Samstag, 29. August 2009

Neues FamFG ab 01.09.2009: SchoSchei? WELT: Wer's glaubt wird selig.

Neues Gesetz

Familiengericht – Werden Scheidungen jetzt fairer?

Von Stefan Noack 28. August 2009, 18:33 Uhr

Mit der Schaffung des "großen Familiengerichts" sollen juristische Streitigkeiten in Familien in Zukunft mit weniger Aufwand geregelt werden. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) lobt die am 1. September in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen als "fair". Experten zeigen sich skeptisch und warnen. [weiter >>>>>>>>>> >...]


Zur Vergangenheitsbewältigung bei der Abschiedsfeier von den "Dschungelbüchern" empfehlen wir Filme wie

Schonende Scheidung? Durch neues Recht/Gesetz?

Die Anwälte/-innen bleiben doch im Ring, oder?

;-)

"Scheidungsanwälte - der Schimmelpilz unterm Abschaum
Julianne Moore und Pierce Brosnan in der Beziehungskomödie "Laws of Attraction - Was sich liebt, verklagt sich"
Birgit Walter

Es soll vorkommen, dass sich Menschen einvernehmlich scheiden lassen. Sie einigen sich friedvoll über Ehegatten- und Kindesunterhalt, Sorgerecht und Zugewinnausgleich, leben gesittet zehn Monate getrennt und reichen dann erst ihren Scheidungsantrag ein. Sie ziehen gar eine Online-Scheidung in Betracht - das gilt als besonders sparsame Variante. Aber bitte, was kann das für eine Scheidung werden?"[Berliner Zeitung 16.06.2005...]


Eigenlob BMJ: "Zypries: Bausteine für ein modernes Familienrecht"

Da hilft wohl nicht mal mehr Brise ONE touch. Das müssen schon zwei, drei touches mehr sein. Wir nehmen "Summer Bouquet":

Zypries: Bausteine für ein modernes Familienrecht

Berlin, 28. August 2009




Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft.

"Unsere Reformen beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich sorgen für eine gerechte Vermögensverteilung bei der Scheidung. Außerdem bekommen wir ein modernes Verfahrensrecht für alle Familiensachen und für die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit - also etwa für Betreuungs-, Unterbringungs- und Nachlasssachen. Damit kommen - nach der bereits Anfang 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform - weitere große Bausteine für ein zeitgemäßes, verlässliches und praktisch handhabbares Familienrecht", sagte Bundesjustizministerin Zypries.

Zu den Vorhaben im Einzelnen:

  • Am 1. September 2009 tritt die Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft. Ziel des Versorgungsausgleichs ist, bei der Scheidung alle in der Ehe erworbenen Rentenanrechte hälftig zu teilen. Bisher kam es oft zu ungerechten Teilungsergebnissen, insbesondere zu Lasten der Frauen. Auch konnten betriebliche und private Versorgungen oft nicht zeitnah zur Scheidung aufgeteilt werden. In Zukunft wird jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht im jeweiligen Versorgungssystem hälftig geteilt. Vorrangig kommt es zur "internen Teilung", bei der jeder sein eigenes "Rentenkonto" erhält, also einen eigenen Anspruch gegen den jeweiligen Versorgungsträger. Darüber hinaus ist das neue Recht übersichtlicher, verständlicher und vereinbarungsfreundlicher. (Mehr...)
  • Auch die am 1. September 2009 in Kraft tretenden Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts dienen der Verteilungsgerechtigkeit bei der Scheidung. Grundgedanke des Zugewinnausgleichs ist, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen. Um dies noch zuverlässiger zu erreichen, wird dem Beiseiteschaffen von Vermögenswerten nach der Trennung durch verschiedene Maßnahmen ein Riegel vorgeschoben. Außerdem wird künftig umfassend berücksichtigt, ob ein Ehepartner mit Schulden in die Ehe gegangen ist und ob diese Schulden während der Ehezeit beglichen wurden. (Mehr...)
  • Die Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird ebenfalls am 1. September 2009 in Kraft treten. Sie fasst das gerichtliche Verfahren in Familiensachen und in den Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit - also etwa Betreuungs-, Unterbringungs- und Nachlasssachen - erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung übersichtlich zusammen. Die durch Ehe und Familie sachlich verbundenen Streitigkeiten werden künftig beim so genannten Großen Familiengericht gebündelt. Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst, seine Aufgaben vom Familiengericht und vom Betreuungsgericht übernommen. Überdies wird der Kinderschutz im gerichtlichen Verfahren ausgebaut, indem beispielsweise die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der betroffenen Kinder weiter gestärkt werden. (Mehr...)

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008 (BGBl I S. 2586) wurde bis zum Inkrafttreten mehrfach geändert. Eine Textfassung mit Stand 1.9.2009 finden Sie hier.

http://www.bmj.de/enid/852f6ba62ae51d624d5c2ef6f3bd59d9,921c166d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0936323036/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html


Freitag, 28. August 2009

Thilo Sarrazin unter Verdacht der Untreue? Staatsanwaltschaft ermittelt

Jetzt wird's aber ganz geil! Laut WELT (und anderen -ntv) ermittelt die STA gegen den geizigen Thilo Sarrazin (Hartz-IV-Menü: Drei Gänge für drei Euro), dessen Name irgendwie nach Migrationshintergrund klingt (siehe unten), wegen des Verdachts der Untreue.

Dann muss er sich aber jetzt wohl etwas wärmer anziehen. Die gefühlte Kälte dürfte sonst bald nicht mehr auszuhalten sein.
Manchem HARTZ IV-Empfänger wird dagegen wohl bei den Meldungen ganz warm ums Herz.
Und mancher Beamte, der sich vor kurzem warm schaffen sollte, wird gleich und zur Feier des Tages noch heute die Heizung aufdrehen... . Mit steigender Besoldungsstufe mindestens 3 Grad bis zur Dampfsauna..

Übrigens: Hat der Mohr seine Schuldigkeit getan, kann er gehn????

Sarrazin , var. Sarazin ,-ain , sobriquet particulièrement méridional , d'après le nom des Sarrazins , noté dans la région d'oil , plus fréquemment , par le nom des Mores . Ce sobriquet a du s'appliquer à un individu à la peau basanée .
Viens du bas latin "saracenus" habitant de l'Arabie. Pendant tout le Moyen-Age le nom s'est appliqué aux musulmans d'Afrique et d'Espagne.

Sarrazin, var. Sarazin,-ain, Spitzname besonders südlich, nach dem Namen der Sarazenen, beachtet in der ÖL(sic!)-Region, häufiger, durch den Namen der Mauren. Dieser Spitzname wurde auch auf eine Einzelperson mit sonnenverbrannter (braungebrannter)Haut angewandt.

Kommt von lat. "saracenus" Einwohner Arabiens. Während des gesamten Mittelalters wurde der Name auf die Muslime in Afrika und Spanien bezogen.
"
Thilo Sarrazin
Eisige Zeiten
"Wenn die Energiekosten so hoch sind wie die Mieten, werden sich die Menschen überlegen, ob sie mit einem dicken Pullover nicht auch bei 15 oder 16 Grad Zimmertemperatur vernünftig leben können."
FOCUSonline 29 07 2008 10:53 Uhr

Prozessaufspürer! - Prozeßaufspürer! - Sykophant! - Noch so'n Vogel für den Duden...Prozessaufspürerin! - Prozeßaufspürerin! - Sykophantin!

Erste! Die Rechtsanwäldin hat ihn als Erste in neuer deutscher Rechtschreibung aufgespürt und hiermit veröffentlicht: den Prozessaufspürer!

In den DUDEN mit ihm!

Obwohl millionenfach vorhanden - unter anderem Tarnkleid/in neuem Gewand/Gefieder - ist er/war er unter seinem alten Namen allein einmal im Google-Universum zu finden: als Prozeßaufspürer. (als Weltkulturerbe steht der Bergriff damit leider schon unter creativ common license - ;-) )

Der Sykophant (natürlich nach dem AGG gleich auch in der gleichgestellten Version als Sykophantin, Prozeßauspürerin [alte Rechtschreibung] und Prozessaufspürerin im antiken Athen wohl bekannt und in Aristophanes' "Die Vögel" (nicht verwechseln mit Hitchcocks Drama "Die Vögel") verewigt, tauchte er/sie später gelegentlich eher selbst in der schwarzem Gefieder kurz unter anderer Bezeichnung auf und dann wieder unter. Aus dem Mittelalter stammt denn dann auch der Spruch:

"Der größte Lump (schlimmste Mensch?)
im Land ist und bleibt der Sykophant."


WIKIPEDIA weiß gar Übles zu berichten:

"404 v. Chr. wurden unter der
Tyrannenherrschaft der Dreißig mehrere Sykophanten hingerichtet.
Nach der Wiederherstellung der Demokratie blühte jedoch auch das Sykophantenwesen erneut auf."


Es darf daher auch nicht verwundern, wenn er/sie sich trotz des Risikos (siehe auch unten) auch heute noch gelegentlich blicken läßt.

Nette kollegiale Geste dagegen dies:
NJW 32/2009 S. 2363f
NJW 34/2009 S. 2509f

Hier sei denn auch nochmal bei der Gelegenheit an den guten Aristophans erinnert:
Aristophanes: Sämtliche Komödien. Zürich 1952, Band 2, S. 53-67.
Lizenz:
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"

Ein Sykophant tritt auf.


SYKOPHANT.

»Was für Vögel sind denn das, von Gefieder bunt«,

Doch im übrigen bettelarm?

Sprich, »du flügelausreckende, bunte Schwalbe!«

PISTHETAIROS.

Nun kommt die schwere Not uns auf den Hals!

Da gluckst und überläuft uns wieder einer.

SYKOPHANT.

Noch einmal: »flügelausreckende, bunte« –

PISTHETAIROS.

Der, scheint es, spielt auf seinen Mantel an:

Der braucht wohl mehr als einer Schwalbe Flaum.

[65] SYKOPHANT.

Wer sorgt hier für Befiederung der Fremden?

PISTHETAIROS.

Der Mann bin ich! Was steht zu Dienst? Sag an!

SYKOPHANT.

Ei, Flügel, Flügel! Was bedarf's der Frage?

PISTHETAIROS.

Du denkst wohl nach Pellene hinzufliegen?

SYKOPHANT.

O nein, ich bin Gerichtsbot' auf den Inseln

Herum und –

PISTHETAIROS.

Sykophant? – Ein schönes Amt!

SYKOPHANT.

Prozeßaufspürer! Um von Stadt zu Stadt

Zitierend mich zu schwingen, brauch' ich Flügel.

PISTHETAIROS.

Geht das Zitieren denn mit Flügeln besser?

SYKOPHANT.

O nein, es ist nur der Piraten wegen!

Und heim dann kehr' ich mit den Kranichen,

Statt mit Ballast den Kropf gefüllt mit – Klagen!

PISTHETAIROS.

Das ist dein Handwerk also! Noch so jung

Und schon Spion und Sykophant auf Reisen?

SYKOPHANT.

Was soll ich machen? Graben kann ich nicht –

PISTHETAIROS.

Es gibt, bei Gott, doch ehrliche Gewerbe,

Von denen sich ein Mensch in deinem Alter

Ernähren sollt', und nicht vom Händelstiften!

SYKOPHANT.

Salbader! Flügel brauch' ich, nicht Moral!

PISTHETAIROS.

Mit meinem Wort beflügl' ich dich!

SYKOPHANT.

Wie soll

Mich das beflügeln?

PISTHETAIROS.

Ei, durch Worte macht

Man jedem Flügel!

SYKOPHANT.

So?

PISTHETAIROS.

Und hast du nie

Gehört, wie Väter in den Baderstuben

Vor jungen Leuten manchmal also sprachen:

›Mein Jung' hat Schwung, Diitrephes beflügelt

Ihn durch sein Wort – zum Reiten und zum Fahren!‹

Ein andrer meint: der seine habe Schwung

[66] Fürs Trauerspiel, hochfliegend sei sein Geist –

SYKOPHANT.

So könnten Worte Flügel geben?

PISTHETAIROS.

Freilich!

Durch Worte schwingt der Genius sich auf,

Der Mensch erhebt sich! – Und so will auch ich

Mit wohlgemeinten Worten dich beflügeln

Zur Ehrlichkeit –

SYKOPHANT.

Das willst du? – Ich will nicht!

PISTHETAIROS.

Was willst du denn?

SYKOPHANT.

Nicht schänden mein Geschlecht!

Ererbt hab' ich das Sykophantenhandwerk:

Drum gib mir schnelle, leichte Fittiche,

Vom Habicht oder Falken, daß die Fremden

Ich herzitieren, hier verklagen kann

Und dann ausfliegen abermals –

PISTHETAIROS.

Verstehe!

Du meinst: gerichtet soll der Fremde sein,

Noch eh' er hier ist?

SYKOPHANT.

Völlig meine Meinung!

PISTHETAIROS.

Er schifft hierher, indes du dorthin fliegst,

Um sein Vermögen wegzukapern?

SYKOPHANT.

Wohl!

Flink wie ein Kreisel muß das gehn!

PISTHETAIROS.

Verstehe!

Ganz wie ein Kreisel! – Ei, da hab' ich eben

Scharmante Flügel von Kerkyra – schau!


Zeigt ihm die Peitsche.


SYKOPHANT.

Au weh, die Knute!

PISTHETAIROS.

Schwingen sind's, mit denen

Du mir hinschwirren sollst ›flink wie ein Kreisel!‹


Peitscht ihn durch.


SYKOPHANT.

Au, au!

[67] PISTHETAIROS.

So fliege doch, Halunke, fliege!

Erzgauner, tummle dich, frischauf! Ich will

Die Rechtsverdreherpraxis dir versalzen!


Sykophant ab.

Zu den Sklaven.


Nun packt die Federn ein! Wir wollen gehn!


Ab.


ERSTER HALBCHOR.

Viel des Neuen, Wunderbaren

Haben wir auf unserm Flug

Schon gesehn! Vernehmt und staunet:

Aufgeschossen, fern von Kardia,

Ist ein seltsam fremder Baum,

Und der heißt: Kleonymos –

Ist im Grund zu nichts zu brauchen,

Aber stämmig sonst und groß;

Sykophantenfrüchte trägt er

Stets im Frühling, goldumlaubte, –

Aber nackt im Wintersturme

Steht er da, schildblätterlos!

ZWEITER HALBCHOR.

In der ampellosen Wüste,

Der ägypt'schen Finsternis

Nah gelegen ist ein Land;

Allda schmausen und verkehren

Menschen mit Heroen immer

Früh, doch spät am Abend nicht!

Denn geheuer ist es nicht,

Ihnen zu begegnen nachts:

Würd' ein Sterblicher dem Heros

Da begegnen, dem Orestes, –

Schwer vom Schlag getroffen würd' er,

Ausgezogen bis aufs Hemd!


Quelle:
Aristophanes: Sämtliche Komödien. Zürich 1952, Band 2, S. 53-67.
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Prangende Wirkung durch Photos bei vollständiger Namensveröffentlichung von Rechtsanwälten bei Falsch-Paraphrasierung von Gerichtsurteilen

Wie peinlich ist >>>> DAS ("Die volle Namensnennung von Rechtsanwälten bei ") denn? - Jeder blamiert sich halt so gut er kann .. Eigentlich wollten wir ohnehin mal einen Beitrag über das Stille-Post-Spiel für Juristen im Stile unseres Lieblingsprofs Fritjof HAFT ("Einführung ins juristische Lernen") schreiben. Doch DAS kam uns noch dazwischen. Auch wenn man uns in der Folge bis ins siebte Glied verfolgt, unsere Kinder und Kindeskinder und Kindeskindeskinder schändet und diese im Internet anprangert, DAS muss jetzt raus: (Solange der Link noch funzt.)
"Tilmann" war schneller und hat es schon über Nacht mit einem qualifizierten "Häh?" kommentiert und näher ausgeführt: "Bei 7 W 56/07 geht es um die Veröffentlichung von Urteilen allgemein, dass es eine Abwägung geben muss etc. Nicht um die Nennung von beauftragten Anwälten. "
Bender/Nack/Teuer (Tatsachenfeststellung vor Gericht) geben zu Recht in ihrem Schinken (leider nur) Strafrichtern die Empfehlung - ich paraphrasiere jetzt mal (das Zitat finde ich noch, wird nachgepflegt ;-) - Habe das Buch gerade nicht zur Hand.)

"Paraphrasieren Sie nicht(zitieren Sie nicht SINNGemäß).
Sie können es nicht."



"


Das sollten dann auch gelegentlich Anwälte (und ihre Mitarbeiter) tun, insbesondere dann, wenn sie mit prangendem Vollbild (ohne schwarze Balken!) und unter voller Namensnennung - also ohne Scham offensichtlich - ein Urteil "zitieren", das sie offensichtlich nicht verstanden haben.
Gelegentlich sollten sie vorher mal inFachzeitschriften lesen, in denen sie laut Homepage wohl nicht selbst publizieren: c´t-Aufsatz (http://www.dr-bahr.com/download/kaufmann-nachgetreten-oder-nachgehakt.pdf) von RA Kaufmann als PDF via Dr. Bahr "Nachgetreten oder nachgehakt?".

[...]

Advokaten

Nicht selten findet man auch juristische Dokumente im Web, in denen die Namen der

beteiligten Rechtsanwälte einschließlich der Kanzleiadresse zu lesen sind. Sowohl das

Oberlandesgericht München als auch das Oberlandesgericht Hamm fanden an

der ungeschwärzten Publikation nichts Anstößiges.[...]



Oder: Dr. Bahr 14.12.08: KG Berlin: Veröffentlichung von anwaltliche Schriftsätzen



Es wäre ja auch recht merkwürdig, wenn LehrerINNEN ge(s)pickt werden dürften, Anwälte sich nur selbst (z.B. auf der Homepage) positiv darstellen und loben dürften.
Sich z.B. in PR-Datenbanken eintragen, die ein (für den potentiellen Mandanten/die Mandatntin, der/die eben übers Internet suchen) nicht nachvollziehbares Rating- und Ranking-System haben, bei dem man den Eindruck nicht los wird, als säßen am anderen Ende der Welt willige und billige Chinesen, die für Entgelt "über Nacht" voten, dass es eine Art hat und z.B. eine neu eingetragene Anwältin eben über Nacht im Ranking nach oben katapultieren.
Nein, umgekehrt wird natürlich ein Schuh draus: Gerade durch die namentliche Zitierung von Anwälten (aus Schriftsätzen, Urteilen) muss bei einem Angebot von inzwischen über 153.000 einem Wildwuchs und dem Vergessen von Standesregeln Einhalt geboten werden.
Damit eben keine sinnlosen (von vorneherein aussichtslosen) Prozesse geführt werden.

ANALOGES gilt im Übrigen auch für (psychologische) "GUTACHTER", die mit Auszügen ihrer geistigen Ergüsse, die ja auch eine Entscheidung IM NAMEN DES VOLKES vorbereiten, mit Voll-Namensnennung eben dafür geradestehen müssen/sollen - wie z.B. die Entschediung des LG Berlin 16 0 940/05 verkündet am 07.11.2006 zeigte. (FUNDSTELLE - HIER bei www.system-familie.de)

Donnerstag, 27. August 2009

Noch mehr Doktorspiele? Spur nach Osteuropa?

Das deutete zumindest gestern ABend schon die "Neue Westfälische" in einer Vorabmeldung zu ihrer heutigen Druckausgabe an:
Inzwischen beteiligt sich auch ein anderes Organ der Pflege und FortBILDung an der Promotion ((lateinisch promotio, „Vorstellung“, „Hervorhebung“) des Doktor-Themas.

Die Doktorarbeit zum Thema, was mit den "Titeln" in den Schriftenreihen und Bibliotheken passiert, fehlt allerdings noch.

Bekommen mit dann neue Autoren-Namen?

Sind die dann noch ("Any promotion is good promotion.") zitierfähig?

Fragen über Fragen für "Jugend forscht"....

Mittwoch, 26. August 2009

Wolski/Hessen: die Entdeckung der Langsamkeit

"Plötzlich verjährt" ? Das hat so einen Hauch von Oxymoron. - wie, ja wie, geplante Spontaneität, wäre wohl eine contradictio in adiecto hieße es "plötzliche Verjährung".
Ja, ja. Die Verjährung. Sie kommt aus dem Nichts und führt in das Nichts. Plötzlich und unerwartet, wie ein Tsunami. Und danach die glatte See... als sei eben nichts gewesen.

Verwirrend das Ganze, dass sogar die deutsche Sprache überfordert scheint: "in die Verjährung laufen lassen." Hm. Vielleicht gehen die Uhren in Hessen auch einfach nur anders .... oder war die Ferrari-Fahrerin einfach nur zu schnell für die Staatsanwaltschaft.

Wer hat da nur an der Uhr gedreht? Ist es wirklich schon so spät?...Heute ist nicht alle Tage ...

(...und hier noch die Version mit dem lachenden Pferd: >>>>>)
.....

Fall Wolski: Plötzlich verjährt Mittwoch, 26. August 2009 00:00:00 FR-online

Richterin Wolski ist aus dem Schneider - weil die Ermittler der Frankfurter Staatsanwaltschaft nicht tätig wurden. Ein Anwalt erhebt den Vorwurf, das die Verjährung absichtlich herbeigeführt worden sei. Von Pitt von Bebenburg

Gerichtspräsident: „ein ganz normales Scheidungsverfahren“ - laut BILD

Das Paar lebte in Scheidung Frau schießt ihren Mann
vor Amtsgericht nieder

Das Opfer ist schwer verletzt - Täterin gefasst


BILD:

Normales Scheidungsverfahren (mit Calamity Jane)?

Klar, letzte Woche schon/noch so einer, der einfach nicht zuhören konnte/wollte. Auch seine zukünftige Ex-Partnerin redete "normal" emmanzipiert von hinten auf ihn ein ...
- anstatt wie früher üblich weiblich-sanft mit Gift töten zu wollen.

Sie küssten und sie schlugen sich

Beziehungsdrama

17.08.2009, 17:05

Von Alexander Krug

Eine eifersüchtige Ehefrau hat bei einer "Aussprache" in der Sonnenstraße auf ihren Mann eingestochen. Nun ist sie angeklagt wegen versuchten Mordes.[...]

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/29/484464/text/


Versorgungsausgleich erledigt?

Nicht sicher.

Schulter ist gut. Kommt wohl auf die Herznähe und Ernsthaftigkeit der Redseligen an ...

Chris Rock on Relationships & Satisfying Women

http://www.youtube.com/watch?v=5fQyz_aecNc

"Don't argue, you cannot win ..."


  1. Amtsgericht Gelsenkirchen: Frau schießt im Gericht auf Ex-Mann‎ - vor 3 Stunden gefunden
    Vor dem Amtsgericht in der westdeutschen Stadt Gelsenkirchen soll am Mittwoch der aktuellen Woche eine Frau auf ihren ehemaligen Mann geschossen und ihn ...
    die Newsblogger - 89 weitere Artikel »
  2. Scheidungstermin: Frau schießt vor Gericht auf Mann - SPIEGEL ...

    26. Aug. 2009 ... Frau schießt vor Gericht auf Mann. Bluttat vor dem Amtsgericht in Gelsenkirchen: Eine Frau soll im Vorfeld eines Scheidungstermins auf ihren ...
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  3. Amtsgericht Gelsenkirchen - Frau schießt vor Gericht auf Mann und ...

    26. Aug. 2009 ... In Gelsenkirchen hat eine Frau während einer Gerichtsverhandlung auf einen Mann geschossen und ist danach geflüchtet.
    www.abendblatt.de/.../Frau-schiesst-vor-Gericht-auf-Mann-und-fluechtet.html - vor 4 Stunden gefunden - Ähnlich
  4. Scheidung in Gelsenkirchen: Frau schießt vor Gericht auf ihren ...

    26. Aug. 2009 ... Vor dem Amtsgericht in Gelsenkirchen hat eine Frau ihren Noch-Ehemann attackiert und mit mehreren Schüssen schwer verletzt.
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  5. Im Amtsgericht Gelsenkirchen: Frau schießt ihren Mann nieder ...

    26. Aug. 2009 ... Schüsse in Gelsenkirchen: Vor dem Amtsgericht feuerte eine Frau zweimal auf ihren Mann. Er wurde schwer verletzt, die Polizei nahm die Frau ...
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  6. Amtsgericht Gelsenkirchen: Frau schießt auf Ex-Mann | NGZ Online

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    26. Aug. 2009 ... Im Amtsgericht Gelsenkirchen hat eine Frau auf ihren Ex-Mann geschossen. Laut Polizei feuerte die Frau mindestens zwei Mal ihre Waffe ab, ...
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  8. Frau schießt Mann bei Scheidungstermin nieder - Yahoo! Nachrichten ...

    Gelsenkirchen (AP) Unmittelbar vor dem Scheidungstermin hat eine Frau in Gelsenkirchen ihren ... auf offener Straße niedergeschossen. - Frau schießt Mann bei.
    de.news.yahoo.com/.../twl-frau-schiet-mann-bei-scheidungstermi-8b73c05.html - vor 3 Stunden gefunden - Ähnlich
  9. Frau schießt Mann bei Scheidungstermin nieder - Gelsenkirchen ...

    26. Aug. 2009 ... Gelsenkirchen. Vor dem Gelsenkirchener Amtsgericht hat eine Frau am Mittwochvormittag auf ihren Noch-Ehemann geschossen. Der Mann wurde ...
    www.derwesten.de/.../gelsenkirchen/.../detail.html - vor 3 Stunden gefunden - Ähnlich

Hassemaneuro? "Gutachten: Pleite-Bank Hypo Real Estate ist nichts mehr wert"

Der Unternehmenswert der staatlich gestützten Pleite-Bank HRE liegt laut einem eigenen Gutachten der Bank bei Null. Bisher hat die HRE bereits über 100 Milliarden Euro erhalten. Doch damit noch nicht genug: Bis Jahresende braucht die Bank laut Medienberichten weitere sieben Milliarden Euro.
Zum Beitrag:
http://www.welt.de/wirtschaft/article4399145/Pleite-Bank-Hypo-Real-Estate-ist-nichts-mehr-wert.html#reqRSS


ABwracken? Verschrotten? Na, wir wissen nicht:

"KFZ-Wertermittlung via Internet - KFZ-Wert.info macht teure Gutachten überflüssig

Krefeld – Die Abwrackprämie hat es offenbart: Viele Deutsche kennen den Wert ihres Fahrzeuges nicht. Und das hatte Folgen. Sie strichen zwar die begehrte Prämie beim Neuwagenkauf ein, ließen aber ihren "Alten", der zum Teil wesentlich mehr Wert war, verschrotten."

Vielleicht sollte man also noch mal einen Schnell-Durchlauf bei der HRE machen!!!!!!!!!!!!!!

Zum Beitrag:

http://www.openpr.de/news/342971/KFZ-Wertermittlung-via-Internet-KFZ-Wert-info-macht-teure-Gutachten-ueberfluessig.html

In schlechter Verfassung: Hessen und der Fall Karin Wolski

Bisher belief sich die Medienbericherstattung über den Fall der Spitzen-Verfassungsrichterin und unbedarften Hausfrau (SZonline: "Dem Klischee vom unbedarften Heimchen hinterm Herd, das ehrfürchtig und kommentarlos dem Ehemann alle Entscheidungen überlässt, entspricht Karin Wolski ganz gewiss nicht.") in christlicher Personalunion auf die üblichen verdächtigen MAINstream-Medien FR und FAZ, in deren Beritt der Nicht-Fall der Richterin Karin Wolski nunmal liegt.
Seit gestern dreht der Fall ins Bundesrepublikanische:


Da klinkte sich auch die SÜDDEUTSCHE (online: http://www.sueddeutsche.de/politik/959/485386/text/) - München ein.

Ein deutliches Zeichen, dass es zu Ende geht? Das Ding zieht Kreise ...
Nächste Woche also FOCUS, SPIEGEL, DIE ZEIT und STERN.


*Die Immobilienmaklerin packt aus: "Frau Wolski wusste Bescheid"

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/kommentare/1891801_Kommentar-Als-Richterin-untragbar.html


Hessen: Koalition hält die Hand über Wolski
Die hessischen Grünen fordern den Rücktritt von Karin Wolski, wenn sie Vorwürfe gegen sie nicht aufklären kann. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Betrugsfall. Weil sie keinen sehen darf? Von Pitt von Bebenburg
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1891927_Koalition-haelt-die-Hand-ueber-Wolski.html

**
Vorwürfe gegen Richterin Wolski: Was wusste die Ehefrau? - Hessen
FAZ.NET - Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung muss sich der Frankfurter Anwalt Michael Wolski von Oktober an vor dem Darmstädter Landgericht...
http://www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~E55464329EA3742AE95BAAE41A2228B0B~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell


***

Rücksicht auf eine Richterin

Hessen: Steuerprozess

25.08.2009, 17:53

Teile eines schmutzigen Erbkrieges: Die hessische Top-Juristin Karin Wolski bleibt offenbar von einem Steuerprozess verschont - wegen guter Kontakte zur CDU.

http://www.sueddeutsche.de/politik/959/485386/text/



Montag, 24. August 2009

"Neue" Dreierkette des StGB: vom Leutnant- zum Generalverdacht



"Le Schönke-Schröder enchainé", "Le Tröndle-Fischer enchainé" et "Le Lackner enchainé".


Nein, nein, liebe Leser/-innen, liebe Gucker/-innen: Das ist KEINE Bild-Ente!
Kein Hoax, das ist Life 2.0.

Gut, in der letzten Zeit sind wohl einige Richter mehr als sonst (üblich) wegen Rechtsbeugung verurteilt worden und mancher Jura-Student der next generation scheint bei Hausarbeiten und Klausuren mit dummen Gedanken noch nicht ausgelastet gewesen zu sein. Auch gegen Justizangestellte wird derzeit ermittelt. Okay.
Aber deshalb gleich alle (anderen) unter Leutnant- und Generalverdacht zu stellen
(bzw. alle drei an die Kette zu legen, gleich alle 3 (!!!), während die dazugehörigen Gesetze einfach so frei rumstehen/-liegen).
Oder was soll uns dieses Bild wirklich sagen?
Welche Assoziationsketten rasseln lassen? Sollen wir an Lessings Tempelherrn (Nathan der Weise) denken?

"Es sind nicht alle frei, die ihrer Ketten spotten."

oder gar an den mindermeindenden Voltaire (Potpouri, ja eben Pot pourri!)?

"Diese Welt ist ein einziges großes Narrenhaus, wo Irre andere Irre in Ketten legen."

Oder an Dr. Karl Marx?

"Mögen die herrschenden Klassen vor einer juristischen Revolution zittern. Die Kommentare haben nichts in ihr zu verlieren als ihre Ketten. Sie haben eine Welt zu gewinnen. Jurastudenten aller Bundesländer, vereinigt euch!"

Oder einfach nur melden:

"Kein Kommentar"

?!?!?!??!

(zurücklehnen, nachdenken .... und - für den, der es kann, genießen!)


Der Anwalt: ein Organ der Rechts(chreib(e))pflege


Und was für eines:
Rechtschreibekenntnisse (Ja, ja, Google
>>m.w.i.N. >>>, is' ja schon gut, wir meinten "Rechtschreibkenntnisse"- und die noch (nur) am PC...!?!?!?)
Hoffentlich hat dieser Anwalt eine Mitarbeiterin (oder mehrere Auszubildende?) gefunden, die welche hatte (haben).
Nur wie hat er sie/sie dann erkannt?!!??

Der Anfang einer neuen Serie: Der Anwalt zwischen Rechtschreib- und Rechtsprechung am PC.

Auch für Anwältinnen mit Rechtsprechegrundkenntnissen.


Samstag, 22. August 2009

Übermüt(z)ige Muslima! - Der Widerspenstigen Zähmung - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. August 2009 - 2 AZR 499/08 -

Pünktlich zum Beginn des RAMADANs (nebenbei: Ramadan mubarak, allen muslimischen LeserINNEN - mit und/oder ohne Kopftuch/Mütze und Lesern) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) noch einmal klargestellt, wer hier in Deutschland beim "Krieg der Gartenzwerginnen" den obersten Hut aufhat:

Da kann man offensichtlich noch so viele Fragebogen <<<< ausfüllen lassen:
Wenn die Werte unseres GRUNDGESETZES nicht wirklich verinnerlicht werden, was nützt da das auswendig gelernte Ausfüllung (wie bei der theoretischen Füherscheinprüfung!) von Fragebogen?

Auch >>> HIER handelte es sich um eine PÄDAGOGIN (deren Uneinsichtigkeit in den Art. 3 GG auch nach dem Urteil bezweifelt werden darf!!!) ...., die doch allen Ernstes und sogar FACHanwaltlich vertreten glaubte, hier mit der Begründung GEGEN ART. 3 GG (!!!) auf den Sodnerstatus eines zudem angeblich arabisch-islamischen Haushalt eine Einbenennung durchdrücken zu können. Geradezu abenteuerlich die "Begründung" der Neu-Deutschen auf das satanisch-schikanöse Verhalten syrischer und/oder marokkanischer Zöllner (Seit wann regieren die in Deutschland!), die offensichtlich nicht einmal selbst "ihren" KORAN zu kennen scheinen. Der verbietet ausdrücklich eine Adoption und Einbenennung (KORAN SURE 33, ("Die Verbündeten" 4-5) steht damit im völligen Einklang mit der deutschen Verfassung, dem Europäischen Menschenrecht und ständiger deutscher Rechtsprechung zur Einbenennung.

Angesichts solch beharrlich unbelehrbarer "Pädagoginnen" (wenn nicht Kopftuch dann Mütze)!, what nextt??? - Glatze), die offensichtlich selbst erst einmal lernen müssen, sich an die deutsche Rechtsordnung, insbesondere an das Gleichheitsgebot des GG zu halten, werden dann schon Erinnerungen zur Diskussion über den deutschen "Extremistenerlass" wach ... .

Nachsitzen und Nachschulung sind offensichtlich - mindestens - angesagt!

Pressemitteilung Nr. 82/09 Bundesarbeitsgericht

Abmahnung wegen religiöser Kopfbedeckung in der Schule


Nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen dürfen Lehrer und pädagogische Mitarbeiter während der Arbeitszeit keine religiösen Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes oder den religiösen Schulfrieden zu gefährden. Diese Regelung steht im Einklang mit dem Grundgesetz sowie den nationalen und europäischen Diskriminierungsverboten. Eine Kopfbedeckung, die Haare, Haaransatz und Ohren einer Frau vollständig bedeckt, stellt eine religiöse Bekundung dar, wenn sie erkennbar als Ersatz für ein islamisches Kopftuch getragen wird.

Die Klägerin hat die Unwirksamkeit einer Abmahnung geltend gemacht, die ihr wegen ihrer Kopfbedeckung vom beklagten Land erteilt worden ist. Die Klägerin ist islamischen Glaubens und an einer Gesamtschule als Sozialpädagogin tätig, in der sie mit Schülern unterschiedlicher Nationalitäten und Religionen in Kontakt kommt. Seit sie einer Aufforderung des beklagten Landes nachgekommen ist, das von ihr zuvor getragene islamische Kopftuch abzulegen, trägt die Klägerin eine Mütze mit Strickbund, die ihr Haar, den Haaransatz und die Ohren komplett verbirgt.

Ihre Klage blieb - wie in den Vorinstanzen - vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts war die Kopfbedeckung als religiöse Bekundung und nicht nur als ein modisches Accessoire aufzufassen. Sie verstieß deshalb gegen das gesetzliche Bekundungsverbot.


Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. August 2009 - 2 AZR 499/08 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2008 - 5 Sa 1836/07

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WIKIPEDIA: Mütze >> http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCtze
"

Eine Mütze (österr. meist Haube) ist eine weiche Kopfbedeckung, die aus Stoff, Wolle, Leder oder Fell bestehen kann. Sie wird zum Schutz vor Kälte, Wind und Wetter oder aus modischen, religiösen, sozialen oder beruflichen Gründen getragen. Im Gegensatz zum Hut besitzt eine Mütze keine umlaufende Krempe.

Die Mütze kann bestimmte Formen annehmen, z. B. zur Spitze hin zulaufen oder den Kopf fest umschließen. Außerdem kann sie auch mit einem Schirm, einem Nackenschutz und/oder Ohrenschützern versehen sein. Die Frisur wird durch das Tragen einer Mütze teilweise oder ganz verdeckt.

Im Arabischen bezeichnet al-musta-kah einen Pelzmantel mit langen Ärmeln. Daraus entstand das Wort almutia, womit ein Kapuzenmantel der Mönche gemeint war. Im mittelalterlichen Deutsch nannte man die Kapuze selbst almuz, was schließlich zu Mütze verkürzt wurde."


Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

...

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nicht (sic! niiiiiihhhhicht!!!!) B.E.V.O.R.Z.U.G.T. (die Kehrseite der Maille) wird nur allzu gerne von Femokraten- und MigrantINNen-VertreterINNen vergessen.

GG für viele: http://dejure.org/gesetze/GG/3.html

Donnerstag, 20. August 2009

(Männliches) Berufsgeheimnis! - Pssst, vertraulich!

Wir können nicht klagen ...!

Es gehört zum Wesen der Berufstätigkeit des Rechtsanwaltes, dass Gerichte ihm unter dem Siegel der Verschwiegenheit höchst vertrauliche Entscheidungen anvertrauen, die, da es sich z.B. um eine Rechts
anwaltsordnung handelt, ja auch nur Männer betrifft ud diese Geheim-Entscheidungen nur im männlichen KollegENkreis hinter vorgehaltener Hand bzw. mittels SSL-encrypted-Email oder abhörsicherer (Mobil-)Telefone kolportiert werden dürfen. Die BRAK stellt diese auch allein ihren MitgliedERN exklusiv im männlichen nicht-öffentlichen INTRANET (bitte nur Männer klicken: PDF BRAK-Mitteilung 2/2009) - Der anwaltliche Briefbogen S.55 ff) zur Verfügung, da nach 5.8 der Berufsregeln für Rechtsanwälte eben nur für die männlichen Vertreter eine Pflicht zur Fortbildung besteht (analog: deutsche Berufsordnung vom 01.07.2009), da die berufsrechtlichen Entscheidungen halt ohnehin nur die Männer betreffen.

Dies gilt natürlich auch und gerade für die öffentliche Beantsandungen zur Nicht-Berücksichtigung bzw. Nicht-Erfüllung von Berufspflichten, wie bei beharrlich falscher Verwendung von irreführenden Briefköpfen.
Große Mädchen in der Anwaltschaft dürfen sich also (un)beanstandet weiter eines irreführenden Briefkopfes bedienen, obwohl z.B. die "Aufbrauchfrist" ohnehin längst vorbei sein dürfte und ohnehin die (Köpfe der) Briefe und HTML-Emails mittels eines Textverarbeitungsprogramms on the fly produziert werden.

Hinweise auf eine Zulassung bei den örtlichen Gerichten sind demnach also sachlich unzutreffend und müssen daher ebenso nur für RechtsanwÄLTE unterbleiben, wie der Hinweis, bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen zu sein.


Der Hinweis auf eine Vertretungsberechtigung oder Postulationsfähigkeit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist zwar sachlich zutreffend, stellt nach in der Rechtsprechung vertretener Auffassung jedoch eine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit für Männer dar.

Zur männlichen Begründung wird angeführt, dass die angesprochenen Verkehrskreise durch einen entsprechenden Hinweis zu der fehlerhaften Vorstellung gelangen könnten, dass Rechtsanwälte mit entsprechendem Hinweis auf die Vertretungsberechtigung mit Befugnissen ausgestattet sind, welche nicht alle RechtsanwältE besitzen. Bei Rechtsanwältinnen ist das "natürlich", gesetzlich, bio-logisch gaaaaanz anders.



  • LG Dresden, Urteil vom 05.09.2008, Az. 42 HK O 227/08
  • LG Frankenthal, Beschluss vom 06.06.2008, Az. 3 O 238/08
  • LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.02.2008, Az. 3 O 233/08
  • OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30. 11. 2007, Az. 1 W 193/07 zur Erklärung „zugelassen am OLG und LG Dresden”, welches die Erheblichkeit des Wettbewerbsverstoßes lediglich daran scheitern ließ, dass der Briefkopf mit den streitgegenständlichen Ausführungen zur Zulassung nur sieben Tage nach Inkrafttreten der Neuregelung der Anwaltszulassung am 01.06.2007 verwendet worden war und der betreffenden Rechtsanwaltskanzlei für diesen kurzen Zeitraum eine Aufbrauchfrist hinsichtlich seiner Briefbögen zuzubilligen war.


Wir schreiben zwar inzwischen August 2009, sind aber von einer GLEICHberechtigung bzw. GLEICHverpflichtung noch lange entfernt.
Bis dahin können wir nicht klagen - oder gar die BRAK anrufen ... .


BERUFSREGELN DER RECHTSANWÄLTE

DER EUROPÄISCHEN UNION


5.8

Rechtsanwälte müssen ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten aufrechterhalten und ausbauen unter Berücksichtigung der europäischen Dimension ihres Berufes.


§ 25 Beanstandungen gegenüber >>Kollegen<<

Will ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass er gegen

Berufspflichten verstoße, so darf dies nur vertraulich geschehen, es sei denn, dass die Interessen des Mandanten oder eigene Interessen eine Reaktion in anderer Weise erfordern.