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Dienstag, 6. August 2013

Es werde ... Rechtsstaat: Gustl Mollath kommt (heute) frei / in Freiheit !!!!!! 15.00 Uhr - OLG Nürnberg !!! - Die zynischen Sätze der Beate Merk

Ja, ja die Eule der Minerva ....
Ramadan hin, Ramadan her, Ramadan hin und/oder her, jetzt muss die gute alte Witwe Clicquot herhalten. Herlichen Dank an alle, die (vordergründig) RA Dr. h.c. Strate oder (hintergründig) in Blogs wie Staatsanwältin a.D. (Krimiautorin) Gabriele Gordon-Wolff (Links rechts), Prof.  Henning Ernst Müller  (Beck Blog), IT-Law (RA Stadler), delegibus (RA O. Garcia) etc. und diveres Twitterer wie Prof. Ursula Gresser, Muschelschloß et al.  die nicht nur Gustl Mollath geholfen haben, sondern die uns über Monate davor geschützt hatten, uns im Zweifel am Rechtsstaat nicht den Schädel an der Mauer blutig zu schlagen.

Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 6.8.2013 (Anordnung der Wiederaufnahme)

Erklärung der Verteidigung zur Anordnung der Wiederaufnahme

Dank ann Prof. Müller für die Nachtschicht: http://blog.beck.de/2013/08/07/gustl-mollath-frei-zur-entscheidung-des-olg-n-rnberg-und-zu-einigen-offenen-fragen

RAin Lorenz-Löblein im Interwiev über den Ablauf des heutigen Tages: http://www.focus.de/panorama/welt/tid-32778/der-letzte-tag-eines-justiz-opfers-in-der-psychiatrie-verteidigerin-mollath-hatte-sein-zimmer-bis-15-uhr-zu-raeumen-ohne-kartons-ohne-hilfe_aid_1064569.html

6. August 2013 16:51

Gustl Mollath frei Die zynischen Sätze der Beate Merk


http://www.sueddeutsche.de/bayern/gustl-mollath-darf-psychiatrie-verlassen-die-im-dunkeln-sieht-man-nicht-1.1740528
Gustl Mollath frei: Die zynischen Sätze der Beate Merk http://t.co/gn1z396FWi
— Süddeutsche Zeitung (@SZ) August 6, 2013

Gustl #Mollath – Ein Drama mit vielen Fragezeichen. Eine Chronologie des gesamten Falles. http://t.co/hJhEJP8LKb
— stern.de (@sternde) August 6, 2013

Habe soeben aufs Gustl-#Mollath-Unterstützungskonto überwiesen. Fühle mich jetzt richtig gut! http://t.co/trxVcwoBAd macht es auch!
— Ursula Gresser (@UrsulaGresser) August 6, 2013

VIDEO | Gustl Mollath: Unterstützer und Freunde http://t.co/dlIVSsqEws #franken
— BR_Franken (@BR_Franken) August 6, 2013

Herzlichen Dank @Fotobiene - auch auf Dein Wohl :-) Gruesse bitte ganz lieb Gabriele Wolff von Sustainche - tolle Juristin !
— Sustainche (@Sustainche) August 6, 2013

#Bayreuth: Gustl #Mollath frei - Sehen Sie hier sein komplettes Statement nach der #Entlassung aus der #Psychiatrie http://t.co/OKkDAzXUOo
— TV Oberfranken (@tv_oberfranken) August 6, 2013
DAS wurde aber auch Zeit. Wenn selbst der König von Marokko zeigt, dass er sich irren kann:
Proteste in Marokko: König kippt Begnadigung eines Pädophilen


http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/08/kleine-sensation-wiederaufnahmeantrag-g-mollath-erfolgreich-und-freilassung/ 

http://strafrechtitzehoe.blogspot.de/2013/08/gustl-mollath-kommt-frei.html

http://sowhy.wordpress.com/2013/08/06/olg-nurnberg-ordnet-wiederaufnahme-im-fall-gustl-mollath-an/

http://jusatpublicum.wordpress.com/2013/08/06/mollath-frei-der-fall-und-die-folgen-br-extra-heute-um-19-00-uhr/

http://blat.antville.org/stories/2171109/

http://blog.delegibus.com/2013/08/06/mollath-wurde-soeben-freigelassen/

http://www.strafakte.de/2013/08/mollath-ist-die-rechtsstaatlichkeit-nun-zurueckgekehrt.html

http://www.internet-law.de/2013/08/olg-nuernberg-ordnet-wiederaufnahme-an-mollath-kommt-sofort-frei.html

http://www.presseportal.de/pm/58964/2529807/neue-oz-kommentar-zu-justiz-mollath/rss?utm_campaign=Presseportal&utm_term=Ressorts&utm_content=News&utm_source=Pressefox&utm_medium=twitter

06. August 2013 - Pressemitteilung 12/13

Oberlandesgericht Nürnberg ordnet in der Sache Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens an

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat heute die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Mollath beschlossen. Als Konsequenz dieser Entscheidung hat der Vorsitzende des Senats verfügt, dass Herr Mollath unverzüglich aus der Unterbringung zu entlassen ist.

Die Entscheidung des Senats

Mit seinem heutigen Beschluss hob der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 24. Juli 2013 auf, mit der die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfen worden waren. Gleichzeitig ordnete der Senat die Erneuerung der Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren zur Durchführung der neuen Hauptverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.

Der Senat stützt seine Entscheidung auf § 359 Nummer 1 der Strafprozessordnung (StPO). Danach ist die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens zulässig, wenn eine in der Hauptverhandlung zu Ungunsten des Verurteilten vorgebrachte Urkunde "unecht" ist. Unecht ist eine Urkunde dann, wenn sie auf einen Aussteller hinweist, von dem die Erklärung tatsächlich nicht stammt.

Als solche im juristischen Sinne "unechte Urkunde" wertet der Senat ein ärztliches Attest vom 3. Juni 2006. Dieses Attest wurde zwar von einem approbierten Arzt verfasst und ausgestellt, der zudem die zugrunde liegende Untersuchung persönlich durchgeführt hatte. Das Attest selbst nennt aber nur den Namen der Praxisinhaberin, so dass der Eindruck entstand, diese gebe ihre eigenen Feststellungen wieder. Durch übermäßige Vergrößerung der Urkunde könne zwar festgestellt werden, dass der Unterschrift ein Vertretungshinweis ("i.V.") beigefügt war. Auf dem Attest in Originalgröße sei dieser Zusatz aber weder für den Senat noch – soweit ersichtlich – für die Verfahrensbeteiligten im Ausgangsverfahren erkennbar gewesen.

Zwar ist es in verschiedenen Rechtsbereichen zulässig, dass der Vertreter eine von ihm ausgestellte Urkunde sogar mit dem Namen des Vertretenen unterschreibt, wenn dieser damit einverstanden ist. Dann muss nicht einmal auf die Vertretung hingewiesen werden. Anders sei dies – so der Senat –, wo nicht geschäftliche Erklärungen abgegeben werden, sondern jemand seine höchstpersönlichen Wahrnehmungen wiedergibt. Bei solchen Erklärungen könne es keine zulässige Stellvertretung geben. So liege der Fall hier. Das Attest sei daher im Sinne des § 359 Nr. 1 StPO "unecht".

Wegen der Bedeutung des Attests für die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung sei eine Auswirkung dieses Umstandes auf die Ausgangsentscheidung nicht auszuschließen.

Da schon dieser Wiederaufnahmegrund durchgreift, kam es auf andere in den Wiederaufnahmeanträgen genannte Gesichtspunkte nicht mehr an.


Der bisherige Verfahrensverlauf

Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 wurde Herr Mollath, dem u.a. gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung mit Körperverletzung und Sachbeschädigungen zur Last gelegen hatten, zwar wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit freigesprochen. Jedoch ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil es ihn – gestützt auf ein Sachverständigengutachten – aufgrund einer psychischen Erkrankung für gefährlich hielt.
Die hiergegen eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil war damit rechtskräftig und wurde zuletzt im Bezirkskrankenhaus Bayreuth vollstreckt.

Im Februar bzw. März 2013 beantragten ein neuer Verteidiger des Untergebrachten und die Staatsanwaltschaft Regensburg bei dem hierfür zuständigen Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens. Eine zweite Verteidigerin schloss sich diesen Anträgen im Juli 2013 an.

Mit Beschluss vom 24. Juli 2013 wurden die Wiederaufnahmeanträge der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft von der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg als unzulässig verworfen. Hiergegen legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger Beschwerde ein.


Die Rechtsfolgen

Mit der Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens ist die Rechtskraft des Urteils aus dem Jahr 2006 entfallen und damit auch die Grundlage der Vollstreckung. Infolgedessen war der Untergebrachte unverzüglich zu entlassen.

Im Rahmen der erneuerten Hauptverhandlung wird nunmehr eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg neu über die damaligen Anklagevorwürfe zu entscheiden haben. Sollten sich diese bestätigen, wäre auch zu prüfen, ob die seinerzeit angenommene Gefährlichkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung tatsächlich besteht.

(Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 6.8.2013, 1 Ws 354/13 WA)



§ 359 Nr. 1 StPO im Wortlaut:
"Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. …"



Dr. Michael Hammer
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2013/04049/index.php


Suchergebnisse


  1. Oberlandesgericht Nürnberg - Gustl Mollath kommt frei - Bayern ...

    www.sueddeutsche.de/.../oberlandesgericht-nuernberg-gustl-mollath-komm...
    vor 50 Minuten - Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnet im Fall Gustl Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Mollath kommt unverzüglich frei.
  2. News zu mollath frei

    Süddeutsche.de
    1. Verfahren wird wieder aufgenommen Gustl Mollath kommt frei
      FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung ‎- vor 24 Minuten
      Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass das Strafverfahren gegen Gustl Mollath wieder aufgenommen wird. Der 56... jetzt ...
    1. Wiederaufnahme des Strafverfahrens OLG Nürnberg: Gustl Mollath kommt frei!
      Abendzeitung München‎ - vor 27 Minuten
    2. Eilmeldung: Gustl Mollath kommt umgehend frei
      Tagesspiegel‎ - vor 35 Minuten

  3. Oberlandesgericht Nürnberg: Gustl Mollath kommt frei | Mittelfranken ...

    www.br.de › Nachrichten › Mittelfranken › Der Fall Gustl Mollath
    vor 40 Minuten - mollath entlassung freiheit entlassen gustl mollath justiz bayern.

  4. Fall Mollath: Gericht ordnet Wiederaufnahme des Verfahrens an ...

    www.spiegel.de › Panorama › Justiz › Gustl Mollath
    vor 11 Minuten - München - Die Unterstützer von Gustl Mollath dürfen jubeln: Der 56-Jährige kommt unverzüglich aus der Psychiatrie frei - das hat das ...

  5. Eilmeldung: Mollath kommt frei - Politik - FAZ

    www.faz.net › Politik
    vor 26 Minuten - Das Oberlandesgericht Nürnberg hat am Dienstag entschieden, dass das Strafverfahren gegen Gustl Mollath wieder aufgenommen... jetzt ...

  6. Mollath kommt frei – Fall wird wieder aufgenommen - Die Welt

    www.welt.de › Politik › Deutschland
    vor 21 Minuten - Der seit Jahren in Bayern in der Psychiatrie sitzende Gustl Mollath kommt umgehend frei. Das Strafverfahren gegen ihn wird wieder ...

  7. Gerichtsentscheid: Gustl Mollath kommt frei - Politik - Tagesspiegel

    www.tagesspiegel.de/politik/gerichtsentscheid...mollath...frei/8600964.html
    vor 21 Minuten - Der seit Jahren in Bayern in der Psychiatrie sitzende Gustl Mollath kommt umgehend frei. Das Strafverfahren gegen ihn wird wieder ...

  8. Gericht: Gustl Mollath kommt frei - RP Online

    www.rp-online.de/politik/gustl-mollath-kommt-frei-1.3586144
    vor 34 Minuten - Der seit Jahren in Bayern in der Psychiatrie sitzende Gustl Mollath kommt umgehend frei. Das Strafverfahren gegen ihn wird neu aufgerollt.

  9. OLG Nürnberg: Psychiatriepatient Mollath kommt frei - Deutschland ...

    www.handelsblatt.com › Politik › Deutschland
    vor 32 Minuten - Der seit Jahren in Bayern in der Psychiatrie sitzende Gustl Mollath kommt umgehend frei. Das Strafverfahren gegen ihn wird wieder ...

  10. Oberlandesgericht Nürnberg: Gustl Mollath kommt frei - taz.de

    www.taz.de/Oberlandesgericht-Nuernberg/!121303/
    vor 31 Minuten - Überraschende Wende: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass Mollath aus der Psychiatrie entlassen werden muss

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Fall Mollath: Richter rief bei Finanzbehörde an!
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Fall Mollath – wie geht es weiter?
beck-blog | 29. November 2012 — ... Beobachter und Unterstützer Herrn Mollaths, die Freilassung Herrn Mollaths stehe unmittelbar bevor ... Punkte fehlt, wird man Herrn Mollath freilassen müssen. Die Beurteilung von ... prinzipiell eine Exploration des Herrn Mollath notwendig machen, also seine Mitwirkung ... berücksichtigen ist auch, dass Herr Mollath bei einer Freilassung unter Führungsaufsicht ... bisherige Entscheidungen bestätigt werden. Herrn Mollaths Interesse, das wird aus seinen ... …
Fall Mollath: Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg redet sich um Kopf und Kragen!
Kanzlei Heidrun Jakobs | 27. November 2012 — ... im Recht, auf die Strafanzeige Mollaths keine Ermittlungen eingeleitet zu haben ... meint die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hierzu, Mollaths Angaben seien nicht durch Tatsachen ... . Strate dagegen spricht davon, dass Mollath hier Namen, Bankverbindungen und die ... die Zeugenaussagen zum Ablauf der Mollath-Hauptverhandlung richtig sind, und davon ... , der Bundesgerichtshof habe Verfahrensfehler im Mollath-Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ... …
Fall Mollath: Gibt es Anzeichen für einen Bayernsumpf?
Internet-Law | 25. November 2012 — ... Herrn Mollath zugrunde lag noch ein ausführliches Explorationsgespräch. Der Sachverständige attestierte Mollath ... Exfrau Mollaths darin verwickelt war und sich die tatsächlichen Angaben Mollaths hierzu ... vor der Verurteilung Mollaths ermitteln können und müssen, zumal Mollath ganz konkrete ... Unterbringung Mollaths erfahren hat, schildert mehrere Telefongespräche mit Herrn und Frau Mollath, in denen Frau Mollath u.a. ankündigt ... …
„Schweigen Sie zu dem Schwarzgeldkomplex” – Schöffe im Fall Mollath packt aus!
Kanzlei Heidrun Jakobs | 15. November 2012 — ... Justizministerin sieht sich im Fall Mollath als Opfer einer Hetzkampagne. Während ... Einzelheiten des Skandalprozesses im Fall Mollath ans Licht. „Schweigen Sie zu ... Richter Otto Brixner den angeklagten Mollath immer wieder zurecht gewiesen haben ... Prozess gegen Mollath nie vorher oder hinterher erlebt. Gustl Mollath hatte im ... Anzeige nachzugehen. Stattdessen wurde Gustl Mollath aufgrund einer Strafanzeige seiner ehemaligen ... …
Fall Mollath – Justiz und Politik geraten ins Schlingern!
Kanzlei Heidrun Jakobs | 24. November 2012 — ... Fall Mollath und das ist auch allerhöchste Zeit, nachdem Gustl Mollath bereits ... Würdigung der Anschuldigungen der Ehefrau Mollaths als einziger Belastungszeugin vorwirft, schiebt ... Unabhängigkeit erinnert und den Fall Mollath mit einer Verschwörungstheorie gleich setzt ... Rechtsanwalt Rainer Schmid den am Mollath-Verfahren Beteiligten vor und hat ... Fall Mollath, nach dem bereits im November 2011 ein Bekannter Mollaths an ... …
„Schweigen Sie zu dem Schwarzgeldkomplex” – Schöffe im Fall Mollath packt aus!
Kanzlei Heidrun Jakobs | 15. November 2012 — ... Justizministerin sieht sich im Fall Mollath als Opfer einer Hetzkampagne. Während ... Einzelheiten des Skandalprozesses im Fall Mollath ans Licht. „Schweigen Sie zu ... Richter Otto Brixner den angeklagten Mollath immer wieder zurecht gewiesen haben ... Prozess gegen Mollath nie vorher oder hinter erlebt. Gustl Mollath hatte im ... Anzeige nachzugehen. Stattdessen wurde Gustl Mollath aufgrund einer Strafanzeige seiner ehemaligen ... …
Fall Mollath - was sind die Fehler der bayerischen Justiz?
beck-blog | 14. November 2012 — ... , was schnellstmöglich aufgeklärt werden sollte. Mollath ist seit Jahren in verschiedenen ... " bzw. der "Paranoia" des Herrn Mollath ein von seiner Frau mitbetriebenes ... insgesamt nur Hirngespinste des Herrn Mollath. Der Prüfbericht der HVB, schon ... der angeblichen Gefährlichkeit des Herrn Mollath zwingend mit sich bringt, lässt ... und die Gefährlichkeit des Herrn Mollath seien völlig unabhängig voneinander, ist ... …
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Freitag, 2. August 2013

Causa Arnold/Heidi K. - "Riesenrad an Diagnostik gedreht" - The show must go on and on and on - Die geschichten der Heidi K.- Für Heidi K. wird es langsam eng - - Lob in verschärfter Form

Bekanntlich loben wir ja ungern Tagschreiber/Journalisten. Aber hier geht es nicht anders. Nicht nur weil einige wenige Unermüdliche dafür sorgen, dass der Tod nach Freispruch Horst Arnolds nicht in Vergessenheit gerät, sondern auch weil sie diesen Irrsinn auf der Pressbank stoisch aushalten. Wundern muss man sich allerdings, dass das so lange 'gut' ging und ein Mann wie Gustl Mollath als 'gemeingefährlich' in der Geschlossenen ist. Natürlich gilt bis zu einem Schuldspruch die Unschuldsvermutung.
31. Juli 2013  | Von Hans Dieter Erlenbach

Fall Arnold: Für Heidi K. wird es langsam eng

Viele erfundene Geschichten – Urteil frühestens im September
DARMSTADT. 
Manchmal fühlt man sich im Darmstädter Landgericht in das königlich-bayrische Amtsgericht versetzt. So langwierig und in Teilen auch langweilig der sogenannte Arnold-Prozess sein mag; manche Zeugen sorgen mit ihrem Auftreten für Heiterkeit.
http://www.echo-online.de/region/darmstadt/Fall-Arnold-Fuer-Heidi-K-wird-es-langsam-eng;art1231,4160987

Darmstadt/Bielefeld - Fall Heidi K. zieht sich weiter in die Länge
Weitere Ärztin sagt aus VON SONJA JORDANS
armstadt/Bielefeld. Der Prozess vor dem Darmstädter Landgericht, in dem sich Heidi K. wegen einer mutmaßlich erfundenen Vergewaltigung verantworten muss, kommt nur langsam voran. Quälend lange, teils in aggressivem Ton vorgebrachte Befragungen des Verteidigers Torsten Rock tragen dazu bei.

 Wie berichtet, wurde Rock kürzlich vom Amtsgericht Münster wegen versuchter Anstiftung zu einer Falschaussage zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. "Wir brauchen noch ein, zwei Termine im September", sagt die Vorsitzende Richterin in Darmstadt. Es werden weitere Zeugen erwartet, auch ein Sachverständiger hat sich noch nicht geäußert.
Der Prozess gegen Heidi K. wegen Freiheitsberaubung dauert schon knapp ein Vierteljahr länger als geplant. Befragt wurde nun eine weitere Ärztin. Von dieser Gynäkologin ließ sich die Angeklagte eine Woche, nachdem sie ihr Kollege Horst Arnold 2001 im Biologieraum einer Schule vergewaltigt haben soll, untersuchen.  [...]
http://www.nw-news.de/owl/8967940_Fall_Heidi_K._zieht_sich_weiter_in_die_Laenge.html


 

Gericht: Aussage im Prozess um angebliche Vergewaltigung

Am Boden zerstört und völlig hilflos

Bergstraße. "Ich hatte oftmals Angst um ihn, dass er sich das Leben nimmt", berichtete ein Zeuge mit belegter Stimme. Der Studiendirektor im Ruhestand sagte gestern im Prozess vor dem Landgericht Darmstadt gegen eine Lehrerin aus, die ihren Kollegen Horst Arnold vermutlich zu Unrecht mit ihrer "Vergewaltigungs-Lüge" fünf Jahre hinter Gitter gebracht hat (wir haben über den Verhandlungsverlauf ausführlich berichtet).
http://www.morgenweb.de/region/bergstrasser-anzeiger/region-bergstrasse/am-boden-zerstort-und-vollig-hilflos-1.1140828


http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/prozess-im-fall-horst-arnold-die-geschichten-der-heidi-k-12315822.html 
Eingestellt von Die Rechtsanwäldin um 03:00 Keine Kommentare:
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"Betrug" gekalked: Scoop der ARD bei 'Menschen bei Maischberger" -Oliver Kalkofe al(ia)s Gutachter Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber

Na das war ja mal ein Ironie- und Karikatur-Hammer! Besser hätte man den zur Zeit als narzisstisch gekränkten Ferngutachter in der Causa Mollath öffentlich vorgeführten Prof. Kröber kaum mehr demontieren und demütigen können. Gekonnt gespielt von Oliver Kalkofe wie er als Kröber sich dann auch noch in einem Blitzgutachten an Deutschlands bekanntestem Ex-Briefträger und Chef-Entlarver der deutschen Psychiatrie und Gutachterszene versuchte. Chapeau, ARD! Chapeau! Wer es verpaßt hat: Wiederholung am Samstagabend im TV oder in der ARD-Mediathek. Es lohnt sich.

Betrüger-Talk bei Maischberger | Falscher Psychiater Postel lacht über deutsche Ärzte
BILD ‎- vor 2 Tagen
Er ist Postbote, aber ging jahrelang als Psychiater durch: Gerd Postel. Bei Maischberger packte er aus. Es sei ganz einfach.
  1. Keine Spur von Reue
    Frankfurter Rundschau‎ - vor 2 Tagen

Wie leicht wird man Opfer? - Betrüger, Hochstapler ...

www.daserste.de/.../menschen-bei-maischberger/.../30072013-betrueger-...‎
vor 3 Tagen - Dr. Hans-Ludwig Kröber. ... Menschen bei Maischberger (Bild: WDR). Betrüger ... Gert Postel leitete eine Abteilung des Krankenhauses, war ...

Sendung Verpasst | Menschen bei Maischberger, Betrüger ...

www.verpasst.de/sendung/91899/Menschen_Bei_Maischberger.html‎
vor 3 Tagen - Sendung Verpasst von Menschen bei Maischberger auf ARD. ... bei Maischberger - Gäste: Peter Mike Wappler (Millionenbetrüger), Gert Postel (Ex-Hochstapler), ... Dr. Hans-Ludwig Kröber (Psychiater und Gerichtsgutachter)

Zum Vergleich/Beweis:
  1. Kalkofes Mattscheibe Rekalked - TELE 5

    www.tele5.de/mattscheibe-rekalked.html‎
    26.07.2013 - Oliver Kalkofe, der als “Medienterminator” in rund 210 Episoden KALKOFES MATTSCHEIBE den Fernsehmachern das Fürchten gelehrt hat, ...
  2. Folge 40 - Happy Hour - Tele 5

    www.tele5.de/videos/kalkofes-mattscheibe-rekalked/.../happy-hour.html‎
    26.07.2013 - Großes Staffel-Finale für Oliver Kalkofe, der sich mit einem 60-minütigen ‚Mattscheibe Rekalked'-Special in die Sommer-Pause verabschiedet.
  3. Kalkofes Mattscheibe Rekalked | Video ansehen – Screen ... - Yahoo!

    ► 2:10► 2:10
    de.screen.yahoo.com/kalkofes-mattscheibe-rekalked-0...
    12.10.2012
    Video Kalkofes Mattscheibe Rekalked auf Screen ansehen Deutschland. ... Tele 5 - in der ersten ...
Eingestellt von Die Rechtsanwäldin um 02:50 1 Kommentar:
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Mittwoch, 31. Juli 2013

„113 Seiten Unverschämtheit“ - Strafverteidiger-Demo vor dem Landgericht - „Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger“

Es tu sich was im Land des obsoleten Stafverteidigers: „Freiheit für Gustl Mollath und alle anderen Unterdrückten“. An sich sind solche Forderungen nichts Neues oder gar Ungewöhnliches. Wenn allerdings die „Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger“ unter diesem Motto zu einer Demonstration aufruft, ist das durchaus bemerkenswert, offenbart es doch – über den Fall Gustl Mollath hinaus – ein fundamentales Misstrauen in den Rechtsstaat.

MEHR: http://www.regensburg-digital.de/fall-mollath-strafverteidiger-demo-vor-dem-landgericht/30072013/

noch mehr:

Frontal 21 - ZDFmediathek - ZDF Mediathekwww.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/460‎Aktuell. Frontal 21, 30.07.2013 21:00 · Frontal21-Sendung vom 30. Juli 2013.
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2012: Ju­gen­däm­ter führ­ten 107 000 Ge­fähr­dungs­ein­schätzun­gen für Kin­der durch


Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2012 nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) knapp 107 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Das ist das Ergebnis der erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung). Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.
Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 17 000 (16 %) eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Bei 21 000 Verfahren (20 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In 68 000 Fällen (64 %) kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Jedoch wurde in jedem zweiten dieser Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt.
Zwei von drei Kindern (66 %), bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 26 % der Fälle und damit bei gut jedem vierten Kind wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Ähnlich häufig, nämlich mit einem Anteil von 24 %, wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 5 % der Verfahren festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Verfahren zur Bestimmung von Gefährdungslagen wurden in etwa gleich häufig für Jungen (51 %) und Mädchen (49 %) durchgeführt; dies gilt auch für Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung.
Jedes vierte Kind (25 %), für das ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren zu 20 % von den Verfahren betroffen. Mit 22 % waren Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) beteiligt und mit 18 % Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) betrug der Anteil an allen Verfahren 15 %.
Am häufigsten, bei 18 000 Verfahren (17 %), machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam. Bei gut 15 000 Verfahren (14 %) gingen Jugendämter Hinweisen durch Bekannte oder Nachbarn nach, in knapp 14 000 Fällen (13 %) denen von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (11 %) erhielten die Jugendämter anonym.
Hinweise:
Die Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt bei Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten.
In allen hier dargestellten Ergebnissen ist Hamburg nicht enthalten. Von dort wurden keine Daten zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Auskünfte gibt:
Stefanie Lehmann,
Telefon: +49 611 75 8473,
Kontaktformular
2012: Jugendämter führten 107 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch (PDF, 74KB, Datei ist nicht barrierefrei)

https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/07/PD13_251_225.html


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Jugendamtwatch: 150 Kinder pro Jahr getötet - unter Aufsicht vom ...

jugendamtwatch.blogspot.com/.../150-kinder-pro-jahr-getotet-unter.html‎
23.07.2013 - Schier unfassbare Zustände wurden jetzt in Deutschlands Jugendämter aufgedeckt. Mehr als 150 Kinder werden jedes Jahr erschlagen, oder ...

Inobhutnahmen/Herausnahmen von 1995 –2011: (weibliche) Alleinerziehung funzt nicht – mehr Arbeit für AnwaltINNENprekariat bei weiter femanzipiert schrumpfender Bevölkerung
Inobhutnahmen/Herausnahmen von 1995 –2011: (weibliche) Alleinerziehung funzt nicht – mehr Arbeit für AnwaltINNENprekariat bei weiter femanzipiert schrumpfender Bevölkerung
14. Juni 2013 — Hilfe für das erwartete AnwältINNENprekariat naht: Richtig, ZEIT/ZEIT-Magazin. ‚Gender’ ist keine Wissenschaft! Danke für den Anstoß der Debatte zur öffentliche Kassen plündernden- wo bleiben die Rechnungshöfe? (Auch schon verfassungswidrig gegendert?) - interessegeleiteten, zirkelschlüssig…

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'Familien'rechtler aufgepaßt! Der Markt wird enger (Vielleicht an Umschulung denken! - Oder Altehen an-/untergraben!): "Weniger Ehescheidungen im Jahr 2012"

Im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 179 100 Ehen geschieden, das waren 4,5 % weniger als 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, werden ausgehend von den derzeitigen Scheidungsverhältnissen etwa 37 % aller 2012 geschlossenen Ehen im Laufe von 25 Jahren geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer der im Jahr 2012 geschiedenen Ehen betrug 14 Jahre und 7 Monate. Vor 20 Jahren – also im Jahr 1992 – hatte die durchschnittliche Dauer der geschiedenen Ehen noch bei 11 Jahren und 6 Monaten gelegen.
Bei den im Jahr 2012 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag meist von der Frau gestellt, und zwar in 53 % der Fälle, der Mann reichte nur in 40 % der Fälle die Anträge ein. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten gemeinsam die Scheidung (8 %).
Bei der Mehrzahl aller Scheidungen waren die Ehepartner bereits seit einem Jahr getrennt: 147 900 Ehen wurden 2012 nach einjähriger Trennung geschieden.
Bei 2 300 Scheidungen waren die Partner noch kein Jahr zusammen. Die Zahl der Scheidungen nach dreijähriger Trennung lag bei 27 700. In den verbleibenden knapp 1 300 Fällen erfolgte die Scheidung aufgrund anderer Regelungen, beispielsweise nach ausländischem Recht.
Fast die Hälfte der Ehepaare, die sich 2012 scheiden ließen, hatte Kinder unter 18 Jahren. Insgesamt waren 2012 rund 143 000 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, 3,5 % weniger als im Vorjahr.
Geschiedene Ehen und Zahl der betroffenen Kinder
Deutschland 
JahrInsgesamtdarunter geschiedene Ehen mit
minderjährigen Kindern
Betroffene
minderjährige
Kinder
AnzahlZusammengefasste
ehedauerspezifische
Scheidungsziffer2
AnzahlJe 100
geschiedene Ehen
1 Bei einer Untererfassung in Bayern von schätzungsweise 1 900 Fällen.
2 Summe der ehedauerspezifischen Scheidungsziffern, die sich als geschiedene Ehen eines Eheschließungsjahrgangs je 1 000 geschlossene Ehen desselben Jahrgangs ergeben, für die Ehedauer von 0 bis 25 Jahren.
1990154 786273,880 71352,1118 340
1991136 317240,167 14249,399 268
1992135 010239,368 08950,4101 377
1993156 425278,481 85352,3123 541
1994166 052299,089 24453,7135 318
1995169 425308,692 66454,7142 292
1996175 550323,896 57755,0148 782
1997187 802350,4105 00055,9163 112
1998192 416362,5100 80652,4156 735
1999190 590362,191 77748,2143 728
2000194 408373,194 85048,8148 192
2001197 498383,698 02749,6153 517
2002204 214401,2101 83049,9160 095
2003213 975424,1107 88850,4170 256
2004213 691424,9107 10650,1168 859
2005201 693403,799 25049,2156 389
2006190 928384,994 12049,3148 624
2007187 072379,491 70049,0144 981
2008191 948391,094 52149,2150 187
20091185 817380,991 47449,2145 656
2010187 027389,091 45548,9145 146
2011187 640391,092 89249,5148 239
2012179 147374,988 86349,6143 022
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Auskünfte gibt:
Martin Conrad,
Telefon: +49 611 75 2358,
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Weniger Ehescheidungen im Jahr 2012 (PDF, 70KB, Datei ist nicht barrierefrei)
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Dienstag, 30. Juli 2013

Die Gerichts-Pressestelle und der unbekannte 61jährige Präsident des FC Bayern München Herr H.

Na, da soll noch jemand sagen, so eine Gerichts-Pressestelle habe absolut keinen Humor. Gut, ein Alleinstellungsmerkmal ist es siet Daniela K. (HIER - LG Frankenthal) nicht mehr, aber dennoch liegt München II jetzt ganz weit vorn. Jetzt fehlt nur noch, dass das Gericht beschließt, dass die Pool-Fotographen am Tage (X) der Verhandlung (so es denn dazu kömmt) 'bitten', gefälligst das Antlitz und/oder das Sixpack des Herrn X. mit einem schwarzen Balken gerne in XXL zu überlegen. Köstlich: "

Strafverfahren gegen Ulrich H. wegen Steuerhinterziehung


Die Staatsanwaltschaft München II hat die Ermittlungen in dem Verfahren gegen Ulrich H. am 29.07.2013 abgeschlossen und am 30.07.2013 Anklage zur 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II erhoben. Die Anklage, in der dem 61jährigen Präsidenten des FC Bayern München Steuerhinterziehung zur Last gelegt wird, wurde zwischenzeitlich zugestellt.
Die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Angesichts des Umfangs der Ermittlungsakten sowie der Tatsache, dass der Verteidigung zunächst eine Äußerungsfrist von einem Monat zugebilligt wurde, ist mit einer Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung voraussichtlich nicht vor Ende September 2013 zu rechnen.
Vor der Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung können keine weiteren Einzelheiten zum Anklagevorwurf mitgeteilt werden, zumal in Steuerstrafverfahren besondere Geheimhaltungspflichten gelten.
Es wird daher um Verständnis dafür gebeten, dass die Justizpressestelle diesbezügliche Anfragen vor der genannten Entscheidung, von der wir Sie umgehend in Kenntnis setzen werden, nicht beantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
RiOLG bei dem OLG München

Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München"
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2013/04037/index.php


Vox populi am LG Frankenthal?- Lustiges/Listiges Z-Promi-Raten beim Landgericht Frankenthal: Daniela Who? Iris Who?
5. Juli 2013 —VOX, äh volksnahes LG? - Durch uns soll es zuletzt rauskommen: Wir verraten allerdings schon mal, was der stellv. Mediendezernent als Rätselpreise ausgelobt haben soll: 1. Preis ein Katzenklo und als 2. Preis ein großes Glas mit eingelegten Krokodilspenissen und Straußenhoden - süß-sauer - Änder…

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Labels: Ulrich Hoeneß

Donnerstag, 25. Juli 2013

Ceci n’est pas une pipe! Genau: Dies ist keine Pfeife ! Sommer, Ulrich „Effektive Strafverteidigung“ –(K)Eine Rezension – LG Regensburg im Fall Mollath ein Gefahr für den Rechtsstaat? - Die Erscahhung Adams/Gottes


Nachdem wir ja schon - wenn nicht umsonst so doch kostenlos - die Halbweisen (HIER) entdeckt hatte und nun auch noch als Erste und Einzige beim Lesen von "Strafrecht Praxis
Effektive Strafverteidigung
Ein Handbuch für Theorie und Praxis – mit grundlegenden Erläuterungen des Rechts, der Psychologie und der Überzeugungstechniken des Verteidigers"

doppelt sehe, könnte man beim Beck-Verlag ja allmählich mal darüber nachdenken, uns zur Lek-Torin honoris causa zu ernennen. Zuerst dachte ich allerdings auch, dass es an der Hitze oder der Lektüre der 'historischen' LG Regensburg-Entscheidung zu Causa Mollath (Ein 150-Seiten-Versuch das Nichts zu begründen!) läge oder daran, dass Allah kleine Sünden (Cuba Libre am helllichten Tag - an Ramadan - aber wenigstens auf nüchternen Magen) sofort bestraft, als ich dieses Déjà-Vu/lu-Erlebnis hatte. Aber inzwischen ist auch nüchtern klar, es handelt sich in der Tat um die schönste Form des Eigenlobs, das Eiegn-Plagiat:


[Seite 166] RZ 29 Die entscheidungsleitenden Informationen sind hierbei meist auf wenige Kernpunkte beschränkt. In Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass Richter selbst bei hochkomplexen Sachverhaltsstrukturen regelmäßig nur auf wenige Faktoren als entscheidungsrelevant zurückgreifen. Minimalstinformationen sind häufig ausreichend, um insbesondere in als typisch empfundenen Fällen Entscheidungsstrukturen vorzuzeichnen.336
[Seite 167] RZ 32  Diese erlernte und täglich angewandte Lösungsstrategie auch des hochzivilisierten Menschen verdeutlicht, warum abwägende Vollständigkeit in Entscheidungen im Gerichtssaal oft eine Illusion bleiben muss. Entscheidungsleitende Informationen sind auch hier meist auf wenige Kernpunkte beschränkt. Auch
bei hochkomplexen Sachverhaltsstrukturen greifen Richter regelmäßig lediglich auf wenige Faktoren zurück. Minimalstinformationen sind häufig ausreichend, um insbesondere in als „typisch“ empfundenen Fällen Entscheidungsstrukturen vorzuzeichnen.


Strafrecht Praxis
Effektive Strafverteidigung
Ein Handbuch für Theorie und Praxis – mit grundlegenden Erläuterungen des Rechts, der Psychologie und der Überzeugungstechniken des Verteidigers
von
RA Prof. Dr. Ulrich Sommer
1. Auflage
Effektive Strafverteidigung – Sommer
schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
Thematische Gliederung:
Strafverfahrensrecht – Strafrecht – Strafverfahrensrecht
Carl Heymanns Köln 2011
Verlag C.H. Beck im Internet:
www.beck.de
ISBN 978 3 452 27535 6
Inhaltsverzeichnis: Effektive

So löblich, wichtig und richtig ja solche Publikationen und Antrittsvorlesungen (Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Bernd Hirtz am 26. November 2010: „René Magritte, die anwaltliche Rhetorik und das rechtliche Gehör“ - http://jura-foerderverein.uni-koeln.de/publikationen/fakultaetsspiegel_ws2011_v2.0.pdf Datei-Seiten 29-38) auch sind, so lassen sie uns doch regelmäßig mit der Frage allein, wie man mit der doch immer (Wörz-Arnold-Witte-Kachelmann-Mollath ..) und immer und immer  wieder alles überragenden Frage der Emotionalität des Richters/der Richter (genauer: Vanitas/Narzissmus – unterhalb der Krankheitsschwelle? http://www.geps.info/downloads/publikationen/BeitragPfaefflin.pdf ) – der des völlig losgelösten, unabhängigen deutschen Richters (und Gutachter)wohlgemerkt! – angemessen und zum Wohle des Mandanten und des Rechtsstaates umgeht.


Wie auch das jüngste Hammerbeispiel an (Welt-)‚Entrücktheit’ der bayerischen Richter (und ihrer Gutachter!) 

Auch BaWü, Zufall? – Was es alles so geben soll… sogar Dissimulierung von Symptomen Wow! Ganz frisch!
http://www.meinungsverbrechen.de/?p=414

im Falle Mollath deutlich macht. Man kann doch gar nicht allen Ernstes glauben, dass nicht alle Informationen die Bewußtseinsschwelle der Amygdala überschritten hätten.

 Aber es ist und bleibt wohl so, als ob man dem Papst – welchem auch gerade immer – beibringen könnte, dass es nicht „Die Erschaffung Adams“ (durch Gott), sondern „Die Erschaffung Gottes“ (durch Adam) heißen sollte/müsste – oder er wenigstens zugeben sollte, dass ohne Präjudiz (‚Vorwissen’) des abendländisch Vor- und Eingebildeten der augenzwinkernde (>> Gott auf Hirnschale! – Hirn, das Mensch zum Menschen macht, der dann Gott erschafft?!?!?) Michelangelo Buonarroti beide Optionen offen gelassen hat.

 
Justiz
Der Fall Mollath: Bayerns gnadenlose Richter

 Was muss eigentlich noch alles geschehen, damit die bayerische Justiz diesem Mann Gehör schenkt? Wie gnadenlos können Richter sein, dass sie Gustl Mollath nach dem äußerst fragwürdigen Prozess nun seit siebeneinhalb Jahren in der Gefängnis-Psychiatrie halten?
http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/der-fall-mollath-bayerns-gnadenlose-richter--73847878.html

24. Juli 2013 17:51

Reaktionen auf den Mollath-Gerichtsentscheid –

Schwer nachvollziehbar

"Ich glaube nicht, dass die Kammer der bayerischen Justiz damit einen Gefallen getan hat": Strafrechtler und Politiker aller Parteien reagieren empört auf die Ablehnung der Anträge zur Wiederaufnahme des Falls Mollath. Sie hoffen nun auf das Urteil höherer Gerichte.
Von Frank Müllerund Olaf Przybilla
Ernüchtert und frustriert haben bayerische Politiker auf die neuen Entwicklungen im Fall Mollath reagiert.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/reaktionen-auf-den-mollath-gerichtsentscheid-schwer-nachvollziehbar-1.1729899
24. Juli 2013 17:45

Fall Mollath Gefahr für das Ansehen des Rechtsstaats

Die Entscheidung ist gefallen: Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben. Neue Fakten und Zeugen? Egal. Verfahrensfehler? Ja, aber nicht absichtlich begangen. Solche Methoden vermutete man bisher in ganz anderen politischen Systemen als im demokratischen Deutschland. Der Umgang mit dem Mann aus Nürnberg ist zum Verzweifeln[…]

LESEPROBE:
  1. PDF]

    Effektive Strafverteidigung - Sommer, ReadingSample - Beck-Shop

    www.beck-shop.de/.../leseprobe/00157242000_Entscheidungspsycholog...‎
    StrafrechtPraxis. Effektive Strafverteidigung. Ein Handbuch für Theorie und Praxis – mit grundlegenden Erläuterungen des Rechts, der Psychologie und der. Überzeugungstechniken des Verteidigers von. RA Prof. Dr. Ulrich ..... Volbert (Hrsg.), Handbuch der Psychologie, Band VI: Handbuch der Rechtspsychologie. (2007).
  2. [PDF]

    Effektive Strafverteidigung - Sommer, ReadingSample - Beck-Shop

    www.beck-shop.de/.../leseprobe/00157242000_Kapitel_3_Rhetorik_Les...‎
    Effektive Strafverteidigung. Ein Handbuch für Theorie und Praxis – mit grundlegenden Erläuterungen des ... Überzeugungstechniken des Verteidigers ... entierten Beitrag zum Kampf ums Recht im Rahmen der Hauptverhandlung .... Schriften zur Psychologie der Strafrechtspflege, Heft 1 192 8, Nachdruck bei Taschke, Max.
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Mittwoch, 24. Juli 2013

Gekreuzt: Beschluss des LG Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath vom 24.07.2013 - Wiederaufnahmeanträge ohne Erfolg.

So kann' gehen - Bayern:  Während es beim BeckBlog noch heißt: "Kommt Mollath bald frei? Rechtsgebiet: Kriminologie, Materielles Strafrecht, Strafverfahrensrecht, StrafrechtExperte: Prof. Dr. Henning Ernst Müller 24.07.2013" haut die Presseabteilung das Folgende zur  Ablehung der WA raus: 


Update aus Twitter:

Fassungslos im Fall #Mollath: http://t.co/jDHc01Kk1o
— Henning Ernst Müller (@HenningEMueller) July 24, 2013

LG Regensburg lehnt Wiederaufnahmeverfahren in Sachen Mollath ab. Sofortige Beschwerde ist logische Konsequenz! http://t.co/NY3umHbXPW
— Beate Merk (@MdLBeateMerk) July 24, 2013

Wiederaufnahmeantrag von G. Mollath als unzulässig abgelehnt…Und nun? – auf nach Nürnberg via @burhoff http://t.co/WPWQ9GBoAM
— Detlef Burhoff (@burhoff) July 24, 2013
Den anonymisierten Volltext des Beschlusses können Sie als PDF-Dokument unter dem folgenden Link abrufen: PDF-Dokument [intern]


gabrielewolff sagte am 24. Juli 2013 um 13:19 :
Meine erste juristische Stellungnahme befindet sich hier (worauf ich wegen des Seitenumbruchs bei der Kommentar-Anzeige nochmal hinweise):
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-17404


"Beschluss des LG Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren Mollath vom 24.07.2013

 



Pressemitteilung zu dem Beschluss vom 24.07.2013

Pressemitteilung des Landgerichtes Regensburg in Sachen Wiederaufnahmeantrag Mollath:

Wiederaufnahmeanträge ohne Erfolg.

Das Landgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 24.Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge zugunsten des Untergebrachten Gustl Mollath als unzulässig verworfen. Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Das Gesetz erlaubt nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach am 08.August 2006 Herrn Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und ordnete gleichzeitig seine Unterbringung an. Die hiergegen eingelegte Revision vor dem BGH blieb erfolglos. Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Ausschließlich die im Gesetz genannten Gründe können einen zugunsten eines rechtskräftig Verurteilten gestellten Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen.
Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.

Die zuständige Strafkammer begründet ihre Entscheidung im Einzelnen wie folgt:

1. Unechte Urkunde:
Es handelt sich bei dem Attest vom 03.Juni 2002, welches dem Gericht bei seiner Entscheidung vorlag, um keine unechte, sondern um eine echte Urkunde. Das Attest ist die Zweitschrift eines Attests vom 14. August 2001. Dieses Attest wurde zwei Tage nach dem Tatgeschehen vom 12. August 2001 durch einen approbierten Arzt nach vorgehender Untersuchung ausgestellt. Dieser hat auch die Zweitschrift erstellt. Der ausstellende Arzt unterschrieb das Attest mit dem Zusatz „i.V.“ („in Vertretung“) und gebrauchte dabei berechtigt Briefkopf und Praxisstempel der Praxis, in der er seine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin absolvierte. Zum Zeitpunkt der Untersuchung befand er sich im fünften Jahr der Facharztausbildung. Bei der Erstellung der Zweitschrift war er bereits Facharzt für Allgemeinmedizin. Ein Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 1 StPO liegt daher im Ergebnis nicht vor.

2. Aussage des Zeugen B.:
Die nunmehr erfolgte Aussage des Zeugen B. ist nicht geeignet, die Urteilsfeststellungen aus dem Jahr 2006 zu erschüttern, da sie nicht im Widerspruch zu ihnen steht. Die Glaubwürdigkeit der Zeugin M. wird durch die Aussage nicht erschüttert. Mit der Motivlage der ehemaligen Ehefrau des Untergebrachten – und nur in diesem Zusammenhang ist die Aussage des Zeugen B. überhaupt von Bedeutung – hat sich bereits das damals erkennende Gericht auseinandergesetzt. Die Aussage steht damit nicht im Widerspruch zur Beweiswürdigung des Ausgangsgerichts.

3. Einbeziehung des Dr. W.:
Ebenso wenig wird das Gutachten des Sachverständigen Dr. L. durch die jetzt erfolgten Angaben des Dr. W. in Frage gestellt. Bereits das der Unterbringung zugrunde gelegte Gutachten des Sachverständigen Dr. L. führt aus, dass der Untergebrachte für die Einbeziehung von weiteren Personen „ in geradezu klassischer Weise“ eine „für ihn logische Erklärung“ biete. Die aus Sicht des Untergebrachten bestehende Erklärbarkeit für die Einbeziehung des Dr.W., die das Wiederaufnahmevorbringen zum Gegenstand hat, ist damit bereits Gegenstand des Gutachtens gewesen.

4. Verfahrensfehler und Sorgfaltsmängel:
Im Strafverfahren gegen den Untergebrachten kam es zu Verfahrensfehlern. Für eine Wiederaufnahme gemäß § 359 Nr. 3 StPO können von vorneherein nur die durch die damals entscheidende Kammer verursachten Fehler relevant sein, und diese auch nur insoweit es sich um strafbare Verletzungen der Amtspflicht handelt. Dabei ist ein Antrag, der sich auf die Behauptung einer Straftat gründet, grundsätzlich nur dann zulässig, wenn wegen dieser Straftat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist. Eine solche Verurteilung ist vorliegend nicht erfolgt und könnte selbst bei Erweislichkeit einer Amtspflichtverletzung mittlerweile wegen eingetretener Verjährung auch nicht mehr erfolgen. Eine strafbare Amtspflichtverletzung insbesondere Rechtsbeugung kann ein Wiederaufnahmegrund sein, wenn sie als Straftat feststeht.
Es wird eine Vielzahl von Verfahrensfehlern durch das entscheidende Gericht bzw. seinen Vorsitzenden behauptet. Diese Fehler, soweit sie überhaupt vorliegen, rechtfertigen nicht den Vorwurf der Rechtsbeugung und hatten im Übrigen auch im Ergebnis keine Auswirkungen auf das Urteil. Aus Sicht der Kammer ist ein deutlicher Verfahrensverstoß vor allem darin zu sehen, dass die Vernehmung des Untergebrachten nach Vollzug der einstweiligen Unterbringung nicht unverzüglich erfolgte. Dies bedeutet aber keinen die Annahme einer Rechtsbeugung rechtfertigenden elementaren Rechtsverstoß. Die Annahme eines bewussten Regelverstoßes liegt nicht nahe. Es handelt sich zudem nur um eine Verzögerung der Anhörung, denn die Entscheidung über die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung wäre nicht anders ausgefallen, wenn die Vernehmung des Untergebrachten unverzüglich erfolgt wäre.
Die Urteilsfeststellungen enthalten Sorgfaltsmängel. Für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergeben sich aber keinerlei Anhaltspunkte. Der dazu erfolgte Vortrag im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten ist überwiegend nicht schlüssig. Der Vorwurf, dass der Vorsitzende der damals zuständigen Kammer bewusst Sachverhaltsverfälschungen begangen habe, ist eine durch konkrete Tatsachen nicht gestützte Spekulation. So hat sich beispielsweise das im Urteil geschilderte Festnahmegeschehen, so wie dargestellt, tatsächlich ereignet; lediglich der Zeitpunkt wurde mit dem einer anderen Festnahme des Untergebrachten verwechselt.

5. Der Revisionsbericht der HypoVereinsbank:
Auch dieser ist nicht geeignet, das Urteil zu erschüttern, da es im Urteil bei der Überprüfung der Schuldfähigkeit von Herrn Mollath explizit für möglich gehalten wird, dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat.

Der Pressesprecher weist ergänzend auf Folgendes hin:
Vor dem Landgericht Regensburg ging es ausschließlich um die Frage, ob das Verfahren gegen Herrn Mollath, das durch Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen ist. Fragen der Verhältnismäßigkeit oder der bestehenden oder nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit mussten bei dieser Prüfung, ob Wiederaufnahmegründe vorliegen, außer Betracht bleiben.
Es laufen derzeit zwei verschiedene Verfahren parallel. Die zuständige Vollstreckungskammer in Bayreuth hat zu überprüfen, ob die Unterbringungsvoraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt immer noch vorliegen, insbesondere der Untergebrachte im Falle seiner Freilassung wegen seines Zustands für die Allgemeinheit gefährlich wäre.
Die Pressemitteilung enthält lediglich eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungsgründe. Die gesamte Entscheidung kann auf der Homepage des Landgerichts Regensburg http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell nachgelesen werden.
Gegen die Entscheidung des Landgerichts können Herr Mollath und die Staatsanwaltschaft Regensburg sofortige Beschwerde einlegen. Hierüber müsste das OLG Nürnberg entscheiden.



Die Pressestelle des Landgerichtes Regensburg
Landgericht Regensburg, 24.07.2013 Pressesprecher Piendl Johann;
Pressesprecher Lindner Gerhard.

 
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04034/index.php 
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Interessante Rechtslinks

  • CAUSA MOLLATH: Dokumenation bei RA STRATE
  • OSTAin a.D. Wolff - Fall Mollath - Der Kaiser ist nackt II
  • OSTAin a.D. Wolff - Fall Mollath - Der Kaiser ist nackt
  • Schriftsatz vom 9.5.2013 zum Antrag auf Unterbrechung der weiteren Vollstreckung
  • Schriftsatz vom 7.5.2013 zur Übernahme des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft
  • Schriftsatz vom 1.5.2013 zur Ergänzung des Wiederaufnahmeantrages der Verteidigung
  • Presseerklärung der Verteidigung vom 29.4.2013
  • Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth vom 26.4.2013
  • Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft i.S. Gustl Mollath vom 18.3.2013
  • Causa Mollath: Presseerklärung der Verteidigung vom 22.3.2013
  • Causa Mollath: Glaubwürdigkeit der Zeugin "tief erschüttert"
  • SZ: zum WA der STA - Eine keinesweg wahnbedingte Einschätzung
  • SZ: zum WA der STA - Fall Mollath - die Liste der Zweifel
  • OSTAin a.D. Wolff- Der Fall Gustl Mollath: die Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens
  • Rita Eva Neeser: Jörg Kachelmann- Falschbeschuldigung/falsche Verdächtigung/Falschaussage
  • SZ: Fall Mollath - "Das zerbrochene Fass"?
  • SZ: Fall Mollath - Verräterischer Aktenvermerk
  • SZ: Fall Mollath "M.=Spinner"
  • SZ: Fall Mollath: Bayerische Opposition fühlt sich belogen
  • 'Alles'/'Alle' Links zum Fall Mollath via Liechtenstein
  • NEU-NEU-NEU-De legibus: Der Fall Mollath - ein Mehrpersonenstück 3
  • NEUNEUNEUNEU: OSTAin a.D. Fall Mollath - politische Eiertänze
  • OSTAin a.D. Wolff - Fall Mollath und STA Augsburg
  • Verfahren Mollath: vollständige PDF-Datei von RA STRATE
  • OSTAin a.D. Wolff - Fall Mollath 9
  • OSTAin a.D. Wolff - Fall Mollath 8
  • OSTAin a.D. Wolff - Fall Mollath 7
  • OSTAin a.D. Wolff - Fall Mollath 6
  • OSTAin a.D. Wolff - Fall Mollath 5
  • OSTAin a.D. Wolff - Fall Mollath 4
  • OSTAin a.D. Wolff - Fall Mollath 3
  • OSTAin a.D. Wolff - Fall Mollath 2
  • OSTAin a.D. Wolff - Fall Mollath 1
  • CAUSA MOLLATH -Beck Blog Prof. Dr. Henning Ernst Müller zur WA
  • Blog JURION zur CAUSA MOLLATH
  • Eugène François Vidocq
  • De legibus: Der Fall Mollath - ein Mehrpersonenstück 1
  • De legibus: Der Fall Mollath - ein Mehrpersonenstück 2
  • Sûreté Nationale Frankreich
  • Erinnerungen "Landstreicherleben" von Eugène François Vidocq
  • Erinnerungen von Eugène François Vidocq:Francine Longuet (engl.)
  • Die Elenden/Les misérables: Jean Valjean/Inspector Javert
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