Sternstunden deutscher Jurisprudenz -
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- Alles, was Sie immer schon über Vergewaltigung in Deutschland wissen wollten, aber nicht zu fragen wag(t)en.
- Die Causa/der Fall Jörg Kachelmann versus Claudia P., Simone, Sabine W., Petra, Gerti Reit
Donnerstag, 11. Februar 2010
Dr. Guido Westertsunami ebbt ab - Schwipp-Schwapp-FDP schwappt zurück
SWIFT-Abkommen Bamberger begrüßt Ablehnung des SWIFT-Abkommens durch EU-Parlament
"Die gegen das Übereinkommen wiederholt geäußerten Bedenken verfassungs- und datenschutzrechtlicher Art sind von der Mehrheit der EU-Parlamentarier geteilt worden. Das ist ein guter Tag für den Datenschutz. Die Landesregierung wird auch weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, mögliche Übereinkommen zu verhindern, die den Datenschutz aushebeln."
Damit wird nun verhindert, dass das US-Finanzministerium zukünftig zur Verhütung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung Bankdaten abrufen kann, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs bei dem in Belgien ansässigen privaten Unternehmen SWIFT gespeichert werden. Bamberger: "Dies ist ein gutes Ergebnis. Denn: Zweck und Voraussetzungen der Datenübermittlung wären nicht hinreichend klar festgelegt, eine Weitergabe an Drittstaaten nicht ausgeschlossen und ein hinreichender Rechtsschutz für betroffene Bürger nicht gewährleistet gewesen. Ohne Darlegung einer konkreten Verdachts- oder Gefährdungslage sollten Daten in erheblichem Umfang in 'Paketen' übermittelt werden, so dass jeder gespeicherte Bankkunde hätte betroffen sein können. Dies wäre unverhältnismäßig gewesen. Hierauf hat auch der Bundesrat in seiner zu dem Abkommen am 27.11.2009 verabschiedeten Entschließung hingewiesen", so Bamberger.
Die europäisch-amerikanische Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus müsse zwar unterstützt und gefördert werden. "Hierzu müssen aber nun mit den USA rechtsstaatlich und datenschutzrechtlich einwandfreie Grundlagen ausgehandelt werden", so Bamberger.
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz SWIFT-Abkommen
Bamberger begrüßt Ablehnung des SWIFT-Abkommens durch EU-Parlament
Mittwoch, 10. Februar 2010
Mufasa, Darth Vader, Marlin - Der vermisste Vater - der entsorgte Vater: James Earl Jones die vertrauenswürdigste Berühmtheit ...
Wer - allen Ernstes! - wird denn dort erwartet? Die vermissten und entsorgten Väter, die längst wissen, was seit 2 Generationen in dieser Republik falsch läuft (Vaterlos, aber vomvater Staat finanziert)?
Douglas "Der entsorgte Vater" Winsperger muss nun doch 2 Sekunden aus seinem Film streichen, was "den VAter" in Deutschland erneut zu einer Witzfigur degradiert. Während auf der anderen Seite (nicht nur) die Filmindustrie Milliarden mit Filmen zum vermissten Vater macht ("Over the Top", Finding Nemo, The Lion King, Star Wars, Terminator 1, 2, 3,....).
Kein Wunder, warum gerade und ausgerechnet in diesen Tagen zur vertrauenswürdigsten männlichen Berühmthiet James Earl Jones gewählt worden ist, u.a. ausgerechnet die Stimme von MUFASA (Anklang My Father) und Darth Vader ("Luke, ich bin Dein Vater.").siehe auch schon "zufällig" Mash-up: http://www.youtube.com/watch?v=kqnX8ANuPgI
http://palme-elterntraining.net/aktuell.html
Aber auch schon in "Vaterlose Gesellschaft" Buch und SPIEGEL Titel 47/1997
Inzwischen vermissen auch immer mehr Mädchen die ordnende Hand des Vaters bei der Erziehung - und fangen sogar früher an: Höchste Anteil bei den jeweiligen Jahrgängen bei den jüngsten Mädchen !!!!
Siehe PKS/BKA Statistik "Körperverletzung)2006 ff
http://www.bka.de/pks/pks2006/p_2_3_1.pdf
Kein Wunder also auch, wenn Kinder, die ohne Respekt vor dem eigenen Vater aufgewachsen sind, nachher auch keinen Respekt mehr vor den Vertretern von "Vater Staat" haben. Die Polizeigewerkschaft braucht da gar nicht öffentlich zu jammern, sondern sollte mal mutig vor den vielen fehlgeleiteten "Familien"richtern demonstrieren.
Dem Justizminister sei einfach geraten, seine Strafrichter einmal anzuweisen, eine Strichliste zu führen, über diejenigen, die bei ihnen vorrstellig werden. Wie viele davon sind ohne Vater aufgewachsen? Und wie wenig in und um Cochem?
„Jugendkriminalität - Härtere Strafen oder neue Wege? Was tun?“
und die Bürgerinnen und Bürger
Bitte in die Terminhinweise aufnehmen
E I N L A D U N G
„Jugendkriminalität - Härtere Strafen oder neue Wege? Was tun?”
Brauchen wir eine Verschärfung des Jugendstrafrechts? Kann man kriminelle Jugendliche durch höhere Haftstrafen wieder auf den richtigen Weg leiten? Welche Maßnahmen ergreifen wir in Rheinland-Pfalz, um Jugendkriminalität zu bekämpfen?
Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger lädt herzlich zur Teilnahme an einer öffentlichen Diskussion ein
am 10. Februar 2010 um 18.00 Uhr
im Großen Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Koblenz,
Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz.
Nach einen Impulsreferat von Herrn Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger wird Herr Professor Dr. Dieter Rössner (Professur für Strafrecht und Kriminologie am Institut für Kriminalwissenschaften an der Philipps-Universität Marburg) einen einführenden Vortrag zur Thematik halten.
An der im Anschluss stattfindenden Diskussionsrunde unter Leitung von Herrn Ralf Bartz, Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, werden Herr Roger Lewentz, Staatssekretär des Innern, Herr Dr. Eberhard Schulte-Wissermann, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz, Herr Generalstaatsanwalt Erich Jung, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Herr Leitender Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach, Staatsanwaltschaft Mainz, sowie Herr Professor Dr. Dieter Rössner teilnehmen.
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
[1]
Väter ohne Sorgerecht – Der Gerichtsfall “Der entsorgte Vater”
Februar, 11.00 Uhr) entscheiden, ob der Kinofilm Der entsorgte Vater vollständig gezeigt werden darf. Im Prozess geht es nach Justizangaben darum, ...
Regisseur darf Tochter nicht zeigen: Film "Der entsorgte Vater" muss geändert ...
RP ONLINE
Düsseldorf (RPO) Der Kinofilm "Der entsorgte Vater" muss in Teilen geändert werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied am Dienstag, ...
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Szene-News
Neckarquelle (Abonnement)
Düsseldorf (dpa) - Der Film «Der entsorgte Vater» darf nur in einer eingeschränkten Version gezeigt werden. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ...
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Film: "Der entsorgte Vater" muss geändert werden
Welt Online
Der Kinofilm "Der entsorgte Vater" muss geändert werden. Regisseur Douglas Wolfsperger muss das Foto seines Kindes in dem Film unkenntlich machen, ...
Film «Der entsorgte Vater» muss in Teilen geändert werden - Yahoo ...
Der Kinofilm «Der entsorgte Vater» muss in Teilen geändert werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied am Dienstag nach Angaben eines Sprechers ...
Entscheidung im Prozess um Film «Der entsorgte Vater» erwartet ...
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wird heute entscheiden, ob der Kinofilm « Der entsorgte Vater» vollständig gezeigt werden darf Der Film handelt.
Gerichtsurteil: Film "Der entsorgte Vater" muss verändert werden ...
Es geht um zwei Sekunden Film. Die Dokumentation Der entsorgte Vater darf nur in einer eingeschränkten Version gezeigt werden.
Film "Der entsorgte Vater" muss abgeändert werden - Nachrichten ...
Der Film "Der entsorgte Vater" darf nur eingeschränkt gezeigt werden. Wie das OLG Düsseldorf am Dienstag entschieden hat, muss ein für zwei Sekunden ...
der VÄTER Blog » Blog Archiv » ‚Der entsorgte Vater' darf das Bild ...
Der Kinofilm ‚Der entsorgte Vater' muss in Teilen geändert werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied heute, dass Regisseur Douglas ...
[2]
Der entrechtete Mann: FOCUS-TITELSTORY "Im Zweifel gegen den Mann"
Deutschland 2009/Abraham2009: Es ist wie mit einer aufbühenden Blume, deren Aufblühen man sich eigentlich nur per Zeitraffer visualisieren und wahrnehmen kann. Der FOCUS nimmt sich einer traurigen Realität (res=lat. die Sache, das Ding) an, die so wohl immer noch nicht in der Wahrnehmung/Wirklichkeit (= so wie die Dinge wirken (sollen) ) der Bevölkerung, die auch am letzten Septembersonntag wieder wählen darf, der "Mitte der Gesellschaft" angekommen zu sein - wie nicht zuletzt die Straßeninterviews im Trailer zeigen. (Sorgerecht, Umgangsrecht, Schule, Studium, geschlechtsneutrale und ergebnisoffene Ermittlung durch Polizei , STA und jetzt immer zuständigem Familiengericht bei Fällen der GewESB .. siehe unten.)Natürlich gibt's Ausnahmen, wie das P.T. Magazin für Mittelstand zeigt(e) ... ist im Moment etwas zu viel Yang (Weibliches/Schatten) in der deutschen Welt.
Schrittchen für Schrittchen wurde der Gleichheitsgrundsatz des GG ausgehöhlt: Von der Abtreibung gemeinsamer Kinder, sogenannte Gleichstellungsbeauftragten etc.
WIe irre die Wirklichkeitswahrnehmung inzwischen ist, zeigt auch der folgende Preisgabe einer Psychologiestudentin, die mittlerweile schon in der "Überquotierung" in ihrem Studiengang eine von der invisible hand gesteuerte Ungerechtigkeit gegen Frauen wittert. Da bleibt nur zu hoffen, dass diese mit ihrer verquasten Logik und verzerrten nicht wirklich auf die Menschheit losgelassen wird.
Auch zum heute Nachmittag 15.15 Uhr (bzw. heute Nacht 4.40 Uhr) vom NDR thematisierten letzten Tabu dieser deutschen Gesellschaft "Meine Frau schlägt mich" wird auf Seite 98 was zu lesen sein. Da scheint sich was zu bewegen, seit Men's health das Thema zum ersten Mal in einer Publikumszeitschrift (10/2008) aufgriff und das ZEIT-MAGAZIN zu den Auswirkungen der legalisierten Frauengewalt bei Abtreibungen endlich einmal eine Gegenöffentlichkeit schaffte..
Nr. 37 vom 14. September 2009Im Zweifel gegen den MannIst die Gleichberechtigung noch gerecht? Überraschende Fakten zu Sorgerecht, Jobs, Bildung weiter FOCUS-Topthema am Samstag ab 14 Uhr lesen* – für nur 80 Cent! * Sie benötigen Acrobat Reader ab Version 5.0. |
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Doppelter Bezug von Kindergeld kann als Steuerhinterziehung bewertet werden. - Az.: 4 K 1507/09 Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz 21. Januar 2010
Im Streitfall war der Kläger (als beurlaubter Beamter) bei der DB-AG beschäftigt. . Nach der Geburt seiner 1997 geborenen Tochter beantragte er für das Kind im Januar 1998 bei der Familienkasse Kindergeld. Ebenfalls im Januar 1998 reichte er beim BV – u.a. zuständig für beurlaubte Beamte – einen Antrag auf Zahlung von Kindergeld ein. In der Folgezeit gingen ab Januar 1999 auf seinem Bankkonto neben den Gehaltszahlungen der DB-AG betragsidentische Zahlungen für Kindergeld sowohl von der Familienkasse als auch vom BV ein, wobei die Zahlung der Familienkasse ausdrücklich als Zahlung von Kindergeld bezeichnet war. Im Rahmen eines Datenabgleichs von Kindergeldbeziehern bei den Familienkassen und beim BV im Jahr 2008 fiel die Doppelzahlung des Kindergelds an den Kläger auf. Mit Bescheid vom Oktober 2008 hob die Familienkasse ihre Kindergeldfestsetzung ab Januar 1999 auf und forderte das für den Zeitraum Januar 1999 bis August 2008 von ihr gezahlte Kindergeld in Höhe von rd. 17.000.
- € zurück.
Der Kläger war dagegen der Ansicht, dass der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für die Zeiträume vor 2004 der Eintritt der Festsetzungsverjährung entgegenstehe. Er sei allerdings dahingehend vergleichsbereit, dass er ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das überzahlte Kindergeld für den nicht verjährten Zeitraum zurückzahle. Eine Steuerhinterziehung habe er nicht begangen, so dass nicht von einer zehnjährigen Verjährungsfrist auszugehen sei. Es hätte eine Abstimmung zwischen der Familienkasse und dem Arbeitgeber stattfinden müssen. Der Familienkasse sei ein Organisationsverschulden vorzuwerfen. Er – der Kläger – habe sich korrekt verhalten. Es habe ihm auch nicht zwangsläufig auffallen müssen, dass Doppelzahlungen erfolgt seien.
Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, eine Mehrfachgewährung von Kindergeld für ein und dasselbe Kind komme nicht in Betracht. Die Familienkasse habe die Aufhebung zu Recht darauf gestützt, dass ihr – der Familienkasse – die Zahlungen des BV nicht bekannt gewesen seien. Wegen Vorliegens einer Steuerhinterziehung sei von einer zehnjährigen Verjährungsfrist auszugehen. Der Kläger habe gegenüber der Familienkasse irreführende Angaben gemacht. Die Behauptung, dass er über einen Zeitraum von nahezu 10 Jahren nicht bemerkt habe, dass er doppelt Kindergeld bezogen habe, nahm der Senat dem Kläger nicht ab. Die Zahlungen der Familienkasse seien auf den Kontoauszügen ausdrücklich mit der Bezeichnung Kindergeld versehen worden. Auch wenn auf den Kontoauszügen die betragsidentischen Zahlungen des BV nicht ausdrücklich als Kindergeld bezeichnet worden seien, habe sich für den Kläger die Zweckbestimmung dieser Zahlungen aber eindeutig aus den vom BV
monatlich erstellten Mitteilungen ergeben. Das Gericht ging davon aus, dass es dem Kläger bekannt gewesen sei, dass er nur an einer Stelle, dem BV, Kindergeld hätte beantragen können, das ergebe sich auch daraus, dass er schriftlich in beiden Kindergeldanträgen bestätigt habe, jeweils ein Merkblatt über Kindergeld erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Seiner Verpflichtung zur Korrektur des Sachverhalts sei er nicht nachgekommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz
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Dienstag, 9. Februar 2010
Selbstanzeige und/oder Blasphemie? - das deutsche Handwerk
Die neuen Kreationisten? Das findet man ja selten in "diesem unserem Land" - und immer seltener: dass mal jemand die VERANTWORTUNG für den ganzen Sch..., der auf dieser Welt existiert ohne Aufforderung und sanften Zwang für sich selbst reklamiert. - Und dann ist es auch wieder nicht richtig.
Warum man den Spot, den wir noch gar nicht geshen hatten (nur das absurde Plakat) allerdings aus dem Verkehr gezogen haben soll, bleibt schleierhaft. Einen "Zusammenhang" wie in der Diskussion (hier: http://www.youtube.com/watch?v=1TwIUgd7eb0) "entwickelt", zwischen deutschem Handwerk und "Haiti" erscheint dann doch arg "konstruiert".
Eher umgekehrt wird doch wohl ein Schuh draus:
Von Italien über New Orleans, Türkei, China und Haiti hätte es bei "Natur"-Katastrophen aller Art (Erdbeben, Orkane, etc.) wohl jeweils deutlich weniger Schäden gegeben, wenn mit deutschem Handwerk und Know How und nach deutscher Bauvorschriften udn "Maßstäben" errichtet worden wären ...
Sonntag, 7. Februar 2010
Die Regierung - "Geschnitten oder am Stück?"

Im Vorfeld der anstehenden WM erinnert man(n) sich ohnehin an sie. Aber auch zur FDP-Krisensitzung und zum Abbebben unter dem Vorsitz des Nachfolgers von Jürgen W. (Welle/Wave/) Möllemann Dr. Guido "La Ola" Westerwelle.
Es/Sie paßt einfach immer ....
Apropos: WesterWELLE: Irgendwann zieht sich auch die größte Tsunami-Welle zurück - und hinterläßt en Bild der Verwüstung....
Eine Welle ist in der Physik ein räumlich und zeitlich veränderliches Feld, das Energie, jedoch keine Materie, durch den Raum transportiert.
Unterschieden werden mechanische Wellen, die stets an ein Medium gebunden sind, und Wellen, die sich auch im Vakuum ausbreiten können (beispielsweise elektromagnetische Wellen, Materiewellen, Gravitationswellen). Das Grundprinzip, dem jede Welle unterliegt, ist die (nicht notwendigerweise periodische) Umwandlung (Schwingung) zweier physikalischer Größen ineinander. Bei mechanischen Wellen sind dies im Allgemeinen kinetische Energie und potentielle Energie, bei elektromagnetischen Wellen Magnetfeld und elektrisches Feld. Direkt wahrnehmbare Wellen sind zum Beispiel Schallwellen, Wasserwellen und Licht.
Namensrecht und Heiliger Krieg: Nomen est omen? - Stolz und Vorurteil ...
Und jetzt Dschihad/Djschihad/Cihad????
"Interessante" (von "couragierte Ärztin" bis "Zulassung entziehen" alles dabei ...) Diskussion im Anschluß an den Bericht!
Ärztin weist Jungen wegen Vornamen ab
zur Furcht vor islamischen/arabischen Familiennamen:
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2009/11/zum-namensrecht-bei-sog.html
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2008/06/9-uf-116-08-ach-wissen-sie.html
MarkenBlog | 20. September 2009 — Scharfe Sache: Markenkrieg um Wodka auf Wiener Boden Landet neues Logo für Halle (Saale) vorm Richter? Budweiser-Bier: EuGH lässt im Markenstreit alles offen Nestle Sued by Weight Watchers Over Ice Cream Trademark Claims AgfaPhoto wagt den Neustart Die Traditionsmarke Telefunken kehrt zurück Streit um Bezeichnung ‘Stadtwerke’ “Kevin ist kein Name, sondern eine Diagnose” …
»
Die Rechtsanwäldin | 18. September 2009 — ... falschen Namen und das falsche Geschlecht hat: "Besonders „Kevin“ hat sich als stereotyper Vorname für einen ... Fragebogen fand sich der Kommentar „Kevin ist kein Name, sondern eine Diagnose!". Ungleiche Bildungschancen schon durch Vornamen?Studie zu ... dar, während Namen wie Chantal, Mandy, Angelina, Kevin, Justin oder Maurice eher mit Leistungsschwäche und Verhaltensauffälligkeit assoziiert werden. Besonders „Kevin“ hat sich als stereotyper Vorname für einen ... Kommentar „Kevin ist kein Name, sondern eine Diagnose!".Solche einseitigen Erwartungshaltungen könnten dazu führen, dass ... …
Nachnamen in Schweden Andersson ist blöd
Svensson, Johansson, Gustavsson, Andersson - viele Schweden haben auf ihre -sson-Namen keine Lust mehr. Deshalb legen sie sich Mittelnamen wie "Kolaautomat" oder neue Nachnamen wie „Mondtroll“ oder „Steuerbär“ zu. mehr
»
SPIEGEL ONLINE | 16. September 2009 —Sophie und Alexander haben Glück: Ihre Lehrer halten sie für leistungsstärker als Kinder, die Chantal oder Justin heißen. Eine Studie zeigt, dass Grundschulpädagogen Vorurteile gegen bestimmte Vornamen hegen - und manche Kinder deswegen sogar als besonders verhaltensauffällig einstufen.…
Rechtsgutachten/Fatwa: FACEBOOK jetzt ohne Moslems?
Es sei ein Instrument, das Familien zerstört, weil es (Ehe-)Frauen ermutige, Beziehungen mit anderen Leuten zu haben, die islamisches Sharia-Recht brechen, wird Atrash, der ehemalige Leiter der Fatwa Kommission Kairo an der Al-Azhar-Universität, zitiert.
"Während der eine oder andere der Ehegatten bei der Arbeit ist,verschwendet die andere in Online-Chats mit jemand anderem ihre Zeit unter Missachtung der Scharia."
Na, da wollen wir mal schauen, was mit denen passiert, die sich weiterhin bei FACEBOOK outen - womöglich auch noch ohne Schleier.
http://business.maktoob.com/20090000431458/Fatwa_forbids_Facebook/Article.htm?utm_campaign=Night-Newsletter&utm_medium=Main-News7&utm_source=Night-Newsletter&utm_content=
P.S.: Bestimmte andere speziell zur Kontaktanbahnung unter AraberINNEn und Moslem und Moslima (was ja nicht dasselebe ist!!!) als Zielgruppe zur HEIRATsanbahnung ausgerichtet, sind von den VAE bzw. Saudi-Arabien nicht zu erreichen - und ändern laufend ihre zusätzliche Zugangsadresse - bis auch die geblockt wird.... .
Samstag, 6. Februar 2010
Quatsch, Frankreich! LUXEMBURG!
Übergabe in Frankreich geplant
Der umstrittene Kauf von gestohlenen Schweizer Konto-Daten deutscher Anleger soll angeblich in Frankreich abgewickelt werden. Derweil soll es in Berlin eine erste Selbstanzeige gegeben haben.
Was für ein Quatsch!
Wir wissen es besser:
Im März ist Angela "Mutti" Merkel sowieso in der CD-Sammelstelle in Luxemburg und fordert heraus.
Und zwar ultimativ.
Da geht es dann in einem.
Droht ansonsten alle im Speckgürtel um Luxemburg wohnenden Bankmitarbeiter/-innen in Beugehaft zu nehmen.
Nicht nur die mit luxemburgischer Nationalität.
Die Übergabe findet im Niemandsland zwischen
deutschen und französischen Marken-Joghurts statt.
(Wenn Mutti sowieso ihre Einkäufe erledigt: Kaffee, Parfüm, Zigaretten, ...)
Im A.,... Auf dem Kirchberg.
Sozusagen in der Höhle der Löwinnen.
(siehe google-earth bzw. MSVirtual Earth)
USB-Sticks und Festplatten werden natürlich auch genommen.
Verraten Sie es nur nicht weiter.
Und verraten Sie auf jeden Fall nicht, von wem Sie es bereits am 06.02.2010 wussten. (Bloggeheimnis)
Schäuble sieht bereits das Bankgeheimins am Ende
http://www.news-infoline.com/nachricht/10353
Luxemburg kocht - wieder Stahl (Arbed/Mittal).
Die ehemaligen Kartoffelacker sollen renaturiert werden.
Der Codename "Sieglinde" weichkochend macht bereits die Runde.
Ackermann jetzt für nachhaltige Feldanlage und nachhaltiges Wachstum:
"Banker an die Pflugscharen."
Stammheim!
22.00 Uhr
Wiederholung:
Sonntag, 14. Februar 2010
2.15 Uhr
Spielfilm, BRD 1985
Regie: Reinhard Hauff
Mit Ulrich Pleitgen (Vorsitzender), Ulrich Tukur (Andreas Baader), Therese Affolter (Ulrike Meinhof), Sabine Wegner (Gudrun Ensslin), Hans Kremer (Jan-Carl Raspe), Hans Christian Rudolph (Verteidiger) u.a.
Stammheim 1975 bis 1977: Das waren 192 Prozess-Tage gegen die Baader-Meinhof-Gruppe, den Kern der "Roten Armee Fraktion". Der Prozess ging in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein. - Reinhard Hauffs Spielfilm nach einem Drehbuch von Stefan Aust, dem späteren Chefredakteur des "Spiegel", wurde 1986 auf der Berlinale mit einem Goldenen Bären ausgezeichnet.
Am 1. Juni 1972 werden die RAF-Terroristen Andreas Baader und Jan-Carl Raspe festgenommen, wenig später auch Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin. Nach Jahren der Isolationshaft im eigens für die Mitglieder der "Roten Armee Fraktion" (RAF) neu erbauten Hochsicherheitsgefängnis in Stuttgart-Stammheim beginnt am 21. Mai 1975 der Prozess gegen die Terroristen.
Schnell wurden Zweifel an Selbstmordversion laut Nachdem im Verlauf der Verhandlung viele Gesetzesänderungen erfolgen, lautet das Urteil am 28. April 1977 lebenslänglich für alle. Ulrike Meinhof ist zu diesem Zeitpunkt bereits fast ein Jahr tot - sie war am 9. Mai 1976 in ihrer Zelle erhängt gefunden worden. Doch schnell wurden Zweifel an der Selbstmordversion laut.
Nach der Befreiung der Geiseln einer entführten Lufthansa-Maschine in Mogadischu am 18. Oktober 1977 begehen auch ihre drei Gesinnungsgenossen in ihren Zellen kollektiven Selbstmord. Auch diese Todesfälle werden nie einwandfrei als Suizide nachgewiesen.
Filmische Rekonstruktion des Prozesses Regisseur Reinhard Hauff unternahm eine filmische Rekonstruktion des 192 Tage währenden Prozesses. Ausgehend von authentischen Protokollen und unter Verzicht auf jegliches fiktives Beiwerk beschränkt sich die Inszenierung bewusst auf wörtliche Zitate des Prozessverlaufs - ohne eine Bewertung oder Ausführung der politisch-gesellschaftlichen Hintergründe des Falls.
Stefan Aust, von 1994 bis 2008 "Spiegel"-Chefredakteur, schrieb das Drehbuch zum Film und bezog sich ausschließlich auf Originalzeugnisse des Prozesses und Briefe der Angeklagten. Hauffs Film lässt viele Fragen offen, ermöglicht jedoch gleichermaßen beklemmende wie spannende Einsichten in das Innere eines Justizapparats, der von der politischen Brisanz der Materie offensichtlich überfordert war.
Der Film provoziert die Auseinandersetzung mit einem lange tabuisierten Kapitel deutscher Geschichte. "Stammheim" wurde 1986 auf der Berlinale unter Protest der Jury-Präsidentin Gina Lollobrigida mit dem Goldenen Bären ausgezeichnet.
endedaten
22.00 Uhr
Wiederholung:
Sonntag, 14. Februar 2010
2.15 Uhr
Spielfilm, BRD 1985
Regie: Reinhard Hauff
Mit Ulrich Pleitgen (Vorsitzender), Ulrich Tukur (Andreas Baader), Therese Affolter (Ulrike Meinhof), Sabine Wegner (Gudrun Ensslin), Hans Kremer (Jan-Carl Raspe), Hans Christian Rudolph (Verteidiger) u.a.
Richter: lebenslänglich - Traumberuf mit "der Freiheit eines Künstlers und der Sicherheit eines Beamten"
Für Proberichter Lars Fricke steigt der Druck. In wenigen Wochen endet seine Probezeit, dann wird sich entscheiden, ob er zum Richter auf Lebenszeit ernannt wird oder nicht. Für ihn ist Richter ein Traumberuf mit "der Freiheit eines Künstlers und der Sicherheit eines Beamten".
Dokumentarfilm von Sonia Otto und Dieter Ratsch, Deutschland 2005
Redaktion: SWR, Jutta Krug
BTW: Was macht eigentlich der frühere Richter und Senator Barnabas Schill?
"
"An das Gute im Menschen glauben"
Für Proberichter Lars Fricke steigt der Druck. In wenigen Wochen endet seine Probezeit, dann wird sich entscheiden, ob er zum Richter auf Lebenszeit ernannt wird oder nicht. Für ihn ist Richter ein Traumberuf mit "der Freiheit eines Künstlers und der Sicherheit eines Beamten".
Richter a. D. Rüdiger Warnstädt ist bereits seit einigen Jahren pensioniert. Zu Amtszeiten war er ein kontroverser und viel zitierter Amtsrichter. Er machte den Gerichtssaal zur Bühne. "Der ungekrönte König vom Amtsgericht" reist seit seiner Pensionierung als Autor von einer Lesung zur nächsten und berichtet aus seinem reichen Erfahrungsschatz.
Persönlichen An- und Einsichten
Den persönlichen An- und Einsichten der Richter gegenüber stehen die Erwartungen des Bürgers an das Urteil und die Folgen, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. So entsteht ein facettenreiches Bild der Menschen, auf die wir, die Bürger, bei der Suche nach Gerechtigkeit im Gerichtssaal treffen.
http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?query_string=richter&days_published=365&scsrc=1
Freitag, 5. Februar 2010
ohnehin schon zu viel 'political correctness' in der Welt".
Model will Schmuddel-Banker helfen
Top-Model Miranda Kerr will sich für den Erhalt des Jobs eines australischen Bankers einsetzen. Der Mann war zu Berühmtheit gelangt, weil er sich live im TV Nacktfotos von Kerr ansah.[...]
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2010/02/die-wahre-ursache-fur-den-finanzcrash.html
http://www.n24.de/news/newsitem_5819042.html
Donnerstag, 4. Februar 2010
100 Tage schwarz-gelber Irrsinn - 91% GROTTENSCHLECHT
Hier geht's zur "Fein-Abstimmug:
Die Grobabstimmung findet ohenhin bald in NRW statt.
Die MORGENPOST HAT SOGAR EINZELERGEBNISSE ;-)
100 Tage schwarz-gelber Irrsinn
Kommentar Den Aufbruch zu neuen Ufern hat sie uns versprochen. Stattdessen produziert die Koalition tagtäglich heilloses Durcheinander. Keine Regierung hat in so kurzer Zeit so viel Chaos angerichtet wie diese Ansammlung zerstrittener Politiker. Über all dem thront Angela Merkel - schweigend, kontur- und richtungslos. von Thomas Schmoll mehr
Schwarz-Gelbe Mehrheit in NRW auf der Kippe
Rund 100 Tage nach Amtsantritt steht die schwarz-gelbe Koalition im Bund denkbar schlecht da. Im "Stern"-Wahltrend fällt das Bündnis zurück. Doch damit nicht genug. Auch in Nordrhein-Westfalen, wo im Mai Landtagswahl ist, verlieren Union und FDP in der Wählergunst. mehr
http://www.jurablogs.com/de/go/ein-dreamteamhttp://www.jurablogs.com/de/go/abgelinkt-suche-dr-guido-westerwelles-broetchen
Verzweifelter und ratloser Justizminister: „Jugendkriminalität - Härtere Strafen oder neue Wege? Was tun?“
http://palme-elterntraining.net/aktuell.html
Aber auch schon in "Vaterlose Gesellschaft" Buch und SPIEGEL Titel 47/1997
Andererseits würde dann auch sehr schnell auch das inwzischen massenhafte autoaggressive Verhalten ("Schlitzen") bzw. die minmalistische Vorstufe (Taatoos ud Piercing) reduziert werden.
Man braucht sich doch nur Angelina Jolie und ihr Verhalten gegen den Vater Jon Voight und ihren Betr... Brad Pitt anzuschauen, als weibliches "Musterbeispiel" für PAS. Bei "Jungs" sieht das nur noch schlimmer aus.
Vielleicht also einfach Dr Franz mal zu einem geplanten "Spontan"-Referat einladen - oder eine Kohorte des Justiministeriums zum Männerkongress nach Düsseldorf 19./20.02.2010 schicken. ... Ist vielleicht billiger, äh preiswerter ...
„Jugendkriminalität - Härtere Strafen oder neue Wege? Was tun?“
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E I N L A D U N G
„Jugendkriminalität - Härtere Strafen oder neue Wege? Was tun?”
Brauchen wir eine Verschärfung des Jugendstrafrechts? Kann man kriminelle Jugendliche durch höhere Haftstrafen wieder auf den richtigen Weg leiten? Welche Maßnahmen ergreifen wir in Rheinland-Pfalz, um Jugendkriminalität zu bekämpfen?
Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger lädt herzlich zur Teilnahme an einer öffentlichen Diskussion ein
am 10. Februar 2010 um 18.00 Uhr
im Großen Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Koblenz,
Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz.
Nach einen Impulsreferat von Herrn Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger wird Herr Professor Dr. Dieter Rössner (Professur für Strafrecht und Kriminologie am Institut für Kriminalwissenschaften an der Philipps-Universität Marburg) einen einführenden Vortrag zur Thematik halten.
An der im Anschluss stattfindenden Diskussionsrunde unter Leitung von Herrn Ralf Bartz, Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, werden Herr Roger Lewentz, Staatssekretär des Innern, Herr Dr. Eberhard Schulte-Wissermann, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz, Herr Generalstaatsanwalt Erich Jung, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Herr Leitender Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach, Staatsanwaltschaft Mainz, sowie Herr Professor Dr. Dieter Rössner teilnehmen.
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Gepfeffert und -schmackvoll: Keine "Pfefferlendchen" in Rauchergaststätte
Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hat gegen die Betroffene wegen dieses Sachverhalts und wegen eines anderen angenommenen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) eine Geldbuße von insgesamt 350 Euro verhängt.
Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil ist erfolglos geblieben, soweit es um die Verurteilung wegen des Angebots der „Pfefferlendchen” ging.
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat in seinem Beschluss vom 27. Januar 2010 ausgeführt, dass der Vorwurf eines Verstoßes gegen § 10 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 NRSG berechtigt ist. Gaststätten seien nach § 7 Abs. 1 Satz 1 NRSG grundsätzlich rauchfrei. Für die Umsetzung und Einhaltung dieser Bestimmung habe der Gaststättenbetreiber zu sorgen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 NRSG). Dieser Verantwortung sei die Betroffene nicht nachgekommen. Es liege eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NRSG vor.
Ein Ausnahmetatbestand, der es der Betroffenen gestattet hätte, das Rauchen zu erlauben, habe nicht vorgelegen. Eine Raucherlaubnis für den Betreiber einer Gaststätte mit nur einem Gastraum mit einer Grundfläche von weniger als 75 qm habe nur bestehen können, wenn den Gästen lediglich einfach zubereitete Speisen als untergeordnete Nebenleistung angeboten wurden. Die von der Betroffenen zum Verzehr ausgegebenen „Pfefferlendchen” seien über den Leistungsumfang hinausgegangen, der für ein Speisenangebot in Rauchergaststätten gestattet ist. Nach dem damals maßgeblichen Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 30. September 2008 dem die heutige Gesetzeslage entspricht sei es in Rauchergaststätten als Ein-Raum-Schankwirtschaften nur gestattet, kleinere Speisen als untergeordnete Nebenleistung anzubieten. Die „Pfefferlendchen” seien nicht mehr unter diesen eingeschränkten Leistungsumfang zu fassen. Sie stellten eine vollständige Mahlzeit dar, die gewöhnlich als mit tägliche oder abendliche Hauptmahlzeit eingenommen werde. Nicht das Essen, sondern das Getränk sei in diesem Fall die Nebenleistung, so dass die Leistungen in einem für Speisegaststätten, nicht dagegen in einem für Schankwirtschaften typischen Verhältnis zueinander stünden. Die Betroffene hätte daher mit ihrem Speisenangebot das Lokal als rauchfreie Gaststätte betreiben müssen.
Die Beklagte könne sich auch nicht darauf berufen, der gesetzliche Bußgeldtatbestand werde dem Bestimmtheitsgebot nicht gerecht, da für einen Gaststättenbetreiber nicht hinreichend erkennbar sei, welche Speisen er in einer Rauchergaststätte anbieten dürfe. Der Betreiber einer Gaststätte könne dem Gesetzeswortlaut klar und eindeutig entnehmen, dass seine Einrichtung grundsätzlich rauchfrei zu sein hat, er für die Umsetzung und Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich ist und ein vorsätzliches oder fahrlässiges Zuwiderhandeln eine Geldbuße in bestimmter Höhe nach sich ziehen könne. Die von der Betroffenen als zu ungenau beanstandete Regelung des in Rauchergaststätten zulässigen Speisenangebots unterliege diesen Bestimmtheitsanforderungen nicht. Denn sie sei Bestandteil eines Ausnahmetatbestandes, der nicht am Bestimmtheitsgebot zu messen sei.
Die Fehlvorstellung der Betroffenen, ihr Speisenangebot sei mit dem gesetzlichen Ausnahmetatbestand vereinbar, schließe die Annahme vorsätzlichen Handelns nicht aus. Die fehlende Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, sei für die Betroffene vermeidbar gewesen und lasse daher die Vorwerfbarkeit des ordnungswidrigen Handelns nicht entfallen.
Da ein vom Amtsgericht angenommener weiterer Verstoß der Betroffenen gegen das Nichtraucherschutzgesetz aus Rechtsgründen nicht gegeben war, hat der Strafsenat das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Geldbuße betreffend die ordnungswidrige Gestattung des Rauchens neu festgesetzt. Der Strafsenat hat bei seiner Gesamtwürdigung eine Geldbuße von 200 Euro als angemessen angesehen.
Ein Rechtsmittel ist gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts nicht gegeben.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 27. Januar 2010 ist unter www.justiz.rlp.de (→ Rechtsprechung) veröffentlicht.
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27. Januar 2010
Aktenzeichen: 2 SsBs 120/09
§ 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz in seiner heutigen Fassung lautet wie folgt:
Rauchfreie Gaststätten
(1) Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sind rauchfrei. Dies gilt für alle Schank- oder Speiseräume sowie für alle anderen zum Aufenthalt der Gäste dienenden Räume einschließlich der Tanzflächen in Diskotheken und sonstigen Tanzlokalen in Gebäuden oder Gebäudeteilen.
(2) Die Betreiberin oder der Betreiber einer Gaststätte mit nur einem Gastraum mit einer Grundfläche von weniger als 75 m² kann das Rauchen erlauben. Voraussetzungen für einer Raucherlaubnis sind, dass
1. in der Gaststätte keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung verabreicht werden und
2. über die Raucherlaubnis durch deutlich wahrnehmbare Hinweise insbesondere im Eingangsbereich der Gaststätte informiert wird.
Oberlandesgericht Koblenz
Oberlandesgericht Koblenz: Keine "Pfefferlendchen" in Rauchergaststätte Donnerstag, 4. Februar 2010 08:57:24
Mittwoch, 3. Februar 2010
Die wahre Ursache für den Finanzcrash? - Zu spät auch für die Boss-Taste
Wie etwa in einem der Filme von Abraham/Abraham/Zucker muss man(n) auch hier auf das "Eigentliche", den "running gag" im Hintergrund achten .(bei ca. 1:10)..
Es sind wohl die Kurven von Miranda Kerr, die sich ertatppte "Händler" sich da anstatt der Zins- und Handelskurven anschaut.
http://www.youtube.com/watch?v=v1m8a4Jl4ZI&feature=player_embedded
..
Lachnummer - Der Banker und die Bikini-Kurve
Sperrige Zinsthemen sollten bei einem australischen TV-Sender vor laufender Kamera diskutiert werden. Offenbar zu langweilig für einen der anwesenden Investmentbanker - er schaute sich lieber Bikini-Fotos eines Supermodels an. Leider wurde er dabei gefilmt. Die Bank nimmt den Vorfall "sehr ernst", der Rest der Welt lacht darüber.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,675688,00.html
Niedrigere Besoldung trotz Beförderung verfassungsgemäß ? - Beschluss vom 4. 12. 2009, 10 A 10507/09.OVG
Nach dem seit 1. Januar 2008 geänderten Landesbesoldungsgesetz erhalten Beamte und Richter, welche in ein Amt ab der Besoldungsgruppe B 2 beziehungsweise R 3 befördert werden, für zwei Jahre nur das Gehalt der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe („Wartefrist”). Dementsprechend bezieht der Kläger, der vom Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 3) zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts (Besoldungsgruppe R 4) berufen wurde, zwei Jahre lediglich die Besoldung aus seiner bisherigen niedrigeren Besoldungsgruppe R 3. Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen und die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.
Das Oberverwaltungsgericht hat das Berufungsverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die von ihm verneinte Frage vorgelegt, ob die „Wartefrist” mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz in Einklang steht. Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden müssen, ob nach einer Beförderung in ein höherwertiges Amt von Verfassungs wegen sofort die höheren Dienstbezüge zu zahlen sind.
Beschluss vom 4. Dezember 2009, Aktenzeichen: 10 A 10507/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 7/2010
Die Apokryphen des STGB: § 203 ff
BILD online 29.01.2010:
"Pikante Randnotiz im Ehedrama: Wie BILD von der Staatsanwaltschaft München erfuhr, liegt gegen Sarah Kerns Anwalt Nikolaus Köhler-Freese eine Strafanzeige (sic!?)wegen Verletzung des Privatgeheimnisses vor. Er hatte bei einer Pressekonferenz das Vorstrafenregister von Goran Munizaba öffentlich gemacht und das Pamphlet an die anwesenden Medien verteilt. Gegenüber BILD wollte Köhler-Freese dazu keinen Kommentar abgeben."
Wenn schon einige Anwälte und -innen massive Probleme mit der wettbewerbsrechtlich richtigen Ausgestaltung ihres Briefkopfes zu haben scheinen, wie muss es da erst mit der Wahrung des Datenschutzes z.B. bei Kanzleiübernahmen aussehen.
Immerhin macht sich die RAK-München die Mühe auf ihren Seiten nochmals darauf hinzuweisen ... ;-)
http://www.rak-muenchen.de/534.html
Wir dürfen ja auf "jeden Fall" gespannt sein. Vielleicht entwickelt sich da ja eine "Marktlücke" bzw. ein neuer interner Markt... .