Mittwoch, 1. Dezember 2010

Causa Kachelmann: Alice und more - Werden es jetzt 48 Sitzungstage? Weiß AS wieder alles (besser) und mehr?


Inzwischen muss man/frau ja mit allem/Alice (türkisch-deutsch: mit alles) rechnen. Sie ist zwar bis heute nicht in der Lage, die gesetzlich bis zum 31.12.2010 geforderten Bilanzzahlen für die EMMA Frauenverlagsgesellschft mbH für das Jahr 2009 (bei wieder gefallenen Auflagenzahl: nur noch rund 41.000 im Durchschnitt - damals noch alle 2 Monate à 7 EURO - jetzt nur noch alle drei Monate für 9,80 EUROnen) auf eBundesanzeiger online zu stellen (Wir rechnen auch HEUTE nicht damit!), tummelt sich aber in höherem BILDungs- und EMMA-Pascha-des-Monats-Auftrag (siehe SZ-Gespräch mit Kai Diekmann) in DiekMannheim rum und schwadroniert von einem Anwaltswechsel (den sie (sic!) sich (sic!) und BILD nicht anders erklären kann als aus Panik und Angst entstanden) im letzten Drittel des Prozesses. (sonst wären es ja 24 statt 34, für MÄNNER 16 durch 3 - wegen 2/3 - mal 3 - wegen 3 Drittel - = 24 ).
Da wir davon ausgehen, dass die ehemalige Handelschülerin und bekennend-nicht-bekennende Lesbe und bekennende Klitoris-Beschneidungs- und Verstümmelungsgegnerin (!), über die neulich eine böse Professorin bös-ironisch spottete ("scharfer Verstand"*, "scharfe Zunge" - böse, böse, Frau Professörin, äh, Professöse), die nach ihrer gefühlten Erinnerung in Frankreich (traumatisiert?!?!) ohne Abitur(?) Französisch (sic!) und Psychologie studiert (sic!) habe, wenigstens in Plutimikation ungefähr gut war, wenn sie schon kein Deutsch (EMMA:-Anzeigenpreisliste und Werbung: "bestverdienendsten" Leserinnen!) kann, so müssen wir davon ausgehen, dass sie sich nur versprochen haben kann.
Da wir uns ja heute beim 16. Prozesstag von bisher (der desinformierten Öffentlichkeit mitgeteilten) 34 angesetzten Prozesstagen (wir befinden uns 12/2010 offizielles Ende 3/2011) befinden, kann es ja nur sein, dass Frau Alice Schwarzer (Gott weiß alles, ich weiß alles besser." - "... und mehr.") das erste Drittel meinte.
das plutizimieren wir einfach mal mit 16 und kommen nach Eva Zwerg und Alice Schwarzer auf 48.
Jetzt mal im Spaß: Vielleicht sollten sich mal bei soviel Weltmeisterinschaft im Querfeldeinrechnen ohne Wurzelziehen irgendwelche V(=T?)äter und/oder Männervereine mal um die EMMA-Bilanzzahlen und so manche sogenannte Genderstudie mittels der Newcomb-Benford-Regeln kümmern.
http://www.schimmeck.de/Texte/benford.htm

Vielleicht sind wir ja überhaupt nicht überrascht... Schließlich wurde ja schon so manche wissenschaftliche Fälschung und auch der ENRON-Skandal aufgedeckt.
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=be79cad441aa4ca825cd1c5057018edd&global_data.designmode=eb&genericsearch_param.fulltext=emma+frauenverlags&genericsearch_param.part_id=&%28page.navid%3Dto_quicksearchlist%29=Suchen


* Es kann sich NUR um Ironie gehandelt haben, angesichts solch legendär-kultiger Spitzenleistungen des Totalversagens der Alice Schwarzer gegen eine Verona Feldbusch bzw. Esther Vilar.
Ansonsten würde sich jene ungenannte Professorin ja auch dem Verdacht aussetzen, beim Sprung mittels eines zum Trampolin eng gespannten Frauennetzwerkes nicht nur die gläerne Decke beschädigt zu haben.

Nein, es ist nicht die Wunderwaffe des Revisors. Aber doch ein mächtiges Geschütz. Durch Analysen der Ziffernfolgen werden Manager entdeckt, die immer knapp unter ihrem Limit bleiben. Buchungstricks und Scheckfälschungen im großen Stil fliegen auf, vor allem, wenn die Fälscher faul sind und nur ein paar Beträge variieren. Die weiteren Ziffern untersucht, wo der Unterschied langsam zu schwinden scheint. Nigrinis Programm wertet neben der ersten Ziffer auch Kombinationen mit Folgeziffern aus. Denn selbst die fünfte Ziffer ist immer noch wahrscheinlicher eine kleinere als eine größere.

Oft ist es nur ein Verdacht: Wenn man sich etwa die Meldungen über Zinserträge angucke, die US-Banken bei den Steuerbehörden abliefern, sagt Nigrini, ergebe die Analyse ein hübsche Bestätigung von Benfords Gesetz. Füttere man aber die dafür tatsächlich geleisteten Steuerzahlungen in sein System, ergäbe sich eine “totales Durcheinander”. Für Nigrini ein sicheres Zeichen, das hier kräftig geschummelt wird. Nach einer gründlichen Analyse der Steuerdaten, sagt der Wissenschaftler, könne er genau sagen, wo und wann bei den Steuerklärungen einer am heftigsten manipuliert wurde.

Doch es geht nicht nur um Betrug. Die Ziffernprüfung deckt auch überflüssige Buchungsvorgänge auf - etwa, wenn Unmengen kleiner Paketgebühren die Buchhaltung verstopfen. “Oft ist es einfach mangelnde Effizienz”, meint der Buchprüfer Jack Lous von Moret, Ernst & Young. Der Holländer erzählt, er konnte die Gültigkeit von Benford erst glauben, nachdem Er sein eigenes Bankkonto geprüft hatte. Und siehe da: Das Gesetz stimmte.


Quelle: http://www.schimmeck.de/Texte/benford.htm


Dienstag, 30. November 2010

Causa Jörg Kachelmann: Liest RA Johann Schwenn der STA und dem LG Mannheim die Leviten und EMMA vor?

*

Hier beginnt der ursprüngliche Beitrag:

"Fehlende Erinnerung ist allerdings kein Beweis für ein traumatisches Erlebnis."

"Richter müssen sich fortbilden!" (Anmerkung: ACH WAS?)

Dr. Julia Schellong ist Oberärztin für Psychotraumatologie an der Uniklinik Dresden und Mitglied beim „Traumanetz Sachsen“.

[...] "Fehlende Erinnerung ist allerdings kein Beweis für ein traumatisches Erlebnis."

Bedarf es da der Fortbildung? Oder fehlt es nur einfach an der Logik? Man muss es halt nur begreifen! Und wenn auch noch alle induzierten "Erinnerungen" der 300 Geliebten August des Starken, Karls des Großen (oder die Gräfin Cosel selbst, der er die Ehe versprochen hat), Salomons Nebenfrauen, oder die seines Vaters König Davids, Mao Tse Tungs, Mick Jaggers, Rod Stewarts ausgebuddelt oder entdeckt und in die BUNTE gezerrt werden, die ebenfalss nichts zum angeblichen KERNGESCHEHEN beitragen können, so bleibt es nun einmal bei dieser unumstößlichen Basiserkenntnis der LOGIK.

http://www.emma.de/ressorts/artikel/missbrauch-inzest/julia-schellong/


Dankenswert: Immerhin hat CICERO schnell reagiert und dann doch noch um die Mittagszeit gestern den offensichtlich Artikel von JOHANN SCHWENN online gestellt.

Ob sich der Traumatherapeut bei seiner Einvernahme in der Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Gutachter aufspielen durfte, wird das Urteil ergeben. Der Kunstgriff der Staatsanwälte, sich selbst und dem Gericht die fehlende Sachkunde auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie durch einen unabhängigen Sachverständigen zu verschaffen, ist nicht neu und hat noch in jedem einschlägigen, vom Verfasser durchgeführten Wiederaufnahmeverfahren dazu geführt, das frühere Fehlurteil zu kassieren: Stets hatten Traumatherapeuten entweder dazu beigetragen, falsche Aussagen zu generieren oder sie durchzuhalten. Immer musste die angebliche „posttraumatische Belastungsstörung“ des scheinbaren Opfers dazu dienen, nachgewiesene Falschaussagen als Folgen der angeblichen Tat zu missdeuten. Am Ende blieb vom Trauma nie etwas übrig. (Im jüngsten Fall dieses Typs ging die „Traumatisierung“ einer Nebenklägerin so weit, dass sie mit einem selbst gemachten falschen Krebsattest, das ihr ein Ovarialkarzinom bescheinigte, die Freisprechung der beiden Angeklagten verhindern wollte.)

Wenn ALICE SCHWARZER, die inzwischen wohl Kreide gefressen zu haben scheint, wie ein Interview des TAGESSPIEGELS (VH)

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Kachelmann-hat-viel-Energie-investiert-um-Frauen-zu-zerstoeren/story/25656973


zeigt (anstatt endlich die Bilanzzahlen für EMMA 2009 bei eBundesanzeiger zu veröffentlichen), der sich offensichtlich auf BILD-Niveau begeben will, indem er sie interviewt, Recht hat, dann mit der einmal nicht verlogenen Aussage: "Es geht hier um mehr als um zwei Menschen."

In der Tat: Es geht hier um nichts weniger als usere Rechtsordnung und um einen Rückfall ins Mitteloalter und gegenderten Vorzeichen.

Kachelmann-Prozess: Die Pest unserer Tage
von Johann Schwenn

http://cicero.de/97.php?ress_id=4&item=5609

Lesen Sie im zweiten Teil des Artikels, welche Rolle Alice Schwarzer in dem Prozess spielt und warum der Staatsanwaltschaft Mannheim mehr droht als ein Gesichtsverlust.

"Richter müssen sich fortbilden!"

Dr. Julia Schellong ist Oberärztin für Psychotraumatologie an der Uniklinik Dresden und Mitglied beim „Traumanetz Sachsen“.

[...] "Fehlende Erinnerung ist allerdings kein Beweis für ein traumatisches Erlebnis."

Bedarf es da der Fortbildung? Oder fehlt es nur einfach an der Logik? Man muss es halt nur begreifen! Und wenn auch noch alle induzierten "Erinnerungen" der 300 Geliebten August des Starken, Karls des Großen, Salomons Nebenfrauen, oder die seines Vaters König Davids, Mao Tse Tungs, Mick Jaggers, Rod Stewarts ausgebuddelt oder entdeckt und in die BUNTE gezerrt werden, die ebenfalss nichts zum angeblichen KERNGESCHEHEN beitragen können, so bleibt es nun einmal bei dieser unumstößlichen Basiserkenntnis der LOGIK.

http://www.emma.de/ressorts/artikel/missbrauch-inzest/julia-schellong/


Dankenswert: Immerhin hat CICERO schnell reagiert und dann doch noch um die Mittagszeit gestern den offensichtlich Artikel von JOHANN SCHWENN online gestellt.

Wenn ALICE SCHWARZER, die inzwischen wohl Kreide gefressen zu haben scheint, wie ein Interview des TAGESSPIEGELS (VH) zeigt (anstatt endlich die Bilanzzahlen für EMMA 2009 bei eBundesanziegr zu veröffentlichen), der sich offensiochtlich auf BILD-Niveau begeben will, indem er sie interviewt, Recht hat, dann mit der einmal nicht verlogenen Aussage: "Es geht hier um mehr als um zwei Menschen."

In der Tat: Es geht hier um nichts weniger als usere Rechtsordnung und um einen Rückfall ins Mitteloalter und gegenderten Vorzeichen.

Kachelmann-Prozess: Die Pest unserer Tage
von Johann Schwenn

http://cicero.de/97.php?ress_id=4&item=5609

Lesen Sie im zweiten Teil des Artikels, welche Rolle Alice Schwarzer in dem Prozess spielt und warum der Staatsanwaltschaft Mannheim mehr droht als ein Gesichtsverlust.


www.abendblatt.de/.../Staatsanwalt-fordert-Freispruch-im- Vergewaltigungsprozess.html


Wird er jetzt auch endlich das "postraumatische" "Tagebuch in die Fetzen reißen, aus denen es zusammengestzt wurde (siehe Internet - andere Blogs, Robert Enke Kondolenzbuch etc.).?


Donnerstag, 25. November 2010

FG Rheinland-Pfalz (AZ.: 2 K 1638/09) Nachgewiesene Aufwendungen für die Reinigung von Berufskleidung können als Werbungskosten abzugsfähig sein

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2007 vom 28. September 2010 (AZ.: 2 K 1638/09) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Reinigungskosten für Kleidung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können.

Im Streitfall war die Klägerin als Hauswirtschafterin bei einer kirchlichen Einrichtung nichtselbständig tätig. Während ihrer Arbeitszeit wurde sie in der Küche und in der Cafeteria etc. der Einrichtung eingesetzt. Nach dem Hygieneplan für Personal sowie einer Bestätigung des Verwaltungsleiters war sie gehalten, helle, kochfeste Kleidung (Kopfbedeckung, T-Shirt, Hose, Socken, Kittel und Vorbinder), die sie in „gewöhnlichen”, d.h. allgemeinen Textilgeschäften auf eigene Kosten erwarb, zu tragen und diese täglich, bzw. je nach Tätigkeit auch im Laufe eines Arbeitstages nochmals zu wechseln. In ihrer Einkommensteuererklärung 2007 machte die Klägerin Kosten in Höhe von 469 € für die Reinigung von Arbeitskleidung in ihrer eigenen Waschmaschine als Werbungskosten geltend, während das Finanzamt (FA) nur von Reinigungskosten in Höhe von 226 € ausging. Das FA war nämlich der Meinung, nur bei der Kopfbedeckung, dem T-Shirt, dem Kittel und dem Vorbinder könne von typischer Berufskleidun
g ausgegangen werden.



Demgegenüber war die Klägerin mit der bei dem FG Rheinland-Pfalz angestrengten Klage u.a. der Ansicht, ihre gesamte Arbeitskleidung trage das Firmenlogo, sie trage alle Kleidungsstücke bei der Arbeit, daher führten auch alle Reinigungsaufwendungen zu Werbungskosten.



Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg.



Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, Aufwendungen für die Reinigung von Kleidung seien grundsätzlich nichtabzugsfähige Kosten der allgemeinen Lebensführung. Das gelte auch dann, wenn die Bekleidung nahezu ausschließlich während der Berufsausübung getragen werde, etwa weil der Arbeitgeber das Tragen entsprechender Kleidung anordne. Von diesem Grundsatz sei die Reinigung typischer Berufskleidung ausgenommen. Die Einordnung eines Kleidungsstücks als typische Berufskleidung scheide allerdings dann schon aus, wenn seine Benutzung als normale bürgerliche Kleidung im Rahmen des Möglichen und Üblichen liege. Nach diesen Maßstäben handele es sich bei den vom FA nicht anerkannten Kleidungsstücken, der Hose und den Socken, nicht um typische Berufskleidung. Die von der Klägerin in „normalen” Geschäften erworbenen weißen Hosen und Socken stellten Alltagskleidung dar, die üblicherweise von jedermann getragen werden könnten. Hinzu komme, dass die Aufnäher mit dem Emblem der Einrichtung v
on der Klägerin selbst angebracht worden seien, ohne dass ein anderer Grund als der erkennbar sei, dass die Klägerin – wie in der mündlichen Verhandlung eingeräumt – damit den Charakter der Kleidung als Berufskleidung habe belegen wollen. Die in Anlehnung an die Erfahrungswerte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. erfolgte Schätzung des FA hinsichtlich der Höhe der Reinigungskosten sei nicht zu beanstanden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz

LG Landau: POLIS-Missbrauch - Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Michael Billen (MdL, CDU) abgelehnt gg Tochter (Polizistin) Anklage zugelassen.

Landgericht Landau in der Pfalz Entscheidung über Verfahren gegen Michael Billen

Hauptverfahren wird nicht eröffnet - Anklage zurückgewiesen - Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Michael Billen abgelehnt.



Bleibt es bei der heute bekannt gewordenen Entscheidung der 1. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz, dann wird es gegen den Landtagsabgeordneten Michael Billen nicht zu einer Verhandlung wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen, der Verletzung eines Dienstgeheimnisses oder einer Straftat nach dem Landesdatenschutzgesetz kommen. Die Kammer ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Angeschuldigten ergeben. Damit war die Zulassung der gegen Michael Billen erhobenen Anklage aus tatsächlichen Gründen abzulehnen.



Die Tochter des Landtagsabgeordneten wird sich wegen Geheimnisverrat vor dem Amtsgericht Landau in der Pfalz verantworten müssen. Insoweit ist die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet worden.



Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli Anklage zum Strafrichter erhoben. Die zuständige Amtsrichterin hatte die Akte dem Landgericht zur Prüfung einer Übernahme des Verfahrens wegen der besonderen Bedeutung des Falles vorgelegt. Damit war die Kompetenz zur Entscheidung auch über die Zulassung der Anklage auf die Strafkammer übergegangen.

Gegen die nun getroffene Entscheidung des Landgerichts kann die Staatsanwaltschaft binnen einer Woche Beschwerde einlegen. Über das Rechtsmittel müsste der Strafsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken entscheiden.

PM, Landgericht Landau in der Pfalz

Samstag, 20. November 2010

Causa Kachelman und die Gutsherrinart der Alice Schwarzer - Die Mitleidsmasche der EMMA-Herausgeberin

UPDATE: 22.11.2010:
http://www.bildblog.de/25484/schlechte-aussichten-fuer-die-schwarzer-kasse/


Wer behauptet noch, die Frau habe einen scharfen Verstand? Wer? Bauern,- äh Bäuerinschläue. Vielleicht... . Aber das ist es denn auch.
Nicht nur BILDBlog hatte bereits auf die ganz unfromme Denkungsrart aufmerksam der faktenfälschende Lügnerin und NOCH-Bundesverdienstkreuzträgerin (nicht nur: "Ich habe abgetrieben!") hingewiesen. Nun musste Prof. Höcker dann doch die Daumenschrauben anlegen. Da soll noch einer sagen, die Frau stehe nicht auf SadoMaso - auch nicht virtuell-spirituell... (Man/Frauchmal müssen solche Unterwerfungsgesten offensichtlich sein ;-).

Und: Anstatt sich mal Gedanken zu machen, warum Prof. Höcker bereits auf rund 50 erfolgreiche Verfahren zum Schutze der Persönlichkeitsrechte Kachelmann verweisen kann (Sich offensichtlich andere nicht an Recht und Gesetz halten!), jammert sie in sich selbst erteiltem Auftrag am Freitag in der BILD wieder rum, (jetzt ahnen wir die WAHREN Gründe!) wer sich denn um die Persönlichkeitsrechte eines Opfers kümmere. Womit sie (narzisstisch und behandlungsbedürftig gestört? - Siehe auch "Titelbild" AS der ANZEIGENPREISLISTE 24 und 25 der EMMA - na, wenn DAS kein wirklichkeitsentrückter Narzissmus ist!?!?!?) natürlich sich meint. (Denn schließlich hatte sie noch den vom WEISSEN RING empfohlenen bzw. Polizei vermittelten Anwalt Franz
(wo gibt's denn sowas?!?! In Schwetzingen!) noch VOR OPFERSTATUSFESTSTELLUNG durch ein ordentliches Gericht) des MUTMAßLICHEN Opfers bei der von ihr zusammengefalteten Anne Will in der ihr eigenen Art in den Senlkel gestellt/getadelt und Prof. Höcker dagegen ausdrücklich als Kümmerer gelobt - jetzt schreibt sie von "unaufgeforderter Email" - Dies war bereits die Vorab-Erklärung, warum sie sich als EIGENTLICHE Anwältin des immer noch VERMEINTLICHEN Opfers und der VERMEINTLICHEN FALSCHANZEIGERIN ! in den Ring berufen fühlte. Und so kam es ja dann auch.... ).

Dabei kann sie sich offenssichtlich nicht mal um sich selbst kümmern. Müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Bilanzzahlen zu 2009 der EMMA-Frauenverlags GMBH immer noch nicht bei eBundesanziger online stehen? Wir schreiben zwischenzeitlich den 20.11.2010.
(Das 2008er Bilanz-Debakel lag ja wneigstens schon am 27.10.2009 vor... Honi soit qui mal y pense ...)
Mehr zum gendergerechten Zahlenwerk in nackten Zahlen und angezogenen Charts von EMMA & Alice Schwarzer hier:

http://maennersachementhing.wordpress.com/2010/11/11/endlich-emma-%E2%80%93-nackt-vollig-nackt-wie-gottin-alice-schwarzer-geb-schwarzer-sie-nach-ihrem-ebenbilde-schuf/

http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2010/11/causa-jorg-kachelmann-ra-birkenstock.html

Der durch Wut und - wie üblich ! - wenig Sachkenntnis getrübte Beitrag zur Ligitation in der BILD am Freitag dürfte immerhin einer breiten Leserschaft den Begriff nähergebracht und diesem BLOG http://litigationiswar.wordpress.com/2010/06/10/doppelte-ehre/ als auch uns eineige Klicks via Google (Suchbegriff: Ligitation) gebracht haben.
Indirekt dürfte damit wenigstens ein paar Leuten klar geworden sein, dass und wie sehr gerade im Internetzeitalter wichtig geworden ist, nachdem es Anstrengung gibt einen Menschen beruflich-existentiell zu vernichten - noch ehe ein gericht ein Urteil gefällt hat - (man siehe auch den neuen infamen Beitrag den BUNTEn zum Thema), wenigstens "seinen Namen" zu schützen. Einer kinderlosen Alice Schwarzer ist es ja zugebenermaßen sogar egal für welche Presse sie schreibt, egal was in deren Archiven steht. Menschen mit Kindern (und seien es nur untergeschobene!) müssen dagegen schon darauf achten, dass sie sich nicht nur selbst wie die Wildsau benehmen, sondern auch darauf, dass sie nicht von anderen zum Schwein/zur Sau gemacht werden - von welchem Dummschwätzer bzw. Dummschwätzerin bzw. Dummschreiber/-Dummschrfeiberin auch emma.

Auch hübsch übrigens: Wird wohl nix mit der Goldene-Nase-Korrekur bzw. mit der Side-Kick-EMMA-Sanierung ;-)) via Kachelmann... .

Medienanwalt Ralf Höcker kämpft gegen ein Buch zum Fall Kachelmann, dass noch gar nicht existiert. Dies berichtet Alice Schwarzer heute in ihrer Kolumne in der deutschen Zeitung «Bild».

20.11.2010

Alice Schwarzer soll 5000 Euro an Kachelmann-Anwalt zahlen

Die Anti-Kachelmann-Kampagne wird teuer für Alice Schwarzer. Die "Emma"-Chefredakteurin und Her ausgeberin hatte Mitte Oktober einen Artikel über die "Spielchen der Verteidigung" geschrieben...
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,730207,00.html

  1. Fehlerhafter Bericht Alice Schwarzer soll Kachelmann-Anwalt 5000 ...
    vor 5 Stunden gefunden
    Denn auf emma.de und aliceschwarzer.de war der Vorwurf noch tagelang zu lesen. Damit wurde nach SPIEGEL-Informationen eine Strafe von rund 5000 Euro geltend ...
    Spiegel Online - 11 weitere Artikel

  2. Fehlerhafter Bericht: Alice Schwarzer soll Kachelmann-Anwalt 5000 ...

    20. Nov. 2010 ... Fehlerhafter Bericht. Alice Schwarzer soll Kachelmann-Anwalt 5000 Euro zahlen. Journalistin Schwarzer: "Angegriffene Passage entfernt" ...
    www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,730231,00.html
  3. Alice Schwarzer soll 5000 Euro an Kachelmann-Anwalt zahlen ...

    Denn auf emma.de und aliceschwarzer.de war der Vorwurf noch tagelang zu ...
    www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,730207,00.html
  4. Fehlerhafter Bericht: Alice Schwarzer soll Kachelmann-Anwalt 5000 ...

    20. Nov. 2010 ... Die Anti-Kachelmann-Kampagne kommt Alice Schwarzer teuer zu stehen: Die "Emma"-Herausgeberin soll nach SPIEGEL-Informationen Jörg ...
    https://www.yigg.de/.../fehlerhafter-bericht-alice-schwarzer-soll-kachelmann-anwalt-5000-euro-zahlen
  5. Alice Schwarzer soll Kachelmann-Anwalt 5000 Euro zahlen - SPIEGEL ...

    Die Anti-Kachelmann-Kampagne kommt Alice Schwarzer teuer zu stehen: Die.
    topsy.com/www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,730231,00.html
  6. Fehlerhafter Bericht: Alice Schwarzer soll Kachelmann-Anwalt 5000 ...

    20. Nov. 2010 ... Die Anti-Kachelmann-Kampagne kommt Alice Schwarzer teuer zu stehen: Die ... Jörg Kachelmanns Verteidiger 5000 Euro zahlen. ...
    www.unser-augsburg.de/.../fehlerhafter-bericht-alice-schwarzer-soll-kachelmann-anwalt-5000-euro-zahlen

Sonntag, 14. November 2010

Causa Jörg Kachelmann: RA Birkenstock: "Ach Frau [...], die hat doch ihre Zukunft jetzt hinter sich",

So der VerteiTIGER Kachelmanns nicht etwa über die försternde specksteinschnitzende Luftgitarrenmeisterin (stolz! auf jetzt 14.500 Homepage-Klicks) in ihrer aufgedrängten Eigenschaft als "Zeugin" der Nebensache und Nebensächlichkeiten, nein, es ging um die in der Tat rechtlich und tatsächlich mal wieder (siehe Spenden an Treberhilfe und Hatun & Can) ahnungslose, aber wild für die deutsche Wahrheit ("BILD") spekulierende, mit Bundesverdienstkreuz ("Ich habe abgetrieben.") Lügnerin ("Ich habe NICHTabgetrieben.") Alice Schwarzer [geb. Schwarzer] ("Ich habe zwar keine Ahnung, aber eine Meinung und bin überdies der Meinung, jede Frau sollte eine Meinung haben.").
Und in der Tat:
Schaut man sich die Bilanzergebnisse der letzten Jahre im eBundesanzeiger an, zu deren dortigen Veröffentlichung sie ja seit 2007 gezwungen ist, so fällt neben den ständig rückläufigen Auflagen-Zahlen (Druck und TATSÄCHLICHER Verkauf) im Jahre 2008 ein erhebliches Schreddern der Bilanzsumme auf, das hauptsächlich aus einem Crash im Wertapapierbestand resultiert. Mit einem MINUS von mehr als 53% , das nicht einmal die 30 männergeführten DAX-Unternehmen schafften.

zum Kurzvergleich schon mal hier >>>>>>>>>>>>>>:

III. Wertpapiere 2008: 719.848,00 2007: 1.540.904,00


Bilanzsumme,
2008: 2.057.422,06 2007: 3.224.135,92

Nun wissen wir ja inzwischen durch die Anzeigenpreisliste Nr. 25 (in der der Durchschnitt nochmal zu der Nr. 24 reduziert werden musste), dass die Auflage der einst mit 300.000 Exepmlaren (und monatlich!) gestarteten EMMA nur noch bei 41.000 (und zwar alle drei Monate!) liegen soll. (IHRE Berechnungen wie gesagt, seit 2007/II nicht mehr IVW geprüft) Da sind wir ja mal auf die Bilanzzahlen von 2009 gespannt, die in den nächsten Tagen ja spätestens bis zum 31.12.2010 online vorliegen müssen... .
Es dürfte nicht nur mit eine Erklärung sein, warum sie nicht mehr nur durch die Tingel-Tangel-Shows von "Wetten, dass..." bis "Was bin ich?" tingelt und tangelt, sondern sich auch seelisch-geistig für eine "BILD" prostituiert und sich den teils bizarren Phantasien eines Kai Diekmann devot untertänig macht, sondern auch warum sie in der letzten Zeit auch höchst aggressiv von der (inzwischen hochschwangeren ) Andrea Nahles, über LisaOrtgies (WDR/FrauTV) bis zur Dr. Krsitina Schröder (geb. Köhler) alles an Frauen niederschießt, was ihr an Frauen vor die verbale Schrotflinte kommt.
Stattdessen wäre sie gut beraten, sich mehr (oder vielleicht besser gar nicht mehr??!?!?) um ihren eigen Tante-EMMA-Laden zu kümmern, nicht dass es bald heißt: "Schade, dass am Ende von EMMA noch so viel Alice übrig ist."
Warum allerdings angesichts ganzer zwei banal luzider Sätze in der letzten EMMA (S. 44: Richter müssen sich fortbilden. ... Fehlende Erinnerung ist allerdings kein Beweis (sic!) für ein traumatisches Erlebnis."), die nicht mal von der Chef-Redakteuse, sondern von Dr. Julia Schellon (Oberärtin für Psychotraumatologie an der Uniklinik Dresden und Mitgliedin beim "Traumanetz Sachsen") stammen, Frauen alle drei Monate noch 9,80 EURO raushauen sollen, (dafür kriegt frau bereits einen Wonderbra, Anti-Age-Gel, ein paar Milligrämmchen Botox , eine Ally McBeal-DVD/Sex-and-the-city-DVD oder ein Vampirismus-Buch!) bleibt ohnehin unerfindlich. (So wird EMMA ("Who the f**** is Alice?) nur (noch) einen Wimpernschlag in der Menschheitsgeschichte existieren ... .sich selbst operativ als entzündeter Appendix herausoperieren?!?!? - Im Übrigen gibt es längst eine FACEBOOK-Gruppe, die sich für eine Aberkennung/Rücknahme des Bundesverdienstkreuzes von AS einsetzt, da sie wohl selbst nicht auf die Idee kommt, es wie Peter Hartz zurückzugeben...)
Mehr zum gendergerechten Zahlenwerk in nackten Zahlen und angezogenen Charts von EMMA & Alice Schwarzer hier:

http://maennersachementhing.wordpress.com/2010/11/11/endlich-emma-%E2%80%93-nackt-vollig-nackt-wie-gottin-alice-schwarzer-geb-schwarzer-sie-nach-ihrem-ebenbilde-schuf/

„In unseren Seminaren winken die Studierenden bei Alice Schwarzer müde ab“, sagt Annette Henninger.

Alice Schwarzer (67) ist wohl noch immer die bekannteste Frauenrechtlerin – und tut alles, damit das so bleibt. Aber ihre Rolle als Galionsfigur der Frauenbewegung bröckelt längst.
[..
"Die 34-jährige Juristin und Schriftstellerin Juli Zeh schrieb [...] in der «Süddeutschen Zeitung»: «Wir lesen ‹Emma› nicht, und wir kennen auch niemanden, der ‹Emma› liest. Warum sollten wir auch?"

Quelle:

Die Selbstverblendung hat gesiegt

13. Juni 2008, 20:40 – Von Simone Meier

Früher konnte man Alice Schwarzer respektieren und als Vorbild betrachten. Dies hat sich radikal geändert. 2008 ist das Jahr, in dem sie alles falsch macht.[...]


Der Niedergang der EMMAIER:



Zu den gesellschaftlichen Folgen der Agitprop der kinderlosen, selbst ernannten Führerin der Frauenbewegung(en), die als eine Art Darth Mudda ("Kristina, du bist MEINE Tochter!") gerade so tut als habe sie das Familienministerium als persönliches Lehen vergeben, HIER Wir sind gesapnnt, was die "desperate jobwives bzw. politwives" in Amt und Würden in Zukunft aus den Folgen der unkoordinierten und undurchdachten Emanziaptionspolitik, nicht nur im Gesundheits- und Pflegwesen, machen ;-). Eines sollte allerdings auch die Handelsschülerin, die nur allzu gerne den Eindruck vermittelt, sie habe sogar Psychologie (Wie war das? Schwarzer bei der eingenordeten Anne Will zum Fall Kachelmann: "keine exakte Wissenschaft") studiert, begreifen: Ungeborene Mädchen, seien sie abgetrieben oder erst gar nicht gezeugt, kaufen auch keine EMMA:
(Nicht nur zur Zukunftsplanung für FachanwälINNEN für "Familien"recht)

Apropos:
am Sonntag, den 14. November 2010 um 18.00 geht es bei ML Mona Lisa um die folgenden Themen:

EIN VATER KÄMPFT UM SEINE KINDER
Seit acht Monaten hofft Tobias Richter nun schon auf ein Lebenszeichen seiner Söhne Leonardo und
Nicolo. Denn Exfrau Marinella C., die italienische Mutter der Kinder, hat die beiden nach Italien
mitgenommen, sie an einem unbekannten Ort versteckt. Zuvor hatte ein Familiengericht in Deutschland
dem Vater das Sorgerecht für die Kinder zugesprochen. Ein erbitterter Rechtsstreit um die Kinder
tobt nun zwischen den Eltern, der weiter zu eskalieren droht. Während sich die Mutter in Italien
selbst als Opfer darstellt, kämpft der Vater in Deutschland verzweifelt um seine Kinder. Ein Drama
für alle Beteiligten.

"DIE FEMINISMUS-DEBATTE"
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hält viele Thesen von Alice Schwarzer für nicht mehr zeitgemäß. Sie wagt sich mit ihrer Meinung aufs öffentliche Parkett und legt sich prompt mit Deutschlands Frauenkämpferin Nummer Eins an. ML findet die Debatte überholt und sagt: "Mädels, macht Euch locker - Emanzipation ist das, was man daraus macht!"

  1. PolitikNews: Rekordtief: Geburtenrate sinkt weiter auf 1,36 Kinder


    Berliner Morgenpost - Vor 1 Tag
    ... 1,36 Kinder geboren, wie das Statistische Bundesamt berichtete. ... Wie in den vergangenen Jahren ging 2009 die durchschnittliche Zahl der Geburten bei ...
    In Deutschland werden so wenig Babys geboren wie nie- ZEIT ONLINE
    Zahl der Geburten ist 2009 weiter zurückgegangen- WELT ONLINE
    Geburtenzahl sinkt auf Rekordtief!- BILD
    news aktuell (Pressemitteilung) - Südwest Presse
    Alle 218 Nachrichtenartikel »

    RTL.lu
  2. Saarland bei Geburtenzahl bundesweit Schlusslicht


    Saarbruecker-zeitung - vor 1 Stunde gefunden
    Die Zahl der Geburten in Deutschland ist trotz aller Bemühungen der Politik auf ein Rekordtief gesunken. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im ...
    (Sächsische Zeitung) Sachsen liegt bei Geburten bundesweit vorn- sz-online
    Alle 3 Nachrichtenartikel »
  3. Die Zahl der Geburten ist 2009 deutlich gesunken


    RP ONLINE - Vor 1 Tag
    Das Statistische Bundesamt meldet, dass die Geburtenrate, also die Zahl der Kinder pro Frau, leicht von 1,38 auf 1,36 gesunken ist. ...
    Immer weniger Babys- suedkurier.de
    Alle 2 Nachrichtenartikel »

    suedkurier.de
  4. Neugeborenenzahl auf Rekordtief: Geburtenrückgang hält auch 2009 an!


    Roadrunnerswelt (Blog) - Vor 1 Tag
    Neugeborenenzahl auf Rekordtief - Geburtenrückgang hält auch 2009 an!: Wie das statistische Bundesamt gestern mitteilte, ist die Zahl der Neugeborenen auch ...
  5. Keine Lust auf Kinder


    shz.de - vor 20 Stunden gefunden
    Wie das statistische Bundesamt gestern mitteilte, ist die Zahl der Geburten trotz Elterngeld auf ein Rekordtief gesunken. 2009 kamen rund 665 000 Babys zur ...
  6. Bevölkerungsentwicklung: Geburtenzahl in Deutschland sinkt auf ...


    STERN.DE - Vor 1 Tag
    Die Zahl der Geburten in Deutschland ist auf ein Rekordtief gesunken. ... Das Statistische Bundesamt hat errechnet, dass Frauen in der Bundesrepublik im ...
  7. Immer weniger Kinder geboren


    Thüringische Landeszeitung - Vor 1 Tag
    Die Experten sprechen deshalb von einem Geburtenrückgang. Das hat mehrere Gründe, sagen die Leute vom Statistischen Bundesamt. ...
  8. Deutschlands Nachwuchsprobleme bleiben


    Telepolis - Vor 1 Tag
    Besonderen Wert legt das Bundesamt für Statistik auf die Feststellung, ... im Jahr 2009 die durchschnittliche Zahl der Geburten bei jüngeren Frauen zurück, ...
  9. Geburtenmonitor: Prognostizierte Geburtenziffer für das Jahr 2010 ...


    Informationsdienst Wissenschaft (Pressemitteilung) - Vor 2 Tagen
    So veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Geburtenziffer eines Jahres ... vor Ablauf eines Jahres der Trend der jährlichen Geburtenrate erkennbar. ...
  10. Hier erklären drei Hebammen, warum sie und ihre 600 Berliner ...


    BZ - vor 15 Stunden gefunden
    Ganz aktuell meldete das Statistische Bundesamt am Freitag: Die Geburten in Deutschland sind auf ein Rekordtief gefallen. 2009 kamen 665 000 Kinder zur Welt ...

Freitag, 12. November 2010

OLG Koblenz Getrennt lebender Ehegatte muss bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe dem anderen Ehegatten seine Vermögensverhältnisse offenbaren

Aktenzeichen: 7 WF 872/10 Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. November 2010 Aktenzeichen: 7 WF 872/10 Getrennt lebender Ehegatte muss bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe dem anderen Ehegatten seine Vermögensverhältnisse offenbaren


Ein getrennt lebender Ehegatte, der Verfahrenskostenhilfe für ein familienrechtliches Verfahren gegen den anderen Ehegatten beantragt, muss hinnehmen, dass das Familiengericht seine Angaben zu Einkommen und Vermögen dem anderen Ehegatten zur Überprüfung zusendet, selbst wenn es in dem beantragten familiengerichtlichen Verfahren nicht um unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche geht. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und wegen grundsätzlicher Bedeutung die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Die Antragstellerin hat bei dem Amtsgericht Diez beantragt, ihr die Ehewohnung vorläufig zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Für dieses gerichtliche Verfahren hat sie die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragt. Dem Antrag war die Erklärung der Ehefrau über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den entsprechenden Belegen beigefügt.

Das Amtsgericht hat nach Anhörung der Antragstellerin beschlossen, die Erklärung und die Belege zum eingereichten Verfahrenskostenhilfeantrag an den Ehemann als Antragsgegner zu übermitteln. Gegen diesen Beschluss hat die Antragstellerin Beschwerde eingelegt. Sie hat die Auffassung vertreten, es bestehe kein Recht zur Übersendung der Unterlagen, da zwischen den Beteiligten weder Trennungs- noch Kindesunterhaltsansprüche anhängig gemacht worden seien. Eine andere Auslegung der Vorschrift würde dazu führen, dass in allen familienrechtlichen Verfahren zukünftig alle Unterlagen zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe der Gegenseite zugänglich gemacht werden könnten. Dies verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Beschwerde der Antragstellerin hatte keinen Erfolg.

Der zuständige 7. Zivilsenat – 4. Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Koblenz hat in seinem Beschluss vom 4. November 2010 die Entscheidung des Amtsgerichts Diez bestätigt, dass die Erklärung und die Belege zum eingereichten Verfahrenskostenhilfegesuch an die Gegenseite zu übermitteln sind. Nach der Ergänzung des § 117 Abs. 2 ZPO (siehe Anhang) durch Einfügung des Satzes 2 durch das FGG-Reformgesetz sei dem Gericht grundsätzlich die Befugnis eingeräumt worden, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dem Gegner zur Einsichtnahme und Stellungnahme zuzuleiten. Die Regelung solle nach der Begründung des Gesetzgebers dazu dienen, eine größere Gewähr für die Richtigkeit der Angaben zu erreichen, weil der andere Beteiligte falsche oder fehlende Angaben aufdecken werde. Voraussetzung hierfür sei, dass zwischen den Beteiligten nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts ein Anspruch auf Auskunft über die Einkünfte und das Vermögen bestehe.
Vorliegend bestehe ein solcher Anspruch nach § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB (Auskunftsanspruch unter getrennt lebenden Ehegatten). Bei Bestehen eines Auskunftsanspruchs könnten die Beteiligten grundsätzlich jederzeit gegenseitig Auskunft verlangen. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie von der Antragstellerin befürchtet, sei daher ebenso wenig ersichtlich wie ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Mithin reiche die bloße Existenz eines Auskunftsanspruchs nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus. Es sei nicht Voraussetzung, dass der Auskunftsanspruch konkret fällig oder er Gegenstand des zugrunde liegenden Verfahrens sei.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat der Senat über die Beschwerde abweichend vom gesetzlichen Regelfall nicht in Einzelrichterbesetzung, sondern in der Besetzung mit drei Richterinnen und Richtern entschieden und hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. November 2010 ist in der Rechtsprechungsdatenbank unter www.justiz.rlp.de (Rechtsprechung) veröffentlicht.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. November 2010Aktenzeichen: 7 WF 872/10

Zusatzinformationen:

In Zivilverfahren und familiengerichtlichen Verfahren kann eine Partei für die beabsichtigte Erhebung einer Klage oder für die Verteidigung gegen eine Klage die Gewährung von Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) als staatliche Leistung beantragen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung zu tragen. Des Weiteren muss die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bewilligt das Gericht Prozess- (Verfahrens-)kostenhilfe. Die Partei ist dann von der Zahlung von Gerichtskosten und der Kosten des eigenen Anwalts befreit; verliert sie den Prozess, hat sie jedoch die Kosten des Prozessgegners zu tragen.

Das am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthält zur Verfahrenskostenhilfe unter anderem folgende Regelungen:

§ 76 Voraussetzungen(1) Auf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe finden die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe entsprechende Anwendung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist…

§ 77 Bewilligung(1) Vor der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kann das Gericht den übrigen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. In Antragsverfahren ist dem Antragsgegner vor der Bewilligung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn dies nicht aus besonderen Gründen unzweckmäßig erscheint.

Die entsprechenden Vorschriften der Zivilprozessordnung lauten auszugsweise wie folgt:

§ 117 Antrag(1) Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; …(2) Dem Antrag sind eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen. Die Erklärung und die Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden; es sei denn, der Gegner hat gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Antragstellers. Dem Antragsteller ist vor der Übermittlung seiner Erklärung an den Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er ist über die Übermittlung seiner Erklärung zu unterrichten.

§ 118 Bewilligungsverfahren(1) Vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist dem Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn dies nicht aus besonderen Gründen unzweckmäßig erscheint. …

Oberlandesgericht Koblenz

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Oberlandesgericht Koblenz Vorführwagen ist kein Neuwagen - OLG Koblenz, Urteil vom 13. Oktober 2010Aktenzeichen: 9 U 518/10

OLG Koblenz, Urteil vom 13. Oktober 2010 - Aktenzeichen: 9 U 518/10 - Vorführwagen ist kein Neuwagen


- Oberlandesgericht Koblenz: Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu Verbrauch und Kohlendioxidausstoß anbieten -

Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Autohändler in die Verkaufsanzeige für einen „Vorführwagen” nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die Kohlendioxid-Emissionen aufnimmt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Berufungsverfahren entschieden.Die Beklagte, eine Autohändlerin aus dem Raum Mainz, bot am 20. April 2009 auf einer Internet-Verkaufsplattform einen Pkw Peugeot 207 zum Verkauf an. Die Anzeige enthielt unter anderem die Angaben „Vorführfahrzeug, Erstzulassung 3/2009, 500 km”. Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zum Kohlendioxidausstoß des Fahrzeugs enthielt die Anzeige nicht.

Der Kläger ist ein Verein mit Sitz in Berlin, zu dessen Aufgaben es gehört, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu verfolgen. Er ist der Auffassung, Autohändler müssten bei der Werbung für Vorführfahrzeuge die für Neufahrzeuge geltende Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) beachten und deshalb Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen des Vorführwagens machen. Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Landgericht Mainz hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz durch Urteil vom 13. Oktober 2010 die Klage abgewiesen.

Der für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten zuständige 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat in seinem Urteil ausgeführt, die Beklagte sei nicht verpflichtet gewesen, in ihre Verkaufsanzeige Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den Werten der CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus neuer Personenkraftwagen aufzunehmen.

§ 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV bestimme ausdrücklich, dass "neue Personenkraftwagen" im Sinne dieser Verordnung nur Kraftfahrzeuge sind, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden. Der zum Verkauf angebotene Pkw Peugeot sei kein „neuer” Personenkraftwagen im Sinne der Pkw-EnVKV, weil die Beklagte ihn zu einem anderen Zweck, nämlich als Vorführwagen erworben und auch als solchen vor dem Weiterverkauf - im Unterschied zu einem Fahrzeug mit Tageszulassung - im Straßenverkehr genutzt habe. Zweck der Pkw-EnVKV sei es, die vollständige Information der Verbraucher über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen vergleichbarer Fahrzeuge zu erreichen. Vergleichbar seien aber nur Fahrzeuge, die sich nicht in Bezug auf Alter und Laufleistung voneinander unterscheiden. Dies sei, wenn es um Neuwagen gehe, nur der Fall, wenn die Fahrzeuge noch nicht im Straßenverkehr gefahren worden seien. Denn mit zunehmender Nutzung verändere sich die
Gewichtung der für die Kaufentscheidung maßgeblichen Kriterien. Es komme nicht darauf an, ob die Beklagte zum Zeitpunkt des Erwerbs des Pkw bereits die Absicht hatte, ihn nach der Nutzung als Vorführwagen zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu verkaufen. Konkreter Anlass für den Kauf des Pkw sei die Absicht der Beklagten gewesen, ihn als Vorführwagen zu nutzen. Für die Entscheidung, zu welchem Zweck ein Händler ein Fahrzeug erworben hat, sei es auch nicht maßgeblich, wie lange der Pkw vor dem Weiterverkauf als Vorführwagen zugelassen war und wie weit er als Vorführwagen gefahren worden sei.

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Rechtsfrage, ob ein Vorführwagen als Neuwagen im Sinne der Pkw-EnVKV zu behandeln ist, abweichend von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte entschieden. Der Senat hat deshalb die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Oktober 2010 ist unter www.justiz.rlp.de (Rechtsprechung) veröffentlicht.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 13. Oktober 2010Aktenzeichen: 9 U 518/10



Zusatzinformation:

Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), durch die eine EU-Richtlinie umgesetzt worden ist, lautet auszugsweise wie folgt:

§ 1 Kennzeichnungspflicht

(1) Hersteller und Händler, die neue Personenkraftwagen ausstellen, zum Kauf oder Leasing anbieten oder für diese werben, haben dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 sowie der Anlagen 1 bis 4 zu machen.

(2) Bei den Angaben sind zu verwenden als Einheit

1. für den Kraftstoffverbrauch Liter je 100 Kilometer (l/100 km), für erdgasbetriebene Fahrzeuge Kubikmeter je 100 Kilometer (m3/100 km), jeweils bis zur ersten Dezimalstelle;

2. für die CO2-Emissionen Gramm je Kilometer (g/km), jeweils auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet.

§ 2 BegriffsbestimmungenIm Sinne dieser Verordnung

1. sind "neue Personenkraftwagen" Kraftfahrzeuge nach Artikel 2 Nr. 1 der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (ABl. EG 2000 Nr. L 12 S. 16), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU Nr. L 284 S. 1), die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden;

2. …

§ 3 Hinweis auf Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen sowie Aushang am Verkaufsort

(1) Wer einen neuen Personenkraftwagen ausstellt oder zum Kauf oder Leasing anbietet, hat dafür Sorge zu tragen, dass

1. ein Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe so angebracht wird, dass dieser deutlich sichtbar ist und eindeutig zugeordnet werden kann; der Hinweis muss den Anforderungen der Anlage 1 entsprechen; und

2. ein Aushang am Verkaufsort deutlich sichtbar angebracht wird, der die Werte des offiziellen Kraftstoffverbrauchs und der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen aller Modelle neuer Personenkraftwagen enthält, die am Verkaufsort ausgestellt oder an diesem oder über diesen Verkaufsort zum Kauf oder Leasing angeboten werden; der Aushang muss den Anforderungen der Anlage 2 entsprechen.…

§ 4 Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen…

§ 5 Werbung

(1) Hersteller und Händler, die Werbeschriften erstellen, erstellen lassen, weitergeben oder auf andere Weise verwenden, haben sicherzustellen, dass in den Werbeschriften Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen nach Maßgabe von Abschnitt I der Anlage 4 gemacht werden.

(2) Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend für

1. in elektronischer Form verbreitetes Werbematerial,

2. Werbung durch elektronische, magnetische oder optische Speichermedien; ……

Oberlandesgericht Koblenz

Vorbeugende erkennungsdienstliche Maßnahmen gegenüber Jugendlichem Verwaltungsgericht Mainz Aktenzeichen: 1 L 774/10.MZ

Zu Recht hat das Polizeipräsidium Mainz gegenüber einem Jugendlichen, den es der Begehung einer Straftat beschuldigt (Antragsteller), zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten und wegen von ihm bejahter Wiederholungsgefahr die sofortige Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen (Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken, Aufnahme von Lichtbildern und gegebenenfalls Speichelprobe – DNA –) angeordnet. So die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in einem Eilverfahren.Die Polizei legt dem Antragsteller Folgendes zur Last: Mit drei Freunden sei der Antragsteller einem erheblich alkoholisierten jungen Mann gefolgt, als dieser eine Kerweveranstaltung in Rheinhessen verlassen habe; man habe ihm gewaltsam sein Handy wegnehmen wollen. Auf einer Landstraße habe der junge Mann aufgrund seiner Weigerung sein Handy herauszugeben, von einem aus der Gruppe einen Faustschlag ins Gesicht erhalten und sei zu Boden gegangen. Dann habe man ihm das Handy und die Kopfhörer seines iPod au
s der Hosentasche genommen. Nach seiner Weigerung, auch sein iPod herauszugeben, sei ihm noch ein Fußtritt in den Bauch versetzt worden. Anschließend sei er von den (mit Kapuzen) vermummten vier Freunden auf der Straße liegengelassen worden. In der Folge ordnete die Polizei die sofortige Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen gegenüber dem Antragsteller an (Entsprechende Anordnungen ergingen auch gegenüber den drei anderen Gruppenmitgliedern.)

Die erkennungsdienstlichen Maßnahmen seien notwendig, befanden die Richter der 1. Kammer und lehnten den Antrag des Antragstellers, den Sofortvollzug dieser Maßnahmen auszusetzen, ab. Art und Ausführung der Tat ließen auf eine Wiederholungsgefahr schließen. Bei der erfolgten Straftat handele es sich um eine typische Straftat aus dem Bereich der Jugend- bzw. Heranwachsendenkriminalität; sie sei zudem eine schwerwiegende Straftat, zumal sie sich gegen eine infolge Alkoholkonsums weitgehend wehrunfähige Person gerichtet habe, die man dann auch noch in einer bedrohlichen Situation auf der Straße zurückgelassen habe. Die zu gewinnenden erkennungsdienstlichen Unterlagen würden auch bei künftigen polizeilichen Ermittlungen bei der Aufklärung eventueller weiterer Straftaten förderlich sein und würden es erleichtern, den Antragsteller gegebenenfalls als Täter zu überführen oder aus dem Kreis der Verdächtigen auszuschließen.

Aktenzeichen: 1 L 774/10.MZ

Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können, auch per E-Mail, angefordert werden (poststelle@vgmz.jm.rlp.de).

Im Internet finden Sie die Pressemitteilungen und Terminshinweise des Verwaltungsgerichts Mainz unter der Adresse www.VGMZ.justiz.rlp.de. Für den laufenden Bezug von Pressemitteilungen steht Ihnen ein Newsmailer unter der Adresse www.justiz.rlp.de , sodann unter Aktuelles zur Verfügung.


Verwaltungsgericht Mainz
Pressemitteilung 18/2010

Mittwoch, 27. Oktober 2010

Causa Kachelmann: «Die Vernehmung von Sabine W. ähnelt dem ‹an den Pranger stellen›»«Die Vernehmung von Sabine W. ähnelt dem ‹an den Pranger stellen›»

Schon interessant, wen man in der Schweiz alles zur Jura-Professorin beruft! - Schon interessant deren (gegenderte?) Position zu den (deutschen?) rechtsstaatlichen Basics ! - Aber offensichtlich eine Späteinsteigerin - zumindest bzgl. des Kachelmann-Prozesses. (Und durchaus eingeschränkter Sachverhalts- und Kachelmann-Prozesskenntnis). Nicht nur, dass Jörg Kachelmann schon von Beginn an durch permanente Durchstechereien und Veröffentlichungen aus den Ermittlungsakten (an denen sich insbesondere der FOCUS nicht mit Ruhm bekleckert hat) vor Verurteilung bereits an den Pranger gestellt wurde, kann natürlich bzgl. des ANGEBLICHEN OPFERS, das gerade jetzt wieder die gesamten Medien höchst professionell mit ihren Belastungseifer und Aggravierungstendenz instrumentalisierte ("Der Soziopath von nebenan" ist inzwischen auf den Bestseller-Listen!!!! - Mission acclomplished!) und als Kindergarten vorführte, nun wirklich keine Rede sein. Sie wird in VÖLLIGER ABSCHOTTUNG (siehe auch unten) VERNOMMEN! (Wo bitte ist da welcher Pranger?)
Wie war das mit dem unterschiedlichen Gerechtigkeitsempfinden (vor- und nachempfunden von der abgebrochenen Psychologie-Studentin Alcie Schwarzer) der beiden Geschlechter, über das man sich HIER und HIER schon köstlich amüsierte?

Auch ähnelt diese spezielle Situation dieser Zeugenvernehmung dem «an den Pranger stellen».

Was für ein Schwachsinn!

Offensichtlich weiß die Dame nicht mal, was ein deutscher Pranger ist/war (wenn sie bei ihrer Analogie-Feststellung nicht überhaupt etwas verwechselt hat! - Schlimm, so etwas!) . Aber selbst in der Schweiz läßt sich ja WIKIPEDIA erreichen.

PrangerWikipedia

Der Pranger, Schandpfahl oder Kaak war ein Strafwerkzeug in Form einer Säule, eines Holzpfostens oder einer Plattform, an denen ein Bestrafter gefesselt und ...

Pranger - Wikipedia, the free encyclopedia

- [ Diese Seite übersetzen ]
The Pranger is a German physical punishment device related to the stocks and the pillory. The Middle Low German word means something that pinches badly. ...
en.wikipedia.org/wiki/Pranger - Im Cache - Ähnliche Seiten

Soll etwa auch hier eine Beweislastumkehr und Verurteilung auf Zuruf erfolgen. Wenn hier etwas an Mittelalter erinnert, dann doch wohl der Versuch mittels Traumaltolige die BGH-Forderung zu erfüllen und die "Nullhypothese" zu widerlegen, was grundsätzlich nicht möglich ist und auf die Art mittelalterliche "Gottesbeweise" hinauslaufen würde.

Und was hat das mit Pranger zu tun? ( Juristen heutzutage: Hauptsache, irgendwas mit Medien!?!?!)

Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

Datum: 26.10.2010

Kurzbeschreibung:


Weiterer Ablauf der Hauptverhandlung

Die Vernehmung der Nebenklägerin wird am Mittwoch (27.10.2010) um 10.00 Uhr unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Sollte die Befragung der Nebenklägerin beizeiten abgeschlossen sein, ist noch am Nachmittag die Vernehmung eines Zeugen (kein Polizist) beabsichtigt. Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte wird der Zeuge nicht namentlich benannt. Aus diesem Grund wird auch nicht mitgeteilt, ob es sich um eine männliche oder weibliche Person handelt. Auch über den Gegenstand des Beweisthemas werden keine Angaben gemacht. Bitte sehen Sie daher von weiteren Anfragen ab.

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1260733/index.html?ROOT=1160629

"Unschuldig hinter Gittern - Wenn Polizisten zu falschen Geständnissen drängen" ... oder schlecht ermitteln/befragen -Wahrheitsfindung/Verbesserung

Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren

Nicht nur die Anfangsermittlungen im Falle des Moderators Jörg Kachelmann zeigen mal wieder eklatante Schwächen beim "Erts-Filter".
"Ein Familienvater wird erschlagen, zerstückelt, die Leiche den Hunden zum Fraß vorgeworfen. Diese Grausamkeiten gestehen vier Angehörige nach wochenlangen Vernehmungen. Obwohl sie die Geständnisse später widerrufen, den Druck durch die Vernehmer beklagen, verurteilt sie das Gericht. Jahrelang sitzen sie im Gefängnis, dann wird die Leiche des vermeintlich Ermordeten am Steuer seines Fahrzeugs aus der Donau geborgen - weder wurde er erschlagen, noch zerstückelt. Vergangene Woche begann in Landshut das Wiederaufnahmeverfahren gegen die vier Beschuldigten. Auch in anderen Fällen wurden Angeklagte verurteilt, weil sie ein Geständnis ablegten, das sich später als falsch herausstellte. Experten fordern deshalb, jede Vernehmung mit Tonband oder Kamera aufzuzeichnen." -

Frontal21 über fragwürdige Vernehmungsmethoden, falsche Geständnisse und Fehlurteile.http://www.frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,8122190,00.html

ZDF Mediathek:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1174368/Falsche-Gestaendnisse?bc=sts;sta#/beitrag/video/1174368/Falsche-Gestaendnisse


Das ist die eine Seite der Medaille. Aber auch der Fall Jörg Kachelmann zeigt eine dramatische Lücke beim Versuch der der Wahrheitsfindung bereits im frühesten Stadium der Ermittlungen. Schon in der ersten Auflage unserer Dauerempfehlung BENDER/NACK wurde die in anderen Ländern längst übliche Videoaufzeichnung gefordert, zumal sie mitterweile überhaupt kein Kostenfaktor mehr darstellt, vielmehr zwischenzeitlich erhebliche Zeit und Kosten sparen helfen würde. Ganz angesehen vom Zweck die Zeugenreaktion (Körpersprache 80% der Kommunikation) von ANfang an und nachvollziehbar festzuhalten. Zeugen, Beschuldigte udn auch Polizeibeamte selbst zu schützen, Fehlverhalten zu erkennen und durch Schulungen abzustellen und falsche Paraphrasierungen durch mit ihrer Muttersprache kämpfende, protokollierende Polizeibeamte mit selektiver Wahr-Nehmung(!) und Wahr-Gebung einzuschränken.

UPDATE: BREAKING NEWS:

Mordfall Peggy: Ermittlungen gegen Polizisten

Bayreuth/Hof (Bayern) – Überraschende Entwicklung im Mordfall Peggy: Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt gegen unbekannte Polizisten wegen des Vorwurfs der Aussage-Erpressung. Am Mittwoch soll ein ....

Nicht nur im Falle Kachelmann (sondern auch bei der vergeblichen Suche nach der nach einer Studentenfete vermißten Studentin Tanja Gräff, wo über 1000 Vernehmungen von Studenten, z.T. mit Migrationshintergrund, in Polizeideutsch transkripiert wurden. - Was sollte da noch rauskommen?) hätte bereits viel Leid vermieden werden können. Die Gutachter hätten stattdessen bereits auf die "Erzählungen" (mit den frischesten Erinnerungen ohne vermeintliches "plötzliches Traumavergessen aufsetzen können und hätten sich nicht mit vergesslichen Polizeibeamtinnen - angeblichen Profis - begnügnen müssen...) Damit hätte auch die Qualität der "Einschätzungen" (Gefühle" der Beamtinnen bei der Wiedergabe ihrer Eindrücke) eingeordnet werden können.

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/2010/Stn1.pdf
HÜBSCHES ZITAT:
"Die forensische Erfahrung zeigt, dass sowohl der Ablauf als auch der Inhalt von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere in der Hauptverhandlung, häufig und in aufwändiger Weise thematisiert werden und für Kontroversen zwischen den Verfahrensbeteiligten sorgen. Es darf als allgemeinkundig gelten, dass die Wiedergabe einer Aussage durch den Vernehmenden oder den Protokollführer missglücken kann (BVerfG NJW 1975, 103, 106)."

Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren

Die BRAK hat schon früh in diesem Jahr mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 1/2010 den Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren durch verstärkten Einsatz von Bild-Ton-Technik vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Ausweitung der bestehenden Vorschriften über die Aufzeichnung von Vernehmungen im Ermittlungsverfahren auf Bild-Ton-Trägern und die Einführung des Videoprotokolls bei tatrichterlichen Hauptverhandlungen vor dem Landgericht und Oberlandesgericht in Strafsachen vor. Damit soll dem dringenden Bedürfnis nach einer Dokumentation von entscheidungserheblichen Vernehmungen, die für alle Verfahrensbeteiligten eine möglichst hohe Richtigkeitsgewähr bieten, Rechnung getragen werden. Zahlreiche Probleme, die allein aus der herkömmlichen Art und Weise der Dokumentation in Form eines schriftlichen Vernehmungsprotokolls resultieren, können durch den Einsatz moderner Bild-Ton ausgeräumt werden.

Das gehört dabei auch hierher:

Freiburg: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen - badische ...

27. Juni 2009 ... 21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung.
www.badische-zeitung.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html

Die Rechtsanwäldin | vor 6 Tagen — Würden deutsche Tüftler und Ingenieure so arbeiten, würde sich das Ausland über die Bezeichnung "Made in Germany" schlapplachen; wir wären ein Agrarland geblieben. Würden Banker so arbeiten gäbe es täglich zweimal einen Börsencrash. Angesichts von Phänomenen wie die des "Phantoms von Heilbronn" und des gestern Freigelassenen und des gerade wied…

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