Mittwoch, 15. April 2015

Asylrecht: 202.834 Asylanträge im Jahr 2014 - 32.054 Asylanträge im März - Unionsfraktionschef Volker Kauder "Deutschland kann deutlich mehr Flüchtlinge aufnehmen" 2015














Ja, da kann einem Angst und Bange werden. Jede RENO hätte – (ja, liebes MOMA heute): trotz Berwerberinnenmangel) - allerdings mindestens eine Abmahnung am Fuß, hätte sie den Chef/die Chefin mit solchem Material in die ‚Debatte’ geschickt. Nein, wir wollen nicht wissen, was der/die Lieferant/in des Bundesministeriums (plus das 3. und 4.Auge) des Innern verdient; sicherlich hieße es dann ohnehin: zu wenig. Bei den Beamten- bzw. Staatssekretariats-Gehältern, die sich nicht mit denen in der freien Wirtschaft messen können, sind halt keine Multi-Talente, die sowohl Copy-and-Paste als auch die 4 (Überraschung: ja es sind 4!) Grundrechenarten beherrschen, zu bekommen, die zudem – im Innenministerium (!) – auch noch über eine gewisse geopolitische Grundbildung verfügen, dass eine erfolgreiche Plausibiltitätskontrolle bei dem offensichtlichen manuellen (!) Übertrag der vom BafM gelieferten Zahlenmaterials ( IRAK statt IRAN !) möglich wäre. Ja, da kann einem als Ministerpräsident/in schon Angst und Bange werden. Denn merke: Wem schon die ‚Rückrechnung’ nicht gelingt, von dem ist auch keine annähernd richtige Prognose (300.000!!! für 2015) zu erwarten. Zumal die Entwicklung ohnehin immer komplexer und komplizierter zu werden scheint und vom BUND (laut KAUDER (CDU heute Morgen - LINKS ganz unten) keine weiteren Hilfen für erwartet (noch) weiter steigende Zahlen erwartet werden kann:
„Abgelehnt wurden die Anträge von 21.002 Personen (36,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 15.724 Personen (27,1 Prozent).
Ende März 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 199.831, davon 178.249 als Erstanträge und 21.582 als Folgeanträge (Vormonat: 188.435 anhängige Verfahren, davon 167.749 Erst- und 20.686 Folgeanträge; zum 31. März 2014 100.628 anhängige Verfahren, davon 91.222 Erst- und 9.406 Folgeanträge).




202.834 Asy­lan­trä­ge im Jahr 2014

Im Jahr 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 202.834 Asylanträge gestellt, 75.811 mehr als im Vorjahr


[…]

Die Hauptherkunftsländer 2014 waren (mit Vergleichszahlen 2013):


 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge)
Veränderungen


2013
2014
in %
absolut

Gesamt
127.023
202.834
59,7
75.811
1.
Syrien
12.863
41.100
219,5
28.237
2.
Serbien
18.001
27.148
50,8
9.147
3.
Eritrea
3.638
13.253
???
9.615
4.
Afghanistan
8.240
9.673
17,4
1.433
5.
Iran
4.196
9.499
126,4
5.303
6.
Kosovo
4.423
8.923
101,7
4.500
7.
Mazedonien
9.418
8.906
-5,4
-512
8.
Bosnien-Herzegowina
4.847
8.474
74,8
3.627
9.
Albanien
1.295
8.113
526,5
6.818
10.
Somalia
3.875
5.685
46,7
1.810

[…]

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Dezember 2014:


Asylanträge
davon:


Erstanträge
Folgeanträge
Gesamt
20.384
17.059
3.325
davon:



Syrien
5.021
4.910
111
Serbien
3.369
1.890
1.479
Kosovo
1.956
1.461
495
Albanien
940
888
52
Afghanistan
825
790
35
Bosnien-Herzegowina
776
447
329
Eritrea
718
710
8
Mazedonien
689
363
326
Irak
669
521
148
Ungeklärt
949
477
17



32.054 Asy­lan­trä­ge im März 2015


Pressemitteilung 09.04.2015




Migration und Integration Asyl und Flüchtlingsschutz Pressemitteilung 09.04.2015 32.054 Asy­lan­trä­ge im März 2015


Im März 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 32.054 Asylanträge gestellt.

Dies bedeutet einen Anstieg von 184,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat März 2014.

Entschieden hat das Bundesamt im März 2015 über die Anträge von 22.754 Personen. 6.277 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (27,6 Prozent aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 144 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 189 Personen (0,8 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Die Zahlen im Einzelnen:

I.    Aktueller Monat


Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im März 2015 32.054 Personen einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 28.681 als Erstanträge und 3.373 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 20.774 Personen (184,2 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 5.971 Personen (22,9 Prozent) gestiegen.

Insgesamt 19.730 Anträge wurden von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt, das sind 61,6 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge. Mitursächlich hierfür ist die priorisierte Bearbeitung der Verfahren der Staatsangehörigen aus Kosovo.

Hauptherkunftsländer im Februar 2015:
Zum Vergleich:
Januar 2015
Februar 2015
März 2015
 1.
Kosovo
3.630
7.728
11.729
 2.
Syrien
5.530
4.237
4.620
 3.
Albanien
1.648
1.794
3.020
 4.
Serbien
3.328
2.849
2.833
 5.
Irak
1.065
960
1.192
 6.
Mazedonien
919
958
1.186
 7.
Afghanistan
1.162
998
926
 8.
Bosnien-Herzegowina
703
693
690
 9.
Ungeklärt
510
284
400
10.
Ukraine
265
340
395



Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im März 2015:

Asylanträge
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamt
32.054
28.681
3.373
davon:



Kosovo
11.729
11.147
582
Syrien
4.620
4.420
200
Albanien
3.020
2.955
65
Serbien
2.833
1.709
1.124
Irak
1.192
1.052
140
Mazedonien
1.186
744
442
Afghanistan
926
885
41
Bosnien-Herzegowina
690
380
310
Ungeklärt
400
380
20
Ukraine
395
392
3

Die Zahl der Asylerstanträge im März 2015 (28.681) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (9.839) um 191,5 Prozent und gegenüber dem Vormonat (22.775) um 25,9 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Kosovo, Syrien und Albanien.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im März 2015 (3.373) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (1.441) um 134,1 Prozent und gegenüber dem Vormonat (3.308) um 2,0 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Kosovo und Mazedonien.

Im März 2015 hat das Bundesamt über die Anträge von 22.754 Personen (Vorjahresmonat: 11.199, Vormonat: 17.580) entschieden. 6.277 Personen (27,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 194 Personen (0,9 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.083 Personen (26,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Im März 2015 erhielten 144 Personen (0,6 Prozent) nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im März 2015 bei 189 Personen (0,8 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 10.821 Personen (47,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.323 Personen (23,4 Prozent).

II.  Laufendes Jahr 2015


In der Zeit von Januar bis März 2015 haben insgesamt 85.394 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 75.034 als Erstanträge und 10.360 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (37.820 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 47.574 Personen (125,8 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer von Januar bis März 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:


Jan-Mrz 2014
Jan-Mrz 2015
1.
Kosovo
1.394
23.137
2.
Syrien
5.527
15.444
3.
Serbien
5.289
9.074
4.
Albanien
1.967
6.486
5.
Irak
1.135
3.481
6.
Afghanistan
2.572
3.238
7.
Mazedonien
2.276
3.097
8.
Bosnien-Herzegowina
1.919
2.120
9.
Eritrea
933
1.393
10.
Russische Föderation
1.588
1.283



Verteilung der Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis März 2015:

Asylanträge
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamt
85.394
75.034
10.360
davon:



Kosovo
23.137
21.105
2.032
Syrien
15.444
14.711
733
Serbien
9.074
5.672
3.402
Albanien
6.486
6.311
175
Irak
3.481
3.009
472
Afghanistan
3.238
3.131
107
Mazedonien
3.097
1.852
1.245
Bosnien-Herzegowina
2.120
1.221
899
Eritrea
1.393
1.368
25
Russische Föderation
1.283
1.065
218

Migration und Integration Asyl und Flüchtlingsschutz Pressemitteilung 09.04.2015 32.054 Asy­lan­trä­ge im März 2015


Im März 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 32.054 Asylanträge gestellt.

Dies bedeutet einen Anstieg von 184,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat März 2014.

Entschieden hat das Bundesamt im März 2015 über die Anträge von 22.754 Personen. 6.277 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (27,6 Prozent aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 144 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 189 Personen (0,8 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Die Zahlen im Einzelnen:

I.    Aktueller Monat


Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im März 2015 32.054 Personen einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 28.681 als Erstanträge und 3.373 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 20.774 Personen (184,2 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 5.971 Personen (22,9 Prozent) gestiegen.

Insgesamt 19.730 Anträge wurden von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt, das sind 61,6 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge. Mitursächlich hierfür ist die priorisierte Bearbeitung der Verfahren der Staatsangehörigen aus Kosovo.

Hauptherkunftsländer im Februar 2015:
Zum Vergleich:
Januar 2015
Februar 2015
März 2015
 1.
Kosovo
3.630
7.728
11.729
 2.
Syrien
5.530
4.237
4.620
 3.
Albanien
1.648
1.794
3.020
 4.
Serbien
3.328
2.849
2.833
 5.
Irak
1.065
960
1.192
 6.
Mazedonien
919
958
1.186
 7.
Afghanistan
1.162
998
926
 8.
Bosnien-Herzegowina
703
693
690
 9.
Ungeklärt
510
284
400
10.
Ukraine
265
340
395



Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im März 2015:

Asylanträge
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamt
32.054
28.681
3.373
davon:



Kosovo
11.729
11.147
582
Syrien
4.620
4.420
200
Albanien
3.020
2.955
65
Serbien
2.833
1.709
1.124
Irak
1.192
1.052
140
Mazedonien
1.186
744
442
Afghanistan
926
885
41
Bosnien-Herzegowina
690
380
310
Ungeklärt
400
380
20
Ukraine
395
392
3

Die Zahl der Asylerstanträge im März 2015 (28.681) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (9.839) um 191,5 Prozent und gegenüber dem Vormonat (22.775) um 25,9 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Kosovo, Syrien und Albanien.
Die Zahl der Asylfolgeanträge in den ersten drei Monaten 2015 (10.360) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (4.871) um 112,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Kosovo und Mazedonien.
Von Januar bis März 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 58.046 Entscheidungen (Vorjahr: 33.585) getroffen. Insgesamt 20.523 Personen (35,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 650  Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 19.873 Personen (34,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Weitere 352 Personen (0,6 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis März 2015 bei 445 Personen (0,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 21.002 Personen (36,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 15.724 Personen (27,1 Prozent).
Ende März 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 199.831, davon 178.249 als Erstanträge und 21.582 als Folgeanträge (Vormonat: 188.435 anhängige Verfahren, davon 167.749 Erst- und 20.686 Folgeanträge; zum 31. März 2014 100.628 anhängige Verfahren, davon 91.222 Erst- und 9.406 Folgeanträge).
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/04/asylantraege-maerz-2015.html?nn=3314842

  1. Deutschland aus
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Dienstag, 14. April 2015

Angela Merkel (CDU), Julia Klöckner (CDU), EMMA und Alice Schwarzer einig: 5,2 Mio. Abtreibungen - Kölner Frauenturm wird stolzes Mahnmal und Bollwerk des christlichen Abendlandes gegen den Islamismus – und gegen die Verschleierung und das BVERFG





Soweit die gute Nachricht über die neue Allianz zwischen den Retterinnen des noch christlichen Abendlandes (siehe ZEITonline "Unverhüllte Sympathie"))im Kampf gegen rund 200 (!) Vollverschleierte. (Welch Gewalt im Vergleich zur friedlichen Abtreibung.)

Aber jetzt heißt es für alle männlichen Männer stark bleiben (Frauennetzwerk zur EMMA-Rettung (-22% im EZVK im ‚Steuererklärungsjahr’ 2014 zu 2013) bzw. (Wieder-)Salonfähigmachung der AS bzw. Neusprech at its best.):

Das heute Abend im zwangsfinanzierten STAATSfernsehen (Maischberger bei Schwarzer) ist wirklich Deutschlands bekannteste Lügnerin („Ich habe abgetrieben.“) und (Steuer-)Betrügerin und dementsprechend Wahlverwandte aller ehrlichen Vergewaltigungsopfer; es ist ALICE SCHWARZER (GEZahlt? Auch für EMMA/Frauenturm?). Und keine aufblasbare chinesische Huawei-Billigkopie mit Playback der alten Leier (leiernden Alten?).

Oder gar der gegenderte (feministische?) Versuch die alte Heston-Loren-Nummer aus El Cid wieder aufleben zu lassen, eine längst Tote in Walle-Klamotten auf einen untoten Gaul zu schnallen. Nein, es ist Alice Schwarzer – und sie lebt - und sie ist ….. schwanger. Noch ganz im gebärfreudigen Alter und frisch aus dem Wochenbett entstiegen (männliche Wissenschaftler machten es möglich).

Allein für jede entfernte  angebliche Maulbeere der Aktion ‚Föten töten’ eine eigene Plakette (wie z.B. im Mahnmal von Stalingrad) anzubringen, dazu reicht natürlich der Platz auch an der Außenmauer nicht. Es steht also die Entscheidung an pro Million eine Plakette oder seit 1977 jahrgangsweise (also die Zahl einer mal größeren mal kleineren Großstadt). Bis zur endgültigen Klärung können um ihreLeibesfrucht gebrachte, erzeugende Nicht-Väter mit POSTTRAUMATISCHENBELASTUNGSSTÖRUNGEN also, bereits rundherum allabendl(änd)ich (nicht nurmontäglich!) am neuen und modernen Wallfahrtsort in Köln Teelichter für ihr ‚unbekanntesKind’ anzünden. Denn auch sie (nicht nur die Hinterbliebenen vonFlugzeugkatastrophen in den französischen Alpen!) einen Ort für ihre Trauer. [BTW: Die Tötungen mit angeblich (!) kriminologischer Indikation (3-Montasregelung bedeutet schließlich VOR rechtsstaatlicher, gerichtlicher Klärung!) lag zuletzt (2014) bei 41 zu 100.000 (m.a. Worten: 0,41 (NULLKOMMAVIER!) ProMILLE.



Freundinnen  ‚der Glosse’ und wer regelmäßig seine Bilanzzahlen rechtswidrig verspätet dem Bundesanzeiger meldet, wird sicherlich kein Problem mit diesem rechtstreuen, wenn verspäteten April-Scherz oder Karnevals-Gag haben.



Außerdem:

Je suis Charlène.

Und das ist ein kleines häßliches Entlein, das es vielleicht mal zu einem hübschen großen Schwan schafft.

S.K.A.N.D.A.L.!STUTTGART: TROTZ des Vorwurfs der Vergewaltigung jetzt Freispruch - Endgültiger Freispruch! - BRANDENBURG: Gericht hält Vergewaltigung für erfunden - DESSAU: Staatsanwalt hat Mitleid mit Vater der wilden Tochter

TROTZ !?!?!? - Wenn es noch eines Beweises bedurfte wie weit das Endlos-Stakkato des feministischen Neusprechs von EMMA/AS, Pfiffer (KfN) und Terre des difamations bzgl. angeblicher Vergewaltigungen (nach KFN-'Definition': Verurteilungsquote inzwischen unter 10%, eben WEIL die Vorwürfe einer rechtsstaatlichen Überprüfung NICHT standhalten) bei der Gehirnwäsche der Journaloiden geführt hat, dann ist es wohl dieser: TROTZ (!!!). Unfaßbar! Aber DEUTSCHE MEDIENREALITÄT! Der Rechtsstaat ist völlig zerbombt! Es gilt die Vor- und Nachverurteilung.

Stuttgart Freispruch vom Vorwurf einer Vergewaltigung

Von  
Ein 22-jähriger ist trotz des Vorwurfs der Vergewaltigung jetzt freigesprochen worden. Hinter Gitter muss er jedoch wegen zahlreicher anderer Taten. 

Prozessende: Freispruch für Schlosser Gericht hält Vergewaltigung für erfunden

Der Angeklagte bricht in Tränen der Erleichterung aus. So eben hat das Brandenburger Schöffengericht ihn vom Anklagevorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Heinz S., der intime Kontakte zu einer Asylbewerberin pflegte, profitiert auch von widersprüchlichen Aussagen der Frau aus Kenia.


 Und der tägliche BILD-Irrsinn darf natürlich auch nicht fehlen ...

Endgültiger Freispruch!Staatsanwalt hat Mitleid mit Vater der wilden Tochter

Donnerstag, 26. März 2015

ENDLICH: Christian Pfeiffer, Chef des KfN, Provokateur und größter Zahlenpanscher Deutschlands tritt ab - UND: Presseanfrage: Betroffene von Falschbeschuldigungen bzgl. Vergewaltigung

Welch eine Koinzidenz! - Da ist eine Sonnenfinsternis ein Dreck dagegen. 
Unvergesslich seine  unsägliche, letztes Jahr genau vorösterlich platzierte unwissenschaftliche Bauch-Meldung zu regionalen Disparitäten bei Verurteilungen zu Vergewaltigungen/sex. Nötigungen in Deutschland. (Die natürlich ungeprüft von sämtlichen weiblich-überquotierten Redaktionen - auch von den ÖR - übernommen wurden und bis heute nicht korrigiert wurden.) Ob sich das KfN jemals von dieser neuerlichen UNruhmestat  seines Groß-Meisters und Dampfpluderers je erholen wird, scheint fraglich. (In Mißkredit hat sich damit auch gleichzeitig Terre des  femmes ziehen lassen.) Er hinterläßt seinem Nachfolger damit nicht nur eine schwere Erblast mit derlei statistischem Nonesn aus leicht durchschaubaren Marketinggründen für das KfN, TdF und die gesamte 'Opferindustrie'. Bis heute war er bzw. das KfN auch nicht in der Lage, valide und wissenschaftlich überprüfbare Zahlen 'nachzuliefern. (Wie auch? - Penlich bleibt auch sein Statement im  BeckBlog des Strafrechtlers Henning Müller durch Google et al. als Meme im Menschheitsgedächtnis. - Inzwischen scheint man auch bei den Medien - nach einem Jahr ! - aufgewacht, um kümmert sich um die wahren Opfer der seriellen Falschbeschuldigungen ! Man kann nur hoffen, dass sich alsbald auch die Leitmedien mal gründlich unter Beherrschung der 4 Grundrechenarten und den wissenschaftlichen Grundssätzen der Statistik mit der diesbezüglichen Zahlenakrobatik des ausscheidenden [sic!] Herrn Professors befaßt, um politischen Rechtsfrieden der Geschlechter vor der unnötigen und falschen Gesetzesänderung herzustellen. Schließlich ist schon genug Porzellan durch den Tanz der Elephanten TdF und KfN im gleichnamigen Laden zerschlagen worden.

Kriminologe Pfeiffer gibt Direktorenamt ab

Kriminologe Christian Pfeiffer: Der Provokateur tritt ab

Von
ein vielleicht größter Fehler liegt 15 Jahre zurück. Ein kleiner Junge in der sächsischen Kleinstadt Sebnitz sollte von Rechtsextremisten getötet worden sein, das behauptete die Mutter. Christian Pfeiffer hielt die Frau für glaubwürdig - und trat eine Medienwelle los. Rasch kam heraus, dass die Vorwürfe nicht stimmten. Der Tod des Jungen war ein Unfall. Der prominente Professor aus Niedersachsen stand düpiert da.[...]

NEIN! Nicht vielleicht sein größter Fehler! (sieh ganz oben) 

Schon am Mittwoch wurde Pfeiffer als Chef des KFN offiziell verabschiedet und sein Nachfolger, der Rechtspsychologe Thomas ... Jetzt verlässt er sein Forschungsinstitut in Hannover.



Presseanfrage: Betroffene von Falschbeschuldigungen bzgl. Vergewaltigung

Forumsverwaltung, Dienstag, 24. März 2015, 19:43 (vor 1 Tag, 16 Stunden, 37 Min.)
bearbeitet von Forumsverwaltung, Dienstag, 24. März 2015, 20:55
MANNdat liegt eine Interviewanfrage einer überregionalen Zeitung zum Thema Falschbeschuldigungen vor, im Zusammenhang mit Reform des Sexualstrafrechts (§ 177 StGB).
Gesucht werden Männer, die konkret ihre persönliche Betroffenheit in diesem Zusammenhang schildern. Anonymität wird zugesichert.
Interessenten melden sich bitte unter: info@manndat.de
MANNdat wird den Kontakt zur Redaktion herstellen.

via: http://www.forum-maennerrechte.de/index.php?id=13635 


Montag, 23. März 2015

DEUTSCH FÜR DEUTSCHE: LG Neubrandenburg - FREISPRUCH 24 Jahre nach NICHT-VERGEWALTIGUNG - Familienverhältnisse «dämonisiert»

Die heute 36 Jahre alte Stieftochter habe ihre Erlebnisse sehr detailreich geschildert, erklärte Deutsch. Die Kammer sei aber der Meinung, dass die Frau die Familienverhältnisse «dämonisiert» habe.[...]Dieser Fall zeigt einem die Grenzen der Möglichkeiten auf, an die Wahrheit heranzukommen“, sagte Richter Carl Christian Deutsch ...






MEMMINGEN/REGION: FREISPRUCH - KEINE VERGEWALTIGUNG! - Überraschung für wen, SWP?

Das Berufungsverfahren gegen einen 50-jährigen Kneipenwirt wegen Vergewaltigung ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Den Aussagen des Opfers mangelte es laut Gericht an Glaubwürdigkeit. [...] "Viel zu viele Zweifel" gab es laut Richter Herbert Krause am Ende des Verfahrens. Das Gericht müsse deshalb für den Angeklagten entscheiden. Unter dem Vorwand, das Café putzen zu sollen, war die Frau am Tattag in das kurz vor der Eröffnung stehende Café des Angeklagten gekommen. Ihrer Schilderung zufolge hatte der Chef im Lauf des Gesprächs das Lokal abgeschlossen und sich dann an ihr vergangen. Zunächst habe sie niemandem davon erzählt, die Sache später aber gegenüber ihrem 30-jährigen Freund gestanden.[sic! ...]

KEINE Vergewaltigung, sondern SADO/MASO - Bedburger wurde freigesprochen - 'Vorboten des Nachbebens' von 50 shades of grey

Männer, Vorsicht! Besser nur noch mit Kamera und Einwilligungserklärung! - NEIN, leibe ZDF-Zuschauer, das ist keine Satire! - "er Angeklagte habe in seinen Angaben zu diesen Sexpraktiken womöglich nichts gesagt, weil er Sorge gehabt haben könnte, seine beiden Söhne künftig nicht in gewohntem Umfang sehen zu dürfen." [...]
Gleichwohl, so die Kammer in der Urteilsbegründung, gebe es keine Hinweise darauf, dass sich die Nebenklägerin gegen ihren Willen in der Wohnung befunden habe und „dass es zu den sexuellen Handlungen ohne ihr Einverständnis gekommen ist“. Vielmehr habe es gravierende „Qualitätsmängel in den Aussagen der Nebenklägerin“ gegeben. Dies betreffe sowohl das Rand- als auch das Kerngeschehen. Sie habe widersprüchliche Angaben gemacht, die nicht „erlebnisbasiert“ seien. Ihre Aussagen seien nicht glaubwürdig.
Sieben Wochen sei sie ihrem Alltag ferngeblieben, ihr Lebensgefährte in Berlin hatte damals eine Vermisstenanzeige aufgegeben. Nachdem sie wieder aufgetaucht sei und Anzeige gegen den Bedburger erstattet hatte, sei sie von einer Rechtsmedizinerin untersucht worden.
Diese habe auch Abdrücke an Armen und Beinen, Kratzspuren und Quetschungen an verschiedenen Körperteilen – auch im Intimbereich – diagnostiziert. Im Urteil werden diese Verletzungen als Spuren sado-masochistischer Sex-Spiele interpretiert. Der Inhalt des Videomaterials, das in der Wohnung des Angeklagten gefunden worden sei, sei mit diesen Verletzungen „in Einklang zu bringen“. "


Sonntag, 15. März 2015

Gleichwohl, so betonte Richterin Monika Wittkamp habe der 22-Jährige »moralische Schuld« auf sich geladen."

??? Angebliche Vergewaltigung kann nicht nachgewiesen werden »Moralische Schuld« trübt Freispruch ???
"Für Freispruch hatte sogar die Staatsanwältin plädiert." [WOW! - SOGAR! - Vielleicht wäre eine Nicht-Eröffnung oder bessere 'Ausermittlung' von ANfang an sinnvoll gewesen?!?!] Das Urteil des EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHNERECHTE (FREISPRUCH IST FREISPRUCH - NACHTRITT VERBOTEN) scheint sich noch nicht bis in alle deutschen Provinzen rumgesprochen zu haben. Vielleicht sollte man es an alle (schwarzen?) Bretter, die nicht nur bei den deutschen Gerichten die Welt zu bedeuten scheinen, annageln:
"»Aus dem Bauch heraus schmeckt uns das Urteil zunächst nicht. Doch wir müssen uns an die gesetzlichen Voraussetzungen halten [sic! - Ach was!!!], wonach in diesem Fall kein Vorsatz und somit auch keine Straftat zu erkennen ist«, sagte Richterin Monika Wittkamp. Gleichwohl, so betonte sie, habe der 22-Jährige »moralische Schuld« auf sich geladen."

http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/1914262-Angebliche-Vergewaltigung-kann-nicht-nachgewiesen-werden-Moralische-Schuld-truebt-Freispruch 



XANTEN: Mal der berühmt-berüchtigte 'Einzelfall' im Dreierpack - Vorwurf der Vergewaltigung: Freispruch für drei Männer

"Die Widersprüche seien so groß, dass man darauf keine Verurteilung stützen könne, hieß es seitens des Gerichts. Weitere objektive Beweismittel gebe es nicht. Für die erlittene Untersuchungshaft werden die Männer entschädigt." - Ein bisschen Schwund ist halt immer - beim #Täterabo.
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/xanten/vorwurf-der-vergewaltigung-freispruch-fuer-drei-maenner-aid-1.4942428

Freispruch für drei Angeklagte „Weltuntergangs-Party“ ohne Folgen

MARL Es bleibt dabei: Das Geschehen am Rande einer alkoholgeschwängerten „Weltuntergangs-Party“ vor zwei Jahren in einer Marler Kneipe bleibt für drei junge Männer ohne strafrechtliche Konsequenzen.
 http://www.marler-zeitung.de/staedte/marl/45768-Marl~/Freispruch-fuer-drei-Angeklagte-Weltuntergangs-Party-ohne-Folgen;art996,1517519

"Der von Rechtsanwalt Günter Hoffmann verteidigte 18-Jährige sagte gar: „Was sollen wir bloß tun, um unsere Unschuld zu beweisen?“*
Dies war letztendlich gar nicht nötig. Denn das angebliche Vergewaltigungs-Opfer hatte im Rahmen der verschiedenen Vernehmungen mehrere unterschiedliche Tatversionen geschildert."

*  Auch hier zeigt sich - wie schon im STERNonline-Artikel zu Assange zeigt - , wie sehr die einstige Bastion Rechtsstaat von den Mineuren von KfN und BILD und Mineusen von EMMA bis zu Terre des Difamations inzwischen geschleift wurde. 

Eine an EINZELFÄLLEN ohnehin reiche Woche: (natürlic auch nicht ohne den rechtlich unzulässigen 'Nachtritt' (moralische Schuld)...

Er saß sechs Monate unschuldig im Knast – Ex-Freundin dachte sich Sex-Folter offenbar nur aus

Frau erfindet Vergewaltigung durch Polizisten

Falschbeschuldigt: Mann kommt nach 20 Jahren aus dem Knast

Staatsanwaltschaft fällt auf Räubergeschichte einer 15jährigen rein

Mann, die Badische Zeitung weiß was: "Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wird der Staatsanwalt “automatisch aus dem Amt entfernt”

FREIBURG:…”Der Vorwurf der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt gilt als Verbrechen. Der Gesetzgeber will es mit Strafen zwischen mindestens einem und höchstens fünf Jahren geahndet wissen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wird der Staatsanwalt “automatisch aus dem Amt entfernt” – er verliert sein Dienst- und Beamtenverhältnis.”…

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/freiburger-staatsanwalt-droht-prozess-wegen-strafvereitelung–101801038.html

Aktueller SPIEGEL:

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/freiburger-staatsanwalt-wird-wegen-rechtsbeugung-angeklagt-a-1023451.html

Deutsche 'Journalistin' Sylvia Margret Steinitz gegen schwedische Staatsanwältin Marianne Ny: "Julian Assange gegen Schweden Drei Leben zerstört, eine Schuldige"

"Wikileaks-Gründer Julian Assange musste jahrelang grundlos auf ein Verhör warten. Ein Skandal, der drei Existenzen zerstörte, aber nur eine Schuldige kennt: die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny."
Das hat was: Wenn einer deutschen feministische 'Journalistin' (Sylvia Margret Steinitz von STERNonline) in ihrem Furor der Geifer die Lefzen runterläuft und die schwedische feministische Staatsanwältin Marianne Ny wegbeißen will. Dass sie den - deutschen wie den schwedischen Rechtsstaat offensichtlich nicht begriffen hat (nicht mal die Basics) macht bereits jener Satz deutlich: "Doch Helden und Arschlöcher haben den gleichen Anspruch auf ein ordentliches Verfahren, die Möglichkeit ihre Unschuld zu beweisen, im Falle einer Verurteilung auf angemessene Bestrafung und die Chance auf Resozialisierung." Dass sie allerdings die Strategie der aus 500 km Entfernung herbeigerufenen Staatsanwältin, die ein bereits eingestelltes Verfahren publikumswirksam ("Das ganze Theater - umsonst." - Nö, nö, weder umsonst noch kostenlos.) wieder aufnehmen sollte, nicht begriffen haben soll/will, ("Durch einen juristischen Kniff ließ er die Anzeige erneut erstatten und holte eine ganz andere Staatsanwältin aus dem fast 500 Kilometer entfernten Göteborg ins Boot: seine alte Bekannte Marianne Ny, die das Verfahren bis ins Jahr 2015 verschleppen sollte.") verwundert denn dann doch. Geht es doch seit Jahren einzig (und nur noch darum) im Sinne der Feministinnen Assange ohne rechtsstaatliches Verfahren festzusetzen - in weiser Vorahnung, dass es eben genau nicht zu einer Verurteilung reichen wird und auch nie gereicht hat. Was sollte die erneute Einsammlung von 'Körperflüssigkeit'? - Wie meinen? "Der ist natürlich kein Uschuldslamm. Entsprechen die Aussagen der beiden in der Sache betroffenen Frauen auch nur zur Hälfte der Wahrheit [sic!], dann hat dieser Mann ein massives Problem mit Menschenachtung im Allgemeinen und Frauen im Speziellen." - Zur Erinnerung: Es sollte  EIGENTLICH einmal um Vergewaltigung gehen..., oder? Oder nur um Difamtation (wie Alice Schwarzer immer statt Difamierung schreibt), um zu suggerieren, dass sie in Frankreich Französisch 'studiert' habe.

Also Vorsicht bei der weiteren Lektüre, was Geifer und logische angeht: Einfachen und sensiblen Gemütern empfehlen wir die Lese sachlicherer und logischerer Kommentare zu diesem Thema: 

Mal gespannt. ob sie unter Kachelmanns Vollpfostenjournalismus gelistet (getwittert) wird und wie dann die gendergerechte Bezeichnung ist. die #Vollpfostin ?