Donnerstag, 3. Dezember 2009

Kindeswohl! Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet gegen Deutschland ! Bayerns JustizministerIN Merk bleibt uneinsichtig!

Sie kriegt es einfach nicht gebacken! - Ausgerechnet in Bayern - Via Pressmitteilung wurde folgender Schnellschuss verteilt: (Vielleicht muss sie nur länger nachdenken! - Ein Holzweg bleibt ein Holweg, auch wenn FRAU ihn teert oder betoniert. Es bleibt eine Sackgasse, weil sie ins Holz führt. Das sollte auch eine bayerische Justizministerin kapieren können - ohne Forstwirtin zu sein. Viele gesellschaftliche Probleme der letzten 30 Jahre sind erst durch die systematische Ausgrenzung der Väter entstanden.)
- Genau darum ging es, dass in DEUTSCHLAND und damit auch in Bayern mal wieder nicht das KINDESWOHL, sondern Frauenwohl im Vordergrund stand. Also nix "nach wie vor".
Sie begreift es nicht: Einfach mal Gullivers Reisen lesen.


Oder Merk sollte den FOCUS lesen. Der erscheint ja auch in MÜNCHEN auf DEUTSCH (wenn FRAU Ministerin die englische PM http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/portal.asp?sessionId=38687239&skin=hudoc-pr-en&action=request des ECHR -Zaunegger v. Germany (application no. 22028/04) siehe unten im Volltext nicht versteht):
Es stellt eine MENSCHENRECHTSVERLETZUNG dar. Es gibt KEIN "wenn, dann" und kein "aber mehr", sondern es entspricht GENERELL dem Kindeswohl und nicht (mehr) ausnahmsweise.
Europäischer Gerichtshof: Deutsches Sorgerecht stellt Verletzung ...‎ -

vor 46 Minuten gefunden
Dies wurde von den Richtern des Europäischen Gerichtshofes nun als Verletzung der Menschenrechtskonvention eingestuft. Der Europäische Gerichtshof für ...
FOCUS Online


Mal ist man Riese unter Zwergen (München) und mal ZwergIN unter Riesen (Straßburg).
Oder einfach sich mal mit jener RichterIN aus BAYERN, die am 1.12.2009 dieses spektakuläre ANTI-PAS-Urteil >>>>> fällte, unterhalten, die hat es "bereits" kapiert, dass die Kinder KEINE Sachen, kein Besitz, kein Eigentum nach dem Muster "mein Bauch gehört mir" (mehr) sind und sein dürfen, wie es eine Generation lang von kinderlosen Abtreibungsbefürworterinnen dargestellt wurde.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Sorgerecht lediger Väter - Justizministerin Merk: "Das Kindeswohl muss nach wie vor an oberster Stelle stehen!"


Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte hat mit seiner heutigen Entscheidung die Rechte lediger Väter in Deutschland gestärkt. Nach bisheri-ger Rechtslage haben unverheiratete Väter ohne die Zustimmung der Mutter keine Möglichkeit, gemeinsam oder alleine das Sorgerecht zu erhalten. Das verstößt nach Auffassung des Gerichtshofs gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Zwar kann das Urteil noch vor die Große Kammer des Gerichtshofes gebracht werden. Der Gesetzgeber sollte sich aber nunmehr Gedanken machen, wie man das Sorgerecht lediger Väter stärken kann, ohne dass dies auf Kosten der Kinder geht! Denn ich sage ganz deutlich: an erster Stelle steht uneingeschränkt das Wohl des Kindes! Der Kontakt zwischen Vater und Kind ist schon durch das Umgangsrecht gewähr-leistet. Wenn aber ein Vater das gemeinsame Sorgerecht ausüben will und dies dem Kindeswohl entspricht, sollten Väter die Möglichkeit dafür haben."

Merk weiter: "Oberste Leitlinie muss das Interesse des Kindes sein! Ich halte daher nichts von einer generellen Regelung, wonach ledige Väter grundsätz-lich ein gemeinsames Sorgerecht erhalten sollen. Single-Vätern soll das Sor-gerecht zustehen können, wenn dies das Kindeswohl erfordert. Also bei-spielsweise dann, wenn das Kind bereits eine enge Verbindung zum Vater hat, und er seine Vaterschaft sehr ernst nimmt. Die Anerkennung der Vater-schaft wird hier als eine Voraussetzung zu fordern sein. Nur wenn diese Vor-aussetzungen vorliegen, soll der Vater auch mitentscheiden dürfen, wo das Kind lebt oder zur Schule geht. Keinesfalls aber dürfen Streitigkeiten und Kon-flikte des nichtehelichen Verhältnisses der Eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Denn Kinder brauchen für ihre Entwicklung geordnete und harmonische Lebensverhältnisse. Sie haben sich die Familienverhältnisse nicht ausgesucht. Der Gesetzgeber muss hier sehr behutsam vorgehen, damit gerichtliche Auseinandersetzungen zu Lasten der Kinder nicht vorprogram-miert werden"



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Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München - Postanschrift: 80097 München
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http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/viewhbkm.asp?sessionId=38669891&skin=hudoc-en&action=html&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649&key=78333&highlight=

912

03.12.2009

Pressemitteilung des Kanzlers

Kammerurteil1

Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)

AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES

Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Horst Zaunegger, ist deutscher Staatsangehöriger, 1964 geboren, und lebt in Pulheim. Er hat eine uneheliche Tochter, die 1995 geboren wurde und bei beiden Eltern aufwuchs bis diese sich 1998 trennten. Danach lebte das Kind bis zum Januar 2001 beim Vater. Nach dem Umzug des Kindes in die Wohnung der Mutter trafen die Eltern unter Vermittlung des Jugendamtes eine Umgangsvereinbarung, die regelmäßigen Kontakt des Vaters mit dem Kind vorsah.

Gemäß § 1626 a Absatz 2 BGB hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Da sie nicht bereit war, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen, beantragte der Beschwerdeführer die gerichtliche Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Amtsgericht Köln lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass nach deutschem Recht Eltern unehelicher Kinder die gemeinsame Sorge nur durch eine gemeinsame Erklärung, durch Heirat oder durch gerichtliche Übertragung mit Zustimmung der Mutter nach § 1672 Absatz 1 erlangen können. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung im Oktober 2003.

Beide Gerichte bezogen sich auf ein Leiturteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte. Für Paare mit unehelichen Kindern, die sich nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt hatten, findet die Bestimmung Anwendung.

Am 15. Dezember 2003 wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zurück.

Beschwerde, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs

Der Beschwerdeführer beklagte sich insbesondere unter Berufung auf Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8, dass die Anwendung von § 1626 a Absatz 2 BGB unverheiratete Väter wegen ihres Geschlechts und im Verhältnis zu geschiedenen Vätern diskriminiere.

Die Beschwerde wurde am 15. Juni 2004 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.

Das Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, die sich wie folgt zusammensetzte:

Peer Lorenzen (Dänemark), Präsident,

Karel Jungwiert (Tschechien),

Rait Maruste (Estland),

Mark Villiger (Liechtenstein),

Isabelle Berro-Lefèvre (Monaco),

Mirjana Lazarova Trajkovska (“ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”), Richter,

Bertram Schmitt (Deutschland), Richter ad hoc

und Stephen Phillips, Stellvertretender Sektionskanzler.

Entscheidung des Gerichtshofs

Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.

Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.

Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.

Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 vorlag.

Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.

Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.

***

Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).

Pressekontakte:

Nina Salomon (Tel. + 33 (0)3 90 21 49 79)

Stefano Piedimonte (Tel. + 33 (0)3 90 21 42 04) or
Tracey Turner-Tretz (Tel. + 33 (0)3 88 41 35 30)
Kristina Pencheva-Malinowski (Tel. + 33 (0)3 88 41 35 70)
Céline Menu-Lange (Tel. + 33 (0)3 90 21 58 77)
Frédéric Dolt (Tel. + 33 (0)3 90 21 53 39)

1 Gemäß Artikel 43 der Konvention kann jede Partei innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen. In diesem Fall berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird. Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht beantragen werden.


Press release issued by the Registrar

Chamber judgment1

Zaunegger v. Germany (application no. 22028/04)

IMPOSSIBILITY OF SECURING JUDICIAL REVIEW OF CUSTODY OF A CHILD BORN OUT OF WEDLOCK DISCRIMINATES AGAINST FATHER

Violation of Article 14 (prohibition of discrimination)

in conjunction with Article 8 (right to respect for family life)

of the European Convention on Human Rights

Principal facts

The applicant, Horst Zaunegger, is a German national who was born in 1964 and lives in Pulheim (Germany). He has a daughter born out of wedlock in 1995, who grew up with both parents until their separation in August 1998 and from that time until January 2001 lived with the applicant. After the child had moved to live with the mother, the parents reached an agreement with the help of the Youth Welfare Office, according to which the applicant would have contact with the child on a regular basis.

Pursuant to the relevant provisions of domestic law, Article 1626a § 2 of the German Civil Code, the mother held sole custody for the child. As she was not willing to agree on a joint custody declaration, the applicant applied for a joint custody order. The Cologne District Court dismissed the application, holding that under German law joint custody for parents of children born out of wedlock could only be obtained through a joint declaration, marriage or a court order, the latter requiring the consent of the other parent. The decision was upheld by the Cologne Court of Appeal in October 2003.

Both courts referred to a leading judgment of the Federal Constitutional Court of 29 January 2003, which had found that the relevant provision of the Civil Code was constitutional with regard to the situation of parents of children born out of wedlock who had separated after 1 July 1998, the date an amended Law on Family Matters entered into force.

On 15 December 2003 the Federal Constitutional Court declined to consider the applicant’s constitutional complaint.

Complaints, procedure and composition of the Court

The applicant in particular complained under Article 14 read in conjunction with Article 8 that the application of Article 1626a § 2 of the German Civil Code amounted to unjustified discrimination against unmarried fathers on the grounds of sex and in comparison with divorced fathers.

The application was lodged with the European Court of Human Rights on 15 June 2004.

Judgment was given by a Chamber of seven judges, composed as follows:

Peer Lorenzen (Denmark), President,

Karel Jungwiert (Czech Republic),

Rait Maruste (Estonia),

Mark Villiger (Liechtenstein),

Isabelle Berro-Lefèvre (Monaco),

Mirjana Lazarova Trajkovska (“The former Yugoslav Republic of Macedonia”), judges,

Bertram Schmitt (Germany), ad hoc judge,

and Stephen Phillips, Deputy Section Registrar.

Decision of the Court

The Court noted that by dismissing the applicant’s request for joint custody without examining whether it would be in the child’s interest – the only possible decision under national law – the domestic courts had afforded him a different treatment in comparison with the mother and in comparison with married fathers. To assess whether this treatment was discriminatory for the purposes of Article 14, the Court first considered that the provisions on which the domestic courts’ decisions had been based were aimed at protecting the welfare of a child born out of wedlock by determining its legal representative and avoiding disputes between the parents over custody questions. The decisions had therefore pursued a legitimate aim.

It further considered that there could be valid reasons to deny the father of a child born out of wedlock participation in parental authority, for example if a lack of communication between the parents risked harming the welfare of the child. These considerations did not apply in the present case, however, as the applicant continued to take care of the child on a regular basis.

The Court did not share the Federal Constitutional Court’s assessment that joint custody against the mother’s will could from the outset be assumed to be contrary to the child’s interest. While it was true that legal proceedings on the attribution of parental authority could unsettle a child, domestic law provided for judicial review of the attribution of parental authority in cases where the parents were or had been married or had opted for joint parental authority. The Court did not see sufficient reasons why the situation of the present case should allow for less judicial scrutiny.

Consequently there was not a reasonable relationship of proportionality between the general exclusion of judicial review of the initial attribution of sole custody to the mother and the aim pursued, namely the protection of the best interests of a child born out of wedlock. The Court therefore held by 6 votes to 1 that there had been a violation of Article 14 taken together with Article 8.

Judge Schmitt expressed a dissenting opinion, which is annexed to the judgment.

The Court further held unanimously that the finding of a violation constituted sufficient just satisfaction for any non-pecuniary damage suffered by the applicant.

***

The judgment is available only in English. This press release is a document produced by the Registry. It does not bind the Court. The judgments are available on its website (http://www.echr.coe.int).

Press contacts

Nina Salomon (tel + 33 (0)3 90 21 49 79)

Stefano Piedimonte (tel : + 33 (0)3 90 21 42 04) or
Tracey Turner-Tretz (tel : + 33 (0)3 88 41 35 30)
Kristina Pencheva-Malinowski (tel : + 33 (0)3 88 41 35 70)
Céline Menu-Lange (tel : + 33 (0)3 90 21 58 77)
Frédéric Dolt (tel : + 33 (0)3 90 21 53 39)

The European Court of Human Rights was set up in Strasbourg by the Council of Europe Member States in 1959 to deal with alleged violations of the 1950 European Convention on Human Rights.

1 Under Article 43 of the Convention, within three months from the date of a Chamber judgment, any party to the case may, in exceptional cases, request that the case be referred to the 17-member Grand Chamber of the Court. In that event, a panel of five judges considers whether the case raises a serious question affecting the interpretation or application of the Convention or its protocols, or a serious issue of general importance, in which case the Grand Chamber will deliver a final judgment. If no such question or issue arises, the panel will reject the request, at which point the judgment becomes final. Otherwise Chamber judgments become final on the expiry of the three-month period or earlier if the parties declare that they do not intend to make a request to refer.


Mittwoch, 2. Dezember 2009

Minarettverbot: Knall-Hart, aber fair: Die Frauen waren es ...

Jetzt wird's fast schon wieder brüllend komisch ( bei Frank Plasberg heute Abend "Hart, aber fair."): Int ... Frauen in einem Boot mit Mauren und Sarazenen-Sprößling Sarrazin (SPD) und Bosbach (CDU) - und pullen, dass es eine Art hat..

Vor allem
LINKE FRAUEN sollen für die Mehrheit gegen weitere phallisch-männliche Aggression und Demonstration in der Schwan, äh Schweiz OHNE EINSCHRÄNKUNG DER RELIGIONSFREIHEIT gesorgt haben.

(Also hatten wir am Sonntag RECHT: Es war eine phallische Diskussion.)

In der gleichen li(e)beralen Schweiz übrigens, die Roman Polanski gefangen freihält oder noch frei gefangen hält, um ihn nicht nach Pocahontas (die war 12!) Land auszuliefern. (Was für einen Cocktail mixt sich heute Abend
wohl EMMA/Alice Schwarzer um sich selbst die Kante zu geben ...?????)

Jetzt werden nämlich auch LINKE FRAUEN mit RECHTEN MÄNNERN in einen Topf geschmissen, während wir uns wegschmeissen vor Lachen, dass man/frau es sich auch hier wieder soooooooooooooooooooooooooooooooooooo einfach machen will.
"
Minarett-Streit

Muslime fürchten Hass-Welle

Nach dem Votum der Schweizer gegen Minarette fürchten deutsche Muslime, dass eine islamfeindliche Welle über Europa schwappt. Die Angst scheint berechtigt: Europaweit bejubeln Rechtspopulisten die Schweizer Entscheidung."

http://www.focus.de/politik/ausland/minarett-streit-muslime-fuerchten-hass-welle_aid_458693.html

Noch mehr Kopftuchmädchen?? >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Analyse des Schweizer Referendums

Frauen stimmten gegen Minarette

Ausschlaggebend für die Mehrheit gegen Minarette in der Schweiz war laut Forschern die Zustimmung von linksgerichteten Frauen. Sie wollten ein Zeichen gegen eine autoritäre Kultur setzen. VON ANDREAS ZUMACHT AZonline http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/frauen-gegen-minarette/


Das (VG Schleswig) "... es gäbe Schwierigkeiten bei der Schreibweise des ausländischen Namens und er habe mit Voreingenommenheiten im Alltag gegenüber Personen islamischer Herkunft zu kämpfen." und das (OLG Koblenz 9 UF 116 08 - versuchte Einbenennung eines DEUTSCHEN Kindes mit deutschem Namen auf syrischen Namen des 2. Mannes - im Übrigen gegen KORAN Sure 33,4 mit Berufung auf Schikane syrischer Zöllner amFlughafen Damaskus auf) waren übrigens auch FRAUEN (bzw. Mütter).

Update:
03.12.2009, 06:14

„Hart aber fair“
Angst vorm Minarett

Sind Sportverbot für Mädchen, Genitalverstümmelung und Zwangsheirat nur ein Zerrbild des Islam? Starker Talk inklusive Redeverbot für Michel Friedman.
Von FOCUS-Redakteur Joachim Hirzel

Kein Minarett, aber fair! - Schock-Entscheidung zum Minarettverbot - wie tief sitzt die Angst vor dem Islam? Sendung am 02.12.2009

Wieso Schock? Wieso Überraschung?

http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/sendungen/2009/20091202.php5?akt=1


Hart, aber fair!

Direkt zum Gästebuch >>>>>>>>

Noch mehr Kopftuchmädchen?? >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Schock-Entscheidung zum Minarettverbot -
wie tief sitzt die Angst vor dem Islam?

Sendung am 02.12.2009

Ganz Europa redet über die Volksabstimmung in der Schweiz: Per Basisdemokratie werden da muslimische Minarette verboten. Ist so ein Verbot intolerant? Oder kann man damit sogar Integration erzwingen? Und unterschätzt die Politik auch bei uns, wie viel Angst die Bürger vor dem Islam haben?"[...]


Quatsch, Überraschung! - Man muss(te) sich heir und heute - weder als Richter noch als Volksvertreter - wie Harun Al Rashid (derGerechte/der Rechtsgelehrte) als Kaufmann verkleidet unters Volk mischen, um zu erfahren, was in der Schweiz oder auch in unserem Lande wirklich los ist.

Man braucht dazu auch keine überbezahlten (Polit- und/oder Polit-Marketing-)Studien,wenn man selbst Teil des Volkes ist., mal hinhört, wenn man z.B. öffentliche Verkehrsmittel oder sich mal ehrenamtlich an derAusgabe bei einer der vielen benutzt Tafeln beteiligt. Da bekommt man schon den "Funkenflug" der anderen Verunsicherten mit, wenn dann über die Ausgabetheke nicht deutsch gesprochen wird. Andere Beispiele zur Stimmungslage: In der Schweiz waren die GRÜNEN selbst dafür, Ausländern ein ("freiwilliges") Recht auf Helvetisierung des Namens zum Schutz und zur besseren Integration zu geben. (Was vom Ständrate "Ausländer dürfen Ihre Namennicht helvetisieren." dann abgelehnt wurde) Also wusste man - im Umkehrschluss - doch nur allzu genau, was wirklich für eine Stimmung herrscht. Parallel dazu eine DEUTSCHE Gerichtsentscheidungdes VG SCHLESWIG zur Namensänderung alsBestätigung der Stadt Lübeck. Dabei berief sich der Sohn (die Mutter, der dies erst nach der Schediung ein- und auffiel) auf die Probleme, die sich aus der Schreibweise des (iranischen) Namens ergeben bzw. auf die Vorbehalte, die sich in der Bevölkerung gegen islamische Namen befinden. (KeineBerufungdes islamischen-iranischen Vaters - 14 A 167/07 WÖRTLICH: "Es gäbe Schwierigkeiten bei der Schreibweise des ausländischen Namens und er habe mit Voreingenommenheiten im Alltag gegenüber Personen islamischer Herkunft zu kämpfen."
In diese integrative Richtung und als Beleg für die "Stimmung" geht auch die Entscheidung des VG Neustadt, wenn auch hier in einem Falle eines DEUTSCH-RUSSEN.

Ganz anders in Trier, wo die falschen Handlungen von Gutmenschen bei Jugendamt und Familiengericht mit bereits abgehangenen Kreuzen (und Standesamt! - Die Urkunden wurden vor der Beschwerde beim OLG Koblenz (Aufhebung!) Rechtskraft sogar umgeschrieben.), die in vorauseilendem Gehorsam die Willkür syrischer Zöllner (auch schon schön im Film: "Die syrische Braut") am Flughafen von Damaskus allen Ernstes für maßgeblich für eine DEUTSCHE Sorgerechtsentscheidung (hier NAMENSÄNDERUNG EINES DEUTSCHEN NAMENS) erachteten, obwohl der permanente Lebensmittelpunkt in einer angeblich integrierten "arabischen" -islamischen (KORAN SURE 33,4 sagt was anderes) Familie (was auch doppelt falsch ist) war und ist.
Gerade solche Fehlentscheidungen wie die des Familiengerichts Trier, durch die sichtbar werdende Schere im Kopf, sind aber - wenn sie allgemein bekannt werden - geeignet, erst recht Kerosin ins Feuer der Debatte zu schütten.

Nur nebenbei: Die Beteiligung bei den Wahlen zu den Migrationsbeiräten vor wenigen Wochen in Rheinland-Pfalz ergab nur rund 10%. In mancher Stadt gar nur 7,5% BETEILIGUNG - wenn man davon überhaupt noch sprechen darf.

Update:
03.12.2009, 06:14

„Hart aber fair“
Angst vorm Minarett

Sind Sportverbot für Mädchen, Genitalverstümmelung und Zwangsheirat nur ein Zerrbild des Islam? Starker Talk inklusive Redeverbot für Michel Friedman.
Von FOCUS-Redakteur Joachim Hirzel

Familienrecht/Sorgerecht: Straßburg/Karlsruhe: "Ihr Väterlein kommet, oh kommet doch all ..."

Von MauerDEMOntagen und Sonntagen: ECHR in Straßburg und DEMO in Karlsruhe

3. Dezember: Vatertag im Dezember -

Sorgerecht

01.12.2009, 8:05

Von Heribert Prantl

Wenn Mutter will, bleibt Vater rechtlos: Das deutsche Sorgerecht benachteiligt unverheiratete Väter. Jetzt können sie auf ein Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte hoffen.


Für viele Väter von nichtehelichen Kindern fällt heuer Weihnachten auf den 3. Dezember; und dieses vorgezogene Weihnachtsfest ist für sie zugleich ein erster Vatertag: An diesem Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Entscheidung fällen, die diesen Vätern ein Geschenk macht. Unverheiratete Väter, die nach deutschem Recht bisher nur Zahlväter waren, sollen mehr Rechte erhalten.[...]

SZonline>>>>>

Weiterer Vätertag dann wohl in KARLSRUHE am 6. Dezember: MauerDEMOntage.



Familienrecht/Sorgerecht: Horch, PAS kommt von drinnen raus!

Spektakuläres Gerichtsurteil ums Sorgerecht

Richterin (!!! - noch so eine, Kompliment!) macht 1.Türchen (morgen Türchen in Straßburg) auf und gibt dem Kind, was des Kindes ist: den Vater. Mehr solcher JuriSTINNEN (BTW: Knigge "Über den Umgang mit Juristen" muss längst umgeschrieben werden) und "mutigen" Urteile und schnell wäre Ruhe im Karton. Zwei Generationen wurden bereits als Kollateralschäden eines in den siebziger Jahren von einer Kinderlosen ausgerufenen Geschlechterkampfes geopfert und haben Schäden fürs Leben, die nicht nur sie selbst, sondern auch die Sozialkassen (Depression, Fehl-, Über- und Unterernährung, ...) und andere Teile der Gerichtsbarkeit durch deviantes Verhalten belasten. IN USA, Kanada etc. hat man schon längst so reagiert.

"

München - Das Münchner Familiengericht hat einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn (10) entzogen, weil der Vater das Kind nicht sehen durfte.

Noch im Gericht wurde dem Vater das Kind übergeben – das gar nicht von seiner Mutter wegziehen wollte. „Das ist wirklich ein Extremfall“, sagt die Sprecherin des Amtsgerichts, Ingrid Kaps. Vor dem Urteil war das Gericht mit mehreren Versuchen gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. Vergeblich.

2007 hatte sich das Paar getrennt. Sie behielten das gemeinsame Sorgerecht und trafen eine Vereinbarung, wie beide Kontakt zu ihrem Sohn haben könnten. In eineinhalb Jahren aber durfte der Vater das Kind nur fünf Mal sehen. Er wandte sich ans Familiengericht. Dieses schaltete eine Beratungsstelle ein, startete ein Mediationsverfahren und setzte eine Umgangspflegerin ein, um der Mutter ihre Ängste zu nehmen. Schließlich drohte das Gericht mit Zwangsgeld. Ohne Erfolg. Im Herbst diesen Jahres meldete die Mutter das Kind von seiner Schule ab, ohne dass der Vater damit einverstan [...]
Via MERKUR-online

... und morgen STRAßBURG (ECHR).............


  • 01. Dez 2009, 11:19 Uhr

Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg


Sie verliert das Sorgerecht, weil der Vater den Bub zu selten besuchen durfte – das Gericht sieht das als „erzieherische“ Maßnahme. Das Kind muss sofort zum Vater, die Mutter ist fassungslos

Dienstag, 1. Dezember 2009

Voodoo statistics: Ursula von der Leyen -the same procedure as ... Uschi präsentiert die AA-Zahlen

Uschi macht wieder Quatsch- und präsentiert Arbeitsmarktzahlen. Also, wenn jemand in dieses Angela-Voodoo-politics-Kabinett paßt dann Frau Doktor Leyenhaft. Während Commander-in-chief Dr. Angela Merkel weiter ihre Voodoo politics betreibt und Guido Westerwelle für Außen-Voodoo und General-Verdächtiger Brüderle (Komm Brüderlein,trink- Wer nicht trinkt macht sich verdächtig - Moslem, Kreuzbünlder und AA aufgepaßt!!!) ihreVoodoo-econics weitebetreiben; wir im nächsten Jahr die höchsten BONI aller Zeiten sehen werden; paßt Frau Doktor von der Leyen (geb. ALDI Niedersachen) in dieses Kabinett/ diese Auslese wie keine ("Eine wie keine."). Statistik-Interpretin, wie es in Deutschalnd keine Zweite gibt und geben wird (IHRE Erfolge beim Eltern- bzw. Väterngeld versus Geburtenrate: destatis >>> -5,7% und die Wirkung derABwrackprämie auf junge gebärfreu, äh -fähige, aber rumänische Kleinwagen kaufende Frauen kommt erst- Familenrechtle, aufgepaßt !Nachfragerückgang bei Prozessen in 3-4Jahren!!!!! ) stellte heute die neuen Arbeitslosenzahlen in ihrer sehr persönlichen Art vor.

Das war eine Vorstellung.

Priol und Schramm werden wohl ab nächsten Monat dazugehören (müssen).


Bei Herrn Dr. Guido Westerwelle entschuldigen wir uns natürlich für die Vorhersage, dass er bzgl. Steuersenkungen kleinere Brötchen backen werden muss. 

Er wird wohl gar keine backen - können.

Ja! Wieder Sonntagsruhe! Endlich! - BVERG - Wieso läuten die Glocken jetzt nicht?

Ab 2010 wenigstens. Die falsche gesetzliche Regelung (voraussetzungslose Freigabe aller Adventssonntage) als Tanz ums Goldene Kalb gilt aber noch bis Ende 2009.
Der Advent ist KEIN im Neuen Testament angelegtes Konjunkturprogramm.
Frohe WERTEbotschaft statt WERBEbotschaft -

1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat (Az 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07) auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 23. Juni 2009 heute entschieden, dass die Regelungen des Berliner Ladenöffnungsgesetzes mit Art 4 GG iVm mit Art 140 GG und Art 139 WRV unvereinbar.

Dieses Urteil schützt auch Atheisten! Gibt Zeit(en) zur Besinnung über Osterinseln, Angkor Wat und Dubai World! Über Wahre Werte und Warenwerte.

Weihnachten riecht ohnehin schon lange nicht mehr; ist lila in Verbindung mit einem Schokoladenhersteller und einem deutschen Sängerbund - und das lieb Christkind ist zwar noch nicht in den Brunnen gefallen, liegt aber auf vielen so genannten "Weihnachtsmärkten" schon in der Adventszeit in der Krippe. Manche Städte verbinden die "Weihnachtsmärkte" in allem Ernst bereits mit 1001 Nacht (!!!). - Und in den Niederlande muss Santa Claus sein Kreuz aus der BISCHOFSmitra weglassen. (stattdessen gibt's die drei Andreaskreuze aus dem Stadtwappen.)

Oh, Du Fröhliche ....
Immerhin waren wir die ersten Gratulaten zum 25. Geburtstag von "Whams" - Last Christmas.
Ab 2010 wird's dann wieder besinnlich. Schon allen wegen der dann herrschenden individuellen und staatlichen Armut und sozialen Kälte... .

Undhier die Nachzügler bzw. Jurablogs-Trittbrettfahrer unseres aktuelle(er)nBlogs:






Bundesverfassungsgericht: Berliner Ladenöffnungsgesetz mit GG unvereinbar
Jus@Publicum | vor 4 Stunden


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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Ladenöffnungszeiten (PM 199/09 vom 01.12.09)

Justizministerin und CSU-Vize Beate Merk: "Schutz des Sonntags hat zu Recht seinen hohen Stellenwert"

Bayerns Justizministerin und CSU-Vize Dr. Beate Merk hat anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Bedeutung des arbeitsfreien Sonntags für die Gesellschaft unterstrichen: "In unserem immer hektischeren Arbeitsleben bleiben Familie, religiöses Leben, aber auch Regeneration und Muße leider zunehmend auf der Strecke. Es ist falsch verstandene Freiheit, wenn man meint, dass für die Wirtschaft und den Handel keine Regeln mehr zu gelten haben. Die Freiheit für den Handel bewirkt hier eine Unfreiheit der Arbeitnehmer. Der umfassende Schutz des arbeitsfreien Sonntags hat zu Recht seinen hohen Stellenwert in unserer Werteordnung. Er schützt davor, dass im zunehmenden Profitstreben die Bedürfnisse der Menschen und der Familien aus den Augen verloren werden."


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Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München - Postanschrift: 80097 München
Pressesprecher: Anton E. Winkler Oberstaatsanwalt
Stellvertreter: Stefan Heilmann
Stellvertreterin: Dr. Stefanie Ruhwinkel
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Montag, 30. November 2009

Anwalt im Gericht verhaftet - Verdacht der Geldwäsche und Strafvereitelung

Mal ehrlich! Was brauchen wir Gerichtsshows. Das "echte" Gerichts-Leben ist doch voller Theatralik. Ist das Theater vom Main noch nicht Schauspiel genug? Bald wird's vielleicht Mainstream... live - bei Youtube, MySpace als Gegenstück zu Snuff-Videos sozusagen ..... Wieso sind eigentlich BILD udn Yahoo schneller als die "zustädnige" Lokalpresse?????

Anwalt im Gericht verhaftet
Verdacht der Geldwäsche und Strafvereitelung

Haftbefehl erging am Montag gegen einen Anwalt aus Mönchengladbach, der eine Angeklagte vor dem Landgericht vertritt. Wie Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder auf Anfrage bestätigt, wird der 44-Jährige verdächtigt, 180 000 Euro aus Straftaten seiner Mandantin transferiert zu haben, um sie dem Zugriff der Justiz zu entziehen.[...]

MainPost 30.11.2009 17:01 Uhr

BILD war aber wieder mal schneller:

Verteidiger im Gericht festgenommen
Bild.de - ‎Vor 4 Stunden‎
Sie sollten vor Gericht falsch aussagen oder gefälschte Unterlagen besorgen. Damit sollte nachgewiesen werden, dass das von der Justiz beschlagnahmte ...

Yahoo-News aber noch schneller:

Verteidiger im Sitzungssaal festgenommen - Yahoo! Nachrichten ...
30. Nov. 2009 ... Verteidiger im Sitzungssaal festgenommen. vor 4 Std. 59 Min. ... Diese hätten vor Gericht falsch aussagen oder gefälschte Unterlagen ...
de.news.yahoo.com/.../twl-verteidiger-im-sitzungssaal-festgeno-fc06a42_1. html - vor 10 Minuten gefunden

Würzburg: Verteidiger im Gerichtssaal verhaftet

106,9 Radio Gong - ‎Vor 3 Stunden‎
Er ist der Verteidiger einer 35 Jahre alten Frau, die seit Anfang Juni in einem Mammutprozeß vor Gericht steht. Die Frau ist gemeinsam mit ihrem Ehemann ...
Anwalt im Gericht verhaftet

Main Post - ‎Vor 2 Stunden‎
Haftbefehl erging am Montag gegen einen Anwalt aus Mönchengladbach, der eine Angeklagte vor dem Landgericht vertritt. Wie Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder





Mann, ist das Diekmann? - Dubai, Bern, Berlin: Phallische Diskussionen, wo man/frau hinschaut:

"Wenn es um die Darstellung des männlichen Geschlechtsorgans in der Öffentlichkeit geht, ist es offenbar nicht möglich, das rechte Maß zu finden."
so schon seherisch Kirsten Reinhardt in der TAZ ("Abnorm groß, mikroskopisch klein") vom 27.07.2008

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Die Extreme der "Gaußschen Glocke" scheinen nun einmal neu-GIERIG(er) zu machen, rief Dagobert Dumpfbacke über den Hügel der Normalverteilung ALLEN Lebens (Vielfalt statt Einfalt) zu.... >>>>

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Am Besten nix Neues:



Eine Frage der Ehre-ktion? - Weltdiskussion/Schwanzvergleich vom Kinder- bis Erwachsenengarten, von der Wiege bis zur Bahre, zwischen Habgier und Penisneid:

Während der Kapitalismus in Dubai zur multiplen erektilen Dysfunktion führt und man dort schon um die "helfende Hand" des "Vaters der Gazelle"/benachbarten Tums bitten muss, um aufzurichten, was noch aufzurichten ist, handelt es sich - nicht überraschend ! - in der Schweiz bei den Erfindern der eckigen Röhre, Ricola und Reconcista (Wer hat's erfunden?) und um eine generelle politische Verhinderung eines Zipfeltreffens der religiösen Kirch- und Leuchttürme (Al Manara) aus Neid und Missgunst, anstatt von Phall zu Phall zu entscheiden? (Die größte Toblerone der Welt steht übrigens ohnehin in Casablanca!, fällt dem Hamburger Abendblatt heute Morgen gerade ein. - Noch vom Vater Hassan errichtet, verhindert es wohl dennoch nicht, dass sich unter dem Sohn Mohammed IV. (M6) Marokko zum Thailand des Maghreb (siehe WELTonline) entwickelt.)

Währenddessen hat man/frau (TAZ) in Berlin nach dem Motto "das Private ist politisch" nichts Wichtigeres zu tun, als einen Phallus am Verlagsgebäude (werbe-?)wirksam anzubringen. Wobei bisher weder die Größe (mangels Maßstab?) abschätzbar (Foto TAZ - Google Earth) scheint, ja, noch - wie im echten Leben! - feststeht (
zwischen 6 und 16 m wird schon getwittert), noch der Träger (von Kai bis Kaiser wird im Moment jeder gehandelt), noch welchen Sinn und Zweck dieses mächtige Kunstwerk verfolgen soll. Ob es anstatt der Swastika (geht bei der TAZ ja gar nicht) oder anstatt der Hand der Fatima den bösen Blick (Neid, Mißgunst) der bösen BILD-Zeitung abhalten soll oder gar wie im alten Pompeji auf ein Bordell hinweisen soll, bleibt in einer Multi-Kulti-Atmosphäre ohne verbindliche Standards natürlich unklar - bis es Prozesse und Urteile über Kunst und/oder Humor erweisen.
Brüllend komisch wurde es auch nicht dadurch, dass die Chefredakteuse (CONTRA) sich inzwischen nicht vorstellen kann, 2 Jahre unter (?) dem Gemächt ihre Arbeit abschließen zu können, frau aber andererseits eine arme, wehr- und wohl auch ahnungslose Türkin (mit Kopftuch zwar beschützt), Muslimin einsam unter dem Einsamer am Wochenende online werbewirksam (BANNER! - Vielfalt statt Einfalt! - Gemeinsam für Gleichbehandlung) für die "Antidiskrimierungsstelle des Bundes" arbeiten ließ.

Nun, der Wort(spiel)e sind genug gewechselt: Laßt endlich Daten folgen.

Seiner oder nicht seiner?

Schalk im Nacken (FAZ: Diekmann - der Glückliche) und/oder Hulk (TAZ) in der Hose?
Wann endlich bricht Katja Kessler (Au-Torin: "Schatzi, frag mich, ich weiß es besser!"), Ghostwriterin von Dieter Bohlen, hier ihr reines, fachfrauisches, aber auf jeden Fall unschuldiges Schweigen über ihren Ehemann Kai Diekmann (Die Bibel - (Vorwort) - von wegn "Anfang war das Wort" - vorher war das Vorwort und davor BILD ! - Au-Tor: "Die längste Nacht, der größte Tag." - "Der große Selbstbetrug"- Nicht der größte??? - ) bzw. den penis homo hominis/diekminis (Im Shop fehlen Kais Kondome - nicht nur in XXXL, sondern überhaupt?

Müssen wir etwa - wie bei Monica (Who?) Ivancan - bis zur Trennung warten.


Sehr interessant auch:

Katastrophen

Abnorm groß, mikroskopisch klein

KOLUMNE VON KIRSTEN REINHARDT


Rohrpost für Diekmann (Blog zum Medienrecht)
Zipfeltreffen der TAZ/BILD-Blogger (Blog zum Medienrecht)

Ach Du dickes Ei! (Blog zum Medienrecht legt nach)

Gebt dem Kai, was des Kais ist:
sueddeutsche.de - Diekmann muss streichen Jäger des verlorenen Satzes,Einstweilige Verfügung gegen den Blogger Kai Diekmann. Der Bild-Chef hatte in einem Eintrag einen Kollegen gebasht. Nun muss er löschen.…
Zum Beitrag:
http://feeds.jurablogs.com/~r/jb-press/~3/_D8YWmEnahA/


"Vielfalt statt Einfalt - Gemeinsam für Gleichbehandlung"

"Vielfalt statt Einfalt - Gemeinsam für Gleichbehandlung" lautet das Motto der Kampagne der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Die Kampagne wirbt für die Gleichbehandlung aller Menschen im Alltag und im Berufsleben und möchte die Öffentlichkeit für die gesellschaftliche Anerkennung von Vielfalt gewinnen. Abgebildet sind reale Personen mit ihren Erfahrungen, die beispielhaft für die Vielfalt unserer Gesellschaft stehen.

Hier können Sie sich die Motive der Kampagne ansehen.

Phallische Diskussion - Update:
Update:
03.12.2009, 06:14

„Hart aber fair“
Angst vorm Minarett

Sind Sportverbot für Mädchen, Genitalverstümmelung und Zwangsheirat nur ein Zerrbild des Islam? Starker Talk inklusive Redeverbot für Michel Friedman.
Von FOCUS-Redakteur Joachim Hirzel


Sonntag, 29. November 2009

POLIS = Politisches und/oder polizeiliches Informationssystem? Michael Billen (CDU) und Tochter und ihr Daten-Dienst am Bürger

Mainz: Billen verlässt Nürburgring-U-Ausschuss - Nachrichten ...
Die dienstrechtlichen Konsequenzen für die Tochter von Michael Billen wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen sind derzeit noch unklar. ...

Schnüffelei in Mainz: Rücktritt bei der CDU

WELT ONLINE - ‎28.11.2009‎
In der rheinland-pfälzischen Affäre um den Verrat von Polizeigeheimnissen hat der CDU-Landtagsabgeordnete Peter Dincher seinen Rücktritt vom Mandat ...

Rücktritte nach illegalen Zugriffen auf Polizei-Datenbank

Heise Newsticker - ‎28.11.2009‎
Am gestrigen Freitag kündigte der CDU-Abgeordnete Peter Dincher aus dem pfälzischen Dahn an, sein Landtagsmandat niederzulegen. Der Ex-Polizist soll eine ...

Der zweite Fall

sueddeutsche.de - ‎28.11.2009‎
Von Marc Widmann Auf den ersten Blick wirkte die Szene wie eine unheimliche Wiederholung: Erneut trat am Freitag in Mainz ein CDU-Landtagsabgeordneter vor ...

Weiterer Fall von Geheimnisverrat in der Nürburgring-Affäre

Nachrichten-Magazin | Internetzeitung | OPEN-REPORT.de - ‎27.11.2009‎
Mainz (ddp-rps). Im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre gibt es einen weiteren Fall von Geheimnisverrat bei der Polizei. Wie das Innenministerium am ...

  1. Schnüffelei in Mainz: Rücktritt bei der CDU - Nachrichten ...

    29. Nov. 2009 ... Schnüffelei in Mainz: Rücktritt bei der CDU ... weil zwei Tage zuvor der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Billen zugegeben hatte, ...
    www.welt.de/die-welt/.../Schnueffelei-in-Mainz-Ruecktritt-bei-der-CDU.html


Miss Verständnis des Monats: Polizistin zwischen Dienst am Vater und/oder am Vater Staat? Egal? Eh alles meins/Mainz? Rheinland-Pfalz, das Land der Reben und Rüben, zwischen Vetternwirtschaft und Väternpolitik? Auf jeden Fall dürfte Casus Billen vor und nach dem Fall Billens weit über die Grenzen des Landes der Bedeutung haben bzw. noch gewinnen, nicht nur, wenn System dahinter stecken sollte, was die SPD bereits vermutet und die Tochter problemlos bei einem bundesdeutschen Discounter wieder einen Job finden könnte! Auch der noch amtierende Fraktionsvorsitzende Baldauf verrät etwas - Familiäres. Ein Problem mit der Muttersprache: Er wähnt sich noch im Gespräch, während man wohl schon eher im Gerede ist. Zumal auch die "Entschuldigung" Michael Billens auch eher "privater" Natur zu sein scheint und nicht so richtig erkennen lässt, dass er den politischen Ernst und den angerichteten Flur-Schaden nicht nur im Land der Reben und Rüben zumindest jetzt so richtig erkannt zu haben scheint. Eher gemahnt der Daten-Gau keinesfalls als Reclam-Ausgabe an ein Partei- und Staatsverständnis der Familie Strauß-Hohlmeier, wo man auch noch geistig und charakterlich in den Zeiten lebte, als die Partei noch der Familie und das Land der Partei (hier CDU/dort CSU) zu gehören schien.
Die Angst der Bürger nicht vor dem "Big Brother", sondern vor den vielen kleinen Brüdern, Vätern und Töchtern, wird wachsen. Respektlosigkeit gegen Polizei und Vater Staat (nicht nur Rheinland-Pfalz) ebenfalls. Michael Billen und Tochter werden so oder so ihren Anteil daran haben. Allerdings auch und gerade weil Billen ausgerechnet (noch) der CDU angehört ... .

Langes und Kaster für Billens Rücktritt | Das Onlineportal der ...

28. Nov. 2009 ... (cus) Michael Billen aus Kaschenbach (Eifelkreis Bitburg-Prüm) hat zugegeben, sich rechtswidrig bei seiner Tochter, einer Polizeikommissarin, ... Lesen Sie täglich mehr im Trierischen Volksfreund oder werden Sie ePaper ...
www.volksfreund.de/Langes-und-Kaster-fuer-Billens-Ruecktritt;...

Nürburgring-Affäre: Billen verlässt Untersuchungsausschuss ...

27. Nov. 2009 ... Der rheinland pfälzische CDU Landtagsabgeordnete Michael Billen hat offenkundig über seine Tochter geheime Informationen für seine Arbeit... - hier klicken. ... Die Zeitung „Trierischer Volksfreund“ hatte mit Bezug auf ...
www.faz.net/.../Doc~ED79388EF651F41D28081FA0F0320B784~ATpl~Ecommon~Scont...

Allerdings könnte der Schuß - diesmal aus dem Dienstkeyboard - allerdings auch für die SPD im Lande nach hinten losgehen. Ein angeschossener unschuldiger Belgier hier, ein von innen angeschossener Dienstwagen ("es löste SICH ein Schuß") da, lockerer Umgang mit dem Keyboard dort, offenbart ein durchaus entspanntes Geist-Finger-Verhältnis bei der rheinland-pfälzisches Polizei, die bereits mit dem allmählichen Umstieg von grün auf blau intellektuell und charakterlich vollkommen ausgelastet scheint ... . Denn schließlich ist nach Klärung des innnigen Vater-Tochter-Verhätnisses, das eventuell die Wahrheit des 68er-Spruchs "Das Private ist politisch." von CDU-Seite spät offenbart, keineswegs geklärt, ob nicht auch andere Poli-- die privat Daten für sinnvoll halten und nutzen. Der Landesdatenschutzbeauftragte bekommt alle Hände voll zu tun.... .

Rheinland-Pfalz

26.11.2009, 20:27 Süddeutsche online

Von Marc Widmann

Der rheinland-pfälzische CDU-Abgeordnete Michael Billen soll mit Hilfe seiner Tochter belastendes Material über die SPD-Regierung gesucht haben.

Samstag, 28. November 2009

Profiteure der Angst: Das Geschäft mit der Schweinegrippe

Zum Schweine-Grippen-Blasen-Zyklus:

Gerade hatten wir eingeplant, uns unsere Meinung heute über die McAfees, Symantecs und Kasperkys der realten Welt bei ARTE (18:00 Uhr) noch genauer zu bilden, als wir es gestern bei der 3SAT-Börse (siehe unten: Pillenknick - oder hier: Pillendreher in Feierlaune) schon tun konnten, da kommt uns doch die WELTonline dazwischen. Irgendwie doppelt clever gemacht/gedacht von der globalen Pharma-Industrie die gegen einen globalen Virus, den vorher keiner kannte, hilft, jetzt auch noch den Generalsekretärverdacht auf den chinesischen Knoblauchbauern zu lenken.
Dann werden sich wohl bald ein paar davon (sobald der Nachweis gelungen ist), in die Reihe von Milchpulverproduzenten einreihen dürfen...

Nachfrageboom: Schweinegrippe lässt Knoblauchpreis explodieren
Fr 27 Nov 2009 15:56:25 CET

Der Preis für Knoblauch jagt derzeit einen Rekord nach dem anderen: Auf chinesischen Märkten zahlen die Kunden bis zu 40 Mal mehr als noch vor einem Jahr – vor allem wegen der Schweinegrippe. Denn den Knollen werden magische Heilkräfte nachgesagt. Aber es gibt noch zwei weitere Gründe für den unerwarteten Boom.[...]


Pillenknick

Sendertext:
Noch sind die Notaufnahmen leer, doch die Kassen der Pharmariesen haben sich gefüllt: Ist die Panik vor der Schweinegrippe eine PR-Masche der Pharmabranche? Schätzungen zufolge hat die Impfwelle allein dem Schweizer Unternehmen Novartis ein Umsatzplus von gut einer Milliarde Euro beschert. Die Schweinegrippe kommt der Pharmabranche wie gerufen, denn es kommen kaum neue Medikamente auf den Markt. Gleichzeitig laufen in den kommenden Jahren Patente im Wert von rund 100 Milliarden Euro aus. Kein Zweifel, rund um den Globus haben die Pharmariesen ein Problem. Also suchen die Pillenkonzerne neue Wege: Die Forschung an Spezialpräparaten für Krankheiten wie Krebs und Alzheimer gewinnt an Bedeutung. Nur eine Gruppe hat momentan gut lachen, die Hersteller homöopathischer Arzneimittel. Fast eine Milliarde Euro wird damit schon umgesetzt. Und die Hersteller träumen vom ganz großen Wurf: der Anerkennung durch die Krankenkassen. "3satbörse" über neue Entwicklungen bei den Pharmaunternehmen.
Die Schweinegrippe kommt der Pharmabranche wie gerufen, der Nachschub an neuen Medikamenten fehlt. Gleichzeitig laufen in den kommenden Jahren Medikamente im Wert von rund 100 Milliarden Euro aus. Nur die Hersteller homöopathischer Arzneimittel haben fast eine Milliarde Euro umgesetzt und träumen vom ganz großen Wurf: der Anerkennung durch die Krankenkassen. - "3satbörse" zum Thema "Pillenknick".


Moderatorin:
Eva Schmidt

"The beds are burning" und qualifizierte Digitale Signatur /elektronische Unterschrift/

The time has come
To take a stand
It's for the Earth
It's for our land

The time has come
A fact's a fact
The heat is on
No turning back
Gerade will mir jemand auf ARTE ("Global" - Nachrichte vom blauen Planeten >> mag ARTE+7)) erzählen, was ich gegen die Klimakatastrophe tun kann.
Der Download des von Kofi Annan initiierten Videos könne helfen und das zähle "sozusagen" als digitale Signatur bei der "Welt-Petition". (Das ist wohl so ähnlich wie das Steine-nach-dem-Teufel-Schmeißen gestern auf der Hadjsch.)

Hiermit habe ich also meine Weltbürgerpflicht getan.

Und kann mich um andere Pet.... um die brennenden Betten (Bettitionen) kümmern. (Solange das Eisen noch heiß zw. the heat noch on ist = no turning back of the back - Was sich ja bei missionarischem Eifer auch nahezu/meist ausschließt. It's for our land ...)
Standing Ovations for Kofi Annan -
(Burning out and burning in for Kofi, the earth and our land ... Up and download for Annan!)
!


The time has come
To take a stand
It's for the Earth
It's for our land

The time has come
A fact's a fact
The heat is on
No turning back
Allen LeserINNen, DownloaderINNEn noch einen schönen verschobenen Buß- und Bet(t)tag/Samstag.

http://www.timeforclimatejustice.org/

(Direkt nach dem Abschluß des Downloads durchströmte mich so eine unbestimmtes Besserungsgefühl. Will sagen: Ich fühlte, wie es mir UND der Welt gleich besser ging.)

Sollte es Ihnen nicht so gehen. Können Sie das Lied ja gleich wieder zurückschicken/uploaden.


Various Artists:
Beds Are Burning
lyrics

Tick Tick Tick

[Kofi Annan speaks]
Climate change is having a real impact
On the lives of individuals
And communities around the world
We must do something about it
In December in Copenhagen
Our leaders will have an opportunity
To come up with a robust post-climate agreement
That is viable and will help make this planet a better place

Down at the river bed
The earth is cracked and dry instead
Farms are failing, cities baking
Steam in 45 degrees

The time has come
To take a stand
It's for the Earth
It's for our land

The time has come
A fact's a fact
The heat is on
No turning back

How can we dance when our earth is turning
How do we sleep while our beds are burning
How can we dance when our earth is turning
How do we sleep while our beds are burning

The time has come
To take a stand
It's for the earth
It's for our land

Heaven hopes we’ll find a cure
>From Bejing west to Timbuktu
The global village lives and breathes
In 45 degrees

The time has come
To take a stand
It's for the Earth
It's for our land

The time has come
A fact's a fact
The heat is on
No turning back

How can we dance when our earth is turning
How do we sleep while our beds are burning
How can we dance when our earth is turning
How do we sleep while our beds are burning

The time has come
To take a stand
It's for the Earth
It's for our land

The time has come
A fact's a fact
The heat is on
No turning back

How can we dance when our earth is turning
How do we sleep while our beds are burning
How can we dance when our earth is turning
How do we sleep while our beds are burning

[Desmond Tutu concludes]
I support the Campaign For Climate Justice
And I'm pleased to become a climate ally
This is your campaign

Freitag, 27. November 2009

Jung, weiblich, aggressiv - Mädchen schlagen sich durch - 28.11.2009

Nein, es geht hier (noch) nicht um die neue Familienministerin Kristina Köhler, die Islamexpertin der CDU und neue Ursula von der Leyen/Familienministerin ... . *

Noch mehr Kopftuchmädchen?? >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>


"Die Zahl der Täterinnen bei Körperverletzungsdelikten hat sich zwischen 1993 und 2007 verdreifacht.
"

Mädchen weinen nicht mehr nur ins Kissen, sie werden laut. Wenn es sein muss, hauen sie zu. Die traditionelle Rolle des braven Mädchens gilt für sie längst nicht mehr. Über die zunehmende Gewaltbereitschaft von jungen Frauen und Mädchen berichtet Iris Pollatschek in der 37°-Dokumentation "Jung, weiblich, aggressiv - Mädchen schlagen sich durch".
Sendetermin

Sa, 28.11.09, 18.30 Uhr - PHOENIX Sa. 28.11.2009 - 18.30 Uhr

Die Zahl der Täterinnen bei Körperverletzungsdelikten hat sich zwischen 1993 und 2007 verdreifacht. Besonders junge Mädchen zwischen zwölf und 16 Jahren werden auffällig. In diesem Alter sind fast ein Drittel aller Tatverdächtigen weiblich. Die "37°"-Dokumentation geht Motiven und Ursachen für das Verhalten der Mädchen nach, begleitet sie in ihrem Alltag und bei ihren Bemühungen, aus der Gewaltspirale heraus zu kommen.

Zum Beispiel die 17-jährige O.. Immer wieder lief sie von zu Hause davon, hatte die falschen Freunde, wurde immer aggressiver, schlug zu, bis das Blut kam: "Als ich zwölf war, hab' ich mir nix mehr sagen lassen und hab' gedacht, jetzt zeig ich meiner Mutter, wo's lang geht", sagt sie. Immer wieder verschaffte sie sich mit Fäusten und Füßen Respekt. Niemand konnte das Mädchen bändigen. "O. war wie eine Zeitbombe - und ich völlig hilflos", erinnert sich ihre Mutter. Dass Kinder Wut auf ihre Eltern haben, wenn die sich trennen, ist normal. Aber nicht alle Kinder laufen herum und verprügeln andere. O. wollte kein Opfer sein - jetzt auch nicht mehr Täterin. Sie will ihr Leben ändern. Seit kurzem lebt sie in einer betreuten Wohngruppe. Hier muss sie Verantwortung übernehmen, lernt, für andere da zu sein - und, hoffentlich, wie es ohne Gewalt geht.

PHOENIX


FTDonline: 27.11.2009

Die neue Familienministerin Kristina wer...?

Frau, jung, Hessin - die designierte Nachfolgerin von Ursula von der Leyen im Amt erfüllt alle Anforderungen, die an eine Ressortchefin in Berlin derzeit gestellt werden. Bloß: Ob die 32-Jährige CDU-Abgeordnete auch noch ihrem Amt gewachsen ist, weiß niemand. Kristina Köhler kennen selbst in Berlin nur Polit-Insider. von Kai Schöneberg mehr

Immerhin konsequent: Die Islamexpertin der Union zur neuen Familienministerin zu machen. Immerhin hat inzwischen schon jedes 4. Kind in Deutschland Migrationshintergrund.

Justizminister Heinz Georg Bamberger: Bedenken gegen geplantes SWIFT-Abkommen mit den USA

Bamberger, zurück aus der Zukunft? - Hallo McFly, jemand zu Hause? - Hello? McFly, anybody at home?

Bamberger: Bedenken gegen geplantes SWIFT-Abkommen mit den USA

"Gegen das geplante Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union in die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Abkommen) bestehen erhebliche Bedenken", betonte heute Justizminister Heinz Georg Bamberger. Mit diesem Thema befasste sich heute der Bundesrat. Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer heute gefassten Entschließung aufgefordert, dem geplanten SWIFT-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union im Rat nur zuzustimmen, wenn die verfassungsmäßigen Anforderungen gewahrt sind. Hintergrund ist, dass die EU-Ratspräsidentschaft zurzeit ein Abkommen aushandelt, dessen Inhalt die Weitergabe von Zahlungsdaten an die USA und deren weitere Verwendung für Zwecke der Terrorismusbekämpfung ist.

Das Europäische Parlament hat in einer Entschließung seine Bedenken und Anforderungen an ein solches Abkommen zum Ausdruck gebracht. "Insbesondere hat das Europäische Parlament darauf hingewiesen, dass durch das Abkommen gewisse Mindestanforderungen, wie etwa die Beschränkung auf Zwecke der Terrorismusbekämpfung, die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie der Möglichkeit effektiven Rechtsschutzes, die Sicherstellung des Datenschutzes und eine zeitliche Befristung des Abkommens zu erfüllen sind. Dem kann ich nur vollumfänglich zustimmen. Es ist mir wichtig, dass die Übermittlung von Daten auf das notwendige Maß reduziert und auch deren Löschung sichergestellt wird", bekräftigte Bamberger.

Die Länder haben bereits im Rechtsausschuss des Bundesrates auf Antrag Hamburgs diese Entschließung des Europäischen Parlaments mehrheitlich begrüßt und damit die Notwendigkeit der Beachtung verfassungsrechtlicher Gebote betont. "Die Bundesregierung soll dem Abkommen daher nur zustimmen, wenn der Zweck und die Voraussetzung der Datenübermittlung hinreichend klar festgelegt sind, eine Weitergabe der Daten an Drittländer ausgeschlossen und ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet ist. Außerdem ist eine Beteiligung der nationalen Gesetzgebungsorgane erforderlich", so der Minister abschließend.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz Bundesrat

Und weil es so schön war, 2in, Two-in-One, gleich noch eine Pressemitteilung mitgebloggt: (CTRL+C >>CTRL+V frißt ca ne mange pas du pain, wie wir Europäer sagen:


Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter


Staatssekretärin Reich überreicht Ehrennadeln an ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter

Staatssekretärin Beate Reich hat heute ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz überreicht.

Reich betonte, dass die Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit eine lange Tradition habe. Vor allem bei tatsächlichen Fragestellungen hätten Laienrichterinnen und -richter eine besondere Funktion zu erfüllen. Als juristisch unverbildete Frauen und Männer könnten Sie die Berufsrichterin oder den Berufsrichter auf allgemeine Erfahrungssätze aus dem Arbeitsleben oder auf die in der Gesellschaft bestehenden Interessengegensätze hinweisen.



Die Staatssekretärin hob die Bedeutung des Ehrenamtes hervor. "Unsere Demokratie, unsere Wirtschaft, unsere soziale Sicherung und unsere kulturellen Lebensweisen beruhen auf geistigen Einstellungen und der Bereitschaft zum Engagement – beides ist eben nicht selbstverständlich, sondern muss sorgsam gepflegt werden. Für Ihr großes ehrenamtliches Engagement und Ihren Einsatz danke ich Ihnen", so Reich abschließend.



Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird als Anerkennung für ein langjähriges ehrenamtliches Engagement verliehen. Diese Auszeichnung erhält, wer mindestens zwölf Jahre eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Selbstverwaltung, in Vereinigungen wahrgenommen oder die sich in sonstiger Weise um die Gemeinschaft des Landes Rheinland-Pfalz verdient gemacht hat. Allein in Rheinland-Pfalz sind mehr als eine Million Menschen ehrenamtlich aktiv.



In den rheinland-pfälzischen Gerichtsbarkeiten sind derzeit 6.067 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, Schöffinnen und Schöffen tätig. Davon entfallen 1.238 ehrenamtliche Richterinnen und Richter auf die Arbeitsgerichtsbarkeit.



Übersicht der Geehrten:



Name Arbeitsgericht

Wagner, Achim Koblenz

Fuhrmann, Gisela Koblenz

Stockschläder, Rainer Koblenz

Flasche-Conzen, Gabriele, Koblenz

Hilken, Margret Koblenz

Kohlmeier, Hans-Jürgen, Koblenz

Chwirot, Franz Peter Koblenz

Köther, Michael Koblenz

Müller, Richard, Koblenz

Balling, Günther Trier

Thommes-Burbach, Inge Trier

Möller, Dr. Martin Trier

Roth, Joachim, Trier

Aubart-Grün, Gudula Trier

Klein, Hans-Jürgen Trier

Orth, Werner Trier

Demaré, Rainer Mainz

Zimmermann, Brigitte Mainz

Sieglitz, Norbert Mainz

Gisch, Karl-Heinz Mainz

Letzelter, Manfred Ludwigshafen

Dresch, Hans-Peter Ludwigshafen

Bay, Bernd Ludwigshafen

Steiger, Renate Ludwigshafen

Walther, Horst Ludwigshafen

Schmitt, Markus Ludwigshafen

Fromkorth, Wolfgang Kaiserslautern

Semmet, Herbert Kaiserslautern

Ziegler, Horst Kaiserslautern

Becker, Jürgen Kaiserslautern

Reichling, Walburga Kaiserslautern

Ruf, Klaus Kaiserslautern

Werner, Helmut Kaiserslautern

Kauth, Robert Landesarbeitsgericht

Muhl, Axel Landesarbeitsgericht

Köhler, Armin Landesarbeitsgericht

Gläser, Günter Landesarbeitsgericht

Zeyen, Herbert Landesarbeitsgericht


Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz