Montag, 4. Juni 2012

Entscheidungsstarke Richter II: LG Oldenburg spricht wg. Vergewaltigung Angeklagten frei - Frau jetzt vor Verfahren wegen Falschaussage?

Merkwürdig? Oder auch hier ein System? Etwas düftig, kurz und knapp fällt hier doch die Wahrgebung der OLDENBURGISCHEN VOLKSZEITUNG aus. Den eigentlichen Bericht dazu verbuddelt man ins epaper bzw. in die örtliche PRINT-Ausgabe, während man doch vorher noch etwas ausführlicher über den Prozess berichtet hatte. Auf einmal? Paßt da etwa etwas nicht in den Kram?


Frau beschuldigt Vorgesetzten Prozess Vorwurf der Vergewaltigung – Angeklagter streitet alles vehement ab
Ein Vorarbeiter eines Betriebs in Garrel soll Leiharbeiterin im Lager vergewaltigt haben. Der Prozess läuft vor dem Oldenburger Landgericht.von Franz-Josef Höffmann 25. Mai 2012 >>>>>>>>




http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Cloppenburg/Garrel/Artikel/2877434/Frei-wegen-erwiesener-Unschuld.html





Oldenburg???? Richtig! Oldenburg

http://www.lichtblick99.de/ticker1716_05.html
[PDF] 

1 Rechtsanwalt Johann Schwenn, Hamburg Erfahrungen in und aus ...

www.evangelische-akademie.de/admin/projects/.../095151_223.pdf
Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
Rechtsanwalt Johann Schwenn, Hamburg. Erfahrungen in und aus Wiederaufnahmeverfahren. I. Deutsche Richter, Staatsanwälte und auch Verteidiger

Entscheidungsstarke Richter - Entscheidungsschwache Richter - (Richter angeblich 9 Jahre krankgeschrieben)

BILD: Jetzt also mediale Haue für Richter?!!?? Ist es Zufall oder hat es Methode, dass ausgerechnet heute ein Blatt aus dem Springer-Verlag (BILD) übel-launig/launisch (?) über einen längerfristig krankgeschriebenen Richter titelt und diese "Meldung" auch prompt zu der meistgelesenen BILD-Online-Nachricht avanciert, nachdem sich gerade vor wenigen Tagen noch ein Schwester-Online-"Blatt" eine höchstrichterliche Entscheidung eines höchst entscheidungsfreudigen BGH eingefangen (in Sachen des verstorbenen Gunter Sachs) hat? Dabei wissen wir doch schon seit Sigmund FREUD ("Der Fall Schreber"), dass es auch unter Richtern solche und solche gibt und geben kann. ;-)


Und solche ...


Hat BILD(online) eigentlich über die BGH-Entscheidung in Sachen Gunter Sachs berichtet? Doch wohl eher nicht!!?!?
Das konnten/können ja andere tun. Honi soit ....

http://nebgen.blogspot.de/2012/06/neun-jahre-krank.html


Freitag, 1. Juni 2012

LG Köln verurteilt Claudia D. auch im Hauptsacheverfahren wegen der öffentlichen Wiederholung ihrer falschen Beschuldigungen gegenüber Jörg Kachelmann.

Richtig! Da war doch noch was offen. Da hat uns unsere Nach-Ahnung nicht getrogen: Medienrechtlich ereignisreich - heute:
(UPDATE: Dazu paßt auch http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/06/haben-sie-lust-auf-eine-runde-sex.html)

Das LG Köln hat es Claudia D., der Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin im Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann, am 30.05.2012 nunmehr auch im Hauptsacheverfahren verboten, ihre Beschuldigungen gegenüber dem Wettermoderator außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu wiederholen (LG Köln, Az. 28 O 1065/11, Urteil vom 30.05.2012). Jörg Kachelmann war am 31.05.2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Davon unbeeindruckt hatte die Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin in dem Vergewaltigungsverfahren, Claudia D., der Zeitschrift BUNTE, auf deren Titelseite sie sich auch gleich abbilden ließ, ein Interview gegeben. Im Rahmen des Interviews wiederholte sie ihre falschen Beschuldigungen gegenüber dem gerade freigesprochenen Jörg Kachelmann.
Kachelmann hatte daraufhin mit Hilfe von HÖCKER bereits eine einstweilige Verfügung gegen das „Nachtreten“ des vorgeblichen Opfers vor dem Landgericht Köln erwirkt (28 O 557/11; Urteil vom 28.10.2011). Das Landgericht stellte nun auch im anschließenden Hauptsacheverfahren fest, dass der freigesprochene Wettermoderator keine Äußerungen dulden müsse, in denen der Tatvorwurf im Detail aufrechterhalten bleibe. Auch das Recht zum Gegenschlag könne die Äußerungen vorliegend nicht rechtfertigen.

RA Dr. Sven Dierkes:
„Eine rechtskräftig Freigesprochener muss es nicht dulden, öffentlich weiterhin als Täter denunziert zu werden. Dies gilt auch dann, wenn er sich nach einer monatelangen, vorverurteilenden medialen Hetzjagd öffentlich gegen die Schädigung seines Rufs zur Wehr gesetzt und dabei das vorgebliche Opfer kritisiert hat. Denn das Recht, sich über einen medialen Gegenschlag zu rehabilitieren, steht dem zu Unrecht öffentlich Verdächtigten zu, nicht dem vermeintlich Geschädigten. Das hat im Fall Kachelmann auch Claudia D. zu akzeptieren.“


Bitte beachten Sie:

Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
01.06.2012


BGH: Neuer Schlag gegen Axel-Springer-Verlag wegen Gunter Sachs

Nachdem sich der Bundesgerichtshof gestern schon zur kleinen Freiheit des Axel-Springer-Verlags gegenüber 'seine' freien Journalisten (siehe weiter unten) geäußert hat, legt er heute nochmals mit einem Schlag wegen der kleinen Freiheiten, die sich der Verlag schamlos(?), pietätlos(?) gegenüber dem toten und dabei scheinbar wehrlosen Gunter Sachs nahm, nach. Voll auf die Zwölf - "Jede Wahrheit braucht wohl einen BGH, der sie gegen Über-/Hochmütige ausspricht!"):

 "Bundesgerichtshofs bestätigt Verurteilung des Axel-Springer-Verlages zur Zahlung einer fiktiven Lizenz wegen werblicher Vereinnahmung von Gunter Sachs

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Axel-Springer-Verlag wegen einer werblichen Vereinnahmung des vor einem Jahr verstorbenen Gunter Sachs eine fiktive Lizenz in Höhe von 50.000 € zu zahlen hat.
Der Axel-Springer-Verlag verlegt unter anderem die "BILD am Sonntag". In der Ausgabe vom 10. August 2008 befand sich auf der letzten Seite ein redaktionell aufgemachter Artikel, der mit drei Fotos des Klägers bebildert war. Auf einem großflächigen Foto ist der Kläger bei der Lektüre einer Zeitung mit dem "BILD"-Symbol zu erkennen. Die Bildinnenschrift lautet: "Gunter Sachs auf der Jacht "Lady Dracula". Er liest BILD am SONNTAG, wie über elf Millionen andere Deutsche auch." Auch im Fließtext wird die Lektüre des Klägers herausgestellt.
Gunter Sachs hat den Axel-Springer-Verlag daraufhin auf Unterlassung und auf Zahlung einer Lizenzvergütung in Höhe von 50.000 € in Anspruch genommen. Das Landgericht Hamburg hat den Verlag zur Unterlassung verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht Hamburg den Axel-Springer-Verlag darüber hinaus zur Zahlung einer Lizenzvergütung in der vom Kläger verlangten Höhe verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Axel-Springer-Verlages zurückgewiesen. Dass der Kläger während des Revisionsverfahrens verstorben ist, hatte auf das Verfahren keine Auswirkungen. Der Senat hat eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG)* darin gesehen, dass der Kläger durch die Abbildung und die begleitende Textberichterstattung ohne seine Zustimmung für Werbezwecke vereinnahmt worden ist. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Werbung sich nicht in einer als solchen erkennbaren Anzeige, sondern in einem redaktionellen Artikel befand. Der beklagte Verlag kann sich demgegenüber nicht auf ein überwiegendes Informationsinteresse berufen. Vielmehr hat das Persönlichkeitsrecht des Klägers - so der Bundesgerichtshof - Vorrang gegenüber dem nur als gering zu veranschlagenden Interesse der Öffentlichkeit an der Neuigkeit, dass der Kläger auf seiner Jacht die Zeitung "Bild am Sonntag" liest. Dabei hat der Bundesgerichthof auch berücksichtigt, dass der beklagte Verlag mit der Veröffentlichung des Fotos in unzulässiger Weise in die Privatsphäre des Klägers eingegriffen hat. Durch Vereinnahmung des Klägers für die Werbung hat der Verlag einen vermögenswerten Vorteil erlangt, der den Anspruch auf Zahlung der Lizenz begründet.
Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 234/10 - Playboy am Sonntag
LG Hamburg – Urteil vom 4. Dezember 2009 – 324 O 338/09 (AfP 2010, 193)
OLG Hamburg – Urteil vom 10. August 2010 – 7 U 130/09 (ZUM 2010, 884)
Karlsruhe, den 1. Juni 2012
*§ 22 KUG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 KUG
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2)Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
 76125 Karlsruhe
 Telefon (0721) 159-5013
 Telefax (0721) 159-5501"


Nr. 080/2012 vom 01.06.2012

http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/920-BGH-Honorarbedingungen-fuer-freie-Journalisten-des-Axel-Springer-Verlages-teilweise-unwirksam.html
Bundesgerichtshof

 Mitteilung der Pressestelle

 Nr. 74/2012

 Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit vonHonorarbedingungen für freie Journalisten

 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Honorarbedingungen, die der Axel-Springer-Verlag seinen Verträgen mit freien Journalisten zugrunde legt, teilweise unwirksam sind.

 Der Kläger ist der Deutsche Journalistenverband, der die Interessen angestellter und freier Journalisten wahrnimmt. Der beklagte Axel-Springer-Verlag legt seit Januar 2007 den Verträgen, die er mit freien Journalisten über die Lieferung von Text- und Bildbeiträgen abschließt, seine "Honorarregelungen Zeitungen" und "Honorarregelungen Zeitschriften" zugrunde.

 Der Kläger hält eine Vielzahl der in den Honorarregelungen enthaltenen Klauseln für unwirksam. Er hat deswegen den Beklagten auf Unterlassung der Verwendung dieser Honorarregelungen in Anspruch genommen. Das Landgericht Berlin hat der Klage hinsichtlich einiger Klauseln stattgegeben. Beim Kammergericht hatten sowohl der Kläger als auch der Beklagte mit ihren Berufungen teilweise Erfolg.

 Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof nunmehr einige weitere Klauseln, die das Kammergericht für unbedenklich erachtet hatte, für unwirksam erklärt. Hinsichtlich anderer Klauseln hatte die Revision dagegen keinen Erfolg. Im Mittelpunkt steht dabei die Bestimmung, mit der sich der beklagte Verlag umfassende urheberrechtliche Nutzungsrechte an den von den freien Journalisten erstellten Beiträgen einräumen lässt ("Soweit … nicht anders vereinbart, hat der Verlag das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die Beiträge im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form digital und analog zu nutzen …"). Diese Bestimmung hat der BGH für wirksam erachtet. Im Gegensatz zum Kammergericht hat der Bundesgerichtshof jedoch die Vergütungsregelung beanstandet, die unter anderem bestimmt, dass im vereinbarten Honorar ein angemessener Anteil für die Einräumung der umfassenden Nutzungsrechte enthalten ist.

 Der umfassenden Rechtseinräumung steht insbesondere der Schutzgedanke des § 31 Abs. 5 UrhG nicht entgegen, wonach der Urheber möglichst weitgehend an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werkes zu beteiligen ist. Diese Bestimmung kommt - so der Bundesgerichtshof - als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht. Zum einen handelt es sich dabei um eine Auslegungsregel, die Inhalt und Umfang der einzuräumenden Rechte grundsätzlich der Disposition der Vertragsparteien überlässt. Zum anderen geht es bei den Klauseln um Regelungen, die unmittelbar den Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht bestimmen. Sie gehören zum Kernbereich privatautonomer Vertragsgestaltung und sind regelmäßig der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB entzogen. Daran hat die Einführung des § 11 Satz 2 UrhG nichts geändert, wonach das Urheberrecht auch der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werks dient.

 Die Unwirksamkeit der Vergütungsregelung hat der Bundesgerichtshof deshalb auch nur mit dem Transparenzgebot begründet. Danach kann sich eine unangemessene Benachteiligung einer Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen daraus ergeben, dass die Regelung nicht klar und verständlich ist; der Verwender solcher Geschäftsbedingungen ist vielmehr gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners klar, einfach und präzise darzustellen. Nach den Honorarregelungen des beklagten Verlages ist jedoch völlig unklar, ob der Journalist für weitergehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung erhalten soll oder nicht. Diese Regelungen enthalten eine Bestimmung, nach der insofern zu differenzieren ist: Einzelne in einer Klausel aufgeführte Nutzungen sollen "in jedem Fall" abgegolten sein. Nach einer weiteren Klausel, die das Kammergericht bereits rechtskräftig für unwirksam erklärt hat, soll sich die Frage, ob für darüber hinausgehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung geschuldet wird, danach richten, was zwischen den Vertragsparteien abgesprochen ist. Nach dieser Regelung bleibt es letztlich offen, ob und für welche weitergehenden Nutzungen der Verlag eine gesonderte Vergütung zu zahlen hat.

 Das bedeutet - so der Bundesgerichtshof - jedoch nicht, dass undifferenzierte Vergütungsregeln rechtlich unbedenklich sind, bei denen mit dem vereinbarten Honorar sämtliche weitergehenden Nutzungen abgegolten sind. Denn eine solche pauschale Vergütung wird sich häufig nicht als angemessen erweisen und daher zu einer nachträglichen Vertragsanpassung nach § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG führen müssen.

 Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 73/10 - Honorarbedingungen freie Journalisten

 LG Berlin - Urteil vom 9. Dezember 2008 - 16 O 8/08

 KG Berlin - Urteil vom 26. März 2010 - 5 U 66/09

 (ZUM 2010,799 = AfP 2010, 388)

 Karlsruhe, den 31. Mai 2012

Jörg Kachelmann vor einem Jahr freigesprochen - JK versus BUNTE - Des Rechtsstaats Mühlen mahlen langsam...

ONE YEAR LATER!: http://www.ardmediathek.de/swr4/swr4-kurpfalz-radio?documentId=10695998 "BUNTE wegen emotionalisierender Darstellung, redaktionellem Einfluss auf Interview, Befriedigung bloßen Unterhaltungsinteresses und fehlender Distanzierung als "intellektuelle Verbreiterin" von Verbrechensvorwürfen gegen Kachelmann verurteilt.

[Müsste da nicht auch noch was gegen die uneinsichtige Erzählerin selbst nachkommen?  Wenn uns unser Rechtsgefühl nicht trügt ... Aber das müsste ja dann wohl auch zu 100% gewonnen sein. Warten wir's ab.]



"Die Illustrierte “Bunte” darf keine Äußerungen verbreiten, die nach wie vor den Vorwurf der Vergewaltigung oder der Todesdrohung durch Jörg Kachelmann enthalten. Dies hat die Pressekammer des Landgerichts Köln im Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 30.05.2012 (Az: 28 O 1072/11) entschieden, nachdem ein entsprechendes Verbot bereits per einstweiliger Verfügung ergangen war.

Nach dem Freispruch von Jörg Kachelmann hatte es sich die “Bunte” zur Aufgabe gemacht, auf einer Heftstrecke von insgesamt 12 Magazinseiten “die Sichtweise” der Anzeigenerstatterin darzustellen. Neben der Abbildung mehrerer nicht unkenntlich gemachter z.T. ganzseitiger Fotografien gehörte hierzu auch ein sog. Exklusivinterview mit der Anzeigenerstatterin, in das redaktionelle Beiträge eingeflochten waren. Die Äußerungen in diesem Interview, in denen die Anzeigenerstatterin selbst nach dem Freispruch weiterhin eine Vergewaltigung und eine Todesdrohung behauptet, verletzten nach Ansicht des Landgerichts Köln das Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann und durften von der “Bunten” nicht verbreitet werden.

Die Unzulässigkeit der Äußerungen stützte das Landgericht insbesondere darauf, dass diese in ihrer Detailtiefe sowie in der emotionalisierenden Darstellungsweise über ein etwaiges Informationsinteresse hinausgingen und allein ein bloßes Unterhaltungsinteresse befriedigten. Dies habe Jörg Kachelmann nicht hinzunehmen. Dass die “Bunte” gerade kein “neutrales Sprachrohr” für die Anzeigenerstatterin war, begründete das Landgericht mit der gesamten Aufmachung der Heftstrecke, dem ausgeübten redaktionellen Einfluss auf den Inhalt des Exklusivinterviews sowie schließlich der fehlenden Distanzierung. Nach Ansicht der Pressekammer sei die “Bunte” als “intellektuelle Verbreiterin” der rechtsverletzenden Äußerungen anzusehen, so dass es nicht darauf ankomme, ob sie sich diese zudem auch noch zu eigen gemacht habe.

RA Ruben Engel:

“Dem Versuch der “Bunte”, sich auf ein “Recht auf Gegenschlag” der Anzeigenerstatterin zu berufen, erteilte das Gericht bereits aus formellen Gründen eine doppelte Absage: Zum einen fehlte es an dem erforderlichen Bezug zu vorangegangenen Aussagen. Zum anderen gibt es schlicht kein “Dritt-Gegenschlagsrecht”, das die “Bunte” in Vertretung für die Anzeigenerstatterin ausüben wollte.”


Bitte beachten Sie:

 Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=258"


Harry Wörz, Jörg Kachelmann .... Es scheint etwas mühsam zu sein in einem Rehtsstaat, in UNSEREM RECHTSSTAAT sein Leben zurück zu bekommen.... .

Donnerstag, 31. Mai 2012

Bundesgerichtshof hebt Freispruch eines Proberichters vom Vorwurf der Rechtsbeugung auf - Beschluss vom 31. Mai 2012 – 2 StR 610/11 Landgericht Kassel – Urteil vom 1. September 2011 – 3600 Js 37702/09 5 Kls

Das Landgericht Kassel hat den Angeklagten, einen am Amtsgericht Eschwege tätigen Richter auf Probe, vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Aussageerpressung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts leitete der Angeklagte als Strafrichter eine Hauptverhandlung wegen exhibitionistischer Handlungen, die sich an einen Einspruch des damaligen Beschuldigten anschloss. Schon vor der Hauptverhandlung war er entschlossen, als Rechtsfolge einen Schuldspruch mit Strafvorbehalt auszusprechen und eine Therapieauflage anzuordnen. In der Hauptverhandlung bestritt der damalige Beschuldigte den Tatvorwurf. Der Angeklagte, der möglicherweise annahm, der Strafbefehl sei im Schuldspruch bereits rechtskräftig und der Einspruch auf das Strafmaß beschränkt, wirkte nun nachhaltig und zunehmend erregt und drohend auf den damaligen Beschuldigten ein, um diesen zu einem Geständnis und zur Erklärung zu veranlassen, in eine ambulante Therapie einzuwilligen. Außerdem wollte er erreichen, dass der Beschuldigte nach Urteilsverkündung sogleich auf Rechtsmittel verzichtete. Aufgrund eines Sachverständigengutachtens war ihm bekannt, dass der damals Beschuldigte wegen einer Persönlichkeitsstörung eine schwache und selbstunsichere Person war. Der Angeklagte forderte den Beschuldigten in zunehmend erregter Form auf, ein Geständnis abzulegen. Schließlich unterbrach er unvermittelt die Sitzung, sagte zum damaligen Beschuldigten: "Sie kommen jetzt mit! Ich zeige Ihnen mal, wie Ihre Zukunft aussehen kann.", und begab sich – mit angelegter Robe – mit dem Beschuldigten und einem Wachtmeister in den Keller des Amtsgerichts, wo sich mehrere Gewahrsamszellen befanden.
Er veranlasste den vollständig verunsicherten Beschuldigten, sich in eine Zelle zu begeben, die daraufhin geschlossen wurde. Nach etwa 20 Sekunden wurde die Tür auf Veranlassung des Angeklagten wieder geöffnet. Während dieser Zeit war die Türe von dem Zeugen nicht mehr zu öffnen.
Hiernach setzte der Angeklagte die Hauptverhandlung fort, in der der damalige Beschuldigte nunmehr vollumfänglich geständig war. Der Angeklagte verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe unter Strafvorbehalt, verbunden mit einer Therapieauflage; dies entsprach dem staatsanwaltschaftlichen Antrag. Der immer noch stark eingeschüchterte Beschuldigte und der Staatsanwalt erklärten sogleich Rechtsmittelverzicht.
Das Landgericht hat es zwar als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte den damaligen Beschuldigten durch sein prozessordnungswidriges Verhalten zu einem Geständnis habe zwingen wollen. Es hat aber angenommen, dies sei nicht mit der für den Rechtsbeugungsvorsatz erforderlichen Zielrichtung geschehen, dem Zeugen einen unrechtmäßigen prozessualen Nachteil zuzufügen. Denn der Angeklagte sei unwiderlegt davon ausgegangen, nur noch über die Rechtsfolgen der Tat entscheiden zu müssen. Für die Verurteilung sei es daher aus der Sicht des Angeklagten auf das Geständnis nicht mehr angekommen. Wegen der Sperrwirkung des § 339 StGB sei auch eine mögliche Aussageerpressung straflos.
Gegen diesen Freispruch richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft, die die Verletzung sachlichen Rechts rügt.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil insgesamt mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Der Senat hält die Beweiswürdigung des Landgerichts für nicht ausreichend. Das Landgericht hat sich insbesondere nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Angeklagte durch sein Verhalten auch die Einwilligung in eine Therapieauflage und den Rechtsmittelverzicht herbeiführen wollte. Auch hieraus konnten sich ebenfalls prozessuale Nachteile ergeben. Insoweit ist die Beweiswürdigung nicht erschöpfend und damit rechtsfehlerhaft.
Beschluss vom 31. Mai 2012 – 2 StR 610/11
Landgericht Kassel – Urteil vom 1. September 2011 – 3600 Js 37702/09 5 Kls
Karlsruhe, den 31. Mai 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
 76125 Karlsruhe
 Telefon (0721) 159-5013
 Telefax (0721) 159-5501

Sonntag, 20. Mai 2012

Wenn Juristen in den Spiegel schauen müssen, ohne es zu können. "Ich will mein Leben zurück" -

Nicht nur für (angehende) Juristen! Aber vor allem! Damit es nicht völlig mit dem Titel "Akropolis, Adieu!" untergeht. Jedem Abiturienten vor der Studiumsentscheidung; jedem Jura-Erstsemester zur "bleibenden" zu archivierenden Pflicht-Lektüre aufgedrückt! Und nach dem Studium: jedes Jahr zur WV! Und dann der Versuch danach in den "echten" Nicht-Print-Spiegel zu schauen... . "Und wie erklärt sich, dass nach Urteilen in deutschen Strafprozessen im nachgelagerten Zivilprozess um Schadensersatz 30 bis 40 Prozent der Richter die Schuldfrage anders entscheiden als ihre Kollegen? Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, hat Auffälligkeiten wie diese analysiert, am Ende schätzte er in einem Strafrechtskommentar die Quote falscher Strafurteile auf ein Viertel. Eine andere Zahl: Für etwa 90.000 Hafttage pro Jahr muss der Staat Entschädigung leisten. An jedem Tag in Deutschland sitzen damit etwa 250 Menschen zu Unrecht in Haft - und das sind nur diejenigen, bei denen der Staat seinen Fehler erkennt.[...]
DER SPIEGEL 20/2012 vom 14.05.2012 S. 58 - 62 (jetzt oder WV - wohl in 8 Tagen online)
Im Falle Harry Wörz wollen wir uns erst gar nicht ausmalen, was geschehen wäre, wenn er unschuldig gewesen wäre und "das Dorf" nicht an ihn geglaubt hätte und ihn NICHT UNTERSTÜTZT hätte..
http://www.harrywoerz.de

Schon so schreibt die SPIEGEL-Autorin ".. als Justizopfer ist er ein Kollateralschaden des Rechtsstaats bei der Wahrheitssuche - im Vorübergehen zertreten und sich selbst überlassen, als..."

Wo bleibt eigentlich da der "Weiße Ring"  (BW) mit seinem Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Franz? Keine flammende Rede bei Kerner? Nicht mal ein Redchen?

Dienstag, 15. Mai 2012

Jungfrau-Zeitung: "Widersprüchliche Aussagen liessen Gericht zweifeln Angeklagter vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen"

"Ein wenig eingedrungen ?!?!?!??" - Was es alles gibt? Sogar eine extra Jungfaru-Zeitung:
"

Widersprüchliche Aussagen liessen Gericht zweifeln

Angeklagter vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Das Regionalgericht Oberland sprach in Thun einen 27-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung frei – die Klägerin hatte sich bei den Befragungen in Widersprüche verwickelt. Der Fall spielte sich im Herbst 2009 in Unterseen ab.
Ende September 2009 in einem Wohnblock in Unterseen: Drei junge Männer und zwei junge Frauen balkanischer Abstammung treffen sich in der Wohnung der Eltern des einen Mannes. Die Gruppe begibt sich in das Untergeschoss des Blocks. Klägerin K. und der Angeklagte X. (Namen der Redaktion bekannt) gehen zusammen in einen Veloabstellraum, die Schwester von K. verschwindet derweil mit dem Kollegen von X. in den Nebenraum." MEHR >>>>

Mit der Klage gewartet ..

Widersprüche bei den Befragungen ...

Zu grosse Zweifel ...


„Angst sollen Seele aufessen!“ - Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2011: The same procedure as last year? The same procedure …


Wenn Einäugige Blinde führen (oder umgekehrt?)… (Es ist eine ANZEIGENstatistik, keine Tatenstatistik! Und Aufklärung(squote)? Ja, die Aufklärung(squote ... die hat eine tolle Polizei-Definition ... und deshalb weicht sie auch so eklatant von der Zahl der Verurteilungen ab... - egrade im Bereich der Sexualdelikte.....)
Morgen stellt Noch-Bundesminister Friedrichs (ja, der Friedrich, der war ein arger ....Statistiker ....) den alljährlichen Bericht zur Kriminalstatistik vor. Und – oh welch Wunder – wieder hatte ein Springer-Organ der Rechtspflege (diesmal die WAMS (ganzseitig) bzw. die WELT am Montag (wie vor kurzem im Falle der „Islamistenstudie“ das Schwesternblatt BILD) die Zahlen bzw. „das 67-Seiten-Dossier“ vorab.
Andere Press-/Onlineerzeugnissen pinnen bereits bedenkenlos ab, um den alljährlichen Dummschätzer, -chreiber bzw. -bloggertag gebührend atmosphärisch aufzuladen.
Na da wollen wir mal hoffen, dass morgen wenigstens die Zahlen richtig abgeschrieben erscheinen. Verstehen („erfühlen“) tut sie offensichtlich (mal wieder) niemand der allzu offensichtlich instrumentalisierten Instrumentalisieren, wie bereits dieses „klitzekleine Beispiel“ zeigen mag. [Zentrale (gelenkte!) gehypte Aufmerksamkeits- Themen sollen offensichtlich gemäß Friedrich „politische Straftaten“(Angst!) (gleiches System wie bei dem Spiel mit dem sogenannten Basiseffekt" bei Zahlen zum KiMi: Geringe absolute Zahlen, schnell hohe prozentuale Ausschläge! selbst die ZEIT fiel drauf rein ....), „Einbruch“ (Angst! Vor Ostöffnung?!?! - Klar! - Gewerkschaft der Paradieswächter meldet sich:
  1. Welt Online‎ - vor 2 Tagen

wenn dei Zahl der ANGEZEIGTEN Fälle insgesamt nur um rudn 1% zugenommen hat, die Zahl der Wohnungseinbrüche mit rund 132.000 ANGEZEIGTEN Fällen um paradieische 9% gestiegen sein soll, müssen andere Zahlen aber höllisch gefallen sein ...) und „Kindesmißbrauch“ werden.
Gestern (dpa – für viele HamburgerAbendblatt (Springer?) online)
Die erfassten Fälle (sic!) sexuellen Mißbrauchs von Kindern haben nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2011 erneut zugenommen. Die Zahl erhöhte sich um 4,9% auf 12.444 Taten [sic! - Nö ANGEZEIGTE Fälle!], ...Bundesinnnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will das 67-Seiten-Dossier, das der Zeitung vorliegt, am Mittwoch vorstellen.
Dramatisch (sic! - more drama, Baby – vgl. PKS 2010 siehe unten) zugenommen hat demnach der Besitz und die Beschaffung von Kinderpornographie. Hier sei ein Plus von 23,3 Prozent auf 3.896 Fälle registriert worden. Dagegen habe die Verbreitung pornographischer Schriften um 0,6 Prozent auf 5724 Fälle abgenommen. Die Verbreitung pornografischer Schriften über das Internet sei um 2,1 Prozent auf 5.168 Fälle zurückgegangen.“

Und was stand dazu im PKS 2010 (auf Seite 9)?


Nachdem 2009 der niedrigste Wert seit 1993 zu verzeichnen war, sind die bekannt gewordenen
Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB)
2010 wieder angestiegen (+4,8 Prozent auf 11.867 Fälle). In diesem Deliktsbereich muss
nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden.
Wie im Vorjahr war 2010 eine deutliche Abnahme der Fallzahlen im Bereich der
Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) zu registrieren (24,3 Prozent
auf 8.776 Fälle). Teilbereich der Verbreitung pornographischer Schriften ist der Besitz
und die Verschaffung von Kinderpornographie; hier sind im Jahr 2010 ebenfalls erneut
starke Rückgänge zu verzeichnen (17,3 Prozent auf 3.160 Fälle), wenngleich auch die
Aufklärungsquote um 6,3 Prozentpunkte abgenommen hat.“

Jetzt titeln sie wieder ...

Eine Zeitung kann sich zu einem zusätzlich-eigeninitiativ-kreativ "erneut", eine andere zu einem "offenbar" im Titel durchringen:

  1. Kriminalität: Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu
    ZEIT ONLINE‎ - vor 1 Tag
    Die erfassten Fälle von Sexualverbrechen an Kindern haben 2011 erneut zugenommen. Kinderschützer arbeiten nun an einem Verbots- und ...
Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu Welt Online‎ - vor 1 Tag
  1. Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu - Die Zeit

    www.zeit.de › NewsMai 2012
    vor 20 Stunden – Berlin (dpa) - Die erfassten Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben nach der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik im vergangenen Jahr ...
  2. Kriminalitätsstatistik: Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu ...

    www.focus.de/.../kriminalitaetsstatistik-sexueller-missbrauch-von-kin...
    vor 1 Tag – Schockierende Zahlen enthält offenbar die aktuelle Kriminalitätsstatistik: Laut einem Bericht haben die Fälle sexuellen Missbrauchs von ...
  3. Kriminalstatistik: Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu ...

    www.stern.de/.../kriminalstatistik-sexueller-missbrauch-von-kindern-...
    vor 21 Stunden – Die erfassten Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben nach der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) für das Jahr 2011 erneut ...
  4. Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt offenbar zu | DerWesten

    www.derwesten.de › Panorama
    vor 22 Stunden – Die Polizei hat einem Pressebericht zufolge im vergangenen Jahr mehr Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern erfasst. Die Zahl erhöhte sich ...
  5. Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt erneut zu - Panorama ...

    www.augsburger-allgemeine.de/.../Sexueller-Missbrauch-von-Kinder...
    Die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben in Deutschland erneut zugenommen: Das geht aus der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) für das ...
  6. Lifeline: Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt ab – Vorsorge ...

    www.lifeline.de › ... › Medizin & GesundheitVorsorge & Therapien
    Laut einer neuen Studie sind die sexuellen Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen in den vergangenen 20 Jahren zurückgegangen. Doch nicht alle sehen ...
  7. Kriminalitätsstatistik: Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu

    www.klamm.de/partner/unter_news.php?l_id=11&news_id...
    Berlin (dpa) - Die erfassten Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben nach der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik im vergangenen Jahr erneut ...
  8. Kriminalitätsstatistik: Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu ...

    www.spiegel.de/.../kriminalitaetsstatistik-sexueller-missbrauch-von-ki...
    Berlin - 12.444 registrierte Fälle, ein Plus von 4,9 Prozent: Die erfassten Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern haben laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik ..

Mittwoch, 9. Mai 2012

Ups! Geht Causa Jörg Kachelmann versus Claudia D(ingens) jetzt in die nächste Runde?

"A Hard RAin a-Gonna Fall?" - Also wenn wir diesen Tweed richtig lesen/interpretieren, dann dürfte die ehemalige Nebenklägerin wohl gestern Abend eine Ereigniskarte gezogen haben:
Ready for Take-off ;-))): https://twitter.com/#!/J_Kachelmann/status/199958621696704514
twitter.com
Step one: checked!

Für Checker?
Dann dürften wir wohl in der nächsten Zeit sicher wieder was von ihm und/oder seiner RAin und/oder den gelb-bunten Medien (nicht nur den mit den prallen Börsen bei sinkender Auflage) hören?!?!? Außer von "ihr" (mit oder ohne AS) - Sie will ja raus aus der Gosse? Wer nicht?
;-)
BTW:
Wen es interessiert und "zum (unziemlichen) Vergleich": Echte anerkannte (z.T. Dauer-)Opfer - ohne vertragliche Bindung mit bunten Blättern diesseits und jenseits des Burda-Verlages -  kämpfen zur Zeit immer noch um jeden Cent rund um 3.000  EURO mit den Vertretern der katholischen Kirche ("Thank you for pilgrim with gernan catholic church."(Anprobe? - Bischof Ackermann mit Kindern ... Hmmm)

Bilder zu heiliger rock trier

 - Unangemessene Bilder melden
 unangemessenes Image auch? Nur an wen? Wenn der Ackermann (Dr.) Gottes so gar nicht hören und (mit)fühlen will/kann?)

bzw. den Vertretern der Odenwald-Schule.

2010 !!!
  1. Missbrauchsskandal: Odenwaldschule schiebt Entschädigung auf ...

    www.zeit.de › GesellschaftZeitgeschehenNovember 2010
    29. Nov. 2010 – Die Querelen an der Odenwaldschule lassen eine Entschädigung der Opfer in weite Ferne rücken. Die Schule gründet jetzt erst einmal eine ...
  2. News zu odenwald schule entschädigung

    taz.de
    1. Landrat: Odenwaldschule «muss Taten folgen lassen»
      BILD‎ - vor 1 Tag
      Bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern an der Odenwaldschule muss die Einrichtung nach Ansicht von Landrat Matthias Wilkes (CDU) ...
    1. Welt Online‎ - vor 2 Tagen
      1. Entschädigung: Odenwaldschule verspricht Opfern Geld - SPIEGEL ...

        www.spiegel.de/panorama/0,1518,719931,00.html
        28. Sept. 2010 – Die Odenwaldschule will laut "Frankfurter Rundschau" den Opfern von sexuellem Missbrauch insgesamt mindestens 100.000 Euro zahlen.
      2. Odenwaldschule – Wikipedia

        de.wikipedia.org/wiki/Odenwaldschule
        Eine Entschädigung der Opfer lehnte die Leitung der Odenwaldschule in einem Brief an die Opfer im Juli 2010 zunächst ab. Im September 2010 wurde dann ...
      3. Odenwaldschule entschädigt Missbrauchsopfer - Mindestens ...

        www.n24.de › NachrichtenPanorama
        28. Sept. 2010 – Die Odenwaldschule will Missbrauchsopfern nun doch eine Entschädigung zahlen. Insgesamt sollen mehr als 50 Opfer sexuellen Missbrauchs ...
        1. Kompakt: Aus aller Welt Kompakt


          Welt Online - vor 1 Tag
          Bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern an der Odenwaldschule muss die Einrichtung nach Ansicht von Landrat Matthias Wilkes (CDU) endlich konkret werden ...


        2. Missbrauch - Odenwaldschule wehrt sich


          Frankfurter Rundschau - vor 5 Tagen
          Die Stiftung „Brücken bauen“ der Odenwaldschule widerspricht Vorwürfen des ... die mehr als 130 Missbrauchsopfer würden nicht ausreichend entschädigt.
        3. Kriminalität: Trägerverein von Odenwaldschule berät über Vorstand


          FOCUS Online - vor 3 Tagen
          Wie geht es weiter an der Odenwaldschule? ... Streit gebe es auch weiter um den Umgang mit den sexuellen Übergriffen und um die Entschädigung der Opfer.
          Odenwaldschule streitet über Zukunfthr online
          Odenwaldschule entscheidet über VorstandBILD
          Neue Vorstandsmitglieder an OdenwaldschuleAugsburger Allgemeine
          Alle 65 Nachrichtenartikel »

        4. Odenwaldschule - "Man hat Taten verjähren lassen"


          Frankfurter Rundschau - 29. Apr. 2012
          Anhaltendes Schweigen: Die sexuelle Gewalt an der Odenwaldschule ist noch immer ... sich für die Entschädigung der Opfer einzusetzen und Bedingungen zu ...

Donnerstag, 3. Mai 2012

Der Albtraum des Verteidigers - Enthüllung – Disclosure in NRW?! - Mission accomplished? – Höhlt schwarzer Tropfen den Anwalt …?


Mein Albtraum ist es, abends alleine in meinem Büro zu sitzen und mir von meiner Sekretärin eine Akte bringen zu lassen. Am nächsten Tag behauptet sie, ich hätte ihr an die Brust gefasst und ich werde verurteilt, weil sie kein Motiv für eine Lüge hat.“ 
 
Na, da haben Schwester Nr. 1 Alice Schwarzer und ihre „Irgendwas-mit-Medien“-Gender-Sturmtruppen (in den unterwanderten Redaktionsstuben) aber ganze Arbeit geleistet. "Vor allem ihr Hauptargument, dem Opfer fehle das Motiv zu lügen, widersprach der Verteidiger des Angeklagten vehement. „Mein Albtraum ist es, abends alleine in meinem Büro zu sitzen und mir von meiner Sekretärin eine Akte bringen zu lassen. Am nächsten Tag behauptet sie, ich hätte ihr an die Brust gefasst und ich werde verurteilt, weil sie kein Motiv für eine Lüge hat.“ Ferner wies der Verteidiger auf widersprüchliche und vor allem untypisch detailarme Aussagen des vermeintlichen Opfers hin, woraufhin eine Verurteilung unmöglich sei. Das Gericht folgte dieser Ansicht und sprach den Angeklagten frei.
Dem namenlosen panischen-paranoiden(?*) Anwalt kann doch geholfen werden. Kurzfristig Sekretär einstellen!
* Bei einer Verurteilungsquote von nur noch rund 13% kann man auch als Anwalt (und ein Anwalt ist auch nur (noch ein Häuflein Mensch vor soviel geballter Schrotflinten-Frauenpower.) Skepsis über die inzwischen erreichte allgemeine „Anzeigefreudigkeit“ entwickeln.

Kachelmann-Prozess: Die Pest unserer Tage

von
http://www.cicero.de/berliner-republik/kachelmann-prozess-die-pest-unserer-tage/41378


Nicht nur, dass man bei dem Medien-Hype, der seit Jahren rund um das Thema der mutmaßlichen Vergewaltigung/Sex. Nötigung (die Verfahren gegen Andreas Türck bzw. Jörg Kachelmann waren ja nur die obersten Kristalle der Spitze des Eisbergs) durch die feministisch instandbesetzten und gleichgerichteten Redaktionen bei Print und TV (siehe auch das Mobbing gegen Ministerin Schröder) in Deutschland betrieben wird, inzwischen glaubt, man befände sich in Ruanda, Nigeria, dem Sudan oder dem Kosovo. Obwohl alle ANZEIGEN (nochmal: „die Anzeigen““) wegen mutmaßlicher Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nur maximal 1% aller Strafanzeigen (nochmal: nur 1% !) stellen, also inklusive Menschenhandel und Kindesmissbrauch. Nein, Fälle wie die um Jörg Kachelmann (Freispruch!), den Kasseler Ex-SPD-Bundestagskandidat Rainer Pfeffermann (Freispruch vom Vorwurf der sex. Nötigung http://www.ad-hoc-news.de/anwalt-anwalt-von-ex-spd-bundestagskandidat-kuendigt--/de/News/20442171 ) oder BVB-Fußballer Subotic (Verfahren eingestellt) lassen inzwischen auch schon bei Verteidigern (in NRW – kein Wunder!?!?)selbst Albträume aufkommen. (http://wikimannia.org/Falschbeschuldigung#Einzelnachweise)

Nun kann man einen solchen Anwalts-Albtraum gerade im Jahr 2012 verstehen; schließlich weisen die bisher aus den Ländern (PKS – Polizeiliche Kriminalstatistik) vorgelegten Zahlen (13 von 16 Bundesländern) eine bemerkenswerte Besonderheit (Dieser Sonderentwicklung gilt es nachzugehen … .) auf. Brandenburg und Sachsen haben zwar auch schon ihre Zahlen vorgelegt; die Zahlen der Vergewaltigungen/bes. schweren sex. Nötigung sind aber so gering, dass man sie unter den allein veröffentlichten Globalzahlen (Straftaten gegen sex. Selbstbestimmung) glaubt verbuddeln zu können/müssen.

12 von 13 Länderkriminalstatistiken weisen Rückgänge, davon 6 zweistellige, ja bis zu 25% (Bremen: 21,7, HH und Saarland: 25%) in den Anzeigenzahlen aus. Allein das Land rund um den Frauenturm zu Köln … hat dagegen ein weiter deutliches Plus von fast 5%.
Da Vergewaltigung/sex. Nötigung - schaut man sich die Verurteilungsquote von rund 13% (2010) nach Alter bei Opfern und Verurteilten an – ein „junges Delikt“ darstellt, war und ist mittelfristig ohnehin – bei sonst gleichen Bedingungen – ein allein demographisch bedingter Rückgang zu erwarten.(siehe ganz unten - Nordhessen)
Im Übrigen haben Gerichte gerade nach jüngster BGH-Rechtsprechung dann doch mal gelegentlich etwas genauer hinzusehen. 
http://www.strafrecht-bundesweit.de/2012/05/bgh-zum-aussage-gegen-aussage-problem-im-vergewaltigungsprozess/
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/04/vergewaltigungsvorwurfe-nach-dem-beziehungs-aus-der-bgh-setzt-masstabe/



(Was ja nichts daran ändert, dass eine beruflich-existenzielle Vernichtung nicht doch schon medial erreicht werden kann.), sodass auch in Zukunft aus manchem mutmaßlichem Opfer nunmal kein Opfer zu machen sein wird – und ohne Opfer bzw. mit weniger Opfern keine (oder eine kleinere) Opferindustrie.

Tagung in Maria Laach zum Thema Opferorientierung im Strafrecht

blog.menschenundrechte.de/2011/.../tagung-in-maria-laach-zum-the...
  1. Febr. 2011 – Tagung in Maria Laach zum Thema Opferorientierung im Strafrecht ... Februar 2011 um 12:34 Uhr veröffentlicht und wurde unter allgemein,



"Das Thema Vergewaltigung ist tot, es lebe das Thema K.O.-Tropfen."

Vor diesem Hintergrund muss dementsprechend der „neue Hype“ um die KO-Tropfen gesehen werden, denn schließlich ist die „Opferindustrie“, die eigentlich genauer und allein richtig „Industrie für mmOpfer“ heißen müsste, mittelfristig überdimensioniert. Also müssen neue Opfer her...

29. April 2012 04:16 Uhr

Gericht

Zweifel an Vergewaltigung

Freispruch für einen 42-Jährigen, weil sich die Ehefrau als angebliches Opfer in Widersprüche verwickelt
http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Zweifel-an-Vergewaltigung-id19804731.html



Urteil

Prozess endet mit Freispruch

02.05.2012 | 20:23 Uhr
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-wesel-hamminkeln-und-schermbeck/prozess-endet-mit-freispruch-id6617010.html

Zwei Mädchen saufen sich klinikreif

suedkurier.de - 23. Apr. 2012
... Mann bekam Schläge verpasst, zwei junge Frauen waren derart betrunken, ... der Verabreichung von Liquid Ecstasy (auch als Ko-Tropfen bekannt) im Raum.

Kein Hinweis auf K.O.-Tropfen an Fasnet

woodz.schwarzwaelder-bote.de/.../9299-kein-hinweis-auf-ko-tropfen...
19. März 2012 – VS-VILLINGEN. Nach dem Zusammenbruch zweier Mädchen am Schmotzigen hat die Polizei ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses ergab ...



KLAR!!! 

Wer braucht nicht mehr Geld? In Zeiten wie diesen?!?!?




Notruf braucht mehr Geld

WESER-KURIER online - 18. Apr. 2012
Der Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen ist an der ... Der Notruf schult Rechtsanwälte und Gynäkologen oder hält Schülern Vorträge über Ko-Tropfen.



www.boulevard-baden.de › LokalesNachrichten
  1. Jan. 2012 – Die Jugendlichen sind k.o. durch den Alkohol, nicht durch K.O.-Tropfen. Die Angst vor K.O.-Tropfen ist aber vorhanden, so Melcher.

        Freiburg: Wodka wirkt ähnlich wie K.O.-Tropfen und ist viel ...

www.badische-zeitung.de/.../wodka-wirkt-aehnlich-wie-k-o-tropfen-...
18. Febr. 2012 – Dass Alkohol dieselben Folgen wie "K.O.-Tropfen" haben kann, wollen die meisten nicht hören, ist die Erfahrung von Claudia Winker. Erst recht ...



Vorwürfe gegen Subotic: Kein Hinweis auf K.o.-Tropfen - SPIEGEL ...

www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,814631,00.html
11. Febr. 2012 – Die Vorwürfe waren gravierend, der Aufruhr groß: Mitte Januar erklärte eine junge Frau, sie sei auf einer Party des BVB-Verteidigers Neven ...
www.derwesten.de › StädteDortmund
13. Febr. 2012 – Dortmund. Dortmunds Staatsanwaltschaft tritt bei ihren Ermittlungen gegen BVB-Profi Neven Subotic offenbar auf der Stelle. Eine 21-Jährige ...


Noch so ein Stück aus dem feministischen Tollhaus. Was haben z.B. die Fälle von Jörg Kachelmann und der Ex-Bundestagskandidat der SPD (Kassel) mit Menschenhandel und sex. Mißbrauch von Kindern (stecken in KZ 100000 "Straftaten gegen sex. Selbstbestimmung" der PKS) zu tun?
Dummheit und/oder Ahnungslosigkeit und/oder bösartige Infamie? Interessant auch, dass die Alice-Schwarzer-Reclam-Ausgabe nicht merkt, dass eine Regionalstatistik zur Kontrolle fehlt!


"Sexualdelikte

Die Zahl der angezeigten Sexualdelikte (sic! nicht Verg./sex.Nhat im vergangenen Jahr in der Stadt Kassel deutlich abgenommen. In der Stadt sei die Zahl um 32 auf jetzt noch 174 Fälle zurückgegangen. Weniger Delikte habe es seit mehr als acht Jahren in diesem Bereich nicht mehr gegeben. „Zu den Ursachen kann ich nur spekulieren“, sagte Polizeipräsident Eckhard Sauer, ohne dies zu machen. Ob spektakuläre Prozesse im Vorjahr zu einem geänderten Anzeigeverhalten von möglichen Opfern geführt haben, darüber kann man nur mutmaßen. Moderator Jörg Kachelmann war wegen des Verdachts der Vergewaltigung freigesprochen worden. Zwei Freisprüche gab es zudem für den früheren SPD-Kandidaten Rainer Pfeffermann aus Ahnatal vor dem Kasseler Landgericht. Er hatte sich wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung zweier Frauen verantworten müssen.

Von Ulrike Pflüger-Scherb"


http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/zahl-einbruechein-kassel-sich-verdoppelt-1592557.html


Sonntag, 29. April 2012

Alice Schwarzer, Prof. Höcker, die Lizenz zum Gelddrucken und die vor- wie nachprozessuale Erosion der Unschuldsvermutung – Was Alicechen S. nicht lernt, lernt Alice S. nimmermehr...“


Ups, she did it again! - Ja, nach einem solchen „revolvierenden Mandat“ würden sich wohl viele der inzwischen 160.000 zu- und losgelassenen Rechtsanwälte und -innen alle zehn Finger ablecken. Da weiß man doch wie die Wurst aufs Brot kommt oder die monatlichen Fixkosten der Kanzlei schon mal abgedeckt sind … Nur, für uns alle heißt das umgekehrt auch: Die uneinsichtige Alice S. in noch mehr Talk-Shows, – nicht nur um weiter an der Sprach-Gewaltspirale zu drehen -. Alice auf noch mehr „Lesereisen“ in nicht ausverkauften Räumlichkeiten - bei denen dann auch noch am übernächsten Tag die Lokalpresse zugeschmiert wird – um die Kohle beizuschaffen, die sie gleich wieder abführen darf.
 (UPDATE: Dazu paßt auch http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/06/haben-sie-lust-auf-eine-runde-sex.html
Welch Teufelinskreis! (für uns)
(Hier gleich der nächste Sprach(un)„Fall“ der Alice S.: „...habe sie die Position des Opfers einnehmen wollen.“ Sic! http://www.echo-online.de/freizeit/kunstkultur/literatur/Lesung-mit-Alice-Schwarzer-Aus-dem-Leben-einer-streitbaren-Frau;art639,2826370 - Aber, wird sich AS sagen, wenn es nicht mal die Polizei in BW („Polizeidirektion Sigmaringen gibt Unterlassungserklärung ab: Anzeigenerstatterin im Kachelmann-Prozess ist kein "Opfer" http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=197 ) oder die LKA und das BKA allgemein so richtig zu kapieren scheinen …. Wie oft steht in den jährlichen Kriminalstatistiken (PKS http://www.bka.de/nn_229340/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pks__node.html?__nnn=true ) „Opfer“ (mal zählen!), wo es polizeilich/rechtsstaatlich genau „mutmaßliches Opfer“ heißen müßte, weil es auch zum Erfassungszeitpunkt „nur“ der/die TV ist? (bei rd. 13% Verurteilungsquote! - Hallo!???!)

Wo fängt VOR-Verurteilung an? Und wo geht es mit den nachprozessualen NACH-Verurteilung(sversuch)en weiter?
Weil sie offensichtlich nicht einmal die Minimal-Anforderungen der Les-Art (mündliche „Begründung“ des immer noch unveröffentlichten Urteils) des sich nicht für befangen und/oder überfordert fühlenden Richters Seidling verstanden hat, will/wird sie wohl tapfer durchhalten – bis zum bitteren Ende (Letzten Atemzug? Ihrer privaten Geldmittel? - Der EMMA? - stetig sinkende Auflage und nur noch saisonale Erscheinungsweise mit Mondpreis). Immerhin gibt es ja inzwischen den ersten Teil (Schreck laß nach!) der Bio mit mehreren EMMA (s – zukünftiges Altpapier, das ohnehin alsbald – wie angedroht für umme im Internet rumsteht) zum gleichen Bundle-Preis (was einerseits das Ranking bei den verkauften Büchern erhöhen und/oder die „verteilte“ EMMA-Auflage pimpen soll ...)

Im Zusammenhang um die Restzweifel um die Intelligenz der Alice S. und dem Erscheinen eines neuen Buches zur New Yorker Strauss-Kahn-Affäre

Sturz nach Sex-Skandal - Strauss-Kahn sieht sich als Opfer politischer Intrigen
Enthüllungsbuch - Strauss-Kahn sieht sich als Verschwörungsopfer

empfehlen wir HIER – mal wieder – zwei Beiträge der bloggenden Krimiautorin und Oberstaatsanwältin a.D. Gabriele Wolff.
(für die Leser im sonnigen Teil Deutschlands gerne für später ;-))


Hier http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246 denn auch die neuerliche Meldung zur noch scheiternden Praxis der Alice S. „Unschuldsvermutung“ endlich, endlich, endlich wenigstens zum „Unwort des Jahres 2012“ http://litigationiswar.wordpress.com/2012/02/29/alice-schwarzer-kassiert-einstweilige-verfugung-fur-unwort-des-jahres/ zu machen:

LG Köln bestätigt: Alice Schwarzer darf keine Richteräußerungen erfinden

In einem Radiointerview des SWR hatte Frau Schwarzer in Bezug auf den Freispruch von Jörg Kachelmann durch das Landgericht Mannheim Folgendes behauptet:

“Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld.”


Zudem hatte sie den Richtern des LG Mannheim folgende Äußerung in den Mund gelegt:

“Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel.”


Diese Äußerungen sind jedoch jedoch seitens der Richter niemals gefallen. Das Landgericht Köln untersagte es Frau Schwarzer daher mit einstweiliger Verfügung vom 23.12.2011, diese erfundenen Zitate zu veröffentlichen bzw. zu verbreiten. Auf den Widerspruch von Frau Schwarzer bestätigte das Landgericht Köln nun mit Urteil vom 18.04.2012 (Az: 28 O 1081/11) die einstweilige Verfügung.

In seinem Urteil weist das Landgericht insbesondere darauf hin, dass Frau Schwarzer mit dem falschen Zitat eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstelle, wobei sie die Richter des Landgerichts Mannheim gleich auch noch als Quelle heranziehe. Da sie durch ihre Äußerungen den Freispruch von Jörg Kachelmann entwerte, verletzten diese in nicht hinzunehmender Weise das Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann.

Rechtsanwalt Ruben Engel von HÖCKER Rechtsanwälte:
"Abermals wurde gerichtlich bestätigt, dass Frau Schwarzer mit ihren Äußerungen nicht nur die Grenze des gerade noch Zulässigen austestet, sondern diese immer wieder bewusst überschreitet."