Montag, 8. März 2010

Internationaler Frauentag 2010 oder Weltfrauentag genannte Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden



.......................und in der Alten-Pflege (die ja wohl weiblich dominiert ist) ?????????????????? (Nicht mal eigene statistische Erfassung: Ein "Schelm", der Böses dabei denkt ... .)

Internationaler Frauentag 2010 oder Weltfrauentag genannte Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden




"... und Weltfrieden" - (Oskarpreisträgerin Sandra Bullock in "Miss Undercover" als Miss Undercover)
Nun denn.
Was würde sich besser anbieten, als der so genannte (inter-)nationale Frauentag 2010 einmal ein paar Mythen zu busten - z.B. über die ach so friedliebenden Frauen.
Wer je Golda Meir, Indira Gandhi, Benazir Bhutto, Imelda Marcos, WINNIE Mandela oder Margret Thatcher politisch "live" (mit-)erleben durfte, oder einmal mal Fahndungsplakate zur RAF genauer betrachtet hat und einfach nur mal durchgezählt hat (Meinhof, Ensslin, Becker...) hat, hat ja ohnehin nie an diesen Mythos geglaubt, dass alles besser werde, wenn nur einmal die friedliebenden Frauen an die Macht kämen.
(Erinnert sei auch noch an die antike rachsüchtige Kinder-Killerin Medea .... auch FOCUS-Titel 26/08 "Die Rache der EX")



Die Abtreibungszahlen in Deutschland sprechen auch eine andere als friedliche Sprache:

Seit der Freigabe von Föten töten (der
"höchsten" Form der GEWALT IN ENGEN SOZIALEN BEZIEHUNGEN, auch wenn genau DIESE NICHT darunter erfaßt wurde und wird) jedes Jahr die Zahl einer deutschen Großstadt. 2008 114 484 Schwangerschaftsabbrüche, 114484 stumme Schreie.
(Zuerst mit "Mein Bauch gehört mir" verdinglichen, den Mann rausdrängen, nachher aber wieder ihm vorwerfen, wenn er sich "korrekt" aus ihrem Scharfrichten im Bauch rausgehalten hat... TAZ, natürlich: "Richterin im KOPF" --- sie ist aber immer Opfer ....Klar! - Er kann es NUR falsch machen.)

Das sind 313,66 tote Föten pro Tag, 13,1 tote Föten pro Stunde.
Auch sonst ist es wohl dienlich, nicht nur für Familienrechtler und Leser der JURABLOGS, einmal die Statistiken anzusehen, was sich denn so in Zahlen (z.B. Kriminalstatistik ) geronnen alles in den letzten Jahrzehnten der falsch verstandenen Emanzipation unter dem Einfluß einer mit Bundesverdienstkreuz ausgezecihneten Abtreibungsbefürworterin und Lügnerin ("Ich habe abgetrieben") und BILD-Werbeikone (Jede WAHRHEIT braucht eine Mutige, die sie ausspricht ...) so alles getan im Land der TruEMMA-Frauen >>>>>>>>>.

Manch einer wird sich da vielleicht verwundert die Augen reiben. (selbst wenn uns die legalen Abtreibungen schon für "Spät"Abtreibungen wie in Plauen, Darry, (."...Deutschalnnd macht die Gefriertruhen auf ..." Stuttgart, Lissendorf, Nittel, Morbach, etc. abgestumpft haben sollten ... .

Rabenmütter:
1.

"[...] zwei Drittel der Frauen, die einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, keinerlei Zahlungen, obwohl die Mehrheit der Verpflichteten zahlungsfähig wäre. Diejenigen Männer, die einen Trennungsunterhaltsanspruch haben, erhalten sogar zu 90 Prozent keinen Unterhalt.
Unterlassene Unterhaltsleistungen werden überwiegend hingenommen,
ohne dass rechtliche Schritte unternommen würden.
aus: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/5775 –
Praxis der Verfolgung von Unterhaltspflichtverletzungen im Sinne des § 170
Strafgesetzbuch


siehe auch:
PDF-Datei http://www.zimmermann-strecker.de/themen/pdf/2008_12_Unterhaltspflichtverletzung.pdf



2.

Wenn Frauen als Mütter oder in der KITA, im Kindergarten, in der Grundschule dazu (>>>>) erziehen, wäre es dann, wenn weibliche Erziehung - insbesondere von Jungs ! - eben diese Ergebnisse gebracht hat, nicht an der Zeit ihnen das Sorgerecht seitens der Familiengerichte abzunehmen?



3.

Wie frau kunstvoll sämtliche polizeiliche Interventionszahlen bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen für die alleinige Opferrolle der Frau (obwohl sie selbst nach Hellfeldzahlen zu 20 % Täterin ist) reklamiert zeigt übrigens eineRedakteuse beim noch so genannten Trierischen Volksfreund. http://maennersachementhing.wordpress.com/2010/02/18/frauen-und-gewalt-ein-vertuschungsversuch/ (Übrigens Verbreitungsgebiet=ACKERMANN-BISTUM !!! - also eine Zeitung, die sich gerade besonders qualifiziert zur Zahlendiskussion in der Debatte um Mißhandlung/Mißbrauch/GewEngSozBez geschult haben sollte.)

Schwangerschaftsabbrüche

Ergebnisse der Statistik

Im Berichtsjahr 2008 wurden in Deutschland 114 484 Schwangerschaftsabbrüche an das Statistische Bundesamt gemeldet. Das waren 2 387 Meldungen (2,0 Prozent) weniger als im Vorjahr.

41,2 Prozent der Frauen waren zum Zeitpunkt des Eingriffs verheiratet, 53,6 Prozent ledig.

72,6 Prozent der Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 15,1 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. 7,7 Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter und 4,7 Prozent minderjährig.

40,8 Prozent der Frauen hatten zum Zeitpunkt des Schwangerschaftsabbruchs noch keine Kinder geboren. Hier ist der Anteil gegenüber dem Vorjahr fast gleich geblieben. Von den Frauen über 30 Jahren entschieden sich 16,1 Prozent gegen die Schwangerschaft, obwohl sie bisher kinderlos waren. Bei den über 35-Jährigen betrug dieser Anteil noch 12,8 Prozent. Auffallende Unterschiede bestehen zwischen dem früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern (jeweils ohne Berlin – Auswertung nach dem Wohnsitz der Schwangeren). Im früheren Bundesgebiet hatten 42,5 Prozent aller Frauen, die einen Abbruch vornehmen ließen, noch keine Lebendgeburt. In den neuen Ländern lag dieser Anteil mit 32,3 Prozent wesentlich niedriger.

Mit 97,4 Prozent wurden die meisten Eingriffe nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine medizinische oder kriminologische Indikation war in 2,6 Prozent der Fälle die Begründung für den Schwangerschaftsabbruch.[...]
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Aktuell,templateId=renderPrint.psml

Auch die Ewiggestrigen von der TAZ widmen der gescheiterten Emanzipation (und die weibliche staatsfinanzierte Beschäftigungsblase platzt ja erst!) http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=a1&dig=2010%2F03%2F08%2Fa0127&cHash=86b9c50b51

Die Gesetzesinitiative unserer neuen Familie-und-Gedöns-Ministerin Dr. Schröder deutet die Richtung ja bereits an... . (USA hatte ihre Immobilienblase, Griechenland seine Staatshaushaltsfälschung und Deutschland sitzt auf einer weiblichen Beschäftigungsblase im Dienstleistungssektor (Staat und Parafisci), die auf Dauer von der männlichen, staatstragenden Realwirtschaft nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Zumal durch die Fehlerziehung (auch in diesem) und -bildung in diesem bekannt rohstoffarmen Land immer weniger vaterlose Jungs die zur Aufrechterhaltung des Systems notwenidgen MINT-Fächer studieren (können).

Update aus aktuellem Anlaß:

http://www.kbbe.de/info/missbrauch/missbrauch_durch_frauen.htm

Gefunden bei: RA Kanzeli Hoenig: "Überholte Weisheiten eines Strafverteidigers"

Sexueller Missbrauch durch Frauen

Es erscheint unfassbar: Eine Mutter missbraucht ihr eigenes Kind, quält es jahrelang. Doch keiner bemerkt etwas. Noch immer nimmt die Bevölkerung weibliche Sexualstraftäter nicht wahr. Das Thema wird tabuisiert. Doch es ist bittere Realität. Und seine Ausmaße sind viel größer, als bisher angenommen. Neuesten Untersuchungen zufolge lässt sich der Anteil von Sexualstraftäterinnen heute auf 10-15 Prozent festmachen. Die Kölner Organisation „Zartbitter“ spricht sogar von bis zu 25 Prozent weiblicher Täter.




Weibliche Täterinnen: Kommentar eines NIEMAND bei H. Borders Besprechung der Illner-Sendung:
http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=13164&page=3

www.maennerkongress2010.de


Kongress
NEUE MÄNNER - MUSS DAS SEIN?
Über den männlichen Umgang mit Gefühlen

19.-20. Februar 2010

BESTELLUNG DER KONGRESS-DVD

Von den Kongressvorträgen sind filmische Mitschnitte vorhanden,
die Sie auf DVD erwerben können. Mit nachfolgendem Formular
können Sie den DVD-Mitschnitt bei uns bestellen.




Kongress
NEUE MÄNNER - MUSS DAS SEIN?
Über den männlichen Umgang mit Gefühlen

19.-20. Februar 2010

Universität Düsseldorf, Hörsaal 3D
Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf


Zertifiziert durch die Ärztekammer Nordrhein mit 13 Punkten

DVD-Dokumentation

Presse-Reaktionen

Kongressdokumentation
(Informationen, Flyer, Abstracts, Vorträge, u.a.)

Samstag, 6. März 2010

Polizei: Pleiten, Pech und Pannen - und Phantome

Kein Einzelfall? "Phantom von Heilbronn" geclont?
Mann, was für eine Alliteration ... .
Irgendwie hat man es ja gerochen, als uns Ende Februar ein Innenminister via BILD-Zeitung (siehe unten) "anbot" nunmehr eine Datenbank VON Polizisten FÜR Polizisten ÜBER Polizisten anlegen zu lassen. Nun will die z.B. SÜDDEUTSCHE wissenm dass die Inkompetenz, die sich beim "Phantom von Heilbronn"-Fall Code: "Wattestäbchen") sogar "Methode" haben soll. Na dann. Vielleicht sollte man ja allmählich mal daran denken, die unnötigen "Überstunden" an den Vater Staat zurück zu spenden.

Minister plant DNA-Datei für Polizisten

BILD - ‎28.02.2010‎
Nach den Pannen um das „Phantom von Heilbronn“ will Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) Konsequenzen für die Ermittlungsarbeit ziehen. ...
Innenminister - Baden-Württemberg will Konsequenzen aus «Phantom»-Panne ziehen Ad-Hoc-News (Pressemitteilung)

Rech will DNA von Kriminaltechnikern speichern

BILD - ‎03.03.2010‎
Stuttgart (dpa/lsw) - Wegen der Pannen um das «Phantom von Heilbronn» erwägt Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU), DNA-Profile von ...


Falsche DNA-Proben ''Phantom''-Panne kein Einzelfall

sueddeutsche.de - ‎Vor 2 Stunden‎
Falsches DNA-Material führt die Polizei offenbar häufiger in die Irre als bislang bekannt - nicht nur beim Fall des "Phantoms von Heilbronn". ...

"Das Gedächtnis" - nicht nur für Strafrechtler

Wie es "uns" Streiche spielt, über Lückenaufbau und die Gefahr des unpräzisen Erinnerns in "Assoziationen".

Unser Gedächtnis - Superspeicher mit Tücken

Was Kindern und Jugendlichen leichtfällt, wird für ältere Menschen immer mehr zum Problem. Die Vergesslichkeit nimmt zu, Neues dazuzulernen wird immer schwerer. Warum das so ist und wie das Gedächtnis eigentlich genau funktioniert, stellt die Hirnforscher immer noch vor viele Rätsel.

Link-Tipps
BR-alpha: Geist & Gehirn

Welche erstaunlichen Dinge in unserem Kopf ablaufen, kann man in der Vortragsreihe "Geist & Gehirn" erfahren. Darin erklärt der bekannte Hirnforscher Manfred Spitzer, nach welchen Prinzipien unser Gedächtnis Erinnerungen anlegt, wie Lernen mit Schlaf und Konzentration zusammenhängt und noch viel mehr. Insgesamt über 130 Folgen enthält die Mediathek von BR-alpha, die man sich alle über das Internet ansehen kann.

http://www.br-online.de

Gedächtnis-Check

Falls Sie Gedächtnisprobleme haben oder zu haben glauben - besuchen Sie doch mal die Webseite "GedächtnisOnline". Hier wird Ihnen erklärt, wie das Gedächtnis funktioniert und was die Ursachen für ein "schlechtes Gedächtnis" sind. Außerdem können Sie auf dieser Seite auch selbst einen Gedächtnistest machen.

http://www.gedaechtnisonline.de

Literatur

Martin Korte
Wie Kinder heute lernen
Deutsche Verlags-Anstalt, München, 2009
ISBN 9783421044266
Der Neurobiologe Martin Korte beschreibt, welche Prozesse im kindlichen Gehirn beim Lernen ablaufen und gibt Tipps, wie speziell Schulkinder optimal unterstützt werden können. Eltern können die Fähigkeiten ihrer Kinder auf unterschiedliche Art und Weise fördern: Die Ratschläge reichen von angepassten Lernstrategien über die richtige Mediennutzung und Ernährung bis zur Steigerung der Motivation und dem Umgang mit falschem Ehrgeiz.

Eric Kandel
Auf der Suche nach dem Gedächtnis
Pantheon, München, 2007
ISBN 9783570550397
Der Nobelpreisträger erinnert sich an sein bewegtes Leben: die Flucht aus Wien zu Zeiten des Nationalsozialismus und seine Hinwendung zur psychologischen und neurobiologischen Forschung. Neben einer Autobiografie ist dieses Werk auch eine Erzählung über die Erforschung des Gehirns, in der Eric Kandel erstaunliche Experimente und ganz unterschiedliche Facetten des menschlichen Gedächtnisses und Geistes vorstellt. Das Buch ist auch Vorlage des gleichnamigen Dokumentarfilms, der 2009 in die Kinos gekommen ist.

Bernard Croisile (Herausgeber)
Unser Gedächtnis. Erinnern und Vergessen
Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2006
ISBN 9783534196951
Verantwortlich für diesen Band ist gleich ein ganzes französisches Ärzteteam. Großzügig illustriert beleuchtet es auf eine sehr anschauliche und verständliche Weise die erstaunlichen Eigenschaften des menschlichen Gedächtnisses. Auch abseitige Aspekte werden aufgegriffen: zum Beispiel die gemeinsamen Fähigkeiten von Schach-Großmeistern und Profi-Fußballern. Außerdem gibt es auf etwa 100 Seiten die Möglichkeit, das eigene Gedächtnis mit Übungen im Anschluss an die Lektüre zu trainieren.


PLANET WISSEN WDR - Wiederholungen


Sendetermine (Mo-Fr)

Sendetermine
Sender Uhrzeit
SWR 15:00 Uhr
WDR 15:00 Uhr
EinsPlus 17:45 Uhr
BR-alpha 21:45 Uhr

Wiederholungen

Wiederholungen
Sender Uhrzeit
SWR (Di-Sa) 05:00 Uhr
WDR (Sa) 08:00 Uhr
WDR (Mo-Mi und Fr) 08:20 Uhr
BR (Mo-Fr) 12:30 Uhr
RBB (Mo-Fr) 14:15 Uhr

http://www.planet-wissen.de/sendungen/2010/03/05_gedaechtnis.jsp

Freitag, 5. März 2010

Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis verwertbar - Beschluss v. 29. 01.2010, AZ: 10 B 11226/9.OVG Rhld.Pf

Einem PKW-Fahrer, der sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt hat, ist die Fahrerlaubnis auch dann zu entziehen, wenn ihm eine Blutprobe ohne richterliche Anordnung entnommen wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Antragsteller nahm mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr teil, obwohl er unter dem Einfluss von Cannabis stand. Dies ergab eine Blutprobe, die ohne richterliche Anordnung vorgenommen wurde. Daraufhin entzog die Straßenverkehrsbehörde ihm mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Den gegen den Sofortvollzug gestellten Eilantrag lehnte bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Blutproben, welche ohne richterliche Anordnung entnommen worden seien, könnten - anders als möglicherweise im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - im behördlichen Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis verwertet werden. Denn beide Verfahren dienten unterschiedlichen Zwecken: Im Strafprozess werde nachträglich kriminelles Unrecht geahndet. Demgegenüber diene die Entziehung der Fahrerlaubnis der vorsorglichen Abwehr von Gefahren, die anderen Verkehrsteilnehmern durch nachweislich ungeeignete Fahrzeugführer drohten. Dieser Gefahr müsse auch dann begegnet werden, wenn das Ergebnis der Blutprobe nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhe.


Beschluss vom 29. Januar 2010, Aktenzeichen: 10 B 11226/09.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis verwertbar
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 13/2010

Enthüllung: Falsche Anschuldigungen - Falsche Preise


Noch so eine gespenstige "Diskussion" (siehe vorherigen Blogbeitrag bzw. die bayerische mal wieder merk-würdige Pressemitteilung): Angesichts der in den Kommentaren bei Strafverfahren in Koblenz und anderswo -

HH hat gesagt…

...leider häufige Taktik um sich vermeintlich Vorteil zu verschaffen, wenn der Gegner angeschlagen ist. Der muß sich dann
"on Top" kämpfen. Kostet nur Zeit, Kraft, Nerven und macht nicht wirklich Spaß. Ebenso gern genommen, die standardmäßigen Mißbrauchs- und Gewaltvorwürfe.
4. März 2010 17:16


Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

05 März 2010
Für blauäugige Staatsanwälte und Richter
Immer wieder gern gehört, immer wieder gern genommen: Die Zeugin hat sich in mehreren Vernehmungen insbesondere das Kerngeschehen betreffend nicht in Widersprüche verwickelt, sie zeigte keine überzogene Belastungstendenz und zeigte, wenn man sie persönlich beobachten konnte, eine nachvollziehbare Betroffenheit, die nicht gespielt sein konnte. Bla, bla, bla.[...]


Dennisheinemeyer:

Anzeige wegen sexueller Nötigung



Nachdem gegen einen Mandanten Anzeige wegen sexueller Nötigung gestellt worden war, stellten sich nach Akteneinsicht doch einige Fragen.

und PREISEN von 2500 EUR + Therapie + Bewährung

oder wie (auch) hier

http://www.badische-zeitung.de/lokales/lokalausgaben/freiburg/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html


nur 800 EURO für vorsätzliche EXISTENZZERSTÖRUNG, sollte man sich über die Selbstblockierung von Polizei und Justiz (STA) nicht mehr wundern. Eher darüber, dass nicht noch mehr entrechtete Männer (siehe FOCUS 41/2009 - TITELSTORY) in Suizid bzw. Selbstjustiz getrieben wurden/werden.

Umgekehrt - bei Gewalt gegen Männer - gibt es ebnfalls offensichtlich ein gendergetriebenes Ungleichgewicht, das mit der EMKR und unserer Verfassung (Art. 3) nichts zu tun hat.


http://maennersachementhing.wordpress.com/2010/02/18/frauen-und-gewalt-ein-vertuschungsversuch/


Gewalt: Flucht vor der eigenen Frau

In einem Hof in Ketzin finden misshandelte Männer Schutz und Beratung

KETZIN - „Wenn du dich trennst, mach ich dir das Leben zur Hölle.“ Diese Worte bekam Dieter D. (Name geändert) von seiner Frau an den Kopf geworfen, als er die Scheidung ankündigte. Krankhaft eifersüchtig sei sie gewesen, sagt Dieter D. Sie telefonierte ihrem Gatten ständig hinterher, kratzte und trat ihn, während sie ihm unterstellte, fremdgegangen zu sein.[...]

„Ein Bewohner neulich war ein 27-jähriger Mann, der von seiner Freundin blutig geschlagen wurde. Als er zur Polizei ging, haben die Beamten ihn nur ausgelacht. Das „Männerhaus“ sei der letzte Zufluchtsort für den Geschlagenen gewesen.

03032010



Keine Gewalt gegen Polizei - Prävention wäre wohl besser

Unsere tägliche Merk-Pressemitteilung gib uns auch heute.... Wer erklärt's ihr? Das mit GoogleStreetView (gestern PM) hat sie ja auch schon nicht verstanden... .
Wenn die Kinder schon keinen Respekt mehr vor den Vätern haben (durch falsche Familiengerichtsentschediungen bundesweit seit zwei Generationen) und fast nur noch von Frauen alleinerziehend, in der KITA und/oder KIGA, in der Grundschule etc.) zum unbestimmten und unbestimmbaren Vater-Hass verzogen (PAS=Parental Alienation Syndrom!) werden, was soll denn da noch für ein Respekt für die Vertreter von Vater Staat überbleiben?
Da sie offensichtlich den Männerkongress 2010 in Düsseldorf (u.a. über die vaterlose Gesellschaft) verpe...aßt hat, sollte sie sich vielleicht mal die DVD für 20 EURONEN besorgen (lassen) ... Vielleicht klappt's ja dann bald auch mit dem Schutz DER Polizei vor Gewalttaten.

Offensichtlich haben doch wohl seit zwei Generationen die hochwohlgelobten Muttis und professionellen Kidnerbetreuer versagt. Die entrechteten Väter können esj a - mangels Einfluss und Umgangs- bzw. Sorgerecht - schlecht gewesen sein ....

Dem Kollegen Bamberger (Rheinland-Pfalz) geht's auch nicht besser:
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2010/02/mufasa-darth-vader-marlin-der-vermisste.html



"Bundesratsinitiative für schärfere Strafen zum Schutz von Polizisten - Bayerns Justizminsterin Merk: "Die Länder müssen ein deutliches Stopp-Signal gegen die zunehmende Gewalt setzen!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat sich heute im Bundesrat für schärfere Strafregelungen bei Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte ausgesprochen. Merk: "Der drastische Anstieg der Angriffe gegen Polizisten und die immer neuen Rekordstände bei den so genannten Widerstandshandlungen sind eine Herausforderung für den Rechtsstaat. Besonders erschreckend ist auch, dass die Schraube der Eskalation immer weiter gedreht wird. Wo früher geschimpft oder vielleicht mal versucht wurde, mit Gewalt zu entkommen, werden heute immer häufiger Waffen und andere gefährliche Gegenstände gegen unsere Polizistinnen und Polizisten eingesetzt."

Merk betont: "Selbstverständliche verfolgen unsere Staatsanwälte dieses Tun konsequent und mit aller Härte. Dennoch: die Hemmschwelle der Täter sinkt immer weiter. Wenn wir die Spirale der Gewalt stoppen wollen, müssen wir entschlossen handeln - gerade auch zum Schutz derjenigen, die sich tagtäglich für die Sicherheit auf unseren Straßen und die Durchsetzung des Rechts einsetzen."

Bayern unterstützt daher als Mitantragsteller einen von Sachsen vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem das Strafmaß im Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verschärft werden soll.

Der Gesetzentwurf zielt auf zwei Punkte: zum einen die Erhöhung des Höchstmaßes der Freiheitsstrafe für das Grunddelikt des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte von 2 auf 3 Jahre. Merk: "Eine Anhebung des Strafrahmens halte ich für zwingend erforderlich und längst überfällig. Im Strafgesetzbuch müssen wir ein deutliches Signal für die Polizistinnen und Polizisten setzen, die tagtäglichfür unsere Sicherheit im Einsatz sind und immer öfter dabei Leib und Leben riskieren müssen."

Zum anderen benennt das Gesetz derzeit nur die Tatbegehung mittels einer Waffe ausdrücklich als besonders schweren Fall. Merk: "Der Entwurf enthält ein zweites wichtiges Signal: auch der Einsatz anderer gefährlicher Gegenstände, wie z.B. schwere Steine, Glasflaschen und Eisenstangen ist mit aller Härte zu ahnden."

Merk: "Der Gesetzentwurf ist ein guter und wichtiger erster Schritt. Denn damit setzen wir ein klares Stopp-Zeichen gegen die eskalierende Gewalt. Es geht doch darum: Was ist uns unsere Polizei eigentlich wert? Frauen und Männer, die unseren Rechtsstaat verteidigen und für dessen Durchsetzungsfähigkeit stehen. Wer einen Polizeibeamten angreift, sich ihm gewalttätig widersetzt, greift den Rechtssaat und damit uns alle an. Halten wir dann maximal 3 Jahre Freiheitsstrafe wirklich für angemessen? Dieser Diskussion müssen wir uns stellen. Der Strafrahmen insgesamt gehört auf den Prüfstand. Und wir sollten selbstbewusst genug sein, ein deutliches Zeichen zu setzen!"



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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Gewalt gegen Polizei (PM 34/10 vom 05.03.10)

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Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München - Postanschrift: 80097 München
Pressesprecher: Anton E. Winkler Oberstaatsanwalt
Stellvertreter: Stefan Heilmann
Stellvertreterin: Dr. Stefanie Ruhwinkel
Tel: 089/5597-31 11 - Fax: 089/5597-23 32
E-Mail: presse@stmjv.bayern.de, Internet: www.justiz.bayern.de
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Donnerstag, 4. März 2010

Agenda: Wie Juristen die Finanzkrise aufarbeiten

Moralisch stehen die Schuldigen der Finanzkrise längst fest - doch die juristische Aufarbeitung beginnt gerade erst. Überall suchen Strafverfolger und Politiker nach der Schuldigen. Ein Besuch bei den Aufklärern des Jahrhundertskandals. mehr

Merk(el) kapituliert vor Google Street View


A Street(View)car named desire(=Begehrlichkeit) .... Endstation ????


Während Bundesverbraucherministerin Aigner (CSU) noch vor wenigen vor Google StreetView Tagen warnte,


"Millionenfache Verletzung der Privatsphäre"


warnte ihre Funktionskollegin von der gleichen Partei auf Landesebene nun vor übertriebener Panikmache, offensichtlich mal wieder ohne zu wissen, wovon sie da genau aber entspannt spricht. Auch die Bundeskanzlerin erkennt weder den "Streisand-Effekt at its best" nicht, der sich für denjenigen ergibt, der sich nach dieser verqueren Logik gegen den Eingriff in seine Rechte erst durch Widerspruch Recht verschaffen können soll. Das funktioniert ja jetzt schon offensichtlich nach der Brachial-Methode mit der Google Bücher ungefragt digitaliserte und die armen Verlage hinterherhecheln durften ... .


Vielleicht sollten (Merk(el) einfach mal die gelben Seiten aufschlagen - und jemanden anrufen, der sich damit auskennt. Oder gleich jemand mit einer roten Robe anrufen (ehe es wieder andere tun) und/oder ansimsen.

"Wachsende Kritik am Internetriesen: Auf Google mit Gebrüll

Mit der Macht des Suchmaschinenkonzerns Google wächst auch die Kritik. Immer mehr Menschen und Firmen wehren sich gegen die Datenkrake aus den USA. Eine Übersicht über wichtige Anti-Google-Klagen.

Zum Beitrag:
http://www.stern.de/digital/online/wachsende-kritik-am-internetriesen-auf-google-mit-gebruell-1548217.html#utm_source=standard&utm_medium=rss-feed&utm_campaign=alle

Angriffe und Kritik

Auf Google mit Gebrüll!

Eigentlich ist Google ungeheuer beliebt - als Suchmaschine. Doch es gibt immer mehr Menschen und Firmen, die das US-Unternehmen ablehnen, hassen, verklagen. FTD.de zeigt Beispiele. von Annette Berger
Mit teilweise 90 Prozent Marktanteil beherrscht Google Internetsuche und Suchmaschinenwerbung in vielen Ländern weltweit, mit Ausnahme Asiens. Weit abgeschlagen sind Microsoft und Yahoo.
Doch der Suchmaschine reicht ihre Macht nicht. Sie arbeitet an vielen Diensten, die Menschen Angst machen. Mit einer ungeheuren Datensammlung ist Google in der Lage, Persönlichkeitsprofile zu erstellen.
Hier ein Überblick über Kritiker und Neider des Konzerns - und den Ärger, den sie dem erfinderischen Management machen.
Lange waren Apple und Google die dicksten Freunde. Als Großabnehmer von Laptops dürfte Google der größte Unternehmenskunde von Apple sein. Und auf Apple-Produkten wie dem Betriebssystem Mac OS X und dem iPhone sind Suchdienste von Google voreingestellt. Doch mit der Patentklage von Apple gegen den taiwanesischen Handy-Produzenten HTC hat sich das Verhältnis abgekühlt.
Auf den ersten Blick haben die Klage von Apple vor einem US-Bezirksgericht in Delaware und die Beschwerde vor der Internationalen Handelskommission (ITC) gegen HTC nichts mit Google zu tun. Doch bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass Apple sich vor allem gegen das Handy-Betriebssystem Android wendet, das maßgeblich von Google entwickelt wurde.
HTC ist weltweit der wichtigste Hersteller von Android-Smartphones. Das Unternehmen bringt Telefone unter der eigenen Marke in die Läden, produziert aber auch das Google-Smartphone Nexus One, das von dem Suchmaschinen-Konzern direkt über das Internet vertrieben wird.
Apple wirft nun HTC vor, mit seinen Produkten gegen 20 Patente verstoßen zu haben. Eine Kernfunktion, um die es dabei geht, heißt "Multitouch", mit der man beispielsweise mit zwei Fingern auf dem Display in ein Dokument hineinzuzoomen kann. Noch heute unterscheidet sich das iPhone von den meisten Wettbewerbern durch die "Multitouch"-Funktionalität. Doch im Februar schaltete Google eine Funktion frei, die der "Multitouch"-Methode von Apple quasi entspricht.
Von HTC bis Nexus One Telefonieren mit Google
Im Kampf gegen Google scheut Apple nun den Frontalangriff und sucht sich einen auf den ersten Blick schwächeren Gegner aus. HTC ist zwar einer der erfolgreichsten Smartphone-Hersteller der Welt, verfügt allerdings nicht über die enormen finanziellen Mittel von Apple oder Google.
Doch ob Apple den Kampf gewinnt, ist völlig offen. Denn auch die Gegenseite verfügt über ein prall gefülltes Patentportfolio, so dass am Ende auch ein Kompromiss stehen könnte.[FTD]

Ungeklärt bleibt natürlich auch die Frage, was z.B. nach Umzügen passiert, wenn der Vormieter bzw. Voreigentümer nicht widersprochen hat. Das Bild offensichtlich schon im Internet war oder noch ist. Gar nicht auszudenken, was passiert, wenn der/die Vorgänger gar Gartenzwerge im Vorgarten hatte (siehe Urteil Hamburg - Es kann nicht Aufgabe der Gerichte sein, in dieser vorwiegend ästhetischen Kontroverse ein Urteil zu fällen [...]. Vielmehr ist entscheidend, daß die umstrittene Aufstellung der Gartenzwerge bei nicht wenigen Menschen den bezeichneten Anstoß erregt und deshalb letztlich zu einer nicht ganz unerheblichen Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage geeignet ist. [Quelle: OLG Hamburg, NJW 1988, 2052 (2052f.)] oder hier:) und sich solch schauerliche Geschichten dann auf OFFENER WELTBÜHNE abspielen - während in Afrika die Kinder verhungern und/oder verdursten ....

Es ging um eine Markise, die zu weit über das Grundstück ragte ...
paid Kleinkrieg im Vorgarten
Von Ralf Nehmzow 29. April 2009, 00:00 Uhr

Anklage wegen eines Faustschlags: Wohnungseigentümer vor dem Amtsgericht - Verfahren eingestellt.


(Freie Fahrt für Google über wrecked streets and bridges bei denen am Ende des Jahres die aktuellen Frostschäden wegen kommunaler Geldnot noch nicht beseitigt sind ???????? - Wie steht dann DEUTSCHLAND an sich vor der globalen Dorf-Öffentlichkeit da?)

Streit über „Street View“: Merkel will freie Fahrt für Google

Bundeskanzlerin Merkel will Googles „Street View“ in Deutschland nicht einschränken. Wer einen Eingriff in seine Privatsphäre befürchte, könne widersprechen, sagte Merkel. Verbraucherschutzministerin Aigner hatte engere gesetzliche Grenzen für Google verlangt.

Zum Beitrag:
http://www.faz.net/s/RubCC801D08D34145F4A46F9638F4147CFF/Doc~E4566243E88FD41C6B4E9E978A36AFAF6~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Google Street View (PM 33/10 vom 04.03.10)

Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert Versachlichung der Diskussion um Google Street View



Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk mahnt in der Auseinandersetzung um Google Street View mehr Gelassenheit an: "Wir sollten die Diskussion versachlichen! Es ist völlig klar, dass man über den erforderlichen Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger reden muss. Es besteht aber überhaupt kein Anlass zu übertriebener Panikmache."

Die Darstellung von Straßenzügen mit Gebäuden und Grundstücken dürfe nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur dergestalt erfolgen, dass keine individuellen Informationen über Personen, wie Gesichter, Kfz-Kennzeichen und Hausnummern, erkennbar seien, so Merk. Das habe Google zugesichert. Betroffene könnten auch verlangen, dass eine Abbildung ihres Hauses oder ihrer Wohnung gelöscht werde. Google habe darüber hinaus zugesagt, dass Daten derjenigen, die bei dem Unternehmen Widerspruch einlegten, auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht würden. Außerdem habe Google eine umfassende Dokumentation des Ablaufs des Widerspruchsverfahrens von der Einlegung bis hin zur Löschung sowie eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Rohdaten zugesichert. "Damit wurde doch schon viel für den Datenschutz erreicht. Die Einhaltung dieser Zusagen wird allerdings genau zu beobachten und zu kontrollieren sein," so Merk.

Ausführlichere Informationen zum Thema und Hinweise, wie Bürgerinnen und Bürger erreichen können, dass bestimmte Aufnahmen unkenntlich gemacht werden, gibt es im Verbraucherinformationssystem Bayern unter http://www.vis.bayern.de/daten_medien/medien/streetview.htm.



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Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München - Postanschrift: 80097 München
Pressesprecher: Anton E. Winkler Oberstaatsanwalt
Stellvertreter: Stefan Heilmann
Stellvertreterin: Dr. Stefanie Ruhwinkel
Tel: 089/5597-31 11 - Fax: 089/5597-23 32
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Insh'allah - "It's a cultural thing."

"Alles hat seine Zeit."
Prediger 3,1-8


Vielleicht ist es gerade jetzt an der Zeit mit (unserer Dauerempfehlung für Staatsanwälte und Börsenneu- wie -altlingen ) Nassim Nicolas Talebs "Der schwarze Schwan" unterm Arm in die VAE auszuwandern und den Wüstensöhnen Hochwasserversicherungen (ein Milliardenmarkt?) zu verkaufen.
In Zeiten, in denen Griechen Staatshaushalte türken (Was sollen nur die Türken tun, wenn sie in die in die EU und den EURO wollen?), Bischöfinnen in der Fastenzeit Alkohol trinken und Auto fahren, Wilders Holland und die minarettlose Schweiz immer näher zusammenrücken, dass kein Papier geschweige denn ein Multi-Kulti-Deutschland dazwischenpaßt (schrumpft eh -5% Geburten + Auswanderung!!! - Raumohne Volk ...), Algerien Ende letzten Jahres die westliche Woche einführt, Marokko gleich komplett frauenrechtlich und touristentechnisch verwestlicht, sich aber gleichzeitig noch für islamisch hält, kurzum die unwahrscheinlichen Ereignisse immer wahrscheinlicher zu werden scheinen, gilt es vielleicht gerade jetzt den VAE nach dem Fall der nach dem Hochmut kam, den Rest zu geben: VERSICHERUNGEN. (Während man umgekehrt doch gerade versuchtden (deutschen) europäischen Markt zum shariakonformen Islamic Banking/Financing zu bekehren.)

Insh(a) allah

Residents lose millions in UAE floods

Mar 03, 2010 at 15:51

Insurers said the majority of UAE homeowners and businesses do not take out insurance, while basic motor insurance does not cover flood damage in a desert country where it rarely rains.

“The majority of homes and businesses in the UAE do not have any insurance. It is a cultural thing,” said Ralph Kabban, business development manager at United Insurance Brokers.

He said the percentage of people with home insurance is “much lower than most of the developed markets”.[...]
Only around 5 percent of the 4.7 million people living in the UAE have home insurance, according to industry estimates.[...]
“People take policies that cover accidents, but unfortunately they do not buy policies that cover natural disasters,” Vazayil said.[...]
Overall damage could come to between $10 million and $20 million, said one insurance broker, who wished to remain anonymous. [...]




Alle Schwäne sind weiß - davon waren die Europäer bis ins 17. Jahrhundert überzeugt. Dann wurde Australien entdeckt. Dort gibt es schwarze Schwäne - was keiner für möglich gehalten hatte, war auf einmal Realität.

In seinem Bestseller zeigt Nassim Taleb: Extrem unwahrscheinliche Ereignisse - "Schwarze Schwäne" - gibt es viel häufiger, als wir denken. Und wir unterschätzen systematisch ihre gewaltigen Folgen.

Der erstaunliche Erfolg von Google ist ein Schwarzer Schwan, die Terrorattacken vom 11. September 2001 und globale Finanzkrisen ebenso, aber auch der Siegeszug des Internets: Wer hätte damit allen Ernstes vorher gerechnet?

Das Problem ist: Wir denken in schlüssigen Geschichten, verknüpfen Fakten zu einem stimmigen Bild, nehmen die Vergangenheit als Modell für die Zukunft. So schaffen wir uns eine Welt, in der wir uns zurechtfinden. Aber die Wirklichkeit ist anders: chaotisch, überraschend, unberechenbar.

Die Folge: Börsengurus, die mit ihren Prognosen krass danebenliegen, und Risikomanager von Banken und Versicherungen, die hilflos mit den Achseln zucken, wenn wirklich etwas Unvorhergesehenes passiert. Wer weiß, dass es Schwarze Schwäne gibt, vertraut keinem Experten mehr.

Nassim Taleb gilt als "Hauptdissident der Wall Street". Seine brillante Analyse öffnet die Augen für das, was eigentlich nie passieren dürfte - und was doch ständig geschieht.

Mittwoch, 3. März 2010

Staatsanwaltschaft Mainz: "Ermittlungskomplex gegen den ehemaligen Geschäftsführer der CDU-Fraktion Markus Hebgen" - Michael Billen nur dicke Backen

Hier: Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Herbert Jullien wegen Untreue im Zusammenhang mit einem angeblichen Barbesuch in Berlin

Im Rahmen des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens hatte der ehemalige Geschäftsführer der CDU-Fraktion Hebgen angegeben, er habe eine Rechnung über 2.900 Euro aus Anlass eines Besuch des Berliner Nachtclubs „Rascona” auf Vorschlag des ihn begleitenden damaligen parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Fraktion Herbert Jullien mit der Kreditkarte der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz bezahlt.

Der Beschuldigte Julien hat den in Rede stehenden Barbesuch bestritten. Auch die Vernehmungen weiteren von Markus Hebgen benannten Zeugen, die nach dessen Angabe mit ihm und dem Beschuldigten zwar die Bar zwar besucht, aber von dem Vorschlag, mit der Fraktionskreditkarte zu bezahlen, keine Kenntnis hatten, führten zu keinem Tatnachweis. Sämtliche Zeugen bekundeten ebenfalls, die Bar „Rascona” nicht besucht zu haben.

Auch der Abgeordnete Billen, der Presseberichten zufolge über Informationen zu dem Barbesuch verfügt haben soll, hat angegeben, keine sachdienlichen Angaben machen [zu] können.

Das Verfahren war daher einzustellen, da allein mit der Aussage von Markus Hebgen ein Tatnachweis gegen Herbert Jullien nicht zu führen ist

Staatsanwaltschaft Mainz

Moderne Justiz? - "Aus der Justiz für die Justiz: Experten stellen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Justiz vor"

Noch weiter? Wieweit soll es denn noch gehen? Da kann es einem aber Angst und Bange werden. Und die Geschwindigkeit?!?!?!? Irgendwie irritierend .... . Hauptsache es führt zu weniger Verfassungsgerichtsklagen, gell?!?!?

"Aus der Justiz für die Justiz: Experten stellen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Justiz vor
"


Eine von der bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merk ins Leben gerufene Expertengruppe "Moderne Justiz" hat heute in München ihren Abschlussbericht vorgestellt und der Ministerin übergeben. Merk bezeichnete die Ergebnisse als wichtige Anregung für eine Weiterentwicklung der Justiz in Bayern. Merk: „Es ist mir ein großes Anliegen, die bewährten Stärken der bayerischen Justiz zu erhalten. Gleichzeitig müssen wir ständig daran arbeiten, den geänderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden und die Justiz weiter zu verbessern. Eine enge Abstimmung mit den Justizbediensteten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist dabei ganz wichtig! Ich finde es klasse, dass die aus bewährten Praktikern bestehende Expertengruppe so viele Ideen zusammengestellt hat!“

Merk hatte im Frühjahr 2009 eine Expertengruppe „Moderne Justiz“ initiiert, bestehend aus bayerischen Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern. Diese Gruppe sollte Vorschläge erarbeiten, wie die Arbeit der Justiz in Bayern weiter optimiert und an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden kann. In ihrem Abschlussbericht schlägt die Expertengruppe einerseits organisatorische Maßnahmen vor wie zum Beispiel die Einrichtung von Intranetforen zum Wissensaustausch der Beschäftigten oder den Aufbau von Servicecentern bei Justizbehörden. Der Bericht enthält andererseits aber auch Vorschläge zur optimalen Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Justizbedienstete, zur Stärkung der aktiven Öffentlichkeitsarbeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie rechtspolitische Anregungen, zum Beispiel im Bereich des Jugendstrafrechts.

Beispiel: Um angesichts der hohen Personalfluktuation in der Justiz den Erhalt und die Weitergabe von Wissen und praktischen Erfahrungen zu gewährleisten, schlägt die Expertengruppe den Ausbau sog. „Patenmodelle“ vor, bei denen Führungskräften in den ersten Monaten ihrer Tätigkeit ein gleichrangiger Kollege zum Meinungsaustausch an die Seite gestellt wird. Zudem befürwortet die Expertengruppe die Einrichtung eines „Tutorenmodells“ für Berufsanfänger, die freiwillige Einbeziehung ausgeschiedener Mitarbeiter in die Wissensvermittlung (z.B. als Dozenten oder themenbezogene Ansprechpartner), eine bessere Honorierung der Bereitschaft zur Wissensvermittlung bei Beurteilungen und Leistungsprämien sowie die bessere Information von beurlaubten Bediensteten über Veränderungen in den Behörden. Daneben sollen Intranetforen und E-Mail-Netzwerke für Fachfragen den regelmäßigen Wissensaustausch erleichtern.

Merk: „Die Vorschläge der Experten sind wichtige Anstöße zur Weiterentwicklung der Justiz. Welche Vorschläge wir konkret umsetzen können, wird mein Haus nach einer Beteiligung der Gerichte und Staatsanwaltschaften prüfen. Dabei ist klar: Die ständige Überprüfung und Weiterentwicklung der Arbeit der Justiz zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger ist eine Daueraufgabe. Dabei ziehen alle Justizbediensteten und ich an einem Strang.“

[?????????????????????Wohlgemerkt STRANG nicht Strick!]

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Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München - Postanschrift: 80097 München
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Stellvertreter: Stefan Heilmann
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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Expertengruppe Moderne Justiz (PM 32/10 vom 03.03.10)

Dienstag, 2. März 2010

BVERGE: Bezeichnung als "Dummschwätzer" nicht zwingend eine Beleidigung Beschluss vom 5. Dezember 2008 – 1 BvR 1318/07 –

Wer erklärt es Ihnen? Irgendetwas scheinen da in der letzten Zeit einige Leute wie Dr. Guido Westerwelle, Dr. Thilo Sarrazin und Wolfgang Clement falsch verstanden zu haben. Die Freigabe des Wortes "Dummschwätzer" als allgemeine Bezeichnung in hitziger politischer Auseinandersetzung bedeutet NICHT, dass das BVERG es zu einer Ehrenbezeichnung erhoben habe oder gar zu einem Wettbewerb um die Bezeichnung "Dummschwätzer" oder "Ober-Dummschwätzer" aufgerufen habe... .

Daher hier nochmal der Verweis mit der ausdrücklichen Bitte um Mäßigung. Danke.. - von jemand, die sich täglich bei der Körperpflege mit Eiswürfeln reinigt und sich von Leuten, die sich mit fließendem (ob kalt, lauwarm oder warm) Wasser duschen oder öfter mal zu heiß baden ohnehin nichts sagen läßt.

Streit um Hartz IV Guidos Geschwätz

01.03.2010, 17:062010-03-01T17:06:00 CEST+0100

Von T. Öchsner

Guido Westerwelle gibt sich als Kämpfer für Gerechtigkeit, wenn er verlangt: Wer arbeitet, muss mehr haben, als der, der nicht arbeitet. Neue Zahlen belegen: Der FDP-Chef fordert, was längst Realität ist. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/513/504722/text/


"Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 110/2008 vom 30. Dezember 2008

Beschluss vom 5. Dezember 2008 – 1 BvR 1318/07 –

Bezeichnung als "Dummschwätzer" nicht zwingend eine Beleidigung


Der Beschwerdeführer ist Stadtratsmitglied. Während einer Rede zur kommunalen Integrationspolitik erwähnte er, dass er selbst früher in einem bestimmten Stadtteil das Gymnasium besucht habe. Diese Ausführungen unterbrach ein anderes Ratsmitglied durch einen Zwischenruf, der nach der bestrittenen Darstellung des Beschwerdeführer folgenden Inhalt hatte: "Der war auf einer Schule? - Das kann ich gar nicht glauben!". In Erwiderung hierauf bezeichnete der Beschwerdeführer den Zeugen als "Dummschwätzer". Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 60 €. Die Revision des Beschwerdeführers blieb erfolglos.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die Entscheidungen der Gerichte wegen der Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) auf. Weder der Bedeutungsgehalt der Äußerung des Beschwerdeführers noch der vom Amtsgericht festgestellte Kontext tragen die Annahme einer der Abwägung entzogenen Schmähung des Zeugen. Der Anlass und Zusammenhang der Äußerung sind im Urteil nicht berücksichtigt worden, so dass nicht festgestellt werden kann, ob es sich bei dem vom Beschwerdeführer verwendeten Begriffs des
"Dummschwätzers" um eine sog. "Schmähkritik" handelt, bei der die Diffamierung des Zeugen im Vordergrund stand oder ob die Äußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt war. Nur dann, wenn eine solche Äußerung nicht mehr der Auseinandersetzung in der Sache dient, hat sie als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzustehen.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:


Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass das Amtsgericht die Bezeichnung des Zeugen als "Dummschwätzer" als ein ehrverletzendes Werturteil eingeordnet hat. Zu Unrecht hat es aber die Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Zeugen und dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers nicht vorgenommen. Von dieser kann unabhängig von ihrem konkreten Zusammenhang nur bei einer Äußerung abgesehen werden, die stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden muss, wie dies möglicherweise bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter - etwa aus der Fäkalsprache- der Fall sein kann.
Für eine solche Konstellation ergeben sich nach den Feststellungen des Amtsgerichts jedoch keine Anhaltspunkte. Es handelt sich zwar um eine ehrverletzende Äußerung, nicht aber um eine solche, die ihrem Bedeutungsgehalt nach unabhängig vom Verwendungskontext die bezeichnete Person stets als ganze herabsetzt, ihr also ihren personalen Wert insgesamt abspricht und sie so vom Prozess der freien Kommunikation ausschließt. Vielmehr knüpft der Begriff seiner Bedeutung nach an ein Verhalten des Betroffenen an, nämlich dessen verbale Äußerungen. Dies schließt es zwar nicht von vornherein aus, in der Beschimpfung eines anderen als "Dummschwätzer" im Einzelfall gleichwohl eine Schmähkritik zu sehen, etwa wenn ohne sachlichen Anlass ausgedrückt werden soll, dass es sich bei dem Betroffenen um einen Menschen handele, der ausschließlich Dummheiten zu äußern in der Lage sei und daher als Teilnehmer an einer sachlichen verbalen Auseinandersetzung von vornherein ausscheide. Anders liegt der Fall aber, wenn sich das Schimpfwort nur als die sprachlich pointierte Bewertung im Kontext einer bestimmten Aussage des Betroffenen darstellt, wenn also der Gemeinte als "Dummschwätzer" tituliert wird, weil er nach Auffassung des Äußernden (im Rahmen einer Sachauseinandersetzung) dumme Aussagen getroffen hat. Welche der beiden Verwendungsweisen vorliegt, hängt aber gerade von den Umständen des Einzelfalles ab. Dazu hat das Amtsgericht hier keine Feststellungen in ausreichendem Umfang getroffen. Der Verwerfungsbeschluss des Oberlandesgerichts teilt diese
Fehlerhaftigkeit des amtsgerichtlichen Urteils, weil er keine eigenständige Begründung enthält. "

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-110.html

0900 - Telefonate: Zustimmung zur Kündigung von Personalratsmitglied - 5 K 1390/09.MZ, Urteil vom 02.02.2010

Da standen die Sterne aber besonders schlecht ...

"Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz hat die vom zuständigen Personalrat verweigerte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Personalratsmitglieds, welches in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900 – Telefonnummern angerufen hat, ersetzt.Das Personalratsmitglied war im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben berechtigt, die rechnerische und sachliche Richtigkeit von Rechnungen festzustellen. Über mehrere Monate verteilt führte es von Telefonapparaten anderer Bediensteter während deren Abwesenheit Telefonate mit Astro-Hotlines, Kartenlegern und ähnlichen Diensten mit 0900 – Zielnummern. Zur teilweisen Begleichung der Telefonkosten von mehr als 1.500,00 € nahm das Personalratsmitglied eine Zahlungsanweisung zu Lasten der Beschäftigungsbehörde vor.

Der Personalrat verweigerte die vom Dienststellenleiter beantragte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung unter anderem mit dem Hinweis, dass sein Mitglied wegen privater Schicksalsschläge und Belastungen überfordert gewesen sei und deshalb Zuspruch bei den Service-Hotlines gesucht habe.

Daraufhin hat der Dienststellenleiter beim Verwaltungsgericht beantragt, die verweigerte Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Personalratsmitglied machte geltend, dass es infolge seiner Schicksalsschläge psychische Probleme habe. Die Telefonate seien untaugliche Selbsttherapieversuche gewesen.

Die Richter der 5. Kammer haben die Zustimmung zur Kündigung ersetzt. Dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zumutbar, nachdem das Personalratsmitglied über einen langen Zeitraum arbeitsvertragswidrig und zu seinem finanziellen Nachteil gehandelt habe. Insbesondere dass das Personalratsmitglied von seiner funktionsbedingten Möglichkeit, öffentliche Gelder zu veruntreuen, Gebrauch gemacht habe, habe das Vertrauensverhältnis des Arbeitsgebers zu ihm vollständig zerstört. Das Personalratsmitglied sei trotz der geltend gemachten psychischen Ausnahmesituation in der Lage gewesen, sein Verhalten zielstrebig zu steuern und zu verschleiern. Anhaltspunkte dafür, dass es zwanghaft auf die Nutzung der Diensttelefone angewiesen gewesen sei, bestünden nicht.

5 K 1390/09.MZ, Urteil vom 02.02.2010

0900 - Telefonate: Zustimmung zur Kündigung von Personalratsmitglied
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz

Im Internet finden Sie die Pressemitteilungen und Terminshinweise des Verwaltungsgerichts Mainz unter der Adresse www.VGMZ.justiz.rlp.de. Für den laufenden Bezug von Pressemitteilungen steht Ihnen ein Newsmailer unter der Adresse www.justiz.rlp.de , sodann unter Aktuelles zur Verfügung.

Verwaltungsgericht Mainz"

Mittwoch, 24. Februar 2010

Wir sind Bischöfin! - Autofasten mit Margot Käßmann

Mal ehrlich?!?!? Sind wir nicht alle ein bisschen Margot ("die Perle" - siehe unten)? - Wenn sie jetzt nur nochmal richtig auf die Tube drückt und den Lappen schon mal vorzeitig persönlich abgibt, dann lassen wir uns auch davon überzeugen, dass es sich um eigentlich um Autofasten (Machen viele Katholiken schon seit Jahr und Tag: an Karneval Führerschein abgeben, den Nachbarn ab Aschermittwoch beeindrucken: "Ich mache Autofasten!") handelt.

(Dass sich ausgerechnet der Alkoholsachverständige der CSU Beckstein "zwei Moas Bier" (siehe unten) schützend zu Wort meldet, war irgendwie sowieo klar, oder?)

Dann kann sie sich an Pfingsten, wenn der Heilige Geist mal wieder über uns alle kommt, mit Guido Westerschwallo (wegen Vortrag bei Liechtensteiner Bank), Arbeiterführer und in christlicher Personalunion Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und Tiger Woods (wegen notwendigem 2. Anlauf) im Büßerhemd in PHOENIX (schon wegen der Asche!) vor die laufenden Kameras stellen (Die Werbeblöcke zwischen den einzelnen Verzeiht-mir-doch-alle-Vorträgen werden verkauft. Der Erlös geht nach Haiti.).

Wir warten... .

Heikle Nebeneinkünfte

Westerwelle kassierte Honorar von Liechtensteiner Bank


Guido Westerwelle hat die Nebeneinkünfte ordnungsgemäß deklariert: 35 Vorträge für Firmen und Verbände, juristisch alles einwandfrei. Politisch brisant sind solche Jobs aber doch - wenn es sich beim Auftraggeber um eine Liechtensteiner Bank handelt, bei der deutsches Schwarzgeld versteckt wurde.
[...]
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,679617,00.html


als Name aus dem Lateinischen ins Deutsche übernommen im Mittelalter verbreitet durch den Namen der hl. Margarete von Antiochia (3./4. Jh.) das griechische Wort 'margarites' stammt vielleicht ursprünglich aus dem Persischen mit der Bedeutung 'Kind des Lichts' (gemäss der Vorstellung der Perle als Tautropfe, der durch Mondlicht verändert wurde)
Quelle: http://www.vorname.com/name,Margot.html

Alkohol am Steuer

Beckstein findet zwei Maß Bier vertretbar

Ist man nach zwei Litern Bier noch fahrtüchtig? Bayerns Ministerpräsident Beckstein meint: ja. Allerdings empfiehlt er Autofahrern, sich für die zwei Maß sechs bis sieben Stunden Zeit zu nehmen.

München - Der CSU-Politiker Günther Beckstein hält Autofahren nach zwei Litern Bier für vertretbar. "Wenn man die zwei Maß in sechs, sieben Stunden auf dem Oktoberfest trinkt, ist es noch möglich", sagte Beckstein am Dienstag dem Bayerischen Rundfunk. "Natürlich nicht, wenn man die zwei Maß in zwei Stunden trinkt", schränkte er ein.[...]

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,578446,00.html


Google Street View BETA - PREVIEW - Google Earth - Over- and Underground

Im wahren Sinne des Wortes: Handmade Preview in third dimension ... Es sieht jetzt schon aus wieauf dem Schlachtfeld (Wieso falsches, FTD????)

Auch das gibt ja Klagemöglichkeiten, wenn Google Streetview z.B. Bilder von Straßen kurz nach dem Frost ins Internet stellt udn sie stehen läßt, obwohl sie inzwischen längst gemacht sind - die Gegend also längst nicht mehr so liedrlich aussieht. Der (Wieder-)Verkaufswert der Häuser/Wohnungen durch überalterte Google-StreetView-Bilder weiter beeinträchtigt wird... .

Das schafft Raum für Klagen über Klagen ...
(Da wird wohl mancher OB manch klammer Stadt in Deutschland persönlich zum Hörer greifen und die Google Streetview car named desire nochmals herbeiordern ... müssen.)

Nun klagt sogar auch schon MICROSOFT

Für 19 Länder ist Googles Navigationsprogramm schon verfügbar. In Deutschland aber sind die Datenschutzbedenken groß - befeuert von Verbraucherschutzministerin Aigner. Jetzt stellte Google seinen Plan für das deutsche Street View vor. Er könnte zu zahlreichen Lücken im virtuellen Straßenbild führen. mehr

Ranking-Benachteiligung Microsoft schwärzt Google in Brüssel an

Erstmals in Googles Geschichte wird sich die EU-Wettbewerbsbehörde mit dem Suchmaschinenkonzern beschäftigen. Drei Unternehmen haben sich bei der Kommission über Googles Marktmacht beschwert. Pikant: Eines gehört mittlerweile zu Microsoft. mehr