In der Nacht zum 23. April 2011 schlug der stark alkoholisierte Angeklagte, ein 18jähriger Gymnasiast, auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße in Berlin den ihm zuvor unbekannten 29-jährigen Nebenkläger Markus P. mit einer noch teilweise gefüllten Hartplastikflasche nieder. Dem am Boden Liegenden versetzte er mehrere heftige Tritte gegen den Kopf. Markus P. erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma; zu weiteren inneren Verletzungen kam es nicht. Dem 22 Jahre alten Georg B., der den Angeklagten von weiteren Tritten gegen das bewusstlose Opfer abhielt, versetzte der Angeklagte mit Hilfe eines früheren Mitangeklagten Faustschläge und Tritte. Beide Täter konnten zunächst fliehen. Der Angeklagte stellte sich am Nachmittag desselben Tages der Polizei, nachdem er das zu Fahndungszwecken ins Internet eingestellte, die Geschehnisse auf dem Bahnsteig dokumentierende Überwachungsvideo angesehen hatte.
Der Angeklagte wurde vom Landgericht Berlin wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Markus P. und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Georg B. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 28. März 2012 – 5 StR 81/12
Landgericht Berlin – (539) 234 Js 2053/11 KLs (29/11) – Urteil vom 19. September 2011
Karlsruhe, den 11. April 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Über den folgenden Link können Sie den Newsletter wieder abbestellen.
Newsletter abbestellen
Herausgeber: Pressestelle des Bundesgerichtshofs, 76125 Karlsruhe
Textübernahme oder Abdruck nur mit Quellenangabe "Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom ....." gestattet.
Nr. 044/2012 vom 11.04.2012
Sternstunden deutscher Jurisprudenz -
Seiten
- „Öffne Dein Hirn! – Ist Mitdenken erlernbar?“ Gibt fremdkapitalreiche EMMA in der Rentenfalle der scheinbar minderbemittelten, arm erscheinenden Paschain des Jahrzehnts Alice Schwarzer auch noch 15.000 EUR Kredit (verzinst!)?
- Vergewaltigungen? - Fake rape, Falsche Anschuldigungen und Vergewaltigungsanzeigen in den Großstädten Deutschlands von Aachen bis Wuppertal
- Alles, was Sie immer schon über Vergewaltigung in Deutschland wissen wollten, aber nicht zu fragen wag(t)en.
- Die Causa/der Fall Jörg Kachelmann versus Claudia P., Simone, Sabine W., Petra, Gerti Reit
Mittwoch, 11. April 2012
Dienstag, 10. April 2012
Noch 'n Gedicht: Anders Breivik ist zurechnungsfähig - Was auch noch unbedingt gesagt werden muss!
Anders Breivik zurechnungsfähig (neues Gutachten)?!??! Was sonst!?!? Der deutsche Islamist "Fritz" G. auch!
Der französische mmSerienmörder Merhad war's wohl auch. Alle drei waren nur "allein" "erzogen". Die Familienrichter des obersten Familiengerichts in Oslo, die dem Vater von Anders Breivik das Sorgerecht verweigerten - ordentlicher Mann übrigens! - sitzen (natürlich!) nicht mit auf der Anklagebank ... (Kommt sowas (PAS/zuerst gegen den Vater, dann gegen "Vater Staat"(und seine Vertreter, z.B. Polizei und/oder Gesellschaft) von sowas?
Der französische mmSerienmörder Merhad war's wohl auch. Alle drei waren nur "allein" "erzogen". Die Familienrichter des obersten Familiengerichts in Oslo, die dem Vater von Anders Breivik das Sorgerecht verweigerten - ordentlicher Mann übrigens! - sitzen (natürlich!) nicht mit auf der Anklagebank ... (Kommt sowas (PAS/zuerst gegen den Vater, dann gegen "Vater Staat"(und seine Vertreter, z.B. Polizei und/oder Gesellschaft) von sowas?
(zum verfälschten "Original"-"Gedicht")"Das allgemeine Verschweigen dieses Tatbestandes,
dem sich mein Schweigen untergeordnet hat,
empfinde ich als belastende Lüge
und Zwang, der Strafe in Aussicht stellt,
sobald er mißachtet wird;
das Verdikt "Anti-Feminismus" ist geläufig."
Massaker von Norwegen: Vater von Anders Behring Breivik steht ...
www.bild.de/.../norwegen-massaker-franzoesische-polizei-durchsucht...25. Juli 2011 – Polizeischutz für den Vater des Terror-Teufels: Das französische Anwesen des ... Nach Angaben der Polizei soll Breivik für die Explosion in Oslo und das ..... und nach seiner Geburt versucht habe, das Sorgerecht für ihn zu bekommen. ... Dass der Kontakt zu seinem Vater abgebrochen ist, erklärt Brevik in
Toulouse-Attentäter: Frankreich rätselt über Merahs Radikalisierung ...
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,823894,00.html
26. März 2012 – Wer oder was trieb den getöteten Serienmörder von Toulouse zu seinen Bluttaten? Präsident Nicolas Sarkozy erklärte in einem ...- Psychiatrisches Gutachten: Anders Behring Breivik ist zurechnungsfähig
FOCUS Online - vor 17 StundenAnders Behring Brevik ist laut einem neuen psychiatrisches Gutachten zurechnungsfähig. Damit kann der norwegische Attentäter nun ...
Anders Behring Breivik – Wikipedia
de.wikipedia.org/wiki/Anders_Behring_BreivikAnders Behring Breivik (IPA: ['andəʂ 'beːriŋ 'bræɪviːk]; * 13. ... war Breivik zur Tatzeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie nicht zurechnungsfähig.Anders Behring Breivik ist zurechnungsfähig - FOCUS Online ...
www.focus.de/.../psychiatrisches-gutachten-anders...Neuvor 17 Stunden - 1 Min.
Anders Behring Brevik ist laut einem neuen psychiatrisches Gutachten zurechnungsfähig. Damit ...Weitere Videos für anders brevik zurechnungsfähig »
Suchergebnisse
Eltern-Kind-Entfremdung – Wikipedia
de.wikipedia.org/wiki/Eltern-Kind-EntfremdungParental Alienation Syndrome (PAS), beschreibt eine von Richard Gardner 1985 formulierte Störung, bei der ein Kind dauerhaft und zu Unrecht einen Elternteil ...
The Parental Alienation Syndrome (PAS) und die ...
www.wera-fischer.de/pas.htmlThe Parental Alienation Syndrome (PAS) und die Interessenvertretung des Kindes - ein kooperatives Interventionsmodell für Jugendhilfe und Gericht ...Parental Alienation Syndrom PAS - this domain
www.pappa.com/recht/pasinfo.htmEs finden sich Fachliteratur und Presseberichte zum Thema.- [PDF]
The Parental Alienation Syndrome (PAS) -
www.ak-cochem.de/images/stories/.../diplomarbeit_pas_fertig.pdfDateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
von S Moskopp - Ähnliche Artikel
The Parental Alienation Syndrome (PAS) -. Das elterliche Entfremdungssyndrom -. Möglichkeiten der Intervention und kritische Reflexion. Diplomarbeit an der ... PAS - "Parental Alienation Syndrome" - wirbelwind.de
www.wirbelwind.de/themen/pas/opdenhoevel-16062000-PAS.html16. Juni 2000 – PAS - "Parental Alienation Syndrome". Birgitta Opdenhövel-Bötel, Barbara Weber. Definition Dynamik der Entstehung von PAS Aus der ... Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main
www.pas-rhein-main.de/PAS steht für Parental Alienation Syndrom (Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom). In der Psychologie wird damit die andauernde, irrationale Ablehnung eines ...PAS: Parental Alienation Syndrom - Acht Symptome - Hallofamilie.de
www.hallofamilie.de/.../365-pas-parental-alienation-syndrom.htmlDer amerikanische Psychoanalytiker Richard A. Gardner hat acht Symptome für das Parental Alienation Syndrom (PAS) definiert.Eltern-Kind-Entfremdung
www.vaeterfuerkinder.de/pasind.htmFrüher als in Deutschland wurde PA in Tschechien bekannt, wie der Prager Psychologe Eduard Bakalar berichtet, "Das 'Parental Alienation Syndrome' (PAS) in ...
UND DANN???
Die Jugend und die Polizei (Bildung & Gesellschaft, NZZ Online)
www.nzz.ch/.../die_jugend_und_die_polizei_1.13020625.html17. Okt. 2011 – Mangelnder Respekt vor der Polizei ist mit ein Grund für Gewalteskalationen durch Jugendliche im öffentlichen Raum und Angriffe auf ...
Schöne neue Polizeiwelt - Nachrichten Print - WELT AM SONNTAG ...
www.welt.de/print/wams/nrw/.../Schoene-neue-Polizeiwelt.html3. Juli 2011 – Mangelnder Respekt gilt als Ursache. Das Land will die ... Die Polizeigewerkschaften drängen auf ein gesetzliches Signal. So fordert Frank ...Nach Polizistenmord: Die Angst fährt mit - Bayern - Aktuelles ...
www.merkur-online.de › BayernSeit Jahren weisen die beiden großen Polizeigewerkschaften GdP und ... Mangelnder Respekt, Beleidigungen und Körperverletzung sind an der Tagesordung.
Donnerstag, 5. April 2012
Trick 17 - Was auch noch unbedingt gesagt werden muss: "Vergewaltigungsvorwürfe nach dem Beziehungs-Aus: der BGH setzt Maßstäbe
Ob es an dem medialen Overkill des Kachelmann-Verfahrens liegt?
Eins fällt jedenfalls auf: in jüngster Zeit hat sich der BGH eingehend mit unzulänglichen richterlichen Beweiswürdigungen in diesen klassischen Aussage-gegen-Aussage-Fällen bei der Erhebung von Vergewaltigungsvorwürfen nach dem Ende einer Beziehung befaßt –: und in beiden Fällen Verurteilungen der Vorinstanzen aufgehoben. Denn eine Verurteilung bei fehlenden Beweisen aber vorhandener richterlicher Überzeugung von der Schuld des Angeklagten ist heutzutage immer noch wahrscheinlicher als ein Freispruch, der nur bei optimaler Verteidigung erzielt werden kann. Gut vorstellbar, daß die juristischen Fehler des LG Mannheim den BGH sensibilisiert haben…
Am 24.1.2012 legte der 5. Strafsenat vor und zerpflückte die opfergläubige Beweiswürdung des Landgerichts Bremen, das bei einer Verurteilung wegen Beziehungstaten (Vergewaltigungen, Körperverletzung, Nötigung u.a.), fünf Monate nach der Trennung erstmals vorgebracht, jegliche Ratio hatte vermissen lassen.[...]" Immer noch nicht bei JURABLOGS registriert?!?!? Deshalb geht es HIER bei unserer gelegentlichen Gastautorin Oberstaatsanwältin a.D. Gabriele Gordon-Wolff weiter: http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/04/vergewaltigungsvorwurfe-nach-dem-beziehungs-aus-der-bgh-setzt-masstabe/
http://www.magistrix.de/lyrics/Lenny%20Kravitz/It-Aint-Over-Till-Its-Over-16646.html
http://www.magistrix.de/lyrics/Lenny%20Kravitz/It-Aint-Over-Till-Its-Over-16646.html
Videos zu it ain t over till it s over
- Videos meldenLenny Kravitz, :"It Ain't Over Till It's Over ...
youtube.com
4. Dez. 2007Lenny Kravitz - It ain't over till it's over ...
youtube.com
5. Aug. 2008Lenny Kravitz - It Ain't Over Til It's Over ...
youtube.com
6. Mai 2011
Freitag, 30. März 2012
Flugzeuge im Hirn, Giftwolke im Bauch: Chemtrail-Anhänger dürfen sich über Jörg Kachelmann freuen und über Berliner Gericht sauer sein n
Inszenierte Proteste der Anhänger der Initiative "Sauberer Himmel" im bzw. vor dem Berliner Gericht nach Aufhebung des aus Formalgründen zunächst verlängerten Maulkorb-Erlasses gegen Jörg Kachelmann (BZ); dabei dürften sie ihm doch so oder so dankbar sein; schließlich hat er sie aus dem Schattendasein befreit und die bis dahin absolut unbedeutenden "Theoretiker" erst ins mediale Scheinwerferlicht geholt, ihnen kurzzeitig Prominenz ge- bzw. verliehen. Nuisabaauchgut! Sie hatten jetzt ihre Andy-Warhol-15-minutes-of-fame...
LG Berlin hebt einstweilige Verfügung auf: Kachelmann darf Mitglieder einer ...Legal Tribune ONLINEDer Wettermoderator Jörg Kachelmann hatte die Mitglieder der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" in einer E-Mail als "Neonazis und Verrückte" bezeichnet. Diese Äußerungen sind nach einem Urteil des LG Berlin vom Mittwoch von der Meinungsfreiheit gedeckt ...
LG Berlin hebt einstweilige Verfügung auf: Kachelmann darf Mitglieder einer ...Legal Tribune ONLINEDer Wettermoderator Jörg Kachelmann hatte die Mitglieder der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" in einer E-Mail als "Neonazis und Verrückte" bezeichnet. Diese Äußerungen sind nach einem Urteil des LG Berlin vom Mittwoch von der Meinungsfreiheit gedeckt ...
"Kachelmann darf "Chemtrails"-Gläubige weiterhin als "Neonazis oder Verrückte" bezeichnen. LG Berlin hebt einstweilige Verfügung gegen Kachelmann heute auf. Kachelmann wollte Verfügungskläger nicht persönlich beleidigen.
Das Landgericht Berlin hat mit heutigem Urteil die einstweilige Verfügung eines Mitglieds der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" gegen Jörg Kachelmann wegen dessen Äußerung, dass man es bei Chemtrails-Anfragen entweder mit Neonazis oder Verrückten zu tun habe, aufgehoben.
Die Mitglieder dieser Bürgerinitiative glauben, dass die Kondensstreifen von Flugzeugen in Wahrheit chemische Wolken (sog. "Chemtrails") seien, die von unbekannten Mächten am Himmel versprüht werden. Uneins sind sich die Verschwörungstheoretiker über den Sinn dieser angeblichen Luftverunreinigungen: Einige nehmen an, dass die Regierungen damit das Weltklima beeinflussen wollen, andere glauben, die Substanzen sollten die "Menschen krank machen". Die Chemtrails-"Theorie" findet starken Anklang im neonazistischen Milieu.
Ein Mitglied der Initiative "Sauberer Himmel", der Verfügungskläger, fühlte sich durch eine aufklärende E-Mail des Herrn Kachelmann persönlich als „Neonazi oder Verrückter“ bezeichnet, obwohl die streitgegenständliche Äußerung gar nicht auf ihn bezogen war. Dies ließ Herr Kachelmann durch eine weitere E-Mail an die Empfänger der ersten Nachricht ausdrücklich klarstellen.
Das Gericht hob heute die einstweilige Verfügung auf. Es betonte, dass Herr Kachelmann eine zulässige Meinung geäußert habe.
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser:
„Herr Kachelmann hat nie behauptet, dass der Verfügungskläger irre oder ein Nazi ist. Er hat immer nur über Chemtrails-Gläubige im Allgemeinen gesprochen und darauf hingewiesen, dass die Thesen dieser Verschwörungstheoretiker verrückt sind. Das war ebenso zutreffend wie zulässig. Es ist erfreulich, dass das Gericht seine ursprüngliche Meinung geändert hat."
Donnerstag, 29. März 2012
Vergewaltigung in der Kanzlei - Ingo Lenßen über Jörg Kachelmann, Berufsethos und Soap - und die Agonie der Unschuldsvermutung
Ist Alice Schwarzer der Unschuldsvermutung ihr Tod ...? „Herr Rechtsanwalt, wie sehen Sie die Chancen, die UNSCHULD (sic!) Ihres Mandanten zu BEWEISEN [sic!]?"....
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1599152/Das-Ende-einer-Nacht#/hauptnavigation/startseite
Welt Online: Das heißt, Herr Kachelmann wäre bei Ihnen abgeblitzt?
Ingo Lenßen: Auf jeden Fall. In den Intimbereich der [sic! - Plural] Opfer [sic! nicht mmOpfer!] einzudringen, das wäre mir zuwider.
Soweit das "Remix".
Kompliment? Operation gelungen? Patient Unschuldsvermutung tot!!!
BTW: es steht auch nirgendwo, dass Sie, Herr RA LenßenFernsehen machen müssen!)
BTW: es steht auch nirgendwo, dass Sie, Herr RA LenßenFernsehen machen müssen!)
02.03.12
TV-Anwalt Ingo Lenßen
"Wo steht, dass ich kein Fernsehen machen darf?"
Viele rümpfen über TV-Anwalt Ingo Lenßen und seine Sat.1-Ermittlerserie die Nase. Doch Berufsethos und Soap lassen sich gut vereinbaren, erklärt Lenßen. Von Antje Hildebrandt
[…]
Ingo Lenßen: Super. Eine böse Kindheitserinnerung? Auch gut. Für mich muss das Motiv der Tat nachvollziehbar sein. Deshalb verteidige ich grundsätzlich keine Sexualstrafsachen.
Welt Online: Das heißt, Herr Kachelmann wäre bei Ihnen abgeblitzt?
Ingo Lenßen: Auf jeden Fall. In den Intimbereich der [sic! - Plural] Opfer [sic! nicht mmOpfer!] einzudringen, das wäre mir zuwider.
Gut, dass Herr Lenßen immer gleich weiß, wer denn das Opfer ist, in dessen Intimbereich er da so eindringen müsste.
;-) ? :-(( !
Verteidigung von Berufskollegen scheint natürlich ausgenommen …
Apropos Berufsethos:
Hier noch unsere Lieblingsfrage (in Anlehnung an Alice Schwarzers „Unwort des Jahres 2011“) aus dem zu früh zu hoch gelobten auf ein Duell zweier Juristinnen eingedampften Justizdrama vom Montag (ZDF), bei dem Regie und Drehbuch (in Anlehnung an eine Inszenierung des Mannheimer Theaters, das in einer „modernen“ Aufführung Lessing „Nathan der Weise“ kurzerhand den uneinsichtigen Patriarchen von Jerusalem einfach rausschrieb? Oder an Petersens „Troja“, das ganz ohne die im „Original“ ständig intervenierenden Götter auskam?) einfach die zerstörenden und/oder synapsenverklebenden „Medien“ rausschrieb: (Sänger = Rechtsanwalt und Freund des später freigesprochenen Angeklagten)
(Irgenein No-Name-Mikrofonhalter als AS-Stellvertreter: „Herr Sänger, wie sehen Sie die Chancen, die UNSCHULD (sic!) Ihres Mandanten zu BEWEISEN?
Bei 22:24
ANTWORT!: „Wir sind zuversichtlich.“ (Christoph M. Ohrt als schlechter Johann-Schwenn-Verschnitt-Darsteller- denn Schwenn hätte den sauber gefahren/eingenordet/gebürstet, dass es bis in den Vordergrund "hörbar" geworden wäre ...)
Tja, da haben die Medien ganze Arbeit gelistet, wenn schon (befreundete) Rechtsanwälte nicht nur glauben, die UNSCHULD BEWEISEN zu können, sondern auch zu müssen.
Mittwoch, 28. März 2012
FACEBOOK, the next step! The last step? Bewerber, hast de mal ein Passwort?
Was sind da schon Fragen nach Schwangerschaft, Gewerkschaftszugehörigkeit? Peanuts! Richtig! Ein Generalschlüssel zur Bewerber-Persönlichkeit, ein "Dietrich" muss her .-Während FACEBOOK gerade selbst zum wiederholten Male seine Mitglieder und -innen mit seinen Daten"schutz"bestimmungen zu nasführen versucht, sind us-amerikanische Arbeitgeber one step ahead. Wie sagte schon der gute Herr Say? Jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage? Das setting drumherum, die wirtschaftlichen Krise in den USA macht(e) es zunächst wohl auch zunächst möglich. Und wieder mussten erst wieder Senatoren aktiv werden, um die wachsenden Begehrlichkeiten einzudämmen zu versuchen. Wie war das mit dem Zeitversatz mit dem alles Gute aus den USA auch hier ankommt? Da dürfen wir wohl die Stunden zählen bis auch diese Errungenschaft rüberschwappt. Mancher (nicht nur) aus dem Prekariat wird sich dann auch erst einmal bei FACEBOOK, Linkedin etc. anmelden müssen ... - schon um sich sich nicht ungalubhaft, gar verdächtig zu machen (Was haben Sie zu verbergen?) Hach ja, Big Brother/Sister, sind wir das nicht alle? Irgendwie ...
Für viele- SÜDDEUTSCHE Mo 26.03.2012 TITEL (unter der Falz)
Von Moritz Koch
Für viele- SÜDDEUTSCHE Mo 26.03.2012 TITEL (unter der Falz)
Bewerbersuche über soziale Netzwerke Ohne Facebook-Passwort kein Job
26.03.2012, 10:27
Amerikanische Firmen fordern von Bewerbern den Zugang zum Facebook-Profil - sie wollen weiteren Einblick in das Leben der Kandidaten. Das soziale Netzwerk allerdings sorgt sich um die Privatsphäre der Nutzer und will gegen diese Unternehmen vorgehen.[...]http://www.sueddeutsche.de/karriere/bewerbersuche-ueber-soziale-netzwerke-ohne-facebook-passwort-kein-job-1.1318194
28.03.2012 Bewerber in den USA Dreiste Frage nach dem Facebook-Passwort- Bewerber in den USA Dreiste Frage nach dem Facebook-Passwort
Spiegel Online - vor 56 MinutenFrech fordern manche US-Arbeitgeber von Bewerbern die Zugangsdaten zu ... dass Job-Kandidaten ihr Passwort bei Facebook oder LinkedIn herausrücken müssen.
- ZDNet.de - vor 1 Tag
- Hamburger Abendblatt - vor 2 Tagen
Facebook vs. US-Arbeitgeber: Zugriff auf Bewerber-Konten bald ...
www.rtl.de › RTL.de › News › RTL Aktuellvor 2 Tagen – Dennoch stelle Facebook eine "besorgniserregende Zunahme an Berichten fest, dass Arbeitgeber oder andere Interessierte Zugang zu ...Facebook-Passwort: Arbeitgeber in USA ... - PC Games Hardware
www.pcgameshardware.de/aid,874658/Facebook-Passwort/.../News/vor 1 Tag – In den USA werden derzeit immer mehr Fälle bekannt, in denen Arbeitgeber als Voraussetzung für einen Job den Arbeitnehmer nach dessen ...Facebook-Passwort: Arbeitgeber in USA verlangen oft nach Zugangsdaten - Seite 4 - Die Hardware-Community für PC-Spieler - PC GAMES HARDWARE
extreme.pcgameshardware.de/.../209852-facebook-passwort-arbeitge...Zurück zum Artikel: Facebook-Passwort: Arbeitgeber in USA verlangen oft nach ... noch lange kein grundsätzlicher Anspruch auf Zugang zu einer privaten (!) ...Facebook: Arbeitgeber sollen Finger von Konten lassen
www.salzburg.com/.../facebook-arbeitgeber-sollen-finger-von-konte...vor 1 Tag – Facebook und US-Abgeordnete haben die Arbeitgeber aufgefordert, bei der ... von Bewerbern Zugang zu deren Netzwerk-Konten zu fordern.Soziales Netzwerk schützt Bewerber - Facebook warnt neugierige ...
www.sueddeutsche.de/.../soziales-netzwerk-schuetzt-bewerber-facebo...vor 2 Tagen – In den USA häuften sich in letzter Zeit solche Fälle bei
Montag, 26. März 2012
"Fred Vargas im Gespräch Wie mordet man am spannendsten, Frau Vargas?"
"Wenn Fred Vargas doch einmal ein Interview gibt, dann nähert man sich ihr nach kriminalistischer Manier: Zu einer bestimmten Uhrzeit soll man in ein Café bei Montparnasse kommen, dann geht es in ein Restaurant, schließlich doch lieber zu ihr nach Hause.[...]"
Dankenswert vom FAZ-Feuilleton (ganze Seite in der Samstagausgabe - Zeit nehmen!) jetzt online gestellt:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/fred-vargas-im-gespraech-wie-mordet-man-am-spannendsten-frau-vargas-11695078.html
Dankenswert vom FAZ-Feuilleton (ganze Seite in der Samstagausgabe - Zeit nehmen!) jetzt online gestellt:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/fred-vargas-im-gespraech-wie-mordet-man-am-spannendsten-frau-vargas-11695078.html
FOCUS - BZ ... Stille-Post-für-Erwachsene: "Mannheim" zu Jörg Kachelmann-Prozess soll doch nicht erscheinen..
Über die Müh(l)en der Verlage (Medien) und der Justiz und "den (unfreiwilligen) Paten" Jörg Kachelmann: Dass ausgerechnet die BZ, die sich ausgerechnet wiederum auf den gerade in der Sache unsäglich agierenden FOCUS bezieht, meldet, dass das Buch "Mannheim" (Arbeitstitel) nun doch nicht erscheine, hält uns an, eher das Gegenteil zu glauben, zumal zu diesem Zeitpunkt noch nichts http://www.google.de/search?hl=de&gl=de&tbm=nws&q=kachelmann+mannheim - auch nicht vom Verlag zu finden ist (Manuskript zu wirr? Würde ein Verlag so etwas leaken lassen? Was müsste da andere mmAutoren fürchten? http://www.hoffmann-und-campe.de/go/search):
http://www.bz-berlin.de/archiv/tv-news-article1421527.html
Apropos "wüst und wirr":
Daher einstweilen hier nochmal der TV-Hinweis für "DAS Ende einer Nacht" heute Abend im ZDF:
(Dieser Film wurde Ihnen präsentiert von ElitePartner.de. WIRKLICH!)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/1599152/Das-Ende-einer-Nacht%22
http://www.mv-online.de/aktuelles/kultur/medien/1966549_Justizdrama_Das_Ende_einer_Nacht_im_ZDF.html
"Regisseur Matti Geschonneck arbeitete bereits drei Monate am Film «Das Ende einer Nacht», als plötzlich Wettermoderator Jörg Kachelmann sich dem Vorwurf der Vergewaltigung vor Gericht ausgesetzt sah."
http://www.wn.de/Welt/Kultur/Kultur-Justizdrama-Das-Ende-einer-Nacht-im-ZDF
vor 15 Stunden —Nein, es geht diesmal nicht um Romy Schneider und die in Jusristenkreisne hinreichend bekannten Persönlichkeitsrechte von Magda Schneider (152 gestrichene Worte etc. - für die an... Es geht um DAS Ende einer Nacht, um "Fernsehen für Erwachsene" zur besten Sendezeit (Prime time), am frühen Abend (So…
http://www.bz-berlin.de/archiv/tv-news-article1421527.html
"Statt bei Hoffmann und Campe soll „Mannheim“ jetzt beim Münchner Heyne Verlag erscheinen. Allerdings hat sich der vermeintliche neue Verlag noch nicht auf MEEDIA-Anfrage dazu geäußert."http://meedia.de/print/kachelmann-buch-ein-rechtsrisiko/2012/03/26.html
Apropos "wüst und wirr":
“…Die unübersichtliche, zum Teil laienhaft wirkende Beweiswürdigung..” Ohrfeige für das LG Köln… | H
blog.strafrecht-online.deIm BGH, Beschl. v. 06.03.2012 - 2 StR 316/11 - liest man: 1. Die unübersichtliche, zum Teil laienhaft wirkende Beweiswürdigung mit der sich das
Daher einstweilen hier nochmal der TV-Hinweis für "DAS Ende einer Nacht" heute Abend im ZDF:
(Dieser Film wurde Ihnen präsentiert von ElitePartner.de. WIRKLICH!)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/1599152/Das-Ende-einer-Nacht%22
Preisverdächtiger Krimi im ZDF
Die Mühen der Justiz
Mut zu Leerstellen, präzise Dialoge: Matti Geschonnecks „Das Ende einer Nacht“ ist ein Gerichtsfilm, ein Film über das Duell zweier Juristinnen – und den Fall Kachelmann [...]
Pate für jenen Lamberg stand ganz klar Jörg Kachelmann.[...]
http://www.mv-online.de/aktuelles/kultur/medien/1966549_Justizdrama_Das_Ende_einer_Nacht_im_ZDF.html
"Regisseur Matti Geschonneck arbeitete bereits drei Monate am Film «Das Ende einer Nacht», als plötzlich Wettermoderator Jörg Kachelmann sich dem Vorwurf der Vergewaltigung vor Gericht ausgesetzt sah."
http://www.wn.de/Welt/Kultur/Kultur-Justizdrama-Das-Ende-einer-Nacht-im-ZDF
vor 15 Stunden —Nein, es geht diesmal nicht um Romy Schneider und die in Jusristenkreisne hinreichend bekannten Persönlichkeitsrechte von Magda Schneider (152 gestrichene Worte etc. - für die an... Es geht um DAS Ende einer Nacht, um "Fernsehen für Erwachsene" zur besten Sendezeit (Prime time), am frühen Abend (So…
»
(+1)Sonntag, 25. März 2012
Vergewaltigung ? - DAS Ende einer Nacht - „Einen Anwalt hat die Wahrheit nicht zu interessieren.“
Nein, es geht diesmal nicht um Romy Schneider und die in Juristenkreisen hinreichend bekannten (postmortalen) Persönlichkeitsrechte von Magda Schneider (152 gestrichene Worte etc. - ). Es geht um DAS Ende einer Nacht, um "Fernsehen für Erwachsene" zur besten Sendezeit (Prime time), am frühen Abend (Sommerzeit!). UPDATE: Ja, mit dem Zweiten sah man besser. Biszum Abspann/Sponsor... ZDF, Du bist sooooo putzig: "Dieser Film wurde Ihnen präsentiert von ELTEPARTNER.de..." (.... für Akademiker und Singles mit Niveau." - Da sind wir aber froh!)
Ein Duell (eine Andeutung? eine Verschlüsselung? Das LG Mannheim war eh siehe Zitat unten - nicht dabei ;-)) - Honi soit qui mal y pense...
FRonline aber:
FRonline aber:
"Nicht immer fällt das Urteil in der absoluten Gewissheit einer Schuld. Wenn der Angeklagte schweigt, sich die Zeugen widersprechen, das Opfer sich unglaubwürdig macht, der Tathergang unbeobachtet blieb, die Polizei bei der Beweisaufnahme ungenau war, die Staatsanwaltschaft Fehler macht, die Verteidiger geschickt sind, kommen wie im Fall Kachelmann erst Zweifel auf und dann Freisprüche zustanden, die aus Mangel an Beweisen gefällt werden müssen. In dem neuen Film von Matti Geschonneck geht es genau darum. Und weil es ein kluger, präziser und sorgsam gemachter Film ist, kommt er ohne jede Andeutung auf das prominente Vorbild und ohne das „Einspruch, Euer Ehren“ aus."
Hier die Vorschußlorbeeren Montag 20.15 Uhr ZDF:
Gerichtsthriller
Fernsehen für Erwachsene
26.03.2012 00:00 Uhr
Von Simone Schellhammer
Duell vor Gericht. Anwältin Eva Hartmann (Ina Weisse, li., mit Barbara Auer) verteidigt einen reichen Unternehmer, der seine Frau vergewaltigt haben soll.
„Einen Anwalt hat die Wahrheit nicht zu interessieren.“: Regisseur Matti Geschonneck hat wieder mal einen großartigen Film gedreht.
"Tatsächlich gelingt es der Verteidigerin, alle Anklagepunkte so zu entkräften, dass sie eine vorläufige Haftentlassung ihres Mandanten erwirkt. Doch damit beginnt sowohl für sie als auch für den Zuschauer eine Achterbahnfahrt. Aus dem fiesen Schmierlapp wird kurz ein bedauernswertes Opfer, dann wieder ein brutales Schwein. Nichts ist mehr sicher und der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit wird auf höchst irritierende Weise deutlich.
„Einen Anwalt hat die Wahrheit nicht zu interessieren.“ Dieser Satz des Strafverteidigers und Bestsellerautors Ferdinand von Schirach stand gewissermaßen wie ein Motto über der Entstehung des ZDF-Films am Montagabend: „Das Ende einer Nacht“. Regisseur Matti Geschonneck („Duell in der Nacht“) und Drehbuchautor Magnus Vattrodt, die gerade mit einem Grimme-Preis für ihren famosen Beziehungsfilm „Liebesjahre“ ausgezeichnet wurden, haben sich bei ihren Recherchen das deutsche Gerichtssystem genau angesehen, sich mit Richtern und Strafverteidigern getroffen und diverse Prozesse in Wuppertal, Köln und Düsseldorf besucht. „Tatsächlich gibt es in deutschen Gerichtssälen kaum echte Dramatik“, sagt Matti Geschonneck. „Das läuft alles unaufgeregt und eher subtil ab.“Tja, wohl nicht in Mannheim gewesen?!?!??
„Das Ende einer Nacht“ im ZDF
Duell vor Gericht
Ein kluger, präziser und sorgsam gemachter Film: „Das Ende einer Nacht“ im ZDF - bis zur Atemlosigkeit spannend.
http://www.fr-online.de/medien/-das-ende-einer-nacht--im-zdf-duell-vor-gericht,1473342,11990674.html
Romy Schneider - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
www.spiegel.de/thema/romy_schneider/"Ende einer Nacht", der umstrittene Roman über den Tod der Schauspielerin Romy Schneider, bleibt teilweise geschwärzt. Laut Gerichtsurteil rückt Autor Olaf ...Buchnotiz. "Ende einer Nacht" - mit Romy Schneider tot gehen
jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/44864624. Sept. 2008 – Ob das gut geht? Ein Roman, etwas Ausgedachtes also, das sich an einem echten Ereignis, dem Tod von Romy Schneider, entlang hangelt?Ende einer Nacht: Amazon.de: Olaf Kraemer: Bücher
www.amazon.de › Bücher › Belletristik › GegenwartsliteraturRezension bezieht sich auf: Ende einer Nacht (Gebundene Ausgabe). Der Roman "Ende einer Nacht" zeichnet die letzten Stunden von Romy Schneider nach.Romy-Schneider-Roman: Nazi-Passagen bleiben geschwärzt ...
www.focus.de/.../romy-schneider-roman-nazi-passagen-bleiben-gesc...13. Febr. 2009 – Sein Roman „Ende einer Nacht“ bleibt geschwärzt. ... Romy Schneider und Klaus Kinski in „Nachtblende“ (Filmszene aus dem Jahr 1974) ...„Ende einer Nacht“ darf wieder ungeschwärzt erscheinen ...
www.telemedicus.info/.../1532-Ende-einer-Nacht-darf-wieder-ungesc...19. Okt. 2009 – Der Verlag Blumenbar darf den Romy-Schneider-Roman „Ende einer Nacht” nun doch wieder ungeschwärzt vertreiben. Am 15. Oktober hat ...Romy Schneider – Wikipedia
de.wikipedia.org/wiki/Romy_SchneiderDrei Tage nach Ende ihrer Schulzeit erhielt Romy Schneider einen Anruf ihrer ..... Romy-Schneider-Romans Ende einer Nacht von Olaf Kraemer: Dieser durfte ...Olaf Kraemer: Ende einer Nacht. Die letzten Stunden der Romy ...
www.berlinerliteraturkritik.de/.../romy-roman-ende-einer-nacht-von-...23. Sept. 2008 – Olaf Kraemers knappen Roman „Ende einer Nacht - Die letzten Stunden der Romy Schneider“ (Blumenbar-Verlag) darf man eigentlich auch ...Romy Schneider (Biografie)
www.dieterwunderlich.de/Romy_Schneider.htmRomy Schneider (Biografie von Dieter Wunderlich) ... 1991; Hildegard Knef: Romy. Betrachtung eines Lebens. Hamburg 1983; Olaf Kraemer: Ende einer Nacht.Olaf Kraemer - Ende einer Nacht - Die letzten Stunden von Romy ...
www.lettern.de/rekrae.htmOlaf Kraemer - Ende einer Nacht - Rezension Literaturmagazin Lettern.de, Olaf Kraemer: Ende einer Nacht Die letzten Stunden von Romy Schneider ...Olaf Kraemer - Ende einer Nacht
www.perlentaucher.de/buch/30709.html28. Okt. 2008 – In "Ende einer Nacht" spürt Olaf Kraemer den ungeklärten letzten Stunden Romy Schneiders im nächtlichen Paris nach. Sie ist zum Zeitpunkt ...
"Berechtigte Zweifel" - und: Dream-Team Schwenn/Combé wieder in Mannheim aktiv ..
"Seit elf Jahren sitzt der geistig behinderte Ulvi K. in Haft. Er soll in einem fränkischen Dorf die neunjährige Peggy ermordet haben. Sein neuer Anwalt will jetzt den mysteriösen Kriminalfall neu aufrollen." Immerhin eine ganze Seite abzgl. 1/4 für die Postbank.(WAMS heute Nr. 13 Seite 13 Täuschen wir uns, oder hat es seit dem unsäglichen medialen Totalversagen beim Kachelmann-Prozess einen Paradigmenwechsel gegeben? Will man nunmehr der Aufgabe als 4.Gewalt mehr Rechnung tragen und die 3. Gewalt medial mal endlich so kontrollieren, wie man es bei der Exekutive und Legislative immer schon tat?http://www.welt.de/print/wams/vermischtes/article13944671/Berechtigte-Zweifel.html
Apropos Mannheim: Da kümmert sich inzwischen nicht nur "unsere" bloggende Oberstaatsanwältin a.D. http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/03/24/mannheim-und-kein-ende-feminismus-im-jugendamt-contra-gerechtigkeit/
Auch der einst im Kachelmann-Prozess nachberufene RA Schwenn scheint inzwischen - wenn nicht an seiner Wieder-Partnerin Combéso doch am gerichtlichen Kleinklima in und um Mannheim (siehe schon Harry Wörz) einen Narren gefressen zu haben.
und wieder die Medien mit dem bösen, bösen Unwort "Ehren"-Mord:
Apropos Mannheim: Da kümmert sich inzwischen nicht nur "unsere" bloggende Oberstaatsanwältin a.D. http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/03/24/mannheim-und-kein-ende-feminismus-im-jugendamt-contra-gerechtigkeit/
Auch der einst im Kachelmann-Prozess nachberufene RA Schwenn scheint inzwischen - wenn nicht an seiner Wieder-Partnerin Combéso doch am gerichtlichen Kleinklima in und um Mannheim (siehe schon Harry Wörz) einen Narren gefressen zu haben.
und wieder die Medien mit dem bösen, bösen Unwort "Ehren"-Mord:
Junger Mann vor Gericht in Mannheim - Mord, um Ehre zu retten?
Wormser Zeitung - vor 5 Tagen
Seit Montag muss sich der 22-Jährige vor dem Mannheimer Landgericht ... vertreten von den Anwälten Andrea Combé (Heidelberg) und Johann Schwenn (Hamburg).
Prozess um versuchten "Ehrenmord" Schwäbisches Tagblatt
Wenn die Vertreterin der Nebenklage zur Verteidigerin mutiert ...: Deutschland, das hast Du jetzt davon!
Ja, da kann man auch schon mal mit seinen Vor(ver)urteilungen durcheinanderkommen, wenn selbst der STA die Beißerchen verloren gegangen sind. ..Seit die so ahnungs- wie erbarmungslose Schwester Nr. 1Alice Schwarzer völlig losgelöst von den Ermittlungsfakten, Prozessfortgang und der StPO uns via Ex-Erzfeindin BILD und handverlesener Runde ihre Sicht der rechtlichen Dinge über den Jörg-Kachelmann-Prozess darlegen durfte, meint inzwischen jede, aber auch wirklich jede (auch ohne Doppelnamen!) es ihr nachmachen zu dürfen/müssen:.(Um Karl Kraus zu paraphrasieren:"..: "Alice Schwarzer hat der deutschen Gerichtsreportage das Mieder gelockert, so dass jeder Kommis nun an ihren Brüsten herumfingern kann.")
Bitte anschnallen!
"Wie Verteidigerin Daniela Kärcher hervorhob, hatte ihre Mandantin keinen Grund, den 76-Jährigen „in die Pfanne zu hauen“. Die Gegenseite habe versucht, die Atteste durch Strafanzeigen herabzusetzen, zudem habe sie den Verdacht, dass im Vorfeld mit den Zeugen gesprochen wurde, sagte die Rechtsanwältin. Die Krankenschwester habe schon bei der ersten Begegnung mit dem 76-Jährigen gespürt, dass dieser etwas anderes als eine Pflegekraft suche. „In dem Moment, in dem sie nicht funktionierte, hat er sie wie Dreck behandelt“, so die Verteidigerin, die eine Verurteilung forderte."
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/11801518.htm So am 24.03.
Am 22.03. ging's aber noch (ganz gut) - bei RM:
http://www.rhein-zeitung.de/region/bad-kreuznach_artikel,-Aussage-gegen-Aussage-Gericht-spricht-76-Jaehrigen-vom-Vorwurf-der-Vergewaltigung-frei-_arid,399301.html
Am 22.03. ging's aber noch (ganz gut) - bei RM:
" Rechtsanwältin Daniela Kärcher, die für ihre Mandantin als Nebenklagevertreterin auftrat, stellte fest, dass die Frau kein Motiv hatte, den Angeklagten „in die Pfanne“ zu hauen. Sie erinnerte daran, dass zwei Ärzte unabhängig voneinander die Atteste ausgestellt hatten. Außerdem sei es offensichtlich, dass sich zwei Zeugen im Vorfeld mit dem Angeklagten abgesprochen hätten. Ihre Mandantin habe den Angeklagten nicht über Gebühr belastet und nicht einmal Schmerzensgeld beantragt. rm
http://www.rhein-zeitung.de/region/bad-kreuznach_artikel,-Aussage-gegen-Aussage-Gericht-spricht-76-Jaehrigen-vom-Vorwurf-der-Vergewaltigung-frei-_arid,399301.html
Donnerstag, 22. März 2012
Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs Leibliche Väter haben eingeschränkte Rechte Ahrens v. Germany and Kautzor v. Germany
Biologische Väter müssen sich in Deutschland mit eingeschränkten Rechten abfinden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage von zwei Betroffenen abgewiesen: Es gibt keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater gilt. mehr...
Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können innerhalb von drei Monaten die Verweisung an die Große Kammer des EGMR beantragen.
Original PM:(Deutscher Text unten - oder Download als PDF HIER:)
Ahrens v. Germany and Kautzor v. Germany (German version)
Straßburg (dpa) Eil +++ Menschenrechts-Gericht weist Klagen ... suedkurier.de
Urteil: Straßburg weist Klagen leiblicher Väter ab Potsdamer Neueste Nachrichten
Abweisung von Klagen mutmaßlich leiblicher Väter zur
Anfechtung der Vaterschaft nicht konventionswidrig
In seinen heute verkündeten Kammerurteilen in den Verfahren Ahrens gegen
Deutschland (Beschwerdenummer 45071/09) und Kautzor gegen Deutschland
(Beschwerdenummer 23338/09), die noch nicht rechtskräftig sind 1 , stellte der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass keine
Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
und keine Verletzung von Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 14
(Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
vorlag.
Beide Fälle betrafen die Entscheidungen der deutschen Gerichte, Klagen zur Anfechtung
der Vaterschaft abzuweisen, die die Beschwerdeführer erhoben hatten. Einer der
Beschwerdeführer ist leiblicher Vater einer Tochter, der andere mutmaßlich leiblicher
Vater einer Tochter; rechtlicher Vater ist jeweils ein anderer Mann, der mit der
Kindesmutter zusammen lebt.
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer im ersten Verfahren, Denis Ahrens, geboren 1970, lebt in Berlin.
Der Beschwerdeführer im zweiten Verfahren, Heiko Kautzor, geboren 1971, lebt in
Willich. Beide sind deutsche Staatsangehörige.
Herr Ahrens ging davon aus, Vater einer im August 2005 geborenen Tochter zu sein,
mit deren Mutter, Frau P., er eine Beziehung gehabt hatte. Zur Zeit der Empfängnis lebte
Frau P. mit einem anderen Mann, Herrn M., zusammen, der die Vaterschaft für das Kind
anerkannte. Das Paar hat das gemeinsame Sorgerecht und kümmert sich gemeinsam
um das Kind. Im Oktober 2005 erhob Herr Ahrens Klage wegen Anfechtung der
Vaterschaft von Herrn M. und gab eine eidesstattliche Versicherung ab, er habe während
der Empfängniszeit intime Kontakte mit Frau P. gehabt. Herr M. machte geltend, er
übernehme die volle elterliche Verantwortung für das Kind, selbst wenn er nicht der
leibliche Vater sei.
Nach Anhörung aller Parteien stellte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg mit Urteil
vom April 2007 fest, dass Herr Ahrens leiblicher Vater des Kindes sei. Das Gericht
berücksichtigte ein Sachverständigengutachten sowie das Ergebnis eines Bluttests, der
Herrn Ahrens’ biologische Vaterschaft nachwies, und kam zu der Auffassung, dass er
nicht an der Anfechtung der Vaterschaft von Herrn M. gehindert sei. Im August 2007 hob
das Kammergericht Berlin das Urteil des Amtsgerichts auf und befand, dass Herr Ahrens
kein Recht habe, die Vaterschaft anzufechten, da zwischen Herrn M. und dem Kind eine
sozial-familiäre Bindung bestehe, die andauere, obwohl erwiesen sei, dass Herr M. nicht
1 Gemäß Artikel 43 und 44 der Konvention sind Kammerurteile nicht rechtskräftig. Innerhalb von drei Monaten
nach der Urteilsverkündung kann jede Partei die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer
beantragen. Liegt ein solcher Antrag vor, berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine
weitere Untersuchung verdient. Ist das der Fall, verhandelt die Große Kammer die Rechtssache und
entscheidet durch ein endgültiges Urteil. Lehnt der Ausschuss den Antrag ab, wird das Kammerurteil
rechtskräftig.
Sobald ein Urteil rechtskräftig ist, wird es dem Ministerkomitee des Europarats übermittelt, das die Umsetzung
der Urteile überwacht. Weitere Informationen zum Verfahren der Umsetzung finden sich hier:
www.coe.int/t/dghl/monitoring/execution. Pressemitteilung
2
der leibliche Vater sei. Im Mai 2009 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, die
Verfassungsbeschwerde Herrn Ahrens’ zur Entscheidung anzunehmen.
Herr Kautzor ging davon aus, Vater der im März 2005 geborenen Tochter seiner
ehemaligen Ehefrau, Frau D., zu sein. Frau D. lebt mit einem neuen Partner, Herrn E.,
zusammen, der die Vaterschaft für das Kind im Mai 2006 anerkannte. Später bekam das
Paar zwei weitere Kinder und heiratete. Herr Kautzor teilte seiner ehemaligen Ehefrau
mit, dass er Umgang mit dem Kind wünsche und beabsichtige, die Vaterschaft
anzuerkennen. Im Juli 2006 reichte er beim Amtsgericht Bielefeld Klage auf Feststellung
seiner Vaterschaft ein und erweiterte die Klage im Folgenden um einen Antrag auf
Anfechtung der Vaterschaft von Herrn E.
Nach Anhörung der Parteien einschließlich des für das Kind bestellten Verfahrenspflegers
wies das Amtsgericht die Anträge Herrn Kautzors mit Urteil vom Juni 2008 zurück. Das
Gericht befand, dass er von der Vaterschaftsanfechtung ausgeschlossen sei, weil eine
sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater Herrn E.
bestehe. Da das Kind einen rechtlichen Vater habe, habe Herr Kautzor auch kein Recht
auf Feststellung seiner Vaterschaft durch einen Gentest. Das Oberlandesgericht wies
seine Berufung im Dezember 2008 zurück. Auf eine Anhörungsrüge Herrn Kautzors
bestätigte das Oberlandesgericht, dass er nach den maßgeblichen Bestimmungen des
BGB in der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts auch nicht berechtigt sei, eine
Abstammungsuntersuchung einzufordern, ohne dass seine rechtliche Vaterschaft
festgestellt würde. Im Juni 2009 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, die
Verfassungsbeschwerde Herrn Kautzors zur Entscheidung anzunehmen.
Beschwerde, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs
Unter Berufung auf Artikel 8 für sich genommen und in Verbindung mit Artikel 14 rügten
beide Beschwerdeführer die Entscheidungen der deutschen Gerichte, ihre Klagen zur
Anfechtung der Vaterschaft zurückzuweisen, und machten geltend, dass sie im
Verhältnis zur Mutter, zum rechtlichen Vater und zum Kind diskriminiert würden.
Die Beschwerde Herrn Ahrens’ wurde am 18. August 2009 und die Beschwerde Herrn
Kautzors am 30. April 2009 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
eingelegt. Im Fall Ahrens erhielten Frau P. und Herr M., die rechtlichen Eltern der
leiblichen Tochter des Beschwerdeführers, die Erlaubnis, als Drittpartei eine
Stellungnahme einzureichen.
Die Urteile wurden von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, die sich wie folgt
zusammensetzte:
Dean Spielmann (Luxemburg), Präsident,
Elisabet Fura (Schweden),
Boštjan M. Zupančič (Slowenien),
Mark Villiger (Liechtenstein)
Ganna Yudkivska (Ukraine),
Angelika Nußberger (Deutschland),
André Potocki (Frankreich), Richter,
und Claudia Westerdiek, Sektionskanzlerin.
Entscheidung des Gerichtshofs
Artikel 8
In beiden Fällen kam der Gerichtshof zu der Auffassung, dass die Entscheidungen der
deutschen Gerichte, die Anträge der Beschwerdeführer auf Feststellung der rechtlichen
Vaterschaft für ihr leibliches bzw. mutmaßlich leibliches Kind zurückzuweisen, einen
Eingriff in ihr Recht auf Achtung des Privatlebens nach Artikel 8 darstellten. Gleichzeitig Pressemitteilung
3
befand der Gerichtshof, dass diese Entscheidungen keinen Eingriff in ihr Recht auf
Achtung des Familienlebens im Sinne von Artikel 8 bedeuteten, da niemals eine enge
persönliche Bindung zwischen den Beschwerdeführern und den Kindern bestanden hatte.
In einem anderen Fall, Anayo gegen Deutschland 2 , hatte der Gerichtshof eine Verletzung
von Artikel 8 aufgrund der Weigerung der deutschen Gerichte festgestellt, einem Mann
Umgang mit seinen leiblichen Kindern zu gewähren, da er nie eine sozial-familiäre
Bindung zu ihnen gehabt habe. Die von Herrn Ahrens und Herrn Kautzor erhobenen
Klagen hatten jedoch ein weitreichenderes Ziel: sie waren auf ihre vollständige
Anerkennung als rechtlicher Vater des jeweiligen Kindes ausgerichtet und somit darauf,
die Vaterschaft des existierenden rechtlichen Vaters anzufechten. Herr Kautzor rügte
darüber hinaus die mangelnde Möglichkeit, seine mutmaßliche Vaterschaft festzustellen,
ohne den rechtlichen Status des Kindes anzufechten.
Der Gerichtshof stellte fest, dass einer von ihm durchgeführten rechtsvergleichenden
Untersuchung zufolge mutmaßliche biologische Väter in einer Mehrheit der
Mitgliedstaaten des Europarats die Möglichkeit haben, die – durch
Vaterschaftsanerkennung festgestellte - Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten,
selbst wenn der rechtliche Vater in einer sozial-familiären Beziehung mit dem Kind lebt.
In einer signifikanten Minderheit von neun Mitgliedstaaten hingegen hat der mutmaßliche
biologische Vater keine Möglichkeit, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten.
Folglich besteht kein gefestigter Konsens und die Mitgliedstaaten verfügen daher über
einen weiten Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Festlegung des rechtlichen Status
eines Kindes in einer entsprechenden Situation.
Zwar hatten die Beschwerdeführer Anspruch auf Schutz ihres Interesses an der
Feststellung eines wesentlichen Gesichtspunktes ihres Privatlebens und an dessen
rechtlicher Anerkennung. Die Entscheidungen der deutschen Gerichte hatten aber darauf
abgezielt, dem Willen des Gesetzgebers zu entsprechen, einem bestehenden
Familienverband zwischen dem betroffenen Kind und seinem rechtlichen Vater, der sich
regelmäßig um das Kind kümmert, Vorrang einzuräumen gegenüber der Beziehung
zwischen dem (angeblichen) leiblichen Vater und seinem Kind. Aus dem Urteil im Fall
Anayo gegen Deutschland ließ sich ableiten, dass die Mitgliedstaaten nach Artikel 8
verpflichtet sind zu prüfen, ob es im Kindeswohlinteresse liegt, dem leiblichen Vater die
Möglichkeit zu geben, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen, etwa durch
Gewährung des Umgangsrechts. Daraus folgt aber nicht notwendigerweise eine
Verpflichtung der Mitgliedstaaten nach der Konvention, biologischen Vätern die
Möglichkeit einzuräumen, den Status des rechtlichen Vaters anzufechten.
Im Hinblick auf den Fall Kautzor stellte der Gerichtshof fest, dass keiner der 26
Mitgliedstaaten, die er in seiner rechtsvergleichenden Untersuchung berücksichtigt hatte,
ein Verfahren vorsieht, um die biologische Vaterschaft festzustellen, ohne gleichzeitig die
Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten. Die Entscheidung, die Möglichkeit einer
solchen separaten Prüfung vorzusehen oder nicht, fiel folglich auch in den
Beurteilungsspielraum des Staates.
Der Gerichtshof zeigte sich darüber hinaus überzeugt, dass die deutschen Gerichte die
jeweilige Situation in beiden Fällen sorgfältig geprüft hatten. Folglich lag in beiden Fällen
keine Verletzung von Artikel 8 vor.
Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 14
Der Gerichtshof stellte fest, dass der Hauptgrund für die Ungleichbehandlung der
Beschwerdeführer im Vergleich zur Mutter, zum rechtlichen Vater und zum Kind
hinsichtlich der Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten – und im Fall Kautzor
hinsichtlich der Möglichkeit, einen Gentest zu verlangen – in der Absicht lag, das
jeweilige Kind und seine soziale Familie vor äußerer Beeinträchtigung zu schützen. In
Erwägung seiner Schlussfolgerungen hinsichtlich Artikel 8 kam der Gerichtshof zu der
2 Anayo gegen Deutschland 20578/07 vom 21. Dezember 2010Pressemitteilung
4
Auffassung, dass die Entscheidung, einem bestehen Familienverband zwischen dem
betroffenen Kind und seinen rechtlichen Eltern Vorrang einzuräumen gegenüber der
Beziehung zu seinem biologischen Vater, soweit dessen rechtlicher Status betroffen war,
in den Beurteilungsspielraum des Staates fiel. Folglich lag in beiden Fällen keine
Verletzung von Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 14 vor.
Die Urteile liegen nur auf Englisch vor.
Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend.
Entscheidungen, Urteile und weitere Informationen stehen auf seiner Website zur
Verfügung. Um die Pressemitteilungen des Gerichtshofs zu erhalten, abonnieren Sie bitte
die RSS feeds.
Pressekontakte:
echrpress@echr.coe.int | Tel: +33 3 90 21 42 08
Nina Salomon (+ 33 3 90 21 49 79)
Tracey Turner-Tretz (+ 33 3 88 41 35 30)
Kristina Pencheva-Malinowski (+ 33 3 88 41 35 70)
Céline Menu-Lange (tel: + 33 3 90 21 58 77)
Denis Lambert (+ 33 3 90 21 41 09)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 in Straßburg von den
Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen
Menschenrechtskonvention von 1950 sicherzustellen.
Original PM:(Deutscher Text unten - oder Download als PDF HIER:)
Urteil in Straßburg: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher ...
STERN.DE - vor 1 Stunde
Biologische Väter haben kein Anrecht auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind einen anderen Mann als juristischen Vater hat. Das geht aus einem Urteil ...
Straßburg Menschenrechts-Gericht weist Klagen leiblicher Väter ab Stuttgarter ZeitungStraßburg (dpa) Eil +++ Menschenrechts-Gericht weist Klagen ... suedkurier.de
Urteil: Straßburg weist Klagen leiblicher Väter ab Potsdamer Neueste Nachrichten
Abweisung von Klagen mutmaßlich leiblicher Väter zur
Anfechtung der Vaterschaft nicht konventionswidrig
In seinen heute verkündeten Kammerurteilen in den Verfahren Ahrens gegen
Deutschland (Beschwerdenummer 45071/09) und Kautzor gegen Deutschland
(Beschwerdenummer 23338/09), die noch nicht rechtskräftig sind 1 , stellte der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass keine
Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
und keine Verletzung von Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 14
(Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
vorlag.
Beide Fälle betrafen die Entscheidungen der deutschen Gerichte, Klagen zur Anfechtung
der Vaterschaft abzuweisen, die die Beschwerdeführer erhoben hatten. Einer der
Beschwerdeführer ist leiblicher Vater einer Tochter, der andere mutmaßlich leiblicher
Vater einer Tochter; rechtlicher Vater ist jeweils ein anderer Mann, der mit der
Kindesmutter zusammen lebt.
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer im ersten Verfahren, Denis Ahrens, geboren 1970, lebt in Berlin.
Der Beschwerdeführer im zweiten Verfahren, Heiko Kautzor, geboren 1971, lebt in
Willich. Beide sind deutsche Staatsangehörige.
Herr Ahrens ging davon aus, Vater einer im August 2005 geborenen Tochter zu sein,
mit deren Mutter, Frau P., er eine Beziehung gehabt hatte. Zur Zeit der Empfängnis lebte
Frau P. mit einem anderen Mann, Herrn M., zusammen, der die Vaterschaft für das Kind
anerkannte. Das Paar hat das gemeinsame Sorgerecht und kümmert sich gemeinsam
um das Kind. Im Oktober 2005 erhob Herr Ahrens Klage wegen Anfechtung der
Vaterschaft von Herrn M. und gab eine eidesstattliche Versicherung ab, er habe während
der Empfängniszeit intime Kontakte mit Frau P. gehabt. Herr M. machte geltend, er
übernehme die volle elterliche Verantwortung für das Kind, selbst wenn er nicht der
leibliche Vater sei.
Nach Anhörung aller Parteien stellte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg mit Urteil
vom April 2007 fest, dass Herr Ahrens leiblicher Vater des Kindes sei. Das Gericht
berücksichtigte ein Sachverständigengutachten sowie das Ergebnis eines Bluttests, der
Herrn Ahrens’ biologische Vaterschaft nachwies, und kam zu der Auffassung, dass er
nicht an der Anfechtung der Vaterschaft von Herrn M. gehindert sei. Im August 2007 hob
das Kammergericht Berlin das Urteil des Amtsgerichts auf und befand, dass Herr Ahrens
kein Recht habe, die Vaterschaft anzufechten, da zwischen Herrn M. und dem Kind eine
sozial-familiäre Bindung bestehe, die andauere, obwohl erwiesen sei, dass Herr M. nicht
1 Gemäß Artikel 43 und 44 der Konvention sind Kammerurteile nicht rechtskräftig. Innerhalb von drei Monaten
nach der Urteilsverkündung kann jede Partei die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer
beantragen. Liegt ein solcher Antrag vor, berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine
weitere Untersuchung verdient. Ist das der Fall, verhandelt die Große Kammer die Rechtssache und
entscheidet durch ein endgültiges Urteil. Lehnt der Ausschuss den Antrag ab, wird das Kammerurteil
rechtskräftig.
Sobald ein Urteil rechtskräftig ist, wird es dem Ministerkomitee des Europarats übermittelt, das die Umsetzung
der Urteile überwacht. Weitere Informationen zum Verfahren der Umsetzung finden sich hier:
www.coe.int/t/dghl/monitoring/execution. Pressemitteilung
2
der leibliche Vater sei. Im Mai 2009 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, die
Verfassungsbeschwerde Herrn Ahrens’ zur Entscheidung anzunehmen.
Herr Kautzor ging davon aus, Vater der im März 2005 geborenen Tochter seiner
ehemaligen Ehefrau, Frau D., zu sein. Frau D. lebt mit einem neuen Partner, Herrn E.,
zusammen, der die Vaterschaft für das Kind im Mai 2006 anerkannte. Später bekam das
Paar zwei weitere Kinder und heiratete. Herr Kautzor teilte seiner ehemaligen Ehefrau
mit, dass er Umgang mit dem Kind wünsche und beabsichtige, die Vaterschaft
anzuerkennen. Im Juli 2006 reichte er beim Amtsgericht Bielefeld Klage auf Feststellung
seiner Vaterschaft ein und erweiterte die Klage im Folgenden um einen Antrag auf
Anfechtung der Vaterschaft von Herrn E.
Nach Anhörung der Parteien einschließlich des für das Kind bestellten Verfahrenspflegers
wies das Amtsgericht die Anträge Herrn Kautzors mit Urteil vom Juni 2008 zurück. Das
Gericht befand, dass er von der Vaterschaftsanfechtung ausgeschlossen sei, weil eine
sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater Herrn E.
bestehe. Da das Kind einen rechtlichen Vater habe, habe Herr Kautzor auch kein Recht
auf Feststellung seiner Vaterschaft durch einen Gentest. Das Oberlandesgericht wies
seine Berufung im Dezember 2008 zurück. Auf eine Anhörungsrüge Herrn Kautzors
bestätigte das Oberlandesgericht, dass er nach den maßgeblichen Bestimmungen des
BGB in der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts auch nicht berechtigt sei, eine
Abstammungsuntersuchung einzufordern, ohne dass seine rechtliche Vaterschaft
festgestellt würde. Im Juni 2009 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, die
Verfassungsbeschwerde Herrn Kautzors zur Entscheidung anzunehmen.
Beschwerde, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs
Unter Berufung auf Artikel 8 für sich genommen und in Verbindung mit Artikel 14 rügten
beide Beschwerdeführer die Entscheidungen der deutschen Gerichte, ihre Klagen zur
Anfechtung der Vaterschaft zurückzuweisen, und machten geltend, dass sie im
Verhältnis zur Mutter, zum rechtlichen Vater und zum Kind diskriminiert würden.
Die Beschwerde Herrn Ahrens’ wurde am 18. August 2009 und die Beschwerde Herrn
Kautzors am 30. April 2009 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
eingelegt. Im Fall Ahrens erhielten Frau P. und Herr M., die rechtlichen Eltern der
leiblichen Tochter des Beschwerdeführers, die Erlaubnis, als Drittpartei eine
Stellungnahme einzureichen.
Die Urteile wurden von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, die sich wie folgt
zusammensetzte:
Dean Spielmann (Luxemburg), Präsident,
Elisabet Fura (Schweden),
Boštjan M. Zupančič (Slowenien),
Mark Villiger (Liechtenstein)
Ganna Yudkivska (Ukraine),
Angelika Nußberger (Deutschland),
André Potocki (Frankreich), Richter,
und Claudia Westerdiek, Sektionskanzlerin.
Entscheidung des Gerichtshofs
Artikel 8
In beiden Fällen kam der Gerichtshof zu der Auffassung, dass die Entscheidungen der
deutschen Gerichte, die Anträge der Beschwerdeführer auf Feststellung der rechtlichen
Vaterschaft für ihr leibliches bzw. mutmaßlich leibliches Kind zurückzuweisen, einen
Eingriff in ihr Recht auf Achtung des Privatlebens nach Artikel 8 darstellten. Gleichzeitig Pressemitteilung
3
befand der Gerichtshof, dass diese Entscheidungen keinen Eingriff in ihr Recht auf
Achtung des Familienlebens im Sinne von Artikel 8 bedeuteten, da niemals eine enge
persönliche Bindung zwischen den Beschwerdeführern und den Kindern bestanden hatte.
In einem anderen Fall, Anayo gegen Deutschland 2 , hatte der Gerichtshof eine Verletzung
von Artikel 8 aufgrund der Weigerung der deutschen Gerichte festgestellt, einem Mann
Umgang mit seinen leiblichen Kindern zu gewähren, da er nie eine sozial-familiäre
Bindung zu ihnen gehabt habe. Die von Herrn Ahrens und Herrn Kautzor erhobenen
Klagen hatten jedoch ein weitreichenderes Ziel: sie waren auf ihre vollständige
Anerkennung als rechtlicher Vater des jeweiligen Kindes ausgerichtet und somit darauf,
die Vaterschaft des existierenden rechtlichen Vaters anzufechten. Herr Kautzor rügte
darüber hinaus die mangelnde Möglichkeit, seine mutmaßliche Vaterschaft festzustellen,
ohne den rechtlichen Status des Kindes anzufechten.
Der Gerichtshof stellte fest, dass einer von ihm durchgeführten rechtsvergleichenden
Untersuchung zufolge mutmaßliche biologische Väter in einer Mehrheit der
Mitgliedstaaten des Europarats die Möglichkeit haben, die – durch
Vaterschaftsanerkennung festgestellte - Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten,
selbst wenn der rechtliche Vater in einer sozial-familiären Beziehung mit dem Kind lebt.
In einer signifikanten Minderheit von neun Mitgliedstaaten hingegen hat der mutmaßliche
biologische Vater keine Möglichkeit, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten.
Folglich besteht kein gefestigter Konsens und die Mitgliedstaaten verfügen daher über
einen weiten Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Festlegung des rechtlichen Status
eines Kindes in einer entsprechenden Situation.
Zwar hatten die Beschwerdeführer Anspruch auf Schutz ihres Interesses an der
Feststellung eines wesentlichen Gesichtspunktes ihres Privatlebens und an dessen
rechtlicher Anerkennung. Die Entscheidungen der deutschen Gerichte hatten aber darauf
abgezielt, dem Willen des Gesetzgebers zu entsprechen, einem bestehenden
Familienverband zwischen dem betroffenen Kind und seinem rechtlichen Vater, der sich
regelmäßig um das Kind kümmert, Vorrang einzuräumen gegenüber der Beziehung
zwischen dem (angeblichen) leiblichen Vater und seinem Kind. Aus dem Urteil im Fall
Anayo gegen Deutschland ließ sich ableiten, dass die Mitgliedstaaten nach Artikel 8
verpflichtet sind zu prüfen, ob es im Kindeswohlinteresse liegt, dem leiblichen Vater die
Möglichkeit zu geben, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen, etwa durch
Gewährung des Umgangsrechts. Daraus folgt aber nicht notwendigerweise eine
Verpflichtung der Mitgliedstaaten nach der Konvention, biologischen Vätern die
Möglichkeit einzuräumen, den Status des rechtlichen Vaters anzufechten.
Im Hinblick auf den Fall Kautzor stellte der Gerichtshof fest, dass keiner der 26
Mitgliedstaaten, die er in seiner rechtsvergleichenden Untersuchung berücksichtigt hatte,
ein Verfahren vorsieht, um die biologische Vaterschaft festzustellen, ohne gleichzeitig die
Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten. Die Entscheidung, die Möglichkeit einer
solchen separaten Prüfung vorzusehen oder nicht, fiel folglich auch in den
Beurteilungsspielraum des Staates.
Der Gerichtshof zeigte sich darüber hinaus überzeugt, dass die deutschen Gerichte die
jeweilige Situation in beiden Fällen sorgfältig geprüft hatten. Folglich lag in beiden Fällen
keine Verletzung von Artikel 8 vor.
Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 14
Der Gerichtshof stellte fest, dass der Hauptgrund für die Ungleichbehandlung der
Beschwerdeführer im Vergleich zur Mutter, zum rechtlichen Vater und zum Kind
hinsichtlich der Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten – und im Fall Kautzor
hinsichtlich der Möglichkeit, einen Gentest zu verlangen – in der Absicht lag, das
jeweilige Kind und seine soziale Familie vor äußerer Beeinträchtigung zu schützen. In
Erwägung seiner Schlussfolgerungen hinsichtlich Artikel 8 kam der Gerichtshof zu der
2 Anayo gegen Deutschland 20578/07 vom 21. Dezember 2010Pressemitteilung
4
Auffassung, dass die Entscheidung, einem bestehen Familienverband zwischen dem
betroffenen Kind und seinen rechtlichen Eltern Vorrang einzuräumen gegenüber der
Beziehung zu seinem biologischen Vater, soweit dessen rechtlicher Status betroffen war,
in den Beurteilungsspielraum des Staates fiel. Folglich lag in beiden Fällen keine
Verletzung von Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 14 vor.
Die Urteile liegen nur auf Englisch vor.
Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend.
Entscheidungen, Urteile und weitere Informationen stehen auf seiner Website zur
Verfügung. Um die Pressemitteilungen des Gerichtshofs zu erhalten, abonnieren Sie bitte
die RSS feeds.
Pressekontakte:
echrpress@echr.coe.int | Tel: +33 3 90 21 42 08
Nina Salomon (+ 33 3 90 21 49 79)
Tracey Turner-Tretz (+ 33 3 88 41 35 30)
Kristina Pencheva-Malinowski (+ 33 3 88 41 35 70)
Céline Menu-Lange (tel: + 33 3 90 21 58 77)
Denis Lambert (+ 33 3 90 21 41 09)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 in Straßburg von den
Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen
Menschenrechtskonvention von 1950 sicherzustellen.
Abonnieren
Posts (Atom)