Dienstag, 9. Februar 2010

Selbstanzeige und/oder Blasphemie? - das deutsche Handwerk


Die neuen Kreationisten? Das findet man ja selten in "diesem unserem Land" - und immer seltener: dass mal jemand die VERANTWORTUNG für den ganzen Sch..., der auf dieser Welt existiert ohne Aufforderung und sanften Zwang für sich selbst reklamiert. - Und dann ist es auch wieder nicht richtig.

Warum man den Spot, den wir noch gar nicht geshen hatten (nur das absurde Plakat) allerdings aus dem Verkehr gezogen haben soll, bleibt schleierhaft. Einen "Zusammenhang" wie in der Diskussion (hier: http://www.youtube.com/watch?v=1TwIUgd7eb0) "entwickelt", zwischen deutschem Handwerk und "Haiti" erscheint dann doch arg "konstruiert".
Eher umgekehrt wird doch wohl ein Schuh draus:
Von Italien über New Orleans, Türkei, China und Haiti hätte es bei "Natur"-Katastrophen aller Art (Erdbeben, Orkane, etc.) wohl jeweils deutlich weniger Schäden gegeben, wenn mit deutschem Handwerk und Know How und nach deutscher Bauvorschriften udn "Maßstäben" errichtet worden wären ...

Sonntag, 7. Februar 2010

Die Regierung - "Geschnitten oder am Stück?"


Mitte Regiererei von ein Volk, datt is wie mitte Kindererziehungm nä - du weiß nie, obbet richtisch is, watte machs. Datt siehsse ers, wenn de Kinder groß sind - vorher bisse am grübeln: Soll ich se laufen lassen oder streng rannehm? Wie ich klein wa, hat mir unsere Mutter öfters ma eine geschmiert, nä, un später, wie ich mich drübber beklascht hab, hatse gesacht: Na und hattonix geschadet? Aber ich weisset nich, Sie ... Un son ganzes Volk, wenn einer drauf rumtrampelt, datt schadet ehmt doch, nä. Wenn ich regieren müßt, du liebe Zeit, kein Auge könntisch zumachen, ob datt auch alle richtisch wärm wattisch mach."...

S.119 - "Diktatur" in: Geschnitten oder am Stück?", 1986 (rororo)

Neu:

Im Vorfeld der anstehenden WM erinnert man(n) sich ohnehin an sie. Aber auch zur FDP-Krisensitzung und zum Abbebben unter dem Vorsitz des Nachfolgers von Jürgen W. (Welle/Wave/) Möllemann Dr. Guido "La Ola" Westerwelle.
Es/Sie paßt einfach immer ....

Apropos: WesterWELLE: Irgendwann zieht sich auch die größte Tsunami-Welle zurück - und hinterläßt en Bild der Verwüstung....


Eine Welle ist in der Physik ein räumlich und zeitlich veränderliches Feld, das Energie, jedoch keine Materie, durch den Raum transportiert.


Kreiswellen
Vereinfachte Darstellung einer Welle

Unterschieden werden mechanische Wellen, die stets an ein Medium gebunden sind, und Wellen, die sich auch im Vakuum ausbreiten können (beispielsweise elektromagnetische Wellen, Materiewellen, Gravitationswellen). Das Grundprinzip, dem jede Welle unterliegt, ist die (nicht notwendigerweise periodische) Umwandlung (Schwingung) zweier physikalischer Größen ineinander. Bei mechanischen Wellen sind dies im Allgemeinen kinetische Energie und potentielle Energie, bei elektromagnetischen Wellen Magnetfeld und elektrisches Feld. Direkt wahrnehmbare Wellen sind zum Beispiel Schallwellen, Wasserwellen und Licht.








Namensrecht und Heiliger Krieg: Nomen est omen? - Stolz und Vorurteil ...

Wie war das noch? "Kevin ist kein Name. sondern eine Diagnose." (So hieß es doch noch vor wenigen Wochen. - siehe unten - Die Engländer haben übrigens ähnliche Probleme mit "Wayne" et al. (z.B. wg. W. Rooney und Victoria nicht mehr positiv wie früher wg. Queen, sondern inzwischen NEGATIV wg. Zero-Size-Beckham ...)
Und jetzt Dschihad/Djschihad/Cihad????

"Interessante" (von "couragierte Ärztin" bis "Zulassung entziehen" alles dabei ...) Diskussion im Anschluß an den Bericht!

05.02.2010, 15:47
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Diskriminierung

Ärztin weist Jungen wegen Vornamen ab


zur Furcht vor islamischen/arabischen Familiennamen:

http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2009/11/zum-namensrecht-bei-sog.html

http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2008/06/9-uf-116-08-ach-wissen-sie.html


MarkenBlog | 20. September 2009 — Scharfe Sache: Markenkrieg um Wodka auf Wiener Boden Landet neues Logo für Halle (Saale) vorm Richter? Budweiser-Bier: EuGH lässt im Markenstreit alles offen Nestle Sued by Weight Watchers Over Ice Cream Trademark Claims AgfaPhoto wagt den Neustart Die Traditionsmarke Telefunken kehrt zurück Streit um Bezeichnung ‘Stadtwerke’ “Kevin ist kein Name, sondern eine Diagnose” …

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Die Rechtsanwäldin | 18. September 2009 — ... falschen Namen und das falsche Geschlecht hat: "Besonders „Kevin“ hat sich als stereotyper Vorname für einen ... Fragebogen fand sich der Kommentar „Kevin ist kein Name, sondern eine Diagnose!". Ungleiche Bildungschancen schon durch Vornamen?Studie zu ... dar, während Namen wie Chantal, Mandy, Angelina, Kevin, Justin oder Maurice eher mit Leistungsschwäche und Verhaltensauffälligkeit assoziiert werden. Besonders „Kevin“ hat sich als stereotyper Vorname für einen ... Kommentar „Kevin ist kein Name, sondern eine Diagnose!".Solche einseitigen Erwartungshaltungen könnten dazu führen, dass ... …

Nachnamen in Schweden Andersson ist blöd

Svensson, Johansson, Gustavsson, Andersson - viele Schweden haben auf ihre -sson-Namen keine Lust mehr. Deshalb legen sie sich Mittelnamen wie "Kolaautomat" oder neue Nachnamen wie „Mondtroll“ oder „Steuerbär“ zu. mehr

  1. Grüne Schweiz | Helvetisierung von Familiennamen

    13. Mai 2009 ... Weit über zweitausend Krasniqi und je eben so viele Gashi, Jovanovic, Markovic, Nikolic und Petrovic leben in der Schweiz . ...
    www.gruene.ch/.../gruene/de/.../helvetisierung.html - Im Cache - Ähnlich
  2. Grüne Schweiz | Helvetisierung von Familiennamen (Fortsetzung)

    Er stellt viele bürgerlich denkende Menschen vor die Wahl a) zuzugeben, dass Menschen mit ausländischen Namen in der Schweiz benachteiligt sind oder b) dem ...
    www.gruene.ch/.../gruene/.../helvetisierung2.html - Im Cache - Ähnlich

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SPIEGEL ONLINE | 16. September 2009 —Sophie und Alexander haben Glück: Ihre Lehrer halten sie für leistungsstärker als Kinder, die Chantal oder Justin heißen. Eine Studie zeigt, dass Grundschulpädagogen Vorurteile gegen bestimmte Vornamen hegen - und manche Kinder deswegen sogar als besonders verhaltensauffällig einstufen.…

Rechtsgutachten/Fatwa: FACEBOOK jetzt ohne Moslems?

Sheikh Abdel Hamid al-Atrash hat als einer der führenden Geistlichen Ägyptens die Mitgliedschaft bei FACEBOOK mittels FATWA (arabisch ‏فتوى‎ fatwā, pl. fatāwā)‎ ist ein islamisches Rechtsgutachten) als nicht vereinbar mit der Sharia und als zerstörerisch für die muslimischen Familien bezeichnet. Die Nutzer werden als "Sünder" bezeichnet. Dabei gibt er laut Daily News Ägypten diesem Social-Network die (Mit-)Schuld für die steigende eheliche Untreue und Scheidung wiederum unter Berufung auf ein Interview des Scheichs Abdel Hamid al-Atrash mit der in London erscheinenden Zeitung "Asharq Alawsat.

Es sei ein Instrument, das Familien zerstört, weil es (Ehe-)Frauen ermutige, Beziehungen mit anderen Leuten zu haben, die islamisches Sharia-Recht brechen, wird Atrash, der ehemalige Leiter der Fatwa Kommission Kairo an der Al-Azhar-Universität, zitiert.

"Während der eine oder andere der Ehegatten bei der Arbeit ist,verschwendet die andere in Online-Chats mit jemand anderem ihre Zeit unter Missachtung der Scharia."

Na, da wollen wir mal schauen, was mit denen passiert, die sich weiterhin bei FACEBOOK outen - womöglich auch noch ohne Schleier.

http://business.maktoob.com/20090000431458/Fatwa_forbids_Facebook/Article.htm?utm_campaign=Night-Newsletter&utm_medium=Main-News7&utm_source=Night-Newsletter&utm_content=

P.S.: Bestimmte andere speziell zur Kontaktanbahnung unter AraberINNEn und Moslem und Moslima (was ja nicht dasselebe ist!!!) als Zielgruppe zur HEIRATsanbahnung ausgerichtet, sind von den VAE bzw. Saudi-Arabien nicht zu erreichen - und ändern laufend ihre zusätzliche Zugangsadresse - bis auch die geblockt wird.... .

Samstag, 6. Februar 2010

Quatsch, Frankreich! LUXEMBURG!

N24 hat mal wieder keine Ahnung. Davon aber ganz viel - und meldet: 06.02.2010 | 11:14 Steuer-CD Übergabe in Frankreich geplant
Übergabe in Frankreich geplant

Der umstrittene Kauf von gestohlenen Schweizer Konto-Daten deutscher Anleger soll angeblich in Frankreich abgewickelt werden. Derweil soll es in Berlin eine erste Selbstanzeige gegeben haben.


Was für ein Quatsch!
Wir wissen es besser:
Im März ist Angela "Mutti" Merkel sowieso in der CD-Sammelstelle in Luxemburg und fordert heraus.
Und zwar ultimativ.
Da geht es dann in einem.
Droht ansonsten alle im Speckgürtel um Luxemburg wohnenden Bankmitarbeiter/-innen in Beugehaft zu nehmen.
Nicht nur die mit luxemburgischer Nationalität.
Die Übergabe findet im Niemandsland zwischen
deutschen und französischen Marken-Joghurts statt.
(Wenn Mutti sowieso ihre Einkäufe erledigt: Kaffee, Parfüm, Zigaretten, ...)
Im A.,... Auf dem Kirchberg.
Sozusagen in der Höhle der Löwinnen.
(siehe google-earth bzw. MSVirtual Earth)
USB-Sticks und Festplatten werden natürlich auch genommen.
Verraten Sie es nur nicht weiter.
Und verraten Sie auf jeden Fall nicht, von wem Sie es bereits am 06.02.2010 wussten. (Bloggeheimnis)

Schäuble sieht bereits das Bankgeheimins am Ende
http://www.news-infoline.com/nachricht/10353

Luxemburg kocht - wieder Stahl (Arbed/Mittal).

Die ehemaligen Kartoffelacker sollen renaturiert werden.
Der Codename "Sieglinde" weichkochend macht bereits die Runde.
Ackermann jetzt für nachhaltige Feldanlage und nachhaltiges Wachstum:
"Banker an die Pflugscharen."




Stammheim!

Stammheim
© ZDF Jens Wächter
Stammheim 1975 bis 1977: Das waren 192 Prozess-Tage gegen die Baader-Meinhof-Gruppe, den Kern der "Roten Armee Fraktion". Der Prozess ging in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein. - Reinhard Hauffs Spielfilm nach einem Drehbuch von Stefan Aust, dem späteren Chefredakteur des "Spiegel", wurde 1986 auf der Berlinale mit einem Goldenen Bären ausgezeichnet.

Sonntag, 14. Februar 2010
22.00 Uhr

Wiederholung:
Sonntag, 14. Februar 2010
2.15 Uhr
Credits
Stammheim
Spielfilm, BRD 1985
Regie: Reinhard Hauff
Mit Ulrich Pleitgen (Vorsitzender), Ulrich Tukur (Andreas Baader), Therese Affolter (Ulrike Meinhof), Sabine Wegner (Gudrun Ensslin), Hans Kremer (Jan-Carl Raspe), Hans Christian Rudolph (Verteidiger) u.a.


Berlinale kontrovers
3sat zeigt Spielfilme, die Festivalgeschichte schrieben
60 Jahre Berlinale - zum Jubiläum bringt die Berlinale-Retrospektive "Play It Again ...!" Meilensteine des Festivals zurück auf die Leinwand. 3sat begleitet die Retrospektive mit Filmen, die Berlinale-Geschichte geschrieben und für Kontroversen gesorgt haben - von Zuschauerbeschimpfungen über politische Eklats bis zu Pornografievorwürfen.

1986 mit dem Goldenen Bären ausgezeichneter Film

Stammheim 1975 bis 1977: Das waren 192 Prozess-Tage gegen die Baader-Meinhof-Gruppe, den Kern der "Roten Armee Fraktion". Der Prozess ging in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein. - Reinhard Hauffs Spielfilm nach einem Drehbuch von Stefan Aust, dem späteren Chefredakteur des "Spiegel", wurde 1986 auf der Berlinale mit einem Goldenen Bären ausgezeichnet.
Am 1. Juni 1972 werden die RAF-Terroristen Andreas Baader und Jan-Carl Raspe festgenommen, wenig später auch Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin. Nach Jahren der Isolationshaft im eigens für die Mitglieder der "Roten Armee Fraktion" (RAF) neu erbauten Hochsicherheitsgefängnis in Stuttgart-Stammheim beginnt am 21. Mai 1975 der Prozess gegen die Terroristen.
Schnell wurden Zweifel an Selbstmordversion laut Nachdem im Verlauf der Verhandlung viele Gesetzesänderungen erfolgen, lautet das Urteil am 28. April 1977 lebenslänglich für alle. Ulrike Meinhof ist zu diesem Zeitpunkt bereits fast ein Jahr tot - sie war am 9. Mai 1976 in ihrer Zelle erhängt gefunden worden. Doch schnell wurden Zweifel an der Selbstmordversion laut.
Nach der Befreiung der Geiseln einer entführten Lufthansa-Maschine in Mogadischu am 18. Oktober 1977 begehen auch ihre drei Gesinnungsgenossen in ihren Zellen kollektiven Selbstmord. Auch diese Todesfälle werden nie einwandfrei als Suizide nachgewiesen.
Filmische Rekonstruktion des Prozesses Regisseur Reinhard Hauff unternahm eine filmische Rekonstruktion des 192 Tage währenden Prozesses. Ausgehend von authentischen Protokollen und unter Verzicht auf jegliches fiktives Beiwerk beschränkt sich die Inszenierung bewusst auf wörtliche Zitate des Prozessverlaufs - ohne eine Bewertung oder Ausführung der politisch-gesellschaftlichen Hintergründe des Falls.

Stefan Aust, von 1994 bis 2008 "Spiegel"-Chefredakteur, schrieb das Drehbuch zum Film und bezog sich ausschließlich auf Originalzeugnisse des Prozesses und Briefe der Angeklagten. Hauffs Film lässt viele Fragen offen, ermöglicht jedoch gleichermaßen beklemmende wie spannende Einsichten in das Innere eines Justizapparats, der von der politischen Brisanz der Materie offensichtlich überfordert war.

Der Film provoziert die Auseinandersetzung mit einem lange tabuisierten Kapitel deutscher Geschichte. "Stammheim" wurde 1986 auf der Berlinale unter Protest der Jury-Präsidentin Gina Lollobrigida mit dem Goldenen Bären ausgezeichnet.
endedaten
Sonntag, 14. Februar 2010
22.00 Uhr

Wiederholung:
Sonntag, 14. Februar 2010
2.15 Uhr
Credits
Stammheim
Spielfilm, BRD 1985
Regie: Reinhard Hauff
Mit Ulrich Pleitgen (Vorsitzender), Ulrich Tukur (Andreas Baader), Therese Affolter (Ulrike Meinhof), Sabine Wegner (Gudrun Ensslin), Hans Kremer (Jan-Carl Raspe), Hans Christian Rudolph (Verteidiger) u.a.

Richter: lebenslänglich - Traumberuf mit "der Freiheit eines Künstlers und der Sicherheit eines Beamten"

Jugendrichterin Ruth Sieveking ist seit 30 Jahren im Amt und gilt als "Die Mutter des Amtsgerichts". Auch bei den jugendlichen Straftätern genießt sie hohes Ansehen, selbst wenn die Strafe mal härter ausfällt. Engagiert kämpft die 58-jährige für richterliche Unabhängigkeit und gegen Kritik von Medien und Politik. "Wenn wir nicht an das Gute im Menschen glauben, haben wir den Beruf verfehlt", sagt sie.

Für Proberichter Lars Fricke steigt der Druck. In wenigen Wochen endet seine Probezeit, dann wird sich entscheiden, ob er zum Richter auf Lebenszeit ernannt wird oder nicht. Für ihn ist Richter ein Traumberuf mit "der Freiheit eines Künstlers und der Sicherheit eines Beamten".

Sendedaten
Sonntag, 7. Februar 2010, 21.45 Uhr
Credits
Richter: lebenslänglich
Dokumentarfilm von Sonia Otto und Dieter Ratsch, Deutschland 2005
Redaktion: SWR, Jutta Krug

BTW: Was macht eigentlich der frühere Richter und Senator Barnabas Schill?

"

"An das Gute im Menschen glauben"

© SWR/Indifilm Lupe
Dr. Lars Fricke, Strafrichter
Jugendrichterin Ruth Sieveking ist seit 30 Jahren im Amt und gilt als "Die Mutter des Amtsgerichts". Auch bei den jugendlichen Straftätern genießt sie hohes Ansehen, selbst wenn die Strafe mal härter ausfällt. Engagiert kämpft die 58-jährige für richterliche Unabhängigkeit und gegen Kritik von Medien und Politik. "Wenn wir nicht an das Gute im Menschen glauben, haben wir den Beruf verfehlt", sagt sie.

Für Proberichter Lars Fricke steigt der Druck. In wenigen Wochen endet seine Probezeit, dann wird sich entscheiden, ob er zum Richter auf Lebenszeit ernannt wird oder nicht. Für ihn ist Richter ein Traumberuf mit "der Freiheit eines Künstlers und der Sicherheit eines Beamten".

Richter a. D. Rüdiger Warnstädt ist bereits seit einigen Jahren pensioniert. Zu Amtszeiten war er ein kontroverser und viel zitierter Amtsrichter. Er machte den Gerichtssaal zur Bühne. "Der ungekrönte König vom Amtsgericht" reist seit seiner Pensionierung als Autor von einer Lesung zur nächsten und berichtet aus seinem reichen Erfahrungsschatz.



Persönlichen An- und Einsichten

SWR/Indifilm Lupe
Richter a. D. Rüdiger Warnstädt
Lothar, 19, aus Schöneberg steht zum wiederholten Mal vor Gericht. Die Anklage: schwere Körperverletzung. Ob er auch dieses Mal eine Haftstrafe vermeiden kann, ist fraglich. Noch etwas anderes macht ihm Sorgen: Seine Verhandlung wird nicht - wie in den früheren Gerichtsverhandlungen geschehen - von Frau Sieveking geführt werden, zu der er ein großes Vertrauen entwickelt hat, sondern von einem ihm fremden Richter.

Den persönlichen An- und Einsichten der Richter gegenüber stehen die Erwartungen des Bürgers an das Urteil und die Folgen, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. So entsteht ein facettenreiches Bild der Menschen, auf die wir, die Bürger, bei der Suche nach Gerechtigkeit im Gerichtssaal treffen.

http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?query_string=richter&days_published=365&scsrc=1


http://www.ruedigerwarnstaedt.de/

Donnerstag, 4. Februar 2010

100 Tage schwarz-gelber Irrsinn - 91% GROTTENSCHLECHT

Die FTD läßt gerade über die Ehe, die im Himmel geschlossen wurde, wie weiland Daimler und Chrysler, abstimmen. 91 % haben wurden schwarz-gelb geärgert. Viel gesünder scheinen dagegen 2% der Befragten zu sein: Die finden die Arbeit "Hervrorragend"...weitere 2% "sehr gut".
Hier geht's zur "Fein-Abstimmug:
Die Grobabstimmung findet ohenhin bald in NRW statt.
Die MORGENPOST HAT SOGAR EINZELERGEBNISSE ;-)

100 Tage schwarz-gelber Irrsinn

Kommentar Den Aufbruch zu neuen Ufern hat sie uns versprochen. Stattdessen produziert die Koalition tagtäglich heilloses Durcheinander. Keine Regierung hat in so kurzer Zeit so viel Chaos angerichtet wie diese Ansammlung zerstrittener Politiker. Über all dem thront Angela Merkel - schweigend, kontur- und richtungslos. von Thomas Schmoll mehr

Schwarz-Gelbe Mehrheit in NRW auf der Kippe

Rund 100 Tage nach Amtsantritt steht die schwarz-gelbe Koalition im Bund denkbar schlecht da. Im "Stern"-Wahltrend fällt das Bündnis zurück. Doch damit nicht genug. Auch in Nordrhein-Westfalen, wo im Mai Landtagswahl ist, verlieren Union und FDP in der Wählergunst. mehr

http://www.jurablogs.com/de/go/ein-dreamteam

http://www.jurablogs.com/de/go/abgelinkt-suche-dr-guido-westerwelles-broetchen

Verzweifelter und ratloser Justizminister: „Jugendkriminalität - Härtere Strafen oder neue Wege? Was tun?“


Na, vielleicht einfach weniger "Alleinerziehung" durch überforderte Mütter. Weniger systematische Denunziation der Väter, mehr Erziehung durch die kostenlosen Väter anstatt Verziehung durch staatlich bzw. kommunal (Pleite!?!?!?) finanzierte "Professionelle", die man vor der "Emanzipation" doch auch nicht brauchte?!?!? Bisschen weniger bundesverdienstbekreuzigte, alleinerzogene Alice, weniger staatlich alimentierte Scheidungs- und Trennungsindustrie ... . Aber sicher wird der Holzweg, den man unter dem EInfluss einer kinderlosen Abteribungsbefürworterin auf einem toten Gaul beritt, weiter (besch)ritten.Und betoniert ... - aber es wird ein Holzweg bleiben.


Andererseits würde dann auch sehr schnell auch das inwzischen massenhafte autoaggressive Verhalten ("Schlitzen") bzw. die minmalistische Vorstufe (Taatoos ud Piercing) reduziert werden.
Man braucht sich doch nur Angelina Jolie und ihr Verhalten gegen den Vater Jon Voight und ihren Betr... Brad Pitt anzuschauen, als weibliches "Musterbeispiel" für PAS. Bei "Jungs" sieht das nur noch schlimmer aus.

Vielleicht also einfach Dr Franz mal zu einem geplanten "Spontan"-Referat einladen - oder eine Kohorte des Justiministeriums zum Männerkongress nach Düsseldorf 19./20.02.2010 schicken. ... Ist vielleicht billiger, äh preiswerter ...

„Jugendkriminalität - Härtere Strafen oder neue Wege? Was tun?“


Presseinformation und Einladungan die Medienvertreterinnen und Medienvertreter

und die Bürgerinnen und Bürger

Bitte in die Terminhinweise aufnehmen

E I N L A D U N G


„Jugendkriminalität - Härtere Strafen oder neue Wege? Was tun?”



Brauchen wir eine Verschärfung des Jugendstrafrechts? Kann man kriminelle Jugendliche durch höhere Haftstrafen wieder auf den richtigen Weg leiten? Welche Maßnahmen ergreifen wir in Rheinland-Pfalz, um Jugendkriminalität zu bekämpfen?

Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger lädt herzlich zur Teilnahme an einer öffentlichen Diskussion ein

am 10. Februar 2010 um 18.00 Uhr

im Großen Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Koblenz,

Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz.

Nach einen Impulsreferat von Herrn Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger wird Herr Professor Dr. Dieter Rössner (Professur für Strafrecht und Kriminologie am Institut für Kriminalwissenschaften an der Philipps-Universität Marburg) einen einführenden Vortrag zur Thematik halten.

An der im Anschluss stattfindenden Diskussionsrunde unter Leitung von Herrn Ralf Bartz, Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, werden Herr Roger Lewentz, Staatssekretär des Innern, Herr Dr. Eberhard Schulte-Wissermann, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz, Herr Generalstaatsanwalt Erich Jung, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Herr Leitender Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach, Staatsanwaltschaft Mainz, sowie Herr Professor Dr. Dieter Rössner teilnehmen.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz

Gepfeffert und -schmackvoll: Keine "Pfefferlendchen" in Rauchergaststätte

Ein Gastwirt, der in einer Rauchergaststätte eine vollständige Mahlzeit (hier: Pfefferlendchen) anbietet, verstößt gegen das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Bußgeldverfahren entschieden.Die Betroffene betreibt im Kreis Ahrweiler eine Gaststätte, in der sie das Rauchen erlaubt hat. In ihrer Speisenkarte bot sie als Spezialität des Hauses „Pfefferlendchen” zum Preis von 11,90 Euro an. Dieses Gericht besteht aus drei kleinen Schweinemedaillons in Pfeffersoße, Kroketten und Prinzessbohnen.

Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hat gegen die Betroffene wegen dieses Sachverhalts und wegen eines anderen angenommenen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) eine Geldbuße von insgesamt 350 Euro verhängt.
Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil ist erfolglos geblieben, soweit es um die Verurteilung wegen des Angebots der „Pfefferlendchen” ging.

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat in seinem Beschluss vom 27. Januar 2010 ausgeführt, dass der Vorwurf eines Verstoßes gegen § 10 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 NRSG berechtigt ist. Gaststätten seien nach § 7 Abs. 1 Satz 1 NRSG grundsätzlich rauchfrei. Für die Umsetzung und Einhaltung dieser Bestimmung habe der Gaststättenbetreiber zu sorgen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 NRSG). Dieser Verantwortung sei die Betroffene nicht nachgekommen. Es liege eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NRSG vor.

Ein Ausnahmetatbestand, der es der Betroffenen gestattet hätte, das Rauchen zu erlauben, habe nicht vorgelegen. Eine Raucherlaubnis für den Betreiber einer Gaststätte mit nur einem Gastraum mit einer Grundfläche von weniger als 75 qm habe nur bestehen können, wenn den Gästen lediglich einfach zubereitete Speisen als untergeordnete Nebenleistung angeboten wurden. Die von der Betroffenen zum Verzehr ausgegebenen „Pfefferlendchen” seien über den Leistungsumfang hinausgegangen, der für ein Speisenangebot in Rauchergaststätten gestattet ist. Nach dem damals maßgeblichen Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 30. September 2008 dem die heutige Gesetzeslage entspricht sei es in Rauchergaststätten als Ein-Raum-Schankwirtschaften nur gestattet, kleinere Speisen als untergeordnete Nebenleistung anzubieten. Die „Pfefferlendchen” seien nicht mehr unter diesen eingeschränkten Leistungsumfang zu fassen. Sie stellten eine vollständige Mahlzeit dar, die gewöhnlich als mit tägliche oder abendliche Hauptmahlzeit eingenommen werde. Nicht das Essen, sondern das Getränk sei in diesem Fall die Nebenleistung, so dass die Leistungen in einem für Speisegaststätten, nicht dagegen in einem für Schankwirtschaften typischen Verhältnis zueinander stünden. Die Betroffene hätte daher mit ihrem Speisenangebot das Lokal als rauchfreie Gaststätte betreiben müssen.

Die Beklagte könne sich auch nicht darauf berufen, der gesetzliche Bußgeldtatbestand werde dem Bestimmtheitsgebot nicht gerecht, da für einen Gaststättenbetreiber nicht hinreichend erkennbar sei, welche Speisen er in einer Rauchergaststätte anbieten dürfe. Der Betreiber einer Gaststätte könne dem Gesetzeswortlaut klar und eindeutig entnehmen, dass seine Einrichtung grundsätzlich rauchfrei zu sein hat, er für die Umsetzung und Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich ist und ein vorsätzliches oder fahrlässiges Zuwiderhandeln eine Geldbuße in bestimmter Höhe nach sich ziehen könne. Die von der Betroffenen als zu ungenau beanstandete Regelung des in Rauchergaststätten zulässigen Speisenangebots unterliege diesen Bestimmtheitsanforderungen nicht. Denn sie sei Bestandteil eines Ausnahmetatbestandes, der nicht am Bestimmtheitsgebot zu messen sei.

Die Fehlvorstellung der Betroffenen, ihr Speisenangebot sei mit dem gesetzlichen Ausnahmetatbestand vereinbar, schließe die Annahme vorsätzlichen Handelns nicht aus. Die fehlende Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, sei für die Betroffene vermeidbar gewesen und lasse daher die Vorwerfbarkeit des ordnungswidrigen Handelns nicht entfallen.

Da ein vom Amtsgericht angenommener weiterer Verstoß der Betroffenen gegen das Nichtraucherschutzgesetz aus Rechtsgründen nicht gegeben war, hat der Strafsenat das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Geldbuße betreffend die ordnungswidrige Gestattung des Rauchens neu festgesetzt. Der Strafsenat hat bei seiner Gesamtwürdigung eine Geldbuße von 200 Euro als angemessen angesehen.

Ein Rechtsmittel ist gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts nicht gegeben.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 27. Januar 2010 ist unter www.justiz.rlp.de (→ Rechtsprechung) veröffentlicht.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27. Januar 2010
Aktenzeichen: 2 SsBs 120/09

§ 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz in seiner heutigen Fassung lautet wie folgt:

Rauchfreie Gaststätten

(1) Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sind rauchfrei. Dies gilt für alle Schank- oder Speiseräume sowie für alle anderen zum Aufenthalt der Gäste dienenden Räume einschließlich der Tanzflächen in Diskotheken und sonstigen Tanzlokalen in Gebäuden oder Gebäudeteilen.

(2) Die Betreiberin oder der Betreiber einer Gaststätte mit nur einem Gastraum mit einer Grundfläche von weniger als 75 m² kann das Rauchen erlauben. Voraussetzungen für einer Raucherlaubnis sind, dass

1. in der Gaststätte keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung verabreicht werden und

2. über die Raucherlaubnis durch deutlich wahrnehmbare Hinweise insbesondere im Eingangsbereich der Gaststätte informiert wird.

Oberlandesgericht Koblenz

Oberlandesgericht Koblenz: Keine "Pfefferlendchen" in Rauchergaststätte Donnerstag, 4. Februar 2010 08:57:24

Mittwoch, 3. Februar 2010

Die wahre Ursache für den Finanzcrash? - Zu spät auch für die Boss-Taste

Arbeitsrecht: Die Bank nimmt es ernst und übel; die Welt lacht.
Wie etwa in einem der Filme von Abraham/Abraham/Zucker muss man(n) auch hier auf das "Eigentliche", den "running gag" im Hintergrund achten .(bei ca. 1:10)..
Es sind wohl die Kurven von Miranda Kerr, die sich ertatppte "Händler" sich da anstatt der Zins- und Handelskurven anschaut.

http://www.youtube.com/watch?v=v1m8a4Jl4ZI&feature=player_embedded
..







Lachnummer - Der Banker und die Bikini-Kurve

Sperrige Zinsthemen sollten bei einem australischen TV-Sender vor laufender Kamera diskutiert werden. Offenbar zu langweilig für einen der anwesenden Investmentbanker - er schaute sich lieber Bikini-Fotos eines Supermodels an. Leider wurde er dabei gefilmt. Die Bank nimmt den Vorfall "sehr ernst", der Rest der Welt lacht darüber.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,675688,00.html

Niedrigere Besoldung trotz Beförderung verfassungsgemäß ? - Beschluss vom 4. 12. 2009, 10 A 10507/09.OVG

Niedrigere Besoldung trotz Beförderung verfassungsgemäß? Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

Nach dem seit 1. Januar 2008 geänderten Landesbesoldungsgesetz erhalten Beamte und Richter, welche in ein Amt ab der Besoldungsgruppe B 2 beziehungsweise R 3 befördert werden, für zwei Jahre nur das Gehalt der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe („Wartefrist”). Dementsprechend bezieht der Kläger, der vom Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 3) zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts (Besoldungsgruppe R 4) berufen wurde, zwei Jahre lediglich die Besoldung aus seiner bisherigen niedrigeren Besoldungsgruppe R 3. Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen und die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.

Das Oberverwaltungsgericht hat das Berufungsverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die von ihm verneinte Frage vorgelegt, ob die „Wartefrist” mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz in Einklang steht. Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden müssen, ob nach einer Beförderung in ein höherwertiges Amt von Verfassungs wegen sofort die höheren Dienstbezüge zu zahlen sind.

Beschluss vom 4. Dezember 2009, Aktenzeichen: 10 A 10507/09.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 7/2010

Die Apokryphen des STGB: § 203 ff

Es ist schon interessant, wie mit einem (medialen) Schlag (Ermittlungswelle Fiskus holt zum großen Schlag aus ) bzw. zwei (medialen!) Schlägen (Siehe Fall Sarah Kern und Goran Munizaba) ehedem selbst völlig geheime Paragraphen über Geheimnisse in den Blickpunkt der Interessen gerückt werden.

BILD online 29.01.2010:
"Pikante Randnotiz im Ehedrama: Wie BILD von der Staatsanwaltschaft München erfuhr, liegt gegen Sarah Kerns Anwalt Nikolaus Köhler-Freese eine Strafanzeige (sic!?)wegen Verletzung des Privatgeheimnisses vor. Er hatte bei einer Pressekonferenz das Vorstrafenregister von Goran Munizaba öffentlich gemacht und das Pamphlet an die anwesenden Medien verteilt. Gegenüber BILD wollte Köhler-Freese dazu keinen Kommentar abgeben."

Wenn schon einige Anwälte und -innen massive Probleme mit der wettbewerbsrechtlich richtigen Ausgestaltung ihres Briefkopfes zu haben scheinen, wie muss es da erst mit der Wahrung des Datenschutzes z.B. bei Kanzleiübernahmen aussehen.

Immerhin macht sich die RAK-München die Mühe auf ihren Seiten nochmals darauf hinzuweisen ... ;-)

http://www.rak-muenchen.de/534.html


Wir dürfen ja auf "jeden Fall" gespannt sein. Vielleicht entwickelt sich da ja eine "Marktlücke" bzw. ein neuer interner Markt... .

Dienstag, 2. Februar 2010

Spitzenplatz für Rheinland-Pfalz beim Täter-Opfer-Ausgleich

"Eine moderne Justiz zeichnet sich dadurch aus, dass über die ausschließlich in Gerichtsverfahren möglichen Regelungsmöglichkeiten hinaus Wege eröffnet werden, Konflikte nicht nur zu regeln, sondern auch zu lösen. In Rheinland-Pfalz wird in vielen Bereichen ein besonderer Wert auf außergerichtliche Streitschlichtung gelegt. Im Strafrecht bietet der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) für Opfer und Täter eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines unparteiischen Dritten eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen. Seit Einführung des TOA im Jahr 1997 hat sich die Zahl dieser Verfahren in Rheinland-Pfalz kontinuierlich erhöht. Im bundesweiten Vergleich belegt Rheinland-Pfalz einen Spitzenplatz", unterstrich Justizminister Heinz Georg Bamberger heute bei der Berichterstattung im Ministerrat zum Sachstand bezüglich des TOA und dessen weiteren Perspektiven in Rheinland-Pfalz.

Im Jahr 2008 wurden in Rheinland-Pfalz bei 3.844 Strafverfahren ein TOA durchgeführt. Dies ist eine Steigerung um 642 Verfahren gegenüber dem Vorjahr. Die Konfliktparteien konnten sich dabei in 49 Prozent der Verfahren auf einen Ausgleich verständigen.





"Die bisherige stetige Steigerung der TOA -Verfahren in Rheinland-Pfalz beruht auch darauf, dass auf diese Verfahrensmöglichkeit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung gesondert hingewiesen wird. Dieses Thema wird sowohl in der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, im Rahmen der Tagungen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger (Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) als auch auf Tagungen der Deutschen Richterakademie sowie des landeseigenen Fortbildungsprogramms behandelt", betonte der Minister.



An Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldleistungen wurden 2008 in Rheinland-Pfalz von den Tätern 561.133 € an die Opfer gezahlt, das sind 249.107 € mehr als im Vorjahr.



"Der TOA ist mehr als Schadenswiedergutmachung. Er zielt auf eine umfassende Stärkung der Opferbelange. Von besonderem Vorteil ist, dass das Opfer einer Straftat nicht auf eine Rolle als Zeuge im Strafverfahren reduziert und mit der Tatverarbeitung allein gelassen wird. Vielmehr kann das Opfer dem Täter seine Gefühle wie Wut und Empörung deutlich machen. Der Täter erkennt im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs unmittelbar, welche Auswirkungen seine Tat auf das Opfer hatte. Der TOA fördert damit in hohem Maße den Rechtsfrieden. Deswegen wird die Landesregierung den TOA auch weiterhin vorantreiben und fördern", so Bamberger abschließend.

Hintergrundinformationen:

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) will zwischen Tätern und Opfern einer Straftat vermitteln und im Idealfall eine Versöhnung zwischen den Beteiligten herbeiführen. In der Regel wird der TOA dadurch eingeleitet, dass die Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren geeignete Fälle an eine Konfliktschlichtungsstelle zur Durchführung des TOA übermitteln. Vorraussetzung für die Durchführung ist zunächst die Bereitschaft sowohl des Täters als auch des Opfers. Im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen den Beteiligten, das von einem ausgebildeten Konfliktschlichter geleitet wird, stehen die Aufbereitung der Tat und deren Folgen. Der Täter hat sich gegenüber den Geschädigten zu erklären und immaterielle oder materielle Wiedergutmachung zu leisten. Die Konfliktschlichter überwachen die Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen und teilen den Justizbehörden die Ergebnisse mit. Der TOA sollte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen, um das Ergebnis als Entscheidungsgrundlage für eine Verf
ahrenseinstellung oder eine Strafmilderung berücksichtigen zu können.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz Dienstag, 2. Februar 2010 13:00:43
Täter-Opfer-Ausgleich


Bamberger: Spitzenplatz für Rheinland-Pfalz beim Täter-Opfer-Ausgleich

Die "Bank -CD", die CD-U und die Trittbrettfahrer - Wird Michael Billen Change- und Datenmanagementbeauftragter der BReg?

Während in der schneebedeckten katholischen Eifel die Gerüchte über das nachkarnevalistische Come- und Pack-Back des sich selbst schwerverletzenden MdL Michael Billen (CDU???) als persönlicher Aktenordner, Disk-Jockey, Meister für (H)Ausschlachtung und Beauftragten fürs Change- und Daten-Management von AngelaMerkel aufkommen, wollen im protestantischen Berlin die Gerüchte nicht verstummen, die CD sei gar nicht von der HSBC, sondern von der Credit Suisse. Ohne hier noch weitere Banken ins Gespräch bzw. Gerede zu bringen, wollen wir mal festhalten, dass es vielleicht am Nützlichsten wäre, gleich alle ins Gerede bzw. Gespräch zu bringen. Je mehr, desto mehr Selbstaufgaben .. ;-). Es ist halt alles nur eine Frage, wer die stärkeren Nerven hat.

Steuerdaten-CD

Wirtschaftsrat warnt Merkel vor Fehler

In der Union herrscht Unruhe wegen der Steuersünder-Daten: Wirtschafts- und Rechtsexperten in der CDU warnen, dass die Daten in einem Strafprozess unverwertbar wären. Indes erwähnt ein neuer Bericht die Credit Suisse als betroffene Bank. weiter

Steuerhinterziehung

Die Uhr tickt

Die Regierung will gestohlene Bankdaten aus der Schweiz kaufen. Mit einer Selbstanzeige kommen Steuersünder günstig davon – wenn sie sich beeilen. Von FOCUS-Online-Autorin M. Hutterer weiter

RA J. Melchior, Wismar | vor 15 Stunden — Zur Zeit tobt eine muntere Diskussion um das Für und Wider des Ankaufs einer CD durch unsere (?) Regierung mit - wohl illegal beschafften - Daten von Steuersündern. Gerne wird hier auch das Schla…

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Internet-Law | vor 12 Stunden —Die Bundesregierung soll und wird eine CD ankaufen, die (angeblich) Daten von 1500 deutschen Steuersündern enthält. Die vertraulichen Daten sollen von der schweizerischen Bank HSBC stammen. Politiker …

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Schweizer Konten: Steuersünder-CD soll von britischer HSBC-Bank stammen

SPIEGEL ONLINE — Der Informant verlangt angeblich 2,5 Millionen Euro, aber Finanzminister Schäuble könnte 100 Millionen Euro einnehmen: Der Staat muss entscheiden, Geld für eine CD mit den Namen von mehr als 1000 mutmaßlichen Steuersündern auszugeben. Die Daten stammen einem Zeitungsbericht zufolge von der britischen Großbank HSBC.

sueddeutsche.de — Schweizer Steuerbetrugs-Affäre Keine verbotenen Früchte, sondern Beweismittel Die Schweizer Banken agieren wie eine zweite Schweizer Garde und schützen kriminelle Steuerflüchtlinge. Der deutsche Staat hat den Schaden - und sollte deswegen die Informationen über die Bankkunden kaufen.

WELT ONLINE — Kaufen oder nicht kaufen? Angela Merkel hat sich für den Erwerb der Daten von möglichen Steuersündern in der Schweiz ausgesprochen. Es müsse alles versucht werden, um an die Daten möglicher deutscher Steuersünder heranzukommen. Zustimmung erhält sie in dieser Frage aus allen Parteien.

sueddeutsche.de — Schweiz: Deutsche Steuerhinterzieher Der Staat ist hier kein Hehler Mit den Daten der brisanten CD aus der Schweiz könnten viele Steuerhinterzieher entlarvt werden. Die Frage ist: Fördert oder verletzt es das Gemeinwohl, wenn der Staat das Material kauft? Entscheidende rechtliche Bedenken stehen dem Erwerb der Daten jedenfalls nicht entgegen.

FOCUS Online — Wer Beamte ins Drogenmilieu einschleust und Heroin ankaufen lässt, der muss auch eine Daten-CD fragwürdiger Herkunft erwerben dürfen, sagt Strafverteidiger Ulrich Ziegert. Von FOCUS-Online-Redakteurin C. Gesellensetter


Montag, 1. Februar 2010

Starke Zunahme bei Gewalttaten von Jugendlichen unter Alkohol



Starke Zunahme bei Gewalttaten von Jugendlichen unter Alkohol

Immer mehr Jugendliche begehen Körperverletzungen und Gewalttaten unter Alkoholeinfluss. Nach Angaben von elf Landeskriminalämtern stieg der Anteil in den letzten Jahren deutlich. [mehr zu: Starke Zunahme bei Gewalttaten von Jugendlichen unter Alkohol]


Starke Zunahme bei Gewalttaten von Jugendlichen unter Alkohol

Experten: Alkoholverbot unter 18 wirksames Mittel gegen Gewalttaten

EU-Gesundheitsbehörde und BzgA für höhere einheitliche Alterslimits

Mainz – Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ begehen immer mehr Jugendliche Körperverletzungen und Gewalttaten unter Alkoholeinfluss. Auf Anfrage lieferten elf der 16 Landeskriminalämter Vergleichszahlen, aus denen hervorgeht, dass der Anteil von alkoholisierten Jugendlichen an jugendlichen Tatverdächtigen bei Körperverletzungsdelikten und Gewalttaten in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. So stieg der entsprechende Wert in Rheinland-Pfalz von 10,6% (2000) auf 23% (2008), in Bayern von 10,8% (1996) auf 28,2% (2008), in Brandenburg von 9,6% (2000) auf 20,1% (2008), in Niedersachsen von 16,7% (2000) auf 21% (2008). Bislang werden diese Daten noch nicht deutschlandweit systematisch ausgewertet. Kriminologe Prof. Christian Pfeiffer betont gegenüber REPORT MAINZ: „Aus den polizeilichen Statistiken, aber auch aus unseren Dunkelfelduntersuchungen und aus internationalen Vergleichen können wir ablesen: wir haben in Deutschland ein massives Alkoholproblem bei jungen Menschen, das tendenziell größer geworden ist.“

[...]

Letzte Änderung am: 01.02.2010, 10.15 Uhr

Freitag, 29. Januar 2010

Wegweisend: Beate Merk belebt Organspendemarkt?

Interessant nicht nur, dass man in der Pressemitteilung des Ministeriums meint, das "CSU-Vize" statt "Ministerin" in den Titelhimmel heben zu müssen, sondern auch die Tatsache, dass wir alle im Unklaren gelassen werden, ob die Frau Ministerin das Schicksal aller Wegweiser teilt: den Weg zu weisen, ihn aber nicht mitzugehen. Wie steht es denn mit ihrem Ausweis? Hat sie selbst ein Spenderorgan? Oder vielleicht sogar mit einer demonstrativen prämortalen Organspende? Einem Nierchen vielleicht? In christlicher Nächstenliebe natürlich?!?!? (Kann man eigentlich den Religion des Empfängers selbst bestimmen oder ist das wie beim Blut?)

Sei's drum:

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Organspenden (PM 12/10 vom 28.01.10)

Sperrfrist 20.00 Uhr
CSU-Vize Beate Merk wirbt für Organspenden: "Etwa 12.000 Menschen in Deutschland warten auf Rettung durch ein Spenderorgan!"


Die bayerische Justizministerin und stellvertretende CSU-Parteivorsitzende Dr. Beate Merk rief heute bei einer Veranstaltung der Senioren-Union Rottal-Inn dazu auf, sich einen Organspendeausweis ausstellen lassen.

Merk: "Der Mangel an geeigneten Spenderorganen in Deutschland ist ein drängendes Problem, das in der Öffentlichkeit leider nicht immer ausreichend Beachtung findet. In Deutschland stehen etwa 12.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation und warten auf den erlösenden Anruf: „Wir haben ein Spenderorgan.“ Viele Menschen haben keinen Organspendenausweis, obwohl die Mehrheit der Deutschen nach Umfragen einer Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht. Nach geltender Rechtslage ist eine postmortale Organentnahme aber nur zulässig, wenn der Verstorbene dieser vor seinem Tod zugestimmt hat oder seine nächsten Angehörigen zustimmen."

Merk: „Hinter jeder Transplantation steht ein Schicksal, ein Mensch, eine Geschichte. Helfen Sie mit, dass möglichst vielen dieser Menschen geholfen werden kann. Organspende ist nicht nur gesellschaftlich notwendig, sondern auch ein Akt der christlichen Nächstenliebe. Holen Sie sich deshalb einen Organspendeausweis !““

Kostenlose Vordrucke für Organspendeausweise gibt es zum Beispiel im Internet, bei vielen Ärzten, Apotheken und Krankenkassen.



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Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München - Postanschrift: 80097 München
Pressesprecher: Anton E. Winkler Oberstaatsanwalt
Stellvertreter: Stefan Heilmann
Stellvertreterin: Dr. Stefanie Ruhwinkel
Tel: 089/5597-31 11 - Fax: 089/5597-23 32
E-Mail: presse@stmjv.bayern.de, Internet: www.justiz.bayern.de
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Erlaubte Entfernung aus dem Dienst - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Strafvollzugsbeamtin aus dem Dienst entfernt 11. 1.10 AZ 1186/09.OVG

Eine Strafvollzugsbeamtin, die mit einem drogenabhängigen Strafgefangenen eine Liebesbeziehung eingegangen ist und andere Dienstvergehen begangen hat, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die im Jahre 1973 geborene Beamtin stand als Justizvollzugsobersekretärin im Dienste des Landes Rheinland-Pfalz. Sie wurde als Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der Justizvollzugsanstalt Wittlich eingesetzt. Im Oktober 2005 ging die Beamtin eine Liebesbeziehung mit einem drogenabhängigen Strafgefangenen ein, der lediglich zur Durchführung einer Drogenentziehungstherapie auf Widerruf aus der Strafhaft entlassen war. Sie nahm ihn in ihre Wohnung auf. Von der Beziehung machte sie ihren Vorgesetzten keine Meldung. Des Weiteren duldete die Beamtin, dass der Strafgefangene ihr Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führte. Dabei begleitete sie ihn bei einer Fahrt zur Beschaffung von Drogen. Schließlich ging sie trotz Krankschreibung während des laufenden Disziplinarverfahren einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nach. Der Klage des Landes auf Entfernung der Beamtin aus dem Dienst gab bereits das Verwaltungsgericht statt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung der B
eamtin zurück.

Bereits durch das Eingehen einer Liebesbeziehung mit dem lediglich vorläufig entlassenen Strafgefangenen, seine Aufnahme in ihre Wohnung sowie das Verschweigen dieser Umstände gegenüber dem Dienstherrn habe die Beamtin ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen. Dies gelte umso mehr, als sich der Strafgefangene nach dem Abbruch seiner Drogenentziehungstherapie nicht bei ihr hätte aufhalten dürfen, sondern seine Reststrafe hätte antreten müssen. Durch ihr Fehlverhalten habe sie sich erpressbar gemacht und sei deswegen zum Sicherheitsrisiko geworden. Eine weitere erhebliche Dienstpflichtverletzung stelle das zweimalige Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis dar. Darüber hinaus habe sie während des Disziplinarverfahrens ohne die erforderliche Genehmigung eine Nebentätigkeit ausgeübt, obwohl sie dienstunfähig erkrankt gewesen sei. Wegen der Schwere der Dienstvergehen könne der Dienstherr nicht mehr darauf vertrauen, die Beamtin werde in Zukunft ihre Dienstpflichten beanstandungsf
rei erfüllen. Deshalb müsse sie aus dem Dienst entfernt werden.


Urteil vom 11. Januar 2010, Aktenzeichen: 3 A 11186/09.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 5/2010

Vor freilaufenden Rosenmontagszügen in katholischen Regionen Deutschlands wird (online) gewarnt! - 4 K 536/09.KO

Besondere Sorgfaltspflicht für Halter von PKW während 5. Jahreszeit. Diese Rück- und Vorsicht gilt auch und insbesondere für Un- und Angehörige anderer unfanatischer Religionsgruppen zum Schutze der im (Ver-)Schwinden begriffenenen Minderheit der Katholiken in Deutschland.

"Streit um Abschleppkosten

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010, 4 K 536/09.KO)"

Der Halter eines Pkw, der dieses am Rosenmontag in einem verkehrsberuhigten Bereich in Koblenz abgestellt hatte, ist verpflichtet, die Kosten für das beabsichtigte Abschleppen des Pkw zu zahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger parkte am Rosenmontag gegen 09:30 Uhr seinen Pkw in der im Zugweg des Rosenmontagszuges liegenden Görgenstraße in Koblenz in einem gekenn-zeichneten verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der zum Parken gekennzeich-neten Flächen. Nachdem der ermittelte Halter nicht erreicht werden konnte, veran-lasste die beklagte Stadt gegen 11:05 Uhr das Abschleppen des Fahrzeugs. Als das Fahrzeug schon abschleppfertig unterbaut war, erschien der Kläger vor Ort und entfernte selbst sein Fahrzeug. Die Beklagte forderte für den abgebrochenen Abschleppvorgang Kosten vom Kläger.



Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Kläger Klage vor dem Verwal-tungsgericht Koblenz und verwies zur Begründung u. a. auf seinen Ausweis für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Er trug vor, er habe das Fahrzeug in der Görgenstraße abgestellt, um einen Arzttermin wahrzunehmen. Der angetroffene Arzt habe ihm jedoch mitgeteilt, dass der Praxisbetrieb ruhe und daher für die gewünschte Behandlung eine Zusatzvergütung anfalle.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger, so die Richter, habe die erhobenen Kosten zu zahlen. Die Stadt sei berechtigt gewesen, das Abschleppen des Fahrzeugs anzuordnen, da das Parken im verkehrsberuhigten Bereich außer-halb von zum Parken gekennzeichneten Flächen grundsätzlich einen Verkehrs-verstoß darstelle. Der Kläger könne sich hier nicht darauf berufen, dass auf Grund der ihm erteilten Ausnahmegenehmigung kein Verkehrsverstoß vorgelegen habe. Dies setze nämlich voraus, dass es für ihn zu einem nachvollziehbaren Zweck erforderlich gewesen wäre, in der Görgenstraße zu parken. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Der Kläger habe zur Überzeugung des Gerichts am Rosenmontag nicht die benannte Arztpraxis aufgesucht. Der als Zeuge vernommene Arzt habe schlüssig, widerspruchsfrei und überzeugend dargelegt, dass er sich an diesem Tag nicht in Koblenz aufgehalten habe und in der Praxis an diesem Tag keine Mitarbeiterin in der Praxis gewesen sei. Der Kläger habe hingegen keine Belege vorgelegt oder Zeugen benannt, die die Aussage des Arztes in Zweifel ziehen könnten.

Die Anordnung der Beklagten, den Pkw abzuschleppen, sei auch nicht unverhältnismäßig gewesen. Im verkehrsberuhigten Bereich sei das Abschleppen von Kraftfahrzeugen gerechtfertigt, ohne dass es der Feststellung einer konkreten Verkehrsbehinderung bedürfe. Anhaltspunkte dafür, von diesem Grundsatz abzuweichen, hätten nicht bestanden. Vielmehr sei die Abschleppmaßnahme im Hinblick auf den bevorstehenden Rosenmontagsumzug geboten gewesen.



Gegen diese Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Zulassung der Berufung beantragt werden.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010, 4 K 536/09.KO)"

Tata - Tata -Tata!! Allah! Hellau, Hallal und Heilei! Narhhallamarsch!

Wer immer noch nicht genug von solchen Meldungen über den Krieg der Gartenzwerge hat, für den gilt auch nach dem Aschermittwoch (alternativ>>>>>>>>>>>>>>>>>>>).

"Unter der Adresse www.justiz.rlp.de im Bereich Presse steht Ihnen jetzt auch ein Newsmailer zur Verfügung. Sie können sich dort für den laufenden Bezug der Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Koblenz anmelden."

Verwaltungsgericht Koblenz

Da findet man dann - außerhalb der Session - sowas:
11.12.2009 | Internationaler Tag der Menschenrechte

Bamberger: Sensibel bleiben für jede Form der Aushöhlung, Bedrohung oder Nichtbeachtung der Menschenrechte

"Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Seitdem ist dieser Tag in jedem Jahr auch für uns Anlass, die Menschenrechte zu feiern, über sie nachzudenken und sie als Gegenstand und Ziel politischen Handelns zu bewahren", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte.[...]