Bei uns können nicht mal Unschuldige auf den Fernsehschirm zurückkehren [siehe CAUSA Jörg Kachelmann] oder bleiben 7 Jahre unschuldig hinter der Kamera [siehe Causa Andreas Türck].
Und btw:
Was wäre eigentlich umgekehrt passiert, wenn ein GRONINGER (NL) Gericht sich um einen Nicht-Fall-Fall, der in AURICH (D) passiert sein soll, gekümmert hätte?
Nur mal so!
Aurich 11.11.2014
Freispruch für Auricher vor Amtsgericht
Von Wilfried Frerichs
Der Vorwurf wog schwer: Ein 27-jähriger Auricher
soll seine ehemals beste Freundin (24) sexuell missbraucht haben,
während sie alkoholisiert in einem Hotelbett lag und tief und fest
schlief. Das Schöffengericht des Auricher Amtsgerichts sprach den
Angeklagten am Montag frei.[...]
Auf die Reaktion der zuständigen Kammer darf man gespannt sein...
Sittenwidrige Löhne
Rechtsanwalt zahlte 1,53 Euro pro Stunde
Ein Anwalt hat seinen Bürohilfen 1,53 beziehungsweise 1,64 Euro
Stundenlohn gezahlt. Weil das Jobcenter den Rest aufstocken musste, hat
es den Mann verklagt.
Das Gericht gab der Behörde Recht: Die Löhne seien sittenwidrig gewesen.
Im Streit um Lohndumping
hat eine Arbeitsagentur aus Brandenburg vor Gericht gewonnen. Weil er
sittenwidrige Löhne gezahlt hat, muss ein Rechtsanwalt etwa 3400 Euro an das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz zahlen. Dieses hatte den Lohn von zwei Bürohilfen aufgestockt, die pro Stunde nur 1,53 beziehungsweise 1,64 Euro verdient hatten.
Für den Steuerzahler sei das nicht hinnehmbar, heißt es in der Klage des
Jobcenters. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab der Behörde
nun Recht, teilte ein Sprecher am Montag mit. Damit war die Berufung
gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom vergangenen
April erfolgreich. [...]
… Schilderungen zufolge vergreifen sich Anwälte,
die knapp bei Kasse sind, zudem gehäuft am Geld ihrer Auftraggeber.
Haftpflichtversicherer sprechen von einem Anstige der Schadensfälle
wegen Kunstfehlern.[...] FAZ Samstag 5.März Nr. 54 Seite 13 Prekariat im AnwaltsstandVon Joachim Jahn Die Branche wird um eine schmerzliche Selbstreinigung nicht herumkommen…
… Das Wort “Prekariat” - ich gebe es freimütig zu – war mir neu. Insofern trägt der Beitrag “Ach was? “Prekariat
im ANwaltsstand” von der/die Rechtsanwäldin erfreulicherweise zu meiner
Bildung bei. Zwar finde ich den Begriff nicht in meinem aktuellen
Duden-App, aber bei Wikipedia. Die dortige Erklärung habe ich als Anlage
ans Ende dieses Textes…
[Times of India]: Six out of 10 Indian men admit violence against wives: UN study - Und was genau hat das mit dem Gewaltschutzgesetz in Deutschland zu tun? Gute Frage! - Nun die Zeit scheint günstig: Nachdem man das Hirn des noch amtierenden Justizministers Heiko MAAS (SPD) in der Frage der Änderung des § 177 StGb nicht nur mit einem Dauer-Stakkato über die Vergewaltigungssituation in Indien und anderen Entwicklungsländern, die mit Deutschland nichts, aber auch gar nichts (siehe CHARTS und MAPS in diesem Blog) zu tun hat, bereits weichgespült hat, gilt es jetzt:
Ausgerechnet die hochnotpeinliche und höchstproblematische Staatsanwältin Dagmar Freudenberg - ja genau die, die wegen ihres rechtsstaatswidrigen 'Geschädigten'-Begriffs (verwendet in der FAZ - siehe unten) bereits in der Königsdisziplin gegen Kachelmann/Höcker in Köln verlor,haut mal wieder - anstatt sich mit Anstand aus der öffentlichen Debatte wegen profunder Unkenntnis rechtsstaatlicher Basics zurückzuziehen - und weiter kräftig auf den Putz, als ob alle, wirklich alle Gewaltschutzmaßnahmen gegen Männer verhängt würden.
Man/Frau will wohl jetzt die scheinbare Gunst der Stunde nutzen, als ob das Ganze wie's Brezelbacken ginge.
Nur mal nebenbei: Allein der Exhibitionismuspraragraph ist einseitig weiblich/männlich ausgerichtet und - Wen wundert's - vom LIMBACH-Senat ihrerzeit sogar als verfassungsgemäß so abgesegnet !
10.08.2011. Artikel der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Auch FAZ verpflichtet sich, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs im Fall ...
11.12.2011. Kachelmann ./. Staatsanwältin Freudenberg: Auch Streitwertbeschwerde der Verfügungsbeklagten erfolglos. Interessante Ausführungen des OLG ...
04.08.2011 - Es war nur eine Frage der Zeit bis Höcker/Kachelmann dabei die auch ... Dagmar Freudenberg ist Staatsanwältin und derzeit Referentin im ...
djb fordert Korrektur des Gewaltschutzgesetzes und bundesweit einheitliche finanzielle Förderung der Frauenschutzhäuser
Pressemitteilung vom 10.11.2014
Durch eine gerichtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz
(GewSchG) kann eine Frau erreichen, dass ihr Partner, der gewalttätig
gegen sie ist, sich von ihr fernhalten muss. Verstößt er dagegen, macht
er sich nach § 4 GewSchG strafbar, allerdings erscheint die Strafdrohung
Freiheitsstrafe bis zu ein Jahr oder Geldstrafe als ungenügend. In
Familiengerichtsverfahren kommt es nach einer Schutzanordnung häufig zu
einem vom Gericht initiierten umfassenden Vergleich, der jedoch nicht
unter die Strafnorm des § 4 GewSchG fällt. Damit verliert die Frau den
strafrechtlichen Schutz. Darum sind in die Schutzanordnung des § 4
Gewaltschutzgesetz gerichtliche Vergleiche einzubeziehen, die
Regelungen für häusliche Gewaltfälle enthalten.
"Der djb legt jetzt eine Neufassung des § 4 GewSchG vor, die den
strafrechtlichen Schutz der Frauen in gerichtlich genehmigten
Vergleichen gewährleistet. Zugleich halten wir die bisherige
Strafandrohung, die Bagatelldelikten entspricht, für ungenügend. Sie ist
auf drei Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen," so Dagmar Freudenberg,
Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes
e.V. (djb).
Eine Bestrafung allein schützt Frauen und ihre Kinder in akuten
Gewaltsituationen bei häuslicher Gewalt jedoch nicht. Benötigt werden
bundesweit genügend Schutzplätze in Frauenschutzhäusern, die mit
qualifizierten Beraterinnen und gut ausgebildeten Personen für die
mitgebrachten Kinder ausgestattet sind. "Der Schutz vor häuslicher
Gewalt muss bundesweit einheitlich und einzelfallunabhängig pauschal
mindestens nach dem Einwohnerschlüssel von 1:7.500 finanziert werden,
wie es der Europarat bereits seit 2006 empfiehlt," sagt Ramona Pisal,
Präsidentin des djb.
→ Zur djb-Stellungnahme 14-19 vom 10.11.2014
Diese Pressemitteilung/Stellungnahme liegt als PDF-Datei vor. Zum
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Wie sie betonte, sei es während ihrer Partnerschaft mit dem Angeklagten
„häufiger zum Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen“ gekommen. Außerdem
habe sie ihr damaliger Lebensgefährte ausgenommen „wie eine
Weihnachtsgans“. So habe er auf ihre Kosten gelebt und Schulden in Höhe
von 15.000 Euro verursacht.
„Benutzt gefühlt“
?!?!?? Na, da hatte der Falschbeschuldigte ja doppelt gGlück. Ein Jahr später wäre er wohl - nach dann neuem §177-Heiko-Maas-Recht - trotz versch(r)obener Motivlage verurteilt worden.
Freispruch vor Gericht57-jähriger Halterner ist kein Vergewaltiger
HALTERN
Das erweiterte Schöffengericht am Amtsgericht
Dülmen hat am Mittwoch einen 57 Jahre alten Mann aus Haltern vom Vorwurf
der Vergewaltigung freigesprochen. Die Äußerungen des vermeintlichen
Opfers, einer 59-Jährigen aus Dülmen, stufte das Gericht als "nicht
glaubwürdig und zu unkonkret" ein. Von Daniel Winkelkotte
mehr...
Erektionsstörungen
Die Verteidigerin des Angeklagten, die Halterner Rechtsanwältin Christin
Riemann, bezeichnete die Angaben der Geschädigten als „frei erfunden“.
Auch ihr Mandant wehrte sich vehement gegen die Vorwürfe. Unter anderem
führte er an, dass er aufgrund einer Diabetes-Erkrankung seit langer
Zeit unter dauerhaften Erektionsstörungen leide.
Sowohl der vorsitzende Richter als auch die Staatsanwaltschaft und die
Verteidigung kamen nach der Vernehmung zu der Einschätzung, dass die
Frau sich nicht in einer schutzlosen Lage befunden habe und sich somit
der Tatvorwurf der Vergewaltigung nicht aufrechterhalten lasse. „Wenn
man etwas nicht will, muss man das deutlicher machen“, so der
vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Selbst die Staatsanwältin
hatte zuvor auf einen Freispruch für den Angeklagten plädiert.
Sicher trifft auch dieser Fall auf völliges UNverständnis unseres Noch-Justizministers Heiko Maas (SPD):
Eine 47-jährige Frau aus Landau hat einen Kraftfahrer beschuldigt, sie mehrfach vergewaltigt und misshandelt zu haben. Was als „große Liebe” begann, endete nach wenigen Monaten in einem Fiasko: Eine 47-jährige Landauer Fachverkäuferin beschuldigte einen 48-jährigen Kraftfahrer aus Unterdietfurt, sie praktisch permanent vergewaltigt und in mehreren Fällen auch misshandelt zu haben. Von der 4. Strafkammer des Landgerichts wurde der 48-Jährige jetzt freigesprochen, nachdem sich seine ehemalige Lebensgefährtin bei ihrer Aussage in erhebliche Widersprüche verstrickt hatte. Das Paar hatte sich 2013 über ein Zeitungsinserat kennen gelernt und die 47-Jährige war dann im August in das Haus des Kraftfahrers gezogen. Von da an, so die von Staatsanwältin Dr. Maria Limmer vertretene ursprüngliche Anklage, soll es bis zum Auszug der Verkäuferin im Oktober gegen ihren Willen wiederholt zu körperlichen und sexuellen Übergriffen des Kraftfahrers gekommen sein.[...]
Staatsanwältin Dr. Limmer sprach dabei zwar von einer „schwierigen Beweislage” und beschränkte die Vorwürfe auf den sexuellen Übergriff mit dem Dildo und eine der angeklagten Körperverletzungen. Dafür forderte sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Verteidiger Markus Wutscher verwies dagegen in seinem Plädoyer – wie schon im Prozessverlauf – auf die zahlreichen Widersprüche in den Aussagen und beantragte einen Freispruch. Den verkündete dann auch die Strafkammer. „Es gibt Probleme mit der Glaubhaftigkeit der Zeugin”, so Vorsitzender Richter Oliver Dopheide in der Urteilsbegründung. So stelle sich die Frage, warum die 47-Jährige nicht früher ausgezogen sei oder beispielsweise dem Therapeuten gegenüber nichts von den aktuellen (angeblichen) Vergewaltigungen berichtet, sondern ihm eine heile Welt vorgegaukelt habe. Dazu seien noch eine Reihe von Widersprüchen zu früheren Aussagen gekommen. Letztlich bleibe nur der Schluss, dass die Verkäuferin, die Zärtlichkeit und Zuwendung gesucht, aber nicht bekommen habe, mit der sexuellen Beziehung unzufrieden gewesen sei und sich unter Druck gesetzt gefühlt habe. Aber das sei etwas anderes als eine Vergewaltigung, für die Gewaltanwendung bzw. eine Drohung vorliegen müssten. Dafür gebe es aber keinerlei Nachweis. http://www.wochenblatt.de/nachrichten/straubing/regionales/Fehlende-Zaertlichkeit-beim-Sex-noch-keine-Vergewaltigung;art1169,273196
Nein, nein! Immer noch kein härteres Durchgreifen gegen Falschbeschuldigerinnen. Geständige Angeklagte war 'erheblich vorbestraft'... Eine 37-jährige Frau aus Wetzlar ist zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil sie sich wahrheitswidrig als Opfer einer Vergewaltigung ausgegeben hatte und zwei Männer dafür eine Nacht im Polizeigewahrsam verbringen mussten.
Das Wetzlarer Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Reinhard Grün sprach die geständige Frau der Freiheitsberaubung, der falschen Verdächtigung und des Vortäuschens einer Straftat für schuldig.
Das Gericht sah es aufgrund der polizeilichen Ermittlungen und des Geständnisses der erheblich vorbestraften Angeklagten als erwiesen an, dass sie zwei Männer aus ihrem Bekanntenkreis, 38 und 36 Jahre, zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hatte.[...]"
"Verletzungen rührten von einem Unfall mit dem Fahrrad her"[...]"
Man ahnt, was auf den Rest-Rechtsstaat zukommt, wenn nach einem Jahrzehnt aus den wie Pilze aus dem Boden schießenden Archiven gezogen werden und nach so langer Zeit die Beschuldigten natürlich - nicht wie hier wegen 'Aktualität'/Zeitnähe - kein Alibi mehr nachweisen können.
Deutschlandkarte: Angezeigte angebliche
Vergewaltigungen 2013 wieder mit erheblichen regionalen Disparitäten -
sonstige sexuelle Nötigung (112000) 2850,3 ?!?!? Wow, BKA, Wow! Man ist
ja seit Jahren einiges gewöhnt, so z.B. dass DuEsseldorf alphabetisch
VOR DuIsburg kommt. Aber dass nun auch noch die Anzahl der angeblichen
'sonstigen Vergewaltigungen' von 165 auf 4868, mithin um 2.
Deutschlandkarte:
Angezeigte angebliche Vergewaltigungen 2013 wieder mit erheblichen
regionalen Disparitäten - sonstige sexuelle Nötigung (112000) 2850,3
?!?!?
Wow, BKA, Wow!
Man ist ja seit Jahren einiges gewöhnt, so z.B. dass DuEsseldorf
alphabetisch VOR DuIsburg kommt. Aber dass nun auch noch die Anzahl der
angeblichen 'sonstigen Vergewaltigungen' von 165 auf 4868, mithin um
2.805,3 % (Seite 131) explodiert sein soll. Ich bin mal so dreist zu
behaupten, dass die Zahlen bereits im Vorjahr falschwaren (da gab es ann
einen ein Jahr lang (?) 'unbemerkten' Zusammenbruch. Mann, Mann, welch
Koryphäen.... Da wundert einen auch gar nichts mehr an polizeilichen
Ergebnissen, wie dass man - laut Definition - einfach eine aufgeklärte
Tat haben soll, wnn ein TV namentlich bekannt sein soll. Das führt
ntürlich bei reinen Aussage-gegen-Aussage-Delikten im engen sozialen
Umfeld zu aberwitzigen 'Aufklärunsquoten', die in keinerlei Hinsicht
mehr mit den tatsächlichen Verurteilungen korrelieren. Wie dem auch sei,
der Kurzbericht(CHARTS: http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2014/06/polizeiliche-kriminalstatistik-2013.html)
ist schon seit Monaten raus, der komplette Jahresbericht 2013 der
POLIZEILICHEN KRIMINALSTATISTIK 2013 seit etwa einer Woche. Dass
Professor Pfeiffer vom KFN in Hannover ja ej schonn nix mehr merkt, ist
eh klar, dass aber nicht einmal EINEM/EINER im deutschen
Qualitätsjournalismus das aufgefallen ist, ist natürlich ein Hammer.
(Übrigens nicht zum ersten Mal. Personalknappheit in Qualität und
Quantität scheint allemal zu herrschen. Man stelle sich mal vor, eine
deutsche Bank würde so etwas veröffentlicht, nachdem das 3. und 4. Auge
nach dem durchgängigen 4-Augenprinzip bereits drübergegangen ist. Wie
will man dann auch erwarten, dass eben jene - wie das KFN neuerdings als
das Sprachrohr der feministsichen Bewegung - auch nur ansatzweise
sinnvolle Erklärung zur Explosion der Anzeigezahlen in den letzten
Jahren bei den angeblichen Vergewaltigungen bei gleichzeitig
rückläufigen VERURTEILUNGSZAHLEN liefern könnten. Man stelle sich vor,
diese Zahlenkünstler und Querfeldeinrechner müssten/würden in der
'freien' Wirtschaft arbeiten. Ich sachdatjetzmaso: Auch in der Position
113000 sexueller Missbrauch von Schutzbefohlnen unter Ausnutzung einer
Amststellung oder eines Vertrauensverhältnisses dürfte im VORJAHR 2012
falsch gewesen sein (absolut 343) angeblich absolut angebliche Veränd zVj % Aufklärungsquote 2011 2012 2013 2012 2013 2011 2012 2013 112000 5.797 165 4.868 -97,2 2.850,3 80,6 38,2 79,8 113000 676 343 621 -49,3 81,0 97,2 63,6 96,1
Deutschlandkarte: Angezeigte angebliche Vergewaltigungen 2013 wieder mit erheblichen regionalen Disparitäten - sonstige sexuelle Nötigung (112000) 2850,3 ?!?!?
Wow, BKA, Wow! Man ist ja seit Jahren eineiges gewöhnt, so z.B. dass DuEsseldorf alphabetisch VOR DuIsburg kommt. Aber dass nun auch noch die Anzahl der angeblichen 'sonstigen Vergewaltigungen' von 165 auf 4868, mithin um 2.805,3 % (Seite 131) explodiert sein soll. Ich bin mal so dreist zu behaupten, dass die Zahlen bereits im Vorjahr falschwaren (da gab es ann einen ein Jahr lang (?) 'unbemerkten' Zusammenbruch. Mann, Mann, welch Koryphäen.... Da wundert einen auch gar nichts mehr an polizeilichen Ergebnissen, wie dass man - laut Definition - einfach eine aufgeklärte Tat haben soll, wnn ein TV namentlich bekannt sein soll. Das führt ntürlich bei reinen Aussage-gegen-Aussage-Delikten im engen sozialen Umfeld zu aberwitzigen 'Aufklärunsquoten', die in keinerlei Hinsicht mehr mit den tatsächlichen Verurteilungen korrelieren. Wie dem auch sei, der Kurzbericht(CHARTS: http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2014/06/polizeiliche-kriminalstatistik-2013.html) ist schon seit Monaten raus, der komplette Jahresbericht 2013 der POLIZEILICHEN KRIMINALSTATISTIK 2013 seit etwa einer Woche. Dass Professor Pfeiffer vom KFN in Hannover ja ej schonn nix mehr merkt, ist eh klar, dass aber nicht einmal EINEM/EINER im deutschen Qualitätsjournalismus das aufgefallen ist, ist natürlich ein Hammer. (Übrigens nicht zum ersten Mal. Personalknappheit in Qualität und Quantität scheint allemal zu herrschen. Man stelle sich mal vor, eine deutsche Bank würde so etwas veröffentlicht, nachdem das 3. und 4. Auge nach dem durchgängigen 4-Augenprinzip bereits drübergegangen ist. Wie will man dann auch erwarten, dass eben jene - wie das KFN neuerdings als das Sprachrohr der feministsichen Bewegung - auch nur ansatzweise sinnvolle Erklärung zur Explosion der Anzeigezahlen in den letzten Jahren bei den angeblichen Vergewaltigungen bei gleichzeitig rückläufigen VERURTEILUNGSZAHLEN liefern könnten. Man stelle sich vor, diese Zahlenkünstler und Querfeldeinrechner müssten/würden in der 'freien' Wirtschaft arbeiten. Ich sachdatjetzmaso: Auch in der Position 113000 sexueller Missbrauch von Schutzbefohlnen unter Ausnutzung einer Amststellung oder eines Vertrauensverhältnisses dürfte im VORJAHR 2012 falsch gewesen sein (absolut 343) angeblich absolut angebliche Veränd zVj % Aufklärungsquote 2011 2012 2013 2012 2013 2011 2012 2013 112000 5.797 165 4.868 -97,2 2.850,3 80,6 38,2 79,8 113000 676 343 621 -49,3 81,0 97,2 63,6 96,1
Nachdem die Zahlen von NRW und Köln bereits seit einiger Zeit vorlagen, war dies nun auch zu erwarten ...
Bevor wir allerdings zur ausführlichen Besprechung des vorösterlichen Schmonzes (die selbst zusammengeklöppelten Zahlen nannte er euphemestisch und voreilig 'Studie'), mit dem der feine Herr Professor Pfeiffer (zudem Ex-Justizminister) sich selbst ,blamierte, aber auch die gesamte deutsche Journaille (nicht nur die der Agenturen dapa, etc.) narrte und vorführte, besprechen, hier schon mal vorab die aktuellen (heute von Innenminister de Maizière präsentierten) ANZEIGE-Zahlen für das Jahr 2013.
Wir haben sie im zweiten Chart auch schon mal mit den Aburteilungs- und Verurteilungsziffern zusammengeführt, womit bereits augenfällig wird, dass die abstürzende Verurteilungsquote eben genau nicht mit einer steigenden Anzahl von Freisprüchen korrespondiert, sondern die Qualität der Anzeigen immer seltener überhaupt die notwendige Wahrscheinlichkeitshöhe ('Schöpfungshöhe' ;-) - jüngstes Bsp unten) zur Aburteilung (HV-Eröffnung), geschweige denn Verurteilung erreichte. Einmal mehr wird auch sofort klar, wie unsinnig die Bezeichnung bzw. Definition der sogenannten 'polizeilichen Aufklärungsquote' ist. die 2012 bei diesem Delikt bei 80,7% und 2013 sogar bei 82 % gelegen haben soll. (Pffff ..... t)
Zu den wahren Ursachen der regionalen Disparitäten der Anzeigehäufigkeit und Verurteilungsquote also nach Pfingsten - in der nicht nachlassenden Hoffnung, dass doch noch der HEILIGE GEIST über wenigsten einen Journalisten komme und er sich die Verurteilungszahlen der einzelnen statistischen Landesämter mal kommen läßt, um die scharlataneske Art des niedersächsischen Institutsleiters zu entlarven....Bezeichnend war ja nicht nur die bereits bei den JURABLOGS Beckblog und Strafakte 'bemerkte' Nähe zu den Frauennetzwerken, die eine wissenschaftliche Analyse schon gar nicht mehr in Betracht kommen läßt, sondern auch die Tatsache, dass die ominösen absoluten Baiszahlen bis heute nict der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. (Wobei die Kirsche auf der Sahne ist, dass allein Terre des femmes offensichtlich mit einigen Charts versorgt wurde, die frau allerdings aus eben den Gründen der unwissenenschaftlichen Nicht-Nachvollziehbarkeit auf ihrer Seite so klein hält, dass eine direkte vollständige Überprüfung bzw. Entlarvung zunächst unmöglich gemacht wurde. ;-) Hätte man diese anderen Journalisten oder Agenturen zur Verfügung gestellt, wäre die Gefahr der Überwindung der Faulheit dann wohl doch zu groß gewesen und geblieben. Aber Terre des femmes hat ja 'dicht gehalten'. Honi soit qui mal y pense ...
Auf jeden Fall werden die Damen und der Herr jetzt erst recht 'Argumentationsprobleme' haben bei der Erklärung des Rückgangs und der erwarteten Erhöhung der Veruretilungsquote 2013 (kann erst im Oktober mit der Bekanntgabe der Verurteilungsziffern durch das StatBuAmt für das Jahr 2013 berechnet werden).
Wir werden gerade darauf, insbesondere nach unserem WORKSHOP about (fake/false) rape (allegation) statistics, wie auf die 'Studie' des Instituts gespannt sein. Mehr aber noch darauf, wer das Zusammenklöppeln von Daten, die (je)dem Bürger ohnehin pur und nicht eingedampft (wie es viele StatLandesämter bzw. LKA machen) zur Verfügung stehen müßten, noch ZUSÄTZLICH öffentliche Gelder nach dem hochnotpeinlichen Fundraising des Instituts rausgehauen hat.
Richter Michael Brechler: „Opfer können üblicherweise Details mitteilen, auch unter großem psychischen Stress. Dies war hier nicht der Fall. Bei Nachfragen kam nichts.“
Die Zeugin hatte die angeblich Tat erst vier Jahre später bei der Polizei zu Protokoll gegeben – kurz nachdem sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war.
Für Verteidiger Stephan Wortmann war es klar, warum die Zeugin damals zur Polizei ging: „Sie wollte sich bessere Karten für das Scheidungsverfahren verschaffen.
“ Auch das Gericht wollte dieses Motiv nicht ausschließen. Der Angeklagte verlangt Unterhalt von seiner (Noch-)Ehefrau. Gericht spricht Marler vom Vorwurf der Vergewaltigung frei: Im Zweifel für den Angeklagten – Ruhr Nachrichten – Lesen Sie mehr auf: http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/marl/Gericht-spricht-Marler-vom-Vorwurf-der-Vergewaltigung-frei-Im-Zweifel-fuer-den-Angeklagten;art105867,2381872#plx138132331
19-Jährige erfindet Vergewaltigung Um den Verlust ihrer Handtasche zu vertuschen, tischt eine Jugendliche
der Polizei eine hanebüchene Geschichte auf. Doch ihr Schwindel fliegt auf.
http://www.np-coburg.de/lokal/kronach/kronach/19-Jaehrige-erfindet-Vergewaltigung;art83426,3233505
"Sie hat sich aus der Situation heraus eine Geschichte ausgedacht",
kritisierte Staatsanwältin Michaela Heublein und beantragte 60 Stunden
gemeinnützige Arbeit.
Richter Jürgen Fehn belehrte die Angeklagte: "Ihre Geschichte war
keine Lappalie. Wenn wirklich was passiert wäre, hätte dem Täter eine
Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren und einem Verdächtigen die
sofortige Haft gedroht."
Für Nachwuchs muss ja gesorgt werden, scheinen doch - nach den ersten veröffentlichten PKS zu 2013 wie Hamburg, NRW, Köln, die Zahlen wider zu sinken....
Wir schreiben das Jahr
2012n. Chr.: Ganz Deutschland ist in
der Hand von FAKE RAPE CULTURE (Falsche Anschuldigungen bzgl. Vergewaltigung
bzw. Sexuelle Nötigung)! Ganz Deutschland? Nein! Von unbeugsamen
Deutschinnen bevölkerte ostdeutsche Bundesländer und ostdeutsche Großstädte
hören nicht auf, dem Gender-Wahn-Eindringling Widerstand zu leisten. Weiterhin existiert ein massives
West-Ost-Gefälle bei der Häufigkeitsziffer, wobei man die durchschnittliches
VERURTEILUNGSQUOTE von rund 13% im Hinterkopf behalten muss.
Wieder
ganz vorne – wundert’s wen? – die Stadt rund um den Frauenturm KÖLN mit einer
HZ 28,1; bei einer angeblichen polizeilichen Aufklärungsquote von schon nur
67,5%. M.a. W.: Der unschuldige Mann ist im Osten immer noch am sichersten In
Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, in den Großstädten Dresden 2,8;
Chemnitz 3,3; Leipzig 3,4; Rostock 6,4; Erfurt 8,2; Magdeburg 10,3.
Da
wartet man seit Mai, also rund ein halbes Jahr auf den endgültigen BKA-PKS-Jahresbericht für das Berichtsjahr 2012
und dann das: Eine an Absurdität kaum noch zu überbietende ’Definition’ von
Aufklärung bzw. Aufklärungsquote – zudem mit nicht fall- und damit
periodengerechter Zuordnung der ‚Aufklärung’ bzw. rückwärtiger Korrektur der
‚Unaufgeklärtheit’ was gelegentlich zu Monster-Phantasie- bzw. Nonsensquoten
(siehe Chart) von 120% (bes. bei einer Häufung von angeblichen Delikten aus dem
Nahbereich) führt - ist eine Sache, die plötzliche ‚alphabetische Neuordnung’
von DUEsseldorf und DUIsburg (Seite 138, PDF: 143) eine andere – wobei man nur
hoffen kann, dass wenigstens die Zahlen in den Jahren DUE bzw. DUI richtig
zugeordnet wurden.
Dass man
ein halbes Jahr benötigt, und dann doch noch so ‚ein’ Dreher wie gerade auf
Seite 132 (pdf: 137) rauskommt, ist dann doch schon ein Hammer. Geldmangel fürs
4-Augenprinzip, nicht mal genug für ein drittes Auge/halbe Stelle? Sicher, der
Schaden wird nicht so groß sein, wie bei der Angelegenheit STAATSQUOTE (siehe
ZEIT-DOSSIER) und politische Maßnahmen gegen/für Griechenland, die manchen
Suizid auslöste. Aber allmählich beunruhigen die Anhäufungen von
Ungenauigkeiten ‚im öffentlichen Raum’ vom Bahnhof Stuttgart über den Flughafen
in Berlin bis zur BKA-PKS dann doch.
Jörg Kachelmann ist mit HÖCKER erfolgreich gegen die falsche Behauptung
der “Bunte” vorgegangen, in dem Schadensersatzprozess gegen Frau Claudia
Dinkel wegen vorsätzlicher Falschbeschuldigung gebe es keine neuen
Beweise. Dies hatte das Boulevardmagazin Ende Oktober 2013 nach einem
Verhandlungstermin vor der Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/M.
behauptet. In der Begründung des per einstweiliger Verfügung
erwirkten (noch nicht rechtskräftigen) Verbots vom 13.01.2014 (Az: 15 W
3/14) stellt der Pressesenat des Oberlandesgerichts Köln fest, dass das
durch die Darstellung bewirkte Verständnis falsch ist, Jörg Kachelmann
führe trotz gleicher Beweismittel und schlechterer Beweislage einen
nahezu aussichtslosen Prozess. Denn tatsächlich gibt es gegenüber dem
Strafverfahren vor dem Landgericht Mannheim neue Gutachten und
Beweismittel, die die vorsätzliche Falschbelastung durch Frau Claudia
Dinkel belegen. Diese neuen Beweise waren auch in den
Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Frankfurt/M. eingeführt
worden. RA Dr. Ruben Engel von HÖCKER Rechtsanwälte:
Bitte beachten Sie:
Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer
Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und
erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten
Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit
vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung
mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der
Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und
Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
Wie wir die Journaille in Deutschland zumindest in dieser Frage kennen, wird es eher nie als spät eine Korrektur oder gar eine Entschuldigung für diese Fehlberichterstattung geben. Natürlich hat es nicht mehr als 8.000 Verurteilungen im Bereich Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung (auch nicht plus einfache sexuelle Nötigung) in Deutschland im Jahre 2012 (die gab es nicht mal in Indien mit 1,3 MRD=MILLIARDEN Einw.), sondern ANZEIGEN (darunter auch die FALSCHEN!) gegeben, Herr JONAS DAMME. WARUM AUCH? DIE FAKE RAPE ZAHL ist ohnehin bei 8.000 Anzeigen in D. groß genug. Genau: "Weg zur Wahrheit ist ungeheuer schwer" - VON JONAS DAMME" - Ja, Herr Jonas Damme, dieser Weg wird kein leichter sein - und ihn zu beschreiten fängt mit dem ersten Schritt an. (Hier die Zahlen und Charts z.B. für Ihr Bielefeld, die sie gerne rechtefrei übernehmen können: http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2013/11/bielefeld-860-statt-43-vergewaltigungen.html )
(ALLE Großstädte > 200.000 E bzw. Landeshauptstädte von Aachen bis Wuppertal im (Archiv) November 2013 - LINKS rechts)
Im Übrigen ist doch hier dann die 3-Satz-Rechnung gaaaaaaaaaaaaaanz einfach, oder? Wenn doch 50% ihre gerechte Strafe erhalten! Einfach mal 2, oder wie, Herr Damme? Aber nein: "Aber es gibt auch viele Fälle, in denen Leute verurteilt werden, die freigesprochen werden müssten."
"Wie viel Prozent der Sexualtäter bekommen denn Ihrer Erfahrung nach ihre gerechte Strafe? Ach, ich denke schon, das sind mindestens 50 Prozent. Dass klingt sehr optimistisch. Müsste man nicht sagen: Es sind nur 50 Prozent?
Es ist ungeheuer schwer, die Wahrheit herauszufinden. Gerade in solchen Fällen. Bei Sexualdelikten ist es häufig so, dass Leute freigesprochen werden, die eigentlich eingesperrt werden müssten. Aber es gibt auch viele Fälle, in denen Leute verurteilt werden, die freigesprochen werden müssten. Ich bin der festen Meinung, dass es nicht möglich ist, genau das herauszufinden, was gewesen ist. Stattdessen wird im Prozess eine Wahrheit konstruiert."
Ups! Ups! Ups!
"Haben Sie noch schlaflose Nächte nach Fällen, die nicht zu den guten 50 Prozent gehören? Ja. Aber man bekommt Routine und weiß, dass das dazugehört. Trotzdem denkt man schon darüber nach. Aber ich bin immer ein Teil des Regelwerks.
Warum Regelwerk?
Wir müssen die Fälle immer nach den Regeln beurteilen, die wir haben. Die Regeln sind wichtiger als der Einzelfall. Und trotzdem muss man das Regelwerk immer wieder neu infrage stellen.
Und was ist mit der moralischen Schuld?
Das ist keine Frage der Moral. In den 70er-Jahren, als ich studierte, wurde noch Homosexualität strafrechtlich verfolgt. Das wurde moralisch begründet."
Da sind wir ja inzwischen auch einen ganzen Schritt weiter: Inzwischen dürfen Menschen mit der Gnade der späten Geburt )bzgl. Homosexualität) schon Werbung für Actimel machen (während der moralisch und strafrechtlich unbescholtene Vater so mir nichts dir nichts aus der NIVEA-Weihnachtswerbung gekickt wurde. Panta rei.)
5. November 2013 — Wir schreiben das Jahr 2012 n.
Chr.: Ganz Deutschland ist in der Hand von FAKE RAPE CULTURE (Falsche
Anschuldigungen bzgl. Vergewaltigung bzw. Sexuelle Nötigung)!
Ganz Deutschland? Nein! Von unbeugsamen Deutschinnen bevölkerte
ostdeutsche Bundesländer und ostdeutsche Großstädte hören
nicht a…
5. November 2013 — Wir schreiben das Jahr 2012 n.
Chr.: Ganz Deutschland ist in der Hand von FAKE RAPE CULTURE (Falsche
Anschuldigungen bzgl. Vergewaltigung bzw. Sexuelle Nötigung)!
Ganz Deutschland? Nein! Von unbeugsamen Deutschinnen bevölkerte
ostdeutsche Bundesländer und ostdeutsche Großstädte hören
nicht auf…
11. Oktober 2013 — Warum bis 2031 warten, wenn wir
doch jetzt schon wissen, dass es nur einer rund
60%-Prozent-Staatsanwältinnen-Quote bedarf um die
Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen (und damit die Vergewaltigungen)
und
bes. schweren sexuellen Nötigungen auf 0 (in Worten: Null)
Prozent zu drücken. In Zeit…
4. Oktober 2013 — „wo Frauen geholfen wird, denen
wirklich [sic!] übel mitgespielt wird [Wird?]«. (Aber woher weiß der
Richter nun genau das wieder mit rechtsstaatlicher
Sicherheit???) [...] »Der Staat kann sich in diesem Bereich keine
falschen
Verdächtigungen bieten lassen«, begründete Strafrichter
Wieland St…
20. Juni 2013 — "Diese Entwicklung konnte das BKA
nicht plausibilisieren." -Männerorganisationen VERSUCHTEN sich doch
allen Ernstes beim BKA informieren. Und ausgerechnet über die
Vergewaltigungs(ANZEIGEN)statistik (PKS) und Falschbeschuldigungen
in diesem Bereich. Ein Versuch Ochsen zu melken? Ein Versuch
a…