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Sternstunden deutscher Jurisprudenz -

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Dienstag, 6. August 2013

Es werde ... Rechtsstaat: Gustl Mollath kommt (heute) frei / in Freiheit !!!!!! 15.00 Uhr - OLG Nürnberg !!! - Die zynischen Sätze der Beate Merk

Ja, ja die Eule der Minerva ....
Ramadan hin, Ramadan her, Ramadan hin und/oder her, jetzt muss die gute alte Witwe Clicquot herhalten. Herlichen Dank an alle, die (vordergründig) RA Dr. h.c. Strate oder (hintergründig) in Blogs wie Staatsanwältin a.D. (Krimiautorin) Gabriele Gordon-Wolff (Links rechts), Prof.  Henning Ernst Müller  (Beck Blog), IT-Law (RA Stadler), delegibus (RA O. Garcia) etc. und diveres Twitterer wie Prof. Ursula Gresser, Muschelschloß et al.  die nicht nur Gustl Mollath geholfen haben, sondern die uns über Monate davor geschützt hatten, uns im Zweifel am Rechtsstaat nicht den Schädel an der Mauer blutig zu schlagen.

Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 6.8.2013 (Anordnung der Wiederaufnahme)

Erklärung der Verteidigung zur Anordnung der Wiederaufnahme

Dank ann Prof. Müller für die Nachtschicht: http://blog.beck.de/2013/08/07/gustl-mollath-frei-zur-entscheidung-des-olg-n-rnberg-und-zu-einigen-offenen-fragen

RAin Lorenz-Löblein im Interwiev über den Ablauf des heutigen Tages: http://www.focus.de/panorama/welt/tid-32778/der-letzte-tag-eines-justiz-opfers-in-der-psychiatrie-verteidigerin-mollath-hatte-sein-zimmer-bis-15-uhr-zu-raeumen-ohne-kartons-ohne-hilfe_aid_1064569.html

6. August 2013 16:51

Gustl Mollath frei Die zynischen Sätze der Beate Merk


http://www.sueddeutsche.de/bayern/gustl-mollath-darf-psychiatrie-verlassen-die-im-dunkeln-sieht-man-nicht-1.1740528
Gustl Mollath frei: Die zynischen Sätze der Beate Merk http://t.co/gn1z396FWi
— Süddeutsche Zeitung (@SZ) August 6, 2013

Gustl #Mollath – Ein Drama mit vielen Fragezeichen. Eine Chronologie des gesamten Falles. http://t.co/hJhEJP8LKb
— stern.de (@sternde) August 6, 2013

Habe soeben aufs Gustl-#Mollath-Unterstützungskonto überwiesen. Fühle mich jetzt richtig gut! http://t.co/trxVcwoBAd macht es auch!
— Ursula Gresser (@UrsulaGresser) August 6, 2013

VIDEO | Gustl Mollath: Unterstützer und Freunde http://t.co/dlIVSsqEws #franken
— BR_Franken (@BR_Franken) August 6, 2013

Herzlichen Dank @Fotobiene - auch auf Dein Wohl :-) Gruesse bitte ganz lieb Gabriele Wolff von Sustainche - tolle Juristin !
— Sustainche (@Sustainche) August 6, 2013

#Bayreuth: Gustl #Mollath frei - Sehen Sie hier sein komplettes Statement nach der #Entlassung aus der #Psychiatrie http://t.co/OKkDAzXUOo
— TV Oberfranken (@tv_oberfranken) August 6, 2013
DAS wurde aber auch Zeit. Wenn selbst der König von Marokko zeigt, dass er sich irren kann:
Proteste in Marokko: König kippt Begnadigung eines Pädophilen


http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/08/kleine-sensation-wiederaufnahmeantrag-g-mollath-erfolgreich-und-freilassung/ 

http://strafrechtitzehoe.blogspot.de/2013/08/gustl-mollath-kommt-frei.html

http://sowhy.wordpress.com/2013/08/06/olg-nurnberg-ordnet-wiederaufnahme-im-fall-gustl-mollath-an/

http://jusatpublicum.wordpress.com/2013/08/06/mollath-frei-der-fall-und-die-folgen-br-extra-heute-um-19-00-uhr/

http://blat.antville.org/stories/2171109/

http://blog.delegibus.com/2013/08/06/mollath-wurde-soeben-freigelassen/

http://www.strafakte.de/2013/08/mollath-ist-die-rechtsstaatlichkeit-nun-zurueckgekehrt.html

http://www.internet-law.de/2013/08/olg-nuernberg-ordnet-wiederaufnahme-an-mollath-kommt-sofort-frei.html

http://www.presseportal.de/pm/58964/2529807/neue-oz-kommentar-zu-justiz-mollath/rss?utm_campaign=Presseportal&utm_term=Ressorts&utm_content=News&utm_source=Pressefox&utm_medium=twitter

06. August 2013 - Pressemitteilung 12/13

Oberlandesgericht Nürnberg ordnet in der Sache Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens an

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat heute die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Mollath beschlossen. Als Konsequenz dieser Entscheidung hat der Vorsitzende des Senats verfügt, dass Herr Mollath unverzüglich aus der Unterbringung zu entlassen ist.

Die Entscheidung des Senats

Mit seinem heutigen Beschluss hob der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 24. Juli 2013 auf, mit der die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfen worden waren. Gleichzeitig ordnete der Senat die Erneuerung der Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren zur Durchführung der neuen Hauptverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.

Der Senat stützt seine Entscheidung auf § 359 Nummer 1 der Strafprozessordnung (StPO). Danach ist die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens zulässig, wenn eine in der Hauptverhandlung zu Ungunsten des Verurteilten vorgebrachte Urkunde "unecht" ist. Unecht ist eine Urkunde dann, wenn sie auf einen Aussteller hinweist, von dem die Erklärung tatsächlich nicht stammt.

Als solche im juristischen Sinne "unechte Urkunde" wertet der Senat ein ärztliches Attest vom 3. Juni 2006. Dieses Attest wurde zwar von einem approbierten Arzt verfasst und ausgestellt, der zudem die zugrunde liegende Untersuchung persönlich durchgeführt hatte. Das Attest selbst nennt aber nur den Namen der Praxisinhaberin, so dass der Eindruck entstand, diese gebe ihre eigenen Feststellungen wieder. Durch übermäßige Vergrößerung der Urkunde könne zwar festgestellt werden, dass der Unterschrift ein Vertretungshinweis ("i.V.") beigefügt war. Auf dem Attest in Originalgröße sei dieser Zusatz aber weder für den Senat noch – soweit ersichtlich – für die Verfahrensbeteiligten im Ausgangsverfahren erkennbar gewesen.

Zwar ist es in verschiedenen Rechtsbereichen zulässig, dass der Vertreter eine von ihm ausgestellte Urkunde sogar mit dem Namen des Vertretenen unterschreibt, wenn dieser damit einverstanden ist. Dann muss nicht einmal auf die Vertretung hingewiesen werden. Anders sei dies – so der Senat –, wo nicht geschäftliche Erklärungen abgegeben werden, sondern jemand seine höchstpersönlichen Wahrnehmungen wiedergibt. Bei solchen Erklärungen könne es keine zulässige Stellvertretung geben. So liege der Fall hier. Das Attest sei daher im Sinne des § 359 Nr. 1 StPO "unecht".

Wegen der Bedeutung des Attests für die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung sei eine Auswirkung dieses Umstandes auf die Ausgangsentscheidung nicht auszuschließen.

Da schon dieser Wiederaufnahmegrund durchgreift, kam es auf andere in den Wiederaufnahmeanträgen genannte Gesichtspunkte nicht mehr an.


Der bisherige Verfahrensverlauf

Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 wurde Herr Mollath, dem u.a. gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung mit Körperverletzung und Sachbeschädigungen zur Last gelegen hatten, zwar wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit freigesprochen. Jedoch ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil es ihn – gestützt auf ein Sachverständigengutachten – aufgrund einer psychischen Erkrankung für gefährlich hielt.
Die hiergegen eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil war damit rechtskräftig und wurde zuletzt im Bezirkskrankenhaus Bayreuth vollstreckt.

Im Februar bzw. März 2013 beantragten ein neuer Verteidiger des Untergebrachten und die Staatsanwaltschaft Regensburg bei dem hierfür zuständigen Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens. Eine zweite Verteidigerin schloss sich diesen Anträgen im Juli 2013 an.

Mit Beschluss vom 24. Juli 2013 wurden die Wiederaufnahmeanträge der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft von der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg als unzulässig verworfen. Hiergegen legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger Beschwerde ein.


Die Rechtsfolgen

Mit der Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens ist die Rechtskraft des Urteils aus dem Jahr 2006 entfallen und damit auch die Grundlage der Vollstreckung. Infolgedessen war der Untergebrachte unverzüglich zu entlassen.

Im Rahmen der erneuerten Hauptverhandlung wird nunmehr eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg neu über die damaligen Anklagevorwürfe zu entscheiden haben. Sollten sich diese bestätigen, wäre auch zu prüfen, ob die seinerzeit angenommene Gefährlichkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung tatsächlich besteht.

(Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 6.8.2013, 1 Ws 354/13 WA)



§ 359 Nr. 1 StPO im Wortlaut:
"Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. …"



Dr. Michael Hammer
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2013/04049/index.php


Suchergebnisse


  1. Oberlandesgericht Nürnberg - Gustl Mollath kommt frei - Bayern ...

    www.sueddeutsche.de/.../oberlandesgericht-nuernberg-gustl-mollath-komm...
    vor 50 Minuten - Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnet im Fall Gustl Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Mollath kommt unverzüglich frei.
  2. News zu mollath frei

    Süddeutsche.de
    1. Verfahren wird wieder aufgenommen Gustl Mollath kommt frei
      FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung ‎- vor 24 Minuten
      Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass das Strafverfahren gegen Gustl Mollath wieder aufgenommen wird. Der 56... jetzt ...
    1. Wiederaufnahme des Strafverfahrens OLG Nürnberg: Gustl Mollath kommt frei!
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  6. Mollath kommt frei – Fall wird wieder aufgenommen - Die Welt

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    vor 21 Minuten - Der seit Jahren in Bayern in der Psychiatrie sitzende Gustl Mollath kommt umgehend frei. Das Strafverfahren gegen ihn wird wieder ...

  7. Gerichtsentscheid: Gustl Mollath kommt frei - Politik - Tagesspiegel

    www.tagesspiegel.de/politik/gerichtsentscheid...mollath...frei/8600964.html
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  8. Gericht: Gustl Mollath kommt frei - RP Online

    www.rp-online.de/politik/gustl-mollath-kommt-frei-1.3586144
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  9. OLG Nürnberg: Psychiatriepatient Mollath kommt frei - Deutschland ...

    www.handelsblatt.com › Politik › Deutschland
    vor 32 Minuten - Der seit Jahren in Bayern in der Psychiatrie sitzende Gustl Mollath kommt umgehend frei. Das Strafverfahren gegen ihn wird wieder ...

  10. Oberlandesgericht Nürnberg: Gustl Mollath kommt frei - taz.de

    www.taz.de/Oberlandesgericht-Nuernberg/!121303/
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