock) in jedes ihr entgegengehaltene Mikrofon und ein Masse-Anwalt gleich hinterher tröteten.
Nun, wer könnte ausgerechnet jetzt – vorausgesetzt es stimmt ! - ein gesteigertes Interesse haben, einen Jörg Kachelmann so kurz vor Ablauf der Revisionsfrist so gut und die NK (als Beweismittel - „Ein Mangel bleibt ein Mangel.“ Gutachterin Prof. Greuel) so schlecht dastehen zu lassen?
Nun, zumindest größte Profiteuse wäre bei einer Rücknahme bzw. Nicht-Einlegung ohne Zweifel die Richterin, die die Aufgabe hätte, das zunächst nur mündlich vorgetragene Urteil schriftlich über mehrere Monate und mehrere hundert Seiten zu begründen. Was natürlich einen Jörg Kachelmann und die Anwälte Combé, Schwenn, Birkenstock und Höcker natürlich besonders freuen würde, da „das Gericht“ (namentlich eben Richterin Daniel Bültmann) dazu nötigen würde, haarklein darzulegen, warum sie eben Zweifel hatten.
Damit uns allen nicht langweilig wird hat der sich von RA Johann Schwenn via ZDF-Sendung „Markus Lanz“ sich zu Unrecht angegriffene Welte rechtliche Schritte angekündigt, dabei auch seine - sicherlich durch eine Fachausbildung begründete ! („Wir erinnern uns an das Bild der NK mit dem Buch vor dem Gesicht!) - Ferndiagnose über RA Johann Schwenn zum Besten gab.


Burda News | Social Media Newsroom

3. Juni 2011 ... „Das ist kompletter Unsinn. Schwenn ist offenkundig nur begrenzt zurechnungsfähig. Wir werden juristisch gegen ihn vorgehen", kontert Welte. ...

Meedia: “Schwenn nur begrenzt zurechnungsfähig

3. Juni 2011 ... Der Verteidiger von Jörg Kachelmann, Johann Schwenn, hatte in der ZDF-Talkshow “
Markus Lanz” gesagt, dass Burda-Vorstand Philipp Welte bei ...
meedia.de/.../welte-schwenn...zurechnungsfaehig/.../03.html

Eben jenen Schwenn, der doch gerade in der Sendung daran erinnerte, dass er bereits beim BverG durchsetzte, dass der ehemalige Generalstaatsanwalt Karge, der wie Alice Schwarzer auch seit der Sendung von Anne Will vom 2.8.2010 tingelt (der zuletzt bei Plasberg in „Hart – aber fair““ am Mittwoch) als „durchgeknallter Staatsanwalt“ bezeichnet werden darf; parallel in einem BGH-Verfahren (das er dem kalt erwischten Vorsitzenden „live“ überreichte) erreicht hatte, dass die Zirkelschluß-Traumatologie endlich, endlich, endlich in den Orkus verbannt wurde (wobei man sich allerdings doch schon fragen muss, dass voll (auch in Aussagenlogik!) ausgebildete Juristen/Richter sie überhaupt ernstnehmend haben kommen lassen! - Für Spender-Geldverbrennung beim „Weißen Ring“ sollte sie also auch wenigstens zukünftig nicht mehr zum Einsatz kommen.).
Nach Ablauf der Frist gehen wir im Übrigen vom längst fälligen Rücktritt des sich nicht am Boden zerstört fühlenden NK-Masse-Anwalts aus Ketsch Thomas Franz vom „Weißer Ring“-BW-Landesvorstandes aus, um wenigstens weiteren Schaden vom WR und anderen mutmaßlichen Opferverbänden abzuhalten. Nun mag es ja nur ein Geschmäckle sein, wenn Immobilienmakler und Versicherungsvertreter „zufällig“ gehäuft bei Rotary, Lions oder Golf Clubs auftauchen, um „Networking“ zu betreiben. Eine mutmaßliche Opferorganisation wie der „Weiße Ring“ kann sich allerdings nicht auf Dauer, nicht lokal, nicht landes- und auch nicht bundesweit erlauben, wenn Rechtsanwälte den inzwischen dadurch sehr angeschlagenen guten Namen für ihre vordergründigen und kurzfristigen Eigen- (bzw. Mandanten.)-Interessen missbrauchen, indem sie noch bevor das Gerichtsverfahren überhaupt begonnen hat, „Marketing“ via Sendungen wie Kerner gegen den zu diesem Zeitpunkt unter rechtsstaatlicher Unschuldsvermutung Stehenden unqualifiziert Stimmung zu betreiben. Angesichts seit Jahrzehnten explodierender ANZEIGEZAHLEN (damit lediglich polizeilich Tatverdächtige - siehe Charts unten) bei gleichzeitig schwach rückläufigen Verurteiltenzahlen aht sich die Verurteiltenquote stetig auf nunmehr 12,7% zurückentwickelt. Anlass genug in der Zwischenzeit zwischen Anzeige und LETZTER Gerichtsverhandlung öffentlich den Ball äußerst flach zu halten, will man sich nicht als Staats- und Spendengelder verbrennende Opferindustrie mit gehöriger Portion Eigeninteresse (Arbeitsplätze, Honorarverträge, etc.) zu Recht verhöhnen lassen. (Auf das Beispiel, die angeblich vergewaltigte „Jungfrau“, das das von RA Schwenn in einem Wiederaufnahmeverfahren rehabilitierte Justizopfer Witte – ebenfalls bei Markus Lanz - nannte und dessen Coaching und Pamperung bis zum Amerikaflug (sic!), sei ausdrücklich daher nochmals verwiesen.)
Inzwischen ging nicht nur das Gericht (in der ersten PM nach dem Urteil) und die allgemeine Presse, wie z.B. die FAZ(online) auf Distanz zum ehemals mutmaßlichen Opfer Claudia D., wie selbst die BUNTE sie inzwischen nennt. Kein Pseudonym mehr, wie Sabine W., Gerti Reit, Tatjana May, Petra S. oder ähnliches, keine Andeutungen und Anspielungen mehr wie „Weizen“, Schwabenkorn, Spelz, Spelt, Vesen, Fesen, nein. Wie gesagt: Selbst das Gericht haute im Überschwang den vollen Familiennamen raus. Jetzt rächt sich natürlich die einst propagierte „Strategie“ eines „Opfer“anwalts Franz (zumal durch BAZonline schon früh Bilder der gegenüberliegenden Wohnung der Eltern, ein Bild der Mansardenwohnung sowie ihres damaligen Autos mit KZ (Initialen) im Umlauf war und wird zum Bumerang – via Google Earth weit über Schwetzingen hinaus. Solche „Fehler“ wie von N-TV (noch heute bei Google „Bilder“) und ihre Autogrammkarte mal nicht mitgerechnet.
Sogar Terre des femmes gibt via Deutschlandradio Frau Claudia D. noch eins mit auf den wohl nicht mehr geradlinigen Lebens-Weg. Schließlich war SIE es, die das Spektakel eröffnete oder eröffnen ließ - eben nicht einschritt als ihr Noch-Anwalt früh, allzu früh zu Kerner ging, nicht einschritt als FOCUS früh, allzu früh Innenansichten des Hauses und der Mansarden-Whnung mit Skizze etc. und Auszüge aus der Ermittlungsakte brachte und damit den da erst kommenden Prozess zu einer Jahrmarkts-Attraktion machte (und keinewegs RA Johann Schwenn den Prozess, wie die – wie so häufig ahnungslose – Schwadroneuse Alice Schwarzer für BILD behauptete).
So etwas rächt sich nun für sie und ihre Familie und hält hoffentlich Falschanzeigerinnen in Zukunft ab. Dann hätte es für die Steuerzahler on the long run dann wenigstens dann doch noch was Gutes.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1471764/

http://www.faz.net/artikel/C30602/kachelmann-prozess-ein-dilemma-keine-katastrophe-30428278.html

Wenn Frau Claudia D. so etwas wie Restanstand und Verantwortung gegenüber dem sie unterstützenden WR fühlen würde, wäre ein letzter anständiger Schritt, RA FRANZ zum Rücktritt von seinem Amt im Landesvorstand BW des Weißen Rings aufzufordern, um weiteren Schaden von diesem Verein, und echten Opfern und Opferorganisationen abzuwenden.






Kachelmann und ich


Nun noch zu Tanja May,


Tanja May Kopf: kress.de

1. Okt. 2010 ... Tanja May (Foto), 37, und Katrin Sachse, 46, steigen zum 1. Januar zu stellvertretenden Chefredakteurinnen bei Burdas People-Blatt "Bunte" ...
kress.de/kresskoepfe/.../9248-tanja-may.htm
 
der Hub der einstigen Lausemädchen (wenigstens der gegen Entgelt von 5.000 bis 50.000 EURO Redefreudigen) bei der BUNTE (neben FOCUS dem zweiten Blatt aus dem Hause BURDA, das sich frühzeitig auf Kachelmann, als Hüterin ihrer angeblichen Sexualmoral einschoss. Diese hat inzwischen ja eine erste interne Beförderung erfahren; auf eine externe warten viele noch. Die Chancen dafür scheinen zumindest nicht schlecht zu stehen. Immerhin sind die Auflagen der Gegner aus dem Hause SPRINGER (BILD) und BURDA (FOCUS/BUNTE) seit dem Beginn der Causa Kachelmann und deren serieller ignoranten persönlichkeits-rechtsverletzender Begleitung (siehe unzählige PM unter www.hoecker.eu zu Urteilen gg BILD, FOCUS, BUNTE und Alice Schwarzer als Bloggerin persönlich – zuletzt 14.000 EURO zu zahlen an RA Birkenstock).
So "meinte" eben jene Tanja May unter der Ägide der Noch-Chefredakteuse Patricia Riekel, die wiederum in FOCUS (als Gast-Kommentatorin) und BUNTE wortgleich mit Bilder zweier verschiedener (?) Frauen bzw. wenigstens einer schwer photogeshopt erscheinenden Frau, ihre Meinung durchdrücken zu müssen meint, doch sehr viel über eine gewisse Schweizerin österreichischen Ursprungs, die von der Schweiz aus ein Blog zum (nach dem Harry-Wörz-Verfahren zweiten, großen, weltweit beachteten) Skandalprozess in Mannheim betreibt:


"Die Schweizer Bloggerin Rita-Eva Neeser [Anm.: wohlgemerkt! alut TANJA MAY REN  selbst!]   beschimpfte Claudia D. seit März 2010 als "Stalkerin", "rachsüchtigte Geliebte", "Lügnerin", rief zur "Hexenjagd" auf und zur "Errichtung eeines Scheiterhaufens in Schwetzingen". BUNTE 23 2011 Seite 77

Zum Vergleich:

"[...]Wir entlassen [...] die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, [...] als potentielle rachsüchtige Lügnerin." (Richter Seidling im Wortlaut FOCUS)

Wir können uns gut vorstellen, dass die Betroffene Rita Eva Neeser gegen Frau May straf- und zivilrechtlich vorgeht. Und es würde auch nicht wundern, wenn der Hamburg-Mannheimer Strafrechtsspezialist Schwenn als auch der Köln-Mannheimer Medienanwalt Prof. Höcker die Pro-bono-Vertretung (wir übersetzen dies mal launig mit „für den Spaß“) der Pensionärin, die Herrn Kachelmann bis heute nicht kennt, übernehmen würden.
Denn schließlich wäre auch dies eine weitere gute Gelegenheit einer breiteren Öffentlichkeit für ALLE ZUKUNFT zu erläutern, dass man tunlichst, das was man behauptet, auch tunlichst beweisen können sollte. Mal schauen, ob Frau May in der Lage sein wird, ihre tollkühn erscheinenden Behauptungen auch zu belegen. Oder ob sie nicht vielmehr etwas vollkommen missverstanden hat, da es sich wohl eher um einen modernen „HexeRprozess“ mit einer wie bei den Hexenprozessen üblichen Beweislastumkehr nach dem „Hexenhammer" (Malleus Maleficarum) handelte.
Eine überziehende „Thauris“ könnte dabei auch gleich mit verarztet (be-/ver-) werden. Die glaubte doch tatsächlich von UNTERMENSCHEN aus dem Umfeld Kachelmanns schreiben zu können/dürfen. Zwar wurde der Beitrag zwischenzeitlich durch den Admin des Forums korrigiert, findet sich allerdings im Google-Cache immer noch.
„Wir werden sehen, sagte der Zen-Meister.“
Zu allem Überfluss bringt in dieses Klima Pro7 eine Neuverfilmung von Ben Hur (Regisseur der Sohn des Produzenten des Oskar-Klassiker mit dem 2m-Hünen (!) Charlton Heston als Juda aus dem Hause Hur).
Man hatte da eigentlich eher erwartet, dass uns quer über alle privaten und öffentlich-rechtlichen Sender hinweg, sämtliche Film-Versionen des anderen Klassikers der Weltliteratur zu unschuldig Verfolgten, dem armen, unschuldig verurteilten E. Dantes, der als Graf von Monte Christo zum Großreinemachen zurückkehrte, uns entgegenstrahlen würden.
Aber nein: Pro7 bleibt optimistisch und sendet tapfer, das Drama (mit „gutem“, christlichen) Ausgang, wenn auch „zeitgemäß“ (Alice S., übernehmen Sie!?) aufgepimpt („schöne Hure Athene/Lucia Jiménez - siehe highlight tv – TV Digital Nr 12 vom 27.05.2011 S. 6 – 9 „Sklaven, Sex & Superhelden):
Zur Erinnerung: Juda aus dem Hause Hur (Ben Hur) wird von seinem (homoerotischen?) Jugendfreund Messala aus eigenen Karriereinteressen verbannt, obwohl der weiß, dass Juda Ben Hur völlig unschuldig ist, es sich soagr um einen Unfall handelte, als der Ziegelstein vom Dach fiel, der das Pferd des Statthalters scheuen ließ ….
TV Digital den Regisseur Steve Shill („Das Prinzip 'Auge um Auge' ist falsch!“):
„ABER TAUGT DIE ALTE STORY NOCH für ein heutiges Publikum? Eindeutig ja, findet Shill. Die Geschichte sei schließlich universell. „Wir möchten zeigen, dass viele Konflikte unnötig sind, wenn wir nicht dem fatalen Prinzip 'Auge um Auge' folgen. Unsere mühsam erkämpfte Zivilisation ist nur ein hauchdünner Schutzschild, der jederzeit brechen kann. Entsprechend erklärt unsere Version von „Ben Hur“ vor allem jüngeren Zuschauern, die die Geschichte noch nicht kennen, dass Menschen nur zu Helden werden, wenn sie zur Vergebung fähig sind. Sie dürfen nicht wie der junge Ben Hur als Zombies durch die Welt wandeln, denen es ganz allein um Rache geht.“ (S. 9) – Bildunterschriften:
„HELDENTUM
Begeistert feiern die Bewohner von Jerusalem den Sieger des Rennens, der erst jetzt seine Identität preisgibt.
ERLEUCHTUNG
Ben Hur begegnet Jesus auf dem Kreuzweg. Der flüstert ihm zu: „Vergib Ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun.“
WUNDER
Als Ben Hur seien Rachegedanken aufgibt, genesen seine Mutter Ruth und Schwester Tirzan von der Lepra.
AUSSÖHNUNG
Finale: Am Totenbett von Messala verzeiht Ben Hur seinem Freund.

Ach ja, evangelischer Kirchtag mit Pop-Star M. Käßmann und viele, vielen, die die Lehren des Zimmermanns-Adoptiv- und Jungfrauen-Sohnes (so die einen) und herumstreunenden, arbeitslosen Ausbildungsabbrechers und Bandenführers (so die anderen) sogar universitär studiert haben, ist auch noch gerade zum Abschluss des Kachelmann-Verfahrens in Drsden abgehalten worden.
Also mehr Botschaft geht eigentlich gar nicht. - für „Sklavinnen und Sklaven der Rache“ - und die Zuschauerinnen des „Nicht-Theaters“ (Richter Seidling) und falschen Films (RA Johann Schwenn).

Fortsetzung folgt !? Dennoch!?!

Kachelmann-Urteil: "Revision ein Zeichen der Unbelehrbarkeit"

FOCUS Online - ‎03.06.2011‎
Die Staatsanwaltschaft hat sich im Fall Kachelmann angeblich zur Revision entschlossen, bis Dienstag müsste sie auch offiziell Rechtsmittel einlegen. Sinn und Unsinn erklärt die Strafrechtlerin Monika Frommel im FOCUS-Online-Interview. ...

"Aber das Urteil, finde ich, hat doch fatale Auswirkungen ...


Deutschlandfunk - Vor 3 Tagen
Die Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation Terre Des Femmes, ... "Bedenken sie, dass Frau Dinkel möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war. ...

Kachelmann-Prozess


FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung - Vor 4 Tagen
Die Frauenrechtsorganisation Terre des femmes gab nach dem Freispruch bekannt, ... Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass Frau Dinkel möglicherweise Opfer ..



UPDATE wegen des Kommentars unten:

Aber natürlich können wir ;-) rechts LINKliste BGH - dort Datenbank 5 St 319/10 vom 27.10.201 oder HIER HRR-Strafrecht.de http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/10/5-319-10.php

...Nebenklägerin auf nicht weiter erklärte Erinnerungsverluste bezogen. Dies sei auch hinsichtlich der in mehreren Vernehmungen unterschiedlich geschilderten Situation geschehen, bei der die Nebenklägerin gefesselt gewesen sei, ferner zu dem Messereinsatz des Angeklagten und dem von ihr geschilderten Fluchtversuch.
14
Hinsichtlich unterschiedlicher Angaben der Nebenklägerin zum Kerngeschehen, nämlich der Art und Reihenfolge der abgenötigten und erduldeten Sexualhandlungen, hat es das Landgericht als nicht nachvollziehbar gewertet, dass die Nebenklägerin in einer späteren Vernehmung die versuchte vaginale Penetration als - weil ihren Freund möglicherweise belastend - besonders bedeutsam, in ihrer Erstvernehmung und bei der Befragung durch den Arzt aber als nicht erwähnenswert betrachtet habe. Die Angabe der Nebenklägerin, sie sei von dem Arzt nicht nach der Vornahme des Oralverkehrs befragt worden, hat das Landgericht durch die Aussage des sachverständigen Zeugen A. als widerlegt angesehen.
15
Das Landgericht hat diese Qualitätsmängel in der Aussage der Nebenklägerin als Ungereimtheiten, Widersprüche und Falschaussagen bewertet und sich nicht in der Lage gesehen, eine Verurteilung auf die Aussage der Nebenklägerin zu gründen, die auch nicht durch äußere Umstände gestützt worden sei.
16
2. Das Urteil hält der sachlichrechtlichen Nachprüfung stand.
17
a) Das Landgericht hat den sich aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergebenden Umfang der Darlegungspflicht entscheidungsrelevanter Umstände nicht missachtet (vgl. BGHSt 52, 314, 315; BGH NStZ 2010, 529).
18
Das gilt entgegen der Auffassung der Revision auch hinsichtlich der Persönlichkeit und des Werdegangs des Angeklagten, einschließlich seiner Verurteilung wegen Mordes im Jahre 1994 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren nebst den hierzu festgestellten Begleitumständen...aa) Soweit dem Revisionsvortrag zu entnehmen ist, die posttraumatische Belastungsstörung der Nebenklägerin sei insofern lückenhaft erörtert worden, als diese nicht als Ursache für die Qualitätsmängel der Aussage der Nebenklägerin herangezogen worden sei, wird keine relevante Lücke dargelegt. Mangels wissenschaftlicher Anerkennung der Forderungen der psychologischen Traumatologie im Zusammenhang mit der Glaubhaftigkeitsbeurteilung (vgl. Steller in NJW-Sonderheft für Gerhard Schäfer 2002, S. 69, 70) kann die Beweiswürdigung des Landgerichts nämlich gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht übergangen haben. Das Landgericht hat zudem wesentliche Mängel schon in den Widersprüchlichkeiten der Aussagen unmittelbar nach der Tat, die nach dem Revisionsvortrag von der Traumatisierung unbeeinflusst geblieben wären, festgestellt und auf mit keinem Trauma in Zusammenhang stehende bewusst unwahr geschilderte Umstände abgestellt.

Mittwoch, 1. Juni 2011

Fall Kachelmann: Und jetzt das Volk ... Ethority/Gridmaster scannte das Netz: "Das Web begrüßt den Freispruch von Kachelmann und Alice Schwarzer nervt." - "Durchschaut!"?

... und hat weiter keine Ahnung. Richter Seidling kritisierte vorab die ARD, selbsternannte Außen- und Nebennebenklagevertreterin ALICE SCHWARZER (TITANIC - EIn Prozess viele Verlierer!) und NK-Anwalt und stellvertretenden Landesvorsitzenden des Opferorganistion "Weißer Ring" Thomas Franz: Wie ein ARDloch aus der öffentlich-rechtlichen Anstalt leakte will man das Rechtsinstitut dort offensichtlich NICHT anerkennen und den Rechtsstaat dauerhaft mit Füßen treten (ein prachtvoller neuer Skandal nach der schäbigen Lierhaus-Diskussion).
zuerst: MEEDIA und ETHORITY

Aus dem Urteil:
"Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante und führen Sie siich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben. Nur dann haben SIE den Grundsatz "in dubio ppro reo" verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht nur Verlierer, sondern NEBEN demm RECHTSSTAAT  auch Gewinner. Damit schließe ich die Sitzung."

Thomas Franz Anwalt von Sabine W.(wie Claudia D.ingens dort genannt wurde und wird): EXPRESS Seite 5:
"Ich bin auf keinen Fall am Boden zerstört. Der Freispruch ist ein Freispruch dritter Klasse."
Wie gesagt, der Mann ist noch Anwalt UND HAT das Urteil - soll man meinen - gestern selbst gehört!

Und nun noch Frau Kannitverstan: Alice Schwarzer, GerichtsKOMMENtaTORIN für BILD: heute Seite 4: leistet sich einen Trippel-Brüller: Die JuristINNEN unter den LeserINNEN dieses Blogs haben wohl blutige Schenkel.
"Und ich gehe davon aus, dass NIEMAND [Frage: Ist die STA niemand?] Revision einlegen wird. DIE VERTEIDIGUNG SCHON GAR NICHT (sic!). DENN (sic!) das war das Maximum, was sie in diesem Fall erreichen konnte: einen Freispruch dritter Klasse (sic!)."
Sprach die erstklassige, aber rechtlich und in der Sache ahnungslose Gerichts"reporterin".
Zitat aus der PM, die sie offensichtlich auch nicht gelesen und/oder verstanden hat, was wahrscheinlich ist, da sie ja noch in der Lobby bereits den Ausgang blockierend die ersten "sachverständigen" Interviews geben musste. - Wohl ehe das Urteil so richtig in ihr Bewusstsein eindringen konnte, wie sicherlich ihre Express-Kollegen eilig schreiben würden ...


Das BVERG hat ja die Erlaubnis erteilt auch mal einen ehemaligen Generalstaatsanwalt (den, der neben Alice Schwarzer in der BAsen-Wirtscahftssendung Anne WIll am 2.8.2010 saß) einen "Dummschwätzer" zu nennen. Wie darf man denn Frau Schwarzer nach der obigen Erster Klasse-Lesitung nennen? 

BTW: JÖRG PHILIPPI-GERLE, IRINA SCHRECKER, CLAUDIA WITTKE-GAIDA, SEBASTIAN FIEBRIG, HENDRIK PUSCH, DIRK AMARELL !(EXPRESS Seite 4)
" Mannheim Um 9.07 Uhr entspannt sich sein versteinertes Gesicht nur unmerklich. So als würde das entscheidende Wort nur ganz langsam in Jörg Kachelmanns Bewusstsien eindringen: Freispruch."
Mancher Text über vermeintliche Journalistenzeugen sagt halt mehr über diese als über den angelich Beobachteten aus:
Ahhhhhhhhhhhhhhja. Wie bemerkt man eigentlich das Unmerkliche?
Abgeshen wusste Jörg Kachelmann um 9.07 (!) Uhr bzw. sogar schon vor der offiziellen Urteilsverkündung das Urteil, das damit längst Zeit gefunden hatte in das Bewusstseins des "Hyperintellegenten" einzudringen. Ein Blick auf die begossene Pudelansammlung (inklusive eines nach Presseberichten angeblichen Schnelldenkers) auf der linken Seite hätte den Vertretern des EXPRESS allerdings angesichts der Mienen leichter Aufschluß gegeben, dass das Urteil bereits auf dem "inneren" Markt war.
Körpersprache-Lesen ist eben eine eben so hohe Kunst wie Urteile lesen.
;-)

HIER können nicht nur sich selbst überschätzende Polizistinnen, sondern auch Journalistinnen lernen, wie frau/man seine Quote - echte  von gefakten Tränen und Weinkrämpfen zu unterscheiden - zu verbessern lernt. Vielleicht sollt der Staat lieber hier ein paar Seminarkosten übernehmen. Das würde dann an anderer Stelle sicherlich zu massiven Einsparungen unnötiger weitere Polizei- und STA-Ermittlungen und sinnloser Prozesse führen, denn schon jetzt liegt die Verurteiltenquote (TV zu tatsächlich Verurteilten) bei 12,7% (mit anderen Worten: nur jeder Achte musste am Ende verurteilt werden.)

Männer sind nicht immer Täter und Frauen nicht immer Opfer


31.05.2011 | 17:30 Uhr |   0 Gefällt mir  |||
Exklusiv-Umfrage in DAS NEUE BLATT: Soll Jörg Kachelmann zurück ins TV?


Hamburg (ots) - Der Prozess um Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann (52) beherrschte die Medien wochenlang - jeder schien eine eigene Meinung zum Fall zu haben. Jetzt wurde das Urteil gefällt: Freispruch für den TV-Wetterexperten. Das Urteil löste viele Diskussionen aus. Und: Eine ganze Nation rätselt nun über sein TV-Comeback. Aber würden es die TV-Zuschauer überhaupt begrüßen, die Wettervorhersage demnächst wieder von Herrn Kachelmann zu sehen? Im Auftrag der Zeitschrift DAS NEUE BLATT befragte das Meinungsforschungsinstitut GEWIS 1024 Frauen im Alter ab 40 Jahren, ob Jörg Kachelmann wieder als Wetterfrosch ins TV zurückkehren soll. 68 Prozent der Befragten Frauen antworteten mit "Ja" und befürworten damit eindeutig eine Rückkehr Kachelmanns Ins TV. Lediglich 32 Prozent der Befragten lehnen ein TV-Comeback Kachelmanns ab.

Der Abdruck der Ergebnisse ist bei Nennung der Quelle "DAS NEUE BLATT" honorarfrei. Für Rückfragen an die Redaktion steht Frank Gerdes, Telefon 040/3019-4886 oder unter frank.gerdes@bauermedia.com zur Verfügung.

Hamburg, 31. Mai 2011








http://www.jacknasher.com/de/durchschaut.html

Durchschaut: Das Geheimnis, kleine und große Lügen zu entlarven ...


Jack Nasher, Wirtschaftspsychologe und Mentalist, zeigt auf eindrucksvolle Weise, wie man in kürzester Zeit Lügen durchschauen und die Wahrheit herausfinden ...
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Durchschaut

Das Geheimnis, kleine und große Lügen zu entlarven

Herausgeber: Thiele, Ulrich
  • Einband: Gebunden
  • Gebundenes Buch 


  • EUR 18,00
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Andere Ausgaben:

Jörg Kachelmann: Die weiteren ersten Gewinner sind Dr. Birkenstock und Prof. Höcker - Alice Schwarzer muss uns mit ihrer Tingel-Tangel-Show jetzt NOCH öfter auf die Nerven gehen (müssen)

14.000 Euro Für Birkenstock von Alice S. Der weitere erste Verlierer nach ALICE SCHWARZER (siehe auch MEEDIA "Socia Web genervt von AS" oder direkt bei ETHORITY ) und ist der Weiße Ring, der sich und echten zukünftigen Opfern durch die Wahl des Anwalts (und in Personalunion BW Landesvorstandsmitglieds) Franz und dessen allzu frühen Medienpräsenz und falschen Medienstrategie eines "mmOpfer"-Anwalts keinen Gefallen getan hat. 
14.000 EURONEN für Birkenstock - auf die Hand ;-) von Nebennebenklägerin Alice S. (*Name wurde nicht geändert)! - Alice Schwarzer wird uns mit ihrer Tingel-Tangel-Show jetzt NOCH öfter auf die Nerven gehen (müssen). Ü (Heute im EXPRESS Seite 5 (anschnallen/festhalten).: "Mann (SIC!) muss auch Respekt vor dem möglichen Opfer haben. Die Nebenklägerin hat sehr überzeugend dargelegt, dass sie vielleicht die Wahrheit gesagt habe. Es bleibt alles offen." ) bernimmt sie sich nicht nur mit dem Prozess, sondern jetzt auch noch "Wetten, das(s) nicht?"
Wir alle zahlen damit wohl den höchsten Preis (nicht nur aus Steuermitteln) für die unheimliche Qualitätsarbeit der Erste-Klasse-heimatverbundenen-Polizei aus Schwetzingen und um Schwetzingen herum, (die zu guter Letzt auch noch mehrere Plätze normaler Zuschauer offensichtlich mittels einer Art "Sonderzulassung" kopfschüttelnd blockierte. Belohnung für besoners erstklassige Arbeit?), die erstklassige Arbeit der STA und des erstklassig besetzten LG (1. Klasse - bis zum Schluß: in PM (online also weltweit) zweimal Familienname der NK), die alle ohne Zutun des Verteidigers RA Johann Schwenn (laut Richter Seidling)  - laut erstklassigem (natürlich!) WR+NK-Anwalt Franz ohne Zutun (so das erstklassige Gericht)-  ein "Ergebnis 3. Klasse" (RA Thomas Franz - ja, der Mann ist Rechtsanwalt! Doch! Doch!) in gemeinsamer Kraftanstrengung produzierten.  Hm.
2. Gewinner (1. Klasse) 1. Verteidiger RA Birkenstock Köln
3. Gewinner: Preis eine Spülgeldreinmaschine sowie dauerrevolvierende verfahrene Verfahren gegen BILD, BUNTE etc. Medienanwalt Prof.  Höcker. (Die Alterversorgung dürfte nunmehr  absolut gesichert sein.) für viele BILD-GEGENDARSTELLLUNG vom 31.05.2011
Über weitere Gewinner und Verlierer werden wir natürlich "live" berichten, damit Kollegen lernen wie man/frau es macht.

zu 1:
31.05.2011
Vergleich: Schwarzer muss RA Dr. Birkenstock € 14.000,- zahlen
Die Journalistin Alice Schwarzer hatte wiederholt behauptet, der ehemalige Verteidiger des Wettermoderators Jörg Kachelmann, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Birkenstock, habe unter Bezugnahme auf die Anzeigenerstatterin im Strafverfahren gegen diesen verlauten lassen, Herr Kachelmann kenne die Frau gar nicht, sie sei eine Stalkerin. Eine solche Äußerung hatte Rechtsanwalt Dr. Birkenstock allerdings nie getätigt. Auf eine Abmahnung hin gab Frau Schwarzer eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung ab. Hiergegen verstieß sie jedoch gleich mehrfach. So änderte sie u.a. die falschen Passagen in ihren Online-Artikeln in nicht ausreichender Weise ab. Auch nach der Änderung erweckte sie in ihren Publikationen den falschen Eindruck, RA Dr. Birkenstock habe die Anzeigenerstatterin als Stalkerin diffamiert. HÖCKER verklagte Frau Schwarzer persönlich für RA Dr. Birkenstock daher vor dem Landgericht Köln unter anderem auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen des mehrfachen Verstoßes gegen die Unterlassungerklärung. In der mündlichen Verhandlung zum Verfahren LG Köln (28 O 992/10) einigten sich die Parteien darauf, dass Frau Schwarzer Herrn Dr. Birkenstock eine Zahlung in Höhe von 14.000,- EUR leistet. Am 09.05.2011 akzeptierte Frau Schwarzer diesen Vergleich als endgültig wirksame Regelung.


zu 2:


http://www.titanic-magazin.de/uploads/pics/Prozess-Bilanz_01.jpg (Ein Prozess- viele Verllierer) 
Vergleich: Schwarzer muss RA Dr. Birkenstock € 14.000,- zahlen
Die Journalistin Alice Schwarzer hatte wiederholt behauptet, der ehemalige Verteidiger des Wettermoderators Jörg Kachelmann, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Birkenstock, habe unter Bezugnahme auf die Anzeigenerstatterin im Strafverfahren gegen diesen verlauten lassen, Herr Kachelmann kenne die Frau gar nicht, sie sei eine Stalkerin. Eine solche Äußerung hatte Rechtsanwalt Dr. Birkenstock allerdings nie getätigt. Auf eine Abmahnung hin gab Frau Schwarzer eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung ab. Hiergegen verstieß sie jedoch gleich mehrfach. So änderte sie u.a. die falschen Passagen in ihren Online-Artikeln in nicht ausreichender Weise ab. Auch nach der Änderung erweckte sie in ihren Publikationen den falschen Eindruck, RA Dr. Birkenstock habe die Anzeigenerstatterin als Stalkerin diffamiert. HÖCKER verklagte Frau Schwarzer persönlich für RA Dr. Birkenstock daher vor dem Landgericht Köln unter anderem auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen des mehrfachen Verstoßes gegen die Unterlassungerklärung. In der mündlichen Verhandlung zum Verfahren LG Köln (28 O 992/10) einigten sich die Parteien darauf, dass Frau Schwarzer Herrn Dr. Birkenstock eine Zahlung in Höhe von 14.000,- EUR leistet. Am 09.05.2011 akzeptierte Frau Schwarzer diesen Vergleich als endgültig wirksame Regelung.

Die Ziehung der weiteren Gewinner und Verlierer wird laufend "live" bekanntgegeben.
Im Übrigen lohnt es sich durchaus, selbständig zwischendurch auf der Seite Pressemitteilungen bei hoecker.eu nach der Antwortsuche auf die Frage "Wann ist genug genug?" vorbeizuschauen.

Wenn jemand eine Ahnung hat, wann AS genug hat, kann er dies gerne unter Kommentare absetzen. ;-) Sicher wird sie allerdings weiter mit der Mär und VolksverBLÖDung von den "erwarteten" sinkenden  Anzeige-Fallzahlen ausgehen, obwohl sie seit Freitag vorliegen ("Klappern gehört eben zum Mundwerk.") Offizielle Polizeiliche Kriminalitätsstatistik - PKS 2009 714 ANGEZEIGTE Fälle 210 - 7724 ANGEZEIGTE Fälle explosionsartiger Zuwachs im "Kachelmann-Anzeigejahr" +410 = + 5,6%.

Dienstag, 31. Mai 2011

FREISPRUCH KACHELMANN: Es hat etwas Gleichnishaftes - Server überlastet

Update:
Die Rechtsanwäldin | vor 2 Stunden — Böses Google (mit erlaubter Auto-Fill-Funktion)! Verletzte etwa gerade EMMA/Alice Schwarzer das Persönlichkeitsrecht (nicht)? - Wie dieses Video des HR zeigt, gerät jetzt ohnehin schon die Präsentation von Miriam und Jörg Kachelmann "Recht und Gerechtigekit - Ein Märchen aus der Provinz" auf der diesjährigen Frankurter Buchmesse angesichts der …

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(+9)

Der Server ist zur Zeit überlastet und daher unerreichbar.   Service Temporarily Unavailable
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Apache/2.2.14 (Unix) mod_ssl/2.2.14 OpenSSL/0.9.7a Server at www.landgericht-mannheim.de Port 80Na da helfen wir doch gerne aus und liefern hier ein Backup drr PM in ihrer ganzen Mannheimer Eleganz und Merkwürdigekeit (inkl. der Vollnamen/Klarnamennennung der NK).
Insbesondere die grenzenlose Naivität gegenüber Verhaltensänderung der gescholtenen, aber natürlich wieder nicht namentlich genannten BUNTE (Tanja May) dürfte sich in den nächsten Tagen sehr schnellILD (Jörg Völkerling in Person) genau da weitermachen lassen werden, wo sie heute Morgen aufgehört haben. Da auch Frau Schwarzer, die laut Leyendecker (SZ) und DPA-Meldung etwas verloren haben soll, was sie doch gar nicht hatte, nämlich Renomee,  spätestens heute Abend in der (von IHR handverlesenen) Talkrunde bei Maischberger im 1. genauso weitermachen wird wie bisher und die Formel "in dubio pro reo" immer noch nicht verstanden haben wird (Wie seit der Vorstellung der neuen Polizielichen Kriminalstatistik (PKS) am Freitag bekannt, ist die Zahl der angezeigten Fälle auf 7724 (um + 410 = 5,6% PLUS explodier), empfehlen natürlich die Parallel-Sendung bei MARKUS LANZ im ZDF mit RA Schwenn und dem von ihm rehabililitierten  Justizopfer Witte.
Wie die hehren Wünsche  bei der angefressenen STA angekommen sind, zeigt bereits die "frische" Stellungnahme ("Nachtreten") des großen Presseversprechers Andreas Grossmann (Zitat am Ende), anstatt EINMAL den Ball flach zu halten und zu eigenen Fehlleistungen (angeblich EINDEUTIGEDNA-Spur!) mal ergebnisoffen nachzudenken. Auch hier wieder: FEHLANZEIGE!


Übrigens:


Im Zweifel auch für die Ex-Oberstaatsanwältin und Schriftstellerin Gabriele Wolff, die den Hämmer der PM wohl auch geseehen hatte ;-).



Nanu?
Gabriele Wolff Heute um 12:17
Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau D.```*** und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629

Da wird in einer offiziellen PM des Gerichts der Name der Zeugin genannt - was soll man davon halten?

http://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p100-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41181

Jetzt lautet die Passage so:

Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau X. und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.
Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“


Aber vielleicht gibt es auch noch andere aufmerksame Leser. Zudem wäre es der geringste Fauxpas der Mannheimer Justiz.

Pressemitteilung vom 31.05.2011 - Freispruch für Jörg Kachelmann -

Datum:  31.05.2011
Kurzbeschreibung: 
Freispruch für Jörg Kachelmann


I. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten hat die Staatskasse zu tragen. Die Höhe der Kosten und der notwendigen Auslagen werden im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt. Angaben dazu sind im Urteilstenor nicht erforderlich.

Freispruch für Jörg Kachelmann -

Pressemitteilung vom 31.05.2011 - Freispruch für Jörg Kachelmann -

Datum:  31.05.2011
Kurzbeschreibung: 
Freispruch für Jörg Kachelmann


I. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten hat die Staatskasse zu tragen. Die Höhe der Kosten und der notwendigen Auslagen werden im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt. Angaben dazu sind im Urteilstenor nicht erforderlich.

Des weiteren wurde dem Grunde nach die Entscheidung getroffen, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die aus den sonstigen Zwangsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahme) entstandenen Schäden zu entschädigen ist.


II. Der Vorsitzende hat zu Beginn seiner rund einstündigen Urteilsbegründung auf folgendes hingewiesen:

„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen.“

Er hat im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung zunächst Stellung zu den Angriffen gegen das Gericht und die Staatsanwaltschaft genommen:

„Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig. Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außeracht zu lassen.

Gleiches gilt im übrigen für die Staatsanwälte. Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- bzw. gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig. Die - wenn auch hart geführte - Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen.

Dass angesichts der Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, Anklage zu erheben und das Hauptverfahren zu eröffnen war, ist bei objektiver Betrachtung der gesamten Aktenlage - und nur auf die kommt es bei den vorgenannten Entscheidungen an - nicht zu bezweifeln. Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies nicht anders gesehen.“

Der Vorsitzende hat vor allem auch die Rolle des Internets und der Medien kritisch beleuchtet:

„Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht.
Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.

Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente.

Die Pressefreiheit zählt wie die Meinungsfreiheit zu den elementaren Grundrechten. Die Gerichte haben bei ihrer Tätigkeit die Pressefreiheit zu respektieren und den Medien eine angemessene Berichterstattung über das Verfahren zu ermöglichen. Gerichte müssen und sollen damit leben, dass sie durch die Medien öffentlicher Kontrolle unterliegen.
Umgekehrt aber ist es Aufgabe der Presse, vollständig und sachlich zu berichten, dem Leser damit die Möglichkeit zu geben, sich unvoreingenommen eine Meinung zu bilden und dabei die Würde des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten zu achten.
Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich. Sie erzeugen Stimmungen, wo Sachlichkeit gefragt ist; letztlich vertiefen sie den mit der Durchführung eines Strafverfahrens verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin in nicht gerechtfertigter Weise. Vor allem aber erschweren sie die Akzeptanz eines Richterspruchs in der Öffentlichkeit und schaden damit dem Ansehen der Justiz.
Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.
Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun.
Der Kammer ist bewusst, dass die Arbeit der Medien im vorliegenden Verfahren unter erschwerten Bedingungen stattfand. Durch den wiederholten Ausschluss der Öffentlichkeit war es den Medienvertretern nicht möglich, sich ein vollständiges Bild vom Ablauf und Inhalt der Hauptverhandlung zu machen.
Dies hätte jedoch umso mehr Anlass zur Zurückhaltung bei der Berichterstattung sein müssen. Die Kammer hätte vor allem in diesem Zusammenhang von Seiten der Medien mehr Verständnis für die Belange des Strafprozesses erwartet.

Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung in erster Linie der Wahrheitsfindung verpflichtet. Dabei sind nicht nur die in der Strafprozessordnung vorgegebenen Regeln einzuhalten; die Gerichte, denen von Gesetzes wegen erhebliche Eingriffsbefugnisse zustehen, haben vor allem darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Zeugen nicht mehr als zur Wahrheitsfindung erforderlich eingeschränkt werden.
Ob einer Hauptverhandlung für die breite Öffentlichkeit ein ausreichender Unterhaltungswert zukommt, ist für die Beurteilung der Schuldfrage und damit für die Gestaltung der Hauptverhandlung ohne Belang. Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet.
Die medienwirksam vorgetragene Kritik des Verteidigers am Ausschluss der Öffentlichkeit ließ vordergründig den Eindruck entstehen, die Kammer habe bis zu seinem Auftreten ohne sachliche Rechtfertigung die Öffentlichkeit in exzessiver Weise ausgeschlossen. Dass sich drei Zeuginnen durch Interviews ihrer Persönlichkeitsrechte - jedenfalls teilweise - begeben hatten, verstärkte diesen Eindruck.
Ohne Zweifel haben diese drei Zeuginnen und die entsprechenden Medien durch ihr Verhalten dem Ablauf der Hauptverhandlung geschadet.
Abgesehen davon, dass die weit überwiegende Anzahl der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommenen Zeuginnen keine Interviews gegeben und damit Anspruch auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte hatten, geht die Kammer nicht davon aus, dass der Angeklagte oder sein Verteidiger ernsthaft gewollt hätten, dass das Beziehungs- und Intimleben des Angeklagten der Allgemeinheit in allen Einzelheiten durch eine Vernehmung der Zeuginnen in öffentlicher Verhandlung zugänglich gemacht worden wäre. Im Ergebnis steht deshalb außer Frage, dass der wiederholte Ausschluss der Öffentlichkeit sachlich gerechtfertigt war. Er diente allein dazu, die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, auch die des Angeklagten zu wahren und die Wahrheitsfindung in geordneten Bahnen ablaufen zu lassen.

Auf der anderen Seite hat die Kammer aber auch gesehen, dass einige Medienvertreter - wenn auch eher eine überschaubare Anzahl - durchaus sachgerecht und ausgewogen über das Verfahren berichtet haben.
Bei allem Verständnis für die Belange der Medienarbeit erhofft sich das Gericht, dass die Medien künftig wieder mehr Verständnis für das vorrangige Interesse der Justiz an der ordnungsgemäßen Durchführung eines Strafverfahrens entwickeln.
Das vorliegende Verfahren sollte Anlass dazu sein, eine sachgerechte Diskussion auch unter Beteiligung der Justiz in Gang zu setzen, um zu verhindern, dass ohne Not unüberbrückbare Gegensätze entstehen.“

Im Rahmen der Urteilsbegründung im engeren Sinn hat der Vorsitzende die Komplexität der Beweislage, aber auch das Erfordernis der umfangreichen Beweisaufnahme betont und darauf hingewiesen, dass gerade die Plädoyers der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin dies eindrucksvoll belegt hätten.
Er führte aus, dass der Schuldspruch auf einer tragfähigen Beweisgrundlage aufbauen muss, die die hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergibt.
Er wies daraufhin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben. Er hob jedoch in diesem Zusammenhang hervor:

„Dass sie in einzelnen Punkten die Unwahrheit gesagt haben, macht sie unter Berücksichtigung der weiteren Beweisergebnisse angreifbar; dass sie deshalb insgesamt die Unwahrheit gesagt haben, lässt sich mit dieser Feststellung nicht belegen.“

In diesem Zusammenhang verwies er auf die Ausführungen in einem juristischen Lehrbuch, in dem sich bezogen auf das Sprichwort „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht“ folgender Hinweis findet:

„Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage.“

Im Verlauf der weiteren Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende:

„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.
Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“

Der Vorsitzende ging anschließend auf einzelne Beweisergebnisse näher ein, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung unterschiedlich gedeutet hatten.

Abschließend führte er zum Ergebnis der Beweisaufnahme aus, dass auch in der Gesamtschau der Beweisergebnisse keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung von Herrn Kachelmann bestehe, dass aber umgekehrt angesichts des Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht von einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin ausgegangen werden könne.

Zum Schluss wandte sich der Vorsitzende mit einem persönlichen Wort der Kammer an die Verfahrensbeteiligten, die Prozessbeobachter und die Vertreter der Medien:

„Wir sind überzeugt, dass wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potentiellen Vergewaltiger, sie als potentielle rachsüchtige Lügnerin. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin aber auch mit dem Gefühl, ihren jeweiligen Interessen durch unser Urteil nicht ausreichend gerecht geworden zu sein.
Bedenken Sie, wenn Sie künftig über den Fall reden oder berichten, dass Herr Kachelmann möglicherweise die Tat nicht begangen hat und deshalb zu Unrecht als Rechtsbrecher vor Gericht stand. Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass Frau Dinkel (sic!) möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war.

Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau D***** (sic!) und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.
Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“


III. Die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben nun die Möglichkeit, das Urteil binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision anzufechten. Die Revision ist nach Absetzung der schriftlichen Urteilsgründe binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe schriftlich zu begründen. Über die Revision hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Die Urteilsabsetzungsfrist beträgt von heute an gerechnet rund 3 ½ Monate.

Dr. Joachim Bock
VRLG und Pressereferent
 http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629

In Erklärungsnot befindet sich nun aber vor allem die Staatsanwaltschaft. Hat sie sich möglicherweise mit ihrer Anklage verrannt? Nein, meint ihr Sprecher Andreas Grossmann. Für die Staatsanwaltschaft habe es aufgrund der damaligen Verdachtslage keine andere Möglichkeit gegeben. "Mit dem Risiko muss die Justiz leben, dass möglicherweise mal ein Schuldiger freigesprochen wird, sonst muss man Rechtsfindung einstellen."


http://www.stern.de/panorama/kachelmann-urteil-sekt-traenen-und-ein-freispruch-1690842.html

Montag, 30. Mai 2011

Der Beweis: FREISPRUCH KACHELMANN - Kachelmann freigesprochen! - Vorurteil par ordre du mufti aus Angst vor dem Wutbürger? – TIME MAGAZIN (Titelgeschichte - um was es wirklich geht – S. 18ff)


Alice Schwarzer gibt nicht auf … „ Nach dem Kadi ist vor dem Kadi“ (Ex-Bundesverfassungstrainer Roman Herzog)
Wer Augen hatte zu sehen, der konnte es bereits am 31.03.2011 jenseits der handyfreien Zone* in Mannheim feststellen. Das Urteil war offensichtlich längst gesprochen. Angesichts der galoppierenden Inflation auf toten Gäulen (siehe Chart unten) hatten sich die Machthaber in Mannheim - nach dem Vorbild der Potentaten vom Maghreb bis in den Nahen Osten - dem Druck des Volkes in dessen Namen sie vorgeblich Recht sprechen, nachzugeben - und senkten als ersten deutlichen Hinweis, den natürlich BILD-Paparazzi wie Völkerling und BUNTE-Redakteusen wie Tanja May nicht einzuordnen wussten, die Grundnahrungsmittelpreise (siehe Beweisfoto vom 31.03.2011 Kartoffel-Produkte: -14,61538461538462 % und Dinkel-Erzeugnisse sogar um sensationelle -14,8698847583643% ), im Wissen, dass dies natürlich allein nicht nutzen würde, um den Volkszorn zu zähmen, aber um Mob-Szenen in der handyfreien Zone am 31.03.2011 und einem Wasserwerfereinsatz wie in Stuttgart vorzubeugen. 


Natürlich wusste man, dass diese Eil-Maßnahme und Fingerzeig wie in Staaten des arabischen Frühlings auch nicht reichen würde. Insbesondere nach dem Laus-Bubenstück der STA Mannheim, in dem was diese sicherlich nach wie vor für eine Plädoyer hält, DAS ZENTRALE BESTÄTIGUNGS-SM-Wort „Genau“ wegzulassen. (Was hätte man wohl einem Zeugen die Haut abgezogen, wenn er seiner Wahrheitsverpflichtung (zur VOLLEN Wahrheit – nichts wegzulassen und/oder hinzufügen ! - ) mit einer solch massiven Verkürzung nachgekommen wäre?!?!?!)
Insofern gab und gibt es nicht einmal eine Notwendigkeit für einen Deal, weder für einen externen noch für einen internen (wie ihn die STUTTGARTER NACHRICHTEN gestern nochmeinten vermelden zu müssen), da vom „Plädoyer“ der STA bereits nach der Zerbröselung durch die Pflicht-Verteidigerin Andrea Combé sowieso nichts mehr übriggeblieben war.
Eine STA, die echte Beweise hat, die „keinen VERNÜNFTIGEN Zweifel“ an der Schuld des Angeklagten zulassen, hat, so wie es das Gesetz in ienem Rechtsstaat es fordert, hätte solche hochnotpeinlichen Weglassungen doch nicht nötig, „Beweismittel“ so sie denn solche sind, sinnverfälschend zu verkürzen..
Insofern kann von einem Schuldfreispruch (ohne Revision der STA) nach Kassenlage (als internen Deal) nicht die Rede sein; ein interner Deal wäre insoweit auch unsinnig, da der Noch-Stellvertretender LV des Weißen Rings und in Personalunion (welch neuerliches G'schmäckle !) noch Nebenklage-Vertreter RA Franz bereits zunächst seinerseits vollmundig angekündigt hatte, in Revision zu gehen. (Inzwischen scheint er nicht nur mehr zwischen den Zeilen auf Distanz zu seiner Ex-Mandantin in spe zu gehen.
- Wuchs da zusammen, was zusammen gehört? -
Eine STA, die sich „ihrer“ Sache des Rechts sicher ist, hat es auch nicht nötig, durch einen nahezu „abenteuerlichen Kunstgriff“, den eine sachlich und fachlich völlig überforderte Alice Schwarzer (für BILD), die man zu Recht ebenfalls eine Lügnerin („Ich habe abgetrieben.“) nennen darf, wie die Nebenklägerin übrigens auch (siehe jüngste Statements ihres Noch-Anwalts RA Franz), in ihrer Ahnungslosigkeit einen „angemessenen Kompromiss“ meinte nennen zu können/dürfen/müssen.
Eine Alice Schwarzer, - die Ober-Profiteuse einer neu entstandenen und wachsenden Basenwirtschaft in den Medien(?)- übrigens, die sich noch am Donnerstag – diesmal bei der heterosexuellen Maybrit Illner (ZDF, 26.05.2011, Maybrit Illner: Der Fall Kachelmann - Schon jetzt ein Justizskandal?http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1346034/Der-Fall-Kachelmann---ein-Justizskandal ) - erdreistete, wider besseres Wissen (RA Strate zitiert die neueste PKS 5,6% PLUS (+410) von 7314 auf 7724 Fälle im „Kachlemann-Anzeige-Jahr 2010“ ) – AS: „Das sind auch meine Zahlen.“), also noch vorsätzlich zu behaupten, es sei zu befürchten, dass UNABHÄNGIG vom Ausgang des Kachelmann-Prozesses dieser verheerende Auswirkungen auf das Anzeigeverhalten von Opfern haben werde (Scheu und Scham).
Wer im Internetzeitalter noch über Zahlen, die längst vorliegen (wie hier die neueste Polizeiliche Kriminalitätsstatistik – PKS) auf dem Bildschirm spekuliert und mutmaßt, im Wissen dass Couch-Potatoes diese Zahlen nicht gleich (also nie!) überprüfen werden, handelt nicht nur grob fahrlässig, sondern massivst vorsätzlich. Und demagogisch.
Genauso wie wider besseres Wissen zu behaupten, dass die klassischen Medien sich allein edel, hilfreich und gut verhalten hätten. Wie wir bereits frühzeitig anmerkten, war es ein klassisches Schweizer Medium, das nicht nur ein Foto des Hauses der gegenüber wohnenden Eltern veröffentlichte und ein Foto der Mansarde von der Rück-/Gartenseite des Hauses, sondern auf dem Foto befand sich ebenfalls der ehemalige Kleinwagen der Noch-Nicht-Angeklagten, wie unschwer und bereits bei geringer Vergrößerung des Bildes das Nummernschild mit den Initialen offenbarte. Insofern konnte bereits frühzeitig – bei dem kleinen Ort – jeder Laie das Haus via „Satellit/google earth“ anfliegen.
Den Vornamen plus abgekürzten Familiennamen brachte dann eine Sonntagzeitung erstmals inklusive Abdruck der Autogrammkarte, auf der man auch noch den (Vor-)Namenszug lesen konnte. Den zweiten Vornamen steuerte dann die Zeit bei. Etc. etc.
Um was es Alice Schwarzer (Der es schon einmal gelang mit einer Lüge "Ich habe abgetrieben." den Rechtsstaat aus den Angeln zu heben, die es nun nach dem Motto "Geht Milch, geht Butter, geht Quark." neuerlich via BILD versuchte.) et al aber wirklich geht, dies zeigte allerdings nun wirklich ihr selbstentlarvender Beitrag bei Maybrit Illner, ein „Gedanken"gang, der sich heute auch auf dem Titel des TIME Magazins (S. 18ff) findet. Eine an der Grenze zur Volksverhetzung verlaufende Hatz auf eine Minderheit (den Männern), in dem man/frau einen ur-natürlichen Trieb mit strafrechtlichen Grenzüberschreitungen zur einfachen Denunziation und beruflichen-existenziellen Lähmung wahllos in einen Topf rührt, nach dem Motto: „irgendwas wird schon hängen bleiben“.
DAS ist allerdings die Schweinerei (* no offense!), TIME. Da nützt auch die „Fehltritt“-Matrix auf Seite 23 nicht mehr, um Ordnung ins weibliche Gefühlschaos zu bringen.

Wenn man/frau sich die tatsächlichen Verurteilungszahlen im Vergleich zu den Angezeigten, also zunächst Tatverdächtigen, ansieht, merkt man/frau eigentlich sehr schnell, um was es eigentlich geht. Der Weg ist offensichtlich das Ziel. Die rechtsstaatliche Verurteilung steht längst mehr im Zentrum, ist längst nicht mehr vorderes Ziel, sondern die mediale, berufliche existentielle Vernichtung durch Vorverurteilung: Beim Nicht-Promi via Multiplikatoren vom Frisör über den Gesang- oder Sportverein und die „andeutende“ Lokalzeitung (lokal/regional), beim Promi halt durch die klassischen und neuen Medien bundesweit bzw. global. 

Die Zahl der ANGEZEIGTEN Fälle ist von 2009 (7314) auf 7724 (+ 410 = + 5,6%) im Kachelmann-Anzeige-Jahr gestiegen: (Dank an RA Strate in der Maybrit Illner-Show!)
HIER die offiziellen PKS 2010-Zahlen:
[PDF]

Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 - IMK-Kurzbericht

Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat
PKS 2010. 1. Bund und Länder haben sich im April 2011 abschließend mit der Polizeilichen Kriminal- statistik 2010 befasst und den nachstehenden Bericht ...
www.bka.de/pks/pks2010/download/pks2010_imk_kurzbericht.pdf

Die Verurteilungsquote geht nahezu allein deshalb seit Jahrzehnten auf 12,7% zurück, weil die Anzeigen der Tatverdächtigen sich bei geringfügig gesunkenen Verurteiltenzahlen explosionsartig vermehrten. Honi soit qui mal y pense ...


Auch wer sich als Mann wie ein Schwein benimmt, wird von der Gender-"Wissenschaft" und den Medien zur Sau gemacht ... (sieh TITEL TIME MAGAZIN von heute ... * no offense)

Heute Abend sendet aus dem Bundesland, in dem freilaufende Tampons (siehe "Tampon des Grauens") und rückwirkend verfasste Tagebücher Indizien im Sinne der STA (Fall Jörg Kachelmann: Endlich gelöst! Der Beweis! - Ferdinand von Schirach: "Schuld")  sein sollen, die Anstalt des Öffentlichen Rechts SWR:


 
Kachelmann-Prozess
vor 6 Stunden gefunden
Für viele war der Prozess um Wetteransager Jörg Kachelmann eine unangemessene Schmierenkomödie. Dabei muss eine Gerichtsverhandlung immer vor allem eines ...
FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung



„Rückgang der Verurteilungsquote“ 13% (genau sind es sogar nur 12,7“  - siehe Chart)

Kachelmann-Urteil morgen Geben Staatsanwälte bei Freispruch auf?

„Stuttgarter Nachrichten“ berichten über angebliche Absprachen über Verzicht auf Revision

 

BILDonline >>>>>>30.05.2011 

 

*

63-Millionen-Euro-Strafe: Mubarak wegen Abschaltung von Internet ...

28. Mai 2011 ... 63-Millionen-Euro-Strafe: Mubarak wegen Abschaltung von Internet .... Unsere Mobilversion passt sich Ihrem Handydisplay an und bietet ...
www.rp-online.de/.../Mubarak-wegen-Abschaltung-von-Internet-verurteilt_aid_1003454.html

Mubarak zu Millionenstrafe verurteilt - Nachrichten | SWR.de

28. Mai 2011 ... Wegen Abschaltung von Internet und TelefonMillionenstrafe gegen Hosni Mubarak. Hosni Mubarak (Archivbild). Wegen der Abschaltung von ...
www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=8114068/.../index.html


Konnten wir schon bewundern, was für Frau Schwarzer (abgebrochene kauffräische Ausbildung!) ein Drittel, ein Viertel und die Hälfte des Prozesses sein soll, sind wir jetzt allerdings hoffnungslos überfordert: Bitte, was ist ein Schwarzer Dutzend in Deutsch bzw. in Euro oder nach DIN?
www.stern.de
Kurz vor Ende des Kachelmann-Prozesses zieht die Prozessbeobachterin Alice Schwarzer im stern.de-Interview Bilanz.

vor 6 Tagen —Jetzt kochen wir aber auch - nach. "Genau!" - "Wir sind hier nicht im Theater.!" - Genau! Man sage uns, dass das nicht wahr ist. Da läßt doch die STA Mannheim ein Wort weg. Dabei wissen wir doch wie sehr Worte die Welt verändern (und Polizei- und GerichtsWORTprotokolle die Gerichts-Welt veränder…

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22. Mai 2011 —Polizeiliche Kiminalstatistik(PKS) 2009: 7314, 2010: 7724 - + 410 Anzeigen - Mutmassliche und Tatsächliches: Immer mehr Nachahmungstäter? Immer mehr Nachahmungsopfer? Nicht (mehr) nur Promis betroffen (Heute Abend Anne Will) - Kommt Anzeigen groß in Mode? - Wann hört eigentlich endlich mal das …

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19. Mai 2011 —LG Mannheim: „Doch wir! Und wir fangen noch gleich beim Plädoyer damit an.“ - STA Oltrogge mehrfach „live“ während der Einführung des Oltroggimus eingenordet. Selbst STA fordert Strafrabatt wegen der (z.T. massivst rechtswidrigen und andernorts und anderweitig bereits ausgeurteilten) Machenschaf…

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