Donnerstag, 10. Dezember 2009

Markus Lanz (ZDF) lädt "Entsorgte Väter" zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Sensibel bleiben für jede Form der Aushöhlung, Bedrohung oder Nichtbeachtung der Menschenrechte

"Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Seitdem ist dieser Tag in jedem Jahr auch für uns Anlass, die Menschenrechte zu feiern, über sie nachzudenken und sie als Gegenstand und Ziel politischen Handelns zu bewahren. Auch unsere Gesellschaft muss sich immer wieder des Wertes dieser fundamentalen Grundrechte bewusst sein und sensibel bleiben für jede Form ihrer Aushöhlung, Bedrohung oder Nichtbeachtung", betonte << (na, wer wohl? ein ausgewachsener Justizminister - und das nach der wiederholten Watschen (diesmal 22028 /04 - ZAUNEGGER gegen Deutschland) seitens des EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS FÜR MENSCHENRECHTE /EUROPEAN COURT FOR HUMAN RIGHTS in Straßburg letzte Woche

(siehe MARKUS LANZ (ZDF - heute Abend http://m.zdf.de/einzelsendung/20/0,7035,7458132,00.html) auch anwesend Douglas Wolfsperger Autor des Films "Der entsorgte Vater")

- laut Pressemitteilung Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Internationaler Tag der Menschenrechte


Bamberger: Sensibel bleiben für jede Form der Aushöhlung, Bedrohung oder Nichtbeachtung der Menschenrechte

Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte.

>>"Unsere deutsche Verfassung, das Grundgesetz, betont die Bedeutung der Menschen- und Bürgerrechte, indem sie sie an allererster Stelle nennt. Nur wo und soweit die Menschenrechte geachtet und geschützt werden, ist die Lebenswelt der Menschen in einer guten Ordnung. Wir müssen jede Kraftanstrengung in Kauf nehmen, um den Menschenrechten zu jeder Zeit, an jedem Ort, Geltung zu verschaffen", so der Minister abschließend."<<

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz

An jedem Ort, zu jeder Zeit ?!?!? - Och nö, es reicht eigentlich schon da wo man für die Kinder wirken kann. HIER in Deutschland - oder im kleinen Rheinland-Pfalz.

Wie war das mit dem Splitter und dem Balken?

Ein oder der "Shortcut to justice" wäre einfach GERECHTIGKEIT UND MENSCHENRECHTE nicht nur im eigenen Land zu proklamieren und sie bei anderen zu reklamieren, wenn man sie auch einführt und lebt.
Dann erübrigt sich auch ein blamabler Gang=Umweg über Straßburg... .

vor 3 Tagen —Lanz kocht nicht, er läßt diesmal auch nicht kochen, sondern hat sich, als getrennt lebendem Vater ohne (zumindest nicht nach außen dringenden) Probleme, die zwei Hauptprotagonisten des Jahres 2009 zum Thema "Opfer Kind" ZAUNEGGER (Gewinner gegen den Dauerrechtsverletzer Deutschland in Verlängerung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 3.12.2009 ) und Wolfsperger (Aktueller Film: "De…

»

BTW:

am Sonntag, den 13. Dezember 2009 um 18.00 Uhr, berichtet ML Mona Lisa über das folgende Thema:

WER IST MEIN VATER?
Das Bekenntnis des Journalisten und Verlegers Jakob Augstein kommt für die Öffentlichkeit völlig überraschend: Nicht der 2002 verstorbene "Spiegel"-Herausgeber Rudolf Augstein ist der leibliche Vater von Jakob, sondern der Schriftsteller Martin Walser. Stöbert man weiter in Verwandtschaftsverhältnissen bekannter Persönlichkeiten wird schnell klar: Jakob Augstein ist kein Einzelfall. Viele vermeintliche Väter, sind nicht wie angenommen tatsächlich die biologischen Erzeuger des Nachwuchses. Forschen verunsicherte Kinder später nach ihren leiblichen Vätern, erfahren sie nicht selten: Vater unbekannt. Aber warum ist gerade die Suche nach den eigenen Wurzeln
so wichtig? Mona Lisa geht am Sonntag, den 13.12.2009 dieser Frage nach.




Sexsucht? Hypersexualität?Tiger Woods? Lächerlich?

Unverschämtheit! - Wer glaubt, sich über die augenblicklich dramatische Situation rund um Tiger Woods (Der GOLFer und die 7,8,9, 10 Geißlein.) amüsieren zu müssen glaubt, im Übrigen bei ungesicherten Informations- und Beweislage, ist sich offensichtlich nicht bewußt, dass Hypersexualität/Sexsucht (noch) kein Verbrechen ist, sondern eine Krankheit.
Eine anerkannte übrigens:

Wer sie also nicht kennt, nicht mal das weiss, weiss nicht, wie wir anonymen sexoholics leiden ....

Man/frau lese also zunächst WIKIPEDIA [Hypersexualität]bevor man/frau lacht:

Ansonsten gilt natürlich unsere alte Schwarzfuß-Indianer-Weisheit:

"Manitou*, bewahre mich davor,
jemanden zu beurteilen
, bevor ich nicht einen Tag in seinen Mokassins gegangen bist.**

* Großer Geist
* Mokassins sind absatzlose Schlupfschuhe (Die Analogie zu seinen Kondomen werden Sie ja wohl noch selbst schaffen.

Einordnung nach ICD-10

In der Krankheiten-Klassifizierungsliste der Weltgesundheitsorganisation namens ICD-10 kann die Hypersexualität unter verschiedenen Diagnoseschlüsseln kategorisiert werden. Die wichtigsten werden unter dem Kapitel F52 („Sexuelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit“) erwähnt:

  • F52.7 als „Gesteigertes sexuelles Verlangen“ bzw. als Satyriasis (Mann) oder Nymphomanie (Frau)
  • F52.8 als „Sonstige sexuelle Funktionsstörung, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit“
  • F52.9 als „Nicht näher bezeichnete sexuelle Funktionsstörung, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit“
  • F63.8 als „Störung der Impulskontrollen“

Sündig wie der Tod? Jura-Bachelorette bolognese oder schon/noch echte Anwältin

Über anwaltliche "Todsünden" und andere Liederlichkeiten ...

Was braucht Deutschland Bacheloretten, wenn es solche (noch) zugelassenen, aber zu lässigen, todsündigen Anwältinnen zumindest auf den in Deutschland lebenden Teil der Menschheit los- und bei allen OLG zuläßt?
Die zu allem Überfluß ihren anwaltlich in der Angelegenheit zunächst nicht vertretenen Gegnern auch noch ein Jura-Studium (an der Fernuni Hagen?) als Therapie für vermeintlich hochgardig gestörte Gegner vorschlagen .... . Es sind doch so schon zu viele (auch wenn 14% aufgeben)! - und wie hier - aus den Briefköpfen der Sozietät und den Blicken und dem Gerichtsgewusel ("Sie hat sich stets bemüht, den an Sie herangetragenen Mandaten ... ) verschwinden.

Wir bleiben dabei:

Es sind so schon und offensichtlich einfach zu viele

(Nur mal einfach so als Strafrechts-Quickie zwischendurch, liebe Bachelor/etten: § 203 (1) Nr.3)

Solche Fälle auch - mit den (Brief-)Köpfen des Grauens - gefühlte 20% - (1) (2) (3) sind allerdings dagegen nur nervig und "relativ" harmlos. Gefühlte 20% kriegt man auch mit EINEM einstweiligen Verfügungsverfahren (Beschluss, Az. 42 HK O 345/09 LG Dresden) und BRAK-Mitteilung (schon 2/2009 -PDF) so schnell nicht weg. Höchstens in gemeinsamer Anstrengung ... . Denn die Selbstreinigungskräfte des Marktes scheinen auch hier nicht zu funktionieren. (Vielleicht wären DAS ja mal Fälle für die Massenabmahner ;-) - Streitwert(e): 6000 Euro!)

BTW: Muss es wirklich "DAR" oder nicht besser und konsequent doch "DAL" (Dümmster anzunehmender lawyer in Anlogie zu "Dümmster anzunehmender User" heißen?

Also:

Wie entsorgt frau/blonde Anwältin eine Email, die sie

a) ausgedruckt
b) "ungelesen, aber in jedem Fall unbeachtet" (Mandant also nicht mal informiert?)
c) geantwortet

hat?
(an den noch nicht vertretenen Gegner:)
"... ich hatte Ihnen bereits vor geraumer Zeit mitgeteilt, dass der von Ihnen umfangreichst fabrizierte Müll - zumeist ungelesen, in jedem Falle jedoch unbeachtet - in unserem Altpapiercontainer landet. [...] sic!
... wenn Sie bei der Korrektur hinsichtlich Rechtsprechung und der Grammatik ..." (gemeint war wohl Rechtschreibung!)
... Noch nicht mal ein Fünkchen Respekt oder Anerkennung kann ich für Sie und Ihre hochgradig gsetörte Persönlichkeit aufbringen. Die einzigen Emotionen, die ich für Sie und ihre Machenschaften entwickeln konnte, sind Mitleid und Bedauern und der Gedanke, dass Ihnen in der Tat nicht mehr zu helfen ist. Vielleicht sollten Sie sich überlegen, mit der neu gewonnenen Zeit noch ein Jurastudium zu absolvieren. ..."

Mal schauen, was die Anwaltskammer und STA so als Antworten zu bieten haben (und wann!), zumal die Blondine ja auch im weiteren Verlauf der Suada in Email-Form als Schriftsatz an den in dieser Sache zunächst nicht vertretenen Gegner ohnehin INZWISCHEN ohnehin schon etwas (brief)kopf- und mandantinnenlos wirkt. (An andere Stelle meinte ihre Ex-Mandantin aus diesem Gesamt-Fall, sie habe die neue (inzwischen wohl 4.) Anwältin, weil ihr Ex-Gatte "ja alle anderen platt gemacht habe".

Nicht nur deshalb interessant dabei auch der Hinweis an den Gegner (u.a. wurde der Trennungsunterhalt inzwischen rückwirkend bis zum Trennungszeitpunkt aufgehoben, es gibt keinen nachehelichen Unterhalt), der in diesem erbitterten Rosenkrieg trotz aller Verfahren, mit denen er wiederum überzogen wurde (ohne allerdings an jenen Steher und wohl Rekordhalter heranzukommen), bisher rechtlich unbeschadet daraus hervorging und nur noch des alleinigen Sorgerechts für das gemeinsame Kind entbehrt: "Die einzigen Emotionen, die ich für Sie und Ihre Machenschaften entwickeln konnte, sind Mitleid und Bedauern und der Gedanke, dass Ihnen in der Tat nicht mehr zu helfen ist. Vielleicht sollten Sie sich überlegen, mit der neu gewonnenen Zeit noch ein Jurastudium zu absolvieren..." - Was ist DAS denn? Ein Jura-Studium an der Fernuni Hagen als therapeutische Hilfe Selbsthilfe für jemanden, dem ohnehin nicht mehr zu helfen ist?)

Als "Todsünde" (peccatum mortiferum) bezeichnete ein Vertreter eines christlich-südlichen Kammerbezirks - laut Handakte >>>- in religiöser Beschlagenheit eine solche Schandtat. Und "Todsünden", mal 8 mal 7 (Man erinnert sich dunkel und angwidert (natürlich) an den Film mit Brad Pitt und Gwynneth Paltrow an der Zahl aber nie mehr, sind das Heftigste (War der Blondschopf nicht nachher abgetrennt in einer Kiste?), was die katholische Kirche und der dortige oberste Gerichtshof ("Jüngstes Gericht") im Strafrechtskatalog für die Ewigkeit so zu bieten hat. Doch er, der Kammervertreter, erklärt nicht, was für Datenvergehen durch Anwältinnen an der Stelle dafür von Benedikt rausgeschmissen wurde.
(Egal wie, sie sind immer nach Ich-Bezogenheit gestaffelt. So ist und bleibt Stolz wohl dauerhaft vorn beim Ranking von Deutschlands sündigsten Sünden immer vorn. - Und davon ist in dem "Schriftssatz" - siehe unten - genügend zu lesen, wie auch von Verleumdung... .)

Letzter Stand vorher war >>>>:
"

Im 7. Jh. wurde die Traurigkeit durch die Trägheit ersetzt.

Gegenwärtig listet die katholische Kirche folgende sieben Tod- bzw. Hauptsünden auf (KKK Nr. 1866):

  1. Stolz,
  2. Habsucht,
  3. Neid,
  4. Zorn,
  5. Unkeuschheit,
  6. Unmäßigkeit,
  7. Trägheit oder Überdruß.

An anderer Stelle werden als "schwere Sünden" Glaubensabfall, Mord, Ehebruch, schwere Verleumdung, Verweigerung von Hilfe in Lebensgefahr usw. aufgeführt."

Mittwoch, 9. Dezember 2009

STERN-Stunde: Guttenberg-Rücktritt "politisch angemessen"?

Doch wohin (noch) zurücktreten, wenn man schon mit dem Rücken an der Wand steht bzw. hingestellt wurde? Okay, es gibt für alles eine Ab-trittsmöglichkeit. Dann halt zur Seite treten.

Fragen über Fragen für "Jugend forscht" ...
Jetzt auch von und zu Guttenberg im Spannungsfeld (alless) überblicken und (nichts) übersehen.
Überblickte oder übersah er den Roten-Kreuz-Bericht? Kommt jetzt der Heiße-Luft-Angriff und die Rückwärtsverteidigung?

Wird jetzt ein Rotationsministerium eingeführt? Läßt Guttenberg doch Brüderle den Vortritt beim Rücktritt? (STERN: "Hauptsache Haltung!" - den Rekord von Jung schafft er eh nicht mehr.)

Wir geben schon mal Durchhaltungs-Parolen zum Latrine-Paroli-Bieten aus "Die Zwei"

Die Zwei - Ihre besten Sprüche

für Euer Durchlaucht, den AC/DC-Brett Sinclair der deutschen Politik, aus. Kostenlos.

  • Euer Lordschuft erinnern sich?
  • Euer Merkwürden
  • Euer Wirtschaft, wieder so distinguiert heute

Luftangriff in Afghanistan

Guttenberg übersah Rot-Kreuz-Bericht zu Kundus

Das Image des Polit-Stars hat gelitten. Schuld daran sind seine vorschnelle Bewertung des Luftangriffs von Kundus und sein anschließender Rückzieher. Eine Stellungnahme des Internationalen Roten Kreuzes wirft neue Fragen zur Rolle des Verteidigungsministers auf. [ftdoline]


Karl-Theodor zu Guttenberg: Hauptsache, Haltung! - Politik | STERN.DE

Der Weg des jungen Wirtschaftsministers Karl-Theodor zu Guttenberg nach oben: eine Geschichte über Elite in Deutschland.
www.stern.de/.../karl-theodor-zu-guttenberg-hauptsache-haltung-655972.html
  1. Luftangriff in Kundus: Bericht des Roten Kreuzes bringt Guttenberg ...

    9. Dez. 2009 ... Doch laut Stern lag Guttenberg zu diesem Zeitpunkt bereits ein Bericht vor, demzufolge der Angriff nicht im Einklang mit dem Völkerrecht ...
    www.welt.de/.../Bericht-des-Roten-Kreuzes-bringt-Guttenberg-in-Not.html - vor 2 Stunden gefunden
  2. Afghanistan-Einsatz: Guttenberg verspricht dem Volk Klartext ...

    Es habe sich gezeigt, so Guttenberg im stern, "dass man in Afghanistan an seine Grenzen stößt, wenn man von einer Demokratie westlichen Stils zu träumen ...
    wap.stern.de/op/stern/de/ct/-X/...Guttenberg.../1520867/ - Im Cache
  3. Luftangriff von Kundus: Rot-Kreuz-Bericht belastet Guttenberg ...

    Trotz seiner jüngsten Kehrtwende: Seine vorschnelle Aussage zum Luftangriff von Kundus hat stark am Image von Karl Theodor zu Guttenberg gekratzt.
    wap.stern.de/op/stern/de/...Guttenberg/.../home/ - vor 3 Stunden gefunden

http://news.google.com/news?client=opera&rls=de&q=stern%20guttenberg%20stern&sourceid=opera&oe=utf-8&um=1&ie=UTF-8&sa=N&hl=de&tab=wn

Die Rechte der Anderen: Lehrerinnen fordern gleiche Bezahlung - in Saudi Arabien

Auf was für Pfefferminzteeideen kommen DIE denn jetzt?

Gestern noch froh überhaupt unterrichten zu dürfen. Was kommt morgen? Das Recht auf Abtreibung, eigenes Konto, Recht auf Orgasmus und erfülltes Sexualleben, Botox, 2.-3.-4. Ehemann, Liebhaber, einen jüngeren gar?

Dem muss Einhalt geboten werden. SOFORT! Sonst heißt bald auch in Saudi-Arabien: Sand unter.

Saudi women teachers demand equal pay

Two-year campaign for equal rights saw improvements for men but women still worse off -paper.


Zum Beitrag:
Saudi women teachers demand equal pay

Die arme Polizei. - Der arme Polizist - Heutzutage. Mütze oder Pickelhaube!? Im Stechschritt vorwärts in die Vergangenheit

Früher. Ach früher, da war alles besser. Selbst die schlechten Meldungen - über die Polizei (in Rheinland-Pfalz). Die gestrige Meldung über die teuer bezahlten Kinderpornos (Anwärtbezüge) und die Entscheidung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts haben uns daran erinnert, wie harmlos noch 2002 die Meldungen waren:

Daher der Recall eines Fundstücks der Woche (5/2002 Deutsche Polizei LandesJournal Seite 4) ausdeden Weiten des Google-Universums:

KLEIDERORDNUNG:

Mütze oder Pickelhaube!?

Im Stechschritt zurück zu Preußens Gloria 

(ganz als PDF)


"...Zur Vorgeschichte: Verzweifelte Vorgesetzte, die einigen uneinsichtigen Mitarbeitern nicht die Notwendigkeit eines gepflegten Erscheinungsbildes des Beamten in der Öffentlichkeitvermitteln konnten, wendeten sich an das ISM. Diesesveröffentlichte nun in einem Vorabdruck eine Kleiderordnung für die rheinland-pfälzische Polizei. Diese Kleiderordnung versucht auf lächerlichste Art und Weise ..."

Klingt irgendwie einsichtig.

Erklärt aber irgenwie auch, warum die Kliniken für Psychosomatik voller Lehrer und Polizisten sind ... Irgendwie.


Und dann kam und ging der Pferdeschwanz - und kam. Vollkommen zu Recht. Lenkt er doch als gelungene Stilübung vom infamen Bullen, Bullenschweine-Image in bis dahin nichtgekannten EIndeutigkeit ab:

Heute wirkt dagegen schon der Pferdeschwanz irgendwie ewiggestrig.... .


OVG: Polizeibeamte dürfen keinen Pferdeschwanz tragen Vor Gericht ...
Er bindet seine langen Haare zu einem Pferdeschwanz zusammen, der bis zur Mitte der ... in besonderem Maße verpflichtet, das Ansehen der Polizei zu wahren. ...
www.123recht.net/OVG-Polizeibeamte-dürfen-keinen-Pferdeschwanz-tragen -__a6746.html -


Polizisten dürfen lange Haare tragen Vor Gericht Nachrichten ...
Männliche Polizisten dürfen auch lange Haare tragen. Beschränkungen sind mit den ... OVG: Polizeibeamte dürfen keinen Pferdeschwanz tragen ...
www.123recht.net › Nachrichten › Vor Gericht - Ähnlich -


NETZEITUNG DEUTSCHLAND NACHRICHTEN: Pferdeschwanz-Verbot für ...


Polizisten dürfen in Zukunft ihre Haare nicht als Pferdeschwanz tragen. Lange Haare stoßen laut einem Gerichtsurteil in der Bevölkerung auf Ablehnung. ...
www.netzeitung.de › Politik › Deutschland - Im Cache -


Prozess: Wie Polizisten aussehen dürfen - Panorama | STERN.DE
2. Okt. 2003 ... Ihn persönlich würde ein Zopf beim Polizisten nicht stören. Aber: "Pferdeschwanz beim Mann - das ist schon lang vorbei. ...


www.stern.de/.../prozess-wie-polizisten-aussehen-duerfen-513927.html -


ARTE TV / Polizisten in Frauenkleidern jagen Handtaschendiebe

(Die ...
26. Sept. 2009 ... polizei pferdeschwanz rheinland pfalz - Google-Suche · Union fordert höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten ...


www.jurablogs.com/.../polizisten-frauenkleidern-jagen-handtaschendiebe

- Im Cache -
Polizisten mit Pferdeschwanz? Das Bundesverwaltungsgericht ...


Polizisten mit Pferdeschwanz?

Das Bundesverwaltungsgericht sagt – ja. Die Zeit ist einfach reif. Rechtsanwalt Bucksch, Ludwigsfelder Anwalt des klagenden.
www.burazi.de/.../polizisten-mit-pferdeschwanz-das- bundesverwaltungsgericht-49.html -

Und dann kam die Gedankenpolizei bzw. Polizei für ausgesprochene Gedanken der Frauenbewegung - nach Hermeskeil und der arme Dienststellenleiter musste gehen... .


lokalo.de | "Absolutes Armutszeugnis"


"Absolutes Armutszeugnis". 27. September 2008 von volksfreund.de ... So sprach der Erste Hauptkommissar Siegfried A. zu einer Lehrerin in Hermeskeil. ...
www.lokalo.de/zeitung/10983/Absolutes-Armutszeugnis - Im Cache -


Der Kommissar und die Frauen -
Seite 2 - Webnews
25. Sept. 2008 ... deutlicher: Er leitet die Polizeiinspektion Hermeskeil nicht mehr. ... ein absolutes armutszeugnis eines solchen Mannes. sehr schwach. ...
www.webnews.de/.../Der-Kommissar-und-die-Frauen.html - Im Cache -

Dienstag, 8. Dezember 2009

Der Polizist, die Kinderpornographie und die Anwärterbezüge - VG Trier 1 K 507/09.TR

Tssss, dass sich in diesem (Bundes-)Land offensichtlich nichts mehr von selbst versteht... .
Die Fälle der Mdl Dichner und Billen (& Tochter) und dem polizeilichen/politischen Informationssystem (POLIS).
Unschuldig angeschossene Belgier. (SWR: "Strafbefehl rechtskräftig")
Von innen "angeschossene" Dienstwagen ("da löste SICH ein Schuss").
Banküberfall durch Polizisten (SEK) mit Dienstwaffe
- und dann auch noch so eine doppelte Peinlichkeit. (Hier geht's doch nicht um Maultaschen.)

Vielleicht sollte die rheinland-pfälzische Polizei es mal mit Leistung und Ergebnissen z.B. HIER versuchen, sich weltweit bekannt zu machen, statt mit polizeilichen Pleiten, Pech und Pannen und Peinlichkeiten. 6 Auftritte bei Aktenzeichen XY - UNGELÖST(!!) bis zurPensionierung sind ja wohl auch eher Zeichen von Hilf- und eigener Ergebnislosigkeit als etwas, auf das man auch noch stolz verweisen (lassen) sollte.

Rückforderung von Anwärterbezügen

Anwärterbezüge, die einem Polizeikommissar-Anwärter zur Ableistung eines Studiums bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung unter der Auflage zugesprochen worden sind, dass er im Anschluss an die Ausbildung nicht vor Ablauf einer Mindestdienstzeit von fünf Jahren aus einem von ihm zu vertretenen Grund aus dem Polizeidienst ausscheidet, können vom Land zurückgefordert werden, wenn der Anwärter gegen diese Auflage verstößt. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 03. November 2009 entschieden.

Der Kläger war im Jahre 2001 zum Polizeikommissar-Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt und alsdann vom beklagten Land zur Durchführung der Fachhochschulausbildung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zugewiesen worden. Nach Bestehen der Abschlussprüfung endete das Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgte nicht, weil der Beklagte zwischenzeitlich von einer strafgerichtlichen Verurteilung des Klägers wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien Kenntnis erlangt hatte. Mit dem im gerichtlichen Verfahren streitgegenständlichen Bescheid stellte der Beklagte fest, dass der Kläger gegen die ihm abverlangte Maßgabe verstoßen habe und deshalb die geleisteten Anwärterbezüge im Zeitraum November 2001 bis April 2005 zurückzufordern seien. Gegen diesen feststellenden Bescheid hat der Kläger Klage erhoben, indes ohne Erfolg.

Zur Begründung ihrer Entscheidung führten die Richter der 1. Kammer aus, bei der an die Anwärterbezüge geknüpften Maßgabe handele es sich um eine rechtlich zulässige Zweckbestimmung, gegen die der Kläger dadurch verstoßen habe, dass er aus einem von ihm zu vertretenen Grund nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden sei und deshalb die vorgesehene Mindestdienstzeit von fünf Jahren im Anschluss an die Ausbildung nicht habe ableisten können. Das Land habe als Dienstherr ein berechtigtes Interesse daran, die Aufwendungen für die Ausbildung eines Anwärters möglichst nur in Erwartung einer entsprechenden späteren Dienstleistung des Anwärters zu erbringen. Diese Zweckbestimmung habe nicht mehr erreicht werden können, nachdem der Kläger aufgrund seiner strafgerichtlichen Verurteilung die beamtenrechtlichen Voraussetzungen mangels charakterlicher Eignung nicht erfülle. Es gehöre zu den Kernaufgaben eines Polizeibeamten, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, sodass
ein eigener, erheblicher Verstoß gegen Strafgesetze auch im außerdienstlichen Bereich die Annahme rechtfertige, dass der entsprechende Anwärter für die Übernahme in das Polizeibeamtenverhältnis charakterlich nicht geeignet sei.



Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

VG Trier, Urteil vom 03. November 2009 - 1 K 507/09.TR -


Die Entscheidung kann unter der E-Mail-Adresse angefordert werden: poststelle@vgtr.jm.rlp.de. Wegen einer etwaigen Kostenpflicht wird auf die Homepage (siehe dort „Entscheidungsversand”) des Verwaltungsgerichts Trier hingewiesen.
http://www.justiz.rlp.de
Verwaltungsgericht Trier

Montag, 7. Dezember 2009

Markus Lanz: Sorgerecht - "Familien"-"Recht"ler nochmal aufgepaßt!

Lanz kocht nicht, er läßt diesmal auch nicht kochen, sondern hat sich, als getrennt lebendem Vater ohne (zumindest nicht nach außen dringenden) Probleme, die zwei Hauptprotagonisten des Jahres 2009 zum Thema "Opfer Kind" Horst ZAUNEGGER (Gewinner 22028/04 gegen den Dauerrechtsverletzer Deutschland (schon 11 verlorene Verfahren!) in Verlängerung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 3.12.2009 ) und Douglas WOLFSPERGER (Aktueller Film: "Der entsorgte Vater") eingeladen. Der Seniorensender ZDF reagiert damit relativ zügig und hievt das Thema schon für Donnerstag ins Programm. Zu einer Zeit, in der der die betroffenen kinderlosen Väter ohnehin nicht schlafen (können).

Man(n) darf gespannt sein:

Das Ganze wird nachts nochmals wiederholt, gibt's als Livestream bzw. später in der ZDF-Mediathek:

Donnerstag, 10.12.2009 23:30 - 00:35 Uhr

VPS 10.12.2009 23:15

Länge: 65 min

Talkshow, Deutschland, 2009

  • 16 zu 9
  • Livestream
Wdh. am 11.12.2009 01:50 Uhr Nachtprogramm
VPS 12.12.2009 01:50

http://markuslanz.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,7243009_idDispatch:9192844,00.html

Im Übrigen hat das ZDF nun auch noch eine Sonderseite der Sendung "Volle Kanne" mit eigenem Sendematerial und welchem von dpa und kna und weiteren Literaturlinks ins Netz gehoben:

Rechte unverheirateter Väter gestärkt
Sorgerecht verstößt gegen Menschenrechte



Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. In einer in Straßburg veröffentlichten Entscheidung gaben die Richter einem Vater aus Pulheim recht, der gegen die in Deutschland geltende Sorgerechtsregelung für unverheiratete Eltern vergeblich geklagt hatte.

[...] 


Video starten Rechte unverheirateter Väter gestärkt

in der ZDFmediathek


Links


Die Frau am längeren Hebel - Wenn Väter "entsorgt" werden


Den Rosenkrieg vermeiden - Neue Regeln im Scheidungsverfahren


Scheidungsväter als Verlierer - Wenn der Streit eskaliert

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz: Keine Sperrzeit für Arbeitnehmer, der durch Eigenkündigung seine Arbeitslosigkeit um einen Tag vorverlegt

(Urteil vom 24.09.2009 - L 1 AL 50/08) Keine Sperrzeit für Arbeitnehmer, der durch Eigenkündigung seine Arbeitslosigkeit um einen Tag vorverlegt, um in den Genuss einer für ihn vorteilhaften Übergangsregelung zu kommen

Mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 begrenzte der Gesetzgeber die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auf grundsätzlich zwölf Monate. Die frühere Regelung, die für ältere Arbeitnehmer weitaus längere Bezugszeiten vorsah, galt jedoch weiterhin, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31. Januar 2006 entstanden war. Dem 1953 geborenen Kläger, der sei 1968 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt gewesen war, wurde zum 31.01.2006 aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Nach altem Recht hätte er Anspruch auf Arbeitslosengeld für 26 Monate gehabt. Um noch in den Genuss der auslaufenden Übergangsregelung zu kommen, kündigte er selbst das Arbeitsverhältnis zum 30.01.2006. Die Bundesagentur für Arbeit verhängte darauf hin eine dreiwöchige Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe. Während die hiergegen gerichtete Klage vor dem Sozialgericht Mainz erfolglos blieb, gab das Landessozialgericht dem Arbeitnehmer recht. Er hatte für seine Eigenkündigung und den damit verbundenen früheren Eintritt der Arbeitslosigkeit um einen Tag einen wichtigen Grund. Dem Interesse des Arbeitnehmers, sich einen Arbeitslosengeldanspruch mit einer Dauer von 26 Monaten zu sichern, stand kein gleichwertiges Interesse der Versichertengemeinschaft gegenüber. (Urteil vom 24.09.2009 - L 1 AL 50/08).Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Nein, wir wollen noch nicht.

Wenn Sie keine Pressemitteilungen mehr erhalten möchten, können Sie den Dienst
via Internet problemlos abbestellen:

http://www.justiz.rlp.de

Deutsch-Russen, Fremdbetreuung und Betreuungsgeld

das Recht auf Verziehung und die gesamtgesellschaftliche Entwicklung in Deutschland:

  • "Bei sieben Tagesmüttern bleibt das Kind ohne Auge."
  • Original: "У семи нянек дитя без глазу." (Transkription: "U semi njanek ditja bes glazu.")
  • "Bei sieben Ammen bleibt das Kind ohne Aufsicht."
  • Deutsche Entsprechung: "Viele Köche verderben den Brei."
Mehr?

>>>>>>>>>>>>>>

Vergiftete Hirne: Scheidung/Trennung und Parental Alienation Syndrom

Toxische Papiere gibt's auch allzu häufig im deutschen Schediungs-/Trennungskrieg. Aber erst allmählich setzt eine Diskussion und die (Er-)Kenntnis zu PAS auch bie Gerichten durch. Auch AnwältINNEn, Gutachten, Umgangsverfahrenspfleger und sonstige Intermdiäre müssen sich mehr und mehr überlegen, ob es DAS (die paar Euros) wert (sind/waren) ist, sich zum Mittäter/Mittäterin für suizidgefährdete, depressive und sonst kranke Kinder, Jugendliche und spätere Erwachsene gemacht zu haben.
Die Welt während und nach der Scheidung ist für viele Kinder eine Welt der Angst. Selbst wenn die Eltern sich das Sorgerecht (gütlich) teilen, haben die betroffenen Kinder schon häufig das Gefühl ausgleichen und vermitteln zu müssen.
In USA, Kanada und am Europäischen Gerichtshof (Koudelka/Tschechien) beschäftigt man sich schon seit längerem mit dem Phänomen.
Wenn eine Scheidung besonders giftig wird, können Kinder können zum Ziel von einem unerbittlichen Kreuzzug von einem Elternteil auf das Verhältnis des Kindes mit dem anderen werden, bis hin zum falschen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs... (sieh auch Filmbeitrag).
Das kanadische Fernsehen (der Sender W5) hat dankenswerterweise zwei sehenswerte Beiträge zu PAS ins Netz gestellt, an denen vieles außergewöhnlich ist, z.B. schon dass eine Mutter sich vor laufender Kamera zu ihrer PAS-Denunziationen und -Schandtaten bekennt.

W5: Poisoned Minds, part one
There is nothing pleasant about divorce, but for couples breaking up there is now a whole new battleground -- parental alienation. It is a proxy war that can produce poisoned minds.
W5: Poisoned Minds, part two
Family courts and social workers are grappling with how to make divorcing parents cooperate, and heal the children. Even in a legal system where kids have all the rights, harmony doesn't come easy.

W5 Staff

Date: Sat. Nov. 7 2009 6:58 PM ET

The world of divorce is scary for any child. Even when spouses split amicably children can be forced to balance their love and time between two parents.

But when a divorce becomes especially toxic children can become the target of an unrelenting crusade by one parent to destroy the child's relationship with the other. Experts call it parental alienation, a persistent campaign by one parent to poison a child's relationship with the other parent.

Typical tactics include lying or making false allegations about the targeted parent, refusing to let the child see the other parent, even punishing the child for showing affection for the other parent. Experts claim, in its more extreme forms, it is child abuse
Experts call it parental alienation, when in the midst of a divorce, one parent tries to turn a child against the other parent. It's a mind-warping tactic for the child.
http://www.ctv.ca/servlet/ArticleNews/story/CTVNews/20091106/w5_divorce_091107/20091107?hub=Canada


Junge Väter: Versuchspersonen von Politik und Rechtsprechung

Junge Väter: Versuchspersonen von Politik und Rechtsprechung


Was die junge Vätergeneration heute angeht, so ist für mich keine andere vorstellbar, die so Vieles und so viel Widersprüchliches auf die „Väter-Reihe" bringen muss - oder müsste? Schon davor kann jeder Mann dank verlässlicher Verhütung entscheiden, sich trotz intensiv gelebter Sexualität nicht in die Reproduktionskette einzureihen; „entschuldigt" mit dem „Verantwortungs-" und/oder „Endzeit-Hedonismus-"Argument anlässlich des ohnehin aus seinen Fugen geratenden Globus. Ist er trotz alledem Vater geworden, ist er „Versuchsperson" in den Naturexperimenten (im Sinne Urie Bronfenbrenners) Neues Kindschaftsrecht, Elternzeit, Elterngeld, Kindertagesbetreuung/Kinderfrühbetreuung. [...] Und alle Verheißungen sind nur für Geld zu haben. Entlohnte Arbeit erhält so - über die elementare Sicherung der Lebensgrundlagen hinaus - enormes Gewicht; Wie viel Zeit bleibt da als Vater-Zeit, wie viel Aufmerksamkeit bleibt da als Aufmerksamkeit für das Kind?

Prof. Dr. Heinz Walter: „Väterforschung quo vadis", aus: DJI Online Thema 2008/11:
Vater werden - zwischen Wunsch und Wirklichkeit,
http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=870.

der vorliegende Newsletter des Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. (www.i-daf.org) erscheint wöchentlich. Er enthält eine wissenschaftlich aufbereitete Nachricht und ein Zitat. Der Inhalt dient zur Information und zur Aufklärung der Zusammenhänge aus diesem Bereich. Bei Desinteresse hier klicken. Wer den letter weiter verteilen will, möge das bitte tun. Es gibt keinerlei Beschränkung.
Aufklären, informieren, transparent sein sind Leitmotive der iDAF-Arbeit. Korrekturen und Verbesserungsvorschläge sind hochwillkommen.
Über das Institut selber unterrichtet die Homepage.

Hier finden Sie eine DRUCKVERSION des aktuellen letters.

Wir wünschen eine spannende und interessierte Lektüre.

Jürgen Liminski Stefan Fuchs
(Geschäftsführer iDAF) (wissenschaftlicher Mitarbeiter)

Dazu auch die Bösartigkeit der Wieder-Justizministerin "ein generelles Sorgerecht soll es nicht geben...". Ein neuer Instanzenzug und Anruf des EGMR/ECHR Straßburgs steht damit wohl schon fest: für 2017 - spätestens.

Vielleicht wäre das Bild Versuchskaninchen allmählich durch das vom Hamster im Laufrad zu ersetzen.

Leutheusser-Schnarrenberger - Ministerin drückt beim Sorgerecht aufs Tempo
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte will die Bundesregierung die Rechte lediger Väter rasch stärken. Ein generelles Sorgerecht lehnt Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger aber ab.
Zum Beitrag:
http://www.focus.de/politik/deutschland/leutheusser-schnarrenberger-ministerin-drueckt-beim-sorgerecht-aufs-tempo_aid_460038.html

"Familien-"Recht"ler aufgepaßt: Immer mehr Männer kinderlos: Ist Vater werden doch schwer?

Immer mehr Väter kinderlos. Auch richtig.

Immer mehr Männer kinderlos: Ist Vater werden doch schwer?

Moderne Männer sollen „neue" Väter" sein. Das „traditionelle" männliche Selbstverständnis als „Familienernährer" gilt als antiquiert. Stattdessen wird von Vätern erwartet, dass sie sich nicht nur um das Einkommen, sondern auch um das „Auskommen" und die „Innenarchitektur" der Familie sorgen (1). Um diesem neuen Ideal entsprechen zu können, müssen Männer allerdings erst einmal Väter werden. Dies ist immer weniger selbstverständlich: Der Anteil der alleinstehenden Männer ohne Kinder im Haushalt steigt rasch und stetig: Zwischen 1996 und 2008 hat er sich unter den 35-40-Jährigen in Westdeutschland von rund 10 Prozent auf etwa 28 Prozent fast verdreifacht. Parallel dazu ist der Anteil der verheirateten Männer mit Kindern von rund 60 auf etwa 50 Prozent gesunken. Der Anteil von Männern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Kindern ist marginal geblieben. Fast die Hälfte der westdeutschen Männer zwischen 35-40 Jahren lebt ohne Kinder im Haushalt (2).
Nun können Männer aber außerhalb ihres Haushalts lebende Kinder haben oder erst nach ihrem 40. Lebensjahr (erstmals) Väter werden. Neue demographische Analysen zeigen die tatsächliche Kinderlosigkeit von Männern: Von den 35-39-Jährigen haben demnach etwa 40 Prozent und von den 40-44-Jährigen rund 30 Prozent keine Kinder. Nach dem 45. Lebensjahr sind erste Vaterschaften selten. Im Vergleich zu den über 50-Jährigen Männern (21-23 Prozent Kinderlose) werden jüngere Männer daher häufiger zeitlebens kinderlos bleiben (3).
Über alle Generationen hinweg sind Männer deutlich häufiger kinderlos als Frauen. Die zentrale Ursache hierfür ist der sog. „birth-squeeze-Effekt": Bis zur Altersgruppe der 50-Jährigen gibt es in allen Jahrgängen anteilig mehr Männer als Frauen. Zugleich sind in Partnerschaften die Frauen im statistischen Durchschnitt etwa drei Jahre jünger als die Männer. Durch den Geburtenrückgang seit den 60er Jahren verschärft sich deshalb der Männerüberschuss auf dem Heiratsmarkt: Jede Männerkohorte trifft auf eine zahlenmäßig kleinere Kohorte noch nicht partnerschaftlich gebundener Frauen (4). So ist es zu erklären, dass nur rund 26 Prozent der Frauen aber mehr als ein Drittel der Männer zwischen 35 und 40 Jahren ohne Partner im Haushalt leben (5). Zwar sind nicht wenige Männer mit einer außerhalb ihres Haushalts wohnenden Frau liiert. Vater werden Männer in einer solchen Konstellation jedoch nur selten: Mehr als 70 Prozent der in einer „Living-Apart-Together"- Beziehung lebenden Männer über 30 Jahren sind kinderlos. Selbst alleinlebende Männer sind häufiger Väter. Dies erscheint zunächst paradox, ist aber leicht zu erklären: Zu den alleinlebenden Männern gehören auch Geschiedene und Verwitwete, die häufig Kinder aus einer früheren Ehe haben. In Ehen wiederum werden Männer in der Regel Väter: Fast 85 Prozent der verheirateten Männer zwischen 30-59-Jahren haben mindestens ein Kind, die meisten sogar zwei oder mehr Kinder. Dagegen sind nur etwa die Hälfte der unverheiratet mit einer Frau zusammenlebenden Männer dieses Alters Väter; zwei oder mehr Kinder hat nur etwa jeder Sechste von ihnen (6).
Für Männer gilt damit wie für Frauen, dass Elternschaft eng an die Ehe gebunden ist (7). Erst recht gilt dies für eine aktive Vaterschaft, die Zeit für Kindererziehung und Beziehungspflege erfordert: Sie lässt sich in einer auf (Lebens)Dauer ausgerichteten Ehe sehr viel eher verwirklichen als in einem Lebensentwurf der „seriellen Monogamie" (8). Dessen ungeachtet erklären Juristen das Leitbild der ehelichen Familie für „überholt" und relativieren in höchstrichterlichen Urteilen zum Unterhalts- und Sorgerecht ihren verfassungsmäßigen Schutz (9). Damit fördern sie längerfristig weniger das Engagement von Männern für Kinder und Familie als vielmehr das ungehinderte Erwerbsstreben und die Vereinzelung beider Geschlechter.

(1) Beispielhaft für diese Sichtweise: Paul M. Zulehner: Neue Männlichkeit - neue Wege der Selbstverwirklichung, S. 5-12, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 46/2004, S. 7-8.
(2) Bezogen auf Ostdeutschland zeigt die Auswertung des Mikrozensus eine noch rasantere Entwicklung: Der Anteil der alleinstehenden Männer ohne Kinder im Haushalt ist hier unter den 35-40-Jährigen von weniger als 5 Prozent auf fast ein Drittel explodiert und der Anteil der Verheirateten mit Kindern von rund 65 Prozent auf etwa 42 Prozent eingebrochen. Von den Frauen dieses Alters leben immerhin noch 73 in West- und 79 Prozent in Ostdeutschland mit Kindern im Haushalt. Vgl.: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hrsg.)/bearbeitet von Evelyn Grünheid: Die demographische Lage in Deutschland im Jahr 2008, Wiesbaden 2009, S. 11. Abrufbar unter: http://www.bib-demographie.de; hier unter: Download-Center/Bevölkerungsbilanz & Aufbau.
(3) Vgl.: Kerstin Ruckdeschel/Robert Naderi: Fertilität von Männern, S. 2-9, in: Bevölkerungsforschung aktuell, Mitteilungen aus dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, 30. Jahrgang, November 2009, S. 3.
(4) Vgl. ebenda, S. 4.
(5) Siehe Abbildung unten: „Lebensformen junger Männer und Frauen".
(6) Siehe Abbildung unten: „Kinderzahl von Männern nach Lebensform".
(7) Mehr noch als bei Frauen ist bei Männern bereits der Wunsch nach Kindern an Stabilität der Partnerschaft abhängig. Siehe hierzu: http://www.i-daf.org/77-0-Woche-35-2008.html. Zur Bedeutung des Familienstands bzw. der Ehe für die Mutterschaft: http://www.i-daf.org/107-0-Woche-50-2008.html.
(8) Zur Stabilität unterschiedlicher Partnerschaftsformen und zur „seriellen Monogamie": http://www.i-daf.org/201-0-Woche-33-2009.html sowie http://www.i-daf.org/247-0-Woche-46-2009.html.
(9) So postuliert die Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Universität Bonn: „Das Leitbild der ehelichen Familie, das dem Bürgerlichen Gesetzbuch zugrunde liegt, wird den vielfältigen Lebensformen, in die Kinder hineingeboren werden und in denen sie aufwachsen, nicht mehr gerecht." Siehe: Nina Dethloff: Kindschaftsrecht des 21. Jahrhunderts: Rechtsvergleichung und Zukunftsperspektiven, S. 141-147, in: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Heft 4/2009, S. 141. Das deutsche Kindschaftsrecht sieht Dethloff in drei Bereichen als besonders reformbedürftig an: der nichtehelichen Elternschaft, dem Recht der Stieffamilien sowie der Eltern-Kind-Beziehungen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Angesichts der „bestehenden europäischen Standards" war es für Dethloff nur eine Frage der Zeit bis der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte „das mütterliche Vetorecht des deutschen Rechts als eine mit Art. 8 und 14 EMRK unvereinbare Diskriminierung der Väter außerehelich geborener Kinder ansehen wird" (vgl. ebenda, S. 141-142). Am 3. Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun die Schlechterstellung lediger Väter im Sorgerecht als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot beurteilt: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,664931,00.html.



Falls Sie sich für den Newsletter interessieren, können Sie sich hier anmelden: Anmelden. Sie bekommen dann regelmäßig den kostenlosen Newsletter per Mail zugeschickt.


Zu den letzten Zitaten und Nachrichten der Woche .

-------------------------------------------

Woche 49 - 2009

der vorliegende Newsletter des Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. (www.i-daf.org) erscheint wöchentlich. Er enthält eine wissenschaftlich aufbereitete Nachricht und ein Zitat. Der Inhalt dient zur Information und zur Aufklärung der Zusammenhänge aus diesem Bereich. Bei Desinteresse hier klicken. Wer den letter weiter verteilen will, möge das bitte tun. Es gibt keinerlei Beschränkung.
Aufklären, informieren, transparent sein sind Leitmotive der iDAF-Arbeit. Korrekturen und Verbesserungsvorschläge sind hochwillkommen.
Über das Institut selber unterrichtet die Homepage.

Hier finden Sie eine DRUCKVERSION des aktuellen letters.

Wir wünschen eine spannende und interessierte Lektüre.

Jürgen Liminski Stefan Fuchs
(Geschäftsführer iDAF) (wissenschaftlicher Mitarbeiter)

E.U.R.O.P.E Crash - Neues vom Crash der Kulturen

So richtig nett, ist nur mit Minarett: Während in Marokko - laut diverser katholischer und schweizer Stimmen - 17 Menschen festgenommen wurden, weil sie FROHE BOTSCHAFT (Eu, EU, Euvangelium) verbreitet haben sollen, (wohl in dem Irrglauben, EUropa gehe auf Afrika weiter als Ceuta), soll es in Spanien zu ersten Sharia-Urteilen (sogar mit Todesfolge) gekommen sein. Was wiederum Folgen hatte: Die Beteiligten sollen festgenommen worden sein ...(In NIGERIA geht's was zügiger. Da sind gerade 129 Christen ermordet worden ...)
Ach, ja. Das paßt. In Hamburg eröffnete das Völkerkundemuseum zur gleichen Zeit, also just in time, die Marokko-Kultur-Tage und das EU-Abkommen mit Marokko wurde mit Verzögerungen abgeschlossen.
Und die VHS in Altensteig bietet schon zum zweiten Mal den Studientag Sharia an:

VHS-Kurs bringt den
Schwarzwaelder-bote

In Altensteig bot er ebenfalls für die VHS zuletzt zweimal den »Studientag Sharia« an. Am 24. April 2010 leitet er in Nagold einen ähnlichen Kurs wie in ...

EU-Marokko-Handelsabkommen erreicht | MarocZone News

Die EU und Marokko haben sich über ein neues Handelsabkommen für Landwirtschaftsprodukte geeinigt. Das Abkommen sollte Ende dieses Monats unterzeichnet werden, wie das holländische agrarisch dagblad schreibt. ...
MarocZone News - http://www.maroczone.com/news/

ASAJA Murcia bittet um Veto für neue Abkommen zwischen EU und Marokko
fruchtportal.de (Pressemitteilung)

Die Erzeuger von Murcia lehnen das neue Landwirtschaftsabkommen ab, dass zwischen der EU und Marokko unterzeichnet wird, und bitten die Regierung, ...

Auftakt - Völkerkundemuseum veranstaltet marokkanische Kulturtage
Ad-Hoc-News (Pressemitteilung)

Dezember) Marokko. Neben Kunsthandwerk, kulinarischen Spezialitäten, marokkanischer Musik, Mode und Architektur sollen auch aktuelle gesellschaftliche ...

Spanien: Muslime wegen Scharia-Anwendung festgenommen
APIC
Madrid, 7.12.09 (Kipa) Neun Muslime wurden in Katalonien verhaftet, weil sie ein Scharia-Gericht inszeniert hatten. Sie verurteilten eine Frau wegen ...
Interessant auch dabei die Titelungen, mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen:
17 Personen festgenommen, 16 Personen und ein Schweizer, 1 Schwizer ud 16 Personen, 1 Schweizer Priester festgenommen ...

Schweizer Missionar in Marokko verhaftet | news365.ch
von admin
In Marokko sind 17 Personen festgenommen worden, darunter ein Schweizer. Ihnen wird vorgeworfen, das Evangelium verbreitet zu haben, wie die Austria Presse Agentur (apa) am Sonntagabend unter Berufung auf die Katholische Presseagentur ...
news365.ch - http://www.news365.ch/

Schweizer mit 16 Missionaren in Marokko festgenommen
Nachrichten.ch
Langenthaler Minarett-Gesuch: Rückzug gefordert Langenthal BE - Das Aktionskomitee «Stopp Minarett» fordert die Langenthaler Muslime auf, ihr Baugesuch für ...
17 christliche Missionare in Marokko verhaftet
Kleine Zeitung
In Marokko sind 17 Personen festgenommen worden, weil sie das Evangelium verbreitet haben. Unter den Festgenommenen waren zwei südafrikanische Staatsbürger, ...
Alle Beiträge zu diesem Thema anzeigen

Missionare in Marokko festgenommen
NZZ Online
In Marokko sind 17 Personen festgenommen worden, darunter ein Schweizer. Ihnen wird vorgeworfen, das Evangelium verbreitet zu haben, wie die Austria Presse ...
Alle Beiträge zu diesem Thema anzeigen

Jihad Watch Deutschland: Schweizer Missionar in Marokko festgenommen
von searchlight-germany
In Marokko sind 17 Personen festgenommen worden, darunter ein Schweizer. Ihnen wird vorgeworfen, das Evangelium verbreitet zu haben. Die ausländischen Missionare sollen in ihre Heimatländer ausgewiesen werden. ...
Jihad Watch Deutschland - http://fredalanmedforth.blogspot.com/

Sonntag, 6. Dezember 2009

Michael Billen und kein Ende: Baldauf bald Baldab - CDU, das will ich sehen!

Unbillen in Rheinland-Pfalz, wo man auch hinschaut bzw. wo er auch immer hinschaut
Michael Billen hat sich für 4 Wochen einen gelben Schein besorgt und sich "krank gemeldet". Er muss sehr krank sein. Laut SÜDDEUTSCHE droht er jetzt dem CDU-Frontmann mit friendly fire, er werde ihn fertigmachen. Was weiss Billen über Baldauf, was Baldauf nicht weiss/wusste? Und nicht zu fragen wagte? Woher hatte er nun wieder dieses Material. Das ist spannend. Da ist das "Eifel Krimi Festival" ein Dreck dagegen. - Früher wurde ja immer nur gemunkelt, dass es in CDU-/CSU-Kreisen Dossiers gab und "plötzlich" - wie aus dem Nichts Leute wie Lothar Späth, Rita Süßmuth ... unter die Räder kamen. In Bayern musste - man erinnere sich dunkel, die Strauß-Tochter den Rückzug wegen "Vorwärtsverteidigung" antreten. Und die gezielten Indiskretionen über eine CSU-Landrätin Dr. Gabriele-Who-Pauli löste bei der bayerischen Staatspartei einen CSunani mit Rücktrittswellen und Abwahlen aus.
In Rheinland-Pfalz sollen wir so nun endlich live, in Farbe und auf offener Bühne erleben dürfen. Immerhin: Feige ist er nicht, der kranke Michael Billen (CDU).
Da kann man endlich mal sehen, wofür das mit Steuermitteln finanzierte POLIS (polizeiliche Informationssystem - NICHT POLITISCHES INFOSYSTEM) gut ist. Wenn es für nichts nützt(e) ist, aber zur Runderneuerung - CDU- taugt's allemal. Jetzt also Billen und/oder Baldauf! Vor allen Dingen darf man ja gespannt sein, mit WAS er ihm droht bzw. glaubt heutzutage noch drohen zu können. Früher reichten ja leichte Andeutungen über Homosexualität oder uneheliche Beziehungen/Kinder. Nachdem heute aber auch in CDU/CSU-Kreisen der/die/das Kegel schick geworden ist, die Zweit-/Drittfrau, ob sequentiell oder parallel auch dem Christdemokraten ermöglicht tief in muslimische Wählerschichten vorzudringen, Angehörigkeit zu einer Minderheit quasi Voraussetzung für viele öffentliche Ämter geworden ist und morgen vielleicht sogar schon in Berlin oder fürs Außenamt als Menschenrecht Pflicht wird, wagen wir gar nicht zu sagen, nicht mal zu denken, was übrig bleibt (??? -Was?) - wenn Billen über Baldauf auspacktw, eil man in der CDU unwillig ist, den unbilligen-unwilligen Michael Billen mit den unbilligen Methoden noch in den eigenen Reihen zu dulden. In Russland nennt man solche Methoden immer noch KOMPROMAT. Wie heißt sowas eigentlich in Kaschenbach/Eifel? "Billen"? (etwa : Wenn Du nicht ruhig bist, bill ich Dich.) Oder "mielken"? Oder hat man gar die Benamungsrechte an einen Discounter abgetreten? (Saugnapfen geht nicht. Saugnapf heißen ja liebevoll schon Staatsserver in Rheinland-Pfalz, wie sich jeder am Header beim "Ab- und Zulauf" und Rücklauf (mailer-daemon!) bei falschen Angaben der Mail-Adresse;-) von Mails überzeugen kann .. .
Gibt es etwa ein polsys INNERHALB der CDU? Gar eines, von dem Baldauf nichts weiss, wusste? Fragen über Fragen für Jugend forscht. Apropos Jugend, liebe Kinder in der JUNGE UNION. Bitte nicht nachmachen! Danke.

Wir hören jetzt schon die Klagen in 2010 der STA und Polizei über Überstunden zwischen den Jahren ... .

- Billen droht CDU-Chef - Service - sueddeutsche.de

... CDU-Landtagsabgeordnete Michael Billen aus Rheinland-Pfalz Billen droht ... Billen drohte offenbar, er werde Baldauf "fertigmachen", falls man ihn aus der ... Der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Günther Schartz sagte der SZ: ...
www.sueddeutsche.de/y5538H/3177429/Billen-droht-CDU-Chef.html

16 vor - Nachrichten aus Trier | » SZ: Billen droht Baldauf

5. Dez. 2009 ... Der Trierer CDU-Bezirkschef Michael Billen wehrt sich offenbar gegen Forderungen ... sogar gedroht haben: Er werde Baldauffertigmachen”, ...
www.16vor.de/index.php/2009/.../sz-billen-droht-baldauf/ - Im Cache

Samstag, 5. Dezember 2009

Islam-Minarett-Debatte/Verbot::BILD am Sonntag ( BAMS) begreift es mal wieder und/oder immer noch nicht

Da Zeitungen und Politiker nicht (mehr) im Volke verwurzelt sind, nicht mehr direkt in ihm und mit ihm kommunizieren, wissen sie nicht (mehr), was das Volk denkt und fühlt. Deshalb glauben sie teure aber am Ende sinnlose "Volksbefragungen" in Auftrag geben zu müssen, die -- wie doch gerade in der Schweiz gesehen! - nichts (Überraschung! >>> Überraschung ???) mit dem Ergebnis einer "echten" Volksabstimmung zu tun haben.
So nun auch für morgen wieder:
So meint doch tatsächlich die BILD am Sonntag (BAMS) "Deutsche gegen Minarett-Verbot".

Und repräsentativ soll die Umfrage unter den Deutschen (?) natürlich auch noch sein.
Es klingt irgendwie wie das Pfeifen im Walde bei Mondschein ...
Woher weiss die BAMS eigentlich so genau, dass auch deutsche Tierschützer ( gegen Schächtung >>>) und LINKE FRAUEN gefragt wurden. Und wenn ganz repräsentativ auch LINKE FRAUEN befragt wurden, sie nicht wie in der Schweiz vermeinlich links und vermeintlich politisch korrekt (angetäuscht) geantwortet haben und bei einer echten Volksabstimmung des DEUTSCHEN Volkes nicht vermeintlich rechts voten würden ... . Ach BAMS!

Islam-Debatte Deutsche sind gegen ein Minarett-Verbot

Umfrage: Bundesbürger teilen die Meinung der Schweizer nicht – Westerwelle nimmt Eidgenossen in Schutz

04.12.2009 - 18:55 UHR

Deutschland diskutiert über das Schweizer Minarett-Verbot.

Doch trotz der heftigen Debatten um die muslimischen Gotteshäuser lehnt eine Mehrheit der Deutschen ein Bau-Verbot für Minarette ab!



http://www.bild.de/BILD/politik/2009/12/04/nach-dem-schweizer-minarett-verbot-umfrage/deutsche-sind-gegen-ein-minarett-verbot.html

Freitag, 4. Dezember 2009

Holla, die Waldfee! Umstrittener Gutachter gibt auf!

Ja, ist denn heut' scho' Ostern? -

Wegen schweren Betrugs und Beweisfälschung ermitteln Justiz und Kriminalpolizei gegen einen gerichtlich beeideten Psychologie-Sachverständigen. Im Verhör hat der Gutachter nun „Fehler“ zugegeben: er sei „arbeitsmäßig extrem überlastet“ gewesen.

Der Psychologe, für den natürlich auch über Österreich hinaus die Unschuldsvermutung gilt, tritt seit Jahren als Gutachter in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren in Salzburg und Oberösterreich auf. [...]

MEHR >>>>>>>>>>

Für Deutschland gilt natürlich auch die Unschuldsvermutung, dass nichts passiert ist und nichts passieren kann.

Donnerstag, 3. Dezember 2009

Ohne Abstimmung: Moslems zwischen (Sch)Ächtung und Achtung deutschen Rechts

Aus gegebenen Anlaß:
Wie man Freunde gewinnt: Die Kunst, beliebt und einflussreich zu werd…

Zur vorherigen Versöhnung:

Abdelkarim (Karim Nightwash 2009)

http://vids.myspace.com/index.cfm?fuseaction=vids.individual&VideoID=57078297

Guter (integrierter) Mann, eh!

Abdelkarim Nightwash Koeln Comedy Festival 2009

http://www.youtube.com/watch?v=P3A0PlQoBGA

Guter (integrierter) Mann, eh!

http://www.abdelkarim.tv/

Wie man (Tier)-Freunde gewinnt: Die Missachtung der Ächtung der Schächtung nur 'ne OWi! !? Ein kleiner Schnitt für einen Moslem, aber ein großer Einschnitt für die Moslems in Deutschland ...?
Quasi injust-in-time ließen sich ausgerechnet zu einem Zeitpunkt in dem Deutschland vor der Alpenrepublik niederkniet, laut Rheinzeitung und SR ein paar Muslime dabei erwischen, als sie zeigten, was sie von der deutschen Rechts- und Schächtordnung halten. Nämlich gar nichts. Dabei lag und liegt doch Frankreich so nah.
Da heutzutage nicht nur HALALIBO in Deutschland gibt und schon Krabben zum Puhlen von der Nord- und Ostsee bis Marokko geschickt werden, man also - wie es viele andere tun - doch auch halales Fleisch aus dem einen Steinwurf entfernten Frankreich (re-)importieren können (siehe so schon HAGALIL (bzw. die Fleischerei 1997 - siehe unten). So liegt dann auch der Verdacht nahe, dass es vielleicvht gar nicht um das geschächtete Fleisch ging, sondern um das Schächten in Deutschland wider Recht und besseres Wissen an sich.
Auf jeden Fall haben sich da einige den denkbar ungünstigste Zeitpunkt zur Schachtdemonstration ausgesucht. Sofern Tierfreunde in Deutschland nicht ohnehin zu den LINKEN Frauen und RECHTEN Männern gehören, dürfte die Zahl der Freunde und Freundinnen des Euro-Islams nicht nur in Saarburg und Umgebung weiter anwachsen.
(Während wir das hier schreiben, sendet gerade Al Jazeera (arab.) einen Beitrag zur Jung-Guttenberg-Debatte im BT und eine "Volksbefragung" Deutscher zum Truppenabzug in Afghanistan.... . und jetzt: 9:16 zur Minartettdebatte in der Schweiz und in Europa (bzw. Türkei).

SR-online: Nachrichten / Regionalnachrichten

Im Kreis Trier-Saarburg sind mehrere Muslime beim illegalen Schächten von Schafen entdeckt worden. Sie hatten die Tiere zu einem islamischen Opferfest ...

16 vor - Nachrichten aus Trier | » Schafe geschächtet

3. Dez. 2009 ... Aufgrund eines Hinweises, dass im Kreis Trier-Saarburg am vergangenen Freitag im ... Wer einmal die Praktiken des Schächtens gesehen hat, ...

Rheinland-Pfalz: Muslime beim Schächten von Schafen...

3. Dez. 2009 ... Trier Mehrere Muslime sind im Kreis Trier-Saarburg beim illegalen Schächten von Schafen entdeckt worden. Sie hatten die Tiere zum ...
Minarett-Verbot

Giordano nimmt die Schweiz in Schutz

Der jüdische Buchautor Ralph Giordano warnt in der Minarett-Debatte vor zu harscher Kritik an der Schweiz. In Deutschland dominiere ein „Gemisch aus Multikulti-Illusionismus, Sozialromantik, Gutmenschtum“. weiter

Sh'ChITAH

in 'Die Fleischerei' 1-2/1997

Schächtverbot ruiniert Schafzüchter

Nachdem in Deutschland lebenden Moslems das betaeubungslose Schlachten verboten wurde, importieren sie geschaechtetes Fleisch aus den Nachbarlaendern

Zum ersten Mal trafen sich im vergangenen Dezember Fachleute verschiedenster Richtungen, um die Folgen des Schaechtverbotes fuer Moslems zu diskutieren. Auf Einladung der Wirtschaftsvereinigung Deutsches Lammfleisch und des Deutschen Bauernverbandes kamen auch Vertreter der rund zwei Millionen Menschen starken tuerkischen Bevoelkerung in Deutschland in die Akademie der deutschen Landjugend nach Bonn. [...]

Fall Zaunegger/Deutschland 1:0 in Verlängerung EGMR/ ECHR: SWR reagiert sofort- Brandaktuelles aus der SWR-Anstalt!

Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04) Familienrecht/Menschenrecht - Entschediung des Europäischen Gerichtshof für Menschrechte im Fall Zaunegger:
So kennt man die Öffentlich-Rechtlichen ja gar nicht.
Der SWR reagiert super-schnell und stellt Sonderseite zur Vätersituation und dem so genannten deutschen Familienrecht (auch mit internationalem Vergleich) ins Netz.
PROGRAMM-TIPP:
SWR cont.ra Europa
Nach Gerichtshof-Entscheidung: Hat die Väter-Diskriminierung ein Ende?

So, 6.12. | 14.05 Uhr
SWR cont.ra

Weitere interessante LINKS - dort: http://www.swr.de/swr1/rp/tipps/alltag/-/id=446800/nid=446800/did=5695684/1tvy00i/index.html

Streit ums Sorgerecht
Das Ende der Väter-Diskriminierung

Mütter haben nicht mehr das Monopol, über das Sorgerecht ihrer Kinder zu entscheiden. Auch Väter von nicht-ehelichen Kindern dürfen bei der Erziehung mitreden. Mit dem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte endlich eine Gerechtigkeitslücke gestopft.[...]


http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/viewhbkm.asp?sessionId=38669891&skin=hudoc-en&action=html&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649&key=78333&highlight=

912

03.12.2009

Pressemitteilung des Kanzlers

Kammerurteil1

Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)

AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES

Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Horst Zaunegger, ist deutscher Staatsangehöriger, 1964 geboren, und lebt in Pulheim. Er hat eine uneheliche Tochter, die 1995 geboren wurde und bei beiden Eltern aufwuchs bis diese sich 1998 trennten. Danach lebte das Kind bis zum Januar 2001 beim Vater. Nach dem Umzug des Kindes in die Wohnung der Mutter trafen die Eltern unter Vermittlung des Jugendamtes eine Umgangsvereinbarung, die regelmäßigen Kontakt des Vaters mit dem Kind vorsah.

Gemäß § 1626 a Absatz 2 BGB hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Da sie nicht bereit war, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen, beantragte der Beschwerdeführer die gerichtliche Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Amtsgericht Köln lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass nach deutschem Recht Eltern unehelicher Kinder die gemeinsame Sorge nur durch eine gemeinsame Erklärung, durch Heirat oder durch gerichtliche Übertragung mit Zustimmung der Mutter nach § 1672 Absatz 1 erlangen können. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung im Oktober 2003.

Beide Gerichte bezogen sich auf ein Leiturteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte. Für Paare mit unehelichen Kindern, die sich nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt hatten, findet die Bestimmung Anwendung.

Am 15. Dezember 2003 wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zurück.

Beschwerde, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs

Der Beschwerdeführer beklagte sich insbesondere unter Berufung auf Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8, dass die Anwendung von § 1626 a Absatz 2 BGB unverheiratete Väter wegen ihres Geschlechts und im Verhältnis zu geschiedenen Vätern diskriminiere.

Die Beschwerde wurde am 15. Juni 2004 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.

Das Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, die sich wie folgt zusammensetzte:

Peer Lorenzen (Dänemark), Präsident,

Karel Jungwiert (Tschechien),

Rait Maruste (Estland),

Mark Villiger (Liechtenstein),

Isabelle Berro-Lefèvre (Monaco),

Mirjana Lazarova Trajkovska (“ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”), Richter,

Bertram Schmitt (Deutschland), Richter ad hoc

und Stephen Phillips, Stellvertretender Sektionskanzler.

Entscheidung des Gerichtshofs

Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.

Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.

Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.

Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 vorlag.

Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.

Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.

***

Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).

Pressekontakte:

Nina Salomon (Tel. + 33 (0)3 90 21 49 79)

Stefano Piedimonte (Tel. + 33 (0)3 90 21 42 04) or
Tracey Turner-Tretz (Tel. + 33 (0)3 88 41 35 30)
Kristina Pencheva-Malinowski (Tel. + 33 (0)3 88 41 35 70)
Céline Menu-Lange (Tel. + 33 (0)3 90 21 58 77)
Frédéric Dolt (Tel. + 33 (0)3 90 21 53 39)

1 Gemäß Artikel 43 der Konvention kann jede Partei innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen. In diesem Fall berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird. Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht beantragen werden.